Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise beanspruchen die beiden Fraktionen hier links von mir die Anrede „Liebe Genossinnen und Genossen“ für sich. Aber bei diesem Thema möchte ich einmal darauf hinweisen, dass es in diesem Haus weitaus mehr Genossinnen und Genossen gibt, als Ihre beiden Fraktionen zusammen Sitze haben. Ich selbst bin mehrfacher Genosse; in meiner …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise beanspruchen die beiden Fraktionen hier links von mir die Anrede „Liebe Genossinnen und Genossen“ für sich. ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Gute Rede! Würde ich beibehalten!« ↳ Carmen Wegge (SPD) Heiterkeit: Grüne (einzelne Abg.) Aber bei diesem Thema möchte ich einmal darauf hinweisen, dass es in diesem Haus weitaus mehr Genossinnen und Genossen gibt, als Ihre beiden Fraktionen zusammen Sitze haben. Ich selbst bin mehrfacher Genosse; in meiner Fraktion sind fast alle Mitglieder irgendwo Genossinnen oder Genossen. Und selbst in der Unionsfraktion gibt es – das weiß ich, und das ist ja gerade auch deutlich geworden – zahlreiche Genossinnen und Genossen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus gutem Grund: Die Genossenschaft ist die demokratischste Gesellschaftsform. Sie ist gelebte demokratische Beteiligung im Wirtschaftsleben. Die Genossenschaft spielt eine große Rolle, natürlich bei den berühmten Genossenschaftsbanken, den Volksbanken und Raiffeisenbanken, der GLS Bank und anderen. Sie spielt – das ist bereits angesprochen worden – seit weit über 100 Jahren eine große Rolle, gerade im ländlichen Raum bei den zahlreichen Agrargenossenschaften. Und natürlich sind die zahllosen Wohngenossenschaften ein weiteres wichtiges Beispiel für die Bedeutung dieser Rechtsform. Genossenschaften sind alt, aber sie sind nicht veraltet, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auch heute noch werden viele Bauprojekte oft als Genossenschaften gegründet. Es gibt Energiegenossenschaften, die insbesondere die Energiewende massiv gemeinschaftlich vorantreiben. Es gibt hier in Berlin zum Beispiel mit der „taz“-Genossenschaft ein Beispiel, wie Genossenschaften auch die Pressefreiheit in diesem Land sichern können. Beifall: Grüne ↳ Tobias Matthias Peterka (AfD): »Gruselig!« ↳ AfD: »Wer will das denn?« – Wissen Sie, so ein Zwischenruf ist eben bezeichnend. Ich rede über Pressefreiheit, und aus der AfD-Fraktion kommt der Zwischenruf: „Wer will das denn?“ Ja, meine Damen und Herren, alle demokratischen und rechtsstaatlich gesinnten Menschen sind für die Pressefreiheit. Dass Sie sich da ausnehmen, sagt mehr über Sie als über alle anderen in diesem Haus. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Meine Damen und Herren, ich bin ja auch stellvertretendes Mitglied im Sportausschuss. Natürlich reden wir da ganz oft über die zunehmende Kommerzialisierung im Leistungssport, gerade im Bundesligafußball. Aber der FC St. Pauli aus Hamburg zeigt, dass es anders gehen kann: Das Millerntor-Stadion ist das erste Bundesligastadion, welches als Genossenschaft organisiert ist. Ich selber habe natürlich, obwohl ich gar kein originärer FC-St.-Pauli-Fan bin, einen Anteil erworben, weil das ein wichtiges Zeichen ist: Nein, es gibt keinen Automatismus dafür, dass im Sport große Konzerne immer mehr das Sagen haben. Es gibt die Möglichkeit, zum Beispiel über Genossenschaften, dass Mitglieder großen Einfluss und Mitbestimmung erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Grüne Meine Damen und Herren, Genossenschaften sind modern, sie werden gebraucht, und sie sind auch wirtschaftlich erfolgreich. Deswegen müssen wir in diesem Hause als Gesetzgeber alles dafür tun, Genossenschaften bestmöglich zu unterstützen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in vielen Aspekten ein guter Schritt zur Modernisierung. Die Digitalisierung soll verbessert werden, wobei wir dann noch prüfen müssen, ob das erstens tatsächlich in allen Fällen so unbürokratisch wie möglich und zweitens ausreichend ist. Die Fristen sollen beschleunigt werden, wobei ja auch zur Wahrheit gehört, dass die 20-Tage-Frist erst greift, nachdem alles vorgelegt und eingereicht ist. Ob 20 Tage dann wirklich noch ausreichend sind, wage ich doch zu bezweifeln. Dazu kommt: Die einzige Sanktion, wenn die 20 Tage nicht eingehalten werden, ist, dass das Gericht erklären muss: Warum eigentlich nicht? – Es gibt keine weitere Rechtsfolge. So bleibt die Wirkung dann eben möglicherweise doch sehr, sehr schwammig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insofern: Lassen Sie uns schauen, welche weiteren Hürden wir noch abbauen können! Lassen Sie uns schauen, wo wir Digitalisierung auch im Genossenschaftsrecht noch weiter voranbringen können! Lassen Sie uns im Interesse der Wirtschaft und der Menschen alles tun, um Genossenschaften in diesem Land zu stärken! Vielen Dank. Beifall: Grüne