Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit

Tagesordnungspunkt 7a · 21/101 · 14. Oktober 2026

HereroInternationale BeziehungenKolonialismusKulturgutNamaNamibiaReparationRückerstattung
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CH Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Sehr geehrte Ehrengäste der Ovaherero und Nama auf der Tribüne! Sehr geehrter Paramount Chief Professor Mutjinde Katjiua! Sehr geehrter Gaob Daniel! Sie sind heute hier im Deutschen Bundestag, weil Sie die Vertreterinnen und Vertreter der Überlebenden von zwei deutschen Völkermorden sind. Zwei brutale Völkermorde, die die Verbrecher des deutschen Kaiserreiches an Ihren Vorfahren verbrochen haben. …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Sehr geehrte Ehrengäste der Ovaherero und Nama auf der Tribüne! Sehr geehrter Paramount Chief Professor Mutjinde Katjiua! Sehr geehrter Gaob Daniel! Beifall: Linke Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: AfD (einzelne Abg.) Sie sind heute hier im Deutschen Bundestag, weil Sie die Vertreterinnen und Vertreter der Überlebenden von zwei deutschen Völkermorden sind. Zwei brutale Völkermorde, die die Verbrecher des deutschen Kaiserreiches an Ihren Vorfahren verbrochen haben. ↳ Dr. Alexander Wolf (AfD): »Eijeijei!« Für diese Verbrechen bitten wir Sie um Entschuldigung. Beifall: Linke Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Thomas Silberhorn (Union) Wir möchten Ihnen heute eine Stimme geben – im Herzen der deutschen Demokratie. Denn zu lange wurden Ihre Forderungen nach Gerechtigkeit ignoriert. Wir schulden Ihnen endlich die Wahrheit. Und vor allem schulden wir echte Wiedergutmachung! Beifall: Linke Beifall: Grüne Gemeinsam mit Ihnen haben wir diesen Antrag ausgearbeitet. Für dieses Vertrauen möchten wir danken, 120 Jahre nachdem von Trotha den Vernichtungsbefehl erließ, nachdem deutsche Kolonialtruppen Menschen in die Omaheke-Wüste getrieben, Konzentrationslager errichtet, Frauen und Kinder ermordet, Land geraubt haben. Die ersten Völkermorde des 20. Jahrhunderts waren eine Blaupause für die Menschheitsverbrechen der deutschen Nazis an Millionen von Menschen nur wenige Jahrzehnte später. Die deutschen Regierungen wollen die beiden Völkermorde nicht vollständig anerkennen und keine einklagbaren Reparationen leisten. Stattdessen wird über Formulierungen gestritten, die juristisch so wachsweich sind, dass sie niemanden verpflichten. Die Ovaherero und Nama sagen deutlich: Ohne uns ist gegen uns. – Und sie haben recht. Beifall: Linke Ein Versöhnungsabkommen, das die Regierungen von Namibia und Deutschland seit Jahren verhandeln, ohne dass die Betroffenen mit am Tisch sitzen, ist nichts wert. Der Begriff „Reparationen“ wird verweigert, und 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre an den namibischen Staat werden als Gnade der ehemaligen Kolonialmacht verkauft. Das ist die Fortsetzung kolonialer Arroganz. Beifall: Linke Wir fordern: Die echte Anerkennung der Völkermorde an den Ovaherero und Nama, und zwar ohne Relativierung. Direkte Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gemeinschaften. Echte Reparationen – eine kollektive, von den Betroffenen mitgestaltete Wiedergutmachung. Eine glaubwürdige Entschuldigung durch den Bundestag und die Bundesregierung. Die sofortige Rückgabe sämtlicher geraubter Gebeine und Kulturgüter. – Die Ovaherero und Nama haben uns über Generationen gezeigt, was Widerstand und Würde bedeuten. Die Ovaherero und Nama sind aber nicht verschwunden. Es liegt an uns, endlich aufzuhören, so zu tun, als gäbe es sie nicht. ↳ Jürgen Coße (SPD): »Wer tut das?« Wir können die Gräuel der deutschen Geschichte aufarbeiten und für wiedergutmachende Gerechtigkeit sorgen – oder wir können weiter in kolonialer Gedächtnisstörung verharren und die Opfer ignorieren. Die Geschichte wird uns daran messen, was wir wählen. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
TH Thomas Silberhorn Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was deutsche Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia angerichtet haben, war nach heutigen Maßstäben ein Völkermord. Zehntausende Nama und Herero wurden getötet, andere wurden verfolgt, vertrieben und in Lager gesperrt. Sie sind an Hunger gestorben, an Erschöpfung und durch Zwangsarbeit. Die Vernichtung ganzer Gemeinschaften wurde in Kauf genommen. Dafür trägt Deutschland eine …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was deutsche Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia angerichtet haben, war nach heutigen Maßstäben ein Völkermord. Zehntausende Nama und Herero wurden getötet, andere wurden verfolgt, vertrieben und in Lager gesperrt. Sie sind an Hunger gestorben, an Erschöpfung und durch Zwangsarbeit. Die Vernichtung ganzer Gemeinschaften wurde in Kauf genommen. Dafür trägt Deutschland eine historische und moralische Verantwortung. Diese Verantwortung besteht unabhängig davon, welche rechtlichen Ansprüche heute geltend gemacht werden. Sie verpflichtet uns, die Verbrechen aufzuarbeiten, der Opfer zu gedenken und zur Versöhnung mit ihren Nachfahren beizutragen. Für einen Rechtsanspruch auf Reparationen gibt es allerdings keine Grundlage. Die Völkermordkonvention wurde 1948 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ihr 1954 beigetreten. Auf Sachverhalte davor kann sie keine Anwendung finden. Deshalb erkennt die Bundesregierung zu Recht keine rechtliche Verpflichtung zu Entschädigungen an. ↳ Linke Wir sollten auch im Deutschen Bundestag keine Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Sehr vernünftig!« Meine Damen und Herren, selbst freiwillige individuelle Entschädigungszahlungen würden mehr als 100 Jahre später schwerwiegende rechtliche und praktische Fragen aufwerfen. Sie lassen sich nicht auf gerechte Weise lösen. Deshalb haben Namibia und Deutschland bereits einen gemeinsamen tragfähigen Weg erarbeitet. Unser langjähriger Bundestagskollege und ehemaliger Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses Ruprecht Polenz hat seit 2015 als deutscher Sonderbeauftragter einen jahrelangen Versöhnungsdialog mit seinem namibischen Kollegen geführt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen haben beide Seiten im Mai 2021 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Das ist die Grundlage, auf der wir weiterarbeiten sollten. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Deutschland bekennt sich in dieser gemeinsamen Erklärung zu seiner Verantwortung und spricht eine förmliche Entschuldigung aus. Geplant ist, dass Deutschland über einen Zeitraum von 30 Jahren Wiederaufbauhilfe bereitstellt und damit alle finanziellen Aspekte abschließend geregelt sind. Die Mittel sollen übrigens zusätzlich zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewährt werden und vor allem den Nachfahren der Nama und Herero zugutekommen. Wir wollen damit die Lebensbedingungen vor Ort verbessern und der nächsten Generation neue Perspektiven eröffnen. Ich finde, das ist der richtige Weg, nämlich in Erinnerung an die Vergangenheit eine versöhnte gemeinsame Zukunft anzugehen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) An der Auswahl und Umsetzung der Vorhaben müssen die betroffenen Gemeinschaften maßgeblich beteiligt sein. Die kritischen Stimmen aus den Reihen der Nama und Herero müssen gehört werden; denn Versöhnung ist nur mit ihnen möglich. Ich habe vor Jahren selbst mehrfach mit Vertretern der Nama und Herero gesprochen, in Namibia und in Deutschland. Aber die Bundesregierung kann Zusagen nur gegenüber der namibischen Regierung machen. Insofern ist die Einbeziehung der Nama und Herero eine Sache, die in beiderseitiger Verantwortung liegt. In Namibia wie in Deutschland gibt es den guten Willen, die Nachverhandlungen abzuschließen. Der namibische Präsident und der Bundespräsident haben das beide bekräftigt. Die Rahmenbedingungen sind also gut. Sie werden absehbar nicht besser. Deswegen sollten jetzt alle nach vorne schauen. Beifall: Union Meine Damen und Herren, seit der Unabhängigkeit Namibias 1990 ist Deutschland ein verlässlicher Partner beim Aufbau und der Entwicklung des Landes. Aus gemeinsamer Verantwortung entstehen Chancen für die Zukunft. Das ist auch das Ziel der gemeinsamen Erklärung zur Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit mit dem Willen zur Versöhnung und mit einer gemeinsamen Zukunftsvision. Diesen Weg wollen wir mit Namibia weitergehen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
DR Dr. Alexander Wolf AfD rede Im Protokoll ↗
Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Unser Verhältnis zu Namibia ist aus historischen Gründen ein besonderes. Als Deutsch-Südwest war es bis zum Ersten Weltkrieg Teil des vergleichsweise kleinen deutschen Kolonialreichs. Und gerade deswegen sollte man die Deutung des deutsch-namibischen Verhältnisses unter keinen Umständen links-grünen Ideologen überlassen. Denn der Linken geht es gar nicht um Namibia, ihr geht es …
Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Unser Verhältnis zu Namibia ist aus historischen Gründen ein besonderes. Als Deutsch-Südwest war es bis zum Ersten Weltkrieg Teil des vergleichsweise kleinen deutschen Kolonialreichs. Und gerade deswegen sollte man die Deutung des deutsch-namibischen Verhältnisses unter keinen Umständen links-grünen Ideologen überlassen. Beifall: AfD ↳ Thomas Rachel (Union): »Schon im ersten Satz polemisiert!« ↳ Claudia Roth (Grüne) Denn der Linken geht es gar nicht um Namibia, ihr geht es um ihren deutschen Selbsthass. Und da kommen am Ende dann nur der übliche Schuldkult sowie Reparationsforderungen heraus wie hier im Linkenantrag. Beifall: AfD ↳ Helge Limburg (Grüne): »Erbärmliche Rede!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Das ist übel! Schämen Sie sich!« ↳ Linke Wenn es um Namibia geht, dann sollten wir gemeinsam nach vorn und nicht nach hinten blicken. ↳ Claudia Roth (Grüne) Kurz zu den Fakten. Der Aufstand der Herero, bei dem übrigens mehr als 100 deutsche Händler und Farmer, Frauen und Kinder ermordet wurden, führte zu einem auf beiden Seiten hart geführten Krieg, ↳ Awet Tesfaiesus (Grüne) der am Ende mit einem taktischen Rückzug der Herero in die Savanne endete, bei dem Tausende tragischerweise verdursteten. Er brachte allen Seiten, den Herero, den Nama und den Deutschen, großes Leid. ↳ Jamila Schäfer (Grüne): »Schuldabwehr ist das! Schuldabwehr!« Und die überharte Kriegsführung von General von Trotha wurde auch schon damals von deutscher Seite zu Recht kritisiert. Dessen sogenannten Vernichtungsbefehl hob Kaiser Wilhelm II. auf Betreiben von Reichskanzler von Bülow noch 1904 auf. Beifall: AfD Es war die britische Kriegspropaganda, die dennoch daraus einen Völkermord konstruierte, ↳ Thomas Rachel (Union): »Jetzt ist aber Schluss!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Was für eine Schande, Herr Wolf!« und zwar in einem sogenannten Blaubuch über die deutsche Kolonialverwaltung. (Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke wenden dem Redner den Rücken zu) Es diente dazu, in Versailles die angebliche koloniale Unfähigkeit Deutschlands zu beweisen, um Deutschland die Kolonien abzuerkennen. ↳ Felix Schreiner (Union): »Jetzt reicht’s aber!« ↳ Thomas Rachel (Union): »Die AfD ist unerträglich! Geschichtsklitterung ist das!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ruchlos!« ↳ Grüne Als das Ziel erreicht war, ließen die Briten das Buch einstampfen. (Einige Abgeordnete der SPD wenden dem Redner den Rücken zu) Kein ernstzunehmender Historiker hat dieses Machwerk bis dahin als Quelle zitiert oder die Völkermordthese vertreten, ↳ Claudia Roth (Grüne): »Schämen Sie sich!« ↳ Lorenz Gösta Beutin (Linke): »Nationalsozialistische Propaganda!« bis 1966 der DDR-Historiker und SED-Kommunist Horst Drechsler ebendies tat, um in lupenrein leninistischer Manier das Kaiserreich als Vorläufer und Wegbereiter Hitlers zu diffamieren, ↳ Lorenz Gösta Beutin (Linke): »Das geht nicht! Unmöglich! Schluss!« so wie hier die Vertreterin der Linken in diesem Hause. Beifall: AfD ↳ Jamila Schäfer (Grüne): »Widerlich!« ↳ Claudia Roth (Grüne) – Sie mögen die Wahrheit nicht hören; deswegen schreien Sie so. ↳ Adis Ahmetovic (SPD): »Das ist nicht die Wahrheit, Herr Wolf!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Das ist eine schändliche Rede!« Im Vorwort seines Buches beruft er sich sogar explizit auf die antiimperialistischen Vorgaben, die auf dem 22. Parteitag der KPdSU beschlossen wurden. ↳ Helge Limburg (Grüne): »Diese Rede hat mit der Wahrheit so wenig zu tun wie die AfD mit dem Rechtstaat!« Das ist keine Wissenschaft, das ist reine Propaganda. Beifall: AfD Dass ein Genozid, ein Völkermord, an ihnen verübt worden sei, davon wussten die Herero jahrzehntelang nichts, ↳ Claudia Roth (Grüne): »Was?« ↳ Linke bis sogenannte progressive deutsche Historiker wie ein Herr Zimmerer in Hamburg es ihnen einbläuten ↳ Jamila Schäfer (Grüne): »Peinlich!« und von Sündenstolz befallene Politiker ↳ Linke: »Das kann man so nicht stehen lassen!« wie Herr Steinmeier, Herr Brosda oder Herr Polenz es nachplapperten. ↳ Thomas Rachel (Union): »Das ist ja unverschämt, was Sie da sagen!« ↳ Claudia Roth (Grüne) Aber davon wird die These nicht bewiesen; sie ist nach wie vor umstritten. ↳ Jamila Schäfer (Grüne): »Es ist so beschämend, dass Sie da vorne stehen!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Schämen Sie sich!« „Der Spiegel“, das linke Leitmagazin, hat vor zehn Jahren in einem großen Artikel das Ganze infrage gestellt. Wir sollten diese rückwärtsgewandte, von linkem deutschen Selbsthass getriebene These einfach nicht übernehmen. ↳ Mayra Vriesema (Grüne) Sie führt nur zu Schuldzuweisungen, zu finanziellen Forderungen und zu Streit – sowohl im deutsch-namibischen Verhältnis, das vergiftet wird, als auch innerhalb Namibias zwischen den dortigen Bevölkerungsgruppen; denn Namibia ist ein Vielvölkerstaat. Die Linke mit ihrem erhobenen Zeigefinger verhält sich selbst neokolonialistisch, indem sie die Welt retten und Namibia von oben herab beglücken will. So nicht! Wir sollten vielmehr in die Zukunft schauen, gute namibisch-deutsche Beziehungen pflegen – auf Augenhöhe, auch im Bewusstsein unserer deutschen Verantwortung – ↳ SPD und so zu einer gedeihlichen Entwicklung dieses wunderschönen Landes unseren Teil beitragen.
DR Dr. Alexander Wolf AfD kurz Im Protokoll ↗
Vielen Dank. Beifall: AfD ↳ Thomas Rachel (Union): »Geschichtsfälschung ist das!« ↳ Heidi Reichinnek (Linke)
DE Derya Türk-Nachbaur SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen – und andere! Ich muss mich bei Ihnen, liebe Gäste auf der Tribüne, für diese Denke entschuldigen. Dass wir Worte wie „Schuldkult“, die bekannt sind aus dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte und die zum Ziel hatten, die Aufarbeitung der Naziverbrechen zu verhindern, heute hier im Plenum hören müssen, ist wirklich unfassbar und …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen – und andere! Ich muss mich bei Ihnen, liebe Gäste auf der Tribüne, für diese Denke entschuldigen. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke Dass wir Worte wie „Schuldkult“, die bekannt sind aus dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte und die zum Ziel hatten, die Aufarbeitung der Naziverbrechen zu verhindern, heute hier im Plenum hören müssen, ist wirklich unfassbar und passt auf keine Kuhhaut. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke Der Respekt vor den Opfern der deutschen Verbrechen gebietet es, hier den Anstand zu wahren. Aber damit sind Sie überfordert; das ist kein Geheimnis. Ich bin empört! Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke Wer nach Lüderitz in Namibia reist, konnte dort lange Zeit zelten und Urlaub machen, ohne darüber nachdenken zu müssen, auf welch blutigem Boden das Zelt stand: auf Shark Island. ↳ Helge Limburg (Grüne): »Genau!« Auf ebendieser Insel betrieb Deutschland ein Konzentrationslager. Gefangene mussten Hafen und Bahn für die Kolonialmacht bauen. Viele starben unter menschenunwürdigen Bedingungen. Wo ihre Überreste liegen, weiß bis heute niemand genau. Nachfahren einiger Gefangener erzählten mir, ihre Vorfahren seien den Haien zum Fraß vorgeworfen worden, wenn die Kolonialherren nicht mit ihrer Arbeit zufrieden waren. Das Meer in der Bucht habe sich regelmäßig blutrot gefärbt. Diese Menschen hatten keine Gräber. Doch es gibt zahlreiche vermutete Grabstätten, nach denen Forschende gemeinsam mit den Nachfahren suchen. Forensic Architecture leistet dabei eine beeindruckende Arbeit. Nach den Gräbern zu suchen – so gehört es sich. Es ist ihre Geschichte, es ist ihr Leid, das wir ihnen zugefügt haben. Daraus folgt der Maßstab für diese Debatte: Nichts über sie ohne sie. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke Erinnerung ohne Beteiligung ist keine Versöhnung. Frank-Walter Steinmeier hat in Windhuk gesagt, es sei höchste Zeit für eine Entschuldigung. Recht hat er! Doch eine Entschuldigung, die ohne Zustimmung und ohne Akzeptanz der Betroffenen beschlossen wird, bleibt eine Rede an uns selbst – ein Selbstgespräch von Nachfahren von Kolonialherren. Aufarbeitung funktioniert nicht einseitig. In diesen Anträgen finden sich wirklich gutgemeinte Vorschläge, etwa die Einrichtung einer Gedenktafel auf Shark Island. Doch ob dort eine Tafel hängt, wo ein Gedenkstein steht und was darauf zu lesen ist, bestimmen nicht wir, das bestimmen diejenigen, die unter unserer Kolonialherrschaft gelitten haben. Als SPD-Fraktion betonen wir deshalb immer wieder: Nichts über sie ohne sie. Vielen Dank, dass wir diese wichtige Debatte heute führen konnten. Leider ist meine Zeit für die Reaktion auf die Rede der AfD draufgegangen. Danke. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke
JA Jamila Schäfer Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem: Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Ovaherero und Nama, die heute als Gäste hier auf der Tribüne sitzen! Dass Sie trotz des Unrechts, das Ihren Vorfahren angetan wurde, hier heute sitzen und den Dialog mit Deutschland suchen, das verdient unseren tiefsten Respekt. Vor mehr als 120 Jahren verübten deutsche Kolonialtruppen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem: Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Ovaherero und Nama, die heute als Gäste hier auf der Tribüne sitzen! Beifall: Grüne Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Linke Dass Sie trotz des Unrechts, das Ihren Vorfahren angetan wurde, hier heute sitzen und den Dialog mit Deutschland suchen, das verdient unseren tiefsten Respekt. Vor mehr als 120 Jahren verübten deutsche Kolonialtruppen im heutigen Namibia einen Völkermord. Zehntausende Ovaherero und Nama wurden ermordet. Auch an den Damara und San wurden Kolonialverbrechen begangen. Menschen wurden in Konzentrationslager verschleppt, zur Zwangsarbeit gezwungen. Frauen erlitten sexuelle Gewalt. Menschliche Überreste der Opfer wurden dann auch noch nach Deutschland gebracht, um für rassistische Forschung missbraucht zu werden. 2022 habe ich Namibia besucht und mit Nachfahren von Opfern und Tätern gesprochen. Besonders bewegt haben mich die Worte einer jungen Frau. Ihre Urgroßmutter wurde im Konzentrationslager schwersten Misshandlungen ausgesetzt, aus denen mehrere Kinder hervorgegangen sind. Sie sagte zu mir: Meine Familie existiert trotz und wegen der Kolonialverbrechen. Unsere Geschichte ist voller Wunden. Und was mich zusätzlich verletzt, ist: In Deutschland beschäftigt ihr euch kaum damit, was unsere Lebensrealität bis heute in Namibia prägt. – Ich finde, diese Worte zeigen doch: Dieser Völkermord, der von der rechten Seite des Plenums hier in ruchloser Art und Weise geleugnet wurde, ist nicht einfach Vergangenheit. Seine Folgen prägen Traumata in Familien, die Verteilung von Land und natürlich auch wirtschaftliche Chancen bis heute. Wir können diese Verbrechen nicht ungeschehen machen. Aber ich finde, wir tragen eine große Verantwortung dafür, wie wir heute mit ihnen umgehen. Beifall: Grüne Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Linke Deshalb muss auch der Bundestag den Völkermord an den Ovaherero und Nama sowie die Kolonialverbrechen an den Damara und San ausdrücklich anerkennen und die Nachfahren um Vergebung bitten. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Seit 2015 wird zwischen Deutschland und Namibia über eine Gemeinsame Erklärung verhandelt. Besondere Probleme haben damit einige Teile der betroffenen Gemeinschaften; sie haben dagegen auch geklagt. Dieses Verfahren ist in Namibia noch nicht abgeschlossen. Ich finde, die rechtliche Klärung müssen wir respektieren. Wir sollten jetzt nicht von Berlin aus vorab entscheiden, wie Versöhnung und Wiedergutmachung bis ins Detail aussehen. Aber klar ist auch: Die betroffenen Gemeinschaften müssen mehr beteiligt werden, und eine offizielle Entschuldigung darf nicht länger vom Abschluss dieser Verhandlungen abhängen. Beifall: Grüne Denn eine Entschuldigung erfolgt ohne Gegenleistung. Auch hier in Berlin habe ich mich mehrfach mit Nachfahren der Opfer getroffen. Wir haben uns zum Beispiel bei einem Rundgang durch den Bundestag die Tafeln angeschaut, die die deutsche Geschichte zeigen. „Wo ist eigentlich der Ort, an dem unsere gemeinsame Geschichte erzählt wird?“, wurde ich gefragt. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Gute Frage!« Ich finde, diese Frage müssen wir als Bundestag beantworten. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Deshalb fordern wir eine parlamentarische Kommission zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte. Wir fordern einen sichtbaren Platz für die Opfer in unserer Erinnerungskultur. Es braucht auch mehr Wissen über diese Verbrechen in unseren Schulen. Natürlich werden auch finanzielle Leistungen und die Rückgabe menschlicher Überreste und geraubter Kulturgüter Teil der Wiedergutmachung sein. Versöhnung ist mehr als die Verhandlung eines diplomatischen Dokuments. Sie muss sich in unserem alltäglichen Handeln, auch hier im Parlament, zeigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich: Ich hätte mir bei diesem Thema einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Weg gewünscht. Denn bei allen politischen Unterschieden sollte uns die Verantwortung für dieses Menschheitsverbrechen verbinden. Beifall: Grüne Die Geschichte der Betroffenen ist auch unsere Geschichte. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass sie endlich den Platz bekommt, der ihr zusteht und vor allem der Betroffenen würdig ist! Vielen Dank. Beifall: Grüne Beifall: Thomas Rachel (Union)
TH Thomas Rachel Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ehrengäste aus Namibia! Unsere Geschichte vergeht nicht. Die Erinnerung ist immer ein Akt im Präsens. Und sie ist wichtig. Die Erinnerung ist immer der Schlüssel für die Zukunft. Die Fakten sind bekannt: Schätzungsweise 50 000 bis 70 000 Herero und Nama wurden von den kaiserlichen deutschen Kolonialtruppen von 1904 bis …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ehrengäste aus Namibia! Unsere Geschichte vergeht nicht. Die Erinnerung ist immer ein Akt im Präsens. Und sie ist wichtig. Die Erinnerung ist immer der Schlüssel für die Zukunft. Die Fakten sind bekannt: Schätzungsweise 50 000 bis 70 000 Herero und Nama wurden von den kaiserlichen deutschen Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 brutal ermordet. Man trieb sie in die Wüste, ließ sie verdursten oder sperrte sie in Lager ein. Ich verneige mich in Demut und in tiefer Trauer vor den Opfern der deutschen Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke Und ehrlich gesagt: Ich schäme mich noch heute angesichts des unbeschreiblichen Leids, das damals den Menschen zugefügt wurde. Im Rückblick mag man feststellen, dass es lange gedauert hat, bis die Bundesregierung 2021 die furchtbaren Gräuel in Namibia als „Völkermord aus heutiger Sicht“ anerkannte. Das ist allerdings – anders, als es die AfD gerade behauptet hat – kein Schuldkult, sondern wir stellen uns der Vergangenheit – auch wenn es schmerzt. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke Ihren Hass von der AfD weisen wir in aller Klarheit zurück. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke ↳ AfD ↳ Markus Frohnmaier (AfD): »Ich habe gerade nur Selbsthass gehört!« Ich möchte die heute anwesenden Nachfahren einiger Opfer von damals im Bundestag begrüßen. Dass Sie hier sind, ist ein wichtiges Zeichen der deutsch-namibischen Zusammenarbeit und Verbundenheit. Die Bundesrepublik erkennt den Völkermord an den Herero und Nama sowie Deutschlands moralische, politische und historische Verantwortung ausdrücklich an. Lassen Sie mich noch hinzufügen: Unser Leitmaßstab ist und bleibt das Völkerrecht. – Ich sage das so ausdrücklich, weil es an anderer Stelle vielfach gebrochen wird. Deutschlands Verantwortung erkennen wir an. Sie verpflichtet uns zu besonderer Hilfe gegenüber den Nachfahren. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika ist ein wichtiges Anliegen von Bundesregierung und Bundestag. Im Mai 2021 wurde eine Gemeinsame Erklärung abgeschlossen. Für einen langen Zeitraum von 30 Jahren hat die Bundesregierung sehr konkrete Leistungen für ein Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramm zugesagt, welches überwiegend den Nachfahren der Nama und Herero zugutekommt. Es beinhaltet Vorhaben zu Landentwicklung, Wasserversorgung, Infrastruktur, Berufsbildung. Seit 1990 gibt es eine bilaterale Kooperation zwischen unseren beiden Ländern: Kulturgüterrückgaben, Kulturerhalt, Kulturprojekte, Forschung. Auch kulturelle Güter und menschliche Gebeine wurden zurückgeführt. Bei den Regierungsverhandlungen im November vergangenen Jahres wurden weitere 44 Millionen Euro von der Bundesregierung zugesagt. Wir unterstützen aus voller Überzeugung in den Bereichen der technischen und beruflichen Bildung, im Naturschutz, in der Stadtentwicklung. Aktuell sind es rund 60 Projekte. Sie spüren daran: Wir setzen auf eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Unsere historische Verantwortung steht außer Frage. Und ihr wollen wir gerecht werden. Wir arbeiten historisches Unrecht auf, unterstützen konkret und arbeiten mit Namibia und den Hinterbliebenen gemeinsam an Perspektiven für die jetzigen und kommenden Generationen. Denn wir wissen: Erinnerung ist der Schlüssel für die Zukunft. Herzlichen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne
RO Ronald Gläser AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren von Grünen und Linken, Sie haben Ihre Anträge nicht vollständig ausgefüllt. In der Autorenzeile haben Sie einen Urheber vergessen: Johann Tetzel. Er lebte im 15. und 16. Jahrhundert, und sein Beruf war Ablasshändler. Von ihm stammt der schöne Vers: Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt! Und …
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren von Grünen und Linken, Sie haben Ihre Anträge nicht vollständig ausgefüllt. In der Autorenzeile haben Sie einen Urheber vergessen: Johann Tetzel. Er lebte im 15. und 16. Jahrhundert, und sein Beruf war Ablasshändler. Von ihm stammt der schöne Vers: Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt! ↳ Holger Mann (SPD): »Das ist einfach schräg und geschmacklos!« Und Sie machen heute genau das Gleiche. Sie erzeugen ein schlechtes Gewissen und bewirtschaften das dann hinterher. ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Wie geschmacklos!« Johann Tetzel hat damals bei den Katholiken in der Kirche abkassiert. Sie wollen heute den Busfahrer in Bielefeld abkassieren. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Meine Güte! Ist das peinlich!« ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Beschämend! Das ist so beschämend!« Die Grünen wollen Kolonialgeschichte aufarbeiten. „Aufarbeitung“ heißt bei ihnen in erster Linie: zahlen. Die sogenannte Linke fordert „vollumfängliche Anerkennung“ und „wiedergutmachende Gerechtigkeit“. So viel pseudoreligiöse Selbstgeißelung hätte ich bei Postkommunisten gar nicht erwartet, meine Damen und Herren. ↳ Thomas Rachel (Union): »Das geht nicht, Frau von Storch! Das ist ein Verstoß gegen die parlamentarischen Regeln!« Aber Sie wollen gar keine Schuld abtragen.
RO Ronald Gläser AfD rede Im Protokoll ↗
Sie möchten sich in der Schuld suhlen, weil es Ihnen eine Gelegenheit gibt, Deutschland noch mehr zu hassen. Das ist Ihr Antrieb. Das ist nicht Mitgefühl mit anderen. Es geht um den Hass auf das Eigene. Ich möchte noch mal daran erinnern: Wir haben hier Ehrengäste aus Namibia. Wir freuen uns, dass Sie da sind. Ihr Schicksal ist uns nicht …
Sie möchten sich in der Schuld suhlen, weil es Ihnen eine Gelegenheit gibt, Deutschland noch mehr zu hassen. Das ist Ihr Antrieb. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Meine Güte! Wie schlimm!« Das ist nicht Mitgefühl mit anderen. Es geht um den Hass auf das Eigene. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Wie schlimm!« ↳ Dr. Till Steffen (Grüne): »Sie hassen sich selber!« Ich möchte noch mal daran erinnern: Wir haben hier Ehrengäste aus Namibia. Wir freuen uns, dass Sie da sind. Ihr Schicksal ist uns nicht egal. Aber ich muss Ihnen sagen: Sie werden hier von einem Teil meiner Landsleute instrumentalisiert. Beifall: AfD ↳ Dr. Till Steffen (Grüne): »Sie hassen sich selber!« Sie verbiegen dafür die Geschichte. Meine Damen und Herren, Historiker streiten bis heute erbittert darüber, was damals genau geschehen ist. ↳ SPD Die Omaheke, das Gebiet, in das die Herero gegangen sind, war keine Wüste wie die Sahara; das war eine Trockensavanne, so groß wie Österreich. ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Also war gar nicht so schlimm, oder was?« ↳ Jamila Schäfer (Grüne): »Warum sind die Menschen denn verhungert?« Und diese ist angeblich abgeriegelt worden von ein paar Hundert erschöpften deutschen Soldaten. So groß wie Österreich und abgeriegelt von ein paar Hundert deutschen Soldaten? Das merkt doch ein Blinder mit Krückstock, dass das so nicht stimmen kann. Die Leiterin des Nationalarchivs in Windhuk hat die Erzählung von einer Treibjagd in den Tod als Mythos charakterisiert. Deutschlands Regierung sprach im Jahr 2021 von einem „Völkermord aus heutiger Sicht“, ↳ Awet Tesfaiesus (Grüne): »Zu Recht!« im Jahr 2021 für Ereignisse, die über 100 Jahre zurückliegen. ↳ Jamila Schäfer (Grüne): »Ja, weil danach erst das Völkerrecht eingeführt wurde! Deswegen! Informieren Sie sich doch einfach!« So etwas nennt man völlig zu Recht historische Selbstgerechtigkeit. ↳ Lorenz Gösta Beutin (Linke): »Das ist Nazipropaganda!« ↳ Claudia Roth (Grüne) Und rechtlich folgt daraus kein Anspruch.
RO Ronald Gläser AfD rede Im Protokoll ↗
Deutschland bezahlt, obwohl es dazu nicht verpflichtet wäre, über 1 Milliarde Euro, und zwar freiwillig. Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht, aus diesem Abkommen auszusteigen und eine Historikerkommission einzusetzen, die die Dinge von damals untersucht. Erst die Fakten, dann die Schecks – bei Ihnen ist es leider meistens andersherum! Wir sind hier zum Wohle des deutschen Volkes versammelt und nicht …
Deutschland bezahlt, obwohl es dazu nicht verpflichtet wäre, über 1 Milliarde Euro, und zwar freiwillig. Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht, aus diesem Abkommen auszusteigen und eine Historikerkommission einzusetzen, die die Dinge von damals untersucht. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Um unsere Geschichte zu relativieren! Um unsere Geschichte zu verleugnen!« Erst die Fakten, dann die Schecks – bei Ihnen ist es leider meistens andersherum! Beifall: AfD ↳ Awet Tesfaiesus (Grüne) Wir sind hier zum Wohle des deutschen Volkes versammelt und nicht zur Therapie linker Seelenverwirrung, meine Damen und Herren. ↳ Grüne Wenn Sie unbedingt Johann Tetzel wiederauferstehen lassen wollen, wenn Sie unbedingt wieder in den Ablasshandel einsteigen wollen, dann machen Sie das bitte mit Ihrem selbstverdienten eigenen Geld. Ihnen allen einen schönen Abend. Beifall: AfD ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Es geht nicht um Geld! Es geht um Anstand!« ↳ Claudia Roth (Grüne): »Bodenlos!«
JÜ Jürgen Coße SPD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mein Redemanuskript am Tisch gelassen, weil ich finde, dass schon viel Richtiges von meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt worden ist: von der Linkspartei, von meiner eigenen Partei, von den Grünen und von der CDU. Und was ich von der rechten Seite gehört habe, hat nichts mit Wahrheit zu tun, und ist, wenn …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mein Redemanuskript am Tisch gelassen, weil ich finde, dass schon viel Richtiges von meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt worden ist: von der Linkspartei, von meiner eigenen Partei, von den Grünen und von der CDU. ↳ Markus Frohnmaier (AfD): »Ja! Der Block!« Und was ich von der rechten Seite gehört habe, hat nichts mit Wahrheit zu tun, und ist, wenn Opfernachfahren auf der Tribüne sitzen, so glaube ich, in höchster Form unanständig. ↳ Markus Frohnmaier (AfD): »Sollen wir denn lügen, oder was?« Und ich weise das im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen deutlich zurück. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke Das mache ich auch deswegen, weil ich schon gestern gesagt habe, dass Sprache etwas über den Geist von Menschen aussagt. Lachen: AfD (einzelne Abg.) ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Hoppala!« Das gilt übrigens auch für das, was man nicht sagt. Der Begriff „KZ“ zum Beispiel taucht in der Geschichte, auch in der deutschen, zum ersten Mal im Zusammenhang mit diesen Taten in Namibia auf. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ja!« Was daraus später geworden ist, wissen wir alle. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Woher kommt der Begriff?« Das Wort „Schuldkult“, das wir heute schon mal gehört haben, wurde auch in einer Zeit verwendet, in der Deutsche – also Menschen, die unsere Sprache sprechen – die größten barbarischen Taten begangen haben, die je von Deutschland ausgegangen sind. Und wenn jemand das in dem Zusammenhang einfach in den Raum stellt, dann sage ich deutlich: ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD) Sprache sagt über den Geist von Menschen viel aus; sie sagt über den Geist von diesen Menschen hier rechts viel aus. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Menschen, die uns zugucken: Wir sollten verhindern, dass solche Leute schon wieder in Deutschland irgendwann politische Verantwortung tragen. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Was heißt „schon wieder“? Unsäglich!« ↳ Gerold Otten (AfD): »2013 gegründet! Unverschämtheit!« ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Was heißt hier „schon wieder“?« ↳ AfD: »Was soll denn das?« ↳ Markus Frohnmaier (AfD) Wir wissen, wo das endet: in Namibia. Wir wissen, wo das später endet. Und das müssen wir mit aller Entschlossenheit bekämpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Keine Nazivergleiche!« ↳ Dr. Götz Frömming (AfD) Ich will etwas ansprechen, das hat der erste Redner der CDU schon getan. Ich will Ruprecht Polenz noch mal erwähnen ↳ Claudia Roth (Grüne): »Ja!« und mich ausdrücklich für seine Arbeit bedanken. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Auf Twitter!« Ruprecht Polenz war CDU-Bundestagsabgeordneter; ich bin Sozialdemokrat. ↳ Markus Frohnmaier (AfD): »Jetzt ist er linksextrem!« Claudia Roth von den Grünen hat gerade schon dazwischengerufen: Ja, auf jeden Fall. ↳ Claudia Roth (Grüne): »Guter Mann!« Wir sollten unserem ehemaligen Kollegen danken. Er hat hervorragende Arbeit geleistet. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Und sie ist noch nicht zu Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. ↳ Claudia Roth (Grüne) Dann will ich noch was zum Thema Kulturgüter sagen. Darüber haben wir bisher wenig gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland – übrigens, egal wer Außenminister oder Außenministerin war – geht voran. Wir, unsere Bundesrepublik Deutschland, diese Bundesregierung, diese Bundestagsabgeordneten, sind beispielhaft für die Aufarbeitung der Geschichte und die Rückgabe von Kulturgütern. ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Sie haben doch schon alles gegeben!« Kein anderes Land der Welt macht das so intensiv – manchmal vielleicht zu langsam, könnte man kritisieren –, kein Land der Welt geht so mit gutem Beispiel voran, wie wir das tun. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Ja! Sind Sie stolz darauf?« ↳ Gerold Otten (AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten es vielleicht noch ein bisschen beschleunigen, aber auf jeden Fall diesen Weg entschlossen weitergehen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Charlotte Antonia Neuhäuser (Linke) ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Ein Glück, dass Schluss ist!«
FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben nachweislich dazu beigetragen, die Zahl illegaler Migration zu verringern, und anhand welcher messbaren Kriterien hat die Bundesregierung diesen Zusammenhang überprüft? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Fragen von Wirksamkeit und Wirkzusammenhängen bei Fluchtursachen wurden bereits in einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesregierung diskutiert. Die Ursachen von Flucht …
Welche konkreten Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben nachweislich dazu beigetragen, die Zahl illegaler Migration zu verringern, und anhand welcher messbaren Kriterien hat die Bundesregierung diesen Zusammenhang überprüft? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Fragen von Wirksamkeit und Wirkzusammenhängen bei Fluchtursachen wurden bereits in einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesregierung diskutiert. Die Ursachen von Flucht sind multidimensional, weswegen die Wirkzusammenhänge für jedes Projekt einzeln betrachtet und evaluiert werden müssen. Ich verweise hier unter anderem auf die Antwort der Bundesregierung am 15. Februar 2024 auf Frage 105 (Bundestagsdrucksache 20/10338) und die Antworten der Bundesregierung auf Fragen 3c und d und 11 der Kleinen Anfrage vom 20. Februar 2025 (Bundestagsdrucksache 20/15030). Frage 8
FR Frage des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues Grüne rede Im Protokoll ↗
Welchen Beitrag leistet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach aktuellem Stand zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, und wie positioniert sich das BMZ zur aktuellen Berichterstattung rund um die laut dieser mangelhaften Durchführung des geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wirkt und stärkt …
Welchen Beitrag leistet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach aktuellem Stand zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, und wie positioniert sich das BMZ zur aktuellen Berichterstattung rund um die laut dieser mangelhaften Durchführung des geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (www.zdfheute.de/politik/deutschland/lieferketten-gesetz-reiche-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wirkt und stärkt seit 2023 Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten. Unternehmen identifizieren Risiken, ergreifen Prävention und schaffen Beschwerdewege. Das führt zu konkreten Verbesserungen – etwa Entschädigungen für Beschäftigte auf Bananenplantagen in Costa Rica und ein Verbot von Pestizideinsatz während der Arbeitszeit. In Pakistan und Bangladesch haben Beschwerdemechanismen sicherere Transportwege und einen besseren Umgang mit sexueller Belästigung ermöglicht. International hat das Gesetz Strahlkraft: Partnerländer ratifizieren Arbeitsstandards, und Brasilien, Mexiko sowie Indonesien planen ähnliche Regelungen. Auch Unternehmen profitieren durch mehr Transparenz, bessere Risikoprävention und Wettbewerbsvorteile. Die aktuelle Berichterstattung zur Durchführung des Gesetzes verfolgen wir aufmerksam und kritisch. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, dass für den behördlichen Vollzug das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig ist, nicht das BMZ. Aus entwicklungspolitischer Sicht brauchen wir eine verlässliche Durchsetzung – als Teil eines Smart Mix aus verbindlichen Regeln und freiwilligem Engagement, um Fortschritte, Planungssicherheit und die Glaubwürdigkeit unserer Politik zu sichern. Frage 9
FR Frage der Abgeordneten Claudia Roth Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Perspektive sieht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Fortführung der teils seit drei Jahrzehnten gewachsenen Hochschulkooperationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. mit dem Globalen Süden über das Jahr 2030 hinaus, wenn es deren Finanzierung auslaufen lassen will und im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 23. September 2026 zur künftigen Finanzierung …
Welche Perspektive sieht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Fortführung der teils seit drei Jahrzehnten gewachsenen Hochschulkooperationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. mit dem Globalen Süden über das Jahr 2030 hinaus, wenn es deren Finanzierung auslaufen lassen will und im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 23. September 2026 zur künftigen Finanzierung einerseits auf die Bundesländer, an anderer Stelle aber auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt verwiesen hat? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Das BMZ wird auch weiterhin mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst zusammenarbeiten. So wird das Alumniprogramm des DAAD, bei dem auch Hochschulen als Kooperationspartner eingebunden sind, fortgeführt. Im Zuge der Reform der deutschen Entwicklungspolitik wurde jedoch beschlossen, die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung zukünftig auf die Förderung von Stipendienprogrammen zu fokussieren. Damit sollen die Menschen in den Partnerländern des BMZ noch stärker in den Mittelpunkt gestellt und direkt erreicht werden. Wichtig ist: Auch bei den Stipendien- und Alumniprogrammen sind und bleiben Hochschulen wichtige Akteure in der Projektumsetzung. Sie führen mit BMZ-Förderung programmbegleitende Maßnahmen durch, darunter zum Beispiel Fachkonferenzen. Außerdem bieten Hochschulen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für ehemalige Geförderte an und unterstützen Alumninetzwerke. Bei der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 23. September 2026 wurde auch die Finanzierung der DAAD-Programme grundsätzlich thematisiert. Dabei sind das Auswärtige Amt mit dem Schwerpunkt Wissenschaftsdiplomatie und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit dem Schwerpunkt Internationalisierung von Hochschulbildung, Wissenschaft und Forschung die größten Zuwendungsgeber innerhalb der Bundesregierung. Die BMZ-Reformentscheidung betrifft nicht die DAAD-Förderung des Auswärtigen Amtes und des BMFTR, die ebenfalls Programme mit Ländern des Globalen Südens enthält. Frage 10
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Mit welchem Betrag aus dem Einzelplan 23 rechnet die Bundesregierung als Teilbeitrag zum deutschen Beitrag betreffend die internationale Klimafinanzierung für das Jahr 2027, und zu welchem Termin wird sie die ex post ermittelten Gesamtbeiträge Deutschlands für die Jahre 2026 und 2027 jeweils veröffentlichen ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird im Folgejahr ex …
Mit welchem Betrag aus dem Einzelplan 23 rechnet die Bundesregierung als Teilbeitrag zum deutschen Beitrag betreffend die internationale Klimafinanzierung für das Jahr 2027, und zu welchem Termin wird sie die ex post ermittelten Gesamtbeiträge Deutschlands für die Jahre 2026 und 2027 jeweils veröffentlichen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7881)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird im Folgejahr ex post erhoben. Eine Aussage zur Höhe des Betrags aus dem Einzelplan 23 als Teilbeitrag zum deutschen Beitrag betreffend die internationale Klimafinanzierung kann daher für das Jahr 2027 aktuell nicht getroffen werden. Die Gesamtbeiträge Deutschlands für die Jahre 2026 und 2027 werden voraussichtlich im Herbst des jeweiligen Folgejahres veröffentlicht. Frage 11
FR Frage der Abgeordneten Claudia Roth Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Umstand, dass die von ihm selbst einberufene entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission den Aufbau stabiler Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens zum Ziel hat , während der eigene Haushaltsentwurf 2027 bei zivilgesellschaftlichen Trägern wie privaten Organisationen, politischen Stiftungen, kirchlichen Entwicklungswerken und dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst kürzt, und wird es sich dafür einsetzen, diese Kürzungen …
Wie bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Umstand, dass die von ihm selbst einberufene entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission den Aufbau stabiler Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens zum Ziel hat (vergleiche www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/entwicklungspolitische-nord-sued-komission-315910), während der eigene Haushaltsentwurf 2027 bei zivilgesellschaftlichen Trägern wie privaten Organisationen, politischen Stiftungen, kirchlichen Entwicklungswerken und dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst kürzt, und wird es sich dafür einsetzen, diese Kürzungen zurückzunehmen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spielt die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft unverändert eine zentrale Rolle. Wir setzen uns dafür ein, dass die zivilgesellschaftlichen Träger stark bleiben und auch beim Aufbau stabiler Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens ihre zentrale Rolle ausfüllen können. Die Mittel für die Zivilgesellschaft konnten lange von den Kürzungen ausgenommen werden und sind sogar trotz eines insgesamt sinkenden Einzelplans über die Jahre angestiegen (Private Träger und Sozialstrukturförderung). Aufgrund der im Haushaltsjahr 2027 weiter sinkenden Mittel im Einzelplan 23 gelingt das für den Haushalt 2027 leider nicht mehr. Mir ist wichtig, zu betonen, dass wir trotz Kürzungen ein verlässlicher Partner für die zivilgesellschaftlichen Träger bleiben. Frage 12
FR Frage der Abgeordneten Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Wird die Bundesregierung mehr finanzielle Mittel für die Gesundheit von Schwangeren, Frauen und Mädchen zur Verfügung stellen aufgrund der Kürzungen der USA und auch Deutschlands im Bereich der globalen Gesundheit, von denen besonders Schwangere, Frauen und Mädchen betroffen sind mit zum Teil von Kritikern prognostizierten schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Gleichstellung der Geschlechter, zum …
Wird die Bundesregierung mehr finanzielle Mittel für die Gesundheit von Schwangeren, Frauen und Mädchen zur Verfügung stellen aufgrund der Kürzungen der USA und auch Deutschlands im Bereich der globalen Gesundheit, von denen besonders Schwangere, Frauen und Mädchen betroffen sind mit zum Teil von Kritikern prognostizierten schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Gleichstellung der Geschlechter, zum Beispiel durch die Zunahme von ungewollten Schwangerschaften, Kinderehen, Müttersterblichkeit und Infektionskrankheiten wie HIV, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung teilt die Sorge über die Folgen von Kürzungen in der globalen Gesundheit, insbesondere für Schwangere, Frauen und Mädchen. Angesichts der angespannten Haushaltslage kann Deutschland Kürzungen anderer Geber wie der USA jedoch nicht kompensieren. Die Bundesregierung setzt daher auf klare Prioritäten innerhalb der verfügbaren Mittel, auf eine gezielte Stärkung wichtiger Programme sowie auf enge Kooperation mit bi- und multilateralen Partnern, damit Schwangere, Frauen und Mädchen weltweit Zugang zu Gesundheitsdiensten haben und Rückschritten bei der Gleichstellung der Geschlechter und Gesundheit begegnet wird. Die Bundesregierung fokussiert sich insbesondere auf Programme zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu Rechten, zur Müttergesundheit sowie zur Prävention und Behandlung von HIV und anderen Infektionskrankheiten. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung der Global Financing Facility (GFF) für Frauen, Kinder und Jugendliche des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA und des UNFPA-Supplies-Programms für den Zugang zu Verhütungsmitteln. Wir konnten dieses Jahr auch neue Mittel für den UNFPA Maternal and Newborn Health Fund (UNFPA MNHF) bereitstellen. Auf zivilgesellschaftlicher Seite fördern wir unter anderem die International Planned Parenthood Federation (IPPF). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung multilaterale Einrichtungen wie die WHO und den Globalen Fonds, die Impfallianz GAVI sowie bilaterale Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die gezielt den Zugang von Frauen und Mädchen zu Gesundheitsdiensten verbessern. Frage 13
FR Frage der Abgeordneten Maren Kaminski Linke rede Im Protokoll ↗
Warum will die Bundesregierung erfolgreiche Hochschulkooperationen mit Ländern des Globalen Südens beenden und die Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes – mit Ausnahme eines Alumni-Programms – einstellen und damit erfolgreiche Strukturen abbauen, obwohl sie Wissenschaft und Hochschulbildung als wichtig für nachhaltige Entwicklung bezeichnet, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für langjährige Partnerschaften, Hochschulen und Studierende in den Ländern des Globalen Südens …
Warum will die Bundesregierung erfolgreiche Hochschulkooperationen mit Ländern des Globalen Südens beenden und die Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) – mit Ausnahme eines Alumni-Programms – einstellen und damit erfolgreiche Strukturen abbauen, obwohl sie Wissenschaft und Hochschulbildung als wichtig für nachhaltige Entwicklung bezeichnet, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für langjährige Partnerschaften, Hochschulen und Studierende in den Ländern des Globalen Südens und in Deutschland? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Förderung von Hochschulbildung bleibt auch weiterhin ein wichtiges Thema deutscher Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ beendet sein Engagement im Hochschulbereich nicht, vielmehr setzt es fortan einen stärkeren Fokus auf Stipendien- und Alumniprogramme. Damit sollen die Menschen in den Partnerländern des BMZ noch stärker in den Mittelpunkt gestellt und direkt erreicht werden. Die Förderung von DAAD-Programmen über das BMZ erfolgt im Rahmen von Projektförderungen, die grundsätzlich mit einer begrenzten Laufzeit bewilligt werden. Unter diesen Projektförderungen werden bereits laufende Hochschulkooperationsprogramme bis zum Ende ihrer Projektlaufzeit – spätestens bis 2030 – weitergeführt. Die deutschen Hochschulen erhalten somit ausreichend Zeit, um ihre Partnerschaften mit den Hochschulen im Globalen Süden nachhaltig zu sichern und Strukturen wie auch Wissen entsprechend umzugestalten und zu transferieren. Es handelt sich somit nicht um einen Abbau bereits geförderter Strukturen, sondern um ein Auslaufen des Programmkonzepts an sich. Die BMZ-Reformentscheidung betrifft nicht die DAAD-Förderung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt, die auch Programme mit Ländern des Globalen Südens enthält. Frage 14
FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan, um die Wirkung von Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Ausland zu evaluieren ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Evaluierungen sind ein zentrales Instrument der Entwicklungszusammenarbeit, um die Wirksamkeit von Maßnahmen durch empirisch fundierte Analysen und Bewertungen zu überprüfen. Die Erkenntnisse aus Evaluierungen …
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan, um die Wirkung von Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Ausland zu evaluieren (vergleiche https://apollo-news.net/230-000-euro-fuer-seifen-produktion-von-tonga-frauen-in-simbabwe-laut-bundesregierung-noch-guenstiger-als-erwartet/)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Evaluierungen sind ein zentrales Instrument der Entwicklungszusammenarbeit, um die Wirksamkeit von Maßnahmen durch empirisch fundierte Analysen und Bewertungen zu überprüfen. Die Erkenntnisse aus Evaluierungen fließen in die Planung und Umsetzung weiterer Maßnahmen ein. Das System zur Evaluierung von Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sieht abhängig von der Art der betrachteten Maßnahmen Evaluierungen durch unterschiedliche Akteure vor. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) führt wissenschaftlich unabhängig vor allem strategische und organisationsübergreifende Evaluierungen, Studien und übergeordnete Meta-Evaluierungen durch. Die Evaluierung von Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt durch die zentralen Evaluierungsstellen der Durchführungsorganisationen. Zivilgesellschaftliche Organisationen führen Evaluierungen in eigener Verantwortung durch. Frage 15
FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Wir leben in einer Zeit massiver geopolitischer Umbrüche, multipler Krisen und großer Herausforderungen. Zu nennen sind zum Beispiel der menschengemachte Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Ernährungskrisen und extreme Armut, Pandemien, zunehmende bewaffnete Konflikte, autoritäre Tendenzen und Einschränkung von Menschenrechten und von zivilgesellschaftlichem …
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Wir leben in einer Zeit massiver geopolitischer Umbrüche, multipler Krisen und großer Herausforderungen. Zu nennen sind zum Beispiel der menschengemachte Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Ernährungskrisen und extreme Armut, Pandemien, zunehmende bewaffnete Konflikte, autoritäre Tendenzen und Einschränkung von Menschenrechten und von zivilgesellschaftlichem Engagement, Fragilität sowie Folgen internationaler wirtschaftlicher Instabilität. Diese wirken sich vor allem drastisch auf arme und vulnerable Bevölkerungsgruppen aus. Oftmals verstärken sich die Herausforderungen gegenseitig: So können Pandemien die Armut im Land verschärfen. Umgekehrt führt Armut oft dazu, dass ein Land weniger gut auf Pandemien vorbereitet ist oder schlechter auf diese reagieren kann. Es ist wichtig, diese Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Das macht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und stellt sich diesen Herausforderungen gemeinsam mit internationalen Partnern. Frage 16
FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Anrechnung der eingeplanten Zahlungen des Bundes im Rahmen der Joint Declaration/Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung der beiden deutschen Völkermorde an den Ovaherero und Nama während der deutschen Kolonialherrschaft als Entwicklungsausgaben, die im Haushalt 2027 zum ersten Mal zu 100 Prozent als öffentliche Mittel für Entwicklungsleistungen …
Wie bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Anrechnung der eingeplanten Zahlungen des Bundes im Rahmen der Joint Declaration/Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung der beiden deutschen Völkermorde an den Ovaherero und Nama während der deutschen Kolonialherrschaft als Entwicklungsausgaben, die im Haushalt 2027 zum ersten Mal zu 100 Prozent als öffentliche Mittel für Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance – ODA) eingestellt sind, und hat sich das BMZ im Austausch mit dem Auswärtigen Amt gegen diese Anrechenbarkeit positioniert? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Es ist im Haushaltsgesetz vorgesehen, dass die Haushaltsmittel des Einzelplans 23 ODA-wirksam eingesetzt werden. Diese gesetzliche Vorgabe ist so auch in den Titelerläuterungen festgehalten. Gleichwohl ist richtig, dass die geplante Mittelverwendung einer anderen Logik als der bilateralen finanziellen und technischen Entwicklungszusammenarbeit folgt. Dies ist der namibischen Seite wichtig und wird von deutscher Seite auch unterstützt. In dieser Frage gibt es keine abweichenden Positionen zwischen den Ressorts. Frage 17
FR Frage des Abgeordneten Maik Brückner Linke rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, der zufolge erhebliche Versorgungslücken hinsichtlich der diskriminierungsfreien Unterbringung vulnerabler Gruppen wie LSBTIQ* in Deutschland bestehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Es ist richtig, dass im Rahmen des Forschungsprojekts festgestellt wurde, dass es entsprechende Versorgungslücken gibt. …
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, der zufolge erhebliche Versorgungslücken hinsichtlich der diskriminierungsfreien Unterbringung vulnerabler Gruppen wie LSBTIQ* in Deutschland bestehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Es ist richtig, dass im Rahmen des Forschungsprojekts festgestellt wurde, dass es entsprechende Versorgungslücken gibt. Das Ziel des Forschungsprojekts war es, erstmals eine Informations- und Datenbasis zu den vielfältigen Unterkünften und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland sowie ihrer Struktur zu erarbeiten. Damit sollen die dafür zuständigen und handelnden Akteure dabei unterstützt werden, zielgerichtete und lösungsorientierte Maßnahmen zu ergreifen und weiterführende Forschungsprojekte zu initiieren. Frage 18
FR Frage der Abgeordneten Katalin Gennburg Linke rede Im Protokoll ↗
Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die Einrichtung einer Bundesbaugesellschaft, und inwiefern wird sich die Bundesregierung hierbei die von der Bauministerkonferenz am 10./11. September 2026 beschlossenen Anforderungen – nach meiner Kenntnis unter anderem, dass die Einrichtung nicht zulasten der bestehenden Förderprogramme gehen dürfe und dass die Bundesbaugesellschaft vor allem auf die Zusammenarbeit mit dem Gemeinwohl verpflichteten Akteuren wie Wohnungsunternehmen …
Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die Einrichtung einer Bundesbaugesellschaft, und inwiefern wird sich die Bundesregierung hierbei die von der Bauministerkonferenz am 10./11. September 2026 beschlossenen Anforderungen – nach meiner Kenntnis unter anderem, dass die Einrichtung nicht zulasten der bestehenden Förderprogramme gehen dürfe und dass die Bundesbaugesellschaft vor allem auf die Zusammenarbeit mit dem Gemeinwohl verpflichteten Akteuren wie Wohnungsunternehmen in öffentlichem Eigentum und Genossenschaften sowie eine Begrenzung der Renditen zur langfristigen Sicherung günstiger Mieten orientieren müsse – zu eigen machen und diese umsetzen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Poschmann: Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft, einschließlich der Festlegung ihrer konkreten Aufgaben, sollen zeitnah abgeschlossen werden. Der Beschluss der Bauministerkonferenz am 10./11. September 2026, an der das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Gast teilnahm, wurde zur Kenntnis genommen. Frage 19
FR Frage der Abgeordneten Caren Lay Linke rede Im Protokoll ↗
Wie ist der organisatorische Stand der Planungen zur Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/07/koa-ausschuss.html), und welche Aufgaben soll diese konkret wahrnehmen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Poschmann: Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft, einschließlich der Festlegung ihrer konkreten Aufgaben, sollen zeitnah abgeschlossen werden. Frage 20
FR Frage der Abgeordneten Caren Lay Linke rede Im Protokoll ↗
Wie hoch war die Summe der beantragten Fördermittel für den Festivalförderfonds im vergangenen Jahr, und wie begründet die Bundesregierung die Kürzung des Förderprogramms im Haushaltsentwurf für das Jahr 2027? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer: Die Summe der beantragten Fördermittel für den im vergangenen Jahr etatisierten Festivalförderfonds beläuft sich auf circa 13,5 Millionen Euro. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 wurde …
Wie hoch war die Summe der beantragten Fördermittel für den Festivalförderfonds im vergangenen Jahr, und wie begründet die Bundesregierung die Kürzung des Förderprogramms im Haushaltsentwurf für das Jahr 2027? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer: Die Summe der beantragten Fördermittel für den im vergangenen Jahr etatisierten Festivalförderfonds beläuft sich auf circa 13,5 Millionen Euro. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 wurde der Ansatz des Festivalförderfonds gegenüber dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 mit 2 Millionen Euro fortgeschrieben. Es erfolgte insofern keine Kürzung gegenüber dem Regierungsentwurf des Vorjahres. Frage 21
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Entwicklung der Verkaufszahlen von Restschuldversicherungen vor, seitdem am 1. Januar 2025 die siebentägige gesetzliche Wartefrist zwischen Kreditvergabe und Abschluss einer Restschuldversicherung in Kraft getreten ist , und wie hoch war die Schaden-Kosten-Quote in Prozent in der Restschuldversicherung in den jeweiligen Jahren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Entwicklung der Verkaufszahlen von Restschuldversicherungen vor, seitdem am 1. Januar 2025 die siebentägige gesetzliche Wartefrist zwischen Kreditvergabe und Abschluss einer Restschuldversicherung in Kraft getreten ist (bitte zum Vergleich auch die Verkaufszahlen in den drei Vorjahren angeben und nach den Vertriebskanälen Kreditinstitut und Händler/Vermittler aufschlüsseln), und wie hoch war die Schaden-Kosten-Quote in Prozent in der Restschuldversicherung in den jeweiligen Jahren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Restschuldversicherung wird typischerweise als Mischprodukt vertrieben, bei dem in einem Restschuldversicherungsvertrag die biometrischen Risiken, insbesondere das Todesfallrisiko, von einem Lebensversicherungsunternehmen und die nicht biometrischen Risiken, insbesondere Arbeitslosigkeit, von einem Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen abgesichert werden. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht liegen ausschließlich Zahlen zu den Restschuldversicherungsprodukten vor, die von Lebensversicherungsunternehmen abgesicherte biometrische Risiken enthalten. Die neu abgeschlossene Vertragsanzahl hat sich danach branchenweit von 934 000 in 2024 auf 384 000 in 2025, also um circa 60 Prozent, verringert. Im Jahr 2023 lag die Anzahl der Neuverträge bei 1,03 Millionen. Zur Aufschlüsselung nach Vertriebswegen liegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nur Zahlen im Hinblick auf die gezeichneten Bruttoprämien vor. Danach entfielen 2025 15 Prozent der Bruttoprämien auf solche, die durch ein Kreditinstitut gezeichnet wurden, 68 Prozent auf Bruttoprämien, die durch ein Lebensversicherungsunternehmen gezeichnet wurden und 17 Prozent auf Bruttoprämien, die über andere Versicherungsvertreiber gezeichnet wurden. Gegenüber dem Vorjahr 2024 hat dabei der Vertriebsweg über die Kreditinstitute um 7 Prozentpunkte zugelegt, was mit einem vergleichbar hohen Rückgang beim Vertriebsweg über die Lebensversicherungsunternehmen verbunden war. Für 2022 liegen keine nach Vertriebsweg aufgeschlüsselten Zahlen der Bruttoprämien vor. Informationen zu Schaden-Kosten-Quoten liegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vor. Frage 22
FR Frage der Abgeordneten Hanna Steinmüller Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Anbieter und Vermittler von Immobilienanlagen, mit denen Krankenkassen, Sterbekassen und kirchliche Einrichtungen seit 2022 Geld verloren haben, und will sie den Vertrieb solcher Produkte strenger regeln ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Bundesregierung liegen keine näheren Erkenntnisse, die über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehen, über die Anbieter und Vermittler von Immobilienanlagen vor, mit …
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Anbieter und Vermittler von Immobilienanlagen, mit denen Krankenkassen, Sterbekassen und kirchliche Einrichtungen seit 2022 Geld verloren haben, und will sie den Vertrieb solcher Produkte strenger regeln (vergleiche www.tagesschau.de/investigativ/fehlinvestments-kirchen-sterbekassen-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Bundesregierung liegen keine näheren Erkenntnisse, die über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehen, über die Anbieter und Vermittler von Immobilienanlagen vor, mit denen Krankenkassen, Sterbekassen und kirchliche Einrichtungen gemäß der Mündlichen Frage seit 2022 Geld verloren haben sollen. Soweit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im Rahmen der Aufsichtsausübung über die bundesunmittelbaren Krankenkassen Informationen über Anbieter bzw. Vermittler der angesprochenen Anlagen vorliegen, betreffen diese laufende Verfahren, in denen Krankenkassen Klagen gegen Anbieter bzw. Vermittler prüfen oder vorbereiten. Das BAS stuft diese Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein, die nicht weitergegeben werden dürfen. In Bezug auf Anlagen bei gesetzlichen Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen läuft die Ermittlung der Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Bewertung durch die Selbstverwaltung und die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder noch. Im Lichte der Ergebnisse dieses Aufarbeitungsprozesses soll über möglichen Handlungsbedarf einschließlich gesetzlicher Änderungen entschieden werden. Frage 23
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht das Bundesministerium der Finanzen durch die auf europäischer Ebene im Rahmen des Steuer-Omnibus für Unternehmen nach meiner Kenntnis vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Streichung innereuropäischer Quellensteuern und – für kleine und mittlere Unternehmen – generell der Hinzurechnungsbesteuerung , eine ausreichende Abwehr von missbräuchlichen Steuergestaltungen gefährdet, und, wenn ja, wird das BMF im weiteren Verlauf des Prozesses entsprechend intervenieren? Antwort des …
Sieht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch die auf europäischer Ebene im Rahmen des Steuer-Omnibus für Unternehmen (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11141-2026-INIT/en/pdf) nach meiner Kenntnis vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Streichung innereuropäischer Quellensteuern („withholding taxes“) und – für kleine und mittlere Unternehmen – generell der Hinzurechnungsbesteuerung („Controlled Foreign Company Rules“), eine ausreichende Abwehr von missbräuchlichen Steuergestaltungen gefährdet, und, wenn ja, wird das BMF im weiteren Verlauf des Prozesses entsprechend intervenieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Beratungen des von der EU-Kommission am 24. Juni 2026 vorgelegten Maßnahmenpakets sind gekennzeichnet von fortlaufenden nationalen ressortübergreifenden sowie europäischen Prüf- und Abstimmungsprozessen. Dabei stehen für die Bundesregierung die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Bürokratierückbau und Vereinfachung ebenso im Fokus wie der Erhalt des bestehenden Schutzniveaus gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung im Steuerbereich. Frage 24
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine Grundsteuer C eingeführt bzw. haben entsprechende Beschlüsse, und was sind darunter die zehn von der Bevölkerung her größten mit jeweils welchem Hebesatz? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Ertrags- und Verwaltungshoheit über die Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Gemeinden. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele Kommunen …
Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine Grundsteuer C eingeführt bzw. haben entsprechende Beschlüsse, und was sind darunter die zehn von der Bevölkerung her größten mit jeweils welchem Hebesatz? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Ertrags- und Verwaltungshoheit über die Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Gemeinden. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele Kommunen eine sogenannte Grundsteuer C eingeführt haben oder nach Beschlusslage beabsichtigen einzuführen. Frage 25
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg von Gewaltdelikten durch Jugendbanden, und plant sie in diesem Zusammenhang konkrete Abschiebe- und Strafverschärfungsmaßnahmen, um insbesondere die Kriminalitätsbelastung durch nichtdeutsche jugendliche Intensivtäter effektiv zu bekämpfen, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Straftaten junger Menschen wirksam zu reduzieren. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, der gestiegenen …
Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg von Gewaltdelikten durch Jugendbanden, und plant sie in diesem Zusammenhang konkrete Abschiebe- und Strafverschärfungsmaßnahmen, um insbesondere die Kriminalitätsbelastung durch nichtdeutsche jugendliche Intensivtäter effektiv zu bekämpfen, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Straftaten junger Menschen wirksam zu reduzieren. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Sowohl für die Opfer als auch die Täter ist es wichtig, dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt wird die Bundesregierung eine Studie in Auftrag geben, die sich auch mit der Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf auseinandersetzen soll. Den Ergebnissen dieser Studie soll nicht vorgegriffen werden. Die Zuständigkeit für konkrete Abschiebemaßnahmen liegt im Bereich der Länder, die für die Ausführung des Aufenthaltsrechts generell zuständig sind. Im Übrigen wird auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag verwiesen, wonach Straftäter und Gefährder vorrangig abgeschoben werden sollen. Hierbei unterstützt der Bund die Länder. Frage 26
FR Frage des Abgeordneten Jan Krampe Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Karenzzeiten und/oder generellen Betätigungsverbote bei politischen Beamten im Ruhestand, die in Sicherheitsbehörden tätig gewesen sind und nach ihrer aktiven Zeit Tätigkeiten mit Bezug zur sicherheitsrelevanten früheren Tätigkeit aufnehmen wollen, und, wenn ja, welchen, und in welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren Verdachtsfälle möglicher missbräuchlicher Verwendung von Berufsgeheimnissen und sicherheitsrelevanter Kontaktnetzwerke seitens der …
Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Karenzzeiten und/oder generellen Betätigungsverbote bei politischen Beamten im Ruhestand, die in Sicherheitsbehörden tätig gewesen sind und nach ihrer aktiven Zeit Tätigkeiten mit Bezug zur sicherheitsrelevanten früheren Tätigkeit aufnehmen wollen, und, wenn ja, welchen, und in welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren Verdachtsfälle möglicher missbräuchlicher Verwendung von Berufsgeheimnissen und sicherheitsrelevanter Kontaktnetzwerke seitens der Bundesregierung erkannt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Anzeige- und Genehmigungspflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses für politische Beamte im Ruhestand ist in § 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt. Diese Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 389) zum 1. April 2024 bereits deutlich verschärft. So wurde in § 105 Absatz 2 Nummer 1 BBG eine Anzeigepflicht für jegliche Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes für Ruhestandsbeamte eingeführt, wenn sie vor Eintritt in den Ruhestand politische Beamte nach § 54 Absatz 1 BBG waren. Zuvor war auch bei dieser Personengruppe eine Anzeige nur erforderlich für eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Zusätzlich wurde der Zeitraum für die Anzeigepflicht für diese Fällen deutlich verlängert. In § 105 Absatz 5 BBG wurde für Ruhestandsbeamtinnen oder Ruhestandsbeamte, die in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut gewesen sind, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erfordert, erstmalig ein Genehmigungsverfahren für die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten oder sonstigen Beschäftigungen für eine fremde Macht oder einen ihrer Mittelsmänner eingeführt, sofern die beabsichtigte Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung einen Bezug zu sicherheitsempfindlichen Belangen aufweist. Die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG besteht für fünf Jahre, wenn die Beamtin oder der Beamte mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, und in den übrigen Fällen sieben Jahre. Während dieses Zeitraums ist davon auszugehen, dass dienstlich erworbene Kenntnisse vorhanden sind, die von Wert für eine fremde Macht sein können (BT-Drucksache 20/9252, Seite 18). Bei der Fristenregelung sind die Grundrechte der Betroffenen zu berücksichtigen und gebieten eine verhältnismäßige Ausgestaltung. Je länger der Betroffene seine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nicht mehr wahrnimmt, desto weniger aktuelle Erkenntnisse liegen ihm aus dieser Tätigkeit vor. Die Bundesregierung prüft fortlaufend möglichen Gesetzgebungsbedarf und tut dies auch im Zusammenhang mit den in der Fragestellung angesprochenen Sachverhalten. Unbeschadet dessen haben Beamte gemäß § 67 BBG über die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt lebenslang. Die Amtsverschwiegenheit ist gemäß § 353b des Strafgesetzbuches strafbewehrt. Die erfragten Verdachtsfälle sind statistisch nicht erfasst und sind auch nicht automatisch abrufbar. Erkenntnisse hierzu könnten sich lediglich im Rahmen einer Ressortabfrage durch die Auswertung sämtlicher Personalakten der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandbeamten ergeben. Der Antwortumfang bei Mündlichen Fragen ist auf vorhandene bzw. in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind insoweit nicht leistbar. Frage 27
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Bundesbehörden Kenntnis von FBI-Interviewberichten mit Bezug zu Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein haben, nachdem US-Senator Ron Wyden am 30. September 2026 die Herausgabe entsprechender Ermittlungsunterlagen gefordert hat, und haben Bundesbehörden hierzu Kontakt mit US-amerikanischen Behörden aufgenommen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Bundesbehörden Kenntnis von FBI-Interviewberichten (sogenannten FD-302-Berichten) mit Bezug zu Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein haben, nachdem US-Senator Ron Wyden am 30. September 2026 die Herausgabe entsprechender Ermittlungsunterlagen gefordert hat, und haben Bundesbehörden hierzu Kontakt mit US-amerikanischen Behörden aufgenommen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, eine gezielte Kontaktaufnahme von Bundesbehörden zu US-amerikanischen Behörden anlässlich der sogenannten FD-302-Berichte fand nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/5661 sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4639 verwiesen. Frage 28
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen haben Bundesbehörden seit Januar 2026 ergriffen, um von US-amerikanischen Behörden bislang nicht öffentlich zugängliche Ermittlungsunterlagen mit möglichen Deutschlandbezügen im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein zu erhalten, und welche Bundesbehörden waren an entsprechenden Informationsersuchen oder sonstigen behördlichen Kontakten beteiligt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 68 und 69 des …
Welche Maßnahmen haben Bundesbehörden seit Januar 2026 ergriffen, um von US-amerikanischen Behörden bislang nicht öffentlich zugängliche Ermittlungsunterlagen mit möglichen Deutschlandbezügen im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein zu erhalten, und welche Bundesbehörden waren an entsprechenden Informationsersuchen oder sonstigen behördlichen Kontakten beteiligt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 68 und 69 des Abgeordneten Stephan Protschka auf Bundestagsdrucksache 21/4372 sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4639 verwiesen. Frage 29
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Kann das Bundeskriminalamt öffentlich bestätigen, wie es mir von Vertretern des BKA selbst mitgeteilt wurde, in der Vergangenheit gegenüber anderen Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie gegenüber „queeren“ Gruppen ausdrücklich dazu aufgerufen zu haben, speziell sogenannte „queerfeindliche“ Handlungen anzuzeigen – auch vor dem Hintergrund, dass diese Taten in die Statistik über politisch motivierte Kriminalität eingehen sollen –, und kann …
Kann das Bundeskriminalamt (BKA) öffentlich bestätigen, wie es mir von Vertretern des BKA selbst mitgeteilt wurde, in der Vergangenheit gegenüber anderen Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie gegenüber „queeren“ Gruppen ausdrücklich dazu aufgerufen zu haben, speziell sogenannte „queerfeindliche“ Handlungen anzuzeigen – auch vor dem Hintergrund, dass diese Taten in die Statistik über politisch motivierte Kriminalität eingehen sollen –, und kann das BKA ferner angeben, ob gegenüber anderen Gruppen und in Bezug auf andere politisch motivierte Handlungen, die möglicherweise auch Straftaten darstellen können, ebenfalls zu verstärkten Strafanzeigen aufgerufen wurde (wenn ja, bitte die entsprechenden Gruppen und politisch motivierten Handlungen angeben)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über entsprechende Aufrufe des Bundeskriminalamts (BKA) vor, wie sie in der Anfrage geschildert werden. Im Zusammenhang mit Kriminalitätsarten, bei denen auf Basis von Erkenntnissen aus der Forschung von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, zum Beispiel Straftaten gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, bei antisemitischen oder frauenfeindlichen Straftaten, werden in der Regel auf Landesebene Aufklärungs- und Präventionskampagnen durch Behörden und durch die Zivilgesellschaft durchgeführt und bei Bedarf Melde- und Beratungsstellen betrieben und gefördert, um Hemmnisse bei der Anzeige von Straftaten abzubauen. Frage 30
FR Frage des Abgeordneten Marcel Emmerich Grüne rede Im Protokoll ↗
Auf welche eigenen Erkenntnisse kann die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, zurückführen, die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch e. V. habe „offensichtlich eine zu große Nähe zu Schlepperbanden“ und dass durch ihre Arbeit „illegale Migration noch befördert“ würde ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, das kriminelle Geschäft von Schleusern …
Auf welche eigenen Erkenntnisse kann die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, zurückführen, die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch e. V. habe „offensichtlich eine zu große Nähe zu Schlepperbanden“ und dass durch ihre Arbeit „illegale Migration noch befördert“ würde (www.welt.de/politik/deutschland/article6ab4f2fb69610b25688bd9b5/munich-migration-meeting-die-migration-war-zu-viel-der-ungewoehnliche-schulterschluss-von-muenchen.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, das kriminelle Geschäft von Schleusern zu bekämpfen und weiter an der Reduzierung von Fluchtursachen zu arbeiten, um zu verhindern, dass Menschen sich auf die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer begeben. Aufgrund der geografischen Verhältnisse wird das Fluchtgeschehen über das Mittelmeer durch professionelle internationale Schleusungsnetzwerke organisiert. Die Schleuser kalkulieren die im Seegebiet vor der libyschen Küste fahrenden Schiffe in ihren Modus Operandi mit ein, da alle Schiffe nach internationalem Seerecht verpflichtet sind, Seenothilfe zu leisten. Frage 31
FR Frage des Abgeordneten Marcel Emmerich Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Äußerung des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch e. V. würde durch ihre Arbeit illegale Migration noch befördern , zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Studie im Rahmen des Projekts „Seenotrettung im Mittelmeer“ am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung , Seenotrettung von Migrantinnen und Migranten im Mittelmeer habe keinen …
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Äußerung des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch e. V. würde durch ihre Arbeit illegale Migration noch befördern (www.welt.de/politik/deutschland/article6ab4f2fb69610b25688bd9b5/munich-migration-meeting-die-migration-war-zu-viel-der-ungewoehnliche-schulterschluss-von-muenchen.html), zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Studie im Rahmen des Projekts „Seenotrettung im Mittelmeer“ am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Seenotrettung von Migrantinnen und Migranten im Mittelmeer habe keinen „Pull-Effekt“, also keinen Einfluss auf die Anzahl der Überquerungsversuche (www.dezim-institut.de/presse/kein-pull-effekt-durch-seenotrettung/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Ursachen von Flucht, Vertreibung und Migration sind vielschichtig. Die Rettung in Seenot geratener Menschen ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung. Die Frage von Pull- oder Nicht-Pull-Effekten ist davon unabhängig durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Frage 32
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im jeweiligen Einzelfall seiner Verpflichtung nach § 18a Absatz 6 des Asylgesetzes im Umgang mit Familien mit minderjährigen Kindern nach, wonach die Anordnung zum Aufenthalt in einer Grenzverfahrenseinrichtung verhältnismäßig sein und der individuellen Situation der Betroffenen und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen muss, insbesondere wenn im Zeitablauf vermehrt negative Auswirkungen für die …
Wie kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im jeweiligen Einzelfall seiner Verpflichtung nach § 18a Absatz 6 des Asylgesetzes im Umgang mit Familien mit minderjährigen Kindern nach, wonach die Anordnung zum Aufenthalt in einer Grenzverfahrenseinrichtung verhältnismäßig sein und der individuellen Situation der Betroffenen und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen muss, insbesondere wenn im Zeitablauf vermehrt negative Auswirkungen für die Kinder festzustellen sind (das Verwaltungsgericht Cottbus ordnete mit dem Beschluss VG 7 L 481/26.A vom 2. Oktober 2026 die Entlassung einer Familie aus der Grenzverfahrenseinrichtung an, weil das BAMF nicht darstellen konnte, wie es dieser Verantwortung nachkommt und welche Kontroll- und Weisungsrechte es gegenüber der Landesbehörde hat), wenn die Bundesregierung auf meine diesbezügliche Frage erklärt (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 34, Plenarprotokoll 21/98): „Die Verwaltung und der Betrieb der Grenzverfahrenseinrichtungen liegen bei den Ländern“, und diese seien „für die Einhaltung der in Kapitel IV der EU-Aufnahmerichtlinie festgeschriebenen Garantien für Minderjährige und Personen mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich“ (bitte so genau wie möglich begründen), und welche Regelungen gibt es innerhalb des BAMF, wie bei Familien mit minderjährigen Kindern im laufenden Grenzverfahren überprüft wird, ob die Anordnung, die entsprechenden Einrichtungen nicht zu verlassen, immer noch mit dem Kindeswohl vereinbar ist (bitte so ausführlich wie möglich darstellen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Wie bereits dargelegt bestehen im Asylgrenzverfahren unterschiedliche Zuständigkeiten. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung des Asylgrenzverfahrens und für den Erlass der „Anordnung über die Zuweisung zur Grenzverfahrenseinrichtung und Beschränkung der Bewegungsfreiheit“ zuständig ist, sind für die Unterbringung der Antragstellenden in den Grenzverfahrenseinrichtungen die Länder zuständig. Auch diese sind an die in der Aufnahmerichtlinie geltenden Voraussetzungen gebunden. Kontroll- und Weisungsrechte des BAMF gegenüber den zuständigen Landesbehörden bestehen nicht. Im Rahmen der Prüfung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten werden neben der Anzahl freier Plätze auch weitere bei der Unterbringung, insbesondere von Personen mit besonderen Bedürfnissen, zu berücksichtigende Erkenntnisse einbezogen, die von der Grenzverfahrenseinrichtung zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel Anzahl Familienzimmer, Zimmer mit barrierearmem Zugang). Diese Erkenntnisse werden seitens BAMF bei der Entscheidung über die Zuweisung zur Grenzverfahrenseinrichtung miteinbezogen, um adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Im Rahmen des Zuweisungsprozesses besteht auch die Möglichkeit, dass das BAMF auf die Grenzverfahrenseinrichtung zugeht, um die angemessene Unterbringungsmöglichkeit zu bestätigen. Sofern in der nächstgelegenen Grenzverfahrenseinrichtung die Voraussetzungen für eine adäquate Unterbringung nicht gegeben sein sollten, wird geprüft, ob eine Unterbringung in einer anderen Grenzverfahrenseinrichtung in Betracht kommt. Sofern den Anforderungen bundesweit nicht entsprochen werden kann, wird bundesamtsseitig keine Zuweisungsentscheidung erlassen und ein Verfahrenswechsel zum regulären Asylverfahren eingeleitet. Frage 33
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
In welchen Konstellationen übernimmt die Bundespolizei das Screening nach der EU-Screening-Verordnung 2024/1356 vom 14. Mai 2024, insbesondere bei Feststellungen unerlaubter Einreisen an den Binnengrenzen, aber auch bei Aufgriffen in der Grenzregion bzw. im Inland , und welche speziellen Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Vorkehrungen gab bzw. gibt es innerhalb der Bundespolizei, damit die Beamtinnen und Beamten den Anforderungen der genannten Verordnung …
In welchen Konstellationen übernimmt die Bundespolizei das Screening nach der EU-Screening-Verordnung 2024/1356 vom 14. Mai 2024, insbesondere bei Feststellungen unerlaubter Einreisen an den Binnengrenzen, aber auch bei Aufgriffen in der Grenzregion bzw. im Inland (bitte das Verfahren so genau wie möglich darstellen), und welche speziellen Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Vorkehrungen gab bzw. gibt es innerhalb der Bundespolizei, damit die Beamtinnen und Beamten den Anforderungen der genannten Verordnung (VO) entsprechen, insbesondere im Umgang mit vulnerablen Personen und minderjährigen Kindern, für die es spezialisiertes, für diesen Zweck geschultes Personal geben muss (vergleiche Artikel 12 Absätze 3 und 4 der VO 2024/1356, bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Behörden der Bundespolizei als mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden sind für die Durchführung der in der genannten Verordnung beschriebenen Prozesse zuständig, sofern sie den Ausländer bei der Wahrnehmung ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 9 des Aufenthaltsgesetzes feststellen. Die Überprüfung erfolgt, wenn Drittstaatsangehörige eine Außengrenze überschritten haben, um auf unzulässige Weise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen, und nicht bereits in einem Mitgliedstaat der Überprüfung unterzogen wurden und nicht unmittelbar nach dem Aufgreifen im Rahmen bilateraler Abkommen oder Vereinbarungen oder bilateraler Kooperationsrahmen in einen anderen Mitgliedstaat zurückgeschickt werden. Durch das Bundespolizeipräsidium wurden für die Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache sowie der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) in Zusammenhang mit der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgewertet und für den dortigen Aufgabenbereich umgesetzt. Die Schulungen erfolgen anhand von zentral bereitgestellten und regelmäßig fortgeschriebenen Präsentationen sowie weiteren in Zusammenhang mit der Implementierung des Migrations- und Asylpakets stehender Unterlagen Dritter. Diese beinhalten unter anderen Erläuterungen des Migrations- und Asylpakets allgemein, den Gegenstand der Überprüfungsverordnung mit der vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung und dem Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, die Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac sowie die Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement. Darüber hinaus können unter anderem die durch die EUAA konzipierten Selbstlernmodule „Introduction to screening“ und „Introduction to preliminary vulnerability“ verwendet werden. Frage 34
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele Personen und Sachen wurden im Jahr 2026 bislang zur grenzpolizeilichen Beobachtung gemäß § 31 des Bundespolizeigesetzes ausgeschrieben? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundespolizei hat nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben im Jahre 2026 mit Stand 1. Oktober 2026 348 Personen zur grenzpolizeilichen Beobachtung gemäß § 31 des Bundespolizeigesetzes ausgeschrieben. Sachen im Sinne der Fragestellung waren bislang im …
Wie viele Personen und Sachen wurden im Jahr 2026 bislang zur grenzpolizeilichen Beobachtung gemäß § 31 des Bundespolizeigesetzes ausgeschrieben? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundespolizei hat nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben im Jahre 2026 mit Stand 1. Oktober 2026 348 Personen zur grenzpolizeilichen Beobachtung gemäß § 31 des Bundespolizeigesetzes ausgeschrieben. Sachen im Sinne der Fragestellung waren bislang im Jahr 2026 nicht Gegenstand von entsprechenden Ausschreibungen. Frage 35
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Teilt die Bundesregierung die Skepsis von EU-Kommission und anderen EU-Staaten hinsichtlich der von den USA im Rahmen der G7-Erklärung gegebenen Zusage, Energieexporte, insbesondere von Diesel, an andere G7-Staaten nicht zu beschränken, und, wenn nein, wie stellt sich die Position der Bundesregierung dar? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Im Rahmen der G7-Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur globalen Energiesicherheit und Marktstabilität …
Teilt die Bundesregierung die Skepsis von EU-Kommission und anderen EU-Staaten (vergleiche www.spiegel.de/politik/donald-trump-europaeer-misstrauen-seinem-diesel-versprechen-a-ebd269d1-ee90-477c-867b-c83298c57c37) hinsichtlich der von den USA im Rahmen der G7-Erklärung gegebenen Zusage, Energieexporte, insbesondere von Diesel, an andere G7-Staaten nicht zu beschränken, und, wenn nein, wie stellt sich die Position der Bundesregierung dar? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Im Rahmen der G7-Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur globalen Energiesicherheit und Marktstabilität vom 2. Oktober haben sich die G7-Staaten versichert, am freien Handel auf den Energiemärkten festzuhalten und keine Exportbeschränkungen einzuführen sowie die Freigabe von 100 Millionen Barrel Öl- und Ölprodukten im Rahmen der bestehenden Freigabeentscheidung der Internationalen Energieagentur (IEA) vom März dieses Jahres umzusetzen. US-Präsident Trump hat diese Einigung ausdrücklich öffentlich begrüßt. Details der Umsetzung dieser Erklärung werden derzeit in der IEA diskutiert. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass sich alle Partner an dieser Erklärung orientieren. Frage 36
FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem offenen Brief von Vertreterinnen und Vertretern der serbischen Diaspora sowie Studierenden an das Auswärtige Amt, in dem auf Verzögerungen bei der Einrichtung zusätzlicher Wahllokale für die serbische Parlamentswahl am 25. Oktober 2026 in Köln, Nürnberg, Hannover und Karlsruhe, wo jeweils mehr als 100 Wahlberechtigte registriert sind, hingewiesen wird , und, wenn ja, welche diplomatischen …
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem offenen Brief von Vertreterinnen und Vertretern der serbischen Diaspora sowie Studierenden an das Auswärtige Amt, in dem auf Verzögerungen bei der Einrichtung zusätzlicher Wahllokale für die serbische Parlamentswahl am 25. Oktober 2026 in Köln, Nürnberg, Hannover und Karlsruhe, wo jeweils mehr als 100 Wahlberechtigte registriert sind, hingewiesen wird (vergleiche https://x.com/UkljuciSe2026/status/2103219393849114771), und, wenn ja, welche diplomatischen Schritte hat sie diesbezüglich unternommen, und sind beim Auswärtigen Amt entsprechende serbische Verbalnoten eingegangen, und, wenn ja, wie hat die Bundesregierung sie insbesondere mit Blick auf die nach serbischem Wahlrecht am 4. Oktober 2026 abgelaufene Frist beschieden? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Schreiben. Es ging als anonyme Bürgeranfrage im Auswärtigen Amt ein. Anonym eingereichte Bürgeranfragen bleiben grundsätzlich unbeantwortet; darüber werden die Absender informiert. Die Bundesregierung prüft Anträge der hier akkreditierten Auslandsvertretungen auf Zustimmung zur Durchführung von Wahlen gewissenhaft und ist stets um eine möglichst schnelle Bearbeitung bemüht. Es gibt dafür ein etabliertes Verfahren, an dem mehrere Ressorts sowie Behörden aus Bund und Ländern beteiligt sind. Ein Antrag auf Einrichtung von Wahllokalen an den Konsulaten und an der Botschaft der Republik Serbien in Deutschland ist per Verbalnote eingegangen und befindet sich noch in Bearbeitung. Die Einrichtung von weiteren Wahllokalen außerhalb der serbischen Auslandsvertretungen wurde nicht beantragt. Grundsätzlich ist die Einrichtung von Wahllokalen außerhalb von diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland nicht vorgesehen und wird nur in Ausnahmefällen von den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Frage 37
FR Frage des Abgeordneten Ulrich Thoden Linke rede Im Protokoll ↗
In wie vielen Fällen hat das Beschaffungsamt der Bundeswehr, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, in der laufenden Wahlperiode bereits Maßnahmen zur Preiskontrolle bei Beschaffungsvorhaben ergriffen, und um welche Maßnahmen handelte es sich dabei? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: In der 21. Legislaturperiode hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bisher insbesondere …
In wie vielen Fällen hat das Beschaffungsamt der Bundeswehr, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, in der laufenden Wahlperiode bereits Maßnahmen zur Preiskontrolle bei Beschaffungsvorhaben ergriffen, und um welche Maßnahmen handelte es sich dabei? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: In der 21. Legislaturperiode hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bisher insbesondere rund 1 800 Preisprüfungen eingeleitet und flächendeckend Preisverhandlungen durchgeführt. Frage 38
FR Frage des Abgeordneten Ulrich Thoden Linke rede Im Protokoll ↗
Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die geplante Reform des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zu einer effektiveren Preiskontrolle beitragen, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den bereits bislang ergriffenen Maßnahmen gezogen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Als Maßnahme zur Stärkung des Preisrechts wurde das Projektteam „Innovatives Preisrecht“ im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik …
Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die geplante Reform des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zu einer effektiveren Preiskontrolle beitragen, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den bereits bislang ergriffenen Maßnahmen gezogen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Als Maßnahme zur Stärkung des Preisrechts wurde das Projektteam „Innovatives Preisrecht“ im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr im März 2026 eingerichtet. Mittelbar tragen die Einrichtung einer Zentrale für Marktbeobachtung und Marktkompetenz, eine Arbeitseinheit für Lieferantenmanagement und Lieferkettenkontrolle sowie eine zentrale Ansprechstelle für Industrie und Start-ups zur Marktbeobachtung, Marktkompetenz und Preiskontrolle bei. Diese Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung und werden fortlaufend evaluiert. Frage 39
FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung, dass Staatssekretär Nils Hilmer bei der Übergabe der leihweise an Israel überlassenen Fahrzeugdurchleuchtungsanlage am Grenzübergang Erez, die die Einfuhrkapazitäten für Hilfsgüter in den Gazastreifen erhöhen soll, am 21. August 2026 von einer Inbetriebnahme „heute“ sprach , das ARD-Studio Tel Aviv laut Bericht vom 1. Oktober 2026 vor Ort aber keinen Betrieb der Anlage feststellen konnte , …
Wie erklärt die Bundesregierung, dass Staatssekretär Nils Hilmer bei der Übergabe der leihweise an Israel überlassenen Fahrzeugdurchleuchtungsanlage am Grenzübergang Erez, die die Einfuhrkapazitäten für Hilfsgüter in den Gazastreifen erhöhen soll, am 21. August 2026 von einer Inbetriebnahme „heute“ sprach (vergleiche www.bmvg.de/de/aktuelles/cargo-scanner-hilfsgueter-israel-6144866), das ARD-Studio Tel Aviv laut Bericht vom 1. Oktober 2026 vor Ort aber keinen Betrieb der Anlage feststellen konnte (vergleiche www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-bremst-deutsche-gazahilfe-aus-100.html), und welche Tätigkeiten haben die zur Systemadministration der Anlage entsandten Bundeswehrangehörigen seit ihrer Entsendung ausgeübt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Die Israel leihweise überlassene Fahrzeugdurchleuchtungsanlage am Grenzübergang Erez wurde am 21. August 2026 technisch in Betrieb genommen. Das entsandte Bundeswehrpersonal unterstützte die Wiederinbetriebnahme der Fahrzeugdurchleuchtungsanlage nach Lufttransport in Israel und bildete israelisches Bedienerpersonal vor Ort aus. Israel hat den Grenzübergang in Erez, der nach den auch dort erfolgten Angriffen der Hamas am 7. Oktober 2023 geschlossen wurde, bisher nicht wieder geöffnet. Derzeit befindet sich noch ein Soldat vor Ort, der bei der weiteren Ausbildung unterstützt, wiederkehrende technische Wartungsmaßnahmen durchführt und bei einer Öffnung des Grenzübergangs umgehend mit der Unterstützung beim Betrieb der Anlage beginnen kann. Frage 40
FR Frage der Abgeordneten Donata Vogtschmidt Linke rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten technischen und operativen Mängel wurden im Rahmen der für September 2026 vorgesehenen Einsatzprüfung des Rüstungsprogramms „Digitalisierung landbasierter Operationen“ festgestellt, und welche Auswirkungen haben die Prüfergebnisse nach Einschätzung der Bundesregierung auf den geplanten Beginn der Serienintegration und die digitale Führungsfähigkeit der für 2027 vorgesehenen Verbände? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Im bisherigen Verlauf der Einsatzprüfung 1 hat …
Welche konkreten technischen und operativen Mängel wurden im Rahmen der für September 2026 vorgesehenen Einsatzprüfung des Rüstungsprogramms „Digitalisierung landbasierter Operationen“ (D-LBO) festgestellt, und welche Auswirkungen haben die Prüfergebnisse nach Einschätzung der Bundesregierung auf den geplanten Beginn der Serienintegration und die digitale Führungsfähigkeit der für 2027 vorgesehenen Verbände? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Nils Schmid: Im bisherigen Verlauf der Einsatzprüfung 1 hat das System D-LBO seine Funktionalität in verschiedenen taktischen Szenarien nachgewiesen. Aussagen zu möglichen noch bestehenden konkreten technischen und operativen Mängeln sowie Auswirkungen auf die digitale Führungsfähigkeit können erst nach Abschluss und Auswertung der Einsatzprüfung 1 D-LBO basic getroffen werden. Die Serienintegration läuft bereits. An dem Ziel der Digitalisierung der Division 2025 bis Ende des Jahres 2027 wird festgehalten. Frage 41
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem beschleunigten Verlust industrieller Arbeitsplätze in Deutschland entgegenzuwirken, und sieht sie in diesem Zusammenhang einen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Ausgaben für deutsche Steuerzahler in Milliardenhöhe in den Bereichen der Migrations- und Klimapolitik, und, wenn ja, welchen, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einer …
Welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem beschleunigten Verlust industrieller Arbeitsplätze in Deutschland entgegenzuwirken, und sieht sie in diesem Zusammenhang einen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Ausgaben für deutsche Steuerzahler in Milliardenhöhe in den Bereichen der Migrations- und Klimapolitik, und, wenn ja, welchen, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einer Verbesserung der wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Volkswirtschaft insgesamt und eine wettbewerbsfähige Industrie. Sie setzt dabei auf die Kombination aus zusätzlichen Investitionen im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie einer ambitionierten Reformagenda. Die mit dem SVIK und den notwendigen zusätzlichen Verteidigungsausgaben verbundenen Impulse tragen nicht unwesentlich zum höheren Auftragsbestand und der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Belebung bei. Gleichzeitig hat die Bundesregierung bereits substanzielle Reformen auf den Weg gebracht, unter anderem eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für private Investitionen durch die Einführung eines Investitionsboosters und die Absenkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028, Maßnahmen zur Entlastung von hohen Energiekosten sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Grundsätzliche Ausführungen zur Vereinbarkeit von industrieller Wettbewerbsfähigkeit mit den Zielen der Dekarbonisierung finden sich im Jahreswirtschaftsbericht 2026. Angesichts der demografischen Entwicklung kommt dem Umfang sowie der Struktur von Migrationsbewegungen in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle auch mit Blick auf die Standortbedingungen im produzierenden Gewerbe zu. Im Jahreswirtschaftsbericht 2027 wird die Bundesregierung wieder ausführlich zu allen auch und gerade für den Industriestandort relevanten Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik berichten. Frage 42
FR Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig Grüne rede Im Protokoll ↗
Dürfen nach Ansicht der Bundesregierung momentan laufende Kohlekraftwerke, die sodann auf Gaskraftwerke umgerüstet werden sollen, an aktuellen wie auch zukünftigen Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz teilnehmen, und, wenn dies der Fall ist, wurden solche Gebote im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde zu Langzeitkapazitäten im Zeitraum Juli bis November 2026 abgegeben? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an …
Dürfen nach Ansicht der Bundesregierung momentan laufende Kohlekraftwerke, die sodann auf Gaskraftwerke umgerüstet werden sollen, an aktuellen wie auch zukünftigen Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz teilnehmen, und, wenn dies der Fall ist, wurden solche Gebote im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde zu Langzeitkapazitäten im Zeitraum Juli bis November 2026 abgegeben? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Ausschreibungen sind im Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG) geregelt. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit die in der ersten Ausschreibung für Langzeitkapazitäten nach § 4 StromVKG abgegebenen Gebote und wird die Zuschläge nach § 51 Absatz 1 StromVKG spätestens acht Wochen nach dem Gebotstermin auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Es wird zudem auf die Antwort zu der Mündlichen Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) Nummer 43 der Fragestunde vom 14. Oktober 2026 zum Thema Versorgungssicherheit 2030 verwiesen. Frage 43
FR Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig Grüne rede Im Protokoll ↗
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Versorgungssicherheit im Jahr 2030 vor, wenn im Rahmen aktueller Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz Gebote bezuschlagt würden, die eine Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Gas vorsehen und damit insbesondere solcher Kraftwerke, die in früheren Versorgungssicherheitsberichten noch als verfügbare Kapazität berücksichtigt wurden , durch eine solche Umrüstung aus diesen Kalkulationen entfallen würden, und, wenn ja, wie lauten diese? …
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Versorgungssicherheit im Jahr 2030 vor, wenn im Rahmen aktueller Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz Gebote bezuschlagt würden, die eine Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Gas vorsehen und damit insbesondere solcher Kraftwerke, die in früheren Versorgungssicherheitsberichten noch als verfügbare Kapazität berücksichtigt wurden (siehe zum Beispiel www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Monitoring_Strom/DL/Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1), durch eine solche Umrüstung aus diesen Kalkulationen entfallen würden, und, wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Ausschreibungen sind im Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG) geregelt. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit die in der Ausschreibung nach § 4 StromVKG abgegebenen Gebote und wird die Zuschläge nach § 51 Absatz 1 StromVKG spätestens acht Wochen nach dem Gebotstermin auf ihrer Internetseite bekannt geben. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit ist festzuhalten, dass die Ausschreibungsmengen für die Ausschreibungen für Kapazitäten nach § 6 StromVKG dynamisch an die vorherigen Ausschreibungsergebnisse angepasst werden. Unter Zuhilfenahme des jeweils aktuellen Versorgungssicherheitsberichts der Bundesnetzagentur wird das Ausschreibungsvolumen gemäß § 6 Absatz 2 bis 3 in Verbindung mit Anlage 1 StromVKG unter Berücksichtigung aktueller Informationen festgelegt. Diese umfassen insbesondere auch die Ergebnisse aus den vorherigen Ausschreibungen nach StromVKG. Dadurch wird gesicherte elektrische Leistung zur Deckung der Stromnachfrage stets im angemessenen Umfang ausgeschrieben. Frage 44
FR Frage der Abgeordneten Sandra Stein Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass industrielle mittelständische Unternehmen, die durch die CO2-Bepreisung Mittel in den Klima- und Transformationsfonds einbringen, in angemessenem Umfang von dessen Förderprogrammen für die Transformation zur Klimaneutralität profitieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Industrielle mittelständische Unternehmen können von den Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds über verschiedene Hebel profitieren. Zum einen hat das Bundesministerium für Wirtschaft …
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass industrielle mittelständische Unternehmen, die durch die CO2-Bepreisung Mittel in den Klima- und Transformationsfonds einbringen, in angemessenem Umfang von dessen Förderprogrammen für die Transformation zur Klimaneutralität profitieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Industrielle mittelständische Unternehmen können von den Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds (KTF) über verschiedene Hebel profitieren. Zum einen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Reihe von Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der Industrie, die sich an große sowie kleine Unternehmen richten und einander ergänzen. Dazu gehören die Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie die CO2-Differenzverträge (CCfD). Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, diese Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der Unternehmen adäquat abzubilden. Dabei werden insbesondere auch die Belange industrieller mittelständischer Unternehmen berücksichtigt. Zum anderen ist die Entlastung bei den Energiekosten ein Ausgabenschwerpunkt des KTF. Diese Entlastungen unterstützen auch den industriellen Mittelstand und sind in der aktuellen Situation unentbehrlich für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland. Dazu zählt gemäß Regierungsentwurf des KTF-Wirtschaftsplans 2027 insbesondere der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 5,5 Milliarden Euro, der neu eingeführte Industriestrompreis mit 2,4 Milliarden Euro und die Strompreiskompensation mit 5 Milliarden Euro. Der Industriestrompreis richtet sich dabei gezielt an stromintensive Unternehmensbranchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, unabhängig von ihrer Größe. Auch das Antragsverfahren wird möglichst bürokratiearm ausgestaltet. Damit soll insbesondere auch mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme des Instruments erleichtert werden. Zugleich besteht die Möglichkeit, den Kreis der begünstigten Sektoren zu erweitern, sofern die hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BMWE hat die einschlägigen Verbände bereits im Dezember 2025 dazu aufgerufen, entsprechende Gutachten vorzulegen. In der Strompreiskompensation setzt die Bundesregierung den Verzicht auf Selbstbehalte fort, sodass das Instrument Unternehmen jeder Größe offensteht. Zudem arbeitet die Bundesregierung derzeit an bürokratischen Entlastungen für das Antragsverfahren, die gezielt die Antragstellungskosten für kleine und mittlere Unternehmen senken sollen. Wie beim Industriestrompreis besteht die Möglichkeit, den Kreis der begünstigten Sektoren zu erweitern, sofern die hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BMWE hat auch hier die einschlägigen Verbände dazu aufgerufen, entsprechende Gutachten vorzulegen. Frage 45
FR Frage der Abgeordneten Sandra Stein Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie will die Bundesregierung den Mittelstand bei der digitalen Transformation unterstützen, wenn bestehende Innovations- und Digitalisierungsförderprogramme reduziert oder eingestellt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Bundesregierung unterstützt den Mittelstand in Deutschland bei der Digitalisierung weiterhin mit Nachdruck. Um die Unterstützung effizient und zielgerichtet zu gestalten, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine Kombination aus verschiedenen Unterstützungs- …
Wie will die Bundesregierung den Mittelstand bei der digitalen Transformation unterstützen, wenn bestehende Innovations- und Digitalisierungsförderprogramme reduziert oder eingestellt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Bundesregierung unterstützt den Mittelstand in Deutschland bei der Digitalisierung weiterhin mit Nachdruck. Um die Unterstützung effizient und zielgerichtet zu gestalten, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf eine Kombination aus verschiedenen Unterstützungs- und Befähigungsmaßnahmen: Wissenstransfer und Beratung. Ab 2027 startet ein neues und verschlanktes Netzwerk von regionalen sowie branchen- und themenspezifischen Mittelstand-Digital-Zentren in Deutschland. Neben der künstlichen Intelligenz (KI) rückt künftig auch die Cybersicherheit verstärkt in den Fokus, um der steigenden Bedrohungslage für die Unternehmen Rechnung zu tragen und Unterstützung zu leisten. Hierfür werden ergänzend zu den bewährten KI-Trainern künftig Cybersicherheitstrainer in den Zentren kostenfrei eingesetzt. Flankierend übernimmt bis Dezember 2026 die Internetseite des Förderschwerpunktes Mittelstand-Digital eine übergeordnete Lotsenfunktion für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), indem ergänzende Förderangebote von Bund und Ländern direkt verlinkt werden und so ein zentraler Einstiegspunkt in die gesamte Unterstützungslandschaft für KMU geschaffen wird. Zusätzlich werden KMU, Handwerksbetriebe und Start-ups im Bereich der IT- und Cybersicherheit durch die vom BMWE geförderte Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand unterstützt. Auch diese bietet kostenfreie, anbieterneutrale Unterstützungsangebote an, um Cyberangriffe zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Innovationsförderung. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist als themenoffenes und branchenübergreifendes Förderinstrument für innovative KMU eine wichtige Säule für die Digitalisierung und damit Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand. Gemäß aktuellen Befragungen von Unternehmen weisen 47,5 Prozent der ZIM-geförderten F-und-E-Projekte einen ausgeprägten Bezug zur Digitalisierung auf, 23,5 Prozent zum Thema künstliche Intelligenz. Zudem leistet ZIM selbst als Pilotprojekt der Förderzentrale Deutschland mit digitalen, sicheren und unbürokratischen Förderverfahren einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Mittelstand. Die Zeit des unlängst verhängten Antragsstopps im ZIM wird intensiv genutzt, um das ZIM vor dem Hintergrund des Konsolidierungsbedarfs zukunftsfest zu machen. Ergänzend können KMU im vorwettbewerblichen Bereich, und damit schon sehr frühzeitig, an Forschungs- und Entwicklungsprojekten teilnehmen bzw. diese nutzen, die mit Mitteln der Programme „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) und „INNO-KOM“ gefördert werden. Der überwiegende Teil der IGF-Projekte hat die Themen Digitalisierung und/oder KI inkludiert. Finanzierungsinstrumente. In Zuständigkeit des BMWE liegt ein ausdifferenziertes und bewährtes Angebot an Förderkrediten für Unternehmen, welche Gründungen, Nachfolgen, Wachstum sowie Digitalisierung und Innovation unterstützen. In den ERP- und KfW-Programmen stehen zinsgünstige Kredite für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Beispielsweise ist der ERP-Förderkredit Innovation die passende Finanzierung für die Innovationsvorhaben von Mittelständlern. Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung werden Vorhaben gefördert, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz. Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden. Für das Jahr 2026 konnten Mittel aus dem ERP-Sondervermögen bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Milliarden Euro zu ermöglichen. Mit dem Deutschlandfonds wird zudem ein Rahmen geschaffen, der es privaten Unternehmen erleichtert, in großem Umfang in Deutschland zu investieren. Der Bund stellt dafür öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bereit. Damit sollen insgesamt Investitionen von rund 130 Milliarden Euro ausgelöst werden – als Investitionsoffensive neben dem staatlichen Sondervermögen. Im Bereich Mittelstand und Industrie wurde im Deutschlandfonds das Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien geschaffen. Zudem nutzt die KfW ihre Finanzkraft, um gezielt zur Stärkung der Finanzierungskonditionen im Mittelstand Verbriefungen zu erwerben. Parallel dazu treibt die Bundesregierung auch neue Maßnahmen voran, allen voran das geplante IPCEI zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Recheninfrastruktur (IPCEI-CIC). Hier sind erhebliche Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen. Die Maßnahmen stehen dem Mittelstand zur Teilnahme offen und werden Ergebnisse mit erheblicher Relevanz für KMU liefern. Zudem werden begleitende Transfermaßnahmen geprüft. Frage 46
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich Kenntnis von Übernahmeplänen der Nord-Stream-Pipelines durch US-amerikanische Firmen oder von Gesprächen zwischen den USA und Russland diesbezüglich, und, wenn ja, was tut sie gegen diese Pläne? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Bundesregierung hat die jüngsten sowie die früheren Medienberichte zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegen eine Wiederinbetriebnahme von Nord Stream 1 …
Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich Kenntnis von Übernahmeplänen der Nord-Stream-Pipelines durch US-amerikanische Firmen oder von Gesprächen zwischen den USA und Russland diesbezüglich, und, wenn ja, was tut sie gegen diese Pläne? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger: Die Bundesregierung hat die jüngsten sowie die früheren Medienberichte zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegen eine Wiederinbetriebnahme von Nord Stream 1 und gegen eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ein. Dazu stimmt sie sich eng mit relevanten Partnern ab. Auch unterstützt die Bundesregierung weiterhin die Umsetzung der REPower EU-Strategie, die eine komplette Beendigung der Energiebeziehungen mit Russland anstrebt. Zudem bestehen für Nord Stream und Nord Stream 2 eigentümerunabhängige Transaktionsverbote, die unter anderem Fertigstellung, Betrieb und Nutzung der Pipelines verbieten. Nord Stream 2 verfügt außerdem nicht über die notwendige Zertifizierung, die für eine Inbetriebnahme erforderlich wäre. Aus den genannten Gründen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Maßnahmen. Frage 47
FR Frage der Abgeordneten Nicole Höchst AfD rede Im Protokoll ↗
Welcher Anteil der laut hessischer Landesregierung für die Bewältigung der Schäden aus dem Großbrand am GSI Helmholtzzentrum vom 5. Februar 2026 erwarteten bis zu 145 Millionen Euro entfällt nach dem Bund-Land-Schlüssel von 90 zu 10 auf den Bund , und welche Kosten entstehen dem Bund zusätzlich für die Interimslösungen mit alternativen Injektoren, mit denen der FAIR-Start mit Strahl Ende 2027 …
Welcher Anteil der laut hessischer Landesregierung für die Bewältigung der Schäden aus dem Großbrand am GSI Helmholtzzentrum vom 5. Februar 2026 erwarteten bis zu 145 Millionen Euro entfällt nach dem Bund-Land-Schlüssel von 90 zu 10 auf den Bund (bitte nach den Haushaltsjahren 2026 bis 2032 und Kapitel und Titel aufschlüsseln), und welche Kosten entstehen dem Bund zusätzlich für die Interimslösungen mit alternativen Injektoren, mit denen der FAIR-Start mit Strahl Ende 2027 gehalten werden soll? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Im Rahmen der Antragstellung wurden Kosten in Höhe von 144 Millionen Euro durch die Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) beantragt. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) übernimmt hiervon entlang des vereinbarten Bund-Land-Schlüssels 129,6 Millionen Euro aus dem Kapitel/Titel 3004/89450. Die Mittel sind wie folgt nach Haushaltsjahren verteilt: Jahr In Euro 2026 1 497 750,00 2027 36 978 100,00 2028 33 395 810,00 2029 27 588 308,00 2030 30 140 032,00 2031 0,00 2032 0,00 Die Kosten für Interimslösungen mit alternativen Injektoren zur Stahlerzeugung sind in den oben genannten Kosten enthalten. Frage 48
FR Frage der Abgeordneten Nicole Höchst AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Auflagen macht das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt seinen Zuwendungsempfängern beim Bezug synthetischer Nukleinsäuren, nachdem der Technikfolgenabschätzungsbericht zu Biotechnologie, künstlicher Intelligenz und Biowaffen vorschlägt, Fördermittel an den Bezug bei Anbietern mit Sequenz- und Kundenscreening zu binden, und welche Position vertritt die Bundesregierung zur Screeningpflicht im Entwurf des European Biotech Act? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Das Bundesministerium …
Welche Auflagen macht das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt seinen Zuwendungsempfängern beim Bezug synthetischer Nukleinsäuren, nachdem der Technikfolgenabschätzungsbericht zu Biotechnologie, künstlicher Intelligenz und Biowaffen (Bundestagsdrucksache 21/7148) vorschlägt, Fördermittel an den Bezug bei Anbietern mit Sequenz- und Kundenscreening zu binden, und welche Position vertritt die Bundesregierung zur Screeningpflicht im Entwurf des European Biotech Act? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Empfehlungen des Berichts zur Kenntnis genommen und prüft diese. Derzeit macht das BMFTR Zuwendungsempfängern keine spezifischen Vorgaben zum Bezug von synthetisierten Nukleinsäuren bei bestimmten Anbietern. Zuwendungsempfänger sind jedoch grundsätzlich zur Einhaltung einschlägiger Vorgaben zu Arbeitsschutz und Biosicherheit verpflichtet. Die Verhandlungen der Mitgliedstaaten zum EU Biotech Act I in der Ratsarbeitsgruppe für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden im Juli des Jahres 2026 unter der irischen Ratspräsidentschaft aufgenommen. Die Positionierung der Bundesregierung erfolgt entlang der von der Ratspräsidentschaft zur Verhandlung aufgerufenen Kapitel. Regelungen zum Sequenzscreening befinden sich im Kapitel VIII des Verordnungsentwurfs, der noch nicht Gegenstand der Verhandlungen war. Frage 49
FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Person hat für die Bundesregierung auf dem Science and Technology in Society forum in Kyoto die Unterstützung der „Kyoto Vision for a Golden Age of Science“ erklärt, und aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt die aus seiner Sicht unabgestimmte Endfassung auf seiner Internetseite veröffentlicht ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Das von …
Welche Person hat für die Bundesregierung auf dem Science and Technology in Society forum in Kyoto die Unterstützung („Endorsement“) der „Kyoto Vision for a Golden Age of Science“ erklärt, und aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt die aus seiner Sicht unabgestimmte Endfassung auf seiner Internetseite veröffentlicht (Quelle: https://table.media/research/analyse/kyoto-vision-weitere-irritationen-ueber-das-us-papier-und-einordnungen-vom-bmftr)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Das von den Vereinigten Staaten im Rahmen des Science and Technology in Society forum (STS forum) in Kyoto vorgelegte Papier „Kyoto Vision for a Golden Age of Science“ stößt eine wichtige Diskussion an, die angesichts der außerordentlich schnellen Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) dringend geführt werden muss. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wurde durch eine Abteilungsleitung bei der Veranstaltung zum Papier „Kyoto Vision for a Golden Age of Science“ vertreten. Da es sich um keine rechtlich bindende Vereinbarung handelt, wurde die Veranstaltung nicht als Unterzeichnungszeremonie ausgestaltet. KI wird die Forschung über alle Disziplinen hinweg in den kommenden Jahren stark verändern und einen entsprechenden Transformationsprozess bei Forschungsinstitutionen anstoßen. Vor diesem Hintergrund wertet das BMFTR das Papier grundsätzlich als Signal der US-Seite für die Aufnahme eines internationalen Dialogs und als Gelegenheit, diesen unter Einbringung deutscher Themen und Anliegen aktiv mitzugestalten. Frage 50
FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Bestimmungen des bis zum 1. September 2026 geltenden Gesellschaftsvertrags des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit konnten nach Auffassung der Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft „stark beeinträchtigen bzw. diese sogar gefährden“ , und welche der am 1. September 2026 beurkundeten Änderungen – Generalklausel zur Übernahme der Aufsichtsratsaufgaben, Streichung des Vorschlagsrechts, Weisungsbindung der Geschäftsführung, Vertretungsregelung in Verfahren gegen Geschäftsführer, Einzelvertretung …
Welche konkreten Bestimmungen des bis zum 1. September 2026 geltenden Gesellschaftsvertrags des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit konnten nach Auffassung der Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft „stark beeinträchtigen bzw. diese sogar gefährden“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 21/98, Seite 12240 ), und welche der am 1. September 2026 beurkundeten Änderungen – Generalklausel zur Übernahme der Aufsichtsratsaufgaben, Streichung des Vorschlagsrechts, Weisungsbindung der Geschäftsführung, Vertretungsregelung in Verfahren gegen Geschäftsführer, Einzelvertretung bei nur einem Geschäftsführer – waren zur Abwehr dieser Gefahren erforderlich? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Grundsätzlich waren alle geänderten Bestimmungen geeignet, die Handlungsfähigkeit des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit zu beeinträchtigen. Im Übrigen ist die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung gegenüber der Geschäftsführung ohnehin in § 37 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) normiert. Zudem empfiehlt auch der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK; Anlage 1 Mustersatzung, § 6.1) die Aufnahme. Frage 51
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Hält die Bundesregierung strafrechtliche Anpassungen angesichts der zunehmenden Nutzung von KI und moderner Verschlüsselung durch Cyberkriminelle für erforderlich? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob das geltende Strafrecht angesichts aktueller Entwicklungen angepasst werden muss. Das Strafgesetzbuch ist technikneutral formuliert, sodass strafwürdiges Verhalten von den geltenden Straftatbeständen unabhängig vom Einsatz technischer Mittel erfasst wird. Frage 52
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht, um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum zu schützen, insbesondere vor der Kontaktaufnahme durch Täter über soziale Medien und Messenger, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Bundesregierung ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein besonders wichtiges Anliegen. Auf europäischer Ebene stehen die Verhandlungen über die …
Plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht, um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum zu schützen, insbesondere vor der Kontaktaufnahme durch Täter über soziale Medien und Messenger, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Bundesregierung ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein besonders wichtiges Anliegen. Auf europäischer Ebene stehen die Verhandlungen über die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern unmittelbar vor dem Abschluss. Mit der Neufassung soll insbesondere auf technologische Neuerungen und neue Phänomene wie zum Beispiel Cybergrooming, Sextortion oder Livestreaming von sexuellem Missbrauch reagiert werden. Die Bundesregierung unterstützt diesen Fokus nachdrücklich und setzt sich aktiv für einen raschen formalen Abschluss der Verhandlungen und starke Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ein. Frage 53
FR Frage des Abgeordneten Jan Krampe Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung derzeit hinsichtlich des Klimaphänomens El Niño, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung für eventuelle Extremwetterlagen in diesem Zusammenhang für Deutschland? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Aktuell findet im äquatorialen Pazifik ein starkes El-Niño-Ereignis statt, das bisherige regulär vermessene Ereignisse übertrifft. Die aktuelle Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes geht im Einklang mit den Vorhersagen anderer für …
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung derzeit hinsichtlich des Klimaphänomens El Niño, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung für eventuelle Extremwetterlagen in diesem Zusammenhang für Deutschland? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Aktuell findet im äquatorialen Pazifik ein starkes El-Niño-Ereignis statt, das bisherige regulär vermessene Ereignisse übertrifft. Die aktuelle Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes geht im Einklang mit den Vorhersagen anderer für diese Aufgabe von der Weltorganisation für Meteorologie designierten Wetterdienste davon aus, dass das Ereignis im Dezember seinen Höhepunkt erreicht und bis März 2027 abklingt. Direkte Auswirkungen auf Entstehung oder Intensität von Extremwetterlagen in Deutschland sind nicht zu erwarten. Zusätzliche Vorkehrungen gegenüber Extremwetterlagen in Deutschland über die bestehenden hinaus sind daher mit Bezug auf El-Niño-Ereignisse nicht angezeigt. Frage 54
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Bis zu welchem Termin wird die Bundesregierung einen Entwurf der zur Umsetzung des auf der Herbst-Agrarministerkonferenz am 25. September 2026 politisch vereinbarten Regionalisierungsmodells erforderlichen Änderungen des Düngerechts vorlegen, und durch welche Regelungen will sie den landwirtschaftlichen Betrieben bis zum Inkrafttreten dieser Änderungen Rechtssicherheit gewährleisten ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Mit den Agrarressorts der Länder hat das Bundesministerium für …
Bis zu welchem Termin wird die Bundesregierung einen Entwurf der zur Umsetzung des auf der Herbst-Agrarministerkonferenz am 25. September 2026 politisch vereinbarten Regionalisierungsmodells erforderlichen Änderungen des Düngerechts vorlegen, und durch welche Regelungen will sie den landwirtschaftlichen Betrieben bis zum Inkrafttreten dieser Änderungen Rechtssicherheit gewährleisten (Antwort bitte begründen; vergleiche Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, www.mlv.nrw.de/herbst-agrarministerkonferenz-in-wuerzburg-laender-fordern-planungssicherheit-weniger-buerokratie-und-verlaessliche-perspektiven-fuer-die-landwirtschaft/, und top agrar, www.topagrar.com/management-und-politik/news/agrarminister-einigen-sich-auf-ein-neues-regionales-dungerecht-20029460.html, jeweils abgerufen am 2. Oktober 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Mit den Agrarressorts der Länder hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Neuregelung der Düngeverordnung erarbeitet, welches auch die weitere Prüfung einer Regionalisierungsmöglichkeit der Länder vorsieht. Auf der Agrarministerkonferenz im September 2026 wurde beschlossen, die Abstimmungen auf Basis des Eckpunktepapiers fortzusetzen. Dementsprechend sollen nun weitere Konkretisierungen sowie Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und mit der Europäischen Kommission erfolgen. Ein konkreter Zeitpunkt kann daher gegenwärtig noch nicht genannt werden. Die Düngeverordnung gilt unverändert fort. Frage 55
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 zur sozialen Konditionalität, und wie will sie sicherstellen, dass GAP-Mittel künftig nur an Betriebe fließen, die neben den arbeits- und vertragsrechtlichen Vorgaben auch zukünftig die Anforderungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitszeitgesetzes einhalten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften in …
Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 zur sozialen Konditionalität, und wie will sie sicherstellen, dass GAP-Mittel künftig nur an Betriebe fließen, die neben den arbeits- und vertragsrechtlichen Vorgaben auch zukünftig die Anforderungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitszeitgesetzes einhalten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften in der Landwirtschaft ist für die Bundesregierung ein wichtiger Belang. Die Beratungen auf europäischer Ebene zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2028 sowie die Abstimmungen dazu innerhalb der Bundesregierung dauern noch an. Das Mindestlohngesetz und das Arbeitszeitgesetz gehören gemäß Anhang IV der Verordnung über die Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik (Verordnung (EU) 2021/2115) nicht zu den Vorschriften, die im Rahmen der sozialen Konditionalität einzuhalten sind. Die Einhaltung der Anforderungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitszeitgesetzes wird durch fachrechtliche Kontrollen sowie gegebenenfalls durch die Arbeitsgerichtsbarkeit überprüft bzw. gewährleistet. Frage 56
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele Lebensmittelabfälle fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich an, aufgeschlüsselt nach Primärproduktion, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und privaten Haushalten, und welche verbindlichen gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung – insbesondere mit Blick auf bereits bestehende Regelungen in Frankreich –, um die Lebensmittelverschwendung in den jeweiligen Bereichen deutlich zu reduzieren und die für 2030 gesetzten Reduktionsziele zu erreichen ? Antwort …
Wie viele Lebensmittelabfälle fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich an, aufgeschlüsselt nach Primärproduktion, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und privaten Haushalten, und welche verbindlichen gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung – insbesondere mit Blick auf bereits bestehende Regelungen in Frankreich –, um die Lebensmittelverschwendung in den jeweiligen Bereichen deutlich zu reduzieren und die für 2030 gesetzten Reduktionsziele zu erreichen (bitte aufführen, welche Maßnahmen wie viel zur Reduktion beitragen sollen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung an die EU-Kommission hat das Umweltbundesamt (UBA) für das Jahr 2022 Lebensmittelabfälle in Höhe von 10,8 Millionen Tonnen berichtet. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Sektoren: – Primärproduktion: 0,2 Millionen Tonnen (2 Prozent) – Verarbeitung in Handwerk und Industrie: 1,6 Millionen Tonnen (15 Prozent) – Handel: 0,8 Millionen Tonnen (7 Prozent) – Außer-Haus-Verpflegung: 2 Millionen Tonnen (18 Prozent) – Private Haushalte: 6,3 Millionen Tonnen (58 Prozent) Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht verbindliche Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren vor. Bis zum 31. Dezember 2030 ist für die Verarbeitung eine Reduktion um 10 Prozent vorgesehen. Für Handel, Außer-Haus-Verpflegung und Haushalte gilt ein Summenziel von minus 30 Prozent bezogen auf die Pro-Kopf-Menge. In Deutschland werden diese Vorgaben insbesondere durch das Programm zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, aktuell § 33a des Referentenentwurfs der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), vorgegeben werden. Dort werden Maßnahmen festgelegt, mit denen die EU-Ziele erreicht werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis spätestens 17. Juni 2027 abgeschlossen sein. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes – des Antrags der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weiterbildung für alle möglich machen – Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren (Tagesordnungspunkt 4 und Zusatzpunkt 3)
KA Katrin Zschau SPD rede Im Protokoll ↗
Das Aufstiegs-BAföG gibt es seit 30 Jahren, und man kann es zu Recht eine Erfolgsgeschichte nennen. Früher als Meister-BAföG bekannt, hat es sich zur wichtigsten staatlichen Förderung der höherqualifizierenden Berufsbildung entwickelt. Es zeigt: In Deutschland hat jeder die Chance zum beruflichen Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung. Der vorliegende Gesetzentwurf knüpft daran an. …
Das Aufstiegs-BAföG gibt es seit 30 Jahren, und man kann es zu Recht eine Erfolgsgeschichte nennen. Früher als Meister-BAföG bekannt, hat es sich zur wichtigsten staatlichen Förderung der höherqualifizierenden Berufsbildung entwickelt. Es zeigt: In Deutschland hat jeder die Chance zum beruflichen Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung. Der vorliegende Gesetzentwurf knüpft daran an. Und es ist mir wichtig, voranzustellen, von wo wir kommen und wo wir jetzt stehen. Wer 1996 einen Meisterkurs besuchte, erhielt für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zunächst überhaupt keinen staatlichen Zuschuss. Die Förderung bestand aus einem Darlehen, das grundsätzlich zurückgezahlt werden musste. Und auch beim Lebensunterhalt war der monatliche Beitrag bei Vollzeitkursen eine Mischung aus Kredit und Zuschuss. Heute übernehmen wir als Gesellschaft über einen direkten Zuschuss die Hälfte der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – bis zum gesetzlichen Förderhöchstbetrag. Zugleich wird das Bestehen der Prüfung über den Erfolgsbonus belohnt: Wer erfolgreich seinen Abschluss macht, bekommt weitere 50 Prozent des noch offenen Darlehens erlassen. Mit einem hundertprozentigen Erlass des verbliebenen Darlehens kann diejenige rechnen, die nach erfolgreicher Fortbildung selbst gründet oder einen Betrieb übernimmt. Der Lebensunterhalt während der Vollzeitfortbildung ist seit der Reform 2020 ein reiner Zuschuss. Es ist möglich, etwas dazuzuverdienen. Und Vermögen bis zu 45 000 Euro wird nicht auf den Unterhaltsbetrag angerechnet. Eine Alleinstehende kann damit heute einen monatlichen Unterhaltsbetrag von maximal 1 019 Euro erhalten, einen Zuschlag pro Kind von 235 Euro und einen weiteren Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 150 Euro je Kind. Dahinter steht eine einfache Idee: Wer sich im Beruf nach einer ersten Berufsausbildung weiterqualifizieren möchte, soll die Chance dazu haben. Auch dann bzw. gerade dann, wenn der eigene Kontostand es nicht hergibt, Lehrgänge, Prüfungen oder den Lebensunterhalt allein aufzubringen. Denken wir an einen Erzieher, der sich zum Heilpädagogen oder Fachwirt für Kita-Management qualifizieren will. Schauen wir auf eine Tischlerin, die Meisterin werden und vielleicht einen eigenen Betrieb führen will. Genauso zählt der Facharbeiter dazu, der Industriemeister werden möchte, oder die Fachinformatikerin, die einen Abschluss als geprüfte IT-Entwicklerin anstrebt. Jeder und jede kann sich in Vollzeit oder in Teilzeit fortbilden. Die Entwicklung der Förderzahlen zeigt, wie attraktiv dieses Instrument ist und was es leistet: 1997 wurden rund 49 000 Menschen gefördert. Im vergangenen Jahr waren es rund 186 000 – also fast viermal so viele. Über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fließen dafür aktuell allein aus dem Bundeshaushalt jährlich 876 Millionen Euro in die berufliche Bildung. Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert drei konkrete Verbesserungen. Dafür stellt der Bund ab 2028 zusätzlich weitere 21 Millionen Euro zur Verfügung und die Länder 6 Millionen Euro. Erstens: Die Koalition senkt die finanzielle Belastung bei der Fortbildung weiter. Der Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15 000 auf 18 000 Euro. Bei einem Meisterstück oder einer vergleichbaren Prüfungsarbeit verdoppeln wir ihn sogar von 2 000 auf 4 000 Euro. Der sogenannte Bestehenserlass wird erhöht. Das heißt: Wer seine Fortbildungsprüfung besteht, dem werden künftig 60 statt 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Das sind konkrete finanzielle Verbesserungen, gerade für Menschen, die schon arbeiten, Verantwortung für eine Familie tragen oder sich einen finanziellen Puffer erst aufbauen müssen. Zweitens: Wir sorgen dafür, dass Unterstützung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wenn ein Betrieb etwas zu den Fortbildungskosten beiträgt, wird dieser Zuschuss künftig nicht mehr von der staatlichen Förderung dieser Kosten abgezogen. Das macht es attraktiver, wenn Beschäftigte und Betriebe gemeinsam in Weiterbildung investieren. Und es erspart Bürokratie, weil einige Nachweise wegfallen. Drittens: Wir unterstützen Alleinerziehende stärker. Der monatliche Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 150 auf 160 Euro je Kind. Das ist eine zusätzliche Entlastung. Viele dieser Verbesserungen wurden bereits in der vergangenen Wahlperiode vorbereitet. Gut, dass wir diese Arbeit jetzt fortsetzen. Wer Zeit, Arbeit und eigenes Geld in seine berufliche Zukunft investiert, verdient verlässliche Unterstützung. Genau diese Unterstützung stärken wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Gleichzeitig wissen wir: Die Arbeitswelt befindet sich in einem weitreichenden Umbruch. Berufe verändern sich. Neue Technologien kommen hinzu. Betriebe brauchen neue Fähigkeiten. Und Menschen wollen und müssen sich auch nach einem ersten beruflichen Aufstieg weiterentwickeln. Nicht jede wichtige Weiterbildung führt auf eine höhere Stufe. Manchmal ist eine zusätzliche Qualifikation auf derselben Stufe genau das, was Beschäftigte und Betriebe brauchen. Auch dafür müssen wir die Fördermöglichkeiten im Blick behalten. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine zweite Aufstiegsfortbildung auf derselben Stufe zunächst für Mangelberufe förderfähig zu machen. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist diese zusätzliche Möglichkeit nicht allgemein geregelt. Das werden wir uns im parlamentarischen Verfahren anschauen. Für welche Fälle besteht tatsächlich Bedarf? Welche Kriterien wären sachgerecht? Und wie lässt sich eine solche Förderung finanzieren? Auch die Unterstützung bei Teilzeitfortbildungen behalten wir im Blick. Ich will aber ehrlich und zugleich einschränkend sagen, dass ich für neue Instrumente zur Unterhaltssicherung oder zum Ausgleich einer Arbeitszeitreduzierung keine finanziellen Spielräume sehe. Die fünfte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes soll vorrangig die Rahmenbedingungen für die höherqualifizierende Berufsbildung weiter verbessern. Die Förderhöchstbeträge für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterstück wurden zuletzt 2016 angehoben. Seitdem sind sowohl die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch die Materialkosten für das Meisterstück und vergleichbare Arbeiten gestiegen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir prüfen, wo wir darüber hinaus neue Möglichkeiten eröffnen können. Ich freue mich auf einen guten Austausch. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Ausstieg aus der UN-Agenda 2030 – Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren (Zusatzpunkt 4)
DR Dr. Wolfgang Stefinger Union rede Im Protokoll ↗
Die AfD fordert heute den Ausstieg Deutschlands aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Sie begründet das mit nationalen Interessen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und staatlicher Souveränität. Und ich sage Ihnen: Ja, Deutschland muss seine eigenen Interessen vertreten. Ja, unsere Entwicklungszusammenarbeit muss wirtschaftlicher, effizienter und zielgerichteter werden. Aber dafür müssen wir doch nicht aus der Agenda 2030 aussteigen! Denn nationale Interessen und …
Die AfD fordert heute den Ausstieg Deutschlands aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Sie begründet das mit nationalen Interessen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und staatlicher Souveränität. Und ich sage Ihnen: Ja, Deutschland muss seine eigenen Interessen vertreten. Ja, unsere Entwicklungszusammenarbeit muss wirtschaftlicher, effizienter und zielgerichteter werden. Aber dafür müssen wir doch nicht aus der Agenda 2030 aussteigen! Denn nationale Interessen und internationale Zusammenarbeit sind keine Gegensätze. Genau hier liegt der grundlegende Fehler Ihres Antrags, meine Damen und Herren von der AfD. Sie tun so, als müssten wir uns zwischen nationaler Eigenständigkeit und internationaler Zusammenarbeit entscheiden. Dabei ist das Gegenteil der Fall! Deutschland muss auf internationalen Handel setzen. Und die Entwicklungszusammenarbeit ist dabei zwar nicht der einzige, aber ein wichtiger Baustein. Auch die Agenda 2030 kann unserer Wirtschaft hierbei helfen. Denn deutsche Unternehmen gehören gerade in vielen Hochtechnologiebereichen zu den wettbewerbsfähigsten der Welt. Wenn also Entwicklungsländer in Elektrifizierung oder den Bau von Krankenhäusern investieren, dann ist das gut für diese Länder, hoffentlich auch gut für das Klima – und es ist sogar gut für deutsche Unternehmen. Die kommen nämlich zum Zuge, wenn in moderne Technologie investiert wird, nicht wenn alte Produkte von der Stange gefragt sind. Ich könnte an dieser Stelle unzählige Studien zitieren, die zu dem Ergebnis kommen, dass sich jeder in die Entwicklungspolitik investierte Euro um ein Vielfaches auszahlt. Laut einer solchen Untersuchung tragen die dadurch ausgelösten Exporte dazu bei, rund 380 000 Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen oder zu sichern. Aber ich weiß ja, dass Sie diese Studien auch kennen – nur wissenschaftlichen Analysen und Zahlen offenbar nicht besonders gerne Glauben schenken. Deswegen hier ein anderer Versuch: Wissen Sie, was der Pharmakonzern Bayer, die Fluggesellschaft Condor und die Transportunternehmen Hapag-Lloyd und DHL gemeinsam haben? Sie alle haben sich jüngst in einem offenen Appell, über den das „Handelsblatt“ berichtet hat, für mehr internationale Zusammenarbeit ausgesprochen. Darin heißt es: „Internationale Zusammenarbeit schafft Vertrauen, eröffnet neue wirtschaftliche Chancen und stärkt längerfristige Partnerschaften.“ Diesem Appell schließen sich auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus Deutschland an, mit denen ich spreche. Die AfD verweist in ihrem Antrag auf den Nachhaltigkeitsbericht der Vereinten Nationen von 2025. Und ja, viele Ziele sind noch lange nicht erreicht. Es gibt zu wenig Fortschritt und teilweise sogar Rückschritte. Aber daraus zu schließen, dass wir deshalb den gesamten Zielrahmen aufgeben sollten, ist doch die falsche Konsequenz! Wenn Programme nicht funktionieren, müssen wir sie überprüfen und gegebenenfalls beenden. Aber ich sage auch: Beim weltweiten Kampf gegen Hunger und extreme Armut ist es mir egal, ob wir diese Herausforderungen im Rahmen der SDGs oder einer anderen internationalen Vereinbarung bekämpfen. Laut UNICEF spielt Mangelernährung bei ungefähr 45 Prozent der Todesfälle von Kindern unter fünf Jahren eine Rolle. Anders ausgedrückt: Etwa alle 15 Sekunden stirbt weltweit ein Kind unter fünf Jahren an Ursachen, bei denen Unterernährung eine Rolle spielt. Hier zu schweigen, wäre falsch. Ich denke deswegen, dass die richtige Antwort auf die Herausforderungen bei den SDGs lauten muss: Prioritäten setzen! Wer bei Hunger, Gesundheit und Bildung spart, der verspielt Zukunft. Und die Kosten durch Flucht, Vertreibung, Krieg und Not werden um ein Vielfaches höher sein – ganz zu schweigen von den unermesslichen menschlichen Tragödien. Deswegen dürfen und müssen wir kritisch hinterfragen, ob wir die verfügbaren Mittel richtig einsetzen. Wir müssen hinterfragen, ob die SDGs so erreicht werden können, wie wir es momentan versuchen. Und wir müssen in den nächsten Jahren sicherlich ein Regelwerk schaffen, das stärker priorisiert. Aber eines ist für mich auch klar: Die richtige Richtung geben die SDGs vor. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform – des Antrags der Abgeordneten Agnes Conrad, Aaron Valent, Cem Ince, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen – des Antrags der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Bürger-Baugenossenschaft verankern – Wohneigentum risikoarm möglich machen (Tagesordnungspunkt 6a und b sowie Zusatzpunkt 5)
DR Dr. Konrad Körner Union rede Im Protokoll ↗
Ein neuer Gesetzentwurf, der den Koalitionsvertrag umsetzt, Bürokratie abschafft und Digitalisierung voranbringt – also ein guter Tag! Nicht nur für die Regierung, sondern insbesondere für die über 7 000 Genossenschaften in Deutschland. Mit rund 1 Million Beschäftigten sind sie in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen tätig, von Genossenschaftsbanken bis hin zu Wohnungs- oder Energiegenossenschaften. Jeder vierte Bundesbürger ist statistisch gesehen Mitglied einer …
Ein neuer Gesetzentwurf, der den Koalitionsvertrag umsetzt, Bürokratie abschafft und Digitalisierung voranbringt – also ein guter Tag! Nicht nur für die Regierung, sondern insbesondere für die über 7 000 Genossenschaften in Deutschland. Mit rund 1 Million Beschäftigten sind sie in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen tätig, von Genossenschaftsbanken bis hin zu Wohnungs- oder Energiegenossenschaften. Jeder vierte Bundesbürger ist statistisch gesehen Mitglied einer Genossenschaft. Die Stärkung der Rechtsform ist somit eine Stärkung der gesamten deutschen Wirtschaft. Mit diesem Gesetzentwurf befreien wir Genossenschaften von Vorgaben, die längst nicht mehr zeitgemäß sind. Genossenschaften sollen künftig umfassend Vereinbarungen in Textform schließen können. Zahlreiche aufwendige Schriftformerfordernisse schaffen wir ab. Auch wird die Information der Mitglieder grundsätzlich digital stattfinden. Was bedeutet das in der Praxis? Beispielsweise beim Beitritt eines Mitglieds reicht zukünftig der Verweis auf die Satzung auf der Webseite. Einen Ausdruck gibt es nur noch auf Nachfrage. Auch Gründungsversammlungen, Vorstandssitzungen und Vertreterwahlen können künftig ausdrücklich digital stattfinden. Zudem werden wir die Gründungen von Genossenschaften beschleunigen. Mit einer neuen 20-Tage-Frist für die Eintragung ins Genossenschaftsregister schaffen wir mehr Verlässlichkeit. Registergerichte sollen vollständige Anträge grundsätzlich innerhalb dieser Frist bearbeiten. Gleichzeitig verbessern wir die Informationsmöglichkeiten über genossenschaftliche Prüfungsverbände und vereinfachen die Verfahren. Auch stellen wir sicher, dass Genossenschaften nicht als Instrument zur bloßen Steuervermeidung oder für unseriöse Kapitalanlagen missbraucht werden. Deshalb stärken wir die Prüfungsrechte der Verbände und die staatliche Aufsicht. Seit 1889 bildet das Genossenschaftsgesetz die rechtliche Grundlage für eine echte Erfolgsgeschichte in Deutschland. Mit diesem Gesetzentwurf schreiben wir sie fort: mit weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und klaren Regeln gegen Missbrauch. Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Heute geht es um ein Thema, das auf den ersten Blick sehr technisch klingt: die Modernisierung des Genossenschaftsrechts. Ich sage gleich vorweg: Ganz neu ist dieses Vorhaben nicht. Bereits in der letzten Legislaturperiode sollte das Genossenschaftsrecht modernisiert werden – mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung, sowohl im wirtschaftlichen als auch im privaten Raum. Doch dieser Entwurf ist dem Diskontinuitätsprinzip unterfallen. Deshalb haben wir uns als Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verpflichtet, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode erneut aufzugreifen und bringen es heute in die erste Lesung. Dabei geht es jedoch nicht nur um Modernisierung im Sinne von Digitalisierung. Der Entwurf geht auch gegen die offenen Flanken hinsichtlich Missbrauch vor. Und er macht die Genossenschaft als Rechtsform attraktiver. So wollen wir den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen. Stichwort: Bürokratieabbau. Wir wollen die Behandlung investierender Mitglieder verbessern. Und wir wollen das Vorstandsamt attraktiver machen: durch die Möglichkeit der Freistellung bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit. Wer Verantwortung in einer Genossenschaft übernimmt, soll dafür nicht auf Familie oder Gesundheit verzichten müssen. All das orientiert sich an der tatsächlichen Praxis in diesem Land. Nicht am Schreibtisch erdacht, sondern dort, wo Genossenschaften täglich arbeiten. Doch warum das Ganze? Wenn wir über das Fundament unserer Wirtschaft sprechen, dann denken wir schnell an Konzerne und Start-ups. Dabei geht oft unter, was Tag für Tag still und verlässlich dazu beiträgt, dass unser Land funktioniert: die Genossenschaften. Über 7 000 davon gibt es in Deutschland. Rund 22 Millionen Menschen sind Mitglied; das ist mehr als jede vierte Bürgerin und jeder vierte Bürger. Und rund eine Million Menschen arbeiten dort. Das ist keine Nische. Das ist ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Und man sieht sie überall. Genossenschaften schaffen bezahlbaren Wohnraum in einer Zeit, in der Mieten für viele zur Existenzfrage geworden sind. Sie sichern die regionale Landwirtschaft. Sie halten Bankdienstleistungen auch dort verfügbar, wo sich andere längst zurückgezogen haben, nämlich im ländlichen Raum. Und sie treiben die Energiewende voran, oft genau dort, wo die Menschen vor Ort selbst anpacken. Das sind keine abstrakten Größen. Das sind Menschen, die gemeinsam etwas aufbauen, weil sie überzeugt sind, dass man zusammen mehr erreicht als allein. Dieses Prinzip trägt seit Generationen, und es trägt gerade in Zeiten, in denen vieles ins Wanken gerät. Genau deshalb wollen wir, dass Genossenschaften auch in Zukunft attraktiv bleiben. Wir modernisieren das Genossenschaftsrecht und setzen dabei vor allem auf zwei Dinge – ich habe es vorhin schon einmal erwähnt –: Gründen soll leichter werden, und der Alltag soll weniger Bürokratie bedeuten. Für Neugründungen führen wir eine 20-Tage-Gründungsgarantie ein. Wer eine Genossenschaft gründen will, soll nicht monatelang auf Behörden warten müssen. Wer eine gute Idee hat und Mitstreiter findet, soll direkt loslegen können. Gleichzeitig befreien wir die bestehenden Genossenschaften von unnötigen Lasten. Aufwendige Papiervorgänge und umständliche analoge Mitgliederbeteiligung gehören bald der Vergangenheit an. Die strengen Schriftformerfordernisse fallen weg, die Digitalisierung wird gefördert. Und künftig können Genossenschaften frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren. Das ist von zentraler Bedeutung für das Mitglied, das nach der Arbeit nicht mehr quer durch den Landkreis fahren muss, und es ist ein Gewinn für alle, die sich bisher aus Zeitgründen nicht beteiligen konnten. Wenn man es abschließend zugespitzt sagen will: Dieser Gesetzentwurf ist eine Frage des Vertrauens. Wir trauen den Menschen in den Genossenschaften zu, selbst zu entscheiden, was für sie das Richtige ist. Wir schaffen damit einen modernen und flexiblen Rechtsrahmen, der Genossenschaften fit für die Zukunft macht. Genossenschaften haben unser Land über Generationen mitgeprägt. Sorgen wir dafür, dass sie es auch in Zukunft tun können.