Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Tagesordnungspunkt 18 · 21/77 · 7. Mai 2026
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein von der Bundesregierung vorgelegtes Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare soll der Bundestag gleich beschließen. Das wird auch reibungslos gelingen; denn voraussichtlich wird keine Fraktion gegen das Gesetz stimmen. Es enthält also kaum etwas ernstlich Kontroverses. Inhaltlich ergänzt es ein …
Der Redner erklärt, dass sich die AfD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten wird, da das Gesetz lediglich die elektronische Kommunikation zwischen Behörden regle und für Bürger vorteilhaft sei. Eine Zustimmung unterbleibe jedoch, weil die festgelegte Kommunikation über das ELSTER-Portal aus Sicht der AfD unnötig fehleranfällig ist und dieser Mangel im Gesetz nicht behoben wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jährlich werden rund 1 Million Immobilienverträge notariell beurkundet; doch der Vollzug erfolgt immer noch überwiegend in Papierform und auf dem Postweg. Das verzögert Verfahren, verursacht Mehraufwand und führt vor allen Dingen zu Medienbrüchen. Sinn und Zweck des Gesetzes ist daher klar: Wir wollen den bürokratischen Vollzug von Immobilienverträgen …
Der Redner wirbt für die Unterstützung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen zur Digitalisierung des Immobilienvertragsvollzugs und betont, dass dieser den ursprünglichen Gesetzentwurf in vier zentralen Punkten verbessert, um Bürokratie abzubauen und Rechtseinheitlichkeit zu schaffen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmung hier gleicht einer notariellen Beurkundung. Deswegen sage ich mal ganz schnell, was zu diesem Gesetzentwurf zu sagen ist. An die Koalition ein Lob. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist ein guter Entwurf. Sie haben in der öffentlichen Anhörung darauf gehört, was die Expertinnen und Experten gesagt haben. Sie haben das umgesetzt. …
Benner lobt den Gesetzentwurf als gelungenes Beispiel pragmatischer Politik und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an. Er fordert die Regierung auf, diese Herangehensweise als Vorbild für die übergreifende Staatsmodernisierung zu nehmen.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf verfolgt ein absolut nachvollziehbares Ziel: Abläufe rund um Immobilienverträge sollen digitalisiert, Verfahren beschleunigt, und die Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung soll vereinfacht werden. Eigentlich erst mal ganz cool. Aber Digitalisierung alleine macht noch keine gute Politik. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Wem nützt diese Digitalisierung, und wer bleibt dabei …
Der Redner anerkennt das Ziel der Digitalisierung von Immobilienverträgen, kritisiert jedoch fehlende soziale und datenschutzrechtliche Sicherungen. Er argumentiert, dass der Gesetzentwurf digitale Exklusion fördere und Chancen zur Markttransparenz verfehle, weshalb die Fraktion sich der Stimme enthält.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Valent, ich durfte ja Ihren Ausführungen schon im Rechtsausschuss lauschen. Diesmal habe ich ganz besonders gut zugehört, weil ich beim ersten Mal noch an eine zufällige Themaverfehlung dachte. Jetzt ging es plötzlich um soziale und gesundheitliche Folgen beim Vollzug von Immobilienverträgen. Also diesen thematischen Schwung musste man erst mal hinbekommen. …
Dr. Konrad Körner verteidigt das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen als konkrete, modernisierende Maßnahme, die Medienbrüche abbaut und Verwaltungskosten senkt. Zuvor polemisiert er gegen die Einwände der Linkspartei, die er als sozialistisch und realitätsfremd darstellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf ist Ausdruck der beschleunigten Digitalisierungsbemühungen in der Justiz. Die AfD-Fraktion begrüßt diese Bestrebungen ausdrücklich; das haben wir bereits mehrfach gesagt. Ich möchte allerdings abermals darauf hinweisen, dass der jeweilige technische Fortschritt nicht nur die Abläufe in den Behörden vereinfachen und beschleunigen darf. Vielmehr müssen positive Veränderungen auch für die …
Thomas Fetsch (AfD) begrüßt die Digitalisierung der Justiz, kritisiert jedoch, dass eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Notaren und Finanzbehörden fehlt. Er fordert, das Notarpostfach für Notare sowie für Rechtsanwälte und Steuerberater zu öffnen, und verweist dazu auf Anträge der AfD-Fraktion.