Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen - Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern

Tagesordnungspunkt 4 · 21/70 · 15. April 2026

Bericht der BundesregierungForschungspolitikGesetzgebungHochschuleHochschulforschungHochschullehreMeinungsfreiheitRechtsstaat
76
Reden
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Beifall
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Meinungen
DR Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Wertes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist kein schmückendes Beiwerk unseres Grundgesetzes; nein, sie ist sein Rückgrat. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantiert die freie Suche nach Wahrheit, und diese Wahrheit ist nicht immer bequem. Sie widerspricht ab und zu, sie provoziert ab und zu, und sie fordert uns heraus, meine …
Wertes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist kein schmückendes Beiwerk unseres Grundgesetzes; nein, sie ist sein Rückgrat. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantiert die freie Suche nach Wahrheit, und diese Wahrheit ist nicht immer bequem. ↳ Sonja Lemke (Linke) Sie widerspricht ab und zu, sie provoziert ab und zu, und sie fordert uns heraus, meine Damen und Herren. Beifall: AfD Doch genau diese Freiheit steht heutzutage unter Druck. Und diesem Missstand widmet sich unser Antrag, den wir heute vorlegen. Wissenschaft lebt vom offenen Streit mit Argumenten und nicht von Anpassung. Sie lebt davon, dass auch Unbequemes gesagt werden darf. Und sie stirbt dort, wo Selbstzensur anfängt, wo Menschen beginnen, zu schweigen, weil sie Konsequenzen fürchten müssen. Genau das erleben wir in unserem Land leider immer mehr, meine Damen und Herren. Beifall: AfD ↳ Sonja Lemke (Linke): »Wegen eurer Hetze! Weil die Leute von rechts bedroht werden! Das ist das Problem!« Wer heute von der vorherrschenden Meinung abweicht, wer kritische Fragen stellt, wer sich an sensible Themen heranwagt, riskiert Ausgrenzung und Druck. Einladungen werden zurückgezogen, Fördermittel werden verwehrt,↳ Sonja Lemke (Linke): »Reden Sie gerade von den USA, wo alles gestrichen wird?« Veranstaltungen werden verweigert – ja, sogar Karrieren werden blockiert. Das ist nicht Freiheit, die uns im Grundgesetz versprochen wird; das ist ein Klima der Einschüchterung, meine Damen und Herren. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »In den USA!« Es sind keine Einzelfälle, geschätzte Kollegen. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »In den USA! Richtig!« Es sind auch keine abstrakten Befürchtungen. An der Universität Hamburg wurden Vorlesungen von Professor Bernd Lucke nach massiven Störungen abgebrochen. ↳ Sonja Lemke (Linke): »Oh nein, der Arme!« An der Humboldt-Universität hier in Berlin wurde ein Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht nach Protesten abgesagt. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Unfassbar!« ↳ Sonja Lemke (Linke): »Das war wohl kein biologischer Vortrag!« Und in Leipzig wurde ein Vortrag des israelischen Historikers Benny Morris nach Drohungen gecancelt. Alle diese Fälle zeigen ein Muster. Der offene Diskurs muss endlich wieder geschützt werden, meine Damen und Herren. Beifall: AfD Und genau hier ist der Staat gefordert, ↳ Sonja Lemke (Linke): »Was?« und zwar nicht als Zensor, sondern als Garant der Freiheit. Deshalb fordern wir in unserem Antrag ganz konkrete Maßnahmen von der schwarz-roten Regierung ein. Erstens. Fertigen Sie einen umfassenden Bericht zur Lage der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland an; denn Probleme verschwinden nicht, wenn man sie verleugnet. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Kannst du doch selber schreiben!« ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Das wollten wir hören! Super Eingebung! So sind Sie!« ↳ Jörn König (AfD): »Der sieht dann aber für Sie nicht gut aus!« – Das spricht für Sie, dass Sie von der Regierung gerade gesagt haben, dass Sie das nicht schreiben wollen. Ja, Sie sind tatenlos. ↳ Sonja Lemke (Linke) Zweitens. Schaffen Sie verbindliche Mindeststandards für Bund-Länder-Programme mit transparenten Verfahren, mit klaren Zuständigkeiten und mit wirksamen Beschwerdewegen. Hochschulen dürfen eben keine Räume der Willkür sein. Beifall: AfD ↳ Holger Mann (SPD) Drittens. Richten Sie klare Schutzstandards überall dort ein, wo der Bund Forschung finanziert. Wer Steuergeld erhält, darf Redner nicht nach politischer Opportunität aussuchen. Und schließlich viertens. Gewähren Sie besseren Schutz für Beschäftigte in der Wissenschaft. Befristungen und Abhängigkeiten dürfen nicht dazu führen, dass legitime Meinungsäußerungen sanktioniert werden, meine Damen und Herren. Beifall: AfD ↳ Nicole Höchst (AfD): »So ist es!« Wer Wissenschaftsfreiheit ernst meint, muss auch Widerspruch aushalten. ↳ Sonja Lemke (Linke) Wer offenen Diskus fordert, darf ihn nicht nach Belieben abwürgen. Unser Antrag steht gegen die ideologische Vereinnahmung der Wissenschaft und für die Freiheit der Wissenschaft. Freie Wissenschaft braucht Mut und endlich wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz. Dafür stehen wir, die Alternative für Deutschland. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD)

Der Redner kritisiert, dass Wissenschafts‑ und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten zunehmend durch Selbst‑ und Fremdzensur eingeschränkt werde, und fordert durch staatliche Maßnahmen wie Berichte, Mindeststandards und Schutzregelungen eine wirksame Sicherung des offenen Diskurses.

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DR Dr. Hans Theiss Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 5 Grundgesetz wird die Wissenschaftsfreiheit garantiert. Darauf sind wir zu Recht stolz. Wenn die AfD sich als Hüterin der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit inszenieren will, dann ist das der blanke Hohn. Die sogenannte Alternative für Deutschland verteidigt nicht die Freiheit, sie verengt sie gezielt und gefährdet sie – sowohl im Umgang …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 5 Grundgesetz wird die Wissenschaftsfreiheit garantiert. Darauf sind wir zu Recht stolz. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wenn die AfD sich als Hüterin der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit inszenieren will, dann ist das der blanke Hohn. Die sogenannte Alternative für Deutschland verteidigt nicht die Freiheit, sie verengt sie gezielt und gefährdet sie – sowohl im Umgang mit der Wissenschaft als auch mit abweichenden Meinungen im Allgemeinen und auch durch die Verbreitung von Fake News. ↳ Nicole Höchst (AfD): »Schließen Sie doch nicht von sich auf andere! Das ist ja ungeheuerlich!« Insofern ist der vorliegende Antrag der AfD ein Lehrstück von fehlerhafter Selbstwahrnehmung und kognitiver Verzerrung. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Dr. Andrea Lübcke (Grüne) Lachen: AfD (einzelne Abg.) Dass die AfD sich mit natur- oder auch geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen schwertut, sehen wir ja immer wieder: Die bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm hegt ernsthafte Zweifel daran, dass die Erde rund ist. In der Presse erklärte sie, sie könne nicht abschließend beurteilen, ob die Erde nicht doch flach, also eine Scheibe, ist. ↳ Jörn König (AfD): »Dafür wisst ihr nicht, wie viele Geschlechter es gibt!« Oder verstehen Sie, liebe AfD, unter der zu schützenden Wissenschafts- und Meinungsfreiheit die Aussagen des „Geschichtswissenschaftlers“ Björn Höcke, der „eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordert, ↳ Jörn König (AfD): »Das ist jetzt acht Jahre her! Also, langsam mal was Neues!« ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD) der davon spricht, dass „die Evolution […] Afrika und Europa – vereinfacht gesagt – zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert“ habe? Ist das die soziologische und biologische Wissenschafts- und Meinungsfreiheit, die Sie schützen wollen? Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Sven Lehmann (Grüne) ↳ Sven Wendorf (AfD): »Fällt das nicht alles unter Meinungsfreiheit?« ↳ Jörn König (AfD): »Und genau das fällt alles unter Meinungsfreiheit, Herr Theiss!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Beschäftigen Sie sich mal mit Populationsökologie!« Wir lassen Ihnen diese durchsichtigen Täuschungs- und Verneblungsmanöver nicht durchgehen. Die AfD will Einschüchterung statt offener Debatte, Meinungstotalitarismus statt Meinungspluralismus,Lachen: AfD (einzelne Abg.) ↳ Nicole Höchst (AfD) politische Einflussnahme auf Wissenschaft statt Wissenschaftsfreiheit. Sie will Kontrolle statt Freiheit.

Der Redner kritisiert die AfD als Bedrohung für Wissenschafts‑ und Meinungsfreiheit und fordert deren wirksamen Schutz.

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DR Dr. Hans Theiss Union kurz Im Protokoll ↗
Bitte nicht. Beifall: Maja Wallstein (SPD)
DR Dr. Hans Theiss Union rede Im Protokoll ↗
Dieser Antrag ist gefährlich. Sie schaden einmal mehr mit einer bewusst falschen Beschreibung der Realität dem exzellenten Ruf der deutschen Wissenschaft. „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit“ sind für die AfD Fremdwörter. Die AfD versucht, Meinungen oder Strömungen, die ihr nicht passen, zu unterdrücken. Forschung und Lehre unabhängig von politischem Druck wollen Sie doch am allerwenigsten. Ihr Ziel ist es, das Fundament unserer …
Dieser Antrag ist gefährlich. Sie schaden einmal mehr mit einer bewusst falschen Beschreibung der Realität dem exzellenten Ruf der deutschen Wissenschaft. „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit“ sind für die AfD Fremdwörter. Die AfD versucht, Meinungen oder Strömungen, die ihr nicht passen, zu unterdrücken. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Wir sind ja gar nicht an der Regierung, Herr Kollege!« Forschung und Lehre unabhängig von politischem Druck wollen Sie doch am allerwenigsten. Ihr Ziel ist es, das Fundament unserer offenen Gesellschaft anzugreifen, ja, zu zerstören. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Jörn König (AfD): »Das sind jetzt alles reine Unterstellungen!« Wenn die AfD in Ihrem Antrag von „Diskursverengung“ und „Selbstzensur“ spricht, dann kann sie doch eigentlich nur sich selbst meinen. ↳ Maja Wallstein (SPD): »So ist es!« Denn die AfD ist die personifizierte Zensur. Lachen: AfD (einzelne Abg.) ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Zensur kann nur der Staat ausüben, Herr Kollege! Oah! Informieren Sie sich mal! Wahnsinn!« Parteimitglieder, die von der offiziellen Linie abweichen, werden schnell ausgegrenzt oder unter Druck gesetzt. Das sieht man an Ihrem ehemaligen verteidigungspolitischen Sprecher, der nach Kritik an Björn Höcke knallhart kaltgestellt wurde. Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »So sieht’s aus!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Zensur kann nur der Staat ausüben! Keine Ahnung vom Grundgesetz!« Im öffentlichen Diskurs und im Netz akzeptiert die AfD keine anderen Meinungen. Sie arbeitet mit Strategien, die einschüchtern statt befreien sollen. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Alle Meinungen! Alle Meinungen werden bei uns toleriert!« Personen, die sich kritisch äußern, werden konzertiert attackiert, teilweise persönlich diffamiert. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Sie diffamieren uns doch in einem durch!« Diese Form des Umgangs und der Rhetorik hat nichts mit unserer freien Gesellschaft zu tun. ↳ Georg Schroeter (AfD): »Das ist Meinungsfreiheit!« ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Das soll die CDU sein? Die habe ich Jahrzehnte gewählt!« ↳ Nicole Höchst (AfD): »Und das, was Sie reden, hat mit dem Antrag gar nichts zu tun!« Sie soll ein Klima der Angst erzeugen und Menschen davon abhalten, ihre Meinung frei zu äußern. Eine Partei, die Wissenschaft relativiert, interne Kritik unterdrückt und öffentliche Debatten vergiftet, ist keine Verteidigerin der Freiheit. Sie ist das Gegenteil. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Sehr gut!« ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »In welcher Welt leben Sie?« ↳ Adam Balten (AfD): »Danke für die Wahlwerbung!« ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD)

Dr. Hans Theiss kritisiert den AfD‑Antrag als Gefahr für Wissenschafts‑ und Meinungsfreiheit und wirft der AfD Zensur, Selbstunterdrückung und das Untergraben der offenen Gesellschaft vor.

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DR Dr. Daniel Zerbin AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Rede. Das war eine lange Hasstirade gegen uns. – Ich bin seit fast 20 Jahren Hochschullehrer. Ich war mehrere Jahre Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses in Nordrhein-Westfalen; das wird ja von Schwarz-Grün regiert, also von Ihnen, mit einer Wissenschaftsministerin von der CDU. In dieser Zeit kamen jüdische Studenten zu mir und haben sich bitterlich beklagt: Sie …
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Rede. Das war eine lange Hasstirade gegen uns. – Ich bin seit fast 20 Jahren Hochschullehrer. Ich war mehrere Jahre Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses in Nordrhein-Westfalen; das wird ja von Schwarz-Grün regiert, also von Ihnen, mit einer Wissenschaftsministerin von der CDU. In dieser Zeit kamen jüdische Studenten zu mir und haben sich bitterlich beklagt: Sie trauen sich nicht mehr an die Uni. ↳ Sven Lehmann (Grüne): »Geschichten aus dem Paulanergarten!« Das liegt daran, dass sich da extremistisches Gedankengut verbreitet hat. ↳ Sven Lehmann (Grüne): »Rechtsextremismus vor allem!« ↳ Sonja Lemke (Linke): »Ja, rechtsextremistisch!« ↳ Jörn König (AfD): »Ihr habt echt Wahrnehmungsstörungen!« Meine Frage ist: Was sagen Sie eigentlich dazu? Beifall: AfD

Der Redner wirft den regierenden Parteien Hassvorwürfe vor und schildert, dass jüdische Studierende sich wegen extremistischer, vor allem rechtsextremer, Ideologien unsicher fühlen, und fordert eine Stellungnahme.

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DR Dr. Hans Theiss Union rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank für die Kurzintervention, Herr Kollege. – In Sachen Hass kennen Sie sich ja wohl gut aus. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Karsten Hilse (AfD): »Um Gottes willen!« Dass Sie unter Meinungsfreiheit das verstehen, was in Moskau abgeht, wissen wir auch alle hinlänglich. ↳ Dr. Michael Kaufmann (AfD): »Nicht ablenken!« Und in Sachen Antisemitismusbekämpfung brauchen wir von Ihnen als Letztes Nachhilfe. Danke. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Maik Brückner (Linke) ↳ Karsten Hilse (AfD): »Um Gottes willen!« ↳ Dr. Michael Kaufmann (AfD): »Keine Antwort!« ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Das war dünn!«

Dr. Hans Theiss kritisiert einen Kollegen scharf, wirft ihm Hass, mangelnde Kenntnis über die Situation in Moskau und unzureichende Antisemitismus‑Bekämpfung vor.

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AY Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD kennt offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Meinung und Wissenschaft. Die AfD für Wissenschaftsfreiheit. Das ist wie ein Brandstifter, der sich für den Denkmalschutz einsetzt – solange ihm das Denkmal gefällt. Denn darum geht es hier: nicht um Freiheit, sondern um Selektion. Welche Wissenschaft darf sein, und welche soll verschwinden? …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD kennt offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Meinung und Wissenschaft. Die AfD für Wissenschaftsfreiheit. Das ist wie ein Brandstifter, der sich für den Denkmalschutz einsetzt – solange ihm das Denkmal gefällt. Denn darum geht es hier: nicht um Freiheit, sondern um Selektion. Welche Wissenschaft darf sein, und welche soll verschwinden? ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Wissenschaft kennen Sie doch nur von außen!« ↳ Sven Lehmann (Grüne): »Jetzt mal ruhig hier!« Lachen: AfD (einzelne Abg.) ↳ Jörn König (AfD): »Herr Lehmann! Das ist ja ein Lacher!« ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Der war gut!« Wissenschaftsfreiheit ist kein linker oder rechter Wert. Sie ist die Grundlage jeder offenen Gesellschaft. Deshalb müssen wir heute klar benennen, was dieser Antrag wirklich ist. Alice Weidel hat auf dem AfD-Parteitag im Januar 2025 offen ausgesprochen – ich zitiere mit Zustimmung des Präsidenten –: „Wir schmeißen […] diese Professoren raus.“ Kein Halbsatz, kein Konjunktiv – ein Versprechen. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Die links-grünen Ideologen waren gemeint! Ihresgleichen!« Das ist keine Kritik an der Wissenschaft, das ist eine Drohung gegen sie. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Sonja Lemke (Linke) Und es bleibt nicht bei Drohungen. Auch das AfD-Wahlprogramm aus Sachsen-Anhalt liest sich wie eine Drohkulisse gegen die Hochschulen: Hochschulgremien werden als pseudodemokratisch abgewertet, ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Gibt ja genug davon!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Das sind sie!« und am Ende steht die offene Ankündigung, die AfD werde die deutsche Wissenschaft „zu sich selbst befreien“. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Das wäre schön!« Befreien von wem? ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Von links-grünen Ideologen, die sie kaputtmachen!« Von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in ihr arbeiten! Dazu kommen gezielte parlamentarische Anfragen zu einzelnen Seminaren, zu konkreten Lehrveranstaltungen – nicht um zu verstehen, sondern um zu markieren, um Druck zu erzeugen, um Forschende einzuschüchtern. ↳ Jörn König (AfD): »Wie war das: Frontalagentin? Das war von euch! Und ihr habt die alle markieren wollen, die Leute!« Das ist kein Plädoyer für Freiheit, das ist das Gegenteil. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Sonja Lemke (Linke) Nun könnte man sagen, das betrifft doch nur bestimmte Fächer. Aber ich frage Sie: Wer entscheidet, welche Wissenschaft erlaubt ist? ↳ AfD: »Sie nicht!« Heute ist es Postkolonialismus, morgen die Klimaforschung und übermorgen jede Disziplin, deren Ergebnisse Ihnen politisch nicht passen. Dann entscheidet nicht mehr Methode oder Erkenntnisstand, sondern Ideologie. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Das ist ja jetzt schon so!« ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Das ist der Status quo!« Das ist das Ende der Wissenschaftsfreiheit, egal welches Fach es ist. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Wer hat denn die Cancel-Culture eingeführt?« Besonders aufmerksam sollten wir beim Begriff der Neutralität sein. „Neutralität“ klingt harmlos. Aber staatlich verordnete Neutralität bedeutet in der Praxis: Schweigen, wo Forschung unbequem ist, Schweigen zum Klimawandel,↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Der Klimawandel schweigt ja nicht, wie wir mitbekommen haben!« Schweigen zu Rechtsextremismus, Schweigen dort, wo Fakten politisch stören.

Ayse Asar kritisiert die AfD scharf und warnt vor deren Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit, indem sie drohende Selektierung und Einschüchterung von Forschenden anprangert und den Schutz offenen Diskurses fordert.

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AY Ayse Asar Grüne kurz Im Protokoll ↗
Nein. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Das haben wir uns gedacht!«
AY Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Wissenschaft ist dem Wissen verpflichtet, nicht der politischen Bequemlichkeit. Das ist der Unterschied zwischen Erkenntnis und Propaganda. Meine Damen und Herren, Wissenschaftsfreiheit zu schützen, heißt nicht nur, gegen diesen Antrag zu stimmen. Es heißt: verlässliche Grundfinanzierung, damit Hochschulen unabhängig von politischem Druck lehren und forschen können, internationale Offenheit, weil Wissenschaft keine Grenzen kennt. Und es bedeutet klare Grenzen gegenüber politischer …
Wissenschaft ist dem Wissen verpflichtet, nicht der politischen Bequemlichkeit. Das ist der Unterschied zwischen Erkenntnis und Propaganda. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Nicole Gohlke (Linke) ↳ Nicole Höchst (AfD) Meine Damen und Herren, Wissenschaftsfreiheit zu schützen, heißt nicht nur, gegen diesen Antrag zu stimmen. Es heißt: verlässliche Grundfinanzierung, damit Hochschulen unabhängig von politischem Druck lehren und forschen können, Beifall: Nicole Gohlke (Linke) ↳ Nicole Gohlke (Linke): »Richtig! Sehr gut! Guter Punkt!« internationale Offenheit, weil Wissenschaft keine Grenzen kennt. Und es bedeutet klare Grenzen gegenüber politischer Einflussnahme, auch wenn sie mit Bundestagsbriefkopf kommt. Meine Botschaft an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Ihre Arbeit hat hier Rückhalt. ↳ Jörn König (AfD): »Hier! Bei uns!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Bis Sie Ihre Leute in die Institute schicken und sie verwüsten! Wer verwüstet denn die Institute? Wer verwüstet die?« ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Verhindern Sie das!« Nicht mit uns werden Lehrstühle markiert, nicht mit uns werden Disziplinen abgewickelt, nicht mit uns. Die AfD hat die Wissenschaftsfreiheit heute auf die Tagesordnung gesetzt. Was sie damit meint? Freiheit für die Wissenschaft,↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Ja! Das meinen wir!« die ihr gefällt. Das ist kein Liberalismus, das ist Kulturkampf mit wissenschaftlichem Vokabular.Ein Brandstifter schützt kein Denkmal. ↳ Nicole Höchst (AfD): »Damit kennen Sie sich aus!« Vielen Dank. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Ayse Asar fordert eine verlässliche Grundfinanzierung und Schutz vor politischem Einfluss, um Wissenschafts‑ und Meinungsfreiheit an deutschen Hochschulen zu sichern, und kritisiert die AfD als Gefahr für diese Freiheit.

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OL Oliver Kaczmarek SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rund 80 000 internationale Forscherinnen und Forscher leben und arbeiten in Deutschland. Sie kommen hierher, bereichern unser Wissenschaftssystem, sorgen dafür, dass wir das zweitattraktivste Zielland für internationale Forscherinnen und Forscher nach den USA sind. Und warum kommen die hierhin? Weil sie hier exzellente Forschungsinfrastrukturen vorfinden, weil sie eine verlässliche Finanzierung vorfinden und weil sie …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rund 80 000 internationale Forscherinnen und Forscher leben und arbeiten in Deutschland. Sie kommen hierher, bereichern unser Wissenschaftssystem, sorgen dafür, dass wir das zweitattraktivste Zielland für internationale Forscherinnen und Forscher nach den USA sind. Und warum kommen die hierhin? Weil sie hier exzellente Forschungsinfrastrukturen vorfinden, weil sie eine verlässliche Finanzierung vorfinden und weil sie hier in Ruhe ihre Arbeit machen können – weil die Wissenschaftsfreiheit funktioniert in Deutschland. Sie ist ein Anziehungskriterium für internationale Forscherinnen und Forscher und nicht das Gegenteil. Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Wenn wir wissenschaftliche Vielfalt und Autonomie schützen wollen, dann, finde ich, sollten wir einmal gucken, was die AfD wirklich will. Und das ist nicht das Geschwurbel, das wir hier gerade gehört haben, ↳ Nicole Höchst (AfD): »Vor allem nicht das Geschwurbel, was wir jetzt hören!« sondern das, was Sie im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beantragt haben. Sie wollen komplett streichen↳ Jörn König (AfD): »Was Sie immer so alles wissen, was wir wirklich wollen!«hören Sie zu! – den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als wesentlichen Beitrag der Grundfinanzierung von Hochschulen.↳ Nicole Gohlke (Linke): »Unfassbar!« Sie wollen die zivile Sicherheitsforschung komplett streichen. Wie kommt man eigentlich auf eine solche Idee in diesen Zeiten? Arbeitsforschung, Klimaforschung, Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit: Das alles wollen Sie komplett streichen. Sie wollen substanzielle Kürzungen vornehmen bei der Biotechnologie,↳ Nicole Gohlke (Linke): »Hört! Hört! Ist ja interessant!« einem Zukunftszweig für die deutsche Wirtschaft,↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Wer hat denn die Biotechnologie in Deutschland kaputtgemacht? Das waren Ihre Leute! Schauen Sie nach Hessen! Wer hat Hoechst kaputtgemacht?« bei der Gesundheitsforschung, bei der Bioethik, bei der Kreislaufwirtschaft – irre, was Sie fordern! – und bei den Sozial- und Geisteswissenschaften. Da sollen 3 Milliarden Euro eingespart werden.↳ Nicole Gohlke (Linke): »Unfassbar!« Geht es nach der AfD, sollen nur noch diejenigen Geld bekommen, die nach Ihren Vorstellungen, nach Ihrem Gusto forschen.↳ Nicole Gohlke (Linke): »Das erklären Sie jetzt mal!« Sie wollen Gefälligkeitsforschung.↳ Jörn König (AfD): »Das ist eine reine Unterstellung, Herr Kaczmarek! Das wissen Sie auch!« Das ist die Ideologisierung von Wissenschaft, und das zertrümmert Freiheit und Wohlstand in diesem Land.Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)

Der Abgeordnete betont die Bedeutung von Wissenschaftsfreiheit und ausreichender Finanzierung zur Attraktion internationaler Forschender und kritisiert die von der AfD vorgeschlagenen Kürzungen in Studium, Lehre und Forschung als Bedrohung der wissenschaftlichen Autonomie.

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OL Oliver Kaczmarek SPD rede Im Protokoll ↗
Ein Begriff in Ihrem Antrag fehlt völlig, nämlich „Exzellenz“. Denn in Deutschland geht es nicht um wahr oder falsch in der Wissenschaft, es geht um das Hinterfragen von Gegebenem, und zwar auf sicherer Basis. Das ist das, was Sie nicht wahrhaben wollen. Was wissenschaftlichen Kriterien entspricht, was methodisch höchsten Qualitätsansprüchen genügt, was exzellent ist, das entscheidet nicht die Politik, das …
Ein Begriff in Ihrem Antrag fehlt völlig, nämlich „Exzellenz“. Denn in Deutschland geht es nicht um wahr oder falsch in der Wissenschaft, es geht um das Hinterfragen von Gegebenem, und zwar auf sicherer Basis. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Es geht immer um Wahrheit!« Das ist das, was Sie nicht wahrhaben wollen. Was wissenschaftlichen Kriterien entspricht, was methodisch höchsten Qualitätsansprüchen genügt, was exzellent ist, das entscheidet nicht die Politik, das entscheiden nicht Sie,↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Ja, aber Sie auch nicht!« sondern das entscheidet die Wissenschaft selbst.↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Eben!« Und das führt dazu, dass bestimmte Positionen im wissenschaftlichen Diskurs vorkommen und andere eben nicht,↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Hängt ja von den Lehrstühlen ab!« weil sie den exzellenten Kriterien nicht genügen.Das ist die Wahrheit. Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Und deshalb sage ich: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, aus der demokratischen Mitte heraus dafür einzutreten, die Autonomie der Wissenschaft zu stützen, dafür einzutreten, dass wissenschaftliche Arbeit und der wissenschaftliche Diskurs sich an wissenschaftlichen Kriterien und Methoden, an Exzellenz orientieren und nicht am politischen Gutdünken. ↳ Nicole Höchst (AfD): »Da sind Sie ja erfolgreich! Seit wie vielen Jahren?« Deshalb sind wir dazu aufgerufen, gemeinsam dafür einzutreten, die Vielfalt der Fächer zu schützen, ↳ Nicole Gohlke (Linke): »Genau!« insbesondere auch der Geistes- und Sozialwissenschaften,↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Und Genderwissenschaft!« die ein Motor für Fortschritt in unserem Land sind.↳ Adam Balten (AfD): »Das hat uns gesellschaftlich weit gebracht!« Und wir sind dazu aufgerufen, gemeinsam gegen den Einfluss der AfD auf die Wissenschaftspolitik einzutreten, weil wir eine Wissenschaft in der Mitte der Gesellschaft wollen, die auch präsent ist in politischen Debatten, die auch kritisch präsent ist in politischen Debatten. Meine Damen und Herren, das ist Wissenschaftsfreiheit, wie wir sie verstehen. Das unterscheidet sich fundamental von dem, was Sie hier an Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit vorgelegt haben. Wir verteidigen dieses Prunkstück unseres Grundgesetzes weiterhin gegen Sie. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)

Kaczmarek betont, dass die Wissenschaft sich an Exzellenz und wissenschaftlichen Kriterien orientieren muss und fordert den Schutz der Autonomie von Forschung und Lehre vor politischem Einfluss, insbesondere von der AfD.

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DR Dr. Michael Kaufmann AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sehr geehrter Herr Kaczmarek, ich möchte Sie fragen: Stimmen Sie mir zu, dass Forschungsprojekte, die eindeutig einen rassistischen Inhalt haben, keine staatliche Förderung verdienen? Ein Beispiel ist die Forschung zum Thema „Critical Whiteness“. Dort wird eindeutig eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit betrieben. Es geht darum, die Schuld einer bestimmten Rasse herauszustellen und …
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sehr geehrter Herr Kaczmarek, ich möchte Sie fragen: Stimmen Sie mir zu, ↳ Linke: »Nein!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Das ist so: Ihr hört nicht mal zu und stimmt dann nicht zu!« dass Forschungsprojekte, die eindeutig einen rassistischen Inhalt haben, keine staatliche Förderung verdienen? Ein Beispiel ist die Forschung zum Thema „Critical Whiteness“. Lachen: Linke (einzelne Abg.) Dort wird eindeutig eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit betrieben. ↳ Sonja Lemke (Linke) Es geht darum, die Schuld einer bestimmten Rasse herauszustellen und zu erforschen. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Rasse?« Stimmen Sie mir zu, dass diese Forschung keine staatliche Förderung verdient? Danke. Beifall: AfD (einzelne Abg.)

Der Redner fordert, dass Forschungsprojekte mit rassistischem Inhalt wie „Critical Whiteness“ keine staatliche Förderung erhalten sollen, weil sie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit betreiben.

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OL Oliver Kaczmarek SPD rede Im Protokoll ↗
Es ist in Deutschland übliche Praxis, dass Forschungsanträge nach wissenschaftlichen Kriterien von wissenschaftlichen Institutionen geprüft werden. Und wenn sie den erforderlichen Qualitätskriterien nicht genügen, dann werden sie nicht angenommen. Hier geht es nicht darum, eine Meinung zu unterstützen, sondern darum, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Arbeit nach wissenschaftlichen Kriterien machen können. Und dabei bleibt es. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Die Frage war eine andere!«

Der Redner betont, dass Forschungsanträge in Deutschland nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien geprüft und nicht zur Unterstützung bestimmter Meinungen angenommen werden, um die Unabhängigkeit von Wissenschaft und Lehre zu gewährleisten.

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NI Nicole Gohlke Linke rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Was die AfD unter Wissenschaftsfreiheit versteht, das mussten wir hier ja leider schon ein paarmal erleben und erleiden. Denn wenn die AfD von Wissenschaftsfreiheit spricht, meint sie eigentlich, wissenschaftlich widerlegten Blödsinn weiterhin als gleichberechtigte Meinung neben gesicherte Erkenntnisse zu stellen. Das zeigt ziemlich klar: Der AfD geht es nicht um die Freiheit der Wissenschaft, sondern …
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Was die AfD unter Wissenschaftsfreiheit versteht, das mussten wir hier ja leider schon ein paarmal erleben und erleiden. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Kommt noch häufiger!« Denn wenn die AfD von Wissenschaftsfreiheit spricht, meint sie eigentlich, wissenschaftlich widerlegten Blödsinn weiterhin als gleichberechtigte Meinung neben gesicherte Erkenntnisse zu stellen. ↳ Nicole Höchst (AfD) Das zeigt ziemlich klar: Der AfD geht es nicht um die Freiheit der Wissenschaft, ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Da hat man ja als SED-Nachfolger Erfahrung mit!« sondern ihr geht es um die Freiheit von der wissenschaftlichen Evidenz. Und das ist vor allem wissenschaftsfeindlich und sonst gar nichts. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Wissenschaftsfreiheit bedeutet das Recht, jede Frage stellen zu dürfen. ↳ Adam Balten (AfD): »Was ist eine Frau?« Sie bedeutet aber nicht das Recht, dass jede Antwort, und sei sie methodisch noch so unsauber oder längst widerlegt, mit öffentlichem Geld gefördert oder in den Kanon der Lehre aufgenommen werden muss. Dass Sie wissenschaftliche Qualität mit Zensur verwechseln, ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Kennen Sie auch nur von außen!« zeigt nur eins: Sie haben das Wesen der modernen Wissenschaft nicht verstanden. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Jörn König (AfD): »Es werden hier drei Professoren sprechen für die AfD!« Wer wie die AfD den menschengemachten Klimawandel leugnet oder die Kategorie „Geschlecht“ biologisch-essentialistisch verengt, scheitert nicht an einer vermeintlichen Cancel Culture, sondern scheitert schlicht an den Standards der Fachgemeinschaft. Und das ist keine Zensur, sondern das ist Qualitätssicherung. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Anstatt hier über die wirklichen Probleme im Wissenschaftssystem zu reden, über die Kettenbefristungen von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern, über den Sanierungsstau an den Unis oder über die Tatsache, dass der Bildungserfolg in Deutschland noch immer vom Geldbeutel der Eltern abhängt, startet die AfD lieber einen Feldzug gegen ihr unliebsame Forschungszweige. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Und das nach 40 Jahren DDR!« Denn die Wahrheit ist doch, dass es genau die AfD ist, die diversen Forschungsrichtungen, wie zum Beispiel der Gender- oder der Klimaforschung, den Geldhahn zudrehen will. ↳ AfD: »Ja!« Aber zum Beispiel Genderforschung ist kein ideologisches Projekt.Lachen: AfD ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Nein! Natürlich nicht!« Es ist ein interdisziplinäres Forschungsfeld, das Machtstrukturen analysiert. Und ich sage Ihnen: Genau davor haben Sie Angst. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD) Sie haben Angst vor der Analyse von Herrschaft, weil Ihr gesamtes Weltbild auf der Zementierung von Herrschaft und der Ausgrenzung von Minderheiten basiert. Das ist die Wahrheit. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Jörn König (AfD): »Das ist völliger Unsinn, was Sie da erzählen!« Die AfD schwadroniert von „Zensur“ und „Ideologisierung“, will aber selbst Axt an die Forschungszweige legen, die ihr politisch nicht passen. Was sie in Wirklichkeit will, ist eine domestizierte Wissenschaft, die ihre Vorurteile bestätigt. Kolleginnen und Kollegen, wir werden unsere Hochschulen und unsere Wissenschaft gegen Ihre Versuche verteidigen, ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Auch das sind nicht Ihre Hochschulen!« ↳ Nicole Höchst (AfD): »Das besitzanzeigende Fürwort ist hier wirklich unangebracht!« sie in eine Echokammer für pseudowissenschaftlichen Revisionismus zu verwandeln. Wir stehen an der Seite derer, die für Fakten kämpfen, auch und gerade, wenn diese Fakten nicht in das völkische Weltbild der AfD passen. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland sichert man, indem man für eine anständige Grundfinanzierung streitet und den teilweise unsäglichen Arbeitsbedingungen den Kampf ansagt. Beides keine Themen für die AfD; aber dafür streitet Die Linke. Vielen Dank. Beifall: Linke ↳ Nicole Höchst (AfD): »Genau die Kommunisten streiten dafür!«

Nicole Gohlke kritisiert das AfD‑Verständnis von Wissenschaftsfreiheit als Ablehnung evidenzbasierter Forschung, verteidigt Qualitätsstandards und fordert bessere Grundfinanzierung sowie faire Arbeitsbedingungen an Hochschulen.

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DR Dr. Reza Asghari Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheit des Denkens und die Freiheit der Forschung zählen zu den zentralen geistigen Errungenschaften der europäischen Aufklärung. Die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit ist in Deutschland im Grundgesetz ausdrücklich garantiert. Sie ist die Voraussetzung für unabhängige Forschung, kritisches Denken und gesellschaftlichen Fortschritt. Ein funktionierender wissenschaftlicher Diskurs setzt voraus, dass Argumente auf Basis von …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheit des Denkens und die Freiheit der Forschung zählen zu den zentralen geistigen Errungenschaften der europäischen Aufklärung. Die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit ist in Deutschland im Grundgesetz ausdrücklich garantiert. Sie ist die Voraussetzung für unabhängige Forschung, kritisches Denken und gesellschaftlichen Fortschritt. Ein funktionierender wissenschaftlicher Diskurs setzt voraus, dass Argumente auf Basis von Evidenz und Logik bewertet werden und nicht aufgrund ihrer politischen oder ideologischen Zugehörigkeit. Ideologisch geprägte Rituale und Verhaltensweisen, unabhängig davon, ob sie aus politisch linken oder rechten Spektren stammen, schränken die Offenheit des wissenschaftlichen Diskurses erheblich ein. Beifall: Union Beifall: Dr. Andrea Lübcke (Grüne) ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Jawohl!« Wenn beispielsweise bestimmte Themen tabuisiert oder Diskussionen durch sozialen Druck eingeschränkt werden, entsteht ein Klima, in dem Forschende und Studierende aus Angst vor Sanktionen ihre Position nicht frei äußern. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »So sieht’s aus!« Die Freiheit des Denkens basiert auf Differenzierungsfähigkeit, Reflexionsvermögen und der Fähigkeit zum Perspektivwechsel. Wer hingegen pauschale und unreflektierte Schlagworte wie „Lügenpresse“ propagiert,↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Das hat doch nichts mit Wissenschaft zu tun! Das ist Rhetorik!« kann für sich nicht glaubhaft in Anspruch nehmen, die Denkfreiheit zu praktizieren.Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Nee! Das ist eine andere Welt!« Es gibt Entwicklungen an unseren Hochschulen, die kritisch gesehen werden müssen. Studiengänge müssen wissenschaftlichen Standards genügen und Studenten zu qualifizierter Tätigkeit befähigen. Wo das nicht der Fall ist, müssen die Hochschulen bei der Reakkreditierung konsequent handeln. Meine Damen und Herren, die AfD fordert in ihrem aktuellen Programm für Sachsen-Anhalt die Rückabwicklung des Bologna-Prozesses und stellt damit einen Grundpfeiler unseres Hochschulsystems infrage.↳ AfD: »Quatsch!« Das hieße nicht Klarheit, sondern jahrelange Umstellung↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Ja, so ist das mit Reformen!« und die Vernichtung der mühsam gewonnenen europäischen Harmonisierung im Hochschulsystem.↳ Nicole Höchst (AfD): »Die Vernichtung des Qualitätsverlusts, Herr Kollege!« Studiengänge müssten neu geordnet, Prüfungsordnungen geändert, Übergänge geregelt und bestehende Strukturen mühsam umgebaut werden. ↳ Jörn König (AfD): »Das wurde damals ja auch gemacht! Wo ist das Problem, es noch mal zu machen?« Die Folgen wären Unsicherheit, längere Studienzeiten↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Also lassen wir Reformen jetzt künftig ganz sein, ja?« und eine Minderung der akademischen Mobilität in Europa.↳ Jörn König (AfD) Die AfD zeichnet hier das Bild einer Wissenschaft, die vollständig von Drittmitteln abhängig und politisch gesteuert sei. Das entspricht so nicht der Realität. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Unsere Hochschulen verfügen über eine solide Grundfinanzierung durch die Länder. Drittmittel sind eine Ergänzung, nicht die Grundlage, und sie erfüllen eine wichtige Funktion: Sie bringen Wettbewerb in die Forschung. Sie sorgen dafür, dass sich Ideen im Wettbewerb behaupten müssen. Wer diesen Wettbewerb abschaffen will, ersetzt ihn nicht durch mehr Freiheit, sondern durch mehr Bürokratie. Denn dann entscheidet am Ende nicht mehr die Qualität eines Projektes im offenen Wettbewerb, sondern die Verteilung knapper Mittel innerhalb eines überbürokratischen Systems. Das würde Innovationen erschweren und die Dynamik unseres Wissenschaftssystems erheblich schwächen. Deshalb ist es wichtig, zu betonen, dass wir einerseits eine verlässliche Grundfinanzierung und andererseits Wettbewerb, Offenheit und Leistungsanreize in unserem Forschungssystem brauchen. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Dann tun Sie was dafür!« Wissenschaft lebt nicht von Gleichverteilung, sondern von der Kraft der besseren Idee. Die Universität ist ein Ort freier Gedanken;Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) aber sie ist auch Teil unseres Gemeinwesens und gegenüber den Studierenden und dem Steuerzahler verpflichtet. Lassen Sie uns dieser Verantwortung gerecht werden – mit Maß, mit Vernunft und mit einer klaren Überzeugung: der Forschungsfreiheit! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Der Redner betont die Bedeutung von Wissenschafts‑ und Meinungsfreiheit an Hochschulen, kritisiert ideologische Einschränkungen und die AfD‑Pläne zur Rückabwicklung des Bologna‑Prozesses und fordert zugleich eine solide Grundfinanzierung kombiniert mit leistungsorientiertem Wettbewerb.

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DR Dr. Christoph Birghan AfD rede Im Protokoll ↗
Ha! Zum Wohl! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Ja, das war bisher der beste; aber es kommt noch viel besser. – Dass über Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit so lebhaft diskutiert wird, ist ja eigentlich ein gutes Zeichen, auch wenn mich einige Wortbeiträge zweifeln lassen, ob manche Kollegen überhaupt verstehen können oder wollen, worum es geht. Bei …
Ha! Heiterkeit: AfD (einzelne Abg.) ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Fängt gut an!« Zum Wohl! ↳ Dr. Hendrik Hoppenstedt (Union): »Mann, Mann, Mann, Mann, Mann! Einfach nur peinlich!« Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! ↳ Janine Wissler (Linke): »Das war der beste Teil der Rede!« – Ja, das war bisher der beste; aber es kommt noch viel besser. – Dass über Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit so lebhaft diskutiert wird, ist ja eigentlich ein gutes Zeichen, ↳ Nicole Gohlke (Linke) auch wenn mich einige Wortbeiträge zweifeln lassen, ob manche Kollegen überhaupt verstehen können oder wollen, worum es geht. ↳ Dr. Hendrik Hoppenstedt (Union): »Seien Sie mal nicht so arrogant!« Bei manchen nehme ich mehr das eine, bei anderen mehr das andere an. Die Wissenschaftsfreiheit ist grundgesetzlich verbrieft: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Leider zeigen die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, dass diese Selbstverständlichkeit an den deutschen Hochschulen nicht mehr gegeben ist. Beifall: AfD ↳ Sonja Lemke (Linke): »Sie haben nicht zugehört!« Dafür hat sich – wie in so vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens – gezeigt, dass sich Politisierung und ideologische Vereinnahmung auch in der Wissenschaft ausbreiten – Spaltung auch hier. Die oft aus Ihren Reihen zu vernehmende Forderung „Folgt der Wissenschaft!“ zeigt die eindimensionale Auffassung mancher hier im Haus zur eigentlich ergebnisoffenen Forschung am besten. Beifall: AfD Die Folgen dieses kruden Verständnisses kennen wir alle, ob bei Corona, beim Klima- und Energiewahnsinn oder bei den obskuren Agendawissenschaften↳ Sonja Lemke (Linke) – ja, da sind Sie nervös; ich weiß –, die ihren Aktivismus als Forschung und Lehre tarnen und das Trugbild eines wissenschaftlichen Konsenses erzeugen. Wer sich an den Hochschulen dagegen wehrt und auch nur Zweifel äußert, hat es schwer. Linke und islamistische Fußtruppen zerlegen bei Bedarf einfach Institute, wie zum Beispiel an der Humboldt-Universität. Das waren gewisse Leute. Diese Leute, von Ihnen geduldet oder gar finanziert, verhindern Veranstaltungen, bedrohen Wissenschaftler und damit die Wissenschaftsfreiheit. Beifall: AfD Übrigens, weil Sie ja immer das 1000-Köpfe-Plus-Programm so hervorheben: Auch das macht unsere deutschen Hochschulen für viele ausländische Spitzenwissenschaftler unattraktiv. Sie sollten sich mal mit diesen Leuten unterhalten. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Das tun wir!« Festzuhalten ist: Ausgerechnet Sie, ↳ Sonja Lemke (Linke) die Sie sich zu den Hütern unserer Demokratie aufschwingen, lassen Extremisten an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen gewähren. Sie laden Extremisten und Islamisten ein, die dann Geschlechtertrennung in Hörsälen wieder einführen↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Wo denn? Wo denn? Jetzt mal Beispiele!« und die sonst von Ihnen angeblich hochgehaltenen Verfassungsprinzipien mit Füßen treten. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Jetzt mal Beispiele! Wo denn?« – Ja, so ist das! Wir kennen die Art, wie Sie mit dem Problem umgehen: Sie verschweigen, Sie leugnen. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Wo denn? Mal ein Beispiel!« Mit der Unterstützung eines Regierungsschutzes, den Sie lustigerweise „die Zivilgesellschaft“ nennen, können Sie dabei sicher sein, und die Leitmedien sekundieren. Was wir heute fordern, ist nichts anderes als eine Selbstverständlichkeit –

Birghan wirft der politischen Linken und angeblich islamistischen Akteuren vor, an deutschen Hochschulen die Wissenschaftsfreiheit zu gefährden, und fordert einen konsequenten Schutz von Forschung und Lehre vor Ideologie und Politisierung.

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DR Dr. Christoph Birghan AfD kurz Im Protokoll ↗
– im Sinne des Artikels 5 unseres Grundgesetzes. Ihre Reaktionen zeigen, wo Sie wirklich stehen. Vielen Dank. Beifall: AfD
MA Maja Wallstein SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind! Wussten Sie, dass es einen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit gibt? Die AfD vermengt in ihrem Antrag, über den wir hier heute reden, beides, weil sie natürlich – und das wissen Sie – Wissenschaft und Meinung nicht auseinanderhalten kann. Aber ich erkläre das …
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind! Wussten Sie, dass es einen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit gibt? ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Sie wissen es offensichtlich nicht!« Die AfD vermengt in ihrem Antrag, über den wir hier heute reden, beides, weil sie natürlich – und das wissen Sie – Wissenschaft und Meinung nicht auseinanderhalten kann. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Aber ich erkläre das noch mal mit den Worten vom Verfassungsrechtler Professor Klaus Ferdinand Gärditz. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Wie sagte der Kollege? Nicht so arrogant!« – Ich denke, Sie sind für Meinungsfreiheit. Dann müssen Sie meine Meinung jetzt auch mal aushalten. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Ja, ist doch gut! Ich sage ja nur, dass es arrogant ist!« Also, Professor Klaus Ferdinand Gärditz sagte zum Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit – ich zitiere –: Sie dürfen natürlich meinen, dass wir von Reptiloiden beherrscht werden. Das ist Blödfug; aber Ihre Meinung können Sie haben. Aber Wissenschaft ist natürlich etwas Besonderes; die muss sich auch der Staat gefallen lassen. Die AfD versucht hier, die Wissenschaftsfreiheit zu einer akademischen Meinungsfreiheit zu verzwergen. Der Antragstitel wirft zwar verschiedene Dinge zusammen und klingt auf den ersten Blick auch edel – wir können es dort lesen; und Sie sprechen im Antrag von „Selbstzensur“, von „Diskursverengung“ –, doch die Realität an unseren Hochschulen ist anders. ↳ Nicole Höchst (AfD): »Noch viel schlimmer!« Heiterkeit: AfD (einzelne Abg.) Was Sie als Bedrohung bezeichnen, ist in Wahrheit nichts anderes als die notwendige Auseinandersetzung mit Fakten, die Ihnen natürlich nicht in den Kram passt. Beispiel gefällig? Ihre Fraktionsvorsitzende Frau Weidel hat nicht lange geheuchelt. Sie hat ganz klar gesagt – ich zitiere –: „Soll ich euch sagen, was wir tun werden, wenn wir am Ruder sind? Wir schließen alle Gender Studies und schmeißen diese Professoren raus.“ Beifall: AfD Das ist keine Forderung nach Schutz von Wissenschaft. ↳ Nicole Gohlke (Linke): »Das ist so ein Wahnsinn!« ↳ Oliver Kaczmarek (SPD): »Zensur!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Eine Fake-Wissenschaft ist das!« ↳ Holger Mann (SPD): »Zensur!« ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Ja, ich weiß, dass Sie das anders sehen!« ↳ Jörn König (AfD): »Politischer Aktivismus getarnt als Wissenschaft!« Das ist die Ankündigung einer politischen Säuberung. Wer Forschungsthemen kriminalisiert, die im Grundgesetz und in der Wissenschaftsgemeinde anerkannt sind, der greift die Freiheit der Forschung an. Das ist keine Verteidigung, das ist der Angriff. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Ihr Antrag fordert Mindeststandards für Verfahren, transparente Regeln bei Raumvergaben ↳ Jörn König (AfD): »„Raumvergaben“! Dass Sie sich das erdreisten! Geben Sie uns endlich mal Ihren Fraktionssaal!« und Schutz vor Diffamierung. Klingt das vernünftig? Ja. Aber wie ist die Praxis? Sie bezeichnen sich selbst als Hüter der Freiheit, während Sie gleichzeitig die Politik von Viktor Orbán feiern. Viktor Orbáns Umgang mit der Wissenschaftsfreiheit ist geprägt von einer systematischen Politisierung des Hochschulwesens,↳ Jörn König (AfD): »Ja, der ist jetzt abgewählt!« ↳ SPD: »Zum Glück!« der gezielten Bekämpfung unabhängiger Institutionen und der Förderung einer ideologisch konformen Forschung. Grüße gehen raus an das ungarische Volk, das ihn auch deshalb abgewählt hat! Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Awet Tesfaiesus (Grüne) ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Der Neue ist, glaube ich, auch nicht nach Ihrem Geschmack!« Wir müssen – und das ist ganz wichtig – unsere Demokratie überall schützen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass wir uns alle starkmachen müssen für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht. ↳ Sven Wendorf (AfD): »Dann tun Sie es doch auch, und reden Sie nicht immer nur!« ↳ Nicole Höchst (AfD): »Dann tun Sie es doch! Dann hört der Kokolores mal auf!« ↳ Dr. Michael Kaufmann (AfD): »Machen Sie es doch!« ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Dann machen Sie es doch! Wir warten ja schon lange darauf! Wir können es gar nicht mehr abwarten!« Ich frage mich: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes? Sie hören, welche „demokratische“ Partei das fürchtet. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)

Maja Wallstein kritisiert die AfD dafür, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zu vermischen, und fordert stärkeren Schutz für freien akademischen Diskurs an deutschen Hochschulen.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Was sind die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Natur- und Klimaschutz erhalten ein lebenswertes Umfeld, schützen unsere natürlichen Lebensgrundlagen, mildern die Folgen des Klimawandels, stärken unsere Resilienz und machen uns unabhängiger von fossilen Energien. Natur- und Klimaschutz sind wichtig für den Wirtschaftsstandort; die Clean-Tech-Branche ist …
Was sind die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (bitte begründen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Natur- und Klimaschutz erhalten ein lebenswertes Umfeld, schützen unsere natürlichen Lebensgrundlagen, mildern die Folgen des Klimawandels, stärken unsere Resilienz und machen uns unabhängiger von fossilen Energien. Natur- und Klimaschutz sind wichtig für den Wirtschaftsstandort; die Clean-Tech-Branche ist Motor für Wachstum und Arbeitsplätze. Fünf Herausforderungen aus unserer Sicht sowie unsere Lösungswege: 1. Klimawandel: Hier haben wir als Bundesregierung ein gemeinsames Klimaschutzprogramm vorgelegt. 2. Energiesicherheit: Erneuerbare sind Sicherheitsenergien, sie stärken Resilienz und Unabhängigkeit. 3. Rohstoffe und Ressourcen: Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie stärkt ebenfalls unsere Resilienz, etwa bei kritischen Rohstoffen. 4. Nukleare Sicherheit: Wir beschleunigen die Suche nach einem Endlager. 5. Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, etwa mit dem Aktionsprogramm Nationaler Klimaschutz oder dem Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur. Frage 9

Rita Schwarzelühr‑Sutter nennt die fünf größten Herausforderungen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und skizziert zu jedem Punkt Lösungsvorschläge.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schröder AfD rede Im Protokoll ↗
Wie beabsichtigt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor technologieoffen gestaltet werden und weder zu einer einseitigen Benachteiligung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor noch zu unverhältnismäßigen Belastungen für Bürger sowie den Industriestandort Deutschland führen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Eines unserer zentralen Anliegen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen …
Wie beabsichtigt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor technologieoffen gestaltet werden und weder zu einer einseitigen Benachteiligung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor noch zu unverhältnismäßigen Belastungen für Bürger sowie den Industriestandort Deutschland führen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Eines unserer zentralen Anliegen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu stärken, Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland zu sichern. Auf EU-Ebene setzen wir uns unter anderem für eine flexiblere und technologieoffenere CO2-Flottenregulierung für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ein. Nach 2035 sollen neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen weiterhin Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten neu zugelassen werden können, sofern die verbleibenden Emissionen im Automobil- und Kraftstoffsektor ausgeglichen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, im Rahmen der Flottenregulierung als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können. Elektromobilität ist eine zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Daher hat die Bundesregierung ein Förderprogramm entwickelt. Deutschland ist weltweit bereits der zweitgrößte Hersteller solcher Fahrzeuge. Darüber hinaus braucht es bewährte Flexibilitätsinstrumente wie „Banking & Borrowing“ in den Zeiträumen 2025 bis 2029 und 2030 bis 2034 sowie ein „Averaging“ der Zielwerte 2030 und 2035 (Dreijahreszielzeiträume), um die Zielerreichung flexibel zu gestalten und Strafzahlungen für die deutsche Automobilindustrie zu vermeiden. Frage 10

Die Ministerin erläutert, wie das Ministerium eine technologieoffene CO₂‑Reduktion im Verkehrssektor sicherstellen will, indem es flexible Regelungen und Förderungen für verschiedene Antriebsarten, insbesondere Elektromobilität, einführt, um Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Klimaziele zu vereinen.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Schwerpunkte plant der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, in seiner Amtszeit zu setzen, und inwieweit will er sich dabei von seiner Amtsvorgängerin unterscheiden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Es wird auf die Antwort zur mündlichen Frage 24 vom 25. März 2026 (siehe Plenarprotokoll 21/67) verwiesen. Frage 11

Der Abgeordnete fragt nach den geplanten Schwerpunkten des Umweltministers und möglichen Unterschieden zur Vorgängerin, die Staatssekretärin verweist lediglich auf die Antwort zur mündlichen Frage 24 vom 25. März 2026.

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FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD kurz Im Protokoll ↗
Wie möchte die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Es wird auf die Antwort zur mündlichen Frage 26 vom 25. März 2026 (siehe Plenarprotokoll 21/67) verwiesen. Frage 12
FR Frage der Abgeordneten Lisa Badum Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung in ihrer Treibhausgasminderungswirkung quantifizierbare Einzelmaßnahmen als Reaktion auf die Feststellung des Expertenrats für Klimafragen, dass das Klimaschutzprogramm den Anforderungen des § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht genügt und keine nennenswerte progressive Verteilungswirkung aufweist, obwohl die Dringlichkeit für eine soziale Flankierung weiter zunehme , und, wenn ja, welche, und bis wann wird sie einen entsprechend überarbeiteten Entwurf vorlegen? Antwort …
Plant die Bundesregierung in ihrer Treibhausgasminderungswirkung quantifizierbare Einzelmaßnahmen als Reaktion auf die Feststellung des Expertenrats für Klimafragen, dass das Klimaschutzprogramm den Anforderungen des § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht genügt und keine nennenswerte progressive Verteilungswirkung aufweist, obwohl die Dringlichkeit für eine soziale Flankierung weiter zunehme (https://expertenrat-klima.de/fileadmin/ERK/Berichte/ERK2026_Stellungnahme-Entwurf-Klimaschutzprogramm-2026.pdf), und, wenn ja, welche, und bis wann wird sie einen entsprechend überarbeiteten Entwurf vorlegen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Der Expertenrat für Klimafragen hat festgestellt, dass die mit dem Klimaschutzprogramm beschlossenen Maßnahmen ausreichen können, die Klimaziele zu erreichen. Die kumulierte Minderungswirkung aller Maßnahmen sorgt dafür, dass die Emissionen unterhalb des Zielpunktes für 2030 bleiben. Darüber hinaus – und das ist noch wichtiger – wird das Gesamtbudget bis 2030 sogar deutlich unterschritten. Deutschland wird bis dahin weniger Treibhausgase ausstoßen, als nach dem Klimaschutzgesetz zulässig wäre. Das ist eine gute Nachricht. Mit der Umsetzung des Europäischen Klima-Sozialfonds haben wir daneben ein großes und finanzstarkes Programm auf der Zielgeraden, das dem sozialen Ausgleich dient. Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen werden spürbar entlastet. Wir werden jetzt natürlich nicht mit der Arbeit aufhören. Klimaschutz ist eine Daueraufgabe, weswegen wir an weiteren Klimaschutzmaßnahmen arbeiten. Frage 13

Die Staatssekretärin bestätigt, dass die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms die Emissionsziele für 2030 erreichen und das Budget unterschreiten, und verweist auf den Europäischen Klima‑Sozialfonds, der soziale Entlastungen für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Wann wird das Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring zum Schutz des Grundwassers vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit fertig sein, und wann wird das BMUKN die Dokumentationspflicht über die tatsächlich getätigten Wasserentnahmen einführen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Ein Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring ist als vierte Maßnahme im Aktionsprogramm Wasser der Nationalen Wasserstrategie, NWS, genannt. Derzeit bringen wir Forschung, Datengrundlagen und Abstimmung mit …
Wann wird das Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring zum Schutz des Grundwassers vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fertig sein, und wann wird das BMUKN die Dokumentationspflicht über die tatsächlich getätigten Wasserentnahmen (Wasserregister) einführen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Ein Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring ist als vierte Maßnahme im Aktionsprogramm Wasser der Nationalen Wasserstrategie, NWS, genannt. Derzeit bringen wir Forschung, Datengrundlagen und Abstimmung mit den Ländern weiter voran. Einen konkreten Fertigstellungstermin gibt es noch nicht. Ein bundesweites Wasserregister ist in der NWS als fünfte Maßnahme im Aktionsprogramm Wasser enthalten. Viele Länder führen bereits nach Landeswasserrecht ein digitales Wasserregister oder planen konkret, ein solches einzuführen. Wir prüfen noch, ob ergänzend eine Bundesregelung sinnvoll sein kann. Ein Gesetzgebungsverfahren wurde daher noch nicht eingeleitet. Frage 14

Dr. Julia Verlinden fragt nach dem Fertigstellungstermin des Grundwasser‑Echtzeit‑Entnahmemonitorings und nach dem Zeitpunkt, zu dem ein bundesweites Wasserregister eingeführt wird. Die Staatssekretärin Rita Schwarzelühr‑Sutter erläutert, dass beides Teil der Nationalen Wasserstrategie ist, jedoch noch kein konkreter Termin oder Gesetzgebungsverfahren feststeht.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung die Prognose im Klimaschutzprogramm, dass durch die Schaffung des Gebäudemodernisierungsgesetzes der Trend zu einem Anstieg des Absatzes von Wärmepumpen fortgesetzt und verstärkt wird , insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eckpunkte zum GMG vorsehen, dass weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können und die 65-Prozent-Vorgabe zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus § 71 des aktuell geltenden …
Wie erklärt die Bundesregierung die Prognose im Klimaschutzprogramm, dass durch die Schaffung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) der Trend zu einem Anstieg des Absatzes von Wärmepumpen fortgesetzt und verstärkt wird (www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzprogramm_2026_bf.pdf, Seite 26), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eckpunkte zum GMG vorsehen, dass weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können und die 65-Prozent-Vorgabe zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus § 71 des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes gestrichen werden soll? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Im Klimaschutzprogramm wird auf die positive Entwicklung beim Wärmepumpenabsatz hingewiesen. Demnach wurden im vergangenen Jahr erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Diese Entwicklung bewerten wir positiv, denn der Umstieg hilft nicht nur beim Klimaschutz, sondern er macht Deutschland auch unabhängiger von Gas- und Ölimporten. Das ist wesentlich für unsere Energiesicherheit. Ob sich die positive Entwicklung beim Einbau von Wärmepumpen fortsetzen wird, ist Gegenstand einer sorgfältig zu treffenden Prognose. Dafür spricht, dass unmittelbar verfolgt werden kann, welche Preisrisiken mit fossilen Brennstoffen und Technologien verbunden sind. Zudem hat die Bundesregierung bekräftigt, dass die Förderprogramme für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sowie für Maßnahmen zur Energieeffizienz fortgeführt werden sollen. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass die Attraktivität, auf Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Lösungen umzusteigen, weiterhin hoch bleiben wird. Frage 15

Der Abgeordnete hinterfragt die Prognose des Klimaschutzprogramms zum Wärmepumpenabsatz und die geplante Streichung von Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz; die Staatssekretärin erklärt die positive Entwicklung und betont deren Beitrag zu Klimaschutz und Energiesicherheit.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Regelungen in „befristeten Engpassgebieten“ sind aus Sicht des Bundesumweltministeriums sinnvoll, um die Synchronisation von Windkraft und Netzausbau zu verbessern , angesichts der Aussage des Bundesumweltministers Carsten Schneider auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Klimaschutzprogramms, dass die Pläne zu einem Redispatchvorbehalt in Engpassgebieten bei Netzen „kein Konsens in der Bundesregierung sind“ , und wie soll bei der Ausgestaltung der „befristeten …
Welche Regelungen in „befristeten Engpassgebieten“ sind aus Sicht des Bundesumweltministeriums sinnvoll, um die Synchronisation von Windkraft und Netzausbau zu verbessern (wie auf Seite 24 des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vorgesehen), angesichts der Aussage des Bundesumweltministers Carsten Schneider auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Klimaschutzprogramms, dass die Pläne zu einem Redispatchvorbehalt in Engpassgebieten bei Netzen „kein Konsens in der Bundesregierung sind“ (www.ardmediathek.de/video/phoenix-vor-ort/vorstellung-klimaschutzprogramm-2026/phoenix/Y3JpZDov L3Bob2VuaXguZGUvNTE4NjYxMg ab 24:35), und wie soll bei der Ausgestaltung der „befristeten Engpassgebiete“ sichergestellt werden, dass die Ausbauziele der Windkraft nicht gefährdet werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Mit dem Klimaschutzprogramm bekräftigen wir die Notwendigkeit des zielgerechten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Beschlossen sind zusätzliche Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land. Um einen systemdienlichen und kosteneffizienten Zubau zu gewährleisten und die Synchronisierung von Windkraft und Netzausbau zu verbessern, wird mit dem Netzanschlusspaket eine wirksame regionale Steuerung, zum Beispiel durch Ausweisung von befristeten Engpassgebieten, implementiert. Die Maßnahmen dürfen die Ausbauziele der Windenergie nicht gefährden. Details werden in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren geregelt. Frage 16

Dr. Julia Verlinden fragt nach sinnvollen Regelungen für befristete Engpassgebiete, um Windkraft und Netzausbau besser zu synchronisieren, und wie dabei die Windausbauziele geschützt werden können; die Staatssekretärin betont die geplante regionale Steuerung und dass die Maßnahmen die Ziele nicht gefährden dürfen.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für umfassende Sanktionen gegen Russland auch auf dem Atomsektor ein, und, wenn ja, wie, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr. Gerhard Roller in seinem Gutachten „Berücksichtigung der Belange der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Versagungsermessens nach § 7 Abs. 2 AtG“, dass ein stärkerer Einfluss …
Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für umfassende Sanktionen gegen Russland auch auf dem Atomsektor ein, und, wenn ja, wie, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr. Gerhard Roller in seinem Gutachten „Berücksichtigung der Belange der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Versagungsermessens nach § 7 Abs. 2 AtG“, dass ein stärkerer Einfluss von Rosatom auf die Advanced Nuclear Fuels GmbH dazu führen könnte, dass auf Personen Einfluss oder Zwang ausgeübt wird, einen Beitrag zu leisten, um den militärischen Zielen Russlands zu dienen (www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/gutachten_brennelemente_lingen_bf.pdf)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Ein wichtiges Ziel der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland ist, die Einnahmen Russlands zur Finanzierung seines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu verringern – auch aus dem Energiesektor. Wir sind dafür, dass dabei alle Energieträger berücksichtigt werden. Deswegen unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich auch gezielte Sanktionsmaßnahmen gegen den russischen Nuklearsektor. Details weiterer Sanktionsmaßnahmen werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten verhandelt, es muss einstimmig entschieden werden. Die Bundesregierung unterstützt die Ankündigung der EU-Kommission, im Rahmen der REPowerEU-Strategie einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die Importe von Nuklearmaterial und -technologie aus Russland schrittweise zurückgeführt werden sollen. Frage 17

Die Abgeordnete fragt nach der deutschen Position zu EU‑Sanktionen gegen den russischen Nuklearsektor und nach der Bewertung von Prof. Roller, während die Staatssekretärin das Bundesklima für gezielte Nuklearsanktionen bekräftigt und die EU‑Initiative zur schrittweisen Beendigung von Importen aus Russland unterstützt.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Erachtet die Bundesregierung die geplante Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners mit dem Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes als vereinbar, und hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob dieser Eingriff in das Familienmodell der Allein- oder Hauptverdiener eine verfassungswidrige Benachteiligung darstellt ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die von der Bundesministerin für …
Erachtet die Bundesregierung die geplante Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners mit dem Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes als vereinbar, und hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob dieser Eingriff in das Familienmodell der Allein- oder Hauptverdiener eine verfassungswidrige Benachteiligung darstellt (www.welt.de/politik/deutschland/article69c230f4ffcdb2ce7075bc98/krankenkassen-bundesregierung-plant-kostenlose-mitversicherung-fuer-ehepartner-abzuschaffen.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die von der Bundesministerin für Gesundheit eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Das Bundesministerium für Gesundheit wird den Bericht zügig prüfen und auf dieser Grundlage zeitnah gesetzgeberische Initiativen einleiten. Im Rahmen der Gesetzesinitiativen der Bundesregierung werden alle in einen Gesetzentwurf aufzunehmenden Regelungen auf ihre Verfassungskonformität geprüft. Frage 18

Dr. Rainer Kraft fordert Klarstellung, ob die geplante Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern mit dem verfassungsrechtlichen Ehe‑ und Familienschutz vereinbar ist und ob sie eine verfassungswidrige Benachteiligung darstellt.

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FR Frage des Abgeordneten Maik Brückner Linke rede Im Protokoll ↗
Wie und mit welchem konkreten Ziel wird die Bundesregierung die Bekämpfung von HIV/Aids während der Diskussionen zur Reform der globalen Gesundheitsarchitektur auf der 79. World Health Assembly im Mai dieses Jahres in Genf thematisieren ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Es stehen keine konkreten Diskussionen zur Bekämpfung von HIV/Aids im Kontext der globalen Gesundheitsarchitektur auf der Tagesordnung der …
Wie und mit welchem konkreten Ziel wird die Bundesregierung die Bekämpfung von HIV/Aids während der Diskussionen zur Reform der globalen Gesundheitsarchitektur auf der 79. World Health Assembly im Mai dieses Jahres in Genf thematisieren (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 21/4186)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Es stehen keine konkreten Diskussionen zur Bekämpfung von HIV/Aids im Kontext der globalen Gesundheitsarchitektur auf der Tagesordnung der 79. Weltgesundheitsversammlung. Die Bundesregierung setzt sich jedoch im Rahmen der Reform der globalen Gesundheitsarchitektur ausdrücklich für eine verantwortungsvolle Transition und Integration des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in das System der Vereinten Nationen und darüber hinaus ein, um die Nachhaltigkeit der globalen HIV/Aids-Bekämpfung zu sichern. Frage 19

Maik Brückner fragt, wie die Bundesregierung die Bekämpfung von HIV/Aids auf der 79. Weltgesundheitsversammlung thematisieren will; Dr. Georg Kippels antwortet, dass es keine konkreten Diskussionen gäbe, die Regierung aber die verantwortungsvolle Integration von UNAIDS in das UN‑System zur Sicherung nachhaltiger HIV/Aids‑Bekämpfung unterstützt.

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FR Frage der Abgeordneten Evelyn Schötz Linke rede Im Protokoll ↗
Gab es schon einmal Honorarkürzungen im Gesundheitsbereich, und wie bewertet die Bundesregierung das? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Es obliegt insbesondere dem Bewertungsausschuss, der aus je drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes zusammengesetzt ist, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab das wertmäßige Verhältnis der abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen zu bestimmen und regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob die Bewertungen noch dem …
Gab es schon einmal Honorarkürzungen im Gesundheitsbereich, und wie bewertet die Bundesregierung das? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Es obliegt insbesondere dem Bewertungsausschuss, der aus je drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes zusammengesetzt ist, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das wertmäßige Verhältnis der abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen zu bestimmen und regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob die Bewertungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen wirtschaftlicher Leistungserbringung entsprechen. Beispiele für Honoraranpassungen bzw. -kürzungen auf Grundlage der Beschlüsse des Bewertungsausschusses sind folgende: – Der mit Wirkung zum 1. April 2020 getroffene Beschluss zur Weiterentwicklung des EBM nutzt die Rationalisierungsreserven und senkt die Bewertung medizinisch-technischer Leistungen zugunsten von Verbesserungen von zuwendungsorientierten ärztlichen Leistungen („sprechende Medizin“). In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise die Koloskopie im EBM abgewertet und die Kalkulationszeit reduziert.Zum 1. Januar 2023 wurde die Bewertung ambulanter Eingriffe so angepasst, dass kleinere bzw. kürzere Eingriffe in der Bewertung abgesenkt, während größere bzw. längere Eingriffe höher bewertet werden. Der Beschluss und die vorgenannte Herab- und Heraufstufungssystematik gilt für viele Fachgebiete. Die Herabstufung einzelner Leistungen ist dabei nur ein Teilausschnitt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat über die Beschlüsse des Bewertungsausschusses die Rechtsaufsicht. Diese beschränkt sich auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage sowie einer fehlerfreien Ermessensausübung bezüglich der rechtmäßigen Ausübung des weiten Gestaltungsspielraums, den die Rechtsprechung dem Bewertungsausschuss zugesteht. Rein fachliche Gründe oder Bedenken unterliegen nicht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Hierzu zählt insbesondere die in Punkten ausgedrückte Bewertung der einzelnen Leistungen im EBM. Im Rahmen der Rechtsprüfung ist eine Überprüfung der Bewertung einzelner Leistungen und der Angemessenheit der Kalkulationsparameter nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch zudem eine Reihe von Regelungen zu Honorarkürzungen bei den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern ausdrücklich vor. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Fortbildungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen wurde oder wenn der Pflicht zur Prüfung des Versichertenstatus über die elektronische Gesundheitskarte bei dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nicht nachgekommen wurde. Frage 20

Der Staatssekretär erläutert, dass Honoraranpassungen im Gesundheitswesen durch den Bewertungsausschuss im EBM festgelegt werden, dass das Bundesgesundheitsministerium nur die Verfassungs- und Ermessenskonformität prüft und gibt Beispiele für vergangene Kürzungen.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die durch den Irankrieg gestörte Düngemittelversorgung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die anstehende Frühjahrsaussaat in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssicherheit der heimischen Landwirtschaft mit den benötigten Mengen an Stickstoff- und Phosphatdünger ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die durch den Konflikt am Persischen Golf verursachten Marktverwerfungen auf den Energie- und Düngemittelmärkten stellen …
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die durch den Irankrieg gestörte Düngemittelversorgung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die anstehende Frühjahrsaussaat in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssicherheit der heimischen Landwirtschaft mit den benötigten Mengen an Stickstoff- und Phosphatdünger (www.mena-watch.com/irankrieg-beeintraechtigt-duengemittel/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die durch den Konflikt am Persischen Golf verursachten Marktverwerfungen auf den Energie- und Düngemittelmärkten stellen für die Düngerversorgung der anstehenden Frühjahrsaussaat in Deutschland nach Kenntnis des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) keine Gefahr dar. Die Lager für Stickstoffdüngemittel waren Anfang 2026 gut gefüllt, da die Händler Ende des Jahres 2025 vergleichsweise große Düngemittelmengen eingekauft hatten. Der Handel schätzt, dass die landwirtschaftlichen Betriebe bereits etwa 60 bis 80 Prozent ihres saisonalen Bedarfs an Stickstoffdünger eingekauft bzw. bevorratet haben. Der Stickstoffbedarf für die Frühjahrsaussaat gilt daher als gesichert. Damit haben die seit Beginn des Konfliktes stark gestiegenen Tagespreise für neue Düngerbestellungen kaum Auswirkungen auf die Versorgung mit Düngemitteln in diesem Frühjahr. Für die weiteren Entwicklungen am Düngemittelmarkt und mögliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft ist die Dauer des Konfliktes und der damit einhergehenden Marktverwerfungen entscheidend. Sollte die Krise andauern, ist davon auszugehen, dass die Preisentwicklungen auf dem Öl- und Gasmarkt sich stärker auch auf den deutschen Düngemittelmarkt und insbesondere auf die kommende Anbauperiode 2026/2027 auswirken. Die Bundesregierung beobachtet die Märkte für Lebensmittel und Düngemittel sehr aufmerksam. Frage 21

Die Bundesregierung betont, dass die durch den Iran‑Kriegs‑Konflikt verursachten Marktverwerfungen die Düngerversorgung für die anstehende Frühjahrsaussaat derzeit nicht gefährden, dank gut gefüllter Lager und bereits getätigter Vorratskäufe; bei einer Fortdauer des Konflikts könnten jedoch künftig Preissteigerungen den Markt belasten.

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FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der ODA-Mittel zur Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg und seine Folgen an der gesamten ODA-Quote in den Jahren 2021, 2023, 2024, 2025 , und wie hoch war der prozentuale Anteil der Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg und …
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der ODA-Mittel (ODA = Official Development Assistance, deutsch: Öffentliche Entwicklungsleistungen) zur Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg und seine Folgen an der gesamten ODA-Quote in den Jahren 2021, 2023, 2024, 2025 (www.oecd.org/en/data/insights/data-explainers/2026/04/a-historic-decline-in-foreign-aid-preliminary-2025-oda-data.html), und wie hoch war der prozentuale Anteil der Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg und seine Folgen an den gesamten BMZ-Mitteln in den Jahren 2021, 2023, 2024, 2025? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Eine gesonderte, methodisch saubere Ausweisung ausschließlich derjenigen prozentualen Mittel, die konkret aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereitgestellt wurden, ist mit den Standardauswertungen der OECD nicht möglich, da für die ODA nur teilweise der Anlass oder das Motiv von Maßnahmen erhoben wird. Die Gesamtsumme der deutschen ODA-Leistungen für die Ukraine betrug für die Jahre 2021 bis 2024 etwa 4 Milliarden Euro (4,326 Milliarden US-Dollar). Daten für 2025 liegen aktuell noch nicht vor. Nach Jahren aufgeschlüsselt bedeutet dies: 2021 etwa 200 Millionen Euro, 2023 etwa 934 Millionen Euro, 2024 etwa 954 Millionen Euro. Die Gesamtsumme der dem BMZ zuzuordnenden deutschen ODA-Mittel für die Ukraine betrug im Zeitraum 2021 bis 2024 etwa 1,25 Milliarden Euro (1,347 Milliarden US-Dollar). Daten für 2025 liegen aktuell auch hier noch nicht vor. Nach Jahren aufgeschlüsselt bedeutet dies: 2021 etwa 74 Millionen Euro, 2023 etwa 447 Millionen Euro, 2024 etwa 287 Millionen Euro. Die Bundesregierung hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24.02.2022 bilaterale zivile Unterstützung für die Ukraine in Höhe von rund 39 Milliarden Euro und militärische Unterstützung in Höhe von circa 55 Milliarden Euro geleistet bzw. für die kommenden Jahre bereitgestellt. Frage 22

Die Abgeordnete fordert detaillierte Angaben zum prozentualen Anteil der deutschen ODA‑ und BMZ‑Mittel, die für die Ukraine‑Unterstützung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in den Jahren 2021, 2023, 2024 und 2025 bereitgestellt wurden, und erhält eine Antwort mit ungefähren Summen und dem Hinweis, dass genaue Prozentangaben nicht verfügbar sind.

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FR Frage der Abgeordneten Caren Lay Linke rede Im Protokoll ↗
Wie haben sich die Baukosten für Wohnungen in den sieben größten Städten Deutschlands nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welchen Anteil daran haben jeweils die Baulandkosten ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Eine Erfassung der Baukosten auf kommunaler Ebene wird im Rahmen der amtlichen Statistik nicht durchgeführt. Folglich existieren keine offiziellen statistischen Daten, welche …
Wie haben sich die Baukosten für Wohnungen in den sieben größten Städten Deutschlands nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welchen Anteil daran haben jeweils die Baulandkosten (bitte jeweils die absoluten Kosten und den Anteil der Baulandkosten an den Baukosten angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Eine Erfassung der Baukosten auf kommunaler Ebene wird im Rahmen der amtlichen Statistik nicht durchgeführt. Folglich existieren keine offiziellen statistischen Daten, welche die Baukostenentwicklung für die sieben größten Städte Deutschlands ausweisen. Die amtliche statistische Erfassung der Kaufwerte für Bauland durch das Statistische Bundesamt wurde mit dem Berichtsjahr 2021 eingestellt. Amtliche Angaben zu absoluten Baulandkosten oder deren relativem Anteil an den Baukosten ab 2022 liegen der Bundesregierung folglich nicht vor. Hilfsweise wird zur Einordnung der allgemeinen Kostenentwicklung im Bauwesen auf den Baukostenindex für Wohngebäude verwiesen. Er wird vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet berechnet und stellt einen maßgeblichen Indikator für die Entwicklung der Kostenseite der Bauwirtschaft dar. Die Entwicklung des bundesweiten Baukostenindex für Wohngebäude über die vergangenen zehn Jahre stellt sich wie folgt dar: Berichtsjahr Baukostenindex für Wohngebäude (Basisjahr 2021 = 100) 2016 83,7 2017 86,6 2018 89,8 2019 91,7 2020 93,5 2021 100,0 2022 113,0 2023 116,9 2024 118,8 2025 121,6 Hinweis: Der Baukostenindex bildet die reinen Faktorpreise für Bauleistungen (Material, Arbeit, Maschinen etc.) ab; Grundstücks- und Baulandkosten sowie Baunebenkosten der Bauherren sind in diesem Index systembedingt nicht enthalten. Frage 23

Der Parlamentarische Staatssekretär erklärt, dass es keine offiziellen Daten zu den Baukosten und Baulandanteilen in den sieben größten deutschen Städten gibt, verweist stattdessen auf den bundesweiten Baukostenindex für Wohngebäude als allgemeinen Indikator.

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FR Frage des Abgeordneten Thomas Fetsch AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgesehenen Regelungen in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Buchstaben a) und b) des Baugesetzbuchs in Bezug auf die jeweilige Vollzugstauglichkeit für die Betroffenen sowie im Falle von Widerspruch und Klage gegen das ausgeübte gemeindliche …
Wie bewertet die Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgesehenen Regelungen in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Buchstaben a) und b) des Baugesetzbuchs in Bezug auf die jeweilige Vollzugstauglichkeit für die Betroffenen (Gemeinde, beurkundenden Notar, Grundstückskaufvertragsparteien) sowie im Falle von Widerspruch und Klage gegen das ausgeübte gemeindliche Vorkaufsrecht auf Gemeindeverwaltung und Gerichte (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts dauert an. Im Ergebnis der Ressortabstimmung und des zu fassenden Kabinettsbeschlusses wird in der Bundesregierung eine Bewertung des Referentenentwurfs erfolgen, auch in Bezug auf das praktische Verwaltungsverfahren. Frage 24

Der Abgeordnete Thomas Fetsch fragt nach der Bewertung der geplanten Regelungen zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts, insbesondere ihrer Vollzugstauglichkeit für Gemeinden, Notare und Vertragspartner sowie des Verfahrens bei Widerspruch gegen das gemeindliche Vorkaufsrecht.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Thomas Fetsch AfD rede Im Protokoll ↗
Wie praxistauglich für Gemeinden, Verfassungsschutzbehörden, Justiz sowie Auskunftsbetroffene ist die mit Artikel 5 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgesehene Einführung des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die den Bundesverfassungsschutz für Zwecke der möglichen Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zur Auskunft über den Grundstückskäufer …
Wie praxistauglich für Gemeinden, Verfassungsschutzbehörden, Justiz sowie Auskunftsbetroffene ist die mit Artikel 5 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgesehene Einführung des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die den Bundesverfassungsschutz für Zwecke der möglichen Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zur Auskunft über den Grundstückskäufer gegenüber der vorkaufsberechtigten Gemeinde verpflichtet (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts dauert an. Im Ergebnis der Ressortabstimmung und des zu fassenden Kabinettsbeschlusses wird in der Bundesregierung eine Bewertung des Referentenentwurfs erfolgen, auch in Bezug auf das praktische Verwaltungsverfahren. Frage 25

Der Abgeordnete Thomas Fetsch hinterfragt die Praxistauglichkeit einer geplanten Regelung, die den Bundesverfassungsschutz verpflichtet, Gemeinden bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts Auskunft über Grundstückskäufer zu geben, und fordert eine Bewertung für Verwaltung, Justiz und Betroffene.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Worin begründen sich die abweichenden Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz in Bezug auf die Rückkehr von 80 Prozent der Syrer, wobei er zuerst die Erwartung äußerte, dass „rund 80 Prozent“ der in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat zurückkehren sollten, um dies am Folgetag dahingehend zu relativieren, dass es der syrische Präsident, Ahmed al-Sharaa, war, der die Zahl von 80 …
Worin begründen sich die abweichenden Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz in Bezug auf die Rückkehr von 80 Prozent der Syrer, wobei er zuerst die Erwartung äußerte, dass „rund 80 Prozent“ der in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat zurückkehren sollten, um dies am Folgetag dahingehend zu relativieren, dass es der syrische Präsident, Ahmed al-Sharaa, war, der die Zahl von 80 Prozent Rückkehrern genannt haben soll, und wie passt die zweite Ausführung des Bundeskanzlers zu der Aussage des syrischen Präsidenten, der in einem Interview in London der Darstellung von Merz widersprach und erklärte: „Tatsächlich ist die Aussage etwas übertrieben. Ich habe das nicht gesagt. Es wurde von anderen gesagt, vom Herrn Bundeskanzler“ (https://apollo-news.net/diaspora-ist-ein-strategisches-gut-syrischer-aussenminister-legt-in-rueckfuehrungsdebatte-nach/)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Die Worte des Bundeskanzlers stehen für sich. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche des Bundeskanzlers mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Staaten macht die Bundesregierung keine Angaben. Derartige Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln; sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist für einen offenen und unvoreingenommenen Austausch zur Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik entscheidend und insoweit zum Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Frage 26

Der Abgeordnete fragt nach den Gründen für die widersprüchlichen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Rückkehr von 80 % der in Deutschland lebenden Syrer und wie diese mit der Aussage des syrischen Präsidenten übereinstimmen, wobei er zugleich die Antwort des Staatsministers zur Vertraulichkeit solcher Gespräche einbezieht.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 , wonach eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz , die dem Versicherer eine einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors bei geänderten Umständen ermöglicht, ohne eine spätere Wiederheraufsetzung bei Verbesserung der Umstände vorzusehen, unwirksam ist , und sieht die Bundesregierung aufgrund dieses Urteils Anpassungsbedarf …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25), wonach eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), die dem Versicherer eine einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors bei geänderten Umständen ermöglicht, ohne eine spätere Wiederheraufsetzung bei Verbesserung der Umstände vorzusehen, unwirksam ist (§ 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches), und sieht die Bundesregierung aufgrund dieses Urteils Anpassungsbedarf im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), um Rechtssicherheit für Anpassungsmechanismen zu schaffen (bitte begründen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Das Urteil des Bundesgerichtshofs erhöht die Rechtssicherheit. Die Bundesregierung sieht keinen Anpassungsbedarf im Versicherungsvertragsgesetz. Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. In den ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen kann als Leistung ein Auszahlungsplan anstelle einer lebenslangen Zahlung vereinbart werden. Altersvorsorgende haben darüber hinaus am Ende der Ansparphase die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln und dort ein Auszahlungsprodukt abzuschließen. Altersvorsorgende können auf diese Weise auf eine andere Leistungsform übergehen oder bei gleicher Leistungsform höhere Auszahlungen erzielen. Frage 27

Der Abgeordnete fragt nach den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem BGH‑Urteil zu einer unwirksamen Klausel in Versicherungsbedingungen und nach einem eventuellen Anpassungsbedarf im VVG; das Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass das Urteil die Rechtssicherheit erhöht und kein Anpassungsbedarf besteht.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Warum strebt der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, eine europäische Gesetzgebung für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen statt einer rein nationalen Gesetzgebung an , auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Jahr 2022 mehrere EU-Staaten schon vor der damaligen EU-Gesetzgebung rein nationale Steuern beschlossen hatten ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Eine EU-weite Initiative würde ein Signal der Einigkeit …
Warum strebt der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, eine europäische Gesetzgebung für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen statt einer rein nationalen Gesetzgebung an (www.deutschlandfunk.de/deutschland-und-weitere-laender-fordern-eu-zur-pruefung-von-uebergewinnsteuer-auf-102.html), auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Jahr 2022 mehrere EU-Staaten schon vor der damaligen EU-Gesetzgebung (EU-Energiekrisenbeitrag) rein nationale Steuern beschlossen hatten (www.bundestag.de/resource/blob/905070/0119730bb5bd9cd35f7ac7e6014d8e27/WD-4-074-22-pdf-data.pdf)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Eine EU-weite Initiative würde ein Signal der Einigkeit und Geschlossenheit senden. Frage 28

Der Abgeordnete fragt, warum der Finanzminister eine EU-weite Übergewinnsteuer anstrebt, obwohl bereits einzelne Länder nationale Regelungen eingeführt haben, und verweist auf das erklärte Ziel von EU‑Einigkeit.

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FR Frage der Abgeordneten Caren Lay Linke rede Im Protokoll ↗
In wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten wird, statt mit Wärmemengenzähler zu messen, der anteilige Wärmeverbrauch berechnet, und wie viele davon liegen in den Städten Bonn oder Berlin? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist es bis zum Termin der oben angegebenen Fragestunde nicht möglich, derart detaillierte Angaben zur …
In wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten wird, statt mit Wärmemengenzähler zu messen, der anteilige Wärmeverbrauch berechnet, und wie viele davon liegen in den Städten Bonn oder Berlin? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist es bis zum Termin der oben angegebenen Fragestunde nicht möglich, derart detaillierte Angaben zur Verfügung zu stellen. Frage 29

Die Abgeordnete fragt nach der Anzahl bundeseigener Wohnungen mit verbrauchsabhängiger Abrechnung, die nicht mit Wärmemengenzählern gemessen werden, und deren Verteilung auf Bonn und Berlin; die Antwort lautet, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben diese Detaildaten zum Fristtermin nicht bereitstellen kann.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie viele syrische Staatsangehörige mit humanitärem Aufenthaltstitel in Deutschland erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzungen, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln, und in wie vielen Fällen sind syrische Staatsangehörige seit Januar 2025 in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Zu der Frage liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Ob die jeweiligen Voraussetzungen …
Wie viele syrische Staatsangehörige mit humanitärem Aufenthaltstitel in Deutschland erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzungen, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln, und in wie vielen Fällen sind syrische Staatsangehörige seit Januar 2025 in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt (bitte die jeweiligen Aufenthaltstitel angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Zu der Frage liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, hat die zuständige Ausländerbehörde anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass gemäß Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 31. März 2026 521 053 aufhältige Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit einen humanitären Aufenthaltstitel hatten. Zum Stichtag 31. März 2026 waren im AZR insgesamt 29 631 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit erfasst, die im Zeitraum seit Januar 2025 aus einem humanitären Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt sind. Die große Mehrheit dieser Personen (27 632 Personen) hat eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Die gewünschten weiteren Differenzierungen nach neuen Aufenthaltstiteln eignen sich nicht für eine mündliche Beantwortung im Rahmen der Fragestunde, da die erfragten Daten sinnvoll nur in Form einer statistischen Tabelle dargestellt werden können, die sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lässt. Daher werden diese Daten in Form einer Tabelle als Anlage zum Protokoll dieser Fragestunde gegeben: Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit, die seit Januar 2025 aus einem humanitären Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt sind (Stand 31.03.2026). Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.03.2026 Aufenthaltserlaubnis ‒ Ausbildung 37 Aufenthaltserlaubnis ‒ Besondere Aufenthaltsrechte 42 Aufenthaltserlaubnis ‒ Erwerbstätigkeit 273 Aufenthaltserlaubnis ‒ familiäre Gründe 1 630 EU-Aufenthaltsrechte 17 Niederlassungserlaubnis 27 632 Gesamt ‒ Summe 29 631 Frage 30

Der Parlamentarische Staatssekretär erklärt, dass der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse darüber vorliegen, wie viele syrische Staatsangehörige die Voraussetzungen für einen Wechsel ihres humanitären Aufenthaltstitels erfüllen, liefert jedoch Zahlen aus dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. März 2026 und weist darauf hin, dass die meisten zu einer Niederlassungserlaubnis gewechselt sind; eine detaillierte Aufschlüsselung wird als Tabellenanlage bereitgestellt.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele afghanische Personen mit einer erloschenen bzw. noch gültigen Aufnahmeerklärung nach § 22 bzw. § 23 des Aufenthaltsgesetzes werden aktuell in Pakistan bzw. Afghanistan noch von der Bundesregierung unterstützt oder wurden in den vergangenen vier Wochen zum Verlassen der Unterkunft aufgefordert , und wie viele Gerichtsverfahren sind im Kontext der Aufnahme von afghanischen Personen aktuell noch anhängig ? Antwort …
Wie viele afghanische Personen (Stammpersonen und Familienangehörige) mit einer erloschenen bzw. noch gültigen Aufnahmeerklärung nach § 22 bzw. § 23 des Aufenthaltsgesetzes werden aktuell in Pakistan bzw. Afghanistan noch von der Bundesregierung unterstützt (bei der Unterbringung und Versorgung, etwa in sogenannten Safe Houses) oder wurden in den vergangenen vier Wochen zum Verlassen der Unterkunft aufgefordert (bitte auch nach den vier Aufnahmeprogrammen unterscheiden), und wie viele Gerichtsverfahren sind im Kontext der Aufnahme von afghanischen Personen aktuell noch anhängig (bitte differenzieren nach dem Verwaltungsgericht Berlin, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Bayreuth, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bundesverfassungsgericht)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Mit Stand 7. April 2026 befinden sich circa 120 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und circa 10 Personen aus dem Ortskräfteverfahren in der Bearbeitung im Ausreiseverfahren in Pakistan. Darüber hinaus befinden sich noch mehrere hundert Personen in der Unterstützung in Pakistan, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen erloschen sind. Darunter befinden sich circa 130 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sowie circa 100 Personen aus dem Ortskräfteverfahren und circa 500 Personen von der sogenannten Menschenrechtsliste/Überbrückungsprogramm, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen aufgehoben wurden bzw. erloschen sind. Nach ihrer Abschiebung aus Pakistan befinden sich insbesondere noch circa 55 Personen in der Unterstützung durch die Bundesregierung in Afghanistan, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen für erloschen erklärt worden sind. In den vergangenen vier Wochen wurden circa 300 Personen von der sogenannten Menschenrechtsliste/Überbrückungsprogramm, deren gerichtliche Eilverfahren erstinstanzlich abgeschlossen und deren Eilanträge durch das zuständige deutsche Gericht zurückgewiesen worden sind, von dem Dienstleister der Bundesregierung zur Rückmeldung zum Unterstützungsangebot hinsichtlich der Rückkehr nach Afghanistan bzw. Weiterreise in einen Drittstaat aufgefordert und auf die Beendigung der Unterstützung hingewiesen. Von den kontaktierten Personen teilten mit Stand 31. März 2026 bisher circa 100 Personen mit, das Unterstützungsangebot bei der Rückreise nach Afghanistan annehmen zu wollen. Mit weiteren Personen befindet sich der Dienstleister im Austausch. Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind mit Stand 8. April 2026 in 61 Fällen derzeit 113 Verfahren beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wovon sich derzeit 30 im Rechtsmittelverfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof befinden; außerdem sind in 60 Fällen derzeit 115 Verfahren beim VG Berlin und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 18 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden. In den Verfahren zur Menschenrechtsliste und zum Überbrückungsprogramm sind in 114 Fällen derzeit 206 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 47 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden. Im Ortskräfteverfahren sind in 34 Fällen derzeit 64 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 12 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden. Darüber hinaus sind der Bundesregierung mit Stand 10. April 2026 bislang 10 Verfahren bzw. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht bekannt. Frage 31

Die Abgeordnete fragt nach der aktuellen Zahl afghanischer Personen, die von der Bundesregierung unterstützt werden, und nach den noch anhängigen Gerichtsverfahren; der Staatssekretär gibt detaillierte Zahlen zu Personen in den Aufnahmeprogrammen und zu laufenden Verfahren an.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Inwiefern war es im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, einschließlich des Gedankens der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes, der Länder sowie überstaatlicher und internationaler Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört, sonstiger Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, von Sachen von bedeutendem Wert und …
Inwiefern war es im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, einschließlich des Gedankens der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes, der Länder sowie überstaatlicher und internationaler Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört, sonstiger Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, von Sachen von bedeutendem Wert und bedeutender Vermögenswerte, deren Erhaltung im besonderen öffentlichen Interesse geboten ist, oder des Lebens sowie bei einer erheblichen Gefährdung im Einzelfall der körperlichen Integrität und der Freiheit einer Person (vergleiche § 19 Absatz 3 in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes), unter Berücksichtigung der beim Deutschen Buchhandlungspreis ausgelobten Begünstigung in Höhe von 7 500 bis 25 000 Euro erforderlich, die über die Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) beim Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu übermitteln (bitte mit Bezug zum betroffenen Rechtsgut im Einzelnen erläutern und begründen), und handelte es sich bei diesen Erkenntnissen um personenbezogene Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Sachverhalten, die Gegenstand laufender gerichtlicher Verfahren sind. Frage 32

Clara Bünger fordert eine detaillierte Begründung, ob und welche personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, an den Beauftragten für Kultur und Medien übermittelt werden müssen, und verweist auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Prüfungen nimmt die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet , die in ihrem Internetauftritt zu ihrer Aufgabe als Zentralstelle gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes selbst angibt, vor der „Weiterleitung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die zuständigen Landesbehörden“ eine „Prüfung auf strafrechtliche Relevanz sowie auf mögliche Gefährdungsaspekte“ vorzunehmen , bei eingehenden Hinweisen konkret vor , und …
Welche Prüfungen nimmt die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die in ihrem Internetauftritt zu ihrer Aufgabe als Zentralstelle gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) selbst angibt, vor der „Weiterleitung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die zuständigen Landesbehörden“ eine „Prüfung auf strafrechtliche Relevanz sowie auf mögliche Gefährdungsaspekte“ vorzunehmen (bka.de/DE/KontaktAufnehmen/KontaktBesondereThemen/MeldestelleHetzeImInternet/meldestelle_node.html), bei eingehenden Hinweisen konkret vor (bitte ausführen, welche formalen und inhaltlichen Prüfungen im Hinblick auf eine potenzielle Relevanz aufgrund welcher Qualifikation der hiermit befassten Personen vorgenommen werden), und warum wurde im konkreten Fall eines Hinweises mit Bezug auf den Artikel „Auch Sozialdemokraten riefen ,Alles für Deutschland‘„ vom 13. Mai 2024 (achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_deutschland) das Vorliegen eines „potenziell strafrechtlich relevanten Sachverhalts“ angenommen und der Hinweis an das Landeskriminalamt Bayern weitergeleitet, obwohl es sich bei dem Artikel um „ein Musterbeispiel für staatsbürgerliche Aufklärung“ handelt (achgut.com/artikel/staatsschutz_verfolgt_achgut_wegen_spd_zitats), sodass im Hinblick auf die Sozialadäquanzklausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 des Strafgesetzbuches eine Strafbarkeit – nach meiner Auffassung sogar offensichtlich – ausscheidet (bitte ausführen, aufgrund welcher konkreter Erwägungen bzw. Prüfungen das Verfahren an das Landeskriminalamt Bayern weitergeleitet wurde)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine strafrechtliche Erstbewertung, welche grundsätzlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erfolgt. Zudem steht die ZMI BKA im engen Austausch mit ihren justiziellen Kooperationspartnern, im Einzelnen mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT Hessen). Die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Straftat und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens obliegt der Justiz bzw. der jeweils örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde. Frage 33

Der Abgeordnete fordert detaillierte Auskunft über die prüfenden Schritte der ZMI beim BKA und erklärt, warum ein kritischer Artikel trotz seiner Einstufung als staatsbürgerliche Aufklärung als potenziell strafbare Handlung weitergeleitet wurde.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Wurden die nach meinem Verständnis als Mordaufrufe zu interpretierenden Aussagen auf der sogenannten Klimademo am 20. September 2025 in Berlin, auf der gefordert wurde, „Burn the old white men“ , also nach meinem Verständnis, Europäer zu verbrennen, wobei diese Forderung auch in einem Video vom Sprecher der Grünen Jugend Jakob Blasel verbreitet wurde und dieses Video von zahlreichen Verbänden und …
Wurden die nach meinem Verständnis als Mordaufrufe zu interpretierenden Aussagen auf der sogenannten Klimademo („Exit Gas, enter Future“) am 20. September 2025 in Berlin, auf der gefordert wurde, „Burn the old white men“ (deutsch: „Verbrennt die alten weißen Männer“), also nach meinem Verständnis, Europäer („Weiße“) zu verbrennen, wobei diese Forderung auch in einem Video vom Sprecher der Grünen Jugend Jakob Blasel verbreitet wurde (www.instagram.com/jakob.blasel/p/DO2-zZ5CG28/) und dieses Video von zahlreichen Verbänden und Funktionären der Grünen und der Grünen Jugend, etwa der Grünen Jugend Hessen, der Grünen Kreis Siegen-Wittgenstein, der Grünen Ostallgäu, den Landessprechern der Grünen Jugend Schleswig-Holstein, den Landessprecherinnen der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern, einer Landessprecherin der Grünen Jugend Bremen, der Landesschatzmeisterin der Grünen Jugend Hessen und weiteren Funktionären und Bundestagsabgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen mit einem Herzen für „Gefällt mir“ befürwortet wurde, wobei diese Taten nach Medienberichten der Polizei in Berlin zur Kenntnis gelangt sind (https://instagram.com/p/DPBU-foEd_B), als politisch motivierte Straftaten (PMK) durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst, und, wenn ja, wie (bitte die durch den KPMD erfassten Daten zu diesem Delikt mit Tatzeit, Tatort, Sachverhalt, Tatvorwurf bzw. Zähldelikt, Phänomenbereich, allen jemals den Taten zugeordneten Phänomenbereichen, allen Ober- und Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen und gegebenenfalls einer Einstufung als extremistisch, Datum der erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK-Datenbank angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Unter Berücksichtigung der in der Frage enthaltenen Informationen konnte in der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamts (BKA) für Fälle der Politisch motivierten Kriminalität kein Treffer generiert werden. Frage 34

Der Abgeordnete fragt, ob die Forderung 'Burn the old white men' von der Grünen Jugend auf einer Klimademonstration als Mordaufruf registriert wurde und welche Daten das BKA dazu vorliegt.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie grenzt die Bundesregierung die Arbeit der Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ – kurz ZEAM – von der „Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen“ ab, und wie stellt sie sicher, dass keine Parallelstrukturen entstehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ wurde zum 1. Juni 2024 im Bundesministerium …
Wie grenzt die Bundesregierung die Arbeit der Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ – kurz ZEAM – (www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation-bei-bt-wahl/zeam-artikel.html) von der „Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation/artikel-desinformation-hybride-bedrohung.html) ab, und wie stellt sie sicher, dass keine Parallelstrukturen entstehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ (ZEAM) wurde zum 1. Juni 2024 im Bundesministerium des Innern (BMI) als Organisationseinheit eingerichtet, um die konzeptionellen Grundlagen für die Einheit „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ zu schaffen, die Einstellung von Personal vorzubereiten, Analyseprodukte zu entwickeln, ein nationales und internationales Netzwerk zu etablieren und die Frage der Verortung der Einheit zu klären. Darüber hinaus erstellt sie bereits erste eigene Analyseprodukte. Die ZEAM soll eine zentrale Einheit der Bundesregierung für die Früherkennung ausländischer Einflussnahme im Internet werden. Die „Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen“ (Task Force) ist ein Gremium unter der Leitung des BMI zum ressort- und behördenübergreifenden Austausch auf der Arbeitsebene des Bundes zum Umgang mit Desinformation und weiteren hybriden Bedrohungen. Die Task Force koordiniert zudem den nationalen Schutz bundesweiter Wahlen vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Die PG ZEAM nimmt – wie andere betroffene Organisationseinheiten – an den Sitzungen der Task Force teil und trägt ihre Erkenntnisse, unter anderem zu aktuellen Fällen ausländischer Informationsmanipulation, zu dem Austausch bei. Die Projektgruppe ZEAM und die Task Force grenzen sich hinsichtlich der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten somit klar voneinander ab. Frage 35

Der Staatssekretär erläutert, wie die Projektgruppe ZEAM und die Task Force gegen Desinformation unterschiedliche Aufgaben haben und durch Zusammenarbeit Parallelstrukturen vermieden werden sollen.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Ist der Anteil von 47 Prozent Ausländern an den wegen Mordes oder Totschlags strafrechtlich verurteilten Personen nach Ansicht der Bundesregierung ebenfalls auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückzuführen, vor dem Hintergrund, dass das Bundeskriminalamt in seinen Ausführungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zum „Vergleich der Belastungszahlen für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige“ eine unterschiedliche Anzeigebereitschaft behauptete („Wenn etwa Straftaten unter Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger mit …
Ist der Anteil von 47 Prozent Ausländern an den wegen Mordes oder Totschlags strafrechtlich verurteilten Personen (Zahlen für das Jahr 2024, www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/af10409d) nach Ansicht der Bundesregierung ebenfalls auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückzuführen, vor dem Hintergrund, dass das Bundeskriminalamt in seinen Ausführungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zum „Vergleich der Belastungszahlen für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige“ eine unterschiedliche Anzeigebereitschaft behauptete („Wenn etwa Straftaten unter Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zur Anzeige gebracht werden als Straftaten mit deutschen Tatverdächtigen, kann dies ebenfalls zu höheren Belastungszahlen in der PKS führen. Tatsächlich gibt es Forschungsbefunde, die zeigen, dass Straftaten, an denen Personen beteiligt sind, die als ‚migrantisch‘ oder ‚fremd‘ wahrgenommenen werden (u. a. Nichtdeutsche), merklich häufiger zur [sic!] angezeigt werden.“, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Seite 52)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Nein. Eine unterschiedliche Anzeigebereitschaft wurde vom Bundeskriminalamt auch nicht als alleinige oder überwiegende Erklärung für Unterschiede in den Belastungszahlen angeführt, sondern lediglich als ein möglicher Erklärungsfaktor unter mehreren benannt. Bei Mord und Totschlag kommt diesem Faktor ohnehin keine praktische Bedeutung zu, da diese Delikte nahezu ausnahmslos polizeilich bekannt werden. Frage 36

Der Abgeordnete fragt, ob der hohe Anteil ausländischer Straftäter bei Mord und Totschlag auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückzuführen sei, und weist damit auf die Erklärung der Bundesregierung hin.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
Kam es seit 2021 im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen zur Ablehnung von Bewerbern bzw. zur Entlassung von Hauptamtlichen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk , weil ein Sicherheitsrisiko aus dem Bereich des Rechtsextremismus festgestellt wurde, und, wenn ja, in wie vielen Fällen, und welche internen Maßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des THW, um unter den ehrenamtlichen Angehörigen des THW gegen …
Kam es seit 2021 im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen zur Ablehnung von Bewerbern bzw. zur Entlassung von Hauptamtlichen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), weil ein Sicherheitsrisiko aus dem Bereich des Rechtsextremismus festgestellt wurde, und, wenn ja, in wie vielen Fällen, und welche internen Maßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des THW, um unter den ehrenamtlichen Angehörigen des THW gegen Vorfälle mit rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund vorzugehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Es erfolgten weder Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern für eine hauptamtliche Beschäftigung noch Entlassungen von hauptamtlichem Personal aus Gründen des Rechtsextremismus, Rassismus oder Antisemitismus. Frage 37

Der Abgeordnete fragt nach Vorfällen von Rechtsextremismus im THW seit 2021 und nach internen Gegenmaßnahmen; der Staatssekretär verneint solche Ablehnungen oder Entlassungen.

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FR Frage der Abgeordneten Maren Kaminski Linke rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Südafrika nach Medienberichten weder am G20- noch am G7-Gipfel 2026 teilnehmen wird, ihren bisherigen Einsatz für eine Beteiligung Südafrikas, der in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 angekündigt wurde, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung und Vertiefung der deutsch-südafrikanischen Beziehungen in dieser Situation? Antwort …
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Südafrika nach Medienberichten weder am G20- noch am G7-Gipfel 2026 teilnehmen wird, ihren bisherigen Einsatz für eine Beteiligung Südafrikas, der in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 angekündigt wurde, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung und Vertiefung der deutsch-südafrikanischen Beziehungen in dieser Situation? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Südafrika ist volles Mitglied der Gruppe der 20 (G20). Die Bundesregierung setzt sich entsprechend weiterhin für eine fortgesetzte Teilnahme Südafrikas am G20-Prozess ein. Darüber, welche Vertreter – über die regulären G7-Mitglieder hinaus – zu G7-Gipfeln eingeladen werden, entscheidet die jeweilige G7-Präsidentschaft; diese obliegt im laufenden Jahr Frankreich. Die Bundesregierung möchte die bilateralen Beziehungen zu Südafrika weiter stärken und vertiefen. Hierzu tagte am 13. April 2026 die 12. Deutsch-Südafrikanische Binationale Kommission unter Leitung der beiden Außenminister in Berlin. Frage 38

Die Bundesregierung betont, dass Südafrika weiterhin volles G20‑Mitglied bleibt, unterstützt dessen Teilnahme und will die bilateralen Beziehungen durch die deutsch‑südafrikanische Binationale Kommission stärken.

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FR Frage der Abgeordneten Nicole Höchst AfD rede Im Protokoll ↗
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Nahostpolitik die besondere Vulnerabilität christlicher Minderheiten im Südlibanon, die zwischen Hisbollah-Infrastruktur und militärische Operationen geraten, und welche konkreten Schritte unternimmt sie, um eine weitere Gefährdung dieser Gemeinden zu thematisieren und deren Schutz zu fördern? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Libanon weiterhin aufmerksam und leistet umfassende humanitäre Hilfe im …
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Nahostpolitik die besondere Vulnerabilität christlicher Minderheiten im Südlibanon, die zwischen Hisbollah-Infrastruktur und militärische Operationen geraten, und welche konkreten Schritte unternimmt sie, um eine weitere Gefährdung dieser Gemeinden zu thematisieren und deren Schutz zu fördern? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Libanon weiterhin aufmerksam und leistet umfassende humanitäre Hilfe im Libanon und in der Region. Dafür wurden zuletzt Mittel in Höhe von 188 Millionen Euro angekündigt. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung in Gesprächen mit Partnern in der Region konsequent für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung ein – grundsätzlich unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit. Frage 39

Die Abgeordnete fragt, wie die Bundesregierung die besondere Lage christlicher Minderheiten im Südlibanon berücksichtigt und welchen Schutz sie dafür bietet; der Staatsminister betont die Beobachtung der Lage, humanitäre Hilfen von 188 Millionen Euro und Bemühungen um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zum Schutz aller Zivilpersonen unabhängig von ihrer Konfession.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung anlässlich des bevorstehenden Jahrestags, am 4. Mai, der historischen Aufarbeitung des Massakers von Dersim 1937/38 im Hinblick auf die heutige Lage von Alevitinnen und Aleviten sowie Kurdinnen und Kurden in der Türkei bei, und in welcher Weise spricht sie dieses Thema gegenüber der türkischen Regierung an? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung verweist auf …
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung anlässlich des bevorstehenden Jahrestags, am 4. Mai, der historischen Aufarbeitung des Massakers von Dersim 1937/38 im Hinblick auf die heutige Lage von Alevitinnen und Aleviten sowie Kurdinnen und Kurden in der Türkei bei, und in welcher Weise spricht sie dieses Thema gegenüber der türkischen Regierung an? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 17. April 2019 zu Frage 14 d) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachennummer 19/9548). Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Frage 40

Die Abgeordnete fragt, welche Bedeutung die Bundesregierung dem bevorstehenden Jahrestag des Dersim-Massakers für die aktuelle Lage von Alevi*innen und Kurd*innen in der Türkei beimisst und wie sie das Thema mit der türkischen Regierung anspricht; der Minister verweist auf eine frühere schriftliche Antwort und gibt an, zu vertraulichen Gesprächen keine Stellung zu nehmen.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich in Kyjiw und Butscha – nach meiner Auffassung zu Recht – auf Völkerrecht und Rechenschaftspflicht beruft , zugleich aber auf EU-Ebene am EU-Israel-Assoziierungsabkommen festhält, obwohl Artikel 2 dieses Abkommens die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze als wesentliches Element festschreibt, sowie mit Ägypten und Libyen in der Migrations- und Grenzpolitik kooperiert, obwohl für …
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich in Kyjiw und Butscha – nach meiner Auffassung zu Recht – auf Völkerrecht und Rechenschaftspflicht beruft (vergleiche www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2762638-2762638?utm_source=chatgpt.com), zugleich aber auf EU-Ebene am EU-Israel-Assoziierungsabkommen festhält, obwohl Artikel 2 dieses Abkommens die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze als wesentliches Element festschreibt, sowie mit Ägypten und Libyen in der Migrations- und Grenzpolitik kooperiert, obwohl für Gaza und die besetzten palästinensischen Gebiete sowie für Ägypten und Libyen dokumentierte schwere Menschenrechtsverletzungen und dokumentierte Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards vorliegen? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung setzt sich uneingeschränkt und weltweit für die Achtung von Menschenrechten ein. Sie unterstreicht deren Bedeutung in direkten Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten auf allen Ebenen nachdrücklich. Im Rahmen der EU beteiligt sich die Bundesregierung stets an der Debatte über geeignete Reaktionen auf etwaige Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards. Auf die demokratischen Prinzipien, die im EU-Israel-Assoziierungsabkommen festgeschrieben sind, hat die Bundesregierung zuletzt in einer gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der EU im Namen aller EU-Mitgliedstaaten vom 31. März 2026 verwiesen. Frage 41

Die Abgeordnete kritisiert die Bundesregierung wegen widersprüchlicher Menschenrechts‑Politik, indem sie das Berufen auf Völkerrecht in der Ukraine mit der Zusammenarbeit mit Israel, Ägypten und Libyen trotz dokumentierter Menschenrechtsverletzungen kontrastiert.

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FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Um welche konkreten Programme handelt es sich in der Erklärung des Auswärtigen Amts zum Abstimmungsverhalten zur UN-Resolution A/80/L.48 , bezeichnet als „[g]emeinsam organisierte und kuratierte Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen und Austauschprogramme [die] das gesellschaftliche Bewusstsein [schärfen], […] das gemeinsame öffentliche Engagement [fördern], um sich mit der geteilten kolonialen Vergangenheit und ihren Folgen bis heute auseinanderzusetzen“, und wie hoch sind die dafür …
Um welche konkreten Programme handelt es sich in der Erklärung des Auswärtigen Amts zum Abstimmungsverhalten zur UN-Resolution A/80/L.48 (https://new-york-un.diplo.de/un-en/2762644-2762644), bezeichnet als „[g]emeinsam organisierte und kuratierte Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen und Austauschprogramme [die] das gesellschaftliche Bewusstsein [schärfen], […] das gemeinsame öffentliche Engagement [fördern], um sich mit der geteilten kolonialen Vergangenheit und ihren Folgen bis heute auseinanderzusetzen“, und wie hoch sind die dafür insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2024, 2025, 2026? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Angaben können der anliegenden Tabelle entnommen werden. Projekt/Maßnahme 2024 2025 2026 insg. „People of Song“ – Kooperative Musiktheaterprojekte Namibia-Deutschland zur Aufarbeitung Kolonialgeschichte (Momentbühne e. V.) 130 000 Euro 500 Euro 130 500 Euro „The landscape changes but the story remains“ – Aufarbeitung kolonialer Vergangenheit in Kamerun 17 000 Euro 17 000 Euro Wissenschafts- und Austauschprojekt „Aufarbeitung Kolonialgeschichte“ („German Colonialism and the Law“), Humboldt-Universität zu Berlin 12 000 Euro 38 000 Euro 50 000 Euro Promotionsstipendienprogramm „German Colonial Rule“ des DAAD für Forschende aus Afrika, Asien und Pazifik zur Rolle deutscher Behörden in der Kolonialzeit 265 000 Euro 250 000 Euro 250 000 Euro 765 000 Euro Ausstellung „Staat Kamerun 1884‒1914“ in Kamerun (Jaunde, Douala) 190 200 Euro 125 706 Euro 21 860 Euro 337 766 Euro „Das leere Grab ‒ Impact Campaign“ Aufarbeitung der deutsch-tansanischen Kolonialgeschichte 7 000 Euro 10 000 Euro 17 000 Euro Ausstellung „Transpositional Geologies“ in Windhuk zur Auseinandersetzung mit der Ausbeutung von Rohstoffen aus Namibia während der Kolonialzeit 3 000 Euro 3 000 Euro Themen- und Informationsreise zu „Kulturgüterrückgabe und Rückgabe menschlicher Überreste aus kolonialen Kontexten“ vom 06.‒12.07.2025 43 000 Euro 43 000 Euro Ausstellung „Deutsche Missionsgeschichte in Südafrika“ 7 000 Euro 23 100 Euro 30 100 Euro Leipzig International Artists in Residence mit Künstlern aus Subsahara-Afrika, Karibik und Pazifik zur Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte 60 000 Euro 60 000 Euro 621 200 Euro 537 206 Euro 294 960 Euro 1 453 366 Euro Frage 42

Die Abgeordnete fragt nach den konkreten Programmen und den dafür bereitgestellten Haushaltsmitteln in den Jahren 2024‑2026, die im Rahmen der außenpolitischen Erklärung zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit genannt werden.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Vereinbarungen wurden anlässlich des Besuchs des syrischen Präsidenten Ahmed al-Sharaa in Bezug auf die Rückkehr der Syrer aus Deutschland in ihre Heimat getroffen , und wie versteht bzw. begegnet die Bundesregierung den Aussagen des syrischen Außenministers Asaad al-Schaibani, der die Syrer in der Diaspora als „ein strategisches nationales Gut“ bezeichnete und „jegliche Versuche der Zwangsumsiedlung“ entschieden ablehnt ? …
Welche konkreten Vereinbarungen wurden anlässlich des Besuchs des syrischen Präsidenten Ahmed al-Sharaa in Bezug auf die Rückkehr der Syrer aus Deutschland in ihre Heimat getroffen (bitte in diesem Zusammenhang angeben, von welcher Zahl die Bundesregierung realistisch ausgeht), und wie versteht bzw. begegnet die Bundesregierung den Aussagen des syrischen Außenministers Asaad al-Schaibani, der die Syrer in der Diaspora als „ein strategisches nationales Gut“ bezeichnete und „jegliche Versuche der Zwangsumsiedlung“ entschieden ablehnt (https://apollo-news.net/diaspora-ist-ein-strategisches-gut-syrischer-aussenminister-legt-in-rueckfuehrungsdebatte-nach/)? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Kern des Besuchs des syrischen Staatspräsidenten al-Sharaa war, eine Perspektive für ein sicheres und wirtschaftlich stabiles Syrien zu schaffen. Dies ist auch wichtig für die freiwillige Rückkehr von Syrerinnen und Syrern. Im Vorfeld wurde ein gemeinsamer Aktionsplan zur Zusammenarbeit in verschiedenen Themenbereichen vereinbart, darunter auch zu Migrationsfragen. Im Rahmen des hierfür gegründeten „Joint Committee“ werden regelmäßige Treffen stattfinden. Die Bundesregierung und die syrische Regierung teilen die Auffassung, dass für den Wiederaufbau Syriens auch die Mitwirkung zahlreicher in das Ausland geflohener Syrerinnen und Syrer in ihrem Land gebraucht wird. Frage 43

Der Abgeordnete Sascha Lensing fragt nach konkreten Vereinbarungen beim Besuch des syrischen Präsidenten bezüglich der Rückkehr von Syrern aus Deutschland und nach der Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen des syrischen Außenministers, der die Diaspora als strategisches nationales Gut bezeichnet.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung den Bedarf für die Beschaffung von neuen Lazarattzügen, und, wenn ja, bis wann ist eine solche Beschaffung geplant? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Die Bundesregierung sieht einen Bedarf am schienengebundenen Patiententransport. Derzeit ist geplant, diese Fähigkeit bis zum Jahr 2029 anteilig zu realisieren. Frage 44

Der Abgeordnete Matthias Gastel fragt, ob die Bundesregierung einen Bedarf für die Beschaffung neuer Lazarattzüge sieht und bis wann diese geplant sind; der Parlamentarische Staatssekretär Nils Schmid antwortet, dass ein Bedarf für schienengebundenen Patiententransport besteht und die Umsetzung anteilig bis 2029 erfolgen soll.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Ursachen für die gegenwärtige wirtschaftliche Krise in Deutschland sieht die Bundesregierung im eigenen politischen Verantwortungsbereich, und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung politische Entscheidungen, die sie hätte in der Vergangenheit anders treffen müssen, damit die Ursachen hätten vermieden werden können, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Deutschland befindet sich seit über fünf Jahren in einer …
Welche Ursachen für die gegenwärtige wirtschaftliche Krise in Deutschland (preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt 2025: + 0,2 Prozent; beantragte Unternehmensinsolvenzen Januar bis November 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum: +10,0 Prozent; Industrieproduktion 2025 gegenüber dem Vorjahr: –1,3 Prozent; Bruttoanlageinvestitionen 2025 gegenüber dem Vorjahr: – 0,5 Prozent) sieht die Bundesregierung im eigenen politischen Verantwortungsbereich, und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung politische Entscheidungen, die sie hätte in der Vergangenheit anders treffen müssen, damit die Ursachen hätten vermieden werden können, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Deutschland befindet sich seit über fünf Jahren in einer ausgeprägten Wachstumsschwäche. Ursächlich für die schwache wirtschaftliche Entwicklung war einerseits wesentlich die kurzfristige, historisch einmalige Abfolge von massiven exogenen Schocks:die Corona-Pandemie 2020/21 mit Lockdowns und globalen Lieferkettenunterbrechungen; – der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 und der daraus folgende Energiepreisschock; – die US-Handelspolitik mit deutlichen Zollerhöhungen für die meisten Handelspartner, einschließlich der EU, im vergangenen Jahr und – aktuell der erneute Energiepreisanstieg und drohende Lieferkettenengpässe als Folge des Irankriegs. Diese exogenen Schocks trafen mit strukturellen Herausforderungen der deutschen Wirtschaft zusammentrafen, insbesondere – einer hohen Regulierungsdichte sowie hohen Bürokratiekosten und langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, – dem absehbaren Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials im Zuge der demografischen Entwicklung, – im internationalen Vergleich hohen Energiekosten, – hohen (und potenziell im Kontext der gesellschaftlichen Alterung steigenden) Abgaben auf Arbeitseinkommen sowie hoher Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen und – einem über Jahre entstandenen (öffentlichen) Investitionsstau bei Infrastruktur und Digitalisierung. Die Bundesregierung ist entschlossen und hat bereits Schritte eingeleitet, um strukturelle Verbesserungen der Standortbedingungen in zentralen Handlungsfeldern vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind ausführlich im Jahreswirtschaftsbericht 2026, Kapitel C, dargelegt. Frage 45

Die Staatssekretärin führt die aktuelle Wirtschaftskrise auf eine Kombination aus außergewöhnlichen exogenen Schocks und langfristigen strukturellen Problemen wie hoher Regulierungsdichte, demografischem Wandel, hohen Energiekosten und Investitionsstaus zurück und betont, dass die Bundesregierung bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen eingeleitet hat.

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FR Frage der Abgeordneten Linda Heitmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass keine sensiblen küstennahen und marinen Ökosysteme beim Einsatz von CCS oder bei der Umsetzung von RED III irreversibel geschädigt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Mit dem Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes, das am 28. November 2025 in Kraft getreten ist, ist eine rechtliche Grundlage für den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid …
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass keine sensiblen küstennahen und marinen Ökosysteme beim Einsatz von CCS (Carbon Capture and Storage, CO2-Abscheidung und -Speicherung) oder bei der Umsetzung von RED III (Renewable Energy Directive III, Erneuerbare-Energien-Richtlinie III) irreversibel geschädigt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Mit dem Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes, das am 28. November 2025 in Kraft getreten ist, ist eine rechtliche Grundlage für den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid im industriellen Maßstab geschaffen worden. Durch das Änderungsgesetz wird unter anderem auch die Errichtung von Kohlendioxidspeichern auf dem Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht. Marine Ökosysteme werden bei der Erkundung sowie der späteren Planfeststellung berücksichtigt. Der Schutz des Küstenmeeres wird durch § 2 Absatz 3 Satz 2 Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) sichergestellt, wonach die Injektion von Kohlendioxid im Bereich des Küstenmeeres ausgeschlossen wird. Für die potenzielle Nutzung von CO2-Speichern unter dem Meeresgrund auf dem Gebiet des Festlandsockels und der AWZ erarbeitet zunächst gemäß § 5 Absatz 1 KSpTG das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Bewertung der Potenziale von Gesteinsschichten, die für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid unter Berücksichtigung ihrer Umgebung geeignet erscheinen. Die geologischen Grundlagen werden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erarbeitet. Gemäß § 5 Absatz 3 KSpTG erarbeitet das Bundesamt für Naturschutz wiederum für den Bereich der AWZ und des Festlandsockels die erforderlichen naturschutzfachlichen Grundlagen im Benehmen mit der jeweils zuständigen Landesbehörde und dem Umweltbundesamt. Für die Bewertung erarbeitet das Umweltbundesamt auch die sonstigen Grundlagen, die für eine wirksame Umweltvorsorge erforderlich sind, insbesondere durch Ermittlung und Abschätzung der mit der vorgesehenen dauerhaften Speicherung verbundenen Umweltauswirkungen. Die Erkundung potenzieller Speicher darf gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 7a KSpTG nur erfolgen, wenn die Meeresumwelt dadurch nicht gefährdet wird. Bei den Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung potenzieller Kohlendioxidspeicher ist gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 KSpTG eine Folgenabschätzung nach Anlage 1 Teil 1 KSpTG durchzuführen. Demnach müssen die Folgen einer Kohlendioxidspeicherung ausgehend von der Sensibilität bestimmter Arten, Gemeinschaften oder Lebensräume abgeschätzt werden. Die sich aus § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 7 ergebenden Voraussetzungen gelten entsprechend für die Planfeststellung und Plangenehmigung (vergleiche § 13 Absatz 1 Satz 2 KSpTG). Die sich an die Erkundung anschließende Planfeststellung eines Kohlendioxidspeichers nimmt Belange des Meeresschutzes in den Blick. Gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 9a-c KSpTG darf der Plan für die Errichtung eines Kohlendioxidspeichers nur festgestellt werden, wenn die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die der Injektion des Kohlendioxids dienen, nicht in einem zum 31. Dezember 2023 nach § 57 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 geschützten Meeresgebiet oder in einem Abstand von weniger als 8 Kilometern dazu vorgesehen sind, und die Stelle am Meeresboden, an der das Kohlendioxid in den tieferen geologischen Untergrund injiziert werden soll, sich nicht in einem zum 31. Dezember 2023 nach § 57 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Meeresgebiet oder in einem Abstand von weniger als 8 Kilometern dazu befindet. Gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 9d KSpTG dürfen zudem Rammungen und lärmintensive seismische Untersuchungen beim Bau und Betrieb des Kohlendioxidspeichers einschließlich dessen Überwachung nicht in der sensiblen Zeit von Mai bis August im Hauptkonzentrationsgebiet des Schweinswals durchgeführt werden. Auch diesbezüglich gilt wieder ein zusätzlicher Schutzabstand von 8 Kilometern. Das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltbundesamt können gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 KSpTG vor Erteilung einer Genehmigung für einen Kohlendioxidspeicher Stellung nehmen; die Empfehlungen dieser Stellungnahmen sind zu berücksichtigen. Das Bundesamt für Naturschutz ist zudem entsprechend § 13 Absatz 1 Satz 8 KSpTG bei der Genehmigung von Kohlendioxidspeichern zu beteiligen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze ist am 23.12.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. Das Gesetz dient dem beschleunigten und vereinfachten Ausbau der erneuerbaren Energien und sichert dabei auch umwelt- und naturschutzrechtliche Belange. Prüfungserleichterungen für die Beschleunigungsflächen bzw. die Infrastrukturgebiete gelten nur, wenn die Behörden für diese eine strategische Umweltprüfung durchgeführt haben. Als Beschleunigungsflächen werden solche ausgewählt, auf denen voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Zudem prüft das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) später nochmals auf Zulassungsebene auf Grundlage vorhandener Daten, ob das Vorhaben höchstwahrscheinlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben wird, die bei der Strategischen Umweltprüfung nicht ermittelt wurden („Überprüfungsverfahren“). Die Vorhabenträger setzen die wirksamen Minderungsmaßnahmen um und stellen damit sicher, dass Umwelt- und Naturschutzbelange gewahrt werden. Frage 46

Die Bundesregierung schützt sensible Küsten- und Meeresökosysteme bei CCS und RED III durch das geänderte Kohlendioxid‑Speicherungsgesetz, das strenge Planungs‑, Bewertungs‑ und Abstandsvorschriften sowie Umweltprüfungen vorschreibt.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung, dass das Klimaschutzprogramm nicht anmerkt, dass die Emissionsminderungswirkung des geltenden Gebäudeenergiegesetzes für die Ziellückenberechnung im Gebäudesektor herangezogen wird und sich die Ziellücke aufgrund der in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz geplanten Streichung der Klimaschutzvorgaben in den §§ 71 und 72 GEG voraussichtlich vergrößern wird , und wie begründet die Bundesregierung, dass keine äquivalente Klimaschutzvorgabe zu der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel …
Wie begründet die Bundesregierung, dass das Klimaschutzprogramm nicht anmerkt, dass die Emissionsminderungswirkung des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für die Ziellückenberechnung im Gebäudesektor herangezogen wird und sich die Ziellücke aufgrund der in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geplanten Streichung der Klimaschutzvorgaben in den §§ 71 und 72 GEG voraussichtlich vergrößern wird (www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Auswirkungen-GebaudeModG-Klimaziele.pdf), und wie begründet die Bundesregierung, dass keine äquivalente Klimaschutzvorgabe zu der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel im § 71 GEG im GMG geschaffen wird, um die Ziellücke zu verkleinern? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Eine Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen. Frage 47

Dr. Alaa Alhamwi kritisiert, dass das Klimaschutzprogramm die Emissionsminderungswirkung des Gebäudeenergiegesetzes bei der Ziellückenberechnung nicht berücksichtigt und fragt, warum im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz keine äquivalente Klimaschutzvorgabe geschaffen wird.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie – wie in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 46, Plenarprotokoll 21/64, dargelegt – die Indikatoren zu Ökosystemleistungen und zu gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrt aus dem Jahreswirtschaftsbericht mit der Argumentation gestrichen habe, es gebe keine nennenswerten Veränderungen, obwohl meiner Einschätzung zufolge gerade eine Stagnation oder Verschlechterung dieser Indikatoren politisch besonders erklärungsbedürftig wäre? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie – wie in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 46, Plenarprotokoll 21/64, dargelegt – die Indikatoren zu Ökosystemleistungen und zu gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrt aus dem Jahreswirtschaftsbericht mit der Argumentation gestrichen habe, es gebe keine nennenswerten Veränderungen, obwohl meiner Einschätzung zufolge gerade eine Stagnation oder Verschlechterung dieser Indikatoren politisch besonders erklärungsbedürftig wäre? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Wie in Frage 02/0039 dargelegt, verzeichnet die Mehrzahl der bislang im Kapitel zur Wohlfahrtsindikatorik abgebildeten Indikatoren keine nennenswerten Bewegungen im Vergleich zweier direkt aufeinander folgender Berichtsjahre. Dies impliziert nicht, dass es bei keinem der Indikatoren Veränderungen gibt. Zudem sind gerade bei strukturellen Indikatoren Veränderungen oft erst über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Darüber hinaus standen bzw. stehen für einige der Indikatoren neue Werte erst mit einer deutlichen Zeitverzögerung zur Verfügung (in manchen Fällen mehrere Jahre). Gleichwohl betrachtet die Bundesregierung regelmäßig über das Zahlenwerk der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hinaus weitere relevante Wohlfahrts- und Nachhaltigkeitsindikatoren im Kontext der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die im Januar 2025 aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sowie die Gleichwertigkeitsberichterstattung bieten jeweils einen Überblick über verschiedene relevante Indikatoren der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklung bzw. nehmen dazu Stellung. Grundsätzlich wurde für die in der Frage genannten Wohlfahrtsindikatoren auf diese verschiedenen Berichte sowie weitere öffentlich verfügbare Statistiken zurückgegriffen. Darüber hinaus wird geprüft, wie dem berechtigten öffentlichen Interesse an einer breiten Wohlfahrtsbetrachtung auch zukünftig Rechnung getragen werden kann. Die Bundesregierung wird dazu berichten. Frage 48

Die Bundesregierung begründet das Streichen der Ökosystem‑ und Wohlfahrtsindikatoren damit, dass in den letzten Berichtsjahren keine nennenswerten Veränderungen erkennbar waren und strukturelle Entwicklungen erst langfristig sichtbar werden; sie verweist zudem auf ergänzende Berichte und statistische Quellen, die die Wohlfahrtslage abbilden.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es bisher bei der Umsetzung der im Beisein von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2011 in Ulaanbaatar abgeschlossenen Rohstoffpartnerschaft zwischen Deutschland und der Mongolei , und was ist seitens der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich in den Jahren 2026, 2027 und 2028 geplant ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Für die …
Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es bisher bei der Umsetzung der im Beisein von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2011 in Ulaanbaatar abgeschlossenen Rohstoffpartnerschaft zwischen Deutschland und der Mongolei (siehe www.reuters.com/article/world/deutschland-schliet-rohstoffabkommen-mit-mongolei-idUSBEE79C05V und www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abkommen-zwischen-brd-und-mongolei-zusammenarbeit-rohstoff-industrie-technologie.pdf), und was ist seitens der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich in den Jahren 2026, 2027 und 2028 geplant (bitte die Maßnahmen konkret mit Datum nennen; bitte die gesamte Antwort gegebenenfalls auf die letzten bzw. zunächst geplanten 14 Aktivitäten bzw. Maßnahmen beschränken)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Für die Umsetzung des Abkommens wurde eine Regierungsarbeitsgruppe (RAG) gebildet, die sich inzwischen zu einem wichtigen übergeordneten Gremium für die Besprechung deutsch-mongolischer Wirtschaftsprojekte entwickelt hat. Außerdem wurde ein Deutsch-Mongolischer Wirtschaftsausschuss (DMWA) gegründet, der stets vor der RAG tagt. Im Rahmen der deutsch-mongolischen Rohstoffpartnerschaft wurde 2013 die Deutsch-Mongolische Hochschule für Rohstoffe und Technologie gegründet. Die ersten Absolventen haben im Sommer 2018 ihr Bachelor-Studium beendet. Seit April 2022 führt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe eine Beratung für ein nachhaltiges Rohstoffmanagement durch. Die Bundesregierung stimmt sich derzeit über die Planung künftiger Aktivitäten ab. Frage 49

Der Abgeordnete fragt nach den bisherigen Aktivitäten und Ergebnissen der deutsch-mongolischen Rohstoffpartnerschaft von 2011 sowie nach konkreten, terminierten Maßnahmen für 2026‑2028. Die Antwort gibt einen Überblick über etablierte Gremien, die Hochschule und aktuelle Beratungstätigkeiten, verweist jedoch auf anstehende Planungen.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung vor Auftragsvergabe eine Einschätzung zur Unabhängigkeit der Beratungsleistung der FGS Global Inc. , welche dem Investor KKR & Co. Inc. gehört, hinsichtlich Fragen zum Um- und Ausbau der deutschen Energieinfrastruktur vorgenommen, und, falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Frage bezieht sich auf die Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur …
Hat die Bundesregierung vor Auftragsvergabe eine Einschätzung zur Unabhängigkeit der Beratungsleistung der FGS Global Inc. (www.zeit.de/wirtschaft/2026-03/katherina-reiche-bundesregierung-oeffentlichkeitsarbeit-agentur-unterstuetzung), welche dem Investor KKR & Co. Inc. (www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/finanzinvestor-kkr-kauft-fuer-775-millionen-dollar-mehrheit-an-beratung-fgs-global/100057639.html) gehört, hinsichtlich Fragen zum Um- und Ausbau der deutschen Energieinfrastruktur vorgenommen, und, falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Frage bezieht sich auf die Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zuschlagsempfänger ist das Unternehmen „Scholz & Friends Berlin GmbH“; dieses Unternehmen hat im Rahmen des Vergabeverfahrens das Unternehmen „FGS Global (Europe) GmbH“ als Unterauftragnehmer benannt. Damit besteht eine unmittelbare Vertragsbeziehung ausschließlich mit dem Unternehmen „Scholz & Friends Berlin GmbH“, nicht jedoch mit dessen Unterauftragnehmern. Vor der Beauftragung wurde eine Bewertung der fachlichen Eignung, Leistungsfähigkeit sowie Abfrage etwaiger Interessenskonflikte vorgenommen. Bei der Vergabe von Aufträgen durch das Bundeswirtschaftsministerium verpflichten sich die Auftragnehmer unter anderem, dass sie im Zusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag keine Interessen Dritter verfolgen werden und keine Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die mit dem zu vergebenden Auftrag im Konflikt stehen. Damit werden die geltenden vergaberechtlichen Vorgaben beachtet. Frage 50

Michael Kellner fragt, ob die Bundesregierung vor der Auftragsvergabe die Unabhängigkeit der Beratungsfirma FGS Global, die zu KKR gehört, geprüft hat; Staatssekretärin Gitta Connemann erklärt, dass der Zuschlag an Scholz & Friends ging, dass eine Eignungs‑ und Konflikt­bewertung erfolgt sei und die vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung im März 2026 im Vergleich zu Februar 2026 die Gaspreise gegenüber den Strompreisen gestiegen, und welchen Beitrag haben die erneuerbaren Energien geleistet, den Anstieg der Strompreise gegebenenfalls zu dämpfen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der durchschnittliche Day-Ahead-Gaspreis am Trading Hub Europe stieg im März 2026 gegenüber dem Vormonat um rund 53 …
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung im März 2026 im Vergleich zu Februar 2026 die Gaspreise gegenüber den Strompreisen gestiegen, und welchen Beitrag haben die erneuerbaren Energien geleistet, den Anstieg der Strompreise gegebenenfalls zu dämpfen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der durchschnittliche Day-Ahead-Gaspreis am Trading Hub Europe stieg im März 2026 gegenüber dem Vormonat um rund 53 Prozent auf 53,29 Euro pro Megawattstunde. Der Börsenpreis für Strom stieg demgegenüber nur leicht, um knapp 3 Prozent, auf 99,29 Euro pro Megawattstunde. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass Gas- und Strompreis im Regelfall eins zu eins miteinander korrelieren. Das hängt zum Beispiel damit zusammen, dass je nach Angebot und Nachfrage unterschiedliche Kraftwerke den Day-Ahead-Preis an der Strombörse setzen können, zum Beispiel erneuerbare, Gas- oder auch Kohlekraftwerke. Auch der CO2-Preis sowie der Wirkungsgrad des jeweiligen Grenzkraftwerks spielen für einen zeitlichen Vergleich der Day-Ahead-Börsenstrompreise eine Rolle. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei hohen Strompreisen eine höhere Erzeugung aus erneuerbaren Energien das Strompreisniveau an der Strombörse tendenziell senkt, weil dann in geringerem Umfang andere Kraftwerke gebraucht werden und somit kostengünstigere Kraftwerke zum Einsatz kommen können. Gleichzeitig reduziert ein höherer Anteil an erneuerbaren Energien die Rentabilität konventioneller Kraftwerke. Welche Rolle die Erneuerbaren bei der Preisentwicklung im Februar und März 2026 spielten, lässt sich nicht sagen, da der Erzeugungsmix, der für einen Vergleich zu unterstellen wäre, nicht sinnvoll definiert werden kann. Zudem ist zu beachten, dass für die Endverbraucherpreise nicht nur die Börsenstrompreise eine Rolle spielen, sondern die Systemkosten insgesamt, also zum Beispiel auch die Netzkosten und die Redispatchkosten, die ebenfalls vom Ausbau der Erneuerbaren beeinflusst werden. Frage 51

Sie erläutert, dass der Gaspreis im März 2026 stark (53 %) gegenüber Februar gestiegen ist, während der Strompreis nur leicht (ca. 3 %) zunahm, und erklärt, dass erneuerbare Energien theoretisch Preisdruck mindern können, eine genaue Bewertung aber wegen fehlender Mix‑Daten nicht möglich sei.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Wie hat sich angesichts der Meldung, Unternehmensinsolvenzen befänden sich auf dem höchstem Stand seit mehr als 20 Jahren , die Zahl der Insolvenzanmeldungen in Deutschland im Zeitraum 2020 bis 2026 im Hinblick auf die Anzahl von Insolvenzen etablierter Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung acht Jahre oder länger bestanden haben, sowie im Hinblick auf Insolvenzen mit besonders hohen voraussichtlichen Forderungen …
Wie hat sich angesichts der Meldung, Unternehmensinsolvenzen befänden sich auf dem höchstem Stand seit mehr als 20 Jahren (handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/insolvenzen-firmenpleiten-auf-hoechstem-stand-seit-mehr-als-20-jahren/100215552.html), die Zahl der Insolvenzanmeldungen in Deutschland im Zeitraum 2020 bis 2026 im Hinblick auf die Anzahl von Insolvenzen etablierter Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung acht Jahre oder länger bestanden haben, sowie im Hinblick auf Insolvenzen mit besonders hohen voraussichtlichen Forderungen entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren bzw. für 2026 die Werte für das erste Quartal angeben; hierbei zu jedem Zeitraum bitte die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen mit einem Alter von mindestens acht Jahren sowie die Zahl der Insolvenzen mit einer Größenklasse der voraussichtlichen Forderungen von 500 000 Euro bis unter 5 Millionen Euro, 5 Millionen Euro bis unter 25 Millionen Euro und 25 Millionen Euro und mehr angeben)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung erhebt selbst keine Zahlen zum Insolvenzgeschehen. Detaillierte Daten zu Unternehmensinsolvenzen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Merkmalen wie Wirtschaftszweig, Unternehmensgröße, den voraussichtlichen Forderungen oder der Rechtsform sind in der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes verfügbar unter https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52411/details. Darüber hinaus nimmt das Statistische Bundesamt wie folgt Stellung: Im Zeitraum von 2020 bis 2025 ist die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung acht Jahre oder länger bestanden haben, nach einem Rückgang im Jahr 2021 wieder gestiegen und hat seit 2023 deutlich zugenommen (siehe Tabelle 1). Bei den Insolvenzen mit voraussichtlichen Forderungen von 500 000 Euro bis unter 5 Millionen Euro gingen die Fallzahlen nach einem Anstieg im Jahr 2021 zunächst zurück und stiegen ab 2024 wieder an. In der Größenklasse 5 Millionen Euro bis unter 25 Millionen Euro ist ab 2023 ein deutlicher Anstieg festzustellen. Bei den Insolvenzen mit 25 Millionen Euro und mehr waren die Fallzahlen bis 2022 rückläufig, stiegen 2023 und insbesondere 2024 an und gingen 2025 wieder zurück (siehe Tabelle 2). Für 2026 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Zahlen vor. Angaben für das erste Quartal 2026 sind daher derzeit nicht möglich. Zahlen zu den beantragten Insolvenzverfahren für Unternehmen mit einem Alter von acht Jahren und mehr gegliedert nach der Größenklasse der voraussichtlichen Forderungen können in der amtlichen Statistik nicht gesondert ausgewiesen werden. Tabelle 1: Statistik über beantragte Insolvenzverfahren 2020 bis 2025 Deutschland Insolvenzverfahren (Unternehmen) ‒ Alter 8 Jahre und mehr Jahr Anzahl Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 2020 6188 2021 5001 2022 5231 2023 6855 2024 8557 2025 9835 Tabelle 2: Statistik über beantragte Insolvenzverfahren 2020 bis 2025 Deutschland Verfahren mit voraussichtlichen Forderungen von ... Euro 500 000 bis unter 5 Millionen 5 Millionen bis unter 25 Millionen 25 Millionen und mehr Jahr Anzahl Anzahl Anzahl Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 2020 3387 439 165 2021 3651 394 115 2022 3622 398 106 2023 3102 440 138 2024 4115 645 314 2025 4479 746 265 Frage 52

Der AfD‑Abgeordnete Rainer Galla fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Unternehmensinsolvenzen 2020‑2026, insbesondere nach Alter und Forderungsgröße. Staatssekretärin Gitta Connemann verweist auf die GENESIS‑Datenbank, liefert verfügbare Zahlen bis 2025 und erklärt, dass Daten für 2026 noch nicht vorliegen.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen für eine vielfältige Presseversorgung zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Umstrukturierung des Grosso- Vertriebssystems durch die Initiative „Fit for Future“ in der Übergangsphase und zukünftig? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Presse-Grosso-Allianz ist, wie auch die einzelnen Pressegrossisten vor ihr, an die Grundsätze der Neutralität, des diskriminierungsfreien Vertriebs und der flächendeckenden Verfügbarkeit gebunden. Für eine Beurteilung der …
Welche Schlussfolgerungen für eine vielfältige Presseversorgung zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Umstrukturierung des Grosso- Vertriebssystems durch die Initiative „Fit for Future“ in der Übergangsphase und zukünftig? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Presse-Grosso-Allianz ist, wie auch die einzelnen Pressegrossisten vor ihr, an die Grundsätze der Neutralität, des diskriminierungsfreien Vertriebs und der flächendeckenden Verfügbarkeit gebunden. Für eine Beurteilung der Initiative „Fit for Future“ und etwaige Schlussfolgerungen ist es zu früh. Derzeit läuft noch ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung des Bundeskartellamts in Sachen V 54/22. Frage 53

Die Abgeordnete fragt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Umstrukturierung des Grosso‑Vertriebssystems für eine vielfältige Presseversorgung ziehen kann; die Staatssekretärin sagt, dass eine Bewertung zu früh sei, weil ein Gerichtsverfahren läuft, und betont die Grundsätze von Neutralität, diskriminierungsfreiem Vertrieb und flächendeckender Verfügbarkeit.

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FR Frage des Abgeordneten Maik Brückner Linke rede Im Protokoll ↗
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Forschungslücken hinsichtlich der gesundheitlichen Situation von bisexuellen Menschen im Vergleich zu Hetero- oder Homosexuellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Der Bundesregierung liegen Studien zur gesundheitlichen Situation von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen vor. Nach Auffassung der Bundesregierung ermöglicht die vorhandene Studienlage Aussagen zu gesundheitlichen Aspekten auch im Vergleich zwischen bisexuellen, heterosexuellen und homosexuellen Menschen. …
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Forschungslücken hinsichtlich der gesundheitlichen Situation von bisexuellen Menschen im Vergleich zu Hetero- oder Homosexuellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Der Bundesregierung liegen Studien zur gesundheitlichen Situation von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen vor. Nach Auffassung der Bundesregierung ermöglicht die vorhandene Studienlage Aussagen zu gesundheitlichen Aspekten auch im Vergleich zwischen bisexuellen, heterosexuellen und homosexuellen Menschen. Die Erkenntnisse stützen sich insbesondere auf bevölkerungsbezogene Untersuchungen sowie internationale Erhebungen, die unterschiedliche Gesundheitsindikatoren und Versorgungsaspekte betrachten. Dazu zählen unter anderem Studien des Robert-Koch-Instituts, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Frage 54

Der Abgeordnete fragt nach Forschungslücken zur gesundheitlichen Situation bisexueller Menschen; der Parlamentarische Staatssekretär beantwortet, dass bereits Studien vorliegen, die Vergleiche zwischen bisexuellen, heterosexuellen und homosexuellen Personen ermöglichen.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage durch Cybercrime, und welche Anpassungen im Strafrecht hält sie für erforderlich? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität ist in Deutschland anhaltend hoch. Ein Indikator dafür ist die Polizeiliche Kriminalstatistik . Sie weist für das Jahr 2024, auf das sich die letzte vorliegende Statistik bezieht, 131 391 in Deutschland verübte …
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage durch Cybercrime, und welche Anpassungen im Strafrecht hält sie für erforderlich? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität ist in Deutschland anhaltend hoch. Ein Indikator dafür ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie weist für das Jahr 2024, auf das sich die letzte vorliegende Statistik bezieht, 131 391 in Deutschland verübte Cybercrime-Fälle aus. Bei weiteren 201 877 Straftaten handelt es sich um sogenannte Auslandstaten, die vom Ausland oder einem unbekannten Ort aus verübt wurden. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung zu schaffen, dabei aber auch Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, wie die Vorgaben am besten umgesetzt werden können. Unabhängig davon beobachtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Entwicklung im Bereich der Computerkriminalität fortlaufend und prüft in diesem Zusammenhang auch etwaigen Anpassungsbedarf im Strafrecht. Frage 55

Die Staatssekretärin bewertet die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität als hoch, nennt aktuelle Fallzahlen und erklärt, dass das Justizministerium rechtliche Rahmenbedingungen für IT‑Sicherheitsforschung prüft und mögliche Strafrechtsanpassungen evaluiert.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden Strafnormen gegen Volksverhetzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bundesregierung hält die Strafvorschriften der Volksverhetzung in § 130 des Strafgesetzbuches und der verhetzenden Beleidigung in § 192a StGB grundsätzlich für ausreichend, um solchen menschenfeindlichen Verhaltensweisen wirksam entgegenzutreten, sieht aber punktuelle, gleichwohl gewichtige Nachbesserungen für geboten an. Der Referentenentwurf …
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden Strafnormen gegen Volksverhetzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bundesregierung hält die Strafvorschriften der Volksverhetzung in § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) und der verhetzenden Beleidigung in § 192a StGB grundsätzlich für ausreichend, um solchen menschenfeindlichen Verhaltensweisen wirksam entgegenzutreten, sieht aber punktuelle, gleichwohl gewichtige Nachbesserungen für geboten an. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 30. Dezember 2025 veröffentlicht hat, sieht zwei Änderungen an der Strafvorschrift der Volksverhetzung vor: Zum einen soll es zukünftig möglich sein, für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt wie bisher von bis zu drei Jahren zu verhängen. Zum anderen sollen Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die zeitweilige Aberkennung des passiven Wahlrechts aussprechen können. Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Derzeit werten wir die Stellungnahmen aus, die zu unserem Referentenentwurf eingegangen sind, und prüfen, ob auf dieser Grundlage Anpassungen an dem Gesetzentwurf veranlasst sind. Frage 56

Der Abgeordnete fragt nach der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Strafnormen gegen Volksverhetzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit; die Staatssekretärin erklärt, dass die Normen grundsätzlich ausreichend seien, aber punktuelle Nachbesserungen, wie höhere Freiheitsstrafen und temporäre Aberkennung des Wahlrechts, geprüft werden.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung als Aufsichtsbehörde des Deutschen Reisesicherungsfonds aus dem Urteil des Landgerichts Berlin II, wonach Reiseveranstalter einen Anspruch auf Rückzahlung zusätzlich gezahlter Beiträge für den Deutschen Reisesicherungsfonds haben , und inwieweit ergeben sich daraus aus Sicht der Bundesregierung finanzielle Auswirkungen auf das Fondsvermögen sowie auf die zukünftige Ausgestaltung des Fonds? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Das …
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung als Aufsichtsbehörde des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) aus dem Urteil des Landgerichts Berlin II, wonach Reiseveranstalter einen Anspruch auf Rückzahlung zusätzlich gezahlter Beiträge für den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) haben (www.reisevor9.de/inside/dertour-setzt-rueckzahlung-von-drsf-beitraegen-durch), und inwieweit ergeben sich daraus aus Sicht der Bundesregierung finanzielle Auswirkungen auf das Fondsvermögen sowie auf die zukünftige Ausgestaltung des Fonds? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Das Landgericht Berlin II hat mit dem angesprochenen Zwischenurteil allein über den Anspruchsgrund entschieden. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat gegen das Zwischenurteil Berufung eingelegt. Der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens bleibt abzuwarten. Der DRSF hat für den Fall eines rechtskräftigen Unterliegens entsprechende bilanzielle Vorsorge getroffen. Es wurden angemessene Rückstellungen gebildet. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen sind derzeit nicht veranlasst. Frage 57

Der Abgeordnete fragt nach den Konsequenzen des Landgerichts‑Urteils für den Deutschen Reisesicherungsfonds und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sowie der künftigen Ausgestaltung des Fonds.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen des zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, wie beispielsweise der Arbeiter-Samariter-Bund , das Deutsche Rote Kreuz oder der Deutsche Feuerwehrverband , am Förderprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilgenommen, und, wenn ja, welche, und sind entsprechende Projekte von den derzeit geplanten Streichungen betroffen ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte …
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen des zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, wie beispielsweise der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), am Förderprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) teilgenommen, und, wenn ja, welche, und sind entsprechende Projekte von den derzeit geplanten Streichungen betroffen (vergleiche www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-politik-mit-der-kettensaege-bildungsstaette-anne-frank-sieht-sich-durch-kuerzungen-existenziell-bedroht-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Aus dem Kreis dieser Organisationen wird aktuell ein Sondervorhaben im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Es handelt sich um ein Projekt des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Schleswig-Holstein. Das Projekt hat einen Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2026. Es ist somit im Sinne der Fragestellung nicht betroffen. Frage 58

Der Abgeordnete fragt nach der Teilnahme ziviler Hilfsorganisationen am Förderprogramm „Demokratie leben!“ und nach möglichen Streichungen; die Staatssekretärin beantwortet, dass nur ein Projekt des DRK in Schleswig‑Holstein gefördert wird und dieses nicht von den geplanten Streichungen betroffen ist.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um pflegende Angehörige dauerhaft finanziell abzusichern, statt sie nur punktuell zu entlasten, und warum liegen der Bundesregierung keine Daten zu Leistungsbezügen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bei pflegenden Angehörigen vor ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung von Pflegepersonen sind im Einzelnen bereits in der Antwort der Bundesregierung zu der …
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um pflegende Angehörige dauerhaft finanziell abzusichern, statt sie nur punktuell zu entlasten, und warum liegen der Bundesregierung keine Daten zu Leistungsbezügen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bei pflegenden Angehörigen vor (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 76 und 77 auf Bundestagsdrucksache 21/4372)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung von Pflegepersonen sind im Einzelnen bereits in der Antwort der Bundesregierung zu der in der Fragestellung genannten Schriftlichen Frage 77 aufgeführt (vergleiche Bundestagsdrucksache 21/4372). Die Datenlage im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellt sich wie folgt dar: Die amtliche Statistik erfasst ausschließlich leistungsberechtigte Personen und deren individuelle Leistungsansprüche. Die Pflege eines Angehörigen ist kein eigenständiger Leistungstatbestand des SGB XII und daher kein Erhebungsmerkmal. Leistungen nach dem Dritten, Vierten und Siebten Kapitel des SGB XII knüpfen an die Bedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit der leistungsberechtigten Person an. Eine gesonderte Erfassung pflegender Angehöriger in den Leistungsempfängerstatistiken des SGB XII erfolgt deshalb nicht. Frage 59

Die Abgeordnete fordert von der Bundesregierung konkrete, dauerhafte finanzielle Absicherungsmaßnahmen für pflegende Angehörige und erklärt, dass bislang keine statistischen Daten zu deren Leistungsbezügen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vorliegen.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt das Bundesministerium für Gesundheit, dass es keine belastbaren Daten zur Einkommenssituation, Armutsgefährdung oder Verschuldung pflegender Angehöriger gibt , und welche konkreten Reformen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, um das Armutsrisiko pflegender Angehöriger messbar zu senken? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Die erfragten Angaben können in der amtlichen Statistik nicht vorliegen, da die spezifischen Haushaltskontexte von pflegenden …
Wie erklärt das Bundesministerium für Gesundheit, dass es keine belastbaren Daten zur Einkommenssituation, Armutsgefährdung oder Verschuldung pflegender Angehöriger gibt (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 76 und 77 auf Bundestagsdrucksache 21/4372), und welche konkreten Reformen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, um das Armutsrisiko pflegender Angehöriger messbar zu senken? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Die erfragten Angaben können in der amtlichen Statistik nicht vorliegen, da die spezifischen Haushaltskontexte von pflegenden Angehörigen nicht durch prozessproduzierte Datenverarbeitungen erfassbar sind. Informationen über die Verteilung der Gesamteinkommen privater Haushalte können in Deutschland mangels solcher Register- oder Verwaltungsdaten nur aus Befragungen von Stichproben der Bevölkerung gewonnen werden, die aber ebenfalls die gewünschte Information nicht liefern können. In diesen Befragungen werden nicht immer alle Tatbestände erhoben, die zur Identifizierung von pflegenden Angehörigen erforderlich wären. Zudem können aufgrund der Stichprobengröße kleinere Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ abgebildet werden. Bezüglich der Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation von Pflegepersonen plant oder bereits ergriffen hat, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 77 auf der Bundestagsdrucksache 21/4372 verwiesen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Frage 60

Die Abgeordnete kritisiert das Fehlen belastbarer Daten zur finanziellen Situation pflegender Angehöriger und fordert konkrete Reformen zur Messung und Senkung ihres Armutsrisikos.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Ist der Bundesregierung die aktuelle Metastudie der Björn Steiger Stiftung bekannt, laut der Tempo 30 innerorts im Durchschnitt zu fast 40 Prozent weniger Schwerverletzten und 42 Prozent weniger Verkehrstoten führt, und, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wie begründet sie vor diesem Hintergrund, keine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, die Kommunen die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ermöglicht, …
Ist der Bundesregierung die aktuelle Metastudie der Björn Steiger Stiftung bekannt, laut der Tempo 30 innerorts im Durchschnitt zu fast 40 Prozent weniger Schwerverletzten und 42 Prozent weniger Verkehrstoten führt, und, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wie begründet sie vor diesem Hintergrund, keine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, die Kommunen die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ermöglicht, zu planen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr hat für das Bundesministerium für Verkehr oberste Priorität. Die Metastudie der Björn Steiger Stiftung ist uns bekannt. Eine Aussage zur Übertragbarkeit der im Fragetext dargestellten Aspekte auf deutsche Verhältnisse kann nicht getroffen werden. Die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts hat sich bewährt. Die geltende Rechtslage ermöglicht es, ein leistungsfähiges Vorfahrtstraßennetz zu planen, das einerseits den Bedürfnissen des Wirtschafts- und Individualverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs entspricht, damit auch die Versorgung der Bevölkerung sichert und andererseits den Durchgangsverkehr in den Wohnstraßen reduziert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen besteht seit Langem die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen anzuordnen, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf. Auf Hauptverkehrsstraßen kann streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden, wo das aufgrund der besonderen Umstände erforderlich ist. Das gilt etwa an Unfallschwerpunkten oder an sensiblen Einrichtungen wie Schulen. Mit der im Oktober 2024 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurden die Spielräume der Kommunen zur Anordnung streckenbezogener Tempo-30-Beschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen nochmals erweitert. Ergänzt wurde durch die Novelle die erleichterte Anordnung von Tempo 30 an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Ein Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen von bis zu 300 Metern war zuvor bereits möglich. Seit Oktober 2024 ist der mögliche Lückenschluss nun auf 500 Meter verlängert. Frage 61

Johannes Wagner fragt, ob die Bundesregierung die Metastudie zur Wirkung von Tempo‑30 kennt und warum sie trotz der dort angegebenen Reduktionen von Schwerverletzten und Verkehrstoten keine flächendeckende Einführung von Tempo‑30 als Regelgeschwindigkeit plant.

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FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Welche sind im Lichte der aktuellen Lage die drei wichtigsten verkehrspolitischen Projekte, welche die Bundesregierung bis Ende der 21. Wahlperiode auf den Weg bringen möchte ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Das Bundesministerium für Verkehr setzt sich für die Gesamtheit der Mobilität im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein und treibt diesbezügliche Vorhaben voran, denn Mobilität und leistungsstarke Infrastruktur schaffen die …
Welche sind im Lichte der aktuellen Lage die drei wichtigsten verkehrspolitischen Projekte, welche die Bundesregierung bis Ende der 21. Wahlperiode auf den Weg bringen möchte (Auswahl bitte begründen; vergleiche https://rp-online.de/politik/deutschland/transrapid-comeback-die-schwebebahn-soll-wieder-schweben-v2_aid-145203307, abgerufen am 19. März 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Das Bundesministerium für Verkehr setzt sich für die Gesamtheit der Mobilität im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein und treibt diesbezügliche Vorhaben voran, denn Mobilität und leistungsstarke Infrastruktur schaffen die Grundlage für Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Teilhabe. Die Arbeit des Ministeriums richtet sich nach der Umsetzung des Koalitionsvertrags sowie Maßnahmen nach den dort und vorstehend beschriebenen Grundsätzen aus und passt sich an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe an. Eine Beschränkung auf einige wenige Projekte existiert nicht und wäre angesichts der Bandbreite von Mobilität und Verkehrsträgern nicht zweckdienlich. Frage 62

Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte betont, dass das Verkehrsministerium nicht auf wenige Projekte beschränkt ist, sondern die gesamte Mobilität im Zuständigkeitsbereich des Bundes fördert und sich an den Koalitionsvertrag sowie aktuelle Bedürfnisse anpasst.

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FR Frage des Abgeordneten Karl Bär Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass während der Korridorsanierung der Bahnstrecke München–Rosenheim 2028 und dem deshalb anfallenden Ausweichverkehr auf den Bahnstrecken die Interessen der Pendlerinnen und Pendler im bayerischen Oberland bzw. dem Mangfalltal angemessen berücksichtigt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Erstellung der Umleiter- und Ersatzverkehrskonzepte obliegt der DB InfraGO AG und den zuständigen Aufgabenträgern sowie Verkehrsunternehmen. Sofern …
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass während der Korridorsanierung der Bahnstrecke München–Rosenheim 2028 und dem deshalb anfallenden Ausweichverkehr auf den Bahnstrecken die Interessen der Pendlerinnen und Pendler im bayerischen Oberland bzw. dem Mangfalltal angemessen berücksichtigt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Erstellung der Umleiter- und Ersatzverkehrskonzepte obliegt der DB InfraGO AG und den zuständigen Aufgabenträgern sowie Verkehrsunternehmen. Sofern auf Umleiterstrecken Nahverkehrsverbindungen infolge der Korridorsanierungen entfallen, wird hierfür ebenfalls ein Schienenersatzverkehr bereitgestellt, dessen Kosten der Bund nach den Maßgaben von § 11c Absatz 3 BSWAG anteilig übernimmt. Frage 63

Der Abgeordnete fragt, wie die Bundesregierung während der Korridorsanierung der Bahnstrecke München–Rosenheim 2028 die Interessen der Pendler im Oberland und Mangfalltal berücksichtigt; die Antwort erklärt, dass DB InfraGO AG und die zuständigen Behörden die Umleitungs‑ und Ersatzverkehrskonzepte erstellen und der Bund Kosten für den Schienenersatzverkehr anteilig übernimmt.

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FR Frage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen will das Bundesministerium für Verkehr zeitnah umsetzen, um Unfälle auf Landstraßen zu reduzieren, die jährlich zu mehr als der Hälfte der Verkehrstoten und zu mehr als 20 000 Schwerverletzten führen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Da die Verhältnisse auf Landstraßen deutschlandweit sehr unterschiedlich sind, kann es keine generelle Lösung für alle Landstraßen geben. Die Sicherheit auf Landstraßen …
Welche Maßnahmen will das Bundesministerium für Verkehr zeitnah umsetzen, um Unfälle auf Landstraßen zu reduzieren, die jährlich zu mehr als der Hälfte der Verkehrstoten und zu mehr als 20 000 Schwerverletzten führen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Da die Verhältnisse auf Landstraßen deutschlandweit sehr unterschiedlich sind, kann es keine generelle Lösung für alle Landstraßen geben. Die Sicherheit auf Landstraßen bildet einen Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit von Bund und Ländern. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 wurde ein gemeinsamer Bericht verabschiedet. Darin wurden mit Blick auf die Hauptunfallursachen sieben Handlungsfelder identifiziert (Schutzplanken; Höchstgeschwindigkeit; gefährliches Überholen; Schutz des Rad- und Fußverkehrs an Kreuzungspunkten; Kontrollen mit moderner Technik; Unfallkommissionen und Verkehrsschauen; Motorradfahren). An der Umsetzung von Maßnahmen wird in den Fachgremien gearbeitet. Die Verkehrsministerkonferenz hat außerdem beschlossen, dass auch die unter anderem für Kontrollen zuständigen Innen- und Justizminister sowie die Gesundheitsminister der Länder mit dem Thema Landstraßensicherheit befasst werden sollen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich prüft der Bund in den Fachgremien, ob den Ländern in einigen Punkten mehr Flexibilität bei der Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen eingeräumt werden kann. Für den Bau von Radwegen oder den Umbau von Knotenpunkten können die Länder auf Bundesprogramme wie zum Beispiel Finanzhilfen für den Radverkehr zurückgreifen. Zur Weiterbildung des Personals der Verkehrs- und Straßenbaubehörden bietet der Bund Fortbildungsangebote zur Verkehrssicherheit an. Mit der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführten Kampagne „Landstraße – fahr sicher!“ werden die Verkehrsteilnehmer seit 2021 zudem gezielt für die Gefahren auf Landstraßen sensibilisiert. Frage 64

Der Staatssekretär erklärt, dass es wegen unterschiedlicher Verhältnisse keine einheitliche Lösung für alle Landstraßen gibt und stattdessen sieben Handlungsfelder sowie koordinierte Maßnahmen mit Ländern, anderen Ministerien, Förderprogrammen, Fortbildung und einer Aufklärungskampagne zur Reduktion von Unfällen auf Landstraßen verfolgt werden.

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FR Frage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie lautet der aktuelle Stand bei der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans, und welche aktuellen Vorarbeiten laufen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode beschlossen, am bestehenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 und den Verfahren zu seiner Aufstellung und Überprüfung festzuhalten. Frage 65

Die Abgeordnete fragt nach dem Stand und den Vorarbeiten zum neuen Bundesverkehrswege‑ und Mobilitätsplan; der Staatssekretär erklärt, dass die Koalition beschlossen hat, den bestehenden BVWP 2030 sowie die Verfahren zu seiner Aufstellung und Überprüfung beizubehalten.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bislang vorgesehenen Investitionen und Beschleunigungsmaßnahmen ausreichen, um den Sanierungs- und Modernisierungsstau bei der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur insgesamt wirksam abzubauen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Bundesregierung stellt erhebliche Finanzmittel für die Sanierung und Modernisierung der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur bereit. Gleichzeitig beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsprozesse und reduzieren Bürokratie, damit baureife Vorhaben noch schneller umgesetzt …
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bislang vorgesehenen Investitionen und Beschleunigungsmaßnahmen ausreichen, um den Sanierungs- und Modernisierungsstau bei der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur insgesamt wirksam abzubauen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Bundesregierung stellt erhebliche Finanzmittel für die Sanierung und Modernisierung der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur bereit. Gleichzeitig beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsprozesse und reduzieren Bürokratie, damit baureife Vorhaben noch schneller umgesetzt werden können. Frage 66

Der Abgeordnete fragt, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass geplante Investitionen und Beschleunigungsmaßnahmen ausreichen, um den Sanierungs‑ und Modernisierungsstau der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur zu reduzieren; das Staatssekretär beantwortet mit Hinweis auf bereitgestellte Finanzmittel und beschleunigte Planungs‑ sowie Genehmigungsprozesse.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahn-Bundesamts? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Im Rahmen der Reformagenda „Strategie für zufriedene Kunden auf der Schiene“ soll erreicht werden, dass das Eisenbahn-Bundesamt als Sicherheits- und Genehmigungsbehörde seine Aufgaben schneller und effizienter bearbeiten kann. Ob eine große Reform der Struktur des EBA oder eine Reihe kleiner Maßnahmen vorteilhafter sind, …
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahn-Bundesamts? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Im Rahmen der Reformagenda „Strategie für zufriedene Kunden auf der Schiene“ soll erreicht werden, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Sicherheits- und Genehmigungsbehörde seine Aufgaben schneller und effizienter bearbeiten kann. Ob eine große Reform der Struktur des EBA oder eine Reihe kleiner Maßnahmen vorteilhafter sind, wird im Rahmen der Reformagenda geprüft. Ziel ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, damit Ausbau und Sanierung der Schiene künftig zügiger und wirksamer umgesetzt werden können. Frage 67

Der Staatssekretär erläutert, dass die geplante Reform des Eisenbahn‑Bundesamts darauf abzielt, die Bearbeitungszeiten von Sicherheits‑ und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, um den Ausbau und die Sanierung der Schieneninfrastruktur schneller umzusetzen.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Verfolgt die Bundesregierung eigene Pläne für eine Nachpflanzpflicht von drei Straßenbäumen für jeden gefällten Straßenbaum an Bundesstraßen, auf Bundesliegenschaften und an Bundeswasserstraßen, um den Straßenbaumbestand angesichts hoher Schädigungs- und Fällquoten langfristig aufrechtzuerhalten, wie es zum Beispiel das Berliner Klimaanpassungsgesetz vorsieht, und, wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Baulastträger von Straßen …
Verfolgt die Bundesregierung eigene Pläne für eine Nachpflanzpflicht von drei Straßenbäumen für jeden gefällten Straßenbaum an Bundesstraßen, auf Bundesliegenschaften und an Bundeswasserstraßen, um den Straßenbaumbestand angesichts hoher Schädigungs- und Fällquoten langfristig aufrechtzuerhalten, wie es zum Beispiel das Berliner Klimaanpassungsgesetz vorsieht, und, wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Baulastträger von Straßen und Wegen sind bereits heute, nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder, verpflichtet, bestehende Straßenbäume, Baumreihen und Alleen zu erhalten. Entsprechendes gilt für Bäume auf sonstigen Bundesliegenschaften. Ausnahmen kommen nur zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Betracht. Gegebenenfalls sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Eine derartige Regelung wird von der Bundesregierung nicht verfolgt. Frage 68

Die Abgeordnete fragt, ob die Bundesregierung eine Nachpflanzpflicht von drei Straßenbäumen pro gefälltem Baum plant; der Staatssekretär erklärt, dass bestehende Naturschutzgesetze bereits den Erhalt von Straßenbäumen sichern und keine neue Regelung verfolgt wird.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 21/64, so zu verstehen, dass die gegenwärtig stattfindenden und mehrere Jahre in Anspruch nehmenden Bauarbeiten auf der Bahnstrecke Halle–Eichenberg zu keinerlei Erhöhung der gegenwärtig auf nahezu der gesamten Strecke bei lediglich 100 km/h liegenden Fahrhöchstgeschwindigkeit führen wird, und, wenn ja, weshalb werden im Zuge der jahrelangen Bauarbeiten nicht auch …
Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 21/64, so zu verstehen, dass die gegenwärtig stattfindenden und mehrere Jahre in Anspruch nehmenden Bauarbeiten auf der Bahnstrecke Halle–Eichenberg zu keinerlei Erhöhung der gegenwärtig auf nahezu der gesamten Strecke bei lediglich 100 km/h liegenden Fahrhöchstgeschwindigkeit führen wird, und, wenn ja, weshalb werden im Zuge der jahrelangen Bauarbeiten nicht auch Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit vorgenommen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die zitierte Antwort der Bundesregierung ist so zu verstehen, dass die Baumaßnahme auf der Bahnstrecke Halle (Saale)–Eichenberg keine generelle Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Gesamtstrecke zum Gegenstand hat, weil sie als planrechtsfreie Digitalisierungsmaßnahme im Wege eines 1:1-Ersatzes bestehender Stellwerkstechnik erfolgt. Die Baumaßnahme dient der Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik, der Reduzierung der Störanfälligkeit und der Sicherung einer stabilen Betriebsführung. Frage 69

Der Abgeordnete fragt, warum die jahrelangen Bauarbeiten an der Bahnstrecke Halle‑Eichenberg nicht gleichzeitig zu einer Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung trotz des Ausbaus des Bahnknotens Halle in den letzten Jahren das zweite Gleis zwischen Halle und Peißen abgebaut worden , und gibt es Planungen der Deutschen Bahn AG, dieses wieder aufzubauen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Im Zuge des Projekts „Knoten Halle“ erfolgte ein bedarfsgerechter Ausbau der auf den Bahnknoten Halle …
Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung trotz des Ausbaus des Bahnknotens Halle in den letzten Jahren das zweite Gleis zwischen Halle und Peißen abgebaut worden (https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_Halle%E2%80%93Cottbus), und gibt es Planungen der Deutschen Bahn AG, dieses wieder aufzubauen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Im Zuge des Projekts „Knoten Halle“ erfolgte ein bedarfsgerechter Ausbau der auf den Bahnknoten Halle zulaufenden Strecken. Ziel war die Erhöhung der Geschwindigkeit auf der Strecke Berlin‒Halle (S) als Bestandteil der Hochgeschwindigkeitsverbindung Berlin‒Halle/Leipzig‒Erfurt‒Nürnberg‒München. Für diese Geschwindigkeitserhöhung waren größere Gleisabstände zu den im nördlichen Gleisvorfeld parallel verlaufenden Strecken Halle‒Cottbus‒Guben sowie Magdeburg‒Halle erforderlich. Aufgrund der innerstädtischen Bebauung im Bereich der Berliner Brücke war ein Verschwenken der Gleise der Strecke Richtung Peißen nach Westen nicht möglich. Die wirtschaftlichste Lösung zur Herstellung der erforderlichen Gleisabstände bestand in der Stilllegung eines der beiden Streckengleise Halle‒Peißen. Planungen der DB InfraGO AG für einen Wiederaufbau des zweiten Gleises bestehen nicht.

Der Abgeordnete fragt, warum das zweite Gleis zwischen Halle und Peißen trotz Ausbau des Bahnknotens entfernt wurde; der Staatssekretär erklärt, dass dies wegen notwendiger Gleisabstände für höhere Geschwindigkeiten und baulicher Einschränkungen stillgelegt wurde und ein Wiederaufbau nicht geplant ist.

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