Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen

Tagesordnungspunkt 6a · 21/88 · 8. Juli 2026

BundesministeriumBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungDeutsche Gesellschaft für Internationale ZusammenarbeitEntwicklungszusammenarbeitKfW-Bankengruppe
73
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Beifall
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Meinungen
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 21/6806, 21/6132, 21/6511, 21/6131, 21/6913 und 21/6917 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich verlese das Protokoll des von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisses der namentlichen Abstimmung über …
Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 21/6806, 21/6132, 21/6511, 21/6131, 21/6913 und 21/6917 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich verlese das Protokoll des von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisses der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Robin Wagener, Deborah Düring, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Den russischen Krieg gegen die Ukraine beenden – Die Ukraine jetzt zusätzlich militärisch und humanitär stärken“, Drucksache 21/6912: Abgegebene Stimmkarten 590. Mit Ja haben gestimmt 79, mit Nein haben gestimmt 510, und es gab eine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 590; davon ja: 79 nein: 510 enthalten: 1 Ja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Alaa Alhamwi Tarek Al-Wazir Ayse Asar Andreas Audretsch Lisa Badum Felix Banaszak Karl Bär Katharina Beck Lukas Benner Dr. Franziska Brantner Victoria Broßart Dr. Janosch Dahmen Dr. Sandra Detzer Jeanne Dillschneider Katharina Dröge Deborah Düring Timon Dzienus Harald Ebner Leon Eckert Marcel Emmerich Simone Fischer Schahina Gambir Matthias Gastel Dr. Jan-Niclas Gesenhues Katrin Göring-Eckardt Dr. Armin Grau Dr. Lena Gumnior Britta Haßelmann Linda Heitmann Dr. Moritz Heuberger Dr. Anton Hofreiter Julian Joswig Lamya Kaddor Dr. Kirsten Kappert-Gonther Michael Kellner Misbah Khan Chantal Kopf Ricarda Lang Sven Lehmann Rebecca Lenhard Helge Limburg Denise Loop Dr. Andrea Lübcke Max Lucks Dr. Anna Lührmann Dr. Zoe Mayer Swantje Henrike Michaelsen Dr. Irene Mihalic Boris Mijatović Claudia Müller Sascha Müller Sara Nanni Dr. Ophelia Nick Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Karoline Otte Lisa Paus Dr. Paula Piechotta Sylvia Rietenberg Claudia Roth Dr. Sebastian Schäfer Ulle Schauws Stefan Schmidt Julia Schneider Marlene Schönberger Nyke Slawik Dr. Till Steffen Sandra Stein Hanna Steinmüller Kassem Taher Saleh Awet Tesfaiesus Katrin Uhlig Dr. Julia Verlinden Mayra Vriesema Niklas Wagener Robin Wagener Johannes Wagner Tina Winklmann Fraktionslos Stefan Seidler Nein CDU/CSU Knut Abraham Anna Aeikens Stephan Albani Norbert Maria Altenkamp Philipp Amthor Dr. Reza Asghari Tijen Ataoğlu Peter Aumer Dr. Cornell-Anette Babendererde Dorothee Bär Thomas Bareiß Günter Baumgartner Sascha van Beek Melanie Bernstein Peter Beyer Marc Biadacz Steffen Bilger Florian Bilic Leif Erik Bodin Simone Borchardt Caroline Bosbach Frederik Bouffier Michael Brand (Fulda) Dr. Reinhard Brandl Silvia Breher Michael Breilmann Ralph Brinkhaus Lutz Brinkmann Dr. Carsten Brodesser Dr. Marlon Bröhr Benedikt Büdenbender Dr. Yannick Bury Sandra Carstensen Gitta Connemann Wolfgang Dahler Ellen Demuth Michael Donth Dr. Florian Dorn Dr. Hülya Düber Hansjörg Durz Joachim Ebmeyer Ralph Edelhäußer Lars Ehm Alexander Engelhard Martina Englhardt-Kopf Thomas Erndl Bastian Ernst Hermann Färber Uwe Feiler Christoph Frauenpreiß Thorsten Frei Wilhelm Gebhard Dr. Thomas Gebhart Dr. Jonas Geissler Stefan Glaser Fabian Gramling Adrian Grasse Dr. Inge Gräßle David Gregosz Serap Güler Georg Günther Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Heiko Hain Jürgen Hardt Matthias Hauer Mechthild Heil Mark Helfrich Marc Henrichmann Diana Herbstreuth Susanne Hierl Dr. Matthias Hiller Christian Hirte Alexander Hoffmann Philip M. A. Hoffmann Dr. Hendrik Hoppenstedt Franziska Hoppermann Michael Hose Anne Janssen Thomas Jarzombek Alexander Jordan Nicklas Kappe Anja Karliczek Michael Kießling Dr. Georg Kippels Dr. Ottilie Klein Julia Klöckner Axel Knoerig Daniel Kölbl Hans Koller Anne König Dr. Stefan Korbach Carsten Körber Dr. Konrad Körner Gunther Krichbaum Lukas Krieger Dr. Günter Krings Tilman Kuban Ulrich Lange Dr. Silke Launert Jens Lehmann Dr. Andreas Lenz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Saskia Ludwig Klaus Mack Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Volker Mayer-Lay Dr. Michael Meister Jan Metzler Dr. Mathias Middelberg Christian Moser Axel Müller Florian Müller Sepp Müller Carsten Müller (Braunschweig) Dr. Stefan Nacke Christoph Naser Wilfried Oellers Florian Oest Harald Orthey Florian Oßner Josef Oster Dr. Thomas Pauls Dr. Stephan Pilsinger Dr. Christoph Ploß Dr. Martin Plum Jan-Wilhelm Pohlmann Oliver Pöpsel Dr. David Preisendanz Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Pascal Reddig Henning Rehbaum Dr. Markus Reichel Lars Rohwer Johannes Rothenberger Dr. Norbert Röttgen Stefan Rouenhoff Thomas Röwekamp Albert Rupprecht Catarina dos Santos-Wintz Carl-Philipp Sassenrath Henri Schmidt Sebastian Schmidt Patrick Schnieder Felix Schreiner Marvin Schulz Detlef Seif Nora Seitz Thomas Silberhorn Björn Simon Tino Sorge Jens Spahn Katrin Staffler Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Stephan Stracke Dr. Katja Strauss-Köster Dr. Hendrik Streeck Christina Stumpp Vivian Tauschwitz Roland Theis Dr. Hans Theiss Alexander Throm Astrid Timmermann-Fechter Kerstin Vieregge Dr. Oliver Vogt Johannes Volkmann Christoph de Vries Siegfried Walch Nina Warken Dr. Anja Weisgerber Kai Whittaker Johannes Wiegelmann Dr. Klaus Wiener Klaus-Peter Willsch Johannes Winkel Elisabeth Winkelmeier-Becker Tobias Winkler Mechthilde Wittmann Mareike Wulf Emmi Zeulner Paul Ziemiak Nicolas Zippelius Vanessa Zobel AfD Alexander Arpaschi Carolin Bachmann Adam Balten Dr. Christina Baum Dr. Bernd Baumann Carsten Becker Marc Bernhard Birgit Bessin Dr. Christoph Birghan Andreas Bleck Joachim Bloch Dr. Michael Blos René Bochmann Peter Boehringer Peter Bohnhof Gereon Bollmann Torben Braga Stephan Brandner Marcus Bühl Tino Chrupalla Dr. Gottfried Curio Christian Douglas Christopher Drößler Tobias Ebenberger Dr. Michael Espendiller Micha Fehre Peter Felser Thomas Fetsch Hauke Finger Markus Frohnmaier Dr. Götz Frömming Rainer Galla Boris Gamanov Dr. Alexander Gauland Alexis L. Giersch Ronald Gläser Hannes Gnauck Hans-Jürgen Goßner Kay Gottschalk Christoph Grimm Rainer Groß Dr. Ingo Hahn Lars Haise Mirco Hanker Jochen Haug Matthias Helferich Stefan Henze Martin Hess Nicole Hess Olaf Hilmer Karsten Hilse Nicole Höchst Leif-Erik Holm Gerrit Huy Fabian Jacobi Steffen Janich Robin Jünger Dr. Malte Kaufmann Dr. Michael Kaufmann Martina Kempf Rocco Kever Kurt Kleinschmidt Maximilian Kneller Heinrich Koch Jürgen Koegel Achim Köhler Enrico Komning Jörn König Thomas Korell Steffen Kotré Dr. Rainer Kraft Dr. Maximilian Krah Manuel Krauthausen Thomas Ladzinski Pierre Lamely Sascha Lensing Rüdiger Lucassen Sebastian Maack Johann Martel Markus Matzerath Andreas Mayer Knuth Meyer-Soltau Sergej Minich Reinhard Mixl Stefan Möller Sebastian Münzenmaier Iris Nieland Jan Ralf Nolte Gerold Otten Andreas Paul Denis Pauli Tobias Matthias Peterka Stephan Protschka Kerstin Przygodda Marcel Queckemeyer Dr. Anna Rathert Arne Raue Christian Reck Lukas Rehm Martin Erwin Renner Matthias Rentzsch Dr. Rainer Rothfuß Angela Rudzka Ruben Rupp Bernd Schattner Raimond Scheirich Volker Scheurell Ulrike Schielke-Ziesing Lars Schieske Carina Schießl Manfred Schiller Julian Schmidt Dr. Paul Schmidt Stefan Schröder Georg Schroeter Bernd Schuhmann Uwe Schulz Dario Seifert Martin Sichert René Springer Thomas Stephan Beatrix von Storch Otto Strauß Tobias Teich Robert Teske Bastian Treuheit Martina Uhr Dr. Alice Weidel Mathias Weiser Claudia Weiss Sven Wendorf Wolfgang Wiehle Dr. Christian Wirth Dr. Alexander Wolf Christian Zaum Dr. Daniel Zerbin Kay-Uwe Ziegler Diana Zimmer Jörg Zirwes Ulrich von Zons SPD Sanae Abdi Adis Ahmetovic Reem Alabali Radovan Daniel Baldy Sören Bartol Bärbel Bas Jens Behrens Daniel Bettermann Jakob Blankenburg Hendrik Bollmann Isabel Cademartori Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Hakan Demir Jan Dieren Esther Dilcher Sabine Dittmar Felix Döring Dr. Wiebke Esdar Saskia Esken Nancy Faeser Dr. Johannes Fechner Sebastian Fiedler Martin Gerster Angelika Glöckner Kerstin Griese Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Sebastian Hartmann Hubertus Heil (Peine) Frauke Heiligenstadt Gabriela Heinrich Nadine Heselhaus Heike Heubach Jasmina Hostert Verena Hubertz Frank Junge Oliver Kaczmarek Elisabeth Kaiser Macit Karaahmetoğlu Dr. Franziska Kersten Helmut Kleebank Lars Klingbeil Annika Klose Tim Klüssendorf Dr. Bärbel Kofler Anette Kramme Dunja Kreiser Martin Kröber Dr. Karl Lauterbach Helge Lindh Bettina Lugk Dr. Tanja Machalet Isabel Mackensen-Geis David Mandrella Holger Mann Parsa Marvi Katja Mast Kathrin Michel Dr. Matthias Miersch Matthias David Mieves Claudia Moll Siemtje Möller Dr. Rolf Mützenich Rasha Nasr Josephine Ortleb Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Dr. Christos Pantazis Natalie Pawlik Jens Peick Sabine Poschmann Martin Rabanus Truels Reichardt Daniel Rinkert Dennis Rohde Sebastian Roloff Dr. Philipp Rottwilm Dr. Thorsten Rudolph Daniela Rump Bernd Rützel Johann Saathoff Johannes Schätzl Dr. Nina Scheer Christoph Schmid Dr. Nils Schmid Uwe Schmidt Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Johannes Schraps Michael Schrodi Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Lina Seitzl Svenja Stadler Dr. Ralf Stegner Ruppert Stüwe Michael Thews Markus Töns Anja Troff-Schaffarzyk Derya Türk-Nachbaur Ingo Vogel Marja-Liisa Völlers Dirk Vöpel Dr. Carolin Wagner Maja Wallstein Daniel Walter Carmen Wegge Dirk Wiese Serdar Yüksel Stefan Zierke Armand Zorn Die Linke Doris Achelwilm Jan van Aken Dr. Michael Arndt Marcel Bauer Desiree Becker Lorenz Gösta Beutin Violetta Bock Jorrit Bosch Janina Böttger Anne-Mieke Bremer Maik Brückner Clara Bünger Jörg Cezanne Agnes Conrad Mirze Edis Mandy Eißing Dr. Fabian Fahl Katrin Fey Kathrin Gebel Katalin Gennburg Vinzenz Glaser Nicole Gohlke Christian Görke Ates Gürpinar Dr. Gregor Gysi Mareike Hermeier Luke Hoß Cem Ince Maren Kaminski Ferat Koçak Jan Köstering Ina Latendorf Caren Lay Sonja Lemke Pascal Meiser Stella Merendino Sahra Mirow Charlotte Antonia Neuhäuser Luigi Pantisano Bodo Ramelow Heidi Reichinnek Lea Reisner Zada Salihović David Schliesing Evelyn Schötz Lisa Schubert Ines Schwerdtner Julia-Christina Stange Aaron Valent Isabelle Vandre Donata Vogtschmidt Sarah Vollath Sascha Wagner Christin Willnat Janine Wissler Fraktionslos Sieghard Knodel Jan Wenzel Schmidt Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Corinna Rüffer Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes/Geburt eines Kindes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben oder an einer Parlamentarischen Versammlung teilnehmen, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 6a und 6b: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen Drucksache 21/6906 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen Drucksache 21/6907 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Haushaltsausschuss Für die Aussprache wurde eine Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich darf für die AfD Rocco Kever das Wort erteilen, der damit die Aussprache eröffnet. Beifall: AfD
RO Rocco Kever AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie heute durch deutsche Innenstädte gehen, dann zeigt sich Ihnen der unübersehbare Verfall unseres Landes: marode Schulen, eine kaputtgesparte Bahn, unsichere Straßen und ein kollabierender öffentlicher Raum. Während die eigene Bevölkerung unter einer der höchsten Steuer- und Abgabenlasten der Welt leidet, hat diese Bundesregierung ein ganz anderes, völlig absurdes Primärziel: Sie …
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie heute durch deutsche Innenstädte gehen, dann zeigt sich Ihnen der unübersehbare Verfall unseres Landes: marode Schulen, eine kaputtgesparte Bahn, ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ich denke, es geht um Entwicklungshilfe!« unsichere Straßen und ein kollabierender öffentlicher Raum. Während die eigene Bevölkerung unter einer der höchsten Steuer- und Abgabenlasten der Welt leidet, hat diese Bundesregierung ein ganz anderes, völlig absurdes Primärziel: Sie will auf Kosten unserer Bürger im Ausland die Welt retten. Deutschland ist im Jahr 2025 zum größten Geber weltweiter Entwicklungshilfe aufgestiegen – mit sage und schreibe rund 26 Milliarden Euro. Die USA haben wir überholt, die unter ihrer „America First“-Politik die Auslandsausgaben drastisch zusammengestrichen haben. Nur das deutsche BMZ kennt beim Verprassen von Steuergeldern kein Halten mehr. Danke schön! Beifall: AfD ↳ Claudia Roth (Grüne): »So ein Quatsch!« Dem Steuerzahler wird systematisch Sand in die Augen gestreut. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ja, von Ihnen! Das stimmt!« Ganze 17 Prozent dieser Milliarden fließen gar nicht ins Ausland, sondern werden für die Unterbringung und Versorgung von illegalen Flüchtlingen im Inland deklariert – nackte statistische Kosmetik, um das unkontrollierte Versickern von Milliarden im Haushalt zu kaschieren. Und der verbleibende Rest? Der wandert direkt in ein moralisch aufgeladenes Versorgungssystem für links-rot-grün versiffte Vorfeldorganisationen ↳ Schahina Gambir (Grüne): »Es hat ja nicht lange gedauert, bis das Grünen-Bashing gefallen ist!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Da ist es wieder! Es hat schon gefehlt!« und absurde ideologische Umerziehungsprojekte wie die sogenannte feministische Entwicklungspolitik. Sie finanzieren Genderseminare im Ausland,↳ Sara Nanni (Grüne) während zu Hause die Brücken einstürzen.Beifall: AfD ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Genau! So ist das! Schluss damit!« Der aktuelle Jemen-Skandal: Wo versickern diese Milliarden? Der Jemen ist ja nur die Spitze des Eisbergs.↳ Schahina Gambir (Grüne): »Das tut echt weh!« Interne Berichte der bundeseigenen GIZ sprechen von systematischem bandenmäßigem Betrug. ↳ Ulle Schauws (Grüne) Über Jahre hinweg wurden mit deutschen Steuergeldern Seminare abgerechnet, die nie stattgefunden haben. Es wurden Fahrtkosten für nicht unternommene Reisen erstattet, Wechselkurse manipuliert und Gelder veruntreut. Der Vorstand wusste laut Medienberichten bereits seit Mitte 2023 von einem potenziellen zweistelligen Millionenschaden; der Aufsichtsrat wurde anscheinend belogen oder monatelang im Dunkeln gelassen. Das ist kein kaufmännisches Versehen mehr. Das ist kriminelle Energie auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Das ist der GIZ- und NGO-Sumpf in seiner reinsten und hässlichsten Form. Beifall: AfD Und wer trägt dafür die politische Verantwortung? Selbstverständlich ist der Führungsstab des BMZ das Symptom der Misswirtschaft. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Das was?« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Der Mann nuschelt so! Man versteht ihn gar nicht!« Im Januar 2026 wurde großspurig ein Reformplan angekündigt, der angeblich alles strategischer und fokussierter machen soll. Frau Ministerin, was ist daran fokussiert, wenn unter Ihren Augen Millionen an Entwicklungshilfe spurlos in den Taschen korrupter Eliten versickern? Wie wollen Sie diese eklatante Aufsichtsverletzung erklären – siehe auch Transparenzportal? Sie verwalten kein Ministerium; Sie verwalten ein millionenschweres Fiasko. Sie haben die Kontrolle über Ihr eigenes Haus verloren und damit einhergehend über die Durchführungsorganisationen. Beifall: AfD ↳ Claudia Roth (Grüne): »Meine Güte!« Logische Konsequenz: unser Antrag. Wir reduzieren die Mittel des BMZ um über 80 Prozent. ↳ Thomas Rachel (Union): »Skandalös!« – Ja, bitte. Dann ist das skandalös. – Wir reduzieren die Mittel auf einen harten, zweckgebundenen Kernetat von maximal 2 Milliarden Euro bis zur Auflösung des BMZ. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Genau!« Ein entsprechender Gesetzentwurf soll von der Bundesregierung vorgelegt werden. Wir wickeln dieses ideologische Scheinressort ab. Die verbleibenden 2 Milliarden Euro werden dem Wirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt übertragen – strikt gekoppelt an reale deutsche Sicherheits- und Außenwirtschaftsinteressen und an echte, kontrollierbare humanitäre Hilfe. Schluss mit der moralisierenden Weltrettungshysterie auf Kosten der deutschen Bürger! Wir setzen das Geld unserer Steuerzahler endlich wieder für diejenigen ein, die es Tag für Tag hart erwirtschaften: für unsere eigenen Bürger. Vielen Dank. Beifall: AfD

Der Redner fordert die drastische Kürzung der Entwicklungshilfe und die Auflösung des BMZ, da er diese als Verschwendung von Steuergeldern für ideologische Projekte und zur Kaschierung von Flüchtlingskosten im Inland betrachtet, während die Infrastruktur in Deutschland verfalle.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion Carl-Philipp Sassenrath das Wort erteilen. Beifall: Union Beifall: SPD
CA Carl-Philipp Sassenrath Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe schon befürchtet, dass Sie so in die Debatte einsteigen. Dass Sie mit keinem Wort auf Ihre eigenen Anträge eingehen, zeigt wieder nur, dass es Ihnen in Wahrheit nicht um die Sache geht, dass Ihnen die eigenen Anträge vielleicht auch peinlich sind und dass Sie das, worum es hier …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe schon befürchtet, dass Sie so in die Debatte einsteigen. Dass Sie mit keinem Wort auf Ihre eigenen Anträge eingehen, zeigt wieder nur, dass es Ihnen in Wahrheit nicht um die Sache geht, dass Ihnen die eigenen Anträge vielleicht auch peinlich sind und dass Sie das, worum es hier geht, nicht wirklich verfolgen wollen. Ja, wir nehmen Geld der Steuerzahler in die Hand; aber wir tun das nicht auf Kosten der Steuerzahler. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir tun das, um die Steuerzahler vor Kosten zu bewahren; denn Krisen, Pandemien und Konflikte können uns am Ende auch hier einholen. Deswegen betreiben wir Entwicklungspolitik. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne ↳ Schahina Gambir (Grüne): »Hört! Hört!« Meine Damen und Herren, unser Land und die Welt sind in einer Lage, in der wir in unserer Politik keinen Stein ungeprüft auf dem anderen liegen lassen dürfen. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag eine Neuausrichtung unserer Entwicklungspolitik beschlossen. Diese Neuausrichtung erstreckt sich zum Beispiel auf die Ziele – mit einem Fokus auf Wirtschaft, Rohstoffe, Migration, den Globalen Süden und eben auch auf die globale Gesundheitspolitik. Das ist besonders wichtig, wie wir dieser Tage bei der Ebolakrise im Ostkongo sehen – in einer Region voller Konflikte und Unsicherheit, mit einem schlechten Gesundheitssystem, jetzt schon über 500 Toten und einer Sterblichkeitsrate von über 30 Prozent. Wir haben darüber heute im Ausschuss gesprochen. Nun ist es unsere Aufgabe, einen wirksamen Beitrag zu leisten, der vor Ort ankommt und den wir international koordinieren, um das Ganze möglichst effizient zu machen, auch durch Reformen im internationalen gesundheitspolitischen System, wo das eben nötig ist. Dass wir dabei gewisse Erfolge erzielen und Anerkennung erfahren, das zeigt das Beispiel des US-amerikanischen Staatsbürgers, der hier nach seiner Infektion an der Charité behandelt wurde. An dieser Stelle ist es Zeit für uns, all denjenigen Danke zu sagen, die sich in diesen globalen Gesundheitskrisen einbringen. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Schahina Gambir (Grüne) Die Frage bei der Entwicklungspolitik, meine Damen und Herren, ist nicht, ob wir nett sein wollen. Die Frage ist, in welcher Welt wir leben wollen. Armut, Staatszerfall oder Epidemien bleiben eben nicht lokal. Das heißt: Wenn Programme nichts bringen, dann müssen sie beendet werden. Wenn Steuerzahlergeld nicht effizient ausgegeben wird, dann muss das überprüft werden. Aber wenn Programme wirken, dann sollte man sie auch ausbauen. Die Neuausrichtung, die wir nun verfolgen, erstreckt sich auf drei Bereiche: erstens auf die Prozesse in einer abgestimmten Politik mit einem Nationalen Sicherheitsrat, der den Konsens der gesamten Außen-, Verteidigungs-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik klarstellt. Zweitens geht es um eine Neuausrichtung der Kommunikation. Ich glaube, dass es in der Phase geopolitischer Auseinandersetzungen, in der wir uns gerade befinden, wichtig ist, dass wir mehrere Minister haben, die durch die Welt reisen und deutsche Präsenz zeigen, darunter eine Entwicklungsministerin und natürlich einen Außenminister. Und drittens geht es auch um eine Neuausrichtung in der Art der Diplomatie: nicht belehrend, sondern zuhörend, mit weniger Versprechungen, aber mehr Verlässlichkeit und der Demut, anzuerkennen, dass wir aus Deutschland heraus nicht die Welt verändern können. Wir können keine Staaten bauen; aber wir können und müssen unseren verlässlichen Beitrag leisten. Das zahlt dann am Ende darauf ein, dass wir mit unserer Politik eine selbstbewusste Vision verfolgen, wofür Deutschland in der Welt steht. Mir persönlich fällt es nicht schwer, zu sagen, dass wir beides brauchen: eine bessere Politik für dieses Land – von sicheren, gut bezahlten Arbeitsplätzen bis hin zu einer funktionierenden Infrastruktur –und eine starke Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zum Wohle Deutschlands, Europas und der Welt. Wer das eine gegen das andere ausspielt, handelt am Ende gerade nicht in unserem Interesse. Beifall: Union Beifall: SPD Es gibt einen Zielkonflikt im Maß – und ja, solche Zielkonflikte sind in diesen haushaltspolitischen Zeiten härter geworden. Aber wer Kürzungen per se feiert, offenbart vor allem Niedertracht. Ja, wir müssen leider in vielen Bereichen Kürzungen vornehmen, auch in der Entwicklungspolitik. ↳ Denis Pauli (AfD) Aber es geht nicht um Kürzungen an sich, sondern um bestmögliche Lösungen –

Der Redner verteidigt die Entwicklungspolitik als notwendige Investition zur Abwehr globaler Krisen wie Pandemien und Konflikte, die auch Deutschland betreffen könnten, und plädiert für eine effiziente Neuausrichtung statt pauschaler Kürzungen.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter.
CA Carl-Philipp Sassenrath Union kurz Im Protokoll ↗
– und einen wirksamen, effizienten und interessenorientierten Einsatz unserer Mittel. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Das stimmt!« ↳ Katrin Fey (Linke) Entwicklungspolitik als aufgeklärtes Eigeninteresse – das ist unser Prinzip. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Ich darf das Wort für Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth erteilen. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.)
CL Claudia Roth Grüne rede Im Protokoll ↗
Werter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Was diese Anträge hier einmal mehr offenlegen, ist einfach nur gruselig: Deutschland soll sich aus der Welt zurückziehen – raus aus der Verantwortung, rein in die Abschottung –, das Entwicklungsministerium abwickeln und den Etat um über 80 Prozent zusammenstreichen. Das ist doch keine Reform. Das ist das nationalistische Weltbild der AfD in Antragsform. Die …
Werter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Was diese Anträge hier einmal mehr offenlegen, ist einfach nur gruselig: Deutschland soll sich aus der Welt zurückziehen – raus aus der Verantwortung, rein in die Abschottung –, das Entwicklungsministerium abwickeln und den Etat um über 80 Prozent zusammenstreichen. Das ist doch keine Reform. Das ist das nationalistische Weltbild der AfD in Antragsform. Beifall: Grüne Beifall: SPD Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »So ein Unsinn!« ↳ Rocco Kever (AfD): »Haben Sie den Antrag mal gelesen?« Die AfD hetzt gegen Menschen, die unter Lebensgefahr und aus purer Not ihre Heimat verlassen. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Bei uns haben auch viele Menschen Not!« Gleichzeitig will sie nichts dafür tun, das Leid in den Heimatländern zu lindern. Im Gegenteil: Die Klimakatastrophe soll mit noch mehr Öl und noch mehr Gas angefeuert werden. Und die AfD biedert sich regelrecht bei Kriegsverbrechern wie Putin an, ↳ Dr. Irene Mihalic (Grüne): »So ist es!« ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »So ein Quatsch!« der in Syrien und in der Ukraine mit seiner Grausamkeit zu den größten Fluchtbewegungen der letzten Jahre beigetragen hat und jeden Tag weiter beiträgt. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Hätten wir Kernkaftwerke, wäre vieles besser!« Sosehr Sie Menschenrechte belächeln, Feminismus verachten und christliche Nächstenliebe verschmähen, sosehr bewundern Sie das autoritäre Regime in China und den Diktator im Kreml. Und genau die profitieren doch davon, ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »So viel Unsinn in einer Rede!« wenn unsere Entwicklungszusammenarbeit zusammenschrumpft und unsere Partner im Globalen Süden im Stich gelassen werden. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Thomas Rachel (Union) ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Sie lassen Deutschland im Stich!« ↳ Rocco Kever (AfD): »Was ist denn mit den Diktatoren in Afrika?« Auf welcher Seite stehen Sie eigentlich? ↳ Sara Nanni (Grüne): »Auf welcher Seite stehen Sie? Die Frage stellt sich schon länger!« Das Playbook kennen wir ja von Ihrem Freund Elon Musk: ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Ja, wer denn nun? Putin oder Musk?« Entwicklungszusammenarbeit zerschlagen, Superreiche aus der Verantwortung entlassen. Dabei ist doch klar: Keiner Bäuerin im Allgäu ist geholfen, wenn der Bauer im Sahel sein Feld verliert, weil er allein nicht gegen die Dürre ankommt. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Keiner alleinerziehenden Mutter in Berlin ist geholfen, wenn wir zusehen, wie im Sudan Kinder verhungern. Wer das BMZ abschafft, schafft keinen einzigen Job in Deutschland, aber er gefährdet wirtschaftliche Partnerschaften weltweit. Und in einer Welt voller Unsicherheit ist der beste Schutz, verlässliche Freunde zu haben, ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Haben Sie ja immer weniger!« Freunde, auf die man sich verlassen kann, wenn eine Pandemie ausbricht oder wenn eine Lieferkette zusammenbricht. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Wer sind denn Ihre Freunde? USA? Russland? China?« Entwicklungszusammenarbeit schafft Perspektiven, verhindert Konflikte oder mindert ihre Folgen. Mit jedem Euro, der heute in Entwicklungszusammenarbeit investiert wird, wird morgen ein Vielfaches an Nothilfe gespart. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Thomas Rachel (Union) Das ist ein geopolitisches Pfund in einer gefährlichen Welt, ↳ Rocco Kever (AfD): »Nein! Es unterstützt nur Ihre Klientel!« und es ist in Deutschlands urureigenem Interesse. Beifall: Dr. Irene Mihalic (Grüne) ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Im Interesse Ihrer NGOs ist das!« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Sie haben keine Ahnung!« Aber was macht die Bundesregierung? Erst wurde der Etat um fast 1 Milliarde Euro gekürzt. Jetzt soll er nochmals um 586 Millionen Euro gekürzt werden, ↳ Denis Pauli (AfD): »Viel zu wenig!« auf einen historischen Tiefststand von 9,469 Milliarden Euro – ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Zeit wird’s!« ↳ Schahina Gambir (Grüne): »Unfassbar!« niedriger als vor der Pandemie. Besonders hart trifft es unsere Partner/-innen ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Vor allen Dingen „-innen“!« in den politischen Stiftungen, in den Kirchen, ↳ Denis Pauli (AfD): »Oh ja, genau!« in der Zivilgesellschaft und bei den Vereinten Nationen. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Aha!« Liebe, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Union, schöne Worte hier im Plenum helfen sehr wenig. In den Haushaltsberatungen können Sie beweisen, dass es noch den demokratischen Grundkonsens für eine starke Entwicklungszusammenarbeit gibt. Geben Sie dem populistischen Druck von rechts nicht nach! Nehmen Sie diese unverantwortlichen Kürzungen zurück! Vielen Dank. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Sanae Abdi (SPD) ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Wieder 1 Prozent weniger für die Grünen!« ↳ Ronald Gläser (AfD) ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Sie haben überhaupt keine Ahnung!«

Claudia Roth verurteilt den Antrag der AfD zur Abschaffung des Entwicklungsministeriums und drastischen Kürzungen als nationalistische Abschottung, die Deutschland aus der globalen Verantwortung zieht und autoritären Regimen nutzt. Sie betont die Notwendigkeit von Entwicklungszusammenarbeit zur Konfliktprävention und als geopolitisches Interesse Deutschlands und fordert die Regierungsparteien auf, den Kürzungen nicht nachzugeben.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend moralischemotionalpolemischidealistisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Ich darf für die SPD-Fraktion Serdar Yüksel das Wort erteilen. Beifall: SPD Beifall: Union
SE Serdar Yüksel SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kever, wenn es einen Verfall gibt, dann ist es der Verfall an Moral, an Verantwortung und an Ethik mit dieser Rede und mit diesen Anträgen, die Sie zu verantworten haben, und nicht der Verfall der Innenstädte, den Sie gerade beschrieben haben. Wir als Sozialdemokraten und die anderen demokratischen Parteien haben von Ihnen …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kever, wenn es einen Verfall gibt, dann ist es der Verfall an Moral, an Verantwortung und an Ethik mit dieser Rede und mit diesen Anträgen, die Sie zu verantworten haben, und nicht der Verfall der Innenstädte, den Sie gerade beschrieben haben. Wir als Sozialdemokraten und die anderen demokratischen Parteien haben von Ihnen in der Frage, wie wir Politik machen und wie wir auf die Missstände, auf die Sie hingewiesen haben – das Ministerium hat darauf sehr klar reagiert und das Engagement in Jemen beendet –, keine Nachhilfe nötig, ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Die Nachhilfe kriegen Sie an der Wahlurne!« schon gar nicht von einer Partei, die sich diesen Staat zur Beute gemacht hat. ↳ Rocco Kever (AfD): »Sie haben sich den Staat doch zur Beute gemacht!« Schauen Sie in Ihre eigenen Reihen, was da an Korruption läuft! Da haben Sie genug mit Ihrer eigenen Partei zu tun. Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Nicolas Zippelius (Union) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es lohnt sich wirklich auch ein Blick zurück, warum wir dieses Bundesministerium 1961 eigentlich gegründet haben. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als das Land in Trümmern darniederlag, waren es diejenigen, die Deutschland vom Hitlerfaschismus befreit haben, die mit dem Marshallplan Deutschland in kurzer Zeit wiederaufgebaut haben. Es war Konrad Adenauer, der damals in seiner Rede gesagt hat: Wir fassen das zusammen, was nun wichtig ist, was die Verantwortung Deutschlands ist. Das, was Konrad Adenauer damals zusammengeführt hatte, sollte auch niemand in der CDU/CSU überdenken und infrage stellen, schon gar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich anschaut, was Walter Scheel, der fünf Jahre lang der erste Entwicklungsminister und später Bundespräsident war, 1961 als Grundpfeiler der damaligen Entwicklungspolitik beschrieben hat, als er sagte, dass man dem Frieden in der Welt verantwortlich ist. Das ist das, was uns heute noch leitet: dass wir mit unserer Politik nicht nur dem Frieden und dem Wohlstand im eigenen Land dienen, sondern denen in der Welt die Hand reichen, die uns nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Hand gereicht haben. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Claudia Roth (Grüne) Das sollten wir bei aller Diskussion miteinander nicht vergessen. Mit Blick auf die Nachrichten muss man feststellen – ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das komplett ausblenden –: Noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht wie gegenwärtig. Ob das der Zugang zu Bildung, zu Gesundheit, zu Wasser, zu Ernährung ist, die Unterstützung von UNICEF oder UNHCR: Was glauben Sie eigentlich, was passieren würde, wenn wir Ihre Pläne umsetzen würden? Was wir nicht tun werden, da können Sie ganz gewiss sein. Sind Sie denn inzwischen so voller Niedertracht und Abscheu, dass Sie der Meinung sind, dass wir vor dem Hunger, vor dem Durst der Menschen, vor den Erkrankungen auf der ganzen Welt die Augen verschließen ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ja natürlich!« und keine Verantwortung übernehmen sollen? Welches Deutschland wollen Sie eigentlich in Zukunft haben? ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Wir wollen überhaupt noch Deutschland haben!« Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Es ist in unserem eigenen Interesse. Ich bin der Ministerin sehr dankbar, dass sie mit ihrer Reform einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des BMZ sehr aktiv forciert hat. Wenn wir uns zurückziehen aus den Ländern, in denen wir Einfluss haben: Glauben Sie eigentlich, da entsteht kein Vakuum? ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Dann kommen die Chinesen!« Dann gehen die Chinesen und die Russen rein. ↳ Rocco Kever (AfD): »Die sind ja schon da!« Wollen wir eigentlich, dass wir uns in der globalen Welt zurückziehen und dann diejenigen, die nichts Gutes im Schilde führen, die Verantwortung in diesen Regionen auch übernehmen, und das nicht aus paternalistischen Gründen, sondern weil sie knallharte Eigeninteressen haben, wie die militärstrategische Ausbeutung von seltenen Erden und Ähnliches? ↳ Sven Wendorf (AfD) Es ist also in unserem ureigensten Interesse, auch der deutschen Wirtschaft, dass wir gute Verbindungen zu den Ländern haben, dass wir sie unterstützen und ermächtigen, ein gutes Gesundheitssystem zu haben, ein gutes Bildungssystem zu haben, damit wir mit ihnen natürlich auch Handel auf Augenhöhe treiben können, ↳ Dr. Götz Frömming (AfD) und mit Respekt und nicht mit einem postkolonialen Anspruch. Das macht eine wertebasierte Entwicklungszusammenarbeit aus. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)

Der Redner lehnt die Auflösung des Entwicklungsministeriums und Kürzungshilfen entschieden ab, indem er historische Verantwortung, aktuelle humanitäre Notlagen sowie geostrategische Interessen Deutschlands als Argumente anführt.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD zulassen?
SE Serdar Yüksel SPD rede Im Protokoll ↗
Nein. – Werte Kolleginnen und Kollegen, wir geben in diesem Jahr knapp 10,06 Milliarden Euro aus. Gemessen am BIP sind das 0,56 Prozent. Wenn man den Haushalt insgesamt betrachtet, liegen wir bei rund 1,9 Prozent. Wenn man in der Republik fragt: „Wie hoch ist der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?“, dann bekommt man manchmal die Antwort 10 …
Nein. – Werte Kolleginnen und Kollegen, wir geben in diesem Jahr knapp 10,06 Milliarden Euro aus. Gemessen am BIP sind das 0,56 Prozent. Wenn man den Haushalt insgesamt betrachtet, liegen wir bei rund 1,9 Prozent. Wenn man in der Republik fragt: „Wie hoch ist der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?“, dann bekommt man manchmal die Antwort 10 Prozent oder 14 Prozent oder Ähnliches, aber es sind nur 0,56 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und knapp unter 2 Prozent des Haushaltes. Aber sie sind originär wichtig, damit wir unsere Aufgaben nachhaltig fortführen können. Die Welt kann auf Deutschland nicht verzichten. Gerade nach dem Rückzug der US-Amerikaner und vieler anderer, die ihre Entwicklungszusammenarbeit eingestellt haben, kommt Deutschland eine noch größere Verantwortung zu. Wir werden diese Verantwortung in der Welt, so wie wir das in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, so wie das die 15 Bundesminister vor unserer jetzigen Ministerin auch gemacht haben, mit Verantwortung und mit Respekt fortführen. Diese Arbeit werden wir mit großem Engagement fortführen. Solche Anträge wie die von Ihnen werden uns nicht davon abhalten, sondern uns erst recht motivieren, diesen Weg weiterzugehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Union

Der Redner widerlegt übertriebene Wahrnehmungen der Entwicklungshilfeausgaben mit konkreten Zahlen und betont die unverzichtbare globale Verantwortung Deutschlands, insbesondere vor dem Hintergrund des Rückzugs anderer Nationen.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Zu einer Kurzintervention darf ich Denis Pauli von der AfD-Fraktion das Wort erteilen. ↳ Maik Brückner (Linke): »Das wird bestimmt sehr erhellend!«
DE Denis Pauli AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Yüksel, lieber Serdar, wir waren ja gemeinsam auf der Auslandsreise. Ich schätze Sie als durchaus gebildeten Kollegen ein. Sie haben jetzt viele Punkte benannt, wofür wir auch stehen. Wir wollen nicht unbedingt die notwendige Hilfe abschaffen. Wir wollen ganz klar das, was Sie gerade angesprochen haben: wirtschaftliche Beziehungen mit unseren Partnern auf Augenhöhe. Wir wollen durch wirtschaftliche Prosperität den …
Herr Yüksel, lieber Serdar, ↳ Claudia Roth (Grüne): »Was?« wir waren ja gemeinsam auf der Auslandsreise. Ich schätze Sie als durchaus gebildeten Kollegen ein. Sie haben jetzt viele Punkte benannt, wofür wir auch stehen. Wir wollen nicht unbedingt die notwendige Hilfe abschaffen. Wir wollen ganz klar ↳ Claudia Roth (Grüne): »... das BMZ abwickeln!« das, was Sie gerade angesprochen haben: wirtschaftliche Beziehungen mit unseren Partnern auf Augenhöhe. Wir wollen durch wirtschaftliche Prosperität den Menschen Arbeitsplätze bieten und nicht einfach Geld verschenken und irgendwo versenken. Dieses Geld benötigen wir im Moment in unserem eigenen Land. Die Bürger da draußen erwarten von uns klare Antworten, aber auf jeden Fall kein Verschenken von Geld in der Welt. Beifall: AfD Wir können es uns nicht leisten, Fahrradwege in Peru aufzubauen, während unsere Straßen marode sind. ↳ SPD: »Bingo! Darauf haben wir nur gewartet!« Wir können es uns nicht leisten. ↳ Sanae Abdi (SPD): »Sie verstehen es nicht! Das ist im deutschen Interesse!« – Wir verstehen es durchaus. ↳ Sanae Abdi (SPD): »Nee, Sie verstehen es nicht!« Man muss die richtigen Schlüsse ziehen. Dieses Geld benötigen wir jetzt hier; denn ansonsten haben wir ganz andere Probleme. Natürlich muss man Fluchtursachen bekämpfen, aber man muss sie auf eine ganz andere Art und Weise bekämpfen. ↳ Sanae Abdi (SPD) Man muss für die Menschen vor Ort Perspektiven schaffen, damit sie Arbeitsplätze erhalten, und das kriegen wir erst dann hin, wenn wir dort unsere Interessen wahrnehmen und die Interessen der Menschen. ↳ Adis Ahmetovic (SPD) Daher möchte ich gerne zu meiner Frage kommen. Im Moment werden – wir haben es eben gehört – 26 Milliarden Euro deutsche Steuermittel in der Welt verteilt. ↳ Linke: »Peinlich!« Wir schlagen vor, dass wir von den restlichen knapp unter 10 Milliarden Euro, die wir jetzt zur Verfügung haben, 8 Milliarden streichen und das Geld für unsere Bürger hier aufwenden. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Was soll das hier?« ↳ SPD: »Das reicht jetzt!« Was halten Sie denn davon, dass wir das gemeinsam umsetzen?

Der Redner fordert die Streichung von Entwicklungsgeldern zugunsten inländischer Investitionen, da er aktuelle Ausgaben als Geldverschwendung ansieht und stattdessen wirtschaftliche Partnerschaften auf Augenhöhe zur Schaffung von Arbeitsplätzen befürwortet.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter.
SE Serdar Yüksel SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Ihre Zwischenfrage verdeutlicht noch einmal Ihren nationalistischen Tunnelblick, den Sie an den Tag legen: Deutschland weiterhin abschotten, ohne unsere Verantwortung, auf die man angewiesen ist in der Welt, auf Augenhöhe wahrzunehmen. Natürlich unternehmen wir in Deutschland alle Anstrengungen, um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes nach vorne zu bringen. Was wir im Innern machen, machen wir nicht gegen das Äußere. …
Herr Präsident! Ihre Zwischenfrage verdeutlicht noch einmal Ihren nationalistischen Tunnelblick, den Sie an den Tag legen: Deutschland weiterhin abschotten, ohne unsere Verantwortung, auf die man angewiesen ist in der Welt, auf Augenhöhe wahrzunehmen. Natürlich unternehmen wir in Deutschland alle Anstrengungen, um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes nach vorne zu bringen. Was wir im Innern machen, machen wir nicht gegen das Äußere. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Da lassen wir uns auch nicht gegeneinander ausspielen. Das will ich in aller Klarheit sagen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Das ist im ureigensten Interesse Deutschlands. Aber das haben Sie nicht verstanden. Wenn Sie ein Patriot wären, würden Sie solche Anträge nicht stellen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Schahina Gambir (Grüne) Es ist unsere Verantwortung, auch in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, uns nicht abzuschotten. Und bei den Kriegen und Krisen dieser Welt, dem Hunger dieser Welt und allem, was zu Flüchtlingsbewegungen führt – alles, was Sie ja immer beklagen –: Wenn wir vor Ort nicht helfen, dann machen wir uns mitverantwortlich für die großen Katastrophen dieser Welt. Deshalb stehen wir für eine Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe und Respekt mit unseren Partnerländern, und dieses Engagement wird ungebrochen weitergehen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) ↳ Denis Pauli (AfD): »Was ist mit dem Respekt für unsere Wähler?«

Der Redner verteidigt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit als Ausdruck nationaler Verantwortung und weist den Vorwurf zurück, innere Stärkung und äußeres Engagement stünden im Widerspruch zueinander.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Charlotte Antonia Neuhäuser. Beifall: Linke
CH Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Was haben die AfD und Elon Musk gemeinsam? Beide buckeln nach oben und treten nach unten. Auch wenn Sie das nicht hören wollen und hier laut rumschreien: Beide nehmen willentlich in Kauf, dass Menschen sterben. Die AfD will nicht, dass etwas gegen die tödliche Ungerechtigkeit auf dieser Welt getan wird, vor …
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Was haben die AfD und Elon Musk gemeinsam? Beide buckeln nach oben und treten nach unten. Beifall: Linke Auch wenn Sie das nicht hören wollen und hier laut rumschreien: Beide nehmen willentlich in Kauf, dass Menschen sterben. Die AfD will nicht, dass etwas gegen die tödliche Ungerechtigkeit auf dieser Welt getan wird, vor allem dann nicht, wenn es Menschen betrifft, die nicht weiß sind. Elon Musk will nicht, dass etwas gegen die tödliche Ungerechtigkeit auf dieser Welt getan wird, vor allem dann nicht, wenn es Menschen betrifft, die nicht weiß sind. Die AfD will mit ihren Anträgen genau das Ministerium abschaffen, das einst gegründet wurde – wir haben es gehört – aus historischer Verantwortung, aus menschlicher Verantwortung. Elon Musk hat genau das in den USA gemacht, als er für Donald Trump die US-Entwicklungsbehörde USAID zerschlagen hat. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Laut einer aktuellen Studie werden in den nächsten vier Jahren 22,6 Millionen Menschen sterben, darunter 5,4 Millionen Kinder unter fünf Jahren, wenn die Kürzungen so weitergehen wie bisher. Wollen Sie dafür vielleicht noch mal klatschen? Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Die AfD will den Menschen das Mindestmaß an Unterstützung wegnehmen. Sie nehmen in Kauf, dass diese Menschen verhungern, dass sie keine ärztliche Hilfe bekommen, dass Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt sterben. Die achtjährige Achol Deng hat sich im Südsudan bei der Geburt mit HIV infiziert. Sie überlebt dank Medikamenten. USAID wird zerschlagen, kurz darauf stirbt sie. 12 Cent pro Tag kostet das Medikament. 12 Cent hätten ihr Leben gerettet. Yamah Freeman aus Liberia bekommt in ihrer Schwangerschaft schwere Blutungen. Krankenwagen gibt es. USAID wird zerschlagen, die Rettungsteams können das Benzin nicht mehr bezahlen. Yamah verblutet. 10 Euro, und sie hätte es ins Krankenhaus geschafft. 10 Euro! Das Fachjournal „The Lancet“ hat errechnet, dass die Entwicklungszusammenarbeit dabei geholfen hat, die Kindersterblichkeit um fast 40 Prozent zu senken. Todesfälle durch HIV/Aids sind um 70 Prozent zurückgegangen, die bei Malaria und Mangelernährung um 56 Prozent. Es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, dass Gelder für globale Gerechtigkeit reine Verschwendung sind. Sie retten Leben. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Denis Pauli (AfD): »Aber nicht nachhaltig!« Es ist gut, dass sich die Union in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen konnte, wo sie – genau wie die AfD hier und Elon Musk in den USA – das BMZ abschaffen wollte. ↳ Dr. Wolfgang Stefinger (Union): »Waren Sie dabei?« Die Kürzungen der letzten Jahre, die neuen Kürzungen im Haushalt 2027, sind historisch hoch und gefährden Menschenleben. Die anfangs genannten Horrorzahlen – 22,6 Millionen Tote – beziehen sich auf die Kürzungen der größten Geberländer, darunter auch Deutschland. Deutschland ist das drittreichste Land der Welt. Geld ist genug da. Besteuern Sie endlich die Superreichen, so wie das die meisten Menschen auch wollen! Tun Sie endlich was für globale Gerechtigkeit! Vielen Dank. Beifall: Linke

Die Rednerin verurteilt die Pläne zur Kürzung der Entwicklungshilfe und zur Auflösung des BMZ als lebensgefährdend und stellt diese in eine Reihe mit der Politik der AfD und Elon Musk. Sie argumentiert, dass Entwicklungszusammenarbeit nachweislich Leben rettet und fordert stattdessen eine Besteuerung von Superreichen zur Sicherung globaler Gerechtigkeit.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Wir hören für die CDU/CSU-Fraktion Thomas Rachel. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
TH Thomas Rachel Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihren beiden Anträgen geht es der AfD-Fraktion nicht um konstruktive Reformen. Nein, Sie wollen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung komplett abschaffen. Außerdem wollen Sie die Bundesmittel für Entwicklungszusammenarbeit um 80 Prozent kürzen. Dahinter steht Ihre populistische Behauptung, Deutschland verteile Mittel ziellos im Ausland. Das ist in der Sache falsch. …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihren beiden Anträgen geht es der AfD-Fraktion nicht um konstruktive Reformen. Nein, Sie wollen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung komplett abschaffen. Außerdem wollen Sie die Bundesmittel für Entwicklungszusammenarbeit um 80 Prozent kürzen. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Wahnsinn!« Dahinter steht Ihre populistische Behauptung, Deutschland verteile Mittel ziellos im Ausland. Das ist in der Sache falsch. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Natürlich müssen wir einzelne EZ-Projekte kontrollieren und gegebenenfalls auch korrigieren. Aber Entwicklungszusammenarbeit, meine Damen und Herren, wirkt. Seit dem Jahr 2000 hat sich die weltweite Kindersterblichkeit mehr als halbiert. Durch Deutschlands Unterstützung in internationalen Impfprogrammen konnten allein im Jahr 2024 rund 1,7 Millionen Menschen geimpft werden. Die Zahl der Todesfälle durch Malaria und Tuberkulose ist dramatisch gesunken. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Gezielte Bildungsinvestitionen konnten erreichen, dass seit 2002 weltweit 82 Millionen Mädchen zusätzlich eine Schule besuchen. Das sind alles sinnvolle Maßnahmen. Entwicklungszusammenarbeit ist Ausdruck humanitärer und christlicher Verantwortung, aber auch zutiefst in unserem nationalen Interesse. Gerade als Exportnation profitieren wir in Deutschland von stabilen Märkten und verlässlichen internationalen Partnern. Deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist nach einer KfW-Studie jährlich mit fast 9 Milliarden Dollar zusätzlicher Nachfrage nach deutschen Waren verbunden und sichert Tausende und Abertausende Arbeitsplätze. ↳ Denis Pauli (AfD): »Das ist aber unser Geld, das wir vorher verteilt haben!« Wenn etwa lebensrettende Malarianetze verteilt werden, so werden sie natürlich von deutschen Herstellern gekauft. Wer würde das Vakuum aber füllen, wenn Deutschland sich aus Afrika, Asien oder Lateinamerika zurückzieht? Es wären Ihre sogenannten Freunde ↳ Schahina Gambir (Grüne): »So ist es!« aus Russland und China. Und das bedeutet noch mehr Instabilität und noch mehr autoritäre Regime, wie zum Beispiel in Mali. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)

Thomas Rachel weist die Anträge der AfD zur Abschaffung des Entwicklungsministeriums und drastischen Kürzungen zurück, indem er die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit für humanitäre Ziele und deutsche Wirtschaftsinteressen belegt und vor einem geopolitischen Machtvakuum durch autoritäre Staaten warnt.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zulassen?
TH Thomas Rachel Union rede Im Protokoll ↗
Ich verzichte. Wenn wir Fluchtbewegungen eindämmen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass Menschen in ihrer Heimat Perspektiven haben. Und das passiert beispielsweise in der Sahelzone. Dort wurden über das Welternährungsprogramm mit BMZ-Finanzierung 290 000 Hektar Ödland wieder nutzbar gemacht, was Perspektiven für 5 Millionen Menschen eröffnet. Meine Damen und Herren, das BMZ muss als eigenständiges Ministerium erhalten bleiben; denn so …
Ich verzichte. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Wenn wir Fluchtbewegungen eindämmen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass Menschen in ihrer Heimat Perspektiven haben. Und das passiert beispielsweise in der Sahelzone. Dort wurden über das Welternährungsprogramm mit BMZ-Finanzierung 290 000 Hektar Ödland wieder nutzbar gemacht, was Perspektiven für 5 Millionen Menschen eröffnet. Meine Damen und Herren, das BMZ muss als eigenständiges Ministerium erhalten bleiben; denn so behält die Entwicklungszusammenarbeit das politische Gewicht, das sie unbedingt braucht. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Entwicklungszusammenarbeit ist Präventionsarbeit, fördert Lebenschancen vor Ort, stärkt Sicherheit und Frieden und ist in unserem ureigensten Interesse in Deutschland. Herzlichen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)

Der Redner argumentiert gegen die Auflösung des Entwicklungsministeriums und für den Erhalt der Entwicklungszusammenarbeit als wirksames Mittel zur Eindämmung von Fluchtbewegungen durch die Schaffung von Perspektiven in den Herkunftsländern.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Matthias Rentzsch. Beifall: AfD
MA Matthias Rentzsch AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Intransparenz, Korruption und Verschwendung – die deutsche Entwicklungshilfe steht zunehmend unter Druck. Auch international führt berechtigte Kritik zu zunehmenden Kürzungen in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, die deutsche Öffentlichkeit hat – auch angesichts der angespannten Finanzlage und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen – ein Anrecht auf echte Transparenz in der …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Intransparenz, Korruption und Verschwendung – die deutsche Entwicklungshilfe steht zunehmend unter Druck. Auch international führt berechtigte Kritik zu zunehmenden Kürzungen in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, die deutsche Öffentlichkeit hat – auch angesichts der angespannten Finanzlage und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen – ein Anrecht auf echte Transparenz in der deutschen Entwicklungspolitik. Beifall: AfD Das sogenannte Transparenzportal des BMZ ist dabei ein untaugliches Instrument. Die dort dargestellten Leistungen werden nach unklaren Kriterien gelöscht, hinzugefügt oder geändert. ↳ Thomas Rachel (Union): »Quatsch!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Meine Güte!« Entwicklungshilfeleistungen – auch genannt ODA-Leistungen –, die aus den Töpfen des Auswärtigen Amtes, des Umweltministeriums oder gar aus Mitteln der Länder und Kommunen finanziert werden, fallen vollkommen unter den Tisch. Auch die Verwendung der deutschen Entwicklungsgelder, egal aus welchen Töpfen, bleibt vollkommen intransparent. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Das stimmt doch nicht!« Nicht einmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben Einsichtsrecht in die entsprechenden Verwendungsnachweise. Beifall: AfD ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Warum wohl?« Die Bundesregierung selbst hat offenbar keinen Überblick über die Verwendung der Gelder ↳ Claudia Roth (Grüne) und ob Verwendungsnachweise überhaupt vorliegen. Das hat kürzlich – hören Sie zu, Frau Roth! – ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ja, ich höre zu!« die Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Kontrollmechanismen ergeben. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis darf ich aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage zitieren: „Verwendungsnachweise werden in der Regel eingereicht und liegen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung […] daher grundsätzlich vor.“ ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Das ist doch gut!« „Die Auswertung aus der Datenbank ergibt aktuell keine belastbaren Zahlen.“ Und weiter: „Hinzu kommt, dass aufgrund einer Systemumstellung noch Einträge fehlen oder falsch dargestellt werden, sodass im Ergebnis keine Einträge sichtbar sind, obwohl die Verwendungsnachweise vorliegen.“ Diese Aussagen sind, gelinde gesagt, bedenklich. Beifall: AfD Was für ein Chaos muss im Ministerium von Frau Bundesministerin Alabali Radovan herrschen, dass derartige Zustände existieren und offensichtlich nicht gelöst werden können? ↳ Sarah Vollath (Linke): »Fangen Sie doch erst mal bei sich selber an!« Wir wollen mit unserem Antrag Abhilfe schaffen und vollumfängliche Transparenz in der deutschen Entwicklungspolitik herstellen. Daher fordern wir die vollständige Veröffentlichung aller deutschen ODA-Entwicklungshilfeleistungen seit 1977, zweitens die Veröffentlichung der Verwendungsnachweise für alle Entwicklungshilfeprojekte und drittens die Erarbeitung klarer Transparenzkriterien für Veröffentlichung, Löschung und Änderung der Daten im Transparenzportal. Denn ein jeder Bürger muss erkennen können, welche Leistungen im deutschen Interesse sind und welche nicht. Danke für die Aufmerksamkeit. Beifall: AfD

Der Redner kritisiert die Intransparenz, Korruption und Verschwendung in der deutschen Entwicklungshilfe und fordert die vollständige Veröffentlichung aller Leistungsdaten und Verwendungsnachweise seit 1977.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU Dr. Wolfgang Stefinger. Beifall: Union Beifall: SPD
DR Dr. Wolfgang Stefinger Union rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Sie von der AfD hier reden hört, dann könnte man wirklich meinen, Sie haben bisher die Welt noch nicht angeschaut und Sie wissen auch nicht, wie vernetzt unsere Welt heute ist. Ich glaube, spätestens seit der Coronapandemie wissen wir, dass die Welt ein globales Dorf ist und …
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Sie von der AfD hier reden hört, dann könnte man wirklich meinen, Sie haben bisher die Welt noch nicht angeschaut und Sie wissen auch nicht, wie vernetzt unsere Welt heute ist. Ich glaube, spätestens seit der Coronapandemie wissen wir, dass die Welt ein globales Dorf ist und dass alles miteinander zusammenhängt. Allein während dieser Pandemie haben wir gesehen, wie Lieferketten abgerissen sind, wie Wege nicht mehr funktioniert haben. Ich versuche, es mal einfach zu erklären, damit es vielleicht auch jeder von Ihnen versteht. ↳ Schahina Gambir (Grüne): »Das wird schwer!« Wir haben alle, so wie wir hier sitzen, jeden Tag mit Entwicklungsländern zu tun, sei es durch unsere Kleidung, die wir tragen – die Baumwolle kommt nicht aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern aus Entwicklungsländern –, sei es die Tasse Kaffee, die wir heute getrunken haben. Die Bohnen kommen nicht aus Oberbayern, sondern aus Entwicklungsländern. Und Sie spielen hier am Handy. Es würde nicht funktionieren ohne die seltenen Erden aus Entwicklungsländern. E-Mobilität würde nicht funktionieren ohne die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Und übrigens auch eine Energiewende ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Niemand hat etwas gegen wirtschaftlichen Handel!« wäre nicht möglich ohne die Entwicklungsländer. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Genau deswegen ist diese Zusammenarbeit, diese internationale Kooperation wichtig. Deswegen war es vorausschauend, als 1961 dieses Bundesministerium gegründet wurde, übrigens auch mit dem Ziel, internationale Märkte aufzubauen, internationale Kooperationen zu entwickeln und sich auch für Frieden und Freiheit einzusetzen.

Der Redner argumentiert gegen die Abschaffung des Entwicklungsministeriums, indem er die globale Vernetzung und wirtschaftliche Abhängigkeit Deutschlands von Entwicklungsländern in Bereichen wie Lieferketten, Rohstoffen und Energiewende betont.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen aus der AfD-Fraktion?
DR Dr. Wolfgang Stefinger Union rede Im Protokoll ↗
Nein danke. – Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Entwicklungszusammenarbeit läge nicht im deutschen Interesse. Ich sage Ihnen: Wer deutsche Interessen wirklich vertreten will, der muss internationale Zusammenarbeit betreiben. Denn wenn Sie glauben, wir könnten unsere wirtschaftliche Stärke alleine mit Binnennachfrage behalten, dann irren Sie sich gewaltig. Wir brauchen entwickelte Länder, wir brauchen entwickelte Märkte. Und weil Sie in Ihrem …
Nein danke. – Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Entwicklungszusammenarbeit läge nicht im deutschen Interesse. Ich sage Ihnen: Wer deutsche Interessen wirklich vertreten will, der muss internationale Zusammenarbeit betreiben. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Denn wenn Sie glauben, wir könnten unsere wirtschaftliche Stärke alleine mit Binnennachfrage behalten, dann irren Sie sich gewaltig. Wir brauchen entwickelte Länder, wir brauchen entwickelte Märkte. Und weil Sie in Ihrem Antrag auch internationale Beispiele von Ländern zitieren, die die Ministerien abgeschafft oder eingegliedert haben: Jedes Machtvakuum, das wir hinterlassen, wird durch autokratische Staaten gefüllt. Aber vielleicht wollen Sie gerade das für Ihre Freunde in Russland. Beifall: Union Beifall: SPD ↳ Claudia Roth (Grüne): »Na klar, das sind ihre Spezl!« Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wer das Entwicklungsministerium auflösen möchte, wer Mittel drastisch zusammenstreichen will, der schwächt Deutschland, der schwächt deutsche Interessen, der schwächt die deutsche Wirtschaft, und er betreibt vor allem Populismus auf Kosten von Sicherheit und Wohlstand. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.)

Der Redner argumentiert, dass die Beibehaltung der Entwicklungszusammenarbeit und des entsprechenden Ministeriums essenziell für deutsche Wirtschaftsinteressen und Sicherheit sei, da sonst autokratische Staaten das entstehende Vakuum füllen würden.

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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Damit darf ich die Aussprache schließen. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 21/6906 und 21/6907 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist so. Dann ist die Überweisung beschlossen. Wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den …
Damit darf ich die Aussprache schließen. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 21/6906 und 21/6907 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist so. Dann ist die Überweisung beschlossen. Wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 9. Juli 2026, 9 Uhr. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 20:31 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete(r) Akbulut, Gökay Die Linke Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Asar, Ayse (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Auernhammer, Artur CDU/CSU Brandes, Dirk AfD Brucker, Erhard AfD Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dietz, Thomas AfD Droßmann, Falko SPD Eichwede, Sonja (gesetzlicher Mutterschutz) SPD Faeser, Nancy (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) SPD Feser, Jan AfD Hermeier, Mareike Die Linke Kaufmann, Dr. Malte (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) AfD Keuter, Stefan (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) AfD Köktürk, Cansin Die Linke Koob, Markus CDU/CSU Limbacher, Esra SPD Meiners, Danny AfD Merz, Friedrich CDU/CSU Moosdorf, Matthias AfD Naujok, Edgar AfD Özdemir, Cansu Die Linke Pellmann, Sören Die Linke Pistorius, Boris SPD Polat, Filiz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Reinalter, Dr. Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schäfer, Jamila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schulze, Svenja SPD Thoden, Ulrich (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) Die Linke Wadephul, Dr. Johann David CDU/CSU Weiss, Dr. Maria-Lena CDU/CSU Zerr, Anne Die Linke Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Frage 4
FR Frage des Abgeordneten Karl Bär Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einstufung von Trifluoressigsäure als fruchtbarkeitsschädigend durch die Europäische Chemikalienagentur in Bezug auf die Zulassungssituation von Mitteln mit Pestizidwirkstoffen, die zu TFA zerfallen ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Der Ausschuss für Risikobewertung hat in seiner Stellungnahme die Einstufung von TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 1 B empfohlen. Das Einstufungsverfahren nach der CLP-Verordnung ist …
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einstufung von Trifluoressigsäure (TFA) als fruchtbarkeitsschädigend durch die Europäische Chemikalienagentur in Bezug auf die Zulassungssituation von Mitteln mit Pestizidwirkstoffen, die zu TFA zerfallen (siehe: www.tagesschau.de/ausland/eu-chemikalienbehoerde-tfa-hochgefaehrlich-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat in seiner Stellungnahme die Einstufung von TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 1 B empfohlen. Das Einstufungsverfahren nach der CLP-Verordnung ist allerdings erst abgeschlossen, wenn die EU-Kommission eine Entscheidung über die harmonisierte Einstufung trifft. Wichtig ist auch, dass es sich bei der Einstufung nach der CLP-Verordnung um eine reine Gefahreneinstufung handelt. Sie sagt nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus; hierfür ist die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend. Im Pflanzenschutzrecht wird für jeden Wirkstoff und für jedes Produkt geprüft, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung bzw. Zulassung erfüllt sind. Die Auswirkungen der (öko-)toxikologischen Relevanz eines Metaboliten – wie TFA – auf die Produktzulassungen können nicht pauschal benannt werden; denn diese hängen von der Bildungsrate der Anwendungen ab. Die Bundesregierung ist bestrebt, mit der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und den anderen EU-Mitgliedstaaten einen harmonisierten Weg zum Umgang mit TFA-bildenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zu finden. Für Wirkstoffe, die sich aktuell im Erneuerungsverfahren der Genehmigung befinden, arbeitet Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten an pragmatischen Lösungen. Hierbei wird, sofern möglich, berücksichtigt, dass die Landwirtschaft zur Sicherung der Ernten bestimmte Wirkstoffe benötigt. Ohne diese würden die Bekämpfung und das Resistenzmanagement einiger Unkräuter, Krankheiten und Schädlinge in vielen Kulturen schwieriger, es könnte zu Ertragseinbußen und wirtschaftlichen Verlusten kommen. Ausnahmegenehmigungen oder Notfallzulassungen gibt es nach geltendem Recht jedoch nur für eine nicht anders abzuwehrende Gefahr. Im Rahmen der nationalen Zulassungsverfahren prüfen die Bewertungsbehörden in jedem Einzelfall, inwieweit TFA-Bildung und TFA-Einträge in das Grundwasser anzunehmen sind und wie dies vor dem Hintergrund der Zulassungskriterien einzuordnen ist. Frage 5

Der Abgeordnete erkundigt sich nach den Konsequenzen der EU-Einstufung von Trifluoressigsäure als fruchtbarkeitsschädigend für die Zulassung entsprechender Pestizide. Die Antwort der Staatssekretärin erläutert den aktuellen Verfahrensstand, unterscheidet zwischen Gefahreneinstufung und tatsächlichem Risiko und betont die Notwendigkeit pragmatischer Lösungen unter Abwägung von Umweltschutz und landwirtschaftlichen Erfordernissen.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schröder AfD rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie in der aktuellen Diesel- und Düngemittelkostenkrise 72 Millionen Euro für alternative Antriebstechnologien bereitstellt, während viele Betriebe kurzfristig bezahlbare Betriebsmittel benötigen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung nimmt die Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch gestiegene Preise für Diesel, Düngemittel und weitere Betriebsmittel sehr ernst. Die Förderung alternativer Antriebstechnologien und die Unterstützung der …
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie in der aktuellen Diesel- und Düngemittelkostenkrise 72 Millionen Euro für alternative Antriebstechnologien bereitstellt, während viele Betriebe kurzfristig bezahlbare Betriebsmittel benötigen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung nimmt die Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch gestiegene Preise für Diesel, Düngemittel und weitere Betriebsmittel sehr ernst. Die Förderung alternativer Antriebstechnologien und die Unterstützung der Betriebe bei akuten Kosten- und Liquiditätsbelastungen stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Die Bundesregierung begegnet diesen unterschiedlichen Herausforderungen mit jeweils darauf zugeschnittenen Instrumenten. Zur Überbrückung aktueller Liquiditätsengpässe haben das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) ein Liquiditätsprogramm mit einem Volumen von 200 Millionen Euro aufgelegt. Die zinsvergünstigten Darlehen dienen der kurzfristigen finanziellen Stabilisierung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe. Das Programm ergänzt weitere Maßnahmen der Bundesregierung, darunter die befristete Senkung der Energiesteuer sowie die weiterhin mögliche Agrardieselrückvergütung. Die Förderung alternativer Antriebstechnologien setzt demgegenüber bei investiven Maßnahmen an. Die hierfür vorgesehenen rund 72 Millionen Euro werden über einen Zeitraum von drei Jahren aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der LR bereitgestellt. Die Mittel werden nach den für das Zweckvermögen geltenden rechtlichen Vorgaben eingesetzt. Im Rahmen der Richtlinie dienen sie der Förderung der Markteinführung innovativer alternativer Antriebssysteme und entsprechender Hofinfrastrukturen in der Agrarwirtschaft. Die Förderung erfolgt nicht als pauschaler Zuschuss an Unternehmen der Landmaschinenindustrie, sondern über zinsgünstige Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Maschinengemeinschaften, die in marktreife und praxistaugliche Technik investieren. Gefördert wird damit die Anwendung innovativer Technik in den Betrieben. Ziel der Richtlinie ist es, die Markteinführung alternativer Antriebssysteme zu unterstützen und ihre Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis zu beschleunigen. Die Richtlinie unterstützt die Betriebe dabei, sich von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen. Frage 6

Der Redner hinterfragt die Priorisierung von Fördermitteln für alternative Antriebstechnologien angesichts aktueller hoher Betriebskosten in der Landwirtschaft und stellt dies der dringenden Notwendigkeit kurzfristiger finanzieller Entlastung gegenüber.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schröder AfD rede Im Protokoll ↗
Welche belastbaren Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um frühzeitig zu erkennen, ob die seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewandten EU-Mercosur-Regelungen deutsche Rinder- und Geflügelhalter benachteiligen oder zusätzliche Risiken für die Lebensmittelsicherheit entstehen lassen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Auch nach dem Beginn der vorläufigen Anwendung des EU-Mercosur-Interimsabkommens bleiben sensible Agrarbereiche in Deutschland und der Europäischen Union wirksam geschützt. Die …
Welche belastbaren Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um frühzeitig zu erkennen, ob die seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewandten EU-Mercosur-Regelungen deutsche Rinder- und Geflügelhalter benachteiligen oder zusätzliche Risiken für die Lebensmittelsicherheit entstehen lassen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Auch nach dem Beginn der vorläufigen Anwendung des EU-Mercosur-Interimsabkommens bleiben sensible Agrarbereiche in Deutschland und der Europäischen Union wirksam geschützt. Die Gewährung von EU-Präferenzen durch das Abkommen wird unter anderem bei sensiblen Produkten wie Rindfleisch und Geflügel durch klare Einfuhrquoten begrenzt. Zusätzlich erhält das Abkommen eine bilaterale Schutzklausel. Sie greift, wenn aufgrund des Abkommens ein plötzlicher Importanstieg einer Ware erfolgt und dieser einem Wirtschaftszweig der Union ernsthaft schadet oder zu schaden droht. Das wird vermutet bei einem deutlichen Anstieg der zollbegünstigten Einfuhren (zum Beispiel Rind- oder Geflügelfleisch) oder einem erheblichen Rückgang des Einfuhrpreises, wenn zugleich der Einfuhrpreis deutlich unterhalb des Inlandspreises liegt. In solchen Fällen leitet die Europäische Kommission auf Antrag oder bei sensiblen Erzeugnissen auch von Amts wegen eine Untersuchung ein, und es stehen wirksame Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Die Europäische Kommission überwacht die Marktentwicklung zudem halbjährlich, um frühzeitig reagieren zu können. Ebenso wichtig ist, dass die hohen europäischen Standards bei der Lebensmittelsicherheit uneingeschränkt bestehen bleiben. Alle Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten müssen auch künftig die lebensmittelrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union erfüllen. Das gilt generell, so auch beispielsweise für Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sowie für die strengen Vorgaben zu Hormon- und Antibiotikarückständen. Unverändert gelten auch die EU-Verbote der Verwendung antimikrobieller Arzneimittel zur Wachstumsförderung und der Einsatz von Hormonen zur Fleischproduktion. Diese Standards werden durch das Abkommen weder abgeschwächt noch eingeschränkt. Darüber hinaus stärkt das Abkommen den Austausch zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Standards. Damit schaffen wir mehr Transparenz, fördern die Zusammenarbeit und tragen dazu bei, auch die Lebensmittelsicherheit in Deutschland zu stärken. Frage 7

Der Abgeordnete fragt nach konkreten Indikatoren, mit denen die Bundesregierung negative Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens auf deutsche Landwirte und die Lebensmittelsicherheit frühzeitig erkennt. Die Antwort der Staatssekretärin betont bestehende Schutzmechanismen wie Einfuhrquoten, eine bilaterale Schutzklausel sowie die uneingeschränkte Geltung europäischer Sicherheitsstandards.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Was sind die fünf größten Erfolge, die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat seit Beginn der laufenden Legislaturperiode bis zum aktuellen Zeitpunkt erzielt hat? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Erfolge für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat lassen sich nicht auf eine Rangliste reduzieren. Im Zentrum der Agrarpolitik der Bundesregierung stehen echte Entlastung, Planungssicherheit und die …
Was sind die fünf größten Erfolge, die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat seit Beginn der laufenden Legislaturperiode bis zum aktuellen Zeitpunkt erzielt hat? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Erfolge für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) lassen sich nicht auf eine Rangliste reduzieren. Im Zentrum der Agrarpolitik der Bundesregierung stehen echte Entlastung, Planungssicherheit und die Stärkung der ländlichen Räume als lebenswerte Heimat. Dies wird unter anderem mit den folgenden Maßnahmen umgesetzt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt wieder die vollständige Agrardieselvergütung. Das beseitigt Wettbewerbsnachteile und entlastet die Betriebe jährlich um rund 430 Millionen Euro. Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt das BMLEH akut krisenbetroffene Höfe mit einem 200 Millionen Euro starken Liquiditätshilfeprogramm. Zudem plant die EU-Kommission, die Agrarreserve als Krisenbeihilfe zur Entlastung der Landwirtschaft infolge der Auswirkungen des Nahostkonflikts aufzustocken. Deutschland soll voraussichtlich 60 Millionen Euro erhalten. Unser Ziel ist, diese Mittel möglichst schnell, unbürokratisch und zielgerichtet bereitzustellen. Mit der neuen Agrarexportstrategie „Made in Germany“ werden kaufkraftstarke Märkte besser erschlossen und bestehende Handelshemmnisse abgebaut. Das BMLEH baut unnötige Bürokratie konsequent ab. Überflüssige Meldepflichten wurden abgeschafft, die Stoffstrombilanzverordnung bereits im Sommer 2025 aufgehoben, und bei der EU-Entwaldungsverordnung hat das BMLEH auf europäischer Ebene erfolgreich die Praxistauglichkeit vorangebracht. Auch die Pflanzenschutzmittelzulassung hat das BMLEH neu ausgerichtet. Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wurden klare, praktikable Regeln geschaffen. Beim Umbau der Tierhaltung setzt das BMLEH auf Investitionen statt zusätzlicher Belastungen und schafft ein positives Investitionsklima für tierwohlgerechte Ställe. Gleichzeitig stärkt das BMLEH mit der Änderung des Tierschutzgesetzes den Schutz von rund 90 Prozent aller Schlachttiere. Mit 20 Millionen Euro unterstützt das BMLEH die zukunftsorientierte Anpassung der deutschen Fischereiflotte in der Nordsee. Darüber hinaus investiert das BMLEH in die Entwicklung ländlicher Regionen, stärkt Wirtschaft und Ehrenamt und sichert damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Frage 8

Der Abgeordnete fragt nach den fünf größten Erfolgen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, worauf die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass sich Erfolge nicht ranglisten lassen, und stattdessen konkrete Maßnahmen wie Dieselvergütung, Liquiditätshilfen und Bürokratieabbau als Beleg für Entlastung und Planungssicherheit aufführt.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Warum setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab 2028 nicht für eine Renationalisierung der Agrarförderung ein, insbesondere, da sie angibt, das Ziel zu verfolgen, die Agrarförderung einkommenswirksamer, bürokratieärmer, transparenter und effizienter auszugestalten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union muss auch in der Förderperiode nach 2027 zu …
Warum setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab 2028 nicht für eine Renationalisierung der Agrarförderung ein, insbesondere, da sie angibt, das Ziel zu verfolgen, die Agrarförderung einkommenswirksamer, bürokratieärmer, transparenter und effizienter auszugestalten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union muss auch in der Förderperiode nach 2027 zu den tragenden Politikbereichen der EU gehören. Darin sind sich die Bundesregierung und die Länder einig. Denn die Landwirtschaft in Deutschland und Europa gewinnt weiter an strategischer und sicherheitspolitischer Bedeutung. Sie sichert die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, regional erzeugten Lebensmitteln, stärkt maßgeblich die Ernährungssicherheit und trägt zur Stabilität regionaler Wirtschaftskreisläufe bei. Dafür braucht es vor allem eine verlässliche, substanzielle und langfristig planbare finanzielle Ausstattung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit einem gemeinsamen Rechtsrahmen. Eine Renationalisierung der Förderstrukturen mit unterschiedlichen Standards und Förderniveaus würde dieser sicherheitspolitischen Bedeutung entgegenstehen und ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU bedeuten. Deshalb setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine einkommenswirksame, bürokratiearme, transparente und effiziente Agrarförderung ein. Frage 9

Der Abgeordnete hinterfragt die Ablehnung einer Renationalisierung der EU-Agrarförderung durch die Bundesregierung und stellt deren Konsistenz mit den eigenen Zielen nach weniger Bürokratie und mehr Effizienz in Frage.

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FR Frage des Abgeordneten Marcel Bauer Linke rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments zur zulassungs-, prüfungs- und kennzeichnungsfreien Ausbringung und Verarbeitung bestimmter genomeditierter Pflanzen die Bäuerinnen und Bauern vor einer möglichen weitreichenden Patentierung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen durch die Saatgutkonzerne sowie einer damit möglicherweise einhergehenden sich verschärfenden Marktkonzentration im Saatgutsektor zu schützen, und, wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung, zu verhindern, …
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments zur zulassungs-, prüfungs- und kennzeichnungsfreien Ausbringung und Verarbeitung bestimmter genomeditierter Pflanzen die Bäuerinnen und Bauern vor einer möglichen weitreichenden Patentierung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen durch die Saatgutkonzerne sowie einer damit möglicherweise einhergehenden sich verschärfenden Marktkonzentration im Saatgutsektor zu schützen, und, wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung, zu verhindern, dass Patente auf natürlich gezüchtete Pflanzen erhoben und damit die Anbaurechte der Bäuerinnen und Bauern von natürlich gezüchteten Pflanzen durch Lizenzgebührenansprüche der Saatgutkonzerne eingeschränkt werden könnten, und, wenn ja, wie? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Der angenommene Verordnungsvorschlag (Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625) zum Einsatz von neuen genomischen Techniken (NGT) bei Pflanzen sieht vor, dass die Europäische Kommission die Auswirkungen der Verordnung und der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen im EU-Saatgutsektor durch verschiedene Maßnahmen engmaschig bewerten und überwachen wird. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Sachverständigengruppe, an der sich die Bundesregierung über die Ernennung zweier Sachverständiger beteiligen wird. Die Auswirkungen der NGT-Verordnung auf den Zugang zu genetischem Material sind durch die Europäische Kommission genau zu beobachten, und der Bedarf weiterer gesetzlicher Regelungen ist gemäß Artikel 31 Absatz 10 der Verordnung durch die Europäische Kommission bei Feststellung von erheblichen Hindernissen zu prüfen. Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Verfahren bleiben weiterhin nicht patentierbar. Zur Absicherung wird in der Erteilungspraxis ein zusätzlicher Hinweis verlangt, dass sich Patentansprüche auf technisch hergestellte Pflanzeneigenschaften nicht auf Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Verfahren mit den gleichen Eigenschaften erstrecken (sogenannte Disclaimer-Lösung). Frage 10

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung nach geplanten Maßnahmen zum Schutz von Landwirten vor Patentierung und Marktkonzentration durch Saatgutkonzerne im Kontext neuer EU-Regelungen zu genomeditierten Pflanzen.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die künftige Ausrichtung der deutschen Schweinehaltung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Haltungsstandards im europäischen Binnenmarkt und der exportorientierten Produktionsstruktur Deutschlands? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung steht für eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung. Dafür brauchen die Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Praxischeck Stallumbau werden verzichtbare bürokratische Belastungen sowie Vereinfachungspotenziale …
Wie bewertet die Bundesregierung die künftige Ausrichtung der deutschen Schweinehaltung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Haltungsstandards im europäischen Binnenmarkt und der exportorientierten Produktionsstruktur Deutschlands? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung steht für eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung. Dafür brauchen die Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Praxischeck Stallumbau werden verzichtbare bürokratische Belastungen sowie Vereinfachungspotenziale bei Genehmigungsverfahren im Stallbau bzw. -umbau identifiziert. In der Europäischen Union gelten einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Schweinen. Deutschland geht in wichtigen Bereichen bewusst darüber hinaus – etwa mit dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration oder den Vorgaben für die Sauenhaltung. Das Verbot des Kastenstands im Deckzentrum und die Anforderungen im Abferkelbereich setzen europaweit Maßstäbe für mehr Tierwohl. Diesbezüglich erwartet die Bundesregierung die angekündigte EU-Tierhaltungsstrategie mit großem Interesse. Sie kann dazu beitragen, mehr Planbarkeit und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die Tierhalterinnen und Tierhalter innerhalb Europas zu schaffen. Ebenso wichtig sind starke Exportmärkte. Sie sind für die Landwirtschaft, auch für die Tierhalterinnen und Tierhalter, von großer Bedeutung. Höhere Tierhaltungsstandards sind nicht nur gesellschaftlich gewollt, sondern begründen für die deutsche Schweinewirtschaft einen qualitativen und strategischen Wettbewerbsvorteil, der sich primär auf dem nationalen Markt entfaltet. Dabei ist die ganzheitliche Nutzung des Schlachtkörpers und die Sicherstellung eines verlässlichen (globalen) Absatzmarktes für die deutsche Schweinebranche für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Mit der Agrarexportstrategie schafft das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Grundlage für eine nachhaltige Erschließung internationaler Märkte für die Fleischwirtschaft. Dazu gehören laufende Gespräche mit wichtigen Handelspartnern wie China, Japan, Kanada, Südafrika und den Vereinigten Staaten sowie der Einsatz der Bundesregierung für die Wiederöffnung zentraler Absatzmärkte durch Regionalisierungsabkommen, beispielsweise in China. Frage 11

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin betont die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie für die deutsche Schweinehaltung, während sie höhere nationale Tierwohlstandards als strategischen Wettbewerbsvorteil und die Sicherung globaler Exportmärkte als zentral beschreibt.

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FR Frage des Abgeordneten Karl Bär Grüne rede Im Protokoll ↗
Wird das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, wie in der Stellungnahme des Bundesrates gefordert, eine Gebietsausweisverordnung vorlegen, damit Bundesländer und landwirtschaftliche Betriebe Rechtssicherheit im Düngerecht haben (siehe Bundesratsdrucksache 251/26 Nummer 1), und, wenn ja, wann, und, wenn nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, schnellstmöglich Rechtssicherheit im Düngerecht herzustellen. Derzeit …
Wird das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, wie in der Stellungnahme des Bundesrates gefordert, eine Gebietsausweisverordnung vorlegen, damit Bundesländer und landwirtschaftliche Betriebe Rechtssicherheit im Düngerecht haben (siehe Bundesratsdrucksache 251/26 (Beschluss) Nummer 1), und, wenn ja, wann, und, wenn nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, schnellstmöglich Rechtssicherheit im Düngerecht herzustellen. Derzeit finden zur Weiterentwicklung des Düngerechts intensive Gespräche und Abstimmungen mit den Ländern statt. Für die Bundesregierung ist der Umwelt- und Gewässerschutz dabei weiterhin ein zentraler Maßstab. Frage 12

Der Abgeordnete fragt nach dem Zeitpunkt und der Begründung für das Vorliegen einer Gebietsausweisverordnung zur Herstellung von Rechtssicherheit im Düngerecht. Die Antwort der Staatssekretärin bestätigt das Ziel der Rechtssicherheit, betont jedoch gleichzeitig die fortlaufenden Abstimmungen mit den Ländern unter dem primären Maßstab des Umwelt- und Gewässerschutzes.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes im Schlachtbereich hat die Bundesregierung für diese Wahlperiode vorgesehen, und bis wann sollen diese Änderungen jeweils in Kraft treten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Für große Schlachtbetriebe soll …
Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes im Schlachtbereich hat die Bundesregierung für diese Wahlperiode vorgesehen, und bis wann sollen diese Änderungen jeweils in Kraft treten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Für große Schlachtbetriebe soll sie künftig ausnahmslos verpflichtend sein. Für kleinere Schlachtbetriebe sollen die zuständigen Landesbehörden die Videoüberwachung bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Tierschutzverstöße anordnen können. Damit stärken wir den Tierschutz ganz konkret. Die Videoüberwachung verbessert die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörden und trägt dazu bei, Verstöße besser aufzudecken und zu verhindern. Der Bundesrat hat das Vorhaben begrüßt. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Für bestehende Schlachtbetriebe ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen, damit die neuen Anforderungen verlässlich umgesetzt werden können. Weitere Tierschutzvorhaben wird die Bundesregierung in einem nächsten Schritt umsetzen. Frage 13

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Vorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung des Tierschutzes im Schlachtbereich und deren Zeitplan. Die Antwort beschreibt den Gesetzentwurf zur Einführung verpflichtender Videoüberwachung in Schlachthöfen mit einem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie konkret will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat den Aspekt der Heimatförderung umsetzen, und welcher Anteil des Budgets des Bundesministeriums soll für diesen Zweck genutzt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Ländern aktiv für gleichwertige Lebensverhältnisse, starke ländliche Räume und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Mit der Bündelung der Heimatpolitik im …
Wie konkret will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat den Aspekt der Heimatförderung umsetzen, und welcher Anteil des Budgets des Bundesministeriums soll für diesen Zweck genutzt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Ländern aktiv für gleichwertige Lebensverhältnisse, starke ländliche Räume und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Mit der Bündelung der Heimatpolitik im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die Bundesregierung diese Aufgaben erstmals in einem Ressort zusammengeführt. Das zeigt sich ganz konkret: Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ fördern Bund und Länder jährlich rund 500 000 Vorhaben – von der Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe über die Entwicklung ländlicher Räume bis hin zum Hochwasser- und Küstenschutz. Auch bürgerschaftliches Engagement fördert das BMLEH gezielt. Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mit aktuell 1 200 beteiligten Dörfern zeigt eindrucksvoll, wie lebendig Heimat vor Ort gestaltet wird. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt stärkt zudem Vereine und Initiativen, insbesondere in ländlichen Regionen. Über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung fördert das BMLEH darüber hinaus innovative Projekte, die Heimat stärken und regionale Wertschöpfung sichern. In Kürze wird das BMLEH außerdem eine Heimat-Agenda vorstellen, die die Schwerpunkte der Heimatpolitik bündelt und strategisch weiterentwickelt. Die Stärkung unserer Heimat ist Bestandteil nahezu aller ressorteigener Themenfelder. Einen konkreten Anteil im Einzelplan zu benennen, würde dem umfassenden Heimatengagement des BMLEH somit einerseits nicht gerecht werden und ist andererseits so auch nicht möglich. Aber daneben sind mit der Übernahme der Heimatpolitik aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) zwei Haushaltstitel mit insgesamt 2,45 Millionen Euro an das BMLEH übergegangen. Über die konkrete finanzielle Ausstattung der Jahre ab 2027 wird derzeit im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. Frage 14

Der Abgeordnete fragt nach konkreten Umsetzungsplänen und dem finanziellen Anteil für die Heimatförderung im neuen Bundesministerium. Die Antwort der Staatssekretärin beschreibt bestehende Programme und begründet, warum keine einzelne Budgetquote genannt werden kann, verweist aber auf übertragene Haushaltstitel.

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FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 auf eine stärkere nationale Verwaltung deutscher Agrarfördermittel hinzuwirken, statt diese vollständig über die Brüsseler GAP-Strukturen zu organisieren, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die mit der GAP verbundene Bürokratiebelastung …
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 auf eine stärkere nationale Verwaltung deutscher Agrarfördermittel hinzuwirken, statt diese vollständig über die Brüsseler GAP-Strukturen zu organisieren, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die mit der GAP verbundene Bürokratiebelastung für deutsche Betriebe spürbar zu reduzieren (vergleiche www.bmleh.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2026/260610-gap.html, abgerufen am 16. Juni 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Gemeinsame Agrarpolitik ist weit mehr als ein Förderinstrument. Sie ist ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und den Zusammenhalt Europas. Deshalb muss sie auch in der Förderperiode nach 2027 zu den tragenden Politikbereichen der Europäischen Union gehören. Gerade angesichts geopolitischer Krisen und wachsender Unsicherheiten zeigt sich, wie strategisch wichtig eine leistungsfähige Landwirtschaft in Deutschland und Europa ist. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sichern die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, stärken regionale Wertschöpfung und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherheit in Europa. Dafür brauchen sie Verlässlichkeit. Deshalb setzen sich Bund und Länder für eine Gemeinsame Agrarpolitik ein, die substanziell und langfristig planbar finanziell ausgestattet ist und auf einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen basiert. Eine Renationalisierung der Förderstrukturen mit unterschiedlichen Standards und Förderniveaus würde den Binnenmarkt schwächen, Wettbewerbsverzerrungen schaffen und den europäischen Zusammenhalt gefährden. Gleichzeitig gilt: Europa braucht neben gemeinsamen Regeln auch die notwendige Flexibilität. Die landwirtschaftlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. Deshalb setzt sich die Bunderegierung im Rahmen der Verhandlungen für einen Rechtsrahmen ein, der nationale Gestaltungsspielräume ermöglicht und den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt, um eine den heterogenen Agrarstrukturen Rechnung tragende nationale Förderung zu etablieren. Unser Ziel ist eine starke, zukunftsfähige Gemeinsame Agrarpolitik, die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und die Entwicklung unserer ländlichen Räume gleichermaßen stärkt – im Interesse unserer Landwirtschaft und eines starken Europas. Frage 15

Die Antwort bekräftigt die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Agrarpolitik nach 2027 zur Sicherung von Versorgung und Zusammenhalt und lehnt eine Renationalisierung der Förderstrukturen ab, während sie gleichzeitig nationale Flexibilität innerhalb des EU-Rahmens befürwortet.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung das Lebensmittelhandwerk für unsere Ernährungssicherung in Krisen- und Katastrophenfällen – unter Lebensmittelhandwerk meine ich inhabergeführte kleine und mittelständische Betriebe, die noch selbst mit handwerklichem Wissen und handwerklichen Herstellungsverfahren etwa Getreide vermahlen, Brot backen, Bier brauen oder Käse herstellen –, und mit welchen Maßnahmen über einzelne Bürokratieentlastungen und Modellprojekte hinaus will die Bundesregierung das …
Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung das Lebensmittelhandwerk für unsere Ernährungssicherung in Krisen- und Katastrophenfällen – unter Lebensmittelhandwerk meine ich inhabergeführte kleine und mittelständische Betriebe, die noch selbst mit handwerklichem Wissen und handwerklichen Herstellungsverfahren etwa Getreide vermahlen, Brot backen, Bier brauen oder Käse herstellen –, und mit welchen Maßnahmen über einzelne Bürokratieentlastungen und Modellprojekte hinaus will die Bundesregierung das Lebensmittelhandwerk stärken, damit es diese Rolle gegebenenfalls auch vollumfänglich wahrnehmen kann? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Regionale Wertschöpfungsketten sind ein wichtiger Baustein für nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme. Gerade das Lebensmittelhandwerk zeigt, wie das in der Praxis funktioniert. Getreide wird vor Ort vermahlen, Brot gebacken, Bier gebraut oder Käse hergestellt – oft aus Rohstoffen aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb oder direkt von Betrieben aus der Region. Vermarktet werden die Produkte ebenfalls häufig regional. Das schafft kurze Wege, stärkt die heimische Wirtschaft und macht unsere Lebensmittelversorgung widerstandsfähiger. Denn wo Transportwege kurz sind, wirken sich Krisen und Störungen deutlich weniger aus. Die Produktions- und Vermarktungswege sind kurz, Störungen, die etwa den Transport betreffen, selten. Daher spielen regionale Wertschöpfungsketten hinsichtlich der Krisen- und Ernährungssicherheit eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung unterstützt das Lebensmittelhandwerk gezielt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) stärken insbesondere zwei Maßnahmen regionale Strukturen: Zum einen die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die dazu beiträgt, die Versorgung mit frischen, regionalen Lebensmitteln in ländlichen Regionen zu sichern. Zum anderen die Förderung lokaler Basisdienstleistungen, die handwerkliche Betriebe der Lebensmittelproduktion unterstützt und damit nachhaltige und krisensichere Versorgungsstrukturen stärkt. Für diese beiden Fördermaßnahmen haben Bund und Länder im Jahr 2024 gemeinsam gut 37 Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Maßnahmen leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherung in ländlichen Gebieten. Frage 16

Die Abgeordnete fragt nach der Rolle des Lebensmittelhandwerks für die Ernährungssicherheit in Krisenfällen und nach konkreten Maßnahmen zu dessen Stärkung, worauf die Staatssekretärin die Bedeutung regionaler Wertschöpfungsketten betont und bestehende Förderprogramme sowie bereitgestellte Finanzmittel benennt.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie lassen sich die inhaltlichen Ergebnisse der von der Bundesregierung in ihrer Antwort, Bundestagsdrucksache 21/6113, zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten Befragungen, Evaluierungen und Gutachten zu den Auswirkungen des Nutri-Scores auf das Kaufverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammenfassen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für die Weiterführung bzw. Weiterentwicklung des Nutri-Scores? Antwort der …
Wie lassen sich die inhaltlichen Ergebnisse der von der Bundesregierung in ihrer Antwort, Bundestagsdrucksache 21/6113, zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten Befragungen, Evaluierungen und Gutachten zu den Auswirkungen des Nutri-Scores auf das Kaufverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammenfassen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für die Weiterführung bzw. Weiterentwicklung des Nutri-Scores? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die verschiedenen Befragungen, Evaluierungen und Gutachten zu den Auswirkungen des Nutri-Scores auf das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher zeigen, dass der Nutri-Score grundsätzlich sehr gut in der Bevölkerung bekannt ist. Nach dem Ernährungsreport 2025 geben 90 Prozent der Befragten an, dass sie das Nutri-Score-Logo kennen, ein Drittel davon gibt an, den Nutri-Score in die Kaufentscheidung einzubeziehen. Der Nutri-Score soll am Einkaufsregal vor allem Orientierung für eine gesunde und ausgewogene Kaufentscheidung bieten. Mit den Erkenntnissen aus dem Ernährungsreport wird deutlich, dass der Nutri-Score sein Ziel bei einem großen Teil der Bevölkerung hinsichtlich einer informierten Kaufentscheidung erreicht. Die verschiedenen Untersuchungen zeigen aber auch, dass es in der Bevölkerung teilweise an Verständnis über den Nutzen und die Anwendung des Nutri-Scores fehlt. Dieser Aspekt wird bei der Weiterführung des Nutri-Scores durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) nun in den Vordergrund gestellt. Das BMLEH stellt, teilweise in Zusammenarbeit mit weiteren Multiplikatoren, Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Unternehmen zur Verfügung, um über die Anwendung und die Funktion des Nutri-Scores aufzuklären. Frage 17

Der Redner fragt nach den Ergebnissen von Evaluierungen zum Nutri-Score und den daraus gezogenen Konsequenzen für dessen Weiterentwicklung. Die Antwort stellt hohe Bekanntheit und teilweise Nutzung des Labels fest, identifiziert aber Aufklärungsbedarf als zentrale Aufgabe für die Zukunft.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Krankheit von Kindern und einer übermäßigen Ernährung mit Lebensmitteln mit erhöhtem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt, und wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zum System der Selbstregulierung durch die Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberats bezüglich der Regulierung entsprechender Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Eine …
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Krankheit von Kindern und einer übermäßigen Ernährung mit Lebensmitteln mit erhöhtem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt, und wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zum System der Selbstregulierung durch die Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberats bezüglich der Regulierung entsprechender Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Eine hohe Zufuhr von Zucker, Fetten und Salz kann ernährungsmitbedingte Erkrankungen wie Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas begünstigen. Ernährungspräferenzen werden im Kindesalter ganz besonders geprägt. Das Ernährungsverhalten von Kindern wird auch von der Ernährungsumgebung beeinflusst. Für die Regulierung der Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet, existiert ein System der Selbstregulierung durch die Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberats, welches im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verankert ist. Vor diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, dass von zusätzlichen Werbebeschränkungen abgesehen werden soll. Um eine gesunde und ausgewogene Ernährung nachhaltig zu fördern, setzt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor allem auf die Verbesserung der Qualität der Gemeinschaftsverpflegung, die freiwillige Verbesserung von Rezepturen sowie Ernährungsbildung, Aufklärung und verständliche Informationen. Frage 18

Der Abgeordnete fragt nach dem Zusammenhang zwischen kindlichen Erkrankungen und ungesunder Ernährung sowie nach der Positionierung der Bundesregierung zur Selbstregulierung der Lebensmittelwerbung. Die Staatssekretärin bestätigt gesundheitliche Risiken, verweist auf den Koalitionsvertrag gegen weitere Werbebeschränkungen und nennt stattdessen Aufklärung und Qualitätsverbesserung als Maßnahmen.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung, um in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, und wie setzt sich die Bundesregierung für dieses Level Playing Field in den aktuellen Verhandlungen auf EU-Ebene ein, vor dem Hintergrund, dass auch der Vorschlag von EP-Berichterstatter Norbert Lins zur Ausgestaltung der GAP in meinen Augen wenig konkrete Vorschläge für soziale und ökologische Mindeststandards …
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung, um in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, und wie setzt sich die Bundesregierung für dieses Level Playing Field in den aktuellen Verhandlungen auf EU-Ebene ein, vor dem Hintergrund, dass auch der Vorschlag von EP-Berichterstatter Norbert Lins (www.europarl.europa.eu/doceo/document/AGRI-PR-787635_EN.pdf) zur Ausgestaltung der GAP in meinen Augen wenig konkrete Vorschläge für soziale und ökologische Mindeststandards macht, Mindestbudgets für diese Standards fehlen und die hohen Kofinanzierungssätze nicht adressiert werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 sehen insgesamt größere Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten vor. Umso wichtiger ist es, EU-weit vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und ein angemessenes Ambitionsniveau sicherzustellen. In ökologischer Hinsicht enthält der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission Schutzpraktiken im Rahmen des sogenannten Farm Stewardship, deren konkrete Ausgestaltung weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Dadurch besteht das Risiko, dass sich die Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten deutlich unterscheiden und Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die Bundesregierung setzt sich deshalb in den laufenden Verhandlungen dafür ein, dass es auf EU-Ebene ausreichend verbindliche Leitplanken für die Ausgestaltung dieser Schutzpraktiken gibt. Gleichzeitig muss das Zusammenspiel mit den Agrarumwelt- und Klimaaktionen klar geregelt und das System insgesamt gegenüber der bisherigen Konditionalität deutlich vereinfacht werden. Die soziale Konditionalität wurde im Jahr 2025 in Deutschland eingeführt und hat zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die öffentlichen Verwaltungen geführt. Aus Sicht der Bundesregierung trägt sie damit zu einer weiteren Verkomplizierung der GAP bei. Faire Arbeitsbedingungen sind bereits durch das geltende Arbeits- und Sozialrecht sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die Einhaltung sozialer Standards unionsweit nicht wirksamer und deutlich bürokratieärmer über bestehende fachrechtliche Kontroll- und Sanktionssysteme sichergestellt werden könnte, anstatt zusätzliche Anforderungen im Rahmen der GAP vorzusehen. Frage 19

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Vorschlägen der Bundesregierung für ein EU-weites Level Playing Field in der Agrarpolitik und kritisiert den aktuellen Entwurf für fehlende soziale und ökologische Mindeststandards sowie ungelöste Finanzierungsfragen. Die Antwort der Staatssekretärin betont die Notwendigkeit verbindlicher Leitplanken gegen Wettbewerbsverzerrungen, plädiert jedoch für eine Entbürokratisierung bei sozialen Standards zugunsten bestehender Rechtssysteme.

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FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft herzustellen, insbesondere hinsichtlich der gleichberechtigten Hofnachfolge sowie der eigenständigen sozialen und wirtschaftlichen Absicherung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung stärkt Frauen in der Landwirtschaft mit zahlreichen Maßnahmen; denn mehr Gleichstellung ist ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Im Januar hat Bundesminister Rainer anlässlich …
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft herzustellen, insbesondere hinsichtlich der gleichberechtigten Hofnachfolge sowie der eigenständigen sozialen und wirtschaftlichen Absicherung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung stärkt Frauen in der Landwirtschaft mit zahlreichen Maßnahmen; denn mehr Gleichstellung ist ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Im Januar hat Bundesminister Rainer anlässlich des Internationalen Jahres der Frauen in der Landwirtschaft landwirtschaftliche Verbände eingeladen, Maßnahmen zur Stärkung der Frauen zu initiieren. 24 Verbände sind dem Aufruf gefolgt und haben neue Netzwerke und Veranstaltungen organisiert. Mit der Fachkonferenz „Starke Frauen – starke Landwirtschaft“ im März haben wir dem Thema zusätzliche Sichtbarkeit verliehen und die Netzwerkbildung unterstützt. Auf europäischer Ebene unterstützen wir die gleichstellungsrelevanten Ansätze der Europäischen Kommission, die besonderen Bedarfe und Herausforderungen von Frauen in die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 einfließen zu lassen – insbesondere auch mit Blick auf den Generationswechsel. Zudem beteiligen wir uns am gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ von Bundes- und Landesministerien, Wirtschaftsverbänden, Netzwerken, Finanzierungsinstitutionen und wissenschaftlichen Instituten. Auch in der Agrarsozialpolitik werden die Belange der Frauen in den Blick genommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Coaching-Programm speziell für Frauen in der Landwirtschaft an. Damit werden mehr Frauen zur Existenzgründung und Hofübernahme ermutigt. Wir arbeiten an der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, den Mutterschutz für Selbständige zu verbessern. Dazu werden derzeit ressortübergreifend Möglichkeiten erörtert, um selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um die Geburt besser abzusichern und hierüber auch gezielter zu informieren. Mit der Betriebs- und Haushaltshilfe der SVLFG gibt es bereits ein besonderes Leistungsangebot für Landwirtinnen. Frage 20

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft, insbesondere bei der Hofnachfolge und sozialen Absicherung. Die Antwort der Staatssekretärin listet bestehende Initiativen, Netzwerke und geplante Verbesserungen im Mutterschutz auf, um die Zukunftsfähigkeit des Sektors zu stärken.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan, und wie viele Hektar Wald sollen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch wiederhergestellt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Mit Blick auf die großflächigen Waldschäden der Jahre 2017 bis 2021 hat sich die Situation stabilisiert. Der Handlungsbedarf zur Anpassung unserer Wälder hinsichtlich des voranschreitenden …
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan, und wie viele Hektar Wald sollen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch wiederhergestellt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Mit Blick auf die großflächigen Waldschäden der Jahre 2017 bis 2021 hat sich die Situation stabilisiert. Der Handlungsbedarf zur Anpassung unserer Wälder hinsichtlich des voranschreitenden Klimawandels ist nach wie vor groß. Für die Jahre 2019 bis 2025 wurde von den Ländern insgesamt ein Wiederbewaldungsbedarf von etwa 610 000 Hektar gemeldet. Im Jahr 2025 entfielen darauf noch etwa 14 100 Hektar. Die Folgen der Trockenjahre wirken bis heute nach. Die Waldzustandserhebung 2025 zeigt, dass sich der Gesundheitszustand unserer Wälder kaum verbessert hat. Noch immer weisen 35 Prozent der Bäume eine deutliche Kronenverlichtung auf, weitere 44 Prozent befinden sich in der „Warnstufe“. Überdurchschnittlich betroffen sind ältere Bäume über 60 Jahre. Der Anteil der Bäume mit deutlicher Kronenverlichtung liegt hier bei 44 Prozent, bei denen unter 60 Jahren dagegen nur bei 17 Prozent. Deshalb setzen wir konsequent auf den Erhalt und die Stärkung unserer Wälder. Die im Nationalen Wiederherstellungsplan genannten Maßnahmen für die Wiederherstellung von Waldökosystemen wie die Waldmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) oder das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zielen vor allem auf die Förderung der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf den Klimawandel und damit auf den Walderhalt und den Waldumbau ab. Ein konkreter Flächenumfang dieser Wiederherstellungsmaßnahmen von Waldökosystemen lässt sich nicht beziffern. Spezifische Wiederherstellungsziele für Waldökosysteme sind in Artikel 12 der EU-Verordnung nicht festgelegt. Frage 21

Die Rede bewertet die anhaltenden Waldschäden durch Klimawandel und Trockenheit als stabilisiert, aber weiterhin kritisch, und erläutert die geplanten Maßnahmen zur Wiederbewaldung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, Ergebnisse der Fachkonferenz „Starke Frauen – Starke Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im International Year of the Woman Farmer 2026 der UN und darüber hinaus umzusetzen , und, wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung einen Zeitplan dafür, und, wenn ja, welchen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Fachkonferenz hat eines sehr deutlich …
Plant die Bundesregierung, Ergebnisse der Fachkonferenz „Starke Frauen – Starke Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im International Year of the Woman Farmer (IYWF) 2026 der UN und darüber hinaus umzusetzen (www.ktmlandingpage.bmleh.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/KTM-Veranstaltungen/starkeFrauen-starkeLandwirtschaft/Zusammenfassung_Fachkonferenz.pdf), und, wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung einen Zeitplan dafür, und, wenn ja, welchen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Fachkonferenz hat eines sehr deutlich gemacht: Mehr Gleichstellung in der Landwirtschaft ist keine Aufgabe der Politik allein. Sie gelingt nur gemeinsam – mit den Verbänden, den Organisationen der Agrarbranche und den landwirtschaftlichen Familien. Wir stärken aktiv die Sichtbarkeit von Frauen in der Landwirtschaft, etwa mit unseren Informationsangeboten auf der Onlineplattform „B&B Agrar“ auf dem Bildungsserver Agrar (www.bildungsserveragrar.de). Denn Vorbilder und Vernetzung schaffen Chancen. Wir unterstützen ausdrücklich die gleichstellungsrelevanten Ansätze der Europäischen Kommission. Gerade mit Blick auf den Generationswechsel ist es wichtig, dass Frauen gleiche Chancen bei Betriebsübernahmen und unternehmerischer Verantwortung erhalten. Diese Perspektive werden wir auch in die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 einbringen. Auch in der Agrarsozialpolitik setzen wir konkrete Akzente. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Coaching-Programm speziell für Frauen in der Landwirtschaft an. So ermutigen wir mehr Frauen, einen Betrieb zu gründen oder einen Hof zu übernehmen. Darüber hinaus erörtern wir ressortübergreifend Möglichkeiten, um selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um die Geburt besser abzusichern und hierüber auch gezielter zu informieren. Mit der Betriebs- und Haushaltshilfe der SVLFG steht Landwirtinnen bereits heute ein besonderes Unterstützungsangebot zur Verfügung. Mit dem Projekt „Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ setzt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Maßnahmen zur Stärkung der politischen Teilhabe von Frauen fort. Das Programm zielt darauf ab, bestehende strukturelle Hürden für Frauen auf kommunaler Ebene zu adressieren, die insbesondere im ländlichen Raum ihre Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen einschränken. Frage 22

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin skizziert bestehende und geplante Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in der Landwirtschaft durch Kooperation mit Verbänden, Informationsangebote und spezifische Förderprogramme wie Coaching und Sozialversicherungshilfen.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, zum Zweck einer sofort verfügbaren präventiven Krisen-Soforthilfe, einen „dezentralen Vorrat von haltbaren und sofort verzehrfertigen Lebensmitteln, beispielsweise in Form von Konserven, aufzubauen“ , und welche Haushaltstitel kämen aus Sicht der Bundesregierung zur Finanzierung dieser Vorratslagerung infrage? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Wir wollen die Ernährungsvorsorge …
Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, zum Zweck einer sofort verfügbaren präventiven Krisen-Soforthilfe, einen „dezentralen Vorrat von haltbaren und sofort verzehrfertigen Lebensmitteln, beispielsweise in Form von Konserven, aufzubauen“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 20 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Plenarprotokoll 21/85), und welche Haushaltstitel kämen aus Sicht der Bundesregierung zur Finanzierung dieser Vorratslagerung infrage? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Wir wollen die Ernährungsvorsorge in Deutschland zukunftsfest aufstellen – mit Lösungen, die im Ernstfall funktionieren, verantwortungsvoll umgesetzt werden und einen echten Mehrwert für die Versorgungssicherheit schaffen. Ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung der Ernährungsvorsorge, in dem auch der Aufbau eines dezentralen Vorrats sofort verzehrfertiger Lebensmittel eine Rolle spielt, wird derzeit durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit den betroffenen Ressorts abgestimmt. Entsprechend sind Details zu Ausgestaltung und Rahmenbedingungen noch in Prüfung und Abstimmung. Dies betrifft auch Fragen zur Finanzierung. Frage 23

Die Abgeordnete erkundigt sich nach der Position der Bundesregierung zu Plänen für einen dezentralen Vorrat an verzehrfertigen Lebensmitteln sowie nach den dafür vorgesehenen Haushaltstiteln.

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FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die große Importabhängigkeit der deutschen Landwirtschaft von fossilen Energieträgern sowie von energieintensiv hergestellten mineralischen Düngemitteln zu verringern, und welche konkreten Programme und Aktivitäten werden umgesetzt oder geplant, um die Abhängigkeit und den Einsatz von fossiler Energie und mineralischen Düngemitteln insbesondere durch die Förderung agrarökologischer Ansätze sowie den Ausbau geschlossener Stoff- und Nährstoffkreisläufe in …
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die große Importabhängigkeit der deutschen Landwirtschaft von fossilen Energieträgern (vergleiche www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/energie/primaerenergiegewinnung-importe) sowie von energieintensiv hergestellten mineralischen Düngemitteln (vergleiche www.landwirtschaft.de/wirtschaft/agrarmaerkte/markt-und-versorgung/woher-kommen-die-mineralduenger-fuer-unsere-landwirtschaft) zu verringern, und welche konkreten Programme und Aktivitäten werden umgesetzt oder geplant, um die Abhängigkeit und den Einsatz von fossiler Energie und mineralischen Düngemitteln insbesondere durch die Förderung agrarökologischer Ansätze sowie den Ausbau geschlossener Stoff- und Nährstoffkreisläufe in der Landwirtschaft zu reduzieren? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe gezielt bei der Energie- und Klimawende. Über das Bundesprogramm zur Steigerung der CO2-Einsparung und Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionen zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenbedarf gefördert. Dafür stehen jährlich Mittel in Höhe von 26 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung (KTF) zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das BMLEH über die Landwirtschaftliche Rentenbank die Markteinführung innovativer alternativer Antriebssysteme in der Agrarwirtschaft. Für die kommenden drei Jahre werden hierfür rund 72 Millionen Euro aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bereitgestellt. Das Programm startete am 20. Mai 2026. Gefördert werden mobile Maschinen mit batterieelektrischem Antrieb oder zur Nutzung erneuerbarer Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöle oder Biomethan. Dazu zählen unter anderem autonome Feldroboter, Geräteträger oder Multifunktionsmaschinen für Sonderkulturen sowie – in Kombination mit dem Maschinenkauf – die notwendige Lade- und Tankinfrastruktur auf dem Hof. Ziel ist es, den Einsatz klimafreundlicher Technologien in der landwirtschaftlichen Praxis zu beschleunigen und die Betriebe unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Für Düngemittel existieren keine staatlichen physischen Vorräte. Die Bevorratung und die Sicherstellung der Produktionsfähigkeit liegen in der primären Verantwortung der Marktteilnehmer. Im Fall einer erheblichen, marktversagenden Krise ermächtigen das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG, für Düngemittel) und das Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSG, für technische Vorprodukte) die zuständigen Behörden zu staatlichen Lenkungs- und Verteilungsmaßnahmen. Allerdings verfügt Deutschland bei Düngemitteln über eine leistungsfähige heimische Produktion und vielfältige Importmöglichkeiten. Frage 24

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern und mineralischen Düngemitteln in der Landwirtschaft sowie nach Förderprogrammen für agrarökologische Ansätze. Die Staatssekretärin antwortet mit einer Aufzählung bestehender Förderprogramme für Energieeffizienz und alternative Antriebssysteme und verweist bei Düngemitteln auf die primäre Verantwortung der Marktteilnehmer sowie vorhandene gesetzliche Kriseninstrumente.

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FR Frage der Abgeordneten Maren Kaminski Linke rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in Anbetracht der sich als Folge des Angriffes gegen Iran verschärfenden Hungerkrise, von der global bereits etwa 673 Millionen Menschen betroffen sind, um Ernährungssouveränität und lokale Märkte in Ländern des Globalen Südens zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren, und wie passen etwaige Vorhaben vor diesem Hintergrund mit den geplanten Kürzungen …
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in Anbetracht der sich als Folge des Angriffes gegen Iran verschärfenden Hungerkrise, von der global bereits etwa 673 Millionen Menschen betroffen sind, um Ernährungssouveränität und lokale Märkte in Ländern des Globalen Südens zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren, und wie passen etwaige Vorhaben vor diesem Hintergrund mit den geplanten Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe zusammen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung unterstützt Länder im globalen Süden durch strukturelle Maßnahmen, um Ernährungssicherheit zu gewährleisten und moderne Energiesysteme auf Basis erneuerbarer Energien zu etablieren, und durch humanitäre Hilfe. Zum Engagement im Bereich Energie gehören die Unterstützung des Ausbaus der Erzeugungskapazitäten erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Elektrifizierung, beispielsweise in den Sektoren Mobilität und Industrie. Die Bundesregierung stärkt auch langfristig die Widerstandsfähigkeit von Agrar- und Ernährungssystemen in besonders betroffenen Ländern, indem sie die Importabhängigkeit von Düngemitteln durch organische Alternativen und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken verringert und eine bezahlbare und gesunde Ernährung fördert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stimmen die Unterstützung für besonders betroffene Länder im Globalen Süden eng miteinander ab und mobilisieren auf dieser Grundlage auch weitere internationale Partner, etwa im Rahmen der Hamburg Sustainability Conference. Alle aktuellen Maßnahmen werden aus bestehenden Mitteln des Haushalts 2026 finanziert. Frage 25

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Ernährungssouveränität und Reduzierung fossiler Abhängigkeiten im Globalen Süden angesichts einer verschärften Hungerkrise und hinterfragt die Vereinbarkeit dieser Ziele mit geplanten Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit.

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FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Wie stellen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seine Durchführungsorganisationen angesichts von Protesten indigener Gemeinschaften in Topolobampo in Mexiko gegen den Bau einer von der KfW mit einem Millionenkredit kofinanzierten Ammoniakfabrik mit deutscher Unternehmensbeteiligung, angesichts von Protesten indigener Gemeinschaften in Lüderitz in Namibia gegen den Bau einer durch BMZ-Mittel in Millionenhöhe flankierten Wasserstofffabrik mit deutscher Unternehmensbeteiligung, angesichts von …
Wie stellen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und seine Durchführungsorganisationen angesichts von Protesten indigener Gemeinschaften in Topolobampo in Mexiko gegen den Bau einer von der KfW mit einem Millionenkredit kofinanzierten Ammoniakfabrik mit deutscher Unternehmensbeteiligung, angesichts von Protesten indigener Gemeinschaften in Lüderitz in Namibia gegen den Bau einer durch BMZ-Mittel in Millionenhöhe flankierten Wasserstofffabrik mit deutscher Unternehmensbeteiligung, angesichts von Protesten von Menschen im Jadar-Tal in Serbien gegen ein Lithiumbergwerk zur Rohstoffversorgung deutscher Automobilkonzerne und einer BMZ-Finanzierung in Millionenhöhe zur Flankierung dieses privatwirtschaftlichen Projekts sicher, dass erstellte Gutachten durch externe Gutachter zu den Auswirkungen von Förderprojekten auf Soziales, Menschenrechte, Rechte indigener Völker (ILO-Konvention 169), Umwelt und Klima für das BMZ und seine Durchführungsorganisationen die Realitäten vor Ort tatsächlich objektiv und unabhängig abbilden, und wie bewertet das BMZ die Diskrepanz zwischen der gutachterlichen Einstufung eines Projektes als förderungswürdig mit Bundesmitteln einerseits und den breiten Protesten der betroffenen Bevölkerungen andererseits? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Soziale Gerechtigkeit einschließlich der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und die Bekämpfung der Klimakrise sind Kernaufgaben der nachhaltigen Entwicklung. In der Technischen Zusammenarbeit werden alle geplanten Vorhaben bereits in der Vorbereitung auf nichtintendierte negative Umwelt- und Sozialwirkungen geprüft. So werden Risiken frühzeitig erkannt und Ansätze zu ihrem Management in das Projektkonzept eingebracht. Auch in der Finanziellen Zusammenarbeit durchlaufen sämtliche Vorhaben Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen nach internationalen Standards. Neue Erkenntnisse oder Risiken während der Vorhabendurchführung führen zu zusätzlichen Untersuchungen, Auflagen oder Projektanpassungen. Proteste oder Widerstände werden ernst genommen und fließen in die Begleitung der Vorhaben ein, erlauben aber keinen unmittelbaren Schluss auf die fachliche Qualität oder Unabhängigkeit der Gutachten. Sowohl KfW Entwicklungsbank als auch GIZ verfügen über unabhängige Beschwerdemechanismen. Das BMZ stärkt in seiner bilateralen Zusammenarbeit die Rechte, Ressourcen und Repräsentation Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, indem es sie aktiv einbindet und ihre Rechte schützt – unter anderem durch Grundsätze wie „Free, Prior and Informed Consent“ (FPIC). Zu dem Mexiko-Vorhaben ist anzumerken, dass es sich nicht um ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit handelt. Zudem finanziert das BMZ keine Wasserstoffprojekte in Namibia. In Serbien zielen die BMZ-Finanzierungen auf die Stärkung höchster Umwelt- und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung im Einklang mit EU-Vorgaben. Frage 26

Die Abgeordnete hinterfragt die Objektivität von Gutachten und die Legitimität deutscher Entwicklungsprojekte angesichts lokaler Proteste in Mexiko, Namibia und Serbien. Sie fordert eine Erklärung zur Diskrepanz zwischen förderwürdiger Einstufung durch das BMZ und dem Widerstand der betroffenen Bevölkerung.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend sachlichmoralisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Welche sind die Klarnamen hinter dem Konto @bundeskanzler auf der Plattform X , vor dem Hintergrund der Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz, die Klarnamen sehen zu wollen , und wie viele natürliche Personen haben Zugriff auf die Konten des Bundeskanzlers? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Das Konto „@bundeskanzler“ auf der Plattform X ist der Account des Bundeskanzlers und wird vom …
Welche sind die Klarnamen hinter dem Konto @bundeskanzler auf der Plattform X (https://x.com/bundeskanzler), vor dem Hintergrund der Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz, die Klarnamen sehen zu wollen („Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet. Meine Damen und Herren, das sind doch häufig genug Leute, die im Schatten der Anonymität größtmögliche Transparenz von anderen fordern. Ich möchte, dass wir das auf gleicher Augenhöhe miteinander unternehmen. Wir stellen uns in der Politik auch mit Klarnamen und offenem Visier einer Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft. Dann erwarte ich das auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen“, www.youtube.com/watch?v=Wv-BWVNCbkE bei 0:18:05; Politischer Aschermittwoch: Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz, 18. Februar 2026), und wie viele natürliche Personen haben Zugriff auf die Konten des Bundeskanzlers? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Das Konto „@bundeskanzler“ auf der Plattform X ist der Account des Bundeskanzlers und wird vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) betreut. Die Bundesregierung kommt unter anderem mit diesem Informationsangebot auf X ihrem verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag nach, Bürgerinnen und Bürger über Regierungshandeln zu informieren. Zu Fragen zur internen Personalorganisation und den technischen Zugriffsberechtigungen zum Social-Media-Account „@bundeskanzler“ auf X äußern wir uns nicht, da es um interne Arbeitsabläufe der Bundesregierung und personenbezogene Daten der Beschäftigten geht. Allein aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts sowie der Informationssicherheit können wir keine Angaben machen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 20/7867 verwiesen. Frage 27

Der Abgeordnete hinterfragt die Diskrepanz zwischen der Forderung des Bundeskanzlers nach Klarnamen im Internet und der anonymen Verwaltung des offiziellen Kanzler-Accounts durch das Presseamt.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend sachlichkonfrontativ Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage der Abgeordneten Iris Nieland AfD rede Im Protokoll ↗
Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung eine vollständige oder teilweise Rückführung der Zinsschranke nach § 4h des Einkommensteuergesetzes und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes, und, wenn ja, welche Varianten werden geprüft ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Zinsschranke ist in Artikel 4 der Richtlinie 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von …
Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung eine vollständige oder teilweise Rückführung der Zinsschranke nach § 4h des Einkommensteuergesetzes und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes, und, wenn ja, welche Varianten werden geprüft (bitte unter Angabe der zugrunde liegenden rechtlichen, fiskalischen und administrativen Erwägungen sowie der erwarteten Auswirkungen auf Steueraufkommen und Erfüllungsaufwand)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Zinsschranke ist in Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 (ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 1) mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes – Anti-Steuervermeidungsrichtlinie – vorgegeben. Eine Abschaffung der Zinsschranke im nationalen Recht ist daher unionsrechtlich nicht zulässig. Dies gilt auch für Änderungen im nationalen Recht, die den sogenannten Mindeststandard der Richtlinie betreffen. Die EU-Kommission hat in ihrem am 24. Juni 2026 veröffentlichten Vorschlag für einen Steuer-Omnibus (KOM(2026) 560, endg.) ihr Bekenntnis zur Zinsschranke bekräftigt. Vorgeschlagen werden nur punktuelle Anpassungen. Ausnahmen oder Erleichterungen für Unternehmen, die der globalen effektiven Mindestbesteuerungen unterliegen, sind bei der Zinsschranke nicht vorgesehen. Die Bundesregierung prüft den Richtlinienvorschlag unter Einbeziehung der bei einer Umsetzung in nationales Recht verbundenen Auswirkungen auf Vereinfachungspotenzial, Erfüllungsaufwand und Steueraufkommen. Fragen 28 und 29

Der Text enthält eine parlamentarische Anfrage zur Rückführung der Zinsschranke im Steuerrecht und die darauf folgende Antwort des Parlamentsstaatssekretärs, die eine Abschaffung aufgrund verbindlicher EU-Richtlinien als unzulässig darstellt.

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FR Fragen des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung weiterhin, die Frühstartrente mit der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zu verknüpfen , obwohl die Rentenkommission eine Verzahnung der Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente empfohlen hat , und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Umsetzung der Frühstartrente? Inwiefern plant die Bundesregierung eine Verzahnung des bereits vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen öffentlich verwalteten Standarddepots in …
Plant die Bundesregierung weiterhin, die Frühstartrente mit der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zu verknüpfen (vergleiche Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/2557, zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), obwohl die Rentenkommission eine Verzahnung der Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente empfohlen hat (vergleiche Empfehlung der Alterssicherungskommission, Empfehlung 31, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4; bitte begründen), und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Umsetzung der Frühstartrente? Inwiefern plant die Bundesregierung eine Verzahnung des bereits vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen öffentlich verwalteten Standarddepots in der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit der von der Rentenkommission empfohlenen gesetzlichen Kapitalrente und der Frühstartrente (vergleiche Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Empfehlung 28 und 31, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4), und falls sie dies nicht plant, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Doppelstrukturen vermieden werden, wie von der Rentenkommission angemahnt (vergleiche ebd., Empfehlung 31)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Das Frühstartrentengesetz wird einen nahtlosen Übergang in die private Altersvorsorge für junge Erwachsene sicherstellen. Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2026 abzuschließen. Das Altersvorsorgereformgesetz ermächtigt die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepotvertrags zu erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie ein entsprechendes Angebot umgesetzt werden kann. Im Verhältnis zwischen öffentlich verwaltetem Standarddepot und der geplanten Kapitalrente sind grundsätzlich Synergien bei der Kapitalanlage denkbar. Derzeit prüft die Bundesregierung die damit in Zusammenhang stehenden Fragen einschließlich wettbewerbsrechtlicher und europarechtlicher Fragen. Frage 30

Der Abgeordnete fragt nach der geplanten Verknüpfung der Frühstartrente mit der privaten Altersvorsorge und dem öffentlich verwalteten Standarddepot sowie nach dem Zeitplan und Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelstrukturen gemäß den Empfehlungen der Rentenkommission.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche allgemeinen Schlussfolgerungen haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesregierung aus den gegen die Deutsche Bank AG in den Vereinigten Staaten verhängten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Aufsicht über Hochrisikokunden und internationale Finanzstrukturen gezogen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die prudenzielle Aufsicht und die Solvenzaufsicht über bedeutende Banken im Euroraum, inklusive der Deutsche Bank AG, obliegen seit November 2014 …
Welche allgemeinen Schlussfolgerungen haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesregierung aus den gegen die Deutsche Bank AG in den Vereinigten Staaten verhängten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Aufsicht über Hochrisikokunden und internationale Finanzstrukturen gezogen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die prudenzielle Aufsicht und die Solvenzaufsicht über bedeutende Banken im Euroraum, inklusive der Deutsche Bank AG, obliegen seit November 2014 im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Zentralbank (EZB). Mögliche aufsichtliche Schlussfolgerungen wären daher durch die EZB als zuständige Aufsichtsbehörde zu ziehen, die nicht der Aufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen unterliegt. Auf die in der SSM-Verordnung eingeräumten Fragerechte der nationalen Parlamente gegenüber der EZB wird verwiesen. Frage 31

Der Abgeordnete fragt nach den Schlussfolgerungen aus US-Aufsichtsmaßnahmen gegen die Deutsche Bank, woraufhin der Staatssekretär die Zuständigkeit der EZB erläutert und auf deren direkte Befragungsmöglichkeiten verweist.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Gibt es interne Vorgaben/Anweisungen/Richtlinien innerhalb des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dazu, in welchen Fällen Personen, bei denen das Kirchenasylverfahren für beendet erklärt wurde, sich persönlich bei der zuständigen Behörde melden sollen, mit der Folge, dass bei einer Nichtmeldung die Überstellungsfrist um drei Jahre verlängert wird , und, wenn ja, was beinhalten diese Vorgaben genau, und was ist insbesondere auch …
Gibt es interne Vorgaben/Anweisungen/Richtlinien innerhalb des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu, in welchen Fällen Personen, bei denen das Kirchenasylverfahren für beendet erklärt wurde, sich persönlich bei der zuständigen Behörde melden sollen, mit der Folge, dass bei einer Nichtmeldung die Überstellungsfrist um drei Jahre verlängert wird (vergleiche hierzu das Merkblatt des BAMF zum Kirchenasyl vom Juni 2026, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Asyl/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__blob=publicationFile&v=14), und, wenn ja, was beinhalten diese Vorgaben genau, und was ist insbesondere auch in Bezug auf eine Festnahme und Haftanordnung zur Durchsetzung der Überstellung für den Fall einer persönlichen Meldung bzw. einer Nichtmeldung im BAMF vorgesehen (bitte ausführen), und, wenn nein, wie soll in solchen Konstellationen künftig verfahren werden (bitte ausführen), und geht die Bundesregierung davon aus, dass es infolge der Verlängerung der Überstellungfrist um drei Jahre in Fällen, in denen Betroffene als „flüchtig“ gelten, etwa weil sie nicht auf Aufforderung beim BAMF persönlich vorsprechen, künftig zu weniger Kirchenasylfällen kommen wird, weil viele Kirchengemeinden nicht in der Lage sein werden, Betroffene über einen so langen Zeitraum hinweg zu versorgen (bitte ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Nach Beendigung des Kirchenasylverfahrens kann die jeweils zuständige Ausländerbehörde die antragstellende Person in eigener Zuständigkeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur persönlichen Meldung laden. Dies obliegt nicht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Daher gibt es hierzu auch keine internen Vorgaben des BAMF. Den zuständigen Behörden der Länder obliegt zudem der Vollzug der Überstellung einschließlich etwaiger Maßnahmen wie beispielsweise die Anordnung von Überstellungshaft. Die Frage, ob die Verlängerung der Überstellungsfrist auf drei Jahre zu einer Verringerung der Kirchenasylfälle führen würde, bezieht sich auf möglich zukünftige Entwicklungen. Die Beantwortung wäre rein spekulativ und kann daher nicht erfolgen. Frage 32

Die Abgeordnete fragt nach internen BAMF-Vorgaben zur persönlichen Meldung nach Beendigung des Kirchenasylverfahrens, den Konsequenzen bei Nichtmeldung sowie den geplanten Maßnahmen zur Durchsetzung von Überstellungen und Haftanordnungen.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang haben Behörden und Institutionen des Bundes in den vergangenen drei Monaten den Katastrophenschutz der Länder ergänzt, und in welchem Format plant die Bundesregierung, die Einsätze im Rahmen von Hitzeschutz und den wetterbedingten Auswirkungen zu evaluieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum …
In welchem Umfang haben Behörden und Institutionen des Bundes in den vergangenen drei Monaten den Katastrophenschutz der Länder ergänzt, und in welchem Format plant die Bundesregierung, die Einsätze im Rahmen von Hitzeschutz und den wetterbedingten Auswirkungen zu evaluieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 116 Fahrzeuge der ergänzenden Ausstattung an die Länder übergeben. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) leistete technische Hilfe auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bundesregierung wird in den bestehenden Austauschformaten mit den Ländern, die im Rahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes zuständig sind, etwaige Einsätze und/oder Erkenntnisse von Relevanz für die Bundesausstattung erörtern. Der Ausschuss Feuerwehr, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV), der dem Arbeitskreis V – Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – der Innenministerkonferenz zuarbeitet, befasst sich regelmäßig mit aktuellen Ereignissen. Die Bundesregierung prüft außerdem übergreifende medizinische und gesundheitsbezogene Lösungen und Reaktionsmöglichkeiten für den Fall einer intensiven, außergewöhnlichen Hitzewelle. „Hitzewellen und Dürre“ werden in diesem Jahr als Krisenszenarien für die Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) Anwendung finden. Das Bundesministerium für Gesundheit ist an der Planung und Vorbereitung der Übung aktiv beteiligt. Die zentrale Kernübung ist für November 2026 geplant. Damit soll eine stärkere Verzahnung von gesundheitlichem Hitzeschutz und Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden. Frage 33

Der Abgeordnete fragt nach dem Umfang der bundesweiten Unterstützung für den Katastrophenschutz der Länder in den letzten drei Monaten sowie nach geplanten Evaluierungsformaten für Hitzeschutzmaßnahmen.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob seit dem 24. Juni 2026 neue Informationen oder Erkenntnisse ausländischer Behörden zum Themenkomplex „Epstein-Files“ an deutsche Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Aufgrund rechtsstaatlicher Vereinbarungen sowie der …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob seit dem 24. Juni 2026 neue Informationen oder Erkenntnisse ausländischer Behörden zum Themenkomplex „Epstein-Files“ an deutsche Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Aufgrund rechtsstaatlicher Vereinbarungen sowie der etablierten Kooperation mit Behörden im In- und Ausland ist davon auszugehen, dass strafrechtlich relevante Informationen mit einem erkennbaren Deutschlandbezug im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files an das Bundeskriminalamt als kriminalpolizeiliche Zentralstelle übermittelt werden. Zusätzlich wurde das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt gebeten, hiesige Behörden bei entsprechenden Deutschlandbezügen einzubinden. Der Financial Intelligence Unit (FIU) liegen ebenfalls keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Bezugnehmend auf die Nachrichtendienste sind Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens solche Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Einzelheiten der Kontakthaltung zu bestimmten ausländischen Partnerdiensten sowie zu deren Leistungsfähigkeit und Ausrichtung und die damit einhergehende mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde auch folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Beziehungen des BND so detailliert, dass sich daraus unmittelbar oder mittelbar Rückwirkungen auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben könnten. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Fragen 34 und 35

Der Redner fragt nach neuen Erkenntnissen ausländischer Behörden zu den Epstein-Files mit Deutschlandbezug seit Juni 2026. Die Regierungsantwort verneint vorliegende strafrechtliche Erkenntnisse, begründet die Nichtoffenlegung nachrichtendienstlicher Details jedoch ausführlich mit dem Schutz des Staatswohls und der internationalen Zusammenarbeit.

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FR Fragen des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass diejenige weibliche Person, die am 29. Juni 2026 demjenigen Mann, der in Stade sechs Personen in einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen haben soll, nach der Tat zur Flucht verhelfen wollte, für eine mit Bundesmitteln geförderte Nichtregierungsorganisation tätig war bzw. ist , und, wenn ja, in welcher Höhe ist diese NRO bislang mit Bundesmitteln gefördert …
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass diejenige weibliche Person, die am 29. Juni 2026 demjenigen Mann, der in Stade sechs Personen in einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen haben soll, nach der Tat zur Flucht verhelfen wollte, für eine mit Bundesmitteln geförderte Nichtregierungsorganisation (NRO) tätig war bzw. ist (https://nius.de/kriminalitaet/stade-anschlag-mord-migrationskomplex), und, wenn ja, in welcher Höhe ist diese NRO bislang mit Bundesmitteln gefördert worden (bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Nichtregierungsorganisation, für die diejenige weibliche Person tätig sein soll, die am 29. Juni 2026 jenem Mann, der in Stade sechs Personen in einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen haben soll, nach der Tat zur Flucht verhelfen wollte, zuzüglich zu einer etwaig erfolgten Förderung mit Bundesmitteln auch mit Landesmitteln gefördert worden ist bzw. wird (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/stade-migrations-aktivistin-fuhr-den-fluchtwagen/), und, wenn ja, welche sind dies? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine amtlichen Informationen zu dieser Fragestellung vor. Sie verfolgt die Entwicklungen bei der Aufarbeitung des Vorfalls in Stade und beteiligt sich darüber hinaus nicht an Spekulationen. Frage 36

Der Abgeordnete fragt, ob eine Person, die einem mutmaßlichen Täter in Stade zur Flucht verholfen haben soll, für eine mit Bundes- oder Landesmitteln geförderte NGO tätig ist oder war, und fordert konkrete Angaben zu den Fördersummen.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2025 die Verfahrensabläufe bei Fallkonstellationen überprüft, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Drittstaatenbescheid erlassen hat, betroffene Personen aber in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, ohne dass das BAMF zuvor diesbezüglich Abschiebungshindernisse hätte prüfen können, wie im Fall einer Uigurin, über deren Abschiebung vergangenen Herbst breiter berichtet wurde , und, wenn ja, …
Hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2025 die Verfahrensabläufe bei Fallkonstellationen überprüft, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Drittstaatenbescheid erlassen hat, betroffene Personen aber in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, ohne dass das BAMF zuvor diesbezüglich Abschiebungshindernisse hätte prüfen können, wie im Fall einer Uigurin, über deren Abschiebung vergangenen Herbst breiter berichtet wurde (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 sowie www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/rotenburg-behoerde-schiebt-offenbar-uigurin-nach-china-ab,uigurin-102.html), und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht, und ergreift die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern Maßnahmen, um solche Fälle, die nach meiner Auffassung für die Betroffenen lebensgefährlich enden können, künftig zu vermeiden, und, wenn ja, welche, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Verfahrensabläufe beim BAMF wurden überprüft mit dem Ergebnis, dass kein Anpassungsbedarf in Bezug auf die Ergänzung bzw. Änderung der Weisungslage besteht. In dem in der Fragestellung in Bezug genommenen Fall einer Uigurin war in der Abschiebungsandrohung des BAMF die Formulierung enthalten: „Der Antragsteller kann auch in einen anderen Staat abgeschoben werden, in den er einreisen darf oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist.“ Aufgrund der fehlenden Konkretisierung des Zielstaates dient diese Formulierung jedoch nicht als Vollstreckungsgrundlage. Sie dient stattdessen dem Ausländer lediglich als Hinweis, dass er neben der konkreten Abschiebungsandrohung in den Zielstaat auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er einreisen darf oder der zu seiner Übernahme verpflichtet ist. Ohne genaue Benennung eines konkreten Zielstaates ist dieser Zusatz aufgrund fehlenden Regelungsgehalts also nicht als Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen heranzuziehen. Diese Auffassung wird auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – Urteil C-636/23, Rn. 70 ff. – höchstrichterlich bestätigt. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit die Durchführung von Rückführungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend der Rechtsprechung des EuGH vom 17. Oktober 2024 (Rs. C-156/23) ist vorab einer Rückführungsmaßnahme zu prüfen, ob ein Abschiebungsverbot besteht. Dieser Rechtslage unterliegt auch die für die konkrete Rückführungsmaßnahme zuständige Ausländerbehörde. Frage 37

Die Abgeordnete fragt, ob die Bundesregierung Verfahrensabläufe bei Abschiebungen in Drittstaaten überprüft hat, nachdem eine Uigurin trotz möglicher Abschiebungshindernisse in ihr Herkunftsland abgeschoben wurde, und welche Maßnahmen zur Vermeidung lebensgefährlicher Folgen ergriffen werden.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Gab es seit der Einführung des selbstlernenden KI-Tools „KIVI“ zum Zweck des multilingualen automatischen Massenscans von Internetseiten durch automatische Bild- und Textanalyse Kontakte , Abstimmungen oder Vereinbarungen auf formeller oder informeller Ebene zwischen Vertretern des Bundesamtes für Verfassungsschutz einerseits und den Landesmedienanstalten oder der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten „die medienanstalten – ALM GbR“ als Dachorganisation andererseits im Hinblick auf die Funktionsweise …
Gab es seit der Einführung des selbstlernenden KI-Tools „KIVI“ zum Zweck des multilingualen automatischen Massenscans von Internetseiten (über 10 000 Seiten/Tag) durch automatische Bild- und Textanalyse Kontakte (persönlich, virtuell, schriftlich oder über digitale Medien), Abstimmungen oder Vereinbarungen auf formeller oder informeller Ebene zwischen Vertretern des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) einerseits und den Landesmedienanstalten oder der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten „die medienanstalten – ALM GbR“ als Dachorganisation andererseits im Hinblick auf die Funktionsweise oder die Nutzungsmöglichkeiten von „KIVI“ (wenn ja, bitte ausführen zu Art, Häufigkeit und Inhalten), und fand seit der Einführung von „KIVI“ eine unmittelbare oder mittelbare Übermittlung von durch „KIVI“ erhobenen Daten an das Bundesamt für Verfassungsschutz statt (zum Beispiel über die Landesämter für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt) (www.apollo-news.net/landesmedienanstalten-durchsuchen-internet-mit-ki-tool-und-leiten-ergebnisse-an-den-verfassungsschutz-weiter/); wenn ja, bitte ausführen zu Umfang und Rechtsgrundlage der Datenübermittlung)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Beantwortung der Fragen betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Daher können sie selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BfV ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BfV nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BfV jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise des BfV so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Frage 38

Der Abgeordnete fragt nach Kontakten und Datenübermittlung zwischen dem BfV und den Landesmedienanstalten hinsichtlich des KI-Tools „KIVI“; die Bundesregierung verweigert die Antwort unter Verweis auf das Staatswohl und den Schutz nachrichtendienstlicher Methoden.

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FR Frage der Abgeordneten Lea Reisner Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Berichte und Veröffentlichungen von Nichtregierungsorganisationen, darunter medico international, zum Einsatz von weißem Phosphor sowie glyphosathaltigen Stoffen im Zusammenhang mit dem Krieg im Libanon vor, und inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen zur möglichen Herkunft entsprechender Stoffe aus Deutschland oder von in Deutschland ansässigen Unternehmen im Zeitraum von 2024 bis 2026, einschließlich etwaiger einschlägiger Bewertungen …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Berichte und Veröffentlichungen von Nichtregierungsorganisationen, darunter medico international, zum Einsatz von weißem Phosphor sowie glyphosathaltigen Stoffen im Zusammenhang mit dem Krieg im Libanon vor, und inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen zur möglichen Herkunft entsprechender Stoffe aus Deutschland oder von in Deutschland ansässigen Unternehmen im Zeitraum von 2024 bis 2026, einschließlich etwaiger einschlägiger Bewertungen oder Erfassungen im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Berichte über den mutmaßlichen Einsatz von weißem Phosphor sowie von glyphosathaltigen Stoffen im Süden des Libanon sind der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung muss jede militärische Maßnahme im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht stehen. Diese Haltung bringt die Bundesregierung auch im Austausch mit den Regierungen in der Region regelmäßig zum Ausdruck. Über die mögliche Herkunft entsprechender Stoffe im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 39

Die Abgeordnete fragt nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum Einsatz von weißem Phosphor und glyphosathaltigen Stoffen im Libanon sowie nach einer möglichen Herkunft dieser Stoffe aus Deutschland.

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FR Frage der Abgeordneten Lisa Badum Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Einheiten prüft die Bundesregierung aktuell für eine Stationierung der Bundeswehr auf den in Bamberg befindlichen Bundesflächen , vor dem Hintergrund der öffentlichen Aussage des Bamberger Oberbürgermeisters, die Bundeswehr komme „zu 90 Prozent nach Bamberg“ , und inwiefern wird bei diesen Flächenprüfungen die bereits geplante zivile Entwicklung für dringend benötigten Wohnraum gemäß dem Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs der Bundesanstalt …
Welche konkreten Einheiten (bitte hierbei auch den jeweiligen Personal- und Flächenbedarf angeben) prüft die Bundesregierung aktuell für eine Stationierung der Bundeswehr auf den in Bamberg befindlichen Bundesflächen (insbesondere Gelände Heeresmunitionsanstalt und Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum), vor dem Hintergrund der öffentlichen Aussage des Bamberger Oberbürgermeisters, die Bundeswehr komme „zu 90 Prozent nach Bamberg“ (www.radio-bamberg.de/bambergs-oberbuergermeister-niedermaier-bundeswehr-kommt-zu-90-prozent-nach-bamberg-2252793/), und inwiefern wird bei diesen Flächenprüfungen die bereits geplante zivile Entwicklung für dringend benötigten Wohnraum gemäß dem Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („Schirmer-Plan“) berücksichtigt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Bereits im Mai 2026 hat das Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam mit der Staatskanzlei Bayern die betroffenen Mitglieder des Bundestages und Kommunen zu einem Standortdialog eingeladen. Die Bundeswehr wird mit der Stadt Bamberg und den lokalen Stakeholdern im Jahr 2026 weitere Standortgespräche durchführen. Der „Schirmer-Plan“ und die Wohnraumentwicklung in Bamberg werden in diesen Gesprächen berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. Frage 40

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Plänen zur Stationierung der Bundeswehr in Bamberg und wie diese mit der bereits geplanten zivilen Wohnraumentwicklung vereinbar sind.

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FR Frage der Abgeordneten Iris Nieland AfD rede Im Protokoll ↗
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass finanzstarke börsennotierte Großkonzerne in erheblichem Umfang Bundesfördermittel erhalten, obwohl kleine und mittlere Unternehmen durch unter anderem hohe bürokratische Anforderungen häufig schlechteren Zugang zu Förderprogrammen haben, und sieht sie angesichts dieser Fördervolumina Anlass, die Maßstäbe für die Vergabe solcher Bundesmittel zu überprüfen und künftig enger zu fassen ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Förderprogramme des …
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass finanzstarke börsennotierte Großkonzerne in erheblichem Umfang Bundesfördermittel erhalten, obwohl kleine und mittlere Unternehmen durch unter anderem hohe bürokratische Anforderungen häufig schlechteren Zugang zu Förderprogrammen haben, und sieht sie angesichts dieser Fördervolumina Anlass, die Maßstäbe für die Vergabe solcher Bundesmittel zu überprüfen und künftig enger zu fassen (Bundestagsdrucksache 21/4730; Bund der Steuerzahler: „Milliarden für DAX & Co.“, abgerufen am 25. Juni 2026, www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/milliarden-fuer-dax-co/)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Förderprogramme des Bundes müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, sie werden umfassend abgestimmt und regelmäßig auf Ihre Wirksamkeit hin überprüft. Sie decken einen nachgewiesenen Handlungsbedarf und sind Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (gemäß der VV Nr. 2.1 zu § 7 BHO). In der jeweiligen Fördergrundlage werden unter anderem Förderziele, Fördergegenstand, Zielgruppe und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung genannt, anhand dessen die jeweiligen Förderentscheidungen erfolgen. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, in diesem Rahmen gerade kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Mit der Förderzentrale Deutschland (FZD) wird die Digitalisierung der Förderverfahren vorangetrieben, davon profitieren gerade die kleinen und mittleren Unternehmen. Weiterhin hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bürokratische Lasten für Unternehmen abzubauen. Frage 41

Die Abgeordnete hinterfragt die Rechtfertigung für hohe Bundesfördermittel an börsennotierte Großkonzerne trotz erschwertem Zugang für kleine und mittlere Unternehmen durch Bürokratie und fordert eine Überprüfung sowie Verschärfung der Vergabemaßstäbe.

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FR Frage des Abgeordneten Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Volkswagen-Konzern laut Medienberichten in Zukunft eine Entlassungswelle anstrebt, bei der bis zu 100 000 Arbeitsplätze betroffen sind, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diese Arbeitsplätze zu schützen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung nimmt die Berichte über einen möglichen weiteren Stellenabbau bei Volkswagen sehr ernst. Nach Kenntnis der Bundesregierung …
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Volkswagen-Konzern laut Medienberichten in Zukunft eine Entlassungswelle anstrebt, bei der bis zu 100 000 Arbeitsplätze betroffen sind, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diese Arbeitsplätze zu schützen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung nimmt die Berichte über einen möglichen weiteren Stellenabbau bei Volkswagen sehr ernst. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich dabei bislang um Medienberichte. Volkswagen hat hierzu keine offizielle Mitteilung veröffentlicht. Konkrete unternehmerische Entscheidungen über Standorte, Produktionsstrukturen oder Beschäftigung liegen jedoch in der Verantwortung des Unternehmens und der Sozialpartner. Der Bundesregierung sind die großen Herausforderungen, vor denen die Automobilbranche steht, sehr bewusst. Sie arbeitet mit Hochdruck daran, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft durch strukturelle Reformen zu verbessern. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu stärken und die Transformation der Automobilindustrie zu unterstützen, um Produktion und Beschäftigung in Deutschland zu halten. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Förderung von Innovationen, Investitionen und Beschäftigungssicherung sowie zur Begleitung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen. Frage 42

Der Redner fragt nach den Konsequenzen der Bundesregierung aus Medienberichten über potenzielle Massenentlassungen bei Volkswagen und nach geplanten Schutzmaßnahmen für die Arbeitsplätze.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Prüft die Bundesregierung aktuell, ob Öllieferungen aus Kasachstan über die Häfen Ust-Luga und/oder Noworossijsk nach Deutschland realisiert werden können, wozu sich Kasachstan bereit gezeigt haben soll , und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um dies zu realisieren ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Lieferung des kasachischen Mineralöls erfolgt durch die kasachische KazTransOil JSC. Diese müsste klären, …
Prüft die Bundesregierung aktuell, ob Öllieferungen aus Kasachstan über die Häfen Ust-Luga und/oder Noworossijsk nach Deutschland realisiert werden können, wozu sich Kasachstan bereit gezeigt haben soll (www.maz-online.de/brandenburg/pck-schwedt-nach-reiche-besuch-in-kasachstan-oellieferungen-ueber-russische-haefen-im-fokus-2Z65IXBW5BD4TPEKZ6VDQABWGQ.html), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um dies zu realisieren (bitte auch den Zeitplan angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Lieferung des kasachischen Mineralöls erfolgt durch die kasachische KazTransOil JSC. Diese müsste klären, ob eine alternative Lieferung beispielsweise über Ust-Luga möglich ist. Frage 43

Der Abgeordnete erkundigt sich nach konkreten Plänen und Zeitplänen der Bundesregierung zur Realisierung von Öllieferungen aus Kasachstan über russische Häfen.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Folgen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Abwicklung des Unternehmens Zaffra für das auf dem Gelände der Raffinerie PCK geplante Projekt „Concrete Chemicals“ bzw. „Brandenburg eSAF“ , und gefährdet diese Abwicklung die im Januar 2026 zugesagte öffentliche Förderung ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Folgen der Abwicklung des Unternehmens Zaffra für das Projekt „Concrete Chemicals/Brandenburg eSAF“ sind …
Welche Folgen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Abwicklung des Unternehmens Zaffra für das auf dem Gelände der Raffinerie PCK geplante Projekt „Concrete Chemicals“ bzw. „Brandenburg eSAF“ (www.maz-online.de/brandenburg/pck-raffinerie-woidke-sieht-bund-bei-rohoel-versorgung-gefordert-fragezeichen-zu-gruenem-R4KKIKVQLFB4BE22IKSUJMSPZU.html), und gefährdet diese Abwicklung die im Januar 2026 zugesagte öffentliche Förderung (https://enertrag.com/de/news-und-presse/pressemitteilungen/2026/concrete-chemicals-erhaelt-350-millionen-euro-foerderung-fuer-deutschlands-groesste-e-saf-anlage-im-industriellen-massstab, bitte begründen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Folgen der Abwicklung des Unternehmens Zaffra für das Projekt „Concrete Chemicals/Brandenburg eSAF“ sind zum aktuellen Zeitpunkt unklar und von unternehmerischen Entscheidungen abhängig. Die Zuwendungsempfängerin ist die Concrete Chemicals GmbH, welche ein Joint Venture aus Zaffra und Enertrag ist. Zaffra selbst ist ein Joint Venture aus Topsoe und Sasol. Die Abwicklung von Zaffra wird Auswirkungen auf die Gesellschafterstruktur der Zuwendungsempfängerin haben. Grundsätzlich sind Gesellschafterwechsel im Rahmen einer Zuwendung möglich, sofern die neue Gesellschafterkonstellation insbesondere die zuwendungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Frage 44

Der Abgeordnete fragt nach den Folgen der Abwicklung des Unternehmens Zaffra für das Förderprojekt „Concrete Chemicals“ am Standort PCK sowie nach den Risiken für die zugesagte Förderung.

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FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Erwägungen heraus unterstützt die Bundesregierung laut der Recherche des Balkan Investigative Reporting Network und des „Spiegel“ eine aus Bundesmitteln finanzierte Beraterstruktur im Büro des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić, unter anderem zur Förderung des EU-Serbien-Lithiumabkommens, obwohl für Wirtschafts- und Bergbaupolitik nach serbischer Verfassung nicht der Präsident, sondern die zuständigen Fachministerien verantwortlich sind und mit dieser Unterstützung die informelle Machtkonzentration …
Aus welchen Erwägungen heraus unterstützt die Bundesregierung laut der Recherche des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) und des „Spiegel“ eine aus Bundesmitteln finanzierte Beraterstruktur im Büro des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić, unter anderem zur Förderung des EU-Serbien-Lithiumabkommens, obwohl für Wirtschafts- und Bergbaupolitik nach serbischer Verfassung nicht der Präsident, sondern die zuständigen Fachministerien verantwortlich sind und mit dieser Unterstützung die informelle Machtkonzentration des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić nach meiner Auffassung politisch aufgewertet und stabilisiert wurde (www.spiegel.de/wirtschaft/serbien-wie-berlin-fuer-lithium-vucics-berater-finanziert-a-b9ad24a7-8292-420b-86c4-21561224f9cc), und welche Gesamtkosten sind dem Bundeshaushalt seit 2020 bis heute für die im Büro des serbischen Präsidenten angesiedelte Beraterstruktur entstanden (bitte nach Jahren, Personalkosten und Sachkosten aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Verwaltungspartnerschaft (VP) besteht seit 2020 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem serbischen Präsidialamt. Von serbischer Seite wurde dieses als geeignete Institution für die bilaterale Zusammenarbeit benannt. Im Rahmen der VP wird das serbische Präsidialamt von einem deutschen Langzeitexperten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zu nachhaltiger Industriepolitik beraten. Dieser unterstützt dabei sehr erfolgreich deutsche mittelständische Firmen beim Auf- und Ausbau von Produktionsstandorten in Serbien. Mit der VP wurde die serbische Regierung zuletzt auch bei der Erschließung des für die deutsche Automobilindustrie, die Bundesregierung sowie die Europäische Union wichtigen Lithiumvorkommens „Jadar“ unterstützt. Dafür wurde die VP um die Komponente Green Mining erweitert, damit über Partner – wie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie die Bergämter der Landesebene – Expertise für die Bewertung der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung und der Implementierung von Bergbaustandards bereitgestellt werden kann. Die Beratung zu bergbaurechtlichen Standards, Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur Stärkung der serbischen Institutionen in diesem Bereich geschieht über das Bergbauprojekt „Jadar“ hinaus und dient auch der Angleichung an EU-Standards. Das Gesamt-Budget für die Verwaltungspartnerschaft beträgt bis Ende 2026 maximal 1 349 136,46 Euro. Nach Jahren aufgeschlüsselt: 2020: 25 391,44 Euro – Personalkosten wurden von der GIZ erst ab November 2020 geltend gemacht –; 2021: 168 469,65 Euro; 2022: 197 369,42 Euro; 2023: 207 873,61 Euro; 2024: 187 740,33 Euro; 2025: 252 490,72 Euro, 2026: bis zu 309 801,29 Euro. Erfahrungsgemäß wird nicht die volle Summe abgerufen. Da der Langzeitberater bei der GIZ angestellt ist, kann über die Höhe der Personalkosten keine Auskunft erteilt werden. Frage 45

Die Abgeordnete hinterfragt die Begründung der Bundesregierung für die Finanzierung einer Beraterstruktur im Büro des serbischen Präsidenten, da dies verfassungsrechtlich fragwürdig sei und die Machtkonzentration von Aleksandar Vučić stärke, und fordert eine Aufschlüsselung der Kosten.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung mehr oder weniger Mittel für die Förderung von Wärmepumpen ein, und wie soll die Förderung künftig ausgestaltet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung wird die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen fortsetzen. Die BEG wird sozialer, effizienter und fokussierter …
Plant die Bundesregierung mehr oder weniger Mittel für die Förderung von Wärmepumpen ein, und wie soll die Förderung künftig ausgestaltet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung wird die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen fortsetzen. Die BEG wird sozialer, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Durch eine stärkere einkommensabhängige Staffelung können jetzt mehr Haushalte vom Einkommensbonus profitieren. Zudem soll die Situation von Familien stärker berücksichtigt werden. Die Förderung wird außerdem gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet. Insbesondere werden die förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung schrittweise abgesenkt. Durch die zeitliche Streckung erhält der Markt ausreichend Zeit für die Anpassung an die neuen Förderintensitäten. Die BEG wird künftig auch lokale Wertschöpfungskriterien für Wärmepumpen berücksichtigen. Die Ausgestaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 geklärt. Darüber hinaus wird die Förderung an Marktentwicklungen angepasst und vereinfacht. Mit diesen Anpassungen bleibt die bestehende BEG-Heizungsförderung umfassend und stabil. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit und notwendigen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen sowie die gesamte Branche. Frage 46

Der Redner fragt nach der künftigen Ausgestaltung der Wärmepumpenförderung, woraufhin die Antwort der Bundesregierung soziale Staffelung, Vereinfachung und langfristige Planungssicherheit als Ziele der Anpassungen benennt.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
In welchem Bereich werden die zusätzlichen Kosten der im Gebäudemodernisierungsgesetz vorgeschlagenen biogenen Brennstoffe pro Kilowattstunde liegen, und wie lauten die Abschätzungen dieses Kostenintervalls für Biomethan für die Jahre 2030, 2035 und 2040? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Anforderungen der Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen ab 2029. Die Preise für biogene Brennstoffe können nicht vorhergesagt werden. Annahmen für die Preisentwicklung …
In welchem Bereich werden die zusätzlichen Kosten der im Gebäudemodernisierungsgesetz vorgeschlagenen biogenen Brennstoffe pro Kilowattstunde liegen, und wie lauten die Abschätzungen dieses Kostenintervalls für Biomethan für die Jahre 2030, 2035 und 2040? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Anforderungen der Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen ab 2029. Die Preise für biogene Brennstoffe können nicht vorhergesagt werden. Annahmen für die Preisentwicklung sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Preisentwicklung hängt einerseits von der Entwicklung des Heizungsmarkts und der damit einhergehenden Entwicklung der Nachfrage nach biogenen Brennstoffen ab, andererseits auch vom Angebot durch heimische Produktion und Importe. Frage 47

Der Abgeordnete fragt nach den prognostizierten Kosten für biogene Brennstoffe im Gebäudemodernisierungsgesetz für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Die Antwort des Staatssekretärs verweist auf die Unsicherheit von Preisprognosen aufgrund variabler Markt- und Angebotsfaktoren.

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FR Frage des Abgeordneten Mirze Edis Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bezüglich der Sicherung der Stahlproduktion der Saarstahl AG angesichts dessen, dass bei einer möglichen Verlängerung freier CO2-Zertifikate im Rahmen der ETS1-Reformen die Investitionen dieses Pioniers der Energiewende zu einem Schaden führen könnten und sich somit trotz einer vorbildlichen Umstellung auf zukunftsfähige Technologien als Nachteil statt als Vorteil erweisen könnten ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bezüglich der Sicherung der Stahlproduktion der Saarstahl AG angesichts dessen, dass bei einer möglichen Verlängerung freier CO2-Zertifikate im Rahmen der ETS1-Reformen die Investitionen dieses Pioniers der Energiewende zu einem Schaden führen könnten und sich somit trotz einer vorbildlichen Umstellung auf zukunftsfähige Technologien als Nachteil statt als Vorteil erweisen könnten (siehe www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/saarstahl-chef-rauber-kaempft-fuer-beibehaltung-des-emissionshandels-200909117.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die schrittweise Dekarbonisierung der Stahlproduktion stellt die deutsche Stahlindustrie vor enorme Herausforderungen. Die Bundesregierung unterstützt die Branche unter anderem durch finanzielle Zuwendungen. So hat das Projekt Power4Steel der Stahl-Holding-Saar eine Zuwendung über 2,6 Milliarden Euro (70 Prozent vom Bund, 30 Prozent vom Land) für die Errichtung und den Betrieb einer Direktreduktionsanlage – mit zunehmenden Anteilen an Wasserstoff – und von zwei Elektrolichtbogenöfen erhalten. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung grüner Leitmärkte ein und unterstützt die Schaffung eines effektiven Grenzausgleichsmechanismus auf EU-Ebene. Für den Erfolg von Dekarbonisierungsprojekten ist ein verlässliches EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) entscheidend. Die anstehende Reform muss genutzt werden, um das Instrument an die wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und zukunftsfähig aufzustellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist hierzu im engen Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Für die Bundesregierung ist es essenziell, dass Unternehmen, die bereits frühzeitig in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse investiert haben, dadurch nicht schlechter gestellt werden. Ein zentraler Punkt im Rahmen der anstehenden Reformdebatte ist die Fortführung der kostenlosen Zuteilung. Es ist wichtig, dass Unternehmen Zertifikate zugeteilt bekommen, solange die Gefahr des Carbon Leakage nicht anderweitig ausreichend adressiert ist. Für Unternehmen wie die Saarstahl AG, die bereits in klimafreundlichere Technologien investiert haben, muss dies kein Nachteil sein. Sie können die ihnen zugeteilten, aber nicht genutzten Zertifikate gewinnbringend am Markt verkaufen. Frage 48

Der Abgeordnete fragt nach Maßnahmen zur Sicherung der Stahlproduktion bei Saarstahl und warnt davor, dass frühe Investitionen in klimafreundliche Technologien durch die aktuelle Ausgestaltung des Emissionshandels zu einem wirtschaftlichen Nachteil werden könnten. Der Staatssekretär antwortet mit Verweis auf finanzielle Förderungen und betont, dass das reformierte ETS so gestaltet werden soll, dass Vorreiterunternehmen nicht benachteiligt werden.

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FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche verbindlichen Vorgaben hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den von ihm geförderten Forschungseinrichtungen bisher zur Abwehr von Spionage-, Wissensabfluss- und Einflussnahmerisiken gemacht, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass dem CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit Anfang Juni 2026 ein Förderungsaufwuchs von rund 45 Millionen Euro jährlich bewilligt wurde, obwohl „die Notwendigkeit einer eigenen, dem Forschungsprofil angemessenen und tragfähigen …
Welche verbindlichen Vorgaben hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den von ihm geförderten Forschungseinrichtungen bisher zur Abwehr von Spionage-, Wissensabfluss- und Einflussnahmerisiken gemacht, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass dem CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit Anfang Juni 2026 ein Förderungsaufwuchs von rund 45 Millionen Euro jährlich bewilligt wurde, obwohl „die Notwendigkeit einer eigenen, dem Forschungsprofil angemessenen und tragfähigen Forschungssicherheitsarchitektur betont und deren kurzfristige Vorlage angemahnt“ wurde (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Die Bundesregierung stärkt auf Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode die Forschungssicherheit und wird dazu gemeinsam mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen Kontexten entwickeln und die Beratungsinfrastruktur verbessern. In diesem Sinne arbeitet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gemeinsam mit den Wissenschaftsministerien der Länder und den Allianzorganisationen am Aufbau der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit. Sie soll eine koordinierende und integrierende Funktion übernehmen und die Wissenschaft bei der Bewertung von Chancen und Risiken von Forschungsaktivitäten und -kooperationen unterstützen und somit zur Risikoreduktion beitragen. Ein Förderaufwuchs wurde dem CISPA noch nicht förmlich bewilligt, sondern als Planung in Aussicht gestellt. Voraussetzungen sind die vollständige Integration in die Programmorientierte Förderung und die Strukturen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF). Weitere Voraussetzungen sind eine positive Evaluation in den HGF-Verfahren und eine fortlaufende Weiterentwicklung von Aufbau- und Ablauforganisation, die der angestrebten Größe angepasst ist. Frage 49

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Vorgaben zur Abwehr von Spionage und Wissensabfluss in geförderten Forschungseinrichtungen und hinterfragt die geplante Finanzierungserhöhung des CISPA trotz fehlender Sicherheitsarchitektur.

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FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Seit wann hatten das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie der Aufsichtsrat des CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit Kenntnis von Bewertungen oder Warnungen des saarländischen Verfassungsschutzes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu möglichen chinesischen nachrichtendienstlichen Interessen am CISPA, und welche konkreten aufsichts- oder zuwendungsrechtlichen Maßnahmen hat das Bundesministerium seitdem gegenüber dem CISPA …
Seit wann hatten das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie der Aufsichtsrat des CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit Kenntnis von Bewertungen oder Warnungen des saarländischen Verfassungsschutzes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu möglichen chinesischen nachrichtendienstlichen Interessen am CISPA, und welche konkreten aufsichts- oder zuwendungsrechtlichen Maßnahmen hat das Bundesministerium seitdem gegenüber dem CISPA eingeleitet (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-bsi-belastet-helmholtz-zentrum-in-china-affaere/100235304.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) steht grundsätzlich mit den Sicherheitsbehörden im Austausch. Nach entsprechenden Hinweisen Ende des Jahres 2023 hat das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unverzüglich reagiert und eine Forschungssicherheitsstrategie in den Gremien (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung im Sommer des Jahres 2024) eingefordert; diese Forderung wurde auch in die Zielvereinbarung des administrativen Geschäftsführers im Frühjahr des Jahres 2024 aufgenommen. Im Herbst des Jahres 2024 hat die Helmholtz-Gemeinschaft, zu deren Mitgliedern das CISPA gehört, Leitlinien zu China verabschiedet. Bedenken der Dienste wurden zuletzt im April des Jahres 2025 an das BMBF herangetragen. Nach Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurde die Forderung zur Vorlage einer Forschungssicherheitsstrategie im Aufsichtsrat (im Sommer des Jahres 2025) erneuert. Die Forschungssicherheitsstrategie hat das CISPA erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2026 vorgelegt. Diese ist ab sofort umzusetzen und zur nächsten Aufsichtsratssitzung mit einer konkreten Meilensteinplanung zu unterlegen. Weitere Antwortteile sind als Verschlusssache eingestuft und werden separat übermittelt. Zuwendungsrechtliche Maßnahmen sind nur unter den engen Voraussetzungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes möglich, insbesondere bei einem Verstoß gegen Auflagen oder bei nicht zweckgemäßer Mittelverwendung. Frage 50

Die Abgeordnete fragt nach dem Zeitpunkt der Kenntnis von Sicherheitswarnungen bezüglich chinesischer Interessen am CISPA und den daraufhin eingeleiteten Maßnahmen des Bundesministeriums.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Inwieweit hält die Bundesregierung die mit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 eingeführten Instrumente der selbstständigen Einziehung für ausreichend, um inkriminiertes Vermögen im Bereich der Clankriminalität effektiv abzuschöpfen, und welche konkreten rechtspolitischen Schritte unternimmt sie vor diesem Hintergrund, um eine nach meiner Auffassung nicht ausreichend geregelte und verfassungskonforme Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft gesetzlich zu verankern? Antwort des …
Inwieweit hält die Bundesregierung die mit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 eingeführten Instrumente der selbstständigen Einziehung (§ 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches) für ausreichend, um inkriminiertes Vermögen im Bereich der Clankriminalität effektiv abzuschöpfen, und welche konkreten rechtspolitischen Schritte unternimmt sie vor diesem Hintergrund, um eine nach meiner Auffassung nicht ausreichend geregelte und verfassungskonforme Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft gesetzlich zu verankern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die zuständigen Bundesministerien arbeiten in engem Schulterschluss, um Organisierte Kriminalität auf allen Ebenen nachhaltig zu bekämpfen. Schon das geltende Recht bietet hierfür gute Möglichkeiten. Das Instrument der sogenannten selbständigen erweiterten Einziehung gemäß § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches wird bereits jetzt zur Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft erfolgreich angewendet. Das haben zuletzt mehrere höchstrichterliche Entscheidungen zur Einziehung von sogenannten Clan-Immobilien in Berlin eindrucksvoll gezeigt. Darüber hinaus wollen wir mit einem Gesetz zur Stärkung des Rechts der Vermögensabschöpfung die Vorgaben des Koalitionsvertrags zur Erleichterung der strafrechtlichen Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft aufgreifen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beweiserleichterungen, sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie die grundlegenden Prinzipien des Strafverfahrensrechts einzuhalten. Nur so lässt sich aus Straftaten erlangtes Vermögen verfassungsfest, rechtssicher und effektiv abschöpfen. Dieses verschärfte strafrechtliche Instrumentarium der Einziehung soll durch neue administrative Regelungen zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenständen durch Behörden der Zollverwaltung flankiert werden. Frage 51

Der Abgeordnete fragt nach der Wirksamkeit bestehender Instrumente zur Vermögensabschöpfung bei Clankriminalität und regt eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr an. Der Staatssekretär bestätigt die Anwendbarkeit des aktuellen Rechts, kündigt aber weitere Gesetzesverschärfungen unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Grenzen an.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Welche rechtspolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs , wonach im Vorfeld einer Tat erlangte Vermögensvorteile bei tatunbeteiligten Dritten mangels der gesetzlichen Formulierung „für die Tat“ in § 73b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches strafrechtlich nicht abgeschöpft werden können, und plant sie, dieses offensichtliche Redaktionsversehen der Reform von 2017 zeitnah durch eine gesetzliche …
Welche rechtspolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter anderem Urteil vom 8. Juli 2025, Az. 1 StR 58/24), wonach im Vorfeld einer Tat erlangte Vermögensvorteile (sogenannte Vorkasse- oder Vorleistungsfälle) bei tatunbeteiligten Dritten mangels der gesetzlichen Formulierung „für die Tat“ in § 73b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches strafrechtlich nicht abgeschöpft werden können, und plant sie, dieses offensichtliche Redaktionsversehen der Reform von 2017 zeitnah durch eine gesetzliche Klarstellung zu korrigieren, um eine dauerhafte Abschöpfungslücke insbesondere bei Cum-Ex-Leerverkäufen zu verhindern (vergleiche Bundestagsdrucksache 21/6377)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung hat die Frage bereits beantwortet. Sie hat in ihrer Stellungnahme vom 10. Juni 2026 (Bundestagsdrucksache 21/6377, Seite 19) zu einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats ausgeführt, dass sie das Anliegen unterstützt, eine umfassende Abschöpfung auch von Tatlohn bei tatunbeteiligten Dritten zu ermöglichen. Die Bundesregierung bereitet derzeit ein eigenes, sehr umfangreiches Gesetzgebungsvorhaben zur weiteren Stärkung des Rechts der Vermögensabschöpfung vor. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Frage 52

Der Abgeordnete fragt nach den rechtspolitischen Konsequenzen einer BGH-Entscheidung zur Vermögensabschöpfung bei Dritten und drängt auf eine gesetzliche Korrektur einer vermeintlichen Regelungslücke, insbesondere im Kontext von Cum-Ex-Geschäften.

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FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwieweit stellt die Bundesregierung zukünftig eine empirische Überprüfung der Qualität der gesamt- juristischen Ausbildung in den einzelnen Bundesländern sicher, insbesondere nach der Kritik diverser Organisationen und Vereine , und was schlussfolgert die Bundesregierung bisher im Besonderen aus der Art der Umsetzung und der Durchführung hinsichtlich des Artikels 4 Nummer 3a und 4a des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und …
Inwieweit stellt die Bundesregierung zukünftig eine empirische Überprüfung der Qualität der gesamt-(voll-)juristischen Ausbildung in den einzelnen Bundesländern sicher, insbesondere nach der Kritik diverser Organisationen und Vereine (www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/beschluss-jumiko-zukunft-volljuristische-ausbildung-koa; https://bundesfachschaft.de/stellungnahme-koa/; www.brak.de/newsroom/news/juristenausbildung-rak-berlin-fordert-reform-des-jurastudiums/; https://anwaltverein.de/newsroom/pm-dat-06-26-reform-der-juristischen-ausbildung-ran-an-die-ursachen), und was schlussfolgert die Bundesregierung bisher im Besonderen aus der Art der Umsetzung und der Durchführung hinsichtlich des Artikels 4 Nummer 3a und 4a des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften innerhalb der juristischen Ausbildung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Deutschland hat eine auch im internationalen Vergleich anerkannte qualitätsvolle juristische Ausbildung. Der Bund setzt mit den §§ 5 ff. des Deutschen Richtergesetzes nur den Rahmen für die juristische Ausbildung. Die Ausfüllung obliegt ganz wesentlich den Ländern unter Beachtung der den Universitäten zustehenden Wissenschaftsfreiheit. Die hier zitierte Kritik fällt kaum in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Das gilt insbesondere für den Ablauf des Studiums und der Prüfungen, für die Kommunikationskultur zwischen Universitäten und Studierenden sowie für Beratungs- und Unterstützungsangebote. Sofern die Dringlichkeit der Digitalisierung angesprochen wird, weise ich darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber bereits vor fünf Jahren die Möglichkeit eines elektronischen Examens geschaffen hat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Entwicklung der juristischen Ausbildung sehr genau im Blick und steht mit den Ländern, insbesondere im Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung, in einem ständigen Austausch, um die Qualität der juristischen Ausbildung weiterhin hochzuhalten. Die Neuregelung zur Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur richtet sich in erster Linie an die Universitäten und Landesjustizprüfungsämter bei der Vermittlung der Pflichtfachinhalte. Zur Unterstützung der Länder bei der Implementierung in die Ausbildungsinhalte hat das BMJV bereits eine Tagung mit Vertretern der Justizprüfungsämter organisiert und wird nächstes Jahr eine viertägige Fortbildung an der Deutschen Richterakademie anbieten. Über den Koordinierungsausschuss steht das BMJV auch in ständigem Austausch mit den Ländern. Hier zeigt sich, dass die Regelung von den Ländern sehr gut angenommen wird. Seit nun dreieinhalb Jahren besteht ein Anspruch auf die Absolvierung des Referendariats in Teilzeit, sofern Kinder oder nahe Angehörige betreut und gepflegt werden oder besondere persönliche Gründe vorliegen. Das Referendariat wird so deutlich familienfreundlicher ausgestaltet und fördert die Chancengleichheit. Bislang liegen dem BMJV keine negativen Rückmeldungen zur Umsetzung und Durchführung vor. Frage 53

Der Parlamentarische Staatssekretär verteidigt die Qualität der deutschen juristischen Ausbildung als international anerkannt und verweist auf die Zuständigkeit der Länder sowie bestehende Bundesmaßnahmen zur Modernisierung und Chancengleichheit.

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FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22. Mai 2023 – AnwZ 23/22 und 24/22), in welchem einem nach Deutschland geflohenen Rechtsanwaltsehepaar, welchem im Herkunftsland die wohnrechtliche Meldung und damit auch ihre Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer des Herkunftslands ohne ihr Zutun gelöscht wurde und deswegen die Aufnahme in der Rechtsanwaltskammer versagt wurde, gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und, wenn …
Sieht die Bundesregierung anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22. Mai 2023 – AnwZ (Brfg) 23/22 und 24/22), in welchem einem nach Deutschland geflohenen Rechtsanwaltsehepaar, welchem im Herkunftsland die wohnrechtliche Meldung und damit auch ihre Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer des Herkunftslands ohne ihr Zutun gelöscht wurde und deswegen die Aufnahme in der Rechtsanwaltskammer versagt wurde, gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und, wenn ja, bis wann soll ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt werden, und, wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die vom BGH angesprochene Problematik künftig gelöst werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Aus Sicht der Bundesregierung folgt aus dem bezeichneten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der BGH hat sich in seinem Urteil sehr ausführlich mit den gesetzgeberischen Motiven auseinandergesetzt und diese zutreffend gewürdigt. Wie bereits vom BGH dargelegt, ist es dem dortigen Kläger in der Bundesrepublik nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes möglich, Rechtsberatung im türkischen Recht zu erbringen, wovon er auch Gebrauch macht. Diese Tätigkeitsbefugnis entspricht inhaltlich nahezu der, die er auch bei einer Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach den §§ 206 ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung gehabt hätte. Die Ablehnung der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer hat daher im Wesentlichen nur zur Folge, dass der Kläger nicht unter dem Titel „Avukat“ tätig werden darf. Frage 54

Der Parlamentarische Staatssekretär verneint angesichts eines BGH-Urteils zur Zulassung geflohener Rechtsanwälte einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die bestehende Rechtslage eine inhaltlich nahezu gleichwertige Tätigkeit bereits ermögliche.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Personen in Familien mit geringem Einkommen, darunter insbesondere Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, psychosoziale Unterstützungsangebote kennen und möglichst niedrigschwellig nutzen können, wenn der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht darauf hinweist, dass Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen entsprechende Angebote häufiger nicht in Anspruch nehmen, weil sie ihnen nicht bekannt sind? …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Personen in Familien mit geringem Einkommen, darunter insbesondere Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, psychosoziale Unterstützungsangebote kennen und möglichst niedrigschwellig nutzen können, wenn der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht darauf hinweist, dass Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen entsprechende Angebote häufiger nicht in Anspruch nehmen, weil sie ihnen nicht bekannt sind? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Die Bundesregierung nimmt die Befunde des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts sehr ernst. Bereits heute bestehen verschiedene Maßnahmen, um den Zugang zu psychosozialen Unterstützungsangeboten zu erleichtern und deren Bekanntheit zu erhöhen. Zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) II sind derzeit nicht geplant. Die in § 16a SGB II verankerten kommunalen Eingliederungsleistungen einschließlich der psychosozialen Betreuung liegen in der Zuständigkeit und Finanzverantwortung der Kommunen. Der Bund und die Jobcenter haben keinen Einfluss auf die Art und den Umfang dieser Angebote. Der Verweis auf kommunale Eingliederungsleistungen ist jedoch fester Bestandteil der Beratungsarbeit der Jobcenter. Dabei wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft und damit auch die Situation der Kinder in den Blick genommen. Darüber hinaus gewährleistet das SGB VIII Hilfen, die von den Kommunen bereitgestellt und niedrigschwellig – also unmittelbar und ohne Einschaltung des Jugendamtes – in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen beispielsweise die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), die Beratung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 Absatz 3 SGB VIII) sowie weitere ambulante Hilfen. Zudem soll die verstärkte Sozialraumorientierung, wie sie das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, die Erreichbarkeit und Bekanntheit dieser Angebote weiter verbessern. Ergänzend informiert das Nationale Zentrum Frühe Hilfen auf dessen Internetseite über die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen und bietet über eine Postleitzahlensuche Informationen zu Angeboten vor Ort an. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Serviceportal „Lebenskarte.info“ ein niedrigschwelliges digitales Angebot bereit, das Bürgerinnen und Bürger durch kritische Lebensphasen begleitet, Orientierung bietet und an passende Unterstützungsangebote vermittelt. Fragen 55 und 56

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen zur Bekanntmachung und niedrigschwelligen Nutzung psychosozialer Angebote für einkommensschwache Familien, worauf die Staatssekretärin bestehende Strukturen verweist und keine neuen Bundesmaßnahmen plant.

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FR Fragen der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über seit 2013 in Deutschland erfolgte Fälle, in denen Angehörige von in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kindern und Jugendlichen dort tätigem Personal Körperverletzungen zufügten , und in wie vielen Fällen endeten diese tödlich ? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über seit 2013 in Deutschland erfolgte Fälle, in denen in Einrichtungen der Kinder- und …
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über seit 2013 in Deutschland erfolgte Fälle, in denen Angehörige von in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kindern und Jugendlichen dort tätigem Personal Körperverletzungen zufügten (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/nach-der-tat-von-stade-mitarbeiter-in-der-jugendhilfe-sind-oft-ziel-von-gewalt-200983779.html), und in wie vielen Fällen endeten diese tödlich (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über seit 2013 in Deutschland erfolgte Fälle, in denen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe lebende Kinder und Jugendliche dort tätigem Personal Körperverletzungen zufügten (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/nach-der-tat-von-stade-mitarbeiter-in-der-jugendhilfe-sind-oft-ziel-von-gewalt-200983779.html), und in wie vielen Fällen endeten diese tödlich (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Entsprechende bundesweite Statistiken werden nicht geführt. Frage 57

Die Abgeordnete fragt nach statistischen Daten zu Körperverletzungen gegen Personal in der Kinder- und Jugendhilfe durch Angehörige sowie durch Kinder und Jugendliche seit 2013, einschließlich tödlicher Verläufe.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Welche vorhandenen Einsparpotenziale meint die Bundesregierung, wenn sie auf Bundestagsdrucksache 21/4086 zu Ziffer 7 bzw. in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 erklärt, dass der Bund bereit sei, die Länder von durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz entstehenden Mehrausgaben unter Berücksichtigung vorhandener Einsparpotenziale zu entlasten , und was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die diesbezüglichen …
Welche vorhandenen Einsparpotenziale meint die Bundesregierung, wenn sie auf Bundestagsdrucksache 21/4086 zu Ziffer 7 bzw. in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 erklärt, dass der Bund bereit sei, die Länder von durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz entstehenden Mehrausgaben unter Berücksichtigung vorhandener Einsparpotenziale zu entlasten (bitte so konkret wie möglich und mit entsprechenden Einsparsummen, die nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch ungefähr erzielt werden könnten, auflisten), und was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die diesbezüglichen Gespräche mit den Bundesländern anscheinend immer noch andauern und nicht zu einem Ergebnis geführt haben (bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Hinsichtlich der Einsparpotenziale wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz), verwiesen. Zu laufenden Gesprächen äußert sich die Bundesregierung im Übrigen nicht. Frage 58

Die Abgeordnete fragt konkret nach den von der Bundesregierung benannten Einsparpotenzialen und den Gründen für das ausbleibende Ergebnis in den Gesprächen mit den Ländern bezüglich der Entlastung bei Mehrausgaben durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Wann ist mit der Veröffentlichung des ursprünglich für Ende 2025 angekündigten Evaluationsberichts zum Exekutiven Fußabdruck zu rechnen, der in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/3824 zu den Fragen 7 bis 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als „in der Erstellung“ befindlich bezeichnet wurde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Nach derzeitigem Stand ist mit einer Veröffentlichung des fragegegenständlichen …
Wann ist mit der Veröffentlichung des ursprünglich für Ende 2025 angekündigten Evaluationsberichts zum Exekutiven Fußabdruck zu rechnen, der in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/3824 zu den Fragen 7 bis 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als „in der Erstellung“ befindlich bezeichnet wurde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Nach derzeitigem Stand ist mit einer Veröffentlichung des fragegegenständlichen Evaluationsberichts, der sich noch immer in der Erstellung befindet, im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Frage 59

Die Abgeordnete erkundigt sich nach dem Veröffentlichungszeitpunkt des Evaluationsberichts zum Exekutiven Fußabdruck und erhält die Auskunft, dass dieser nun erst im Laufe des Jahres 2026 erwartet wird.

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FR Frage der Abgeordneten Sonja Lemke Linke rede Im Protokoll ↗
Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 175, in der ich nach Maßnahmen der Qualitätsprüfung für KI-Agenten im Rahmen des Projekts SPARK gefragt hatte, Bundestagsdrucksache 21/5249, in der die Bundesregierung lediglich beschrieben hat, welche Aufgaben die KI-Agenten in dem Projekt übernehmen sollen, jedoch nach meinem Verständnis keinerlei Qualitätssicherungsmaßnahmen aufgeführt hat, so zu verstehen, dass eine strukturierte Qualitätsüberprüfung der …
Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 175, in der ich nach Maßnahmen der Qualitätsprüfung für KI-Agenten im Rahmen des Projekts SPARK gefragt hatte, Bundestagsdrucksache 21/5249, in der die Bundesregierung lediglich beschrieben hat, welche Aufgaben die KI-Agenten in dem Projekt übernehmen sollen, jedoch nach meinem Verständnis keinerlei Qualitätssicherungsmaßnahmen aufgeführt hat, so zu verstehen, dass eine strukturierte Qualitätsüberprüfung der Ergebnisse, die die KI-Agenten liefern, nicht vorgesehen ist, oder, falls dies nicht zutreffend ist, wie soll eine solche Qualitätsüberprüfung konkret gewährleistet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Die KI-Lösung erstellt nicht vollautomatisch einen fertigen Beschluss. Ihr Ziel ist, die Sachbearbeitenden durch den schnellen und nachvollziehbaren Zugang zu allen relevanten Rechtsnormen und Sachverhaltsinformationen bei allen Verfahrensschritten zu unterstützen. „Human-in-the-loop“ ist grundlegendes Design-Prinzip und auf einer für den Sachbearbeitenden zu jeder Zeit nachvollziehbaren Ebene umgesetzt. Die grundsätzliche Qualitätssicherung durch SPARK erfolgt entlang folgender Guidelines: Erstens: Technisch/inhaltliche Methoden zur Qualitätssicherung im Anwendungsdesign. Zweitens: Bei der Implementierung in einen spezifischen Anwendungsfall. Drittens: Kontinuierliche Evaluation in der Praxis. Zu Erstens. Für die Konzeption und Entwicklung von SPARK wurden vorsorglich die Maßgaben der KI-Verordnung für Hochrisikosysteme analog angewendet. Dadurch ist gewährleistet, dass die Lösung auch in derartigen Anwendungsfällen ohne grundlegende Anpassungen nutzbar sein kann. Innerhalb von SPARK sind qualitätssichernde Methoden funktionsübergreifend integriert. Die Qualitätssicherung in den Einzelschritten – dem Prinzip „divide and conquer“ folgend – stellt sicher, dass nicht aus kleinen Fehlern kulminierende größere Fehler entstehen, und gleichzeitig Zwischenergebnisse nachvollziehbar prüfbar sind. Beispielhaft wird bei dem Kernstück der Rechtsnormendekonstruktion die Rechtsnorm zunächst kategorisiert. Als materiell-rechtlich erkannte Normen werden daraufhin nach Sinn und Zweck analysiert, um initial Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zu erkennen. Anschließend findet eine strukturelle Analyse mit einer Mischung aus probalistischen KI-Funktionen und deterministischen Methoden statt, beispielsweise durch die Suche nach bestimmten Schlagwörtern im Normentext, die Rückschlüsse auf die Logik der Rechtsnorm geben (wie beispielsweise „Soll“, „Muss“ „Verbot“, „Wenn-dann“-Beziehungen etc.). In einem weiteren Zwischenschritt werden bestimmte Rechtsbegriffe aus der Rechtsnorm gesucht, für die im Gesetzestext an anderer Stelle entsprechende Begriffsdefinitionen vorliegen. Diese Suche erfolgt ebenfalls mit einem qualitätssichernden Methodenmix aus KI-Funktionen und deterministischen Methoden. Alle beispielhaft beschriebenen Schritte werden systematisch protokolliert. Die Protokollierung umfasst sowohl die Interaktionen der Nutzenden mit den KI-Vorschlägen als auch das gesamte systeminterne Reasoning der KI-Modelle. Die KI-Vorschläge werden dem Nutzenden transparent und besonders gekennzeichnet in der Benutzeroberfläche dargestellt, um eine Qualitätsprüfung im Sinne des „Human-in-the-loop“ zu ermöglichen. Das Ergebnis der vom Nutzenden validierten zerlegten Norm wird in einer Datenbank abgelegt und für dieselbe Norm so lange herangezogen, bis die Norm sich durch den Gesetzgeber ändert oder eine Sachbearbeitung manuell anders dekonstruiert. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass die KI bei der Normendekonstruktion zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Analog zu diesem Vorgehen der Normenkonstruktion „clustert“ SPARK alle weiteren Teilprozessschritte (formale Vollständigkeitsprüfung, materielle Vollständigkeitsprüfung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, rechtliche Prüfung und Beschlusserstellung). Dahinter liegt ein versionierbares Datenmodell, in dem die Beziehung von rechtlichen Anforderungen zu den Sachverhaltsinformationen hergestellt wird. Das Datenmodell ist jederzeit einsehbar. Zusätzlich wird der Beschlussentwurf über einen KI-gestützten Risikohinweisgeber („LLM-as-a-Judge“) erneut gesamthaft überprüft werden. Dieser Risikohinweisgeber weist den Sachbearbeitenden auf mögliche Fehler hin, beispielsweise mit Blick auf die Bestimmtheit, Argumentationssystematik oder Abwägungssorgfalt des Beschlussentwurfs. Alle Hinweise verweisen auf eine konkrete Textstelle, wobei die mögliche Anpassung durch den Sachbearbeitenden erfolgt. Die fachliche Entwicklung der KI-Lösung wurde unter anderem durch die Expertise einer planfeststellenden Bundesbehörde begleitet. Zudem fand eine unabhängige technisch-fachliche Beratung durch das BSI und weitere spezialisierte Dienstleister statt. Ziel der Tests war, gezielt Fehlverhalten – beispielsweise durch Prompt-Injection – zu provozieren und bei Eintreten entsprechende Gegenmaßnahmen umzusetzen („Red-Teaming“). Zu Zweitens. SPARK ist verfahrensagnostisch konzipiert und wird gerade in mehreren konkreten Anwendungsfällen pilotiert. Als Teil der Pilotierung und Implementierung wurden die relevanten Rechtsnormen für den Anwendungsfall konfiguriert und fachlich qualitätsgesichert. Weiterhin wurden beispielsweise durch die Pilotbehörden Listen mit typischen Verfahrensfehlern erstellt, die anschließend in der KI-Lösung getestet wurden. Sowohl in der Entwicklung (siehe 1) als auch in der Pilotierung und Implementierung wurden Goldstandard-Datensätze, das heißt, echte Verfahrensunterlagen, herangezogen, um die Ergebnisse fachlich zu evaluieren. Hierbei wurde sowohl auf behördeninterne Expertise als auch auf externe fachliche Einschätzungen zurückgegriffen. Der gesamte Entwicklungsprozess wurde zusätzlich fachjuristisch unabhängig begleitet. Zu Drittens. Zentrales Prinzip der Implementierung von SPARK ist ein stufenweises Vorgehen, beginnend mit einzelnen Teilschritten und enger fachlicher Begleitung durch juristisch geschulte Mitarbeitende. Über die Benutzeroberfläche können Nutzende zu jedem Zeitpunkt Feedback zu einzelnen KI-Vorschlägen geben; dieses führt nicht zu automatischem „Lernen“ der KI, sondern dient der fachlichen Evaluation und kontinuierlichen Verbesserung. Die ersten Pilotierungs- und Implementierungsprojekte laufen derzeit. Die Rückmeldungen aus diesen Projekten fließen laufend über strukturierte Monitoring-Prozesse in die Weiterentwicklung von SPARK ein und geben wichtige Impulse für die weitere Ausrichtung des Projektes. Es werden aktuell ausschließen Open-Weight-Sprachmodelle eingesetzt. Entsprechend des hohen Innovationstempos in diesem Bereich evaluiert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kontinuierlich die Leistungsfähigkeit der auf dem Markt vorhandenen Modelle. SPARK ist grundsätzlich verfahrensagnostisch konzipiert, alle Sprachmodelle sind flexibel austauschbar. Frage 60

Die Abgeordnete fragt nach der Qualitätsprüfung von KI-Agenten im Projekt SPARK; der Staatssekretär erläutert detailliert die technischen, prozessualen und kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie das Human-in-the-loop-Prinzip.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Welche „Berichts- und Dokumentationspflichten“ möchte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten „34 Reformbeschlüsse“ konkret abschaffen, und welche „relevanten Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte“ sollen konkret nicht abgeschafft werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ am 1. Juli 2026 unter anderem beschlossen, dass gesetzliche Berichtspflichten …
Welche „Berichts- und Dokumentationspflichten“ möchte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten „34 Reformbeschlüsse“ konkret abschaffen, und welche „relevanten Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte“ sollen konkret nicht abgeschafft werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ am 1. Juli 2026 unter anderem beschlossen, dass gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen im Rahmen eines Berichtsentlastungsgesetzes pauschal aufgehoben werden sollen. Aufrechterhalten bleiben sollen nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit explizit begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden. Zudem sollen alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten mit dem Ziel überprüft werden, in einem ersten Schritt mindestens jede vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug sollen dabei nicht abgesenkt werden. Die Bundesregierung prüft derzeit die nähere Umsetzung dieser Beschlüsse und wird anschließend geeignete Maßnahmen ergreifen. Frage 61

Der Abgeordnete erkundigt sich nach den konkreten Details der geplanten Abschaffung von Berichtspflichten und der Aufrechterhaltung von Menschenrechtsstandards im Rahmen der sogenannten 34 Reformbeschlüsse.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Verbleibt die Projektgesellschaft DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH bei der DB-Holding inklusive der Belastungen durch eingetretene und womöglich noch eintretende Kostensteigerungen bei Stuttgart 21, und welche konkreten Auswirkungen hat dies auf die Deutsche Bahn AG ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH ist weiterhin eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG . Es besteht zwischen der PSU …
Verbleibt die Projektgesellschaft DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH (PSU) bei der DB-Holding inklusive der Belastungen durch eingetretene und womöglich noch eintretende Kostensteigerungen bei Stuttgart 21, und welche konkreten Auswirkungen hat dies auf die Deutsche Bahn AG (beispielsweise Erhöhung der Verschuldung der Holding, Bonität usw.)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH (PSU) ist weiterhin eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB AG). Es besteht zwischen der PSU und der DB AG ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Daher gehen eingetretene und zukünftige Belastungen aus dem Projekt Stuttgart 21 weiter zulasten der DB AG. Nach Angaben der DB AG lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die DB AG erst mit dem weiteren Fortschritt der Maßnahme beurteilen. Frage 62

Der Abgeordnete erkundigt sich nach der verbleibenden Zugehörigkeit der Projektgesellschaft zu DB-Holding und den konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen von Kostensteigerungen beim Projekt Stuttgart 21 auf die Deutsche Bahn AG.

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FR Frage des Abgeordneten Mirze Edis Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Vorschlags der Deutschen Bahn AG, die Sicherung von Rohstofftransporten bei der Versorgung der Stahlindustrie durch die Bahn zu verstärken, und welche Pläne hat sie diesbezüglich für eine Stärkung des Schienennetzes durch Stahl aus heimischer Produktion ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Bundesregierung begrüßt diese Initiative. Im Übrigen wird auf …
Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Vorschlags der Deutschen Bahn AG, die Sicherung von Rohstofftransporten bei der Versorgung der Stahlindustrie durch die Bahn zu verstärken, und welche Pläne hat sie diesbezüglich für eine Stärkung des Schienennetzes durch (grünen) Stahl aus heimischer Produktion (siehe www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Gemeinsam-die-Versorgung-der-systemkritischen-Industrie-sichern-13950954)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Bundesregierung begrüßt diese Initiative. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Deutsche Bahn AG und die Zukunft des grünen Stahls in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/3563) verwiesen. Frage 63 Diese Frage wurde zurückgezogen. Frage 64

Der Abgeordnete erkundigt sich nach der Bewertung von Chancen und Risiken sowie nach konkreten Plänen der Bundesregierung zur Stärkung des Schienennetzes durch heimischen grünen Stahl im Kontext einer Initiative der Deutschen Bahn.

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FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, die Forderung mehrerer Bundesländer – darunter Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland – nach einer vollständigen Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen zeitnah in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufzunehmen, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Es gibt keine allgemeingültige Definition von versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung . Die GKV …
Plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, die Forderung mehrerer Bundesländer – darunter Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland – nach einer vollständigen Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen zeitnah in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufzunehmen, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vergleiche www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958, abgerufen am 16. Juni 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Es gibt keine allgemeingültige Definition von versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die GKV steht aktuell vor enormen finanziellen Herausforderungen. Für eine nachhaltige finanzielle Stabilität der GKV ist es unabdingbar, die bestehenden Regelungen an neue Herausforderungen anzupassen. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren. Deshalb hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV ein umfassendes Reformpaket beschlossen, das die finanzielle Stabilität der GKV gewährleisten soll. Daneben sollen zusätzliche Beitragsbelastungen für gesetzlich Versicherte bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus und einer hohen Versorgungsqualität reduziert werden. Hierzu enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl von Regelungen. So beteiligt sich der Bund in höherem Umfang an den für Grundsicherungsgeldempfänger gezahlten Beiträgen zur GKV. Ab dem Jahr 2027 werden die gezahlten Beiträge um rund 750 Millionen Euro zusätzlich angehoben. Insgesamt beteiligt sich der Bund somit im Jahr 2027 mit rund 1 Milliarden Euro zusätzlich. In den Folgejahren wird das vom Bund getragene Beitragsaufkommen wie bisher um die im Kabinettentwurf vorgesehenen Schritte angehoben. Es steigt im Jahr 2028 um weitere rund 250 Millionen Euro an. In den Jahren 2029, 2030 und 2031 beträgt der Anstieg jeweils rund 500 Millionen Euro pro Jahr, sodass ab 2031 jährlich zusätzlich rund 2,75 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2026 durch den Bund gezahlt werden. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Frage 65

Der Abgeordnete erkundigt sich nach der geplanten Umsetzung der vollständigen Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis von Forderungen mehrerer Bundesländer.

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FR Frage des Abgeordneten Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Weshalb wird nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit nicht auf die Verwendung von Klimaanlagen hingewiesen, und welche Rolle nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Verwendung von Klimaanlagen im Rahmen des sogenannten Hitzeschutzes ein? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Nationale wie internationale Empfehlungen zum gesundheitlichen Hitzeschutz umfassen üblicherweise gestufte Vorschläge zur Minderung der Lufttemperatur …
Weshalb wird nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit nicht auf die Verwendung von Klimaanlagen hingewiesen, und welche Rolle nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Verwendung von Klimaanlagen im Rahmen des sogenannten Hitzeschutzes ein? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Nationale wie internationale Empfehlungen zum gesundheitlichen Hitzeschutz umfassen üblicherweise gestufte Vorschläge zur Minderung der Lufttemperatur in Innenräumen. Auf niederschwellige Maßnahmen (zum Beispiel Verschattung von Fensterflächen, nächtliches Lüften) folgen weitergehende Maßnahmen zum Einsatz technischer Hilfsmittel (zum Beispiel Ventilatoren sowie Kühlmittel und Klimaanlagen). Die Bundesregierung orientiert sich auch an diesen medizinisch anerkannten Empfehlungen. Epidemiologische Studien zeigen, dass der Zugang zu klimatisierten Räumen hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle reduzieren kann. Der Einsatz von Klimaanlagen ist damit ein Baustein im Rahmen eines effektiven und ganzheitlichen gesundheitlichen Hitzeschutzes, der sowohl organisatorische, bauliche und patientenbezogene Präventionsmaßnahmen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umfasst und kombiniert. Frage 66

Der Redner fragt nach den Gründen für das Fehlen von Hinweisen auf Klimaanlagen im Hitzeschutzplan und deren eingeschätzter Rolle. Die Antwort bestätigt, dass Klimaanlagen als anerkannter Baustein zur Reduzierung hitzebedingter Erkrankungen und Todesfälle gelten.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung vor der Festlegung auf die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die eine telefonische Krankschreibung nicht mehr erlaubt und vom ersten Krankheitstag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt , eine – jedenfalls überschlägige bzw. vorläufige – Folgenabschätzung in Bezug auf die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die ambulante und insbesondere hausärztliche Versorgung vorgenommen , und hat …
Hat die Bundesregierung vor der Festlegung auf die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die eine telefonische Krankschreibung nicht mehr erlaubt und vom ersten Krankheitstag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/merz-telefonische-krankschreibung-abgeschafft,video-akt-348.html), eine – jedenfalls überschlägige bzw. vorläufige – Folgenabschätzung in Bezug auf die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die ambulante und insbesondere hausärztliche Versorgung vorgenommen (wenn ja, bitte zum angenommenen zeitlichen Umfang der Mehrbelastung ausführen, aufgeschlüsselt nach ärztlichen Berufsträgern und nichtärztlichem Personal, unter Angabe in Vollzeitäquivalenten), und hat sich die Bundesregierung ebenfalls darauf verständigt, sofern die angekündigte Regelung zu einer Mehrbelastung der Träger der ambulanten medizinischen Versorgung führen sollte, eine solche Mehrbelastung finanziell auszugleichen (wenn ja, bitte ausführen, in welcher Form und in welcher Höhe)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 Folgendes beschlossen: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung […] ein.“ Wie die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umgesetzt werden können, wird derzeit geprüft; die Auswirkungen auf Leistungserbringer und Versicherte sind abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Regelungen. Diese steht noch nicht fest. Frage 67

Der Abgeordnete fragt nach einer Folgenabschätzung zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung bezüglich der Belastung des ambulanten Sektors und nach geplanten finanziellen Ausgleichsmaßnahmen.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Steigerung der Todeszahlen während der Hitzetage im Juni hat die Bundesregierung für ihr Lagebild festgehalten, und werden seitens des Bundes Maßnahmen zum Hitzeschutz für Krankenhäuser- und Pflegeeinrichtungen geplant, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Das Robert Koch-Institut veröffentlicht in den Sommermonaten wöchentlich eine Schätzung zur hitzebedingten Mortalität. Der erste Bericht wurde am 2. Juli …
Welche Steigerung der Todeszahlen während der Hitzetage im Juni hat die Bundesregierung für ihr Lagebild festgehalten, und werden seitens des Bundes Maßnahmen zum Hitzeschutz für Krankenhäuser- und Pflegeeinrichtungen geplant, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht in den Sommermonaten wöchentlich eine Schätzung zur hitzebedingten Mortalität. Der erste Bericht wurde am 2. Juli 2026 veröffentlicht und ist unter www.rki.de/hitze abrufbar. Demnach hat es nach Schätzung des RKI im Berichtszeitraum 15. bis 21. Juni 2026 mehr als 800 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland gegeben. Demnach starben rund 500 Menschen im Alter von 85 oder mehr Jahren hitzebedingt. Bei den 75- bis 84-Jährigen waren es etwa 190 Menschen, bei den 65- bis 74-Jährigen geschätzt 80 und bei denen unter 65 Jahren etwa 40. Der Bericht, der die ausgeprägte Hitzeperiode in der Kalenderwoche 26 zahlenmäßig erfasst, wird voraussichtlich am 9. Juli 2026 vom RKI publiziert werden. Die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze liegt bei den Ländern. Im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds können auch hitzeschutzrelevante bauliche oder technische Maßnahmen – wie Verschattung, Gebäudebegrünung oder klimafreundliche Kühlung – förderfähig sein, sofern die Förderung im Schwerpunkt einem Fördertatbestand des Krankenhaustransformationsfonds dient. Auch im Pflegeversicherungsrecht kann eine Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes bei Pflegeeinrichtungen über die sogenannten Investitionskosten erfolgen.

Der Redner erkundigt sich nach der Anzahl hitzebedingter Todesfälle im Juni und nach geplanten staatlichen Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, woraufhin die Antwort konkrete Mortalitätszahlen des RKI nennt und auf die Zuständigkeit der Länder sowie bestehende Fördermöglichkeiten verweist.

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