Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland

Tagesordnungspunkt 3 · 21/85 · 24. Juni 2026

Nachhaltige EntwicklungProgramm der Bundesregierung
93
Reden
53
Redner:innen
22.180
Wörter
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Zwischenrufe
160
Beifall
190
Meinungen
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Ich schließe hiermit die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/6636 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland Beschluss …
Ich schließe hiermit die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/6636 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland Beschluss der Bundesregierung Drucksache 21/2696 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Für die Aussprache wurde eine Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich eröffne hiermit die Aussprache und bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Platzwechsel zügig vorzunehmen. Die erste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Kathrin Michel. Beifall: SPD
KA Kathrin Michel SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachhaltigkeit bedeutet, heute so zu handeln, dass die Probleme von morgen gar nicht erst entstehen. Damit ist eigentlich alles gesagt. Denn genau darum geht es: um Vorsorge statt Nachsorge, um Investitionen statt Reparaturen, um Verantwortung statt Verschiebebahnhöfe. Wir alle wollen eine gute Zukunft – für uns, für unsere Kinder und für die …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachhaltigkeit bedeutet, heute so zu handeln, dass die Probleme von morgen gar nicht erst entstehen. Damit ist eigentlich alles gesagt. Denn genau darum geht es: um Vorsorge statt Nachsorge, um Investitionen statt Reparaturen, um Verantwortung statt Verschiebebahnhöfe. Wir alle wollen eine gute Zukunft – für uns, für unsere Kinder und für die Generationen nach uns. Denn Nachhaltigkeit ist am Ende keine abstrakte Strategie. Sie beantwortet nur die einfache Frage: Welche Welt hinterlassen wir den Menschen, die nach uns kommen? Nachhaltigkeit ist kein Umweltprogramm, Nachhaltigkeit ist ein Gesellschaftsprogramm. Sie entscheidet darüber, ob unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt, ob unsere Gesellschaft zusammenhält Beifall: Dunja Kreiser (SPD) Beifall: Union und ob unsere Kinder und Enkel auf einem lebenswerten Planeten leben können. Deshalb greift es zu kurz, Nachhaltigkeit allein auf Umwelt- und Klimaschutz zu reduzieren. Deutschland muss seine Innovationskraft mobilisieren, um mit Zukunftstechnologien und Zukunftsbranchen Wohlstand zu schaffen. Denn wirtschaftliche Stärke, soziale Sicherheit und Klimaneutralität gehören nun mal zusammen. Wer heute in Forschung investiert, stärkt morgen die Wettbewerbsfähigkeit. Wer heute in Bildung investiert, verhindert morgen Fachkräftemangel. Wer heute das Klima schützt, bewahrt nicht nur unsere wirtschaftliche Zukunft, er bewahrt auch das, was wir alle als selbstverständlich ansehen, nämlich unsere Wälder, unsere Flüsse, unsere Artenvielfalt und unsere Gesundheit. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Nachhaltigkeit schützt nicht die Natur vor dem Menschen, Nachhaltigkeit bewahrt Lebensgrundlagen des Menschen. ↳ Manuel Krauthausen (AfD): »Das sieht man an den ganzen Windkraftanlagen!« Gerade die Energiekrise und die anhaltende Hitze der vergangenen Tage haben uns gezeigt, wie verwundbar wir geworden sind. ↳ Manuel Krauthausen (AfD): »Das nennt man Sommer!« Verwundbarkeit überwinden wir nicht durch Stillstand, sondern durch Modernisierung: mit erneuerbaren Energien, mit leistungsfähigen Netzen, mit Speichertechnologien, mit Innovationen und schnellerem Fortschritt. Kolleginnen und Kollegen, Nachhaltigkeit braucht Ziele, Nachhaltigkeit braucht Strategien, und vor allem braucht Nachhaltigkeit Umsetzung. Und genau deshalb brauchen wir einen Aktionsplan für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland. Nachhaltigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Und deshalb ist sie Führungsaufgabe des Bundeskanzleramtes. Der angekündigte Aktionsplan darf nicht nur eine Sammlung guter Absichten werden. Er muss Ziele benennen, er muss Verantwortlichkeiten festlegen, er muss Fortschritte messbar machen, und er muss die Ressorts tatsächlich zusammenführen. Umso mehr bedaure ich, dass bis heute weder ein beratungsfähiger Entwurf noch ein neuer, belastbarer Zeitplan vorliegen. Gerade weil Nachhaltigkeit eine Führungsaufgabe des Bundeskanzleramtes ist, erwarte ich mehr Verbindlichkeit bei Zeitplan, Beteiligung und Umsetzung. Das Parlament möchte sich einbringen, und dafür brauchen wir eine Arbeitsgrundlage. Ein Werkstattgespräch ersetzt keine parlamentarische Beteiligung. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Kolleginnen und Kollegen, als Sprecherin meiner Fraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen beschäftigt mich noch ein weiterer Punkt. Wir diskutieren seit mehr als 20 Jahren darüber, wie Nachhaltigkeit wirksamer werden kann. Doch reicht das bisher Erreichte aus? Strategien wurden entwickelt, Ziele formuliert, Berichte veröffentlicht. Aber gelingt es uns wirklich, Nachhaltigkeit verbindlich in unsere politischen Entscheidungen zu integrieren? Ich habe daran Zweifel; denn in seiner heutigen Form ist der Parlamentarische Beirat kein ausreichend starkes Korrektiv. Wir beraten, wir empfehlen. Doch wenn Nachhaltigkeitsziele verfehlt werden, können wir nicht wirksam eingreifen. Wer Nachhaltigkeit ernst meint, muss auch die parlamentarische Kontrolle ernst meinen. Was wir brauchen, ist eine stärkere und verbindlichere Nachhaltigkeitsprüfung. Denn Nachhaltigkeit darf nicht erst geprüft werden, wenn Entscheidungen schon längst getroffen sind; sie muss Teil der Entscheidung sein. Nachhaltigkeit entsteht nicht durch schöne Bilder, Broschüren und Sonntagsreden. Nachhaltigkeit entsteht dort, wo Entscheidungen getroffen werden. Und genau dort müssen wir sie stärker verankern. Denn Nachhaltigkeit ist nicht die wirtschaftlichste Form von Politik; sie ist Vorsorge für unsere Wirtschaft, für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die natürlichen Lebensgrundlagen kommender Generationen. Ich erwarte, dass der Aktionsplan jetzt schnellstmöglich vorgelegt wird. Das Parlament steht bereit, ihn intensiv zu beraten und mitzugestalten; denn Nachhaltigkeit ist zu wichtig, um sie nur anzukündigen. Sie muss gestaltet werden – heute, nicht irgendwann. Vielen Dank und Glück auf! Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)

Michel definiert Nachhaltigkeit als umfassende gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die Wirtschaft, Ökologie und sozialen Zusammenhalt verbindet, und fordert ein zügiges Handeln der Bundesregierung durch einen konkreten Aktionsplan sowie stärkere parlamentarische Kontrollrechte.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Rainer Groß für die AfD-Fraktion. Beifall: AfD
RA Rainer Groß AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Bürger auf den Tribünen! Sie fragen sich genauso wie wir alle in zunehmendem Maße, warum es Deutschland immer schlechter geht. Die Bundesregierung bestätigt die katastrophale Lage im aktuellen Bericht zur Nachhaltigkeit, wenn sie die Ursachen für die verheerende Situation benennt: Krieg in Europa, anhaltende Wirtschaftsschwäche, Bedrohung für Demokratie und …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Bürger auf den Tribünen! Sie fragen sich genauso wie wir alle in zunehmendem Maße, warum es Deutschland immer schlechter geht. Die Bundesregierung bestätigt die katastrophale Lage im aktuellen Bericht zur Nachhaltigkeit, wenn sie die Ursachen für die verheerende Situation benennt: Krieg in Europa, anhaltende Wirtschaftsschwäche, Bedrohung für Demokratie und sozialen Zusammenhalt. Damit meint sie sicher die weiter ungehemmte und größtenteils illegale Migration, die Europa und speziell Deutschland quält. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Blödsinn! Die Zahlen gehen deutlich zurück!« Na, wenigstens ist die Bundesregierung ehrlich! Sie verkennt dabei, dass sie selbst die Ursachen für die sich dramatisch beschleunigende Abwärtsentwicklung setzt. Der vorgelegte Beschluss zur Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland ist ein Beweis genau dafür. Denn er beruft sich auf die UN-Agenda 2030, die angebliche Nachhaltigkeit mit einem Theorem von 17 Zielen und 169 Unterzielen definiert. Vieles davon ist ehrenwert und erstrebenswert wie Bekämpfung von Armut und Hunger, bezahlbare Energie, Industrie, Innovation, Wohlergehen und Frieden. Leider wird diese unverbindliche UN-Agenda von 2015 in Verbindung mit dem Green Deal von 2019 als Gesamtstrategie für eine zentralistisch-sozialistische, wirtschafts- und wohlstandsfeindliche Einheitstransformation missbraucht↳ SPD: »Quatsch!« und linksideologisch überfrachtet. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD) Die Jünger dieser aus der Zeit gefallenen Sekte sitzen in Brüssel, aber auch hier im Hause. Von linksextrem über grünextrem bis in weite Teile der Union halten sich teure Märchen der Energie- und sonstiger Wenden. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Ja, und wir? Hallo! Sie müssen uns auch noch beschimpfen!« Das Mantra der Nachhaltigkeit als Rettung vor der Apokalypse? Die daraus folgende Strategie der Dekarbonisierung hat nun leider gar nichts mit einer erfolgreichen Zukunft zu tun. Für Deutschland ist sie zum Bauplan des verhängnisvollen Untergangs geworden. Beifall: AfD ↳ Johannes Wagner (Grüne): »Den Sie herbeireden! Der Sie erfreut!« Spätestens seit 2015 geht es in Europa, aber vor allem mit Deutschland, bergab. ↳ Johannes Wagner (Grüne) Der Anteil der EU-Staaten am Weltsozialprodukt ist seit 2015 auf 14 Prozent zurückgegangen und wird 2026 weiter fallen. Wo bleibt sie denn, die neue grüne Wertschöpfung? Stattdessen: hohe staatliche Abschöpfungen, hohe Energiepreise, und das führt zu Inflation und wirtschaftlicher Stagnation. ↳ Johannes Wagner (Grüne): »Nichts verstanden!« BDI-Präsident Leibinger hat vor wenigen Tagen den Rückgang der deutschen Industrieproduktion seit 2015 mit 15 bis 20 Prozent beziffert. Das sind Hunderttausende Arbeitsplätze, und Zehntausende mittelständische Unternehmen mit ins Grab. Herr Dr. Wiener, ist das Alarmismus? Ich glaube kaum. Das Eigenkapital der Energieversorger und der Autoindustrie: vernichtet. Was hätte man damit alles Schlaues finanzieren können! Zumindest für Teile der Union mag das Selbsttäuschung sein, die Angst, den grün-roten Irrweg der Demontage zu verlassen. Für die SPD, vertreten durch einen Bundesumweltminister, ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Sehr guter Mann!« der sich stur und faktenbefreit gegen Kernkraft wehrt, oder eine Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die in direkter Fortsetzung einer grünen 360-Grad-Außenministerin eine feministische Entwicklungspolitik betreibt, ist es aber Vorsatz. Und das verzeiht Ihnen der Wähler nicht. Beifall: AfD Dabei haben Sie jetzt die Chance: Die Welt verabschiedet sich gerade vom Klimawahn. Sie wächst, teilweise mit zweistelligen Raten. Das Horrorszenario des Weltklimarates: abgeräumt. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Wo leben Sie denn? Fahren Sie mal nach China!« ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Fahren Sie mal nach China! Schauen Sie sich mal die Kernkraftwerke an!« ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Da fahren auch die Züge!« Bald wird es wieder ein Überangebot mit extrem niedrigen Öl- und Gaspreisen geben, dazu Kernenergie, Marktwirtschaft, Freiheit, ein Konjunkturprogramm. Wir brauchen also vor allem einen Ausstieg aus dem ideologisch besetzten Begriff von Nachhaltigkeit. Politik ist nachhaltig, wenn sie den Menschen dient, ihnen Freiheit und Wohlstand bringt – mit günstiger, verlässlicher Energie, ohne Bürokratie und Bevormundung. Wenn Sie die Kraft nicht haben: Wir, die Alternative für Deutschland, werden sie haben. ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Sicher nicht!« ↳ Union: »Das glaubt Ihnen kein Mensch!« Vielen Dank. Beifall: AfD

Der Redner kritisiert die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung als sozialistische und wirtschaftsfeindliche Ideologie, die für den wirtschaftlichen Abstieg Deutschlands verantwortlich sei, und fordert eine Rückkehr zu Marktwirtschaft, Kernenergie und Freiheit.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Volker Mayer-Lay. Beifall: Union Beifall: SPD
VO Volker Mayer-Lay Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne starke Wirtschaft gibt es keine nachhaltige Entwicklung. Ohne wettbewerbsfähige Unternehmen gibt es keine Arbeitsplätze. Ohne Wachstum gibt es keine Investitionen, ob in Bildung, in Forschung oder auch in den Klimaschutz. Ohne solide Staatsfinanzen gibt es keine Generationengerechtigkeit. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird viel zu oft auf Umwelt- und Klimaschutz reduziert. Das …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne starke Wirtschaft gibt es keine nachhaltige Entwicklung. Ohne wettbewerbsfähige Unternehmen gibt es keine Arbeitsplätze. Ohne Wachstum gibt es keine Investitionen, ob in Bildung, in Forschung oder auch in den Klimaschutz. Ohne solide Staatsfinanzen gibt es keine Generationengerechtigkeit. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird viel zu oft auf Umwelt- und Klimaschutz reduziert. Das greift einfach zu kurz, weil Nachhaltigkeit bedeutet, unseren Kindern und unseren Enkeln ein Land zu hinterlassen, das ökologisch gesund ist, ja, aber auch sozial stabil und wirtschaftlich stark. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Johannes Wagner (Grüne) Wir begrüßen daher ausdrücklich die Neuausrichtung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie; denn darin wird es erstmals richtig klar: Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bleiben unser klarer Kompass. Entscheidend ist aber, dass aus Zielen konkrete Ergebnisse werden. Der missionsorientierte Ansatz der Bundesregierung ist etwas völlig Neues; denn jetzt wird Nachhaltigkeit messbar, und zwar bei Themen, die eben auch Nachhaltigkeit bedeuten: Bürokratie abbauen, Genehmigungen beschleunigen, Digitalisierung vorantreiben, unseren Staat leistungsfähiger machen, dauerhaftes Wirtschaftswachstum, solide Staatsfinanzen, gleichwertige Lebensverhältnisse, gesellschaftlicher Zusammenhalt oder auch das aktuelle Thema der Landesverteidigung. Nichts ist nachhaltiger als der Erhalt des Friedens, meine Damen und Herren. Beifall: Union Und statt nur in Organigrammen zu denken, geht es um aktives, spürbares politisches Handeln – genau das, was die Menschen von uns zu Recht erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sowohl wir als Parlamentarischer Beirat als auch der Staatssekretärsausschuss haben jetzt die Zukunftsfragen ausdrücklich in unserer Zuständigkeit verankert. Damit wird unsere Arbeit als Nachhaltigkeitspolitiker gezielt auf eine breitere inhaltliche Basis und auf die zukünftigen Herausforderungen ausgerichtet. Wir werden diesen Weg im engen Schulterschluss mit dem Kanzleramt sehr gerne weiterhin begleiten. Unser Anspruch ist ein ganz einfacher: Nachhaltig ist, was Deutschland stärker macht: wirtschaftlich stärker, ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »Das hätten wir auch gerne!« sozial stärker, ökologisch stärker und damit zukunftsfähiger für die kommenden Generationen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wir begrüßen ausdrücklich den geplanten Aktionsplan der Bundesregierung. Wir danken ihr dafür, dass das Thema endlich auch ganzheitlich betrachtet wird. Mit dem neuen Aktionsplan wird enkelgerechte Politik wirklich spürbar werden. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Der Redner argumentiert für eine ganzheitliche Definition von Nachhaltigkeit, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Stärke gleichermaßen umfasst und nicht allein auf Umweltschutz reduziert werden darf. Er betont, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Friedenssicherung wesentliche Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Politik sind, und unterstützt die messbarkeitsorientierte Neuausrichtung der Bundesregierung.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Johannes Wagner. Beifall: Grüne
JO Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem der Koalition! Fast neun Monate haben Sie gebraucht – für eine 30-minütige Debatte zum Thema Nachhaltigkeit. Das nenne ich mal eine schwere Geburt. Das Ergebnis: 30 Minuten für 17 globale Nachhaltigkeitsziele: für das Klima, soziale Gerechtigkeit, für die Zukunft unserer Kinder. Das ist keine Debatte, das ist ein schlechter Witz. …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem der Koalition! Fast neun Monate haben Sie gebraucht – für eine 30-minütige Debatte zum Thema Nachhaltigkeit. Das nenne ich mal eine schwere Geburt. ↳ Felix Schreiner (Union): »Na ja! Wollen wir doch mal sagen, wie das früher war! Bei euch war es gar nicht auf der Tagesordnung!« Das Ergebnis: 30 Minuten für 17 globale Nachhaltigkeitsziele: für das Klima, soziale Gerechtigkeit, für die Zukunft unserer Kinder. Das ist keine Debatte, das ist ein schlechter Witz. Beifall: Grüne Ich erinnere mich noch sehr gut daran, was die Kollegen der Union während der Zeit der Ampelregierung hier an diesem Pult gefordert haben. Ralph Brinkhaus – da sitzt er – hat es gefordert; Felix Schreiner – da sitzt er – hat es gefordert; Wolfgang Stefinger hat es gefordert: eine Nachhaltigkeitswoche, verankert in der Geschäftsordnung, jährlich, verbindlich, mit Ministerinnen und Ministern im Saal. ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »Das ist ja meine Rede!« Immerhin ist der Umweltminister heute da. ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »Die Ampel war auch nicht besser!« Und nicht nur das: Die CDU/CSU-Fraktion hat es formell beantragt, vor zwei Jahren: Drucksache 20/12981, eingebracht von Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion: eine Nachhaltigkeitswoche – jedes Ziel, jeder Sektor, jedes Jahr. ↳ Felix Schreiner (Union): »Ihr habt es abgelehnt!« Und heute? 30 Minuten Debatte, mit neun Monaten Verspätung. Was besonders perfide ist: Sie setzen hier heute die Debatte auf, während keine 3 Kilometer von hier im Konrad-Adenauer-Haus ein sogenanntes Werkstattgespräch stattfindet. Thema Klimaschutz, oder besser: kein Klimaschutz. Dort treffen sich gerade die Antiklimaschutzhardliner Ihrer Fraktion, um zu diskutieren, wo man beim Klimaschutz zurückdrehen kann. ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Sehr gut! Doch noch lernfähige Menschen!« Katherina Reiche, Carsten Linnemann, Gitta Connemann sind dort vertreten, alle in bester Gesellschaft. Und die Anständigen von Ihnen müssen hier sitzen, im Plenum zuhören, können dort nicht mitdiskutieren. Das ist nicht richtig! Beifall: Grüne Dass Ihr eigener Expertenrat Ihnen attestiert, dass Sie die Klimaziele nicht einhalten, juckt Sie nicht. Dass wir gerade am eigenen Körper spüren, wie es sich anfühlt, wenn die Klimakrise eskaliert, juckt Sie nicht. ↳ Maximilian Kneller (AfD): »So ein Schwachsinn!« Denn es geht Ihnen ja um die Wirtschaft. Aber ich sage Ihnen mal was: Auf einem brennenden Planeten gibt es auch keine wachsende Wirtschaft. Beifall: Grüne Lachen: AfD (einzelne Abg.) Und noch etwas: Hätten Sie die Photovoltaikindustrie und die E-Auto-Industrie nicht aus diesem Land getrieben, hätten wir sogar Klimaschutz mit Wirtschaft verbinden können. Beifall: Grüne Aber, liebe Koalition, Nachhaltigkeit ist mehr als Klimaschutz und Wirtschaft. Es geht auch um soziale Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit. Da muss ich Ihnen als Arzt und Mitglied des Gesundheitsausschusses etwas sagen: Diese großen Kürzungsprogramme im Gesundheitswesen sind so was von ungerecht! Sie kürzen hier einseitig. Sie treffen damit die gesetzlich Versicherten, 90 Prozent der Menschen hier im Land und Millionen von Menschen im Gesundheitswesen. Wie wäre es mal mit Strukturreformen oder Prävention? Das wäre nachhaltig. Oder mal eine ganz radikale Idee: die Vermögenden in die gesetzliche Krankenversicherung mit aufnehmen. Beifall: Grüne Beifall: Ates Gürpinar (Linke) Die sind nämlich meistens in der PKV und beteiligen sich nicht am Solidarsystem. Das ist nicht nachhaltig. Wir brauchen eine Bürgerversicherung. ↳ Maximilian Kneller (AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben zu Beginn dieser Legislatur gemeinsam den Einsatz dieses Beirats beschlossen, auch mit der Union.

Johannes Wagner kritisiert die kurz gehaltene Debatte über Nachhaltigkeit als unzureichend und wirft der Koalition sowie der Union Widersprüche zwischen versprochenen Klimazielen und实际em Handeln vor. Zudem fordert er soziale Gerechtigkeit im Gesundheitswesen durch Strukturreformen und eine Bürgerversicherung.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion.
JO Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Um Gottes willen, nicht von der AfD. Die fragen immer nur irgendwelche faktenleugnerischen Dinge. Wir haben gemeinsam den Einsatz des Beirats beschlossen, auch mit der Union. Deswegen mein Appell an die Union: Halten Sie sich an Ihre Beschlüsse, halten Sie sich an Ihre Anträge, und vor allem: Tun Sie endlich etwas, damit Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit in diesem Land vorangehen! …
Um Gottes willen, nicht von der AfD. Die fragen immer nur irgendwelche faktenleugnerischen Dinge. ↳ AfD Wir haben gemeinsam den Einsatz des Beirats beschlossen, auch mit der Union. Deswegen mein Appell an die Union: Halten Sie sich an Ihre Beschlüsse, halten Sie sich an Ihre Anträge, und vor allem: Tun Sie endlich etwas, damit Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit in diesem Land vorangehen! Beifall: Grüne Erst der angebliche Herbst der Reformen, dann der Winter des Wartens, jetzt der Sommer des Stillstandes. Das Klima wartet nicht auf Ihre nächste Jahreszeit. Vielen Dank. Beifall: Grüne

Der Redner weist die AfD als faktenleugnerisch zurück und kritisiert die Union scharf für ihren politischen Stillstand, während er sie auffordert, eigene Beschlüsse zur Förderung von Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit umzusetzen.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend moralischpolemischpragmatisch Populismus 0,30 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der Kollege aus der AfD-Fraktion, Herr Schmidt, der die Zwischenfrage stellen wollte, kann jetzt seine Kurzintervention halten.
DR Dr. Paul Schmidt AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Wagner, Sie haben ja gesagt, für Sie als Arzt sei es ganz wichtig, dass wir jetzt was gegen die Erderwärmung tun. Sie haben ja gerade gesagt, wie schlimm das alles sei. Vor diesem Hintergrund: Wie schlimm finden Sie es, dass wir 30 Prozent unserer Energieerzeugung, die CO2-frei gewesen ist, die wir hier 30 Jahre lang hatten, einfach abgeschaltet haben, …
Herr Wagner, Sie haben ja gesagt, für Sie als Arzt sei es ganz wichtig, dass wir jetzt was gegen die Erderwärmung tun. Sie haben ja gerade gesagt, wie schlimm das alles sei. Vor diesem Hintergrund: Wie schlimm finden Sie es, dass wir 30 Prozent unserer Energieerzeugung, die CO2-frei gewesen ist, die wir hier 30 Jahre lang hatten, einfach abgeschaltet haben, auf Ihr Betreiben hin? Es ist Ihre Politik gewesen, unsere Kernkraftwerke abzuschalten. ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Ja!« Das ist die DNA der Grünen. Das ist der Grund, warum sie gegründet wurden. Das hat dazu geführt, dass wir sehr viel mehr CO2 freisetzen als nötig. Frankreich mit 75 Prozent Kernkraft setzt 44 Gramm CO2 pro Kilowattstunde frei.↳ Dunja Kreiser (SPD): »Die sind gerade abgeschaltet! In der Schweiz auch!« Wir in Deutschland setzen 344 Gramm CO2 pro Kilowattstunde frei – wegen Ihrer Politik. Und Sie stellen sich hierhin und werfen das allen anderen vor. Beifall: AfD ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Jetzt kommt wieder irgendein Bullshit-Bingo!«

Der Redner kritisiert die Energiepolitik der Grünen und wirft ihnen vor, durch die Abschaltung der Kernkraftwerke unnötig hohe CO2-Emissionen verursacht zu haben.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend polemischpragmatisch Populismus 0,30 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
JO Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Also, Ihre Ignoranz passt wirklich auf keine Kuhhaut. In Frankreich werden gerade die Atomkraftwerke runtergefahren, weil sie kein Wasser zur Kühlung haben und es so heiß ist. Außerdem: Vergleichen Sie mal, was eine Kilowattstunde Strom aus einem Atomkraftwerk kostet, mit der aus Erneuerbaren! Fragen Sie mal in der Privatwirtschaft, wer denn privatwirtschaftlich ein Atomkraftwerk versichern möchte! Und eine letzte Sache, …
Also, Ihre Ignoranz passt wirklich auf keine Kuhhaut. Lachen: AfD (einzelne Abg.) In Frankreich werden gerade die Atomkraftwerke runtergefahren,↳ Karsten Hilse (AfD): »Stimmt nicht!« weil sie kein Wasser zur Kühlung haben und es so heiß ist.Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Dr. Paul Schmidt (AfD): »Falsch!« ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »5 von 56! 5 von 56 werden gedrosselt!« ↳ Maximilian Kneller (AfD): »5 von 56 werden ein bisschen gedrosselt!« Außerdem: Vergleichen Sie mal, was eine Kilowattstunde Strom aus einem Atomkraftwerk kostet, mit der aus Erneuerbaren! Fragen Sie mal in der Privatwirtschaft, wer denn privatwirtschaftlich ein Atomkraftwerk versichern möchte! ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Warum konnten die dann betrieben werden, wenn die alle nicht versichert waren? So ein Schwachsinn!« Und eine letzte Sache, die Sie kontrollieren können – wenn Sie dazu fähig sind, die Fakten zu kontrollieren –: Gucken Sie mal, wie viel Prozent des Stroms in den letzten Jahren, bevor die AKWs abgeschaltet worden sind, von Atomkraftwerken erzeugt worden sind! Da sind Sie weit weg, etwa eine Zehnerpotenz, von Ihren 30 Prozent. Also, Ihre Ignoranz passt wirklich auf keine Kuhhaut. Beifall: Grüne ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »Du hast überhaupt keine Ahnung!« ↳ Maximilian Kneller (AfD): »Glauben Sie das eigentlich selber? Das glauben Sie nicht selber, oder?«

Der Redner greift die AfD scharf an und argumentiert gegen Atomkraft, indem er auf Probleme in Frankreich durch Hitze, fehlende Versicherbarkeit und höhere Kosten im Vergleich zu Erneuerbaren verweist.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Lorenz Gösta Beutin. Beifall: Linke
LO Lorenz Gösta Beutin Linke rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Deutschland ist ein Land, das von Engagement, Innovation und Offenheit geprägt ist und eine Zukunft mit einem Reichtum an Chancen und Möglichkeiten bietet.“ Das ist der erste Satz des Berichts zur Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung. Und seien wir mal ehrlich, liebe Bundesregierung: Das ist so inhaltsleer; das hätte auch ChatGPT schreiben können. Ich will an …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Deutschland ist ein Land, das von Engagement, Innovation und Offenheit geprägt ist und eine Zukunft mit einem Reichtum an Chancen und Möglichkeiten bietet.“ Das ist der erste Satz des Berichts zur Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung. Und seien wir mal ehrlich, liebe Bundesregierung: Das ist so inhaltsleer; das hätte auch ChatGPT schreiben können. Beifall: Linke ↳ Andreas Bleck (AfD): »Ja, oder Die Linke!« Heiterkeit: AfD (einzelne Abg.) Ich will an drei Punkten deutlich machen, wo die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung aus diesem Antrag nicht mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen übereinstimmen, auf die Sie sich ja eigentlich berufen. In Ziel acht der Vereinten Nationen heißt es im Original – Zitat –: „Dauerhaftes, inklusives Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“. Klingt gut, oder? Aber was macht die Bundesregierung daraus? Zitat aus dem Bericht: „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“. Haben Sie gemerkt, was fehlt? Das inklusive Wachstum fehlt,↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »Sie können kein Englisch! Das englische „inclusive“ heißt „umfassend“, nicht „inklusiv“!« die Vollbeschäftigung und die menschenwürdige Arbeit. Warum fehlt das in diesem Bericht? Das ist kein Zufall. Inklusives Wachstum bedeutet nämlich gerechte Verteilung von Arbeit und Einkommen und Abbau gesellschaftlicher Ungleichheit. ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »O Gott! Wieder einer, der kein Englisch kann!« Das ist die Definition von inklusivem Wachstum. Das wäre richtig; das sollte sich die Bundesregierung auf die Fahne schreiben. Beifall: Linke Und warum haben Sie die menschenwürdige Arbeit als Ziel aus Ihrem Bericht gestrichen? Nun, weil die Bundesregierung an den Achtstundentag heranwill, der von der Arbeiterbewegung erkämpft worden ist, und ihn streichen will. Das ist ein Angriff auf menschenwürdige Arbeit. Das werden wir gemeinsam mit den Gewerkschaften und allen, die das falsch finden, zurückweisen. Beifall: Linke Als viertes Ziel formuliert die Bundesregierung sodann „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“. Auch das klingt erst mal ganz gut. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen heißt es allerdings: Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen, und zwar sofort, und die Produktion bezahlbarer und sauberer Energie ausbauen. Schauen wir uns an, was diese Bundesregierung macht. Sie macht das, was Wirtschaftsministerin Reiche betreiben will: das Rollback im Interesse der fossilen Konzerne, nämlich Netzausbau und Windkraft ausbremsen, Photovoltaik ausbremsen, Gaskraftwerke statt Batteriespeicher bauen und natürlich die Wärmewende versenken und Wohnen damit unbezahlbar machen. Das ist der komplett falsche Weg. Kehren Sie da um! Beifall: Linke Der dritte Punkt: „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“. Nun, was wollen die Vereinten Nationen? Sie schreiben: Beendigung von Armut und Hunger und Abbau von Ungleichheit. – Das ist wesentlich weiter gehend als das, was die Bundesregierung will. Wer für diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt eintritt – das sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen –, der sollte am 4. Juli mit uns in Erfurt gemeinsam auf die Straße gehen. Wir sind alle „widersetzen“. Vielen Dank. Beifall: Linke Beifall: Johannes Wagner (Grüne) ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Sie sind ja ein toller Demokrat! Wenn Sie so demonstrieren, wie Sie Vorstandssitzungen machen, dann wird das nichts!«

Beutin kritisiert den Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung als inhaltsleer und wirft ihr vor, durch Streichung von Begriffen wie „inklusives Wachstum“ und „menschenwürdige Arbeit“ sowie eine fossile Energiepolitik gegen die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu verstoßen.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Elisabeth Winkelmeier-Becker für die Unionsfraktion. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
EL Elisabeth Winkelmeier-Becker Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat uns eine Unterrichtung über ihre ersten Pläne zur Nachhaltigkeitsstrategie im November 2025 vorgelegt. Ich möchte zunächst ausdrücklich begrüßen, welchen Stellenwert die Bundesregierung diesem Thema beimisst. Sie hat sich explizit zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und ihren Zielen bis 2030 bekannt, auch zur internationalen Nachhaltigkeitspolitik, und macht das zur Grundlage der heutigen Politik. Denn …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat uns eine Unterrichtung über ihre ersten Pläne zur Nachhaltigkeitsstrategie im November 2025 vorgelegt. Ich möchte zunächst ausdrücklich begrüßen, welchen Stellenwert die Bundesregierung diesem Thema beimisst. Sie hat sich explizit zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und ihren Zielen bis 2030 bekannt, auch zur internationalen Nachhaltigkeitspolitik, und macht das zur Grundlage der heutigen Politik. Denn es geht darum, dass wir heute so entscheiden und handeln, dass auch für die nächsten Generationen Freiheitsräume erhalten bleiben und die Grundlagen für ein gutes Leben bestehen bleiben. Es ist gut, dass auf der Ebene der Bundesregierung dazu auch die passenden Strukturen geschaffen worden sind, nämlich der Staatssekretärsausschuss, der ressortübergreifend berät und entscheidet, und auch eine ziemlich überzeugende Neubesetzung beim Rat für Nachhaltige Entwicklung. Wir drei – der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen und diese beiden Strukturen – werden auch weiterhin gut zusammenarbeiten. Die Bundesregierung hat fünf prioritäre Handlungsfelder benannt: die Staatsmodernisierung, –

Die Rednerin begrüßt die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und würdigt die geschaffenen institutionellen Strukturen sowie die Zusammenarbeit der Gremien zur Sicherung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Frau Kollegin.
EL Elisabeth Winkelmeier-Becker Union kurz Im Protokoll ↗
– die nachhaltige Wirtschaft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, –
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Frau Kollegin, es gibt den Wunsch zu einer Zwischenfrage.
EL Elisabeth Winkelmeier-Becker Union kurz Im Protokoll ↗
– die natürlichen Lebensgrundlagen und auch die internationale Zusammenarbeit. – Ja, bitte?
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Es gibt den Wunsch zu einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie die zulassen?
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Wagner. Bitte. ↳ Andreas Bleck (AfD): »Keine Zwischenfrage zulassen, aber selber eine stellen!« ↳ AfD: »Oh nein!«
JO Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, ich nehme Ihnen das wirklich ab, dass Sie sich für die Dinge einsetzen, die Sie gerade angesprochen haben – das meine ich ernst –, auch im Ausschuss. Sie leiten den Beirat sehr professionell und auch sehr engagiert. Aber ich möchte Sie trotzdem fragen: Sie sitzen gerade hier mit anderen engagierten Abgeordneten Ihrer Partei, während sich keine 3 …
Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, ich nehme Ihnen das wirklich ab, dass Sie sich für die Dinge einsetzen, die Sie gerade angesprochen haben – das meine ich ernst –, auch im Ausschuss. Sie leiten den Beirat sehr professionell und auch sehr engagiert. Aber ich möchte Sie trotzdem fragen: Sie sitzen gerade hier mit anderen engagierten Abgeordneten Ihrer Partei, während sich keine 3 Kilometer von hier im Konrad-Adenauer-Haus im Werkstattgespräch der Widerstand in Ihrer Partei gegen nachhaltige Politik formiert. Es ist ein offenes Geheimnis – das kann man auch überall nachlesen –, dass dort in diesem Werkstattgespräch wirklich überlegt wird, wo Klimaschutz zurückgedreht werden kann. Da wird gesagt: Das schadet der Wirtschaft. – Man sieht gar nicht die Verbindung von Klima und Wirtschaft, die wir beide und auch andere in unseren Fraktionen auf jeden Fall so sehen. Wie gehen Sie damit um, dass gerade jetzt, parallel zu dieser Debatte, die hier aufgesetzt worden ist, im Konrad-Adenauer-Haus dieses Werkstattgespräch gegen Klimaschutz stattfindet?

Wagner konfrontiert Winkelmeier-Becker mit dem Widerspruch, dass während sie hier an der Debatte teilnimmt, im CDU-Hauptquartier ein Workshop stattfindet, der den Klimaschutz ausbremsen will.

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EL Elisabeth Winkelmeier-Becker Union rede Im Protokoll ↗
Ich werde nach dieser Debatte auch dorthin fahren und daran teilnehmen. Sie halten mich jetzt eine Minute länger auf, ehrlich gesagt. Aus meiner Sicht – aber da bin ich bei Weitem nicht alleine, weil wir eben für diese Ziele einstehen; ich werde im Laufe meiner Rede auch noch dazu kommen – kann ich nur sagen: Ein Werkstattgespräch ist immer gut. …
Ich werde nach dieser Debatte auch dorthin fahren und daran teilnehmen. Sie halten mich jetzt eine Minute länger auf, ehrlich gesagt. Heiterkeit: Union Heiterkeit: AfD Heiterkeit: SPD (einzelne Abg.) Aus meiner Sicht – aber da bin ich bei Weitem nicht alleine, weil wir eben für diese Ziele einstehen; ich werde im Laufe meiner Rede auch noch dazu kommen – kann ich nur sagen: Ein Werkstattgespräch ist immer gut. Man darf immer klüger werden; man darf immer auch über die verschiedenen Standpunkte reden. Wir müssen dann sehen, dass daraus die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Auch ist ein Werkstattgespräch kein Beschlussgremium für unsere Partei, für unsere Programmatik, sondern dazu haben wir andere Gremien; das kennen Sie ja auch. Wir werden diese Diskussion mit sehr guten Argumenten führen. Ich bin immer ein Fan von Fakten und werde versuchen, auf eine gute Beschlussfassung in meiner Partei Einfluss zu nehmen, Beifall: Felix Schreiner (Union) Beifall: Grüne und dann komme ich auch gerne darauf zurück. Zunächst aber noch Folgendes: Die Bundesregierung hat ihre Priorität Nummer eins auf die Staatsmodernisierung gesetzt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Thema, wenn es darum geht, Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen. Viel zu oft erfahren wir im Moment, dass der Staat nicht überall so funktioniert, wie wir uns das vorstellen und wie es eigentlich auch der selbstgesetzte Maßstab sein müsste. Aber ich denke, dass wir hier gerade auch mit Minister Wildberger zu messbaren Fortschritten kommen werden. Ich möchte aber als Vorsitzende des Beirats – das wurde schon angesprochen – auch von unserer Arbeit berichten. Wir haben uns vor allem einem Thema gewidmet – ein Thema, das auch die Bundesregierung in ihren fünf Zielen nennt –, und zwar der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Dazu gehört auch das Klima. Ich denke, dieses Thema ist deshalb besonders wichtig, weil wir hier Entscheidungen treffen, die die nachfolgenden Generationen in ganz besonders existenzieller Weise betreffen und die, anders als bei den anderen Themen, eben nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden können. Deshalb tragen wir hier eine besondere Verantwortung. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Wir haben deshalb ein Fachgespräch mit der Deutschen Meteorologischen und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft an den Anfang der Beratungen des Nachhaltigkeitsbeirats gestellt, die im September einen sehr dringlichen Klimaaufruf verabschiedet hatten, und zwar aufgrund eigener Messungen. Sie haben den dringenden Appell an die Politik gerichtet, alles dafür zu tun, dass sich der Klimawandel nicht weiter beschleunigt. Sie haben uns auch aufgezeigt, welche Folgen aus einem mittleren Szenario resultieren, also wenn wir so weitermachen wie bisher. Ich denke, wir sollten diese Warnungen sehr, sehr ernst nehmen. Wir haben uns auch mit weiteren Themen in diesem Kontext beschäftigt: Wie kann ökologisches Bauen gelingen? Wie kann Stadtplanung gelingen, sodass Menschen von der Hitze weniger stark betroffen sind? Ich denke, wir werden in diesem Sinne auch weitermachen. Wir freuen uns auf die weiteren Vorschläge und Missionen der Bundesregierung und werden uns sehr gerne in die Beratungen einbringen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit. Danke schön. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Die Rednerin verteidigt das interne Werkstattgespräch ihrer Partei als Diskursforum ohne Beschlusskompetenz, betont die Notwendigkeit der Staatsmodernisierung zur Rückgewinnung von Vertrauen und berichtet über die Arbeit des Nachhaltigkeitsbeirats unter Berufung auf wissenschaftliche Klimawarnungen.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Dr. Rainer Kraft. Beifall: AfD
DR Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Es gibt manche, die mit dem Thema Nachhaltigkeit wenig anfangen können, die das nur für ein Schlagwort der Regierung halten, um Durchhalteparolen zu verbreiten. Ich halte es für einen Anspruch, an dem ich Sie messen werde. Das fängt bei der Organisation dieser Debatte an. 2021 bestand noch die Absicht, jährlich eine parlamentarische …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Es gibt manche, die mit dem Thema Nachhaltigkeit wenig anfangen können, die das nur für ein Schlagwort der Regierung halten, um Durchhalteparolen zu verbreiten. Ich halte es für einen Anspruch, an dem ich Sie messen werde. Das fängt bei der Organisation dieser Debatte an. 2021 bestand noch die Absicht, jährlich eine parlamentarische Woche der Nachhaltigkeit durchzuführen. In den Folgejahren schrumpfte das auf einen Schwerpunkttag, und jetzt sind wir bei einer 30-minütigen Debatte – drei Regierungen, drei Kanzler und die schrumpfende Bereitschaft, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Deutschland für die entscheidenden Fragen der Zukunft aufgestellt ist. Warum ist das so? Ich sage es Ihnen: weil es die Politik dieser Regierung und der Vorgängerregierungen war und ist, Deutschland schlecht bis gar nicht auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Beifall: AfD In der Regel scheitern Sie ja schon an der Gegenwart. Ich will Ihnen das auch beweisen. Das Nachhaltigkeitsziel Nummer acht der von Ihnen zitierten Agenda 2030 fordert ein nachhaltiges, umfassendes Wirtschaftswachstum sowie vollständige und produktive Beschäftigung. Das ist der Anspruch. Aber wie schaut es in der Realität aus? Die Bundesregierung misst ihren Erfolg daran, ob die Menschen in Deutschland wirtschaftlich vorankommen. Die Realität ist vernichtend. Deutschland liegt heute auf dem Niveau von 2018: acht Jahre Stillstand, acht vergeudete Jahre. Wenn jetzt gleich gerufen wird: „Krise“, „Pandemie“ und „Angriffskrieg“, dann sage ich: Das sind nur Ihre Ausreden. Denn andere Länder können sich verbessern. In der EU haben sich zum Beispiel Frankreich, Tschechien und Griechenland verbessert, Polen hat sich im gleichen Zeitraum sogar drastisch verbessert. Selbst die Brexitbriten haben leicht bessere Werte als Deutschland, und von USA und Taiwan wollen wir hier erst gar nicht reden. Wir sind abgehängt, und daraus folgt: Die Gründe für die schwache Wirtschaft liegen allein bei Ihrer Politik. Beifall: AfD Ein weiterer Punkt, bei dem Sie versagen, ist die Ausbildung der Jugend, der Zukunft unserer Nation. Der entsprechende Nachhaltigkeitsindikator erfasst, wie viele junge Menschen weder arbeiten noch eine Ausbildung machen noch eine Schule besuchen. Seit 2014 steigt der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss in Deutschland. Ebenfalls seit 2014 steigt der Anteil der Jugendlichen ohne Berufsabschluss. Als Folge steigt seit vielen Jahren nun der Anteil der Jugendarbeitslosigkeit. Mit anderen Worten: zwölf Jahre, in denen sich die Situation der Jugend verschlechtert hat, zwölf Jahre, in denen Sie geflissentlich das Problem gemessen, aber nicht gelöst haben, und zwölf verlorene Jahre für die nächste Generation. Ihre Politik bietet der Jugend keine Zukunft. Ihre Politik ist Verrat an der Jugend. Beifall: AfD ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Also mehr Austausch mit Russland!« Meine Damen und Herren, Sie verpflichten sich der Agenda 2030. Das ist lächerlich; denn Sie verfehlen die von dieser Agenda aufgestellten Kriterien kolossal. Es gibt Bananenrepubliken mit besseren Indikatorwerten. Diese Regierung ist unfähig, Deutschlands Probleme entschlossen zu lösen. Deswegen ist es besser, sie macht den Weg frei für eine andere. Beifall: AfD

Der Redner kritisiert die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung scharf und wirft ihr wirtschaftliches Versagen sowie Verrat an der Jugend vor, wobei er einen Regierungswechsel fordert.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Den Schluss in dieser Debatte macht Caroline Bosbach für die Unionsfraktion. Beifall: Union Beifall: Kathrin Michel (SPD)
CA Caroline Bosbach Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Begriff der Nachhaltigkeit braucht ein neues Image. Hinter diesem schillernden Begriff verbirgt sich so viel Gutes, so viel Erstrebenswertes. Aber genau das ist in den vergangenen Jahren leider erfolgreich in den Hintergrund gedrängt worden. Warum? Ich glaube, wenn viele Menschen – gerade aus der Wirtschaft, viele Unternehmer – das Wort schon hören, denken …
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Begriff der Nachhaltigkeit braucht ein neues Image. Hinter diesem schillernden Begriff verbirgt sich so viel Gutes, so viel Erstrebenswertes. Aber genau das ist in den vergangenen Jahren leider erfolgreich in den Hintergrund gedrängt worden. Warum? Ich glaube, wenn viele Menschen – gerade aus der Wirtschaft, viele Unternehmer – das Wort schon hören, denken sie an Berichtspflichten, an etwas Lästiges, an noch mehr Regulierung. Das ist irgendwo auch verständlich. Deswegen bin ich überzeugt, dass wir diesen Begriff und mit ihm all das, wofür er steht – alle drei Dimensionen –, wieder zurückerobern und vor allem wieder positiv besetzen müssen. Besonders begrüße ich daher zum Beispiel, dass der Aktionsplan laut Beschluss, den wir vorliegen haben, bei den Handlungsfeldern der Missionen an erster Stelle ganz bewusst nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen gesetzt hat. Denn „Nachhaltigkeit“ und „Generationengerechtigkeit“ sind ja so Buzzwords, die in keiner guten Sonntagsrede fehlen dürfen. Aber wenn wir uns anschauen, wie generationengerecht wir wirklich handeln, dann muss man mit Blick auf das vergangene Jahr feststellen: Das ist so semigut gelungen. Ich erinnere mich exemplarisch noch gut an die Diskussion im vergangenen Jahr, als es um die anstehende XXL-Verschuldung gegangen ist, seinerzeit noch mit dem alten Bundestag. Damals hat man allen Kritikern, auch mir, gesagt: Hör mal, das sind doch die Straßen und Schienen von morgen, Caroline; das musst du doch verstehen. – Ich habe damals gesagt: Mag alles richtig sein, aber die Schulden von heute sind vor allem die Steuern von morgen. ↳ Dr. Rainer Kraft (AfD): »Und die Zinsen!« Das gehört halt leider auch zur Wahrheit dazu. – Und damit es nicht heißt, Frau Bosbach hat wieder gemeckert: Nein, ich finde, man darf auch mal Kritik üben, wenn man das mit der Generationengerechtigkeit wirklich ernst meint. Ich möchte meine Rede mit einem kleinen anekdotischen Erlebnis beenden, vor allem in Anbetracht der vergangenen Rede. Man glaubt ja hier immer, am morgigen Tag geht die Welt unter. Nachhaltigkeitsdebatten sind auch ein fester Bestandsteil auf vielen Wirtschaftskongressen. CSRD, EU-Taxonomie, CO2-Bilanzierung, ESG-Fragebögen – alles doppelt und dreifach und leider sehr kompliziert. Jedenfalls möchte ich von einer Begegnung auf dem Wirtschaftstag im vergangenen Jahr in Berlin erzählen. Am Ende eines solchen Tages brummen dir wirklich die Ohren; von morgens bis abends Panels, da gibt es nichts, was du noch nicht gehört hast. Vom letzten Wirtschaftstag ist mir eigentlich nur ein Satz besonders im Gedächtnis geblieben, und zwar von Carsten Spohr, CEO der Lufthansa. Er ist gefragt worden: Wie geht man denn mit einer Gesellschaft um, die über diese Themen gar nicht mehr so richtig sprechen möchte, die sauer ist und die sich immer mehr radikalisiert? – Da hat er gesagt: Wenden Sie sich an meine Airline, und kaufen Sie diesen Leuten ein Flugticket. Und dann sollen die sich nicht an den Strand legen, sondern sich dort das Land angucken. Ich finde, dass er damit sehr schön zum Ausdruck gebracht hat, dass wir uns alle miteinander wirklich öfter mal fragen können, ob es denn woanders auf der Welt wirklich so viel besser ist als bei uns. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wir haben ein großartiges Land, auf das wir stolz sein können. Ich bin es auf jeden Fall, und deswegen werde ich mich auch weiterhin für eine positive und nachhaltig ausgerichtete Zukunft einsetzen. Danke schön. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Die Rednerin fordert eine Neubesetzung des Begriffs Nachhaltigkeit weg von bürokratischer Regulierung hin zu generationengerechter Finanzpolitik und betont gleichzeitig die Notwendigkeit eines positiven, patriotischen Blicks auf Deutschland.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Damit schließe ich jetzt die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 21/2696 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Wenn das nicht der Fall ist, dann verfahren wir auch hier wie vorgeschlagen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 5, dem letzten Tagesordnungspunkt an diesem Tag: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin …
Damit schließe ich jetzt die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 21/2696 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Wenn das nicht der Fall ist, dann verfahren wir auch hier wie vorgeschlagen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 5, dem letzten Tagesordnungspunkt an diesem Tag: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität Drucksache 21/6105 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Für die Aussprache wurde erneut eine Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, zügig die Plätze zu wechseln. Erste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Kathrin Gebel. Beifall: Linke
KA Kathrin Gebel Linke rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir stehen vielen Krisen gegenüber, ob die Abwendung der Klimakatastrophe, die Schaffung von Gleichberechtigung oder das Erkämpfen des guten Lebens für alle. Und dafür brauchen wir doch die klügsten Köpfe in diesem Land. Deswegen brauchen wir auch keine ungerechten Quoten, und deshalb fordern wir Linke in unserem Antrag die Einführung geschlechtergerechter, paritätisch besetzter Landeslisten. Denn: …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir stehen vielen Krisen gegenüber, ob die Abwendung der Klimakatastrophe, die Schaffung von Gleichberechtigung oder das Erkämpfen des guten Lebens für alle. Und dafür brauchen wir doch die klügsten Köpfe in diesem Land. Deswegen brauchen wir auch keine ungerechten Quoten, und deshalb fordern wir Linke in unserem Antrag die Einführung geschlechtergerechter, paritätisch besetzter Landeslisten. Beifall: Linke Beifall: Ulle Schauws (Grüne) Denn: Es gibt schon eine Quote. Aber es ist eben eine inoffizielle Quote für eher so mittelmäßig kompetente Männer. Frauen leisten in diesem Land zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit 72 Milliarden Stunden unbezahlte Sorgearbeit. Das ist mehr als die komplette Erwerbsarbeit in diesem Land. Sie haben während der Pandemie im Einzelhandel, im Bildungsbereich, im Gesundheitsbereich den Laden zusammengehalten. ↳ Andreas Bleck (AfD): »Und was ist, wenn ein mittelintelligenter Mann sich zur Frau erklärt?« Und trotzdem bekommen sie nicht ihren gerechten Anteil an der Macht. Der Anteil von Frauen im Bundestag stagniert seit Jahrzehnten bei 30 Prozent. Ich finde, es ist wirklich Zeit, zu sagen: Wir wollen nicht nur unser Stück vom Kuchen. Wir wollen unsere Hälfte der Bäckerei. Beifall: Linke Beifall: Hakan Demir (SPD) Beifall: Grüne Denn im Grundgesetz heißt es ganz klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Unser Grundgesetz macht es also nicht nur möglich, es gibt uns sogar den Auftrag, aktiv Gleichberechtigung zu schaffen. Und das bedeutet auch, Geschlechterparität in unseren Parlamenten einzuführen. Beifall: Linke ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Nein, bedeutet es nicht! Grober Unfug! Das wissen Sie auch!« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Wir wissen schon, von welcher Seite die Falschinfos kommen!« Vier Frauen haben diesen Passus erkämpft, vier Parlamentarierinnen.↳ Beatrix von Storch (AfD) Stellen Sie sich vor, was 315 Parlamentarierinnen alles erkämpfen könnten! Weltweit werden Proteste für die Demokratie angeführt von Frauen, ob im Iran, in Belarus, in Mexiko oder in Polen. Auch hier in Deutschland gehen Frauen für ihre Rechte und gegen diejenigen, die sie an den Herd ketten wollen, auf die Straße. Deswegen heißt es am 4. und 5. Juli in Erfurt: „Wir sind widersetzen“. Beifall: Linke Beifall: Filiz Polat (Grüne) ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Ihr seid gewalttätige Antidemokraten! Das ist was anderes!« ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Aufruf zu Straftaten im Deutschen Bundestag!« In unserem Antrag stellen wir klar: Das Versprechen einer vollen Demokratie kann es nur zusammen mit Frauen geben, und dieses Versprechen kann nur mit Parität eingelöst werden. Laut dem Global Gender Gap Report würde es noch 163 Jahre dauern, bis Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der politischen Teilhabe Realität ist. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Bis dahin gibt es eh nur noch Diverse! Also hat sich die Frage dann erledigt!« Und was soll ich sagen? Ich bin ein ungeduldiger Mensch. Warten wir keine 163 Jahre, bis Gleichberechtigung erreicht ist! Kommen wir unserem Verfassungsauftrag nach! Wir Frauen sind eine Mehrheit in der Bevölkerung, wir Frauen leisten die Mehrheit der Arbeit in diesem Land, und wir Frauen haben ein Anrecht auf unseren gerechten Anteil an der Macht. Parität jetzt! Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Carmen Wegge (SPD) ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Das war ja selbst für die Linken von beeindruckender gedanklicher Schlichtheit!«

Die Rednerin fordert die Einführung geschlechterparitätischer Landeslisten, um die Gleichberechtigung von Frauen in der Politik durchzusetzen, und begründet dies mit dem Verfassungsauftrag sowie der hohen unbezahlten Sorgearbeit von Frauen.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend moralischemotionalpolemischpragmatisch Populismus 0,30 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum. Beifall: Union Beifall: Carmen Wegge (SPD)
DR Dr. Martin Plum Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen sind in Deutschland in der Mehrheit. Sie machen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung aus. Hier im Deutschen Bundestag sind dagegen nur ein Drittel der Abgeordneten Frauen. Das kann und das darf uns nicht zufriedenstellen, und das stellt uns als CDU und CSU auch nicht …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen sind in Deutschland in der Mehrheit. Sie machen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung aus. Hier im Deutschen Bundestag sind dagegen nur ein Drittel der Abgeordneten Frauen. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Woher wollen Sie das wissen?« Das kann und das darf uns nicht zufriedenstellen, und das stellt uns als CDU und CSU auch nicht zufrieden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union Beifall: Linke (einzelne Abg.) Für uns als Union ist klar: Wir brauchen mehr Frauen in politischer Verantwortung: in den Parteien selbst, in kommunalen Vertretungen, in Landtagen und auch im Deutschen Bundestag. Denn Politik gewinnt, wenn verschiedene Perspektiven zusammenkommen: aus Beruf, aus Familie, aus Ehrenamt, aus Regionen oder aus persönlicher Lebenswirklichkeit. Dazu gehören selbstverständlich auch die unterschiedlichen Perspektiven von Frauen und Männern. Deshalb ist es auch richtig, den Frauenanteil in Parlamenten zu erhöhen. Wir streiten hier nicht über das Ziel, aber wir streiten über den Weg. Denn der Antrag der Linken geht den falschen Weg. Die Linke will damit gesetzlich vorschreiben, dass Landeslisten künftig im Reißverschlussverfahren aufgestellt werden: Frau, Mann, Frau, Mann – oder umgekehrt: Mann, Frau, Mann, Frau. Das klingt einfach. Unser Wahlrecht ist aber kein Reißverschluss. Es folgt nicht einem immer gleichen, schematischen System, und es muss ihm auch nicht folgen. Das ist Ausdruck zentraler Verfassungsgrundsätze der freien und gleichen Wahl, der Parteienfreiheit, ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Wird ja nicht tangiert, die Parteienfreiheit!« der innerparteilichen Demokratie und des freien Mandats. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 unseres Grundgesetzes bringt es auf den Punkt: Abgeordnete „sind Vertreter des ganzen Volkes“. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Es ist keine Standesgesellschaft!« Sie vertreten nicht eine bestimmte Region. Sie vertreten nicht eine bestimmte Gruppe. Sie vertreten nicht ein bestimmtes Geschlecht. Sie repräsentieren das Volk in seiner Gesamtheit. Beifall: Union Beifall: AfD (einzelne Abg.) Wer dagegen wie Die Linke verlangt, der Bundestag müsse ein getreues Abbild der Bevölkerung sein, erteilt dieser Repräsentation eine klare Absage und setzt stattdessen auf bloße Repräsentativität. Er macht aus der Vertretung des ganzen Volkes die Vertretung einzelner Gruppen und erweckt den falschen Eindruck, einzelne Gruppen könnten nur durch ihre eigenen Angehörigen vertreten werden. Das ist nicht das Modell unseres Grundgesetzes. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Und, um es deutlich zu sagen, das ist auch nicht das Modell von CDU und CSU, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Wenn das mal so wäre! Frau Merkel sieht das bekanntlich anders!« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Da widersprechen Ihnen die Verfassungsrichter/-innen aber sehr!« Auch Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes steht einem starren gesetzlichen Paritätsmodell entgegen. Die Wahl ist frei und gleich. Dazu gehört, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber grundsätzlich die gleiche Chance für ein Mandat haben. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Haben sie doch nicht!« Selbstverständlich steht daneben das Gleichberechtigungsgebot des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: Der Staat soll die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern. – Dieser Auftrag ist wichtig. Es ist aber in den Worten des Bundesverfassungsgerichts kein übergeordnetes Verfassungsgut, hinter dem Wahlrechtsfreiheit, Wahlrechtsgleichheit und Parteienfreiheit ohne Weiteres zurücktreten müssen. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Diese klare höchstrichterliche Maßgabe verkennt, ja ignoriert der Antrag der Linken quasi vollständig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union ↳ Kathrin Gebel (Linke) Der Antrag der Linken hält zudem nicht, was Sie, Frau Kollegin Gebel, gerade versprochen haben und was der Antrag verspricht. Paritätische Landeslisten führen nicht zu einem paritätisch besetzten Deutschen Bundestag. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Quotenfrauen verstehen das nicht!« 276 von 630 Abgeordneten sind aktuell in Wahlkreisen gewählt; das sind 44 Prozent. Mit diesen Mandaten setzen Sie sich in Ihrem Antrag mit keinem einzigen Satz, ja noch nicht mal mit einem Wort auseinander. Wahlkreise sind der Linken also offenbar schlicht und ergreifend egal. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Uns als Union sind sie es definitiv nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union Für uns steht fest: Mehr Frauen im Parlament, ja. Mehr Frauen in politischer Verantwortung, unbedingt. Aber nicht durch mehr staatliche Vorgaben und Verbote,↳ Kathrin Gebel (Linke) sondern durch bessere Rahmenbedingungen, gezielte Förderung und echte Veränderung in den Parteien selbst.↳ Kathrin Gebel (Linke) Das ist der richtige Weg. Wir gehen ihn deshalb weiter; denn für uns als Union ist klar: Wir wollen und wir brauchen mehr Frauen im Deutschen Bundestag. Beifall: Union ↳ Christina Stumpp (Union): »Sehr gut!«

Dr. Martin Plums Redebeitrag thematisiert die Unterrepräsentation von Frauen im Bundestag und lehnt dabei einen Antrag der Linken auf gesetzliche Parität mittels Reißverschlussverfahren ab. Er argumentiert verfassungsrechtlich gegen Quoten und plädiert stattdessen für eine Förderung von Frauen durch bessere Rahmenbedingungen innerhalb der Parteien.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend sachlichmoralischpragmatischpolemisch Populismus 0,10 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi. Beifall: AfD
FA Fabian Jacobi AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Antrag der Die Linke – auch bekannt unter dem Namen SED, vormalige Diktaturpartei der DDR – mit dem Titel „Demokratie stärken […] durch Geschlechterparität“, da springen einen die Zitate, mit denen man seine Rede einleiten kann, geradezu an. Nein, heute mal nicht George Orwell, auch wenn der bei dem Titel dieses Antrags natürlich …
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Antrag der Die Linke – auch bekannt unter dem Namen SED, vormalige Diktaturpartei der DDR – mit dem Titel „Demokratie stärken […] durch Geschlechterparität“, da springen einen die Zitate, mit denen man seine Rede einleiten kann, geradezu an. Nein, heute mal nicht George Orwell, auch wenn der bei dem Titel dieses Antrags natürlich naheliegt. Bei mir meldete sich Albert Camus. „Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen“, schrieb er. Und gleich danach kam Bertolt Brecht um die Ecke und sprach: „Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen, damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!“ – Das tun wir, auch wenn es ermüdend ist, den immer gleichen Angriffen auf Freiheit und Demokratie immer wieder entgegentreten zu müssen. Beifall: AfD ↳ Kathrin Gebel (Linke) Im November 2018 habe ich meine erste Rede in diesem Parlament gehalten. Ich könnte sie heute genauso wieder halten. Auch damals schon mussten wir uns mit einem Antrag der Linken zu genau demselben Thema auseinandersetzen. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Können wir aber drauf verzichten, auf die Rede!« Bald acht Jahre ist das her, und es gibt aufseiten der Linken keinerlei Einsicht. Dabei ist doch in der Zwischenzeit manches geschehen, das einen Gedankenprozess in Gang setzen sollte. Damals wie heute zielt Ihr Antrag darauf ab, freie Wahlen abzuschaffen und damit die Demokratie zu beseitigen. Es soll vor den Wahlen vorgeschrieben werden, wie sich nach den Wahlen das Parlament zusammensetzen muss. Nachdem ich im Jahr 2018 hier dazu gesprochen hatte, haben Sie von der Die Linke im Jahr 2019 Ihren Anschlag auf die Demokratie bereits in die Tat umgesetzt – gemeinsam mit den Grünen und der SPD. Sie haben in den Landtagen von Thüringen und Brandenburg Paritätsgesetze beschlossen. Beide Gesetze wurden vom jeweiligen Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Beifall: AfD ↳ Carmen Wegge (SPD) Richtigerweise! Ein Parlament, dessen Zusammensetzung vorab festgelegt wird, ist eine peinliche Attrappe – nicht anders als die Volkskammer der DDR. Beifall: AfD Der Versuch, auf diesem Wege der Demokratie den Garaus zu machen, ist mehr als nur verfassungswidrig; er ist offen verfassungsfeindlich. Jetzt zitiere ich doch einmal aus der Rede von 2018: „Was ist eine verfassungsfeindliche Bestrebung? Das Bundesverfassungsschutzgesetz sagt es: eine Bestrebung, die abzielt auf die Abschaffung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze.“ ↳ Violetta Bock (Linke) „Und was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht? Auch das steht dort nachzulesen.“

Der Redner attackiert den Antrag der Linken zur Geschlechterparität scharf, indem er ihn als verfassungswidrigen Angriff auf die Demokratie und die freien Wahlen darstellt und historische Vergleiche zur DDR-Diktatur sowie gerichtliche Urteile als Belege anführt.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Kollege.
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Lassen Sie mich bitte mal kurz etwas sagen. Ich habe Ihnen die Redepause schon eingebaut. Wenn man den Antrag stellt, muss man auch die Reden der anderen Fraktionen aushalten. Wenn Sie von links mittlerweile so laut hier reinrufen, dass man gar nichts mehr versteht, ist es auch nicht zielführend. Das will ich an der Stelle sagen. Wer Anträge stellt, muss …
Lassen Sie mich bitte mal kurz etwas sagen. Ich habe Ihnen die Redepause schon eingebaut. Wenn man den Antrag stellt, muss man auch die Reden der anderen Fraktionen aushalten. Wenn Sie von links mittlerweile so laut hier reinrufen, dass man gar nichts mehr versteht, ist es auch nicht zielführend. Das will ich an der Stelle sagen. Wer Anträge stellt, muss das aushalten, ob ihm der Inhalt gefällt oder nicht. Beifall: AfD Beifall: Union (einzelne Abg.)
FA Fabian Jacobi AfD rede Im Protokoll ↗
Wir kommen damit klar. „[…] was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht? Auch das steht dort nachzulesen. Gleich der erste, den das Gesetz nennt, ist dieser: das Recht des Volkes auf eine freie und gleiche Wahl der Volksvertretung. […] Eine Wahl, bei der vorgeschrieben wird, wen das Volk zu wählen hat, die ist alles Mögliche, aber …
Wir kommen damit klar. „[…] was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht? Auch das steht dort nachzulesen. Gleich der erste, den das Gesetz nennt, ist dieser: das Recht des Volkes auf eine freie und gleiche Wahl der Volksvertretung. […] Eine Wahl, bei der vorgeschrieben wird, wen das Volk zu wählen hat, die ist alles Mögliche, aber weder frei noch gleich.“ Die doppelte Klatsche vor den Verfassungsgerichten von Thüringen und Brandenburg hat nun aber nicht dazu geführt, dass man auf der Linken von der verfassungsfeindlichen Bestrebung abließe. Man macht unverdrossen weiter, wie der vorliegende Antrag zeigt. Das gilt nicht nur für Die Linke, das gilt gleichermaßen für die Grünen und für die Regierungspartei SPD. Aber auch die Union, schon 2018 stark angekränkelt von des verfassungsfeindlichen Gedankens Blässe, ist keine sichere Bank, wenn es um die Verteidigung von Freiheit und Demokratie geht. Auch in ihren Reihen gibt es zahlreiche Demokratiefeinde; Frau Merkel ist da nur die prominenteste. Aber, um mit einem dritten Zitat zu schließen: Wo die Gefahr wächst, wächst das Rettende auch. – Das sind wir, das ist die AfD. Und ja, dass wir heute die stärkste Partei in Deutschland sind, das hat sehr viel damit zu tun, dass wir als Einzige konsequent Freiheit und Demokratie verteidigen und diesen Bestrebungen hier – von Linke bis CDU – entgegentreten. Vielen Dank für die Werbung für uns. Beifall: AfD

Der Redner wirft den Parteien Linke, Grüne, SPD und Union vor, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, und positioniert die AfD als einzige Verteidigerin von Freiheit und Demokratie sowie als stärkste Kraft im Land.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion. Beifall: SPD
CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Seit 32 Jahren präzisiert das Grundgesetz einen Auftrag, den wir leider immer noch nicht erfüllen. 1994 wurde Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ergänzt durch den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Liste der Nachteile, …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Liebe Verfassungsfeinde von der SPD!« Seit 32 Jahren präzisiert das Grundgesetz einen Auftrag, den wir leider immer noch nicht erfüllen. 1994 wurde Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ergänzt durch den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Liste der Nachteile, die Frauen in diesem Land noch erdulden müssen, ist lang. Eine davon ist die Repräsentation in diesem Haus. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Es ist schon ein Kreuz mit der Demokratie!« Frauen machen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus. Im 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil jedoch nur 32,4 Prozent. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Wählen Sie doch einfach mehr Frauen in Ihre Fraktion! Das steht Ihnen doch frei! Lassen Sie uns doch in Ruhe!« ↳ Daniel Baldy (SPD) Ja, jeder Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes und sollte an sich auch den Anspruch haben, mehr als seine Partikularinteressen zu vertreten. Ja, auch ein Mann kann gute Politik für frauenspezifische Belange machen. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Danke, danke, danke!« Aber gleichzeitig ist Geschlecht in unserer Gesellschaft eine große Trennlinie, eine Linie, die maßgeblich prägt, welche Erfahrungen wir im Laufe unseres Lebens machen, wie wir von anderen behandelt werden oder welche Chancen uns offenstehen. Deshalb ist das Geschlecht kein Unterscheidungskriterium wie jedes andere und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein Ziel von Verfassungsrang. Beifall: SPD Beifall: Linke Beifall: Dr. Andrea Lübcke (Grüne) ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Und genau das trifft nicht zu!« ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Sie wissen noch nicht mal, was eine Frau ist!« Wie steht es aber aktuell um die Chancen von Frauen, gewählt zu werden und dann hier im Bundestag mitbestimmen zu dürfen? Wer aufgestellt wird und zur Wahl antreten darf, entscheiden in diesem Land Parteien. Unsere Parteienlogik belohnt aktuell Menschen mit viel Zeit – Zeit für Abend- und Wochenendtermine, für unvorhersehbare Sitzungen und ausgiebige Wahlkampftermine. Wer sich auf einen aussichtsreichen Listenplatz als Kandidat bewerben will, der oder die braucht Zeit. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Oder das!« Wer hat diese Zeit häufig nicht? Frauen. Frauen wenden pro Tag im Durchschnitt 76 Minuten mehr Zeit für Sorgearbeit auf als Männer. Wer mehr Frauen in Parlamenten will, der muss also auch dafür sorgen, dass Sorgearbeit endlich fair verteilt wird. Aber das nur am Rande. Beifall: SPD Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Oh, das sollten wir auch zwanghaft machen!« Frauen sind also sowohl in Parteien als auch in der Gesellschaft strukturell benachteiligt. Und unser Grundgesetz sagt hier ganz klar: Das darf nicht sein. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »So ist es!« Es wird immer viel über die Politik geschimpft und gefragt, ob wir hier in Berlin in der Lage sind, gute Politik zu machen. Ich sage: Natürlich sind wir das. Aber mit mehr Frauen im Parlament wird die Qualität der Entscheidungen deutlich besser. Beifall: SPD Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Lachen: AfD (einzelne Abg.) ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Klar! Dann wählt doch mehr Frauen!« Denn: Wenn fast nur eine Gruppe dominiert, besteht das Risiko, dass ihre Erfahrungen als Normalfall behandelt werden ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Lassen Sie doch einfach Ihren plumpen Sexismus stecken, Frau Kollegin!« und andere Sichtweisen zu kurz kommen. Das sagt im Übrigen auch die Wissenschaft.

Carmen Wegge kritisiert die unzureichende Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags und argumentiert, dass mehr Frauen im Parlament die Qualität politischer Entscheidungen verbessern würden.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Einen Moment, Frau Kollegin. – Ich würde vorschlagen, dass auch Sie von der AfD jetzt den Ton runterfahren, ↳ Karsten Hilse (AfD): »Selbstverständlich!« damit wir auch jetzt die Chance haben, der Kollegin zuzuhören. Es spricht ja einiges dafür, die Argumente beider Seiten anzuhören. – Frau Kollegin.
CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Danke. – Ich habe jetzt auch zwei Beispiele für alle mit dabei: Erstens. Warum geht so ein Aufschrei durch unser Land, wenn wir aktuell von einer Erhöhung der Arbeitszeit sprechen? Na, weil die meisten Männer da automatisch von der bezahlten Erwerbsarbeitszeit ausgehen und sich denken: Ein, zwei Stündchen mehr sind doch kein Problem. Das braucht der Wohlstand in unserem Land. …
Danke. – Ich habe jetzt auch zwei Beispiele für alle mit dabei: Erstens. Warum geht so ein Aufschrei durch unser Land, wenn wir aktuell von einer Erhöhung der Arbeitszeit sprechen? Na, weil die meisten Männer da automatisch von der bezahlten Erwerbsarbeitszeit ausgehen und sich denken: Ein, zwei Stündchen mehr sind doch kein Problem. Das braucht der Wohlstand in unserem Land. – Frauen, die bereits heute öfter in Teilzeit sind, wissen, dass um 16:30 Uhr die Kita schließt, sie mit Abholen dran sind und sie eben nicht noch ein Stündchen dranhängen können, weil dann das Kind nicht betreut wird, dass ihre Zeit geteilt ist in Erwerbsarbeit und Care-Arbeit und die Ausweitung der Arbeitszeit eben zulasten der anderen geht. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Dr. Andrea Lübcke (Grüne) Dass wir alle auf Care-Arbeit angewiesen sind und die Wirtschaft nur läuft, weil es sie gibt, diese Perspektive bringen Frauen dann eben doch häufiger in die politische Diskussion ein, als das die Männer machen. Beifall: SPD Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Zweitens. Warum liefern wir in der aktuellen Wahlperiode so viele Gesetzespakete gegen Gewalt gegen Frauen: elektronische Fußfessel, verpflichtende Täterarbeit, digitales Gewaltschutzgesetz? Weil die Rechtspolitik fest in weiblicher Hand ist. Von der Justizministerin über die Sprecherinnen unserer Koalition werden hier die Perspektiven von Frauen in wirksame und unterstützende Gesetze gegossen. Gewalt gegen Frauen wird endlich mit der Priorität bekämpft, mit der sie bekämpft werden muss, weil diese Politik von Frauen gemacht wird. Beifall: SPD Beifall: Grüne Und ja, ich verstehe alle, die auf die juristische Debatte zu Parität hinweisen, die Wahlrechtsgrundsätze, das freie Mandat, die Parteienfreiheit und das Demokratieprinzip anführen. Ja, Gerichte in Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze verworfen. Aber wenn man die Sache juristisch analysiert, dann bitte auch vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 deutlich gemacht: Es gibt kein Verbot solcher Gesetze. Im Gegenteil, es hat anerkannt, dass hier gleichrangige Verfassungsgüter aufeinandertreffen: Parteienfreiheit und Gleichstellungsauftrag. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Das zeigt nur einmal mehr, was bei diesem Verfassungsgericht im Argen liegt!« Es hat die Tür für ein Paritätsgesetz nicht geschlossen, es hat sie explizit offengelassen. Und wer die Protokolle zur Entstehung des Artikels 3 Grundgesetz liest, der weiß: Schon damals wurde das Wahlrecht mitgedacht.

Carmen Wegge kritisiert die Debatte über längere Arbeitszeiten als ignorant gegenüber der Realität von Care-Arbeit, die hauptsächlich von Frauen geleistet wird, und führt legislative Erfolge im Gewaltschutz auf den Einfluss von Frauen in der Politik zurück. Zudem argumentiert sie unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Möglichkeit von Paritätsgesetzen.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Storch aus der AfD-Fraktion.
CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Nein, danke. Die Frage, ob wir Parität wollen, wird nicht im Gerichtssaal entschieden. Sie wird hier entschieden, im politischen Raum, durch den Gesetzgeber, durch uns. Daher danke für den Antrag der Fraktion Die Linke zum heutigen Aktionstag für Parität! Aber ich bin schon ein bisschen verwundert; denn Oppositionsanträge sind eigentlich immer „Ich wünsch mir was“-Anträge. Und klar: Wenn wir jetzt …
Nein, danke. ↳ Tobias Matthias Peterka (AfD): »Aber die ist eine Frau!« Die Frage, ob wir Parität wollen, wird nicht im Gerichtssaal entschieden. Sie wird hier entschieden, im politischen Raum, durch den Gesetzgeber, durch uns. Daher danke für den Antrag der Fraktion Die Linke zum heutigen Aktionstag für Parität! Aber ich bin schon ein bisschen verwundert; denn Oppositionsanträge sind eigentlich immer „Ich wünsch mir was“-Anträge. Und klar: Wenn wir jetzt paritätisch besetzte Landeslisten im Koalitionsausschuss beschließen, dann nehme ich die; selbstverständlich. Natürlich machen sie einiges besser. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Wir sind uns ziemlich sicher, dass die CDU da gerne dabei ist!« Aber wenn ich mir was wünschen dürfte, dann wäre das eine echte 50/50-Parität. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Ich denke, wir haben 96 Geschlechter! Wieso dann eine 50-Prozent-Quote für Frauen?« Dann müssten wir über die Erststimme reden, über die Wahlkreise oder darüber, dass wir das bestehende Wahlrecht einfach über einen Zuteilungsmechanismus ergänzen, um bei 50/50 zu landen. Deswegen, liebe Linke, war ich einfach ein bisschen erstaunt; denn bei „Wünsch dir was“ sind wir hier einfach noch nicht angekommen. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Wir als Gesetzgeber können ein Gesetz schreiben, das im Einklang mit der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien steht. Ein paritätisches Wahlrecht ist rechtlich möglich. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Nein! Nicht in einer Demokratie, Madame! Nicht in einer Demokratie!« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Meine Güte, ey!« Jetzt braucht es nur noch den nötigen politischen Willen, es auch einzuführen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion und wir als Partei haben diesen Willen definitiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ein paritätisches Wahlrecht in Deutschland einführen! Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.)

Carmen Wegge befürwortet die Einführung eines paritätischen Wahlrechts und betont, dass dies eine politische Entscheidung des Gesetzgebers sei, die rechtlich möglich und von der SPD gewollt ist.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ulle Schauws. Beifall: Grüne
UL Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorab festhalten: Verfassungsrechtlich ist ein Paritätsgesetz möglich. Es ist nur noch nicht vom Gesetzgeber vorgelegt worden. Die zweite Vorbemerkung, die ich machen will: Es ist sehr interessant, dass die Fraktion hier auf der rechten Seite des Hauses, die 11 Prozent Frauen stellt, vehement dagegenhält, dass wir die Hälfte des …
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorab festhalten: Verfassungsrechtlich ist ein Paritätsgesetz möglich. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Nein!« Es ist nur noch nicht vom Gesetzgeber vorgelegt worden. Die zweite Vorbemerkung, die ich machen will: Es ist sehr interessant, dass die Fraktion hier auf der rechten Seite des Hauses, die 11 Prozent Frauen stellt, vehement dagegenhält, dass wir die Hälfte des Parlaments mit Frauen besetzen können. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Komisch!« ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Wir verteidigen Freiheit und Demokratie! Vor Ihnen!« ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Auch die 11 Prozent Frauen in der AfD wollen das nicht! Wir sind keine Quotenfrauen!« Bei der CDU will ich die Zahl jetzt nicht sagen; sie ist ungefähr doppelt so hoch wie bei der AfD. Aber dass nur 11 Prozent der Menschen in Ihrer Fraktion Frauen sind, spricht Bände. Es spricht auch Bände, warum Sie sich vehement gegen Parität aussprechen. Das ist ja wohl offenkundig. Beifall: Grüne Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Frauen und Männer sind das bei uns! Es sind nicht nur die Männer!« ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Erklären Sie mir mal, warum die Frauen mittlerweile mehrheitlich AfD wählen!« Ich sage: Heute stehen wir nicht alleine hier und fordern, dass wir Parität in den Parlamenten bekommen müssen. Wir machen das in diesem Hohen Haus für die Hälfte der Bevölkerung. Aber heute wurden wir auch vor dem Hohen Haus von der Initiative „#ParitätJetzt“, einem breiten Bündnis aus mehr als 100 Verbänden, NGOs und Netzwerken, ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Denen man dringend den Geldhahn zudrehen sollte!« aufgefordert, dafür zu sorgen, dass es das Gesetz für 50 Prozent Frauen im Parlament braucht. Es wurde uns vorgelegt und in die Hand gegeben. Wir waren dort. Keine Wahlrechtsreform ohne Parität! Das fordern sie.

Ulle Schauws argumentiert für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes zur Erhöhung des Frauenanteils im Parlament und kritisiert dabei scharf die AfD für deren geringen Frauenanteil und Widerstand gegen die Quote.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Frau Kollegin Schauws, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion.
UL Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Nein, danke. – Wir als Bündnis 90/Die Grünen fordern als Vorreiterpartei für die Quote – die haben wir vor Jahrzehnten eingeführt; das war ein Meilenstein – seit vielen Jahren die Parität. Wir sind hier an der Seite der Linken und der SPD bei diesem Thema schon lange unterwegs. Ich als Abgeordnete kämpfe seit 13 Jahren dafür. Und ich möchte an …
Nein, danke. – Wir als Bündnis 90/Die Grünen fordern als Vorreiterpartei für die Quote – die haben wir vor Jahrzehnten eingeführt; das war ein Meilenstein – seit vielen Jahren die Parität. Wir sind hier an der Seite der Linken und der SPD bei diesem Thema schon lange unterwegs. Ich als Abgeordnete kämpfe seit 13 Jahren dafür. Und ich möchte an eine Person erinnern, der mein Dank und der vieler hier ganz besonders gilt, nämlich Professorin Dr. Rita Süssmuth, die bis zum Ende, bis sie verstorben ist, für Parität in den Parlamenten gekämpft hat. Sie ist heute hier in unseren Gedanken. Beifall: Grüne Beifall: SPD Beifall: Linke Beifall: Christina Stumpp (Union) Was es jetzt bedarf, ist der Mut, endlich den nächsten Schritt zu tun: Parität ins Wahlrecht zu schreiben und hier zu beschließen. Denn der paritätische Frauenanteil in diesem Parlament ist keine Symbolpolitik. Es ist ein Auftrag – ein Auftrag aus unserer Verfassung: Artikel 3 Absatz 2; das wurde schon gesagt. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Nein! Sie können es wiederholen, sooft Sie wollen, es wird nicht richtiger!« Wenn in einem Parlament überwiegend Männer sitzen, auch schreiende Männer von rechts, ↳ Beatrix von Storch (AfD) fehlen zwangsläufig die Hälfte der Perspektiven. Und ich sage sehr klar – auch an diejenigen, die uns hier zuschauen und zuhören –: Demokratie lebt davon, dass die Menschen, für die Politik gemacht wird, fair und gerecht an den Entscheidungen beteiligt sind. Unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Lebensrealitäten! Frauen sind die Hälfte – und diese Hälfte an Erfahrungen müssen die politischen Entscheidungen prägen können. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Bei 96 Geschlechtern! Warum sind sie dann die Hälfte?« Gerade jetzt ist das wichtiger denn je; denn wir erleben einen rechten Rand, der die Gleichstellungspolitik verächtlich macht, zu traditionellen Rollenbildern zurückwill und Frauen ihre Selbstbestimmung streitig macht. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Na ja, die stärkste Partei als „Rand“ zu bezeichnen, ist auch mutig!« ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Wo seid Ihr die Stärksten? In keinem Parlament!« ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Kommt! Keine Sorge!« Dagegen braucht es klare Kante, vor allem auch von Frauen. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Frauenrechte und Gleichstellung kommen nicht von allein. Das Frauenwahlrecht, das Recht auf ein eigenes Konto und die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe wurde erkämpft. Nichts davon wurde großzügig gewährt. Mehr Frauen in Parlamenten heißt, Parität in ein Gesetz zu gießen. Aber wir wissen auch: Das ist nur ein Teil der Lösung. Es müssen auch Strukturen verändert werden. Die Ursache für die Unterrepräsentation von Frauen liegt auch an den Hürden, die Frauen die politische Teilhabe erschweren. Deshalb beginnt Parität nicht erst bei einer Wahlliste. Sie beginnt mit gezielter Förderung von Frauen, mit Mentoringprogrammen und Rahmenbedingungen, die politische Beteiligung ermöglichen, mit dem Willen von Parteien, Gleichberechtigung zu wollen und umzusetzen. Beifall: Grüne Beifall: Linke Dazu gehört auch die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen. Ich hätte gern die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von der Regierung bekommen. Diese haben wir aber noch nicht. Ich komme zum Schluss. Ich bin auf die Ergebnisse der Wahlrechtskommission gespannt. Wenn sie einen Vorschlag für Parität vorlegt, sind wir dabei. Nur Mut! Vielen Dank. Beifall: Grüne Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Die Rednerin fordert die Einführung der Parität im Wahlrecht als verfassungsmäßigen Auftrag und notwendigen Schritt für eine gerechte Demokratie, während sie den politischen rechten Rand als Gefahr für die Gleichstellung von Frauen bezeichnet.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der Kollege Hilse erhält jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.
KA Karsten Hilse AfD rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Der vorliegende Antrag stammt zwar jetzt nicht von Ihnen, sondern von den Linken. Aber Sie haben in Ihrer Satzung ja nun auch die Regelung aufgenommen, dass bei Bewerbungen auf Listenplätze nur abwechselnd angetreten werden darf. Nun ist es ja so, dass Sie auch die Meinung vertreten, dass es nicht nur …
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Der vorliegende Antrag stammt zwar jetzt nicht von Ihnen, sondern von den Linken. Aber Sie haben in Ihrer Satzung ja nun auch die Regelung aufgenommen, dass bei Bewerbungen auf Listenplätze nur abwechselnd angetreten werden darf. Nun ist es ja so, dass Sie auch die Meinung vertreten, dass es nicht nur zwei Geschlechter gibt, sondern mehrere Geschlechter, also 50, 60, 70, 80.Wäre es dann nicht konsistente Politik, wenn Sie auch diese Geschlechter, die Sie für möglich halten oder die Sie postulieren, hier im Parlament bzw. auf den Landeslisten abgebildet sehen wollen? ↳ Kathrin Gebel (Linke) Es wäre für die anderen Geschlechter schließlich ungerecht, wenn Sie sich nur auf die zwei biologischen Geschlechter beziehen und alle anderen quasi vernachlässigen. ↳ Kathrin Gebel (Linke): »Steht im Antrag drin! Weiterer Zuruf von der Linken: Hausaufgaben nicht gemacht!«

Der Redner kritisiert die Satzung der Linken zur alternierenden Besetzung von Listenplätzen und wirft ihr Widersprüchlichkeit vor, da sie zwar viele Geschlechter anerkenne, aber nur zwei bei der Kandidatur berücksichtige.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Frau Kollegin.
UL Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Herr Abgeordneter, ich empfehle Ihnen, wenn Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen: Es gab in der letzten Wahlperiode eine Wahlrechtskommission. Dieser habe auch ich beigesessen. Wir haben da intensiv mit Abgeordneten aus allen Fraktionen – übrigens auch aus Ihrer Fraktion – über das ganze Thema Wahlrecht und auch über Parität gesprochen. Es gibt Lösungsvorschläge, wie es aussehen kann, wenn …
Herr Abgeordneter, ich empfehle Ihnen, wenn Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen: Es gab in der letzten Wahlperiode eine Wahlrechtskommission. Dieser habe auch ich beigesessen. Wir haben da intensiv mit Abgeordneten aus allen Fraktionen – übrigens auch aus Ihrer Fraktion – über das ganze Thema Wahlrecht und auch über Parität gesprochen. Es gibt Lösungsvorschläge, wie es aussehen kann, wenn wir mehr als nur die zwei Geschlechter abbilden wollen, wodurch sich dann auch eine Abbildung der mehr als nur zwei Geschlechter im Wahlrecht wiederfindet. Lesen Sie das sehr gerne nach! ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Sagen Sie es uns doch! Das war die Frage!« Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir als grüne Bundestagsfraktion, die wir einen Frauenanteil von 62 Prozent mit ins Parlament bringen, tatsächlich nicht das Problem sind, wenn es um Geschlechterparität in den Parlamenten geht. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Sie brauchen eine Männerquote!« Wir sind quasi die Fraktion, die den Frauenanteil hier tatsächlich hochhält. Wenn wir die Parität umsetzen würden, dann könnte es – das gebe ich zu – passieren, dass Sie, Herr Hilse, vielleicht demnächst nicht mehr diesem Parlament angehören, weil es tatsächlich eine Frau wäre, die auf Ihrem Platz sitzt. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Aber Sie auch nicht! Weil ein Mann auf Ihrem Platz sitzt!« Ich fände das jedenfalls nicht verwerflich. Und wenn Sie das so genau wissen wollen: In Ihrer Fraktion bzw. in Ihrer Partei wäre das vielleicht auch ein Anlass dafür – – ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Was genau haben Sie an „Freiheit der Wahl“ nicht verstanden?«Ich weiß ja nicht, warum Sie immer so schreien müssen. Holen Sie sich an dieser Stelle mal Beratung und Hilfe.

Ulle Schauws verweist auf Lösungsvorschläge einer Wahlrechtskommission zur Abbildung mehrerer Geschlechter und verteidigt den hohen Frauenanteil der Grünen. Sie konfrontiert den AfD-Abgeordneten Hilse mit den möglichen Konsequenzen einer Paritätsregelung für sein Mandat und kritisiert das aggressive Verhalten der AfD-Zwischenrufer.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Lassen Sie doch einfach die Kollegin in Ruhe die Kurzintervention beantworten.
UL Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Wir hätten jedenfalls eine Hilfe bei der Umsetzung der Geschlechterparität in Ihrer Fraktion, wenn wir ein Paritätsgesetz hätten. Sie können sich dem ja anschließen. Das gilt eben weiter als nur für die linken Parteien in diesem Haus. Ich finde jedenfalls, Ihre Frage hat weit blicken lassen, was Sie über Menschen denken, die sich hier für eine inklusive und eine vielfältige …
Wir hätten jedenfalls eine Hilfe bei der Umsetzung der Geschlechterparität in Ihrer Fraktion, wenn wir ein Paritätsgesetz hätten. Sie können sich dem ja anschließen. Das gilt eben weiter als nur für die linken Parteien in diesem Haus. Ich finde jedenfalls, Ihre Frage hat weit blicken lassen, was Sie über Menschen denken, die sich hier für eine inklusive und eine vielfältige Gesellschaft einsetzen. Beifall: Grüne Beifall: SPD Beifall: Linke ↳ Beatrix von Storch (AfD): »So viel Hass!«

Ulle Schauws schlägt ein Paritätsgesetz vor, um die Geschlechterparität auch in der gegnerischen Fraktion zu fördern, und kritisiert die Einstellung des Fragestellers als abwertend gegenüber Verfechtern einer inklusiven Gesellschaft.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Christina Stumpp. Beifall: Union
CH Christina Stumpp Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Union teilen ausdrücklich das Ziel, dass sich mehr Frauen politisch engagieren. Es ist überhaupt nicht zufriedenstellend, dass Frauen im Deutschen Bundestag mit 32,4 Prozent weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Wenn unterschiedliche Lebensrealitäten und Erfahrungen in die parlamentarische Arbeit einfließen, gewinnen alle, insbesondere unsere Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland. Doch die …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Union teilen ausdrücklich das Ziel, dass sich mehr Frauen politisch engagieren. Es ist überhaupt nicht zufriedenstellend, dass Frauen im Deutschen Bundestag mit 32,4 Prozent weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Beifall: Union Beifall: SPD Wenn unterschiedliche Lebensrealitäten und Erfahrungen in die parlamentarische Arbeit einfließen, gewinnen alle, insbesondere unsere Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland. Doch die entscheidende Frage lautet: Wie erreichen wir dieses Ziel? Die Linke schlägt vor, per Gesetz eine starre Geschlechterparität auf Landeslisten vorzuschreiben. Diesen Weg halten wir ausdrücklich für falsch und für verfassungswidrig, meine Damen und Herren. Beifall: Union ↳ Carmen Wegge (SPD): »Das ist eine Mindermeinung!« Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden und dass Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten in freien demokratischen Verfahren aufstellen können. Diese Entscheidung muss vor Ort getroffen werden, und zwar von den Mitgliedern in den Wahlkreisen und in den Landesverbänden und nicht durch gesetzliche Vorgaben. So etwas vorzuschreiben, ist mit innerparteilicher Demokratie nicht vertretbar. Direktmandate, die Sie gar nicht in Ihrem Antrag erwähnen, die immerhin fast die Hälfte der Sitze hier im Deutschen Bundestag ausmachen, lassen sich ohnehin nicht quotieren. ↳ Carmen Wegge (SPD): »Doch!« ↳ Linke Ja, wir wollen mehr Frauen in politischer Verantwortung auf der kommunalen Ebene, auf Landesebene und hier im Deutschen Bundestag. Die CDU Deutschlands hat sich deshalb selbst das Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen auf ihren Listen deutlich zu erhöhen und perspektivisch die Parität zu erreichen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Aber wir setzen dabei auf Überzeugung statt auf Zwang, auf Förderung statt auf Vorgaben, auf Ermutigung statt auf staatliche Vorgaben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die eigentlichen Hürden für uns Frauen häufig woanders liegen: in der Vereinbarkeit von Familie und politischem Amt, konkret an den langen Sitzungen bis spät in die Nacht hinein, in dem Spagat zwischen Familie, Beruf und Ehrenamt. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Was genau davon trifft auf Männer nicht zu?« Und es ist die wesentliche Frage, ob Frauen überhaupt ermutigt werden, zu kandidieren. Genau dort müssen wir doch als Parteien ansetzen. Es gilt, Frauen für politische Ämter zu gewinnen, sie zu unterstützen, zu fördern und sichtbar zu machen: durch Mentoringprogramme, wie Sie schon sagten, und vieles mehr. Wir brauchen mehr Vorbilder, Mentorinnen und Mentoren, die Mut machen, für ein politisches Amt zu kandidieren. Und ja, wir brauchen auch bessere Rahmenbedingungen für alle. Denn klar ist auch: Mehr Frauen im Parlament erreichen wir dauerhaft nur auf einem Weg, nämlich indem wir mehr Frauen dafür begeistern, politische Verantwortung zu übernehmen und für Mandate zu kandidieren.

Christina Stumpp befürwortet eine stärkere Beteiligung von Frauen in der Politik, lehnt jedoch gesetzliche Quoten wie von der Linken gefordert als verfassungswidrig ab. Sie plädiert stattdessen für freiwillige Maßnahmen, Förderung und bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Amt.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie die zulassen?
CH Christina Stumpp Union rede Im Protokoll ↗
Nein, danke. – Mit Angela Merkel, Rita Süssmuth, Julia Klöckner und noch vielen Unionsfrauen mehr haben Unionsfrauen Maßstäbe gesetzt und eine Vorbildfunktion eingenommen, die in unsere Gesellschaft wirkt und insbesondere Vorbild ist für viele junge Frauen und Mädchen in unserem Land. Deshalb werden wir anstreben, das Amt des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland Anfang 2027 endlich mit einer Frau zu …
Nein, danke. – Mit Angela Merkel, Rita Süssmuth, Julia Klöckner und ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Andrea Lindholz!« noch vielen Unionsfrauen mehr haben Unionsfrauen Maßstäbe gesetzt und eine Vorbildfunktion eingenommen, die in unsere Gesellschaft wirkt und insbesondere Vorbild ist für viele junge Frauen und Mädchen in unserem Land.Beifall: Union Beifall: Carmen Wegge (SPD) Deshalb werden wir anstreben, das Amt des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland Anfang 2027 endlich mit einer Frau zu besetzen. Beifall: Union Beifall: SPD ↳ Carmen Wegge (SPD): »Auf jeden Fall!« – Ja, volle Zustimmung. – Ihren Antrag lehnen wir deswegen ab. Herzlichen Dank. Beifall: Union

Die Rednerin würdigt Unionsfrauen als gesellschaftliche Vorbilder, kündigt an, das Amt des Bundespräsidenten 2027 mit einer Frau zu besetzen, und lehnt den vorliegenden Antrag ab.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Die Kollegin Ulle Schauws erhält jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.
UL Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Frau Kollegin Stumpp, ich habe folgende Frage an Sie: Sie haben hier gerade Ihre verstorbene Parteikollegin Professorin Süssmuth erwähnt. Sie hat mit sehr großer Klarheit und auch sehr viel Überzeugung über Jahre das Ziel verfolgt, ein Paritätsgesetz einzuführen und Parität in die Parlamente zu bringen. Meine Frage an Sie ist: Haben Sie mit ihr mal intensiv darüber gesprochen? Wie ist …
Frau Kollegin Stumpp, ich habe folgende Frage an Sie: Sie haben hier gerade Ihre verstorbene Parteikollegin Professorin Süssmuth erwähnt. Sie hat mit sehr großer Klarheit und auch sehr viel Überzeugung über Jahre das Ziel verfolgt, ein Paritätsgesetz einzuführen und Parität in die Parlamente zu bringen. Meine Frage an Sie ist: Haben Sie mit ihr mal intensiv darüber gesprochen? Wie ist denn die Resonanz dazu gewesen? Denn Sie lehnen das ja in dieser Klarheit ab und sagen: „verfassungsrechtlich bedenklich“. Professorin Süssmuth war da ganz anderer Auffassung. Das ist die eine Frage. Und der zweite Punkt ist, dass – ich meine das jedenfalls; korrigieren Sie mich, wenn es falsch ist – der Anteil der Frauen in Ihrer Fraktion von der letzten Wahlperiode zu dieser wieder gesunken ist. Von daher würde ich gerne wissen, welche Maßnahmen – Sie sind ja, glaube ich, die Expertin dafür in Ihrer Partei – gut funktioniert haben und welche vielleicht nicht so gut.

Ulle Schauws konfrontiert die Vorrednerin mit dem Widerspruch zwischen deren Ablehnung des Paritätsgesetzes und der Position der verstorbenen Rita Süssmuth sowie dem gesunkenen Frauenanteil in der eigenen Fraktion.

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CH Christina Stumpp Union rede Im Protokoll ↗
Herzlichen Dank. – Sie hatten es angesprochen: Der große Unterschied zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, dass der Großteil der Sitze bei uns durch Direktmandate gewonnen wird. Da bringt eine Quotierung auf Listen, eine paritätische Listenaufstellung, wie sie Die Linke und Sie von den Grünen fordern, wenig. Ich komme aus Baden-Württemberg. Bei uns zieht die Landesliste gar nicht. …
Herzlichen Dank. – Sie hatten es angesprochen: Der große Unterschied zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, dass der Großteil der Sitze bei uns durch Direktmandate gewonnen wird. Da bringt eine Quotierung auf Listen, eine paritätische Listenaufstellung, wie sie Die Linke und Sie von den Grünen fordern, wenig. Ich komme aus Baden-Württemberg. Bei uns zieht die Landesliste gar nicht. Man wird mit dem Antrag der Linken für mehr Parität, was auch Sie unterstützen, gar nicht mehr Frauen ins Parlament bekommen, wenn es Landesverbände gibt, deren Mitglieder nicht über die Liste einziehen. Wir in der Union haben die letzten Monate und die letzten Jahre mit Rita Süssmuth gemeinsam daran gearbeitet, dass wir eine Frauenquote einführen, dass wir bei dem Thema vorangehen, aber dabei auf Freiwilligkeit setzen. Und da sind wir auf einem guten Weg. Deswegen bin ich als Unionsmitglied überzeugt davon, dass wir in den nächsten Jahren auch deutlich zulegen werden. Wir haben einen Bedarf. Und wie Sie sagten: Das geht über Mentoringprogramme und vieles andere mehr. Aber ich sage auch: Wir sind eine Partei, die ihre Wahlkreise direkt holt und in der Regel nicht über Landeslisten. Deswegen wird das bei uns nicht so einfach sein, wie sich das andere Parteien vorstellen. Beifall: Union

Christina Stumpp argumentiert gegen paritätische Quoten auf Listen, da diese für die CDU/CSU aufgrund vieler Direktmandate wirkungslos seien, und plädiert stattdessen für freiwillige Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch. Beifall: AfD
TH Thomas Fetsch AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Passend zum heutigen 2. Aktionstag der Initiative „ParitätJetzt!“ präsentiert uns Die Linke einen Antrag zur Herstellung der Geschlechterparität im Deutschen Bundestag. Das klingt auf den ersten Blick sehr einleuchtend: Frauen machen in Deutschland zwar sogar etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber im Deutschen Bundestag im Verhältnis dazu deutlich …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Passend zum heutigen 2. Aktionstag der Initiative „ParitätJetzt!“ präsentiert uns Die Linke einen Antrag zur Herstellung der Geschlechterparität im Deutschen Bundestag. Das klingt auf den ersten Blick sehr einleuchtend: Frauen machen in Deutschland zwar sogar etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber im Deutschen Bundestag im Verhältnis dazu deutlich unterrepräsentiert. Diese Sichtweise setzt allerdings voraus und suggeriert, dass nur Frauen auch Frauen repräsentieren könnten, was faktisch falsch und dem Demokratieprinzip fremd ist. Beifall: AfD Im Übrigen finde ich diese Haltung gerade von Vertretern gender- und queertheoretischer Auffassungen, ↳ Clara Bünger (Linke) nach denen das Geschlecht lediglich ein Ergebnis sozialer Praxis und Konstruktion sein sollte, schon im Ansatz ziemlich befremdlich. Den Interessen von Frauen erweisen deren Vertreter einen weit größeren Bärendienst, als es die Nichteinführung einer Paritätspflicht bei der Aufstellung von Landeslisten je könnte, meine Damen und Herren. Beifall: AfD ↳ Clara Bünger (Linke): »Ist ja klar, dass ein Mann das sagt!« In Ihrem Antrag spielen Sie vielfach auf die Ergebnisse der Wahlrechtskommission der 20. Legislatur an. Sie zitieren aus dem Abschlussbericht allerdings nur die Aussagen, die Ihren Vorstellungen nützen, und ignorieren, was denen rechtlich und sachlich entgegensteht. Man schaue sich dazu etwa nur Abschnitt 3.1 des Abschlussberichtes an. Das nachzulesen, empfehle ich Ihnen einfach noch mal. Im Antrag wird zudem angedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines für erforderlich gehaltenen Ausgleichs von Verfassungsgütern einem Paritätsgesetz den Weg gebahnt habe. Das ist schlicht unzutreffend und blendet außerdem offenbar bewusst die gegensätzlichen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg im Jahr 2020 aus; mein Kollege hat das bereits erwähnt. Es gibt daher auch weiterhin gute Gründe, anzunehmen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig wäre. Die Annahme des Antrags hätte zudem zur Folge, dass man Frauen allein aufgrund der biologischen Bevölkerungsverteilung unter Negierung anderer erheblicher Kriterien bevorzugte. ↳ Clara Bünger (Linke) Alle Parteien haben unter ihren Mitgliedern einen Frauenanteil von deutlich unter 50 Prozent; selbst bei Bündnis 90/Die Grünen sind es circa 45 Prozent. Bei paritätischer Mandatsvergabe wären Frauen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Summe der Mitglieder daher deutlich überrepräsentiert. Mir ist bewusst, dass gerade der Frauenanteil bei der AfD noch durchaus steigerungsfähig ist. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Ach nee!« Aufgrund des weiterhin anhaltenden Zuspruchs – hören Sie bitte zu! –, in jüngerer Zeit ganz deutlich auch bei Frauen, ist jedoch mittel- und langfristig eine signifikante Steigerung weiblicher Mandatsbewerber bei der AfD zu erwarten. Da bin ich absolut sicher. Beifall: AfD Sie, liebe Linke, legen hier einen klassischen Schaufensterantrag vor, passend zum Jahrestag. Ihr Antrag ist schlicht abzulehnen. Vielen Dank. Beifall: AfD

Thomas Fetsch lehnt den Antrag der Linken auf Einführung einer Geschlechterparität im Bundestag ab, da er diesen für verfassungswidrig, demokratiewidrig und faktisch falsch hält. Er argumentiert, dass eine solche Regelung Frauen überrepräsentieren würde und ignoriere, dass auch Männer Frauen politisch vertreten könnten.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Thomas Silberhorn. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
TH Thomas Silberhorn Union rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Frauen im Deutschen Bundestag – ja, das wäre gut; aber der Antrag der Linken dazu ist schlecht. Sie wollen die Parteien verpflichten, ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Viele Parteien praktizieren das übrigens längst. Die CSU hatte ihre Bundestagsliste 2025 bis Platz 80 paritätisch besetzt. Es kam …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Frauen im Deutschen Bundestag – ja, das wäre gut; aber der Antrag der Linken dazu ist schlecht. ↳ Clara Bünger (Linke): »Er ist sehr gut!« Sie wollen die Parteien verpflichten, ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Viele Parteien praktizieren das übrigens längst. Die CSU hatte ihre Bundestagsliste 2025 bis Platz 80 paritätisch besetzt. Es kam nur leider kein Listenkandidat zum Zuge. Wenn Sie das nun gesetzlich verpflichtend machen wollen, dann müssen Sie berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 zum Personenstandsrecht entschieden hat, dass es neben den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, geben muss. Daraus ist die Kategorie „divers“ entstanden, die heute bei jeder Stellenausschreibung zu beachten ist. ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Sie wissen aber, dass das Kokolores ist!« Wenn Sie nun auf Wahllisten für den Deutschen Bundestag Männer und Frauen zwingend in gleicher Anzahl berücksichtigen wollen, dann kommen Sie nicht daran vorbei, auch die Kandidatur von diversen Personen zu regeln. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Das steht doch in dem Antrag drin!« ↳ Kathrin Gebel (Linke) Aber nach Vorstellung der Linken sollen sie unabhängig von der Abfolge der Listenplätze kandidieren können. Das wirft nun mehr Fragen auf, als Die Linke beantworten kann. Einerseits werden danach diverse Personen gegenüber Männern und Frauen bevorzugt, weil sie sich nämlich aussuchen können, wo sie die paritätische Reihenfolge unterbrechen wollen. Andererseits werden sie gleichzeitig benachteiligt, weil sie eben nicht gleichermaßen wie Männer und Frauen berücksichtigt werden. Im Übrigen wird man sogar Listen zulassen müssen von Parteien, die nach ihren Statuten nur ein Geschlecht vertreten wollen – zum Beispiel nur Frauen, wie das bei kommunalen Wahllisten seit vielen Jahren gang und gäbe ist. Das heißt: Die gesetzliche Verpflichtung zur Geschlechterparität von Männern und Frauen auf Bundestagslisten ist etwas aus der Zeit gefallen. Es wäre ein gravierender Eingriff in die Verfassungsgrundsätze einer freien und gleichen Wahl. Vermutlich kennt Die Linke diese Schwierigkeiten und setzt sich deshalb nicht näher damit auseinander. Sie fordern ja nur, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Diesen Gefallen werden wir Ihnen aber nicht tun. Sie sind selbst Teil dieses Gesetzgebungsorgans Deutscher Bundestag.↳ Ulle Schauws (Grüne): »Was haben Sie für eine Wahlrechtskommission? Wo bleibt ihre Antwort? I’m sorry!« Und wenn Sie nicht imstande sind, einen Gesetzentwurf vorzulegen, dann lassen Sie es eben sein.Beifall: Union Ich will nur eines deutlich machen: Die Vorstellung der Linken, dass aufgrund der Unterrepräsentanz von Frauen im Bundestag die Legitimität parlamentarischer Entscheidungen untergraben würde, teilen wir in CDU und CSU in keiner Weise. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Von welcher CDU sprechen Sie gerade?« ↳ Linke Der Bundestag ist gerade keine Vertretung von gesellschaftlichen Gruppen, sondern eine Vertretung des gesamten Volkes. Die demokratische Legitimation dieses Hauses ergibt sich nicht aus einer proportionalen Abbildung der Gesellschaft, sondern aus allgemeinen, freien und gleichen Wahlen. Beifall: Union Beifall: AfD ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Da sind Sie aber durchaus unterschiedlicher Auffassung in der CDU/CSU!« ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Oh Mann! Das Ding hat so einen Bart, ey!«

Thomas Silberhorn lehnt den Antrag der Linken auf eine gesetzliche Geschlechterparität bei Wahllisten ab und kritisiert ihn als verfassungswidrig sowie logisch widersprüchlich im Umgang mit der Kategorie „divers“. Er argumentiert, dass die demokratische Legitimation des Bundestags aus allgemeinen Wahlen resultiere und nicht aus einer spiegelbildlichen Abbildung gesellschaftlicher Gruppen.

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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss dieser spannenden Debatte – wir hier vorne dürfen ja immer gut zuhören – lässt sich eines feststellen. Alle haben das gleiche Ziel: mehr Frauen in der Politik. Das ist schön. Und ich würde Ihnen gerne noch eine, ich glaube, deutschlandweite Besonderheit mitteilen. Der Bezirk Unterfranken hat sechs Direktmandate, und von den sechs Direktmandaten sind …
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss dieser spannenden Debatte – wir hier vorne dürfen ja immer gut zuhören – lässt sich eines feststellen. Alle haben das gleiche Ziel: mehr Frauen in der Politik. Das ist schön. Beifall: Union Und ich würde Ihnen gerne noch eine, ich glaube, deutschlandweite Besonderheit mitteilen. Der Bezirk Unterfranken hat sechs Direktmandate, und von den sechs Direktmandaten sind fünf mit Frauen besetzt. Beifall: Union (einzelne Abg.) ↳ Beatrix von Storch (AfD): »Da braucht’s also eine Männerquote!« Aha! Das geht also ganz gut. Das geht deshalb, weil auch dort Frauen und Männer gut zusammengearbeitet haben. Wer also eine Blaupause haben möchte, wie es vielleicht auch geht, ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Blau ist gut!« der kann sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen aus Unterfranken wenden. Natürlich sagen die Männer, dass es keine Blaupause ist, wenn es nur fünf sind. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Frau Präsidentin, Sie dürfen keine Werbung für Unterfranken machen!« – Oh, stimmt, ich habe Werbung für Unterfranken gemacht; aber das mag man mir verzeihen. Ich würde sagen: Ich habe Werbung für Frauen gemacht. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Und ich sage an der Stelle auch: Einfach machen – das kann gut funktionieren. Das macht Mut, weil es natürlich schön ist, wenn bei einem Frauenanteil von 50 Prozent in der Bevölkerung der Frauenanteil auch in allen Parlamenten entsprechend hoch ist. ↳ Fabian Jacobi (AfD) Damit schließe ich die heutige Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 21/6105 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Da das nicht der Fall ist, verfahren wir wie vorgeschlagen. Wir sind jetzt am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 25. Juni 2026, 9 Uhr. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Schluss: 19:39 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete(r) Becker, Carsten AfD Boehringer, Peter AfD Bollmann, Hendrik SPD Böttger, Janina (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) Die Linke Brandes, Dirk AfD Breilmann, Michael CDU/CSU Dietz, Thomas AfD Droßmann, Falko SPD Eichwede, Sonja (gesetzlicher Mutterschutz) SPD Eißing, Mandy Die Linke Gerster, Martin SPD Heinrich, Gabriela SPD Hermeier, Mareike Die Linke Hostert, Jasmina SPD Kaufmann, Dr. Malte (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) AfD Kempf, Martina AfD Koch, Heinrich (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) AfD Koegel, Jürgen AfD Köhler, Achim (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) AfD Koob, Markus CDU/CSU Körber, Carsten CDU/CSU Lucks, Max (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Moosdorf, Matthias AfD Naujok, Edgar AfD Pauls, Dr. Thomas CDU/CSU Pawlik, Natalie (gesetzlicher Mutterschutz) SPD Pellmann, Sören Die Linke Rathert, Dr. Anna AfD Scheer, Dr. Nina SPD Seifert, Dario AfD Sichert, Martin AfD Walch, Siegfried (Teilnahme an einer Parl. Versammlung) CDU/CSU Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Frage 5
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, sicherzustellen, dass die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz angekündigte Fixumserhöhung für Apotheken tatsächlich in Kraft tritt, nachdem das Honorar aus dem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit herausgenommen und in eine gesonderte Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgelagert wurde, und, wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die …
Plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, sicherzustellen, dass die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) angekündigte Fixumserhöhung für Apotheken tatsächlich in Kraft tritt, nachdem das Honorar aus dem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit herausgenommen und in eine gesonderte Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgelagert wurde, und, wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan (vergleiche www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenreform/apothekenreform-verordnungsentwurf-ohne-fixum/, abgerufen am 5. Juni 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Erhöhung des Packungsfixums wird mit der gemeinsamen Dritten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt. Die Verordnung ist am 12. Juni 2026 verkündet worden und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Frage 6

Der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragt nach der Umsetzung und dem Zeitplan der Fixumserhöhung für Apotheken, die aus einem Verordnungsentwurf ausgegliedert wurde.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung angesichts des aktuellen Krankenhaus-Konjunkturbarometers des Deutschen Krankenhausinstituts e. V., wonach 74 Prozent der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als unbefriedigend bewerten und viele Krankenhäuser nur noch über Liquidität für wenige Wochen verfügen, über die bereits bekannten mittel- und langfristigen Ankündigungen zur Krankenhausreform, zum Transformationsfonds und zur Vorhaltevergütung hinaus kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser, und, …
Plant die Bundesregierung angesichts des aktuellen Krankenhaus-Konjunkturbarometers des Deutschen Krankenhausinstituts e. V., wonach 74 Prozent der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als unbefriedigend bewerten und viele Krankenhäuser nur noch über Liquidität für wenige Wochen verfügen, über die bereits bekannten mittel- und langfristigen Ankündigungen zur Krankenhausreform, zum Transformationsfonds und zur Vorhaltevergütung hinaus kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Mit der Krankenhausreform werden notwendige strukturelle Anpassungen der Krankenhauslandschaft angestoßen, um die stationäre Versorgung langfristig qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht und wirtschaftlich tragfähig aufzustellen. Für die Umsetzung dieser Transformationsprozesse und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser werden unterschiedliche Förderinstrumente bereitgestellt. So werden Krankenhäuser bei der Schließung von Finanzierungslücken aus den Jahren 2022 und 2023 mit 4 Milliarden Euro Sofort-Transformationskosten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität unterstützt. Damit wird sichergestellt, dass bereits geplante und beschlossene Investitionen im Zuge der Krankenhausreform abgesichert werden. Überdies steht mit dem Krankenhaustransformationsfonds in den Jahren 2026 bis 2035 ein Förderinstrument mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung, um die für die Reformumsetzung erforderlichen Umstrukturierungen und Spezialisierungen zu unterstützen. Frage 7

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung, ob sie angesichts der kritischen wirtschaftlichen Lage und Liquiditätsprobleme in Krankenhäusern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit plant, die über die bereits bekannten langfristigen Reformen hinausgehen.

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FR Frage der Abgeordneten Evelyn Schötz Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des Bundesrates, psychotherapeutische Leistungen weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um Versorgungseinbrüche zu verhindern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist zwingend erforderlich, um Beitragssatzstabilität zu erreichen. Zudem ist eine finanziell handlungsfähige gesetzliche Krankenversicherung die Basis für Versorgungssicherheit. Das gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Ausgaben für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen …
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des Bundesrates, psychotherapeutische Leistungen weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um Versorgungseinbrüche zu verhindern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist zwingend erforderlich, um Beitragssatzstabilität zu erreichen. Zudem ist eine finanziell handlungsfähige gesetzliche Krankenversicherung die Basis für Versorgungssicherheit. Das gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Ausgaben für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist es daher angezeigt, auch die Ausgaben für diese Leistungen zu begrenzen und eine Vergütungssteuerung durch die Selbstverwaltung zu ermöglichen. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird zudem geregelt, dass weitere Leistungen, die nachweisbar die Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit signifikant erhöhen, zu festen Preisen vergütet werden können. Frage 8

Der Parlamentarische Staatssekretär begründet die Notwendigkeit, die Ausgaben für psychotherapeutische Leistungen zu begrenzen, um die Beitragssatzstabilität und die finanzielle Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.

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FR Frage des Abgeordneten Ates Gürpinar Linke rede Im Protokoll ↗
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Pflegebedürftige und Patientinnen und Patienten künftig nicht verstärkt auf notwendige Leistungen verzichten aufgrund der steigenden privaten Kosten in der Pflege und bei Krankheit, und welche konkreten Belege hat das Bundesministerium für Gesundheit dafür, dass die bestehenden Härtefallregelungen tatsächlich diejenigen erreichen, die sie brauchen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Pflegeversicherung bietet ein breites …
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Pflegebedürftige und Patientinnen und Patienten künftig nicht verstärkt auf notwendige Leistungen verzichten aufgrund der steigenden privaten Kosten in der Pflege und bei Krankheit, und welche konkreten Belege hat das Bundesministerium für Gesundheit dafür, dass die bestehenden Härtefallregelungen tatsächlich diejenigen erreichen, die sie brauchen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen der häuslichen und stationären Pflege, die pflegebedürftige Personen unterstützen. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus und können pflegebedürftige Menschen – im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) – aufgrund ihrer haushaltsbezogenen Einkommens- und Vermögenssituation den verbleibenden notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen, greift die Hilfe zur Pflege als bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gesetzlich geregelt. Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt (§ 2 SGB XII). Bei der Pflegeversicherung handelt es sich seit ihrer Einführung um ein Teilleistungssystem, das auch eigene Aufwendungen und Vorsorge weiterhin erforderlich macht. Reichen ihre Leistungen nicht aus, deckt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Hilfe zur Pflege den ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe ab. Der vorgebrachte Zusammenhang, dass aufgrund steigender Pflegekosten auf notwendige Leistungen verzichtet werden müsste, ergibt sich somit nicht. Insgesamt setzt sich die Bundesregierung für eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung ein. Alle Menschen in Deutschland sollen sich darauf verlassen können, dass die Versorgung überall gesichert ist und insgesamt finanzierbar bleibt. Auch deshalb hat die Bundesregierung mit dem vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein umfassendes Reformpaket vorgelegt, das die finanzielle Stabilität der GKV bereits ab dem Jahr 2027 gewährleistet und dadurch zusätzliche Beitragsbelastungen für die gesetzlichen Versicherten reduziert. Gleichzeitig werden ein hohes Leistungsniveau und eine hohe Versorgungsqualität beibehalten. Die Grundprinzipien dieses Versicherungszweiges – Solidarität und Eigenverantwortung – werden dabei gestärkt. Die Zuzahlungen für Versicherte der GKV sind und bleiben sozialverträglich ausgestaltet und werden durch eine Belastungsgrenze sozial abgefedert. Die Belastungsgrenze liegt aktuell bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. In die Berechnung fließen alle geleisteten Zuzahlungen ein. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt dies die Krankenkasse auf Antrag. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit. Frage 9

Der Parlamentarische Staatssekretär verweist darauf, dass die Hilfe zur Pflege als Sozialleistung den ungedeckten Bedarf decke, falls Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, und begründet damit, warum kein Verzicht auf notwendige Leistungen erfolgen müsse.

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FR Frage der Abgeordneten Evelyn Schötz Linke rede Im Protokoll ↗
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zahlreicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Institute, dass die geplanten Einsparungen kurzfristig Haushaltsmittel entlasten mögen, langfristig aber höhere Kosten durch Chronifizierungen, Arbeitsunfähigkeit und zusätzliche stationäre Behandlungen verursachen werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Basis für eine dauerhaft verlässliche Versorgung auch in der Psychotherapie. Daher ist es sachgerecht, …
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zahlreicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Institute, dass die geplanten Einsparungen kurzfristig Haushaltsmittel entlasten mögen, langfristig aber höhere Kosten durch Chronifizierungen, Arbeitsunfähigkeit und zusätzliche stationäre Behandlungen verursachen werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Basis für eine dauerhaft verlässliche Versorgung auch in der Psychotherapie. Daher ist es sachgerecht, dass auch die psychotherapeutische Leistungserbringung grundsätzlich den Steuerungsinstrumenten der gemeinsamen Selbstverwaltung unterliegt. Die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Ausrichtung der Ausgabenentwicklung an den Einnahmemöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch psychotherapeutische Leistungen. Diese wurden bislang extrabudgetär vergütet und verzeichneten in den vergangenen Jahren einen deutlichen Ausgabenanstieg. Belastbare Prognosen zur weiteren Entwicklung in den kommenden Jahren liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Diese hängt insbesondere auch von den noch ausstehenden Honorarvereinbarungen der Selbstverwaltungspartner ab. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung dauerhaft sichergestellt ist. Vor diesem Hintergrund wird das Bundesministerium für Gesundheit die weitere Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam beobachten. Frage 10

Tino Sorge begründet die Einbeziehung psychotherapeutischer Leistungen in die Budgetsteuerung mit der notwendigen finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und betont, dass die Versorgungssicherheit weiterhin durch Beobachtung gewährleistet werden soll.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesministerin für Gesundheit die aktuelle Gesundheitsversorgung in den ländlichen und strukturschwachen Regionen, und welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um diese zu verbessern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Deutschland verfügt über eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Viele Menschen können diese Leistungsfähigkeit immer wieder im Alltag erfahren, zum Beispiel, wenn sie von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, im Krankenhaus, …
Wie bewertet die Bundesministerin für Gesundheit die aktuelle Gesundheitsversorgung in den ländlichen und strukturschwachen Regionen, und welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um diese zu verbessern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Deutschland verfügt über eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Viele Menschen können diese Leistungsfähigkeit immer wieder im Alltag erfahren, zum Beispiel, wenn sie von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, im Krankenhaus, in der Rehabilitation oder in der Physiotherapiepraxis gut versorgt werden. Aber es gibt Herausforderungen, die vor allem in der demografischen Entwicklung begründet sind. Ländliche und strukturschwache Regionen sind hier besonders in den Blick zu nehmen. Mit den verschiedenen Reformvorhaben, auf die sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt haben, wird die Bundesregierung die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sicherstellen und gesetzliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung verbessern. Grundsätzlich sind für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in den Regionen innerhalb des in Deutschland geltenden Selbstverwaltungsprinzips die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Diese sind zudem verpflichtet, mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür sind in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verfügen über eine Vielzahl von Instrumenten, um Versorgungsengpässen bereits frühzeitig zu begegnen und um eine gute und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, und nutzen diese auch. Frage 11

Der Parlamentarische Staatssekretär bewertet die Gesundheitsversorgung als qualitativ hochwertig, benennt jedoch demografisch bedingte Herausforderungen in ländlichen Regionen. Er verweist auf Regierungsreformen zur Sicherstellung der Finanzierung und erklärt die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Selbstverwaltung für die flächendeckende Versorgung als zuständig.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Ates Gürpinar Linke rede Im Protokoll ↗
Welchen Beitrag misst die Bundesregierung Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bei, und welchen Zeitplan gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die angekündigte nationale Präventionsstrategie? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Aus Sicht der Bundesregierung kann die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung langfristig dazu beitragen, Krankheiten möglichst zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und damit …
Welchen Beitrag misst die Bundesregierung Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bei, und welchen Zeitplan gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die angekündigte nationale Präventionsstrategie? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Aus Sicht der Bundesregierung kann die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung langfristig dazu beitragen, Krankheiten möglichst zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und damit die Gesundheitsausgaben zu senken. Neben der Ausgabensenkung wirkt sich auch eine in Folge eines allgemein besseren Gesundheitszustands höhere Arbeitsproduktivität positiv auf die Beitragseinnahmen aus. Prävention kann somit sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. So sind laut des Deutschen Krebsforschungszentrums zum Beispiel rund 40 Prozent der in Deutschland jährlich auftretenden über 500 000 Krebsneuerkrankungen auf vermeidbare Risikofaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum, Übergewicht, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel zurückzuführen. Angesichts der hohen und kontinuierlich steigenden Kosten für die Krebsbehandlung, die in Deutschland vor allem durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, lohnt sich die Investition in mehr Prävention und Gesundheitsförderung. Das BMG prüft derzeit unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern den Handlungsbedarf zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung, auch um die von der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) entwickelte nationale Präventionsstrategie zu unterstützen. Unter dem Dach der NPK hat die gesetzliche Krankenversicherung mit allen anderen Sozialversicherungsträgern und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Sozialpartner und der Akteure der Zivilgesellschaft im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch eine nationale Präventionsstrategie entwickelt und schreibt diese stetig fort. Die nationale Präventionsstrategie verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes Aufwachsen, ein gesundes Leben und Arbeiten sowie Gesundheit im Alter zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Zweiten Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention, Bundestagsdrucksache 21/2450, zum Ausdruck gebracht, dass der Erfolg der nationalen Präventionsstrategie auf die freiwillige Mitarbeit jener Akteurinnen und Akteure angewiesen ist, die zwar Aufgaben und Verantwortung für Gesundheit tragen, jedoch keinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Unterstützungsauftrag haben, wie insbesondere die Länder und Kommunen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird deshalb, wie mit der Stellungnahme zum Zweiten Bericht der NPK angekündigt, in Kürze mit den Trägern der NPK, den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, der Praxis und der Wissenschaft weiter der Frage nachgehen, ob und welche Veränderungen in den Strukturen und den Arbeitsweisen erforderlich sind, damit die nationale Präventionsstrategie tatsächlich national wirken kann. Frage 12

Der Parlamentarische Staatssekretär erklärt, dass Prävention und Gesundheitsförderung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren können, indem sie Kosten senken und die Produktivität erhöhen, und kündigt an, die Strukturen der nationalen Präventionsstrategie zu überprüfen, um ihre Wirksamkeit zu verbessern.

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FR Frage des Abgeordneten Maik Brückner Linke rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung entsprechend dem Empfehlungspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit aus dem Beteiligungsverfahren zum nationalen Aktionsplan „Queer leben“ eine quantitative Befragung zur gesundheitlichen Lage und dem Gesundheitsverhalten von LSBTIQA* mit großem Sample sowie kleinere qualitative Studien mit kleinem Sample? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Bundesregierung plant derzeit keine derartigen Befragungen. Frage 13

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung, ob sie auf Basis eines Empfehlungspapiers quantitative und qualitative Studien zur Gesundheit von LSBTIQA* plant.

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FR Frage der Abgeordneten Linda Heitmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie gedenkt die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe zu reagieren, und wie stellt sie die dafür notwendige Datengrundlage sicher, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für die Bundesregierung ist eine bedarfsgerechte Sucht- und Drogenhilfe sehr wichtig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, insbesondere für die Gruppe …
Wie gedenkt die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) zu reagieren, und wie stellt sie die dafür notwendige Datengrundlage sicher, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für die Bundesregierung ist eine bedarfsgerechte Sucht- und Drogenhilfe sehr wichtig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, insbesondere für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen entsprechende Hilfsmöglichkeiten der Sucht- und Drogenhilfe vorzuhalten. Auf die Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/6257, auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Situation der Suchthilfe und Suchtrehabilitation in Deutschland – Versorgungslage, Finanzierung und struktureller Handlungsbedarf“ wird verwiesen. Dort finden sich detaillierte Informationen über die rechtlichen, finanziellen und praktischen Regelungen der Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten für suchtkranke Kinder und Jugendliche. Das Suchthilfesystem in Deutschland ist ein komplexes System. Für die Finanzierung von Leistungen für Kinder und Jugendliche sind eine Vielzahl von Akteuren zuständig. Eine bundeseinheitliche Steuerung ist im System nicht vorgesehen. Medizinische und psychiatrische Leistungen werden durch die Krankenversicherungsträger finanziert. Die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen bei Abhängigkeitserkrankungen liegt in der Zuständigkeit verschiedener Träger, unter anderem Krankenkassen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Trägern der Rentenversicherung. Gemeinsam stellen sie eine umfassende Gesamtversorgung abhängigkeitserkrankter Kinder und Jugendlicher in Deutschland bereit. Suchtberatung und niedrigschwellige Hilfen sind grundsätzlich Aufgaben der Länder im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Zur Steuerung der Versorgung können die genannten Akteure auf die Datenerhebungen der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) sowie auf die Daten der Deutschen Rentenversicherung zurückgreifen. Frage 14

Der Parlamentarische Staatssekretär betont die Bedeutung einer bedarfsgerechten Suchthilfe für Kinder und Jugendliche, erklärt die komplexe Zuständigkeitsverteilung im deutschen System und verweist auf existierende Datenquellen sowie eine vorliegende Drucksache zur detaillierten Beantwortung der Anfrage.

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FR Frage der Abgeordneten Linda Heitmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern ist vorgesehen, dass sich aus der geplanten nationalen Präventionsstrategie konkrete gesetzliche Regelungen ergeben, und welche Maßnahmen sind dabei insbesondere im Bereich der Alkoholprävention zu erwarten? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Gesetzliche Krankenversicherung hat auf Basis des § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch unter dem Dach der Nationalen Präventionskonferenz mit allen anderen Sozialversicherungsträgern und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung …
Inwiefern ist vorgesehen, dass sich aus der geplanten nationalen Präventionsstrategie konkrete gesetzliche Regelungen ergeben, und welche Maßnahmen sind dabei insbesondere im Bereich der Alkoholprävention zu erwarten? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Gesetzliche Krankenversicherung hat auf Basis des § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch unter dem Dach der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) mit allen anderen Sozialversicherungsträgern und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Sozialpartner und der Akteure der Zivilgesellschaft im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention eine nationale Präventionsstrategie entwickelt und schreibt diese stetig fort. Die nationale Präventionsstrategie verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes Aufwachsen, ein gesundes Leben und Arbeiten sowie Gesundheit im Alter zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Zweiten Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Bundestagsdrucksache 21/2450) zum Ausdruck gebracht, dass der Erfolg der nationalen Präventionsstrategie auf die freiwillige Mitarbeit jener Akteurinnen und Akteure angewiesen ist, die zwar Aufgaben und Verantwortung für Gesundheit tragen, jedoch keinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Unterstützungsauftrag haben, wie insbesondere die Länder und Kommunen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird deshalb, wie mit der Stellungnahme angekündigt, in Kürze mit den Trägern der NPK, den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, der Praxis und der Wissenschaft weiter der Frage nachgehen, ob und welche Veränderungen in den Strukturen und den Arbeitsweisen erforderlich sind, damit die nationale Präventionsstrategie tatsächlich national wirken kann.Ob jenseits der Prüfung der Strukturen und Arbeitsweisen der nationalen Präventionsstrategie der NPK Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention ergriffen werden, wird zurzeit ergebnisoffen diskutiert. Frage 15

Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert die rechtliche Grundlage und den aktuellen Stand der nationalen Präventionsstrategie, betont die Abhängigkeit von freiwilliger Kooperation und kündigt Gespräche zur strukturellen Weiterentwicklung an, während Maßnahmen zur Alkoholprävention noch ergebnisoffen diskutiert werden.

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FR Frage der Abgeordneten Tamara Mazzi Linke rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Situation für Beschäftigte in der Pflege zu verbessern, vor dem Hintergrund, dass mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Lohnsteigerungen bei Tarifabschlüssen nicht mehr vollständig finanziert werden sollen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert, um für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu …
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Situation für Beschäftigte in der Pflege zu verbessern, vor dem Hintergrund, dass mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Lohnsteigerungen bei Tarifabschlüssen nicht mehr vollständig finanziert werden sollen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert, um für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Insbesondere die Einführung des Pflegebudgets hat zu einem deutlichen Aufwuchs des Pflegepersonals in den Krankenhäusern geführt. Nach den Grunddaten der Krankenhäuser waren zum 31.12.2024 insgesamt 553 396 Beschäftigte im Pflegedienst in Krankenhäusern tätig. Im Vergleich dazu waren zum 31.12.2019 457 947 Beschäftigte im Pflegedienst in den Krankenhäusern beschäftigt. Frage 16

Die Abgeordnete fragt nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation für Pflegebeschäftigte, da durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Tariflohnerhöhungen nicht mehr vollständig finanziert werden.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche strukturelle oder sozial bedingte Hürden in der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen bei Kindern und Jugendlichen vor, und welchen Einfluss haben dabei zum Beispiel die Faktoren soziale Ungleichheit, Bildungsbarrieren oder Diskriminierungserfahrungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Surveybefunde der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ 2014 bis 2017 und der Studie …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche strukturelle oder sozial bedingte Hürden in der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen bei Kindern und Jugendlichen vor, und welchen Einfluss haben dabei zum Beispiel die Faktoren soziale Ungleichheit, Bildungsbarrieren oder Diskriminierungserfahrungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Surveybefunde der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS) 2014 bis 2017 und der Studie des Robert-Koch-Institutes „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA) 2022/2023 deuten darauf hin, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem soziökonomischem Status bei vorliegender psychischer Problematik grundsätzlich ähnlich häufig in der fachspezifischen Versorgung ankommen wie Kinder aus sozial besser gestellten Familien. Das Projekt „Monitor Bildung und Psychische Gesundheit“ (BiPsy-Monitor) gibt Hinweise insbesondere zur Zugänglichkeit von Hilfs- und Versorgungsangeboten. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine umfassenden eigenen Erkenntnisse zu möglichen strukturellen Hürden bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen speziell bei Kindern und Jugendlichen im Kontext der Fragestellung vor. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass Menschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung erhalten. Um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbart, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Mit diesem zeitnah umzusetzenden Vorhaben können weitere Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Frage 17

Die Bundesregierung verweist auf Studien, die keine Unterschiede in der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen zwischen verschiedenen sozialen Schichten zeigen, räumt jedoch Datenlücken zu strukturellen Hürden ein und kündigt Maßnahmen zur Verbesserung der Bedarfsplanung an.

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FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, bei der geplanten verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen sicherzustellen, dass die damit verbundenen Kosten nicht vollständig auf die Betriebe und damit letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und welche konkreten Entlastungsmaßnahmen sind für kleine und mittelständische Schlachtbetriebe vorgesehen, um eine weitere Konzentration in der …
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, bei der geplanten verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen sicherzustellen, dass die damit verbundenen Kosten nicht vollständig auf die Betriebe und damit letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und welche konkreten Entlastungsmaßnahmen sind für kleine und mittelständische Schlachtbetriebe vorgesehen, um eine weitere Konzentration in der Schlachtwirtschaft zu verhindern (vergleiche www.bmleh.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Pressemitteilungssuche/Pressemitteilungssuche_Formular.html, abgerufen am 5. Juni 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Aus dem einschlägigen Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ersichtlich, dass die Belange mittelständischer Unternehmen berücksichtigt wurden und hinsichtlich des laufenden Erfüllungsaufwands der Wirtschaft in Höhe von rund 172 000 Euro eine Entlastung im Laufe der Legislatur angestrebt wird. Um die Zukunftsfähigkeit auch kleiner und mittelständischer Schlachtstrukturen zu stärken, stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat außerdem ein Förderinstrument in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereit. Damit werden gezielt Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung unterstützt. Für Unternehmen, die in regionalen Wertschöpfungsketten agieren, besteht eine besondere Unterstützung. Frage 18

Der Abgeordnete fragt nach Maßnahmen zur Vermeidung von Kostensteigerungen für Verbraucher und zur Unterstützung kleiner Schlachtbetriebe bei der geplanten Videoüberwachung. Die Parlamentarische Staatssekretärin verweist auf Entlastungen im Erfüllungsaufwand und Förderprogramme der GAK.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer Grüne rede Im Protokoll ↗
Was plant die Bundesregierung aktuell, um die Ernährung von Kindern in Deutschland gezielt zu verbessern? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Ziel der Bundesregierung ist es, eine gesunde Ernährung für Jung und Alt zu fördern. Da Ernährungsgewohnheiten früh im Leben geprägt werden, sind Kinder und Jugendliche die wichtigste Zielgruppe für ernährungspolitische Maßnahmen. Für die Verbesserung der Ernährungssituation von Kindern und …
Was plant die Bundesregierung aktuell, um die Ernährung von Kindern in Deutschland gezielt zu verbessern? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Ziel der Bundesregierung ist es, eine gesunde Ernährung für Jung und Alt zu fördern. Da Ernährungsgewohnheiten früh im Leben geprägt werden, sind Kinder und Jugendliche die wichtigste Zielgruppe für ernährungspolitische Maßnahmen. Für die Verbesserung der Ernährungssituation von Kindern und Jugendlichen setzt die Bundesregierung auf Ernährungsbildung sowie auf gute und ausgewogene Angebote in der Gemeinschaftsverpflegung. Die Ernährungsbildung und -kommunikation möchte die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) künftig noch zielgruppengerechter und digitaler ausrichten. Die verstärkte Nutzung digitaler Kanäle soll die Reichweite gerade bei jungen Menschen erhöhen. Das BZfE stellt eine Vielzahl an Informationen für alle Zielgruppen zur Verfügung und bietet Material zur Gestaltung des Unterrichts und Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Ernährungsbildung an. Mit dem vom BMLEH ins Leben gerufenen Bund-Länder-Austauschtreffen zur Ernährungsbildung und Gesundheitsförderung an Schulen leistet die Bundesregierung einen Beitrag, um zusammen mit den Ländern die Ernährung von Schülerinnen und Schülern zu verbessern. Der Bund unterstützt die Länder dabei, den (Um-)Bau und die Ausstattung von Küchen und Mensen zu ermöglichen, indem den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Länder können in ihren Länderprogrammen, die im Rahmen des bis Ende 2029 laufenden Investitionsprogramms Ganztagsausbau erstellt wurden, eine Auswahl der förderfähigen Maßnahmen treffen und damit eigene Schwerpunkte setzen, die der Mittagsverpflegung im Ganztag dienen. Zur Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung stellt die Bundesregierung konkrete, praxistaugliche und leicht umsetzbare Unterstützungsangebote vor Ort zur Verfügung. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) – die im Auftrag des BMLEH entwickelt wurden – sind dabei ein wichtiges Mittel. Sie unterstützen Verantwortliche bei dem Angebot einer gesunden und nachhaltigen Verpflegung.Von dessen Umsetzung profitieren alle Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungsinstitutionen. Die gemeinsam von Bund und Ländern eingerichteten „Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung“ fungieren als zentrale Anlaufstellen für Fragen rund um die dortigen Verpflegungsangebote. Am 25. Juni 2026 findet zudem auf Einladung des BMLEH die Online-Veranstaltung „Mittagessen im Ganztag: Einfach gut umgesetzt“ statt. Im Mittelpunkt stehen erprobte Ansätze, Materialien und konkrete Hilfen für ausgewogene Verpflegungsangebote in Schulen und Betreuungseinrichtungen. Die Veranstaltung richtet sich an Kommunen, Träger von Betreuungseinrichtungen und Grundschulen sowie Fach- und Leitungskräfte im Bereich Ernährung und Verpflegung. Mit dem Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung wurde durch das BMLEH eine Anlaufstelle auf Bundesebene eingerichtet, die mit der Koordination und Weiterentwicklung von Maßnahmen rund um eine gesunde und ausgewogene Verpflegung in Kita und Schule betraut ist. Am 7. Oktober 2026 lädt das Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung im Auftrag des BMLEH zum Bundeskongress Kita- und Schulverpflegung nach Berlin ein. Der Kongress hebt die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung hervor und beleuchtet niedrigschwellige Zugänge zum Essensangebot in Kitas und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen. Schließlich kann auch die im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, (Bundestagsdrucksache 21/6130) von der Bundesregierung ab dem Jahr 2028 angekündigte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke zur Verbesserung der Ernährung von Kindern beitragen. Frage 19

Die Bundesregierung erläutert ihre Strategie zur Verbesserung der Kinderernährung durch Ernährungsbildung, digitale Aufklärung, den Ausbau der Mensen-Infrastruktur mit Finanzhilfen, Qualitätsstandards sowie eine geplante Zuckersteuer ab 2028.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen und rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode, um den Tierschutz bei der Schlachtung von landwirtschaftlichen Tieren zu verbessern, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Für …
Welche Maßnahmen und rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode, um den Tierschutz bei der Schlachtung von landwirtschaftlichen Tieren zu verbessern, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Für große Schlachtbetriebe soll die Videoüberwachung ausnahmslos verpflichtend sein. Für kleinere Schlachtbetriebe sollen die zuständigen Landesbehörden die Videoüberwachung bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Tierschutzverstöße anordnen können. Die Videoüberwachung wird den Tierschutz bei der Schlachtung stärken, indem sie die Kontrollmöglichkeiten der Landesbehörden erheblich verbessert. Der Bundesrat hat das Vorhaben begrüßt. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Für bestehende Schlachtbetriebe ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen. Frage 20

Die Bundesregierung plant die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen, um den Tierschutz durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten der Landesbehörden zu stärken. Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Wird die Bundesregierung in ihren angekündigten Vorhaben zur Krisen- und Notfallvorsorge sowie zur Erweiterung der Notfallreserve um sofort verzehrbare Lebensmittel auch das Lebensmittelhandwerk entsprechend seinem Potenzial zur Bewältigung von Krisensituationen prioritär einbinden, und welche Vorhaben plant die Bundesregierung, um das Lebensmittelhandwerk in Deutschland zu stärken? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Der Bund lagert an verschiedenen, auf das ganze Land …
Wird die Bundesregierung in ihren angekündigten Vorhaben zur Krisen- und Notfallvorsorge sowie zur Erweiterung der Notfallreserve um sofort verzehrbare Lebensmittel auch das Lebensmittelhandwerk entsprechend seinem Potenzial zur Bewältigung von Krisensituationen prioritär einbinden, und welche Vorhaben plant die Bundesregierung, um das Lebensmittelhandwerk in Deutschland zu stärken? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Der Bund lagert an verschiedenen, auf das ganze Land verteilten Standorten Erbsen, Linsen, Reis und Brotgetreide ein. Mit diesen Vorräten können die 83,5 Millionen in Deutschland lebenden Menschen 30 Tage – bei einer Zufuhr von 1 000 kcal pro Tag – versorgt werden. Zusätzlich plant das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat einen dezentralen Vorrat von haltbaren und sofort verzehrfertigen Lebensmitteln, beispielsweise in Form von Konserven, aufzubauen. Sie dienen der Soforthilfe, ergänzen die staatlich eingelagerten Agrarprodukte und die privaten Vorräte in den Haushalten um einen schnell verfügbaren Baustein und stellen die sofortige Versorgung der Bevölkerung bei Versorgungsengpässen sicher. Optionen, Finanzierung und Rahmenbedingungen für die konkrete Ausgestaltung eines solchen Systems werden derzeit geprüft, die Entscheidungsfindung ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat erste Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Dieser Dialog soll fortgeführt und bei Bedarf um Vertreterinnen und Vertreter des Lebensmittelhandwerks erweitert werden, um möglichst praktikable Lösungen zu entwickeln. Das Handwerk leistet einen Beitrag für die Resilienz der deutschen Ernährungswirtschaft. Im Krisenfall wäre das Ernährungshandwerk bei der Verarbeitung der Notfallvorräte ebenfalls beteiligt. Vor dem Hintergrund einer dezentralen Verarbeitung spielen die Handwerksbetriebe eine wichtige Rolle. Auch deshalb ist es wichtig, dass das Ernährungshandwerk in den Orten erhalten bleibt. Um Potenzial für den Abbau von Bürokratie zu identifizieren, führt das BMLEH Praxischecks – auch im Lebensmittelhandwerk – durch. Die Impulse aus der Praxis helfen, Regelungen praktikabler zu gestalten. Frage 21

Die Bundesregierung erläutert den aktuellen Status und geplante Erweiterungen der nationalen Notfallvorräte sowie die strategische Einbindung des Lebensmittelhandwerks zur Sicherstellung der Versorgung in Krisenzeiten.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Mit welchen Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen der Verhandlungen um die GAP-Förderperiode 2028 – 2034 für ein Level Playing Field ein, das EU-weit geltende soziale und ökologische Mindeststandards sowie deren gesicherte Finanzierung voraussetzt, und wie will sie sicherstellen, dass die Entwicklung der ländlichen Räume ausreichend gefördert werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Vorschläge der …
Mit welchen Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen der Verhandlungen um die GAP-Förderperiode 2028 – 2034 (GAP: Gemeinsame Agrarpolitik) für ein Level Playing Field ein, das EU-weit geltende soziale und ökologische Mindeststandards sowie deren gesicherte Finanzierung voraussetzt, und wie will sie sicherstellen, dass die Entwicklung der ländlichen Räume (über landwirtschaftlichen Bezug hinaus) ausreichend gefördert werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 sehen insgesamt größere Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten vor. Hiermit wächst die Bedeutung eines verlässlichen Rahmens, der vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und ein angemessenes Ambitionsniveau in allen Mitgliedstaaten sicherstellt. Zugleich müssen bestehende Regelungen daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zu den Zielen der GAP beitragen und einen europäischen Mehrwert schaffen. Die bisherigen Erfahrungen mit der sozialen Konditionalität zeigen allerdings, dass sie vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugt. Die Bundesregierung plädiert deshalb dafür, die Durchsetzung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften EU-weit durch wirksame fachrechtliche Kontroll- und Sanktionssysteme sicherzustellen und die soziale Konditionalität nicht fortzuführen. Bei der Ausgestaltung der künftigen EU-rechtlichen Anforderungen an die Schutzpraktiken (Farm Stewardship) kommt es darauf an, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten bei Aufrechterhaltung des erforderlichen Ambitionsniveaus vermieden werden. Die Bundesregierung sieht hier noch Klärungsbedarf, insbesondere bezüglich konkreter EU-Vorgaben zur nationalen Ausgestaltung der Schutzpraktiken, aber auch zu deren Zusammenspiel mit den Agrarumwelt- und Klimaaktionen. Es wird auch die Aufgabe der Europäischen Kommission sein, bei der Prüfung der künftigen Pläne zur Vorbereitung der Genehmigung durch den Rat ein vergleichbares Ambitionsniveau in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Das erfolgreiche Programm LEADER soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission weiterhin innerhalb der GAP umgesetzt werden. Zuständig sind die Länder. Zur Verankerung der ländlichen Entwicklung innerhalb des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) stimmt sich die Bundesregierung derzeit ab. Die Bundesregierung prüft noch den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein „rural target“, wonach mindestens 10 Prozent der freien Mittel des NRPP für ländliche Räume eingesetzt werden sollen. Damit könnte die Bedeutung der ländlichen Räume im künftigen EU-Fördersystem gestärkt und sichtbar verankert werden. Frage 22

Die Bundesregierung erläutert ihre Position zur GAP-Reform, fordert vergleichbare Wettbewerbsbedingungen, lehnt die soziale Konditionalität aufgrund von Verwaltungsaufwand ab und prüft Vorschläge zur Stärkung der ländlichen Entwicklung durch ein 'rural target'.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Herausforderungen für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat lassen sich nicht auf eine Rangliste reduzieren. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft wie auch andere Wirtschaftszweige stehen vor einer Vielzahl zentraler Herausforderungen, die Wachstum hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit einschränken. …
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (bitte begründen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Herausforderungen für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) lassen sich nicht auf eine Rangliste reduzieren. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft wie auch andere Wirtschaftszweige stehen vor einer Vielzahl zentraler Herausforderungen, die Wachstum hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Gründe dafür sind zum Teil globaler Natur. Hierzu zählen beispielsweise geopolitische Unsicherheiten, Klimaveränderungen, Tierseuchen und Handelskonflikte. Aber auch Bürokratie, steigende Produktionskosten sowie Fachkräftemangel erschweren die Arbeit der landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel des BMLEH ist daher eine zukunftsfeste, resiliente und vielfältige Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland, die Ernährungssicherung, Wettbewerbsfähigkeit, Klima- und Umweltschutz und Tierwohl miteinander verbindet und regional verankert. Entscheidend sind dabei nicht kurzfristige Hilfen, sondern verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen und vor allem deutlich schlankere, praxistaugliche Regeln. Das BMLEH hat bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen, um Betrieben und der nachfolgenden Generation eine verlässliche Perspektive und Planungssicherheit zu geben und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Für das BMLEH bleibt dabei die bürokratiearme und effiziente Ausgestaltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zentral. Auch die Exportstärke der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft baut das BMLEH weiter aus. Gleichzeitig stärkt das BMLEH ebenso die regionale Vielfalt und regionale Wertschöpfung mit seiner Heimatpolitik. So können Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland gesichert werden. Frage 23

Die Parlamentarische Staatssekretärin führt vielfältige globale und nationale Herausforderungen für die Landwirtschaft an und betont, dass das Ziel des Ministeriums eine resiliente und wettbewerbsfähige Branche durch Bürokratieabbau und verlässliche Rahmenbedingungen sei.

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FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, die Weideprämie für Milchkühe nicht einzuführen, obwohl die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung und auch der Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik angekündigt hatten , und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die auf Grundlage …
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, die Weideprämie für Milchkühe nicht einzuführen, obwohl die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung und auch der Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik angekündigt hatten (vergleiche www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Seite 42), und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die auf Grundlage der angekündigten Förderung bereits Investitionen in die gesellschaftlich gewünschte Weidehaltung getätigt haben? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Weideprämie für Milchkühe hätte nur für das Jahr 2027 angeboten werden können. 2027 ist das letzte Jahr der laufenden Förderperiode. Für die konkrete Ausgestaltung der Weideregelung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der Bundesrat hat den Bund gebeten, von der Einführung neuer Öko-Regelungen nur für ein Jahr abzusehen, da der bei Verwaltungsbehörden und zum Teil bei Betrieben entstehende Verwaltungsaufwand durch Einführung der neuen Öko-Regelung zur Weidehaltung für nur ein Jahr insofern unverhältnismäßig wäre. Denn 2028 beginnt eine neue Förderperiode, in der keine Öko-Regelungen mehr vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund wird keine Möglichkeit zur Einführung dieser Regelung gesehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass landwirtschaftliche Betriebe auf Grundlage der angekündigten Förderung bereits Investitionen in die Weidehaltung getätigt haben. Die konkret von den Landwirten einzuhaltenden Bedingungen sind im Gesetz nicht enthalten und derzeit auch nicht bekannt. Da den Betrieben zudem bewusst ist, dass nach 2027 eine neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beginnt, wussten sie, dass die Förderung nach 2027 äußerst unsicher ist. Für ein Jahr Förderung hätte sich eine Umstellung für Betriebe nicht rentiert. Frage 24

Die Abgeordnete Latendorf kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Weideprämie nicht einzuführen, und verweist auf entsprechende Ankündigungen im Koalitionsvertrag sowie auf potenzielle Vorleistungen von Landwirten.

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FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte einschließlich der vorgesehenen Meilensteine, der Beteiligung von Interessengruppen, der Vorlage von Zwischenergebnissen, des Abschlusses der Evaluierung sowie einer möglichen Umsetzung daraus resultierender Änderungen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Für die Evaluierung der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte aus dem Jahr 2022 wurde …
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) einschließlich der vorgesehenen Meilensteine, der Beteiligung von Interessengruppen, der Vorlage von Zwischenergebnissen, des Abschlusses der Evaluierung sowie einer möglichen Umsetzung daraus resultierender Änderungen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Für die Evaluierung der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) aus dem Jahr 2022 wurde eine Studie zur Entscheidungshilfe durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in Auftrag gegeben. Die Studie läuft seit Januar 2026. Die Ergebnisse der Studie werden bis Ende des Jahres erwartet. Bei der Studie wird den berührten Stakeholdern die Möglichkeit gegeben, sich zu beteiligen. So werden sowohl die Interessenslagen der Tierärzteschaft als auch die der Tierhaltenden in den Blick genommen. Es ist wichtig, dass alle relevanten Interessengruppen sich konstruktiv mit Hinweisen auf Kritikpunkte und Lösungsvorschlägen in die Evaluierung einbringen können. Soweit während der Laufzeit der Studie Vorschläge oder Stellungnahmen zur GOT beim BMLEH eingehen, übermitteln wir diese an den Studiennehmer AFC Public Services. Nach Abschluss der Studie wird das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Ergebnisse bewerten und den Reformbedarf zur GOT zeitnah unter Beteiligung von Verbänden und Ländern prüfen. Frage 25

Die Abgeordnete fragt nach dem Zeitplan für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte. Die Parlamentarische Staatssekretärin nennt Details zur beauftragten Studie, der Beteiligung von Interessengruppen und dem weiteren Verfahren.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Zieht die Bundesregierung aus der wiederholten Verlängerung der Sperrung des Uferwegs an der Spree in Berlin im Zuge der Erweiterung des Bundeskanzleramts grundsätzliche Schlussfolgerungen zu den Ursachen solcher Verzögerungen, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über schnelleres Bauen und des angekündigten „Bauturbos“, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Es ist ein übergeordnetes Ziel der …
Zieht die Bundesregierung aus der wiederholten Verlängerung der Sperrung des Uferwegs (angekündigte Sperrung bis 30. April 2025, dann 20. Oktober 2025, dann 30. April 2026, aktuell bis 31. Dezember 2026) an der Spree in Berlin im Zuge der Erweiterung des Bundeskanzleramts grundsätzliche Schlussfolgerungen zu den Ursachen solcher Verzögerungen, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über schnelleres Bauen und des angekündigten „Bauturbos“, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Es ist ein übergeordnetes Ziel der Bundesregierung, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und verlässlicher zu gestalten. Der sogenannte Bau-Turbo betrifft jedoch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen im Bereich des Wohnungsbaus. Ein Zusammenhang mit dem angesprochenen Sachverhalt besteht daher nicht. Aus den Entscheidungen über verkehrsrechtliche Sperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Raum können keine allgemeinen Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung planungs- und genehmigungsrechtlicher Beschleunigungsinstrumente abgeleitet werden. Die im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes erforderlichen Sperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen am Uferweg sind von der baulichen Projektverantwortung zu unterscheiden. Der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes wird als ziviles Bundesbauprojekt in Regie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) realisiert. Die hoheitliche Anordnung, Ausgestaltung, Verlängerung und Überwachung von Verkehrsführungen, Sperrungen, Beschilderungen, Umleitungen und sonstigen Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Frage 26

Der Abgeordnete Matzerath fragt die Bundesregierung, ob sie aus den mehrfachen Verzögerungen bei der Sperrung des Uferwegs am Bundeskanzleramt Rückschlüsse für das Thema „schnelleres Bauen“ zieht.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke kurz Im Protokoll ↗
Wie hoch waren die Gewinne oder anderen Zahlungen aus Unternehmensbeteiligungen des Bundes, die dem Bundeshaushalt im Haushaltsjahr 2025 zugeflossen sind (bitte die Gesamtsumme angeben und die zehn größten Zahlungen mit zahlenden Unternehmen separat auflisten, dabei bitte gegebenenfalls eine Auskehrung von Guthaben des KfW-Dividendenkontos nach Unternehmen aufschlüsseln)? Die Antwort lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Frage 27
FR Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Psychosozialen Zentren in der Versorgung von Geflüchteten bei, und durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Psychosozialen Zentren insbesondere auch mit Blick auf Versorgungsangebote in ländlichen Räumen finanziell und strukturell fördern, auch angesichts der wiederholten Kritik der Vereinten Nationen an der Bundesregierung, dass sie Asylsuchenden den Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht ausreichend gewährleistet ? …
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Psychosozialen Zentren in der Versorgung von Geflüchteten bei, und durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Psychosozialen Zentren insbesondere auch mit Blick auf Versorgungsangebote in ländlichen Räumen finanziell und strukturell fördern, auch angesichts der wiederholten Kritik der Vereinten Nationen an der Bundesregierung, dass sie Asylsuchenden den Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht ausreichend gewährleistet (www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/offener-brief-an-die-bundesregierung-gesundheit-von-schutzsuchenden-menschen-gefaehrdet/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Psychosozialen Zentren (PSZ) leisten einen wichtigen Beitrag, um Geflüchtete vor Ort zu integrieren, ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken und eine Grundlage für die Verarbeitung von Traumata zu schaffen. Als Beitrag zu mehr Sicherheit und Integration sieht der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Fraktionen eine weitere Unterstützung der Psychosozialen Zentren vor. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Verantwortung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung – auch die psychosoziale Versorgung – von Asylsuchenden grundsätzlich bei den Ländern. Der Bund kann hier nur modellhaft fördern. Dies tut er unter anderem mit dem Programm der Bundesregierung zur Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen. Die Bundesregierung unterstützt hierüber die sechs Spitzenverbände der Wohlfahrt bei ihren Aufgaben in diesem Zusammenhang. Die Wohlfahrtsverbände reichen über Weiterleitungen einen Teil der Mittel auch an Psychosoziale Zentren vor Ort aus. Dabei wird unter anderem auf die guten Anreizwirkungen vor Ort in das Regelsystem gesetzt: Die beratenden Verbände haben über die letzten Jahre wertvolle Expertise erarbeitet, die das Gesamtsystem stärken können. Darüber hinaus wird der „Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V.“ bei der bundeszentralen Koordinierung, Begleitung des Ausbaus der Versorgungsstrukturen und Qualitätssicherung der Psychosozialen Zentren für geflüchtete Überlebende von Folter, Verfolgung und Krieg unterstützt. Psychosoziale Zentren bzw. die psychosoziale Beratung werden in Deutschland auch weitreichend aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), einem Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, gefördert. Im Rahmen der regulären Projektförderung wurden in der laufenden Förderperiode 2021 bis 2027 im Bereich der psychosozialen Betreuung insgesamt 79 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 171 Millionen Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der sogenannten „Specific Actions“ weitere 60 Millionen Euro für die Finanzierung der psychosozialen Betreuung in den Ländern bereitgestellt. Bislang wurden hierfür Anträge aus acht Ländern (BE, BY, HB, MV, NRW, NI, ST, TH) eingereicht. Insgesamt wurden damit aus dem AMIF-Programm Deutschland rund 214 Millionen Euro für die Förderung der psychosozialen Beratung bzw. Psychosozialer Zentren bereitgestellt. Ein Zugang zu psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgungs- und Beratungsleistungen von Asylsuchenden besteht im Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) obliegt jedoch den Ländern und Kommunen. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG haben während der ersten 36 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet regelmäßig Anspruch auf Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Nach § 4 AsylbLG besteht ein Anspruch auf die erforderliche ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlicher Leistungen. Der Anspruch nach § 4 AsylbLG wird zudem ergänzt durch die Öffnungsklausel des § 6 Absatz 1 AsylbLG, wonach „sonstige Leistungen“ gewährt werden können, wenn dies im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Frage 28

Die Abgeordnete fragt nach der Bedeutung und Förderung von Psychosozialen Zentren für Geflüchtete, insbesondere in ländlichen Räumen, und bezieht sich dabei auf UN-Kritik. Die Staatssekretärin erklärt die Zuständigkeiten von Bund und Ländern, listet bestehende Förderprogramme (Bund, EU) und verweist auf die gesetzlichen Ansprüche im Asylbewerberleistungsgesetz.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Nach welchen konkreten Kriterien ordnet die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt eine Straftat dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zu, und inwieweit hält sie die derzeitige Erfassungssystematik für geeignet, das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen verzerrungsfrei abzubilden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität , in dem die verschiedenen Ausprägungen der PMK beschrieben sind, stellt das tatauslösende politische Element in …
Nach welchen konkreten Kriterien ordnet die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt eine Straftat dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu, und inwieweit hält sie die derzeitige Erfassungssystematik (Definitionssystem PMK) für geeignet, das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen verzerrungsfrei abzubilden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK), in dem die verschiedenen Ausprägungen der PMK beschrieben sind, stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten Phänomenbereichen, Themenfeldern und Angriffszielen zugeordnet. Das ermöglicht mehrdimensionale Abfragen und umfassende Analysen. Die Unterlagen für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD)-PMK werden fortlaufend durch eine kriminalpolizeifachliche Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft. Änderungs-/Ergänzungsvorschläge werden je nach Fachlichkeit in dieser Arbeitsgruppe oder einer der anderen Arbeitsgruppen im Gremienstrang der Innenministerkonferenz (IMK) zwischen dem Bund und allen Ländern diskutiert und beschlossen. Der Meldedienst hat sich seit seiner Einführung in der Praxis bewährt und hat auch auf internationaler Ebene Vorbildwirkung. Auch bei den mehrfach durchgeführten Evaluierungen unter Einbindung von Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist der Meldedienst für sehr gut geeignet befunden worden, die Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland verzerrungsfrei darzustellen. Frage 29

Der Abgeordnete fragt nach den konkreten Kriterien zur Einordnung von Straftaten als politisch motivierte Kriminalität und hinterfragt die Eignung der aktuellen Erfassungssystematik zur verzerrungsfreien Darstellung des Kriminalitätsgeschehens.

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FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Sind seit der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 21/4573 weitere Sitzungen der Wahlrechtskommission geplant, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, angehören, und, falls ja, wann sind diese geplant? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Sind seit der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 21/4573 weitere Sitzungen der Wahlrechtskommission geplant, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, angehören, und, falls ja, wann sind diese geplant? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Es wurde bislang zu keiner weiteren Sitzung der Wahlrechtskommission eingeladen. Wann die nächste Sitzung der Wahlrechtskommission stattfinden wird, ist noch nicht entschieden. Frage 30

Der Abgeordnete fragt an, ob seit einer vorherigen schriftlichen Antwort weitere Sitzungen der Wahlrechtskommission geplant sind und wann diese stattfinden sollen.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files Hinweise auf vermisste oder bislang ungeklärte Fälle deutscher Staatsangehöriger Gegenstand ausländischer Ermittlungen oder Auswertungen geworden sind? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files Hinweise auf vermisste oder bislang ungeklärte Fälle deutscher Staatsangehöriger Gegenstand ausländischer Ermittlungen oder Auswertungen geworden sind? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Frage 31

Der Abgeordnete Lensing fragt nach Erkenntnissen über deutsche Staatsangehörige in den Epstein-Files. Staatssekretärin Ludwig verweigert die Auskunft unter Berufung auf die notwendige Vertraulichkeit internationaler Strafrechtshilfe.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Finanzaufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden die in den Vereinigten Staaten festgestellten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Deutschen Bank AG und Jeffrey Epstein eigenständig bewertet oder überprüft haben? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Mai 2026, BT-Drucksache 21/5804, zur Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion …
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Finanzaufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden die in den Vereinigten Staaten festgestellten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Deutschen Bank AG und Jeffrey Epstein eigenständig bewertet oder überprüft haben? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Mai 2026, BT-Drucksache 21/5804, zur Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Februar 2026 zur schriftlichen Frage 9 des Abgeordneten Max Lucks, BT-Drucksache 21/4372, wird verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwortteile. Frage 32

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung, ob deutsche Finanzaufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden die in den USA aufgedeckten Vorwürfe gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein eigenständig geprüft haben.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele Taser-Einsätze erfolgten im Jahr 2025 jeweils durch die Bundespolizei, Angehörige des Bundeskriminalamtes und den Zoll, und wie wurden diese jeweils für die bundesweite Statistik des Polizeitechnischen Institutes in Münster kategorisiert ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Bundespolizei Die Bundespolizei hat im Jahr 2025 Distanzelektroimpulsgeräte Taser 7 und Taser 10 erprobt. Diese werden in der Statistik als Pilotprojekte …
Wie viele Taser-Einsätze erfolgten im Jahr 2025 jeweils durch die Bundespolizei, Angehörige des Bundeskriminalamtes und den Zoll, und wie wurden diese jeweils für die bundesweite Statistik des Polizeitechnischen Institutes in Münster kategorisiert (bitte aufschlüsseln in „Einsatz erfolgreich“, in „Einsatz ohne Verletzung“, in „Person unbewaffnet“; vergleiche https://archiv.cilip.de/Dokumente/2023_Taser-Pilotprojekte.pdf und https://archiv.cilip.de/Dokumente/2023_Taser_SEK.pdf)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Bundespolizei Die Bundespolizei hat im Jahr 2025 Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) Taser 7 und Taser 10 erprobt. Diese werden in der Statistik als Pilotprojekte aufgeführt. Die nachfolgende Nummerierung entspricht den Auswertungsbögen zu DEIG-Einsätzen im Jahr 2025. 1. Anzahl der Einsätze BPOL: 19 2. Einsatzanlässe a) Bedrohung/Geiselnahme: ‚9 b) Suizidlage: ‚1 c) Festnahmelage: ‚5 d) Sonstige: ‚4 3. Einsatzerfolg durch DEIG a) Ja: 14 b) Nein: ‚5 5. Bewaffnung/Gewaltbereitschaft a) Sonstige Waffen/gefährliche Gegenstände: ‚7 b) Gewaltbereitschaft (ohne Bewaffnung): 12 7. Verletzungen a) Oberflächliche Hautverletzungen durch Pfeile/Elektroden: 18 b) durch Sturz: ‚2 c) eine: ‚1 Bundeskriminalamt DEIG-Einsätze SE im Jahr 2025: 1. Anzahl der Einsätze für BKA: ‚0 Zoll DEIG-Einsätze SE im Jahr 2025: 1. Anzahl der Einsätze für Zoll: ‚1 2. Einsatzanlässe a) Festnahmelage: ‚1 3. Einsatzerfolg durch DEIG a) Ja: ‚1 4. Bewaffnung/Gewaltbereitschaft a) Gewaltbereitschaft (ohne Bewaffnung): ‚1 5. Verletzungen a) Oberflächliche Hautverletzungen durch Pfeile/Elektroden: ‚1 Frage 33

Der Abgeordnete Jan Köstering fordert detaillierte Statistiken über Taser-Einsätze der Bundespolizei, des BKA und des Zolls im Jahr 2025 an. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet mit den entsprechenden Einsatzzahlen und statistischen Aufschlüsselungen.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Mit welchen Methoden werden Vulnerabilitäten bei der Vulnerabilitätsprüfung im Rahmen des Screenings im Grenzverfahren von der Bundespolizei oder anderen Akteuren überprüft, und wie wurde das Verfahren entwickelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Seitens der Bundespolizei erfolgt die vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12 der Überprüfungsverordnung im Rahmen der Überprüfung an der Außengrenze mittels eines befragenden Gesprächs. Durch das …
Mit welchen Methoden (zum Beispiel Auskunftsbogen und/oder geführtes Gespräch) werden Vulnerabilitäten bei der Vulnerabilitätsprüfung im Rahmen des Screenings im Grenzverfahren von der Bundespolizei oder anderen Akteuren überprüft, und wie wurde das Verfahren entwickelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Seitens der Bundespolizei erfolgt die vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12 der Überprüfungsverordnung im Rahmen der Überprüfung an der Außengrenze mittels eines befragenden Gesprächs. Durch das Bundespolizeipräsidium wurden hierfür die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache sowie der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) in Zusammenhang mit der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgewertet und für den dortigen Aufgabenbereich umgesetzt. Die Ergebnisse des Gesprächs werden entsprechend den Empfehlungen in dem Überprüfungsformular nach Artikel 17 der Screening-VO dokumentiert. Frage 34

Die Bundespolizei führt die vorläufige Prüfung der Vulnerabilität im Grenzverfahren durch ein befragendes Gespräch durch, wobei sie auf Unterlagen der EU-Grenzagentur und der EU-Asylagentur zurückgreift.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie viel Personal wird aktuell für die Durchführung des Screenings im Grenzverfahren eingeplant , und wie wurde das Personal für die Durchführung der Vulnerabilitätsprüfung geschult? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Es wird angestrebt, grundsätzlich alle im Rahmen der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Beamtinnen und Beamte für die Durchführung der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität einsetzen zu …
Wie viel Personal wird aktuell für die Durchführung des Screenings im Grenzverfahren eingeplant (bitte nach Landes- und Bundeszugehörigkeit angeben), und wie wurde das Personal für die Durchführung der Vulnerabilitätsprüfung geschult? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Es wird angestrebt, grundsätzlich alle im Rahmen der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Beamtinnen und Beamte für die Durchführung der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität einsetzen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden rund 200 Multiplikatoren durch die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei, die Bundespolizeiakademie, zu diesem Thema geschult. Diese führen im Rahmen der Dienststelle Fortbildung fortlaufend Schulungen der dort mit dieser Aufgabe betrauten Beamtinnen und Beamte durch. Die Schulungen erfolgen anhand von zentral bereitgestellten und regelmäßig fortgeschriebenen Präsentationen sowie weiteren, in Zusammenhang mit der Implementierung des Migrations- und Asylpakets stehender Unterlagen Dritter. Diese beinhalten unter anderen Erläuterungen des Migrations- und Asylpakets allgemein, den Gegenstand der Überprüfungsverordnung mit der vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung und dem Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, die Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac sowie die Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement. Darüber hinaus können unter anderem die durch die EUAA konzipierten Selbstlernmodule „Introduction in screening“ und „Introduction in preliminary vulnerability“ verwendet werden. Frage 35

Die Parlamentarische Staatssekretärin erläutert das Ziel, alle Grenzbeamten für Vulnerabilitätsprüfungen zu qualifizieren, und beschreibt das hierfür etablierte Schulungskonzept mittels Multiplikatoren sowie die verwendeten Materialien aus dem EU-Migrationspaket.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter und Referatsleiter im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter von Bundesoberbehörden hatten ihren derzeitigen Dienstposten bereits zum Zeitpunkt der vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 inne oder waren zu diesem Zeitpunkt in einem gleichwertigen Statusamt im Bundeskanzleramt, in einem Bundesministerium oder einer Bundesoberbehörde beschäftigt (bitte nach Funktionen sowie Bundeskanzleramt, Bundesministerien insgesamt sowie …
Wie viele Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter und Referatsleiter im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter von Bundesoberbehörden hatten ihren derzeitigen Dienstposten bereits zum Zeitpunkt der vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 inne oder waren zu diesem Zeitpunkt in einem gleichwertigen Statusamt im Bundeskanzleramt, in einem Bundesministerium oder einer Bundesoberbehörde beschäftigt (bitte nach Funktionen sowie Bundeskanzleramt, Bundesministerien insgesamt sowie Bundesoberbehörden insgesamt aufschlüsseln (apollo-news.net/habecks-ex-brochef-ist-nicht-mehr-fr-kernkraft-zustndig-reiche-tauscht-referatsleiter-aus/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Eine vollständige Beantwortung der Fragestellung im Hinblick auf die Abteilungsleitungen, Unterabteilungsleitungen und Referatsleitungen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie zu den Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Abteilungsleitungen in sämtlichen Bundesoberbehörden ist in der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Frage gesetzten Frist nicht möglich. Allein im Bundeskanzleramt und in den 16 Bundesministerien sind gut 300 Unterabteilungsleitungen und mehr als 1 000 Referatsleitungen tätig. Hinzu kommen noch die Bundesoberbehörden mit einer entsprechend großen Anzahl an Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Abteilungsleitungen. Diese Angaben werden nicht statistisch bzw. systematisch erfasst und müssten daher jeweils erhoben werden. Der entsprechende Rechercheaufwand kann innerhalb der hier gesetzten Frist nicht geleistet werden. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Angaben zentral zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50 [249]). Aufgrund der Kürze der Frist und des Umfangs der in Rede stehenden Behörden und Funktionen ist eine Beantwortung der Fragen in diesem Rahmen unzumutbar. Eine Beantwortung der mündlichen Frage war daher nur für die Abteilungsleitungen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien und für die Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesoberbehörden möglich. Die Angaben wurden im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben. Nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz (GG) leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister ihre bzw. seine Personalverwaltung selbständig und unter eigener Verantwortung. Die Angaben beruhen daher auf den Beiträgen der Ressorts, soweit diese mit zumutbarem Aufwand erhoben werden konnten. Der Bundesregierung liegen zu den Abteilungsleitungen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien und zu den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesoberbehörden, die bereits am 23. Februar 2025 diese Funktion innehatten bzw. in einem gleichwertigen Statusamt beschäftigt waren, zum Stichtag 15. Juni 2026 die folgenden Angaben vor: – Bundeskanzleramt/Bundesministerien: 66 Abteilungsleiter/Abteilungsleiterinnen, – Bundesoberbehörden: 64 Präsidenten/Präsidentinnen. Frage 36

Der Abgeordnete Galla fordert eine detaillierte Aufstellung darüber, wie viele Führungskräfte der Bundesverwaltung ihre Ämter bereits vor der vorgezogenen Neuwahl im Februar 2025 innehatten.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Liegen dem neu geschaffenen „Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ oder anderen Bundesbehörden Erkenntnisse zu transnationaler Repression von patriotischen, proeuropäischen Aktivisten vor, und, wenn ja, aus welchen Ländern stammen diese Aktivisten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu transnationaler Repression vor. Hierbei handelt es sich um Repressionsmaßnahmen fremder Staaten im Ausland gegen als Gegner eingestufte Personen …
Liegen dem neu geschaffenen „Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ (GAZ Hybrid) oder anderen Bundesbehörden Erkenntnisse zu transnationaler Repression von patriotischen, proeuropäischen Aktivisten vor, und, wenn ja, aus welchen Ländern stammen diese Aktivisten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu transnationaler Repression vor. Hierbei handelt es sich um Repressionsmaßnahmen fremder Staaten im Ausland gegen als Gegner eingestufte Personen und Gruppen. Zu transnationaler Repression von patriotischen, proeuropäischen Aktivisten liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 37

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung, ob Behörden Erkenntnisse zur transnationalen Repression von patriotischen, proeuropäischen Aktivisten vorliegen und aus welchen Ländern diese Aktivisten stammen.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Regierungsvertreter europäischer Staaten haben bereits mit der Bundesregierung Kontakt aufgenommen, um die deutsche Energiewende und ihre Implikationen für ihre eigenen Nationen zu diskutieren, und welche Regierungsvertreter anderer europäischer Staaten haben sich dabei ausschließlich positiv über diese Implikationen geäußert ? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung steht zu Fragen der Energiepolitik und Energiewende auf verschiedenen Ebenen im regelmäßigen Austausch …
Welche Regierungsvertreter europäischer Staaten haben bereits mit der Bundesregierung Kontakt aufgenommen, um die deutsche Energiewende und ihre Implikationen für ihre eigenen Nationen zu diskutieren, und welche Regierungsvertreter anderer europäischer Staaten haben sich dabei ausschließlich positiv über diese Implikationen geäußert (www.euractiv.com/news/sweden-ramps-up-criticism-of-berlin-in-energy-price-feud/)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung steht zu Fragen der Energiepolitik und Energiewende auf verschiedenen Ebenen im regelmäßigen Austausch mit Regierungsvertretern anderer europäischer Staaten, sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene. Gespräche mit anderen Regierungsvertretern sind grundsätzlich vertraulich. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen des European Green Deals gemeinsam zu einer ambitionierten Energiewende verpflichtet, um in Europa eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Die nationale Umsetzung obliegt dabei den jeweiligen Mitgliedstaaten, einschließlich der Bestimmung des nationalen Energiemixes. Frage 38

Der Abgeordnete fragt nach der Reaktion europäischer Regierungen auf die deutsche Energiewende und impliziert Kritik an deren Auswirkungen, woraufhin die Staatsministerin den regelmäßigen vertraulichen Austausch betont und die nationale Umsetzungshoheit betont.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen , und entspricht die Zahl von bis Mitte Mai 2026 gerade einmal sieben erteilten Visa nach § 22 AufenthG, davon fünf im Rahmen gerichtlicher Vergleiche , den Erwartungen der Bundesregierung an die Gesetzesänderung …
Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen, bisheriger Interviews, zu Entscheidungen und Ergebnissen der Prüfungen, erteilten Visa und zu der Frage, wie vielen dieser Visa/Fälle ein gerichtlicher Vergleich oder eine positive gerichtliche Entscheidung vorausging), und entspricht die Zahl von bis Mitte Mai 2026 gerade einmal sieben erteilten Visa nach § 22 AufenthG, davon fünf im Rahmen gerichtlicher Vergleiche (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 21/79, Seite 9498), den Erwartungen der Bundesregierung an die Gesetzesänderung (bitte begründen; in Bundestagsdrucksache 21/321, Seite 11, war von 140 Härtefällen pro Jahr ausgegangen worden), und, wenn ja, wie ist dies mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar, wonach „eine Ausnahmeregelung Raum für eine individuelle Interessensabwägung geben und nicht auf sehr begrenzte Ausnahmen beschränkt sein sollte“ (so die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in einer Ausarbeitung vom 14. Oktober 2025, WD – 2 – 057 – 25 – WD -3 – 074 – 25, Seite 13), und, wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um zu einer höheren Zahl positiver Entscheidungen angesichts von knapp 5 000 Härtefallanzeigen und etwa 285 Fällen, die sich zum Zeitpunkt der Antwort auf meine letzte mündliche Frage noch „in vertiefter Prüfung“ befanden (siehe oben), zu kommen, etwa auch durch eine erneute Überprüfung bereits abgelehnter Anträge nach gegebenenfalls gelockerten Weisungsvorgaben hierzu (bitte begründen)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Zum Stichtag 19. Juni 2026 lagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 5012 Härtefallanzeigen vor. Die IOM hat 2878 Interviews betreffend 9833 Personen durchgeführt. Für rund 2000 dieser Härtefallanzeigen hat die IOM die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen. Zahlreiche Fälle befinden sich noch in vertiefter Prüfung. Nach § 22 Satz 1 AufenthG sind während der aktuellen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bisher zehn Visa erteilt worden, acht davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung vom 19. März 2026, Bundestagsdrucksache 21/4915, auf die Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke verwiesen. Frage 39

Die Abgeordnete Bünger hinterfragt mit Zahlenmaterial die Wirksamkeit der Härtefallprüfung für subsidiär Schutzberechtigte und stellt die geringe Anzahl erteilter Visa im Vergleich zu den Erwartungen der Regierung und Rechtsprechung in einer Nachfrage dar.

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FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD rede Im Protokoll ↗
Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der Kosten möglicher Reparationszahlungen an 40 000 bis 50 000 Opfer des Nationalsozialismus in Polen vor, wie sie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, fordert (www.tagesschau.de/ausland/europa/deutsch-polnische-beziehung-proteste-100.html; www.deutschlandfunk.de/wadephul-spricht-sich-fuer-entschaedigungszahlungen-aus-104.html)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung betrachtet die Reparationsfrage mit Polen als juristisch abgeschlossen. Frage 40

Der Abgeordnete fragt die Bundesregierung, ob Schätzungen zu den Kosten möglicher Reparationszahlungen an polnische NS-Opfer vorliegen, und bezieht sich dabei auf eine Forderung eines benannten Politikers.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Inwieweit bewertet die Bundesregierung Berichte über mögliche Umweltbeeinträchtigungen, mangelnde Transparenz bei Genehmigungs- und Privatisierungsverfahren sowie die Einhaltung europäischer Umweltstandards im Zusammenhang mit den von Unternehmen der Familie Trump geplanten Investitionsvorhaben auf der albanischen Insel Sazan und im Gebiet der Lagune Vjosa-Narta als relevant für die deutsche Position im EU-Beitrittsprozess Albaniens, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls für die weiteren …
Inwieweit bewertet die Bundesregierung Berichte über mögliche Umweltbeeinträchtigungen, mangelnde Transparenz bei Genehmigungs- und Privatisierungsverfahren sowie die Einhaltung europäischer Umweltstandards im Zusammenhang mit den von Unternehmen der Familie Trump geplanten Investitionsvorhaben auf der albanischen Insel Sazan und im Gebiet der Lagune Vjosa-Narta als relevant für die deutsche Position im EU-Beitrittsprozess Albaniens, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls für die weiteren Beitrittsverhandlungen mit Albanien (vergleiche www.theguardian.com/world/2026/jun/04/protests-in-albania-grow-over-jared-kushner-backed-luxury-resort)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung bewertet die Übernahme des EU-Acquis sowie dessen Umsetzung im Umweltbereich als relevant für die EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und befürwortet die zügige Anpassung an EU-Standards bereits während des Beitrittsprozesses auch im Bereich Umwelt- und Naturschutz, sowie Investitionen. Sie verweist auf die Erfüllung der sogenannten Abschlusskriterien mit Bezug zu Kapitel 27 (Umwelt) als zentrale Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen. Frage 41

Akbulut fragt die Bundesregierung, ob sie Berichte über Umweltbeeinträchtigungen und mangelnde Transparenz bei Trump-Investitionen in Albanien für die EU-Beitrittsverhandlungen als relevant erachtet.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der weitgehend blockierten Ausreisemöglichkeiten aus dem Gazastreifen und der daraus resultierenden Unmöglichkeit für Bewohner von Gaza, reguläre Visumverfahren in der zuständigen konsularischen Vertretung in Kairo durchzuführen, hinsichtlich des Umstands, dass der Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen dadurch faktisch vereitelt wird, und welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um durch Abstimmungen oder Vereinbarungen mit der …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der weitgehend blockierten Ausreisemöglichkeiten aus dem Gazastreifen und der daraus resultierenden Unmöglichkeit für Bewohner von Gaza, reguläre Visumverfahren in der zuständigen konsularischen Vertretung in Kairo durchzuführen, hinsichtlich des Umstands, dass der Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen dadurch faktisch vereitelt wird, und welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um durch Abstimmungen oder Vereinbarungen mit der israelischen Regierung betroffenen Personen die Ausreise sowie die Durchführung von Visumverfahren zu ermöglichen? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Ausreisemöglichkeiten sind für in Gaza befindliche Personen weiterhin stark eingeschränkt. Die Bundesregierung unterstützt Ausreisen aus Gaza nach Maßgabe des Konsulargesetzes. Im Rahmen der humanitären Diplomatie setzt sich die Bundesregierung zudem für die Öffnung zusätzlicher Grenzübergänge des Gazastreifens ein. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 19. Januar 2026, Bundestagsdrucksache 21/3711, zu Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke verwiesen. Frage 42

Die Abgeordnete fragt nach den Konsequenzen der Bundesregierung aus der blockierten Ausreise aus Gaza, die den Familiennachzug verhindert, und welche Maßnahmen sie mit der israelischen Regierung ergreift, um Visa-Verfahren zu ermöglichen.

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FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Wie hoch sind die geplanten bzw. erwarteten Gesamtkosten für das Bürgerfest zum Anlass des 2. Nationalen Veteranentags am 21. Juni 2026 vor dem Reichstagsgebäude, und wie hoch sind sie für die bundesweite Werbekampagne zum 2. Nationalen Veteranentag ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die geplanten Gesamtkosten für Veranstaltung und Kampagne belaufen sich auf circa 7,1 Millionen Euro. Davon entfallen …
Wie hoch sind die geplanten bzw. erwarteten Gesamtkosten für das Bürgerfest zum Anlass des 2. Nationalen Veteranentags am 21. Juni 2026 vor dem Reichstagsgebäude, und wie hoch sind sie für die bundesweite Werbekampagne zum 2. Nationalen Veteranentag (bitte jeweils die Gesamtsumme und die zehn wichtigsten Posten angeben; siehe www.veteranentag.gov.de)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann: Die geplanten Gesamtkosten für Veranstaltung und Kampagne belaufen sich auf circa 7,1 Millionen Euro. Davon entfallen circa 4,1 Millionen Euro auf die Planung und Realisierung der Kampagne und circa 3 Millionen Euro auf die Planung und Durchführung der Zentralveranstaltung in Berlin. Die zehn wichtigsten Posten der Kostenplanung sind: – Veranstaltung am Reichstag (Material, Bühne, Absicherung etc.) – circa 2 200 000 Euro – Mediaplanung Imagekampagne – circa 1 700 000 Euro – Digitalkampagne – circa 1 000 000 Euro – Künstlerhonorare – circa 239 000 Euro – Fotoshooting /-ausstellung Bryan Adams – circa 170 000 Euro – Begleitung der Kommunikation und Kampagne – circa 200 000 Euro – Projektsteuerung – circa 108 000 Euro – Vor-Ort-Streaming – circa 119 000 Euro – Agenturleistung/Künstlerbranding – circa 100 000 Euro – Merchandise – circa 70 000 Euro Da es sich allen Beträgen um Planungskosten handelt, sind diese als vorläufig zu betrachten. Frage 43

Der Abgeordnete fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung der geplanten Gesamtkosten für das Bürgerfest und die Werbekampagne zum 2. Nationalen Veteranentag.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern wurde die im Bundeshaushalt 2025 im Haushaltstitel „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ vorgesehene Studie zur Tourismusfinanzierung bereits beauftragt , und, wenn nicht, aus welchen Gründen nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Studie zur Sicherung der Tourismusfinanzierung wurde noch nicht beauftragt. Derzeit wird die Notwendigkeit im Sinne des Bundesinteresses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft. Ein erhebliches Bundesinteresse …
Inwiefern wurde die im Bundeshaushalt 2025 im Haushaltstitel „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ vorgesehene Studie zur Tourismusfinanzierung (vergleiche www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/Bundeshaushalt-2025.pdf, Seite 1146) bereits beauftragt (bitte Auftragnehmer und Zeitplan nennen), und, wenn nicht, aus welchen Gründen nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Studie zur Sicherung der Tourismusfinanzierung wurde noch nicht beauftragt. Derzeit wird die Notwendigkeit im Sinne des Bundesinteresses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft. Ein erhebliches Bundesinteresse liegt nur dann vor, wenn eine Studie für die Erfüllung von Ressortaufgaben von besonderer Bedeutung ist, insbesondere die Ergebnisse für die Gesetzgebung und andere Fachaufgaben des Bundes notwendig sind. Sollte die Studie beauftragt werden, so geschieht dies in einem gesetzmäßigen Vergabeverfahren. Frage 44

Der Abgeordnete Schmidt fragt nach dem Status einer im Haushalt 2025 vorgesehenen Studie zur Tourismusfinanzierung. Staatssekretärin Connemann antwortet, dass die Studie noch nicht beauftragt wurde, da derzeit das Vorliegen eines Bundesinteresses geprüft wird.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Eli Lilly seine Investitionspläne für Deutschland deutlich reduziert und sogar die Einführung neuer Medikamente in Deutschland infrage stellt, Boehringer Ingelheim Investitionen in erheblicher Höhe streicht und zugleich zahlreiche Unternehmen der Chemiebranche – etwa BASF, Wacker Chemie, Dow, Covestro, INEOS, Lanxess und Evonik – in den vergangenen Jahren Stellenabbau, Sparprogramme, Investitionskürzungen, Standortschließungen oder Verlagerungswarnungen …
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Eli Lilly seine Investitionspläne für Deutschland deutlich reduziert und sogar die Einführung neuer Medikamente in Deutschland infrage stellt, Boehringer Ingelheim Investitionen in erheblicher Höhe streicht und zugleich zahlreiche Unternehmen der Chemiebranche – etwa BASF, Wacker Chemie, Dow, Covestro, INEOS, Lanxess und Evonik – in den vergangenen Jahren Stellenabbau, Sparprogramme, Investitionskürzungen, Standortschließungen oder Verlagerungswarnungen angekündigt haben, sofort wirksame Maßnahmen, um die Chemiebranche und die angrenzende chemisch-pharmazeutische industrielle Wertschöpfung in Deutschland vor weiterem Stellenabbau, weiteren Produktionsverlagerungen, Werksschließungen und einer fortschreitenden Auflösung industrieller Substanz zu bewahren, und, wenn ja, welche Maßnahmen sind dies, und bis wann sollen diese jeweils konkret beschlossen und wirksam werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: I. Chemieindustrie Die Chemie steht am Anfang fast jeder industriellen Wertschöpfungskette. Wenn sie schwächelt, schwächelt alles dahinter mit. Genau deshalb gibt es die Chemieagenda. Genau deshalb setzen wir diese Agenda um. In einer Phase verschärften globalen Wettbewerbs entscheidet sich jetzt, ob wir industrielle Wertschöpfung, Innovation und Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der chemischen Industrie: 1. Industriestrompreis; wir führen ihn ab 2026 ein. Kombinierbar mit Strompreiskompensation. Organische Grundchemikalien, Düngemittel und Kunststoffe profitieren jetzt auch von der Kompensation. In beiden Regimen werden die indirekten Stromverbräuche in den Chemieparks einbezogen. 2. Reform des Europäischen Emissionshandels. Die Europäische Kommission hat Spielräume bei Zuteilungs-Benchmarks zugunsten der Industrie genutzt. Davon profitiert vor allem die Chemie, zum Beispiel durch höhere Benchmarks bei Steam Cracking und den Raffinerien. Laut EU-Kommission entspricht das zusätzlicher kostenloser Zuteilung im Wert von insgesamt 4 Milliarden Euro. Aber wir drängen weiter auf eine Reform. Eine Anpassung des linearen Reduktionsfaktors und ein langsameres Abschmelzen der kostenlosen Zuteilung sollen erst der Anfang sein. 3. REACH. Auf unsere Bitte hin verzichtet die Kommission auf eine Öffnung des Basisrechtsakts zur Chemikalienregulierung. Zu PFAS kommt der Vorschlag gegen Jahresende. 4. Industrieemissionsrichtlinie. Hier müssen wir im Europäischen Rat weiter am Thema bleiben. Unsere Forderungen: kein Anlagenbezug beim Umweltmanagement, kein Transformationsplan, kein zusätzliches Chemikalienmanagement. Bürokratiearm. Praxisnah. 5. Wasserstoff. Erste Kernnetzleitungen sind 2025 in Betrieb gegangen. Jetzt geht es um kostengünstige Importe und um den rechtlichen Rahmen: RFNBO-Durchführungsrechtsakt, Umsetzung des Gas- und H2-Binnenmarktpakets, schnellere Genehmigungen. Ergänzend prüfen wir Absicherungsinstrumente, eine Grüngasquote mit Wasserstoffanteil und ein Contract-for-Differences-Förderprogramm. Maßnahmen mit mittelfristiger Wirkung auf Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit. Bei den Energiekosten sind wir wichtige Schritte gegangen: Stromsteuer auf EU-Mindestmaß, Gasspeicherumlage abgeschafft, Netzentgelte um 1,05 Cent pro Kilowattstunde für Industriekunden gedeckelt – minus 25 Prozent. Netzentgelte werden durch die Bundesnetzagentur reformiert. Die Versorgungssicherheit bleibt prioritär. Die Energieversorgung in Deutschland ist gesichert. Das gilt auch für die Ölversorgung. Mit dem Stromversorgungskapazitätsgesetz setzen wir den Rahmen für 11 Gigawatt sicher verfügbarer Kapazitäten. Auch in der Dunkelflaute bleibt die Versorgung verlässlich. Entscheidend bleibt: die Bezahlbarkeit. Und Bezahlbarkeit heißt: die Systemkosten senken, alle Kosten der Erzeugung und der Netze. Im Netzanschlusspaket und mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gehen wir das an. Wir bauen Netze nicht für die letzte Kilowattstunde aus, sondern lasten sie höher aus und priorisieren Anschlüsse nach Reifegraden. Wir setzen PV-Parks dorthin, wo das Netz noch Platz hat. Netze und erneuerbare Energien werden synchronisiert. Wir konzentrieren den Ausbau auf die kostengünstigen Technologien: 14 Gigawatt Freiflächen-PV pro Jahr, 12 Gigawatt Wind an Land. Wir digitalisieren über die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes. Und wir stellen die Förderung um – auf produktionsabhängige Contracts for Difference, mit einer einmaligen Wechseloption in marktbasierte PPAs in den ersten zehn Förderjahren. So verknüpfen wir Investitionssicherheit mit Kostendisziplin. Genehmigungsverfahren für Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen vereinfachen wir – auch über die Umsetzung von RED III. Über die LNG-Infrastruktur diversifizieren wir die Energieimporte weiter. II. Pharmaindustrie Die Pharmaindustrie zählt zu den dynamischsten und zugleich anspruchsvollsten Branchen des Industriestandorts Deutschland. Als Innovationsmotor, Exporttreiber und Garant für Versorgungssicherheit steht sie im Zentrum wirtschafts- und gesundheitspolitischer Debatten. Die Pharmaindustrie ist eine Schlüsselindustrie und soll als solche gestärkt werden. Gleichzeitig steht der Pharmastandort Deutschland unter Druck. Während in vielen Herstellungsbereichen Investitionen stagnieren oder ins Ausland verlagert werden, entscheiden sich Unternehmen zunehmend für Standorte wie die USA, Indien oder China. Der internationale Wettbewerb verschärft sich. Zunehmender Kostendruck führt zu einer Konzentration auf die günstigsten Bezugsquellen für Ausgangsstoffe und Vorprodukte, sodass Lieferketten globaler und dadurch auch störanfälliger werden. Auch geopolitisch gerät die Branche zunehmend in den Fokus. Die USA verfolgen eine aktivere Industriepolitik und erhöhen den Druck auf internationale Partner. Gleichzeitig bleibt China ein hochdynamischer und wettbewerbsintensiver Markt. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Sie müssen sich in einem globalen Spannungsfeld behaupten, zwischen politischem Druck, wirtschaftlichen Chancen und regulatorischen Anforderungen. Wir müssen die Balance schaffen – zwischen einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung und einem attraktiven Standort für Innovation und Produktion. Nur wenn beides gelingt, bleibt Deutschland wettbewerbsfähig. Maßnahmen: 1. Pharma- und Medizintechnikstrategie. Die Strategie soll in der zweiten Jahreshälfte beschlossen werden. Ziel ist es, Innovationen zu fördern, Bürokratie abzubauen, klinische Studien zu stärken, Gesundheitsdaten besser zu nutzen und verlässliche Rahmenbedingungen für die Branche zu schaffen. Erste wichtige Schritte sind bereits eingeleitet: Abschaffung der sogenannten AMNOG-Leitplanken und des Kombinationsabschlags mit dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Erste Maßnahmenvorschläge zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten sollen noch im Sommer vom Kabinett (GeDIG) verabschiedet werden. 2. GKV-Reform. Ziel des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist eine Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV. Eine Stabilisierung von Lohnnebenkosten ist für Wirtschaftsunternehmen von großer Bedeutung und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit auch der pharmazeutischen Industrie. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die sehr hohen Zuwächse bei den GKV-Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung der GKV gebracht werden. Dies erfordert einen substanziellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen, auch der pharmazeutischen Industrie. Dabei muss eine ausgewogene Lösung im Spannungsfeld zwischen GKV-Ausgabenstabilisierung, Pharmastandort und gutem Zugang zu Arzneimitteln erreicht werden. 3. Lieferketten sichern. Mit dem europäischen Critical Medicines Act, dessen Verhandlung bis Ende Juni abgeschlossen sein soll, soll die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln nachhaltig verbessert und strategische Abhängigkeiten reduziert werden. Zu den zentralen Regelungen gehören Anreize zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Resilienz sowie der europäischen Produktionskapazitäten kritischer Arzneimittel. Dafür sollen beispielsweise in öffentlichen Vergabeverfahren zur Beschaffung kritischer Arzneimittel nicht nur niedrige Preise, sondern auch sogenannte Resilienzkriterien, zum Beispiel diversifizierte Lieferketten sowie eine europäische Standortförderung, etwa durch eine Bevorzugung von Bietern mit europäischer Arzneimittel- oder Wirkstoffproduktion (sogenannte EU-Präferenz) verpflichtend berücksichtigt werden. 4. Forschung und Produktion stärken, Datenzugang verbessern, Bürokratie abbauen. Deutschland setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zum EU Biotech Act I für eine Stärkung des Biotechnologiesektors und der Wettbewerbsfähigkeit im Gesundheitsbereich ein. Die Vorschläge der Europäischen Kommission dienen der Stärkung der Biotechnologie- und Bioproduktionsbranche, aber auch des Pharma- und Forschungsstandortes Europa allgemein. Der Biotech Act beinhaltet außerdem Vorschläge für Verbesserungen im Bereich klinischer Prüfungen von Arzneimitteln. 5. EU-Pharmapaket. Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren auf EU-Ebene das EU-Pharmapaket verhandelt, welches in Q4/2026 beschlossen werden wird. Erreicht wurden unter anderem die Beschleunigung von Zulassungsprozessen, die Einführung der elektronischen Packungsbeilage und der weitgehende Erhalt der für die forschende Industrie wichtigen Schutzfristen und Anreize. Die Umsetzung in deutsches Recht wird das in den europäischen Vorgaben liegende Potenzial ausschöpfen und auch darüber hinaus bestehende Strukturen überarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu erhöhen. 6. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) setzen wir den Europäischen Gesundheitsdatenraum um und machen Gesundheitsdaten besser, schneller und sicher nutzbar, auch für Forschung und Entwicklung durch in Deutschland und der EU ansässige Unternehmen. So gelangen sicherere Produkte schneller auf den deutschen Gesundheitsmarkt. Das erhöht die Datenverfügbarkeit für in Deutschland ansässige Unternehmen sowie die Produkt- und Patientensicherheit. Das dient dem Wissenschafts-, Wirtschafts- und Gesundheitsstandort Deutschland. Das im Oktober 2025 eröffnete Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit ist die essenzielle Anlaufstelle für die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland, auch für die Industrie, und soll weiter verbessert werden. 7. Gründungen. Zudem unterstützen wir gezielt Ausgründungen und Start-ups, um die Forschung schneller in die Wirtschaft zu bringen. Programme wie EXIST und die Pharma- und Life-Science-Start-up Factory „GOe Future“ in Göttingen bringen Wissenschaft und Wirtschaft enger zusammen. Frage 45

Der Abgeordnete Hahn fordert von der Bundesregierung sofortige Maßnahmen gegen den Niedergang der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland und begründet dies mit einer langen Liste von Unternehmen, die Investitionen streichen oder Standorte schließen.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, die durch den neuen Beihilferahmen Middle East Crisis Temporary State Aid Framework der EU vom April 2026 bestehende Möglichkeit, den Industriestrompreis für einen Teil des Verbrauchs parallel zur Strompreiskompensation anzuwenden, und, wenn ja, ab wann, und, wenn nicht, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie die durch das Middle East …
Plant die Bundesregierung, die durch den neuen Beihilferahmen Middle East Crisis Temporary State Aid Framework (METSAF) der EU vom April 2026 bestehende Möglichkeit, den Industriestrompreis für einen Teil des Verbrauchs parallel zur Strompreiskompensation anzuwenden, und, wenn ja, ab wann, und, wenn nicht, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie die durch das Middle East Crisis Temporary State Aid Framework (METSAF) eröffneten zusätzlichen beihilferechtlichen Möglichkeiten zur Kumulierung von Industriestrompreis und Strompreiskompensation national nutzen wird. Frage 46

Der Abgeordnete fragt nach der Planung der Bundesregierung, den EU-Beihilferahmen METSAF zur parallelen Anwendung von Industriestrompreisen und Strompreiskompensation zu nutzen. Die Regierung antwortet, dass sie derzeit prüft, ob sie diese Möglichkeiten national nutzen wird.

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FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Versorgungslage mit Kerosin durch eine Öffnung der Straße von Hormus, wie im Abkommen der USA mit Iran vorgesehen, und welche Maßnahmen plant sie zur Absicherung der Kerosinversorgung im Falle einer ausbleibenden Öffnung oder erneuten Schließung der Straße von Hormus? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die konkreten Auswirkungen der gemeinsamen Absichtserklärung der …
Welche konkreten Auswirkungen (bitte mit Zeithorizont angeben) erwartet die Bundesregierung auf die Versorgungslage mit Kerosin durch eine Öffnung der Straße von Hormus, wie im Abkommen der USA mit Iran vorgesehen, und welche Maßnahmen plant sie zur Absicherung der Kerosinversorgung im Falle einer ausbleibenden Öffnung oder erneuten Schließung der Straße von Hormus? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die konkreten Auswirkungen der gemeinsamen Absichtserklärung der USA und des Iran (Memorandum of Understanding – MOU) auf die Versorgungslage mit Rohöl und Kerosin sind derzeit noch nicht absehbar. Sollte sich der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus tatsächlich zeitnah normalisieren, wäre mit einer deutlichen Entspannung der Lage und mit sinkenden Preisen zu rechnen. Es ist allerdings weiterhin unklar, ob sich beide Seiten an die getroffenen Vereinbarungen halten werden. Auch ohne eine Öffnung der Straße von Hormus geht die Bundesregierung nicht von einer Mangellage bei Kerosin für die kommenden Wochen aus. Für den Fall einer Verschlechterung der Versorgungslage stehen weiterhin über 1 Million Tonnen an Kerosinbeständen des Erdölbevorratungsverbandes zur Verfügung, die bei Bedarf freigegeben werden könnten. Frage 47

Der Abgeordnete fragt nach den Auswirkungen einer möglichen Öffnung der Straße von Hormus auf die Kerosinversorgung und den Regierungsplänen zur Absicherung. Die Staatssekretärin antwortet, dass die Auswirkungen noch nicht absehbar sind, aber derzeit keine Mangellage droht und Reserven bestehen.

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FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie oft hat der sogenannte Round Table Flugtreibstoffe zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr sowie Vertretern der Mineralölwirtschaft und der Luftverkehrswirtschaft inzwischen getagt , und existieren inzwischen Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer Kerosinmangellage, insbesondere im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Urlaubszeit? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der Round Table Kerosin hat einmalig am 20.04.2026 …
Wie oft hat der sogenannte Round Table Flugtreibstoffe zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr sowie Vertretern der Mineralölwirtschaft und der Luftverkehrswirtschaft inzwischen getagt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 21/6098; bitte nach Daten und Beteiligung der Bundesminister auflisten), und existieren inzwischen Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer Kerosinmangellage, insbesondere im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Urlaubszeit? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der Round Table Kerosin hat einmalig am 20.04.2026 stattgefunden. Seither steht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im steten Austausch mit der Mineralöl- und der Luftfahrtbranche. Nach der Einschätzung der Betroffenen sind derzeit mit Blick auf die nächsten Wochen keine Engpässe bei Kerosin zu erwarten. Für den Fall einer Mangellage verfügt der Erdölbevorratungsverband über rund 1 Million Tonnen an Kerosinbeständen, die bei Bedarf freigegeben werden können. Frage 48

Der Abgeordnete fragt nach der Häufigkeit der Sitzungen des Round Table Flugtreibstoffe und nach Vorsorgemaßnahmen bei einem möglichen Kerosinmangel vor der Urlaubszeit. Die Staatssekretärin antwortet, dass der Round Table einmalig tagte, keine Engpässe erwartet werden und Notreserven bestehen.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi Grüne rede Im Protokoll ↗
Mit welcher konkreten Methode werden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum nationalen Energie- und Klimaplan quantitativ ausgewertet, um in die Fortschreibung des NECP 2031 – 2040 einzufließen, und welche Vorkehrungen wurden im Rahmen der Befragung getroffen, um die Integrität der Beteiligung sicherzustellen und Manipulationsversuche durch Mehrfachteilnahmen, temporäre E-Mail-Adressen sowie automatisierte Eingaben durch Bots, Botnetze oder KI-Agenten auszuschließen bzw. zu identifizieren ? …
Mit welcher konkreten Methode werden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) quantitativ ausgewertet, um in die Fortschreibung des NECP 2031 – 2040 einzufließen, und welche Vorkehrungen wurden im Rahmen der Befragung getroffen, um die Integrität der Beteiligung sicherzustellen und Manipulationsversuche durch Mehrfachteilnahmen, temporäre E-Mail-Adressen sowie automatisierte Eingaben durch Bots, Botnetze oder KI-Agenten auszuschließen bzw. zu identifizieren (www.jetzt-mitmachen.de/necp/step)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Alle fünf Jahre übermitteln die EU-Mitgliedstaaten ihre Nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) an die EU-Kommission. Die Entwürfe für die nächsten NECPs, für den Zeitraum 2031 bis 2040, sollen Anfang 2028 eingereicht werden. Die EU-Governance-Verordnung sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld eine öffentliche Konsultation durchführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt seit dem 12. Juni bis zum 24. Juli eine Online-Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld der Erstellung des nächsten NECP-Entwurfs für die kommende Dekade durch. Mit der Durchführung und der Auswertung der Konsultation wurde die Prognos AG beauftragt. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgewertet. Die quantitative Auswertung erfolgt durch die statistische Analyse der eingegangenen Fragebogenantworten. Zur Sicherstellung der Integrität des Beteiligungsverfahrens wurden unter Berücksichtigung von Zugänglichkeit und Datenschutz angemessene organisatorische und technische Maßnahmen getroffen. Hierzu gehören insbesondere technische Verfahren und Mechanismen zur Erkennung und Vermeidung von Mehrfachteilnahmen und die Prüfung auf auffällige Nutzungsmuster. Frage 49

Der Abgeordnete fragt nach der quantitativen Auswertungsmethode und Sicherheitsvorkehrungen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum nationalen Energie- und Klimaplan, woraufhin die Staatssekretärin die rechtlichen Grundlagen, den Zeitplan, die beauftragte Agentur und die technischen Maßnahmen zur Integritätssicherung darlegt.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Erkenntnisse für die Fortschreibung des nationalen Energie- und Klimaplans 2031 – 2040 will die Bundesregierung aus den Aussagen des Energieeffizienzteils der öffentlichen Konsultation ableiten, insbesondere aus Aussagen, die Energieeinsparungen mit „weniger Wachstum“ und „Komforteinbußen“ assoziieren, obwohl vergleichbare Fragestellungen zu möglichen wirtschaftlichen Nachteilen bei anderen Energieoptionen wie Wasserstoff nicht gestellt werden, und wurde vorab geprüft, ob diese Formulierungen das …
Welche konkreten Erkenntnisse für die Fortschreibung des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) 2031 – 2040 will die Bundesregierung aus den Aussagen des Energieeffizienzteils der öffentlichen Konsultation ableiten, insbesondere aus Aussagen, die Energieeinsparungen mit „weniger Wachstum“ und „Komforteinbußen“ assoziieren, obwohl vergleichbare Fragestellungen zu möglichen wirtschaftlichen Nachteilen bei anderen Energieoptionen wie Wasserstoff nicht gestellt werden, und wurde vorab geprüft, ob diese Formulierungen das Antwortverhalten beeinflussen könnten, und, wenn nein, warum nicht (www.jetzt-mitmachen.de/necp/step)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Alle fünf Jahre übermitteln die EU-Mitgliedstaaten ihre Nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) an die EU-Kommission. Die Entwürfe für die nächsten NECPs, für den Zeitraum 2031 bis 2040, sollen Anfang 2028 eingereicht werden. Die EU-Governance-Verordnung sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld eine öffentliche Konsultation durchführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt vom 12. Juni bis zum 24. Juli ein Online-Konsultationsverfahren im Vorfeld der Erstellung des nächsten NECP-Entwurfs für die kommende Dekade durch. Ziel der Befragung ist es, ein Stimmungsbild zu den zukünftigen Schwerpunkten der Energie- und Klimapolitik für die Periode nach 2030 einzuholen. Dabei orientiert sich der Fragebogen an den fünf Dimensionen des aktuellen NECPs, die auch Energieeffizienz enthalten. Die Ergebnisse sollen in die Erarbeitung des Entwurfes des nächsten NECPs einfließen. Frage 50

Der Abgeordnete kritisiert die Formulierung von Fragen in einer öffentlichen Konsultation zum Klimaplan, da Energieeffizienz negativ mit Wachstumsverlusten verknüpft werde, während dies bei Wasserstoff nicht geschehe, und fragt, ob dieser Bias vorab geprüft wurde.

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FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland nach dem Auslaufen des zweimonatigen Tankrabatts am Ende des Monats Juni 2026 ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Senkung der Energiesteuer um circa 17 Cent brutto pro Liter ist eine befristete Sofortmaßnahme zur kurzfristigen Abfederung des außergewöhnlichen Preisschocks. Die Maßnahme hat private Haushalte und Unternehmen …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland nach dem Auslaufen des zweimonatigen Tankrabatts am Ende des Monats Juni 2026 (www.swr3.de/aktuell/verkehr/infos/tankrabatt-ende-entlastungen-diskussion-110.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Senkung der Energiesteuer um circa 17 Cent brutto pro Liter ist eine befristete Sofortmaßnahme zur kurzfristigen Abfederung des außergewöhnlichen Preisschocks. Die Maßnahme hat private Haushalte und Unternehmen in einer akuten Belastungssituation schnell und unbürokratisch entlastet. Die Preise für Rohöl und die Preise an deutschen Tankstellen sind mittlerweile wieder deutlich gesunken. Die Bundesregierung beobachtet die Versorgungslage weiterhin sehr aufmerksam und wird fortlaufend etwaige Handlungsbedarfe prüfen. Frage 51

Der Abgeordnete fragt nach geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen nach dem Ende des Tankrabatts im Juni 2026.

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FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Wird die Bundesregierung die BAföG-Reform – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – vollumfänglich umsetzen, oder gilt die Aussage von Regierungssprecher Stefan Kornelius, wonach „keine oder nur moderate Leistungserhöhungen“ möglich seien , und wird die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, ihre Aussagen zu einem möglichen Aus der Reformpläne korrigieren ? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Wird die Bundesregierung die BAföG-Reform – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – vollumfänglich umsetzen, oder gilt die Aussage von Regierungssprecher Stefan Kornelius, wonach „keine oder nur moderate Leistungserhöhungen“ möglich seien (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-bafoeg-reform-2436150), und wird die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, ihre Aussagen zu einem möglichen Aus der Reformpläne korrigieren (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/baer-bafoeg-reform-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode festgehaltenen Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes finden derzeit Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt. Diese Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse können nicht vorweggenommen werden. Frage 52

Ayse Asar fragt anhand widersprüchlicher Aussagen von Regierungsvertretern an, ob die Bundesregierung die BAföG-Reform vollumfänglich umsetzen wird. Die Parlamentarische Staatssekretärin verweist darauf, dass die Abstimmungen innerhalb der Regierung noch laufen und Ergebnisse nicht vorweggenommen werden können.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2015 das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken finanziell gefördert , und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Vorwurf gebildet, das Zentrum sei aufgrund des Umstands der Beschäftigung einer Vielzahl chinesischer Forscher und der sich daraus ergebenden Vernetzung insbesondere mit chinesischen Elite-Universitäten und damit mittelbar …
In welchem Umfang haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2015 das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (Center for IT Security, Privacy and Accountability, CISPA) in Saarbrücken finanziell gefördert (bitte aufschlüsseln nach fördernder Dienststelle sowie nach Jahren einschließlich der Planung bis 2027), und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Vorwurf gebildet, das Zentrum sei aufgrund des Umstands der Beschäftigung einer Vielzahl chinesischer Forscher und der sich daraus ergebenden Vernetzung insbesondere mit chinesischen Elite-Universitäten („Seven Sons“, „Sieben Söhne der Landesverteidigung“) und damit mittelbar mit der chinesischen Waffenindustrie eine „Eliteschmiede für chinesische Militärforscher“ (handelsblatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html; bitte ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CISPA) wird seit dem Jahr 2019 als Helmholtz-Zentrum institutionell durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt wie folgt gefördert: Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Institutionelle Förderung (T€) 2019–2025: Mittelabfluss, 2026: Bewilligung 14 609 16 584 25 917 30 070 35 454 44 268 54 112 56 359 Das CISPA erhält zudem Mittel aus der Projektförderung, auch weiterer Ressorts. Eine vollständige Übersicht sämtlicher Projektfördermittel über den angefragten Zeitraum ist in der gegebenen Antwortfrist nicht darstellbar. Die Bundesregierung hat das CISPA stets für die Notwendigkeit einer risikobewussten Strategie im Umgang mit China sensibilisiert. Nunmehr haben der Bund und das Land Saarland beschlossen, eine unabhängige Sonderprüfung zu beauftragen, die unter anderem sämtliche Vorwürfe prüfen und eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung betreiben soll. Frage 53

Der Abgeordnete Rainer Galla fordert eine detaillierte Aufschlüsselung der Bundesförderung für das CISPA und thematisiert Vorwürfe, das Zentrum diene durch Verbindungen zu chinesischen Elite-Universitäten der Ausbildung chinesischer Militärforscher. Die Antwort nennt die Förderbeträge und kündigt eine unabhängige Sonderprüfung zur Klärung der Sachverhalte an.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025 wegen Geringfügigkeit bzw. aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eingestellt, und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zahl dieser Einstellungen und dem von Justizpraktikern wiederholt beklagten Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Verfahrenseinstellungen auf Grundlage der in der Frage …
Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025 wegen Geringfügigkeit (§§ 153, 153a der Strafprozessordnung, StPO) bzw. aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (§ 170 Absatz 2 StPO) eingestellt, und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zahl dieser Einstellungen und dem von Justizpraktikern wiederholt beklagten Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Verfahrenseinstellungen auf Grundlage der in der Frage genannten Paragrafen der Strafprozessordnung (StPO) dürfen sämtlich nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen werden, an die Staatsanwaltschaften und Gerichte unabhängig von der Personalsituation gebunden sind. Die Regelungen über das Absehen von der Strafverfolgung nach den §§ 153 und 153a StPO sind Ausprägungen des Opportunitätsprinzips, wonach bei sogenannter Bagatellkriminalität bis hin zur leichten Kriminalität eine Einstellung des Verfahrens mit und ohne Auflage erfolgen kann. Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO erfolgen nicht aus Opportunitätsgründen, sondern weil die Einstellung rechtlich oder tatsächlich geboten ist, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft schon keine Straftat vorliegt oder der Tatnachweis nicht zu führen ist. Dies vorweggeschickt, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, die auf den vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Statistischen Berichten über Staatsanwaltschaften und Strafgerichte beruht, im Jahr 2024 bei Staatsanwaltschaften und bei Gerichten insgesamt rund 2,4 Millionen Strafverfahren nach den genannten Regelungen eingestellt, im Jahr 2023 waren es insgesamt rund 2,3 Millionen Verfahren. Für das Jahr 2025 liegen diese Zahlen noch nicht vor. Frage 54

Der Abgeordnete fragt nach der Anzahl der eingestellten Strafverfahren in den Jahren 2023 bis 2025 und ob die Bundesregierung einen Zusammenhang mit dem Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten sieht.

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FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung als Hinterbliebene bzw. Geschädigte der Mord-, Anschlags- und Raubüberfälle des Nationalsozialistischen Untergrunds Entschädigungszahlungen erhalten , und plant die Bundesregierung eine über die bisherigen Entschädigungsquellen hinausgehende Entschädigung der vorbenannten Personengruppe? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Auf Grundlage der zum Tatzeitpunkt geltenden Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe aus dem …
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung als Hinterbliebene bzw. Geschädigte der Mord-, Anschlags- und Raubüberfälle des Nationalsozialistischen Untergrunds Entschädigungszahlungen erhalten (bitte unter Nennung des jeweiligen Fonds bzw. der gesetzlichen Grundlage sowie der jeweiligen Gesamtpersonenzahl und der jeweiligen Gesamtsumme pro Fonds/gesetzlicher Grundlage), und plant die Bundesregierung eine über die bisherigen Entschädigungsquellen hinausgehende Entschädigung der vorbenannten Personengruppe? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Auf Grundlage der zum Tatzeitpunkt geltenden Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe aus dem Bundeshaushalt erhielten die Betroffenen der Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sogenannte Härteleistungen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Mittel, die der Deutsche Bundestag als Billigkeitsleistung jährlich zur Verfügung stellt, auch als Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern. Nachdem 2018 die pauschalen Leistungen für Hinterbliebene, das sogenannte „Angehörigenschmerzensgeld“, rückwirkend verdreifacht wurden, erhielten auch die NSU-Betroffenen die entsprechend erhöhten Leistungen. Insgesamt wurden Härteleistungen in Höhe von 2 093 911,99 Euro an 117 Betroffene der Taten des NSU gezahlt. Das Land Thüringen hat seinerseits einen Fonds in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Betroffenen des NSU aufgelegt. Daraus konnten die Familien der Getöteten jeweils pro Familie 100 000 Euro erhalten. Die restlichen 500 000 Euro sollten auf die weiteren Betroffenen verteilt werden. Inwieweit die Betroffenen diese Leistungen tatsächlich beantragt und erhalten haben, ist der Bundesregierung aufgrund der Landeszuständigkeit nicht bekannt. Inwiefern Betroffene Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten haben, ist ebenfalls nicht bekannt, da die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in der Verantwortung der Länder liegt. Die Bundesregierung plant keine über die bisherigen Entschädigungsquellen hinausgehende Entschädigung der Betroffenen der NSU-Taten. Maßgeblich ist hier der Grundsatz der Gleichbehandlung der von extremistischen oder terroristischen Taten betroffenen Menschen. Frage 55

Die Parlamentarische Staatssekretärin erläutert die Höhe und Anzahl der an NSU-Betroffene gezahlten Härteleistungen und begründet, warum keine weiteren Entschädigungen über die bestehenden Quellen hinaus geplant sind, unter Verweis auf den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Opfer extremistischer Gewalt.

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FR Frage des Abgeordneten Ulrich von Zons AfD rede Im Protokoll ↗
Auf Grundlage welcher empirischen Erkenntnisse und Erhebungen kommt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor dem Hintergrund der Debatte über die Eignung und Verfassungstreue von Schöffen zu dem Schluss, dass die Bewerber um ein Schöffenamt zunehmend ungeeignet für die Ausübung dieses Amtes sind, und anhand welcher objektiven Kriterien soll zukünftig sichergestellt werden, dass ein gewählter Schöffe aufgrund seiner politischen …
Auf Grundlage welcher empirischen Erkenntnisse und Erhebungen kommt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor dem Hintergrund der Debatte über die Eignung und Verfassungstreue von Schöffen zu dem Schluss, dass die Bewerber um ein Schöffenamt zunehmend ungeeignet für die Ausübung dieses Amtes sind, und anhand welcher objektiven Kriterien soll zukünftig sichergestellt werden, dass ein gewählter Schöffe aufgrund seiner politischen Auffassungen oder sonstiger persönlicher Überzeugungen für dieses Amt ungeeignet ist? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Voranzustellen ist, dass die ganz überwiegende Anzahl der Schöffinnen und Schöffen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Es sind absolute Ausnahmefälle, in denen Schöffen durch verfassungsfeindliches Verhalten aufgefallen sind. Dennoch gilt es, wachsam zu sein. Daher wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kürze einen Gesetzentwurf zum Erfordernis der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern vorlegen. Die geplante explizite gesetzliche Verankerung macht die Pflicht zur Verfassungstreue für alle besser sichtbar und hebt deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervor. Die objektiven Kriterien, die zur Ungeeignetheit eines Schöffen führen, können nur im Einzelfall festgestellt werden. Es ist die Aufgabe der Rechtsprechung, einen konkreten Sachverhalt zu würdigen und zu bewerten. Das gilt auch bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue. Eine politische Auffassung oder persönliche Überzeugung allein reicht hierfür nicht aus. Es muss auch ein entsprechendes Verhalten nach außen treten. Frage 56

Der Abgeordnete hinterfragt die empirische Basis und die Kriterien des Bundesministeriums zur angeblich zunehmenden Ungeeignetheit von Schöffen, während die Staatssekretärin die Verfassungstreue der meisten Schöffen betont und eine gesetzliche Klarstellung zur Verfassungstreue ankündigt.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Wie begründet die Bundesregierung die Einstellung des Schulprogramms „Mental Health Coaches“, das in der 20. Legislaturperiode vom zuständigen Bundesministerium als sehr erfolgreich bewertet wurde ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Der Deutsche Bundestag hat im Haushaltsgesetz 2026 für den Titel 1702 684 08 die Zweckbindung geändert, den Haushaltsansatz reduziert und keine Mittel für eine Weiterförderung der „Mental Health Coaches“ …
Wie begründet die Bundesregierung die Einstellung des Schulprogramms „Mental Health Coaches“, das in der 20. Legislaturperiode vom zuständigen Bundesministerium als sehr erfolgreich bewertet wurde (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/schulprogramm-mental-health-coaches-ueberzeugt-mit-erfolg-254750)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Der Deutsche Bundestag hat im Haushaltsgesetz 2026 für den Titel 1702 684 08 die Zweckbindung geändert, den Haushaltsansatz reduziert und keine Mittel für eine Weiterförderung der „Mental Health Coaches“ bereitgestellt. Mit dem Beschluss wurde bekräftigt, dass die Regierungsfraktionen – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – eine neue Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ entwickeln wollen. Dabei sollen die bisherigen Erfahrungen aus geförderten Projekten zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen – also insbesondere auch aus dem Programm „Mental Health Coaches“ – in die Entwicklung dieser Strategie einfließen. Erste Schritte zur Umsetzung der Strategie sollen noch in diesem Jahr erfolgen. Frage 57

Die Abgeordnete fragt nach der Begründung für die Einstellung des Schulprogramms „Mental Health Coaches“ trotz positiver Evaluierung. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet, dass der Bundestag im Haushaltsgesetz die Mittel gestrichen und die Zweckbindung geändert habe, um stattdessen eine neue Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ zu entwickeln.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 in der Rechtssache C-621/24 in Bezug auf Leistungskürzungs- und sogar Einstellungsregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz in sogenannten Dublin-Fällen , da auch nach der neuen EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 nach Artikel 22 immer – ausdrücklich auch in Dublin-Fällen – die Notwendigkeit besteht, „einen Lebensstandard im Einklang mit dem Unionsrecht, einschließlich …
Welche Konsequenzen (etwa: Rundschreiben an die Bundesländer, Gesetzesänderungsverfahren) zieht die Bundesregierung (bitte kenntlich machen, falls unterschiedliche Auffassungen unterschiedlicher Ressorts hierzu vorliegen sollten) aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 in der Rechtssache C-621/24 in Bezug auf Leistungskürzungs- und sogar Einstellungsregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in sogenannten Dublin-Fällen (§ 1 Absatz 4 AsylbLG), da auch nach der neuen EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 nach Artikel 22 immer – ausdrücklich auch in Dublin-Fällen – die Notwendigkeit besteht, „einen Lebensstandard im Einklang mit dem Unionsrecht, einschließlich der Charta und internationalen Verpflichtungen sicherzustellen“ und der EuGH in dem genannten Urteil entgegen der Auffassung der Bundesregierung entschieden hat, dass auch nach einer vollziehbaren Überstellungsentscheidung der Aufenthaltsstaat zur Leistungsgewährung bis zur tatsächlichen Überstellung verpflichtet ist (am angegebenen Ort, Randnummern 44 bis 49, bitte ausführlich begründen, auch falls die Bundesregierung der Auffassung sein sollte, dass das Urteil auf die geltende Aufnahmerichtlinie nicht übertragbar sei), und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Ausführungen des EuGH zur Sicherung eines „angemessenen Lebensstandards“ auf die Verpflichtung zur Sicherung eines Lebensstandards im Einklang mit dem Unionsrecht und der Charta und internationalen Verpflichtungen nach der neuen Richtlinie übertragbar sind, sodass insbesondere immer auch Bekleidung und Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs gewährt werden müssen (am angegebenen Ort, Randnummern 58 bis 64 und 71, bitte begründen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Die Bundesregierung prüft die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2024/1346 und der Verordnung (EU) 2024/1351 im Hinblick auf die deutsche Rechtslage. Frage 58

Die Abgeordnete Bünger fragt nach den Konsequenzen eines EuGH-Urteils für das Asylbewerberleistungsgesetz, da Leistungskürzungen in Dublin-Fällen nach Ansicht des Gerichts gegen das Unionsrecht verstoßen.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie war die Bundesregierung an der Entwicklung des „Meta-Detectors“ der G7 beteiligt, der in der Abschlusserklärung des G7-Treffens der Digitalministerinnen und Digitalminister am 28. und 29. Mai 2026 in Paris genannt wird, und verwendet die Bundesregierung den „Meta-Detector“, und, wenn ja, wie ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Frankreich hat während des AI Action Summits als eines ihrer Deliverables …
Wie war die Bundesregierung an der Entwicklung des „Meta-Detectors“ der G7 beteiligt, der in der Abschlusserklärung des G7-Treffens der Digitalministerinnen und Digitalminister am 28. und 29. Mai 2026 in Paris genannt wird, und verwendet die Bundesregierung den „Meta-Detector“, und, wenn ja, wie (inklusive Auflistung von Lizenzgebühren und staatlichen Stellen mit Zugriffen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Frankreich hat während des AI Action Summits (Februar 2025, Paris) als eines ihrer Deliverables einen Meta-Detector für KI-generierte Inhalte veröffentlicht (weiterführende Informationen hier: https://www.peren.gouv.fr/en/perenlab/2025-02-11_ai_summit//). Die Bundesregierung war an der Entwicklung des Tools nicht beteiligt. Es ist eine Kollaboration zweier französischer Institute: PEReN (Center of expertise for digital platform regulation) und Viginum (Service for Vigilance and Protection against Foreign Digital Interference). Während seiner G7-Präsidentschaft hat Frankreich die G7-Mitglieder eingeladen, Expertinnen und Experten in eine Arbeitsgruppe zu entsenden, um in den wissenschaftlichen Austausch über technische Erkennung synthetischer Inhalte zu treten. Deutschland hat dafür Dr. Matthias Heck (BSI), Professor Dr. Mario Fritz und Professor Dr. Jilles Vreeken (beide CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit) entsandt. Die Bundesregierung verwendet den Meta-Detector nicht. Frage 59

Die Abgeordnete Dr. Anna Lührmann fragt nach der Beteiligung der Bundesregierung an der Entwicklung und Nutzung des G7-Meta-Detectors sowie nach Kosten und Zugriffsrechten. Staatssekretär Jarzombek antwortet, dass die Bundesregierung an der Entwicklung nicht beteiligt war und das Tool nicht nutzt, jedoch Experten in eine G7-Arbeitsgruppe entsandt hat.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Gründen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Berlin–Leipzig im Monat Juni erneut zu Zugausfällen , obwohl diese Bahnstrecke im zweiten Halbjahr 2025 bereits monatelang zwecks Sanierung gesperrt worden war ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG finden vom 15.06. bis 03.07.2026 Oberbauarbeiten zwischen Bitterfeld und Delitzsch statt. Die Maßnahmen …
Aus welchen Gründen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Berlin–Leipzig im Monat Juni erneut zu Zugausfällen (https://assets-ri.extranet.deutschebahn.com/db_fernverkehr/2026-06-11/fbf6d809-6534-40d9-af29-44e257a010dbDetails%2BBauarbeiten%2Bzwischen%2BLeipzig%2Bund%2BBerlin.pdf), obwohl diese Bahnstrecke im zweiten Halbjahr 2025 bereits monatelang zwecks Sanierung gesperrt worden war (www.lvz.de/lokales/leipzig/bahn-teilstrecke-zwischen-leipzig-und-berlin-wird-monatelang-gesperrt-6RCXVWGXLJF6DL64RRSFUQYDN4.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG finden vom 15.06. bis 03.07.2026 Oberbauarbeiten zwischen Bitterfeld und Delitzsch statt. Die Maßnahmen zwischen Bitterfeld und Delitzsch finden in einem Streckenbereich statt, welcher 2025 nicht gesperrt war. Zur Entlastung des Abschnitts fahren Fernverkehrslinien über Halle (Saale). Die Verbindungen fallen nicht aus; Fahrgäste mit Ziel Leipzig müssen in Bitterfeld oder Halle (Saale) umsteigen. Frage 60

Der Abgeordnete fragt nach den Gründen für erneute Zugausfälle auf der Strecke Berlin–Leipzig im Juni 2026, obwohl diese im zweiten Halbjahr 2025 bereits monatelang zwecks Sanierung gesperrt war.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Zieht die Bundesregierung angesichts des Fortschritts bei der grenzüberschreitenden Bahnelektrifizierung der Metropolenbahn München–Prag auf tschechischer Seite eine Beschleunigung auf deutscher Seite in Betracht, und inwiefern bekennt sich die Bundesregierung zur auskömmlichen Finanzierung der Gesamtplanung der Metropolenbahn auf deutscher Seite? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Planungen für das Bedarfsplanvorhaben Ausbaustrecke Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald–Grenze D/CZ zur Elektrifizierung, den abschnittsweisen zweigleisigen …
Zieht die Bundesregierung angesichts des Fortschritts bei der grenzüberschreitenden Bahnelektrifizierung der Metropolenbahn München–Prag auf tschechischer Seite (vergleiche www.br.de/nachrichten/wirtschaft/tschechien-startet-bahn-ausbau-richtung-bayern,VLaBRyj) eine Beschleunigung auf deutscher Seite in Betracht, und inwiefern bekennt sich die Bundesregierung zur auskömmlichen Finanzierung der Gesamtplanung der Metropolenbahn auf deutscher Seite? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Planungen für das Bedarfsplanvorhaben Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald–Grenze D/CZ zur Elektrifizierung, den abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau sowie Anhebung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h werden kontinuierlich vorangebracht. Das Vorhaben befindet sich aktuell in einem frühen Planungsstadium, dessen Abschluss gegenwärtig für Ende 2028 vorgesehen ist. Die Weiterentwicklung der Infrastruktur erfolgt in enger Abstimmung mit der tschechischen Seite. Hierzu wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen der DB InfraGO AG und der Správa železnic eingerichtet, die konstruktiv und zielgerichtet zusammenarbeitet. Angesichts des Planungsstandes lassen sich mögliche Beschleunigungen auf deutscher Seite derzeit noch nicht beurteilen. Maßgeblich sind hierfür zunächst die Ergebnisse der laufenden Vorplanung, die die Grundlage für weitere Entscheidungen bilden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat großes Interesse daran, dass neben der mit Nachdruck und hoher Priorität verfolgten dringenden Sanierung und Modernisierung des Bestandsnetzes auch der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur in Deutschland deutlich vorankommt, um die Zuverlässigkeit des Schienennetzes insgesamt zu verbessern. Das zeigt nicht zuletzt die große Zahl an im Bau befindlichen Projekten. Daher arbeitet das BMV daran, die Finanzierbarkeit der notwendigen Planungen und baulichen Umsetzungen auch für weitere dringende Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Frage 61

Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert den aktuellen Planungsstand der Ausbaustrecke nach Tschechien und erklärt, dass eine Beschleunigung aufgrund des frühen Stadiums noch nicht beurteilt werden kann. Er betont das Ziel des BMV, den Ausbau der Schieneninfrastruktur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel neben der Sanierung des Bestandsnetzes voranzutreiben.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche der Kapazitätserweiterung im zukünftigen neuen Stuttgarter Bahnknoten dienenden Infrastrukturmaßnahmen befinden sich in welchem Planungs- bzw. Baustadium, und mit welchen Fertigstellungsterminen kann gerechnet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sollen die Ergebnisse einer Termin- und Kostenprüfung und das darauf basierende neu erarbeitete Inbetriebnahme-Konzept für Stuttgart 21 zunächst am 25. Juni 2026 im Aufsichtsrat …
Welche der Kapazitätserweiterung im zukünftigen neuen Stuttgarter Bahnknoten (Bahnhof und Zulaufstrecken wie beispielsweise der ergänzende Nordzulauf) dienenden Infrastrukturmaßnahmen befinden sich in welchem Planungs- bzw. Baustadium, und mit welchen Fertigstellungsterminen kann gerechnet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sollen die Ergebnisse einer Termin- und Kostenprüfung und das darauf basierende neu erarbeitete Inbetriebnahme-Konzept für Stuttgart 21 zunächst am 25. Juni 2026 im Aufsichtsrat erörtert und danach am 26. Juni 2026 mit den Projektpartnern im Lenkungskreis beraten und beschlossen werden. Diesen Beratungen kann nicht vorgegriffen werden. Frage 62

Der Abgeordnete Gastel fragt nach dem aktuellen Planungsstand und den Fertigstellungsterminen der Infrastrukturmaßnahmen für Stuttgart 21. Staatssekretär Hirte antwortet, dass entsprechende Konzepte erst im Juni 2026 beraten werden und den Entscheidungen nicht vorgegriffen werden kann.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Verfahrensweisen oder Zuständigkeiten bei „Personen im Gleis“ wurden in den letzten Jahren verändert, und wie haben sich in den letzten acht Jahren diese Ereignisse entwickelt ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG wurde im Jahr 2023 das unternehmensinterne Regelwerk dahingehend konkretisiert, dass es die betrieblichen Maßnahmen und Verfahrensweisen zu Personen im/am Gleis grundsätzlich …
Welche Verfahrensweisen oder Zuständigkeiten bei „Personen im Gleis“ wurden in den letzten Jahren verändert, und wie haben sich in den letzten acht Jahren diese Ereignisse entwickelt (bitte nach Anzahl der Vorfälle sowie der damit verbundenen Verspätungsminuten darstellen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurde im Jahr 2023 das unternehmensinterne Regelwerk dahingehend konkretisiert, dass es die betrieblichen Maßnahmen und Verfahrensweisen zu Personen im/am Gleis grundsätzlich in die drei Fälle Kinder im Gleis, Kinder am Gleis oder Personen im Gleis sowie Personen am Gleis unterscheidet – mit dem Ziel, die betrieblichen Auswirkungen der Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Laut Auskunft der DB AG haben die zusätzlich erbetenen Informationen, wie sich in den letzten acht Jahren diese Ereignisse entwickelt haben – und die damit verbundenen Verspätungsminuten –, nicht innerhalb der für mündliche Fragen zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung ausgewertet werden können. Frage 63

Der Abgeordnete Gastel fragt nach Verfahrensänderungen und Statistiken zu Vorfällen mit Personen im Gleis. Staatssekretär Hirte nennt eine 2023 erfolgte Anpassung des DB-Regelwerks zur Minimierung betrieblicher Auswirkungen, verweigert jedoch die Auskunft zur Statistik wegen Zeitmangel.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Sind mir vorliegende Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Fahrtzeit im Eisenbahnfernverkehr zwischen München und Nürnberg gegenwärtig um circa 20 Minuten höher liegt als in den vergangenen Jahren, und, wenn ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die diesbezüglichen Gründe? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG sind während der Korridorsanierung der Bahnstrecken …
Sind mir vorliegende Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Fahrtzeit im Eisenbahnfernverkehr zwischen München und Nürnberg gegenwärtig um circa 20 Minuten höher liegt als in den vergangenen Jahren, und, wenn ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die diesbezüglichen Gründe? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind während der Korridorsanierung der Bahnstrecken Nürnberg–Regensburg (7. Februar bis 10. Juli 2026) bzw. Regensburg–Passau (14. Juni bis 12. Dezember 2026) diese Strecken voll gesperrt. Die Strecke Nürnberg–Ingolstadt–München wird in dieser Phase als Umleitungsroute genutzt. Zur Entlastung der Umleitungsroute müssen die Fernzüge laut DB AG in diesen Phasen zwischen Nürnberg und München langsamer fahren und sind dadurch meist bis zu 15 Minuten länger unterwegs. Durch die Harmonisierung der Geschwindigkeiten können insgesamt mehr Züge auf der Umleitungsroute fahren. Die längere Fahrzeit im Fernverkehr wurde nach Auskunft der DB AG bereits zum Fahrplanstart in die Fahrpläne eingearbeitet, sodass sich Reisende frühzeitig auf die Fahrzeiten einstellen konnten. Frage 64

Der Abgeordnete fragt nach einer Erhöhung der Fahrzeit zwischen München und Nürnberg und deren Gründen. Die Bundesregierung erklärt dies mit Bauarbeiten an anderen Strecken, die eine Umleitung und damit langsamere Fahrzeiten zur Kapazitätssicherung erfordern.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlich Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Wie beantwortete die Bundesregierung den scharfen Vorwurf der schwedischen stellvertretenden Ministerpräsidentin und Energieministerin Ebba Busch, die deutsche Energiepolitik sei „Heuchelei“ und „es sei das eine, wenn Deutschland selbst keine Kernkraft wolle, aber ein anderes, anderen Ländern den Zugang zu EU-Mitteln dafür zu verwehren“, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser öffentlichen Rüge auf europäischer Ebene ? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Wie beantwortete die Bundesregierung den scharfen Vorwurf der schwedischen stellvertretenden Ministerpräsidentin und Energieministerin Ebba Busch, die deutsche Energiepolitik sei „Heuchelei“ und „es sei das eine, wenn Deutschland selbst keine Kernkraft wolle, aber ein anderes, anderen Ländern den Zugang zu EU-Mitteln dafür zu verwehren“, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser öffentlichen Rüge auf europäischer Ebene (www.euractiv.com/news/sweden-ramps-up-criticism-of-berlin-in-energy-price-feud/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Deutschland hat sich für den Atomausstieg, das heißt, für ein Verbot von Kernspaltung zur kommerziellen Stromerzeugung entschieden und respektiert die souveränen Entscheidungen anderer Staaten, ihren Energiemix selbst zu bestimmen. Daraus resultiert jedoch kein Anspruch auf Subventionen aus EU-Mitteln, die sich aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten und damit auch aus deutschen Steuergeldern zusammensetzen. Frage 65

Der Abgeordnete fragt nach der Reaktion der Bundesregierung auf den Vorwurf der schwedischen Energieministerin, die deutsche Energiepolitik sei „Heuchlerei“, und welche Konsequenzen aus dieser Kritik gezogen werden.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend sachlichpolemisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Handlungsempfehlungen des Sonderuntersuchungsprogramms zur Umweltkatastrophe in der Oder vom August 2022? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die umfangreichen Forschungsergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms zur Oderkatastrophe des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei und seiner Verbundpartner wurden erst am 15. Juni 2026 an das Bundesumweltministerium übergeben. Diese werden nun eingehend geprüft, und es werden Entscheidungen für …
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Handlungsempfehlungen des Sonderuntersuchungsprogramms zur Umweltkatastrophe in der Oder vom August 2022? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die umfangreichen Forschungsergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms zur Oderkatastrophe des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und seiner Verbundpartner wurden erst am 15. Juni 2026 an das Bundesumweltministerium übergeben. Diese werden nun eingehend geprüft, und es werden Entscheidungen für konkrete Maßnahmen getroffen. Offensichtlich ist bereits jetzt, dass die Salzbelastung in der Oder reduziert werden muss. Dies gilt ebenfalls für die Einleitung von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor. Durch entsprechende Maßnahmen kann die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Massenentwicklung der Brackwasseralge Prymnesium parvum unter ungünstigen Umweltbedingungen, wie zum Beispiel hohen Temperaturen und Sonneneinstrahlung sowie Niedrigwasser, erheblich reduziert werden. Ersichtlich ist auch, dass im Zuge des Klimawandels steigende Temperaturen Umweltkatastrophen, wie an der Oder im Jahr 2022, befördern. Die Resultate der Forschungsarbeiten belegen zudem, dass die Renaturierung der Oder und ihrer Auen eine hohe Priorität bekommen muss. Eine Revitalisierung des Ökosystems durch Schaffung vielfältiger natürlicher Strukturen und die Anbindung der Auen und Nebengewässer schafft Rückzugsräume für die Lebewesen im und am Fluss. Hierdurch wird das System resilienter und kann mit Belastungen besser umgehen als auch Schadstoffe besser abbauen. Hierbei unterstützt das Bundesumweltministerium durch gezielte Förderprogramme wie das Förderprogramm Auen im Bundesprogramm „Blaues Band“ an Bundeswasserstraßen, die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz an kleineren Flüssen und Auen oder die Förderprogramme „chance.natur“ und Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Bundesnaturschutzfonds. Insgesamt stehen wir zu der Thematik auch im Austausch mit unseren polnischen Nachbarn. Frage 66

Die Parlamentarische Staatssekretärin erläutert, dass die Bundesregierung die Forschungsergebnisse zur Oderkatastrophe prüft und konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Salz- und Nährstoffbelastungen sowie zur Renaturierung des Flusssystems ergreifen wird, um die ökologische Resilienz zu stärken.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Unternehmen der Textil- und Schuhbranche in Deutschland zählen gemäß der Definition in der EU-Bilanzrichtlinie 2023/34/EU zu den großen Unternehmen, für die das in der Verordnung 2024/1781 sowie der Delegierten Verordnung 2026/296 festgelegte Vernichtungsverbot von unverkauften Textilien, Bekleidungszubehör und Schuhen ab dem 19. Juli 2026 gilt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Der Bundesregierung liegt aktuell keine amtliche Liste …
Welche Unternehmen der Textil- und Schuhbranche in Deutschland zählen gemäß der Definition in der EU-Bilanzrichtlinie 2023/34/EU zu den großen Unternehmen, für die das in der Verordnung (EU) 2024/1781 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296 festgelegte Vernichtungsverbot von unverkauften Textilien, Bekleidungszubehör und Schuhen ab dem 19. Juli 2026 gilt (bitte namentlich auflisten)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Der Bundesregierung liegt aktuell keine amtliche Liste der Unternehmen der Textil- und Schuhbranche vor, die unter das in der Verordnung (EU) 2024/1781 und der Delegierten Verordnung 2026/296 festgelegte Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien, Bekleidungszubehör und Schuhe fallen. Ob ein Unternehmen unter die Regelung fällt, hängt davon ab, ob es die Voraussetzungen eines „großen Unternehmens“ im Sinne der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU erfüllt. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Unternehmenskennzahlen (Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse und Zahl der Beschäftigten) des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die Einstufung als großes Unternehmen ist zudem nicht statisch, da sich die Kennzahlen von Jahr zu Jahr ändern können. Frage 67

Die Abgeordnete fragt nach einer Liste deutscher Textil- und Schuhunternehmen, die unter das EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren fallen. Die Staatssekretärin antwortet, dass keine amtliche Liste existiere, da die Einstufung von variablen Unternehmenskennzahlen abhänge.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Ausnahmeregelungen der Verordnung 2024/1781 und der Delegierten Verordnung 2026/296 beabsichtigt die Bundesregierung zu übernehmen, und welche Anpassungen oder Abweichungen sind gegebenenfalls vorgesehen ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Bei der Verordnung 2024/1781 handelt es sich um einen unmittelbar geltenden EU-Rechtsakt. Dieser wird durch die ebenfalls unmittelbar geltende Delegierte Verordnung 2026/296 ergänzt. Die Ausnahmeregelungen sind in der Verordnung 2024/1781 …
Welche Ausnahmeregelungen der Verordnung (EU) 2024/1781 und der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296 beabsichtigt die Bundesregierung zu übernehmen, und welche Anpassungen oder Abweichungen sind gegebenenfalls vorgesehen (bitte nach Artikel 2 Buchstabe a bis j der Delegierten Verordnung aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Bei der Verordnung (EU) 2024/1781 handelt es sich um einen unmittelbar geltenden EU-Rechtsakt. Dieser wird durch die ebenfalls unmittelbar geltende Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 ergänzt. Die Ausnahmeregelungen sind in der Verordnung (EU) 2024/1781 abschließend festgelegt. Die Bundesregierung kann hiervon weder Abweichungen noch Anpassungen vorsehen.

Die Abgeordnete fragt nach geplanten Ausnahmen und Anpassungen an EU-Verordnungen durch die Bundesregierung. Die Staatssekretärin antwortet, dass es sich um unmittelbar geltendes EU-Recht handelt, das keine nationalen Abweichungen zulässt.

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