Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
Tagesordnungspunkt 17 · 21/86 · 25. Juni 2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich bei mir zu Hause im Kreis Viersen mit meinem Landrat, meinen Bürgermeistern oder mit Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen rede, dann höre ich immer wieder dasselbe: Wir wollen gestalten. Wir wollen schneller planen, einfacher genehmigen, digitaler arbeiten, den Bürgerservice verbessern und Dienstleister für unsere Unternehmen …
Der Redner wirbt für das Bundeserprobungsgesetz, das Kommunen und Behörden mehr Freiräume bieten soll, um von starren Bundesregeln abweichen und Verwaltungsverfahren durch Erprobungen zu vereinfachen und zu digitalisieren.
Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Reallabore sind keine neue Idee. In Form von Experimentierklauseln sind sie in einzelnen Fachgesetzen bereits Teil von Innovationsprozessen. Was aber seit Jahren fehlt, ist ein allgemeiner, rechtssicherer Rahmen für Reallabore und regulatorisches Lernen. Genau daran soll das Bundeserprobungsgesetz in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung ansetzen. Das Ziel ist richtig: Deutschland braucht mehr Experimentierwillen, weniger Stillstand …
Der Redner bewertet den Gesetzentwurf zu Reallaboren als verbessert durch die Aufnahme von AfD-Kritikpunkten, kritisiert jedoch scharf das zeitnahe Verfahren der Regierungsfraktionen und warnt vor verbleibenden Bürokratiefallen sowie ideologischem Missbrauch durch NGOs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wir wollen Deutschland weiter nach vorne bringen, und dazu braucht es Investitionen in die Infrastruktur, aber auch in Schulen, Universitäten und somit in die Zukunft Deutschlands. Wir wollen durch Innovationen und Forschung weiter vorankommen. Nur wenn wir kluge Köpfe fördern, neue Technologien testen, den Freiraum schaffen und Technologien auf den Markt bringen, …
Die Rednerin befürwortet das Bundeserprobungsgesetz als zentrales Instrument zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland, indem es klare Rahmenbedingungen für Erprobungen schafft und Erkenntnisse aus Reallaboren durch verkürzte Fristen schneller in die Gesetzgebung überführt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Staat, auch unser Staat, muss Innovationen ermöglichen, statt immer erst mal abzuwarten und Bedenken anzumelden. Gerade vor dem Hintergrund andauernder Krisen und neuer Herausforderungen ist das längst überfällig. Überall dort, wo Regulierung dem technologischen und dem gesellschaftlichen Fortschritt hinterherläuft, brauchen wir die Möglichkeit zur Erprobung unter realen Bedingungen. …
Der Redner unterstützt die Einführung von Reallaboren zur Innovationsförderung, kritisiert jedoch den Änderungsantrag der Koalition scharf wegen einer zu engen Definition von Innovation und des Fehlens von Regelungen zur Überführung erfolgreicher Erprobungen in Gesetze, weshalb die Fraktion sich der Stimme enthält.