Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts

Tagesordnungspunkt 36 · 21/103 · 16. Oktober 2026

DigitalisierungEnglischGerichtskostengesetzGerichtsverfassungGesetz betreffend die Einführung der ZivilprozessordnungGesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen ZivilverfahrensrechtsHandelsrechtInformations- und Kommunikationstechnik
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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 21/8144 mit dem Titel – – – Wenn die Abgeordneten sich beruhigt haben, würde der Präsident die Sitzung weiter leiten. Ich möchte Sie ja nicht stören und Sie nicht vom Wochenende abhalten, aber ich höre Ihnen aufmerksam zu, wenn es sein muss. Ich könnte auch noch …
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 21/8144 mit dem Titel – – ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Ich habe ein schönes T-Shirt: Mimimi und dann Punkt, Punkt, Punkt!« ↳ Harald Ebner (Grüne): »Ach Gott, weinen Sie halt!« ↳ Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Grüne): »Für die Sprüche arbeitet Ihr Team aber auch die ganze Woche!« ↳ Harald Ebner (Grüne): »Ganz genau!« ↳ Stefan Keuter (AfD): »Und erfolgreich, wie Sie sehen!« ↳ Andreas Bleck (AfD): »Wir arbeiten!« ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Im Gegensatz zu Ihnen arbeiten wir!« ↳ Harald Ebner (Grüne): »Benehmt euch einfach mal ein bisschen ordentlicher! Aber ihr wisst gar nicht, was das ist!« – Wenn die Abgeordneten sich beruhigt haben, würde der Präsident die Sitzung weiter leiten. Ich möchte Sie ja nicht stören und Sie nicht vom Wochenende abhalten, aber ich höre Ihnen aufmerksam zu, wenn es sein muss. Ich könnte auch noch ein bisschen was über Fichten aus Thüringen erzählen. Beifall: AfD ↳ Andreas Bleck (AfD): »Das wär’s!« – Das wär’s. Ja, die stehen nämlich nicht mehr, weil die Hitze der letzten Jahre alle Flachwurzler gekillt hat. Die sind nicht mehr da. ↳ Andreas Bleck (AfD): »Das ist auch nicht verkehrt! Dann haben wir endlich mal einen naturnahen Wald!« Es kostet 500 Millionen Euro, um den Wiederaufbau der resilienten Wälder wiederherzustellen. Da mögen Sie lachen, aber der Flachwurzler Fichte kann bei der Hitze nicht gedeihen. ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Das wissen wir!« – Das wissen Sie. Dann ist gut. ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Deswegen war ursprünglich dort mal ein Buchenwald als Tiefwurzler!« Es kostet das Land Thüringen 500 Millionen Euro. ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Weil der Flachwurzler gar nicht dorthin gehört!« – Ja, das erzählen Sie mal den Thüringer Waldbauern, die den Brotbaum über Jahrhunderte gepflegt haben. ↳ Andreas Bleck (AfD): »Ja, nicht über Jahrhunderte!« ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Über Jahrzehnte, nicht über Jahrhunderte! Vorher war es ein Buchenwald!« – Über Jahrhunderte! – Also, die AfD möchte nicht, dass der Waldbauer in Thüringen an seinem Wald festhält. ↳ Andreas Bleck (AfD): »Wollen Sie jetzt als Redner auftreten?« – Nein, ich habe Ihnen nur aufmerksam zugehört. Beifall: SPD Beifall: Grüne Und Sie meinen ja, hier die Veranstaltung selber übernehmen zu können. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD) ↳ Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Grüne): »Jetzt ist doch mal gut! Hört doch mal auf, zu sabbeln!« ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Jetzt können wir abstimmen!« – Wir könnten abstimmen, wenn sich hier ein gewisses Maß an Beruhigung eingestellt hat. Ich habe Geduld. ↳ Marcel Queckemeyer (AfD): »Da sind wir schon zwei!« Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 21/8144 mit dem Titel „Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz unserer Lebensgrundlagen setzen“. Wer stimmt dafür? – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – AfD, CDU/CSU, SPD. Wer enthält sich? – Die Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts Drucksache 21/8414 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich darf die Aussprache eröffnen und darf für die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, das Wort erteilen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
DR Dr. Stefanie Hubig Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz regierung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich vor: Ein mittelständisches Unternehmen streitet sich mit einem Kunden im Ausland über eine Lieferung. Die zwei Parteien können dann vor ein staatliches Gericht ziehen mit allen Unwägbarkeiten – welches Gericht ist zuständig, in welcher Sprache wird verhandelt, nach welchem Recht wird verhandelt – oder – …
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich vor: Ein mittelständisches Unternehmen streitet sich mit einem Kunden im Ausland über eine Lieferung. Die zwei Parteien können dann vor ein staatliches Gericht ziehen mit allen Unwägbarkeiten – welches Gericht ist zuständig, in welcher Sprache wird verhandelt, nach welchem Recht wird verhandelt – oder – viel klüger – sie haben ein Schiedsverfahren für solche Fälle vereinbart. Dann entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht, das die Parteien selbst bestimmen. Der Schiedsspruch ist verbindlich wie ein Urteil. Das geht in der Regel sehr schnell und liegt in den Händen von Fachleuten, die die Branche gut kennen. Die Regeln für das Schiedsverfahren stehen in der Zivilprozessordnung. Sie haben sich bewährt. Aber sie stammen aus den 1990er-Jahren, und die Welt ist digitaler geworden und global vernetzter. Deswegen braucht unser Schiedsrecht ein Update. Beifall: SPD Beifall: Susanne Hierl (Union) Genau das setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um. Wir bringen das Schiedsrecht auf die Höhe der Zeit. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Was ändert sich für die Unternehmen? Erstens: weniger Papier. Unternehmen sollen Schiedsvereinbarungen einfacher abschließen können, zum Beispiel per E-Mail. Zweitens: Verhandlungen per Videoschalte, und elektronische Schiedssprüche werden ausdrücklich erlaubt. Das spart viele Reisen und damit Zeit und Geld und, um an die letzte Debatte anzuknüpfen, auch viel CO2. Drittens: Unternehmen sollen künftig Unterlagen bei Gericht auch auf Englisch einreichen können, und Verfahren sollen auf Englisch geführt werden können, wenn alle einverstanden sind. Viertens: mehr Transparenz. Schiedssprüche und Gerichtsentscheidungen sollen leichter veröffentlicht werden können; natürlich in anonymisierter Form. Wenn jemand widerspricht, bleiben Schiedssprüche weiterhin vertraulich. Fünftens: mehr Klarheit bei Eilmaßnahmen. Wir schaffen klare Regeln, wann einstweilige Maßnahmen des Schiedsgerichtes vollstreckt werden können. Warum das alles? Weil wir wissen, dass Unternehmen sich ganz genau aussuchen, was ihnen hilft, wo sie Geschäfte machen und wo sie sich gegebenenfalls dann auch wirksam streiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sorgen wir also gemeinsam dafür, dass das Schiedsverfahren so modern ist wie die Wirtschaft, die es nutzt. Gutes Recht ist ein Standortvorteil, und darauf setzen wir. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die AfD-Fraktion darf ich Fabian Jacobi das Wort erteilen. Beifall: AfD
FA Fabian Jacobi AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Justizministerium legt uns einen Gesetzentwurf vor zur Verbesserung des Schiedsverfahrensrechtes. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren habe ich hier gestanden und zu dem Gesetzentwurf der Ampelregierung zum selben Gegenstand gesprochen. Jener Gesetzentwurf versank durch das Zerbrechen der Ampel und die vorgezogene Bundestagswahl im Orkus der Diskontinuität. Die jetzige Bundesregierung bringt ihn …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Justizministerium legt uns einen Gesetzentwurf vor zur Verbesserung des Schiedsverfahrensrechtes. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren habe ich hier gestanden und zu dem Gesetzentwurf der Ampelregierung zum selben Gegenstand gesprochen. Jener Gesetzentwurf versank durch das Zerbrechen der Ampel und die vorgezogene Bundestagswahl im Orkus der Diskontinuität. Die jetzige Bundesregierung bringt ihn weitgehend unverändert erneut ein. Grundsätzlich steht es einem Staatswesen und einer Rechtsordnung, die für sich in Anspruch nehmen, freiheitliche zu sein, wohl an, Alternativen zu den staatlichen Gerichten zuzulassen. Wo Menschen autonom vereinbaren wollen, wie und durch wen etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen verbindlich geklärt werden sollen, da soll der Staat dies anerkennen. Gleichwohl bedarf es in einem Rechtsstaat, der die zwangsweise Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen für sich monopolisiert, immer der Einbettung dieser privaten Schiedsvereinbarung in das staatliche Recht. Das leistet unsere Zivilprozessordnung in ihrem Kapitel über das Schiedsverfahren. Diese Vorschriften der ZPO sollen geändert werden, nicht im Grundsätzlichen, aber in manchen Einzelheiten. Die vorgeschlagenen Änderungen bewerten wir nicht ausnahmslos, aber doch überwiegend als sinnvoll. Das gilt zunächst für die Regelung eines Restitutionsverfahrens, also der Möglichkeit, ein rechtskräftiges Schiedsurteil durch ein staatliches Gericht aufheben zu lassen, wenn es besonders schwerwiegende Mängel aufweist, insbesondere wenn es auf Straftaten beruht. Gegenüber der Vorgängerversion des Gesetzentwurfs ist die Restitutionsmöglichkeit allerdings in einem Punkt zurückgenommen worden. Es soll nun nicht mehr genügen, dass nach dem Ergehen der Entscheidung noch Unterlagen auftauchen, die eine andere Entscheidung hätten rechtfertigen können. Hierüber sollte sich der Rechtsausschuss gerne noch einmal Gedanken machen, ob wir das so übernehmen wollen. Das staatliche Gericht soll auch korrigierend eingreifen können, wenn das Schiedsgericht seine eigene Zuständigkeit zu Unrecht verneint. Auch das ist eine Verbesserung. Schiedsgerichte sollen ihre Entscheidungen veröffentlichen können, wenn die Parteien dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch das ist sinnvoll, weil Anwälte, deren Mandanten erwägen, eine Schiedsvereinbarung zu schließen, so besser einschätzen können, was von einem Schiedsgericht zu erwarten ist. Auch gegen die Möglichkeit, den Schiedsspruch in elektronischer Form abzusetzen, ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden, weil es den Parteien freisteht, dem zu widersprechen, und zudem auch nachträglich noch eine Ausfertigung in herkömmlicher Papierform verlangt werden kann. Ein Schiedsgericht kann während des Verfahrens vorläufige Maßnahmen anordnen. Diese können durch das staatliche Gericht für vollziehbar erklärt werden. Unter welchen Voraussetzungen das geschehen kann, soll nunmehr im Gesetz präziser festgelegt werden. Auch das ist eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Allerdings ist der vorliegende Gesetzentwurf gegenüber der Vorgängerversion an dieser Stelle verkürzt worden. Der Satz, wonach das staatliche Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die vorläufige Regelung des Schiedsgerichts aufhebt und, wo es sich um ein ausländisches Schiedsgericht handelt, ihre Nichtanwendbarkeit in Deutschland feststellt, findet sich in dem aktuellen Gesetzentwurf nicht mehr. Das ist aus meiner Sicht erklärungsbedürftig. Und auch darüber sollte im Ausschuss dann noch einmal gesprochen werden. Eine weitere Abweichung des aktuellen Gesetzentwurfs gegenüber der alten Version betrifft die Schriftform der Schiedsvereinbarung. Der alte Entwurf wollte die Schiedsvereinbarung formfrei zulassen. Das ist seinerzeit kritisiert worden, auch von mir hier, weil es absehbar zu vermeidbaren Streitigkeiten über das Bestehen und den Inhalt einer Schiedsvereinbarung geführt hätte. Sinnvollerweise nimmt der überarbeitete Gesetzentwurf davon wieder Abstand und verlangt jedenfalls irgendeine Dokumentierung der Schiedsabrede. Insgesamt ist der Gesetzentwurf weitgehend zustimmungsfähig. Die einzelnen Regelungsvorschläge erscheinen sinnvoll. Einen Punkt allerdings berührt er, in dem ein fundamentaler Dissens zwischen uns und dem Rest des Hauses besteht: Das betrifft die Verwendung der englischen Sprache durch deutsche staatliche Gerichte. Es ist eine Sache, wenn private Schiedsgerichte in einer Fremdsprache verhandeln und entscheiden, weil die Parteien des Schiedsverfahrens das für sich für sinnvoll halten und es dementsprechend autonom so vereinbart haben. Etwas grundlegend anderes ist es, wenn staatliche Institutionen und insbesondere die staatlichen Gerichte sich von der Sprache des Staatsvolkes verabschieden und in fremden Zungen reden. Das berührt aus unserer Sicht die Grundlagen staatlicher Legitimität. Denn in einer Demokratie kann sich diese Legitimität eben nur vom Volke herleiten, und das ist in dem Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland nun einmal das deutsche. Beifall: AfD Wenn also Recht gesprochen wird durch die Gerichte des deutschen Staates im Namen des deutschen Volkes, so möge das in der Sprache des deutschen Volkes geschehen. An dieser Grundüberzeugung halten wir fest, auch wenn der Rest des Hauses das anders sieht. Vielen Dank. Beifall: AfD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die CDU/CSU darf ich Carl-Philipp Sassenrath das Wort erteilen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
CA Carl-Philipp Sassenrath Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie lösen wir Streitigkeiten in unserem Land? Das ist die Frage, die über diesem Gesetzentwurf steht. Nicht jeder Streit muss vor einem staatlichen Gericht enden; aber jeder Streit braucht einen verlässlichen Weg zu einer Entscheidung. Wer sich auf ein Schiedsverfahren verständigt, wählt einen anderen Weg mit einer verbindlichen Entscheidung. Darum …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie lösen wir Streitigkeiten in unserem Land? Das ist die Frage, die über diesem Gesetzentwurf steht. Nicht jeder Streit muss vor einem staatlichen Gericht enden; aber jeder Streit braucht einen verlässlichen Weg zu einer Entscheidung. Wer sich auf ein Schiedsverfahren verständigt, wählt einen anderen Weg mit einer verbindlichen Entscheidung. Darum geht es hier. Ja, Recht zu sprechen, wo Beteiligte ihre Konflikte nicht selbst auflösen können, ist Aufgabe des Staates. Deswegen haben wir einen Pakt für den Rechtsstaat beschlossen und reformieren die Verfahrensordnung. Wir stärken die Fähigkeit unseres Staates, Recht zu sprechen und Konflikte zu lösen. Gleichzeitig wollen wir die Eigenständigkeit der Streitbeilegung stärken. Ein starker Rechtsstaat lässt den Parteien Raum, ihre Konflikte eigenverantwortlich und rechtssicher entscheiden zu lassen. Deswegen modernisieren wir die Rahmenbedingungen für Schiedsverfahren. Das Schiedsverfahrensrecht regelt, unter welchen Bedingungen diese Verfahren zustande kommen, durchgeführt und ihre Entscheidungen umgesetzt werden. Diese Bedingungen, diesen Rahmen, modernisieren wir. Dazu drei Kernpunkte: Erstens: Zur Einigung, den Weg zu einem Schiedsverfahren zu öffnen. Schiedsvereinbarungen müssen dokumentiert sein – nicht per Brieftaube, aber so, dass Rechtssicherheit besteht. Wir sollten im Bereich der Schiedsverfahren der Vertragsfreiheit den Vorrang geben. Zweitens: Zur Durchführung der Schiedsverfahren. Recht besteht aus Sprache. Nicht die ganze Welt spricht Deutsch. Aber wir möchten Investitionen in unsere Wirtschaft und in unseren Standort aus aller Welt anziehen. Das ist doch im nationalen Interesse. Wer internationale Streitigkeiten in Deutschland entscheiden lassen will, soll daher nicht an der Verfahrenssprache scheitern. Deshalb ermöglichen wir englischsprachige Schiedssachen vor den Commercial Courts an den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Wirtschaft handelt digital und weltweit. Da dürfen Schiedsverfahren nicht in der Papierwelt stehen bleiben. Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche schaffen zeitgemäße Möglichkeiten. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Drittens: Zur Umsetzung von Schiedssprüchen. Eine Entscheidung muss am Ende auch durchgesetzt werden können. Denn Rechtssicherheit besteht nicht nur darin, recht zu bekommen, sondern auch darin, dass dieses Recht tatsächlich Realität wird. Deswegen wollen wir die Durchsetzbarkeit auch ausländischer schiedsgerichtlicher Eilmaßnahmen stärken. Zugleich wollen wir den Rechtsschutz stärken, wenn schwerwiegende Fehler korrigiert werden müssen. Auch das zählt dazu, wenn wir Streit auf einem verlässlichen Weg zu einer Entscheidung führen möchten. Meine Damen und Herren, die Frage ist eben auch: Wie lösen wir Streitigkeiten in unserem Land? Schiedsverfahren selbst sind nämlich ein Wirtschaftsfaktor. Staaten auf der ganzen Welt versuchen, attraktiv für Schiedsverfahren zu sein. Gute Streitbeilegung ist Standortpolitik. Investitionen brauchen Verlässlichkeit. Wer in Deutschland investiert, muss darauf vertrauen können, dass Streitigkeiten fair und verbindlich entschieden werden können. Deutschland soll nicht nur ein guter Ort sein, um Verträge zu schließen, sondern eben auch ein guter Ort, um Streitigkeiten aus diesen Verträgen zu lösen. „Streitbeilegung made in Germany“ ist ein Gütesiegel und soll es bleiben. Deswegen modernisieren wir das Schiedsverfahrensrecht und fügen damit dem großen Bild der Modernisierung unseres Landes und der Stärkung unserer Wirtschaft einen weiteren Mosaikstein hinzu. In diesem Sinne sehen wir den gemeinsamen Beratungen entgegen. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Wir hören für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen. Beifall: Grüne
DR Dr. Till Steffen Grüne rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum schreibt ein Unternehmen in Seoul oder Taipeh in einen internationalen Vertrag: „Es gilt deutsches Recht. Schiedsort ist Frankfurt.“? Das ist die eigentliche Frage hinter diesem Gesetzentwurf. Der vorliegende Entwurf ist richtig und gut; er lag ja schon seit 2024 in ähnlicher Form auf dem Tisch. Aber insgesamt ist die Bearbeitung dieses Themas viel …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum schreibt ein Unternehmen in Seoul oder Taipeh in einen internationalen Vertrag: „Es gilt deutsches Recht. Schiedsort ist Frankfurt.“? Das ist die eigentliche Frage hinter diesem Gesetzentwurf. Der vorliegende Entwurf ist richtig und gut; er lag ja schon seit 2024 in ähnlicher Form auf dem Tisch. Aber insgesamt ist die Bearbeitung dieses Themas viel zu ambitionslos; denn dieser Gesetzentwurf ist nur ein kleiner Baustein in einer Gesamtstrategie für den internationalen Rechtsstandort. Im Kontext der geopolitischen Lage sprechen wir oft von „like-minded partners“. Das tun natürlich auch Unternehmen. Wer heute einen langfristigen Vertrag schließt, der fragt: Welches Recht ist berechenbar? Welches Gericht ist auf Dauer unabhängig? In Staaten wie zum Beispiel Japan oder Südkorea, aber auch Taiwan ist das Zivilrecht maßgeblich vom BGB geprägt. Juristinnen und Juristen denken dort in unseren Kategorien. In diese Region reist die Bundesregierung ja auch ständig mit Wirtschaftsdelegationen; auch der Bundeskanzler hat Reisen in diese Region angekündigt. Aber wer wirbt denn bei dieser Gelegenheit für das deutsche Recht? Es gab mal eine Bundesjustizministerin, nämlich Brigitte Zypries, die zusammen mit der Anwaltschaft, den Notariaten und dem Richterbund das Bündnis „Law – Made in Germany“ ins Leben gerufen hat. Denn – richtige Erkenntnis dahinter – der Rechtsstandort verkauft sich nicht von selbst. Deswegen braucht es jemanden, der die Werbetrommel rührt. Beifall: Grüne Was fehlende Werbung bedeutet, das zeigen die Zahlen. Bei den jetzt neu eingerichteten Commercial Courts an den Oberlandesgerichten gab es im ersten Jahr gerade mal 16 Verfahren. Das ist wirklich ein Witz. Es fehlt auch an Handwerkszeug. Englisch im Gerichtssaal hilft wenig, wenn das Recht selbst nicht auf Englisch zugänglich ist. Das hat ein Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in dieser Woche herausgearbeitet. Es gab in der Tat mal Bemühungen, das deutsche Recht ins Englische zu übersetzen. Auf der Website des BMJV findet sich dazu auch etwas. Aber die letzte Fassung des BGB ist aus dem Jahr 2021. Die Sache ist also ganz schön eingeschlafen. Noch schlimmer ist es bei der Zivilprozessordnung. Der letzte Stand, den wir in englischer Sprache mit offizieller Übersetzung anbieten, ist aus dem Jahr 2013. Das betrifft also die beiden zentralen Gesetzeswerke, auf die es in den Verfahren ankommt. Die Schweiz hält alle ihre Gesetze in einer aktuellen englischen Fassung bereit. Das sollten wir auch tun. Und: Wer Englisch vor Gericht will, der muss auch sozusagen das Recht auf Englisch liefern. Bei den Commercial Courts – wir haben es gesehen – hat sich der Bundesgerichtshof mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, auch auf Englisch zu verhandeln. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Wann denn?« Das letzte Wort wollte er auf Deutsch haben. ↳ Fabian Jacobi (AfD): »Guter BGH!« Das ist ein fatales Signal, wenn wir überzeugend für den Rechtsstandort werben sollen. Die Deutsche Institution für die Schiedsgerichtsbarkeit sagt es ganz deutlich: Jeder Sprachbruch entwertet das Angebot. Wir brauchen einen richtigen Sprung, statt nur eines Trippelschritts: erstens laufend aktualisierte englische Fassungen der zentralen Gesetze mit einheitlicher Terminologie, zweitens wieder eine engagierte Standortkampagne. Das Bündnis für das deutsche Recht muss neu belebt werden, das deutsche Recht muss auf jeder Delegationsreise nach Asien mitgenommen werden. Und wir brauchen drittens mehr Mut im Gesetz, selbst dort Englisch zuzulassen, wo die Länder das können und wollen, so wie es der Bundesrat verlangt.
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Würden Sie eine Zwischenfrage aus der Union zulassen?
DR Dr. Till Steffen Grüne rede Im Protokoll ↗
Jetzt habe ich noch einen Satz, das lohnt nicht mehr. Das kann ja gleich noch erwidert werden. – Deswegen sage ich: Unser Recht, das gehört zu den besten Exportgütern, die wir haben. Lassen Sie es uns auch entsprechend behandeln. Vielen Dank. Beifall: Grüne
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Dann darf ich das Wort erteilen für die Fraktion Die Linke Aaron Valent. Beifall: Linke
AA Aaron Valent Linke rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung will Schiedsverfahren modernisieren; das ist ja erst einmal ganz gut. Es bedeutet hier vor allem digitale Verhandlungen. Doch Digitalisierung darf wie immer kein Selbstzweck sein; nein, Digitalisierung muss genau den Menschen dienen, die täglich mit ihr arbeiten müssen. Und genau hier hat das Gesetz leider ein, zwei Schwächen. Stellen Sie sich zum …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung will Schiedsverfahren modernisieren; das ist ja erst einmal ganz gut. Es bedeutet hier vor allem digitale Verhandlungen. Doch Digitalisierung darf wie immer kein Selbstzweck sein; nein, Digitalisierung muss genau den Menschen dienen, die täglich mit ihr arbeiten müssen. Und genau hier hat das Gesetz leider ein, zwei Schwächen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, eine Zeugin wird per Video zugeschaltet. Die Verbindung ist mal instabil, der Ton setzt aus, man vergisst, das Mikrofon stumm zu schalten, mehrere Personen reden gleichzeitig, irgendwo läuft eine Katze durchs Bild. Das mag jetzt witzig sein, ist aber eine Situation, die spätestens seit Corona jeder kennt. Aber in einem Gerichtsverfahren sind solche kleinen Internetprobleme fatal. Wenn bei einer Videoverhandlung einzelne Wörter verloren gehen oder Aussagen falsch verstanden werden, kann das erhebliche Folgen für die Entscheidung eines Schiedsgerichts haben. Und damit wird aus einem kleinen, vielleicht witzigen technischen Problem ein echtes Problem der Rechtssicherheit. Denn eins ist klar: Die Rechte von Menschen können nur dann wirksam wahrgenommen werden, wenn die einzelnen Aussagen auch richtig verstanden und aufgenommen werden. Und das wird gerade wieder diejenigen treffen, die sowieso nie gehört werden: Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen. Gerade, wer kein Deutsch spricht, muss sich nämlich darauf verlassen können, dass seine Aussagen richtig übersetzt werden. Beifall: Linke Aber in diesem Gesetz der Bundesregierung werden ganz neue Hürden geschaffen. Menschen ohne Deutschkenntnisse werden es noch schwerer haben, an ihr Recht zu kommen, und das ist für uns so nicht hinnehmbar. Beifall: Linke ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die dürfen ja jetzt wieder Englisch sprechen!« Ministerin Hubig, Sie wollen ja Verfahren beschleunigen und Geld sparen. Aber das darf für uns nicht auf Kosten der Qualität der Verfahren selbst gehen, dafür brauchen wir auch endlich technische Standards. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Standards werden nämlich ernsthaft zum Problem für Übersetzerinnen und Übersetzer. Schlechte Tonqualität ist hier nicht einfach witzig, schlechte Tonqualität bedeutet ernsthafte gesundheitliche Folgen. Plötzliche Lautstärkespitzen und Störgeräusche können das Gehör von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nachhaltig beschädigen. ↳ Tobias Matthias Peterka (AfD) Für uns ist deswegen ganz klar: Wer Verfahren digitalisieren will, muss sicherstellen, dass niemand benachteiligt wird. Wir brauchen verbindliche technische Standards, wirksamen Gesundheitsschutz und klare Regeln darüber, wann Onlineverhandlungen überhaupt notwendig und geeignet sind. Denn eine schlechte Internetverbindung darf weder die Gesundheit der Übersetzer/-innen noch die Rechte der Beteiligten einschränken. Vielen Dank! Beifall: Linke ↳ AfD: »Und was ist mit den Katzen?«
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Christian Moser das Wort erteilen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
CH Christian Moser Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist sicher kein Blockbuster, das muss man sagen. – Ja okay, andere Ansichten sind auch vertretbar. – Aber es ist ein wichtiges Gesetz. Ich würde mich da insbesondere den Vorrednern anschließen und natürlich der Frau Ministerin, die das Gesetz schon in aller Ausführlichkeit vorgestellt hat. Wir machen etwas, um den …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist sicher kein Blockbuster, das muss man sagen. Heiterkeit: SPD (einzelne Abg.) Heiterkeit: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Daniel Rinkert (SPD): »Doch! Das liegt nur an der Art des Verkaufs!« – Ja okay, andere Ansichten sind auch vertretbar. – Aber es ist ein wichtiges Gesetz. Ich würde mich da insbesondere den Vorrednern anschließen und natürlich der Frau Ministerin, die das Gesetz schon in aller Ausführlichkeit vorgestellt hat. Wir machen etwas, um den Rechtsstandort Deutschland zu sichern. Wir digitalisieren die Schiedsverfahren, wir internationalisieren die Schiedsverfahren, und wir sorgen für mehr Transparenz. Insbesondere die englischsprachigen Dokumente ohne Übersetzung sind ein Zeitgewinn. Wir wollen die Commercial Courts, die wir zusammen mit den Ländern geschaffen haben, jetzt weiter stärken und die Transparenz von Schiedsverfahren, insbesondere was die Sondervoten von Schiedsrichtern angeht, verbessern. Insgesamt ist es, glaube ich, eine gute Sache. Es spricht auch für den Kurs der Bundesregierung – gerade was die Videoverhandlungen und die digitalen Formate angeht –, dass wir hier besser werden. Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe bei dem Einwurf der Linken: Da wird jetzt so getan, als seien alle Verfahren Schiedsverfahren. Wir haben immer noch die staatlichen Gerichte, und wir wollen auch die staatlichen Gerichte fördern. Deswegen machen wir eine ZPO-Reform, auch um den Zugang zum Recht zu verbessern. Ich glaube, dass wir uns da nicht gegenseitig kannibalisieren, wenn wir die Schiedsverfahren jetzt auf Englisch machen. Und da auch noch ein kurzer Wink an die AfD: Wir wollen ja gerade, dass unser Standort weltweit attraktiv ist. Wir sind die drittgrößte Volkswirtschaft dieser Welt, und wir wollen, dass der Rechtsstandort Deutschland dem auch gerecht wird. Dafür brauchen wir auch die Verfahren hier im Land. Deswegen ist die englische Sprache auch besonders wichtig, und ich glaube, wir nehmen da den staatlichen Gerichten und der Rechtssprache Deutsch nichts weg. Da zeigt sich auch leider hier wieder: Sie von der AfD sind im 19. Jahrhundert stehen geblieben. Ich bin froh, dass wir jetzt im 21. Jahrhundert sind und dass wir das jetzt weiter vorantreiben. Darum gehen wir das weiter an! Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die SPD-Fraktion darf ich Daniel Rinkert das Wort erteilen. Beifall: SPD
DA Daniel Rinkert SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was haben Schützen-, Angel- und Sportvereine mit international agierenden Großkonzernen gemeinsam? Richtig, sie haben mitunter erheblichen Einfluss auf unseren Alltag. Aber nicht nur das: Beide können vereinbaren, dass ihre Konflikte unter Mitgliedern oder Vertragspartnern nicht vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern vor einem privaten Schiedsgericht. Sowohl …
Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was haben Schützen-, Angel- und Sportvereine mit international agierenden Großkonzernen gemeinsam? Richtig, sie haben mitunter erheblichen Einfluss auf unseren Alltag. Aber nicht nur das: Beide können vereinbaren, dass ihre Konflikte unter Mitgliedern oder Vertragspartnern nicht vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern vor einem privaten Schiedsgericht. Sowohl die Richter als auch die Verfahrensregelung zur Streitbeilegung können sie dort selbst bestimmen. Aber das geschieht natürlich nicht im rechtsfreien Raum, sondern im 10. Buch der Zivilprozessordnung. Das gibt den Rechtsrahmen für die Durchführung von Schiedsverfahren vor und wird mit diesem vorgelegten Entwurf grundlegend reformiert und neu geordnet. Wir haben das seit 1997 nicht mehr gemacht – die Ministerin hat es eben gesagt –, und ich denke, es ist jetzt die Zeit dazu. Um das Schiedsverfahren mit dem Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kompatibler zu machen, wird die Durchführung der Schiedsverfahren als Videoverhandlung vereinfacht, und wir werden auch dafür sorgen, dass die Erlassung des Schiedsspruchs in elektronischer Form möglich ist. Schiedsverfahren – das haben wir eben auch schon gehört – können außerdem zukünftig komplett in englischer Sprache durchgeführt werden. Der Kollege Moser hat gesagt, wie wichtig das auch für Deutschland als einen attraktiven Wirtschaftsstandort ist. Denn es ist wichtig, dass zum Beispiel die Dokumente, die momentan noch übersetzt werden müssen, zukünftig auch in englischer Sprache vorgelegt werden können. Das spart nicht nur Zeit, sondern eben auch Geld. Wir tragen damit dazu bei, dass internationale Handelsbeziehungen vorwiegend auf Englisch stattfinden, und es ist ganz wichtig, dass wir hier dann auch den nächsten Schritt gehen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Es ist also eben doch ein Blockbuster. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, alles in allem holt der vorgelegte Entwurf das Schiedsverfahren nicht nur aus den 90er-Jahren in die Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts zurück, sondern mit ihm wird auch das Ziel bekräftigt, Deutschland als Ort für internationale Streitbeilegung zu stärken. Und in diesem Sinne freue ich mich auf die gemeinsamen Gespräche mit der Union, lieber Christian, lieber Carl-Philipp, das wird sicherlich sehr gut werden. Schönen Feierabend! Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Sebastian Steineke. Beifall: Union
SE Sebastian Steineke Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein modernes Rechtssystem muss unter anderem zweierlei leisten: Es muss verlässlich sein, und es muss mit der Zeit gehen. Darum geht es bei der Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, der ersten nach nun inzwischen fast 30 Jahren. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine wichtige Ergänzung, kein Ersatz der staatlichen Justiz. Sie ermöglicht es, Streitigkeiten insbesondere im Wirtschaftsverkehr – …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein modernes Rechtssystem muss unter anderem zweierlei leisten: Es muss verlässlich sein, und es muss mit der Zeit gehen. Darum geht es bei der Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, der ersten nach nun inzwischen fast 30 Jahren. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine wichtige Ergänzung, kein Ersatz der staatlichen Justiz. Sie ermöglicht es, Streitigkeiten insbesondere im Wirtschaftsverkehr – wir haben es gehört – flexibel und effizient beizulegen. Damit sie diese Aufgabe aber erfüllen kann, müssen ihre rechtlichen Rahmenbedingungen den heutigen Anforderungen entsprechen. Wir wollen ein Schiedsverfahrensrecht, das schneller, digitaler und international wettbewerbsfähiger ist. Ein besonders wichtiger Schritt für uns ist dabei die Digitalisierung des Verfahrens. Künftig sollen Videoverhandlungen ausdrücklich ermöglicht werden. Das ist mehr als eine technische Neuerung – wir kennen das ja aus dem Zivilrecht schon –: Es spart auch Reisezeit, reduziert Kosten und erleichtert die Teilnahme von Parteien, Sachverständigen und Schiedsrichtern aus unterschiedlichen Ländern. Auch die Schiedssprüche sollen künftig vollständig elektronisch erstellt und mit einer elektronischen Signatur verbunden werden können. Damit vermeiden wir unnötige Medienbrüche und aufwendige Formalitäten. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung, um Verfahren einfacher und effizienter zu gestalten. Ein zweiter Schwerpunkt – wir haben es vom Kollegen Moser oder vom Kollegen Rinkert schon gehört – ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Rechtsstandorts. Wenn wir wollen, dass internationale Unternehmen ihre Streitigkeiten in Deutschland austragen können und dann auch hier investieren, müssen wir ihnen dafür attraktive Bedingungen bieten. Beifall: Union Beifall: SPD Dazu gehört, englischsprachige Verfahren vor spezialisierten Commercial Courts zu ermöglichen und Übersetzungserfordernisse abzubauen. Das stärkt nicht nur die Schiedsgerichtsbarkeit, das stärkt auch Deutschland als Rechts- und Wirtschaftsstandort. Natürlich werden wir im parlamentarischen Verfahren auch prüfen, wo es noch Ergänzungsbedarf gibt. Dazu gehört die Frage, ob ein Eilschiedsrichter bei besonders dringenden Fällen zusätzliche Möglichkeiten schaffen könnte. Unser Ziel ist klar Wir wollen bewährte Strukturen erhalten und zugleich dort modernisieren, wo es Verfahren schneller, einfacher und leistungsfähiger macht. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein sinnvoller Schritt. Wir stärken die Rechtssicherheit, nutzen die Chancen der Digitalisierung und machen den Rechtsstandort Deutschland fit für die Anforderungen des internationalen Wirtschaftsverkehrs. Vielen Dank und ein schönes Wochenende! Beifall: Union Beifall: SPD