Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

Tagesordnungspunkt 39 · 21/97 · 25. September 2026

BundesdatenschutzgesetzBundesdisziplinargesetzBundesnotarordnungBundesrechtsanwaltsordnungBundesverwaltungsgerichtDigitalisierungFinanzgerichtsordnungFormvorschrift
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OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen in dieser Aussprache liegen mir nicht vor. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/6822 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weitere Vorschläge sehe ich nicht. Dann machen wir es so. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der …
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen in dieser Aussprache liegen mir nicht vor. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/6822 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weitere Vorschläge sehe ich nicht. Dann machen wir es so. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze Drucksache 21/7824 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Verkehrsausschuss Für die Aussprache wurde eine Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache, bitte, dass hier Ruhe einkehrt, damit wir der Debatte konzentriert folgen können, und erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frank Schwabe. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Jürgen Coße (SPD): »Guter Mann!«
FR Frank Schwabe Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz regierung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!“, so hat es Hoffmann von Fallersleben vor 185 Jahren gedichtet. Später entlässt ihn das preußische Kultusministerium als Professor wegen seiner liberalen Haltung. Er bat um eine Abschrift des Beschlusses, sie wird ihm verweigert, und klagen konnte er dagegen nicht. Wer das hört …
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!“, so hat es Hoffmann von Fallersleben vor 185 Jahren gedichtet. Später entlässt ihn das preußische Kultusministerium als Professor wegen seiner liberalen Haltung. Er bat um eine Abschrift des Beschlusses, sie wird ihm verweigert, und klagen konnte er dagegen nicht. Wer das hört und mit der heutigen Situation vergleicht, der weiß: Die Gründung der Verwaltungsgerichte in Deutschland – manche Bürgerinnen und Bürger denken immer, das wäre langweilig – war ein großes Glück. Denn Verwaltungsgerichte kontrollieren Behörden, beispielsweise bei der Genehmigung großer Bauprojekte, beim Verbot einer Demonstration oder bei Asylverfahren. Verwaltungsgerichte wachen dabei über Grundrechte und den Rechtsstaat. Verwaltungsgerichte schützen die Bürgerinnen und Bürger und helfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der öffentlichen Hand. Kurz: Verwaltungsgerichte machen aus Untertanen Bürgerinnen und Bürger, sehr verehrte Damen und Herren. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Damit diese Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen, wollen wir als Bundesregierung das Verwaltungsgerichtsverfahren verbessern. Dabei wahren wir die hohen Standards unserer Rechtsprechung. So stärken wir den Rechtsstaat durch schnellere und bessere Rechtsprechung. Dazu modernisieren wir mit dem Entwurf das Prozessrecht für die Verwaltungsgerichte und zum Teil auch für die Sozial- und Finanzgerichte. Ich will nur zwei Punkte nennen: Erstens sollen Richterinnen und Richter effizienter eingesetzt werden können. Das heißt, einfachere Fälle sollen häufiger durch Einzelgerichte entschieden werden können. Richterinnen und Richter können so mehr Verantwortung übernehmen und schneller entscheiden. Zweitens sollen Verfahrensabläufe weiter digitalisiert und so vereinfacht und beschleunigt werden. Bisher braucht es für einen Widerspruch entweder eine eigenhändige Unterschrift oder eine besondere elektronische Form. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger Widerspruch per E-Mail einlegen können, wenn die Behörden diese Möglichkeit eröffnen. Also, verbessern, digitalisieren, vereinfachen und die Verwaltungsgerichtsordnung modernisieren: Das ist das, was wir mit diesem Gesetzentwurf tun. Diese moderne Verwaltungsgerichtsordnung sorgt dann für modernen und spürbar besseren Rechtsschutz für die Menschen, und die hohe Qualität der Rechtsprechung bleibt gleichzeitig erhalten. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger und damit der Rechtsstaat und wir alle. Vielen herzlichen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Der nächste Redner ist Rainer Galla für die AfD-Fraktion. Beifall: AfD
RA Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Heute steht auf dem Plan der Gesetzentwurf eines Siebten Gesetztes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verwaltungsgerichtsordnung soll schneller und effektiver gearbeitet werden können. Das hört sich erst mal gut an. Es hört sich gut an, aber ist es auch gut? Dass die Einzelrichter verstärkt …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Heute steht auf dem Plan der Gesetzentwurf eines Siebten Gesetztes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verwaltungsgerichtsordnung soll schneller und effektiver gearbeitet werden können. Das hört sich erst mal gut an. Es hört sich gut an, aber ist es auch gut? Dass die Einzelrichter verstärkt in den Vordergrund kommen sollen, ist ein Problem. Denn außerhalb eines elitären Kreises von Verwaltungsjuristen wird das Verwaltungsrecht als hochkomplex wahrgenommen. Meiner Meinung nach kommt eine Übertragung auf den Einzelrichter nur in einfach gelagerten Fällen in Frage. Bei hochkomplexen oder bei Fällen von Bedeutung muss weiterhin die Kammer entscheiden. Es gibt daneben noch weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Kodifizierung von Hängebeschlüssen und bei aussichtslos erscheinenden Klagen. Das ist alles ganz gut, nur: Der richtige, große Sprung bei einer Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung ist das nicht. Meiner Meinung nach ist auch die weitere angestrebte Vereinfachung, eine Widerspruchseinlegung mittels E-Mail, nichts, was wirklich zu einer Verkürzung oder zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen würde. Meiner Meinung nach ist es gerade so, dass, wenn hier ein Widerspruch per E-Mail eingelegt werden kann, die Bürger dann noch viel häufiger einen Widerspruch per E-Mail einlegen werden. Ob das der Vereinfachung und der Digitalisierung dient, ist fraglich. Beifall: AfD Wir werden die Sache im Ausschuss auf jeden Fall kritisch, aber auch konstruktiv begleiten. Ich freue mich auf die Anhörung der Sachverständigen, die mit Sicherheit ihre praktische Erfahrung in diesen Gesetzgebungsvorgang mit einbringen werden. Ich bedanke mich für Ihr Interesse und wünsche jetzt schon ein schönes Wochenende. Vielen Dank. Beifall: AfD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Johannes Rothenberger für die CDU/CSU-Fraktion. Beifall: Union Beifall: SPD
JO Johannes Rothenberger Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung über die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Als mir im Studium das erste Mal die VwGO begegnet ist, habe ich auch erst mal gedacht: Mhh, na ja. – Aber, meine Damen und Herren, so schlimm war es dann doch nicht. Die Verwaltungsgerichtsordnung …
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung über die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Als mir im Studium das erste Mal die VwGO begegnet ist, habe ich auch erst mal gedacht: Mhh, na ja. – Aber, meine Damen und Herren, so schlimm war es dann doch nicht. Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt nämlich etwas sehr Wichtiges: Wie kann zwischen dem Bürger und der Verwaltung Recht gesprochen werden? Wie kann eine Leistung von der Verwaltung eingeklagt werden? Wie kann Verwaltungshandeln angefochten werden? Und wie bekommt man in eiligen Fällen auch Rechtsschutz? Wir haben in Deutschland über 50 Verwaltungsgerichte, 15 Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als oberste Instanz in einem wunderschönen Gebäude. Es werden dort jährlich circa 160 000 Verfahren erledigt – Baurecht, Asylrecht, Kommunalrecht –, und im Durchschnitt dauert ein Verfahren zwischen 6 und 18 Monate. Dieses Gesetz wurde zuletzt vor 30 Jahren grundlegend reformiert. Die Koalition hat sich vorgenommen, insgesamt alle Gerichtsverfahrensordnungen zu modernisieren, und heute fangen wir damit an. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit soll digitaler und effizienter werden. Beispielsweise kann ein Bürger zukünftig unkompliziert per E-Mail Widerspruch einlegen, ein Proberichter kann schon früher eingesetzt werden, und es werden vermehrt Einzelrichter eingesetzt. Mit Blick auf andere Fachgerichte werden die Regeln angeglichen, zum Beispiel, was den Zugang zur ersten Instanz angeht. Und bei den Oberverwaltungsgerichten werden die Kompetenzen für das Planungsrecht grundsätzlich gebündelt. Mit Augenmaß wird auch der Zugang zur zweiten Tatsacheninstanz begrenzt, und es werden Präklusionsfristen ausgeweitet. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf justieren wir die Justiz mit Augenmaß und Mut. Wir konzentrieren uns auf die Rechtmäßigkeitsprüfung. Kompetenzen werden gebündelt, und die Verfahrensdauer wird erheblich verkürzt. Aber ich will hier keine Vorlesung halten. Es ist nur die erste Lesung. Ganz besonders danken möchte ich meiner Praktikantin, einer Jurastudentin – sie müsste jetzt auf den Besucherrängen sein –, die mich bei dem Gesetzentwurf hervorragend unterstützt. Wirklich sehr gut! Vielen Dank! Mit dem neuen Prozessrecht wird das Studium den Studenten noch viel mehr Spaß machen als mir damals. Mit dem Gesetzentwurf wird die VwGO klarer, einfacher. Die Verfahren werden digitaler und effizienter. Wir erleichtern den Bürgern den Zugang zum Recht, und damit tragen wir auch zur Verbesserung des Rechtsstaats bei. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beifall: Grüne
HE Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die verwaltungsgerichtlichen Verfahren schneller und effektiver werden. Das ist erst mal zu begrüßen; denn auch im Verwaltungsrecht gilt natürlich: Nur schneller Rechtsschutz ist auch tatsächlich guter Rechtsschutz. Deshalb ist alles, was Gerichte entlastet, ohne den Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, erst mal grundsätzlich zu begrüßen. …
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die verwaltungsgerichtlichen Verfahren schneller und effektiver werden. Das ist erst mal zu begrüßen; denn auch im Verwaltungsrecht gilt natürlich: Nur schneller Rechtsschutz ist auch tatsächlich guter Rechtsschutz. Deshalb ist alles, was Gerichte entlastet, ohne den Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, erst mal grundsätzlich zu begrüßen. Aber, meine Damen und Herren, das darf natürlich nicht dadurch konterkariert werden, dass wir an anderer Stelle den Verwaltungsgerichten mehr Arbeit machen. Die Rede ist natürlich von den neu eingeführten oder erweiterten Überwachungsbefugnissen für unsere Sicherheitsbehörden, und zwar über das angesichts der derzeitigen Bedrohungslage erforderliche Maß hinaus. Gegen diese Überwachungsmaßnahmen, meine Damen und Herren, werden sich die Bürger/-innen natürlich juristisch zur Wehr setzen, und zwar vor den Verwaltungsgerichten. Beifall: Grüne An der einen Stelle beschleunigen, aber an der anderen Stelle wieder belasten: Das passt einfach nicht zusammen. Hören Sie endlich auf, dieses Land und die Menschen hier mit immer neuen Überwachungsmaßnahmen zu überziehen, meine Damen und Herren! Es ist gesagt worden: Der Gesetzentwurf enthält auch neue Regelungen zur besseren Vollstreckung, quasi zur Zwangsvollstreckung gegen die öffentliche Hand. Und auch das ist natürlich zu begrüßen. Insbesondere im Bundesland Bayern – nicht nur, aber insbesondere dort – hat ja die Staatsregierung ganz erhebliche Probleme damit, sich an Recht und Gesetz zu halten, was zum Beispiel die Luftreinhaltung in unseren Städten angeht. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Was?« Als dann verschiedene Urteile, angestrengt von der Deutschen Umwelthilfe, gegen die Staatsregierung ausgefallen sind, hat sie sich nicht etwa darangemacht, Recht und Gesetz wiederherzustellen, sondern sie hat sich darangemacht – und Sie haben das hier dann ja durchgezogen –, die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände einzuschränken. ↳ Mayra Vriesema (Grüne): »Unerhört!« Also, Sie haben den Boten des Rechtsbruchs, die Deutsche Umwelthilfe, sanktioniert, anstatt dem Rechtsbruch abzuhelfen. Das ist ein starkes Stück, meine Damen und Herren. Beifall: Grüne Insofern ist die bessere Vollstreckbarkeit gut. Aber nach dem Entwurf wäre es eben auch zukünftig noch möglich, dass ein Land an die eigenen Kommune Zwangsgelder zahlt, und das, obwohl das Land ja ohnehin zur finanziellen Ausstattung der Kommunen verpflichtet ist. Insofern ist das sicherlich ein Punkt, über den wir im Ausschuss noch mal sehr intensiv diskutieren sollten. Meine Damen und Herren, am besten wäre es natürlich, wenn sich die öffentliche Hand, der Staat, auf allen Ebenen einfach an Recht und Gesetz halten würde. Da könnte die Bundesregierung ja einfach mal vorweggehen. Stattdessen aber ignorieren Sie permanent und penetrant sämtliche Verwaltungsgerichtsurteile, die Ihnen bescheinigen, dass Ihre Grenzkontrollen, Ihre Zurückweisungen an den Grenzen schlicht rechtswidrig sind. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Meine Damen und Herren, es gibt nicht ein einziges Urteil – wir haben nachgefragt – eines Verwaltungsgerichts in Deutschland, was die Auffassung vertritt, diese Grenzkontrollen seien irgendwie in Ordnung. Sie verstoßen gegen den Geist des zusammenwachsenden Europas. Sie gefährden das Schengener Abkommen. Sie schaden der Wirtschaft. Und – es ist gesagt worden – Sie handeln schlicht rechtswidrig. Sie reden hier weiter von Einzelfällen und setzen diesen systematischen Rechtsbruch an unseren Außengrenzen fort. Einem solchen dem Rechtsstaat gegenüber ignoranten Verhalten, meine Damen und Herren, kann man leider auch mit dieser VwGO-Novelle nicht ausreichend Herr werden. Vielen Dank. Beifall: Grüne ↳ Tijen Ataoğlu (Union): »Och!«
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Aaron Valent für die Fraktion Die Linke. Beifall: Linke
AA Aaron Valent Linke rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schnellere Gerichtsverfahren sind ein absolut richtiges Ziel; denn Rechtsschutz, der erst nach Jahren oder nach Jahrzehnten zum Tragen kommt, verfehlt seinen Zweck. Ich möchte hier einen Punkt sehr positiv hervorheben. Wir unterstützen, dass Gerichte nun stärkere Mittel erhalten, wenn Behörden ihre Entscheidungen nicht befolgen. Und ganz zufällig grüßen wir an der Stelle auch das …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schnellere Gerichtsverfahren sind ein absolut richtiges Ziel; denn Rechtsschutz, der erst nach Jahren oder nach Jahrzehnten zum Tragen kommt, verfehlt seinen Zweck. Ich möchte hier einen Punkt sehr positiv hervorheben. Wir unterstützen, dass Gerichte nun stärkere Mittel erhalten, wenn Behörden ihre Entscheidungen nicht befolgen. Und ganz zufällig grüßen wir an der Stelle auch das Innenministerium. Beifall: Linke ↳ Tijen Ataoğlu (Union): »Viele Grüße zurück!« Das oberste Ziel dieses Gesetzes ist aber was anderes. Wir wollen Verfahren beschleunigen. Das Problem dabei: Die Bürgerinnen und Bürger sollen den Preis dafür zahlen. Sie zahlen mit ihrem Zugang zum Recht, mit dem Schutz, den wir alle brauchen, wenn wir uns gegen staatliche Entscheidungen wehren wollen. Denn gerade in Verwaltungsgerichten stehen sie immer dem Staat gegenüber, und das passiert niemals auf Augenhöhe. Denn auf der einen Seite steht eine Behörde mit Akten, mit Fachwissen, mit Personal und mit Ressourcen; auf der anderen Seite steht aber immer nur eine Privatperson. Und gerade deshalb brauchen wir genau hier verlässliche Ausgleichs- und Schutzmechanismen. Aber unter dem Deckmantel von Beschleunigung und Entlastung wird genau an diesen Schutzmechanismen geschraubt. Künftig können Gerichte einfacher Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zurückweisen. Verpasst eine Bürgerin oder ein Bürger zum Beispiel eine Frist, dann soll ein Antrag häufiger abgelehnt werden als zuvor. Das wird vor allem Menschen ohne juristisches Wissen oder Menschen ohne anwaltliche Vertretung treffen. Beantragt ein Bürger ein Eilverfahren, müssen nunmehr Auflagen erfüllt werden. Das bedeutet in der Praxis oft, dass Geld als Sicherheit hinterlegt werden muss. Und das trifft oft genau diejenigen, die sich die Verfahren selbst schon nicht leisten können. Beifall: Linke Und dann schrauben Sie auch noch am Amtsermittlungsgrundsatz, dem Grundsatz, der festlegt, dass von Amts wegen wichtige Informationen für das Verfahren selbstständig eingeholt werden müssen. Genau diese Aufgabe wird jetzt ausgelagert, und zwar auch wieder an die Bürgerinnen und Bürger. Hier wird Verantwortung abgeschoben: weg vom Staat und hin zu vulnerablen Gruppen. Statt den Zugang zum Recht endlich zu erleichtern, macht die Regierung mal wieder einen Schritt Richtung Autorität. Und da gehen wir nicht mit. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Auch beim Personal soll gespart werden. Proberichter/-innen sollen viel früher alleine Entscheidungen treffen können. Bei Oberverwaltungsgerichten sollen häufiger Einzelrichter eingesetzt werden. Das mag auf dem Papier Kapazitäten schaffen; aber den Personalmangel kann man eben nicht dadurch beheben, dass wir weniger Richterinnen und Richtern dieselbe Arbeit aufdrücken. Wer Verfahren wirklich beschleunigen will, muss hier mehr in Personal und barrierefreie Digitalisierung investieren. Beschleunigung darf nicht bedeuten, dass wir an den Leitplanken unseres Rechtsstaats sparen. Beifall: Linke Beifall: Helge Limburg (Grüne) Ein starker Rechtsstaat braucht natürlich Tempo und Gründlichkeit, aber vor allem braucht er Gerichte, die für alle und jederzeit erreichbar sind, egal wie groß der eigene Geldbeutel ist. Und genau daran werden wir diesen Gesetzentwurf messen. Vielen Dank. Beifall: Linke Beifall: Helge Limburg (Grüne) ↳ Tijen Ataoğlu (Union): »Uijuijui!«
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Daniel Rinkert für die SPD-Fraktion. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
DA Daniel Rinkert SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, Ihre lebensfrohe Tante Rosi hat ein kleines, schnuckeliges Eigenheim – sagen wir, im schönen Rhein-Kreis Neuss. Die Kommune will dort die Kläranlage erneuern und erlässt deshalb Vorzahlungsbescheide. Tante Rosi soll rund 2 000 Euro bezahlen. Sie ist aber sicher, dass der …
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, Ihre lebensfrohe Tante Rosi hat ein kleines, schnuckeliges Eigenheim – sagen wir, im schönen Rhein-Kreis Neuss. Die Kommune will dort die Kläranlage erneuern und erlässt deshalb Vorzahlungsbescheide. Tante Rosi soll rund 2 000 Euro bezahlen. Sie ist aber sicher, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Also erhebt sie Klage beim Verwaltungsgericht, muss aber trotzdem erst mal bezahlen. Das Verwaltungsgericht gibt ihr recht, allerdings erst nach über zwei Jahren seit der Klageerhebung. Rosis Erfolg vor Gericht hat also einen faden Beigeschmack. Verfahrensdauern von mehreren Jahren bei den Verwaltungsgerichten sind mittlerweile leider eher die Regel als die Ausnahme. Bürgerinnen und Bürger können also den Eindruck bekommen, dass der Staat immer sehr schnell dabei ist, wenn er etwas von ihnen will; soll er sich jedoch selbst prüfen, dauert es quälend lange. Solche und ähnliche Erfahrungen lassen das Vertrauen in den Staat sinken. Dem entgegenzusteuern ist einer der zentralen Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs – im Übrigen die größte Reform seit über 30 Jahren. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollen die Gerichte mehr Möglichkeiten erhalten. Und zwar sollen sie die Möglichkeit erhalten, in kleineren Besetzungen zu entscheiden; personelle Ressourcen sollen künftig also flexibler und nach Bedarf einsetzbar sein. Zudem – wir haben es eben schon gehört – wird die Möglichkeit gegeben, Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen zukünftig ganz einfach, wie wir es auch aus vielen anderen Lebensbereichen kennen, per E-Mail einzulegen. Schließlich schützt der vorgelegte Entwurf die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher vor Fällen des exekutiven Ungehorsams, vor Fällen also, in denen der Staat richterlich aufgegebene Entscheidungen nicht umsetzt. Hat also die eben erwähnte Tante Rosi durch ein Urteil einen Anspruch gegenüber ihrer Kommune erwirkt, bleibt diese aber trotzdem untätig, können zukünftig Zwangsgelder von bis zu 25 000 Euro festgesetzt werden. Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage, den Verwaltungsgerichtsprozess schneller, effektiver und nahbarer zu gestalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Festigung unseres Rechtsstaates. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen, in denen wir sicherlich gemeinsam noch weitere Verbesserungen identifizieren werden. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion. Beifall: AfD
FA Fabian Jacobi AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses ist bunt und vielfältig. Mitunter müssen wir uns auch mit mehr oder weniger abstrusen oder schädlichen gesellschaftspolitischen Anliegen befassen. Das macht nicht immer Freude. Umso mehr Freude bereitet es, wenn der Rechtsausschuss einmal ganz bei sich sein darf, in seinem Kerngebiet: der guten Ausgestaltung unseres Rechtsstaates im Sinne der Bürger. …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses ist bunt und vielfältig. Mitunter müssen wir uns auch mit mehr oder weniger abstrusen oder schädlichen gesellschaftspolitischen Anliegen befassen. Das macht nicht immer Freude. Umso mehr Freude bereitet es, wenn der Rechtsausschuss einmal ganz bei sich sein darf, in seinem Kerngebiet: der guten Ausgestaltung unseres Rechtsstaates im Sinne der Bürger. Die Qualität des Rechtsstaates bemisst sich aus der Warte des Bürgers zuvörderst danach, wie groß der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen in der Praxis ist, ob also und wie schnell und wie effektiv er ein Recht, das er hat, auch bekommen, also durchsetzen kann. Und damit hängt die Güte des Rechtsstaates ganz wesentlich am Verfahrensrecht seiner Gerichte, also an der Qualität der Prozessordnungen, die wir als Deutscher Bundestag schaffen. Das Justizministerium legt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Der Anlass ist weder neu noch überraschend: Die Gerichte sind überlastet, die Verfahren dauern zu lange, gerade bei den Verwaltungsgerichten. Nun könnte man zunächst fragen, woran das denn liegt. Und ein Teil der Antwort wird hier im Hause gerne verdrängt oder verleugnet, jedenfalls nicht gerne gehört: Die Verwaltungsgerichte ächzen unter einer absurd hohen Zahl von Verfahren aus dem Bereich des Asylwesens. – Das kann eigentlich niemanden überraschen. Die aberwitzige Idee, der ganzen Menschheit einen einklagbaren Anspruch auf Zuzug in unser kleines Stückchen Welt zuzusprechen, führt eben dazu, dass dieses Angebot gerne und zahlreich in Anspruch genommen wird. ↳ Helge Limburg (Grüne): »Das Asylrecht ist eine Folge des NS-Regimes!« Da wäre also ein Ansatz, die Überlastung der Verwaltungsgerichte zu mindern, der aber hier im Bundestag erst dann verfolgt werden wird, wenn die AfD hier in der Mehrheit ist, vorher nicht. Beifall: AfD ↳ Filiz Polat (Grüne): »Aha!« ↳ Helge Limburg (Grüne): »Sie sind geschichtsvergessen!« Die Bundesregierung will stattdessen durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen den Verwaltungsprozess vereinfachen, beschleunigen, effektiver machen. Einige Ideen erscheinen bei erster Durchsicht vernünftig. Beispielsweise den Widerspruch des Bürgers gegen Verwaltungsakte auch durch einfache E-Mail zu ermöglichen, anstatt ihm qualifizierte elektronische Signaturen abzufordern, gehört dazu. Anderes begegnet Bedenken. Beim Verwaltungsgericht gilt traditionell der Grundsatz der Amtsermittlung. Das Gericht verschafft sich also aus eigenem Antrieb ein umfassendes Bild dessen, worum es geht, auch dann, wenn der rechtsuchende Bürger nicht sofort einzuschätzen weiß, worauf es rechtlich ankommt und was er im Einzelnen bei Gericht vortragen soll. Dieser Grundsatz soll nun – vermeintlich nur leicht – eingeschränkt werden. Der Bürger wird also stärker darauf verwiesen, Rechtskenntnisse selbst zu haben oder sich einen Anwalt zu leisten. Zugleich soll die Präklusion von Vorbringen erleichtert werden, also die Möglichkeit, das, was der Bürger dann vorbringt, unberücksichtigt zu lassen, weil es nicht früh genug vorgebracht wurde. Beides zusammen läuft auf eine Einschränkung des Rechtsschutzes gegenüber einem mitunter übergriffigen Staat hinaus. Das aber darf nicht die Antwort –
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank.
FA Fabian Jacobi AfD kurz Im Protokoll ↗
– auf eine zu großen Teilen vom Staat selbst verursachte Überlastung der Gerichte sein. Beifall: AfD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Herr Kollege.
FA Fabian Jacobi AfD kurz Im Protokoll ↗
Wir werden die Vorschläge der Regierung also in den weiteren Beratungen sehr kritisch prüfen. Vielen Dank. Beifall: AfD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Tijen Ataoğlu für die CDU/CSU-Fraktion. Beifall: Union
TI Tijen Ataoğlu Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 12,3 Monate hat in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchschnittlich gedauert – 12,3 lange Monate, in denen Bürger einerseits und der Staat andererseits auf Rechtssicherheit warteten. Doch das Recht, das lange auf sich warten lässt, verliert spürbar an Wert für die Menschen. Daher ist die wichtige Frage: Wie können …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 12,3 Monate hat in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchschnittlich gedauert – 12,3 lange Monate, in denen Bürger einerseits und der Staat andererseits auf Rechtssicherheit warteten. Doch das Recht, das lange auf sich warten lässt, verliert spürbar an Wert für die Menschen. Daher ist die wichtige Frage: Wie können wir Verfahren beschleunigen? Die Antwort ist relativ einfach: durch mehr Personal in der Justiz, durch vollständige Digitalisierung und durch effizientes Prozessrecht. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Und die aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörer wissen: Das sind auch die drei Säulen unseres Pakts für den Rechtsstaat. Deshalb finde ich es besonders bemerkenswert, Herr Valent, dass Sie heute hier behaupten, dass wir beim Personal sparen, wo wir doch 240 Millionen Euro in die Hand nehmen, um 2 000 Stellen für die Justiz zu schaffen. Beifall: Union Beifall: Carmen Wegge (SPD) Sie sollten vielleicht noch mal nacharbeiten, was der Pakt für den Rechtsstaat tatsächlich bedeutet. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werden wir die Verwaltungsgerichtsordnung ändern, verbessern, effizienter machen; wir beginnen also direkt mit der dritten Säule des Pakts für den Rechtsstaat. Das ist auch überfällig; denn die VwGO wurde zwar zuletzt vor 15 Jahren angefasst, aber – wir haben es gerade gehört – große Änderungen haben wir in den letzten 30 Jahren nicht gesehen. Besonders bemerkenswert finde ich, was wir im Bereich der Richterinnen und Richter machen werden. Da gibt es zwei wichtige Änderungen. Zum einen schaffen wir die Möglichkeit, dass die Senate bei den Oberverwaltungsgerichten nach ihrem Ermessen bei einfach gelagerten Fällen, die keine überragende Bedeutung haben, noch mehr Verfahren auf Einzelrichter übertragen können. Und das ist auch genau richtig. Vielleicht machen Sie sich noch mal eine Vorstellung davon, wer überhaupt am Oberverwaltungsgericht sitzt. Da sitzen die besten Juristen aus unserem Land, die wirklich zwei herausragende Examina absolviert haben, die eine Promotion haben, die vielleicht einen LL.M. haben und die es an ein Oberverwaltungsgericht geschafft haben. Ich glaube, wir dürfen diesen Richtern zutrauen, dass sie als Einzelrichter solche Verfahren bearbeiten können. Beifall: Union Beifall: Johannes Schätzl (SPD) ↳ Helge Limburg (Grüne): »Die besten Juristen sitzen hier im Bundestag!« Gleiches gilt zum anderen für die Proberichterinnen und Proberichter, die bislang – außer in Asylverfahren – erst nach einem Jahr Einzelrichter-Sachen bearbeiten dürfen. Da sollte doch genau das Gleiche wie bei den Amts- und Landgerichten gelten, wo die Proberichterinnen und Proberichter bereits ab Tag eins die Verfahren als Einzelrichter führen können. Und als ehemalige Proberichterin darf ich Ihnen sagen: Ich glaube, meine Berufungsquote am Landgericht war nicht schlechter als die von anderen Kollegen. – Wir sollten da mehr Vertrauen in unsere Richterinnen und Richter haben. Und das zeigen wir heute mit diesem Gesetzentwurf. Beifall: Union Verehrte Kollegen, die Verwaltungsgerichtsordnung ist nur der Anfang. In den kommenden Monaten folgen noch die Reformen der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung. Denn moderne und effiziente Verfahren brauchen wir für eine moderne und leistungsstarke Justiz. Wir nehmen den Pakt für den Rechtsstaat wirklich ernst und werden daran arbeiten, dass unsere Justiz das bekommt, was sie auch verdient. Vielen Dank. Beifall: Union
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Die letzte Rednerin in dieser Aussprache ist Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion. Beifall: Union
SU Susanne Hierl Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, auf welche Ideen manche Kollegen kommen, wenn man zur Verwaltungsgerichtsordnung sprechen soll. – Na ja, so naheliegend sind sie nicht. Wer gegen eine behördliche Entscheidung klagt, der will nicht irgendwann seinen Prozess beendet haben, sondern die Bürger und die Unternehmen brauchen zeitnah Entscheidungen. Im Jahr 2024 dauerten Hauptsacheverfahren vor den …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, auf welche Ideen manche Kollegen kommen, wenn man zur Verwaltungsgerichtsordnung sprechen soll. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Auf naheliegende Ideen!« – Na ja, so naheliegend sind sie nicht. Wer gegen eine behördliche Entscheidung klagt, der will nicht irgendwann seinen Prozess beendet haben, sondern die Bürger und die Unternehmen brauchen zeitnah Entscheidungen. Im Jahr 2024 dauerten Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten im Durchschnitt gut 14 Monate. Für jemanden, der auf eine Baugenehmigung wartet oder für den es um die berufliche Zulassung geht, ist das einfach zu lange. Genau deswegen setzen wir hier mit dieser Reform an. Wir haben schon gehört: Die letzte Überarbeitung liegt lange zurück. Die Art, wie die Verwaltungsgerichte arbeiten, hat sich stark verändert, und auch die Art der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden hat sich gewandelt. Der Gesetzentwurf greift das auf. Zukünftig wird man den Widerspruch mit einfacher E-Mail einlegen können. Das macht im Alltag einen Unterschied. Und auch die Rechtsbehelfsbelehrung, die wahrscheinlich selbst Juristen ein bisschen beschäftigt und unverständlich ist, wird jetzt besser gemacht und soll künftig darüber informieren, wann man anfechten kann. Außerdem – auch das haben wir gehört – soll Gerichten ein Spielraum gegeben werden, Verfahren an Einzelrichter zu übertragen. Herr Galla, Sie haben Bezug auf „keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art“ genommen. Das steht genau so im Gesetz. Vielleicht sollten Sie den Entwurf lesen, bevor Sie darüber sprechen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Und was die Übertragung an den Einzelrichter auch noch angeht: Herr Valent, Sie haben ja gesagt, der Zugang zum Recht werde eingeschränkt. Das ist nicht so. Im Gegenteil: So können mehr Verfahren bearbeitet werden. Das heißt, wir kommen auch da zu einer Beschleunigung. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist ein Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist. Wir kodifizieren hier die Rechtsprechung; mehr machen wir eigentlich nicht. Das wird heute schon so gehandhabt. Die Beteiligten müssen die Tatsachen vortragen. Das Gericht bleibt natürlich verpflichtet, aufzuklären. Aber wenn es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, muss niemand nach irgendwas forschen. Natürlich wollen wir, dass Beteiligte auch weiterhin rechtlich Gehör finden; das ist ganz selbstverständlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Gerichte entlasten will, muss ihnen Regeln geben, die im Alltag funktionieren. Wer den Rechtsschutz verspricht, muss dafür sorgen, dass er rechtzeitig wirkt. Darum geht es bei dieser Reform der Verwaltungsgerichtsordnung. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Beifall: Union