Ich beende die Aktuelle Stunde. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 25. März 2026, 14:00 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen. Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete Banaszak, Felix BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Baumann, Dr. Bernd …
Ich beende die Aktuelle Stunde. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 25. März 2026, 14:00 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 14:49 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete(r) Banaszak, Felix BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Baumann, Dr. Bernd AfD Becker, Desiree Die Linke Brandes, Dirk AfD Bury, Dr. Yannick CDU/CSU Chrupalla, Tino AfD Connemann, Gitta CDU/CSU Douglas, Christian AfD Droßmann, Falko SPD Edis, Mirze Die Linke Gebhard, Wilhelm CDU/CSU Glaser, Vinzenz Die Linke Güler, Serap CDU/CSU Haise, Lars AfD Hess, Martin AfD Junge, Frank SPD Kaczmarek, Oliver SPD Kaddor, Lamya BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kemmer, Ronja CDU/CSU Knodel, Sieghard fraktionslos Knoerig, Axel CDU/CSU Komning, Enrico AfD Korell, Thomas AfD Kramme, Anette SPD Lehmann, Sven BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Loop, Denise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Machalet, Dr. Tanja SPD Merendino, Stella Die Linke Merz, Friedrich CDU/CSU Meyer-Soltau, Knuth AfD Mixl, Reinhard AfD Möller, Siemtje SPD Otten, Gerold AfD Özdemir, Cansu Die Linke Pawlik, Natalie (gesetzlicher Mutterschutz) SPD Rabanus, Martin SPD Rainer, Alois CDU/CSU Rathert, Dr. Anna AfD Rehm, Lukas AfD Röwekamp, Thomas CDU/CSU Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schäfer, Jamila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schwartze, Stefan SPD Stegemann, Albert CDU/CSU Stephan, Thomas AfD Stumpp, Christina CDU/CSU Taher Saleh, Kassem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thoden, Ulrich Die Linke Vogel, Ingo SPD Willnat, Christin Die Linke Wirth, Dr. Christian AfD Zons, Ulrich von AfD Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstimmung über den Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 39 der Geschäftsordnung (Zusatzpunkt 13) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass unser Votum Ablehnung lautet. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: a) Der Bundesrat stellt fest, dass die im KRITISDachG getroffenen Regelungen im Eisenbahnsektor zu einer Spaltung der Aufsichtsbefugnisse führt, indem die neue Aufgabe der Resilienzprüfung gemäß den §§ 13 und 16 KRITISDachG für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen einseitig den Ländern auferlegt wird, während das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) weiterhin für fast alle relevanten Eisenbahnen in Deutschland die Verantwortung für die technische Sicherheit trägt. b) Der Bundesrat befürchtet vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Ausgestaltung die Schaffung unnötiger bürokratischer Hürden und sieht das Risiko widersprüchlicher Anordnungen an der Schnittstelle zwischen technischer Betriebssicherheit und Sabotagevorsorge. c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass diese Ausgestaltung der rechtlichen Zuständigkeiten für die Resilienzprüfung im Eisenbahnsektor mit einem erheblichen Personalmehraufwand und Mehrkosten für die Länder einhergeht, wobei bislang kein Ausgleich durch den Bund hierfür vorgesehen ist. d) Eine Beschränkung der Zuständigkeit des EBA im KRITISDachG auf lediglich wenige, bundeseigene Unternehmen wird der komplexen Aufsichtsstruktur im Schienenverkehr nicht gerecht. Nur durch eine Bündelung beim EBA lässt sich eine effiziente und bundesweit einheitliche Sicherheitsarchitektur gewährleisten, die den Anforderungen der europäischen CER-Richtlinie gerecht wird und ineffiziente Doppelstrukturen vermeidet. e) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, durch eine zeitnahe Novellierung des KRITISDachG sicherzustellen, dass die Zuständigkeit für die Resilienzprüfung im Eisenbahnsektor für alle Eisenbahnen einheitlich beim EBA gebündelt wird. Hierbei ist die Regelung in § 3 Absatz 2 Nummer 4 des KRITISDachG dahingehend zu ändern, dass das EBA im Bereich des KRITISDachG für alle Eisenbahnen zuständig ist, die nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. f) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrates in den Gesetzesbeschluss übernommen hat. g) Der Bundesrat bedauert, dass dies bei der zentralen Forderung des Bundesrates, nämlich der Absenkung des sogenannten Regelschwellenwerts auf 150 000 versorgte Einwohner, nicht geschehen ist. Damit bleiben zahlreiche essentielle Infrastrukturen, insbesondere in den ländlichen Räumen, weiterhin nicht erfasst. h) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass stattdessen den Ländern durch die Änderung des § 5 Absatz 3 i. V. m. dem neu aufgenommenen § 5 Absatz 7 KRITISDachG die Möglichkeit eingeräumt wurde, weitere kritische Anlagen zu identifizieren, bei denen für die betroffene Dienstleistung eine Landesbehörde die zuständige Behörde ist. Er bedauert, dass nach wie vor jedoch offen ist, wie diese Option praktisch umgesetzt werden kann, da die Festlegung der Bewertungskriterien und des Verfahrens zunächst in einer Rechtsverordnung, zu deren Erlass das BMI ermächtigt ist, geregelt werden muss. i) Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Möglichkeit zu abweichenden Landesregelungen wenigstens im Energiebereich in einem Spannungsverhältnis zur systemisch bundesweit organisierten und physikalisch vernetzten Struktur der Energieversorgung steht. Strom- und Gasnetze sind als Verbundsysteme ausgestaltet, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmacht. Die Einstufung einzelner Anlagen als kritisch entfaltet daher regelmäßig Auswirkungen über das jeweilige Landesgebiet hinaus. Dies kann in ähnlicher Form auch für andere Infrastrukturen und Dienstleistungen gelten. j) Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine frühzeitige Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei der Festlegung der maßgeblichen Kriterien im Rahmen der Befassung mit der Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 7 KRITISDachG für zwingend erforderlich. Nur durch bundeseinheitlich abgestimmte Maßstäbe lässt sich ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten und Kriterien der Systemstabilität Rechnung tragen. Andernfalls besteht die Gefahr divergierender Schutzanforderungen in einem technisch nicht teilbaren Infrastruktursystem. k) Ferner erwartet der Bundesrat angesichts der angespannten Sicherheitslage, dass das BMI die zahlreichen im Gesetz angelegten Rechtsverordnungen, durch die das Gesetz erst konkret Wirkung entfalten kann, umgehend vorlegt und bei deren Erarbeitung die Länder eng einbezieht. Begründung zu Buchstaben a bis e: Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Fassung des KRITISDachG führt im Eisenbahnsektor zu einer sachwidrigen Spaltung der Aufsichtsbefugnisse und damit zu einem Systembruch. Während das EBA gemäß § 5 Absatz 1e Nummer 4 AEG bereits heute die zentrale Verantwortung für die technische Sicherheit fast aller relevanten Eisenbahnen in Deutschland trägt, wird die neue Aufgabe der Resilienzprüfung gemäß den §§ 13 und 16 KRITISDachG für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen einseitig den Ländern zugeteilt. Diese Aufteilung zwingt die betroffenen Eisenbahnen in eine ineffiziente Doppelaufsicht, bei der das EBA die technische Sicherheit überwacht, während die Länder isoliert für den physischen Objektschutz zuständig sind. Dies erzeugt unnötige bürokratische Hürden und birgt das Risiko widersprüchlicher Anordnungen an der Schnittstelle zwischen technischer Betriebssicherheit und Sabotagevorsorge. Nicht zuletzt widerspricht diese Trennung der Systematik anderer Notstandsgesetze wie dem Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG), welches das EBA als alleinige zuständige Behörde für alle Bahnen vorsieht (§ 7 Absatz 2 Nummer 4 VerkLG). Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Länder die Resilienzpläne von nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen prüfen sollen, deren technische Aufsicht über das AEG beim EBA verankert ist. Darüber hinaus führt die zu erwartende Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie über die Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz zu einer massiven Ausweitung der betroffenen Unternehmen, die von den Ländern ohne zusätzlichen finanziellen Ausgleich bewältigt werden müsste. Nur durch die Bündelung der Kompetenzen beim Bund kann eine bundesweit einheitliche und effektive Sicherheitsarchitektur für den gesamten Schienenverkehr gewährleistet werden. – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union – Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes – Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) – Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Sport und Ehrenamt – Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR Drucksachen 21/3500, 21/3939 Nr. 5 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung entsprechend § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1703 Titel 684 14 – Bundesfreiwilligendienst – in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro Drucksachen 20/15041, 21/1323 Nr. 46 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung entsprechend § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 – Energieforschung – in Höhe von bis zu 105 Mio. Euro Drucksachen 20/15086, 21/1323 Nr. 48 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2024 Drucksachen 21/330, 21/674 Nr. 2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 Drucksachen 21/1029, 21/1628 Nr. 13 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 im Ausgleichsjahr 2024 Drucksachen 21/1309, 21/1628 Nr. 24 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union Fünfundzwanzigste Tagung der Konferenz am 29. und 30. September 2025 in Billund Drucksachen 21/2992, 21/3375 Nr. 2 Verteidigungsausschuss – Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom 1. Dezember 2025 zu gemeinsamen Rüstungsprojekten Drucksachen 21/3862, 21/4384 Nr. 1.5 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 21/860 Nr. C.6 Ratsdokument 16326/24 Drucksache 21/4394 Nr. A.4 Ratsdokument 17100/25 Drucksache 21/4585 Nr. A.8 Ratsdokument 5939/26 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 21/3694 Nr. A.6 Ratsdokument 15772/25 Finanzausschuss Drucksache 21/3384 Nr. A.10 Ratsdokument 15758/25 Drucksache 21/3694 Nr. A.12 Ratsdokument 16352/25 Haushaltsausschuss Drucksache 21/1653 Nr. A.24 Ratsdokument 11731/25 Drucksache 21/1653 Nr. A.25 Ratsdokument 11739/25 Drucksache 21/3941 Nr. A.6 Ratsdokument 16855/25 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 21/693 Nr. A.55 ERH 12/2025 Drucksache 21/693 Nr. A.56 ERH 3/2025 Drucksache 21/693 Nr. A.60 Ratsdokument 5732/25 Drucksache 21/693 Nr. A.79 Ratsdokument 8548/25 Drucksache 21/1653 Nr. A.38 Ratsdokument 11968/25 Drucksache 21/2993 Nr. A.4 Ratsdokument 15038/25 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 21/3384 Nr. A.13 Ratsdokument 15505/25 Drucksache 21/3694 Nr. A.16 Ratsdokument 15277/25 Drucksache 21/3694 Nr. A.17 Ratsdokument 15278/25 Drucksache 21/3941 Nr. A.18 EP P10_TA(2025)0337 Drucksache 21/3941 Nr. A.19 Ratsdokument 16464/25 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 21/3384 Nr. A.18 ERH 20/2025