Bis zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags die Bürger bei Zahlung dieser Zwangsabgabe steuerlich entlasten
Tagesordnungspunkt 15 · 21/80 · 21. Mai 2026
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zählt in Deutschland zum Existenzminimum, weil er kulturelle Teilhabe ermöglichen soll. Und das Bundesverfassungsgericht sagt: Das Existenzminimum muss in Deutschland steuerfrei sein. – Der Staat darf also nur Steuern auf das Einkommen verlangen, das nach Abzug der Kosten zum Lebensunterhalt verbleibt. Genau das ist hier nicht der Fall. Bedürftige erhalten kostenlosen …
Der Redner fordert die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags, bis dieser abgeschafft ist, und begründet dies rechtlich mit dem steuerfreien Existenzminimum. Darüber hinaus kritisiert er scharf die Berichterstattung und personelle Besetzung von ARD und ZDF als einseitig und desinformierend.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir Anträge hier durchlese, frage ich mich immer zuerst: Welche Herausforderungen hat gerade das Land? Und wie trägt ein Antrag vielleicht auch dazu bei, die Probleme in diesem Land und auch der Menschen zu lösen? Dann gucke ich mal: Der Wirtschaftsstandort steht aktuell unter Druck. Wir haben geopolitische Krisen …
Der Redner lehnt den Antrag der AfD zur steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags ab, da dies keine spürbare Entlastung bringe und administrativ unsinnig sei. Stattdessen fordert er umfassende strukturelle Reformen, wie eine Einkommensteuerreform, um Arbeit und Leistung in Deutschland wieder stärker zu entlasten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Rundfunkbeitrag sprechen, dann sprechen wir über mehr als nur über Geld. Wir sprechen über Demokratie, wir sprechen über freie Presse, wir sprechen über die Frage, wie wir als Gesellschaft informiert werden wollen. In Zeiten, in denen sich Nachrichten in Sekunden in den sozialen Netzen verbreiten, in Zeiten, …
Tesfaiesus verteidigt den Rundfunkbeitrag als unverzichtbare finanzielle Grundlage für eine freie und unabhängige Medienlandschaft. Sie wirft der AfD vor, dessen Abschaffung nicht zur Bürgerentlastung, sondern zur Schwächung kritischer Berichterstattung anzustreben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht nur Information und Kultur, sondern er spielt in unserer Medienlandschaft auch eine wichtige Rolle für die Demokratie und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Unsere Demokratie lebt davon, dass wir Kritik üben können, natürlich auch Kritik an der Arbeit der Öffentlich-Rechtlichen. Aber sie lebt auch davon, dass wir …
Der Redner argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag keine bloße fiskalische Frage sei, sondern essenzieller Teil der demokratischen Infrastruktur. Er wirft den Antragstellern vor, unter dem Deckmantel der Steuerentlastung faktisch die Abschaffung und Schwächung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustreben, und weist auf Widersprüche in deren Steuerpolitik hin.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die mediale Teilhabe und Grundversorgung unerlässlich. Rund 25 000 feste und Tausende weitere freie Mitarbeiter/-innen machen bei über 20 Fernseh- und mehr als 70 Radiosendern eine hervorragende Arbeit. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum publizistischen Wettbewerb und zur inhaltlichen Vielfalt. Durch unabhängigen Qualitätsjournalismus und eine kritische Berichterstattung stärken sie …
Der Redner verteidigt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unerlässlich für die Demokratie und wirft der AfD vor, ihren Antrag auf steuerliche Entlastung bei der Rundfunkgebühr als Instrument eines kulturkämpferischen Angriffs auf diese Institution zu nutzen. Er argumentiert, dass der Antrag symbolisch sei, der sozialen Gerechtigkeit widerspreche und von eigentlichen Ursachen von Armut ablenke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD fordert langfristig die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bis dahin die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags. Beides halten wir für falsch. Zunächst zur vorgeschlagenen steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags. Technisch wäre eine solche Regelung möglich. Aber sie ist systematisch nicht begründbar; denn sie durchbricht ein …
Dr. Matthias Hiller lehnt den Antrag der AfD auf steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags und die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Er begründet dies mit steuerrechtlichen Prinzipien und betont die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als demokratiebildende Errungenschaft, die reformiert, aber nicht zerstört werden sollte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rundfunkbeitrag ist längst nicht mehr nur eine Pflichtabgabe, er ist Symbol staatlicher Bevormundung. Jeder Haushalt muss zahlen – ob er das einseitige Programm nutzt, mag oder überhaupt empfangen will. Wer seine Bürger zur Zahlung von 220,32 Euro Rundfunkbeitrag zwingt, muss diesen Betrag wenigstens beim Existenzminimum berücksichtigen. Denn der Staat selbst erklärt …
Der Redner kritisiert den Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe und fordert bis zu dessen gänzlicher Abschaffung eine steuerliche Abzugsfähigkeit zur Entlastung der Bürger. Er argumentiert, die öffentlich-rechtlichen Sender würden die Meinungsvielfalt verfehlen und AfD-Positionen ausgrenzen, weshalb die Beitragspflicht ungerechtfertigt sei.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine herausragende Bedeutung für die Menschen und für unser Land. Er liefert qualitätsgesicherte Inhalte zu Bildung, zu Kultur. Er informiert rund um Politik und das gesellschaftliche Leben. Er bietet ein breites Unterhaltungs- und Sportprogramm. Er ist damit ein Vollsortimenter – qualitätsgesichert, öffentlich kontrolliert, gelegentlich auch kritisiert, eine wesentliche …
Rabanus betont die gesellschaftliche und demokratische Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anhand von Nutzungskennzahlen und Abgrenzung zu Social Media. Er lehnt den Antrag auf steuerliche Entlastung als unnötig ab, da es bereits Befreiungsmöglichkeiten und eine laufende Musterklage zum Thema gebe.