Vereinbarte Debatte zur Situation im Sudan und zur Verständigung auf die Berliner Prinzipien

Tagesordnungspunkt 5 · 21/79 · 20. Mai 2026

BürgerkriegFriedenssicherungKonferenzKonfliktverhütungSudan
98
Reden
61
Redner:innen
23.547
Wörter
56
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134
Beifall
228
Meinungen
ST Stefan Keuter AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bundesminister Wadephul! Ich freue mich, dass Sie, wenn auch mit ein bisschen Verspätung, heute noch zu unserer Debatte dazugestoßen sind. Wir debattieren heute über den Sudan. Und ja, das Leid der Menschen vor Ort ist eine Tragödie. Doch die Antwort dieser Bundesregierung ist kein wirksames politisches Handeln, sondern einmal mehr …
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bundesminister Wadephul! Ich freue mich, dass Sie, wenn auch mit ein bisschen Verspätung, heute noch zu unserer Debatte dazugestoßen sind. Wir debattieren heute über den Sudan. Und ja, das Leid der Menschen vor Ort ist eine Tragödie. Doch die Antwort dieser Bundesregierung ist kein wirksames politisches Handeln, sondern einmal mehr der reflexartige Griff in die Taschen des deutschen Steuerzahlers. Auf der Berliner Geberkonferenz haben Sie, Herr Außenminister, großzügig 230 Millionen Euro deutsches Steuergeld zugesagt und damit unter den 61 Geberländern einen unverhältnismäßigen Löwenanteil übernommen. Ich frage Sie: Wie wollen Sie das den Bürgern eigentlich noch länger erklären? Wie wollen Sie das machen? Wir stecken mitten in einer desaströsen Haushalts- und Wirtschaftskrise, die Infrastruktur zerbröselt, Ihre hemmungslose Schuldenpolitik frisst das Volksvermögen auf, und die Zukunftsaussichten der Menschen in diesem Land verschlechtern sich durch Ihre Politik von Monat zu Monat. Beifall: AfD Aber für die Scheinlösung globaler Konflikte ist das Geld anscheinend immer noch im Überfluss vorhanden. Das ist offensichtlich Ihre Lösung. Diese Politik der reinen Geldkofferdiplomatie muss endlich ein Ende haben! Sie aber überweisen Hunderte Millionen deutsche Steuermittel in eine kollabierende Kriegszone ohne jede parlamentarische Kontrolle, ↳ Dr. Ralf Stegner (SPD) während Sie gleichzeitig das Schicksal der dort lebenden christlichen Minderheiten völlig ignorieren. Dabei weigern Sie sich schlicht, der Wahrheit ins Auge zu blicken: Was wir im Sudan sehen, ist längst kein reiner Bürgerkrieg mehr. Es ist ein brutaler Stellvertreterkrieg ausländischer Mächte auf dem Rücken der sudanesischen Bevölkerung. Hier wird ein rücksichtsloser Krieg um die Kontrolle von strategischen Rohstoffen, um Bodenschätze und um geopolitische Einflusssphären geführt. Glauben Sie im Ernst, Sie können das geopolitische Kalkül dieser externen Akteure mit deutschen Scheckbüchern wegsubventionieren? Ich sage Ihnen: Nein, das funktioniert nicht. Wer diesen Krieg wirklich beenden will, der darf keine Geldkoffer nach Afrika tragen. Solange wir trotz Ihrer selbstzerstörerischen Politik noch Reste unseres wirtschaftlichen Einflusses haben, muss Deutschland massiv entschlossen diplomatischen Druck auf die unterstützenden Kräfte im Hintergrund aufbauen. Aber dafür müsste die Bundesregierung erst einmal lernen, deutsche Interessen überhaupt klar zu definieren und klug durchzusetzen. Beifall: AfD Wir brauchen keine naive Wohlfühlaußenpolitik, sondern Realpolitik mit harten Bandagen. Das bedeutet, unter Einsatz aller uns zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel und Kanäle Druck auszuüben, um die Akteure an den Verhandlungstisch zu zwingen, aber – und das sage ich ganz deutlich – ohne dabei Deutschland, unserer eigenen Wirtschaft oder unseren Bürgern durch kopflose Sanktionen zu schaden. Beifall: AfD Meine Damen und Herren, stoppen Sie endlich diesen wirkungslosen Aktionismus! Schützen Sie stattdessen die deutschen und europäischen Außengrenzen vor den absehbaren Migrationsströmen, ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Bingo!« ↳ Vinzenz Glaser (Linke): »Haben Sie noch andere Themen auf Lager?« und investieren Sie unser Geld in die Entlastung unserer eigenen Bürger, statt es weiter für eine gescheiterte Scheckbuchdiplomatie in alle Welt zu verschleudern! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Beifall: AfD

Der Redner kritisiert die Bundesregierung für ihre finanziellen Zusagen an den Sudan als wirkungslose Scheckbuchdiplomatie angesichts einer innerdeutschen Krise. Er fordert stattdessen realpolitischen diplomatischen Druck auf die externen Akteure des Stellvertreterkrieges sowie den Fokus auf deutsche Interessen und innere Sicherheit.

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RE Reem Alabali Radovan Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung regierung Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der zurzeit größten humanitären Katastrophe auf der Welt ist es wirklich unerträglich, wenn man Ihre Rede gerade gehört hat. Sie sind nicht einmal ordentlich auf das Leid der Menschen eingegangen, der 12 Millionen Sudanesinnen und Sudanesen, die gerade auf der Flucht sind, auf die 20 Millionen Menschen, die aktuell unter Hunger …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der zurzeit größten humanitären Katastrophe auf der Welt ist es wirklich unerträglich, wenn man Ihre Rede gerade gehört hat. Sie sind nicht einmal ordentlich auf das Leid der Menschen eingegangen, der 12 Millionen Sudanesinnen und Sudanesen, die gerade auf der Flucht sind, auf die 20 Millionen Menschen, die aktuell unter Hunger leiden, die vielen Tausenden Toten, die vielen Frauen und leider auch Kinder, die Vergewaltigung als Waffe erleben mussten. Das ist wirklich unverschämt, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) ↳ Stefan Keuter (AfD): »Sie haben mir gar nicht zugehört, oder?« – Doch, ich habe Ihnen sehr gut zugehört, Herr Kollege. Deswegen erkläre ich Ihnen jetzt ganz genau, warum es auch im deutschen Interesse ist, dass wir im Sudan unterstützen. Ich habe gerade über die 12 Millionen Sudanesinnen und Sudanesen gesprochen, die auf der Flucht sind. Natürlich müssen wir in dieser Situation unterstützen – vor allem die Anrainerstaaten, die diese vielen Millionen Menschen aktuell aufnehmen, obwohl sie selbst unter schwierigen Bedingungen leiden. Natürlich müssen wir sie darin unterstützen – auch mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit –, Schutzräume zu schaffen, vor allem für Frauen und Kinder, um sie vor dieser schrecklichen Gewalt zu schützen. Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) Und natürlich müssen wir auch diplomatisch, humanitär und bei der Entwicklungszusammenarbeit weiterkommen. Deshalb gab es die Konferenz in Berlin. Ich möchte mich ganz ausdrücklich beim Kollegen Johann Wadephul für die gute Zusammenarbeit in der Bundesregierung in Sachen Sudan bedanken. Wir sind da sehr klar. Und es gab konkrete Ergebnisse: Neben den Summen zur Unterstützung für den Sudan – humanitär und in der Entwicklungszusammenarbeit – ging es natürlich auch um die Frage: Wie können jetzt politische Prozesse aussehen? Für mich ist klar, dass wir die Zivilgesellschaft vor Ort einbinden müssen, die sich im Jahr 2018 so erfolgreich in einer Revolution für Frieden und für ihr Land eingesetzt hat. Das ist auch Teil der Berliner Prinzipien, die auf der Berliner Sudan-Konferenz Mitte April entstanden sind. Dort wird beides betont: die dringend nötige humanitäre Hilfe und der Weg in eine friedliche Zukunft. Mit der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten wir daran, die Grundlagen zu schaffen für ein Leben nach dem Krieg. Es ist sinnvoll, jetzt schon an einer politischen Lösung zu arbeiten, damit die Menschen eine Perspektive haben. Wir unterstützen zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. So erhalten wir das, was in einem Krieg als Erstes zerbricht: die soziale und wirtschaftliche Basis des täglichen Lebens. Meine Damen und Herren, auch hier muss ich sagen: Feuer löschen ist wichtig. Natürlich müssen wir Menschen aus brennenden Häusern helfen. Das tun wir. Gleichzeitig müssen wir in den Brandschutz investieren, um die Häuser langfristig sicherer zu machen. Entwicklungspolitik bekämpft Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit – für Frieden. Dies ist auch im deutschen Interesse. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union
BO Boris Mijatović Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Botschafterin Ahmed! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sudan-Konferenz war ein voller Erfolg. Herr Außenminister, herzlichen Glückwunsch Ihnen und Ihrem gesamten Haus! Ich glaube, das muss man an dieser Stelle betonen. 1,5 Milliarden Euro Zusagen von vielen Ländern für den Sudan und die Region sind ein starkes Signal. Ich möchte ausdrücklich herausheben, dass Ihnen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Botschafterin Ahmed! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sudan-Konferenz war ein voller Erfolg. Herr Außenminister, herzlichen Glückwunsch Ihnen und Ihrem gesamten Haus! Ich glaube, das muss man an dieser Stelle betonen. 1,5 Milliarden Euro Zusagen von vielen Ländern für den Sudan und die Region sind ein starkes Signal. Ich möchte ausdrücklich herausheben, dass Ihnen – das finden wir hier in Deutschland sehr stark – das Einbinden der Zivilgesellschaft gelungen ist. Der Joint Call to End the War und die Berliner Prinzipien für den Sudan sind ein wichtiges Ergebnis. Sie zeigen: Es gibt nicht nur den Versuch, die Waffen zum Schweigen zu bringen, sondern eben auch die Zivilgesellschaft mitzudenken. Dafür herzlichen Dank! Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Aber aus dieser Situation heraus muss jetzt Verantwortung folgen. Die Bundesregierung kann sich nicht zurücklehnen, sondern sie muss genau jetzt anfangen, darauf aufzubauen, und als ehrlicher Vermittler aktiv werden. Dazu gehört insbesondere eine Stärkung des Quintett-Prozesses und die Mitarbeit in der entsprechenden Kontaktgruppe. Denn der Krieg geht weiter – jeden Tag. Der Krieg eskaliert weiter – jeden Tag. Schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind dokumentiert. Belagerungen von Städten wie Al-Faschir mit dem gezielten Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung sind alltäglich. Gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf zivile Infrastruktur, systematische sexualisierte Gewalt, auch gegen Kinder, und, meine Damen und Herren, besonders erschreckend der Einsatz von Kindersoldaten: All das muss uns mahnen. Beide Kriegsparteien setzen auf Gewalt um jeden Preis statt auf Verhandlungen. Hier müssen wir ansetzen. Beide Generäle glauben nämlich, sie könnten diesen Krieg gewinnen, und dabei verlieren wir alle. Genau hier liegt das zentrale Problem: Es gibt zu wenig Konsequenzen; Täter werden nicht zur Rechenschaft gezogen. Deswegen fordere ich Sie auf: Machen Sie eine Ausweitung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs über Darfur hinaus für den gesamten Sudan zum Gegenstand der internationalen Debatte! Damit wäre viel erreicht. Beifall: Grüne Aber, meine Damen und Herren, dieser Krieg wird nicht nur militärisch geführt, sondern auch von Dritten finanziert. Deswegen braucht es hier jetzt konkrete politische Maßnahmen. Wir müssen die Kriegsökonomie eindämmen. Dazu gehört erstens die konsequente Umsetzung und Überwachung des europäischen Waffenembargos. An dieses Embargo müssen sich auch unsere Partner, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, die Türkei, Saudi-Arabien, dringend halten. Zweitens. Die Finanz- und Lieferketten müssen wir endlich stärker in den Blick nehmen, insbesondere bei Rohstoffen wie Gold, Gummiarabikum und Öl. All diese Dinge gelangen aus dem Sudan auf internationale Märkte und finanzieren diesen Krieg indirekt mit. Das muss aufhören. Beifall: Grüne Denn die Folgen sind und bleiben katastrophal. Da müssen wir als internationale Gemeinschaft hinschauen, handeln und diese Dinge stoppen. Die ganze Region wartet darauf, dass wir in der Versorgung weiter präsent sind und Hunger nicht weiter zur Realität für Millionen von Menschen gehört. Die humanitäre Lage – lassen Sie mich das ganz deutlich sagen – ist keine Naturkatastrophe. Herr Mayer, ich bin kein Freund von Superlativen. Das ist nicht die größte, sondern eine von vielen Katastrophen auf dieser Welt. ↳ Stephan Mayer (Union) Ich fordere Sie auf, im Rahmen der Haushaltsberatungen dauerhaft humanitäre Hilfe bereitzustellen. Wir sind nicht handlungsunfähig in diesem Haus. Beifall: Grüne Gleichzeitig tragen lokale Initiativen, wie auch Frauenorganisationen, Emergency Response Rooms, eben die Zivilgesellschaft, die ich eingangs erwähnt habe, die Hauptlast der Versorgung, die sie im Augenblick aber nicht stabil leisten können, weil sie nicht wissen, wo morgen die Finanzmittel herkommen. Das muss uns mahnen, genau hier weiter anzusetzen. Die Konferenz war ein wichtiges Signal, sie darf aber kein Endpunkt sein. Deswegen, meine Damen und Herren: Bitte helfen Sie mit, den Menschen im Sudan zu helfen! Ich danke Ihnen sehr herzlich. Beifall: Grüne

Der Redner lobt die Sudan-Konferenz und die Einbindung der Zivilgesellschaft, fordert aber konkrete politische Maßnahmen zur Beendigung des Krieges. Er verlangt die Ausweitung des Internationalen Strafgerichtshofs, die Eindämmung der Kriegsökonomie sowie dauerhafte humanitäre Hilfe.

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VI Vinzenz Glaser Linke rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Präsidentin! Abgeordnete! Vor fast acht Jahren schlossen sich die Menschen im Sudan zusammen, um die demokratische Revolution auszurufen. Ihr Slogan war „Brot, Freiheit, Frieden und Demokratie“. Wir alle haben das Bild der Studentin Alaa Salah vor Augen, die auf einem Autodach stand und den Demonstrierenden zurief. Sie zeigte, dass Frauen an vorderster Front der demokratischen Revolution kämpfen. Es …
Sehr geehrte Präsidentin! Abgeordnete! Vor fast acht Jahren schlossen sich die Menschen im Sudan zusammen, um die demokratische Revolution auszurufen. Ihr Slogan war „Brot, Freiheit, Frieden und Demokratie“. Wir alle haben das Bild der Studentin Alaa Salah vor Augen, die auf einem Autodach stand und den Demonstrierenden zurief. Sie zeigte, dass Frauen an vorderster Front der demokratischen Revolution kämpfen. Es herrschte Hoffnung auf Demokratie und Frieden, darauf, dass der Kampf der vielen sich auszahlt. Doch 2021 putschte das Militär und zerschlug die Hoffnung auf eine Basisdemokratie mit brutalster Härte. Das war eine Konterrevolution mit Ansage. Lachen: AfD (einzelne Abg.) Die Menschen, die heute in Emergency Response Rooms selbst organisiert humanitäre Hilfe leisten und dabei Tag für Tag ihr Leben riskieren, sind die gleichen Menschen, die seit sieben Jahren für Freiheit und für Demokratie kämpfen. Wir haben jetzt lang und breit gehört, wie schlimm die Lage im Sudan ist, wie dringend humanitäre Hilfe benötigt wird und wie erfolgreich die dritte Sudan-Konferenz angeblich gewesen sei. Solange Deutschland sich weiterhin zum Komplizen der Konterrevolution macht, werden weitere Sudan-Konferenzen zwingend folgen müssen. Nicht einmal bei der humanitären Hilfe stimmt das Bild, das Sie zeichnen. Öffentlich verkündet die Bundesregierung vollmundig 232 Millionen Euro Sudan-Hilfe – klingt beeindruckend –, aber auf meine Nachfrage hin wurde klar: Für dieses Jahr sind nicht einmal 17 Prozent dieser Gelder vorgesehen. Ein großer Teil davon war schon vor der Konferenz verplant. Wenn Ihnen wirklich etwas an den Menschen im Sudan gelegen ist, dann legen Sie den Unterstützern der Konterrevolution das Handwerk, damit das Töten, das Morden, das Vergewaltigen endlich ein Ende nimmt! Beifall: Linke Doch das Auswärtige Amt nennt Unterstützerstaaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate „wichtige Partner“. 2025 waren die VAE wichtigster Handelspartner in der Region, obwohl ihre Unterstützung der RSF und damit von Kriegsverbrechen, von Völkermord längst bekannt sind. Und nun will die Bundesregierung diese Taten noch mit einem Freihandelsabkommen belohnen. Das ist eine Politik, die an Zynismus nicht zu überbieten ist. Das ist eine Politik, die ein Ende finden muss. Beifall: Linke Hören Sie auf, Betroffenheit zu heucheln, und fangen Sie stattdessen an, die Kriegswirtschaft zu durchbrechen! Hören Sie auf, Ihren Freunden in den Chefetagen der Rüstungsindustrie neue Deals zuzuschieben und weitere Waffenlieferungen in Millionenhöhe zu bewilligen! Beifall: Linke Eine weitere Heuchelei dieser Sudan-Konferenz zeigt sich auch in den Berliner Prinzipien. Ausgerechnet die VAE, Saudi-Arabien und Ägypten unterschreiben jetzt einen Aufruf, jede Unterstützung des Konflikts zu beenden. Okay, das wäre ja zu hoffen. Doch ohne wirklichen Druck werden sie weiter Öl ins Feuer gießen. Gerechten Frieden wird es im Sudan sowieso nur geben, wenn die demokratische Revolution wieder aufblüht und Menschen selbst über ihre Zukunft bestimmen können. Beifall: Linke Dazu muss Schluss sein mit der brutalen Kriegswirtschaft.

Der Redner kritisiert die Bundesregierung als Komplizen der Konterrevolution im Sudan, da sie Unterstützer der RSF wie die Vereinigten Arabischen Emirate nicht isoliere und stattdessen Freihandelsabkommen anstrebe. Er fordert den Durchbruch der Kriegswirtschaft und die Aufhebung von Rüstungsdeals, um humanitäre Hilfe und demokratische Selbstbestimmung zu ermöglichen.

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VI Vinzenz Glaser Linke kurz Im Protokoll ↗
Wir fordern daher einen Stopp aller Waffenlieferungen.
VI Vinzenz Glaser Linke kurz Im Protokoll ↗
Wir fordern strenge Regulierung von Lieferketten, zum Beispiel beim Goldhandel.
VI Vinzenz Glaser Linke kurz Im Protokoll ↗
Wir fordern die Sanktionierung illegaler Handelsstrukturen –
VI Vinzenz Glaser Linke kurz Im Protokoll ↗
– und mehr Transparenz – – Beifall: Linke
DR Dr. Johann David Wadephul Bundesminister des Auswärtigen regierung Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, meine Verspätung zu entschuldigen. Angesichts der Verkehrssituation in Berlin-Mitte war es mir leider nicht möglich, rechtzeitig zu erscheinen. Ich finde, dass wir hier eine wichtige Debatte führen. Ich glaube, sie verdient etwas mehr Sachlichkeit. Wir sollten uns nicht von vornherein unterstellen, es nicht ehrlich zu meinen: erstens in dem Bemühen, für eine …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, meine Verspätung zu entschuldigen. Angesichts der Verkehrssituation in Berlin-Mitte war es mir leider nicht möglich, rechtzeitig zu erscheinen. ↳ Stefan Keuter (AfD): »Muss man halt eher los!« Ich finde, dass wir hier eine wichtige Debatte führen. Ich glaube, sie verdient etwas mehr Sachlichkeit. Wir sollten uns nicht von vornherein unterstellen, es nicht ehrlich zu meinen: erstens in dem Bemühen, für eine Befriedung dieses außerordentlich schwierigen und verwickelten Konflikts zu sorgen, und zweitens in dem Nichtwahrnehmen, was unsere Hilfe an Linderung für die Menschen vor Ort mit sich bringt. Diplomatie braucht einen langen Atem. Erfolge sind oft Ergebnisse stetiger Verhandlungen und großer Beharrlichkeit. Dranbleiben, wenn andere schon desinteressiert abwinken, das macht den Unterschied. Deswegen bleibe ich dabei: Nach den Konferenzen in London und in Paris haben wir im Auswärtigen Amt vor wenigen Wochen die dritte Internationale Sudan-Konferenz ausgerichtet, die ein Erfolg war. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Boris Mijatović (Grüne) Dieser Krieg dauert viel zu lange. Die Verbrechen sind schrecklich. Ich weise Ihre Äußerungen zurück, Herr Kollege. Ich glaube, wer die Schilderungen gelesen hat, wer sich die Bilder angeschaut hat, der kann nicht anders, als den Blick mit Abscheu und Erschrecken abzuwenden. Damit ist aber nichts gelindert. Und ich glaube, wir sollten uns hier nicht von vornherein mindere Gefühle unterstellen. ↳ Vinzenz Glaser (Linke): »Aber dann sagen Sie was zu den Waffenlieferungen an die VAE! Bitte äußern Sie sich!« – Ja, ich sage gerne was zu dem Thema. Aber weil Sie hier mehrfach den Begriff der Heuchelei in die Runde geworfen haben: Das wird der Einstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Konferenz aus der ganzen Welt nicht gerecht. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) 55 Staaten haben sich engagiert, sind hier nach Deutschland gekommen und haben natürlich nicht sozusagen das Ei des Kolumbus oder den Schlüssel gefunden, den man einfach umdreht, und dann ist dieser Konflikt gelöst, sondern haben sich bemüht, zu einem Ergebnis zu kommen. Wir haben in der Tat 1,5 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe mobilisiert. Herr Keuter, humanitäre Hilfe ist nicht irgendwelche Hilfe für irgendwelche Organisationen, sondern ist, wie der Begriff es sagt – gehen Sie dem mal nach –, für die Menschen. Und indem wir 232 Millionen Euro davon aus deutschen Steuermitteln als drittgrößte Industrienation der Welt investieren, werden wir unserer humanitären Verantwortung gerecht. Das können wir uns leisten. Das müssen wir uns leisten. Das schulden wir den Menschen. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Im Übrigen darf ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen, da Sie das Thema Migration aufgeworfen haben –

Der Redner betont die Wichtigkeit von Sachlichkeit in der Debatte und verteidigt die deutsche Beteiligung an der internationalen Sudan-Konferenz sowie die geleistete humanitäre Hilfe. Er weist dabei den Vorwurf der Heuchelei zurück und rechtfertigt die finanzielle Unterstützung als Erfüllung der humanitären Verantwortung.

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DR Dr. Johann David Wadephul Bundesminister des Auswärtigen regierung Im Protokoll ↗
– nein, weil ich diesen Gedanken zu Ende führen möchte, Herr Präsident –: Indem wir dafür sorgen, dass die Menschen vor Ort nicht Hunger leiden und sich zur Flucht gezwungen sehen, indem wir sie dort versorgen, werden wir gerade deutschen Interessen gerecht. Und das fordern Sie doch jeden Tag von uns. Deswegen müssten Sie eigentlich dafür sein, dass wir diese …
– nein, weil ich diesen Gedanken zu Ende führen möchte, Herr Präsident –: Indem wir dafür sorgen, dass die Menschen vor Ort nicht Hunger leiden und sich zur Flucht gezwungen sehen, indem wir sie dort versorgen, werden wir gerade deutschen Interessen gerecht. Und das fordern Sie doch jeden Tag von uns. Deswegen müssten Sie eigentlich dafür sein, dass wir diese Mittel verwenden, und fordern, dass wir sie noch aufstocken sollten. Beifall: Union Beifall: SPD Also: Das ist geboten, und das ist richtig. Es hat eine Einigung der zivilen politischen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Sudan gegeben, die übrigens nicht jeden Tag dort eine Revolution veranstalten wollen, sondern einfach schon froh wären – auch wir wären dankbar und froh darüber –, wenn sie sich über Grundsätze des friedlichen Zusammenlebens, des Ausgleichs der verschiedenen Volksgemeinschaften, der Ethnien, der Religionen einigen könnten. Wenn sie sich darauf einigen könnten, dann wären sie schon froh, und dann wären auch wir schon froh. Es ist hier in Berlin gelungen, das zusammenzuführen, und dafür bin ich allen sehr dankbar. Vor allen Dingen bin ich den Vertreterinnen und Vertretern der Vereinten Nationen sehr dankbar, dass sie dazu einen Beitrag geleistet haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Beifall: Union Beifall: SPD Natürlich sind wir auch froh darüber – und das ist noch nicht die Lösung all der Konflikte; ich sage auch gerne etwas dazu –, dass sich alle beteiligten Akteure – und dazu gehören auch Nachbarstaaten, die Verbindungen zu Kriegsparteien im Sudan haben – auf die Berliner Prinzipien geeinigt haben. Daran werden wir all diese Akteure jetzt auch messen. Das gilt für diejenigen, die in dem Land aktiv sind, insbesondere für diejenigen, die Waffen in der Hand haben, aber auch für andere, die zu ihnen politische Beziehungen pflegen. Wenn Sie die Nachrichten der letzten Tage verfolgt haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass beispielsweise der türkische Außenminister hier in Berlin gewesen ist und dass gestern der Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin gewesen ist. Ich kann Ihnen hier sagen, ohne Einzelheiten zu nennen, dass ich mit beiden über diese Thematik gesprochen und ihnen gesagt habe: Auch ihr habt euch darauf geeinigt, und wir erwarten von euch, dass das weiter umgesetzt wird. Ich werde in der nächsten Woche auch mit dem Außenminister des Königreichs Saudi-Arabien am Rande des Gymnich-Treffens über diese Thematik sprechen, und ich werde auch mit dem Außenminister Ägyptens über diese Fragen sprechen. Das machen wir, und das machen wir klugerweise, wie es sich gehört, in einem persönlichen Gespräch. Das mache ich nicht vor allen Kameras und Mikrofonen dieser Welt. Aber: Die Bundesregierung spricht mit diesen Parteien und mit diesen Akteuren über ihre internationale Verantwortung und setzt sie natürlich in das Beziehungsgeflecht hinein, das wir mit ihnen haben. Da bringen wir unsere außenpolitische Verantwortung ein, ↳ Vinzenz Glaser (Linke): »Ein Exportstopp von Waffenlieferungen: Das wäre Verantwortung!« und wir erwarten von diesen Ländern, dass sie ihrer internationalen und ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden. Darauf können Sie zählen. Das machen wir. Das ist praktische Diplomatie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union Beifall: SPD Und natürlich gehen wir darüber hinaus. Natürlich gibt es richtigerweise die Sanktionen, die die Europäische Union ausgesprochen hat, und natürlich müssen diese umgesetzt werden. Das haben wir beim Thema Iran gemacht, und es ist vollkommen richtig, dass Sie an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen. Natürlich werden wir auf EU-Ebene darauf dringen, dass die Akteure rund um den Goldhandel – darum geht es übrigens in dieser Region auch ganz wesentlich – auch sanktioniert werden können. Wir werden an dieser Stelle nicht nachlassen. Das ist, wie man in der Politik so oft sagt, eines der ganz dicken Bretter, die zu bohren sind. Da bleibt die Bundesregierung dran; das kann ich Ihnen zusagen. Das gilt für die Kollegin Alabali Radovan wie für meine Wenigkeit. Das ist mit Sicherheit eine Verpflichtung, die wir eingegangen sind. Diese Berlin-Konferenz war ein wichtiger Meilenstein, und jetzt sollten wir uns alle gemeinsam bemühen, hier weiterzumachen. Wir schulden es den leidenden Menschen vor Ort. Danke schön. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Boris Mijatović (Grüne)

Wadephul betont, dass humanitäre Hilfe vor Ort deutsche Interessen dient und Flucht verhindert. Er würdigt die Einigung zivil sudanesischer Vertreter sowie regionaler Akteure auf die Berliner Prinzipien, die in vertraulichen diplomatischen Gesprächen eingefordert werden, und spricht sich für EU-Sanktionen gegen Akteure des Goldhandels aus.

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CA Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Herr Wadephul, Deutschland steht international in der Kritik, durch Rüstungsexporte zur Eskalation von brutaler Gewalt in Konfliktregionen beizutragen, unter anderem im Sudan und auch im Gazastreifen; das wissen Sie ganz genau. Wie rechtfertigen Sie angesichts dieser größten humanitären Katastrophe der Gegenwart im Sudan und der Mitverantwortung Deutschlands, dass kein klarer Stopp von Waffenlieferungen erfolgt? Ganz konkret: Warum …
Vielen Dank. – Herr Wadephul, Deutschland steht international in der Kritik, durch Rüstungsexporte zur Eskalation von brutaler Gewalt in Konfliktregionen beizutragen, unter anderem im Sudan und auch im Gazastreifen; das wissen Sie ganz genau. ↳ Jürgen Hardt (Union): »Eine Zwischenfrage abgelesen vom Handy!« ↳ Gerold Otten (AfD): »Können Sie nicht frei eine Frage formulieren?« Wie rechtfertigen Sie angesichts dieser größten humanitären Katastrophe der Gegenwart im Sudan und der Mitverantwortung Deutschlands, dass kein klarer Stopp von Waffenlieferungen erfolgt? Ganz konkret: Warum stoppen Sie nicht die Waffenlieferungen? Beifall: Linke

Die Rednerin wirft der Bundesregierung vor, durch Rüstungsexporte zur Eskalation von Gewalt in Konfliktregionen wie Sudan und Gaza beizutragen, und fordert einen klaren Stopp von Waffenlieferungen angesichts der humanitären Katastrophe im Sudan.

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DR Dr. Johann David Wadephul Bundesminister des Auswärtigen regierung Im Protokoll ↗
Man wird dieser Thematik, Frau Kollegin, natürlich nicht gerecht, wenn man alles in einen Topf schmeißt und sagt: Alle Waffenlieferungen sind für alles verantwortlich. – Die Bundesregierung prüft sehr genau anhand unserer außenpolitischen Interessen, aber auch anhand unserer international eingegangenen Verpflichtungen, wann an wen welche Waffenlieferungen gerechtfertigt sind. Das wird, wie es gute Sitte ist, bei uns in entsprechenden Gremien …
Man wird dieser Thematik, Frau Kollegin, natürlich nicht gerecht, wenn man alles in einen Topf schmeißt und sagt: Alle Waffenlieferungen sind für alles verantwortlich. – Die Bundesregierung prüft sehr genau anhand unserer außenpolitischen Interessen, aber auch anhand unserer international eingegangenen Verpflichtungen, wann an wen welche Waffenlieferungen gerechtfertigt sind. Das wird, wie es gute Sitte ist, bei uns in entsprechenden Gremien der Bundesregierung beschlossen. Das alles unterliegt übrigens einer parlamentarischen Kontrolle; das wissen Sie. Diese parlamentarische Kontrolle wird ausgeübt, und das ist richtig so. Derartige Verfahren gibt es in kaum einem anderen Land so streng, so klar und so sehr auch auf parlamentarische Kontrolle ausgerichtet wie bei uns. Das halten wir für richtig. Aber bitte versuchen Sie nicht, diesen außerordentlich schweren Konflikt, den es dort in diesem Land gibt, hier auf diese vereinfachende Art und Weise darzustellen! Und wenn Sie schon als Opposition nicht bereit sind, den Erfolg dieser Konferenz anzuerkennen, weil Sie irgendwie meinen, das hätte die Bundesregierung an der Stelle nicht verdient: Um die Bundesregierung geht es gar nicht. Es geht darum, dass wir für die Menschen im Sudan etwas erreichen, dass wir deren Leiden mindern↳ Vinzenz Glaser (Linke): »Das ist doch eine Doppelmoral, wenn wir dann die VAE unterstützen!« und dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass nicht weitere Migrationsbewegungen stattfinden. Dafür haben wir nach meiner Ansicht hier in Berlin eine Menge erreicht. Aber ich stehe nicht an, zu sagen: Es muss Weiteres getan werden. Und ich lade Sie herzlich ein, uns dabei konstruktiv zu unterstützen. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD ↳ Ates Gürpinar (Linke): »Stopp der Waffenlieferungen!«

Der Redner verteidigt die deutschen Rüstungsexportrichtlinien als streng kontrolliert und weist den Vorwurf vereinfachender Schuldzuweisungen zurück. Er hebt den Erfolg der Berliner Konferenz zur Linderung des Leidens im Sudan hervor und fordert die Opposition zu konstruktiver Mitarbeit auf.

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DR Dr. Alexander Wolf AfD rede Im Protokoll ↗
Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Im Sudan spielt sich eine der größten humanitären Tragödien unserer Zeit ab: ein brutaler Bürgerkrieg zwischen der regulären Armee unter General Al-Burhan und den Milizen der Rapid Support Forces unter General Hemeti. Über 13 Millionen Menschen sind auf der Flucht, und es werden auf allen Seiten Kriegsverbrechen begangen. Die Welt schaut weg, und deswegen …
Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Im Sudan spielt sich eine der größten humanitären Tragödien unserer Zeit ab: ein brutaler Bürgerkrieg zwischen der regulären Armee unter General Al-Burhan und den Milizen der Rapid Support Forces unter General Hemeti. Über 13 Millionen Menschen sind auf der Flucht, und es werden auf allen Seiten Kriegsverbrechen begangen. Die Welt schaut weg, und deswegen ist es gut, heute hierhinzuschauen. Allerdings: Die vereinigte Linke von der gleichnamigen Partei bis hin zu Teilen der CDU↳ Knut Abraham (Union): »Na, na, na!« liefert meist eine einseitige Darstellung. Sie macht häufig nur die eine Seite, die Milizen – und natürlich Trump –, für die Krise verantwortlich. Mein linker Vorredner sprach sogar von „Konterrevolution“. Die SED lässt grüßen!Beifall: AfD Das ist natürlich falsch. Beide Konfliktparteien begehen schwere Kriegsverbrechen, wobei Al-Burhan auch noch offen mit dem Iran und der Muslimbruderschaft kooperiert und von Erdoğan unterstützt wird, während Hemeti diese islamistischen Netzwerke wenigstens ablehnt. Beide Seiten bombardieren allerdings Zivilisten, blockieren Hilfsleistungen und missbrauchen humanitäre Mittel für ihre eigenen, auch militärischen, Zwecke. Deutschland gibt viel Geld – jährlich dreistellige Millionenbeträge –; aber wir müssen uns auch bewusst machen, dass diese Gelder die Menschen leider oft nicht erreichen. Sie werden allzu oft von Kriegsparteien abgeschöpft oder verpuffen in korrupten Strukturen.↳ SPD: »Da kennen Sie sich ja aus!« Träumereien von einer starken Zivilgesellschaft oder einer angeblichen sudanesischen Frauenbewegung, wie sie von den Grünen propagiert werden, sind angesichts der Realität schlicht und einfach grotesk. Beifall: AfD ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Stimmt überhaupt nicht! Das ist Fakt!« Auf Fragen der AfD-Fraktion, wen sie da überhaupt finanziert, verweigerte die Bundesregierung die Antwort. Während bei uns in Deutschland derart viel im Argen liegt, verweigert die Bundesregierung die Auskunft zur Verteilung unseres Steuergelds im Ausland. Deswegen: Wir sind für Hilfe vor Ort. Keine Frage! Lachen: Union (einzelne Abg.) ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Faktenfrei!« Aber das muss auch kontrolliert und sichergestellt werden. Deutschland muss sich folgende Fragen stellen – und ich frage das die Bundesregierung hier –: Wie wirksam sind die bisherigen deutschen Hilfeleistungen? Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, wo und wie Hilfsgelder in einem derartigen Umfeld eingesetzt werden?↳ Boris Mijatović (Grüne): »Wir können nicht jedes Mal bei null anfangen, weil Sie nicht lesen können!« Und wie wird die Verwendung der deutschen Millionen sichergestellt? Wie wird dafür gesorgt, dass diese Mittel nicht in die Hände der Kriegsparteien gelangen?Beifall: AfD ↳ Boris Mijatović (Grüne): »Humanitäre Strategie! Einfach mal nachlesen! Da gibt’s Leitfäden für!« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Meine Güte! Sie haben überhaupt keine Ahnung von dem!« Trump hat korrigiert; er hat Druck in Richtung Waffenstillstand ausgeübt. Unser Ziel muss klar sein: das gegenseitige Morden beenden und die illegale Masseneinwanderung nach Europa eindämmen. Das gelingt nur mit realen Partnern vor Ort und mit den USA. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Wollen Sie sich die Realität backen, oder was?«

Der Redner beschreibt den Sudan-Konflikt als beidseitige Tragödie mit schweren Kriegsverbrechen und kritisiert eine einseitige Darstellung durch andere Parteien. Er fordert von der Bundesregierung Transparenz und Wirksamkeitskontrollen für deutsche Hilfsgelder sowie eine pragmatische Zusammenarbeit mit den USA zur Eindämmung der Migration.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend polemischpragmatischmoralisch Populismus 0,60 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
DR Dr. Alexander Wolf AfD kurz Im Protokoll ↗
Das ist – letzter Satz – nüchterne, interessengeleitete Außenpolitik statt linker Wunschträumerei. Vielen Dank. Beifall: AfD ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Sie haben keine Ahnung von den Realitäten der Welt! Sie stecken den Kopf in den Sand!«
DE Derya Türk-Nachbaur SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Frau Ministerin! Frau Staatsministerin! Und vor allem: Frau Botschafterin Ahmed! Schön, dass Sie heute da sind. Es war wirklich kaum auszuhalten, der letzten Rede zuzuhören. Wie lässt sich die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe messen? Sollen erst Kinder und Frauen sterben, damit Sie valide Zahlen haben? Ich verstehe das …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Frau Ministerin! Frau Staatsministerin! Und vor allem: Frau Botschafterin Ahmed! Schön, dass Sie heute da sind. Es war wirklich kaum auszuhalten, der letzten Rede zuzuhören. Wie lässt sich die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe messen? Sollen erst Kinder und Frauen sterben, damit Sie valide Zahlen haben? Ich verstehe das überhaupt nicht. Denken Sie mal über Ihre Worte nach! Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Boris Mijatović (Grüne): »Danke, Frau Kollegin!« Es gibt im Sudan einen Ort namens Tawila, eine kleine Gemeinde in Darfur, die einmal 40 000 Menschen beherbergte; heute leben dort über 600 000 Menschen – ausgebombt, vertrieben, mit nichts als dem, was sie tragen konnten. Tawila ist kein Einzelfall, Tawila ist Sudan. Seit drei Jahren tobt dort der wirklich schlimmste humanitäre Krieg unserer Zeit, und wir reden und hören viel zu wenig darüber. Die Vereinten Nationen nennen ihn die größte humanitäre Katastrophe der Welt. Lieber Boris, das ist nicht eine der größten, sondern die UN spricht tatsächlich von der größten Katastrophe. Krankenhäuser, Märkte, Schulen werden bombardiert, humanitäre Konvois werden angegriffen, und Hunger wird als Waffe eingesetzt. Und in Bezug auf Al-Faschir – wir alle haben das zur Kenntnis genommen – wird von einem Völkermord gesprochen, begangen von der RSF, von einer Miliz, die damals von der Regierung aufgebaut wurde und heute ganze Landstriche auslöscht. Milizen führen im Sudan ihren Krieg über den Körper und die Seelen der Frauen. Das ist keine Begleiterscheinung, das ist Strategie: Vergewaltigung als Waffe, als Mittel der Demütigung, der Auslöschung von Frauen, von Familien, von ganzen Gemeinschaften. Frauen, die geflohen sind, werden auf der Flucht erneut angegriffen. Frauen, die geblieben sind, weil sie nirgendwohin konnten, zahlen dabei den höchsten Preis. Straflosigkeit ist nicht das Versagen dieses Krieges, Straflosigkeit ist sein System. Deshalb ist es gut, dass sich die Staaten im Nachgang zur Sudan-Konferenz auf die Untersuchung dieser Kriegsverbrechen und die Strafverfolgung geeinigt haben. Diese Kriegsverbrechen werden geahndet. Im Sudan sterben jeden Tag Menschen – nicht weil die Weltgemeinschaft nichts davon gewusst hat, sondern weil sie bislang so gehandelt hat, als ginge sie das alles nichts an. Wir haben es gehört – Boris, da stimme ich dir zu –: Das ist keine Naturgewalt, das ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Und deshalb können politische Entscheidungen auch Leben retten. Wir in Berlin haben Entscheidungen getroffen, die Leben retten werden. Deutschland hat eine erfolgreiche Sudan-Konferenz ausgerichtet und Verantwortung übernommen. Dort – wir haben es gehört – wurden viele Leitlinien abgesprochen, und wir werden uns daransetzen, die diplomatischen Bemühungen, von denen Sie gesprochen haben, auch konsequent weiterzuverfolgen. Ich könnte noch viel länger darüber reden; aber ich glaube, das darf ich nicht mehr.

Die Rednerin schildert die extreme humanitäre Lage im Sudan, kritisiert eine vorherige Äußerung zur Messbarkeit von Hilfe und betont, dass Vergewaltigung als Kriegswaffe systematisch eingesetzt werde. Sie begrüßt die auf der Berliner Sudan-Konferenz getroffenen Entscheidungen zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und weiteren diplomatischen Bemühungen.

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DE Derya Türk-Nachbaur SPD kurz Im Protokoll ↗
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Union
BO Boris Mijatović Grüne rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Derya, vielen Dank! Das gibt mir die Gelegenheit, noch mal zu erläutern, was ich gemeint habe, als ich gesagt habe, dass Superlative keine Leben retten. Wir haben im Augenblick auf der Welt über 60 bewaffnete Konflikte. Die Lage ist wirklich sehr, sehr schwierig. Ich war letzte Woche mit dem Unterausschuss …
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Derya, vielen Dank! Das gibt mir die Gelegenheit, noch mal zu erläutern, was ich gemeint habe, als ich gesagt habe, dass Superlative keine Leben retten. Wir haben im Augenblick auf der Welt über 60 bewaffnete Konflikte. Die Lage ist wirklich sehr, sehr schwierig. Ich war letzte Woche mit dem Unterausschuss Vereinte Nationen in New York, und wir haben uns schildern lassen, wie sehr dort Mittel fehlen und Missionen, gerade für Friedenssicherung und für die humanitäre Hilfe, zusammengekürzt werden. Wir haben heute im Menschenrechtsausschuss die Situation in Afghanistan besprochen: 13,8 Millionen Hilfsbedürftige. Wir haben eine Situation in Myanmar, wo 19 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Der Grund, warum ich sage, dass wir uns Superlative an der Stelle nicht leisten können, ist einfach der, dass es keinen Wettbewerb des Elends geben darf. Ich bin schwer dafür, dass wir als drittgrößte Volkswirtschaft – der Außenminister hat es gesagt – unseren fairen Anteil dauerhaft leisten und in diesem humanitären Sinne dann auch in der Welt wirken; denn eine sichere Welt ist für unsere Exportwirtschaft gut, ist für die Menschen gut, ist für uns alle gut. Das ist eine günstige Investition in eine Sicherheit, die ich mir sehr wünschen würde. Das ist das, was ich dazu sagen wollte. Beifall: Grüne (einzelne Abg.)

Mijatović argumentiert gegen einen Wettbewerb der humanitären Krisen und verweist auf die Vielzahl globaler Konflikte sowie fehlende Mittel. Er plädiert dafür, dass Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft dauerhaft seinen fairen Anteil an humanitärer Hilfe leistet, da dies eine günstige Investition in globale Sicherheit sei.

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DE Derya Türk-Nachbaur SPD rede Im Protokoll ↗
Lieber Herr Kollege Mijatović, ich glaube, da gibt es keinen Dissens. Der Außenminister hat ziemlich deutlich gemacht, dass es intensive diplomatische Bemühungen gibt, diese Konflikte einzudämmen. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen; wir haben das, glaube ich, bei der Sudan-Konferenz ziemlich deutlich gemacht. Ich wünsche mir, dass wir da noch viel aktiver werden; aber dafür brauchen wir eben den Rückhalt …
Lieber Herr Kollege Mijatović, ich glaube, da gibt es keinen Dissens. Der Außenminister hat ziemlich deutlich gemacht, dass es intensive diplomatische Bemühungen gibt, diese Konflikte einzudämmen. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen; wir haben das, glaube ich, bei der Sudan-Konferenz ziemlich deutlich gemacht. Ich wünsche mir, dass wir da noch viel aktiver werden; aber dafür brauchen wir eben den Rückhalt des ganzen Parlaments. – Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)

Die Rednerin betont den Konsens mit dem Vorredner und verweist auf die bestehenden diplomatischen Bemühungen sowie die Verantwortungsübernahme der Bundesregierung im Sudan-Konflikt. Sie fordert eine aktivere Rolle Deutschlands, betont jedoch die Notwendigkeit der parlamentarischen Unterstützung.

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UL Ulrich Thoden Linke rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Gabe des Gedankenlesens bin ich zwar nicht beschlagen, aber es muss auch nicht immer ein Nachteil sein, nicht alle Gedanken lesen zu können. In manchen Gesichtern hier glaube ich aber doch Fragezeichen erkennen zu können, und die deute ich mal so: Warum legt Die Linke eigentlich einen Antrag gegen die Stationierung …
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Gabe des Gedankenlesens bin ich zwar nicht beschlagen, aber es muss auch nicht immer ein Nachteil sein, nicht alle Gedanken lesen zu können. In manchen Gesichtern hier glaube ich aber doch Fragezeichen erkennen zu können, und die deute ich mal so: Warum legt Die Linke eigentlich einen Antrag gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen vor, wo doch der amerikanische Präsident just diese abgesagt hat? ↳ Sara Nanni (Grüne): »Ihr glaubt halt nicht daran! -Zuruf des Abg. Michael Donth [CDU/CSU]« Einmal abgesehen davon, dass die Halbwertszeit der präsidialen Entscheidungen aus dem Weißen Haus geringer ist als die Lebenszeit einer Eintagsfliege, enthält unser Antrag – Sie haben es festgestellt – fünf Forderungen, und er adressiert mithin weit mehr als nur eine Nichtstationierung von US-Raketen in Deutschland. Ich führe aus. Während viele Fraktionen im Hohen Hause in der ausbleibenden Stationierung von Tomahawk und Dark Eagle zuvorderst eine Gefahr sehen, sehen wir vor allem eine Chance. Die militärische Bedrohung durch die Russische Föderation ist unbestritten. Russland bedroht Deutschland und das NATO-Bündnisgebiet mit Hyperschallwaffen, wie etwa der Oreschnik. In Kaliningrad und Belarus sind atomwaffenfähige Mittelstreckenraketen stationiert. Die amerikanischen Mittelstreckenwaffen sollten daher – so das gängige Narrativ – der militärischen Abschreckung Russlands dienen. Dieser Logik schließen wir uns nicht an; denn diese Logik ist brandgefährlich. Beifall: Linke ↳ Gerold Otten (AfD): »Nee! Die hat ja ziemlich gut funktioniert!« Denn: Ein Mehr an Waffen bedeutet kein Mehr an Sicherheit. Ein Mehr an Waffen befeuert eine gegenseitige Aufrüstungsspirale mit offenem Ende. Und das ist keine ahistorische Feststellung; denn die Älteren hier im Saal – und ich zähle mich dazu – werden sich an das Arms Race zwischen den Supermächten USA und UdSSR erinnern. Und wenn Sie alle sich jetzt ganz doll anstrengen – und das können Sie –, dann fällt Ihnen auch wieder ein, wie dieses begrenzt und beendet wurde: durch Diplomatie. ↳ Sara Nanni (Grüne) Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge wie SALT I und II, INF, START und New START sind nicht vom Himmel gefallen, ↳ Knut Abraham (Union) sondern die Frucht eines unermüdlichen Ringens zwischen erklärten Todfeinden. ↳ Gerold Otten (AfD): »Nach der Nachrüstung sind die gefallen!« Als Linke fordern wir daher in unserem Antrag: Nutzen Sie das jetzt entstandene Window of Opportunity für eine diplomatische Initiative, für ein mittelstreckenwaffenfreies Europa nach dem Vorbild des früheren INF-Vertrags! Sie könnten einen dauerhaften Stationierungsverzicht für Mittelstreckenwaffen in Deutschland ins Spiel bringen. Russland könnte sich verpflichten, seine Iskander-M aus Belarus und Kaliningrad zurückzuziehen. ↳ Metin Hakverdi (SPD): »„Könnte“!« ↳ Sara Nanni (Grüne): »Megawahrscheinlich!« Es braucht also eine kluge und unaufgeregte Außen- und Sicherheitspolitik mit aktiver Diplomatie. Abrüstung und Abrüstungskontrolle sollte man natürlich immer mitdenken. Und lassen Sie mich dieses noch sagen, da ich ja wieder versuche, in Ihre Gedanken einzudringen: Diplomatie ist niemals naiv. Diplomatie ist eine professionelle Hartnäckigkeit im Angesicht von Frustration, aber aus Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft, meine Damen und Herren. Beifall: Linke Diese Zukunft – lassen Sie mich das zum Schluss sagen – wird friedlich sein, oder sie wird nicht mehr sein. Ich danke Ihnen. Beifall: Linke

Der Redner begründet den Antrag seiner Fraktion gegen die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen und plädiert für diplomatische Initiativen sowie Rüstungskontrolle statt Aufrüstung.

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TH Thomas Erndl Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht überraschend, aber trotzdem doch immer wieder bestürzend, dass wir hier regelmäßig Zeuge von sicherheitspolitischem Analphabetismus werden. In Ihrem Antrag, lieber Herr Kollege Thoden, schreiben Sie, eine Stationierung würde einen Rüstungswettlauf anheizen. Ich glaube, der Mann, der den Rüstungswettlauf angeheizt hat, sitzt nicht hier in unseren …
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht überraschend, aber trotzdem doch immer wieder bestürzend, dass wir hier regelmäßig Zeuge von sicherheitspolitischem Analphabetismus werden. In Ihrem Antrag, lieber Herr Kollege Thoden, schreiben Sie, eine Stationierung würde einen Rüstungswettlauf anheizen. Ich glaube, der Mann, der den Rüstungswettlauf angeheizt hat, sitzt nicht hier in unseren Gefilden, sondern in Moskau. ↳ Ates Gürpinar (Linke) Deswegen ist es längst überfällig, dass wir hier entsprechend reagieren, meine Damen und Herren. Beifall: Union Beifall: Metin Hakverdi (SPD) „Keine […] Mittelstreckenraketen in Deutschland“: Der Titel des Antrags könnte ein Slogan direkt aus der Zeit des NATO-Doppelbeschlusses sein. Aber wir haben eben nicht das Jahr 1981, und wir sind auch nicht im Bonner Hofgarten, sondern wir sind im Jahr 2026 und erleben jeden Tag einen brutalen Angriffskrieg mitten in Europa. Die russische Kriegsmaschinerie läuft. Russland rüstet weiter auf und stationiert eben selbst moderne, nuklear bestückbare Mittelstreckenraketensysteme in Kaliningrad, die auch auf Berlin gerichtet sind. Immerhin das haben Sie richtig erkannt. Es ist eben überfällig, dass wir hier reagieren, und da kommen wir nicht weiter mit Parolen aus der Mottenkiste.Ideologie ersetzt eben nicht Analyse, und Wunschdenken ersetzt eben nicht Realitätssinn. Das ist ein Muster, das wir durchbrechen müssen. ↳ Ates Gürpinar (Linke): »Wir müssen die Aufrüstung durchbrechen!« Das eigentlich Erschreckende ist, dass die Geschichte Sie ja längst hätte eines Besseren belehren müssen. Denn der NATO-Doppelbeschluss hat gezeigt: Abschreckung wirkt, Stärke sichert Frieden, und Verhandlungsbereitschaft entsteht eben nicht durch einseitige Schwäche, sondern durch Wehrhaftigkeit, meine Damen und Herren. Beifall: Union Beifall: SPD Zu dieser eigenen Wehrhaftigkeit gehört eben auch die Fähigkeit, den Gegner im Ernstfall auch tief im Hinterland präzise zu treffen. Das zeigt nicht zuletzt der Blick in die Ukraine. Das reine Abfangen massenproduzierter feindlicher Drohnen und Raketen ist weder militärisch noch wirtschaftlich durchhaltefähig. Es gilt: „Shoot the archer, not the arrow“! Also: Man muss den Bogenschützen treffen und nicht den Pfeil. Die Gesprächsbereitschaft Putins entsteht nicht durch gutes Zureden und auch nicht durch einen Absatz in Ihrem Antrag. Deshalb ist eben der schnellstmögliche und massive Aufbau dieser Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Da besteht eine Fähigkeitslücke. Und ja, dieser Fähigkeitslücke begegnen wir klug und unaufgeregt. Die geplante Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen sollte diese Lücke übergangsweise schließen. Aber jetzt ist es eben notwendig, dass wir unsere eigenen Anstrengungen deutlich verstärken. Dazu haben wir europäische Initiativen auf den Weg gebracht, etwa ELSA. Darüber hinaus brauchen wir aber auch kurzfristig verfügbare Lösungen. Und dabei gilt nicht Perfektion in vielen Jahren, sondern Einsatzfähigkeit heute. 90 Prozent jetzt sind besser als 110 Prozent irgendwann in der Zukunft. Deshalb müssen wir auch auf erprobte Systeme in der Ukraine schauen, ebenso wie auf innovative Ansätze im Bereich der Drohnen und auch auf die Hyperschalltechnologie. Gerade unsere Unternehmenslandschaft, besonders auch junge Unternehmen, bieten hier vielversprechende Lösungen. Die sollten wir konsequent nutzen. Ich sage Ihnen: Ich bin heilfroh, dass es in unserem Land Menschen gibt, die genau diesen großen Herausforderungen mit Innovationskraft und Kreativität begegnen, Menschen, die nach vorne blicken, die unser Land wehrhaft machen wollen und nicht auf sicherheitspolitische Ideen und Slogans zurückgreifen, deren Umsetzung –

Erndl fordert eine Haltung der Abschreckung und Wehrhaftigkeit gegenüber Russland und kritisiert den Antrag der Linken als sicherheitspolitisch naiv. Er argumentiert für den schnellen Aufbau eigener militärischer Fähigkeiten, insbesondere zur Bekämpfung von feindlichen Abschussbasen, und verweist dabei auf europäische Initiativen sowie innovative Rüstungslösungen.

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TH Thomas Erndl Union kurz Im Protokoll ↗
– unser Land wehrlos machen würde. Genau diese Ideen sind es, die uns voranbringen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
UD Udo Theodor Hemmelgarn AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann es gar nicht hoch genug aufhängen: Mit der Entscheidung, Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren, endet eine Jahrzehnte praktizierte deutsche Politik für Entspannung und Deeskalation. Die Kanzler früherer Regierungsparteien, von Willy Brandt über Helmut Schmidt bis Helmut Kohl und Gerhard Schröder, haben diese Maxime gelebt und sich dafür eingesetzt. Sie …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann es gar nicht hoch genug aufhängen: Mit der Entscheidung, Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren, endet eine Jahrzehnte praktizierte deutsche Politik für Entspannung und Deeskalation. Die Kanzler früherer Regierungsparteien, von Willy Brandt über Helmut Schmidt bis Helmut Kohl und Gerhard Schröder, haben diese Maxime gelebt und sich dafür eingesetzt. Sie haben sich davon auch nicht durch kriegerische Interventionen, etwa den Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan 1979, abhalten lassen, sondern eher noch intensiver an der Entschärfung solcher Krisensituationen gearbeitet. Die jetzige Regierung Merz macht genau das Gegenteil. In einer Zeit gefährlicher Spannungen in Europa setzt sie nicht auf Defensive, sondern auf Angriffstaktik. Sie will eine US-Raketeneinheit, die von keiner deutschen Regierung kontrolliert wird, mit wahrscheinlich atomwaffenfähigen Mittelstreckenraketen auf unserem Boden stationieren.Fast täglich vernimmt man aus der Regierungskoalition kritische Anmerkungen und Beleidigungen zum Führungsstil des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump. Der Kanzler hat ja in den letzten Tagen wieder einmal ein eindrückliches Zeugnis seines diplomatischen Geschicks gegenüber den USA unter Beweis gestellt. Und genau diesem Präsidenten wollen Sie die Entscheidung über einen möglichen Mittelstreckenraketeneinsatz von deutschem Boden aus überlassen? Und wenn Sie glauben, Sie hätten im Zweifelsfall bei einem solchen Einsatz ein Mitspracherecht, dann fragen Sie, verehrte Kollegen von der Union, mal Ihren Ex-Kollegen und Ex-Staatssekretär Willy Wimmer, der einst als Vertreter des Bundeskanzlers unter Protest eine WINTEX/FALLEX-Übung verließ. Er war entsetzt, weil in diesem Übungsszenario der amerikanische NATO-Oberbefehlshaber einen Atomschlag auf die sächsische Metropole Dresden und auf Potsdam befohlen hatte. Und bemühen Sie, verehrte Kollegen von der SPD, mal Ihr Parteiarchiv und schlagen Sie nach, warum Sie Ihren eigenen Kanzler wegen dessen Forderung nach einem NATO-Doppelbeschluss aus dem Amt geputscht haben. Dabei hat Helmut Schmidt genau diesen Weg beschritten, den ich beschrieben habe, der auch heute noch dringend notwendig wäre: Stärke zeigen, verbunden mit gleichzeitiger ernstgemeinter Verhandlungsbereitschaft. Beifall: AfD Hinzu kam damals die durchaus richtige Erkenntnis, dass man zur Herstellung einer flexiblen Reaktionsbereitschaft erst einmal einsatzfähige Streitkräfte in ausreichender Zahl sowie ein Portfolio an in ihren Fähigkeiten abgestuften Waffensystemen braucht. Über beides verfügen wir derzeit nicht. Im Falle einer wenn auch nur begrenzten Eskalation wäre der Griff nach den geplanten Mittelstreckenraketen dann sehr schnell eine furchtbare Option. Wollen Sie das wirklich? Ich habe es vor diesem Hohen Hause schon mehrfach erwähnt: Wir haben die Instrumente, um auf dem Verhandlungswege zur Entspannung beizutragen. Sie nutzen sie nur nicht. Schlimmer: Sie lassen sie wissentlich zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der OSZE habe ich bei den Treffen in Wien und Istanbul im letzten halben Jahr das halbherzige Palaver der anderen Mitglieder erleben müssen – kein Gedanke mehr an die damals von einem wirklichen Friedens- und Verständigungswillen geprägte KSZE. Interessanterweise habe ich dort auch von den Vertretern der Linken, die diesen Antrag hier gestellt haben, so gut wie nichts gehört oder gesehen. ↳ Ulrich Thoden (Linke): »Stimmt aber nicht! Ich habe da gesprochen, anders als Sie!« Dabei hat für uns von der AfD der Geist von Helsinki absolute Priorität. Lachen: Union (einzelne Abg.) Wenn es damals gelungen ist, nach dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan wieder zum Verhandlungswege zurückzukehren, und in den Jahren danach die umfangreichsten Abrüstungsverträge wie START und INF sowie MBFR möglich waren, dann ist dies heute genauso möglich. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, vom gefährlichen Pfad der Kriegstüchtigkeit abzuweichen und schnellstmöglich umfangreiche und ernstgemeinte Gespräche mit Russland aufzunehmen. Beifall: AfD ↳ Claudia Moll (SPD): »Ja, sicher!« Die Chance, den Frieden in Europa zu erhalten, ist immer und zu jeder Zeit da. Man muss es nur wollen. Vielen Dank. Beifall: AfD

Der Redner kritisiert die geplante Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland als Bruch mit der bisherigen Entspannungspolitik und fordert stattdessen diplomatische Verhandlungen mit Russland sowie eine Stärkung der OSZE unter Berufung auf historische Abrüstungsverträge.

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DR Dr. Ralf Stegner SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor einigen Wochen die Nachricht durch die Presse ging, dass die amerikanische Regierung vorerst von der Stationierung atomwaffenfähiger Mittelstreckenraketen in Deutschland absehen wird, habe ich zu denen gehört, die das weder kritisiert noch bedauert haben – allerdings nicht mit den Begründungen, die wir vorhin gehört haben von der AfD. Dies geschah aber nicht, …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor einigen Wochen die Nachricht durch die Presse ging, dass die amerikanische Regierung vorerst von der Stationierung atomwaffenfähiger Mittelstreckenraketen in Deutschland absehen wird, habe ich zu denen gehört, die das weder kritisiert noch bedauert haben – allerdings nicht mit den Begründungen, die wir vorhin gehört haben von der AfD. Dies geschah aber nicht, weil ich Sympathie für Trumps Außenpolitik hätte, auch nicht, weil ich eine naive Haltung zu den russischen Mittelstreckenraketen in Kaliningrad hätte – die bedrohen uns nämlich auch, das muss man deutlich sagen –, sondern weil ich tatsächlich glaube, dass man es vermeiden sollte, in eine neue Ära einzutreten mit ganz neuen Waffen in Europa, die im Zweifelsfall zu einem Wettrüsten führen können, auch wenn das Ganze von der anderen Seite ausgegangen ist. Zu der Einschätzung, dass das mit dem Wettrüsten so sein kann, kommen viele. Aber daraus dann die Schlussfolgerung zu ziehen, dass man das generell ablehnt und Russland freundlich bittet, einfach die Raketen ganz abzuziehen, das greift dann, glaube ich, doch zu kurz. Der Außenminister hat vorhin zu Recht auf die Komplexität von diplomatischen Anstrengungen hingewiesen. Diplomatische Anstrengungen, das bedeutet übrigens nicht, mit Palmblättern zu wedeln und nichts tun, sondern das ist professionelle Arbeit hinter verschlossenen Türen. Ich muss schon sagen: Dann daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, wie das die Linken getan haben, dass der Abzug von noch mehr Waffen durch die Amerikaner noch besser wäre für die Sicherheit, das ist die falsche Reaktion auf die Trumpʼsche Politik. ↳ Dr. Malte Kaufmann (AfD) Man sollte jedenfalls versuchen, die transatlantischen Beziehungen so gut wie möglich zu erhalten, auch wenn man sich täglich über das eine oder andere wundert, was da kommt. Aber zu sagen: „Jetzt nehmt bitte alles weg“, das kann ja wohl nicht die Antwort sein und erst recht nicht, wenn daraus die Schlussfolgerung gezogen wird: Dann muss Europa alles an Waffen ersetzen, was Amerika abzieht. Wie soll das eigentlich gehen? Das halte ich wirklich für falsch. Und ich muss sagen: Obwohl ich damals zu denen gehört habe, die gegen den NATO-Doppelbeschluss demonstriert haben, enthielt dieser immerhin den Passus, dass mit der Stationierung von Pershing-II-Raketen zugleich ein Verhandlungsauftrag verbunden war und man eben nicht einfach gesagt hat: Wir machen das jetzt so. Dieser Verhandlungsauftrag war dann am Ende tatsächlich erfolgreich. Davon war in diesem Beschluss hier nicht die Rede. Wir reden über Mittelstreckenraketen mit ganz kurzen Vorwarnzeiten. Da braucht es manchmal nicht einmal bösen Willen, sondern da kann auch etwas anderes schiefgehen. Helmut Schmidt kann sich leider nicht dagegen wehren, von Rechtsradikalen und von anderen zitiert zu werden. Aber ich will daran erinnern, was dieser Helmut Schmidt gesagt hat: Wenn man solche Waffen hätte, sollte man sie doch bitte in unbewohnten Gebieten aufstellen und eben nicht mitten in der dicht bevölkerten Bundesrepublik. Also, er hat schon die Gefahren gesehen, die damit verbunden waren. Der INF-Vertrag war ein großer Fortschritt. Dass wir kaum noch solche Verträge haben, dass die Rüstungskontrolle fast tot ist – darüber reden wir ja auch am Freitag –, das ist kein Zugewinn von Sicherheit, sondern das ist eine Zunahme von Unsicherheit und von Kriegswahrscheinlichkeit. Deswegen müssen wir auch wieder zurückkehren zur Rüstungskontrolle, die wir momentan so gut wie nicht haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Punkt ist natürlich auch der: Jedermann weiß, dass Putin sich nicht so einfach an den Verhandlungstisch setzt. Wir erfahren das gerade auch in der Ukraine, dass die Einschätzung, man könne ihn militärisch an den Verhandlungstisch zwingen, falsch gewesen ist. Im Interesse der Menschen, die zu leiden haben unter diesem Krieg, kann man gar nicht genug dazu aufrufen, mit den diplomatischen Anstrengungen fortzufahren. Wir müssen bündnis- und verteidigungsfähig sein, ja. Das sind wir, dafür tun wir auch einiges. Aber die Zukunft liegt nicht darin, dass wir in ein Wettrüsten auf allen möglichen Gebieten eintreten. Das bringt nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Gefahren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)

Stegner lehnt ein neues Wettrüsten und die Stationierung atomwaffenfähiger Mittelstreckenraketen in Europa ab und fordert stattdessen eine Rückkehr zur Rüstungskontrolle und diplomatischen Anstrengungen. Er kritisiert dabei Positionen der AfD und der Linken sowie die Idee, dass Europa abgezogene amerikanische Waffen vollständig ersetzen müsse.

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SA Sara Nanni Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Antrag der Linken vorliegen. Der ist – das muss man sagen – im ersten Satz schon nicht so ganz richtig: „atomwaffenfähige Mittelstreckenraketen“ heißt es hier. Diese Mittelstreckenwaffen, die geplant waren, in Deutschland stationiert zu werden, sind ungefähr so atomwaffenfähig, wie die Linkspartei regierungsfähig im …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Antrag der Linken vorliegen. Der ist – das muss man sagen – im ersten Satz schon nicht so ganz richtig: „atomwaffenfähige Mittelstreckenraketen“ heißt es hier. Diese Mittelstreckenwaffen, die geplant waren, in Deutschland stationiert zu werden, sind ungefähr so atomwaffenfähig, wie die Linkspartei regierungsfähig im Bund ist. Dahinter würde ich also ein großes Fragezeichen machen. Beifall: Grüne Beifall: Union Beifall: Dunja Kreiser (SPD) Auch der Kollege Erndl hat schon in diesem Sinne ausgeführt. Ich will nur mal eine Sache sagen zum Thema Diplomatie. Sie haben selbst in Ihrem Antrag unter Punkt 3 aufgeführt, dass es eine Bedrohung aus Russland gibt. Jetzt könnte man denken: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. – Nicht aber bei Ihnen. Die Bedrohung ist zwar unbestritten, etwas dagegen tun will Die Linke aber nicht. Sie kritisieren die Logik, die da gerade greift. Welche Logik sonst greifen soll, diskutieren Sie nicht. Diesen Vorwurf an die demokratischen Fraktionen, dass man dann, wenn man verteidigungsbereit ist und bleibt und noch verteidigungsbereiter wird in Zukunft, der Diplomatie eine Absage erteilt, den halte ich für hanebüchen und unlauter und den werde ich mir hier in diesem Haus von Ihnen auch nicht mehr anhören. Beifall: Grüne Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Janine Wissler (Linke): »Sie haben aber keine Wahl!« ↳ Ates Gürpinar (Linke) Ich erinnere an die Zeit zwischen Dezember 2021 und Februar 2022: Die Diplomatie lief auf Hochtouren. Es gab diesen peinlichen Tisch von Putin: Da saß jeden Monat mindestens ein Staats- und Regierungschef. Ständig waren die Außenministerin und andere vor Ort und haben mit diesen Leuten gesprochen. Abzuerkennen, dass Putin ein Aggressor ist, der weiter aggressiv handeln will, ist an Naivität nicht zu überbieten, und das wird Ihrer Verantwortung für die deutsche Bevölkerung und der Sicherheit dieses Landes nicht gerecht. Beifall: Grüne Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Ates Gürpinar (Linke) Ich möchte mich auch an die Bundesregierung wenden; denn ich bin auch nicht damit zufrieden, wie sie mit diesem Thema umgeht. Olaf Scholz hat damals – das war noch in der Ampel – den Fehler gemacht, das einfach gar nicht zu kommentieren. Der Fehler der neuen Bundesregierung war, so zu tun, als ob man unter allen Umständen davon ausgehen kann und muss, dass dieser Donald Trump sich an die Vereinbarung, die Biden mit uns getroffen hat, noch halten wird. Dass man das nicht öffentlich infrage stellt, ist ja völlig klar; das hätte ich als Bundesregierung auch nicht gemacht. Aber gar keine Vorbereitungen zu treffen für den Fall, dass genau das passiert, was die Amerikaner jetzt machen, das halte ich für naiv und unverantwortlich. Beifall: Grüne Es gibt jetzt gute Initiativen. Wir wurden im Ausschuss dazu auch unterrichtet; darüber kann ich hier im Detail nicht sprechen. Ich sehe allerdings: Das Tempo fehlt. Und wenn ich die Reden von Erndl und Stegner mal nebeneinanderlege, dann würde ich sagen: Vielleicht fehlt ja auch die Einigkeit innerhalb der Koalition. Beifall: Grüne Es wäre aber wichtig, Einigkeit auszustrahlen, gerade in diesen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, gerade wenn es darum geht: Was machen wir eigentlich, wenn Raketen aus Kaliningrad kommen? Wir haben ja heute gesehen, was in Litauen los war. Da ist wohl eine Drohne umgeleitet worden; der elektronische Kampf der Russen hat gewirkt. Da sind wahrscheinlich ukrainische Raketenteile so bedrohlich in den Luftraum von Litauen eingedrungen – also umgeleitet durch den elektronischen Kampf der Russen –, dass die Leute den Vormittag im Bunker verbracht haben. Das ist das erste Mal, dass heute europäische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Schutzbauten aufgesucht haben aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine und des Verteidigungskampfes, den die Ukraine deshalb führen muss. Beifall: Grüne Beifall: Union Und was haben Sie gemacht? Was haben Sie gemacht in den letzten Jahren, um so etwas abzuwenden für Berlin? Darauf gehofft, dass Trump sich an das hält, was mit Biden abgemacht war. Das halte ich für unverantwortlich. Ein letztes Wort noch zu Europa. Bei allem, was wir tun in der konventionellen Aufrüstung, müssen wir aufpassen, dass wir die Europäer mitnehmen und dass wir nicht auch nur den Hauch eines Eindrucks erwecken, –

Die Rednerin kritisiert den Antrag der Linken als realitätsfern in Bezug auf die Bedrohung durch Russland und verteidigt die Vereinbarkeit von Verteidigungsbereitschaft und Diplomatie. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, konsequenter auf Risiken wie einen möglichen amerikanischen Raketenabwehrabzug vorbereitet zu sein.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend polemischmoralischpragmatisch Populismus 0,40 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
SA Sara Nanni Grüne kurz Im Protokoll ↗
– dass das irgendwie über die Köpfe unserer Nachbarländer hinweg entschieden wird, wie wir uns verteidigen wollen. Danke schön. Beifall: Grüne
JO Johannes Volkmann Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Hufeisenfraktionen! Ich habe bei dem Antrag der Linken so ein bisschen ein Déjà-vu; denn der Sound ist in Wirklichkeit ziemlich altbacken. Ich zitiere Ihnen mal was: „Jedes Mehr an militärischer Sicherheit wird die Unsicherheit und die Bedrohung nur vermehren [...].“ Und etwas melodramatischer: „Ich möchte hier …
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Hufeisenfraktionen! Ich habe bei dem Antrag der Linken so ein bisschen ein Déjà-vu; denn der Sound ist in Wirklichkeit ziemlich altbacken. Ich zitiere Ihnen mal was: „Jedes Mehr an militärischer Sicherheit wird die Unsicherheit und die Bedrohung nur vermehren [...].“ Und etwas melodramatischer: „Ich möchte hier sagen: Ich fühle mich bei der Stationierung als Opfer, als mögliches Schlachtvieh. Wenn ich schreie und mich empöre, dann hat das Ähnlichkeit mit dem verzweifelten Strampeln eines Kalbs, das man zum Metzger führt.“ Diese Zitate stammen aus der Nachrüstungsdebatte im Deutschen Bundestag vom November 1983 vom Abgeordneten Dirk Schneider, später einer Ihrer PDS-Genossen. Nun, die Stationierung der NATO-Mittelstreckenraketen im Doppelbeschluss führte bekanntlich nicht auf die Schlachtbank, sondern zum Zusammenbruch der Sowjetunion und damit für Millionen von Menschen in Mittel- und Osteuropa in die Freiheit und in die friedlichen Revolutionen von 1989/1990. Beifall: Union Beifall: SPD ↳ Boris Mijatović (Grüne): »Das ist jetzt aber ein großer Wurf!« Praktischerweise legten die dann gleich auch offen, dass der eben von mir zitierte Herr Schneider als „IM Ludwig“ jahrelang im bezahlten Auftrag der Stasi und der SED-Diktatur tätig war. Auf welcher Motivation die regelmäßigen parlamentarischen Unterwerfungsgesten gegenüber Moskau beruhen, die wir hier jedes Jahr hören dürfen, wird man vielleicht auch eines Tages in Erfahrung bringen, wenn die Archive in Moskau geöffnet werden. ↳ Jürgen Hardt (Union): »Mit Sicherheit!« Damals wie heute steht aber für uns fest: Wir weichen den Drohkulissen des Kremls nicht. Solange in diesem Land die Union regiert, werden wir unsere Freiheit immer verteidigen. ↳ AfD: »Das ist ja nicht mehr so lange!« Dazu gehören selbstverständlich auch Mittelstreckenraketen. Beifall: Union Beifall: Dunja Kreiser (SPD) Wir wissen aus historischer Erfahrung: Frieden schafft man durch Stärke und nicht durch Appeasement. Was Sie als Eskalationslogik brandmarken, hat uns Jahrzehnte genau dieses Friedens in Freiheit beschert – entgegen allen Angstkampagnen, die es auch damals schon von links außen und jetzt neuerdings von rechts außen gibt. Dass Sie heute bewusst Abschreckungslücken herbeiführen wollen, beweist nur eines: Ihre Fraktionen sind ein Sicherheitsrisiko für Deutschland. Beifall: Union Besonders originell, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, finde ich, dass Sie sich nicht einmal zu schade sind, die Bundesregierung in Ihrem Antrag aufzufordern – ich zitiere –, „gegenüber Russland darauf hinzuwirken, dass Russland auf die Stationierung von atomwaffenfähigen Mittelstreckenraketen in der Region Kaliningrad verzichtet […]“. Punkt. Ich muss sagen, auf die brillante Idee, in Moskau anzurufen und „bitte, bitte“ zu sagen, ist wirklich noch keiner gekommen. Herzlichen Glückwunsch, liebe Linksfraktion, für diesen originellen Beitrag zur deutschen Außenpolitik. ↳ Heidi Reichinnek (Linke) Der ist ähnlich verzichtbar wie die Existenz kremltreuer Abgeordneter hier im Haus. Wir lehnen selbstverständlich ab. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Volkmann lehnt den Antrag der Linken ab und rechtfertigt die Notwendigkeit von Abschreckung und Mittelstreckenraketen. Er argumentiert historisch mit dem NATO-Doppelbeschluss und wirft der Linksfraktion vor, ein Sicherheitsrisiko zu sein.

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TO Torben Braga AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Herr Kollege Volkmann, glaubt man Ihren Ausführungen, dass die Mittelstreckenraketen der US-Amerikaner notwendig seien, um die Fähigkeitslücke hier in Europa und Deutschland zu schließen, dann ist es Ihr Bundeskanzler, der die Sicherheitsbedrohung für Deutschland darstellt, weil er mit seinen Aussagen den amerikanischen Präsidenten so sehr beleidigt haben soll, dass er dazu bewegt wurde, die Zusage seines Vorgängers zu …
Herr Präsident! Herr Kollege Volkmann, glaubt man Ihren Ausführungen, dass die Mittelstreckenraketen der US-Amerikaner notwendig seien, um die Fähigkeitslücke hier in Europa und Deutschland zu schließen, dann ist es Ihr Bundeskanzler, der die Sicherheitsbedrohung für Deutschland darstellt, weil er mit seinen Aussagen den amerikanischen Präsidenten so sehr beleidigt haben soll, dass er dazu bewegt wurde, die Zusage seines Vorgängers zu kassieren. ↳ Johannes Volkmann (Union) Insofern sollten Sie Ihre Ausführungen hier erst mal überdenken oder in der Realität überprüfen.Beifall: AfD ↳ Thomas Erndl (Union): »So ein Quatsch!« Wir haben ja auch recht viel dazu gehört, dass es darum ginge, die Sicherheit der Deutschen und der Europäer durch die Stationierung dieser Waffen zu gewährleisten. Zunächst zu diesen Waffen selbst: Sie sind keine Verteidigungssysteme. Diese Raketen schützen kein deutsches Dorf,↳ Thomas Erndl (Union): »Doch, tun sie!« sie schützen keine deutsche Familie. Und sie machen aus Deutschland eigentlich nur eine Abschussrampe für amerikanische Machtprojektion und zum entsprechenden Ziel möglicher Rückschläge. Wenn man sich den Aktionsradius dieser Waffen anschaut, sieht man, dass sie von Deutschland eigentlich nur NATO-Verbündete, EU-Partner und neutrale Staaten erreichen würden und Westrussland. Das war es. Kein Land im Zielkorridor, mit dem wir im Krieg sind – außer natürlich, man glaubt den Ausführungen des Außenministers, der sagt, Russland werde ja immer ein Feind für uns bleiben. Diese Waffen haben von deutschem Boden also offenkundig genau die Funktion, Russland zu provozieren, ↳ Thomas Erndl (Union): »Nein!« begründet damit, dass das Land, das in der Ostukraine ja auch nach Ihren Ausführungen seit Monaten kurz vor der Niederlage steht, jederzeit in Berlin einmarschieren könnte – vermutlich um die Kritzeleien hier in diesem Hause zu ergänzen. Das ist ja Ihre These. Nein, meine Damen und Herren, Deutschland hat daran kein Interesse, weder an einer solchen Provokation noch an den daraus folgenden möglichen Konsequenzen. Beifall: AfD Wer tatsächlich die Sicherheit dieses Landes erhalten will, der fordert Luftabwehr, Panzerabwehr, Drohnenabwehr↳ Agnieszka Brugger (Grüne): »AfD-Abwehr!« und nicht in Deutschland geparkte Erstschlagsysteme fremder Mächte,↳ Sara Nanni (Grüne): »Die AfD will Luftabwehr!« über deren Einsatz in Berlin keiner mitentscheidet – auch wir hier im Deutschen Bundestag nicht. Das war ein Fehler von Olaf Scholz, das zusammen mit Joe Biden auszuhandeln. ↳ Sara Nanni (Grüne) Amerikanische Kräfte unterstehen – das hat mein Kollege Udo Hemmelgarn ausgeführt – keiner deutschen Regierung. Kein Kanzler hat hier ein Veto; es gibt auch kein Mitspracherecht des Deutschen Bundestags. Aber es wäre auch wichtig, über die Gründe für diese revidierte Zusage der Amerikaner zu sprechen. Es ist nämlich vielleicht doch nicht der Bundeskanzler gewesen, der dafür verantwortlich ist. Es ist offenkundig der Irankrieg, in den Amerika gezogen wurde↳ Boris Mijatović (Grüne): »„Gezogen wurde“?« und der die amerikanischen Kapazitäten aufgezehrt hat. Es wurden Raketen verschossen, es wurde Logistik gebunden, und es wurde politisches Kapital verbraucht. Man hat sich in einen Krieg ohne erkennbare Exitstrategie hineintreiben lassen. ↳ Boris Mijatović (Grüne) Und schon vor Monaten wussten wir, dass diese gleichen Waffensysteme auch aus anderen Teilen dieser Welt durch die Amerikaner abgezogen wurden, beispielsweise aus Südkorea. Insofern ist tatsächlich dem Bundeskanzler in diesem Punkt so weit zuzustimmen. Abschließend zum vorliegenden Antrag. Das Ziel, keine fremden Erstschlagsysteme auf deutschem Boden hinnehmen zu müssen, teile ich persönlich ausdrücklich. Aber Ihr Weg dorthin sind leere Abrüstungsappelle an die UNO und Stuhlkreise bei der OSZE. Das halte ich für folgenlos. Souveränität bekommt man nicht durch solche Anträge.

Der Redner lehnt die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland ab, da er sie als Provokation Russlands und Risiko für die innere Sicherheit betrachtet. Er kritisiert fehlende deutsche Mitspracherechte und hält die im Antrag vorgeschlagenen Abrüstungsappelle an internationale Organisationen für wirkungslos.

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TO Torben Braga AfD kurz Im Protokoll ↗
Man braucht eigene Streitkräfte, eigene Fähigkeiten, eine Regierung mit diplomatischem Augenmaß, kurzum: eigene Stärke! Und an dieser fehlt es hier in diesem Land gewaltig. Vielen Dank. Beifall: AfD
ME Metin Hakverdi SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Die Linke fordert heute, auf die Stationierung bzw. den Aufbau weitreichender konventioneller Mittelstreckenfähigkeiten in Deutschland zu verzichten. Ich halte diesen Antrag für falsch. Ich halte ihn sicherheitspolitisch sogar für gefährlich; denn Sicherheit gibt es nicht durch Schwäche; Abschreckung funktioniert nicht durch gute Absichten. Ich gestehe den Gegnern einer Stationierung von …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Die Linke fordert heute, auf die Stationierung bzw. den Aufbau weitreichender konventioneller Mittelstreckenfähigkeiten in Deutschland zu verzichten. Ich halte diesen Antrag für falsch. Ich halte ihn sicherheitspolitisch sogar für gefährlich; denn Sicherheit gibt es nicht durch Schwäche; Abschreckung funktioniert nicht durch gute Absichten. Ich gestehe den Gegnern einer Stationierung von Mittelstreckenraketen gerne zu, dass sie gute Absichten haben. Aber Abschreckung funktioniert nur durch Glaubwürdigkeit. ↳ Linke Als Hamburger – gestatten Sie mir das mal, weil ich den gleichen Wahlkreis vertrete wie Helmut Schmidt damals – muss ich mich in diesem Zusammenhang natürlich auf den Kanzler und den NATO-Doppelbeschluss beziehen. Und die Debatte heute wirkt teils ja wirklich wie ein Nachhall der Nachrüstungsdebatte der 70er- und 80er-Jahre. Helmut Schmidt hat 1977 in seiner berühmten Londoner Rede davor gewarnt, dass das strategische Gleichgewicht in Europa nicht zulasten Europas verändert werden dürfe. Genau darum geht es auch heute. Russland verfügt längst über weitreichende Präzisionswaffen; Russland bedroht seine Nachbarn offen; Russland setzt militärische Macht als Instrument imperialer Politik ein. Ja, es hört sich wirklich wie ein Nachhall der Debatten des Kalten Krieges an. Und wir erinnern uns: Große Teile der deutschen Bevölkerung waren damals gegen die Stationierung von Raketen, waren gegen den NATO-Doppelbeschluss – nicht nur in meiner Partei. Aber es besteht hier ganz offensichtlich keine Verwechslungsgefahr. Wir haben nicht mehr 1980. Erstens. Während es in der Zeit des Kalten Krieges eine lebhafte Debatte darüber gab, ob Russland bzw. die Sowjetunion wirklich letzten Endes bereit wäre, einen Krieg in Europa zu führen, ist diese Frage nunmehr beantwortet. Ja, Russland ist bereit. Russland ist bereit, über vier lange Jahre Krieg mitten in Europa zu führen. Wir haben keinen kalten Krieg wie 1980;↳ Sara Nanni (Grüne): »Heißen!« wir haben einen heißen Krieg mitten in Europa: mit Artillerie, mit Drohnen und mit Raketen. Zweitens. Die USA haben 1980 unerschütterlich an unserer Seite gestanden. Vielleicht ist das heute aus verschiedenen Gründen auch nicht für immer gegeben. ↳ Karsten Hilse (AfD) Heute geht es darum, einen möglichen Gegner davon zu überzeugen, dass Aggression keinen Erfolg haben wird. Gerade dadurch erhält man den Frieden. Wer heute sagt, wir bräuchten diese Fähigkeiten nicht, während Russland uns gleichzeitig ganz gezielt mit diesen Fähigkeiten bedroht, der verwechselt den Wunsch nach Frieden mit den Bedingungen für Frieden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Union

Metin Hakverdi lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke ab, auf den Aufbau konventioneller Mittelstreckenfähigkeiten in Deutschland zu verzichten. Er argumentiert, dass angesichts der russischen Bedrohung und eines heißen Krieges in Europa glaubwürdige Abschreckung notwendig sei, um den Frieden zu sichern.

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TO Tobias Winkler Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der Linkenfraktion liest, dann könnte man fast glauben, die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Europa gehe nicht von Wladimir Putin aus, sondern von unseren amerikanischen Verbündeten. Genau das ist der erste fundamentale Irrtum dieses Antrags. Niemand in diesem Haus wünscht sich ein neues Wettrüsten. Niemand möchte …
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der Linkenfraktion liest, dann könnte man fast glauben, die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Europa gehe nicht von Wladimir Putin aus, sondern von unseren amerikanischen Verbündeten. Genau das ist der erste fundamentale Irrtum dieses Antrags. Niemand in diesem Haus wünscht sich ein neues Wettrüsten. Niemand möchte eine weitere Eskalation in Europa. Aber Sicherheit entsteht eben nicht durch Wunschdenken, sondern durch glaubwürdige Abschreckung. Es ist Russland, das mit seinem brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine die europäische Friedensordnung zerstört hat. Es ist Russland, das die NATO-Staaten offen bedroht. Russland stationiert Raketen in Kaliningrad, in Belarus und auf der Krim und setzt systematisch auf militärische Einschüchterung. Und was ist die Antwort der Linken? Deutschland und unsere NATO-Bündnispartner sollen auf Schutz verzichten, und die USA sollen ihre Fähigkeiten aus Europa abziehen. Das Fatale daran ist, dass Sie davon überzeugt sind, dass Sie mit eigener einseitiger militärischer Schwäche den Frieden sichern können. Was für ein fataler Irrtum! Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Und Sie fordern ja zu Recht, dass wir wieder verbindliche Abrüstungsabkommen brauchen. Doch glauben Sie im Ernst, dass Russland zu so einem Abkommen bereit ist, wenn es sich militärisch so stark überlegen fühlt? Falls Sie Hilfe bei der Beantwortung dieser Frage brauchen, dann fragen Sie mal die Menschen in der Ukraine, was Schwäche bedeutet. Und ja, Diplomatie ist nicht naiv. ↳ Linke Aber diplomatische Verhandlungen lassen sich nicht aus einer Position der Schwäche heraus erfolgreich führen. Die Stationierung moderner Mittelstreckenwaffen dient dazu, Abschreckung glaubwürdig zu machen und unsere Bündnispartner zu schützen. Wer glaubwürdig Frieden sichern will, der muss seinem Aggressor deutlich machen: Ein Angriff lohnt sich nicht. Beifall: Union Beifall: SPD Und, meine Damen und Herren, die NATO ist ein Verteidigungsbündnis; sie bedroht niemanden. Aber sie schützt über 80 Millionen Menschen in Deutschland und Hunderte Millionen Menschen in Europa. Wir dürfen niemals den Fehler machen, unsere Sicherheit als selbstverständlich anzusehen. Natürlich reden wir auch über Rüstungskontrolle. Natürlich wollen wir auch Abrüstungsverträge. Der INF-Vertrag ist nicht gescheitert, weil der Westen zu stark war, sondern weil Russland ihn systematisch verletzt hat. Besonders bemerkenswert finde ich die Forderung nach „gegenseitiger Verifikation“ in Ihrem Antrag. Ja, Kontrolle und Transparenz sind wichtig. Aber gegenseitige Verifikation setzt voraus, dass beide Seiten bereit sind, sich an Regeln zu halten. Putins Russland hat wiederholt gezeigt, dass internationale Vereinbarungen gebrochen werden, wenn es gerade opportun erscheint. Meine Damen und Herren, Frieden sichert man nicht durch Wehrlosigkeit. Frieden sichert man durch Stärke, Geschlossenheit und Verlässlichkeit im Bündnis. ↳ Agnieszka Brugger (Grüne): »Ja, aber dazu muss was da sein!« Herzlichen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD

Der Redner argumentiert, dass Frieden und Sicherheit in Europa durch glaubwürdige Abschreckung und Stärke im NATO-Bündnis erreicht werden, nicht durch einseitige militärische Schwäche. Er kritisiert den Antrag der Linkenfraktion als fatalen Irrtum, da Russland den Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen und Verträge gebrochen habe, weshalb Rüstungskontrolle nur aus einer Position der Stärke heraus erfolgreich sein könne.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Warum plant die Bundesregierung in ihrem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, die angekündigte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke trotz des dringenden gesundheitspolitischen Handlungsbedarfs erst ab 2028 einzuführen, und wann genau wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf vorlegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Bundesregierung orientiert sich bei der angekündigten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an der Reformempfehlung Nummer 66 der FinanzKommission Gesundheit. Ziel ist …
Warum plant die Bundesregierung in ihrem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, die angekündigte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke trotz des dringenden gesundheitspolitischen Handlungsbedarfs (www.vzbv.de/meldungen/verbraucherzentrale-zuckersteuer-ist-ueberfaellig) erst ab 2028 einzuführen, und wann genau wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf vorlegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Bundesregierung orientiert sich bei der angekündigten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an der Reformempfehlung Nummer 66 der FinanzKommission Gesundheit. Ziel ist es, Anreize für die Hersteller zu setzen, die Produktrezepte anzupassen, sodass die Getränke einen geringeren Zuckergehalt haben (sogenannte Reformulierung). Die Kommission empfiehlt daher eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Produktrezepturen ermöglicht wird. Die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit orientiert sich an der britischen Herstellerabgabe mit nachgewiesenen Reformulierungseffekten. Der Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben wird aktuell abgestimmt. Frage 7

Der Abgeordnetefragt nach den Gründen für den späten Einführungstermin einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke sowie dem Vorlagezeitpunkt des Gesetzentwurfs. Der Parlamentarische Staatssekretär begründet die Frist mit den Empfehlungen einer Kommission, die den Herstellern Zeit zur Anpassung ihrer Produktrezepte geben solle.

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FR Frage der Abgeordneten Linda Heitmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Warum diskutiert die Bundesregierung nach meinem Eindruck öffentlich bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur über die defizitäre Finanzierung für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger und nicht auch über die beitragsfrei mitversicherten Kinder, deren Kosten auch jetzt nicht durch den jährlichen Steuerzuschuss gedeckt sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Gemäß § 221 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch beteiligt sich der Bund pauschal …
Warum diskutiert die Bundesregierung nach meinem Eindruck öffentlich bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur über die defizitäre Finanzierung für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger und nicht auch über die beitragsfrei mitversicherten Kinder, deren Kosten auch jetzt nicht durch den jährlichen Steuerzuschuss gedeckt sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Gemäß § 221 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beteiligt sich der Bund pauschal über Steuerzuschüsse an den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Ziel ist es, die Finanzierung familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich begründeter Aufgaben sachgerechter auf die Solidargemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu verteilen und die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu entlasten. Eine gesetzliche Definition, welche Leistungen als versicherungsfremd anzusehen sind, gibt es nicht. Frage 8

Die Abgeordnete fragt, warum die Bundesregierung öffentlich nur die defizitäre Finanzierung für Bürgergeldempfänger diskutiert und nicht die unzureichend steuerfinanzierten, beitragsfrei mitversicherten Kinder. Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert daraufhin die gesetzliche Regelung der pauschalen Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen zur Entlastung der Beitragszahler.

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FR Frage des Abgeordneten Karl Bär Grüne rede Im Protokoll ↗
Was tut das Bundesministerium für Gesundheit gegen die dauerhafte und mehrfache Belastung von großen Teilen der Bevölkerung mit Schadstoffen wie per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen , polychlorierten Biphenylen , Metallen und Pestiziden, die laut Aussage der Bundesregierung „besorgniserregend“ ist und „langfristige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann“ ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die zitierte Aussage bezieht sich auf …
Was tut das Bundesministerium für Gesundheit gegen die dauerhafte und mehrfache Belastung von großen Teilen der Bevölkerung mit Schadstoffen wie per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), polychlorierten Biphenylen (PCB), Metallen und Pestiziden, die laut Aussage der Bundesregierung „besorgniserregend“ ist und „langfristige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/5463)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES). Darin untersucht das Umweltbundesamt die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch Umwelteinflüsse wie Chemikalien und Lärm. Maßnahmen zur Vermeidung von Belastungen der Bevölkerung mit den genannten Schadstoffen treffen die Bundesministerien nach dem Ressortprinzip jeweils im Bereich ihrer Ressortverantwortung. Das Bundesministerium für Gesundheit ist nach dem Infektionsschutzgesetz dafür zuständig, die für den Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlichen Anforderungen an die Beschaffenheit und Überwachung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen zu bestimmen. In der insoweit erlassenen Trinkwasserverordnung sind für Metalle sowie für Pestizide seit vielen Jahren Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt. Die Stoffgruppe PCB spielt nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit keine relevante Rolle im Trinkwasser. Aus Schwimm- und Badebeckenwasser stammt nur ein verschwindend geringer Anteil der Belastung der Bevölkerung mit den zitierten Stoffen. In Bezug auf perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wurde mit Geltung ab dem 12. Januar 2026 die EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) umgesetzt, in der ein Parameterwert von 100 Nanogramm pro Liter (0,1 Mikrogramm pro Liter) für die Summe der Konzentrationen von 20 bestimmten Einzelsubstanzen für das Trinkwasser vorgegeben wurde. Die Bundesregierung setzt sich in Bezug auf die Stoffgruppe PFAS ferner für einen differenzierten Umgang ein und hat gemeinsam mit weiteren EU-Mitgliedstaaten ein Beschränkungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung angestoßen. Dadurch soll ein EU-weiter Ausstieg aus PFAS erreicht werden mit Ausnahmen für Verwendungsbereiche, wo dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung technischer Alternativen und sozio-ökonomischer Aspekte nicht machbar oder sinnvoll ist. Im Rahmen des Beschränkungsverfahrens läuft derzeit die Phase der unabhängigen Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur, die Ende 2026 abgeschlossen werden soll. Frage 9

Der Abgeordnete fragt nach Maßnahmen des Gesundheitsministeriums gegen die Belastung der Bevölkerung mit Schadstoffen wie PFAS, PCB, Metallen und Pestiziden. Der Staatssekretär erläutert die Zuständigkeiten nach Ressortprinzip, verweist auf bestehende Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung sowie die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie für PFAS und ein angestoßenes EU-weites Beschränkungsverfahren.

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FR Frage der Abgeordneten Linda Heitmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie verhindert die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, dass ihre Sparpläne am Ende zu schlechterer Versorgung führen, gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung gebracht werden . Ohne eine …
Wie verhindert die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, dass ihre Sparpläne am Ende zu schlechterer Versorgung führen, gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Ohne eine derartige Begrenzung der Ausgabenanstiege wird es zu weiteren Anstiegen der Zusatzbeitragssätze und somit zusätzlichen Belastungen der Haushalte und Arbeitgeber kommen. Eine Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die reale Kostenentwicklung und maximal die Grundlohnrate bedeutet hierbei eine Begrenzung auf die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung in der gesamten Wirtschaft. Angemessene Preis- und Vergütungszuwächse entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung werden durch die Orientierung an der Grundlohnrate als Obergrenze weiterhin möglich sein. Für die Bundesregierung ist eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Entsprechende Vorhaben wie etwa die Etablierung eines Primärversorgungssystems wurden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, müssen alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten. Frage 10

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen, um qualitative Verschlechterungen der Gesundheitsversorgung durch geplante Einsparungen abzuwenden. Der Staatssekretär entgegnet, dass zur Stabilisierung der Beitragssätze eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik erforderlich sei und verweist auf die Umsetzung koalitionsvertraglicher Vorhaben zur bedarfsgerechten Versorgung.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geplanten Streichungen in den Vergütungsstrukturen in der Psychotherapie das psychotherapeutische Versorgungsangebot für GKV-Versicherte nicht reduziert wird und Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz sich nicht weiter verlängern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in …
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geplanten Streichungen in den Vergütungsstrukturen in der Psychotherapie das psychotherapeutische Versorgungsangebot für GKV-Versicherte nicht reduziert wird und Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz sich nicht weiter verlängern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) enthält für den Bereich der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen als Einsparmaßnahme die Streichung der Zuschläge für die Kurzzeittherapie sowie die Regelung des neuen § 87d SGB V, die eine Begrenzung der extrabudgetären Vergütung vorsieht. Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Hier besteht trotz einer hohen Versorgungsdichte eine starke Nachfrage. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der GKV und dem Ziel, eine weitere Belastung für die Beitragszahler zu vermeiden, muss aber auch in diesem – wie in allen anderen – Versorgungsbereich gespart werden. Die vorgesehene Streichung der Zuschläge sowie die Begrenzung der extrabudgetären Vergütung ist daher notwendig und auch angemessen. Die Zahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeuten ist in den letzten Jahren relativ konstant gewesen. Die Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der beiden Maßnahmen hatten nicht den damit erhofften Effekt einer verbesserten Versorgung. Die Bundesregierung geht umgekehrt auch nicht davon aus, dass sich die Versorgung durch die jetzt notwendigen Einsparmaßnahmen verschlechtert. Frage 11

Die Abgeordnete fragt, wie die Bundesregierung eine Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung und längere Wartezeiten durch geplante Streichungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verhindern will. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass die Einsparungen aufgrund der GKV-Finanzlage notwendig seien und entgegen bisherigen Mehrausgaben nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen werden.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther Grüne rede Im Protokoll ↗
Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Information und Aufklärung zur Organspende weiter zu stärken, auch angesichts der im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geplanten Streichung der Vergütungszuschläge der Organspendenberatung in Arztpraxen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie ihre sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende …
Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Information und Aufklärung zur Organspende weiter zu stärken, auch angesichts der im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geplanten Streichung der Vergütungszuschläge der Organspendenberatung in Arztpraxen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (nunmehr Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit; BIÖG) sowie ihre sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende werden auf Grundlage von § 2 Absatz 1d Satz 1 des Transplantationsgesetzes regelmäßig wissenschaftlich evaluiert. Die erste Evaluation wurde mit dem Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation mit Bundestagsdrucksache 21/3545 im Januar 2026 veröffentlicht. Der Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Evaluation enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende. Hierzu gehören unter anderem ein stärkerer Fokus auf zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategien und der Ausbau digitaler und umgebungsbezogener Kommunikationswege. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation durch das BIÖG wird vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Fachaufsicht eng begleitet. Frage 12

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen zur Stärkung der Aufklärung zur Organspende trotz geplanter Streichung von Vergütungszuschlägen. Der Staatssekretär verweist auf eine wissenschaftliche Evaluation des BIÖG mit Handlungsempfehlungen wie zielgruppenspezifischer und digitaler Kommunikation, deren Umsetzung vom Gesundheitsministerium begleitet wird.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie ordnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es laut Weltgesundheitsorganisation aufgrund zunehmender Resistenzproblematik immer schwieriger wird, bestimmte Infektionen zu behandeln, und dies eine wachsende Bedrohung für die globale Gesundheit darstellt, das Verhältnis der im Jahr 2023 eingesetzten Antibiotika in Deutschland mit 310 Tonnen für Patienten in der Humanmedizin und mit 529 Tonnen in der Tierhaltung ein? Antwort des Parl. …
Wie ordnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es laut Weltgesundheitsorganisation aufgrund zunehmender Resistenzproblematik immer schwieriger wird, bestimmte Infektionen zu behandeln, und dies eine wachsende Bedrohung für die globale Gesundheit darstellt, das Verhältnis der im Jahr 2023 eingesetzten Antibiotika in Deutschland mit 310 Tonnen für Patienten in der Humanmedizin und mit 529 Tonnen in der Tierhaltung ein? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die vorrangigen Ursachen der zunehmenden Resistenzentstehung und -ausbreitung sind der unsachgemäße Einsatz von Antibiotika sowie weitere Faktoren wie zum Beispiel Hygienemängel in medizinischen Einrichtungen. Ziel der Bundesregierung ist, Antibiotikaresistenzen zu reduzieren und dazu in allen Sektoren die Antibiotikaanwendung auf das therapeutisch notwendige Minimum zu begrenzen. Der direkte Vergleich der in Human- und Veterinärmedizin eingesetzten Antibiotikamengen in Tonnen hat jedoch keine Aussagekraft, da auch bei indikationsgerechtem Einsatz die jeweils angewendeten Mengen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Biomasse, Dosierung, Applikation und Wirkstoffklasse der eingesetzten Antibiotika abhängig sind. Frage 13

Die Abgeordnete fragt nach der Bewertung des Verhältnisses der Antibiotikaeinsatzmengen in Humanmedizin versus Tierhaltung angesichts wachsender globaler Resistenzprobleme. Die Regierung antwortet, dass ein direkter Mengenvergleich aufgrund struktureller Faktoren keine Aussagekraft besitzt und eine Reduktion auf das therapeutisch notwendige Minimum in allen Sektoren angestrebt wird.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche politischen Erwägungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von den 66 Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit mit einem Gesamteinsparpotenzial von 42,3 Milliarden Euro nur Maßnahmen im Umfang von 16,3 Milliarden Euro bzw. 38,5 Prozent des Gesamteinsparpotenzials umzusetzen, und warum wurden insbesondere die laut der Kommission strukturell wirksamsten Maßnahmen auf der Einnahmeseite, wie die deutliche Erhöhung des Herstellerrabatts auf Arzneimittel, nicht in …
Welche politischen Erwägungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von den 66 Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit mit einem Gesamteinsparpotenzial von 42,3 Milliarden Euro nur Maßnahmen im Umfang von 16,3 Milliarden Euro bzw. 38,5 Prozent des Gesamteinsparpotenzials umzusetzen, und warum wurden insbesondere die laut der Kommission strukturell wirksamsten Maßnahmen auf der Einnahmeseite, wie die deutliche Erhöhung des Herstellerrabatts auf Arzneimittel, nicht in dem von der Kommission vorgeschlagenen Umfang in den Gesetzentwurf übernommen, obwohl diese Maßnahme zu deutlichen Entlastungen für Versicherte, Betriebe und Beschäftigte führen würde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Arbeitsauftrag an die FinanzKommission Gesundheit sah für den ersten Bericht zwei zentrale Aufgaben vor: zum einen eine Prognose der strukturellen Finanzierungslücken der Jahre 2027 bis 2030 und zum anderen die Erarbeitung eines Pakets von Maßnahmenvorschlägen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2027. Explizit vorgesehen war dabei, dass die Vorschläge in ihrem finanziellen Volumen so modelliert werden können, dass dem Gesetzgeber Handlungsspielraum hinsichtlich der konkreten Auswahl aus den Reformvorschlägen verbleibt. Dementsprechend überschreitet der Umfang der Maßnahmenempfehlungen die von der FinanzKommission Gesundheit prognostizierte Deckungslücke deutlich. Die vorgelegten Maßnahmenempfehlungen wurden für den Gesetzentwurf fachlich und politisch sehr genau geprüft, um daraus ein ausgewogenes Paket unter Beteiligung aller Bereiche zusammenzustellen, welches geeignet ist, die prognostizierte Deckungslücke zu schließen. Dabei steht die Bundesregierung in der Pflicht, stets auch die Versorgungssicherheit im Auge zu behalten und eine übermäßige Belastung einzelner Bereiche und Stakeholder zu verhindern. Der Gesetzentwurf umfasst 43 der 66 von der FinanzKommission Gesundheit empfohlenen Maßnahmen, wobei die empfohlenen Maßnahmen teils in angepasster Form umgesetzt werden. Dies trifft auch auf die Erhöhung des Herstellerrabatts auf Arzneimittel zu. Die zentrale Leitplanke in dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die strikte Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in allen Leistungsbereichen. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehen Regelung wird diese Leitplanke für den Bereich der Arzneimittel vorgesehen, indem die Ausgabenentwicklung auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt wird. Die Kommission empfiehlt für das Jahr 2027 eine statische Anhebung des Herstellerabschlags um 7 Prozent. Im Gesetzentwurf wird hiervon abweichend eine statische Anhebung um 3,5 Prozent im ersten Halbjahr 2027 vorgesehen; diese entspricht der prognostizierten Lücke zwischen Ausgaben- und Einnahmeentwicklung. Bei der Festsetzung des Herstellerabschlags ist neben der Versorgungsicherheit auch zu beachten, dass die Last auf alle Leistungsbereiche möglichst gleichmäßig verteilt wird. Dies ist mit dem Gesetzentwurf sichergestellt. Frage 14

Der Abgeordnete fragt nach den Gründen für die nur teilumfängliche Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit, insbesondere beim Herstellerrabatt für Arzneimittel. Der Staatssekretär erläutert, dass der Gesetzentwurf so modelliert sei, die prognostizierte Deckungslücke zu schließen und die Lasten gleichmäßig zu verteilen, weshalb der Herstellerrabatt nur in geringerem Umfang angehoben werde.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Gesundheit ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen eine finanzierbare gesundheitliche und pflegerische Versorgung in hochwertiger Qualität sicherzustellen, Digitalisierung und Datenverfügbarkeit im Gesundheitswesen voranzutreiben, einen schnellen Zugang zu medizinischen Innovationen zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass das …
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Gesundheit (bitte die Antwort begründen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen eine finanzierbare gesundheitliche und pflegerische Versorgung in hochwertiger Qualität sicherzustellen, Digitalisierung und Datenverfügbarkeit im Gesundheitswesen voranzutreiben, einen schnellen Zugang zu medizinischen Innovationen zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass das Gesundheitssystem auf mögliche Krisen besser vorbereitet ist. Frage 15

Der Abgeordnete fragt nach den fünf größten Herausforderungen des Bundesgesundheitsministeriums, woraufhin der Parlamentarische Staatssekretär die Sicherstellung der Versorgungsqualität, die Digitalisierung, den Zugang zu Innovationen und die Krisenvorsorge als prioritäre Ziele benennt.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wirksam entgegenzuwirken ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Ein sorgsamer Umgang mit den personellen Ressourcen im Gesundheits- und Pflegewesen ist mit Blick auf die Fachkräftesituation dringend geboten. In verschiedenen Berufsfeldern konnten in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Die Anzahl an …
Welche Maßnahmen plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wirksam entgegenzuwirken (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/fachkraefte-mangel-gesundheit-pflegekraefte-bau-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Ein sorgsamer Umgang mit den personellen Ressourcen im Gesundheits- und Pflegewesen ist mit Blick auf die Fachkräftesituation dringend geboten. In verschiedenen Berufsfeldern konnten in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Die Anzahl an Berufstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen ist in der Gesamtschau so hoch wie noch nie. Gleichzeitig erzeugt insbesondere der wachsende Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft einen steigenden Bedarf an qualifiziertem Gesundheits- und Pflegepersonal. Die Bundesregierung hat daher zahlreiche Maßnahmen für den Gesundheits- und Pflegebereich initiiert und arbeitet an weiteren, um in verschiedenen Handlungsfeldern den besonderen Bedarfen zur Sicherung, Stärkung und zum Ausbau von Personal gerecht zu werden. Hierunter fallen zum Beispiel folgende Regelungen und Initiativen: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind Reformen der Berufsgesetze für die Physiotherapie, die Logopädie und die Ergotherapie vereinbart, die die Bundesregierung vorbereitet. Durch das bereits im letzten Jahr beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden die vorhandenen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung besser genutzt. Gleichzeitig stärkt es die Pflege als Profession. Zudem bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das Berufsbild der sogenannten „Advanced Practice Nurse“ vor. Durch eine hochschulische, bundeseinheitliche Ausbildung auf Masterniveau sollen den Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Kompetenzen vermittelt werden, um eine eigenverantwortliche Rolle in der Versorgung einzunehmen, beispielsweise auch durch die Übernahme von heilkundlichen Tätigkeiten. Mit der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems sollen die Versorgung mit einem bedarfsgerechten Zugang zur fachärztlichen Versorgung zielgerichtet und effizient ausgestaltet und damit sowohl die ambulante Versorgung verbessert als auch Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal in den Praxen entlastet werden. Dabei ist eine stärkere Einbindung des nichtärztlichen Personals ein wichtiger Baustein der Reform, wodurch die Attraktivität dieser Berufe erhöht wird. Als Ergänzung zu den notwendigen Maßnahmen im Inland wurde die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland bereits deutlich erleichtert, beispielsweise unterstützt durch das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ oder internationale Kooperationen wie die Global Skills Partnerships (GSP) mit Indien. Und schließlich arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich an Vereinfachungen in den Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie an der Errichtung der sogenannten Work-and-Stay-Agentur, mit der die Fachkräftegewinnung und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter beschleunigt und digitalisiert wird. Frage 16

Der Abgeordnete fragt nach Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Der Parlamentarische Staatssekretär listet daraufhin bestehende und geplante gesetzliche Reformen sowie Initiativen zur Personalgewinnung im In- und Ausland auf.

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FR Frage der Abgeordneten Simone Fischer Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern ist die in Entwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit vorgesehene Verlängerung der Verweildauer in den Zuschlagsstufen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner um jeweils sechs Monate im Rahmen der anstehenden Reform der sozialen Pflegeversicherung aus Sicht der Bundesregierung mit den Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sowie dem Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“, die pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen, …
Inwiefern ist die in Entwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit vorgesehene Verlängerung der Verweildauer in den Zuschlagsstufen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner um jeweils sechs Monate im Rahmen der anstehenden Reform der sozialen Pflegeversicherung (vergleiche Berichterstattung im RedaktionsNetzwerk Deutschland: www.rnd.de/politik/warken-plan-fuer-pflegereform-heimbewohner-sollen-staerker-belastet-werden-DCL24NLPZNCOHDUY2T M7D5TC6I.html, 21. April 2026) aus Sicht der Bundesregierung mit den Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sowie dem Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“, die pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen, vereinbar, und wie begründet die Bundesregierung die daraus resultierenden Mehrbelastungen für pflegebedürftige Menschen insbesondere in den ersten Jahren des Heimaufenthalts? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD an betreffender Stelle nicht von „Festlegung“ gesprochen wird, sondern dass der Koalitionsvertrag zum Arbeitsauftrag der Kommission „insbesondere die Prüfung von“ mehreren Punkten vorsieht, darunter die Prüfung der „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“. Diesem Prüfauftrag ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ nachgekommen (vgl. https://www.bundes gesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Z/Zukunftspakt_Pflege/20251211_Papier_der_Fachebenen.pdf). Dabei wurde auch herausgearbeitet, dass nicht nur die Eigenanteile in der vollstationären Pflege betrachtet werden sollten, sondern auch die Eigenanteile der über 5 Millionen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung in den Blick zu nehmen sind. Um den Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile sowohl für vollstationär als auch ambulant bzw. häuslich versorgte Pflegebedürftige zu begrenzen, wird ab dem Jahr 2028 eine regelhafte, jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung vorgeschlagen. Der Vorschlag, die Verweildauer in den jeweiligen Zuschlagstufen um jeweils sechs Monate zu verlängern, trägt dem Umstand Rechnung, dass die bisherige Regelung in § 43c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) seit ihrer Einführung im Jahr 2022 zu sehr dynamischen Ausgabensteigerungen für die soziale Pflegeversicherung geführt hat, die damit abgeschwächt würden. Frage 17

Die Abgeordnete hinterfragt die geplante Verlängerung der Verweildauer in Pflegeheim-Zuschlagsstufen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Koalitionsvertrag und den resultierenden Mehrbelastungen für Pflegebedürftige. Der Parlamentarische Staatssekretär entkräftet den Vorwurf, indem er auf den reinen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag verweist, die erweiterte Perspektive auf ambulante Pflege sowie die geplante Dynamisierung der Leistungen ab 2028 zur Begrenzung der Eigenanteile betont und die Maßnahme als erforderlich zur Dämpfung der Ausgabensteigerungen der sozialen Pflegeversicherung begründet.

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FR Frage der Abgeordneten Simone Fischer Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Abstimmung mit den Ländern zu den Reformüberlegungen der Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung vor dem Hintergrund, dass mehrere Länder – insbesondere SPD-geführte Ministerien – fehlende Abstimmung, unklare Finanzierung und drohende Mehrbelastungen für Pflegebedürftige kritisieren , und wie erklärt sie diesen Befund? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Im …
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Abstimmung mit den Ländern zu den Reformüberlegungen der Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung vor dem Hintergrund, dass mehrere Länder – insbesondere SPD-geführte Ministerien – fehlende Abstimmung, unklare Finanzierung und drohende Mehrbelastungen für Pflegebedürftige kritisieren (vergleiche Berichterstattung im „Tagesspiegel Background“ Gesundheit & E-Health: https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/warkens-reformplaene-stossen-auf-widerstand-der-laender, 24. April 2026), und wie erklärt sie diesen Befund? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Im Rahmen des dritten Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren am 11. Dezember 2025 wurde ein gemeinsam erarbeitetes fachliches Eckpunktepapier für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung vorgelegt. Dieses Papier bildete die Basis für einen nachfolgend zu erarbeitenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Zum Eckpunktepapier erfolgten noch im Vorfeld der Erstellung des Referentenentwurfs Ende Januar 2026 auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit digitale Praxisworkshops mit Betroffenenverbänden, Leistungserbringern, Pflegekassen und der Wissenschaft. Die Länder waren hierzu ebenfalls eingeladen. Am 7. Mai 2026 fand ein weiteres Treffen der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder statt, in dem die Bundesgesundheitsministerin zum aktuellen Stand des Referentenentwurfs berichtete. Die Möglichkeit zur Diskussion über die bestehenden Herausforderungen in der Pflege und mögliche Lösungsvorschläge wurde in diesem Treffen intensiv, aber konstruktiv wahrgenommen. Die in der Frage zitierte Kritik angeblich unzureichender Abstimmung mit den Ländern ist angesichts der oben beschriebenen intensiven Beteiligungsprozesse unbegründet. Frage 18

Die Abgeordnete hinterfragt den Abstimmungsstand zur Reform der Pflegeversicherung angesichts von Kritik aus den Ländern. Der Staatssekretär verweist auf durchgeführte Bund-Länder-Treffen und Beteiligungsprozesse, um die Kritik zurückzuweisen.

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FR Frage der Abgeordneten Evelyn Schötz Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Auswirkungen werden die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen laut Einschätzung der Bundesregierung auf die Versorgung psychotherapeutischer Leistungen haben, und auf welche Daten und Analysen stützt sich die Bundesregierung dabei, nachdem die FinanzKommission Gesundheit die Maßnahmen unter der Kategorie B ausgewiesen hat? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen ist durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung …
Welche Auswirkungen werden die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen laut Einschätzung der Bundesregierung auf die Versorgung psychotherapeutischer Leistungen haben, und auf welche Daten und Analysen stützt sich die Bundesregierung dabei, nachdem die FinanzKommission Gesundheit die Maßnahmen unter der Kategorie B (als Einsparung mit unsicheren Auswirkungen auf die Versorgung) ausgewiesen hat? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen ist durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) mit der Streichung der Zuschläge für die Kurzzeittherapie sowie mit der Regelung des neuen § 87d SGB V betroffen, die eine Begrenzung der extrabudgetären Vergütung vorsieht. Nach Schätzungen der Bundesregierung führt der Wegfall der Kurzzeittherapie jährlich zu Minderausgaben in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Durch die Begrenzung des Ausgabenvolumens für extrabudgetär vergütete Leistungen werden jährlich Einsparungen von rund 200 Millionen Euro erzielt, über alle Arztgruppen einschließlich der Psychotherapeuten. Da die Zahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten in den letzten Jahren relativ konstant war, wie sich aus den veröffentlichten Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ergibt, ist von keinen großen Auswirkungen auf die Versorgung auszugehen. Frage 19

Die Abgeordnete fragt nach den Auswirkungen geplanter Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung und nach der Datenbasis der Bundesregierung. Der Staatssekretär antwortet, dass Einsparungen durch Streichung von Zuschlägen und Vergütungsbegrenzungen erwartet werden, jedoch aufgrund konstanter Behandlungsfälle keine großen Versorgungsauswirkungen prognostiziert werden.

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FR Frage der Abgeordneten Evelyn Schötz Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den geplanten Streichungen von Zuschlägen für die Kurzzeittherapie im Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im letzten Jahr festgehaltenen Absicht, die Vergütungsstrukturen anzupassen, „um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Blick zum Beispiel auf die Kurzzeittherapie zu ermöglichen“? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und …
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den geplanten Streichungen von Zuschlägen für die Kurzzeittherapie im Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im letzten Jahr festgehaltenen Absicht, die Vergütungsstrukturen anzupassen, „um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Blick zum Beispiel auf die Kurzzeittherapie zu ermöglichen“? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht als Reformmaßnahme für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausdrücklich auch vor, „die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden.“ Die Stabilisierung der GKV-Beitragssätze kann nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Leistungsbereiche im Gesundheitswesen gelingen. Es ist daher unabdingbar, dass auch der hier angesprochene Versorgungsbereich einen Beitrag leistet. Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist der Bundesregierung zugleich ein wichtiges Anliegen. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung besteht trotz einer hohen Versorgungsdichte eine starke Nachfrage. Insoweit ist eine effektive Versorgungssteuerung notwendig, die die Bundesregierung beispielsweise mit der kommenden Reform zur Primärversorgung umsetzen wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der GKV ist die vorgesehene Streichung der Zuschläge jedoch notwendig und auch angemessen. Frage 20

Die Abgeordene Evelyn Schötz fragt nach einem Widerspruch zwischen geplanten Streichungen von Zuschlägen für die Kurzzeittherapie im Beitragssatzstabilisierungsgesetz und der Koalitionsvertragsabsicht einer bedarfsgerechten Versorgung. Parl. Staatssekretär Tino Sorge antwortet, die Streichung sei angesichts der Finanzlage der GKV notwendig und angemessen; eine effektive Versorgungssteuerung solle künftig über die Reform zur Primärversorgung umgesetzt werden.

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FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene faktische Ausschließlichkeit kieferorthopädischer Behandlungen durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, obwohl auch approbierte Zahnärzte im Rahmen ihrer bundeseinheitlichen Ausbildung bereits zur Diagnostik und Behandlung kieferorthopädischer Fehlstellungen befähigt sind, und sieht sie die Gefahr einer grundlegenden Zweiteilung des bislang einheitlichen zahnärztlichen Berufsbildes, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Regelung …
Wie begründet die Bundesregierung die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene faktische Ausschließlichkeit kieferorthopädischer Behandlungen durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, obwohl auch approbierte Zahnärzte im Rahmen ihrer bundeseinheitlichen Ausbildung bereits zur Diagnostik und Behandlung kieferorthopädischer Fehlstellungen befähigt sind, und sieht sie die Gefahr einer grundlegenden Zweiteilung des bislang einheitlichen zahnärztlichen Berufsbildes, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Regelung geht zurück auf einen Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit (FKG), die in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten Bericht auch Empfehlungen zur kieferorthopädischen Versorgung gegeben hat. Danach soll die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopäde beschränkt werden. Zwar deckt das allgemeine Zahnmedizinstudium auch das Fachgebiet der Kieferorthopädie grundlegend ab. Spezielle Qualifikationsanforderungen in der GKV können sich jedoch aus dem besonderen gesetzlichen Versorgungsauftrag ergeben. Da die GKV gemäß § 29 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Kosten nur bei erheblichen Beeinträchtigungen (KIG 3 bis 5) übernimmt, ist eine präzise Indikationsstellung und Behandlungsqualität zu gewährleisten. Zudem dient die Bindung der Abrechnungsbefugnis an die fachärztliche Qualifikation als Steuerungsinstrument, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V zu entsprechen und die Mittel der Solidargemeinschaft zielgerichtet einzusetzen. Ob alternative Nachweise zur fachärztlichen Qualifikation für diese Zwecke ebenso ausreichen können, wird Gegenstand der parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sein. Frage 21

Der Abgeordnete fragt nach der Begründung für die geplante Beschränkung kieferorthopädischer GKV-Leistungen auf Fachzahnärzte und nach der Gefahr einer Spaltung des Berufsstandes. Die Regierung verweist auf Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit und begründet die Regelung mit dem besonderen Versorgungsauftrag, der Indikationsstellung und dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

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FR Frage des Abgeordneten Maik Brückner Linke rede Im Protokoll ↗
Wird sich die Bundesregierung gegen die von ärztlichen Fachverbänden prognostizierte Beeinträchtigung der ambulanten HIV-Versorgung in Deutschland durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einsetzen , und, wenn ja, wie? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Das Gutachten des IGES zur Zukunft der HIV-Versorgung in Deutschland vom Juli 2025 bescheinigt der HIV-Versorgung in Deutschland derzeit ein hohes Niveau. Die Bundesregierung geht davon aus, dass aus …
Wird sich die Bundesregierung gegen die von ärztlichen Fachverbänden prognostizierte Beeinträchtigung der ambulanten HIV-Versorgung in Deutschland durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einsetzen (siehe www.dagnae.de/images/pdf/PM_GKV_Gesetz_Dagnae_DAIG_DGI.pdf), und, wenn ja, wie? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Das Gutachten des IGES zur Zukunft der HIV-Versorgung in Deutschland vom Juli 2025 bescheinigt der HIV-Versorgung in Deutschland derzeit ein hohes Niveau. Die Bundesregierung geht davon aus, dass aus den im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen Regelungen keine Auswirkungen auf die medizinisch notwendige Versorgung zu erwarten sind. Frage 22

Der Abgeordnete fragt nach den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die ambulante HIV-Versorgung, woraufhin der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass laut einem Gutachten keine Beeinträchtigungen der medizinisch notwendigen Versorgung zu erwarten seien.

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FR Frage des Abgeordneten Maik Brückner Linke rede Im Protokoll ↗
Leitet die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit bisexueller Menschen aus der aktuellen Studienlage zu diesem Thema ab, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Bundesregierung liegen Studien zur gesundheitlichen Situation von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen vor. Diese zeigen Hinweise auf besondere Belastungen bisexueller Menschen insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit sowie bei Diskriminierungserfahrungen und …
Leitet die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit bisexueller Menschen aus der aktuellen Studienlage zu diesem Thema ab, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Bundesregierung liegen Studien zur gesundheitlichen Situation von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen vor. Diese zeigen Hinweise auf besondere Belastungen bisexueller Menschen insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit sowie bei Diskriminierungserfahrungen und dem Zugang zur Versorgung. Die Datenlage ist jedoch begrenzt. Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode den Aktionsplan „Queer leben“ für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufgelegt; dieser berücksichtigt auch die Belange bisexueller Menschen. Der Aktionsplanprozess wurde mit der Übergabe der in einem partizipativen Arbeitsgruppenprozess erarbeiteten Empfehlungspapiere sowie des von der Bundesregierung im Dezember 2024 vorgelegten Umsetzungsberichts planmäßig abgeschlossen. Im Handlungsfeld Gesundheit wurden unter anderem Maßnahmen zur Sensibilisierung von Fachkräften im Gesundheitswesen, zur Stärkung einer diskriminierungssensiblen Gesundheitsversorgung sowie zur Verbesserung der Daten- und Forschungslage zu LSBTIQ-Gesundheit angestoßen. Die im Aktionsplan der letzten Legislaturperiode genannten Handlungsbereiche und Arbeitsfelder werden im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten, der jeweiligen ressortpolitischen Schwerpunktsetzung und haushalterischen Möglichkeiten von den Bundesministerien in der 21. Legislaturperiode weiter bearbeitet. Frage 23

Der Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Gesundheit bisexueller Menschen basierend auf aktuellen Studien. Parlamentarischer Staatssekretär Tino Sorge erwidert, dass Studien Hinweise auf besondere Belastungen zeigten, die Datenlage jedoch begrenzt sei, und verweist auf den Aktionsplan 'Queer leben' der 20. Legislaturperiode, dessen Maßnahmen in der 21. Legislaturperiode weiterbearbeitet würden.

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FR Frage des Abgeordneten Ates Gürpinar Linke rede Im Protokoll ↗
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung angesichts der geplanten zukünftigen eingeschränkten Tarifrefinanzierung auf den Fachkräftemangel? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für eine qualitativ hochwertige Versorgung ist unabdingbar, dass den Beschäftigten im Gesundheitswesen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung geboten werden, die den Qualifikationsanforderungen an die verschiedenen Berufsbilder gerecht wird. Gleichzeitig erzeugt insbesondere der wachsende Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft …
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung angesichts der geplanten zukünftigen eingeschränkten Tarifrefinanzierung auf den Fachkräftemangel? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für eine qualitativ hochwertige Versorgung ist unabdingbar, dass den Beschäftigten im Gesundheitswesen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung geboten werden, die den Qualifikationsanforderungen an die verschiedenen Berufsbilder gerecht wird. Gleichzeitig erzeugt insbesondere der wachsende Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft einen steigenden Bedarf an qualifiziertem Gesundheits- und Pflegepersonal. In verschiedenen Berufsfeldern konnten in den vergangenen Jahren zusätzliche Fachkräfte in erheblichem Umfang gewonnen werden. Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geregelte Grundsatz der Beitragssatzstabilität (mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze der Vergütungsanstiege) steht grundsätzlich weder einer Tarifbindung der Leistungserbringer noch einer guten Lohndynamik entgegen, da im Rahmen dieser Regelung in den kommenden Jahren Vergütungszuwächse entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lohn- und Gehaltsdynamik und oberhalb der erwarteten Inflation ermöglicht werden. Die vorgesehenen Regelungen sehen die Anwendung der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig gleichermaßen auf alle Leistungsbereiche vor. Infolgedessen sollen die Preis- und Vergütungssteigerungen aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze begrenzt werden. Im weiteren Verfahren soll in Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit zur hälftigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen oberhalb der Obergrenze im Krankenhaus weiter geprüft werden, wie eine mögliche Regelung zur Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen am besten ausgestaltet werden könnte, die einerseits dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD festgehaltenen Ziel der höheren Tarifbindung gerecht wird und andererseits die Kostendynamik im Blick behält. Die Vergütungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienten Vollzeitbeschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen im April 2024 im Mittel 4 048 Euro brutto ohne Sonderzahlungen. Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege kamen auf 4 310 Euro – rund 1 260 Euro mehr als zehn Jahre zuvor. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigungsstatistik) erhielten Pflegefachpersonen in Krankenhäusern im Jahr 2024 ein überdurchschnittliches Bruttoentgelt mit 4 409 Euro im Monat (Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte). Die Bundesregierung wird die Vergütungsentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Vergleich zu anderen Branchen sowie zwischen den Gesundheitsberufen genau beobachten. Ein sorgsamer Umgang mit den personellen Ressourcen im Gesundheits- und Pflegebereich ist angesichts der Fachkräftesituation geboten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, diese personellen Ressourcen neben einer angemessenen Entlohnung weiterhin durch gute Arbeitsbedingungen zu stärken und zu sichern. Frage 24

Der Abgeordnete fragt nach den Auswirkungen der geplanten eingeschränkten Tarifrefinanzierung auf den Fachkräftemangel. Der Staatssekretär antwortet, dass die Regelung einer guten Lohndynamik nicht entgegenstehe und verweist auf gestiegene Vergütungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen sowie auf die Notwendigkeit guter Arbeitsbedingungen.

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FR Frage des Abgeordneten Ates Gürpinar Linke rede Im Protokoll ↗
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Apothekenfixum zu erhöhen, und welche finanziellen Auswirkungen hat die geplante gleichzeitige Anhebung des Apothekenfixums und des Apothekenabschlags auf die gesetzliche Krankenversicherung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Zur Anhebung des Apothekenpackungsfixums befindet sich das Bundesministerium für Gesundheit derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständigem Verordnungsgeber. Im Koalitionsvertrag ist eine Anhebung …
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Apothekenfixum zu erhöhen, und welche finanziellen Auswirkungen hat die geplante gleichzeitige Anhebung des Apothekenfixums und des Apothekenabschlags auf die gesetzliche Krankenversicherung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Zur Anhebung des Apothekenpackungsfixums befindet sich das Bundesministerium für Gesundheit derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständigem Verordnungsgeber. Im Koalitionsvertrag ist eine Anhebung auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel vereinbart. Die Erhöhung des Apothekenabschlags ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Erhöhung des Abschlags werden jährliche Einsparungen von rund 160 Millionen Euro erwartet. Frage 25

Der Abgeordnete fragt nach dem Zeitpunkt der Erhöhung des Apothekenfixums und den finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung. Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert die laufende Abstimmung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung auf 9,50 Euro sowie die erwarteten jährlichen Einsparungen von rund 160 Millionen Euro durch die Erhöhung des Apothekenabschlags.

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FR Frage der Abgeordneten Stella Merendino Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, mit den gesetzlichen Änderungen am Pflegebudget im Rahmen der GKV-Reform und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz den Druck auf die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu erhöhen, mit der Folge, dass die Gehälter stagnieren oder sinken und die Belastung der Pflegekräfte steigt, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Mit dem Gesetzentwurf …
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, mit den gesetzlichen Änderungen am Pflegebudget im Rahmen der GKV-Reform und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz den Druck auf die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu erhöhen, mit der Folge, dass die Gehälter stagnieren oder sinken und die Belastung der Pflegekräfte steigt, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kann das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen werden und weitere sprunghafte Anstiege der Zusatzbeiträge können verhindert werden. Davon profitieren die beitragszahlenden GKV-Mitglieder ebenso wie die Arbeitgeber. Zuvor hatte die FinanzKommission Gesundheit in ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 deutlich gemacht, dass die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zwingend erforderlich ist, wenn stabile Beiträge erreicht werden sollen. Daher sieht der Kabinettbeschluss vor, in allen Leistungsbereichen die Preis- und Vergütungszuwächse auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze zu begrenzen. Im Krankenhausbereich stellt der Orientierungswert die tatsächlichen Kostenentwicklungen der Krankenhäuser dar. Deshalb wird der Orientierungswert zukünftig die Obergrenze für Vergütungsanstiege bilden, sofern dieser die Grundlohnrate nicht übersteigt. Damit wird die tatsächliche Kostenentwicklung bis maximal in Höhe der Grundlohnrate refinanziert werden. Mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze, welche die gesamtwirtschaftliche Lohn- und Gehaltsdynamik widerspiegelt, werden in den kommenden Jahren Vergütungs- und damit auch Lohnanstiege oberhalb der erwarteten Inflation möglich sein. Eine Stagnation oder Absenkung von Gehältern ist dementsprechend nicht zu erwarten. Darüber hinaus und abweichend vom Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sieht der Kabinettbeschluss vor, dass Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich, sofern sie über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, künftig zur Hälfte refinanziert werden – so wie es auch bereits bis zum Jahr 2024 geltendes Recht war. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht auch für das Pflegebudget eine Begrenzung des Anstiegs vor, nicht jedoch eine Stagnation oder Absenkung der Gehälter von Pflegekräften. Es ist weiterhin eine Überschreitung der Obergrenze möglich, soweit die Einhaltung von Personalvorgaben aus Bundesgesetzen, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses oder die Vorgabe zur hälftigen Tarifrefinanzierung eine Überschreitung erfordert. Frage 26

Die Abgeordnete Merendino fragt nach den Folgen der GKV-Reform für die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Parlamentarischer Staatssekretär Sorge erwidert, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Defizite schließe, Vergütungsanstiege bis zur Grundlohnrate refinanziere und Tariflohnsteigerungen zur Hälfte weitergefördert werden, weshalb Stagnation oder Absenkungen nicht zu erwarten seien.

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FR Frage der Abgeordneten Stella Merendino Linke rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 25, Plenarprotokoll 21/73, dass mit den Änderungen am Pflegebudget im Rahmen der GKV-Reform und des Krankenhausreformanpassungsgesetzes keine Stagnation oder Absenkung der Zahl der Pflegekräfte beabsichtigt ist, angesichts der jüngst erfolgten Kündigung des Entlastungstarifvertrags für die Pflege durch die Berliner Charité-Universitätsmedizin mit Verweis auf ebendiese Reform, und sieht …
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 25, Plenarprotokoll 21/73, dass mit den Änderungen am Pflegebudget im Rahmen der GKV-Reform und des Krankenhausreformanpassungsgesetzes keine Stagnation oder Absenkung der Zahl der Pflegekräfte beabsichtigt ist, angesichts der jüngst erfolgten Kündigung des Entlastungstarifvertrags für die Pflege durch die Berliner Charité-Universitätsmedizin mit Verweis auf ebendiese Reform, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass weitere tarifliche Errungenschaften der Pflegekräfte durch die Reform gefährdet sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Laut Presseberichten sei der Entlastungstarifvertrag für die Pflege durch die Berliner Charité-Universitätsmedizin wegen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes gekündigt worden. Das ist nicht nachvollziehbar, denn im Rahmen dieses Gesetzes wurde lediglich bereits Geltendes klargestellt, dass Kosten für pflegefremde Tätigkeiten nicht im Pflegebudget berücksichtigt werden dürfen. Die Klarstellung zielt darauf ab, dass ausgebildetes Pflegepersonal entsprechend seiner Qualifikation in der Pflege von Patientinnen und Patienten eingesetzt wird und nicht für pflegefremde Tätigkeiten. Denn auch bislang sah das Krankenhausrecht bereits vor, dass im Pflegebudget lediglich Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen berücksichtigt werden dürfen. Die Definition der Pflegepersonalkosten im Pflegebudget war somit auch bereits bislang tätigkeitsbasiert. Soweit Tätigkeiten der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, können sie weiterhin im Pflegebudget berücksichtigt werden; dies gilt zum Beispiel für die Erstellung der Pflegedokumentation. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erfolgt eine Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Als Ausnahme von der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik werden Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich zur Hälfte weiter refinanziert, sofern die Obergrenze der Grundlohnrate nicht überschritten wird. Damit werden in den kommenden Jahren erwartungsgemäß auch weiterhin Vergütungsanstiege oberhalb der erwarteten Inflation möglich sein. Zwar ist nicht auszuschließen, dass durch die hälftige Tarifrefinanzierung ein Finanzierungsdefizit entsteht, das vom Krankenhaus zu kompensieren ist. Allerdings sieht die Regelung für das Pflegebudget explizite Ausnahmen vor, um den Personalaufbau zur Einhaltung gesetzlicher und untergesetzlicher Personalvorgaben auch über die Obergrenze hinaus zu refinanzieren. Frage 27

Die Abgeordnete fragt nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der Kündigung eines Entlastungstarifvertrags durch die Charité, die mit der Krankenhausreform begründet wurde, und möglichen Gefahren für tarifliche Errungenschaften. Der Parlamentarische Staatssekretär erwidert, dass die Reform lediglich eine Klarstellung bestehenden Rechts bezüglich pflegefremder Tätigkeiten sei, und verweist auf Ausnahmeregelungen zur Refinanzierung von Personalaufbau.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Einsatz telemedizinischer Verfahren in der Blutspende, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss vom 14. Januar 2026 unternommen, um die Verordnung zum Abschluss zu bringen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Mit dem am 16. Mai 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform …
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Einsatz telemedizinischer Verfahren in der Blutspende, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss vom 14. Januar 2026 unternommen, um die Verordnung zum Abschluss zu bringen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Mit dem am 16. Mai 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung wurde durch Anpassungen des Transfusionsgesetzes unter anderem der Einsatz von Telemedizin bei der Blutspende für grundsätzlich zulässig erklärt. Die Bundesärztekammer hat in ihrer Richtlinie Hämotherapie, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik feststellt und die von den Spendeeinrichtungen in der Regel zu befolgen ist, die Regelung einschränkend konkretisiert. Bei der Spendereignungsuntersuchung, die bei Erstspenderinnen und Erstspendern und bei über 60-Jährigen alle fünf Jahre erfolgen muss, sowie bei der Spendeentnahme muss eine ärztliche Person vor Ort sein. Aufgrund des Widerspruchs zur eigentlichen Gesetzesintention sollten die Voraussetzungen für den Verzicht auf die ärztliche Person bei Spendeterminen durch die Telemedizin-Blutspende-Verordnung geregelt werden. Aufgrund der im Rahmen des im Juni 2024 durchgeführten Anhörungsverfahrens vielfach geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Spender- und Blutproduktesicherheit wurde das Verfahren ausgesetzt. Der Entwurf wurde dahin gehend angepasst, dass zunächst Modellversuche ermöglicht werden sollten, um auf einer gesicherten Datengrundlage über die Verstetigung der Regelung zu entscheiden. Zudem wurde der Arbeitskreis Blut einbezogen, um sachverständige Empfehlungen insbesondere zur Qualifikation des nichtärztlichen Personals aufzustellen. Die Stellungnahme wird derzeit in einer Arbeitsgruppe abschließend konsentiert und soll in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises am 26. Juni 2026 verabschiedet werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Blutspende werden derzeit im Rahmen der Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Verordnung (EU) 2024/1938, die ab dem 7. August 2027 in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung findet, umfassend überarbeitet. In den Gesetzentwurf soll eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, die es ermöglicht, das Verordnungsverfahren unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Arbeitskreises Blut wieder aufzugreifen. Frage 28

Der Abgeordnete fragt nach dem Umsetzungsstand der Telemedizin-Blutspende-Verordnung. Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert, dass das Verordnungsverfahren nach Bedenken im Anhörungsverfahren ausgesetzt wurde, Modellversuche vorbereitet werden und die Regelung im Zuge der Anpassung an eine EU-Verordnung künftig wieder aufgegriffen werden soll.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz erheblicher medizinischer Fortschritte der Zusammenhang zwischen Armut und schlechter Gesundheit in Deutschland weiterhin erhalten bleibt, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Zugang zu psychologischer Unterstützung und hochwertiger medizinischer Versorgung zu sehr vom Einkommen abhängt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert grundsätzlich allen Versicherten Zugang …
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz erheblicher medizinischer Fortschritte der Zusammenhang zwischen Armut und schlechter Gesundheit in Deutschland weiterhin erhalten bleibt, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Zugang zu psychologischer Unterstützung und hochwertiger medizinischer Versorgung zu sehr vom Einkommen abhängt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) garantiert grundsätzlich allen Versicherten Zugang zu medizinisch notwendiger medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung – unabhängig vom Einkommen. Soweit dennoch ein Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit besteht, ist dieser vorwiegend sozialen Determinanten der Gesundheit geschuldet, etwa belastenden Lebens- und Arbeitsbedingungen, höheren psychosozialen Belastungen, oder Unterschieden in Bildung und Prävention. Soweit Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen in der GKV vorgesehen sind, bestehen Belastungsobergrenzen und Härtefallregelungen, um eine Überforderung einkommensschwächerer Versicherter zu vermeiden. Frage 29

Die Abgeordnete fragt nach den Ursachen der gesundheitlichen Ungleichheit zwischen Arm und Reich in Deutschland sowie nach Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensabhängigkeit beim Zugang zu medizinischer und psychologischer Versorgung. Die Regierung verweist auf die einkommensunabhängige Absicherung durch die GKV und begründet bestehende Unterschiede mit sozialen Determinanten wie Lebens- und Arbeitsbedingungen.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schröder AfD rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung einer stabilen Düngemittelversorgung, obwohl die EU-Kommission wegen steigender Preise und Lieferstörungen einen eigenen Düngemittel-Aktionsplan vorbereitet? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Angesichts des Konfliktes am Persischen Golf und dessen Auswirkungen auf die globalen Energie- und Düngemittelmärkte ist die Bundesregierung im stetigen Austausch mit der Wirtschaft, um mögliche Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Zwar sind die …
Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung einer stabilen Düngemittelversorgung, obwohl die EU-Kommission wegen steigender Preise und Lieferstörungen einen eigenen Düngemittel-Aktionsplan vorbereitet? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Angesichts des Konfliktes am Persischen Golf und dessen Auswirkungen auf die globalen Energie- und Düngemittelmärkte ist die Bundesregierung im stetigen Austausch mit der Wirtschaft, um mögliche Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Zwar sind die Preise für Stickstoffdüngemittel im März 2026 um über 30 Prozent gestiegen. Für die laufende Düngesaison 2026 gilt die Versorgungslage aber weiterhin als stabil, da ein Großteil der in Deutschland benötigten Düngemittel bereits frühzeitig eingelagert oder vorbestellt war. Nach Einschätzung der Branche besteht derzeit daher keine grundsätzliche Versorgungskrise, sondern vor allem ein Preisrisiko. Der von der Europäischen Kommission (KOM) angekündigte Aktionsplan Düngemittel steht dazu nicht im Widerspruch. Die KOM hatte dessen Erarbeitung bereits im Dezember 2025 angekündigt, also unabhängig von den aktuellen Entwicklungen am Persischen Golf. Ziel ist es insbesondere, die kritische Abhängigkeit bei Düngemitteln in Europa zu verringern, die europäische Produktion zu stärken und die Europäische Union insgesamt resilienter gegenüber künftigen Krisen zu machen. Gleichwohl bleibt die weitere Entwicklung mit Blick auf die kommende Anbausaison aufmerksam zu beobachten. Frage 30

Der Abgeordnete hinterfragt die Einschätzung der Bundesregierung zur stabilen Düngemittelversorgung angesichts eines EU-Aktionsplans und steigender Preise. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass die Versorgung für die laufende Saison durch frühe Einlagerungen stabil sei und kein Widerspruch zum präventiven EU-Aktionsplan bestehe.

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FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, konkrete Maßnahmen, um dem vom Deutschen Bauernverband prognostizierten Rückgang des heimischen Obst- und Gemüseanbaus infolge der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro entgegenzuwirken, nachdem sein Haus eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte als rechtlich unzulässig eingestuft hat, und, wenn ja, welche ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung nimmt die in den …
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, konkrete Maßnahmen, um dem vom Deutschen Bauernverband prognostizierten Rückgang des heimischen Obst- und Gemüseanbaus infolge der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro entgegenzuwirken, nachdem sein Haus eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte als rechtlich unzulässig eingestuft hat, und, wenn ja, welche (vergleiche agrarheute.com –www.agrarheute.com/politik/gutachten-bestaetigt-ausnahmen-mindestlohn-landwirtschaft-moeglich-639733, abgerufen am 29. April 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung nimmt die in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen Gründen gestiegenen Produktionskosten im Obst- und Gemüsebau sehr ernst. Hierzu zählen unter anderem steigende Kosten für Arbeit, Energie, Betriebsmittel und Logistik. Zugleich zeigen die Erfahrungen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, dass sich der Anbau handarbeitsintensiver Sonderkulturen differenziert entwickelt hat. Viele Anbauflächen sind seither stabil geblieben oder gewachsen. Die Betriebe reagieren unter anderem mit Investitionen in arbeitssparende Technologien und Anpassungen der Produktionssysteme, etwa durch geschützten Anbau. Hierbei unterstützt das Bundeministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Betriebe ganz gezielt: Um die Markteinführung von Innovationen in der Landwirtschaft weiter zu stärken, hat das BMLEH gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein neues Förderprogramm für innovative, alternative Antriebssysteme aufgelegt. Für die kommenden drei Jahre stehen dafür rund 72 Millionen Euro aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bereit. Gefördert werden mobile Maschinen mit batterieelektrischem Antrieb oder zur Nutzung erneuerbarer Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöle oder Biomethan. Dazu zählen unter anderem moderne, arbeitsentlastende Maschinen, autonome Feldroboter und Multifunktionsmaschinen sowie die notwendige Lade- und Tankinfrastruktur. Gerade für arbeitsintensive Sonderkulturen wie Obst-, Gemüse- und Gartenbau sieht das BMLEH in Innovation und Technisierung einen wichtigen Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Anbaus zu stärken. Moderne autonome Feldroboter, digitale Assistenzsysteme und multifunktionale Maschinen können dazu beitragen, Betriebe spürbar zu entlasten und Produktionsstandorte in Deutschland langfristig zu sichern. Frage 31

Der Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung gegen den prognostizierten Rückgang im Obst- und Gemüseanbau aufgrund der Mindestlohnerhöhung. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass die Betriebe durch Investitionen in Technisierung reagieren und verweist auf ein neues Förderprogramm für alternative Antriebssysteme in Höhe von 72 Millionen Euro zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie werden die beiden Positionen – die Forderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat nach einem Budget von 500 Milliarden Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU und die Position des Bundesministeriums der Finanzen, das von der Kommission vorgeschlagene Gesamtbudget des Mehrjährigen Finanzrahmens zu kürzen – in der Bundesregierung zusammengebracht, und welche Vorschläge macht das BMLEH im europäischen Agrarrat, …
Wie werden die beiden Positionen – die Forderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) nach einem Budget von 500 Milliarden Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU und die Position des Bundesministeriums der Finanzen, das von der Kommission vorgeschlagene Gesamtbudget des Mehrjährigen Finanzrahmens zu kürzen – in der Bundesregierung zusammengebracht, und welche Vorschläge macht das BMLEH im europäischen Agrarrat, um die Mittel so einzusetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, eine vielfältige Agrarstruktur und die Umwelt langfristig davon profitieren (www.tagesschau.de/ausland/europa/haushalt-eu-bundesregierung-kritik-100.html, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erklaerung-der-bundesregierung-zum-vorschlag-der-europaeischen-kommission-ueber-einen-mehrjaehrigen-finanzrahmen-der-eu-2365284?view=renderNewsletterHtml, www.bmleh.de/SharedDocs/Interviews/DE/2026/2026-01-30-topagrar.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Zu der Frage der künftigen Finanzierung und Ausgestaltung der GAP laufen gegenwärtig Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Frage 32

Die Abgeordnete fragt nach der Kompromissfindung innerhalb der Bundesregierung bezüglich des GAP-Budgets und nach konkreten Vorschlägen des Landwirtschaftsministeriums für eine nachhaltige Mittelverwendung im EU-Agrarrat. Die parlamentarische Staatssekretärin verweist darauf, dass diesbezüglich noch interne Abstimmungen laufen.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Bleibt es trotz des Krieges im Iran und der daraus resultierenden geopolitischen Krise inklusive anfälliger Lebensmittellieferketten dabei, dass die Bundesregierung eher auf eine Agrarexportstrategie zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft setzt und meines Erachtens keine gleichwertigen Anstrengungen plant, um vielfältige, regionale Wertschöpfungsketten und das Lebensmittelhandwerk vor Ort zu stärken, und, wenn ja, wie will die Bundesregierung eine krisenfeste Lebensmittelproduktion und Ernährungsversorgung …
Bleibt es trotz des Krieges im Iran und der daraus resultierenden geopolitischen Krise inklusive anfälliger Lebensmittellieferketten dabei, dass die Bundesregierung eher auf eine Agrarexportstrategie zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft setzt und meines Erachtens keine gleichwertigen Anstrengungen plant, um vielfältige, regionale Wertschöpfungsketten und das Lebensmittelhandwerk vor Ort zu stärken, und, wenn ja, wie will die Bundesregierung eine krisenfeste Lebensmittelproduktion und Ernährungsversorgung sichern, also auch künftige Lieferkettenunterbrechungen abfedern (https://background.tagesspiegel.de/agrar-und-ernaehrung/briefing/wie-alois-rainer-neue-agrarmaerkte-erschliessen-will, www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/120-agrarexportstrategie.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung im Iran und mögliche Folgen fortlaufend. Auch als Reaktion auf sich grundsätzlich ändernde Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bereits im Dezember des vergangenen Jahres die Exportstrategie „Moderne Agrarexporte – Made in Germany“ vorgelegt. Das BMLEH setzt mit der Agrarexportstrategie ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben um. Diese hat das Ziel, Exporte nachhaltig zu steigern, um Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land langfristig zu sichern. Die geopolitisch angespannte Situation erfordert eine Diversifizierung unserer Agrarlieferketten. Hierdurch lassen sich Abhängigkeiten reduzieren. In diesen Rahmen ordnet sich auch das grundsätzliche Ziel ein, die Stärkung des EU-Binnenmarktes sowie den Abschluss neuer Freihandelsabkommen voranzutreiben und diese nach Verhandlungsabschluss schnell umzusetzen. Die Bundesregierung bekennt sich zur regelbasierten multilateralen Handelsordnung mit der Welthandelsorganisation im Zentrum. Gleichzeitig dienen verschiedene weitere Maßnahmen und Förderprojekte der Bundesregierung dem Ziel, vielfältige regionale Wertschöpfung und das Lebensmittelhandwerk vor Ort zu stärken. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) und des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL). Im Falle einer Versorgungskrise stehen die Instrumente der Ernährungssicherstellung und -vorsorge zur Verfügung. Das wesentliche rechtliche Instrumentarium der Ernährungssicherstellung bildet das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG). Frage 33

Die Abgeordnete hinterfragt die Priorisierung der Agrarexportstrategie der Bundesregierung angesichts geopolitischer Krisen und fordert Maßnahmen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten sowie einer krisenfesten Lebensmittelversorgung.

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FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen, um vor dem Hintergrund der infolge des Krieges gegen den Iran zu erwartenden Kostensteigerungen und Ernteausfällen in der landwirtschaftlichen Produktion und den damit zu erwartenden Lebensmittelpreissteigerungen von bis zu 0,8 Prozent monatlich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erzeugerinnen und Erzeuger vor Kostenexplosionen zu schützen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung hat die aktuellen …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen, um vor dem Hintergrund der infolge des Krieges gegen den Iran zu erwartenden Kostensteigerungen und Ernteausfällen in der landwirtschaftlichen Produktion und den damit zu erwartenden Lebensmittelpreissteigerungen von bis zu 0,8 Prozent monatlich (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inflation-preisschock-bei-lebensmitteln-oekonomen-fordern-entlastungen/100224046.html, aufgerufen am 15. Mai 2026) Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erzeugerinnen und Erzeuger vor Kostenexplosionen zu schützen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten laufend im Blick. Grundsätzlich kommen Preise in der sozialen Marktwirtschaft durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage zustande. Sie reflektieren insbesondere Knappheiten und Risiken in den betroffenen Märkten und setzen auf diese Weise Signale an die Marktteilnehmer, ihr Verhalten anzupassen. Aktuell können keine preissteigernden Effekte des Iran-Konflikts auf die Lebensmittelverbraucherpreise festgestellt werden. Im Rahmen der Expertengruppe zum europäischen Krisenmechanismus hat die Europäische Kommission die Annahme geäußert, es werde etwa fünf bis sechs Monate dauern, bis die Preissteigerungen auf den Lebensmittelmärkten ankommen werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie sich die Lage im Nahen Osten weiter entwickeln wird. Die Bundesregierung hat bereits konkrete Schritte unternommen. Mit einem Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro werden die Netzentgelte für Strom reduziert. Flankierend wurde die Stromsteuer gesenkt sowie ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis auf den Weg gebracht. Das wirkt sich mittelbar auch preisdämpfend auf agrarrelevante Vorprodukte aus. Zur Abfederung der hohen Kraftstoffpreise hat die Bundesregierung eine zweimonatige Energiesteuersenkung bei Benzin und Diesel beschlossen. Ergänzend zu diesen Maßnahmen hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat kurzfristig weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. So wurde gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) beschlossen, dass die LR ein Programm für Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe aufsetzt. Die Bundesregierung begleitet zudem aktiv die angekündigten EU-Vorhaben. Dazu zählen der zeitweilige Verzicht auf Zölle bei Düngerimporten aus Drittstaaten – ausgenommen Düngemittel aus Russland und Belarus – und die Erarbeitung eines Aktionsplans Düngemittel. Die Veröffentlichung des Aktionsplans ist am 19. Mai erfolgt; er wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. Frage 34

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Verbrauchern und Erzeugern vor steigenden Lebensmittelpreisen infolge des Iran-Krieges. Die Parlamentarische Staatssekretärin verweist auf allgemeine Marktmechanismen, sieht aktuell keine preissteigernden Effekte und listet bereits umgesetzte Entlastungsmaßnahmen im Energie- und Agrarsektor auf.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern war das Bundesministerium für Gesundheit bei der Erarbeitung der Baugesetzbuchnovelle beteiligt, und welche Positionen wurden in Bezug auf den notwendigen Hitzeschutz eingebracht, um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Die Stärkung des Hitzeschutzes ist ein gemeinsames Anliegen der Bundesregierung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts enthält mehrere …
Inwiefern war das Bundesministerium für Gesundheit bei der Erarbeitung der Baugesetzbuchnovelle (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts) beteiligt, und welche Positionen wurden in Bezug auf den notwendigen Hitzeschutz eingebracht, um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Die Stärkung des Hitzeschutzes ist ein gemeinsames Anliegen der Bundesregierung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts enthält mehrere Regelungsvorschläge, welche die Resilienz der Städte und Gemeinden gegenüber den Auswirkungen von erhöhter Hitzebelastung stärken. Das Bundesministerium für Gesundheit ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – wie auch die übrigen Ressorts – beteiligt worden. Frage 35

Die Abgeordnete fragt nach der Beteiligung des Gesundheitsministeriums an der Baugesetzbuchnovelle und nach eingebrachten Positionen zum Hitzeschutz zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Der Staatssekretär bestätigt die ressortübergreifende Beteiligung und verweist auf Regelungsvorschläge zur Stärkung der städtischen Resilienz gegenüber Hitze.

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FR Frage des Abgeordneten Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Kostensteigerung nimmt die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts an , und welche Kosten sind explizit für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Die aktuelle Kostenermittlung der Entwurfsunterlage Bau wurde vom Bundesministerium der Finanzen mit 637 Millionen Euro haushalterisch anerkannt sowie vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende September 2022 …
Welche Kostensteigerung nimmt die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts an (bitte die ursprünglich angenommenen sowie die derzeit angenommenen Kosten angeben), und welche Kosten sind explizit für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Die aktuelle Kostenermittlung der Entwurfsunterlage Bau wurde vom Bundesministerium der Finanzen mit 637 Millionen Euro haushalterisch anerkannt sowie vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende September 2022 genehmigt. Für Risiken wie einen allgemeinen Anstieg der Baupreise wurden weitere rund 140 Millionen Euro prognostiziert. Die prognostizierten Gesamtabrechnungskosten liegen unverändert bei 777 Millionen Euro. Die Baukosten der Amtswohnung sind integraler Bestandteil der Gesamtkosten des Bürogebäudes, weshalb hierfür keine gesonderten Baukosten ausgewiesen werden können. Die Ausstattungskosten lassen sich noch nicht beziffern, da die Ausstattung auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes vorerst zurückgestellt wurde, bis geklärt ist, welche Anforderungen bei Bezug bestehen. Frage 36

Der Abgeordnete fragt nach den ursprünglichen und aktuellen Baukosten für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts sowie nach den veranschlagten Kosten der neuen Dienstwohnung des Bundeskanzlers.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Argumente hat Bundeskanzler Friedrich Merz bereits von der Partei Alternative für Deutschland „gelten lassen“, und wo hat der Bundeskanzler Friedrich Merz in Erwägung gezogen, dass Personen dieser Partei „auch recht haben könnten“, vor dem Hintergrund seiner Äußerung auf dem Tag des Lokaljournalismus ? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur …
Welche Argumente hat Bundeskanzler Friedrich Merz bereits von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) „gelten lassen“, und wo hat der Bundeskanzler Friedrich Merz in Erwägung gezogen, dass Personen dieser Partei „auch recht haben könnten“, vor dem Hintergrund seiner Äußerung auf dem Tag des Lokaljournalismus (Friedrich Merz: „Deswegen möchte ich, […] dass wir uns aber auch zuhören, dass wir auch Argumente gelten lassen und dass wir auch immer mit dem Anspruch in eine Diskussion gehen, der andere könnte auch recht haben. So, und das ist jedenfalls meine Überzeugung. Ob mir das immer gelingt, das müssen Sie beurteilen, können Sie besser beurteilen als ich selbst. Da bin ich befangen“, Tag des Lokaljournalismus: „Town-Hall“ mit Friedrich Merz, 30. April 2026, www.youtube.com/live/vD12UWKri-M?t=3015)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Dies ist hier nicht ersichtlich. Die in Bezug genommene Äußerung des Bundeskanzlers steht insoweit für sich. Frage 37

Der Abgeordnete fordert anhand eines Zitats des Bundeskanzlers Auskunft darüber, bei welchen Argumenten der AfD dieser bereits Zugeständnisse gemacht habe. Die Regierung verweigert die Antwort unter Verweis auf den Zweck parlamentarischer Anfragen.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend polemischpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Kosten sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für floristische Leistungen einschließlich des hierfür verwendeten Materials und des gebundenen Personals entstanden ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Angaben über Kosten floristischer Leistungen werden im Bundeshaushalt nicht gesondert erfasst. Welche Kosten der Bundesregierung hierfür in den letzten fünf Jahren entstanden sind, kann nur im Rahmen einer umfassenden Ressortabfrage …
Welche Kosten sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für floristische Leistungen einschließlich des hierfür verwendeten Materials und des gebundenen Personals entstanden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Angaben über Kosten floristischer Leistungen werden im Bundeshaushalt nicht gesondert erfasst. Welche Kosten der Bundesregierung hierfür in den letzten fünf Jahren entstanden sind, kann nur im Rahmen einer umfassenden Ressortabfrage beantwortet werden. Eine solche Ressortabfrage ist innerhalb der für die Beantwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 38

Der Abgeordnete fragt nach den Kosten für floristische Leistungen der Bundesregierung der letzten fünf Jahre. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass diese Kosten im Bundeshaushalt nicht gesondert erfasst werden und eine Aufschlüsselung in der verfügbaren Zeit nicht möglich sei.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage der Abgeordneten Deborah Düring Grüne rede Im Protokoll ↗
Stellt die Bundesregierung sicher, dass die jüngste Entscheidung der öffentlichen bilateralen Gläubiger, ihr Schuldenmoratorium für die Ukraine bis 2030 zu verlängern, nicht dazu führt, dass Hilfsgelder der Geberstaaten für den Schuldendienst an private Vorkriegsgläubiger abfließen, da durch den zeitlichen Aufschub der öffentlichen bilateralen Restrukturierung der notwendige Druckpunkt für eine zeitnahe zweite Einbeziehung der privaten Anleihegläubiger im Sinne der Comparability of …
Stellt die Bundesregierung sicher, dass die jüngste Entscheidung der öffentlichen bilateralen Gläubiger, ihr Schuldenmoratorium für die Ukraine bis 2030 zu verlängern, nicht dazu führt, dass Hilfsgelder der Geberstaaten für den Schuldendienst an private Vorkriegsgläubiger abfließen, da durch den zeitlichen Aufschub der öffentlichen bilateralen Restrukturierung der notwendige Druckpunkt für eine zeitnahe zweite Einbeziehung der privaten Anleihegläubiger im Sinne der Comparability of Treatment entfallen ist, und, wenn ja, wie, und plant das Bundesministerium der Finanzen konkrete Mechanismen, um einen solchen faktischen Bailout privater Investoren durch öffentliche Mittel zu verhindern, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Die Gruppe der Gläubiger der Ukraine (Group of Creditors of Ukraine, GCU) – darunter die G7-Mitgliedstaaten sowie die Niederlande und Südkorea – hat das Schuldenmoratorium für die Ukraine im April 2026 bis Anfang 2030 verlängert. Das Schuldenmoratorium umfasst eine vollständige Aussetzung des Schuldendienstes für Zins und Tilgung bestehender bilateraler Darlehen und eine zeitliche Streckung der Zahlungen. Die Bereitstellung von Finanzierungszusagen durch die GCU umfasst neben dem Schuldenmoratorium auch die Zusicherung einer zusätzlichen Schuldenregelung zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit, sobald sich die Lage stabilisiert hat oder spätestens bis zum Ende des IWF-Programms. Die GCU wird eine Schuldenregelung gewähren, die mit den Parametern des IWF-Programms vereinbar ist, vorausgesetzt, dass private externe Gläubiger eine mindestens ebenso günstige Schuldenregelung anbieten. Die Schulden der Ukraine gegenüber dem Privatsektor wurden bereits umgeschuldet. Die vertraglichen Bedingungen der im Rahmen der Umschuldung im Jahr 2024 neu ausgegebenen Eurobonds sehen ausdrücklich vor, dass im Falle einer zusätzlichen Schuldenregelung zu prüfen ist, ob die privaten Gläubiger eine mindestens gleichwertige Entlastung gewährt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre eine weitere Umschuldung der Forderungen des Privatsektors erforderlich. Die Schuldenbehandlung der privaten Gläubiger beinhaltet beispielsweise für die Eurobond-Inhaber einen nominalen Schuldenschnitt von rund 37 Prozent und ist damit deutlich umfassender als das Schuldenmoratorium der GCU. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig, von den privaten Gläubigern weiter reichende Konzessionen zu verlangen; ein Bailout privater Investoren ist nicht ersichtlich. Die GCU wird die weitere makroökonomische Entwicklung der Ukraine mit Unterstützung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank sorgfältig beobachten und das weitere Vorgehen koordinieren. Frage 39

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen der Bundesregierung, um zu verhindern, dass das verlängerte Schuldenmoratorium für die Ukraine zu einem faktischen Bailout privater Gläubiger durch öffentliche Mittel führt. Der Parlamentarische Staatssekretär erwidert, dass private Gläubiger bereits umfassend restrukturiert haben und vertraglich zu vergleichbaren Anpassungen verpflichtet sind, sodass ein Bailout nicht ersichtlich ist.

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FR Frage der Abgeordneten Sahra Mirow Linke rede Im Protokoll ↗
Wie gestalten sich die Verfahren in den Ländern gemäß § 5 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz , in dem die Länder dazu verpflichtet waren, dem Bund einmalig, spätestens bis zum 31. März 2026, über ihre Verfahren zur Durchführung des LuKIFG, den Anteil der nach …
Wie gestalten sich die Verfahren in den Ländern gemäß § 5 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), in dem die Länder dazu verpflichtet waren, dem Bund einmalig, spätestens bis zum 31. März 2026, über ihre Verfahren zur Durchführung des LuKIFG, den Anteil der nach § 1 Absatz 2 LuKIFG für die kommunale Infrastruktur zu verwendenden Mittel, die Schwerpunkte der Verwendung der Bundesmittel, die vorgesehene Berücksichtigung der Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen und ihre Verfahren zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung in Ländern und Kommunen zu berichten, entsprechend der im § 5 Absatz 2 der oben genannten Verwaltungsvereinbarung abgeforderten Berichtspunkte, und wie wurde die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sowie der demografische Wandel bei der Ausgestaltung der Programme berücksichtigt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Länder waren verpflichtet, dem Bund einmalig über ihre Verfahren zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) bis zum 31. März zu berichten. Die Länder sind dem nachgekommen. Entsprechend § 6 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des LuKIFG wurden die Berichte auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und sind dort einsehbar. Frage 40

Die Abgeordnete fragt nach den Umsetzungsverfahren der Länder gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum LuKIFG, insbesondere zur Berichterstattung, Mittelverwendung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeit sowie demografischem Wandel. Der Parlamentarische Staatssekretär bestätigt, dass die Länder ihrer Berichtspflicht nachgekommen sind und die Berichte veröffentlicht wurden.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode vor dem Hintergrund eines an mich herangetragenen Anliegens eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 20 des Umsatzsteuergesetzes auch für selbstständige Bühnen- und Kostümbildner im Theaterbereich einzuführen, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Ausweitung bzw. Anwendung der bestehenden Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Leistungen auf diese Berufsgruppen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael …
Inwiefern plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode vor dem Hintergrund eines an mich herangetragenen Anliegens eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auch für selbstständige Bühnen- und Kostümbildner im Theaterbereich (zum Beispiel Szenografen) einzuführen, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Ausweitung bzw. Anwendung der bestehenden Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Leistungen (vergleiche § 4 Nummer 20 UStG) auf diese Berufsgruppen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) für selbstständige Bühnen- und Kostümbildner im Theaterbereich, zum Beispiel Szenografen, ist nicht geplant. Personengruppen, die nicht auf einer Bühne gegenüber einem Publikum tätig werden, erfüllen nicht zum Beispiel die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Theaters, der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Anders als zum Beispiel Bühnenregisseure bzw. -choreografen, die die Darbietung wesentlich künstlerisch prägen, fallen daher Leistungen von Szenografen – ebenso wie Leistungen von Bühnenbildnern, Tontechnikern, Beleuchtern, Maskenbildnern, Souffleusen, Cuttern, Kameraleuten etc. – nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 20 Buchstabe a UStG. Eine Erweiterung der Befreiung würde im Hinblick auf diese Berufsgruppen zudem die vermehrt auftretenden und kaum lösbaren Abgrenzungen zu den anderen ebenfalls künstlerisch tätigen Berufsgruppen verstärken. Frage 41

Der Abgeordnete fragt nach den Plänen der Bundesregierung zur Umsatzsteuerbefreiung für selbstständige Bühnen- und Kostümbildner. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass eine solche Befreiung nicht geplant sei, da diese Berufsgruppen nicht direkt auf der Bühle agieren und Abgrenzungsprobleme zu anderen künstlerischen Tätigkeiten bestünden.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Wurde bzw. wird das Aktionsbündnis „widersetzen“, das öffentlich zur Verhinderung des AfD-Bundesparteitags in Erfurt aufruft und die AfD mit dem Faschismus identifiziert sowie anderen Parteien vorwirft, der AfD nachzueifern , mittelbar und bzw. oder unmittelbar durch Bundesmittel gefördert, und, wenn ja, in welcher Höhe ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Die Ressortabfrage zu Ihrem Anliegen hat ergeben, dass keine …
Wurde bzw. wird das Aktionsbündnis „widersetzen“, das öffentlich zur Verhinderung des AfD-Bundesparteitags in Erfurt aufruft und die AfD mit dem Faschismus identifiziert sowie anderen Parteien vorwirft, der AfD nachzueifern (www.tiktok.com/@widersetzen_leipzig/video/7639284111122648323?_r=1&_t=ZG-96K5p1n1x8S), mittelbar und bzw. oder unmittelbar durch Bundesmittel gefördert, und, wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Die Ressortabfrage zu Ihrem Anliegen hat ergeben, dass keine unmittelbare Förderung aus Bundesmitteln an das Aktionsbündnis „widersetzen“ erfolgt oder erfolgt ist. Frage 42

Der Abgeordnete erkundigt sich nach einer möglichen mittelbaren oder unmittelbaren Förderung des Aktionsbündnisses „widersetzen“ durch Bundesmittel, welches gegen den AfD-Bundesparteitag agitiert. Die Antwort des Parl. Staatssekretärs lautet, dass keine unmittelbare Förderung aus Bundesmitteln erfolgt ist.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz eines spezifischen Monitorings der Financial Intelligence Unit zum Themenkomplex „Epstein“ bislang keine neuen Erkenntnisse vorliegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Das Monitoring soll gewährleisten, dass Meldungen und sonstige Mitteilungen und Informationen nach § 30 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes priorisiert identifiziert, analysiert und bei Vorliegen der Voraussetzungen an zuständige nationale Strafverfolgungsbehörden abgegeben oder bei …
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz eines spezifischen Monitorings der Financial Intelligence Unit zum Themenkomplex „Epstein“ bislang keine neuen Erkenntnisse vorliegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Das Monitoring soll gewährleisten, dass Meldungen und sonstige Mitteilungen und Informationen nach § 30 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes priorisiert identifiziert, analysiert und bei Vorliegen der Voraussetzungen an zuständige nationale Strafverfolgungsbehörden abgegeben oder bei ausländischen Bezügen an die zuständigen Financial Intelligence Units (FIU) im Ausland übermittelt werden. Im Zeitraum der Fragestellung sind der FIU keine neuen Informationen übermittelt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf BT-Drucksache 21/4211 sowie Ihre schriftlichen Fragen Nummern 4/0233, 5/0002 und 5/0004 hingewiesen. Frage 43

Der Abgeordnete fragt nach den Gründen für das Ausbleiben neuer Erkenntnisse beim FIU-Monitoring zum Komplex Epstein. Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert den Auftrag der FIU und verweist darauf, dass im fraglichen Zeitraum keine neuen Informationen übermittelt wurden, sowie auf weitere answered Anfragen.

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FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Auswirkungen erhofft sich die Bundesregierung durch die Senkung der Luftverkehrsteuer zu erreichen, wenngleich im Gesetzentwurf darauf verwiesen wird, dass „wesentliche Auswirkungen auf den gewerblichen Passagierflugverkehr […] mit der Rückkehr zu den vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätzen nicht erwartet“ werden und „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, […] nicht zu erwarten“ sind? …
Welche konkreten Auswirkungen erhofft sich die Bundesregierung durch die Senkung der Luftverkehrsteuer zu erreichen, wenngleich im Gesetzentwurf darauf verwiesen wird, dass „wesentliche Auswirkungen auf den gewerblichen Passagierflugverkehr […] mit der Rückkehr zu den vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätzen nicht erwartet“ werden und „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, […] nicht zu erwarten“ sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes setzt sich die Bundesregierung für wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten des Luftverkehrstandorts Deutschland ein. Frage 44

Der Abgeordnete hinterfragt die Auswirkungen der geplanten Senkung der Luftverkehrsteuer, da der Gesetzentwurf selbst keine spürbaren Effekte auf Preise oder Flugverkehr erwartet. Der parlamentarische Staatssekretär begründet die Maßnahme stattdessen mit dem Ziel wettbewerbsfähiger Standortkosten für den deutschen Luftverkehr.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten gesetzgeberischen und infrastrukturellen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Analyse der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, wonach der mehrtägige Berliner Strom-Blackout im Januar 2026 ein „falsches Verständnis von Resilienz“ und „grundlegende Defizite in der Krisenvorsorge“ offengelegt hat, und bis wann ist mit der Umsetzung eines verbindlichen, bundesweit einheitlichen Schutzniveaus für kritische Infrastrukturen zu rechnen ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela …
Welche konkreten gesetzgeberischen und infrastrukturellen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Analyse der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, wonach der mehrtägige Berliner Strom-Blackout im Januar 2026 ein „falsches Verständnis von Resilienz“ und „grundlegende Defizite in der Krisenvorsorge“ offengelegt hat, und bis wann ist mit der Umsetzung eines verbindlichen, bundesweit einheitlichen Schutzniveaus für kritische Infrastrukturen zu rechnen (www.baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2026/bedingt-resilient-was-der-berliner-blackout-anfang-2026-fuer-die-deutsche)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Am 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Mit dem KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) soll die Resilienz von KRITIS in Deutschland gestärkt werden, indem erstmals auf Bundesebene sektorenübergreifende Mindestvorgaben für physische Resilienzmaßnahmen für Betreiber von KRITIS etabliert werden. Zudem werden Risiken und wechselseitige Abhängigkeiten durch Risikoanalysen systematisch in den Blick genommen sowie die Betreiber zu passgenauen Resilienzmaßnahmen und zur Meldung von erheblichen Vorfällen wie Störungen und Ausfällen verpflichtet. Das KRITIS-Dachgesetz wird im Einklang mit der CER-Richtlinie einen kontinuierlichen Prozess anlegen, der nachhaltig die Resilienz in allen KRITIS-Sektoren stärken wird. Zur Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes stehen nun eine Vielzahl an Maßnahmen an, die durch Rechtsverordnungen – darunter die zentrale Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen – ebenso wie durch Festlegungen umgesetzt werden. Das Bundesministerium des Innern arbeitet mit Hochdruck an den Maßnahmen. Bis zum Sommer sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit die Verpflichtungen der Betreiber beginnen und diese sich resilienter aufstellen können. Mit dem bereits zum 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird darüber hinaus die Cybersicherheit von KRITIS sowie weiterer wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen gesteigert. Frage 45

Der Abgeordnete fragt nach den Konsequenzen aus einem Analysepapier zur Krisenvorsorge bezüglich eines Strom-Blackouts und dem Zeitplan für ein einheitliches Schutzniveau für kritische Infrastrukturen. Die Parlamentarische Staatssekretärin verweist auf das in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sowie auf die laufenden Umsetzungsmaßnahmen, die bis zum Sommer abgeschlossen sein sollen.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell Ressourcen an explosionsgeschützten Fahrzeugen, die im Rahmen der Waldbrandbekämpfung auf munitionsbelasteten Flächen einsetzbar sind, und in welchem Umfang stehen bundesweit Einsatzmittel zur Brandbekämpfung aus der Luft bereit? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Brandschutz und damit auch die Waldbrandbekämpfung grundsätzlich in die …
In welchem Umfang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell Ressourcen an explosionsgeschützten Fahrzeugen, die im Rahmen der Waldbrandbekämpfung auf munitionsbelasteten Flächen einsetzbar sind, und in welchem Umfang stehen bundesweit Einsatzmittel zur Brandbekämpfung aus der Luft bereit? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Brandschutz und damit auch die Waldbrandbekämpfung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen. Der Brandschutz auf Flächen der Bundeswehr obliegt der Bundeswehr. Seitens des Bundes wurden im Rahmen der ergänzenden Ausstattung des Bundes keine explosionsgeschützten Fahrzeuge für den Einsatz bei der Waldbrandbekämpfung auf munitionsbelasteten Flächen beschafft. Das Ausstattungskonzept des Bundes sieht im Bereich Brandschutz insbesondere Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) sowie Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS) vor. Diese Fahrzeuge sind nicht als explosionsgeschützte Fahrzeuge ausgeführt. Die Bundeswehr verfügt über keine geschützten Löschfahrzeuge für die Waldbrandbekämpfung. Eine bundesweite Übersicht über von den Ländern vorgehaltene Einsatzmittel zur Brandbekämpfung aus der Luft liegt der Bundesregierung nicht vor. Dies beruht auf der originären Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz und den Brandschutz sowie darauf, dass insoweit keine Meldepflichten gegenüber dem Bund oder dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bestehen. Der Bund kann die Länder im Rahmen der Amtshilfe, insbesondere nach Artikel 35 des Grundgesetzes, unterstützen. Dies betrifft unter anderem Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundespolizei, die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk. Die Bundespolizei verfügt über Polizeihubschrauber unterschiedlicher Muster zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Alle Transporthubschrauber der Bundespolizei sind grundsätzlich technisch für den Transport von Außenlasten geeignet; hierzu können auch Löschwasserbehälter zur Brandbekämpfung zählen. Die Besatzungen verfügen neben der Unterstützung aus der Luft im Rahmen polizeilicher Aufgaben auch über Expertise in der Luftarbeit. Eine konkrete Anzahl im Anforderungsfall für die Länder verfügbarer Hubschrauber kann jedoch nicht benannt werden, da diese insbesondere von der originären Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei sowie von weiteren Faktoren wie Wartungs- und Reparaturständen abhängt. Die 18 Zivilschutzhubschrauber des Bundes sind Teil der ergänzenden Ausstattung für Katastrophen- und Zivilschutzzwecke und werden von den Ländern auch im Luftrettungsdienst eingesetzt. Für die Brandbekämpfung sind sie nur bedingt geeignet, da sie nicht in vollem Umfang über Außennutzlastfähigkeiten verfügen. Einsätze im Kontext von Waldbränden beschränken sich daher regelmäßig auf unterstützende Aufgaben, etwa die Lageerkundung aus der Luft. Die von der Bundeswehr zur Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags beschafften Hubschrauber können auf Antrag der Länder bei Verfügbarkeit subsidiär im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Grundgesetz unterstützend zur Verfügung gestellt werden. Frage 46

Der Abgeordnete fragt nach der Verfügbarkeit von explosionsgeschützten Fahrzeugen und Luftlöschmitteln zur Waldbrandbekämpfung. Die Parlamentarische Staatssekretärin erläutert in ihrer Antwort die föderale Zuständigkeit und erklärt, dass der Bund über keine entsprechenden geschützten Fahrzeuge verfügt und Luftlöschkapazitäten nur begrenzt und subsidiär zur Verfügung stellen kann.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Drohnenkompetenz- und -abwehrzentren in den Bundesländern entstanden, wie zuletzt eines in Bayern, und welche Kriterien für die Zusammenarbeit mit dem Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei gibt der Bund hinsichtlich Ausstattung und Vernetzung vor? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum wurde am 17. Dezember 2025 eröffnet und vereint die gesamte Fachexpertise …
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Drohnenkompetenz- und -abwehrzentren in den Bundesländern entstanden, wie zuletzt eines in Bayern, und welche Kriterien für die Zusammenarbeit mit dem Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei gibt der Bund hinsichtlich Ausstattung und Vernetzung vor? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) wurde am 17. Dezember 2025 eröffnet und vereint die gesamte Fachexpertise des Bundes und der Länder, einschließlich der Bundeswehr. Anlassbezogen werden auch weitere relevante Behörden und Stellen mit Schutzaufträgen einbezogen, zum Beispiel die Deutsche Flugsicherung, KRITIS-Betreiber, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie internationale Partner. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum wird durch die Bundespolizei koordiniert. Neben der Bundespolizei verfügen auch die Polizeien der Länder und die Bundeswehr über eigene Zuständigkeitsbereiche, in denen sie mit von Drohnen ausgehenden Gefahren konfrontiert werden können. Die Länder sind im Rahmen ihrer allgemein-polizeilichen Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren auch dann zuständig, wenn diese von Drohnen ausgehen. Soweit eine Drohne nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt wird, sind deshalb die Polizeibehörden der Länder für ihre Abwehr zuständig. Über die Einrichtung weiterer entsprechender Drohnenabwehrzentren in den Ländern liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Die zwischen den beteiligten Behörden abgestimmten Leitlinien (Kriterien) bilden den strategischen und organisatorischen Rahmen für die Zusammenarbeit im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum. Sie sollen sicherstellen, dass Bund und Länder bei der Abwehr und dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) wirksam, rechtskonform und zukunftsfähig und insbesondere abgestimmt handeln. Ziel ist die Stärkung der föderalen Zusammenarbeit unter Beibehaltung strukturierter Zuständigkeiten sowie die Erhöhung der Wirksamkeit der Drohnenabwehr und des Drohneneinsatzes im gesamten Bundesgebiet. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum fördert die thematische Vernetzung mit relevanten Partnerinstitutionen und wirkt aktiv in nationalen, europäischen sowie internationalen Netzwerken mit. Erkenntnisse, Technologien und bewährte Verfahren werden aktiv geteilt und genutzt. Hinsichtlich der Kriterien für Ausstattung ist die Gewährleistung der gemeinsamen Zusammenarbeit im GDAZ maßgeblich. Konkrete Vorgaben existieren nicht. Frage 47

Der Abgeordene fragt nach dem Umfang von Drohnenabwehrzentren in den Bundesländern sowie nach den Kriterien des Bundes für die Zusammenarbeit mit dem Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei. Die Parlamentarische Staatssekretärin erläutert die Einrichtung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums, die föderalen Zuständigkeiten und den abgestimmten Rahmen für die länderübergreifende Kooperation.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Haben deutsche Behörden im Jahr 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 Geld an die De-facto-Autoritäten Afghanistans bzw. deren Vertreter für die Durchführung von Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung afghanischer Staatsangehöriger gezahlt, insbesondere für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten oder weitere damit verbundene Dienste, und, wenn ja, in welcher Höhe ? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Haben deutsche Behörden im Jahr 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 Geld an die De-facto-Autoritäten Afghanistans bzw. deren Vertreter für die Durchführung von Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung afghanischer Staatsangehöriger (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html) gezahlt, insbesondere für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten oder weitere damit verbundene Dienste, und, wenn ja, in welcher Höhe (bitte die Gesamtbeträge je genannter Leistung auflisten und angeben, ob diese bereits ausgezahlt wurden oder noch ausstehen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Vollzug des Aufenthaltsrechts obliegt nach der föderalen Kompetenzordnung den Ländern. Die Bundespolizei unterstützt die Länder im Wege der Amtshilfe bei der Passersatzpapierbeschaffung für das Herkunftsland Afghanistan. Bundesbehörden haben kein Geld an die De-facto-Regierung Afghanistans für die Durchführung von Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zwecks Passersatzpapierausstellung afghanischer Staatsangehöriger gezahlt. Frage 48

Die Abgeordnete fragt nach möglichen Zahlungen deutscher Behörden an die Taliban-Regierung für Identitätsfeststellungen afghanischer Staatsangehöriger. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass Bundesbehörden keine derartigen Zahlungen geleistet haben und das Vollzug des Aufenthaltsrechts Ländersache sei.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit wurden jeweils 2025 und 2026 nach Afghanistan abgeschoben , und kann die Bundesregierung ausschließen, dass 2026 Personen afghanischer Staatsangehörigkeit ohne strafrechtliche Verurteilungen nach Afghanistan abgeschoben werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach Kenntnis der Bundesregierung sind 2025 83 und bis Ende April 2026 55 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt worden. Die …
Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit wurden jeweils 2025 und 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Vorliegen und Nichtvorliegen strafrechtlicher Verurteilungen differenziert auflisten), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass 2026 Personen afghanischer Staatsangehörigkeit ohne strafrechtliche Verurteilungen nach Afghanistan abgeschoben werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach Kenntnis der Bundesregierung sind 2025 83 und bis Ende April 2026 55 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt worden. Die Zahlen für April 2026 sind noch vorläufig, da die endgültigen Zahlen erst Ende Mai 2026 vorliegen. Bisher wurden ausschließlich Personen nach Afghanistan zurückgeführt, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Frage 49

Die Abgeordnete fragt nach statistischen Zahlen zu Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan für die Jahre 2025 und 2026, differenziert nach strafrechtlichen Verurteilungen. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass bisher ausschließlich strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen zurückgeführt wurden.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, künftig Kenntnisse darüber einzuholen, ob bzw. inwieweit die Ergebnisse einer jüngst veröffentlichten britischen Studie, die ergab, dass Transgenderpersonen bei Tötungsdelikten häufiger Täter als Opfer sind und dass unter den Transgenderpersonen bei Tötungsdelikten gebürtige Männer wesentlich häufiger Täter waren als gebürtige Frauen , auch für Deutschland zutreffen, und, wenn nein, weshalb nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: …
Plant die Bundesregierung, künftig Kenntnisse darüber einzuholen, ob bzw. inwieweit die Ergebnisse einer jüngst veröffentlichten britischen Studie, die ergab, dass Transgenderpersonen bei Tötungsdelikten häufiger Täter als Opfer sind und dass unter den Transgenderpersonen bei Tötungsdelikten gebürtige Männer wesentlich häufiger Täter waren als gebürtige Frauen (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/36 auf Bundestagsdrucksache 21/5933), auch für Deutschland zutreffen, und, wenn nein, weshalb nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung plant nicht, Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung einzuholen. Frage 50

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung, ob sie prüfen will, ob Ergebnisse einer britischen Studie zu Transgenderpersonen bei Tötungsdelikten auch auf Deutschland zutreffen. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass dies nicht geplant ist.

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FR Frage des Abgeordneten Marcel Emmerich Grüne rede Im Protokoll ↗
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Nichtregierungsorganisation „International Returns and Reintegration Assistance“ im Bereich der freiwilligen Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen eine Zusammenarbeit mit Ministerien der De-facto-Regierung der Taliban, wenn laut Homepage der IRARA mit Bezug auf die Jahre 2025 und 2026 sogar eine Reihe von Memoranda of Understanding mit verschiedenen …
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Nichtregierungsorganisation „International Returns and Reintegration Assistance“ (IRARA) im Bereich der freiwilligen Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen eine (indirekte) Zusammenarbeit mit Ministerien der De-facto-Regierung der Taliban, wenn laut Homepage der IRARA mit Bezug auf die Jahre 2025 und 2026 sogar eine Reihe von Memoranda of Understanding mit verschiedenen afghanischen Ministerien geschlossen wurden (www.irara.org/afghanistan/), und wie läuft die Auszahlung von etwaigen Rückkehrhilfen über die IRARA im Lichte der weiterbestehenden Finanzsanktionen gegenüber der De-facto-Regierung der Taliban praktisch ab (bitte ausführlich begründen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besteht im Bereich der freiwilligen Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger keine Zusammenarbeit mit der De-facto-Regierung in Afghanistan. Der Dienstleister International Returns and Reintegration Assistance (IRARA) ist unter anderem der von Frontex beauftragte Reintegrationspartner in Afghanistan für die Umsetzung des EU-Reintegrationsprogrammes (EURP) in Afghanistan. Die Auszahlung bzw. Bereitstellung der gewährten Reintegrationsunterstützung findet im Zielland statt und umfasst Reintegrationsunterstützung in Form von Barleistungen, aber überwiegend in Form von Sachleistungen. Die Rückkehrenden müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr mit dem Reintegrationspartner in Verbindung setzen, damit die Auszahlung oder Beschaffung von Sachleistungen rechtzeitig organisiert werden kann. Der Reintegrationspartner ist verpflichtet, vor der Auszahlung die Identität der rückgekehrten Person anhand der bei der Bewilligung der Förderung übermittelten Unterlagen zu bestätigen. Nach der Ausgabe von Sachleistungen muss der Reintegrationspartner den entsprechenden Verwendungsnachweis an das BAMF und im EURP-Fall auch an Frontex zur Prüfung vorlegen. Wenn die Kurzzeitunterstützung nicht innerhalb dieser 14-tägigen Frist ausbezahlt bzw. ausgegeben werden kann, kann der oder die Rückkehrende diese Reintegrationshilfe nicht mehr abrufen. Frage 51

Der Abgeordnete fragt nach einer möglichen indirekten Zusammenarbeit des BAMF mit den Taliban über die Organisation IRARA bei der freiwilligen Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger sowie nach der Auszahlung von Rückkehrhilfen trotz bestehender Finanzsanktionen. Die Parl. Staatssekretärin verneint eine Zusammenarbeit mit der De-facto-Regierung und erläutert die praktische Abwicklung der Reintegrationsunterstützung durch Frontex-Partner vor Ort, die hauptsächlich in Sachleistungen erfolgt.

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FR Frage des Abgeordneten Marcel Emmerich Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter „PKS 2025 im Überblick“ von einer Kontextualisierung zu Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige abzusehen, wie dies in den Jahren zuvor erfolgt ist , und wie begründet die Bundesregierung es, dass sie bei der Interpretation zu den unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastungen bei Deutschen und Nichtdeutschen im IMK-Bericht zur PKS 2025 nicht mehr …
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter „PKS 2025 im Überblick“ (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2025/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2025_node.html) von einer Kontextualisierung zu Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige abzusehen, wie dies in den Jahren zuvor erfolgt ist (siehe „PKS 2024 im Überblick“, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024_node.html), und wie begründet die Bundesregierung es, dass sie bei der Interpretation zu den unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastungen bei Deutschen und Nichtdeutschen im IMK-Bericht zur PKS 2025 (Seite 50) nicht mehr wie noch im IMK-Bericht zur PKS 2024 (Seite 52) die erhöhte Anzeigequote „migrantisch“ oder „fremd“ wahrgenommener Personen erwähnt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundeskriminalamt (BKA) evaluiert regelmäßig seine Kommunikationsmaßnahmen und passt diese an. In den Jahren 2024 und 2025 wurden zu Veröffentlichungen wie der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), zu den Fallzahlen der „Politisch Motivierten Kriminalität“ (PMK) und ausgewählten Lagebildern ausführliche und in der Erstellung aufwendige sogenannte Landingpages angefertigt. Diese haben jedoch nicht die erhoffte Resonanz erzielt, weshalb das BKA im Jahr 2026 deutlich komprimiertere Informationen über seine Internetseite zur Verfügung stellt. Ausführliche Informationen sind in den jeweiligen Lageprodukten selbst nach wie vor über die Internetseite des BKA abrufbar, für die PKS neben den umfangreichen Tabellen insbesondere der IMK-Bericht „Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 – Ausgewählte Zahlen im Überblick“. Eine generelle Einordnung der PKS, insbesondere mit Blick auf ihre Aussagegrenzen durch die Beschränkung auf das polizeiliche Hellfeld, erfolgt zu Beginn des IMK-Berichts (Seite 6 f.). Die Ausführungen zu den Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) beschränken sich daher darauf, die im Durchschnitt höhere Tatverdächtigenbelastung nichtdeutscher Staatsangehöriger inhaltlich einzuordnen, ohne nochmals auf den Charakter der PKS als Hellfeldstatistik und die Bedeutung der Anzeigeerstattung für die PKS-Daten einzugehen. Frage 52

Der Abgeordnete fragt nach der Begründung für den Wegfall von Kontextualisierungen zur Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger in der PKS 2025. Die parlamentarische Staatssekretärin erklärt dies mit einer strategischen Anpassung der BKA-Kommunikationsmaßnahmen und verweist auf weiterhin abrufbare ausführliche Informationen im IMK-Bericht.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang aus den laufenden Ermittlungen anderer europäischer Staaten im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files gewonnen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Aufgrund rechtsstaatlicher Vereinbarungen sowie der etablierten Kooperation des Bundeskriminalamtes mit Behörden im In- und Ausland ist davon …
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang aus den laufenden Ermittlungen anderer europäischer Staaten im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files gewonnen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Aufgrund rechtsstaatlicher Vereinbarungen sowie der etablierten Kooperation des Bundeskriminalamtes mit Behörden im In- und Ausland ist davon auszugehen, dass strafrechtlich relevante Informationen mit einem erkennbaren Deutschlandbezug im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files an das Bundeskriminalamt als kriminalpolizeiliche Zentralstelle oder über den justiziellen Rechtshilfeweg übermittelt werden. Das Bundeskriminalamt äußert sich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren ausländischer Strafverfolgungsbehörden. Bezugnehmend auf die Nachrichtendienste sind Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens solche Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Hierdurch besteht die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehende Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Frage 53

Der Abgeordnete fragt nach Erkenntnissen der Bundesregierung aus den Epstein-Files. Die Parlamentarische Staatssekretärin verweigert die Auskunft unter Verweis auf die Geheimhaltungsinteressen der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit und den Schutz des Staatswohls.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Welche „Merkmale oder Glaubensüberzeugungen“ behandeln die Bundesregierung und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „so bedeutsam für die Identität oder das Gewissen […], dass der Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten“ ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Eine bestimmte soziale Gruppe liegt vor, wenn ihre Mitglieder erstens gemeinsame Merkmale aufweisen , und wenn die Gruppe …
Welche „Merkmale oder Glaubensüberzeugungen“ behandeln die Bundesregierung und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „so bedeutsam für die Identität oder das Gewissen […], dass der Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten“ (§ 3b des Asylgesetzes; bitte mit einer abstrakt-generellen Definition und Beispielen ausführlich erklären)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Eine bestimmte soziale Gruppe liegt vor, wenn ihre Mitglieder erstens gemeinsame Merkmale aufweisen (sogenannter Interner Ansatz), und wenn die Gruppe zweitens eine deutlich abgegrenzte Identität innerhalb der Gesellschaft des Herkunftslandes besitzt (sogenannter Externer Ansatz). Dies geht aus § 3b Absatz 1 Nummer 4 Asylgesetz hervor. Gemeinsame Merkmale können beispielsweise angeborene Merkmale sein, ein gemeinsamer Hintergrund, der nicht verändert werden kann, oder eine Glaubensüberzeugung, die so bedeutsam für die Identität oder das Gewissen ist, dass der Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten. Diese Glaubensüberzeugungen sind dabei so identitäts- bzw. persönlichkeitsprägend, dass von der betreffenden Person nicht verlangt werden darf, auf sie zu verzichten. Es handelt sich dabei um Merkmale, die eine Person, obwohl sie sie verändern könnte, nicht gezwungen werden sollte zu verändern, weil sie mit der Identität der Person so eng verbunden sind oder ein Ausdruck ihrer Menschenrechte sind. Beispiele hierfür sind unter anderem Religionszugehörigkeit, Bestehen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft oder die sexuelle Orientierung. Frage 54

Der Abgeordnete fragt nach der abstrakt-generellen Definition und Beispielen für identitätsprägende Merkmale oder Glaubensüberzeugungen im Sinne des Asylgesetzes. Die Parlamentarische Staatssekretärin erläutert daraufhin anhand der gesetzlichen Vorgaben den internen und externen Ansatz sowie Beispiele wie Religionszugehörigkeit und sexuelle Orientierung.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an abzuschiebende Personen gibt es, und bekamen die Personen, die am 26. Februar 2026 bzw. am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurden, ein Handgeld, und, wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Rückgeführten Barmittel zur Verfügung gestellt werden, fällt in …
Welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an (insbesondere nach Afghanistan) abzuschiebende Personen gibt es, und bekamen die Personen, die am 26. Februar 2026 bzw. am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurden, ein Handgeld, und, wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Rückgeführten Barmittel zur Verfügung gestellt werden, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat hierzu keine Vorgaben gemacht. Im Übrigen wird die Mitgabe von Barmitteln im Rahmen der oben genannten Maßnahmen durch die Länder nicht systematisch erfasst. Frage 55

Die Abgeordnete fragt nach Regelungen und Beträgen zur Zahlung eines Handgeldes an nach Afghanistan Abzuschiebende, konkret für zwei benannte Rückführungsdaten. Die parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass dies in die Zuständigkeit der Länder falle, die Bundesregierung keine Vorgaben mache und eine systematische Erfassung durch die Länder nicht erfolge.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Kosten entstehen dem Bund jährlich für die derzeit ungenutzten bundeseigenen Auslandsliegenschaften ? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Summe der laufenden Kosten betrug 2025 circa 40 000 Euro monatlich. Wesentliche Ausgaben umfassen den Werterhalt dienende Betriebskosten einschließlich Bewachungskosten sowie Bauunterhalt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. April 2026 auf Frage 7 der Kleinen Anfrage …
Welche konkreten Kosten entstehen dem Bund jährlich für die derzeit ungenutzten bundeseigenen Auslandsliegenschaften (bitte hierbei eine Gesamtsumme angeben sowie die 13 Liegenschaften mit den höchsten finanziellen Bedarfen samt entsprechender Summen benennen)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Summe der laufenden Kosten betrug 2025 circa 40 000 Euro monatlich. Wesentliche Ausgaben umfassen den Werterhalt dienende Betriebskosten einschließlich Bewachungskosten sowie Bauunterhalt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. April 2026 auf Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksache Nr. 21/5370) verwiesen. Die weitere Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Dienstort Liegenschaft Grund Leerstand Lfd. Kosten/Monat Tel Aviv Ehem. Kanzlei Verkauf 9.634,21 € Santiago de Chile Residenz Sanierung 8.411,91 € Mons/Elouges Ehem. Residenz Verkauf 6.158,25 € Brüssel Residenz Sanierung 2.610,64 € Rio de Janeiro Ehem. Leiterdienstwohnung Verkauf 2.451,82 € Jakarta Residenz Neubau 2.127,97 € Jaunde Ehem. Regionalarztpraxis Verkauf 1.806,11 € Lima Ehem. Kanzlei Verkauf 1.495,59 € Kuala Lumpur Ehem. Kanzlei Verkauf 1.024,27 € Genf Ehem. Dienstwohnung Verkauf 1.008,96 € Decimomannu Ehem. Schule Verkauf 815,06 € Bamako Residenz Sanierung 661,90 € Vilnius Residenz Verkauf 544,80 € Frage 56

Der Abgeordnete fragt nach den jährlichen Kosten des Bundes für ungenutzte Auslandsliegenschaften sowie einer Aufschlüsselung der 13 teuersten Objekte. Die Staatsministerin nennt monatliche Gesamtkosten von rund 40.000 Euro und liefert eine tabellarische Aufstellung der Liegenschaften mit den höchsten laufenden Kosten.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Schreiben des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, in dem er die sofortige Aktivierung der EU-Blocking-Verordnung zum Schutz vor US-Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs sowie die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese fordert , und, wenn ja, wird sie sich – angesichts der von Spanien ausdrücklich gesuchten Unterstützung anderer …
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Schreiben des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, in dem er die sofortige Aktivierung der EU-Blocking-Verordnung zum Schutz vor US-Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs sowie die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese fordert (vergleiche www.berliner-zeitung.de/article/brief-an-von-der-leyen-spanien-draengt-auf-schutz-fuer-albanese-und-istgh-vertreter-10034663), und, wenn ja, wird sie sich – angesichts der von Spanien ausdrücklich gesuchten Unterstützung anderer EU-Staaten – dafür einsetzen, diesen Vorstoß zu unterstützen und die Aufnahme der betreffenden US-Dekrete in die Liste der von der Verordnung erfassten Maßnahmen auf die Tagesordnung des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2026 zu setzen? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung hat die Positionierung der spanischen Regierung zur Aktivierung der Blocking-Verordnung im oben genannten Kontext zur Kenntnis genommen. Das Initiativrecht für die Anwendbarmachung der Blocking-Verordnung auf diesen Fall liegt bei der Europäischen Kommission. Bislang liegt kein Vorschlag zur Aktivierung seitens der Kommission vor. Zu möglichen noch nicht eingebrachten Vorschlägen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Frage 57

Die Abgeordnete fragt nach Kenntnis und Unterstützung der Bundesregierung bezüglich eines spanischen Anliegens zur Aktivierung der EU-Blocking-Verordnung zum Schutz vor US-Sanktionen gegen Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Staatsministerin bestätigt die Kenntnisnahme und verweist darauf, dass die Initiative bei der EU-Kommission liegt und seitens der Bundesregierung zu nicht existierenden Vorschlägen keine Stellung bezogen wird.

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FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Gründen stellt das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung für Auslandsprojekte zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigenden und zur Aufklärung gegen Vorurteile und Diskriminierung gegen LSBTIQ besonders im Globalen Süden und in Osteuropa ein, wie mir zugetragen wurde , und welche wesentlichen Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung gab es in der laufenden Legislaturperiode mit …
Aus welchen Gründen stellt das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Träger: LSVD+-Verband Queere Vielfalt e. V.) für Auslandsprojekte zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigenden und zur Aufklärung gegen Vorurteile und Diskriminierung gegen LSBTIQ besonders im Globalen Süden und in Osteuropa ein, wie mir zugetragen wurde (bitte unter Nennung der förderbeendeten Auslandsprojekte beantworten), und welche wesentlichen Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung gab es in der laufenden Legislaturperiode mit Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung mit dem Thema „LSBTIQ/Global Gag Rule“ (bitte unter Berücksichtigung von Ministerialebenen wie Referatsleitungen angeben)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Eine Einstellung bereits beschiedener Förderungen hat nicht stattgefunden. Verfügbare Mittel dienen ausdrücklich auch dem Zweck, die Zivilgesellschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu stärken. Im Sinne dieser parlamentarischen Vorgaben werden Menschenrechtsprojekte mit lokalen Partnern im Rahmen der politischen Prioritäten der Bundesregierung umgesetzt. Die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung findet regelmäßig Eingang in Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, über deren vertraulichen Inhalt sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht äußert. Frage 58

Die Abgeordnete fragt nach den Gründen für die angebliche Einstellung der Förderung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung für LSBTIQ-Auslandsprojekte sowie nach Kontakten der Bundesregierung zur US-Regierung zum Thema „LSBTIQ/Global Gag Rule“. Die Staatsministerin stellt in ihrer Antwort klar, dass es keine Einstellung bereits bewilligter Förderungen gebe und verweist hinsichtlich der Regierungskontakte auf Vertraulichkeit.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung Informationen zu den in Medienberichten vorgelegten Hinweisen , wonach der angekündigte Rückzug Christian Schmidts als Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit Druck der US-Administration unter Präsident Donald Trump und energiewirtschaftlichen Interessen von mit der Trump-Familie verbundenen Investoren an einem Pipelineprojekt in Bosnien und Herzegowina stehen könnte, und, wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus …
Hat die Bundesregierung Informationen zu den in Medienberichten vorgelegten Hinweisen (vergleiche www.dw.com/de/christian-schmidt-hoher-repraesentant-bosnien-herzegowina-milorad-dodik-republika-srpska/a-77117542), wonach der angekündigte Rückzug Christian Schmidts als Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit Druck der US-Administration unter Präsident Donald Trump und energiewirtschaftlichen Interessen von mit der Trump-Familie verbundenen Investoren an einem Pipelineprojekt in Bosnien und Herzegowina stehen könnte, und, wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre bisherige Unterstützung des Amtes des Hohen Repräsentanten, das seit Jahrzehnten tief in die demokratische Selbstbestimmung Bosniens und Herzegowinas eingreifen kann? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Der Hohe Repräsentant hat am 12. Mai 2026 im Rahmen der regulären Berichterstattung vor dem VN-Sicherheitsrat erklärt, sich aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurückzuziehen. Die Bundesregierung respektiert diese Entscheidung und dankt Christian Schmidt ausdrücklich für seine Arbeit für Frieden, Stabilität und den Zusammenhalt von Bosnien und Herzegowina. Die Bundesregierung unterstützt die Institution des Hohen Repräsentanten als Garant für die Sicherung der zivilen Aspekte der Daytoner Friedensordnung. Frage 59

Die Abgeordnete fragt nach Kenntnissen der Bundesregierung über mögliche Zusammenhänge zwischen dem angekündigten Rückzug des Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina und US-amerikanischen sowie energiewirtschaftlichen Interessen. Zudem fragt sie nach Konsequenzen für die Unterstützung des Amtes angesichts dessen tiefgreifender Eingriffe in die demokratische Selbstbestimmung.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen , und inwiefern können die von der Bundesregierung herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin ihre Auffassung stützen, dass die restriktive Anwendung der Härtefallregelung mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar sei, da …
Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen, bisheriger Entscheidungen und Ergebnissen der Prüfungen, erteilter Visa und wie vielen dieser ein gerichtlicher Vergleich oder eine positive gerichtliche Entscheidung vorausging), und inwiefern können die von der Bundesregierung herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 21/4657) ihre Auffassung stützen, dass die restriktive Anwendung der Härtefallregelung mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vereinbar sei, da es in dem Urteil 38 K 427/24 V (Seite 12 folgende) im Gegenteil heißt, dass die Anwendung „des hergekommenen, eine Sondersituation voraussetzenden Maßstabs“ – wie vom Auswärtigen Amt praktiziert (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1732) – höherrangiges Recht nicht ausreichend berücksichtige (auch in dem Urteil 18 K 159/25 V ist von einer notwendigen „weiten Auslegung des § 22 Satz 1 AufenthG“ die Rede, während die Urteile 21 K 116/23 V und 13 K 42/25 V mit keinem Wort auf das Grundsatzurteil M. A. des EGMR eingehen), zumal das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil 1 C 8.21 vom 8. Dezember 2022 nur deshalb von einer höheren Schwelle in Bezug auf § 22 AufenthG sprach, weil zugleich eine positive Ermessensentscheidung im Rahmen des damaligen § 36a AufenthG möglich war (bitte begründen)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Zum Stichtag 15. Mai 2026 lagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 4 787 Härtefallanzeigen vor. IOM hat 2 467 Interviews betreffend 8 495 Personen durchgeführt. Für rund 1 140 dieser Härtefallanzeigen hat IOM die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen und diese an das Auswärtige Amt (AA) für die Vorprüfung übermittelt. Seit Mitte April 2026 wird die Vorprüfung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) unter fachlicher Anleitung durch das AA durchgeführt. AA und BVA haben die Vorprüfung von 1 022 Härtefallanzeigen abgeschlossen. In der großen Mehrzahl der Fälle ist danach bisher ein Härtefall im Sinne des § 22 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht festgestellt worden. 285 Fälle befinden sich noch in vertiefter Prüfung. Nach § 22 Satz 1 AufenthG sind während der aktuellen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bisher sieben Visa erteilt worden, fünf davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche. Eine laufende statistische Erfassung mit Aufschlüsselung nach Alter, Herkunftsländern und Bearbeitungsstand der jeweiligen Härtefallanzeige und anhängigen Visumanträgen erfolgt nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 19. März 2026 auf Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 21/4915) verwiesen. Die Bundesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass in keiner der ihr bekannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlins und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg festgestellt wird, dass das Aussetzungsgesetz mit höherrangigem Recht unvereinbar sei. Dies gilt auch für das von der Fragestellerin in Bezug genommene Urteil der 38. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Dezember 2025 (VG 38 K 427/24 V). Frage 60

Die Abgeordnete fragt nach Statistiken zur Härtefallprüfung beim Familiennachzug und hinterfragt die gesetzliche Vereinbarkeit der restriktiven Praxis mit der EGMR-Rechtsprechung unter Verweis auf konkrete Gerichtsurteile. Die Staatsministerin liefert detaillierte Bearbeitungszahlen und widerspricht der rechtlichen Bewertung, indem sie darauf verweist, dass kein Gericht die Unvereinbarkeit des Aussetzungsgesetzes mit höherrangigem Recht festgestellt habe.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Wird die Bundesregierung auf die Entscheidung der schwedischen Regierung, den Bau der 700-MW-Hansa-PowerBridge-Verbindung offiziell wegen „Ineffizienzen des deutschen Strommarktes“ und möglichen höheren Preisen und Instabilität in Südschweden abzulehnen, reagieren, und, wenn ja, wie, und hat sie Schritte unternommen, um diese Entscheidung Schwedens zu revidieren, und, wenn ja, welche ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung bedauert, dass die …
Wird die Bundesregierung auf die Entscheidung der schwedischen Regierung, den Bau der 700-MW-Hansa-PowerBridge-Verbindung offiziell wegen „Ineffizienzen des deutschen Strommarktes“ und möglichen höheren Preisen und Instabilität in Südschweden abzulehnen, reagieren, und, wenn ja, wie, und hat sie Schritte unternommen, um diese Entscheidung Schwedens zu revidieren, und, wenn ja, welche (https://oilprice.com/Latest-Energy-News/World-News/Sweden-Rejects-New-Power-Cable-to-Germany-Over-Market-Inefficiencies.html?trk=public_post_comment-text)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung bedauert, dass die schwedische Regierung den geplanten Interkonnektor zwischen Deutschland und Schweden, die sogenannte Hansa PowerBridge, nicht weiterverfolgt. Das Projekt ist eines von vielen Projekten, die grenzüberschreitenden Stromaustausch in Europa ermöglichen und die Versorgungssicherheit noch weiter verbessern sollen. Die Bundesregierung führt mit Schweden regelmäßig Gespräche über verschiedene Kanäle, um für eine Fortführung der Hansa PowerBridge zu werben. Ob und wann Schweden den Stopp zurücknehmen wird, ist aktuell ungewiss. Frage 61

Der Abgeordnete fragt nach der Haltung der Bundesregierung zur Ablehnung des Stromleitungsprojekts Hansa PowerBridge durch Schweden und nach unternommenen Schritten zur Revision dieser Entscheidung. Die Staatssekretärin bestätigt das Bedauern der Bundesregierung und verweist auf laufende diplomatische Bemühungen für eine Fortführung des Projekts.

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FR Frage des Abgeordneten Raimond Scheirich AfD rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik an der neuen 12-Uhr-Regel für Spritpreise, nach welcher es inzwischen von vielen Seiten ernstzunehmende Einwände gibt, Anpassungsbedarf, und, wenn ja, welchen, und, wenn nein, warum nicht ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der Bundesregierung sind die presseöffentlichen Verlautbarungen zur 12-Uhr-Regel und ihrer Wirkung bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird …
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik an der neuen 12-Uhr-Regel für Spritpreise, nach welcher es inzwischen von vielen Seiten (Ökonomen, Verbraucherschützern, dem ADAC und vom Bundeskartellamt) ernstzunehmende Einwände gibt, Anpassungsbedarf, und, wenn ja, welchen, und, wenn nein, warum nicht (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/massnahmen-gegen-spritpreise-2410850)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der Bundesregierung sind die presseöffentlichen Verlautbarungen zur 12-Uhr-Regel und ihrer Wirkung bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird – wie öffentlich angekündigt – ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) einen Round Table mit relevanten Stakeholdern durchführen, um über die Praxiserfahrungen mit der Regelung weitere Informationen zu bekommen. Zudem wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie in § 4 KPAnG vorgesehen, ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung den gesetzgebenden Körperschaften einen Bericht über die Erfahrungen mit der Regelung vorlegen. Aus Sicht der Bundesregierung sollten die Erkenntnisse aus diesen beiden Prozessen zunächst abgewartet werden, bevor über mögliche Anpassungen entschieden wird. Frage 62

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung anges vielfältiger Kritik an der neuen 12-Uhr-Regel für Spritpreise nach Anpassungsbedarf. Die Staatssekretärin verweist darauf, dass zunächst die Ergebnisse eines Round Tables nach einem halben Jahr und ein Erfahrungsbericht nach einem Jahr abgewartet werden sollen.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Ist die Klage der russischen Seite gegen die letzte Treuhand über Rosneft Deutschland GmbH mittlerweile ruhend gestellt, und, wenn nein, mit wem und mit welchem Ziel verhandelt die Bundesregierung über eine solche Ruhigstellung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Seit 28. Februar 2026 steht die Rosneft Deutschland GmbH unter Treuhandverwaltung nach § 6a des Außenwirtschaftsgesetzes , womit die bisherige Treuhandverwaltung …
Ist die Klage der russischen Seite gegen die letzte Treuhand über Rosneft Deutschland GmbH mittlerweile ruhend gestellt, und, wenn nein, mit wem und mit welchem Ziel verhandelt die Bundesregierung über eine solche Ruhigstellung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Seit 28. Februar 2026 steht die Rosneft Deutschland GmbH unter Treuhandverwaltung nach § 6a des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), womit die bisherige Treuhandverwaltung nach § 17 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) abgelöst wurde. Rosneft Russland hat Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Anordnung der Treuhand nach § 6a AWG erhoben. Die Klage wurde bisher nicht ruhend gestellt. Die Prozessbeteiligten und deren Prozessvertreter sind in Verhandlungen über eine etwaige Ruhendstellung des Verfahrens. Frage 63

Der Abgeordnete fragt nach dem Status der Klage Russlands gegen die Treuhandverwaltung der Rosneft Deutschland GmbH und möglichen Verhandlungen zu einer Ruhigstellung. Die Staatssekretärin antwortet sachlich, dass die Klage noch nicht ruhend gestellt ist, aber Processbeteiligte in Verhandlungen dazu stehen.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Entsteht durch die ersatzlose Streichung des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes , insbesondere des bisherigen § 72 Absatz 4 GEG, nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf sorgfältig geprüft. Nach …
Entsteht durch die ersatzlose Streichung des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere des bisherigen § 72 Absatz 4 GEG, nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert (vergleiche Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf sorgfältig geprüft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtskonform. Frage 64

Der Abgeordnete fragt nach Ansicht der Bundesregierung, ob die Streichung des § 72 GEG ein verfassungsrechtliches Risiko birgt und ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass der Gesetzentwurf sorgfältig geprüft wurde und verfassungsrechtskonform sei.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Liegen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ der Firmen Enertrag SE und Zaffra B.V auf dem Gelände der Raffinerie PCK in Schwedt bereits alle nötigen finalen Genehmigungen der Europäischen Kommission vor, und, wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung diese ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Ja, es liegen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ alle nötigen Genehmigungen der Europäischen Kommission vor. …
Liegen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reiche-pck-schwedt-2429974) der Firmen Enertrag SE und Zaffra B.V auf dem Gelände der Raffinerie PCK in Schwedt bereits alle nötigen finalen Genehmigungen der Europäischen Kommission vor, und, wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung diese (gegebenenfalls bitte einzeln auflisten)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Ja, es liegen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ (genehmigt und bewilligt noch unter dem Namen „Concrete Chemicals“; Zuwendungsempfänger ist die Concrete Chemicals GmbH) alle nötigen Genehmigungen der Europäischen Kommission vor. Zuletzt wurde am 08. April 2026 eine Änderungsgenehmigung durch die Europäische Kommission erteilt, die einen Standortwechsel von Rüdersdorf nach Schwedt ermöglicht. Der Standortwechsel wurde durch den Zuwendungsempfänger beantragt. Bei ihrem Besuch am 11. Mai 2026 am Standort PCK Schwedt hat Bundeswirtschaftsministerin Reiche nochmals die Unterstützung des BMWE für das Projekt bekräftigt. Frage 65

Der Abgeordnete fragt nach dem Status der finalen Genehmigungen der EU-Kommission für das Projekt „Brandenburg eSAF“ am Standort der Raffinerie PCK in Schwedt. Die Parlamentarische Staatssekretärin bestätigt, dass alle nötigen Genehmigungen vorliegen, zuletzt eine Änderungsgenehmigung im April 2026 für den Standortwechsel.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Liegen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ der Firmen Enertrag SE und Zaffra B.V auf dem Gelände der Raffinerie PCK in Schwedt bereits die Zustimmungen aller Gesellschafter von PCK vor, und, wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung diese ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Zuwendungsempfänger des Projekts „Brandenburg eSAF“ ist die Concrete Chemicals GmbH. Dies ist ein Joint Venture der …
Liegen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reiche-pck-schwedt-2429974) der Firmen Enertrag SE und Zaffra B.V auf dem Gelände der Raffinerie PCK in Schwedt bereits die Zustimmungen aller Gesellschafter von PCK (Rosneft und Shell) vor, und, wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung diese (gegebenenfalls bitte einzeln auflisten)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Zuwendungsempfänger des Projekts „Brandenburg eSAF“ (genehmigt und bewilligt noch unter dem Namen „Concrete Chemicals“) ist die Concrete Chemicals GmbH. Dies ist ein Joint Venture der Firmen ENERTRAG SE und Zaffra B.V. Die PCK-Raffinerie ist nicht an der Projektgesellschaft beteiligt. Am 8. April 2026 erteilte die Europäische Kommission eine Änderungsgenehmigung, die einen Standortwechsel des Projekts von Rüdersdorf nach Schwedt ermöglicht. Der Standortwechsel wurde durch den Zuwendungsempfänger beantragt. Bei ihrem Besuch am 11. Mai 2026 am Standort PCK Schwedt hat Bundeswirtschaftsministerin Reiche nochmals die Unterstützung des BMWE für das Projekt bekräftigt. Es liegt in der Verantwortung des Zuwendungsempfängers, die Umsetzung des Projekts inklusive der Erschließung von geeigneten Produktionsflächen sicherzustellen. Zugleich liegt derzeit der Bundesnetzagentur als Treuhänderin der Rosneft Deutschland ein Antrag von Rosneft Deutschland vor, Flächen der PCK-Raffinerie für das Projekt „Brandenburg eSAF“ entgeltlich bereitzustellen. Bei der PCK-Raffinerie muss eine Grundstückbereitstellung von den Gesellschaftern (Shell, Eni und Rosneft Deutschland) gebilligt werden. Die Bundesnetzagentur wird die Prüfung des Antrages von Rosneft Deutschland abschließen, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Derzeit ist das noch nicht der Fall. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, ob andere Gesellschafter der PCK-Raffinerie bereits ihre Zustimmung gegeben haben. Frage 66

Der Abgeordnete fragt nach dem Stand der Gesellschafterzustimmungen für das Projekt „Brandenburg eSAF“ auf dem Gelände der Raffinerie PCK in Schwedt. Die Parl. Staatssekretärin erläutert, dass die Prüfung eines entsprechenden Antrags durch die Bundesnetzagentur noch aussteht und der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse zu Zustimmungen der Gesellschafter vorliegen.

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FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Wann ist mit konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Angebots für Bildungskredite mit fairen Konditionen und verlässlicher Zinsbindung zu rechnen, und durch welche konkreten Instrumente und Ausgestaltungsmerkmale soll sichergestellt werden, dass diese Ziele erreicht werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen des als Eigenmittelprogramm der Kreditanstalt …
Wann ist mit konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Angebots für Bildungskredite mit fairen Konditionen und verlässlicher Zinsbindung zu rechnen, und durch welche konkreten Instrumente und Ausgestaltungsmerkmale soll sichergestellt werden, dass diese Ziele erreicht werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen des als Eigenmittelprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) konzipierten Studienkredits obliegt grundsätzlich der KfW. Die Bundesregierung steht jedoch mit der KfW zu der Frage im Austausch, ob bzw. welche Möglichkeiten es KfW-seitig gibt, die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits zu verbessern. Die Bundesregierung setzt sich fortwährend für gute Konditionen des KfW-Studienkredits ein. Frage 67

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung eines im Koalitionsvertrag angekündigten Bildungskredits mit fairen Konditionen. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass die Ausgestaltung bei der KfW liegt, die Bundesregierung sich aber fortwährend für gute Konditionen einsetzt und mit der KfW im Austausch stehe.

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FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie oft hat die in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/1709 zur innovationspolitischen Strategie der Bundesregierung erwähnte gemeinsame interministerielle Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung getagt, und welche konkreten Anpassungen an Förderprogrammen wie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand oder „Forschungsergebnisse für den Mittelstand“ wurden aufgrund dieser Treffen vorgenommen, um sie an die neue Strategie des Bundesministeriums für Forschung, …
Wie oft hat die in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/1709 zur innovationspolitischen Strategie der Bundesregierung erwähnte gemeinsame interministerielle Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung getagt, und welche konkreten Anpassungen an Förderprogrammen wie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder „Forschungsergebnisse für den Mittelstand“ (Inno-Kom) wurden aufgrund dieser Treffen vorgenommen, um sie an die neue Strategie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt anzupassen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Die gemeinsame Arbeitsgruppe Transfer vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verfolgt das Ziel, Hemmnisse in Transferprozessen zu identifizieren und Vorschläge zur Stärkung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen sowie zur Weiterentwicklung bestehender Prozesse und Förderinstrumente zu erarbeiten. Grundlage der Zusammenarbeit ist die den Organisationserlass des Bundeskanzlers umsetzende Verwaltungsvereinbarung zwischen BMFTR und BMWE vom November 2025. Die Arbeit der AG orientiert sich an den praktischen Erfahrungen und Bedarfen der Akteure der Transferförderung und erfolgt in nutzerorientierten Formaten wie Workshops, Fachgesprächen und themenspezifischen Arbeitsrunden. Seit Jahresbeginn 2026 haben bereits vier Sitzungen auf Arbeitsebene stattgefunden. Fortlaufend findet auch ein schriftlicher und mündlicher Austausch statt. Für Juni 2026 sind eine Sitzung auf Staatssekretärsebene sowie ein Workshop geplant. Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode sollen zusätzliche themen- und nutzerbezogene Formate folgen. Frage 68

Die Abgeordnete fragt nach Tagungsfrequenz einer interministeriellen Arbeitsgruppe sowie konkreten Anpassungen von Mittelstands-Förderprogrammen. Die Antwort des Staatssekretärs beschreibt die Arbeitsweise der Gruppe, verweist auf vier Sitzungen seit Jahresbeginn 2026 und kündigt weitere Formate an, ohne spezifische Programmänderungen zu nennen.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet – insbesondere bei anonymen oder im Ausland gehosteten Accounts – zu verbessern, und wie bewertet sie die aktuelle Effektivität der bestehenden strafprozessualen Instrumente? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Strafverfolgungsbehörden stehen in der Strafermittlung im digitalen Raum aktuell vor Herausforderungen: Sie können zwar Nutzungsdaten bei digitalen Diensten, …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet – insbesondere bei anonymen oder im Ausland gehosteten Accounts – zu verbessern, und wie bewertet sie die aktuelle Effektivität der bestehenden strafprozessualen Instrumente? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Strafverfolgungsbehörden stehen in der Strafermittlung im digitalen Raum aktuell vor Herausforderungen: Sie können zwar Nutzungsdaten bei digitalen Diensten, zum Beispiel sozialen Netzwerken, erheben. Doch wenn es sich dabei um anonyme oder fiktive Daten handelt, lässt sich damit der mutmaßliche Täter nicht ermitteln. Die Strafverfolgungsbehörden können beim digitalen Dienst auch die von ihm verwendete IP-Adresse erheben. Doch eine Abfrage bei den Internetzugangsdiensteanbietern hat aktuell nur dann Erfolg, wenn die abgefragten Daten dort noch gespeichert sind. Um die Aufklärungsmöglichkeiten zu verbessern, hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, drei Monate lang die zugewiesenen IP-Adressen zu speichern, sodass sich in diesem Zeitraum die Anschlussinhaber identifizieren lassen. Außerdem gilt ab dem 18. August dieses Jahres die E-Evidence-Verordnung. Sie wird es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, elektronische Beweismittel unmittelbar bei Diensteanbietern im EU-Ausland zu erheben, ohne dass es dafür noch eines Rechtshilfeersuchens bedürfte. Frage 69

Der Abgeordnete fragt nach Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet, insbesondere bei anonymen oder im Ausland gehosteten Accounts. Parlamentarischer Staatssekretär Schwabe erläutert die Herausforderungen bei der Ermittlung im digitalen Raum und stellt gesetzliche Vorhaben wie die befristete IP-Adressspeicherung und die E-Evidence-Verordnung vor.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis bei Straftaten nach den §§ 176 fortfolgende des Strafgesetzbuchs weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Auswertung großer Datenmengen aus digitalen Endgeräten und internationalen Plattformen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Bundesregierung ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein besonders wichtiges Anliegen. Die rechtlichen Grundlagen, um …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis bei Straftaten nach den §§ 176 fortfolgende des Strafgesetzbuchs weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Auswertung großer Datenmengen aus digitalen Endgeräten und internationalen Plattformen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Bundesregierung ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein besonders wichtiges Anliegen. Die rechtlichen Grundlagen, um beispielsweise Datenträger mit großen Datenmengen auszuwerten, existieren bereits. Die Durchsicht von elektronischen Speichermedien ist ausdrücklich in § 110 Absatz 3 der Strafprozessordnung geregelt. Dabei dürfen die Strafverfolgungsbehörden auch technische Unterstützung nutzen, um beispielsweise die Speichermedien auf kinderpornografisches Material durchzusehen. Die Strafverfolgung von Delikten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten, obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. Sie entscheiden auch darüber, welche technischen Hilfsmittel sie bei der Auswertung von Daten einsetzen. Um die Möglichkeiten der Datenanalyse noch weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung am 29. April 2026 ein Gesetzespaket zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Die darin enthaltene Befugnis zur automatisierten Datenanalyse dient dem Zweck, informationssystem- und verfahrensübergreifend Zusammenhänge in bereits rechtmäßig gespeicherten Daten zu erkennen. Frage 70

Der Abgeordnetefragt nach Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere bei der Auswertung großer digitaler Datenmengen. Die Antwort verweist auf bestehende rechtliche Grundlagen in der StPO, die Zuständigkeit der Länder und einen geplanten Gesetzentwurf zur automatisierten Datenanalyse.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Wann wird der Deutsche Reisesicherungsfonds nach Kenntnis der Bundesregierung das für das aktuelle Absicherungsjahr vorgesehene Zielkapital erreichen , und ist nach Erreichen des Zielkapitals geplant, die Beiträge für die einzahlenden Unternehmen erneut zu reduzieren ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat das aus seiner Sicht erforderliche Zielkapital unter Berücksichtigung des prognostizierten absicherungspflichtigen Umsatzes des größten Reiseanbieters …
Wann wird der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) nach Kenntnis der Bundesregierung das für das aktuelle Absicherungsjahr vorgesehene Zielkapital erreichen (bitte das aktuelle Fondsvermögen angeben und nach Kapitalformen aufschlüsseln), und ist nach Erreichen des Zielkapitals geplant, die Beiträge für die einzahlenden Unternehmen erneut zu reduzieren (bitte Zeitplan und Höhe der Reduzierung angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat das aus seiner Sicht erforderliche Zielkapital unter Berücksichtigung des prognostizierten absicherungspflichtigen Umsatzes des größten Reiseanbieters zum 31. März mit 959,966 Millionen Euro errechnet. Dem steht nach den Berechnungen des DRSF zum 31. März 2026 ein Fondsvermögen von 946,623 Millionen Euro gegenüber, welches nach den mitgeteilten Planzahlen wegen laufender Mittelabflüsse zum 30. Juni 2026 auf 908,316 Millionen Euro und zum 30. September 2026 auf 900,575 Millionen Euro abschmelzen wird. Die Lücke zur Erreichung des Zielkapitals wird durch eine dem DRSF zur Verfügung stehende unwiderrufliche Kreditzusage geschlossen. Eine weitere Senkung des Entgeltsatzes hängt von der weiteren Umsatzentwicklung insbesondere des umsatzstärksten Reiseanbieters und auch davon ab, ob es zwischenzeitlich zu Mittelabflüssen durch weitere Insolvenzen mit erheblichen Erstattungsansprüchen der Reisenden kommt. Frage 71

Der Abgeordnete fragt nach dem Zielkapital des Deutschen Reisesicherungsfonds, dem aktuellen Fondsvermögen, geplanten Beitragssenkungen sowie entsprechenden Zeitplänen. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs erläutert die errechnete Zielkapitalgröße, die prognostizierten Mittelabflüsse und die Bedingungen für künftige Entgeltsatzsenkungen.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass Menschen mit geringem Einkommen oder Bürgergeldbeziehende oft gezwungen sind, auf billige, ungesunde Ernährung auszuweichen, obwohl die gravierenden gesundheitlichen Folgen schlechter Ernährung bekannt sind, und, wenn ja, welchen, und plant die Bundesregierung konkrete Programme, damit Menschen mit geringem Einkommen, Bürgergeldbeziehende und bald Menschen in der neuen Grundsicherung leichter Zugang zu gesunden, frischen Lebensmitteln …
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass Menschen mit geringem Einkommen oder Bürgergeldbeziehende oft gezwungen sind, auf billige, ungesunde Ernährung auszuweichen, obwohl die gravierenden gesundheitlichen Folgen schlechter Ernährung bekannt sind, und, wenn ja, welchen, und plant die Bundesregierung konkrete Programme, damit Menschen mit geringem Einkommen, Bürgergeldbeziehende (bei deren Regelsätzen schon lange kritisiert wird, sie würden für eine gesunde Ernährung nicht ausreichen) und bald Menschen in der neuen Grundsicherung leichter Zugang zu gesunden, frischen Lebensmitteln erhalten, zum Beispiel durch kostenlose Schulessen, Sozialmärkte oder Zuschüsse, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Die Regelbedarfe in der Existenzsicherung stellen aufgrund ihrer statistisch basierten Ermittlung ein Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte in Deutschland dar. Aus den Verbrauchsausgaben, die in die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte für Ernährung eingehen, ist nicht erkennbar, welche Nahrungsmittel diese Haushalte kaufen und wie sie diese verwenden. Neben den genannten Zusammenhängen zeigen auch die in der Fragestellung enthaltenen Maßnahmen für eine bessere Ernährung auf, dass ein breiter Maßnahmenansatz erforderlich ist, der deutlich über den Kreis der existenzsichernde Leistungen beziehenden Personen hinausgeht und dabei nicht ausschließlich an monetären Kriterien orientiert ist. Für Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen von Bildung und Teilhabe haben, werden, wenn sie an gemeinsamer Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen teilnehmen, die Aufwendungen übernommen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass alle Kinder mit Anspruch auf diese Leistung ein kostendeckendes Mittagessen erhalten sollen. Um die Beantragung der Leistung zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend als ersten Schritt einen Praxischeck durchgeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bringen sich auf Fachebene ein. Frage 72

Die Abgeordnete fragt nach Handlungsbedarf und konkreten Programmen der Bundesregierung, um Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu gesunder Ernährung zu erleichtern. Die Staatssekretärin verweist auf die statistisch basierten Regelbedarfe, betont die Notwendigkeit breiterer, nicht rein monetärer Maßnahmen und erläutert bestehende sowie geplante Regelungen zur Mittagsverpflegung für Kinder mit Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele der im Jahr 2026 von der Bundesagentur für Arbeit eingeleiteten 133 640 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unberechtigten bzw. betrügerischen Bezugs von Sozialleistungen entfallen auf Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft , und wie stellt die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die 104 zugelassenen kommunalen Träger sicher, dass insoweit für die auf den Bund entfallenden Kosten der Leistungsgewährung eine …
Wie viele der im Jahr 2026 von der Bundesagentur für Arbeit eingeleiteten 133 640 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unberechtigten bzw. betrügerischen Bezugs von Sozialleistungen (www.jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/so-viele-faelle-von-sozialleistungsbetrug-fliegen-auf/) entfallen auf Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft (bitte Gesamtzahl der betroffenen Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft sowie die 13 Nationalitäten mit der höchsten Zahl betroffener Leistungsbezieher angeben), und wie stellt die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die 104 zugelassenen kommunalen Träger („Optionskommunen“) sicher, dass insoweit für die auf den Bund entfallenden Kosten der Leistungsgewährung eine ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel gewährleistet ist und unberechtigter bzw. betrügerischer Leistungsbezug verfolgt wird, wenn die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Jahresbilanz zu den auf die „Optionskommunen“ entfallenden Fällen von Leistungsmissbrauch keine Angaben machen kann? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Der Bundesregierung liegen keine nach Staatsangehörigkeit differenzierten Daten zum Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in der Fragestellung erwähnte Anzahl von 133 640 Ermittlungsverfahren der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit zum Leistungsmissbrauch im SGB II für das Jahr 2025 zu entnehmen ist. Die zugrunde liegenden Daten können nicht nach Staatsangehörigkeiten ausgewertet werden. Bei den erfassten Fällen handelt es sich um eingeleitete Verfahren bzw. Verdachtsfälle. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass in allen Fällen ein unberechtigter oder betrügerischer Leistungsbezug tatsächlich festgestellt wurde. Die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die ihr vorliegenden Daten aus dem Bereich der gemeinsamen Einrichtungen. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Frage 73

Der Abgeordnetefragt nach der Aufschlüsselung von Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs nach Staatsangehörigkeit sowie nach der Kontrolle der Mittelverwendung in Optionskommunen. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass dazu keine nach Staatsangehörigkeit differenzierten Daten vorlägen und für die Optionskommunen keine Angaben gemacht werden könnten.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Wie hat sich in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Zahl der Beschäftigten in Industrie, Gewerbe, Handel und Landwirtschaft einerseits im Vergleich zur Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst andererseits entwickelt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Im Oktober 2025 gab es rund 35,22 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter waren rund 14,05 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in …
Wie hat sich in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Zahl der Beschäftigten in Industrie, Gewerbe, Handel und Landwirtschaft einerseits im Vergleich zur Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst andererseits entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und für das laufende Jahr die Zahlen des ersten Quartals angeben und dabei bitte jeweils einen Gesamtwert für die vier genannten Branchen sowie einen Wert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auflisten)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Im Oktober 2025 gab es rund 35,22 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter waren rund 14,05 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Wirtschaftsabschnitten Landwirtschaft, Produzierendes Gewerbe und Handel tätig und rund 9,31 Millionen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Erziehung, Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen. Im Juni 2013 gab es rund 29,62 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter 13,15 Millionen in den Wirtschaftsabschnitten Landwirtschaft, Produzierendes Gewerbe und Handel sowie 6,99 Millionen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Erziehung, Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen. Weitere Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden – Daten liegen bis Oktober 2025 vor –: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) Deutschland (Arbeitsort) Zeitreihe, Datenstand: Mai 2026 Stichtag Insgesamt darunter Summe der Spalten 3 bis 6 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Dienstleistungsbereiche Ohne Angabe Bergbau, Energie- u. Wasserversorg., Entsorgungs-wirtschaft, Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen öffentl. Verw., Verteidigung, Soz.-vers., Ext. Orga. Erziehung, Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen restliche Wirtschaftsabschnitte A bis G A B, D, E, F C G O, U P, Q H bis N, R, S, T 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30. Jun 2013 29.615.680 13.146.218 236.862 2.219.593 6.544.148 4.145.615 1.717.979 5.276.410 9.473.140 1.933 30. Jun 2014 30.174.505 13.278.913 244.677 2.240.381 6.613.194 4.180.661 1.724.120 5.424.313 9.745.189 1.970 30. Jun 2015 30.771.297 13.415.700 247.538 2.248.397 6.666.275 4.253.490 1.717.519 5.554.708 10.081.423 1.947 30. Jun 2016 31.443.318 13.574.452 246.467 2.284.615 6.725.261 4.318.109 1.752.912 5.746.699 10.367.575 1.680 30. Jun 2017 32.164.973 13.763.169 248.052 2.337.722 6.797.172 4.380.223 1.780.281 5.925.296 10.694.678 1.549 30. Jun 2018 32.870.228 14.024.589 250.983 2.394.546 6.930.836 4.448.224 1.810.462 6.067.183 10.966.293 1.701 30. Jun 2019 33.407.262 14.199.902 252.701 2.452.168 7.002.381 4.492.652 1.848.068 6.221.903 11.135.731 1.658 30. Jun 2020 33.322.952 14.111.188 253.548 2.505.635 6.849.696 4.502.309 1.892.061 6.348.290 10.969.863 1.550 30. Jun 2021 33.802.173 14.117.799 256.770 2.546.261 6.777.523 4.537.245 1.964.702 6.535.493 11.182.467 1.712 30. Jun 2022 34.445.087 14.238.868 259.575 2.580.356 6.796.053 4.602.884 2.014.311 6.652.381 11.537.997 1.530 30. Jun 2023 34.709.056 14.232.817 256.585 2.598.027 6.805.638 4.572.567 2.045.115 6.717.856 11.711.413 1.855 30. Jun 2024 34.837.102 14.134.889 252.940 2.591.926 6.744.437 4.545.586 2.093.621 6.855.285 11.750.938 2.369 30. Jun 2025 34.885.488 13.971.024 253.365 2.597.029 6.597.260 4.523.370 2.138.108 7.006.490 11.767.545 2.321 31. Okt 2025 35.218.832 14.052.298 250.819 2.642.174 6.588.922 4.570.383 2.169.874 7.137.603 11.857.263 1.794 Zu Angaben des Statistischen Bundesamtes betreffend Erwerbstätige nach Wirtschaftszweigen, einschließlich Beamter, Selbstständiger und mithelfender Familienangehöriger, wird auf Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundes verwiesen: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/e9346d28. Frage 74

Der Abgeordnete fordert von der Bundesregierung die Aufschlüsselung der Entwicklung der Beschäftigungszahlen in privater Wirtschaft und öffentlichem Dienst seit 2013. Die parlamentarische Staatssekretärin antwortet mit detaillierten statistischen Daten zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den jeweiligen Wirtschaftsabschnitten.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Bedeutung hat europäische Zusammenarbeit für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, oder einer seiner Parlamentarischen Staatssekretäre, Philipp Amthor oder Thomas Jarzombek, am informellen Treffen der EU-Digitalministerinnen und -minister in Zypern vom 29. und 30. April 2026 teilgenommen, und, falls nicht, welche Termine haben sie stattdessen in diesem Zeitraum …
Welche Bedeutung hat europäische Zusammenarbeit für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, oder einer seiner Parlamentarischen Staatssekretäre, Philipp Amthor oder Thomas Jarzombek, am informellen Treffen der EU-Digitalministerinnen und -minister in Zypern vom 29. und 30. April 2026 teilgenommen, und, falls nicht, welche Termine haben sie stattdessen in diesem Zeitraum wahrgenommen (bitte jeweils nach Zeitraum und Ort auflisten)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Die europäische Zusammenarbeit hat für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine sehr hohe Bedeutung. Dies spiegelt sich in der bilateralen Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten und in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen EU-Institutionen wider. Am informellen Treffen der EU-Digitalministerinnen und -minister in Zypern vom 29. April bis 30. April 2026 hat Herr Staatssekretär Dr. Markus Richter teilgenommen. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger ist in verschiedenen Terminen seinen aus dem Amt resultierenden Pflichten nachgekommen. Frage 75

Die Abgeordnete fragt nach der Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie nach der Teilnahme der Amtsinhaber an einem EU-Treffen in Zypern. Der Parlamentarische Staatssekretär bestätigt die hohe Relevanz der EU-Zusammenarbeit und gibt an, dass Staatssekretär Dr. Markus Richter das Treffen anstelle des Ministers wahrgenommen hat.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht der Parlamentarische Staatssekretär Philipp Amthor aus seiner Selbstidentifikation als Feminist für eine feministische Digitalpolitik der Bundesregierung , und wie hoch ist der Frauenanteil unter den Mitarbeitenden des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Parlamentarischen Staatssekretär Philipp Amthor ist es – nicht erst in …
Welche Schlussfolgerungen zieht der Parlamentarische Staatssekretär Philipp Amthor aus seiner Selbstidentifikation als Feminist (vergleiche https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2026/04/20260420_konfrontation_philipp_amthor.html) für eine feministische Digitalpolitik der Bundesregierung (vergleiche https://digitalezivilgesellschaft.org/digitalvisionen/feministische-digitalpolitik/), und wie hoch ist der Frauenanteil unter den Mitarbeitenden des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (bitte Gesamtanteil und Anteil an Leitungsstellen angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Parlamentarischen Staatssekretär Philipp Amthor ist es – nicht erst in Schlussfolgerung aus dem fragegegenständlichen Interview sowie zugleich im inhaltlichen Einklang mit demselben – ein Anliegen, Digitalpolitik nicht nur in einem wirtschaftlichen Kontext, sondern auch als Gesellschaftsthema zu verstehen. Jenseits der in der Frage referierten Inhalte gehört für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Philipp Amthor dazu etwa ein besserer Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt. Der Frauenanteil unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beträgt 50,71 Prozent. Der Frauenanteil in Führungspositionen (ab der Ebene der Referatsleiter) beträgt 44,28 Prozent; spezifisch für die Ebene der Abteilungsleiter beträgt der Frauenanteil 66,67 Prozent. Frage 76

Die Abgeordnete fragt nach den Auswirkungen von Parlamentarischer Staatssekretär Amthors Selbstidentifikation als Feminist auf die digitale Politik der Bundesregierung sowie nach dem Frauenanteil im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Die Antwort verweist auf den gesellschaftlichen Ansatz der Digitalpolitik, den Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt und liefert die angeforderten Quoten.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Ländern wurde die Anerkennung von Bus- und Lkw-Führerscheinen bereits vereinfacht, und wie hat sich die Vereinfachung bewährt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Innerhalb der Europäischen Union werden die Fahrerlaubnisse aller Klassen nach den Bestimmungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie anerkannt. Ebenso verhält es sich mit den Fahrerlaubnissen aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Für Inhaber von Fahrerlaubnissen …
Aus welchen Ländern wurde die Anerkennung von Bus- und Lkw-Führerscheinen bereits vereinfacht, und wie hat sich die Vereinfachung bewährt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Innerhalb der Europäischen Union werden die Fahrerlaubnisse aller Klassen nach den Bestimmungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie anerkannt. Ebenso verhält es sich mit den Fahrerlaubnissen aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Für Inhaber von Fahrerlaubnissen aus einem Drittstaat ergibt sich eine Vereinfachung im Fall einer Gegenseitigkeitsvereinbarung und der Aufnahme in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In diesen Fällen wird auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet, sodass die Fahrerlaubnis prüfungsfrei umgeschrieben werden kann. Der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen mit Drittstaaten geht eine umfangreiche Prüfung voraus. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) prüft kontinuierlich, welche Staaten in die Liste der Anlage 11 FeV aufgenommen werden können. Die Aufnahme der Ukraine und von Montenegro in Anlage 11 FeV ist in einem aktuellen Rechtsetzungsverfahren vorgesehen. Soweit Bewerber eine Fahrerlaubnis aus einem Staat besitzen, der nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist, werden ebenfalls Erleichterungen gegenüber erstmaligen Bewerbern um eine Fahrerlaubnis gewährt, da sie von den Vorschriften über die Ausbildung befreit sind. Dieses Verfahren hat sich als geeignetes Instrument bewährt, um die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Frage 77

Der Abgeordnete fragt nach Ländern mit vereinfachter Anerkennung von Bus- und Lkw-Führerscheinen; der Parl. Staatssekretär erläutert die rechtlichen Grundlagen, bestehende Erleichterungen und künftige Aufnahmen in die Fahrerlaubnis-Verordnung.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Liegt inzwischen eine genaue räumliche Abgrenzung der dritten Stufe des Digitalen Knotens Stuttgart vor, und wie heißen die letzten Stationen/Bahnhöfe, die entlang der Strecken noch von der dritten Stufe erfasst werden sollen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Nach Angaben der Deutsche Bahn AG ist die Identifizierung der Ausrüstungsgrenzen für den DKS 3 im Rahmen der Vorplanung noch nicht abgeschlossen. …
Liegt inzwischen eine genaue räumliche Abgrenzung der dritten Stufe des Digitalen Knotens Stuttgart vor, und wie heißen die letzten Stationen/Bahnhöfe, die entlang der Strecken noch von der dritten Stufe erfasst werden sollen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Nach Angaben der Deutsche Bahn AG ist die Identifizierung der Ausrüstungsgrenzen für den DKS 3 im Rahmen der Vorplanung noch nicht abgeschlossen. Frage 78

Der Abgeordnete fragt nach der räumlichen Abgrenzung der dritten Stufe des Digitalen Knotens Stuttgart sowie nach den davon betroffenen Stationen. Der Parlamentarische Staatssekretär verweist darauf, dass die Identifizierung der Ausrüstungsgrenzen laut Deutscher Bahn AG noch nicht abgeschlossen ist.

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FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Ab wann können nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand auf dem Abschnitt zwischen Petershausen und Rohrbach der Schnellfahrstrecke Ingolstadt–München Züge im Fernverkehr mit Geschwindigkeiten von 190 km/h fahren (www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/DB-InfraGO-modernisiert-wichtige-Strecke-Muenchen-Ingolstadt--13770426)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Nach Angaben der Deutsche Bahn AG wird die Inbetriebnahme der Streckengeschwindigkeit von 190 km/h zum 01. Juli 2026 erwartet. Frage 79

Die Abgeordnete fragt nach dem Planungsstand für die Zulassung einer Geschwindigkeit von 190 km/h auf der Schnellfahrstrecke Ingolstadt–München. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass die Inbetriebnahme seitens der Deutschen Bahn AG für den 1. Juli 2026 erwartet wird.

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FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand die Brücken des Bahnknotens Köthen erneuert, und wird im Zusammenhang dieser Arbeiten auch die Langsamfahrstelle in der Nordausfahrt beseitigt ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Nach Angaben der Deutsche Bahn AG sollen die fünf Eisenbahnbrücken Köthen in der Nordausfahrt ab den Jahren 2030/2031 erneuert werden. Mit der Erneuerung dieser …
Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand die Brücken des Bahnknotens Köthen erneuert, und wird im Zusammenhang dieser Arbeiten auch die Langsamfahrstelle in der Nordausfahrt beseitigt (https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/koethen-knoten/pdf)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) sollen die fünf Eisenbahnbrücken Köthen in der Nordausfahrt ab den Jahren 2030/2031 erneuert werden. Mit der Erneuerung dieser Brücken soll die bestehende Langsamfahrstelle in der Nordausfahrt entfallen. Frage 80

Die Abgeordnete erkundigt sich nach dem Planungsstand und dem Zeitrahmen für die Erneuerung der Eisenbahnbrücken am Bahnknoten Köthen sowie nach der Beseitigung einer damit verbundenen Langsamfahrstelle. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass die Sanierung ab 2030/2031 geplant sei und die Langsamfahrstelle dann entfalle.

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FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Nimmt das Bundesministerium für Verkehr an den Beratungen des Nationalen Sicherheitsrats zu einem möglichen Kerosinmangel teil, bzw. wie ist das Bundesverkehrsministerium in die Beratungen eingebunden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Das Bundesministerium für Verkehr stimmt sich innerhalb der Bundesregierung regelmäßig zu Fragen der Energieversorgungssicherheit ab. Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Informationen zum Nationalen Sicherheitsrat verwiesen …
Nimmt das Bundesministerium für Verkehr an den Beratungen des Nationalen Sicherheitsrats zu einem möglichen Kerosinmangel teil, bzw. wie ist das Bundesverkehrsministerium in die Beratungen eingebunden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Das Bundesministerium für Verkehr stimmt sich innerhalb der Bundesregierung regelmäßig zu Fragen der Energieversorgungssicherheit ab. Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Informationen zum Nationalen Sicherheitsrat verwiesen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/nationaler-sicherheitsrat). Frage 81

Der Abgeordnete fragt nach der Beteiligung des Bundesverkehrsministeriums an den Beratungen des Nationalen Sicherheitsrats zum Thema Kerosinmangel. Der Staatssekretär verweist auf regelmäßige Abstimmungen zur Energieversorgungssicherheit innerhalb der Bundesregierung und auf öffentlich verfügbare Informationen zum Nationalen Sicherheitsrat.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch schädliche Chemikalien in Fast-Fashion-Produkten – insbesondere von Shein-Kleidung – zu schützen, und, wenn ja, welche, und welche konkreten Schritte unternimmt dabei das Bundesministerium für Gesundheit zur Prävention und Bewältigung möglicher gesundheitlicher Folgen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Für Textilien gelten die Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches und …
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch schädliche Chemikalien in Fast-Fashion-Produkten – insbesondere von Shein-Kleidung (siehe: www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/shein-kleidung-chemikalien-100.html) – zu schützen, und, wenn ja, welche, und welche konkreten Schritte unternimmt dabei das Bundesministerium für Gesundheit zur Prävention und Bewältigung möglicher gesundheitlicher Folgen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Für Textilien gelten die Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der europäischen Produktsicherheitsverordnung (ProdSVO). Die Produkte müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein. Weiterhin sind durch den Anhang XVII der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-VO) zahlreiche Stoffe bezüglich ihres Einsatzes in Textilien beschränkt. Von hoher Relevanz für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind hier zum Beispiel Höchstgehalte für krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende (CMR) Stoffe (Eintrag 72 des Anhangs XVII der REACH-VO). Relativ neu ist beispielsweise eine Regelung zur Perfluorhexansäure (Eintrag 79 des Anhangs XVII der REACH-VO). Die genannten Regelungen gelten gleichermaßen für offline und online gehandelte Produkte. In erster Linie sind Hersteller bzw. Inverkehrbringer für die Sicherheit der Produkte und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Für die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Vorschriften sind in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Im Hinblick auf Onlinemarktplätze wurden Ende 2024 die Pflichten für den Onlinehandel erheblich verschärft. Wesentliche Elemente der Pflichten sind zum Beispiel eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU für jeden Import, erweiterte Informationspflichten im Onlineshop und das Recht auf Abhilfe bei Sicherheitsmängeln des Produktes. Auch auf nationaler Ebene wurden spezielle Strukturen entwickelt, um die Überwachung des Onlinehandels zu erleichtern: Der bundesweite Behördenverbund „Expertengruppe Internethandel“ unternimmt eine aktive chemikalienrechtliche Marktüberwachung im Internet mit dem Ziel, den Umwelt- und Verbraucherschutz im Onlinebereich zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Weiterhin betreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit dem Jahr 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ (G@ZIELT), die auch Textilien umfasst. Die Zentralstelle unterstützt bei der Recherche im Internet nach angebotenen Produkten. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Überwachungsbehörden weitergegeben, um beispielsweise Angebote im Internet überprüfen oder löschen zu lassen. Deutschland unterstützt zudem ausdrücklich die EU-weiten Bemühungen um mehr Sicherheit im Onlinehandel. Im Rahmen der von der EU-Kommission koordinierten „Sweeps“ wird beispielsweise der Anbieter Shein regelmäßig durch die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden überprüft. Ziel dieser gleichzeitig in den Mitgliedstaaten der EU durchgeführten Kontrollen ist die Identifizierung möglicher Verstöße gegen EU-Verbraucherrecht innerhalb eines bestimmten Sektors. Darüber hinaus intensiviert die EU-Kommission die Zusammenarbeit zwischen der nationalen Zollbehörde der Volksrepublik China und den nationalen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission finanzierte zum Beispiel die Initiative SPEAC (Safe non-food consumer Products in the EU and China) mit dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und chinesischen Stakeholdern die Anforderungen des europäischen Rechts im Bereich Produktsicherheit und Verbraucherschutz zu vermitteln. Die Maßnahmen richteten sich an chinesische Hersteller sowie weitere Akteure entlang der Lieferkette. Frage 82

Die Anfrage bezieht sich auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz vor schädlichen Chemikalien in Fast-Fashion-Produkten, insbesondere von Shein. Die Regierung antwortet mit einer detaillierten, rein sachlichen Aufzählung der geltenden nationalen und europäischen Gesetze, Regularien und Kontrollmechanismen im Onlinehandel.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Auffassung der Europäischen Kommission, wonach die direkten zusätzlichen Auswirkungen eines nationalen Voranschreitens bei der Emissionsminderung nur begrenzt seien, im Hinblick auf das deutsche Ziel, bereits bis 2045 klimaneutral zu werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Mit dem nationalen Klimaschutzprogramm 2026 werden wichtige Weichenstellungen für die Jahre 2040 und 2045 vorgenommen, die auf das …
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Auffassung der Europäischen Kommission, wonach die direkten zusätzlichen Auswirkungen eines nationalen Voranschreitens bei der Emissionsminderung nur begrenzt seien, im Hinblick auf das deutsche Ziel, bereits bis 2045 klimaneutral zu werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Mit dem nationalen Klimaschutzprogramm 2026 werden wichtige Weichenstellungen für die Jahre 2040 und 2045 vorgenommen, die auf das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu sein, einzahlen. Neben Deutschland hat eine ganze Reihe anderer Mitgliedstaaten ähnliche oder noch ambitioniertere Ziele formuliert: Finnland strebt Treibhausgasneutralität bereits bis 2035 an, Österreich bis 2040. Dänemark, Schweden, Portugal und Rumänien haben sich, wie Deutschland, 2045 als Ziel der Treibhausgasneutralität vorgenommen.

Der Abgeordnete fragt nach der Haltung der Bundesregierung zur EU-Einschätzung begrenzter nationaler Emissionsminderungen im Kontext des deutschen Klimaneutralitätsziels 2045. Die Staatssekretärin verweist auf das Klimaschutzprogramm 2026 und darauf, dass Deutschland und andere EU-Staaten ambitionsvolle Vorreiterziele verfolgen.

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