Demokratie fördern statt behindern

Tagesordnungspunkt 5 · 21/61 · 4. März 2026

BundesmittelBundesprogramm Demokratie leben!DemokratieDemokratiefördergesetzExtremismusGesetzgebungPolitische BildungZivilgesellschaft
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Redner:innen
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MA Mandy Eißing Linke rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Demokratiearbeiterinnen und Demokratiearbeiter! Was haben ein Programm zur Stärkung von Schülersprechern und die Internationalen Wochen gegen Rassismus gemeinsam? Richtig: Sie finden beide in meinem Heimatwahlkreis Altenburger Land statt. Auch richtig: Beiden Projekten unterstellen Sie pauschal eine Form von Linksextremismus. Und leider auch richtig: Bei allen Projekten machen Sie aus der jahrelangen Unsicherheit blanke …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Demokratiearbeiterinnen und Demokratiearbeiter! Was haben ein Programm zur Stärkung von Schülersprechern und die Internationalen Wochen gegen Rassismus gemeinsam? ↳ Martin Reichardt (AfD): »Das frage ich mich auch!« Richtig: Sie finden beide in meinem Heimatwahlkreis Altenburger Land statt. Auch richtig: Beiden Projekten unterstellen Sie pauschal eine Form von Linksextremismus. Und leider auch richtig: Bei allen Projekten machen Sie aus der jahrelangen Unsicherheit blanke Angst: Besteht mein Projekt die neu eingeführte Einzelfallprüfung? Bleibt meine Stelle, oder müssen wir was zurückzahlen? Klammheimlich, im Hinterzimmer, haben Sie, Frau Ministerin Prien, neue Bestimmungen eingeführt, die brandgefährlich sind. Künftig müssen Kommunalvertretungen entscheiden. Das klingt nach Mitbestimmung, ist aber ein vergiftetes Geschenk. ↳ Dr. Konrad Körner (Union): »Das ist Demokratie!« ↳ Martin Reichardt (AfD): »Da dürfen doch die Bürger was entscheiden! Das ist natürlich furchtbar!« Denn wo die extreme Rechte Mehrheiten hat, kann sie jetzt Demokratiearbeit verhindern. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Das nennt man Demokratie!« Wo die kommunalen Haushalte knapper werden, streichen Kommunen die Mittel für Partnerschaften für Demokratie zusammen. Wo Bürokratie durch neue Prüfung wächst, wachsen auch die Unsicherheit und die Sorge. Und all das passiert schon, vor allem in Ostdeutschland: in Pirna, Bautzen, Greiz, Suhl; ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Kein Geld mehr für die Antifa!« ich könnte noch weitere Orte aufzählen. Wo Stellen gestrichen werden, fließen keine Fördermittel mehr. So lässt sich natürlich sparen: indem man Demokratieprojekte einfach verhindert. Beifall: Linke ↳ Heidi Reichinnek (Linke): »Skandal!« Unser Antrag ist eine Serviceleistung; denn vielen von Ihnen ist wahrscheinlich noch nicht klar, was hier gerade passiert. ↳ Martin Reichardt (AfD): »Doch! Ihren linksextremen Kumpels geht das Geld aus!« ↳ Linke Aber wenn am Ende Projekte verschwinden, ist der Schaden enorm. Und als wäre das nicht genug, kramen Sie noch die Extremismusklausel wieder raus. Beifall: Sebastian Maack (AfD) Damit stellen Sie Begleitausschüsse, die sich zum Beispiel aus Jugendforen, freiwilligen Feuerwehren und Schulfördervereinen zusammensetzen, unter Generalverdacht. ↳ Martin Reichardt (AfD): »Um die geht’s gar nicht!« Sie hinterfragen die Motive von Menschen, die ihre Freizeit opfern und Verantwortung vor Ort übernehmen. Sie rauben ihnen ihre Lebenszeit. Die Macherinnen und Macher vor Ort brauchen Rückendeckung, stattdessen treten Sie ihnen ans Schienbein. Beifall: Linke In Mecklenburg-Vorpommern stellt die dortige Unionsfraktion eine Kleine Anfrage mit fast dem gleichen Titel wie die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: ↳ Martin Reichardt (AfD): »Eijeijei!« „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern“, und die AfD schreibt Leitfäden mit dem Titel „Jetzt ist die Gelegenheit, den Sumpf auszutrocknen“. ↳ Martin Reichardt (AfD): »Richtig! Hervorragend!« Frau Prien, deutlicher kann man kaum sehen, wem Ihre Politik in die Hände spielt. Wie sehr kann man nur Steigbügelhalter der extremen Rechten sein? ↳ Martin Reichardt (AfD): »Wenn man den Linksextremen das Geld wegnimmt!« Schauen Sie alle sich doch mal in Ihren Wahlkreisen um. Wenn irgendein Projekt von „Demokratie leben!“ und den Partnerschaften für Demokratie nicht mehr stattfindet, dem Sparzwang oder rechten Mehrheiten zum Opfer gefallen ist, ↳ Martin Reichardt (AfD): »Demokratischen Mehrheiten! Demokratischen Mehrheiten!« dann ist das Ihre Verantwortung, liebe Demokratinnen und Demokraten. Beifall: Linke Und damit meine ich nicht Sie auf der rechten Seite dieses Hauses. Beifall: Linke ↳ Martin Reichardt (AfD): »Wen Sie meinen, ist völlig egal!« Wenn die CDU/CSU die demokratischen Grundfesten nicht schützen will, müssen wir alle zusammenarbeiten.
MA Mandy Eißing Linke kurz Im Protokoll ↗
Die Förderung unserer Demokratie darf dabei nicht von der Haushaltslage der Kommunen abhängig gemacht werden.
MA Mandy Eißing Linke kurz Im Protokoll ↗
Wir brauchen Planungssicherheit für die Träger und die Menschen vor Ort. Wir brauchen endlich das lang geplante Demokratiefördergesetz. Vielen Dank. Beifall: Linke ↳ Tobias Ebenberger (AfD)
DR Dr. Konrad Körner Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eißing, alles, was Sie gerade gesagt haben, zeugt vom Demokratieverständnis der Linkspartei. Sie sagen hier allen Ernstes, dass Grundrechte von der Union abgeschafft werden. Ich kann Ihnen was sagen: Erstens können wir das gar nicht, und das ist auch sehr gut so. Zweitens werden die Grundrechte ganz sicherlich nicht durch staatliche …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eißing, ↳ Mandy Eißing (Linke): »Ja!« alles, was Sie gerade gesagt haben, zeugt vom Demokratieverständnis der Linkspartei. ↳ Donata Vogtschmidt (Linke) Sie sagen hier allen Ernstes, dass Grundrechte von der Union abgeschafft werden. Ich kann Ihnen was sagen: Erstens können wir das gar nicht, und das ist auch sehr gut so. Zweitens werden die Grundrechte ganz sicherlich nicht durch staatliche Förderprogramme gewährleistet, sondern dadurch, dass unsere Bürger sie jeden Tag ausüben. Beifall: Union ↳ Maik Brückner (Linke) Ich kann Ihnen auch ganz ehrlich sagen: Dass Sie ein schwieriges Demokratieverständnis haben, merkt man des Weiteren daran, dass Sie die Ministerin allen Ernstes dafür kritisieren, dass man jetzt bei den Partnerschaften für Demokratie einführt, dass es demokratische Beschlüsse vor Ort braucht. Es zeugt von einem zweifelhaften Demokratieverständnis – und damit könnte sich im Übrigen der Bundesrechnungshof beschäftigen –, wenn, wie bisher und unter der Ampel eingeführt, Ausschüsse Gelder verteilen, die mit denen besetzt sind, die am Ende die Gelder erhalten, Beifall: Union Beifall: AfD (einzelne Abg.) aber sicherlich nicht, wenn wir jetzt sagen: Der Gemeinderat soll darüber beschließen. – Es ist doch ein zweifelhaftes Demokratieverständnis, wenn Sie sagen: Himmelherrgott, da können ja Mehrheiten rauskommen, die uns nicht gefallen. Sie haben geschrieben: „Demokratie fördern statt behindern“. Das ist ein netter Titel. Man kann natürlich Überschriften immer so formulieren, dass eigentlich keiner was dagegen haben kann. Aber am Ende haben die Menschen eine sehr gute Sensorik dafür, was Sie eigentlich wollen. Denn die Menschen wissen, was Demokratie ist. Sie wissen aber auch, was Die Linke in diesem Land allzu oft darunter versteht, nämlich Kohle für die eigene Klientel ohne Kontrolle. Beifall: Union Beifall: AfD (einzelne Abg.) ↳ Doris Achelwilm (Linke): »Das müssen Sie gerade sagen!« ↳ Linke Ihre Partei ist die Nachfolgepartei der SED. Und weil genau heute vor 30 Jahren der Bundesgerichtshof erstmals einen ehemaligen Offizier der DDR-Grenztruppen wegen Totschlags an einem Flüchtling schuldig sprach, ↳ Mandy Eißing (Linke): »Sie haben überhaupt keine Ahnung!« ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nur dort herrschen, wo sie gelebt und ausgelebt werden, und nicht dort, wo sie vom Staat lediglich propagiert werden. Beifall: Union Ich würde mir wünschen, dass wir zusammen einen antiextremistischen Grundkonsens finden, indem Sie zum Beispiel nicht die ganze Zeit die Gefahren des Linksextremismus konsequent bestreiten – eines Linksextremismus, der vor einigen Wochen hier in Berlin zu einem der größten Anschläge in der bundesdeutschen Geschichte geführt hat. Beifall: AfD (einzelne Abg.) ↳ Mandy Eißing (Linke): »Das hat nichts mit dem Demokratieförderprogramm zu tun!« Ich frage Sie: Was sollen sich denn unsere Mitbürger unter Ihrer Förderung der Demokratie vorstellen, wenn Ihre ehemalige Vorsitzende schreibt – ich zitiere –: „Die Wege zum Kommunismus können wir nur finden, wenn wir uns auf den Weg machen und sie ausprobieren […]“? ↳ Mandy Eißing (Linke): »Sie machen die ganzen Partnerschaften kaputt!« Sie preisen linksextremistische Zusammenschlüsse an und arbeiten mit denen zusammen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. All das ist vielleicht ein Fall für den Verfassungsschutz, aber kein Fall für die Demokratieförderung. ↳ Linke Deswegen ist es so interessant, dass Sie sich allen Ernstes darüber aufregen, dass versucht wird, zu verhindern, dass Fördergelder in die Arme von Extremisten gespült werden, ↳ Mandy Eißing (Linke): »So ein Blödsinn!« in die Arme derer, die diesen Staat ablehnen. Ihre Ablehnung einer Extremismusklausel kann doch nicht anders verstanden werden als das Hofieren ebendieser. Wir brauchen in unserem Land den Konsens: Keinen Millimeter den Extremisten, egal woher sie kommen! Keine Toleranz den Intoleranten! Beifall: Union ↳ Kathrin Gebel (Linke) Denn wenn die Toleranten zu lange tolerant sind, dann kann der Tag kommen, an dem die Intoleranten die Macht übernehmen und die Toleranten nichts mehr zu sagen haben. Wir setzen uns jeden Tag dafür ein, dass diese Demokratie erhalten bleibt. Beifall: Union ↳ Mandy Eißing (Linke): »Sie bereiten Schwarz-Blau vor!« Lachen: AfD (einzelne Abg.) Deswegen verwundert es nicht, dass wir Maßnahmen ergreifen, um Extremisten aus Förderungen rauszuhalten, dass wir Demokratie vor Ort stärken. Den von Ihnen gewünschten Zielzustand, Ihr Weltbild auf Steuerkosten weiterzuverbreiten, kann es nicht mehr geben. Demokratie ist etwas, was eben nicht einfach nur durch Geld und Förderbescheide entsteht. ↳ Doris Achelwilm (Linke) Demokratie muss vor Ort entstehen. Nicht in irgendwelchen geförderten Runden, sondern vor Ort im Verein, im Unternehmen, im Gemeinderat braucht es demokratische Werte, Wissen und entsprechende Kompetenzen. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Sie haben keine Ahnung davon! Keine Ahnung!« – Keine Angst! Ich habe zu diesem Thema promoviert. Ich habe ein bisschen Ahnung davon. Lachen: Linke (einzelne Abg.) Genau deswegen ist es wichtig, dass wir diese Kompetenzen fördern, dass wir – ja! – weiterhin Demokratieförderung betreiben, aber nicht so, wie Sie sich das vorstellen. Nie dürfen wir denken, dass der Staat von Demokratie mehr versteht als die Bürger, sondern wir müssen die Bürger dazu befähigen, die Demokratie am Leben zu halten. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Und das machen die Begleitausschüsse nicht?« Herzlichen Dank. Beifall: Union Beifall: AfD (einzelne Abg.) ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Weil die SPD nicht klatscht, klatsche ich!« ↳ Luke Hoß (Linke): »Das war peinlich!«
SE Sebastian Maack AfD rede Im Protokoll ↗
Hochverehrter Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Bei Demokratieförderung – das hat ja der Kollege Dr. Körner gerade auch gesagt – kann man eigentlich nichts dagegen haben. Das wollen wir alle. Aber Obacht! Nicht überall, wo Demokratie draufsteht, ist auch Demokratie drin. Nehmen wir mal beispielsweise die Deutsche Demokratische Republik. Das war mitnichten ein demokratischer Staat, und auch die …
Hochverehrter Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Bei Demokratieförderung – das hat ja der Kollege Dr. Körner gerade auch gesagt – kann man eigentlich nichts dagegen haben. ↳ Linke Das wollen wir alle. Aber Obacht! Nicht überall, wo Demokratie draufsteht, ist auch Demokratie drin. ↳ Timon Dzienus (Grüne): »Bei Ihnen zum Beispiel im ganzen Laden!« Nehmen wir mal beispielsweise die Deutsche Demokratische Republik. Das war mitnichten ein demokratischer Staat, ↳ Doris Achelwilm (Linke) und auch die Partei, die sie regiert hat, die SED – heute Linkspartei, ↳ Mandy Eißing (Linke) hier vertreten durch die antragstellende Fraktion –, war mit Sicherheit keine demokratische Partei. Beifall: AfD Man sollte also vorsichtig in den Antrag reingucken. Da steht eine Menge Unsinn drin, den ich hier in vier Minuten nicht darlegen kann. ↳ Timon Dzienus (Grüne) Einen Punkt fand ich aber herausragend: Es wird ausgerechnet auf unsere ehemalige Innenministerin Nancy Faeser rekurriert, nämlich beim Thema Demokratie. Nancy Faeser ist uns dadurch in Erinnerung, dass sie versucht hat, die Pressezensur wieder einzuführen, indem sie „Compact“ verfassungswidrig verboten hat. Und sie ist dadurch bekannt, dass sie den Verfassungsschutz missbraucht hat, um die Opposition zu diffamieren, wie das Verwaltungsgericht in Köln gerade festgestellt hat. Beifall: AfD ↳ Robin Wagener (Grüne) Beides sind ganz klare Verstöße gegen das Grundgesetz – ein Fall für den Verfassungsschutz! Nur, da sie die Chefin des Verfassungsschutzes war, hat er natürlich nicht ermittelt. Wir sehen daran: Verfassungsschutz ist eigentlich ein Regierungsschutz. Man muss ein bisschen aufpassen, was für Begriffe benutzt werden. Ich möchte hier mal auf George Orwell zurückgreifen. In seinem Roman „1984“ hat eine fiktive Partei diese Slogans gehabt: ↳ Mandy Eißing (Linke): »Geht’s noch um Partnerschaften?« „Krieg ist Frieden“, „Freiheit ist Sklaverei“, „Unwissenheit ist Stärke“. Das sage ich jetzt mal zum linken Teil dieses Plenarsaals: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war keine Handlungsanleitung, das war eine Warnung. Beifall: AfD Heiterkeit: AfD (einzelne Abg.) ↳ Linke ↳ Timon Dzienus (Grüne): »Wir sind nicht Ihre Kollegen!« Gucken wir doch mal, was für Begriffe heute benutzt werden: „Vielfalt“ bedeutet, dass alle die gleiche Meinung haben sollen. „Bunt“ bedeutet, dass es ein ganz eingeschränktes Spektrum gibt, von Rot bis Grün. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Also, Herr Präsident, der Kollege spricht überhaupt nicht zur Sache!« Alles, was da nicht reinfällt, wird insbesondere im Kulturbereich gecancelt. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Was für eine langweilige Rede!« ↳ Filiz Polat (Grüne): »Es geht um den Antrag! Zu was reden Sie überhaupt? Wissen Sie überhaupt, worin es in dem Antrag geht?« Das war auch in der DDR so, und das haben auch Regierungen davor schon so gemacht. Nehmen wir den Begriff „Zivilgesellschaft“; der fällt hier ja besonders häufig. Da denkt man, das sind die normalen Bürger. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Zur Sache!« ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Genau das ist es!« Nein, es sind staatlich finanzierte Akteure, ↳ Mandy Eißing (Linke): »So ein Blödsinn!« ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Für euch vielleicht!« die die Aufgabe haben, alles, was nicht links ist, unter Druck zu setzen oder zu denunzieren. Und damit wären wir bei dem heutigen Thema „Demokratie leben!“. Da gibt es durchaus gute Projekte; das will ich anerkennen. Aber der Großteil ist eben keine Demokratieförderung, sondern ein systematischer Missbrauch von Steuergeldern für Parteizwecke. Beifall: AfD ↳ Mandy Eißing (Linke): »So ein Blödsinn!« ↳ Bettina Hagedorn (SPD): »Damit kennt sich ja die AfD am besten aus!« Wir sehen daran: Die Demokratie ist tatsächlich gefährdet, aber nicht, wie Sie immer behaupten, von rechts, sondern tatsächlich von links und durch solche Programme wie „Demokratie leben!“. Und ich gebe es offen zu: Die AfD ist radikal. Beifall: AfD ↳ Mandy Eißing (Linke): »Immerhin ist es kein Erkenntnisproblem!« Wir sind radikal demokratisch, Lachen: SPD (einzelne Abg.) und wir versuchen, unsere Ziele auch kämpferisch durchzusetzen. Wir versuchen kämpferisch, unsere Demokratie zu bewahren, so wie sie im Grundgesetz verankert ist. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Mit Vetternwirtschaft, oder wie?« Wir sind das Bollwerk gegen jede Form von Sozialismus, egal ob nationaler oder internationaler Ausprägung. Und damit sind wir tatsächlich eine Gefahr – eine Gefahr für alle, die die Demokratie abschaffen wollen. Beifall: AfD ↳ Timon Dzienus (Grüne): »Was ist denn das für ein Unsinn, den Sie da labern?«
FE Felix Döring SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Körner, ich kann es Ihnen nicht ganz ersparen: Bei allem Respekt: Wenn Sie sich hier vorne hinstellen und sagen, dass da mit öffentlichen Mitteln linke Weltbilder verbreitet werden, dann hat das mit der Realität einfach nichts zu tun. Das sind die Leute, die sich in unserer demokratischen …
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Körner, ich kann es Ihnen nicht ganz ersparen: Bei allem Respekt: Wenn Sie sich hier vorne hinstellen und sagen, dass da mit öffentlichen Mitteln linke Weltbilder verbreitet werden, dann ↳ Martin Reichardt (AfD): »… ist das richtig!« hat das mit der Realität einfach nichts zu tun. Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Das sind die Leute, die sich in unserer demokratischen Zivilgesellschaft für die Werte unserer Demokratie und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einsetzen, ↳ Martin Reichardt (AfD): »Das sind die am Arbeitsmarkt nicht vermittelbaren Nichtsnutze!« und diese hier so irgendwie zu benennen, damit erweisen Sie der wehrhaften Demokratie einen Bärendienst. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD) Dass die rechts da Applaus geklatscht haben, das zeigt, glaube ich, wohin die Reise in der Rhetorik Ihrer Rede an der Stelle eben leider gegangen ist. Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Das halte ich in der Tat für ein Problem. Jetzt komme ich zu Ihnen von der AfD. Sie haben einen sogenannten Leitfaden herausgegeben, „den Sumpf austrocknen“ steht da drin, ↳ Martin Reichardt (AfD): »Sehr gut! Sehr gut!« ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Den SPD-Sumpf austrocknen!« wo Sie Empfehlungen geben, wie man mit den ganzen Partnerschaften für Demokratie etc. jetzt umgehen soll. Ich finde es fast schon unterhaltsam, muss ich sagen, oder irreführend, dass heute ein Video aufgetaucht ist, Heiterkeit: SPD (einzelne Abg.) in dem ein Bundestagsabgeordneter Ihrer Fraktion, Herr Korell, darauf angesprochen wurde, ob er jemanden kennen würde; ihm wurde ein Foto gezeigt, und zwar von einer Person, die bis vor Kurzem noch auf seinem Gehaltszettel stand und die für bis zu 4 000 Euro als Mitarbeiter hier in einem Bundestagsbüro angestellt war. ↳ Martin Reichardt (AfD): »Das hat doch damit nichts zu tun!« Herr Korell kannte den überhaupt nicht. ↳ SPD: »Hört! Hört!« Das Interessante ist jetzt: Bei diesem Menschen, der dort angestellt war, handelt es sich um den Schwager des Parlamentarischen Geschäftsführers Ihrer Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Aha!« Das Interessante ist doch jetzt: Genau das, was Sie den Leuten aus „Demokratie leben!“ vorwerfen – nämlich dass da mit Steuermitteln irgendein Sumpf finanziert wird –, das ist die Realität in Ihrem eigenen Laden, Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke Beifall: Union (einzelne Abg.) das machen Sie tagtäglich. Das ist der Sumpf, der ausgetrocknet gehört! ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Clankriminalität!« ↳ Grüne: »Blaubrauner Sumpf!« In der Tat haben Sie einen Punkt, wenn Sie sagen, es gibt gerade eine große Unsicherheit bei den Projektträgern. Ja, das ist so, die machen sich große Gedanken darüber, wie die Förderrichtlinie für „Demokratie leben!“ jetzt angepasst werden soll. Ich bin mir sicher, Frau Ministerin, dass es auch für Sie eine hohe Priorität hat, die Leute jetzt im weiteren Prozess mitzunehmen, ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Nur, wohin?« vielleicht noch stärker als in der Vergangenheit in den Dialog einzutreten, um auch weiterhin eine gute Demokratieförderung in unser aller Sinne zu erreichen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
MI Misbah Khan Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann Demokratien auf zwei Arten schwächen: Man kann die Demokratie frontal angreifen, oder man kann so tun, als wäre die Demokratie selbstverständlich. Die erste Variante merken wir immer mal wieder von rechts außen. Die zweite Variante merkt man manchmal auch einfach am Regierungshandeln. Demokratie sieht selten spektakulär aus: Es kann ein …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann Demokratien auf zwei Arten schwächen: Man kann die Demokratie frontal angreifen, oder man kann so tun, als wäre die Demokratie selbstverständlich. Die erste Variante merken wir immer mal wieder von rechts außen. Die zweite Variante merkt man manchmal auch einfach am Regierungshandeln. Demokratie sieht selten spektakulär aus: Es kann ein Bürgersaal sein mit 40 Klappstühlen, ↳ Martin Reichardt (AfD): »Mit Klappstühlen kennt man sich bei den Grünen ja aus!« ↳ Boris Mijatović (Grüne): »Setzen Sie sich erst mal ordentlich hin!« es kann eine Schulklasse sein, die über Kommunalpolitik diskutiert, oder es ist der Jugendklub, der für alle offen ist. Genau an diesen Orten entscheidet sich, ob eine Demokratie stark ist oder eben nicht. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Ein AfD-Parteitag wäre ohne Polizei nicht möglich!« Gleichzeitig stehen genau diese Orte heute unter Druck, übrigens nicht zufällig. ↳ Martin Reichardt (AfD) – Man hört es ja hier schon an dem Reingerufe: Die extreme Rechte hat längst verstanden, dass wir verwundbar sind in dieser Gesellschaft, verwundbar, weil wir ↳ Martin Reichardt (AfD): »Weil Sie lügen, Geschichten erzählen!« uns manchmal, vielleicht viel zu oft, von rechten Narrativen treiben lassen.
MI Misbah Khan Grüne rede Im Protokoll ↗
Wir sind in dieser Gesellschaft verwundbar, wenn Projekte unter Generalverdacht gestellt werden, weil sie es gewagt haben, vor dem Konrad-Adenauer-Haus zu demonstrieren. Seit Sie Ihr Ministerium übernommen haben, Frau Prien – ich kann es Ihnen nicht ersparen –, herrscht mindestens große Verunsicherung in der demokratischen Zivilgesellschaft. Viele Projektträger nehmen ein Klima des Misstrauens ihnen gegenüber wahr, sie fühlen sich unter …
Wir sind in dieser Gesellschaft verwundbar, wenn Projekte unter Generalverdacht gestellt werden, weil sie es gewagt haben, vor dem Konrad-Adenauer-Haus zu demonstrieren. Seit Sie Ihr Ministerium übernommen haben, Frau Prien – ich kann es Ihnen nicht ersparen –, herrscht mindestens große Verunsicherung in der demokratischen Zivilgesellschaft. Viele Projektträger nehmen ein Klima des Misstrauens ihnen gegenüber wahr, sie fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, sie leben mit Kürzungsängsten und mit bürokratischer Überforderung durch die neuen Vorgaben. Und noch schlimmer – aber das ist jetzt noch besser erklärlich durch den Redebeitrag von Herrn Körner –: Vor Ort in den Kommunen verhindert die CDU zum Teil mit der AfD gemeinsam ein Jugendforum in Salzwedel oder Demokratieprojekte im Landkreis Bautzen oder in Kahla – enttäuschend natürlich, aber, wenn das die Narrative sind, vielleicht gar nicht so verwunderlich. So, wie man Straßen baut, damit Mobilität funktioniert, braucht Demokratie Orte, Strukturen und Menschen, damit Beteiligung möglich ist und damit Extremismus entgegengewirkt werden kann. Beifall: Grüne Beifall: SPD Beifall: Linke (einzelne Abg.) Diese Projektträger und die Demokratiezentren vor Ort merken vor allem, dass Sie die Förderstruktur über den Haufen werfen wollen, und das gepaart mit Intransparenz, nicht nur gegenüber den Trägern und den Engagierten vor Ort, sondern auch gegenüber uns Abgeordneten hier. Das Antwortverhalten der Bundesregierung auf parlamentarische Fragen zu diesem Thema ist unterirdisch. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Während Demokratinnen und Demokraten Förderanträge schreiben, organisieren sich die Gegner der Demokratie, die Rechten, längst viel zu professionell. Rechtsextreme Netzwerke arbeiten strategisch, langfristig und international vernetzt. Die demokratischen Projekte dagegen wissen heute nicht, ob sie nächstes Jahr noch eine Förderung bekommen können. Das passt doch nicht zusammen! Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Martin Reichardt (AfD): »Warum werden denn die rechten Projekte nicht endlich mal gefördert?« Jetzt muss man sich mal überlegen – auch das ist ein Punkt, wo Sie gerne zuhören können, Herr Körner –: Wer wird denn da gefördert, was sind das denn für Projekte? Das bedeutet, dass Montagmorgen eine Pädagogin im Schulunterricht erklärt, warum ein antisemitisches Meme kein Witz ist. Das bedeutet, dass abends im Jugendzentrum ein Sozialarbeiter mit einem 15-Jährigen diskutiert, der zum ersten Mal in rechtsextreme Telegram-Kanäle gerutscht ist. Und das bedeutet, dass irgendwo irgendjemand in einer Beratungsstelle ans Telefon geht, wenn ein Mensch anruft, der rassistisch angegangen worden ist. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Martin Reichardt (AfD): »Warum gibt es nicht eine Beratungsstelle für Schüler, die von Grünen gemobbt werden?« Das ist das Fundament unserer offenen Gesellschaft. Diese Arbeit wird getragen von Ehrenamtlichen, Sozialarbeitern, Vereinen, Initiativen; sie sorgen dafür, dass Streit nicht in Verachtung kippt, sie sind die, die den Unterschied machen, dafür sorgen, dass es nicht zu Ausgrenzung kommt, ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Früher brauchte man die alle nicht!« dass Mehrheiten nicht über Minderheiten hinwegrollen. Da, wo der Staat sich zurückzieht, gehen andere rein – mit einfachen Antworten, mit Feindbildern und mit Hass. Das ist die Strategie der Demokratiefeinde: Räume zerstören, Vertrauen zersetzen, Zivilgesellschaft schwächen. Wer diese Räume kaputtspart, Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) hilft ihnen dabei.
MI Misbah Khan Grüne kurz Im Protokoll ↗
Letzter Satz. – Deshalb geht es nicht nur um Förderprogramme, es geht um Orte, in denen unsere Gesellschaft lernt, miteinander zu leben. Das darf man nicht preisgeben! Vielen Dank. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
MA Marvin Schulz Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Linken haben recht. Bevor das jetzt in meiner eigenen Fraktion zu Bluthochdruck führt, präzisiere ich: Die Linken haben recht mit dem ersten Satz ihres vierseitigen Antrages: „Demokratie […] ist keine Selbstverständlichkeit.“ Dass Sie auf den weiteren vier Seiten aus dieser richtigen Erkenntnis dann aber ausnahmslos falsche Schlussfolgerungen ziehen, zeigt, …
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Linken haben recht. Bevor das jetzt in meiner eigenen Fraktion zu Bluthochdruck führt, präzisiere ich: Die Linken haben recht mit dem ersten Satz ihres vierseitigen Antrages: „Demokratie […] ist keine Selbstverständlichkeit.“ Beifall: Union Dass Sie auf den weiteren vier Seiten aus dieser richtigen Erkenntnis dann aber ausnahmslos falsche Schlussfolgerungen ziehen, zeigt, dass Sie, meine Damen und Herren, die Probleme dieses Landes nicht lösen werden. Beifall: Union ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Sie sind das Problem!« Ich will beim Thema Demokratieförderung vielleicht nur einen Punkt voranstellen: Es ist ja so, dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, wir brauchen ein Demokratiefördergesetz – also mehr Bürokratie, mehr Verwaltung –, wir brauchen mehr Geld für die Kommunen – also neue Steuern –, und wir brauchen die Abschaffung von bestehenden Prüfpflichten – also weniger Kontrolle für Ihre eigene Klientel. Meine Damen, meine Herren, man könnte fast den Eindruck gewinnen, Sie stehen mit Ihren Vorstellungen in der Tradition einer Partei, die in einem Teil von Deutschland vier Jahrzehnte allein darüber entschieden hat, was demokratisch ist und was nicht. Beifall: Union ↳ Mandy Eißing (Linke): »Wie flach! Wie flach!« Deshalb in aller Kürze: Erstens. Ein Demokratiefördergesetz ist nicht hilfreich. Es würde de facto dazu führen, dass Projektträger dauerhaft staatlich subventioniert würden. Aber wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Das heißt, der Bund muss die Möglichkeit haben, kurzfristig andere Schwerpunkte zu setzen. Denken wir beispielsweise an Hass im Netz, denken wir an KI und an Deepfakes: Da braucht es kurzfristig die Möglichkeit, ganz konkret Projekte zu fördern, ↳ Mandy Eißing (Linke) und selbstverständlich besteht die Notwendigkeit, regelmäßig zu evaluieren, ob die Arbeit der Projektträger wirklich sinnvoll ist oder nicht. Zweites Thema. Sie sprechen von der Vermögensteuer. Zumindest sind Sie da konsequent. Klimakrise, Wohnungsnot und eben auch bei „Demokratie stärken“: Überall haben Sie die Vermögensteuer als alleiniges Allheilmittel ausgemacht. Ich bin mir ziemlich sicher: Wenn der Aufzug im Reichstag kaputtginge, dann würden Sie im Fahrstuhl selbst noch diesen Punkt in den Antrag zur Erhebung einer Vermögensteuer aufnehmen. Das Problem ist aber nicht, dass wir zu wenig Geld haben. Der Staat hat kein Einnahmeproblem, er hat ein Ziel-, er hat ein Ausgabenproblem. Das ist der Grund, warum wir richtigerweise von Ministerin Prien gehört haben, dass sie sich dieses Themas mit einer neuen Förderrichtlinie in diesem Jahr annehmen wird. Beifall: Union Dritter Punkt. Kern Ihres Antrags ist die Extremismusklausel. Dazu ist vom Kollegen Körner schon einiges gesagt worden; insofern füge ich nur hinzu: Sie sprechen davon, dass es politisch und rechtlich fragwürdig sei, wie die Extremismusklausel ausgestaltet ist. Aus meiner Sicht ist politisch und rechtlich ausschließlich fragwürdig, dass Sie offensichtlich so großes Misstrauen in staatliche Stellen haben, ↳ Maren Kaminski (Linke) dass Sie Teile der Projektträgerlandschaft, die Ihnen naturgemäß besonders nahesteht, ↳ Mandy Eißing (Linke) aus staatlichen Überprüfungen herausnehmen wollen. Das ist etwas, was nicht nachvollziehbar ist. Ich glaube, dass wir an der Stelle selbstverständlich die Extremismusklausel brauchen; denn wir müssen ja schauen, was bei den Projektträgern passiert und ob die Arbeit, die sie leisten, auf dem Boden des Grundgesetzes stattfindet. Auch da besteht diese Notwendigkeit. ↳ Mandy Eißing (Linke) Gerade weil wir uns in einem Bereich bewegen, verehrte Kollegin, den wir jedes Jahr mit Hunderten Millionen Euro Steuergeld subventionieren, ↳ Filiz Polat (Grüne): »Merken Sie gar nicht, dass Sie Ihre eigenen demokratischen Prozesse infrage stellen? Das ist doch ein Bärendienst!« müssen wir schauen, dass alles ordentlich und rechtmäßig zugeht. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Waren Sie schon mal im Begleitausschuss?« Ich komme zum Abschluss und will zwei Hoffnungen äußern. Ich glaube, den Antrag braucht es nicht; aber meine Hoffnung ist, dass wir nach diesem Antrag ganz ernsthaft und wirklich zielgerichtet, modern, mit der notwendigen Flexibilität über die Neuaufstellung von Demokratie reden.
MA Marvin Schulz Union kurz Im Protokoll ↗
Selbstverständlich. ↳ Marcel Emmerich (Grüne): »Och nee! Der Tag war so schön!« ↳ Mandy Eißing (Linke): »Na klar! Gehen Sie doch noch ein Bier trinken zusammen!« ↳ David Schliesing (Linke): »„Selbstverständlich“!«
MA Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Das gibt mir die Bestätigung, die ich brauche. – Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Im Rahmen dieser Demokratieförderprogramme wird ja unter anderem die Organisation HateAid gefördert, die dadurch auffällt, dass sie Meinungsäußerungen auf X als Hassrede framt, wie es schon im Titel steht. Deswegen hat die US-Administration ja auch …
Das gibt mir die Bestätigung, die ich brauche. – Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Im Rahmen dieser Demokratieförderprogramme wird ja unter anderem die Organisation HateAid gefördert, ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Gut so!« ↳ Misbah Khan (Grüne): »Sehr gut!« die dadurch auffällt, dass sie Meinungsäußerungen auf X als Hassrede framt, wie es schon im Titel steht. ↳ Filiz Polat (Grüne) Deswegen hat die US-Administration ja auch ein Einreiseverbot gegen die beiden Chefinnen verhängt. ↳ Maja Wallstein (SPD): »Finden Sie das gut?« Da wäre jetzt meine Frage: Schließen Sie sich dieser Einschätzung der US-Administration an? Dann müssten Sie die Förderung von HateAid ja zeitnah einstellen. ↳ Doris Achelwilm (Linke) Oder widersprechen Sie der Einschätzung der US-Administration und setzen sich dafür ein, dass dieses Einreiseverbot aufgehoben wird? Dann müssten Sie aber auch erklären, wie Sie dazu kommen, weil Ihr Vorredner im Grunde genau diese Art von Förderung kritisiert hat.
MA Marvin Schulz Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Kollege, herzlichen Dank für die Frage. – Es ist natürlich so, dass wir anhand eines Einzelfalls nicht über die gesamte Demokratieförderung reden können. Das heißt: Den Konnex, den Sie hier herstellen, indem Sie Ihre Frage im Zusammenhang mit meiner Rede formulieren, ist etwas, was die Ebenen ein Stück weit durcheinanderbringt. Wir haben dazu eine ausführliche Debatte kürzlich …
Sehr geehrter Herr Kollege, herzlichen Dank für die Frage. – Es ist natürlich so, dass wir anhand eines Einzelfalls nicht über die gesamte Demokratieförderung reden können. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Ja! Das machen die aber die ganze Zeit!« Das heißt: Den Konnex, den Sie hier herstellen, indem Sie Ihre Frage im Zusammenhang mit meiner Rede formulieren, ist etwas, was die Ebenen ein Stück weit durcheinanderbringt. Wir haben dazu eine ausführliche Debatte kürzlich erst im Digitalausschuss gehabt, und die ganz konkrete Debatte in Bezug auf HateAid ist nicht abgeschlossen. Insofern – ich habe das ja gerade ausgeführt, und auch die Ministerin hat das heute Mittag hier in diesem Plenum gesagt – werden wir uns selbstverständlich noch alle diese Themen im Einzelnen angucken, und zwar im Rahmen der Überprüfung, im Rahmen der neuen Förderrichtlinie. Aber zu diesem Zeitpunkt hier zu sagen, wie wir uns im konkreten Einzelfall positionieren, ist etwas, was den Rahmen der Debatte sprengen würde. Ich will das aber trotzdem zum Anlass nehmen, in den letzten 30 Sekunden meiner Redezeit ganz grundsätzlich von meinen Hoffnungen zu berichten. Ich sagte ja, dass ich zwei habe, die ich hier zum Schluss äußern möchte. Zum einen glaube ich, dass wir darüber reden müssen, wie wir „Demokratie leben!“ wirklich in Gänze neu aufstellen, wie wir in die Lage kommen, zivilgesellschaftliches Engagement, was es ja braucht, modern, sachgerecht und flexibel zu fördern, frei von Gesetzen. Und mit Blick auf den Einstieg in meine Rede hoffe ich – und das ist die zweite Hoffnung –, dass ich trotz des Hinweises ganz am Anfang meiner Rede jetzt wieder einen Platz in meiner Fraktion finde. Herzlichen Dank. Beifall: Union
KE Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Anwesende Damen und Herren! In dem hier eingebrachten Antrag geben die Linken vor, Demokratie fördern zu wollen. Wer das glaubt, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet. Um es klar zu benennen: Die Linken haben ein anderes Demokratieverständnis als die Väter des Grundgesetzes. Die Linken wollen ebendiese Demokratie abschaffen. Im Wahlprogramm für Baden-Württemberg wird das eindeutig formuliert. …
Herr Präsident! Anwesende Damen und Herren! In dem hier eingebrachten Antrag geben die Linken vor, Demokratie fördern zu wollen. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Genau!« Wer das glaubt, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet. Beifall: AfD ↳ Felix Döring (SPD): »… und dass die AfD nicht rechtsextrem ist!« ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Oh! Da saßen Sie aber lange dran!« Um es klar zu benennen: Die Linken haben ein anderes Demokratieverständnis als die Väter des Grundgesetzes. Die Linken wollen ebendiese Demokratie abschaffen. Im Wahlprogramm für Baden-Württemberg wird das eindeutig formuliert. Zitat: „Unser Ziel ist eine sozialistische Demokratie.“ ↳ Mandy Eißing (Linke): »Sie wollen den Sumpf austrocknen!« Die sozialistische Demokratie, die Demokratie der Deutschen Demokratischen Republik, also eine Diktatur. Beifall: AfD ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Wollen wir nicht!« Der linke Demokratiebegriff führte immer zu Diktaturen. Er war die Grundlage für die über 100 Millionen Opfer des Sozialismus. ↳ Mandy Eißing (Linke) Das ist die historisch belegte Wahrheit. Nach den blutigen sozialistischen Exzessen des 20. Jahrhunderts weiß jeder: Sozialismus steht für Enteignung, Massenmord und Entmachtung des Volkes als Souverän. Beifall: AfD ↳ Felix Döring (SPD): »Ah!« ↳ Maik Brückner (Linke): »Sie bringen da was durcheinander! Falsche Rede!« Es ist also kein Wunder, dass Sie folgerichtig in Ihrem Landtagswahlprogramm fordern, ↳ Filiz Polat (Grüne) dass Menschen, die sich gerade mal drei Monate in Baden-Württemberg aufhalten, dort auch wählen dürfen. ↳ Doris Achelwilm (Linke) Illegal ins Land Gekommene sollen also Ihre schwindende einheimische Wählerschaft ersetzen. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Das hat nichts mit dem Antrag zu tun!« ↳ Linke: »Parlamentarische Demokratie!« Man will die Deutschen also nicht ausrotten wie die Ukrainer durch den Holodomor. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Zur Sache!« ↳ Marcel Emmerich (Grüne) Man möchte sie nur mithilfe von Einwanderern überstimmen. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Reden Sie eigentlich auch zum Thema?« Das ist Ihr irres Verständnis von Demokratie. Beifall: AfD Und auch Gewalt ist für Die Linke eine Form der politischen Auseinandersetzung. ↳ Mandy Eißing (Linke): »Sie haben es immer noch nicht verstanden!« Ihre Vorfeldklubs wie die Antifa, Vulkangruppe und Hammerbande zerstören nicht nur Infrastruktur, sondern auch Menschenleben. Da fragt sich Deutschland: Was macht eigentlich der Verfassungsschutz? Beifall: AfD ↳ Mandy Eißing (Linke) Trotz alledem kuschelt die CDU für den Machterhalt mit der zutiefst undemokratischen Linken. An alle Landsleute, die in diesem Jahr vor Landtagswahlen stehen: ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Wählt auf keinen Fall die AfD!« Jede Partei, die mit den Linken zusammenarbeitet, ist unwählbar. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Abschalten!« „Freiheit statt Sozialismus“ plakatierte einstmals die CDU. Diese Freiheit gibt es heute nur noch mit der Alternative für Deutschland. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Und Schutz für Verwandte!« Vielen Dank. Beifall: AfD ↳ Wolfgang Dahler (Union): »Schlechte Rede!«
MA Maja Wallstein SPD kurz Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind. (Abg. Sebastian Maack [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Und ich muss sagen: Das, was Sie jetzt hier vielleicht zum ersten Mal erleben – –
MA Maja Wallstein SPD kurz Im Protokoll ↗
Zur Begrüßung der Besucherinnen und Besucher?
MA Maja Wallstein SPD rede Im Protokoll ↗
Nein. Vielen Dank, Herr Präsident. – Wenn sie sich nachher noch mal trauen, dann vielleicht. Also noch mal: Ich begrüße Sie – das hat ja offensichtlich schon zu Aufruhr geführt – noch mal sehr herzlich und möchte sagen: Wir haben über Demokratieförderung hier schon öfter gesprochen. Tatsächlich haben wir mit unserem Koalitionspartner sehr lange darüber verhandelt. Denn auch wir wollen …
Nein. Vielen Dank, Herr Präsident. – Wenn sie sich nachher noch mal trauen, dann vielleicht. Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Martin Reichardt (AfD): »Bei Ihnen trauen wir uns immer!« Also noch mal: Ich begrüße Sie – das hat ja offensichtlich schon zu Aufruhr geführt – noch mal sehr herzlich und möchte sagen: Wir haben über Demokratieförderung hier schon öfter gesprochen. Tatsächlich haben wir mit unserem Koalitionspartner sehr lange darüber verhandelt. Denn auch wir wollen ein Demokratiefördergesetz; aber das war mit der Union nicht in den Koalitionsvertrag hineinzuschreiben. Die Grünen haben schon einen Antrag zu diesem Thema in dieser Legislatur eingebracht, und heute sind es die Linken. Warum ist das so? Weil das eigentlich eine ziemlich sinnvolle Sache ist. Denn es ist ein bisschen – ich meine, wenn wir über Zitronenfalter reden, können wir auch übers Zähneputzen reden – wie Zähneputzen. ↳ Martin Reichardt (AfD): »Das wäre bei den Grünen sicherlich mal notwendig oder bei der SPD!« Demokratieförderung ist wie Zähneputzen. Wenn du langfristig damit aufhörst, wird es halt braun. Deshalb braucht es diese Langfristigkeit. Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Täta! Tätä! Tätä! Wir sind übrigens im Bundestag und nicht beim Kölner Karneval!« Ich muss aber sagen: Zur Demokratie gehören eben Mehrheiten, und für diesen Antrag gibt es aktuell keine Mehrheit. Das wissen Sie natürlich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken. ↳ Linke Trotzdem ist es richtig, dass wir darüber reden, weil es ja schon Argumente gibt. Herr Körner und Herr Schulz, auch ich kann Ihnen das nicht ersparen – ich muss mich dem Kollegen Döring anschließen –: Sie sprechen über die Extremismusklausel, aber erwähnen dann nicht, dass die Bundeshaushaltsordnung ganz klar besagt, ↳ Felix Döring (SPD): »Sehr richtig!« dass man das Geld von Trägerinnen und Träger, die nicht zur FDGO, also der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, stehen, zurückfordern kann. Das müssten Sie eigentlich wissen. Beifall: SPD Beifall: Linke ↳ Mandy Eißing (Linke): »Hört! Hört!« Es ist auch problematisch, zu sagen: Wenn man Geld an die Kommunen gibt, dann sind das irgendwie SED-Methoden. Das ist Quatsch! Ich bin Ostdeutsche, und ich kann Ihnen sagen: Das würde bei uns keiner so deuten. ↳ Martin Reichardt (AfD): »Sie sprechen gar nicht für Ostdeutsche! Sie bekommen da nämlich als SPD gar keine Stimmen mehr! Ist Ihnen das aufgefallen?« ↳ AfD Alles in allem ist es so, dass ich mich gemeinsam mit allen Demokratinnen und Demokraten natürlich dafür starkmache, dass wir alle unterstützen, die unsere Demokratie unterstützen. Und wir müssen unsere Demokratie überall verteidigen. Wir müssen uns deshalb vielleicht auch alle starkmachen für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD. Ich frage mich: ↳ Sebastian Maack (AfD): »Welche demokratische Partei hat Angst vor einem Verbotsverfahren?« Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes? Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Martin Reichardt (AfD): »Überprüfen Sie sich doch selber!«
FR Frage des Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger Grüne rede Im Protokoll ↗
Nach welchen konkreten methodischen und qualitativen Kriterien erfolgt die KI-gestützte Auswertung der auf dem „EinfachMachen-Portal“ eingereichten Meldungen, und welche weiteren Verfahrensschritte schließen sich an diese Auswertung an? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die KI-Lösung zur Auswertung der im EinfachMachen-Portal eingereichten Meldungen ist derzeit noch in Entwicklung und wird fortlaufend weiter optimiert. Perspektivisches Ziel ist eine Zusammenfassung aller quantitativ und/oder …
Nach welchen konkreten methodischen und qualitativen Kriterien erfolgt die KI-gestützte Auswertung der auf dem „EinfachMachen-Portal“ eingereichten Meldungen, und welche weiteren Verfahrensschritte schließen sich an diese Auswertung an? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die KI-Lösung zur Auswertung der im EinfachMachen-Portal eingereichten Meldungen ist derzeit noch in Entwicklung und wird fortlaufend weiter optimiert. Perspektivisches Ziel ist eine Zusammenfassung aller quantitativ und/oder qualitativ signifikanten Hinweise aus den auswertbaren Einreichungen. Daraus sollen sowohl querschnittliche Überblicksberichte als auch themen- und vorhabenbezogene Auswertungen erstellt und den zuständigen Stellen innerhalb der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden. Frage 10
FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und was ist der Grund hierfür? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die wesentlichen Herausforderungen für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ergeben sich aus dem auf der Internetseite des BMDS veröffentlichten Zielbild „Durchbruch für Deutschland – 10 Eckpunkte für ein Zielbild für das Bundesministerium für …
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und was ist der Grund hierfür? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die wesentlichen Herausforderungen für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ergeben sich aus dem auf der Internetseite des BMDS veröffentlichten Zielbild „Durchbruch für Deutschland – 10 Eckpunkte für ein Zielbild für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung“. Frage 11
FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie möchte die Bundesregierung die Digitalisierung in Deutschland voranbringen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung treibt die Digitalisierung in Deutschland in allen Bereichen spürbar voran. Exemplarisch sei genannt: Die digitalen Infrastrukturen wachsen. 43 Prozent der Haushalte verfügen bereits über Glasfaser, und rund 3 850 geförderte Projekte schaffen 4,7 Millionen neue Anschlüsse – darunter Tausende …
Wie möchte die Bundesregierung die Digitalisierung in Deutschland voranbringen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung treibt die Digitalisierung in Deutschland in allen Bereichen spürbar voran. Exemplarisch sei genannt: Die digitalen Infrastrukturen wachsen. 43 Prozent der Haushalte verfügen bereits über Glasfaser, und rund 3 850 geförderte Projekte schaffen 4,7 Millionen neue Anschlüsse – darunter Tausende für Schulen und Krankenhäuser. Neue Förderaufrufe für 2026 folgen. Wir bauen den Deutschland Stack als offene und souveräne Plattform für prioritäre Technologiefelder. Die EUDI-Wallet als digitale Brieftasche soll Anfang 2027 in Deutschland verfügbar sein und wird derzeit in einer Sandbox erprobt. Im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist beispielhaft der Agentic AI Hub zu nennen. Frage 12
FR Frage der Abgeordneten Rebecca Lenhard Grüne rede Im Protokoll ↗
Wann wird der Gesetzentwurf zum Update des Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht, dessen Eckpunkte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im Sommer 2025 vorgestellt hat, und welche Gründe liegen für die bisherige Verzögerung vor? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Der fragegegenständliche Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau wurde am 2. März 2026 veröffentlicht und …
Wann wird der Gesetzentwurf zum Update des Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht, dessen Eckpunkte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im Sommer 2025 vorgestellt hat, und welche Gründe liegen für die bisherige Verzögerung vor? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Der fragegegenständliche Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) wurde am 2. März 2026 veröffentlicht (vgl. https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsver fahren/tkg-aenderungsgesetz-2026) und in der vergangenen Woche in die Ressortabstimmung gegeben. Länder und Verbände können bis zum 27. März 2026 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Bereits im Zuge der fragegegenständlichen Konsultation sind umfangreiche Stellungnahmen eingegangen, die sorgfältig ausgewertet und im Referentenentwurf berücksichtigt wurden. Frage 13
FR Frage des Abgeordneten Ruben Rupp AfD rede Im Protokoll ↗
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die EUDI-Wallet, die amtliche Dokumente wie den Personalausweis oder den Führerschein digital vorhalten und die zum Januar 2027 in Deutschland zum Einsatz kommen soll , zur verbindlichen Altersverifikation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Internet herangezogen und ihr Einsatz praktisch verpflichtend werden wird, wenn man Social-Media-Angebote nutzen möchte? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Durch …
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die EUDI-Wallet, die amtliche Dokumente wie den Personalausweis oder den Führerschein digital vorhalten und die zum Januar 2027 in Deutschland zum Einsatz kommen soll (vergleiche https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet), zur verbindlichen Altersverifikation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Internet herangezogen und ihr Einsatz praktisch verpflichtend werden wird, wenn man Social-Media-Angebote nutzen möchte? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Durch die EUDI-Wallet wird Nutzern prospektiv eine datensparsame Möglichkeit geboten, digitale Nachweise zu präsentieren. Die Funktion zur Altersverifikation ist freiwillig nutzbar und wird nicht als Pflichtdienstleistung eingeführt. Frage 14
FR Frage des Abgeordneten Ruben Rupp AfD rede Im Protokoll ↗
Macht sich die Bundesregierung, namentlich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, die kürzlich erhobene Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz nach einer „Klarnamenpflicht“ im Internet, die das Ende einer schützenden Anonymität im digitalen Raum bedeutete , zu eigen, und, wenn ja, wie soll nach ihren Vorstellungen eine solche Pflicht beim täglichen Nutzen des Internets administrativ und technologisch verlässlich durchgesetzt werden? Antwort …
Macht sich die Bundesregierung, namentlich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, die kürzlich erhobene Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz nach einer „Klarnamenpflicht“ im Internet, die das Ende einer schützenden Anonymität im digitalen Raum bedeutete (vergleiche www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-klarnamen-internet-100.html), zu eigen, und, wenn ja, wie soll nach ihren Vorstellungen eine solche Pflicht beim täglichen Nutzen des Internets administrativ und technologisch verlässlich durchgesetzt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, damit strafbare Äußerungen von Hass und Hetze sowie Desinformation besser bekämpft werden können. Eine Klarnamenpflicht bei der Nutzung sozialer Medien, um Rechtsverletzungen effektiver bekämpfen zu können, ist Gegenstand einer andauernden Diskussion im politischen Raum. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung liegt hierzu derzeit nicht vor. Frage 15
FR Frage der Abgeordneten Jeanne Dillschneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sicher, dass die IT- Sicherheitsanforderungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes für die öffentliche Verwaltung und ihre nachgeordneten Behörden eingehalten werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes ist ein wichtiges Anliegen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Es steht dazu in einem engen Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in …
Wie stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sicher, dass die IT- Sicherheitsanforderungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes für die öffentliche Verwaltung und ihre nachgeordneten Behörden eingehalten werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes ist ein wichtiges Anliegen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Es steht dazu in einem engen Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und erfüllt seine gesetzliche Aufgabe aus dem BSIG. Frage 16
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass im Rahmen der geplanten Reform der Führerscheinausbildung, die durch eine sogenannte „Laienphase“ gekennzeichnet sein soll, eine Benachteiligung von Personen erfolgt, die nicht auf Laien-Fahrlehrer „im besonderen Näheverhältnis“ zugreifen können, und, wenn ja, wird hierauf reagiert ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen in Österreich wird von der Bundesregierung …
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass im Rahmen der geplanten Reform der Führerscheinausbildung, die durch eine sogenannte „Laienphase“ gekennzeichnet sein soll, eine Benachteiligung von Personen erfolgt, die nicht auf Laien-Fahrlehrer „im besonderen Näheverhältnis“ zugreifen können, und, wenn ja, wird hierauf reagiert (vergleiche www.welt.de/wirtschaft/plus698c5f083c09ee32bcddcd77/die-grosse-fuehrerschein-revolution-weniger-pruefungsfragen-eltern-als-fahrlehrer.html, abgerufen am 20. Februar 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen in Österreich wird von der Bundesregierung keine Benachteiligung gesehen. Die Situation ähnelt der des Begleiteten Fahrens ab 17, von dessen Angebot auch nicht alle potenziellen Fahranfänger Gebrauch machen können oder wollen. Frage 17
FR Frage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen Grüne rede Im Protokoll ↗
Mit welchen Maßnahmen begegnet der Bund den Straßenschäden, die durch den strengen Winter verursacht wurden, laut ADAC zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Der ADAC bezieht sich in erster Linie auf Straßen in der Baulast der Kommunen und damit außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes. Für die in der Baulast des Bundes …
Mit welchen Maßnahmen begegnet der Bund den Straßenschäden, die durch den strengen Winter verursacht wurden, laut ADAC zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Der ADAC bezieht sich in erster Linie auf Straßen in der Baulast der Kommunen und damit außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes. Für die in der Baulast des Bundes liegenden Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist die Verkehrssicherheit sichergestellt. Die Autobahn GmbH und die im Auftrag des Bundes tätigen Straßenbauverwaltungen der Länder führen hierzu regelmäßige Streckenkontrollen auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch. Verkehrssicherheitsrelevante Schäden kleineren Umfangs werden dabei erkannt und umgehend beseitigt. Ist eine sofortige Beseitigung nicht möglich, wird die Gefahrenstelle abgesichert und die Beseitigung des Schadens veranlasst. Frage 18
FR Frage der Abgeordneten Mandy Eißing Linke rede Im Protokoll ↗
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz der bekanntgewordenen Lücke von 2 Milliarden Euro in ihrem Haushalt bis 2029 die für Ostdeutschland wichtigen Projekte der Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Vorpommern-Magistrale umgesetzt werden ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Das Bundesministerium für Verkehr hat großes Interesse daran, dass neben der mit Nachdruck und hoher Priorität verfolgten dringenden Sanierung und …
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz der bekanntgewordenen Lücke von 2 Milliarden Euro in ihrem Haushalt bis 2029 die für Ostdeutschland wichtigen Projekte der Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Vorpommern-Magistrale umgesetzt werden (siehe https://bahnblogstelle.com/246416/bundesregierung-fehlt-weiter-geld-fuer-den-bahnausbau/)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat großes Interesse daran, dass neben der mit Nachdruck und hoher Priorität verfolgten dringenden Sanierung und Modernisierung des Bestandsnetzes auch der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur in Deutschland vorankommt, um die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes zu verbessern. Daher arbeitet das BMV daran, die Finanzierbarkeit der notwendigen Planungen und baulichen Umsetzungen auch für weitere dringende Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Das gilt für die Mitte-Deutschland-Verbindung sowie auch für die Vorpommernmagistrale „ABS Berlin-Angermünde-Pasewalk-Stralsund-Sassnitz“. Frage 19
FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen für den Verkehrssektor sind dem Bundesministerium für Verkehr – zum Beispiel aus der wissenschaftlichen Literatur – bekannt, und wie viele Tonnen CO2 würden diese Maßnahmen jeweils sparen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Dem Bundesministerium für Verkehr liegen zahlreiche wissenschaftliche Analysen, Fachberichte und externe Expertise vor, aus denen sich Maßnahmenvorschläge ableiten lassen. Dazu zählen insbesondere der Arbeitsbericht …
Welche zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen für den Verkehrssektor (also politische Maßnahmen, die bisher noch nicht beschlossen sind) sind dem Bundesministerium für Verkehr – zum Beispiel aus der wissenschaftlichen Literatur – bekannt, und wie viele Tonnen CO2 würden diese Maßnahmen jeweils sparen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Dem Bundesministerium für Verkehr liegen zahlreiche wissenschaftliche Analysen, Fachberichte und externe Expertise vor, aus denen sich Maßnahmenvorschläge ableiten lassen. Dazu zählen insbesondere der Arbeitsbericht des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/ekmi.html), die Berichte der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität, NPM (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/berichte-npm.html) sowie die Berichte des Expertenbeirats Klimaschutz in der Mobilität, EKM (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/berichte-npm.html). Frage 20
FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie schätzt der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit des deutschen Bahnschienennetzes ein, und welche Erwägungen legt er seiner Einschätzung zugrunde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb hat oberste Priorität. Um die Resilienz zu erhöhen, entwickelt die Deutsche Bahn AG unter Einbindung des Bundesministeriums für Verkehr, des Bundesministeriums des Innern und der …
Wie schätzt der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit des deutschen Bahnschienennetzes ein, und welche Erwägungen legt er seiner Einschätzung zugrunde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb hat oberste Priorität. Um die Resilienz zu erhöhen, entwickelt die Deutsche Bahn AG (DB AG) unter Einbindung des Bundesministeriums für Verkehr, des Bundesministeriums des Innern und der Bundespolizei die Maßnahmen zum Schutz der kritischen (Schienen-)Infrastruktur weiter. Der „Arbeits-/Lenkungskreis Resilienz im Systemverbund Bahn“ ist dabei das etablierte Gremium zur Steuerung und Fortentwicklung dieser Maßnahmen. Frage 21
FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Beschlüsse zur Planfeststellung, die Projekte des Bedarfsplans Schiene betreffen, werden in den nächsten drei Monaten erwartet? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Angaben der DB InfraGO AG sind für folgende Projekte des Bedarfsplans Schiene in den nächsten drei Monaten Planfeststellungsbeschlüsse möglich. Ob das Planrecht erteilt wird, entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde. Bedarfsplanvorhaben Abschnitt ABS Lübeck – Schwerin …
Welche Beschlüsse zur Planfeststellung, die Projekte des Bedarfsplans Schiene betreffen, werden in den nächsten drei Monaten erwartet? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Angaben der DB InfraGO AG sind für folgende Projekte des Bedarfsplans Schiene in den nächsten drei Monaten Planfeststellungsbeschlüsse möglich. Ob das Planrecht erteilt wird, entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Planfeststellungsbehörde. Bedarfsplanvorhaben Abschnitt ABS Lübeck – Schwerin PFA 2 Grevesmühlen/Börzow – Landesgrenze ABS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A – Simbach – Gr. D/A PFA 1.4 ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ) PFA 2 Sierksdorf – Altenkrempe ABS Weimar – Gera – Gößnitz PFA 1 Weimar – Jena Projektbündel 7: ABS/NBS Karlsruhe – Basel PFA 8.2 NBS Freiburg – Schallstadt Projektbündel 9: ABS München – Landshut – Obertraubling – Regensburg – Marktredwitz – Hof; Elektrifizierung Hof – Marktredwitz PFA 21/22 Hof – Martinlamitz 740m-Netz Bf Gardelegen Frage 22
FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche parlamentarischen Befassungen sollen bis zum 10. Juli 2026 dem Parlament übergeben werden, und was sind die Gründe für die Verzögerungen der Berichte (vergleiche ursprünglicher Zeitplan des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 21 35)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die folgenden Vorhaben sollen voraussichtlich bis Mitte des Jahres in die parlamentarische Befassung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden bzw. …
Welche parlamentarischen Befassungen sollen bis zum 10. Juli 2026 dem Parlament übergeben werden, und was sind die Gründe für die Verzögerungen der Berichte (vergleiche ursprünglicher Zeitplan des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 21(15)35)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die folgenden Vorhaben sollen voraussichtlich bis Mitte des Jahres in die parlamentarische Befassung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden bzw. wurden bereits eingebracht: 1. ABS/NBS Hannover – Hamburg 2. NBS Dresden – Grenze DE/CZ (– Prag) 3. ABS/NBS Augsburg – Ulm (Projektbündel 6) 4. ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland 5. ABS Landshut – Plattling 6. ABS Mühldorf – Landshut 7. NBS Frankfurt – Mannheim 8. ABS Langwedel – Uelzen 9. ABS/NBS München – Kiefersfelden – Landesgrenze DE/AT Die Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan sind auf die Prüfungen der von der DB InfraGO AG eingereichten Unterlagen zurückzuführen. Frage 23
FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Gilt die Aussage von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder aus der Regierungsbefragung vom 15. Oktober 2025 noch, in der er versicherte, dass alle Straßen- und Schienenprojekte, die baureif sind, auch finanziert werden , und, sollte dies der Fall sein, wie plant das Bundesverkehrsministerium, zusätzlich zu den bestehenden Haushaltsmitteln für das Jahr 2026 weitere Mittel für die baureifen Neu- und Ausbauprojekte im Bedarfsplan …
Gilt die Aussage von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder aus der Regierungsbefragung vom 15. Oktober 2025 noch, in der er versicherte, dass alle Straßen- und Schienenprojekte, die baureif sind, auch finanziert werden (vergleiche Plenarprotokoll 21/33), und, sollte dies der Fall sein, wie plant das Bundesverkehrsministerium, zusätzlich zu den bestehenden Haushaltsmitteln für das Jahr 2026 weitere Mittel für die baureifen Neu- und Ausbauprojekte im Bedarfsplan Schiene zur Verfügung zu stellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Bundesregierung hat im Bereich Verkehr einen Schwerpunkt auf Sanierung und Modernisierung der Verkehrswege gelegt. Es bleibt daher weiterhin bei dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025 wurde zugleich vereinbart, das Verkehrsnetz durch Neu- und Ausbau weiterzuentwickeln und alles, was baureif ist, auch zu bauen. Zur Realisierung sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Frage 24
FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Trifft es (unter der Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Bundesministerium für Verkehr gemachten Angaben) zu, dass sich auf Grundlage der vom BMV veröffentlichten Zahlen aus der „Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße, Stand August 2025“ für die 57 im Bedarfsplan Schiene enthaltenen Neu- und Ausbauprojekte ein verbleibender Mittelbedarf …
Trifft es (unter der Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) gemachten Angaben) zu, dass sich auf Grundlage der vom BMV veröffentlichten Zahlen aus der „Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße, Stand August 2025“ (vergleiche 3. Zusammenfassende Auswertung der Tabellen; 3.1. Bundesschienenwege) für die 57 im Bedarfsplan Schiene enthaltenen Neu- und Ausbauprojekte ein verbleibender Mittelbedarf („Gesamtmittelbedarf“ abzüglich „davon verausgabt bis 2024“) von 187,722 Milliarden Euro ergibt und dass bei konstanter Weiterführung der momentan durchschnittlich zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für Neu- und Ausbau im Bedarfsplan Schiene von jährlich 2,56 Milliarden Euro (Mittelwert aus den jährlich vorgesehenen Geldern im Haushalt 2025, 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung für den Bedarfsplan Schiene, vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 172 des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 21/848) die Umsetzung der Neu- und Ausbauvorhaben im Bedarfsplan Schiene ohne eine deutliche Steigerung der Mittel für Neu- und Ausbau noch gut 73 Jahre und damit bis zum Jahr 2099 dauern würde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die vom Fragesteller vorgenommene Rechnung basiert auf der Annahme einer dauerhaft unveränderten und konstanten Mittelbereitstellung für den Bedarfsplan Schiene. Gemäß der geltenden Mittelfristplanung der Bundesregierung kommt es aber bereits bis 2029 zu einem Mittelaufwuchs. Hinzu kommt, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür einsetzt, dass neben der mit Priorität verfolgten dringenden Sanierung und Modernisierung des Bestandsnetzes auch der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur in Deutschland deutlich vorankommt und auskömmlich ausfinanziert wird. Frage 25
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die von DB Cargo angekündigte Veräußerung der DB-Cargo-Werkstätten und -Außenstellen bis zum 31. Mai 2026, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit August 2025 unternommen, um die Zukunft der DB-Cargo-Werkstätten und -Außenstellen zu sichern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Im Ergebnis des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland …
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die von DB Cargo angekündigte Veräußerung der DB-Cargo-Werkstätten und -Außenstellen (Rostock, Magdeburg, Senftenberg) bis zum 31. Mai 2026, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit August 2025 unternommen, um die Zukunft der DB-Cargo-Werkstätten und -Außenstellen zu sichern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Im Ergebnis des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend die DB Cargo AG ist der Vorstand der DB Cargo AG verpflichtet worden, ein umfassendes Transformationsprogramm umzusetzen. Die Maßgabe ist, unter anderem die Profitabilität des Unternehmens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 herzustellen – und dies ohne Verlustübernahmen der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung des Transformationsprozesses obliegt gemäß den einschlägigen organschaftlichen Zuständigkeiten dem Vorstand der DB Cargo AG. Der Vorstand hat zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung eingeleitet; hierzu zählt die Konsolidierung der Werkstattstrukturen, um bestehende Überkapazitäten abzubauen. Die regionale Ausgestaltung wird derzeit vom Vorstand ausgearbeitet und ist unter anderem Gegenstand der Verhandlungen zum Interessenausgleich mit den Sozialpartnern. Die Bundesregierung begleitet und überwacht den Transformationsprozess und steht im Austausch mit dem Vorstand der DB Cargo AG; eine operative Einflussnahme erfolgt im Einklang mit den aktienrechtlichen Regelungen nicht. Frage 26
FR Frage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen Grüne rede Im Protokoll ↗
Warum fördert die Bundesregierung, trotz eindeutiger statistischer und wissenschaftlicher Gegendarstellungen, Plug-in-Hybride, anstatt konsequent auf den Hochlauf der Elektromobilität zu fokussieren und die E-Auto-Förderung ausschließlich für emissionsfreie Fahrzeuge zu gewähren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger: Wichtig für die Bewertung ist, das Gesamtbild zu betrachten. Dazu gehört, die Auswirkungen der Kaufentscheidung beim Neuwagenkauf über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs in den …
Warum fördert die Bundesregierung, trotz eindeutiger statistischer und wissenschaftlicher Gegendarstellungen, Plug-in-Hybride, anstatt konsequent auf den Hochlauf der Elektromobilität zu fokussieren und die E-Auto-Förderung ausschließlich für emissionsfreie Fahrzeuge zu gewähren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger: Wichtig für die Bewertung ist, das Gesamtbild zu betrachten. Dazu gehört, die Auswirkungen der Kaufentscheidung beim Neuwagenkauf über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs in den Blick zu nehmen. Hierzu wird auf die Antwort zur Mündlichen Frage 27 (Plenarprotokoll 21/58) vom 25. Februar 2026 verwiesen. Frage 27
FR Frage der Abgeordneten Mandy Eißing Linke rede Im Protokoll ↗
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Volkswagen für das Werk in Zwickau entschieden hat, dort Batterierecycling zu betreiben, explizit auch, Standorte in Ostdeutschland hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft zu fördern, da es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt, dass die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie pragmatisch umgesetzt werden soll? Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger: Die im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplanten …
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Volkswagen für das Werk in Zwickau entschieden hat, dort Batterierecycling zu betreiben, explizit auch, Standorte in Ostdeutschland hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft zu fördern, da es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt, dass die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie pragmatisch umgesetzt werden soll? Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger: Die im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplanten Förderprogramme sollen die Kreislaufwirtschaft deutschlandweit fördern. Projekte werden nach ihrem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft unabhängig vom Standort gefördert. Das Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ fördert Projekte mit digitalen Innovationen. Insbesondere geht es um Digitalisierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass kleine und mittlere Unternehmen effizienter mit Ressourcen wirtschaften können. Auch zirkuläre und ressourceneffiziente Produktionsprozesse sollen unterstützt werden. Die Förderrichtlinie wird zurzeit mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt. Daneben ist ein weiteres Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ in Planung. Zur Erstellung der Förderrichtlinie analysiert das Bundesumweltministerium die bestehende Förderlandschaft, um Lücken für relevante Aktivitäten im Bereich Kreislaufwirtschaft zu identifizieren. Ziel ist eine gut aufeinander abgestimmte Förderlandschaft. Frage 28
FR Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten tierschutzrelevanten Maßnahmen werden derzeit im Rahmen von Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben erarbeitet, begleitet oder berücksichtigt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Tierschutz zu stärken, und es sind diesbezüglich eine Reihe konkreter Maßnahmen angelegt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Hierbei misst die Bundesregierung der Digitalisierung und Modernisierung große …
Welche konkreten tierschutzrelevanten Maßnahmen werden derzeit im Rahmen von Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben erarbeitet, begleitet oder berücksichtigt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Tierschutz zu stärken, und es sind diesbezüglich eine Reihe konkreter Maßnahmen angelegt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Hierbei misst die Bundesregierung der Digitalisierung und Modernisierung große Bedeutung bei. Auf EU-Ebene sind im Kontext dieser Frage außerdem zwei Maßnahmen der Europäischen Kommission zu nennen, welche die Bundesregierung mit großer Aufmerksamkeit begleitet. Dabei handelt es sich um die Modernisierung der EU-Tierschutzvorschriften und den sogenannten Omnibus X. Erstere umfasst bislang die bereits vorläufig geeinte EU-Verordnung über das Wohlbefinden von Hunden und Katzen, den noch auf technischer Ebene beratenen Vorschlag zur Neufassung der Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport sowie einen für Ende des Jahres angekündigten Legislativvorschlag im Bereich der Haltung landwirtschaftlich genutzter Tiere. Omnibus X ist ein Legislativvorschlag zur Vereinfachung von EU-Recht, darunter im Bereich Tierschutz. Frage 29
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung von Bildmaterial, auf welchem Tiere gequält werden, etwa bei sogenannten Hundekämpfen, zu verbieten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Das Quälen von Tieren kann gemäß § 17 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes als sogenannte rohe oder quälerische Tiermisshandlung eine Straftat darstellen. Werden im Internet Bilder oder Videos von Tieren hochgeladen, sind neben den …
Plant die Bundesregierung, die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung von Bildmaterial, auf welchem Tiere gequält werden, etwa bei sogenannten Hundekämpfen, zu verbieten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Das Quälen von Tieren kann gemäß § 17 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes als sogenannte rohe oder quälerische Tiermisshandlung eine (neben der Tiertötung eigenständige) Straftat darstellen. Werden im Internet Bilder oder Videos von Tieren hochgeladen, sind neben den tierschutzrechtlichen Regelungen auch die Vorgaben des Digital Services Act zu beachten. Anbieter digitaler Dienste sind demnach verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Bei dem beschriebenen tierquälerischen Bildmaterial dürfte es sich regelmäßig um einen rechtswidrigen Inhalt handeln. Entscheidend ist insbesondere, in welchem Kontext das Material veröffentlicht wird, zum Beispiel Dokumentation von Missständen oder bloße Unterhaltung. Zurzeit prüft die Bundesregierung, ob zusätzlich ein Verbot der Verbreitung tierquälerischer Inhalte im nationalen Recht erforderlich ist. Frage 30
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung die Veranlassung einer Dunkelfeldstudie, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen, und, wenn ja, inwiefern ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung plant nicht, eine sogenannte Dunkelfeldstudie für den beschriebenen Bereich zu veranlassen. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Anforderungen und damit auch die Ahndung sowie Sanktionierung von Verstößen gegen das …
Plant die Bundesregierung die Veranlassung einer Dunkelfeldstudie, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen, und, wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung plant nicht, eine sogenannte Dunkelfeldstudie für den beschriebenen Bereich zu veranlassen. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Anforderungen und damit auch die Ahndung sowie Sanktionierung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz obliegen den nach Landesrecht für die Durchführung des Tierschutzrechts zuständigen Behörden. In der Regel sind das die Veterinärämter der Kreise oder kreisfreien Städte. Sie verfügen über das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Informationen, um eine angemessene Beurteilung der spezifischen Umstände im Einzelfall vorzunehmen. Sie treffen die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Im Falle des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit können sie auch Bußgelder verhängen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bietet das geltende Tierschutzrecht damit das notwendige Instrumentarium, Tierschutzverstöße wirkungsvoll zu ahnden. Zusätzlich können im Fall von schwerwiegenden Verstößen auch die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Mit § 17 des Tierschutzgesetzes besteht ein eigenständiger tierschutzrechtlicher Straftatbestand, welcher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Frage 31
FR Frage der Abgeordneten Lisa Badum Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat der Bundeskanzler Friedrich Merz, der in der Vergangenheit immer wieder die Wichtigkeit internationaler Zusammenarbeit beim Klimaschutz betont hat , auf seinen kürzlichen Reisen nach Indien und Saudi-Arabien den trotz Fristablauf fehlenden bzw. laut Climate Action Tracker „kritisch unzureichenden“ Klimaplan der jeweiligen Regierungen angesprochen, um höhere Anstrengungen einzufordern, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Die …
Hat der Bundeskanzler Friedrich Merz, der in der Vergangenheit immer wieder die Wichtigkeit internationaler Zusammenarbeit beim Klimaschutz betont hat (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-regierungsbefragung-1094170), auf seinen kürzlichen Reisen nach Indien und Saudi-Arabien den trotz Fristablauf fehlenden (Indien) bzw. laut Climate Action Tracker „kritisch unzureichenden“ (Saudi-Arabien, https://climateactiontracker.org/countries/saudi-arabia/) Klimaplan (Nationally Determined Contribution, NDC) der jeweiligen Regierungen angesprochen, um höhere Anstrengungen einzufordern, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Inhalten aus vertraulichen Gesprächen des Bundeskanzlers. Der Bundeskanzler hat in seiner Rede anlässlich der Teilnahme am World Climate Leaders’ Summit am 7. November 2025 betont, dass Klimaschutz eine gemeinsame globale Kraftanstrengung ist, und alle Länder mit den entsprechenden ökonomischen Möglichkeiten und hohen Emissionen aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Frage 32
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Warum ermöglicht die Haushaltssystematik keine zentrale Erfassung von NGO-Förderungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Selbst wenn es eine Definition des Begriffs „Nichtregierungsorganisation“ geben würde, …
Warum ermöglicht die Haushaltssystematik keine zentrale Erfassung von NGO-Förderungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ (NGO) insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Selbst wenn es eine Definition des Begriffs „Nichtregierungsorganisation“ geben würde, besteht anhand des Bundeshaushalts nicht die Möglichkeit einer zentralen Erfassung bestimmter Einrichtungen, die aus dem Bundeshaushalt gefördert werden sollen: Nach § 17 Absatz 1 BHO sind im Bundeshaushalt die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Zwecken getrennt zu veranschlagen. Der Zweck einer Ausgabe oder einer Verpflichtungsermächtigung wird durch das Ziel bestimmt, das durch die Ausgabe oder die Verpflichtungsermächtigung erreicht werden soll. Ziel einer Ausgabe oder Verpflichtungsermächtigung ist nach § 6 BHO die Erfüllung von Aufgaben des Bundes. Die Förderung einer bestimmten Einrichtung ist regelmäßig jedoch keine Aufgabe des Bundes, sondern der Bund bedient sich gegebenenfalls einer Einrichtung zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die im Bundeshaushalt enthaltenen Zwecke stellen folglich regelmäßig nicht auf einzelne Einrichtungen ab. Frage 33
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele Planstellen hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, und wie viele davon sind aktuell besetzt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Haushaltsgesetzgeber hat für die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung insgesamt 91 Planstellen zur Verfügung gestellt. Aktuell sind in der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung 56 Beschäftigte eingesetzt. Weitere sieben Beschäftigte werden im Frühjahr 2026 die Einheit verstärken. Frage …
Wie viele Planstellen hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, und wie viele davon sind aktuell besetzt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Haushaltsgesetzgeber hat für die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung insgesamt 91 Planstellen zur Verfügung gestellt. Aktuell sind in der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung 56 Beschäftigte eingesetzt. Weitere sieben Beschäftigte werden im Frühjahr 2026 die Einheit verstärken. Frage 34
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung für den Anteil der OPAL-Pipeline, den Uniper verkaufen muss, ein Vorkaufsrecht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Uniper muss gemäß der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2022 ihren 20-prozentigen Anteil an der OPAL-Gaspipeline bis Ende 2026 veräußern. Ein Vorkaufsrecht der Bundesregierung besteht in diesem Zusammenhang nicht. Frage 35
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Förderungen von Nichtregierungsorganisationen, die Wahlkampf gegen Oppositionsparteien führen, vor dem Neutralitätsgebot? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Grundsätzlich gilt: Zuwendungen des Bundes werden nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung und nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinien zweckgebunden gewährt. Im Rahmen der Projektförderung gelten die entsprechenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft die zweckentsprechende Mittelverwendung fortlaufend nach Maßgabe …
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Förderungen von Nichtregierungsorganisationen, die Wahlkampf gegen Oppositionsparteien (Artikel 21 des Grundgesetzes) führen, vor dem Neutralitätsgebot? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Grundsätzlich gilt: Zuwendungen des Bundes werden nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (§ 23 und § 44 Bundeshaushaltsordnung) und nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinien zweckgebunden gewährt. Im Rahmen der Projektförderung gelten die entsprechenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft die zweckentsprechende Mittelverwendung fortlaufend nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sowie im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Entscheidungen über Fördermittel werden wegen des Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz) grundsätzlich unter Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität getroffen. Tätigkeiten und Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung und nicht Gegenstand der Förderung. Frage 36
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Wie lässt sich der seitens der Bundesregierung vorgestellte „Sofort-in-Arbeit-Plan“, wonach Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen sollen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist , mit der Notifizierung der erst kürzlich beschlossenen Verlängerung der Kontrolle der deutschen EU-Binnengrenzen , verbunden mit dem ursprünglich formulierten Anspruch des Bundeskanzlers Friedrich Merz von Zurückweisungen auch im Falle eines …
Wie lässt sich der seitens der Bundesregierung vorgestellte „Sofort-in-Arbeit-Plan“, wonach Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen sollen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vergleiche www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-dobrindt-plan-asylbewerber-sollen-schneller-arbeiten-6999647dd2efdf1bd0d2d573), mit der Notifizierung der erst kürzlich beschlossenen Verlängerung der Kontrolle der deutschen EU-Binnengrenzen (vergleiche www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/grenzkontrollen.html), verbunden mit dem ursprünglich formulierten Anspruch des Bundeskanzlers Friedrich Merz von Zurückweisungen auch im Falle eines Asylgesuchs (vergleiche www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/union-migration-grenzen-zurueckweisung-alleingang), in Einklang bringen, und inwiefern stimmt die Bundesregierung meiner Ansicht zu, dass man den angekündigten „Sofort-in-Arbeit-Plan“ dergestalt verstehen muss, dass der Anspruch umfangreicher Zurückweisungen an der Grenze, auch im Falle eines Asylgesuchs, endgültig als gescheitert angesehen werden muss (vergleiche https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aktuelles/Pressemitteilungen/20260101_Pressemitteilung_uE_Dezember_2025.pdf, Seite 3; lediglich 1 193 Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes und 58 Zurückschiebungen gemäß § 18 Absatz 3 des Asylgesetzes im Falle eines Asylgesuchs zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 31. Dezember 2025)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung sieht keinen Wertungswiderspruch wie in der Fragestellung dargestellt. Mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz wird die Prioritätensetzung in der Migrationspolitik weiter umgesetzt mit dem Ziel, Migration besser zu steuern und zu ordnen. Neben anderen Inhalten wird geregelt, dass Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei statt wie bisher nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen. Die Arbeitsaufnahme ist damit – wie bereits nach geltender Rechtslage – auch während des Asylverfahrens möglich. Mit dieser Neuregelung können Asylbewerber schneller in Arbeit gebracht werden; sie hat jedoch keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens. Ausgeschlossen sind unter anderem Personen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie solche, die im Verfahren nicht mitwirken. Die Entscheidung des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, die vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich verlängerten landseitigen Binnengrenzkontrollen über den 15. März 2026 hinaus bis zum 15. September 2026 zu verlängern, ist hiervon unabhängig zu betrachten. Diese Binnengrenzkontrollen und die damit einhergehenden Zurückweisungen von nicht vulnerablen Asylsuchenden sind als eine von mehreren migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken, und notwendig, bis ein wirksamer Schutz an den EU-Außengrenzen, ein funktionierendes Dublin-System mit Überstellungen von Flüchtlingen in die jeweils für die Asylverfahren zuständigen EU-Länder und ein Solidaritätsmechanismus tatsächlich greift. Das Ziel ist weiterhin, das irreguläre Migrationsgeschehen einzudämmen und die Schleuserkriminalität entschieden zu bekämpfen. Frage 37
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Sozialleistungen sollen beim „Sofort-in-Arbeit-Plan“ konkret auf das erzielte Einkommen angerechnet werden , und wie groß ist nach Ansicht der Bundesregierung die potenzielle Zielgruppe, die nach einem derart kurzen Voraufenthalt von lediglich drei Monaten in der Lage wäre, ein Einkommen durch eigene Arbeit zu erwirtschaften, welches nach erfolgter Verrechnung mit den erhaltenen Sozialleistungen zu einem zusätzlich verfügbaren Einkommen führt ? …
Welche Sozialleistungen sollen beim „Sofort-in-Arbeit-Plan“ konkret auf das erzielte Einkommen angerechnet werden (zum Beispiel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Unterbringung und Versorgung, Kosten im Zusammenhang mit der ärztlichen Betreuung, Kosten für Integrations- oder Sprachkurse etc.; bitte angeben, bis zu welcher Höhe jeweils angerechnet wird), und wie groß ist nach Ansicht der Bundesregierung die potenzielle Zielgruppe, die nach einem derart kurzen Voraufenthalt von lediglich drei Monaten in der Lage wäre, ein Einkommen durch eigene Arbeit zu erwirtschaften, welches nach erfolgter Verrechnung mit den erhaltenen Sozialleistungen zu einem zusätzlich verfügbaren Einkommen führt (vergleiche www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-dobrindt-plan-asylbewerber-sollen-schneller-arbeiten-6999647dd2efdf1bd0d2d573)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie auch Geduldete sind bei Hilfebedürftigkeit leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungen nach dem AsylbLG sind existenzsichernde Leistungen, die nur gewährt werden, wenn Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können. Sie umfassen dabei auch die in der Frage angeführten Kosten der Unterbringung und der Gesundheitsversorgung nach § 4 und § 6 AsylbLG. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen wird in § 7 AsylbLG geregelt. Es gilt ein Einkommensfreibetrag bei Erwerbstätigkeit in Höhe von 25 Prozent, höchstens jedoch in Höhe von 50 Prozent der maßgeblichen Bedarfsstufe des Geldbetrags zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe nach § 3a Absatz 1 und des notwendigen Bedarfs nach § 3a Absatz 2 AsylbLG. Hinzu kommen verschiedene Absetzbeträge für Steuern, Versicherungsbeiträge und andere mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Durch diesen Einkommensfreibetrag ist sichergestellt, dass Erwerbstätigen stets mehr Einkommen zur Verfügung steht als den Leistungsberechtigten, die sich nicht um Arbeit bemühen. Potenziell können daher alle vom „Sofort-in-Arbeit-Plan“ umfassten Personengruppen profitieren, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Gleichzeitig trägt die Erwerbstätigkeit bereits ab dem ersten verdienten Euro dazu bei, Ausgaben nach dem AsylbLG zu reduzieren. Das entlastet Länder und Kommunen finanziell und stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung. Frage 38
FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang haben sich die kapazitiven und organisatorischen Herausforderungen der Länder und Kommunen seit der Aussetzung des Familiennachzuges ab August 2025 im Vergleich zu den jeweiligen Vormonaten des Jahres 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert, und wie quantifiziert die Bundesregierung die Auswirkungen des ausgesetzten Familiennachzuges im ersten halben Jahr seit der Gesetzesänderung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der …
In welchem Umfang haben sich die kapazitiven und organisatorischen Herausforderungen der Länder und Kommunen (Bundestagsdrucksache 21/321) seit der Aussetzung des Familiennachzuges ab August 2025 im Vergleich zu den jeweiligen Vormonaten des Jahres 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert, und wie quantifiziert die Bundesregierung die Auswirkungen des ausgesetzten Familiennachzuges im ersten halben Jahr seit der Gesetzesänderung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Gesetzgeber musste der Überforderung der Aufnahme- und Integrationssysteme von Staat und Gesellschaft vorbeugen. Die Anreize für die Zuwanderung in das deutsche Asylsystem wurden verringert, indem der Nachzug der Kernfamilie der Schutzberechtigten bis auf Härtefälle ausgesetzt ist. Mit der Aussetzung des Familiennachzugs wurden die Zugangszahlen deutlich gesenkt. Dadurch wird die Aufgabenlast von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung und Integration reduziert. Trotz sinkender fluchtbedingter Einreisezahlen stuft der Deutsche Landkreistag die kommunalen Aufgaben nach wie vor als sehr herausfordernd ein. Die EU-Kommission hat im November 2025 festgestellt, dass sich Deutschland in Gefahr von Migrationsdruck befindet. Seit August 2025 wurden im weiteren Verlauf des Jahres 150 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 waren es rund 7 300 Visa. Im Jahr 2024 gab es circa 12 000 entsprechende Visaerteilungen. Frage 39
FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand bei der Einführung eines einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems der deutschen Polizei im Programm P20 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie ist der derzeitige Planungs- und Umsetzungsstand für den „Einzug“ der Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus der Polizeibehörden in Deutschland? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Einführung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Vorgangsbearbeitung der Polizeien von Bund …
Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand bei der Einführung eines einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems der deutschen Polizei im Programm P20 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie ist der derzeitige Planungs- und Umsetzungsstand für den „Einzug“ der Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus der Polizeibehörden in Deutschland? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Einführung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Vorgangsbearbeitung der Polizeien von Bund und Ländern erfolgt schrittweise innerhalb des Programms P20. In der ersten Phase der Harmonisierung wurde die hohe Anzahl an unterschiedlichen Vorgangsbearbeitungssystemen reduziert. Dieser Zwischenschritt vereinfacht die Anbindung aller Teilnehmer an ein gemeinsames Datenhausökosystem (DHÖS). Auf diesem werden sogenannte Services zentral bereitgestellt, welche die fachlichen Anforderungen wie zum Beispiel die Vorgangsbearbeitung abbilden. Das Datenhaus wurde im Laufe des vergangenen Jahres in den Wirkbetrieb genommen. Die ersten fachlichen Services stehen bereits zur Verfügung. Das Zielbild sieht im nächsten Schritt vor, alle deutschen Polizeien bis zum Jahr 2030 technisch in das Datenhausökosystem zu integrieren und sukzessive die weiteren fachlichen Services bereitzustellen. Der erste Programmteilnehmer erfasst bereits seit November 2025 neu erfasste Vorgangsdaten im Datenhaus. Die Anbindungen weiterer Polizeibehörden folgen in diesem Jahr. Frage 40
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundespolizei im Bereich der Direktion Berlin infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landesgrenzen seit Oktober 2023 entstanden , und wie hoch war bei diesen Binnengrenzkontrollen der Anteil der zurückgewiesenen Asylsuchenden an allen Zurückgewiesenen bzw. an allen festgestellten unerlaubten Einreisen seit dem 7. Mai 2025 ? Antwort der Parl. …
Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundespolizei im Bereich der Direktion Berlin infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landesgrenzen seit Oktober 2023 entstanden (bitte die Antwort nach Jahren darstellen sowie nach Mehrarbeitsvergütung, Zulagen, Hotelkosten usw. differenzieren), und wie hoch war bei diesen Binnengrenzkontrollen der Anteil der zurückgewiesenen Asylsuchenden an allen Zurückgewiesenen bzw. an allen festgestellten unerlaubten Einreisen seit dem 7. Mai 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 systematisch und quartalsweise ihre geleisteten Einsatzstunden sowie ihre einsatzbedingten Kosten. Eine differenzierte Betrachtung nach örtlichen Grenzabschnitten im Sinne der Fragestellung erfolgt dabei nicht. Dies gilt ebenso für die statistischen Erfassungen unerlaubter Einreisen. Frage 41
FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 2a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist und in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes gewährt worden ist, …
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 2a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist und in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes gewährt worden ist, in denen Zwangsverheiratung den Hintergrund abbildete (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, Seite 13), und, wenn ja, welche sind dies? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Ausländerzentralregister (AZR) wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 37 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erfasst, jedoch nicht differenziert nach den erfragten Absätzen, Sätzen oder Hintergründen. Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren 430 Personen im AZR erfasst, denen seit dem Jahr 2013 erstmalig ein Aufenthaltstitel nach § 37 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass es zwischenzeitlich zu Einbürgerungen bzw. dem Erreichen von Löschfristen im AZR gekommen sein kann und die Zahlen daher möglicherweise unterzeichnet sind. Aktuell haben noch 254 Personen diesen Aufenthaltstitel. Frage 42
FR Frage der Abgeordneten Schahina Gambir Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie viele der 928 Personen, die seit dem letzten Regierungswechsel aus den verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen aus Afghanistan nach Deutschland eingereist sind, sind jeweils Frauen, Männer und Minderjährige ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Seit September 2025 sind insgesamt 928 Personen im Rahmen der Aufnahmen aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. Darunter befanden sich 438 Männer und 490 Frauen. Von diesen …
Wie viele der 928 Personen, die seit dem letzten Regierungswechsel aus den verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen aus Afghanistan nach Deutschland eingereist sind, sind jeweils Frauen, Männer und Minderjährige (unter 18)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Seit September 2025 sind insgesamt 928 Personen im Rahmen der Aufnahmen aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. Darunter befanden sich 438 Männer und 490 Frauen. Von diesen Personen waren 402 minderjährig (Personen unter 18 Jahren). Frage 43
FR Frage der Abgeordneten Schahina Gambir Grüne rede Im Protokoll ↗
Warum hat die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche“ , die ein zentrales Vorhaben des 2020 verabschiedeten Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus war und Ende 2024 vorgestellt werden sollte, erst so spät und nicht öffentlichkeitswirksam vorgestellt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Forschungsvorhaben „InRa-Studie“ war …
Warum hat die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche“ (kurz InRa-Studie), die ein zentrales Vorhaben des 2020 verabschiedeten Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus war und Ende 2024 vorgestellt werden sollte, erst so spät und nicht öffentlichkeitswirksam vorgestellt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Forschungsvorhaben „InRa-Studie“ war – wie genannt – Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus aus der 19. Legislaturperiode und wurde bis Ende der 20. Legislaturperiode gefördert bzw. dann erst abgeschlossen. Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist zunächst eine Veröffentlichung zum Ende der letzten Legislatur durch die Vorgängerregierung bzw. durch den dann stattgefundenen Regierungswechsel noch nicht erfolgt. Die Ergebnisse der InRa-Studie wurden nach abschließender Redaktion durch den Zuwendungsempfänger, das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, seitens des Bundesministeriums des Innern auf der Homepage einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Frage 44
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie ist die Entwicklung der bereinigten Schutzquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei männlichen Asylsuchenden aus Afghanistan im Alter zwischen 18 und 40 Jahren , wenn Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer Betracht bleiben , und wie waren die Ergebnisse der Asylprüfung bei dieser Personengruppe im Jahr 2025 bzw. im bisherigen Jahr 2026, wenn Entscheidungen …
Wie ist die Entwicklung der bereinigten Schutzquote (ohne formelle Entscheidungen) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei männlichen Asylsuchenden aus Afghanistan im Alter zwischen 18 und 40 Jahren (gegebenenfalls bitte die Altersgruppe nehmen, bei der das BAMF davon ausgeht, dass es sich um junge Männer handelt), wenn Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer Betracht bleiben (bitte für das Jahr 2025 und das bisherige Jahr 2026 differenziert nach Monaten darstellen), und wie waren die Ergebnisse der Asylprüfung bei dieser Personengruppe im Jahr 2025 bzw. im bisherigen Jahr 2026, wenn Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer Betracht bleiben (bitte nach den vier Schutzstatus sowie nach Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig und Sonstiges differenzieren)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die erfragte Schutzquote von männlichen afghanischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren lag im Monat Januar 2025 bei 66,6 Prozent, im Februar 2025 bei 57,5 Prozent, im März 2025 bei 37,7 Prozent, im April 2025 bei 20,4 Prozent, im Mai 2025 bei 18,7 Prozent, im Juni 2025 bei 14,6 Prozent, im Juli 2025 bei 13,8 Prozent, im August 2025 bei 14,3 Prozent, im September 2025 bei 15,0 Prozent, im Oktober 2025 bei 20,6 Prozent, im November 2025 bei 17,1 Prozent, im Dezember 2025 bei 17,2 Prozent und im Januar 2026 bei 16,2 Prozent. Die weiteren angefragten statistischen Daten zur detaillierten Beantwortung der Frage können nur in Form einer statistischen Tabelle sinnvoll dargestellt werden, da sie sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lassen. Die statistischen Angaben können der Tabelle auf Seite 7417 entnommen werden: Frage 45
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie waren die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Widerrufsprüfverfahren bei Männern aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren im Jahr 2025 bzw. im bisherigen Jahr 2026 , und gibt es eine interne Vorgabe im BAMF dergestalt , dass der Abschiebeschutzstatus bei jungen, arbeitsfähigen afghanischen Männern durch entsprechende Widerrufsverfahren überprüft werden soll, und, wenn ja, wie wird dies …
Wie waren die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Widerrufsprüfverfahren bei Männern aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren (gegebenenfalls bitte die Altersgruppe nehmen, bei der das BAMF davon ausgeht, dass es sich um junge Männer handelt) im Jahr 2025 bzw. im bisherigen Jahr 2026 (bitte nach den verschiedenen Formen der Anerkennung differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben), und gibt es eine interne Vorgabe im BAMF dergestalt (oder ähnlich), dass der Abschiebeschutzstatus bei jungen, arbeitsfähigen afghanischen Männern durch entsprechende Widerrufsverfahren überprüft werden soll, und, wenn ja, wie wird dies mit Blick auf die sich aus meiner Sicht verschärfende Lage in Afghanistan begründet, und, wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung ein mir vorliegendes aktuelles Schreiben des BAMF, in dem argumentiert wird, dass „mittlerweile“ „im Allgemeinen von der Gewährleistung des Existenzminimums“ bei einer Rückkehr nach Afghanistan ausgegangen werden könne, weil zumindest durch „Gelegenheitsarbeiten“ ein „Existenzminimum auf unterster Stufe“ gesichert sei und es zudem Rückkehrhilfen gebe (bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Im Jahr 2025 ergingen 2 312 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Widerrufsprüfverfahren bei Männern aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren. In 328 Fällen erfolgte ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus oder des Abschiebungsverbots. Dies entspricht einer Aufhebungsquote von 14,2 Prozent. Im Monat Januar des Jahres 2026 ergingen 266 Entscheidungen. In 45 Fällen erfolgte ein Widerruf oder eine Rücknahme. Dies entspricht einer Aufhebungsquote von 16,9 Prozent. Die Anlage von Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erfolgt anlassbezogen aufgrund von Hinweisen oder Prüfbitten externer Behörden. In jedem Fall erfolgt eine sorgfältige, umfassende und differenzierte Würdigung sämtlicher entscheidungserheblicher Umstände im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung, sodass generalisierende Aussagen über den Inhalt und Umfang der jeweiligen Verfahrensbearbeitung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Zu dem von der Fragestellerin genannten „Schreiben des BAMF“ liegen der Bundesregierung mangels Identifizierbarkeit keine Erkenntnisse vor. Frage 46
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele Mitarbeiter sind für welche Aufgabenbereiche aktuell am „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ beschäftigt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Derzeit sind insgesamt 34 Personen im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr beschäftigt. Die genaue Aufschlüsselung nach Arbeitsbereich ist wie folgt: Arbeitsbereich Anzahl der Mitarbeiter ZUR-Leitung 4 Mitarbeiter Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung 5 Mitarbeiter Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehr 6 Mitarbeiter Arbeitsbereich Operative …
Wie viele Mitarbeiter sind für welche Aufgabenbereiche aktuell am „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) beschäftigt (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/alt-inhalte/koordinierungszentrum-nimmt-arbeit-auf-320910)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Derzeit sind insgesamt 34 Personen im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) beschäftigt. Die genaue Aufschlüsselung nach Arbeitsbereich ist wie folgt: Arbeitsbereich Anzahl der Mitarbeiter ZUR-Leitung (inkl. Geschäftszimmer und Geschäftsstelle AG IRM) 4 Mitarbeiter Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung 5 Mitarbeiter Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehr 6 Mitarbeiter Arbeitsbereich Operative Angelegenheiten der Rückführung 8 Mitarbeiter Arbeitsbereich Sicherheit 8 Mitarbeiter Arbeitsbereich Optimierung 1 Mitarbeiter Projektgruppe Querschnitt 2 Mitarbeiter Frage 47
FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung das Vorgehen der Bundespolizei in Form von verstärkten Personenkontrollen und dem Verhängen von Ausreiseverboten gegenüber Fans von Borussia Dortmund an deutschen Flughäfen bei der Abreise nach Italien zum Champions-League-Spiel gegen Atalanta Bergamo? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundespolizei nimmt die ihr gesetzlich obliegende Aufgabe des Grenzschutzes wahr. Grenzpolizeiliche Maßnahmen an den Außen- und Binnengrenzen …
Wie begründet die Bundesregierung das Vorgehen der Bundespolizei in Form von verstärkten Personenkontrollen und dem Verhängen von Ausreiseverboten gegenüber Fans von Borussia Dortmund an deutschen Flughäfen bei der Abreise nach Italien zum Champions-League-Spiel gegen Atalanta Bergamo? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundespolizei nimmt die ihr gesetzlich obliegende Aufgabe des Grenzschutzes wahr. Grenzpolizeiliche Maßnahmen an den Außen- und Binnengrenzen sowie bestimmte Schwerpunktsetzungen erfolgen dabei nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter Einbeziehung von Lageerkenntnissen. Dies schließt Kontrollen mit Identitätsfeststellungen und die Prüfung und erforderlichenfalls die Untersagung der Ausreise an der ENTSCHEIDUNGEN des BAMF über Asylanträge (afghanische Männer zwischen 18 und 40 Jahre) Aufschlüsselung nach Zeitraum Gesamt Gesamt-Entschei-dungen ohne Familienschutz Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschie-bungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Schutzquote ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen (und ohne Familienasyl bzw. Familienschutz) Ablehnungen (unbegr. abgelehnt) Ablehnungen (offens. unbegr. abgelehnt) Entscheidungen im Dublin-Verfahren (z. B. § 29 I Nr. 1 AsylG) Sonstige Verfahrenserledigungen (ohne Dublin-Entscheidungen) Januar 2025 2 954 2 878 6 233 19 1 285 66,6 % 740 35 356 204 Februar 2025 3 025 2 970 5 222 16 1 084 57,5 % 928 54 371 290 März 2025 2 933 2 870 4 186 15 610 37,7 % 1 293 56 244 462 April 2025 2 928 2 832 3 183 13 251 20,4 % 1 684 72 119 507 Mai 2025 3 382 3 285 7 184 8 226 18,7 % 1 752 97 102 909 Juni 2025 3 192 3 102 2 122 4 183 14,6 % 1 711 110 137 833 Juli 2025 2 995 2 889 5 112 7 142 13,8 % 1 545 118 152 808 August 2025 2 070 1 938 3 89 8 96 14,3 % 1 080 97 69 496 September 2025 2 337 2 022 2 76 12 93 15,0 % 967 69 62 741 Oktober 2025 2 520 1 897 7 89 3 114 20,6 % 766 56 79 783 November 2025 2 226 1 634 2 51 3 109 17,1 % 754 47 81 587 Dezember 2025 1 809 1 361 5 67 4 75 17,2 % 675 52 94 389 Januar 2026 1 963 1 497 2 56 3 87 16,2 % 701 63 84 501 Grenze im Einzelfall nach den gesetzlichen Bestimmungen des Passgesetzes ein. Diese Maßnahmen treffen die jeweils zuständigen Behörden und Dienststellen der Bundespolizei vor Ort auf Grundlage dort vorliegender Erkenntnisse und in eigenständiger Verantwortung. Frage 48
FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Daten wurden zu welchem Zweck von der Bundespolizei an italienische Behörden übermittelt, sodass die italienische Polizei Fans von Borussia Dortmund, welche zum Champions-League-Spiel gegen Atalanta Bergamo nach Italien anreisten, in ihren Ferienunterkünften aufsuchen konnte (bitte die entsprechende Rechtsgrundlage angeben)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundespolizei hat keine Daten im Sinne der Fragestellung übermittelt. Frage 49
FR Frage der Abgeordneten Jeanne Dillschneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Setzt sich die Bundesregierung in den europäischen Verhandlungen über den Digital-Omnibus für eine Änderung an der Definition personenbezogener Daten ein? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung setzt sich bei den Verhandlungen zum Digital Omnibus dafür ein, dass die Definition personenbezogener Daten in Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung ergänzt wird. Durch eine textliche Ergänzung soll die aktuelle Rechtsprechung des …
Setzt sich die Bundesregierung in den europäischen Verhandlungen über den Digital-Omnibus für eine Änderung an der Definition personenbezogener Daten ein? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung setzt sich bei den Verhandlungen zum Digital Omnibus dafür ein, dass die Definition personenbezogener Daten in Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzt wird. Durch eine textliche Ergänzung soll die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Begriff der personenbezogenen Daten abgebildet werden. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung entscheidend, um das durch die europäische Rechtsprechung entwickelte Konzept der „relativen Anonymität“ in der DSGVO umzusetzen. Frage 50
FR Frage der Abgeordneten Dr. Lena Gumnior Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, die Förderung vom mitten:drin-Projekt in Rotenburg zu übernehmen, und, falls nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Prüfung von Förderanträgen zu Einzelprojekten obliegt der zuständigen Behörde, bei der der entsprechende Förderantrag eingegangen ist. Die Entscheidung über einen Förderantrag erfolgt dabei nach den behördenspezifischen Vorgaben, zum Beispiel bestehender Förderrichtlinien, und den allgemein anzuwendenden Rechtsvorschriften, die …
Plant die Bundesregierung, die Förderung vom mitten:drin-Projekt in Rotenburg zu übernehmen, und, falls nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Prüfung von Förderanträgen zu Einzelprojekten obliegt der zuständigen Behörde, bei der der entsprechende Förderantrag eingegangen ist. Die Entscheidung über einen Förderantrag erfolgt dabei nach den behördenspezifischen Vorgaben, zum Beispiel bestehender Förderrichtlinien, und den allgemein anzuwendenden Rechtsvorschriften, die für Projektförderungen Geltung entfalten. Soweit ein Förderantrag im Sinne der mündlichen Anfrage vorliegt, wird dieser zeitgerecht durch die zuständigen Stellen geprüft und beschieden. Frage 51
FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Was ist die Position der Bundesregierung gegenüber Israel in ihren bilateralen Beziehungen zur israelischen Regierung in Bezug auf die drohende Einstellung der Arbeit mehrerer deutscher Hilfsorganisationen in Gaza durch die israelische Regierung , und wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen einer Einstellung der Arbeit der betroffenen deutschen Hilfsorganisationen für die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in Gaza ? Antwort der …
Was ist die Position der Bundesregierung gegenüber Israel in ihren bilateralen Beziehungen zur israelischen Regierung in Bezug auf die drohende Einstellung der Arbeit mehrerer deutscher Hilfsorganisationen in Gaza durch die israelische Regierung (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-02-24-humanitaere-organisationen-fechten-israels-oberstem?utm_source=perplexity), und wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen einer Einstellung der Arbeit der betroffenen deutschen Hilfsorganisationen für die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in Gaza (bitte mögliche Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellung der humanitären Versorgung vor Ort benennen)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Es ist die unveränderte Position der Bundesregierung, dass Israel verpflichtet ist, die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza sicherzustellen. Dahingehend setzt sie sich kontinuierlich gegenüber Israel dafür ein, dass humanitäre Nichtregierungsorganisationen ihre wichtige Arbeit im Einklang mit den humanitären Prinzipien fortführen können. Hilfsorganisationen dürfen rechtlich mit Registrierung bei der palästinensischen Autonomiebehörde in Gaza tätig sein. In der Praxis sind sie jedoch in der Regel darauf angewiesen, dass Israel den Zugang für internationales Personal und die Gütereinfuhr gewährt. Humanitäre Organisationen und VN-Agenturen haben wiederholt deutlich gemacht, dass der Wegfall dieser Nichtregierungsorganisationen die humanitäre Lage verschärfen wird und keine geeigneten Ersatzmaßnahmen existieren. Die Bundesregierung hat dies ebenfalls wiederholt gegenüber der israelischen Seite geltend gemacht. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 30. Januar 2026 auf die Schriftliche Frage 46 der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3928, Seite 30) und vom 23. Januar 2025 auf die Schriftliche Frage 40 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/3772, Seite 30) verwiesen. Frage 52
FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der BBC World Service 160 Fälle von Kindern, die seit Kriegsbeginn bis Juli 2025 im Gazastreifen getötet wurden, untersucht und festgestellt hat, dass 95 davon gezielt durch Schüsse in Kopf oder Brust getötet wurden, offenbar größtenteils durch die IDF , sowie von UNICEF-Angaben, dass seit Beginn der israelischen Angriffe über 64 000 Kinder in …
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der BBC World Service 160 Fälle von Kindern, die seit Kriegsbeginn bis Juli 2025 im Gazastreifen getötet wurden, untersucht und festgestellt hat, dass 95 davon gezielt durch Schüsse in Kopf oder Brust getötet wurden, offenbar größtenteils durch die IDF (vergleiche https://m.youtube.com/watch?v=orR7H8GnhCY), sowie von UNICEF-Angaben, dass seit Beginn der israelischen Angriffe über 64 000 Kinder in Gaza getötet oder schwer verletzt wurden, darunter mindestens 1 000 Babys (vergleiche www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/kinder- in-gaza-fakten/346320), und dass selbst seit dem Waffenstillstand Anfang Oktober vergangenen Jahres täglich etwa ein Kind getötet wurde (vergleiche www.unicef.org/press-releases/during-gazas-ceasefire-children-keep-being-killed), und, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Militärkooperation mit der israelischen Armee sowie für ihre Genehmigungspraxis bei Rüstungsexporten nach Israel? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Presseberichterstattung über Todesopfer und Verletzte in Gaza nimmt die Bundesregierung regelmäßig – und angesichts der mutmaßlich sehr hohen Zahl an dabei getöteten oder verletzten Kindern mit Bestürzung – zur Kenntnis. Auch nach dem am 10. Oktober 2025 in Kraft getretenen Waffenstillstand bleibt die Sicherheitslage in Gaza fragil. Die Bundesregierung ruft alle Parteien dazu auf, sich an die im Rahmen des 20-Punkte-Plans getroffenen Vereinbarungen zu halten. Die Bundesregierung setzt sich für die legitimen Sicherheitsinteressen Israels ein und pflegt vor diesem Hintergrund eine umfassende sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit Israel. Entscheidungen über Rüstungsexporte trifft die Bundesregierung generell im Rahmen von Einzelfallprüfungen. Dabei werden aktuelle Entwicklungen stets berücksichtigt. Der Schutz von Kindern in Konfliktsituationen ist für die Bundesregierung von allerhöchster Wichtigkeit. Deutschland unterstützt deshalb unter anderem seit Langem die Bemühungen der Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für Kinder in Konfliktsituation für eine Stärkung der Schutzarchitektur und arbeitet eng mit ihrem Büro zusammen. Frage 53
FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngster Berichte, wonach rund 4 200 deutsche Staatsangehörige in der israelischen Armee dienen , Handlungsbedarf, um eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an etwaigen Kriegsverbrechen im Gazastreifen zu verhindern, und beabsichtigt sie angesichts des gegen Israel erhobenen Völkermordvorwurfs, die 2011 erteilte Globalzustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung zum freiwilligen Eintritt in die israelische Armee zu widerrufen …
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngster Berichte, wonach rund 4 200 deutsche Staatsangehörige in der israelischen Armee dienen (vergleiche www.nd-aktuell.de/artikel/1197584.nahost-konflikt-deutsche-dienen-in-israels-militaer.html), Handlungsbedarf, um eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an etwaigen Kriegsverbrechen im Gazastreifen zu verhindern, und beabsichtigt sie angesichts des gegen Israel erhobenen Völkermordvorwurfs, die 2011 erteilte Globalzustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung zum freiwilligen Eintritt in die israelische Armee zu widerrufen (vergleiche https://phnom-penh.diplo.de/resource/blob/1242878/97b73cf250f102dd033ab31 8dd91e60c/verlust-sta-data.pdf), falls nein, aus welchen Gründen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Sinne der Fragestellung. Frage 54
FR Frage von Abg. Lisa Schubert Linke rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung im Vorfeld der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vergabe eines Auftrags für Kamikazedrohnen an die Unternehmen STARK Defence und Helsing geprüft, ob angesichts deren frischer Firmengründungen 2021 und 2024 möglicherweise Liefer- oder Leistungsprobleme zu erwarten sind, und, wenn ja, wie hat sie dies untersucht und mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht ? Antwort des Parl. Staatssekretärs …
Hat die Bundesregierung im Vorfeld der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vergabe eines Auftrags für Kamikazedrohnen an die Unternehmen STARK Defence und Helsing geprüft, ob angesichts deren frischer Firmengründungen 2021 und 2024 möglicherweise Liefer- oder Leistungsprobleme zu erwarten sind, und, wenn ja, wie hat sie dies untersucht und mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohnen-beschaffung-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Im Vorfeld der Vertragsverhandlungen mit den Unternehmen hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die fachliche Qualifikation sowie die sachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen anhand klarer Eignungskriterien geprüft. Zudem hat die Bundeswehr im Vorfeld des Vertragsschlusses die technologische Reife der jeweiligen Produkte getestet. Frage 55
FR Frage von Abg. Lisa Schubert Linke rede Im Protokoll ↗
Auf welche Weise prüft die Bundesregierung bei der Auftragsvergabe, welchen strategischen oder politischen Einfluss der US-Investor Peter Thiel über seine Investitionen auf den deutschen Drohnenhersteller STARK Defence nehmen kann , und teilt sie die Einschätzung des Unternehmens, dass von einer potenziellen Einflussnahme durch einen Minderheitsinvestor nicht auszugehen sei ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Im Vorfeld der Vertragsverhandlungen mit …
Auf welche Weise prüft die Bundesregierung bei der Auftragsvergabe, welchen strategischen oder politischen Einfluss der US-Investor Peter Thiel über seine Investitionen auf den deutschen Drohnenhersteller STARK Defence nehmen kann (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-02/boris-pistorius-bundeswehr-drohen-stark-defence-peter-thiel), und teilt sie die Einschätzung des Unternehmens, dass von einer potenziellen Einflussnahme durch einen Minderheitsinvestor nicht auszugehen sei (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/stark-drohnenfirma-weist-einflussnahme-durch-peter-thiel-zurueck/100201921.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Im Vorfeld der Vertragsverhandlungen mit dem Unternehmen hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die fachliche Qualifikation des Unternehmens sowie die sachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens anhand von sogenannten Eignungskriterien geprüft. Die Verträge des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr enthalten regelmäßig Geheimschutzklauseln und sehen zudem regelmäßig vor, dass nur das im Rahmen der Realisierung betroffene Personal innerhalb des Unternehmens über vertrauliche Informationen Kenntnis erhält. Darüber hinaus unterliegt das Unternehmen deutschem Recht, das gewährleistet, dass die Bundesrepublik Deutschland bei Export- und Beteiligungsfragen stets in der Lage ist, die Einhaltung ihrer Interessen sicherzustellen. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung Stellungnahmen von Unternehmen in der Presse grundsätzlich nicht. Frage 56
FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die technologischen Kompetenzen und Pilotprojekte des Innovationszentrums der Luftwaffe in Erding systematisch in den „Hub for EU Defence Innovation“ der Europäischen Verteidigungsagentur einzubringen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Strategie für den Aufwuchs des Innovationszentrums sieht eine stufenweise Erschließung der Innovationsökosysteme vor: mit ersten Regionen und thematischen Bereichen wie der Metropolregion München und …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die technologischen Kompetenzen und Pilotprojekte des Innovationszentrums der Luftwaffe in Erding systematisch in den „Hub for EU Defence Innovation“ (HEDI) der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) einzubringen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Strategie für den Aufwuchs des Innovationszentrums sieht eine stufenweise Erschließung der Innovationsökosysteme vor: mit ersten Regionen und thematischen Bereichen wie der Metropolregion München und dem maritimen Bereich in Norddeutschland beginnend über die Erschließung der Technologie-Cluster Deutschlands hin zur multinationalen Ausrichtung. Das InnoZBw ist eng in das Innovationssystem der Bundeswehr und dessen multinationale Kooperationsformate eingebettet. Die Zusammenarbeit mit HEDI und NATO DIANA soll dabei weiter aktiv vertieft werden. Frage 57
FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Wie ist die am 25. Februar 2026 im Plenum des Deutschen Bundestages getätigte Aussage des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius, laut der es im Januar 2026 bei der Bundeswehr einen Personalaufwuchs von 17 Prozent gegeben haben soll , nach Kenntnis der Bundesregierung genau zu verstehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Anzahl der militärischen Neueinstellungen lag im Januar 2026 …
Wie ist die am 25. Februar 2026 im Plenum des Deutschen Bundestages getätigte Aussage des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius, laut der es im Januar 2026 bei der Bundeswehr einen Personalaufwuchs von 17 Prozent gegeben haben soll (Plenarprotokoll 21/58, Seite 6927), nach Kenntnis der Bundesregierung genau zu verstehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Anzahl der militärischen Neueinstellungen lag im Januar 2026 bei circa 4 400. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. Frage 58
FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich bislang nach internen Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung nur etwa 10 Prozent der benötigten Freiwilligen in Mannschaftsdienstgraden für den Dienst in der Brigade Litauen gemeldet haben , und wenn nicht, wie viele Freiwillige in Mannschaftsdienstgraden haben sich bislang für den Dienst in der Brigade Litauen etwa gemeldet? Antwort des Parl. Staatssekretärs …
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich bislang nach internen Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung nur etwa 10 Prozent der benötigten Freiwilligen in Mannschaftsdienstgraden für den Dienst in der Brigade Litauen gemeldet haben (www.welt.de/politik/deutschland/plus699427726e842744e5c57eeb/warum-das-bundeswehr-dilemma-in-litauen-ein-warnsignal-fuer-die-gesamte-truppe-ist.html), und wenn nicht, wie viele Freiwillige in Mannschaftsdienstgraden haben sich bislang für den Dienst in der Brigade Litauen etwa gemeldet? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung. Grundsätzlich gilt, dass zur vollständigen Besetzung der Brigade in Litauen bis Ende 2027 alle bisherigen Maßnahmen im Zeitplan liegen. Alle bisher nach Litauen verlegten Kräfte waren ausschließlich Freiwillige. Zudem wurden weitere Maßnahmen angestoßen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Derzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass mit den initiierten Maßnahmen der personelle Aufwuchs der Brigade durch Freiwillige sichergestellt werden kann. Frage 59
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Kennt die Bundesregierung den Beitrag von Professor Dr. Carlo Masala, Professor an der Universität der Bundeswehr München , auf X, damals Twitter, in dem dieser laut einem Medienbericht ein Foto von Eva Braun sowie eines von Alice Weidel postete und im Text dazu Alice Weidel als „Mutante“ eines „Virus“ bezeichnete , und, wenn ja, hat sie sich eine Auffassung dazu …
Kennt die Bundesregierung den Beitrag von Professor Dr. Carlo Masala, Professor an der Universität der Bundeswehr München (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung), auf X, damals Twitter, in dem dieser laut einem Medienbericht ein Foto von Eva Braun sowie eines von Alice Weidel postete und im Text dazu Alice Weidel als „Mutante“ eines „Virus“ bezeichnete („Links der Virus, rechts die Mutante #Weidel“, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/weidel-nazi-vergleich/), und, wenn ja, hat sie sich eine Auffassung dazu gebildet vor dem Hintergrund der Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 13. Februar 2026 („Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet.“, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-kanzler-msc-2407218), und, wenn ja, wie lautet diese, auch mit Blick darauf, ob Personen, die andere als Virusmutante bezeichnen, die Gewähr für den jederzeitigen Eintritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bieten? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die Äußerung im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung bekannt. Herr Professor Dr. Masala tätigte die Äußerung als Privatperson. Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Äußerungen von Privatpersonen. Frage 60
FR Frage der Abgeordneten Lisa Badum Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für die bayerischen Speicher ab März eingehalten werden , und welche Mechanismen greifen in einer Gasmangellage, wenn eine Belieferung Deutschlands seitens der österreichischen Speicher 7Fields und Haidach mengenmäßig nicht mehr möglich ist? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Dieser Winter hat gezeigt, dass die saisonale Wintervorsorge ohne staatliche Eingriffe sehr gut …
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für die bayerischen Speicher ab März eingehalten werden (am 1. Februar 2026 lag der durchschnittliche Füllstand laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 weit unter 40 Prozent), und welche Mechanismen greifen in einer Gasmangellage, wenn eine Belieferung Deutschlands seitens der österreichischen Speicher 7Fields und Haidach mengenmäßig nicht mehr möglich ist? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Dieser Winter hat gezeigt, dass die saisonale Wintervorsorge ohne staatliche Eingriffe sehr gut funktioniert. Der Markt hat erfolgreich Verantwortung übernommen. Händler und Lieferanten haben die Speicher ausreichend gefüllt. Wir gehen davon aus, dass sie auch für den nächsten Winter ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Gasversorgung durch die saisonale Gasspeicherung absichern. Mit durchschnittlich -0,8°C war es der kälteste Januar seit 2017, und auch die übrigen Monate lagen unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Zu keiner Zeit bestand ein Versorgungsproblem. Auch für den nächsten Winter werden Händler und Lieferanten ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Gasversorgung durch die saisonale Gasspeicherung absichern. Darüber hinaus bestehen alternative Absicherungsmöglichkeiten, beispielsweise über Pipeline oder LNG-Importverträge. Aus dieser Situation heraus sind Maßnahmen nach §§ 35a ff. EnWG nicht angezeigt. Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit Deutschlands oder Bayerns ist die allgemeine Versorgungslage maßgeblich, nicht, ob in einzelnen Speichern die Füllstandsvorgaben eingehalten werden. Zur allgemeinen Versorgungsicherheit trugen auch die österreichischen Speicher 7Fields und Haidach bei, die direkt an das deutsche Gasnetz angeschlossen sind. Während des gesamten Winters drohte zu keinem Zeitpunkt eine Gasmangellage. Bevor diese eintritt, würde zunächst die Alarmstufe ausgerufen. Unter ihr erfolgen noch keine staatlichen Eingriffe in den Gasmarkt. Vielmehr soll und kann der Markt weiterhin eigenständig die Versorgung sicherstellen. Mit Bekanntgabe der Alarmstufe durch das BMWE kann sich jedoch bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) der Krisenstab konstituieren und die Übernahme der Bundeslastverteilung für den möglichen Eintritt der Notfallstufe vorbereiten. Die Notfallstufe würde per Rechtsverordnung ausgerufen, wenn beispielsweise eine erhebliche Störung der Gasversorgung vorliegt und marktbasierte Maßnahmen absehbar nicht mehr ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Ab hier erfolgen staatliche Eingriffe in den Markt, und die BNetzA übernimmt die Rolle des Bundeslastverteilers. Der Bundeslastverteiler hat in der Gasmangellage die Aufgabe, die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas zu sichern. Das heißt, er muss in den unterversorgten Regionen die benötigten Gasmengen beschaffen bzw. den Gasverbrauch steuern. Dabei ist insbesondere die Versorgung von geschützten Kunden (unter anderem Haushalte, grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser und Wärmeerzeuger) sicherzustellen. Frage 61
FR Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig Grüne rede Im Protokoll ↗
Mit welchen Mengen an Biomasse kalkuliert die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Pläne, Bioenergieanlagen im Rahmen der Energiekapazitätssicherung zu nutzen, alternative Kraftstoffe – einschließlich Biokraftstoffe – voranzubringen und gemäß den im Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellten Plänen, eine sogenannte „Bio-Treppe“, bei der etwa Biomethan bei Gas- und Ölheizungen zunehmend beigemischt werden soll, einzuführen, …
Mit welchen Mengen an Biomasse kalkuliert die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Pläne, Bioenergieanlagen im Rahmen der Energiekapazitätssicherung zu nutzen, alternative Kraftstoffe – einschließlich Biokraftstoffe – voranzubringen und gemäß den im Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellten Plänen, eine sogenannte „Bio-Treppe“, bei der etwa Biomethan bei Gas- und Ölheizungen zunehmend beigemischt werden soll, einzuführen, und plant die Bundesregierung bei der Umsetzung Importe von Biomasse, und, wenn ja, in welchem Umfang? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Bioenergie einschließlich alternativer Kraftstoffe wird eine relevante Rolle in der Energieversorgung zukommen. Die im Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz erwähnte Bio-Treppe, in 2029 beginnend in Höhe von 10 Prozent, sowie die geplante Grüngas-/Grünölquote, ab 2028 moderat beginnend und dann hochlaufend, werden ebenfalls klare Anreize für den verstärkten Einsatz von Bioenergie geben. Wie die Bio-Treppe genau ausgestaltet werden kann, ist Gegenstand der laufenden Arbeiten zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Eckpunkte zur Umsetzung einer Grüngas-/Grünölquote sollen bis zum Sommer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt werden. Frage 62
FR Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig Grüne rede Im Protokoll ↗
Auf welche konkreten Studien des Fraunhofer ISI und des Deutschen Biomasseforschungszentrums bezieht sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Rahmen des Interviews vom 25. Februar 2025 mit dem Deutschlandfunk , und was bedeutet es in konkreten Zahlen, wenn die Bundesministerin von „beachtlichen Biogaspotenzialen“ spricht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Im genannten Interview verweist die Ministerin allgemein …
Auf welche konkreten Studien des Fraunhofer ISI und des Deutschen Biomasseforschungszentrums bezieht sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Rahmen des Interviews vom 25. Februar 2025 mit dem Deutschlandfunk (vergleiche www.deutschlandfunk.de/neues-geg-interview-mit-katherina-reiche-cdu-bm-fuer-wirtschaft-und-energie-100.html, Minute 11:50), und was bedeutet es in konkreten Zahlen, wenn die Bundesministerin von „beachtlichen Biogaspotenzialen“ spricht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Im genannten Interview verweist die Ministerin allgemein auf anerkannte Forschungsinstitute wie die Fraunhofer-Gesellschaft und das Deutsche BiomasseForschungsZentrum (dbfz). Zu Abschätzungen von Biomassepotenzialen des dbfz siehe beispielsweise https://datalab.dbfz.de/resdb?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht davon aus, dass sich eine stabile Nachfrage nach Biogas positiv auf die Erschließung von Biogaspotenzialen im In- und Ausland auswirkt. Frage 63
FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass das geplante Chipdesign-Kompetenzzentrum die Expertise aller Standorte der Bundesrepublik Deutschland in dem Bereich in das Netzwerk integriert und kein exklusiver Verbund zwischen Sachsen und Bayern entsteht, und, wenn ja, welche sind dies konkret ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Die Bundesregierung hat sich mit der Hightech Agenda Deutschland zum Ziel gesetzt, leistungsfähige …
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass das geplante Chipdesign-Kompetenzzentrum die Expertise aller Standorte der Bundesrepublik Deutschland in dem Bereich in das Netzwerk integriert und kein exklusiver Verbund zwischen Sachsen und Bayern entsteht, und, wenn ja, welche sind dies konkret (vergleiche https://oiger.de/2025/08/03/dresden-und-muenchen-planen-gemeinsames-chipdesign-zentrum/194871)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Die Bundesregierung hat sich mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) zum Ziel gesetzt, leistungsfähige Chips „Designed in Germany“ zu ermöglichen und Deutschland zum europäischen Zentrum für Chipdesign zu machen. Eine der Flaggschiffmaßnahmen zur Mikroelektronik ist der Aufbau eines Kompetenzzentrums Chipdesign im Jahr 2026. Ziele sind unter anderem Stärkung der technologischen Souveränität im Chipdesign, Koordination eines innovationsstarken Chipdesign-Ökosystems und Anbindung an die europäische Designplattform. Zur Vorbereitung des bundesweiten Kompetenzzentrums hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in einem Whitepaper-Prozess alle Akteure aus Wissenschaft, Forschung und Industrie dazu aufgerufen, aktiv an der Gestaltung mitzuwirken. Im Rahmen des Whitepaper-Prozesses wurden 17 Konzepte und Beiträge aus Wissenschaft und Industrie eingereicht. Auf dieser Basis befindet sich derzeit eine Förderrichtlinie in Vorbereitung. Ziel ist die Förderung eines Kompetenzzentrums nach einem Wettbewerbsprozess, der durch Einbindung eines unabhängigen Expertengremiums flankiert wird. Frage 64
FR Frage der Abgeordneten Dr. Lena Gumnior Grüne rede Im Protokoll ↗
Ist aus Sicht der Bundesregierung das bestehende Strafrecht bei geschlechtsspezifischer Gewalt primär ein Instrument der Abschreckung oder eines des Opferschutzes, und woran wird der Erfolg gemessen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Dabei ist das Strafrecht weder ausschließlich ein Instrument der Abschreckung noch allein ein Mittel des Opferschutzes, sondern …
Ist aus Sicht der Bundesregierung das bestehende Strafrecht bei geschlechtsspezifischer Gewalt primär ein Instrument der Abschreckung oder eines des Opferschutzes, und woran wird der Erfolg gemessen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Dabei ist das Strafrecht weder ausschließlich ein Instrument der Abschreckung noch allein ein Mittel des Opferschutzes, sondern erfüllt beide Funktionen zugleich. Durch klare Strafandrohungen und konsequente Strafverfolgung setzt das Strafrecht ein klares Signal und wirkt general- wie spezialpräventiv. Zugleich dient es dem individuellen Schutz der Betroffenen, etwa durch strafprozessuale Schutzrechte, Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Möglichkeit, Täter zur Verantwortung zu ziehen. Der Bundesregierung ist jedoch bewusst, dass das Strafrecht geschlechtsspezifische Gewalt nicht allein verhindern kann. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein vielschichtiges gesellschaftliches Problem, dessen Ursachen nicht allein mit repressiven Mitteln beseitigt werden können. Deshalb versteht die Bundesregierung das Strafrecht als einen Baustein zum Schutz vor Gewalt. Daneben sind weitere Bausteine erforderlich, insbesondere in den Bereichen Prävention und Opferschutz. Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist ein Kernanliegen gerade auch des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und vor allem auch ein persönliches Anliegen von Ministerin Stefanie Hubig. Wir wollen den Schutz mit einem umfassenden Maßnahmenpaket verbessern. Dabei geht es nicht zuletzt auch um eine erweiterte Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema geschlechtsspezifische Gewalt. Wir alle müssen zu einer Kultur des Respekts beitragen. Dazu gehört auch, dass Zeugen von Belästigung eingreifen oder Hilfe holen und dass wir als Gesellschaft insgesamt eine Atmosphäre schaffen, in der Menschen sich sicher fühlen können. Studien zeigen, dass Sexismus und patriarchales Besitzdenken große Einflussfaktoren bei Gewalt gegen Frauen sind. Gleichberechtigung der Geschlechter muss in der Gesellschaft und in den Köpfen der Menschen ankommen. Frage 65
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Verfolgt die Bundesregierung konkrete Pläne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken, und, wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus, und inwieweit sind sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und sicherzustellen, dass sich Kinder und Jugendliche …
Verfolgt die Bundesregierung konkrete Pläne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken, und, wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus, und inwieweit sind sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet (vergleiche www.wa.de/verbraucher/merz-regierung-will-social-media-verbot-fuer-kinder-und-jugendliche-diese-folgen-bluehen-instagram-tiktok-und-anderen-94178442.html, abgerufen am 20. Februar 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und sicherzustellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen können. Insbesondere soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten. Die interdisziplinäre Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat im September 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Sie prüft Handlungsmöglichkeiten und notwendige Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Empfehlungen der Kommission sollen im Sommer 2026 vorliegen. Den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der Expertenkommission sollte nicht vorgegriffen werden. Frage 66
FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Auf welche Passage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die mündliche Frage 62 des Abgeordneten Martin Reichardt, laut der das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gemäß dem Koalitionsvertrag „weiterentwickelt“ werden solle , genau? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich unter anderem auf die Randnummern 3300 bis 3309 …
Auf welche Passage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die mündliche Frage 62 des Abgeordneten Martin Reichardt, laut der das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gemäß dem Koalitionsvertrag „weiterentwickelt“ werden solle (Plenarprotokoll 21/58, S. 7017 B), genau? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich unter anderem auf die Randnummern 3300 bis 3309 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Legislaturperiode. Frage 67
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwieweit ist die Umsetzung zur Schaffung der Work-and-Stay-Agentur nach dem Kabinettsbeschluss im November fortgeschritten , bzw. zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit dem vollständigen Start der neuen Agentur, und welche konkreten Effekte für den Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen hinsichtlich der Fachkräftesituation erwartet die Bundesregierung für die Tourismusbranche ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Zur Umsetzung der Eckpunkte zur Work-and-Stay-Agentur …
Inwieweit ist die Umsetzung zur Schaffung der Work-and-Stay-Agentur nach dem Kabinettsbeschluss im November fortgeschritten (zum Beispiel die Schaffung einer digitalen Plattform; vergleiche www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-work-and-stay-agentur-2391978), bzw. zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit dem vollständigen Start der neuen Agentur, und welche konkreten Effekte für den Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen hinsichtlich der Fachkräftesituation erwartet die Bundesregierung für die Tourismusbranche (bitte Anzahl der Arbeits- und Fachkräfte pro Jahr nennen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Zur Umsetzung der Eckpunkte zur Work-and-Stay-Agentur (WSA) hat die Bundesregierung Anfang Dezember 2025 eine Steuerungsgruppe gegründet. In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass Beauftragungen für die wichtigsten IT-Komponenten im Jahr 2026 erfolgen sollen. Zur Beantwortung der in den Eckpunkten noch offenen Frage, ob eine Zentralisierung von Zuständigkeiten zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele erforderlich ist, wurde am 9. Dezember 2025 ein Beteiligungsprozess mit den Ländern und Verbänden eingeleitet, der am 30. Januar 2026 abgeschlossen wurde. Die mit der WSA verbundenen Ziele sollen gestaffelt umgesetzt werden. Die WSA soll die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern. Konkrete Effekte für den Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen hinsichtlich der Fachkräftesituation in der Tourismusbranche durch die WSA können nicht beziffert werden. Frage 68
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern plant die Bundesregierung, Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte einzuführen, wie es die CDU auf ihrem Parteitag im Februar beschlossen hat , und teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass eine derartige Ausnahme gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, wie auch schon eine rechtliche Prüfung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ergeben hat ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: …
Inwiefern plant die Bundesregierung, Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte (zum Beispiel im touristischen Saisongeschäft) einzuführen, wie es die CDU auf ihrem Parteitag im Februar beschlossen hat (vergleiche www.tagesspiegel.de/politik/obwohl-es-rechtlich-gar-nicht-moglich-ist-cdu-will-mindestlohn-fur-saisonarbeiter-abschaffen-15278001.html), und teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass eine derartige Ausnahme gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, wie auch schon eine rechtliche Prüfung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ergeben hat (vergleiche www.tagesschau.de/wirtschaft/mindestlohn-saisonkraefte-ausnahmen-agrarministerium-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Im Koalitionsvertrag sind keine Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte vorgesehen. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll. Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist, rechtfertigt die mit der niedrigeren Bezahlung einhergehende Ungleichbehandlung von Saisonarbeitskräften nicht. Dies hat bereits das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 12.06.1996 – 5 AZR 960/94).