Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Als ich 2021 begonnen habe, mich hier im Parlament mit digitalen Identitäten zu beschäftigen, diskutierten wir über europäische Verordnungen, technische Standards und mögliche Architektur. Und heute schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Infrastruktur, die Bürger, Unternehmen und Verwaltung miteinander verbindet. Wir schaffen dabei nicht einfach nur eine neue App; …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Als ich 2021 begonnen habe, mich hier im Parlament mit digitalen Identitäten zu beschäftigen, diskutierten wir über europäische Verordnungen, technische Standards und mögliche Architektur. Und heute schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Infrastruktur, die Bürger, Unternehmen und Verwaltung miteinander verbindet. Wir schaffen dabei nicht einfach nur eine neue App; wir schaffen ein Stück digitale Infrastruktur für unser Land. Das haben wir auch Digitalminister Karsten Wildberger und seinem Haus zu verdanken. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) In der ersten Lesung habe ich darüber gesprochen, was digitale Identitäten im Alltag ermöglichen könnten, und heute geht es darum, was wir als Gesetzgeber dafür getan haben. Denn eine Wallet allein ist noch keine Staatsmodernisierung. Sie muss auch konkret genutzt werden. Aber dazu muss es eben erst den Fortschritt im Gesetzblatt geben und dann im Alltag. In den parlamentarischen Beratungen haben wir an vier entscheidenden Stellen nachgebessert. Erstens. Wir machen die Nachweise schneller verfügbar. Eine Wallet ist nur so gut wie die Nachweise in ihr: Führerschein, Bildungsabschluss, berufliche Berechtigung. Deshalb muss der Bund jetzt schon in einem Jahr alle Nachweise auch digital vorlegen. Ursprünglich waren zwei Jahre geplant. Das ist jetzt schon ein sehr konkreter Fortschritt, den wir hier für die Bürger erreicht haben. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Zweitens. Wir stärken Selbstbestimmung und Datenschutz. Denn es ist doch klar: Daten sollen ja nur dort fließen, wo sie auch wirklich für einen Anwendungsfall benötigt werden. Technologien wie die selektive Offenlegung von Datenpunkten wie beispielsweise: „Ist jemand über 18?“, der sogenannte Null-Wissen-Beweis oder auch die Pseudonymitätsfunktion sind entscheidende Funktionalitäten der Wallet, die unser aller Sicherheit im Netz erhöhen. Das Versenden und Teilen von eingescannten Dokumenten oder Unterschriften hat damit perspektivisch endlich ein Ende. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Aber wir wissen und verstehen, dass es große Sorgen gibt, ob die Daten eben auch immer sicher sind. Wir haben das in den Beratungen noch mal sehr intensiv gemeinsam geprüft, mit dem Kollegen Parsa Marvi, und auch die Bedeutung des Datenschutzes noch mal zusätzlich herausgestellt. Nutzerinnen und Nutzer können der Aufnahme ihres Lichtbilds in die Wallet künftig ausdrücklich widersprechen. Auch die Datensparsamkeit bei der Registrierung vertrauender Beteiligter haben wir in der Gesetzesbegründung gestärkt. Aber ich will auch noch etwas genauer auf die Frage der Freiwilligkeit der Nutzung der Wallet eingehen, die ja doch von einigen hier im Raum infrage gestellt wird. Die Behauptung, die Nutzung der Wallet werde zwangsläufig zur Pflicht, überzeugt mich nicht. Die europäische Verordnung schreibt ihre Freiwilligkeit ausdrücklich vor. Wer die Wallet nicht nutzt, darf deshalb nicht benachteiligt werden. Bestehende Identifizierungsmöglichkeiten bleiben erhalten. Um mal ein Bild aus der analogen Welt zu geben: Wenn wir eine neue Autobahn bauen, dann heißt das doch auch nicht, dass wir die bisher genutzte Landstraße sperren. Die Menschen werden die neue Straße nutzen, wenn es ihnen Vorteile bringt. Aber niemand zwingt sie. Die Logik des AfD-Antrags richtet sich in dieser Hinsicht gegen den Fortschritt. Um im Bild zu bleiben: Sie setzen da weiter auf die Postkutsche, anstatt Bürgern und Unternehmen die Möglichkeit zur Nutzung der digitalen Brieftasche zu geben. Da sind Sie meines Erachtens echte Fortschrittsverweigerer. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Rebecca Lenhard (Grüne) Unser Ziel ist es, die Wallet so nützlich, sicher und einfach zu machen, dass die Menschen sie aus Überzeugung verwenden. Nicht durch Zwang, sondern durch echten Mehrwert. Natürlich muss das am Ende auch laufend überprüft werden, gar keine Frage. Drittens. Wir haben die Verantwortung klar geregelt. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir die Zuständigkeiten allgemein und ganz speziell des Orchestrators Common Codes geschärft. Es muss eben klar sein, wer wofür zuständig ist. Und viertens. Wir haben die Experimentierklausel noch besser gestaltet. Mit der Experimentierklausel ermöglichen wir die agile Weiterentwicklung der d-you-Wallet. Ich begrüße das sehr. Zugleich haben wir aber im Prozess die parlamentarische Kontrolle gestärkt, um zumindest im Blick zu behalten, was hier passiert. Also: Innovationen durch Freiräume und angemessene Kontrolle. Wir müssen aber auch offene Herausforderungen ehrlich benennen. Eine Lücke ist die pseudonyme Nutzung. Deshalb fordern wir in unserer Entschließung, diese Funktion nach dem ersten Roll-out zu priorisieren und zeitnah bereitzustellen. Auch müssen die umfangreichen gesetzlichen Auflagen im Datenschutz praktisch umgesetzt werden. Das wird eine spannende Aufgabe für das BMDS und die Aufsichtsbehörden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben als Gesetzgeber unseren Beitrag geleistet, wir haben geliefert. Vielen Dank für die wirklich sehr konstruktiven Verhandlungen an Parsa Marvi, Johannes Schätzl, Ralph Brinkhaus, auch an das Haus BMDS! Jetzt muss auch die Umsetzung geliefert werden. Dafür braucht es drei Dinge: Erstens müssen die zugesagten Funktionen pünktlich und zuverlässig bereitstehen. Zweitens müssen die Nachweise tatsächlich verfügbar sein. Und drittens müssen Behörden und Unternehmen sie auch akzeptieren. Also, da kommt jetzt eine Menge Arbeit auch auf das Haus zu. In Dresden arbeiten wir bereits daran, digitale Nachweise im kommunalen Alltag nutzbar zu machen. Da müssen wir auch weiterdenken: zur Business Wallet, zu grenzüberschreitenden Anwendungen, zur Digitalisierung der Sozialverwaltung. Aber woran messen wir am Ende in einem Jahr den Erfolg? Ganz einfach: wenn die Wallet genutzt wird. Nicht die Technik entscheidet über den Erfolg, sondern der Nutzen für die Menschen. Dafür schaffen wir heute die Voraussetzungen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)