Gespiegelter Diskurs — read-only, aus der DIP-API.
Reden im Verbatim-O-Ton; Zwischenrufe/Beifall an ihrer Stelle im Text, amtlich protokolliert = Fakt.
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, BT-PlPr. 21/70.
Primärquelle ↗
Wir sind am Ende der Befragung angekommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 21/5250 Die mündlichen Fragen auf Drucksache 21/5250 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zur Beantwortung steht hier bereit die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. Ich rufe als Erstes auf die Frage 1 …
Wir sind am Ende der Befragung angekommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 21/5250 Die mündlichen Fragen auf Drucksache 21/5250 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zur Beantwortung steht hier bereit die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. Ich rufe als Erstes auf die Frage 1 des Abgeordneten Stefan Schröder: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammensetzung und die Entwicklung von Stoffeinträgen aus der Atmosphäre in Böden und Gewässer in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf Schwermetalle wie Aluminium, Barium und Strontium, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass über den regulären Luftverkehr hinausgehende gezielte Einträge – etwa im Zusammenhang mit Geoengineering-Ansätzen – stattfinden oder geplant sind? Frau Staatssekretärin, Sie können antworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, ich antworte wie folgt: In den Luftmessdaten sind keine erhöhten Konzentrationen von Aluminium, Barium oder Strontium erkennbar, so auch die Antwort auf die Kleine Anfrage 21/2079 auf der Bundestagsdrucksache 21/2338. Die Ergebnisse der zweiten Bodenzustandserhebung Wald zeigen, dass sich der Waldboden in Deutschland im Hinblick auf die Schwermetallbelastung in einem guten Zustand …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, ich antworte wie folgt: In den Luftmessdaten sind keine erhöhten Konzentrationen von Aluminium, Barium oder Strontium erkennbar, so auch die Antwort auf die Kleine Anfrage 21/2079 auf der Bundestagsdrucksache 21/2338. Die Ergebnisse der zweiten Bodenzustandserhebung Wald zeigen, dass sich der Waldboden in Deutschland im Hinblick auf die Schwermetallbelastung in einem guten Zustand befindet. Der Schwermetallgehalt liegt im Mineralboden unterhalb der Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Der Bundesregierung sind auch keine gezielten Stoffeinträge in Böden im Zusammenhang mit Geoengineering-Ansätzen bekannt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, welche Erkenntnisse liegen denn der Bundesregierung zu möglichen Auswirkungen von Maßnahmen der Wetterbeeinflussung in Nachbarstaaten auf Niederschlagsereignisse oder sonstige Wetterlagen in Deutschland vor, und wie bewertet sie dieses Risiko?
Der Abgeordnete fragt, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu möglichen Auswirkungen von Wetterbeeinflussungsmaßnahmen in Nachbarstaaten auf das Wetter in Deutschland hat und wie das Risiko bewertet wird.
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Wir haben den Deutschen Wetterdienst und das BMV-Forschungsnetzwerk. Wir begutachten natürlich unsere Wetterlagen. Aber über den von Ihnen angesprochenen Zusammenhang zum Geoengineering liegen uns keine Erkenntnisse vor.
Nach Informationen der Bundesregierung werden in Weinanbaugebieten via Wolkenimpfungen Eingriffe ins Wetter vorgenommen, um Hagel vorzubeugen und den dortigen Weinertrag zu sichern bzw. vor Starkwetterereignissen zu schützen. Welche Stoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei eingesetzt? Und welche Auswirkungen auf Böden, Gewässer sowie Flora und Fauna sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Der Abgeordnete Stefan Schröder erkundigt sich nach den beim Cloud‑Seeding in Weinanbaugebieten eingesetzten Stoffen und deren bekannten Auswirkungen auf Böden, Gewässer sowie Flora und Fauna.
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Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. – Dann kommen wir schon zu Frage 2 des Abgeordneten Bernd Schattner: Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Wolfspopulation in den letzten zehn Jahren entwickelt hat?
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Schattner, die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfs-Monitoring ermittelt, das durch die Länder durchgeführt wird. Die Daten sind auch im Internet veröffentlicht. Die Leitlinien sind zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Wölfe werden dabei nicht als Einzeltiere gezählt, sondern es wird die Zahl der Rudel bestimmt. In den vergangenen zehn Jahren stieg …
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Schattner, die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfs-Monitoring ermittelt, das durch die Länder durchgeführt wird. Die Daten sind auch im Internet veröffentlicht. Die Leitlinien sind zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Wölfe werden dabei nicht als Einzeltiere gezählt, sondern es wird die Zahl der Rudel bestimmt. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Anzahl der in Deutschland bestätigten Wolfsterritorien von 72 auf 282. Vor zehn Jahren gab es in sieben Ländern Wolfsterritorien, heute in zwölf. Die Zahlen werden regelmäßig und transparent veröffentlicht bei der DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf. Den Link dazu werden Sie noch mal schriftlich erhalten.
Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, nach aktuellen Monitoring-Daten – wir haben auch mal ein bisschen nachgeschaut – sind in Deutschland aktuell 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere registriert. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen lagen im Jahr 2024 – das sind jetzt die letzten Zahlen, die aktuell verfügbar sind – bei 23,5 Millionen Euro. Für die Einstufung als ausreichende Population gibt es …
Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, nach aktuellen Monitoring-Daten – wir haben auch mal ein bisschen nachgeschaut – sind in Deutschland aktuell 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere registriert. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen lagen im Jahr 2024 – das sind jetzt die letzten Zahlen, die aktuell verfügbar sind – bei 23,5 Millionen Euro. Für die Einstufung als ausreichende Population gibt es mehrere Merkmale. Man sieht ja: Die Wolfspopulation steigt stark an. Bei den Merkmalen geht es um das natürliche Verbreitungsgebiet, den Bestand – also die Gesamtpopulation –, den Lebensraum und die Zukunftsaussichten des Wolfes in Deutschland. Gibt es eine Zahl, die Sie mir sagen können, ab welcher Bestandsgröße oder ab welcher Populationsgröße Sie den sogenannten günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland als gesichert sehen und dann auch darüber nachdenken, dass man den Wolf im Jagdrecht auch wirklich zur Bejagung freigibt?
Der Abgeordnete schildert aktuelle Wolfpopulation‑Daten und fragt nach, ab welchem Bestand ein nachhaltiger Erhaltungszustand erreicht sei, um über die Jagdfreigabe zu entscheiden.
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Sehr geehrter Herr Kollege Schattner, diese Frage kommt immer wieder, und sie wurde auch schon oft beantwortet. Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier; er war ein gefährdetes Tier. Wir sehen es durchaus – das finden wir auch wichtig – als eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes, dass der Wolf wieder in Deutschland angesiedelt ist. Nichtsdestotrotz haben wir aufgrund der Lage auch …
Sehr geehrter Herr Kollege Schattner, diese Frage kommt immer wieder, und sie wurde auch schon oft beantwortet. Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier; er war ein gefährdetes Tier. Wir sehen es durchaus – das finden wir auch wichtig – als eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes, dass der Wolf wieder in Deutschland angesiedelt ist. Nichtsdestotrotz haben wir aufgrund der Lage auch gehandelt und haben eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgenommen. Wir haben den Wolf auch in das Bundesjagdgesetz aufgenommen; somit kann er auch leichter entnommen werden. Kriterium bleibt aber der Erhaltungszustand der Wolfspopulation.
Aber sind Sie nicht der Meinung, dass eine Entnahme nach wie vor viel zu schwer ist? Ich glaube, jeder kennt den Fall der 65-jährigen Hamburgerin, die in einer Großstadtlage von einem Wolf gebissen worden ist. Das Tier war dann flüchtig und wurde von Stadtjägern eingefangen. Eigentlich müsste man mit normalem Menschenverstand davon ausgehen, dass ein Wolf, der einen Menschen in …
Aber sind Sie nicht der Meinung, dass eine Entnahme nach wie vor viel zu schwer ist? Ich glaube, jeder kennt den Fall der 65-jährigen Hamburgerin, die in einer Großstadtlage von einem Wolf gebissen worden ist. Das Tier war dann flüchtig und wurde von Stadtjägern eingefangen. Eigentlich müsste man mit normalem Menschenverstand davon ausgehen, dass ein Wolf, der einen Menschen in einer Großstadt angreift, auch entnommen wird. Was ist tatsächlich passiert? Die Umweltsenatorin Frau Fegebank teilte mit, dass eine Auswilderung dieses Wolfes auf Bewährung erfolgt ist. Ich weiß nicht, wie ich mir diese Bewährung vorstellen muss: Kriegt er eine Fußfessel? Muss er sich einmal in der Woche irgendwo melden? Das ist doch lächerlich! Dieser Wolf wurde nicht entnommen und stattdessen wieder in Freiheit entlassen, obwohl er aktiv einen Menschen angegriffen hat. Teilen Sie die Meinung der grünen Senatorin vor Ort, dass es richtig ist, diesen Wolf wieder in Freiheit zu entlassen, oder wären Sie der Meinung gewesen, dass man solche Problemtiere dann wirklich entnehmen müsste?
Der Redner kritisiert die Entscheidung, einen in Hamburg gebissenen Wolf nicht zu töten, sondern auf Bewährung freizulassen, und stellt die Verantwortung dafür infrage.
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Ich will noch mal betonen, dass die Sicherheit von Menschen an oberster Stelle steht. Wie Sie zutreffend gesagt haben, sind die Länder zuständig. Insofern ist es die Zuständigkeit von Frau Fegebank, und dazu werde ich mich nicht äußern.
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Wölfe, die niemandem etwas getan haben, dürfen in Deutschland jetzt abgeschossen werden. Und man muss dazu sagen: Der Wolf – das haben Sie selber erwähnt – war in Europa fast ausgerottet. Wir haben viel investiert, um den Wolf hierher zurückzubringen. Was viele nicht wissen: Wird der falsche Wolf im Rudel abgeschossen, dann kann das dazu …
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Wölfe, die niemandem etwas getan haben, dürfen in Deutschland jetzt abgeschossen werden. Und man muss dazu sagen: Der Wolf – das haben Sie selber erwähnt – war in Europa fast ausgerottet. Wir haben viel investiert, um den Wolf hierher zurückzubringen. Was viele nicht wissen: Wird der falsche Wolf im Rudel abgeschossen, dann kann das dazu führen, dass das Restrudel häufiger Weidetiere abgreift. Das heißt, wir hätten genau das Gegenteil dessen erreicht, was die Bundesregierung eigentlich will, ↳ Maximilian Kneller (AfD) nämlich Landwirtinnen und Landwirte zu schützen. Die Maßnahme könnte schlicht eine Augenwischerei sein. Ich frage Sie: Warum konzentrieren Sie sich in der Bundesregierung nicht vollständig auf den Schutz von Herden und lassen das mit dem Wolfabschuss sein? Wir wissen doch, auch wissenschaftlich gesehen: Das wäre die allerbeste Investition. ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Fragen Sie in Hamburg!«
Dr. Zoe Mayer kritisiert die aktuelle Politik des Wolfsschusses, warnt vor negativen Folgen für den Viehschutz und fordert, dass die Bundesregierung sich ausschließlich auf den Schutz von Herden konzentriert, da das wissenschaftlich die beste Lösung sei.
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Sehr geehrte Frau Kollegin Mayer, wie Sie wissen, stellen wir seit Langem den Schutz der Herden in den Vordergrund. Aber es gibt Gebiete, in denen es sehr schwierig ist; ich nenne nur die Alpenregionen und die Küstenregionen. Ich will Sie – Sie kommen ja aus Baden-Württemberg – an den Hornisgrinde-Wolf erinnern und daran, wie das in Baden-Württemberg gehandhabt wird. Auch …
Sehr geehrte Frau Kollegin Mayer, wie Sie wissen, stellen wir seit Langem den Schutz der Herden in den Vordergrund. Aber es gibt Gebiete, in denen es sehr schwierig ist; ich nenne nur die Alpenregionen und die Küstenregionen. Ich will Sie – Sie kommen ja aus Baden-Württemberg – an den Hornisgrinde-Wolf erinnern und daran, wie das in Baden-Württemberg gehandhabt wird. Auch dort wird sehr sorgfältig zwischen dem Schutz der Menschen und dem Schutz des Wolfes abgewogen. So sorgfältig gingen wir auch bei der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und bei der Aufnahme in das Jagdgesetz vor.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ich würde an die Frage meiner Kollegin Zoe Mayer gerne noch mal anknüpfen. Mit der geplanten Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist bei einigen der Wunsch nach einer pauschalen Bejagung des Wolfes verbunden. Ich kann dazu nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Es ist schon beschrieben worden: Gerade wenn es eine pauschale Bejagung …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ich würde an die Frage meiner Kollegin Zoe Mayer gerne noch mal anknüpfen. Mit der geplanten Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist bei einigen der Wunsch nach einer pauschalen Bejagung des Wolfes verbunden. Ich kann dazu nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Es ist schon beschrieben worden: Gerade wenn es eine pauschale Bejagung im Außenbereich gibt, ist das Risiko sehr hoch, dass sich Wölfe dann erst recht Siedlungsflächen annähern. Da muss man, glaube ich, sehr gut aufpassen. Auch mit Blick auf den Herdenschutz ist eine pauschale Bejagung kein geeignetes Instrument für das Wolfsmanagement. Vielmehr – und das haben gerade grüne Landesminister immer gemacht – ist eine gezielte Entnahme von Einzeltieren sinnvoll, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden und dann Weidetiere reißen. Deswegen würde ich von Ihnen als Vertreterin des Umweltministeriums gerne wissen: Setzen Sie weiterhin auf die gezielte Entnahme problematischer Einzeltiere, oder wollen Sie eine pauschale Bejagung, –
Der Redner warnt vor einer pauschalen Bejagung des Wolfes und fordert stattdessen die gezielte Entnahme einzelner problematischer Tiere, um Risiken für Siedlungsflächen und den Herdenschutz zu vermeiden.
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– wie das beispielsweise der Landwirtschaftsminister fordert? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Der Redner weist darauf hin, dass das Bundesumweltministerium die Problematik der Wolfspopulation beobachtet hat und bei einer gesetzlichen Verankerung des Wolfsmanagements die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium liegt.
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Wir als Bundesumweltministerium haben immer auf die Problemwölfe geachtet und darauf reagiert. Wenn das Wolfsmanagement in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird, dann ist es in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums.
Frau Staatssekretärin, wird die Bundesregierung im Lichte der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht wissenschaftliche Projekte fördern, die zum Ziel haben, herauszufinden, ob die Bejagung des Wolfes im Sinne der Lernfähigkeit der Tiere eine bessere Präventionsmaßnahme als klassischer präventiver Herdenschutz ist? Und wie möchte die Bundesregierung die Beantragung von Fördermitteln für Herdenschutzmaßnahmen unbürokratischer und moderner gestalten?
Er fordert die Bundesregierung auf, wissenschaftliche Projekte zu fördern, die das Jagdrecht für Wölfe prüfen, und möchte die Förderanträge für Herdenschutzmaßnahmen vereinfachen.
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Sehr geehrter Herr Kollege Schröder, wir als Bundesumweltministerium haben zusammen mit dem BfN und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen immer Forschungsvorhaben umgesetzt, um entsprechende Erkenntnisse zu erlangen. Wir haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass entsprechende Schutzmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Für die Umsetzung sind dann aber die Länder zuständig, insbesondere in Bezug auf die Frage, in welchen Bereichen das umgesetzt …
Sehr geehrter Herr Kollege Schröder, wir als Bundesumweltministerium haben zusammen mit dem BfN und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen immer Forschungsvorhaben umgesetzt, um entsprechende Erkenntnisse zu erlangen. Wir haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass entsprechende Schutzmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Für die Umsetzung sind dann aber die Länder zuständig, insbesondere in Bezug auf die Frage, in welchen Bereichen das umgesetzt werden muss.
Wir kommen zur Frage 3 der Abgeordneten Linda Heitmann: Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie einerseits Gasbohrungen vor Borkum durch das geplante Unitarisierungsabkommen zulassen möchte, obwohl dies das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, welches als besonders empfindliches Meeresgebiet strengem Schutz unterliegt, nach meiner Auffassung erheblich gefährdet, und andererseits mit dem geplanten „Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den …
Wir kommen zur Frage 3 der Abgeordneten Linda Heitmann: Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie einerseits Gasbohrungen vor Borkum durch das geplante Unitarisierungsabkommen zulassen möchte, obwohl dies das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, welches als besonders empfindliches Meeresgebiet strengem Schutz unterliegt, nach meiner Auffassung erheblich gefährdet, und andererseits mit dem geplanten „Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels“ (Bundestagsdrucksache 21/1860) Öl- und Gasbohrungen in Meeresnaturschutzgebieten verbieten möchte, und wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung der Betrieb der Gasbohrungen vor Borkum mit den besonderen Schutzanforderungen des Wattenmeeres vereinbaren? Frau Staatssekretärin.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Heitmann, Ziel des Gesetzentwurfs zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten ist es, den Meeresschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone weiter zu stärken. Das Unitarisierungsabkommen betrifft dagegen ein grenzüberschreitendes Vorkommen, welches, ausgehend von der Plattform N05-A, gefördert werden soll. Die Plattform befindet sich im niederländischen Küstenmeer außerhalb des Nationalparks Wattenmeer. Das Unitarisierungsabkommen …
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Heitmann, Ziel des Gesetzentwurfs zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten ist es, den Meeresschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone weiter zu stärken. Das Unitarisierungsabkommen betrifft dagegen ein grenzüberschreitendes Vorkommen, welches, ausgehend von der Plattform N05-A, gefördert werden soll. Die Plattform befindet sich im niederländischen Küstenmeer außerhalb des Nationalparks Wattenmeer. Das Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden ist nicht ausschlaggebend für die Zulassung der Gasförderung. Für die Erteilung der von deutscher Seite dafür erforderlichen Genehmigungen sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Herzlichen Dank. – Neben dem Wattenmeer und dem angesprochenen Schutzgebiet gibt es in den deutschen Meeren, in der Nord- und Ostsee, ja noch viele andere Gebiete, die schützenswert sind und auch als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Momentan findet in all diesen Gebieten immer noch eine vielfältige Nutzung statt, sodass man infrage stellen kann, wie hoch der Schutz wirklich ist. Was planen …
Herzlichen Dank. – Neben dem Wattenmeer und dem angesprochenen Schutzgebiet gibt es in den deutschen Meeren, in der Nord- und Ostsee, ja noch viele andere Gebiete, die schützenswert sind und auch als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Momentan findet in all diesen Gebieten immer noch eine vielfältige Nutzung statt, sodass man infrage stellen kann, wie hoch der Schutz wirklich ist. Was planen Sie als Bundesregierung, um den Schutz in den deutschen Meeresschutzgebieten besser zu machen, oder welche Instrumente wollen Sie den Landesregierungen dafür an die Hand geben? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Linda Heitmann weist darauf hin, dass trotz Ausweisung von Schutzgebieten in Nord- und Ostsee deren Nutzung noch nicht ausreichend eingeschränkt ist, und fordert konkrete Schutzmaßnahmen von der Bundesregierung.
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Wie gesagt, Frau Kollegin, ist für uns das Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen AWZ, der Ausschließlichen Wirtschaftszone, relevant. Ansonsten haben wir zum Beispiel gerade beim UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer darauf geachtet, entsprechende Maßnahmen zu fördern.
Ganz herzlichen Dank. – Frau Staatssekretärin, ganz Deutschland schaut gerade mit sehr viel Empathie und Mitgefühl auf den sterbenden Wal Timmy in der Ostsee. Wir wissen nicht, ob es noch Hoffnung für Timmy gibt, aber wir wissen ganz sicher, dass er mit seinem Schicksal als Botschafter für viele seiner Artgenossen gelten kann. Wir haben auch Schweinswale im Wattenmeer, die dort …
Ganz herzlichen Dank. – Frau Staatssekretärin, ganz Deutschland schaut gerade mit sehr viel Empathie und Mitgefühl auf den sterbenden Wal Timmy in der Ostsee. Wir wissen nicht, ob es noch Hoffnung für Timmy gibt, aber wir wissen ganz sicher, dass er mit seinem Schicksal als Botschafter für viele seiner Artgenossen gelten kann. Wir haben auch Schweinswale im Wattenmeer, die dort sterben, weil sie sich in Netzen verfangen; sie ersticken kläglich. Hier wird nichts für den Schutz dieser Tiere getan. Durch die Grundschleppnetzfischerei sterben Millionen Tiere, ohne dass die Öffentlichkeit das mitbekommt. Ich frage deswegen das Umweltministerium: Was machen Sie künftig für den Schutz von Walen und Millionen anderer Tiere, die als Beifang enden? Da könnte das Umweltministerium dringend tätig werden. Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Dr. Zoe Mayer kritisiert den fehlenden Schutz von Walen und anderen Meerestieren vor Beifang und fordert das Umweltministerium zu konkreten Maßnahmen auf.
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Sehr geehrte Frau Kollegin, weil Sie gerade den Schweinswal als Beispiel genannt haben, will ich sagen, dass hier immer wieder Maßnahmen ergriffen wurden, zum Beispiel, als es um Baumethoden beim Windkraftausbau ging, um den Schweinswal zu schützen. Meines Wissens – die entsprechenden Daten könnte ich Ihnen nachliefern – hat sich die Population der Schweinswale in der Nordsee stabilisiert. Das sind …
Sehr geehrte Frau Kollegin, weil Sie gerade den Schweinswal als Beispiel genannt haben, will ich sagen, dass hier immer wieder Maßnahmen ergriffen wurden, zum Beispiel, als es um Baumethoden beim Windkraftausbau ging, um den Schweinswal zu schützen. Meines Wissens – die entsprechenden Daten könnte ich Ihnen nachliefern – hat sich die Population der Schweinswale in der Nordsee stabilisiert. Das sind Zeichen dafür, dass wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen und immer wieder neueste Erkenntnisse nutzen, um den Artenschutz weiter voranzubringen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Nachfrage bezieht sich auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses. Unterstützt das Umweltministerium zum Beispiel die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen für deren Nutzung?
Julia Schneider fragt, ob das Umweltministerium die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen unterstützt; die Ministerialvertreterin erklärt, dass die Nutzung im Koalitionsvertrag zwar vorgesehen, aber nicht aktiv gefördert wird.
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Wie Sie wissen, steht im Koalitionsvertrag, dass auch die Nutzung heimischer Gasvorkommen möglich ist. Möglich heißt nicht, dass wir sie unterstützen, sondern sie ist möglich, und es braucht einen Investor oder einen Auftragnehmer, der das dann tatsächlich erst mal beantragt. Mir ist das bisher nicht bekannt.
Dann kommen wir zur Frage 4 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues: Wie will die Bundesregierung das Versprechen – so interpretiere ich die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Wir werden nicht zulassen, dass die Mieter auf höheren Heizkosten sitzen bleiben, weil die Vermieter Gas- und Ölheizungen …
Dann kommen wir zur Frage 4 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues: Wie will die Bundesregierung das Versprechen – so interpretiere ich die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Wir werden nicht zulassen, dass die Mieter auf höheren Heizkosten sitzen bleiben, weil die Vermieter Gas- und Ölheizungen einbauen. Denn eines zeichnet sich doch ab: Wer heute noch auf Gas- und Ölheizungen setzt, produziert langfristig hohe Betriebskosten.“ – einhalten, Mieterinnen und Mieter vor Preissteigerungen beim Heizen zu schützen, wenn gleichzeitig die Verfügbarkeit von Biomasse für die in den Eckpunkten für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Grüngasquote aufgrund der Flächenkonkurrenz selbst vom Bundesumweltminister in demselben Interview infrage gestellt wird (www.zeit.de/2026/13/carsten-schneider-umweltminister-heizungsgesetz-erneuerbare-energien)? Frau Staatssekretärin.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Gesenhues, das Thema bewegte uns ja schon in der letzten Fragestunde und auch vorhin bei der Regierungsbefragung. Ich will Ihnen wie folgt antworten: Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz, wobei die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liegt. Die konkrete Ausgestaltung …
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Gesenhues, das Thema bewegte uns ja schon in der letzten Fragestunde und auch vorhin bei der Regierungsbefragung. Ich will Ihnen wie folgt antworten: Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz, wobei die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liegt. Die konkrete Ausgestaltung von Anreizen und Mieterschutz ist aktuell noch Teil der regierungsinternen Diskussionen. Wir benötigen eine gerechte Lastenverteilung beim Klimaschutz; denn auf Investitionsentscheidungen von Vermietenden haben Mieterinnen und Mieter keinen Einfluss. Der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor überhöhten Nebenkosten durch neue unwirtschaftliche Heizungen ist sowohl sozial gerecht als auch wirksamer Klimaschutz.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort. – Ich wünsche Ihnen Glück und ein gutes Rückgrat für die regierungsinternen Verhandlungen. Wir hoffen sehr, dass Sie Ihrer Zusage dann auch Taten folgen lassen und sich noch um den Schutz der Mieterinnen und Mieter kümmern. Ich glaube, neben dieser Frage ist auch eine entscheidende Frage: Wie sollen sich die Menschen diese Grüngasquote, …
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort. – Ich wünsche Ihnen Glück und ein gutes Rückgrat für die regierungsinternen Verhandlungen. Wir hoffen sehr, dass Sie Ihrer Zusage dann auch Taten folgen lassen und sich noch um den Schutz der Mieterinnen und Mieter kümmern. Ich glaube, neben dieser Frage ist auch eine entscheidende Frage: Wie sollen sich die Menschen diese Grüngasquote, die geplant ist, eigentlich leisten? Denn irgendwo muss das ja herkommen. Beifall: Grüne (einzelne Abg.)Wir haben jetzt schon die Situation, dass Biomasse massiv übernutzt ist. Das betrifft ganz konkret dann auch die Zuständigkeiten Ihres Hauses, was Naturschutz und Klimaschutz angeht. Die Grüngasquote in dieser Ausgestaltung wird dazu führen, dass für die Mieterinnen und Mieter Heizen noch teurer wird und Natur und Klima noch mehr beansprucht werden. Deswegen die Frage: Beabsichtigen Sie, hier noch mal Korrekturen vorzunehmen, um eine Übernutzung der Biomasse in Deutschland zu verhindern?
Der Redner kritisiert die geplante Grüngasquote, da sie die Biomassenutzung überstrapazieren und die Heizkosten für Mieter erhöhen könnte, und verlangt Korrekturen zum Schutz von Mietern sowie Natur und Klima.
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Ich will Ihnen darauf wie folgt antworten: Wenn wir über die Nutzung der Biomasse als erneuerbare Energiequelle sprechen, dann müssen wir uns natürlich auch immer fragen: Wie ist das Potenzial dieser biogenen Ressourcen, und in welcher Konkurrenz mit anderen Biomasseverwendungen sowie der Flächennutzung stehen diese? Die Begrenzung der Biomasseressourcen und eine steigende Nachfrage zur Energiegewinnung können natürlich auch zu den …
Ich will Ihnen darauf wie folgt antworten: Wenn wir über die Nutzung der Biomasse als erneuerbare Energiequelle sprechen, dann müssen wir uns natürlich auch immer fragen: Wie ist das Potenzial dieser biogenen Ressourcen, und in welcher Konkurrenz mit anderen Biomasseverwendungen sowie der Flächennutzung stehen diese? Die Begrenzung der Biomasseressourcen und eine steigende Nachfrage zur Energiegewinnung können natürlich auch zu den Preiserhöhungen führen, die letztendlich dann Mieterinnen und Mieter sowie Verbraucherinnen und Verbraucher treffen. In der Regel bieten deshalb die elektrischen bzw. strombasierten Technologien langfristig die effizienteste Option. Wir müssen daher sorgfältig abwägen und langfristig denken und dabei dann auch die richtigen Prioritäten setzen.
Ja, wunderbar, das würde ich total gerne. – Ich übersetze das mal in meine Worte: Die elektrische Option ist dann im Wesentlichen die Wärmepumpe, die ja dank deutscher Technologie und deutscher Hersteller wirklich wunderbar Wertschöpfung generieren kann und – wie Sie gerade schon sagten – langfristig und auch auf mittlere Frist die günstigste Option für das Heizen ist. Sie verstetigt …
Ja, wunderbar, das würde ich total gerne. – Ich übersetze das mal in meine Worte: Die elektrische Option ist dann im Wesentlichen die Wärmepumpe, die ja dank deutscher Technologie und deutscher Hersteller wirklich wunderbar Wertschöpfung generieren kann und – wie Sie gerade schon sagten – langfristig und auch auf mittlere Frist die günstigste Option für das Heizen ist. Sie verstetigt eben nicht, wie das jetzt geplant ist, fossile Abhängigkeiten oder eine extrem teure Übernutzung der Biomasse durch die Hintertür über das Heizungsgesetz. Deswegen noch mal die Frage an Sie: Werden Sie sich dann dafür einsetzen, dass das Heizungsgesetz noch mal so überarbeitet wird, dass kostengünstiges Heizen mit erneuerbaren Energien gefördert wird, statt diese teuren fossilen Optionen zu nutzen?
Dr. Gesenhues betont, dass elektrische Wärmepumpen die langfristig günstigste und emissionsarme Heizoption darstellen und fordert eine Überarbeitung des Heizungsgesetzes zugunsten erneuerbarer Energien.
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Im Lichte der aktuellen Entwicklungen, gerade auch im Nahen Osten, und auch mit Blick auf das vergangene Jahr, als es einen sehr großen Hochlauf der Wärmepumpen gab, halte ich die Verbraucherinnen und Verbraucher, sprich: auch die Vermieter und Mieter, für klug genug, entsprechend abzuwägen, was langfristig für sie sinnvoll ist. Manchmal gibt es ja disruptive Entwicklungen; da braucht man gar …
Im Lichte der aktuellen Entwicklungen, gerade auch im Nahen Osten, und auch mit Blick auf das vergangene Jahr, als es einen sehr großen Hochlauf der Wärmepumpen gab, halte ich die Verbraucherinnen und Verbraucher, sprich: auch die Vermieter und Mieter, für klug genug, entsprechend abzuwägen, was langfristig für sie sinnvoll ist. Manchmal gibt es ja disruptive Entwicklungen; da braucht man gar nicht einzugreifen, und sie haben eine Auswirkung. Wir sehen, dass es im vergangenen Jahr, wie gesagt, eine sehr hohe Quote von gekauften Wärmepumpen gab. Und ich gehe mal davon aus, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Situation die Verbraucherinnen und Verbraucher sich sehr klug verhalten werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, schauen wir vielleicht noch mal konkret auf die Grüngasquote. Es gibt ja viele Berechnungen. Allein für Bayern bräuchten wir für eine Grüngasquote von 10 Prozent 45 Prozent der Anbaufläche. Wenn wir das mal für Deutschland hochrechnen und sehr konservativ rechnen: Die Hälfte der Anbaufläche würde wegfallen, wenn Ihre Grüngasquote kommt. Jetzt meine Frage: Werden …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, schauen wir vielleicht noch mal konkret auf die Grüngasquote. Es gibt ja viele Berechnungen. Allein für Bayern bräuchten wir für eine Grüngasquote von 10 Prozent 45 Prozent der Anbaufläche. Wenn wir das mal für Deutschland hochrechnen und sehr konservativ rechnen: Die Hälfte der Anbaufläche würde wegfallen, wenn Ihre Grüngasquote kommt. Jetzt meine Frage: Werden Sie den Landwirten sagen, dass sie den Anbau von Nahrungsmitteln für Deutschland aufgeben sollen, oder werden Sie im Heizungsgesetz, was kommen wird, die Grüngasquote ändern und zugeben, dass das so eine Schimäre ist, die niemals Realität werden wird? Beifall: Grüne
Lisa Badum kritisiert die geplante Grüngasquote als unrealistisch und warnt, dass sie bei Erreichen von 10 % zu einem massiven Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche führen würde, und stellt die Frage, ob Bauern den Anbau von Nahrungsmitteln einstellen sollen.
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Sehr geehrte Frau Kollegin Badum, da wir noch keinen Gesetzentwurf vorliegen haben, kann ich dazu jetzt auch nichts sagen. Die Abwägungsgedanken habe ich vorhin aufgeführt. Insofern erübrigt sich das.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, wir haben jetzt viele salbungsvolle Worte gehört, wie Sie als Vertreterin des Umweltministeriums bzw. als Teil der Bundesregierung die Mieterinnen und Mieter schützen wollen, aber wir haben nichts Konkretes von Ihnen gehört. Wir wissen, dass Gas teurer werden wird. Fossiles Gas wird teuer, grünes Gas wird auch teuer sein, weil es große Konkurrenzen …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, wir haben jetzt viele salbungsvolle Worte gehört, wie Sie als Vertreterin des Umweltministeriums bzw. als Teil der Bundesregierung die Mieterinnen und Mieter schützen wollen, aber wir haben nichts Konkretes von Ihnen gehört. Beifall: GrüneWir wissen, dass Gas teurer werden wird. Fossiles Gas wird teuer, grünes Gas wird auch teuer sein, weil es große Konkurrenzen gibt. Die Industrie braucht ebenfalls grünes Gas, und deswegen ist überhaupt nicht absehbar, dass die Mieterinnen und Mieter, die weiterhin in einem Gebäude leben, in dem eine Gasheizung genutzt wird, irgendeine Chance haben, aus dieser fossilen Gaskostenfalle rauszukommen, wenn Sie jetzt, wie geplant, das Gebäudeenergiegesetz ändern. Deswegen möchte ich von Ihnen wissen: Welche neuen Verpflichtungen wollen Sie gegenüber den Vermietern vorlegen und umsetzen, um die Mieterinnen und Mieter wirkungsvoll vor der fossilen Gaskostenfalle zu schützen? Beifall: Grüne
Dr. Julia Verlinden kritisiert, dass die Bundesregierung bislang keine konkreten Maßnahmen zum Schutz von Mietern vor steigenden Gas‑ und Energiekosten präsentiert hat, und fordert verbindliche Pflichten für Vermieter, um die „fossile Gaskostenfalle“ zu verhindern.
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Sehr geehrte Frau Kollegin Verlinden, ich glaube, die Justizministerin hat vorhin eingehend auf die Problematik „Schutz der Mieterinnen und Mieter“ hingewiesen. Ich habe gerade aufgezeigt, was zur Verfügung steht. Und im Rahmen dessen warte ich auch den Gesetzentwurf, für den die entsprechenden Ministerien federführend sind, ab.
Wir kommen zur Frage 5 der Abgeordneten Lisa Badum: Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Emissionslücke im Jahr 2030 (Punktlücke in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten), die durch das Klimaschutzprogramm 2026 geschlossen werden soll? Frau Staatssekretärin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Badum, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 erbringen insgesamt eine zusätzliche Klimaschutzwirkung von 27 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 sowie weitere signifikante Treibhausgasminderungen im Sektor Landnutzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, der Expertenrat hat das Klimaschutzprogramm geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die tatsächliche Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms deutlich überschätzen könnte. Auch laut Umweltbundesamt rechnen Sie die Klimalücke klein. Von daher muss man leider sagen: Sie schummeln und tricksen, damit hier der Eindruck einer vernünftigen Klimapolitik entsteht. Planen Sie, noch einmal nachzusteuern, vor …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, der Expertenrat hat das Klimaschutzprogramm geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die tatsächliche Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms deutlich überschätzen könnte. Auch laut Umweltbundesamt rechnen Sie die Klimalücke klein. Von daher muss man leider sagen: Sie schummeln und tricksen, damit hier der Eindruck einer vernünftigen Klimapolitik entsteht. Planen Sie, noch einmal nachzusteuern, vor dem Hintergrund, dass Ihr Klimaschutzprogramm wahrscheinlich vom Expertenrat in einem Monat auch verworfen und für nicht zureichend erklärt werden wird?
Lisa Badum wirft der Bundesregierung vor, die Wirksamkeit des Klimaschutzprogramms zu überschätzen und sogar zu manipulieren, und fordert eine Nachjustierung nach den kritischen Einschätzungen des Expertenrats.
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Sehr geehrte Frau Kollegin Badum, das Schummeln weise ich vehement zurück. Und Sie wissen auch, dass die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm ein Jahr nach Regierungsübernahme vorlegen musste. Wenige Tage vorher kam der Projektionsbericht 2025, und da gab es neue Zahlen. Es war dann zu kurzfristig, um darauf zu reagieren. Natürlich werden wir die Bewertungen der Experten begutachten. Es kann immer sein, …
Sehr geehrte Frau Kollegin Badum, das Schummeln weise ich vehement zurück. Und Sie wissen auch, dass die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm ein Jahr nach Regierungsübernahme vorlegen musste. Wenige Tage vorher kam der Projektionsbericht 2025, und da gab es neue Zahlen. Es war dann zu kurzfristig, um darauf zu reagieren. Natürlich werden wir die Bewertungen der Experten begutachten. Es kann immer sein, dass man dann nachbessern muss. Aber klar war auch: Es haben 25 Millionen Tonnen gefehlt, um die 65 Prozent Treibhausgasminderungen bis 2030 zu erreichen. Wir wollen mit dem Klimaschutzprogramm jetzt round about 27 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Insofern möchte ich noch mal klar und deutlich sagen, dass es eine wirklich schwerwiegende Unterstellung ist, dass wir hier schummeln.
Vielen Dank. – Erst mal danke, dass Sie zugeben, dass Sie mit veralteten Zahlen rechnen. Ich glaube, das ist für die Bürgerinnen und Bürger wichtig zu wissen. Der andere Punkt – ich möchte gerne begründen, warum ich sage „schummeln und tricksen“ – ist das neue Heizungsgesetz, das von der Bundesregierung vorgeschlagen wird. Sie haben hier mehrfach gesagt, dass Sie die …
Vielen Dank. – Erst mal danke, dass Sie zugeben, dass Sie mit veralteten Zahlen rechnen. Ich glaube, das ist für die Bürgerinnen und Bürger wichtig zu wissen. Der andere Punkt – ich möchte gerne begründen, warum ich sage „schummeln und tricksen“ – ist das neue Heizungsgesetz, das von der Bundesregierung vorgeschlagen wird. Sie haben hier mehrfach gesagt, dass Sie die Auswirkung des neuen Heizungsgesetzes auf die CO2-Bilanz nicht abschätzen können, obwohl bereits alles in den Eckpunkten drinsteht. Im Koalitionsausschuss wurden Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrssektor vereinbart. Ich würde gerne fragen, ob Sie, wenn Sie sich die Einigung im Koalitionsausschuss anschauen, beurteilen können, ob die zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor führen wird oder zu weniger. Es geht konkret darum, dass die Flottengrenzwerte für Verbrenner noch mal abgeschwächt werden sollen: „Gleichwohl bedarf es weiterer Anpassungen im Vorschlag zur CO2-Flottengrenzwerteverordnung […]. Wir setzen uns dafür ein, […]“°–°–
Sie kritisiert die Verwendung veralteter Zahlen und wirft der Bundesregierung Schummeln beim neuen Heizungsgesetz vor, während sie die Wirksamkeit der geplanten Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor, insbesondere der Abschwächung von CO2-Flottengrenzwerten, in Frage stellt.
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Es gibt hier also eine Abschwächung. Wie bewerten Sie das? Beifall: Grüne
Sie weist die Vorwürfe zurück, dass das Klimaschutzprogramm manipulativ entstanden sei, betont die Expertise und fordert, die Korrekturen der Gutachter ernst zu nehmen, um die Klimaziele zu erreichen.
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Frau Kollegin Badum, ich finde, es ist einfach nicht in Ordnung, dass Sie in Zeiten, in denen Demokratie so unter Druck ist – und Sie wissen genau, dass nicht mal mehr als zehn Tage Zeit waren, als der Projektionsbericht 2025 quasi auf den Tisch gelegt wurde –, ein Klimaschutzprogramm, das von Experten und Gutachtern geprüft und fertiggestellt und auch fristgerecht …
Frau Kollegin Badum, ich finde, es ist einfach nicht in Ordnung, dass Sie in Zeiten, in denen Demokratie so unter Druck ist – und Sie wissen genau, dass nicht mal mehr als zehn Tage Zeit waren, als der Projektionsbericht 2025 quasi auf den Tisch gelegt wurde –, ein Klimaschutzprogramm, das von Experten und Gutachtern geprüft und fertiggestellt und auch fristgerecht abgegeben wurde, so darstellen, als ob wir es manipulativ auf den Weg gebracht hätten. Das muss ich wirklich von mir weisen. Der Punkt ist: So werden wir unsere gemeinsamen Ziele nicht erreichen, sondern wir spielen anderen in die Hände. Wenn es Korrekturbedarf gibt und die Experten und die Gutachter jetzt sagen, wie es gehen kann, dann muss man das ernst nehmen und auch entsprechend umsetzen. Beifall: SPDBeifall: Union (einzelne Abg.) Zu den flexibleren Flottengrenzwerten will ich noch mal sagen: Wichtig ist, wir haben die Klimaschutzziele in Europa und entsprechend auch die deutschen Klimaschutzziele für 2040 festgezurrt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Können Sie beurteilen, ob die Einigung im Koalitionsausschuss die Klimalücke vergrößert? Ja oder nein?
Julia Schneider fordert eine klare Bewertung, ob die Einigung des Koalitionsausschusses die Klimalücke vergrößert, und richtet die Frage an die Parlamentarische Staatssekretärin.
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Frau Schneider, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses entsprechen den Beschlüssen der Bundesregierung bezüglich der Regelung der Flottengrenzwerte auf EU-Ebene. Insofern braucht es die Mitgliedstaaten, die sich dazu positionieren bzw. Entscheidungen treffen. Deutschland hat jetzt eine gemeinsame Position dargestellt, wir wissen aber noch lange nicht, wie sich die anderen EU-Staaten dazu positionieren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, die Verkaufszahlen von Elektroautos auf der ganzen Welt steigen und steigen. Es ist auch ein Wirtschaftsfaktor, dass E-Autos immer wichtiger werden, auch im Verkauf. Deutschland setzt aber weiter auf den Verbrenner. Beim Koalitionsgipfel haben Sie entschieden, dass Sie auch in Zukunft den Verbrenner weiter fördern möchten; die Flottengrenzwerte werden abgeschwächt. Ich frage mich …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, die Verkaufszahlen von Elektroautos auf der ganzen Welt steigen und steigen. Es ist auch ein Wirtschaftsfaktor, dass E-Autos immer wichtiger werden, auch im Verkauf. Deutschland setzt aber weiter auf den Verbrenner. Beim Koalitionsgipfel haben Sie entschieden, dass Sie auch in Zukunft den Verbrenner weiter fördern möchten; die Flottengrenzwerte werden abgeschwächt. Ich frage mich im Hinblick auf die Klimaziele, aber auch im Hinblick auf die ökonomische Verwerfung, die dadurch entstehen kann: Wie rechtfertigen Sie diese Entscheidung, und führt sie nicht dazu, dass die Klimaziele, die gerade im Verkehrs- und im Gebäudesektor immer hintendran sind, auch in den nächsten Jahren gerissen werden? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Johannes Wagner kritisiert, dass Deutschland trotz steigender Elektromobilität weiterhin Verbrenner fördert, und hinterfragt, wie diese Politik mit den Klimazielen und wirtschaftlichen Folgen vereinbar ist.
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Sehr geehrter Herr Kollege, ich verkneife mir jetzt, als Baden-Württembergerin Cem Özdemir zum Verbrenner-Aus zu zitieren. Aber ich will Ihnen sagen: Diese Bundesregierung fördert die E-Mobilität. Wir haben ein Programm zur sozial gestaffelten Förderung von E-Mobilität im Umfang von 3 Milliarden Euro. Das sind ungefähr 800 000 E-Fahrzeuge, die gefördert werden. Da kann man nicht davon sprechen, dass wir den …
Sehr geehrter Herr Kollege, ich verkneife mir jetzt, als Baden-Württembergerin Cem Özdemir zum Verbrenner-Aus zu zitieren. Aber ich will Ihnen sagen: Diese Bundesregierung fördert die E-Mobilität. Wir haben ein Programm zur sozial gestaffelten Förderung von E-Mobilität im Umfang von 3 Milliarden Euro. Das sind ungefähr 800 000 E-Fahrzeuge, die gefördert werden. Da kann man nicht davon sprechen, dass wir den Verbrenner fördern. Wir haben, wie gesagt, jetzt eine German Position in der EU. Fakt ist: Wir fördern erst mal die Elektromobilität, sprich: die Elektrofahrzeuge.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, wann hört das Ministerium endlich auf, die Öffentlichkeit mit komplexen Emissionsrechenspielchen und teuren Technikillusionen wie der Grüngasquote in die Irre zu führen, während es gleichzeitig tatenlos zusieht, wie durch die politisch gewollte Entwässerung unserer Moore ein Vielfaches dieser Einsparungen – jährlich 50 Millionen Tonnen CO2 – buchstäblich verpufft? Wie rechtfertigt die Ministerin persönlich, …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, wann hört das Ministerium endlich auf, die Öffentlichkeit mit komplexen Emissionsrechenspielchen und teuren Technikillusionen wie der Grüngasquote in die Irre zu führen, während es gleichzeitig tatenlos zusieht, wie durch die politisch gewollte Entwässerung unserer Moore ein Vielfaches dieser Einsparungen – jährlich 50 Millionen Tonnen CO2 – buchstäblich verpufft? Wie rechtfertigt die Ministerin persönlich, dass sie den Schutz der Agrarlobby über die Rettung unserer effektivsten CO2-Speicher stellt und damit sehenden Auges und mit Ansage die Klimakatastrophe finanziert? Beifall: Linke (einzelne Abg.)↳ Bernd Schattner (AfD): »Welche Klimakatastrophe?«
Der Redner kritisiert das Ministerium dafür, die Öffentlichkeit mit komplizierten Emissionsrechnungen und grünen Gasquoten zu täuschen, während gleichzeitig durch die Entwässerung von Mooren enorme CO₂-Emissionen verursacht werden und der Schutz der Agrarlobby über den Erhalt von CO₂‑Speichern gestellt wird.
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Herr Kollege, wenn Sie in das Klimaschutzprogramm geguckt hätten, dann wüssten Sie, dass wir im Bereich Wiedervernässung von Mooren, die wir nutzen, um CO2 zu speichern, viele Maßnahmen auf den Weg bringen und auch richtig viel Geld in die Hand nehmen, um das zu ermöglichen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden für diesen Bereich im Zuge des Aktionsprogramms Natürlicher …
Herr Kollege, wenn Sie in das Klimaschutzprogramm geguckt hätten, dann wüssten Sie, dass wir im Bereich Wiedervernässung von Mooren, die wir nutzen, um CO2 zu speichern, viele Maßnahmen auf den Weg bringen und auch richtig viel Geld in die Hand nehmen, um das zu ermöglichen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden für diesen Bereich im Zuge des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz 4,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das liegt im Aufgabenbereich des BMUKN. Zum BMWE und zu Ihrer Aussage in Bezug auf Frau Reiche kann ich mich nicht äußern.
Vielen Dank. – Damit kommen wir zur Frage 6 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka: Welche Hauptgründe sieht der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, in der von ihm Medienberichten zufolge angeführten „Reaktanz gegen staatliche Maßnahmen“ mit Blick auf die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung (vergleiche www.tagesspiegel.de/politik/absolute-vorfahrt-fur-erneuerbare-carsten-schneider-erteilt-atomdebatte-eine-absage-15373362.html, abgerufen am 19. März 2026)? Frau Staatssekretärin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Peterka, die zitierte Reaktanz gegen staatliche Maßnahmen, die von Bundesumweltminister Schneider auf der Konferenz Europe 2026 angesprochen wurde, begründet sich unter anderem in der starken Polarisierung von Umwelt- und Klimaschutzpolitik und den Nachwirkungen der Einschränkungen während der Coronapandemie. Das Bundesumweltministerium setzt sich weiterhin für eine sozial ausgewogene Klima- und Umweltpolitik ein, um der …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Peterka, die zitierte Reaktanz gegen staatliche Maßnahmen, die von Bundesumweltminister Schneider auf der Konferenz Europe 2026 angesprochen wurde, begründet sich unter anderem in der starken Polarisierung von Umwelt- und Klimaschutzpolitik und den Nachwirkungen der Einschränkungen während der Coronapandemie. Das Bundesumweltministerium setzt sich weiterhin für eine sozial ausgewogene Klima- und Umweltpolitik ein, um der Polarisierung entgegenzuwirken und Klimaschutz als verbindendes Element in der Gesellschaft zu erhalten; denn neun von zehn Menschen in Deutschland halten Klima- und Umweltschutz für wichtig.
Vielen Dank. – Die besagte Äußerung hat er in einem Interview noch mal wiederholt und sich recht larmoyant darüber beschwert, dass die Bevölkerung langsam sieht, dass zum Beispiel die USA oder China viel mehr Einfluss auf das Klima haben und deswegen der Glaube, dass Deutschland was daran ändern könnte, zurückgeht, er aber gleichzeitig diese Erkenntnis wieder zurückdrängen möchte. Wie bewerten …
Vielen Dank. – Die besagte Äußerung hat er in einem Interview noch mal wiederholt und sich recht larmoyant darüber beschwert, dass die Bevölkerung langsam sieht, dass zum Beispiel die USA oder China viel mehr Einfluss auf das Klima haben und deswegen der Glaube, dass Deutschland was daran ändern könnte, zurückgeht, er aber gleichzeitig diese Erkenntnis wieder zurückdrängen möchte.Wie bewerten Sie diesen Ansatz von ihrem Minister, dass er hier quasi religiös vorgeht und anscheinend gegen jede eigenständige Erkenntnis der Bevölkerung vorgehen will und diese schlussendlich nicht sehen möchte. Ist das aus Ihrer Sicht nicht ein Irrweg?
Peterka kritisiert den Minister dafür, dass er die Erkenntnisse der Bevölkerung zum Klimawandel unterdrücken will und bezeichnet dessen Vorgehen als Irrweg.
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Herr Kollege Peterka, Sie interpretieren jetzt die Aussage des Ministers. Ich glaube, ich habe klar und deutlich gesagt, was dem Minister am Herzen liegt, nämlich das, was die Menschen wollen, nämlich Klima- und Umweltschutz. Sie wollen gesunde Lebenswelten, eine gesunde Umwelt. Da wollen sie mitgenommen werden. Ihm und uns im BMUKN ist wichtig, dass es sozial ausgewogen ist und somit …
Herr Kollege Peterka, Sie interpretieren jetzt die Aussage des Ministers. Ich glaube, ich habe klar und deutlich gesagt, was dem Minister am Herzen liegt, nämlich das, was die Menschen wollen, nämlich Klima- und Umweltschutz. Sie wollen gesunde Lebenswelten, eine gesunde Umwelt. Da wollen sie mitgenommen werden. Ihm und uns im BMUKN ist wichtig, dass es sozial ausgewogen ist und somit auch Akzeptanz findet.
Dann darf ich eine Nachfrage stellen. Da Sie sozial verträgliches und akzeptanzförderndes Vorgehen ansprechen: Es gibt ja dieses bekannte Zitat von Ihrem Minister – nach dem Motto „Wenn sie kein Brot haben, sollen sie Kuchen essen“ –: Wenn ihnen der Sprit zu teuer ist, sollen sie Elektroauto fahren. – Stehen denn Ihr Haus und der Minister wenigstens hinter diesen Minimalmaßnahmen …
Dann darf ich eine Nachfrage stellen. Da Sie sozial verträgliches und akzeptanzförderndes Vorgehen ansprechen: Es gibt ja dieses bekannte Zitat von Ihrem Minister – nach dem Motto „Wenn sie kein Brot haben, sollen sie Kuchen essen“ –: Wenn ihnen der Sprit zu teuer ist, sollen sie Elektroauto fahren. – Stehen denn Ihr Haus und der Minister wenigstens hinter diesen Minimalmaßnahmen wie 0,17 Euro weniger für Sprit und sonstige Unterstützungen für Unternehmen, oder soll hier weiter lieber Kuchen gegessen werden?
Peterka kritisiert, dass die Bundesregierung nur minimale Maßnahmen wie geringe Spritpreisentlastungen bietet und fragt, ob sie hinter solchen „Kuchen‑statt‑Brot“-Lösungen steht.
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Herr Peterka, ich finde, dass solche Aussprüche wie „Kuchen essen“ oder anderes völlig unangebracht sind in der schwierigen Situation, in der den Menschen das gerade im Moment widerfährt und sie sich – gerade in den unteren Lohngruppen – überlegen, wie sie zur Arbeit kommen, im ländlichen Raum, wo kein Zug fährt, wenn sie zum Beispiel im Schwarzwald vom Berg herunterkommen …
Herr Peterka, ich finde, dass solche Aussprüche wie „Kuchen essen“ oder anderes völlig unangebracht sind in der schwierigen Situation, in der den Menschen das gerade im Moment widerfährt und sie sich – gerade in den unteren Lohngruppen – überlegen, wie sie zur Arbeit kommen, im ländlichen Raum, wo kein Zug fährt, wenn sie zum Beispiel im Schwarzwald vom Berg herunterkommen müssen zur Schichtarbeit – um das jetzt so lapidar darzustellen. Ich finde, das ist eine wichtige Maßnahme, die die Bundesregierung jetzt getroffen hat, und sie zeigt auch, dass sie die Sorgen der Menschen ernst nimmt.
Frau Staatssekretärin, Sie haben ja gerade die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen in der Bevölkerung angesprochen; wir haben das Zitat Ihres Ministers gehört. Mich würde einfach interessieren – wenn der Minister so um die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen in der Bevölkerung bemüht ist –: Wie weit hat sich der Minister für die Auszahlung des Umweltgelds eingebracht, das seit Jahren durch die verschiedensten Bundesregierungen …
Frau Staatssekretärin, Sie haben ja gerade die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen in der Bevölkerung angesprochen; wir haben das Zitat Ihres Ministers gehört. Mich würde einfach interessieren – wenn der Minister so um die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen in der Bevölkerung bemüht ist –: Wie weit hat sich der Minister für die Auszahlung des Umweltgelds eingebracht, das seit Jahren durch die verschiedensten Bundesregierungen der Bevölkerung vorenthalten wird? Sind Sie der Meinung, dass eine endlich stattfindende Auszahlung dieses Umweltgeldes die Akzeptanz der Bevölkerung für Umweltmaßnahmen erhöhen würde? Oder wie bewerten Sie die Nichtauszahlung des Umweltgeldes und stattdessen die Ausschüttung von Milliarden im Ausland? Sind Sie der Meinung, dass das die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen in der eigenen Bevölkerung erhöht? – Danke schön.
Der Redner kritisiert die seit Jahren ausstehende Auszahlung des Umweltgeldes und fragt, ob deren Auszahlung die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen in der Bevölkerung steigern würde.
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Weil es uns im BMUKN und, wie ich gerade ausgeführt habe, auch dem Minister sehr wichtig ist, dass die Auswirkungen insbesondere auf bestimmte soziale Gruppen entsprechend abgefedert werden, sind wir auf der Zielgerade, entsprechende Programme auf den Weg zu bringen. ↳ Stefan Schröder (AfD): »Das Umweltgeld kommt?« – Ich habe nichts von einem Umweltgeld gesagt. Es gibt unterschiedliche Maßnahmen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin. – Ich fand die Fragen der AfD jetzt noch mal total entlarvend dahin gehend, mit was für Unwahrheiten die AfD hier Politik macht; weil sie sich die Welt immer so zurechtlegt, wie es gerade in ihr politisches Gedankenbild passt. Entweder gibt es den Klimawandel nicht, dann sind Sie dabei, zu sagen: „Es gibt keinen menschengemachten Klimawandel“, …
Vielen Dank. Frau Präsidentin. – Ich fand die Fragen der AfD jetzt noch mal total entlarvend dahin gehend, mit was für Unwahrheiten die AfD hier Politik macht; weil sie sich die Welt immer so zurechtlegt, wie es gerade in ihr politisches Gedankenbild passt. Entweder gibt es den Klimawandel nicht, dann sind Sie dabei, zu sagen: „Es gibt keinen menschengemachten Klimawandel“, und dann leugnen Sie den Klimawandel. Oder Sie sagen: „Es gibt andere Länder, die tragen viel mehr zur Klimakrise bei. Die sind ja dafür verantwortlich.“ Das zeigt, dass Sie komplett politikunfähig sind und in diesem Politikfeld nichts, wirklich gar nichts, beizutragen haben.Beifall: GrüneBeifall: SPD (einzelne Abg.)Beifall: Linke (einzelne Abg.)↳ Stephan Brandner (AfD): »Und die Frage lautet?«
Dr. Gesenhues kritisiert die AfD scharf für ihre angeblich falschen und politisch unfähigen Aussagen zum Klimawandel und wirft ihr damit Unwahrheiten und Leugnung vor.
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Das sei einmal gesagt, Frau Staatssekretärin, was die Akzeptanz angeht. – Ich glaube, ganz wichtig ist sozialer Klimaschutz, das heißt, jetzt gezielt zu entlasten. Und wir haben jetzt einen Auszahlungsmechanismus, um endlich das Klimageld an die Menschen auszuzahlen. Ich will Sie mal fragen, ob Sie das als geeigneter bewerten als eine Mehrwertsteuersenkung, die sich am Ende nur die Lebensmittelkonzerne in …
Das sei einmal gesagt, Frau Staatssekretärin, was die Akzeptanz angeht. – Ich glaube, ganz wichtig ist sozialer Klimaschutz, das heißt, jetzt gezielt zu entlasten. Und wir haben jetzt einen Auszahlungsmechanismus, um endlich das Klimageld an die Menschen auszuzahlen. ↳ Stefan Schröder (AfD): »Ihr habt’s gegen die Wand gefahren und wollt es jetzt endlich mal aus der Welt schaffen! Euer Umweltminister, euer Wirtschaftsminister, ihr habt’s doch versaut, ihr habt’s gegen die Wand gefahren! Ihr habt’s versaut und wollt es jetzt wieder dagegenfahren! Nichts habt ihr gekonnt in der Regierung!« Ich will Sie mal fragen, ob Sie das als geeigneter bewerten als eine Mehrwertsteuersenkung, die sich am Ende nur die Lebensmittelkonzerne in die Tasche stecken.
Dr. Gesenhues kritisiert die bisherige Klimapolitik der Regierung, fordert sozialen Klimaschutz durch direkte Auszahlung von Klimageld und lehnt eine Mehrwertsteuersenkung ab, die seiner Ansicht nach Unternehmen begünstigt.
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Für uns im Bundesumweltministerium ist es wichtig, dass die Maßnahmen zielgenau sind und dass wir gerade auch bezüglich der Anforderungen des Klimasozialfonds der EU entsprechende zusätzliche Maßnahmen, die gefordert sind, auf den Weg bringen. Das ist unser Ziel, und das soll so schnell wie möglich erreicht werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zum Thema „Akzeptanz von Umweltpolitik in der Bevölkerung“ komme ich ganz schnell zu den Umweltverbänden, die sehr, sehr viele Mitglieder in Deutschland haben. Wir sprechen von fast 2 Millionen Mitgliedern, tatsächlich mehr Mitglieder als in Parteien. Da muss ich leider einmal nachfragen: Wie ist Ihre Haltung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das ja in der Variante, in der …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zum Thema „Akzeptanz von Umweltpolitik in der Bevölkerung“ komme ich ganz schnell zu den Umweltverbänden, die sehr, sehr viele Mitglieder in Deutschland haben. Wir sprechen von fast 2 Millionen Mitgliedern, tatsächlich mehr Mitglieder als in Parteien. Da muss ich leider einmal nachfragen: Wie ist Ihre Haltung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das ja in der Variante, in der es entsprechend Ihrer geplanten Novellierung vorliegt, die Klagerechte dieser Umweltverbände und die Informationsrechte massiv beschneiden wird? ↳ Bernd Schattner (AfD): »Gott sei Dank!« Und was denken Sie, was macht das eigentlich mit den Menschen, die sich in Deutschland für die Umwelt und die Natur einsetzen? Wird das zur Akzeptanz beitragen? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Julia Schneider kritisiert das geplante Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetz, das ihrer Ansicht nach die Klage‑ und Informationsrechte von Umweltverbänden einschränken würde, und fragt, welche Auswirkungen das auf die Akzeptanz von Umweltpolitik und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger hat.
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Sehr geehrte Frau Kollegin Schneider, ich beginne mal damit, dass wir jährlich für die Verbändeförderung im Umweltbereich bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen haben und wir das ehrenamtliche Engagement und die wichtige Arbeit sowohl für den Klima- und den Umweltschutz als auch für die Demokratie – durch das Ehrenamt – und den gesellschaftlichen Zusammenhalt wertschätzen und auch anerkennen. …
Sehr geehrte Frau Kollegin Schneider, ich beginne mal damit, dass wir jährlich für die Verbändeförderung im Umweltbereich bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen haben und wir das ehrenamtliche Engagement und die wichtige Arbeit sowohl für den Klima- und den Umweltschutz als auch für die Demokratie – durch das Ehrenamt – und den gesellschaftlichen Zusammenhalt wertschätzen und auch anerkennen. Wichtig ist mir aber in dem Zusammenhang – die Frage wurde ja schon gestellt; da verweise ich auf die Antwort in der letzten Fragestunde auf Herrn Gesenhues’ Frage –, noch mal zu betonen: Es ist mitnichten so, dass keine Klagemöglichkeit der Umweltverbände mehr bestünde. Aber es gibt ein Regelbeispiel für Missbrauch, und da geht es darum, dass die Verbände schon in einer öffentlichen Anhörung ihre Punkte miteinbringen müssen, damit sie entsprechend später nicht neue Punkte einbringen können. Ich glaube, es ist deutlich, dass wir versuchen, eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben zu erreichen. Das brauchen wir auch, um –
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ist dem Herrn Minister bewusst, dass es in weit über der Hälfte der Bevölkerung eine große Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen gibt, die auch das eigene Leben und das eigene Verhalten betreffen, sofern eben auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die den größten CO2-Abdruck haben: die Reichen und Superreichen dieser Gesellschaft? Dies geht aus Erhebungen …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ist dem Herrn Minister bewusst, dass es in weit über der Hälfte der Bevölkerung eine große Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen gibt, die auch das eigene Leben und das eigene Verhalten betreffen, sofern eben auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die den größten CO2-Abdruck haben: die Reichen und Superreichen dieser Gesellschaft? Dies geht aus Erhebungen des Umweltbundesamtes immer wieder hervor. Und falls dem Minister dies bewusst ist: Warum erwägt die Bundesregierung dann nicht endlich ein Verbot von Privatflügen mit Privatjets? Beifall: Linke
Marcel Bauer kritisiert, dass trotz hoher Akzeptanz für Klimaschutz in der Bevölkerung, die Bundesregierung keinen Verbotsansatz für Privatjets erwägt, und fordert, die Reichsten stärker zur Verantwortung zu ziehen.
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Sehr geehrter Herr Kollege, uns ist sehr bewusst, wie wichtig es ist, das Klima zu schützen. Deswegen ist es uns auch wichtig, die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen, und auch dazu beizutragen, dass die Klimaschutzziele in Europa bis 2040 erreicht werden. Für eine Regelung, Flüge mit Privatjets zu verbieten, müssten Sie mal zeigen, wie das dann in der Praxis aussehen …
Sehr geehrter Herr Kollege, uns ist sehr bewusst, wie wichtig es ist, das Klima zu schützen. Deswegen ist es uns auch wichtig, die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen, und auch dazu beizutragen, dass die Klimaschutzziele in Europa bis 2040 erreicht werden. Für eine Regelung, Flüge mit Privatjets zu verbieten, müssten Sie mal zeigen, wie das dann in der Praxis aussehen soll. Das ist der Punkt: Wir wollen unsere Klimaschutzziele erreichen. Die Maßnahmen bringen wir auf den Weg, sowohl mit Anreizen – wie ich vorhin gesagt habe: mit der E-Mobilität – als auch durch das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“. Ich glaube, das ist wichtig, und das zeigt auch, wie ernst wir es nehmen.
Damit kommen wir zur Frage 7 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues: Wie sieht die Bundesregierung die Vereinbarkeit ihres Gesetzentwurfs zur Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit der Aarhus-Konvention und dem Europarecht? Frau Staatssekretärin.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Gesenhues, wir waren ja gerade schon beim Thema Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Bundesregierung verweist hier auf Abschnitt A, Ziffer VI der Begründung des am 21. Januar 2026 von der Bundesregierung beschlossenen und am 26. Februar 2026 in erster Beratung gelesenen Gesetzentwurfs auf der Bundestagsdrucksache 21/4146, Seite 20, wonach eine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Unions- und …
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Gesenhues, wir waren ja gerade schon beim Thema Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Bundesregierung verweist hier auf Abschnitt A, Ziffer VI der Begründung des am 21. Januar 2026 von der Bundesregierung beschlossenen und am 26. Februar 2026 in erster Beratung gelesenen Gesetzentwurfs auf der Bundestagsdrucksache 21/4146, Seite 20, wonach eine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Unions- und Völkerrechts gegeben ist.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für diese äußerst verständlich und einfach formulierte Antwort; aber ich glaube, ich weiß, worauf Sie hinauswollen. – Ich glaube allerdings, dass diese Rechtseinschätzung nicht zutrifft, weil Sie zum Beispiel keine Generalklausel in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen und auch einen unangemessen stark eingeschränkten Anwendungsbereich für die Klagerechte haben. Deswegen ist dieser Entwurf nach meiner Rechtsauffassung mit der Aarhus-Konvention …
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für diese äußerst verständlich und einfach formulierte Antwort; aber ich glaube, ich weiß, worauf Sie hinauswollen. – Ich glaube allerdings, dass diese Rechtseinschätzung nicht zutrifft, weil Sie zum Beispiel keine Generalklausel in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen und auch einen unangemessen stark eingeschränkten Anwendungsbereich für die Klagerechte haben. Deswegen ist dieser Entwurf nach meiner Rechtsauffassung mit der Aarhus-Konvention nicht vereinbar. Im Übrigen wird es auch dazu kommen, dass das Klagerecht und die Beteiligungsrechte nicht mehr effektiv wahrgenommen werden können, wenn das Gesetz so kommt, weil Sie an ganz vielen verschiedenen Stellen – sozusagen mit einer Politik der vielen kleinen Nadelstiche – die Beteiligungs- und Klagerechte abschaffen.
Der Redner kritisiert den Gesetzentwurf wegen fehlender Generalklausel und zu eingeschränktem Anwendungsbereich für Klagerechte, erklärt ihn als mit der Aarhus-Konvention unvereinbar und befürchtet, dass Beteiligungs- und Klagerechte dadurch effektiv aufgehoben werden.
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Nennen Sie uns doch mal konkrete Beispiele, wo dieses Klagerecht missbraucht wird. Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Dr. Gesenhues fordert konkrete Beispiele für angeblichen Missbrauch des Klagerechts, während die Staatssekretärin erklärt, dass die vorgeschlagene Missbrauchsklausel nur das Mitwirken von Umweltverbänden im Verwaltungsverfahren regelt und keine konkreten Fälle vorliegen.
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Ich habe vorhin schon mal darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf eine Ergänzung enthält, die sogenannte Missbrauchsklausel, und Regelbeispiele. Dabei handelt es sich um Vorgaben zur Mitwirkung von Umweltverbänden im Verwaltungsverfahren und nicht um eine Regelung zur materiellen Präklusion. Wenn Sie dazu noch mal konkrete Beispiele haben wollen, muss ich sie Ihnen nachliefern, weil ich die jetzt auch nicht aus dem …
Ich habe vorhin schon mal darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf eine Ergänzung enthält, die sogenannte Missbrauchsklausel, und Regelbeispiele. Dabei handelt es sich um Vorgaben zur Mitwirkung von Umweltverbänden im Verwaltungsverfahren und nicht um eine Regelung zur materiellen Präklusion. Wenn Sie dazu noch mal konkrete Beispiele haben wollen, muss ich sie Ihnen nachliefern, weil ich die jetzt auch nicht aus dem Stegreif nennen kann.
Ja, aber eine Minute ist eine Minute, Frau Präsidentin. Entschuldigung. 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren gehen auf Umweltklagen zurück; es handelt sich um 66 Klagen pro Jahr. Das Klagerecht wird sehr maßvoll eingesetzt. Ein Großteil dieser Klagen ist aber erfolgreich, weil sie maßgeblich dazu beitragen, dass die Luft sauberer und das Wasser reiner wird. Deswegen würde ich Sie darum bitten, diesen …
Ja, aber eine Minute ist eine Minute, Frau Präsidentin. Entschuldigung. 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren gehen auf Umweltklagen zurück; es handelt sich um 66 Klagen pro Jahr. Das Klagerecht wird sehr maßvoll eingesetzt. Ein Großteil dieser Klagen ist aber erfolgreich, weil sie maßgeblich dazu beitragen, dass die Luft sauberer und das Wasser reiner wird. Deswegen würde ich Sie darum bitten, diesen Gesetzentwurf noch mal zu überarbeiten und die Menschen zu stärken, die sich ehrenamtlich für den Naturschutz einsetzen. Sind Sie dazu bereit, ja oder nein? Beifall: Grüne
Der Redner weist auf die geringe Zahl, aber hohe Erfolgsquote von Umweltklagen hin und fordert eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs, um ehrenamtliche Naturschützer zu stärken.
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Ich habe auf Ihre Frage schon geantwortet, Herr Kollege. – Also: Wir nehmen das sehr ernst. Das liegt jetzt ja in den Händen des Parlaments, und wir werden sehen, wie sich das auch im Zuge der Anhörung weiter entwickelt. Demensprechend wird das Parlament dann auch den Gesetzentwurf verabschieden.