Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Transparenz ausgestalten - Effektivität sicherheitspolitischer Maßnahmen steigern

Tagesordnungspunkt 5 · 21/76 · 6. Mai 2026

AusländerDatenerhebungDeutscheDoppelte StaatsangehörigkeitGewaltkriminalitätKriminalitätKriminalstatistikMigrant
79
Reden
49
Redner:innen
17.443
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40
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94
Beifall
187
Meinungen
MA Martin Hess AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sicherheitslage in Deutschland ist desaströs. Daran kann auch ein leichter Rückgang der Gewalttaten im Jahr 2025 nichts ändern. Denn in wesentlichen Kernbereichen der Gewaltkriminalität haben wir weiterhin starke Anstiege zu verzeichnen. Bei Mord- und Totschlagsdelikten, schweren Sexualverbrechen und der Messerkriminalität steigen die Zahlen immer weiter an. Das bedeutet im Klartext: Diese Regierungskoalition schafft …
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sicherheitslage in Deutschland ist desaströs. Daran kann auch ein leichter Rückgang der Gewalttaten im Jahr 2025 nichts ändern. Denn in wesentlichen Kernbereichen der Gewaltkriminalität haben wir weiterhin starke Anstiege zu verzeichnen. Bei Mord- und Totschlagsdelikten, schweren Sexualverbrechen und der Messerkriminalität steigen die Zahlen immer weiter an. Das bedeutet im Klartext: Diese Regierungskoalition schafft keine Sicherheit in Deutschland, sondern verwaltet den weiteren Niedergang. Beifall: AfD Das ist völlig inakzeptabel. Der Bürger hat ein Recht auf Sicherheit, und das muss endlich umgesetzt werden. Wer die katastrophalen Zustände in unserem Land sieht, fragt sich unweigerlich: Warum ergreift denn die Regierung nicht endlich effektive Maßnahmen? Warum werden die Bürger nicht endlich geschützt? Die Antwort ist klar und eindeutig: Die SPD weigert sich aus ideologischen Gründen, und die Union ist zu schwach, weil sie von der SPD in dieser Koalition regelrecht vorgeführt wird. Für alle Bürger muss eines klar sein: Weder diese Regierungskoalition noch die Grünen oder die Linken werden die Sicherheit in Deutschland wiederherstellen.Beifall: AfD Nur eine politische Kraft will und kann das: die Alternative für Deutschland; denn Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Die SPD verweigert sich beharrlich, endlich die Realität zur Kenntnis zu nehmen und stimmt in den links-grün-roten Chor mit ein, der behauptet, die desolate Sicherheitslage habe rein gar nichts mit der illegalen Massenmigration zu tun. Dabei beweisen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik das glatte Gegenteil. Die Tatverdächtigenbelastungszahlen der Syrer und Afghanen sind bei der Gewaltkriminalität acht- bis neunmal höher als bei Deutschen, bei schweren Sexualdelikten sogar bis zu 14-mal höher. Aber das ist der SPD völlig egal, weil die Realität nicht zu ihrer Ideologie der Vielfalt passt. Deshalb verbreiten Sie auch fortwährend links-grün-rote Falschinformationen; ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Bingo!« man muss das so deutlich sagen. Die Bürger wollen aber genau das Gegenteil: Sie wollen mehr Wahrheit und Klarheit in der Migrations- und Sicherheitsdebatte, und genau dazu dient dieser Antrag. Wir sagen: Schluss mit links-grün-roten Desinformationskampagnen! Hören Sie endlich auf, die Bürger für dumm zu verkaufen! Beifall: AfD Dazu müssen in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Darstellungs- und die Erfassungsparameter geändert werden, um die tatsächlichen Auswirkungen der verfehlten Massenmigration auf unsere Sicherheit transparent, offen und vollumfänglich abzubilden. Bisher müssen die Tatverdächtigenbelastungszahlen für einzelne Nationalitäten und Geschlechter immer erst durch die AfD-Fraktion parlamentarisch erfragt werden. Unser Antrag fordert, diese zukünftig direkt in die PKS aufzunehmen, damit der Bürger auf einen Blick erkennt, wo das Hauptproblem der inneren Sicherheit liegt. Denn die Wahrheit ist: Gewalt in Deutschland hat zentral etwas mit Migration aus bestimmten Staaten, vor allem aus dem Nahen Osten und aus Afrika, zu tun, und das muss endlich klar dargestellt und ausgesprochen werden, und es muss entsprechend gehandelt werden. Beifall: AfD Außerdem ist die langjährige Forderung der AfD endlich umzusetzen, den Migrationshintergrund deutscher Täter in der PKS zu erfassen; denn durch die exzessive Einbürgerung von unter anderem Syrern und Afghanen und damit genau jener Nationalitäten, die eine hohe Kriminalitätsbelastung aufweisen, verschleiern die Altparteien statistisch die Folgen der illegalen Massenmigration für die Sicherheitslage in Deutschland. ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Wie sieht es denn aus mit rechtsextremen Taten in der Kriminalstatistik?« Sie versuchen damit, die Bürger über das wahre Kriminalitätsgeschehen in Deutschland zu täuschen, und diesen billigen Trick lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Beifall: AfD ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Sie müssen gegen Rechtsextreme vorgehen!« Liebe Bürger, wer maximale Transparenz in Deutschland herstellen will, wer Deutschland wieder sicher machen will, der stimmt den Maßnahmen dieses Antrages zu. (Abg. Luigi Pantisano [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Wer das nicht macht, der disqualifiziert sich als Sicherheitspolitiker, und Sie als Wähler sollten sich das bei der nächsten Wahlentscheidung ganz genau merken. Beifall: AfD

Der Redner kritisiert die Sicherheitspolitik der Regierung scharf und fordert eine Änderung der Polizeilichen Kriminalstatistik, um die Kriminalität von Migranten und den Migrationshintergrund von deutschen Tätern transparenter abzubilden.

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LU Luigi Pantisano Linke rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, dass Sie meine Zwischenintervention zulassen. – Der Beitrag eben ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum Polizistinnen und Polizisten in diesem Land ein großes Problem darstellen, wenn diese bei einer rechtsextremen Partei aktiv sind und hier entsprechende Thesen und Positionen vertreten. Aber zur Erinnerung, weil Ihnen die Sicherheit in diesem Land ja so wichtig ist: Sie sind eine …
Vielen Dank, dass Sie meine Zwischenintervention zulassen. – Der Beitrag eben ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum Polizistinnen und Polizisten in diesem Land ein großes Problem darstellen, wenn diese bei einer rechtsextremen Partei aktiv sind und hier entsprechende Thesen und Positionen vertreten. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Steht das im Handy?« ↳ AfD: »Das müssen Sie ablesen?« Aber zur Erinnerung, weil Ihnen die Sicherheit in diesem Land ja so wichtig ist: Sie sind eine der größten Sicherheitsgefahren in diesem Land. Ich erinnere Sie gerne daran: Bruno Fuchert aus München, AfD-Mitglied Ihrer Partei, ist wegen Volksverhetzung verurteilt.

Der Redner reagiert auf einen vorherigen Beitrag und argumentiert, dass Polizisten in rechtsextremen Parteien ein Sicherheitsproblem darstellen. Er bezeichnet die AfD als Sicherheitsgefahr und belegt dies mit dem Verweis auf ein AfD-Mitglied, das wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

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LU Luigi Pantisano Linke kurz Im Protokoll ↗
Das ist nicht so lang, es geht auch kurz.
LU Luigi Pantisano Linke kurz Im Protokoll ↗
Ich finde es wichtig, Frau Präsidentin, dass, wenn in diesem Saal hier rassistische Äußerungen getätigt werden, die Möglichkeit besteht, diesen zu widersprechen. Das muss dieses Hohe Haus aushalten. Wir müssen das ausräumen. Beifall: Linke Beifall: SPD Beifall: Grüne
LU Luigi Pantisano Linke rede Im Protokoll ↗
Wir wollen auch nicht mit Nebelkerzen vom eigentlichen Problem ablenken. Die AfD ist voller verurteilter Volksverhetzer und Steuerhinterzieher. Es geht auch um Körperverletzungen und viele andere Straftaten, die sie begehen. Wenn Ihnen die Sicherheit in diesem Land so wichtig ist: Was tun Sie, um gegen die Straftäter in Ihren eigenen Reihen vorzugehen, sowohl in Ihrer Fraktion, in Ihrer Partei und, …
Wir wollen auch nicht mit Nebelkerzen vom eigentlichen Problem ablenken. Die AfD ist voller verurteilter Volksverhetzer und Steuerhinterzieher. Es geht auch um Körperverletzungen und viele andere Straftaten, die sie begehen. Wenn Ihnen die Sicherheit in diesem Land so wichtig ist: Was tun Sie, um gegen die Straftäter in Ihren eigenen Reihen vorzugehen, sowohl in Ihrer Fraktion, in Ihrer Partei und, wenn Sie schon dabei sind, in Ihrer eigenen Gruppe der Polizisten in diesem Land, die bekannt sind für Racial Profiling und viele, viele StraftatenLachen: AfD ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Hier sitzen drei Polizisten!« gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte, die nicht weiß sind, nicht so sind wie Sie? Beifall: Linke ↳ AfD

Der Redner wirft der AfD vor, von eigenen strafrechtlichen Problemen abzulenken, und fordert sie auf, gegen Straftäter in ihrer Partei sowie gegen Racial Profiling in polizeilichen Reihen vorzugehen.

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MA Martin Hess AfD rede Im Protokoll ↗
Kollege, gestatten Sie mir zunächst die Bemerkung: Wer als Abgeordneter des Deutschen Bundestages nicht in der Lage ist, eine Zwischenintervention frei zu formulieren, der blamiert sich hier bis auf die Knochen. Dass Sie das, wie einige andere Ihrer Kollegen auch, ablesen müssen, ist an Peinlichkeit wirklich nicht mehr zu überbieten. Jetzt haben Sie hier allen Ernstes gesagt, dass Polizeibeamte in …
Kollege, gestatten Sie mir zunächst die Bemerkung: Wer als Abgeordneter des Deutschen Bundestages nicht in der Lage ist, eine Zwischenintervention frei zu formulieren, der blamiert sich hier bis auf die Knochen. Beifall: AfD ↳ Hakan Demir (SPD): »Sie lesen seit sechs Jahren ab!« ↳ Linke Dass Sie das, wie einige andere Ihrer Kollegen auch, ablesen müssen, ist an Peinlichkeit wirklich nicht mehr zu überbieten. Jetzt haben Sie hier allen Ernstes gesagt, dass Polizeibeamte in der AfD ein Problem für die innere Sicherheit wären. ↳ Luigi Pantisano (Linke): »Stimmt!« Herr Kollege, ich will Ihnen mal eines sagen: Im Gegensatz zu Ihnen habe ich als Polizeibeamter Sicherheit in Deutschland hergestellt. Beifall: AfD Ich habe auf der Straße die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt. Ich lasse mir von Leuten wie Ihnen nicht erzählen, dass ich eine Gefahr für die innere Sicherheit wäre. Das ist eine Unverschämtheit sondergleichen! Beifall: AfD ↳ SPD Und jetzt noch eines: Wir Polizeibeamte in der AfD sind die Speerspitze für die Gewährleistung von innerer Sicherheit in unserem Land. Lachen: Union (einzelne Abg.) Lachen: SPD (einzelne Abg.) Wenn es die AfD nicht gäbe, dann wären die Zustände in unserem Land noch viel desolater, noch viel schlechter. Diese Union reagiert doch nur deshalb, weil wir die Themen setzen. ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Viele Polizeibeamte schämen sich dafür!« ↳ Linke Wir sind diejenigen, die von Anfang gesagt haben: Wir dürfen die Grenzen nicht öffnen. Aber die waren noch im Tiefschlaf und haben „Jawoll“ gesagt und die Tore aufgemacht. Das ist doch die Wahrheit! Sie alle hier sind für die desolate Sicherheitslage in unserem Land verantwortlich, und wir als AfD sind die letzte Hoffnung für dieses Land. Das ist doch die Wahrheit! Beifall: AfD

Der Redner weist den Vorwurf zurück, dass Polizeibeamte in der AfD eine Gefahr für die innere Sicherheit seien, und stellt seine eigene Berufserfahrung als Beleg für seine Sicherheitsexpertise in den Vordergrund. Dabei stilisiert er die AfD als einzige Instanz, die die Sicherheitslage in Deutschland maßgeblich thematisiert und verbessert habe, während er der Union und anderen Fraktionen die Verantwortung für eine desolate Lage zuschreibt.

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FR Frederik Bouffier Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle uns allen, wieder ein bisschen durchzuatmen und zur Sache zurückzukommen. Worum geht es hier heute eigentlich konkret? Es geht um die Kriminalstatistik. Es gibt verschiedenste Dinge, die Sie gerne noch im Detail ausformuliert sehen wollen. Im Kern geht es Ihnen aber doch darum – und das haben Sie ja auch …
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle uns allen, wieder ein bisschen durchzuatmen und zur Sache zurückzukommen. Worum geht es hier heute eigentlich konkret? Es geht um die Kriminalstatistik. Es gibt verschiedenste Dinge, die Sie gerne noch im Detail ausformuliert sehen wollen. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Nicht nur im Detail!« Im Kern geht es Ihnen aber doch darum – und das haben Sie ja auch wieder zum Ausdruck gebracht –, ein Schwarz-Weiß-Bild zu zeichnen: Eigentlich sind an allem die Ausländer schuld. ↳ Derya Türk-Nachbaur (SPD): »Genau!« ↳ Sascha Lensing (AfD): »Nein, um die Realität abzubilden! Darum geht es!« Das ist im Übrigen genauso falsch, wie zu negieren, dass eine bestimmte Gruppe in der Statistik überrepräsentiert ist. Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land von einer ordentlichen, von einer seriösen Politik? Sie erwarten, dass wir Statistiken ernst nehmen, dass wir uns der Probleme, die sich daraus ergeben, annehmen und konkrete Maßnahmen daraus entwickeln. Und es ist schlicht falsch, Herr Kollege, wenn Sie dieser Bundesregierung vorwerfen, dass sie für die innere Sicherheit nichts tun würde. Es ging eben um das Thema Migration. Man kann ja unterschiedlicher Auffassung darüber sein, aber man kann nicht sagen, dass diese Bundesregierung untätig ist, allen voran der Innenminister Alexander Dobrindt, meine Damen und Herren. Beifall: Union Ich weiß nicht, inwieweit Sie verfolgen, was in dieser Woche hier noch im Plenum zu beschließen ist. Wir sprechen über weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit, zum Beispiel über den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Überall, wo die elektronische Fußfessel bislang zum Einsatz kommt, ist sie ein Erfolgsmodell; sie sorgt für mehr Sicherheit. Wir werden das deutschlandweit ausrollen, das ist auch der richtige Weg. Deswegen: Richtig so, dass das diese Woche kommt. Beifall: Union Beifall: SPD Meine Damen und Herren, vielleicht haben Sie es verfolgt: Das Kabinett war in der letzten Woche nicht untätig, und in der vorletzten Woche auch nicht, Stichwort „innere Sicherheit, Maßnahmen beschließen“. Wir haben über viele, viele Jahre intensiv gerungen um die IP-Adressen-Speicherung. Das ist auch mir persönlich ein sehr starkes Anliegen, weil es oftmals effektiv das einzige Mittel ist, um etwas gegen Kinderpornografie zu tun. Und wie sind Sie bislang bei dieser Thematik aufgestellt? Sie wollen das nicht. Sie tun so, als wären Sie hier der Hüter der Sicherheit, aber effektiv ducken Sie sich bei einem elementaren Thema weg. Sie sollten sich da ganz, ganz stark zurückhalten! Beifall: Union Beifall: SPD Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt ansprechen. In der letzten Woche wurde vom Kabinett auch die Erweiterung der digitalen Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Wir machen das doch nicht zum Spaß! Warum beschließen wir denn solche Maßnahmen? Es geht darum, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass sie den Gefahren und den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts effektiv und gut begegnen können. ↳ Union: »Genau!« Das betrifft die Organisierte Kriminalität, das betrifft den Terrorismus. Sie waren ja heute auch im Innenausschuss dabei; Sie wissen doch, worüber wir gesprochen haben. Es ist effektiv notwendig, dass wir dort weitere Maßnahmen ergreifen. Deswegen bin ich der Bundesregierung insgesamt – und ich sage das in aller Deutlichkeit: sowohl der Justizministerin als auch dem Innenminister – dankbar, dass sie das jetzt auf den Weg gebracht haben. Das sorgt für mehr Sicherheit in unserem Land. Beifall: Union Beifall: SPD Wir nehmen die Statistik ernst. Wir handeln. Das ist das, was es braucht für seriöse Politik. Auf dem Weg machen wir weiter. Schaufensteranträge wie den Ihren brauchen wir dafür nicht. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Beifall: Union Beifall: SPD

Bouffier wirft der AfD vor, ein Schwarz-Weiß-Bild bezüglich der Ausländerkriminalität zu zeichnen, betont aber gleichzeitig, dass eine Überrepräsentation in der Statistik nicht geleugnet werden dürfe. Er verteidigt die Sicherheitspolitik der Bundesregierung und verweist auf konkrete Maßnahmen wie den Einsatz der elektronischen Fußfessel, die IP-Adressen-Speicherung und erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse.

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DR Dr. Irene Mihalic Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die AfD ist die Polizeiliche Kriminalstatistik jedes Jahr ein Vorwand für Hetze gegen Menschen mit Migrationsgeschichte; das konnten wir eben wieder eindrucksvoll erleben. Dabei wird ausgeblendet, was die PKS tatsächlich ist: Die PKS erfasst Tatverdächtige, und nicht Täter. Sie bildet Anzeigeverhalten und polizeiliche Kontrolldichte ab, aber kein präzises Bild der Kriminalitätslage …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die AfD ist die Polizeiliche Kriminalstatistik jedes Jahr ein Vorwand für Hetze gegen Menschen mit Migrationsgeschichte; das konnten wir eben wieder eindrucksvoll erleben. Dabei wird ausgeblendet, was die PKS tatsächlich ist: Die PKS erfasst Tatverdächtige, und nicht Täter. Sie bildet Anzeigeverhalten und polizeiliche Kontrolldichte ab, aber kein präzises Bild der Kriminalitätslage in Deutschland. Wer sie politisch instrumentalisiert, schafft keine Sicherheit, sondern Misstrauen. Beifall: Grüne ↳ AfD: »Nee, ist alles unerheblich!« Und dieses Misstrauen schüren Sie auch mit Ihrem Antrag, Herr Hess. Für die AfD entscheidet nämlich nicht die Staatsangehörigkeit darüber, wer Deutscher ist, sondern die Abstammung.↳ Martin Hess (AfD): »Ernsthaft jetzt? Das ist Quatsch!« Und ich frage Sie: Soll ernsthaft ein Elternteil ohne deutschen Pass ausreichen, um Tatverdächtige anders einzusortieren? Das ist nicht rechtsstaatlich – das ist ideologisch, das ist biologistisch,Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) das ist gefährliche Ideologie in Reinform und damit das Gegenteil von Sicherheit.↳ Martin Hess (AfD): »Das ist doch die statistische Erfassung! Was reden Sie denn?« Wir müssen Kriminalität realitätsbasiert bekämpfen, mit Dunkelfeldforschung, mit Prävention, mit konsequenter Strafverfolgung und mit Opferschutz. Und ja, viele Menschen trauen sich nachts nicht auf die Straße und haben Angst vor Einbrüchen oder Gewalt. ↳ Luigi Pantisano (Linke): »Wegen der Polizisten!« Das dürfen wir auch nicht wegreden, und das müssen wir ernst nehmen. Aber Sicherheit entsteht eben nicht durch Schlagworte, sondern indem wir an den realen Problemen ansetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Bekämpfung von Armut, die Stärkung von Teilhabe, bessere Integration, Stadtentwicklung und vieles mehr. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD) Es ließe sich ein ganzer Strauß von Dingen anführen, die man mal dringend angehen müsste. Gleichzeitig gilt: Der Rechtsstaat muss schneller und sichtbarer handeln, mit effizienteren Verfahren und besser ausgestatteter Polizei und Justiz. Unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen zudem mehr Ressourcen und Instrumente, um auch bei Organisierter Kriminalität die Geldflüsse konsequent zu verfolgen und Vermögen abzuschöpfen. Kriminalität darf sich nicht lohnen, meine Damen und Herren! Beifall: Grüne Kollege Bouffier, da hilft auch die Fußfessel allein nicht, wenn wir die Opfer von Gewaltkriminalität nicht besser unterstützen. 14 000 fehlende Frauenhausplätze, monatelange Wartezeiten auf Therapie – das ist inakzeptabel! Die Anzeigequote bei sexuellen Übergriffen liegt bei nur 3 Prozent. Das ist kein Randproblem, das ist ein Systemversagen, dem wir nur mit besserer Opferunterstützung und mehr Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren begegnen können. ↳ AfD: »Was für ein Geschwätz!« Doch an Lösungen ist die AfD nicht interessiert. Für Sie gibt es nur passende und unpassende Täter und Opfer. Die schreckliche Amokfahrt in Leipzig, die zwei Menschen das Leben gekostet hat, ist ein trauriges Beispiel dafür. Ist der Täter ein Deutscher, dann bleibt die Empörung aus. Bei einem Nichtdeutschen, Herr Hess, da hätten Sie längst eine andere Aktuelle Stunde angemeldet.↳ Linke Auch Opfer rassistischer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt sind Ihnen egal. Gerade angesichts der Christopher Street Days, die im letzten Jahr auf brutale Weise angegriffen wurden, ist das zynisch. Beifall: Grüne Umso wichtiger waren die Razzien heute gegen rechtsextreme Jugendgruppen. Da ist es gut, dass unsere Sicherheitsbehörden so entschlossen gehandelt haben. Auch wenn Sie von der AfD ein sicherheitspolitischer Totalausfall sind, sollten Sie sich mit der Kriminalität in Ihren eigenen Reihen doch bestens auskennen, Herr Hess.Beifall: Grüne ↳ AfD Bestechlichkeit, Geldwäsche, Vetternwirtschaft, Spionagevorwürfe – ich bin gespannt, ob wir diese Woche wieder die Immunität eines Ihrer Abgeordneten aufheben müssen.Auch die Resozialisierung von verurteilten Sexualstraftätern in Abgeordnetenbüros Ihrer Partei, und zwar in Bayern, scheint für Sie ja kein Problem zu sein. Es ist immer das gleiche Muster bei der AfD: Die Täter werden geschützt, die Opfer werden verhöhnt. Das ist eine Schande! Hören Sie auf, die Kriminalstatistik zu instrumentalisieren! Schaffen Sie mal Ordnung in Ihren eigenen Reihen! Beifall: Grüne Beifall: SPD Beifall: Linke ↳ Martin Hess (AfD) Sicherheit erreicht man nicht durch Stimmungsmache, sondern durch eine faktenbasierte Politik, meine Damen und Herren. Beifall: Grüne

Die Rednerin wirft der AfD vor, die Polizeiliche Kriminalstatistik für ausländerfeindliche Hetze zu instrumentalisieren, und betont, dass realitätsbasierte Kriminalprävention sowie Opferschutz statt ideologischer Schubladen Sicherheit schaffen. Zudem kritisiert sie die Doppelmoral der AfD im Umgang mit Kriminalität und verweist auf Vorfälle in den eigenen Reihen der Partei.

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IN Ingo Vogel SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute um die Polizeiliche Kriminalstatistik, abgekürzt „PKS“. Wir haben es schon gehört: Sie dient laut eigenen Angaben des BKA der Beobachtung von Kriminalität einzelner Deliktsarten. Es ist eine Ausgangsstatistik. Sie bietet Informationen zu der Anzahl von Tatverdächtigen und Opfern sowie zur Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Man kann also eine Menge ablesen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute um die Polizeiliche Kriminalstatistik, abgekürzt „PKS“. Wir haben es schon gehört: Sie dient laut eigenen Angaben des BKA der Beobachtung von Kriminalität einzelner Deliktsarten. Es ist eine Ausgangsstatistik. Sie bietet Informationen zu der Anzahl von Tatverdächtigen und Opfern sowie zur Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Man kann also eine Menge ablesen durch die PKS: Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung, Anhaltspunkte für kriminologische und präventive Maßnahmen, aber auch für Forschung und Wissenschaft – ein gutes Instrument also. Wichtig ist mir aber auch, zu Beginn einmal zu erwähnen, dass durch gute Polizeiarbeit in den Behörden des Bundes und der Länder die Gesamtzahl der Straftaten in der PKS leicht rückläufig ist. Da muss man auch mal sagen – diese Information kommt vielleicht manchmal zu kurz –: Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die das möglich machen. Beifall: SPD Beifall: Union Und Sie glauben es jetzt vielleicht nicht, aber auch wir als Sozialdemokratie leben in der Realität. Ja, in Bezug auf die Ausländerkriminalität muss man ganz nüchtern feststellen, dass hier die Zahlen insbesondere bei den Gewaltdelikten erheblich zugenommen haben. Insbesondere in meinem eigenen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat hierzu der Innenminister – besonders bei Vorfällen mit dem Tatmittel Messer – kürzlich Stellung genommen und seinerseits für eine ehrliche, aber differenzierte Debatte geworben. Denn es wäre falsch, bei diesem Thema mit hochemotionalen Debatten die Augen vor einem Problem zu verschließen. Aber genauso falsch ist es, kriminelles Verhalten allein mit der Nationalität zu begründen. Das geht nicht, liebe AfD! Beifall: SPD Beifall: Union Das Thema Ausländerkriminalität ist komplexer und vielschichtiger. Es hilft vielleicht auch, sich mal den Begriff des ausländischen Tatverdächtigen anzuschauen: Hierzu zählen in Deutschland wohnhafte Ausländer, aber auch Touristen, Durchreisende, Pendler, Besucherinnen und Besucher. Alle fallen in die Kategorie „nichtdeutsche Tatverdächtige“. Wissenschaft und Forschung – wir haben es eben schon gehört – untersuchen seit Jahren die Ausländerkriminalität mit dem Ergebnis, dass sich kriminelles Verhalten eben nicht allein durch Herkunft erklären lässt. Vielmehr sind die Lebensumstände und die unterschiedlichen Lebensrealitäten ausschlaggebend. Gerade in Großstädten sehen wir: Kriminalität entsteht meist dort, wo die Herausforderungen am größten sind. Soziale Probleme kommen zusammen: Armut, fehlende Perspektiven, unzureichende Integration, geringe Schulbildung und Vergleichbares mehr. Darüber hinaus ist auch festzustellen, dass Menschen, die als ausländisch wahrgenommen werden, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angezeigt werden. Die Medien berichten auch häufiger über Gewaltdelikte von Ausländern, als es ihrem tatsächlichen Anteil in der PKS entspricht. All das muss bei einer differenzierten Diskussion mit berücksichtigt werden. Wichtig ist mir abschließend, dass Polizei und Justiz konsequent einschreiten und Straftaten verfolgen. Gleichermaßen ist es genauso wichtig, dass wir mit präventiven Angeboten eine Verbesserung der genannten Lebensumstände erreichen und Kriminalität von Anfang an verhindern. Herzlichen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union

Der Redner betont den Nutzen der Polizeilichen Kriminalstatistik als Ausgangsbasis für Kriminalitätsbekämpfung und Forschung, würdigt die Polizeiarbeit und konstatiert einen realen Anstieg bei Gewaltdelikten durch ausländische Tatverdächtige. Er argumentiert, dass Kriminalität nicht durch Nationalität allein erklärbar sei, sondern maßgeblich durch soziale Faktoren und Lebensumstände bedingt werde, und fordert neben konsequenter Strafverfolgung auch präventive Maßnahmen.

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JA Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht verwunderlich, dass diese Debatte so verläuft, wie wir es gerade erleben. Da ist zum einen die Bundesregierung, die nur zu gerne auf mehr Law-and-Order-Politik setzen würde – mehr Mittel und Befugnisse für die Ermittlungsbehörden –, und als Begründung muss dann am besten auch die Statistik passen. Selbst Forderungen nach …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht verwunderlich, dass diese Debatte so verläuft, wie wir es gerade erleben. Da ist zum einen die Bundesregierung, die nur zu gerne auf mehr Law-and-Order-Politik setzen würde – mehr Mittel und Befugnisse für die Ermittlungsbehörden –, und als Begründung muss dann am besten auch die Statistik passen. Selbst Forderungen nach noch mehr Überwachung, etwa durch die IP-Adressdaten-Speicherung, sollten durch die PKS untermauert werden. Und dann ist da noch der parlamentarische Arm der extrem Rechten – wir haben es gerade erlebt –, die diese Statistik regelmäßig zum Anheizen der rechtsextremen Empörungsmaschinerie missbrauchen. Meine Damen und Herren, die Statistik macht keine Geheimnisse daraus, dass die Zahl der Delikte im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken ist, und das passt so manchen einfach schlicht nicht ins parteipolitische Konzept. Wer sich die Zeit für eine nüchterne wissenschaftliche Analyse nimmt, zum Beispiel der Kriminologe Tobias Singelnstein, bei dem sinkt der Puls dann doch recht deutlich, und das persönliche Sicherheitsgefühl darf auch einsetzen. Stattdessen versuchen die üblichen Verdächtigen, die Zahlen zu ausländischen Tätergruppen zu instrumentalisieren und greifen so den sozialen Frieden in unserem Land an. Wer über sogenannte migrantische Straftäter spricht, darf nicht ignorieren, was Kriminologen und Polizeiausbilderinnen und -ausbilder ganz klar als Schwäche der PKS herauskristallisiert haben. Fakt ist: Die Anzeigebereitschaft gegenüber Menschen, die als migrantisch wahrgenommen werden, ist weiterhin deutlich höher. Fakt ist auch: Seit Jahren wird die undifferenzierte Zusammenfassung der Zahlen zur Ausländerkriminalität in der PKS kritisiert. Straftaten von eigens dafür einreisenden Menschen, ausländischen Touristen und von hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund werden vermischt. Und Fakt bleibt auch: Viele Straftaten in dieser Kategorie resultieren auch aus prekären Lebensbedingungen, beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften. ↳ Dr. Götz Frömming (AfD): »Da muss man ja kriminell werden!« Wer all das ignoriert, betreibt Desinformation. Und wer etwas dagegen tun will, sollte genauer hinsehen. Bessere Standards in Notunterkünften, schnellere Aufnahmeverfahren, schnellere Arbeitserlaubnisse würden vielen Delikten den Nährboden tatsächlich entziehen. Statt Menschen in die Kriminalität zu marginalisieren, sollte die Bundesregierung endlich eine positive Perspektive geben; denn Perspektive, Hoffnung und eine Zukunftsvorstellung bekämpfen Kriminalität doch häufig wirksamer als jedes Verfahren. Beifall: Linke Meine Damen und Herren, jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. Wir sprechen hier zu selten über die unbequemen Probleme; denn es gilt immer noch der Satz: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen! Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer und physischer Gewalt zu werden.“ Kein Satz der letzten Jahre fasst die steigende Zahl häuslicher Gewalt besser zusammen. Die Angebote für Frauen in Notlagen müssen ausgebaut werden. Wir brauchen mehr Plätze in Schutzeinrichtungen, mehr Psychologinnen und Psychologen, mehr Rechtsberatung und mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Beifall: Linke Und wir brauchen – auch das sagt die Statistik – mehr Prävention, Bildung und Arbeit bei Jungen und jungen Männern zu Aggression, Unsicherheit und Rollenbildern, damit die Gewalt endlich aufhört. Nach einem Jahr dieser Bundesregierung fragt man sich: Wo bleiben dazu die Maßnahmen? Vielen Dank. Beifall: Linke

Köstering kritisiert die Instrumentalisierung der Polizeilichen Kriminalstatistik für Law-and-Order-Politik und rechtsextreme Hetze. Er fordert stattdessen eine differenzierte Betrachtung der Ausländerkriminalität, sozialpräventive Maßnahmen sowie einen konsequenten Ausbau des Schutzes vor häuslicher Gewalt.

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FL Florian Oest Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizeikriminalstatistik 2025 liegt vor. Mein Dank gilt all denen, die täglich für unsere Sicherheit arbeiten: unseren Polizisten, den Beschäftigten in Justiz- und Sicherheitsbehörden und den vielen Ehrenamtlichen. Sie leisten ihren Dienst auch unter hoher Belastung rund um die Uhr. Dafür herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Polizeilichen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizeikriminalstatistik 2025 liegt vor. Mein Dank gilt all denen, die täglich für unsere Sicherheit arbeiten: unseren Polizisten, den Beschäftigten in Justiz- und Sicherheitsbehörden und den vielen Ehrenamtlichen. Sie leisten ihren Dienst auch unter hoher Belastung rund um die Uhr. Dafür herzlichen Dank! Beifall: Union Beifall: SPD Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Polizeilichen Kriminalstatistik steht hinter jeder Zahl ein Opfer. Deshalb ist diese Statistik auch ein klarer Auftrag zum Handeln. Die Zahlen zeigen ein gemischtes Bild. Die Zahl der registrierten Straftaten geht leicht zurück. Gleichzeitig liegt die Gewaltkriminalität weiterhin deutlich über dem Niveau von 2019. Menschen fühlen sich teilweise unsicher, besonders an Bahnhöfen und in der Nacht. Die Polizei leistet hervorragende Arbeit, stößt aber an Grenzen. Mehr Personal ist wichtig, reicht aber allein nicht aus. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden besser ausstatten. Moderne Technologien wie KI-gestützte Analyse, Bewegungserkennung und klar geregelte biometrische Verfahren können helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Straftaten zu verhindern. Hier setzt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse an. Unsere Sicherheitsbehörden müssen mehr dürfen, damit Kriminelle weniger können. Beifall: Union Beifall: Ingo Vogel (SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Statistik zeigt auch: Ausländische Tatverdächtige sind bei bestimmten Deliktgruppen überrepräsentiert. Das muss benannt werden für eine wirksame Polizeiarbeit und eine klare Migrationspolitik. Unser Grundsatz ist klar: Wer keinen Schutzanspruch hat, soll nicht kommen. Wer straffällig wird, muss gehen. Humanität braucht Ordnung, und Ordnung braucht Durchsetzung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Beifall: Union

Oest dankt den Sicherheitskräften und fordert angesichts der Kriminalstatistik eine bessere technische Ausstattung der Polizei sowie erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse. Zudem benennt er eine Überrepräsentation ausländischer Tatverdächtiger als Grund für eine striktere Migrations- und Kriminalpolitik.

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FL Florian Oest Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin, ich möchte meine Rede gern fortführen. Sehr geehrte Kollegen, als Koalition sorgen wir gemeinsam dafür, dass das Migrationsgeschehen in Deutschland neu geordnet wird. Dazu gehören auch funktionierende Rückführungen und Return Hubs in sicheren Drittstaaten, der Schutz der Außengrenzen, das Gemeinsame Europäische Asylsystem, das jetzt unter Beweis stellen muss, dass es auch in der Praxis funktioniert, und klare Regeln …
Frau Präsidentin, ich möchte meine Rede gern fortführen. Sehr geehrte Kollegen, als Koalition sorgen wir gemeinsam dafür, dass das Migrationsgeschehen in Deutschland neu geordnet wird. Dazu gehören auch funktionierende Rückführungen und Return Hubs in sicheren Drittstaaten, der Schutz der Außengrenzen, das Gemeinsame Europäische Asylsystem, das jetzt unter Beweis stellen muss, dass es auch in der Praxis funktioniert, und klare Regeln im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht. Unser Ziel ist klar: Die Menschen in unserem Land sollen sich sicher fühlen; überall und jederzeit. Dafür brauchen wir Ordnung und Steuerung in der Migration, modernste Technik und den gesamtgesellschaftlichen Rückhalt für die Sicherheitskräfte in unserem Land. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Der Redner skizziert die migrationspolitischen Maßnahmen der Koalition, darunter Rückführungen, Grenzschutz und klare aufenthaltsrechtliche Regeln, um Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu gewährleisten.

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LU Luigi Pantisano Linke rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenintervention zulassen. – In Ihrer Rede sprachen Sie von der Anerkennung der Zahlen und der Realitäten. Erkennen Sie an, dass es in diesem Land sehr viele Menschen gibt, vor allem diejenigen, die migrantisch gelesen werden, die sich in Städten bewegen und sich unsicher fühlen bei der Begegnung mit Polizisten? Erkennen Sie das an? …
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenintervention zulassen. – In Ihrer Rede sprachen Sie von der Anerkennung der Zahlen und der Realitäten. Erkennen Sie an, dass es in diesem Land sehr viele Menschen gibt, vor allem diejenigen, die migrantisch gelesen werden, die sich in Städten bewegen und sich unsicher fühlen bei der Begegnung mit Polizisten? Erkennen Sie das an? ↳ Martin Hess (AfD) Das ist ein Problem, das seit vielen Jahren angesprochen wird. Erkennen Sie auch an, dass es international den Vorwurf an die Polizei in Deutschland gibt, dass sie durch Racial-Profiling-Maßnahmen insbesondere Menschen in diesem Land, die migrantisch gelesen werden, besonders oft, besonders häufig und überproportional kontrolliert, dass diese rassistische Praxis angeprangert und in Deutschland weiterhin betrieben wird, und nichts daran geändert wird? Sehen Sie und erkennen Sie an, dass dadurch diese Statistik, die von der Polizei selbst gesteuert wird, weil sie durch ihre Zahlen zustande kommt, verfälscht wird und dadurch das Bild entsteht, dass Ausländer in diesem Land häufiger kriminell sind als herkunftsdeutsche Menschen? Beifall: Linke

Pantisano wirft der Polizei Racial Profiling vor und argumentiert, dass dadurch die Polizeiliche Kriminalstatistik verfälscht werde, was einseitig Ausländer kriminalisiere.

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FL Florian Oest Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. – Ich bin all denen dankbar, die für Sicherheit in unserem Land sorgen. Ich glaube, es ist mehr als nur unredlich, diese unter Generalverdacht zu stellen. Ja, wir haben erst vor wenigen Wochen darüber gesprochen, dass Diskriminierung, unrechtmäßige Behandlung auch in deutschen Behörden vorkommt. Wir haben darüber ausführlich miteinander diskutiert, …
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. – Ich bin all denen dankbar, die für Sicherheit in unserem Land sorgen. Ich glaube, es ist mehr als nur unredlich, diese unter Generalverdacht zu stellen. Ja, wir haben erst vor wenigen Wochen darüber gesprochen, dass Diskriminierung, unrechtmäßige Behandlung auch in deutschen Behörden vorkommt. Wir haben darüber ausführlich miteinander diskutiert, und die Zahlen belegen es. Wir haben in den Sicherheitsbehörden in Deutschland kein strukturelles Problem beim Racial Profiling. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Nur weil Sie die Sachen immer wiederholen, machen Sie – – ↳ Luigi Pantisano (Linke)Ich glaube zum Austausch miteinander gehört es auch, dass man einander zuhört und den anderen ausreden lässt. Beifall: Union Vielleicht können wir uns wenigstens auf diese Grundsätze miteinander verständigen. Ich meine: Nur weil Sie die Sachen immer wiederholen, werden sie deshalb nicht richtig. Ich würde wie in der Schule sagen: Setzen, sechs! Beifall: Union

Der Redner wehrt sich gegen den Vorwurf des strukturellen Racial Profiling innerhalb deutscher Sicherheitsbehörden und betont, dass es ein solches Problem nicht gebe. Er kritisiert die Gesprächsführung und inhaltliche Position seines Gegenübers als unredlich sowie als reine Wiederholung unzutreffender Behauptungen.

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AR Arne Raue AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innere Sicherheit ist die Grundlage für Freiheit, Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sprechen damit über eine Kernaufgabe unseres Staates. Wirksame Sicherheitspolitik und daraus resultierende Exekutivmaßnahmen bedürfen daher umfassender Information: Was sind die Probleme? Was sind die Ursachen? Und genau hier setzt unser Antrag, der Antrag der Alternative für Deutschland, an. …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innere Sicherheit ist die Grundlage für Freiheit, Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sprechen damit über eine Kernaufgabe unseres Staates. Wirksame Sicherheitspolitik und daraus resultierende Exekutivmaßnahmen bedürfen daher umfassender Information: Was sind die Probleme? Was sind die Ursachen? Und genau hier setzt unser Antrag, der Antrag der Alternative für Deutschland, an. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist ein zentrales Instrument zur Information in der Sicherheitspolitik. Sie bildet die Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen: Welche präventiven Maßnahmen sind notwendig? Welche Ressourcen werden benötigt? Aber die Aussagekraft dieser Statistik hängt entscheidend davon ab, wie differenziert und wie vollständig die Daten sind. Kriminalität entsteht natürlich nicht im luftleeren Raum. Sie ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels von verschiedensten Faktoren. Dazu gehören individuelle, soziale und strukturelle Gesichtspunkte, zum Beispiel die soziale Lage, Bildungszugang, Umfeld, kulturelle Normen – hört, hört! – und Werte und nicht zuletzt der Integrationsgrad in eine Gesellschaft. Wenn wir Straftaten erfolgreich verhindern und verfolgen wollen, müssen wir diese Faktoren verstehen. Wir müssen die Hintergründe von Taten und natürlich auch die Beweggründe der Täter kennen. Die Alternative für Deutschland fordert deshalb nichts anderes als eine solide Informationslage. Das ist unser Antrag. Beifall: AfD Die Berücksichtigung von Mehrstaatigkeit und Migrationshintergrund in der Polizeilichen Kriminalstatistik dient der Information und der Ursachenanalyse auf der einen Seite. Gleichzeitig bestimmt sie unser politisches Handeln und die Ausrichtung polizeilicher Prävention. Sie ist Voraussetzung für zielgerichtete Strafverfolgung und nicht zuletzt für eine wirksame Integrationspolitik. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt beleuchten: Opfer von Straftaten haben ein Recht darauf, dass Ursachen analysiert werden und dass daraus wirksame Maßnahmen abgeleitet werden. Eine mangelnde Datengrundlage verzögert Erkenntnisse, verhindert Prävention und führt dazu, dass Risiken bestehen bleiben, die tatsächlich vermeidbar sind. Wenn Bürger sich im öffentlichen Raum unsicher fühlen, wenn Gewaltkriminalität auf hohem Niveau verharrt, dann ist es unsere Pflicht als Parlament, genau hinzuschauen – nüchtern, faktenbasiert und ohne ideologische Scheuklappen, meine Damen und Herren. Beifall: AfD Unser Antrag steht für genau diese Ehrlichkeit, für Transparenz statt Verschleierung, für Analyse statt Ideologie und für eine Sicherheitspolitik, die diesen Namen ernsthaft verdient. Danke sehr. Beifall: AfD

Der Redner fordert eine differenzierte Erfassung von Mehrstaatigkeit und Migrationshintergrund in der Polizeilichen Kriminalstatistik, um Ursachen von Kriminalität besser analysieren und Präventionsmaßnahmen gezielter ausrichten zu können. Er argumentiert, dass eine umfassende Datenlage die Grundlage für eine faktenbasierte Sicherheits- und Integrationspolitik sei.

✦ KI-generiert Konfrontativ, angreifend sachlichmoralischpopulistisch Populismus 0,30 Farbige Stellen anklicken für die Deutung
HE Helge Lindh SPD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hess, Sie haben ja vorhin mit absoluter Heftigkeit den Kollegen Pantisano gemaßregelt und ihn belehrt, wie man – ich zitiere Sie – „Zwischeninterventionen“ zu halten habe und dass er das nicht erfüllt habe. Jetzt muss ich Sie leider belehren: „Zwischenintervention“ ist ein Widerspruch in sich und nach der Rhetorik ein Pleonasmus: Intervention bedeutet …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hess, Sie haben ja vorhin mit absoluter Heftigkeit den Kollegen Pantisano gemaßregelt und ihn belehrt, wie man – ich zitiere Sie – „Zwischeninterventionen“ zu halten habe und dass er das nicht erfüllt habe. Jetzt muss ich Sie leider belehren: „Zwischenintervention“ ist ein Widerspruch in sich und nach der Rhetorik ein Pleonasmus: Intervention bedeutet schon „zwischen“. Also: Bevor Sie Leute belehren, sollten Sie sich überlegen, wie Sie sie belehren. Offensichtlich haben Sie mit dem Kulturgut und Bildungsgut in diesem Land wenig zu tun. Also bitte: Zurückhaltung! Beifall: SPD ↳ AfD Ihnen geht es im Übrigen überhaupt nicht um Sicherheit und Gewaltschutz. Ihnen geht es um etwas ganz Entscheidendes, und das findet sich im Schlussteil Ihres Antrages. Sie wollen, dass in der Statistik bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit auch ausgewiesen wird, ob sie eine Mehrfachstaatsangehörigkeit haben, ob sie Doppelstaatler sind. Das heißt also: Sie nehmen eine letztlich rassifizierende, diskriminierende Kennzeichnung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse vor. Darum geht es Ihnen. ↳ Martin Hess (AfD): »Das ist doch völliger Quatsch! Lesen Sie erst mal den Antrag!« Sie setzen diese Menschen unter Generalverdacht, und das – man muss sich das klarmachen – ist ein Verdacht gegenüber Millionen von Menschen in diesem Land, übrigens auch gegenüber vielen auf dieser Tribüne. Beifall: SPD Beifall: Katrin Fey (Linke) Das Gleiche gilt für den nächsten Absatz. Sie sagen, es solle bei deutschen Staatsangehörigen auch gekennzeichnet werden, ob sie einen Migrationshintergrund haben. Also: Wer Migrationshintergrund hat, ist für Sie erst mal verdächtig. Mit Grundgesetz, mit Menschenwürde hat das nichts zu tun. Ich nenne das „völkisch“. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Das ist eindeutig das Bild der Identitären Bewegung von Ethnopluralismus und einem völkischen Verständnis unseres Rechtes. Unser Recht unterscheidet aber nicht; es ist eben nicht völkisch ausgerichtet. Das ist unsere Lehre aus dem Nationalsozialismus. Und es geht noch weiter. Im nächsten Absatz kommen Sie doch tatsächlich zu dem Schluss, dass in den Pressemitteilungen der Sicherheitsbehörden unbedingt erwähnt werden muss, ob es ein deutscher Staatsangehöriger mit Doppelpass ist oder ein deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund. Jetzt frage ich: Geht es Ihnen um die Verhinderung von Gewalt, oder geht es Ihnen um Stimmungsmache? Rein rassistische Stimmungsmache – das ist es. Beifall: SPD Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Sie wollen unseren Rechtsstaat damit letztlich dem Denken der Identitären Bewegung anheimfallen lassen, aber das funktioniert nicht. ↳ Martin Hess (AfD): »Ich verstehe ja, dass Sie angesichts Ihrer Umfragewerte in Panik verfallen!« Es gibt noch eine große Leerstelle. Sie sprechen immer von „nichtdeutschen Tätern“. Wann sprechen Sie denn mal von nichtdeutschen Opfern, und wann sprechen Sie von Opfern, die genau deshalb Opfer geworden sind, weil sie als nichtdeutsch wahrgenommen werden? Das ist der Skandal. Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke Und es gibt eine Linie der Schande und der Scham in diesem Land: die Opfer von Hanau, die immer noch Fragen haben, die ihnen nicht beantwortet werden; die Opfer des NSU und deren Angehörige, die um ihre Rehabilitierung ringen, weil sie kriminalisiert werden, obwohl sie Opfer waren; die Opfer von Rassismus in München, die nicht wahrgenommen werden, usw. usf.

Lindh wirft der AfD vor, mit ihrem Antrag zur Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten und Migrationshintergründen in der Kriminalstatistik Deutsche in erste und zweite Klasse einzuteilen und rassistische Stimmungsmache zu betreiben. Er betont, dass das deutsche Recht nicht völkisch ausgerichtet sei, und kritisiert, dass rassistisch motivierte Taten gegen nichtdeutsche Opfer gesellschaftlich zu wenig beachtet werden.

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HE Helge Lindh SPD kurz Im Protokoll ↗
Nein, nein, nein! Völkisches Recht – ohne uns, gegen Sie. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Linke (einzelne Abg.)
SI Siegfried Walch Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke arbeitet ja sehr gern mit dem Stilmittel der Empörung. Man empört sich immer über alles ganz schnell und ist dann auch ganz emotional. Wissen Sie, was mich empört, ist der Vorwurf der rassistischen Praxis gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten. Das ist völlig daneben. Wer für die Sicherheit in unserem Staat …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke arbeitet ja sehr gern mit dem Stilmittel der Empörung. Man empört sich immer über alles ganz schnell und ist dann auch ganz emotional. Wissen Sie, was mich empört, ist der Vorwurf der rassistischen Praxis gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten. Das ist völlig daneben. Beifall: Union Beifall: AfD Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wer für die Sicherheit in unserem Staat auf die Straße geht, hat Vertrauen verdient und nicht Ihr grundsätzliches Misstrauen. Was Ihren Worten zu entnehmen ist, ist doch nicht: „Der Täter ist schuld“, sondern die Polizei, weil sie diese Taten aufklärt. Das ist völlig daneben, und mit dieser Praxis betreiben Sie deren Geschäft. Das dürften Sie doch endlich mal verstehen, meine Damen und Herren. Beifall: Union Mir ist wichtig: Die Sicherheit in diesem Land ist die Grundlage für Freiheit. Sie ist Grundlage für sozialen Zusammenhalt, weil sonst immer das Recht des Stärkeren gilt. Deswegen ist auch wichtig, dass wir unsere Behörden mit den notwendigen Informationen versorgen. Die PKS ist ein Arbeits- und Lagebildinstrument für Polizei- und Sicherheitsbehörden. Und natürlich: Nationalität und Herkunft sind wichtig, auch deswegen, weil das individuelle Unrechtsempfinden des Täters natürlich immer – das ist hoffentlich unbestritten – mit der individuellen Prägung zusammenhängt, so auch mit der Kultur und dem, was man als richtig und falsch erlebt hat. Ja, Migration hat etwas mit der Sicherheitslage zu tun. Das zeigt die Tatverdächtigenbelastungszahl in der Statistik ganz eindeutig. Wer das ignoriert und wer auch ignoriert, dass bei bestimmten Rohheitsdelikten gewisse Nationalitäten überproportional stark vertreten sind, der versündigt sich in zweierlei Hinsicht: Erstens versündigt er sich an Deutschland, weil er der AfD die Wähler zutreibt, und zweitens versündigt er sich an den vielen, vielen anständigen, fleißigen und engagierten Ausländern, die wertvoll sind für dieses Land Beifall: Union und die es verdient haben, dass man auf die Kriminellen ganz besonders streng schaut. Das ist aber nicht das einzige Element. Bei der AfD bemerkt man immer ganz schnell, dass es eben nur um dieses eine Thema geht. Aber klar ist doch: Dass wir über die Tatverdächtigenbelastungszahl überhaupt so viel wissen, dass wir auch über die Herkunft der Täter so viel wissen, das beweist doch, dass die Fakten erfasst werden. In Ihrer ganzen Antragsbegründung geht es nur um Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das heißt: Sie selbst beweisen, dass diese Daten erfasst werden. Sie möchten doch nur den Eindruck erwecken, dass dieser Staat wegschaut. ↳ Martin Hess (AfD): »Migrationshintergrund wird nicht erfasst!« Aber dieses Spiel machen wir nicht mit; denn dieser Staat schaut längst nicht mehr weg: Wir ordnen Migration. Wir kämpfen für die IP-Adressen-Speicherung, für die elektronische Fußfessel. Wir schieben kriminelle Ausländer ab, und wir kämpfen für mehr Befugnisse für die Behörden in diesem Land. Das erhöht die Sicherheit. Dieser Antrag ist abzulehnen, meine Damen und Herren. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Walch verteidigt die Polizei gegen Kritik von der Linken und betont, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik bereits zuverlässig Daten zur Herkunft von Tätern erfasse. Er fordert, den statistischen Zusammenhang von Migration und Kriminalität anzuerkennen, statt ihn zu ignorieren, und lehnt den vorliegenden Antrag ab.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele Stellen für Klimaanpassungsmanager werden gegenwärtig durch die Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gefördert, und wie viele davon konnten bisher auch besetzt werden ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Zum Stichtag 1. April 2026 werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Deutschen Anpassungsstrategie insgesamt 220 …
Wie viele Stellen für Klimaanpassungsmanager werden gegenwärtig durch die Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gefördert, und wie viele davon konnten bisher auch besetzt werden (www.bmuv.de/programm/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Zum Stichtag 1. April 2026 werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) insgesamt 220 Stellen für Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimamanager in gegenwärtig laufenden Vorhaben gefördert. Als Stellen gezählt werden hierbei die Anzahl bewilligter Personalstellen, auch wenn diese zum Beispiel auf zwei Teilzeitkräfte aufgeteilt werden. Es sind zum selben Stichtag zudem weitere 44 Projekte mit durchschnittlich einer Stelle bereits bewilligt worden; die Vorhaben beginnen allerdings erst in der Zukunft. Die Stellenbesetzungsverfahren liegen in der Eigenverantwortung der kommunalen Zuwendungsempfänger. Die zuständige Projektträgerin Zukunft–Umwelt–Gesellschaft (ZUG) gGmbH steht in engem Austausch mit den Zuwendungsempfängern; laut ihrer Kenntnis ist die überwiegende Mehrheit der Stellen besetzt oder wird zeitnah besetzt. Klimaanpassungsmanager unterstützen unsere Kommunen als zentrale Ansprechpartner bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Sie helfen dabei, beispielsweise die zunehmenden Hitzewellen und Extremwetterereignisse abzumildern und die Widerstandsfähigkeit unsere Kommunen zu stärken. Frage 7

Der Abgeordnete fragt nach der Anzahl geförderter und tatsächlich besetzter Stellen für Klimaanpassungsmanager. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet sachlich mit Förderzahlen und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen bei der Besetzung.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie begründet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit , das die Anfang 2025 in Kraft getretene Kommunalabwasserrichtlinie als einen Meilenstein für den Gewässerschutz betrachtet , die von ihm mitgetragenen neuerlichen Relativierungen und Vorbehalte gegenüber der KARL, welche in der Chemieagenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMUKN formuliert werden , und wie möchte die Bundesregierung …
Wie begründet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das die Anfang 2025 in Kraft getretene Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als einen Meilenstein für den Gewässerschutz betrachtet (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 13, Plenarprotokoll 21/73, Seite 8793  ), die von ihm mitgetragenen neuerlichen Relativierungen und Vorbehalte gegenüber der KARL, welche in der Chemieagenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMUKN formuliert werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Externe-Links/C-D/chemieagenda.pdf?__blob=publicationFile, Seite 47), und wie möchte die Bundesregierung die in dieser Agenda genannten Maßnahmen bei der Umsetzung der KARL in nationales Recht konkret anwenden, ohne Abstriche beim Gewässerschutz in Deutschland zu riskieren? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Wir sehen keinen Widerspruch zwischen der Antwort auf die zitierte mündliche Frage und dem Passus zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in der Chemieagenda. Die Chemieagenda relativiert das fortbestehende Bekenntnis der Bundesregierung zu einer fristgerechten Umsetzung der KARL in Federführung des Bundesumweltministeriums nicht. Vielmehr hat sich die Bundesregierung erneut im Rahmen der Chemieagenda ressortübergreifend auf den Weg für die Umsetzung der KARL verständigt. Wir sehen insofern keine drohenden Abstriche beim Gewässerschutz aufgrund der Chemieagenda. Frage 8

Die Abgeordnete fragt nach der Begründung für mögliche Widersprüche zwischen der Einschätzung der Kommunalabwasserrichtlinie als Meilenstein und gleichzeitig formulierten Vorbehalten in der Chemieagenda sowie nach der konkreten Umsetzung ohne Abstriche beim Gewässerschutz. Die Staatssekretärin verneint einen Widerspruch und betont, dass die Chemieagenda das Bekenntnis zur fristgerechten Umsetzung nicht relativiere.

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FR Frage der Abgeordneten Lisa Badum Grüne rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Gründen fanden die langjährigen Veranstaltungsformate Petersberger Klimadialog sowie Berlin Energy Transition Dialogue dieses Jahr erstmals nicht in den Räumlichkeiten des Auswärtigen Amtes und nicht, wie sonst üblich, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt, und warum hat die Bundesregierung den BETD so stark verkleinert und auf eine bloße „Evening Reception“ verkürzt? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Aus welchen Gründen fanden die langjährigen Veranstaltungsformate Petersberger Klimadialog (PCD) sowie Berlin Energy Transition Dialogue (BETD) dieses Jahr erstmals nicht in den Räumlichkeiten des Auswärtigen Amtes und nicht, wie sonst üblich, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt, und warum hat die Bundesregierung den BETD so stark verkleinert und auf eine bloße „Evening Reception“ verkürzt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Der Petersberger Klimadialog (PCD) fand nicht erstmalig an einem anderen Ort als dem Auswärtigen Amt statt – er hat seit seiner Gründung im Jahr 2010 erst fünf Mal im Auswärtigen Amt stattgefunden. In diesem Jahr wurde er vom federführenden Bundesumweltministerium unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit an einem für das Format der Veranstaltung geeigneten externen Veranstaltungsort ausgerichtet. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung, insbesondere mit dem Auswärtigen Amt, wird ungeachtet dessen fortgesetzt. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr nicht zum Berlin Energy Transition Dialogue (BETD) eingeladen. Die Entscheidung des Konsortiums aus Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und eclareon, das die Rechte am Namen Berlin Energy Transition Dialogue hält, am 20. April 2026 eine „BETD Evening Reception“ zu veranstalten, ist davon unabhängig. Frage 9

Die Abgeordnete fragt nach den Gründen für die offensichtliche Verkleinerung und Verlegung der Veranstaltungsformate Petersberger Klimadialog und Berlin Energy Transition Dialogue. Die beantwortende Staatssekretärin erwidert sachlich, dass der Klimadialog aus Gründen der Sparsamkeit extern veranstaltet wurde und die Bundesregierung für den BETD in diesem Jahr gar nicht eingeladen hat.

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FR Frage der Abgeordneten Violetta Bock Linke rede Im Protokoll ↗
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche klimapolitischen Auswirkungen die viermonatige Verschiebung des Inkrafttretens der 65-Prozent-Regel hat ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die Koalition hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, das das aktuelle Gebäudeenergiegesetz ablösen wird. Die Vorgabe des aktuellen Gesetzes, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien …
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche klimapolitischen Auswirkungen (CO2-Emissionen, THG-Emissionen, Sektorziele, Gas- und Ölverbrauch) die viermonatige Verschiebung des Inkrafttretens der 65-Prozent-Regel hat (siehe https://table.media/assets/geg-kabinettvorlage.pdf)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die Koalition hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, das das aktuelle Gebäudeenergiegesetz ablösen wird. Die Vorgabe des aktuellen Gesetzes, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, soll gestrichen werden. Die Verschiebung des Wirksamwerdens dieser 65-Prozent-Regel schafft einen rechtssicheren Übergang vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Anforderung beim Einbau einer Heizung erlangt keine Geltung mehr, bevor sie mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes aufgehoben wird. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich in Vorbereitung. Eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen. Frage 10

Die Abgeordnete fragt nach den klimapolitischen Auswirkungen der Verschiebung der 65-Prozent-Regel beim Einbau von Heizungen. Die Regierungsantwort erläutert, dass die Regel durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird und vorher keine Geltung erlangt, weshalb eine Abschätzung der Treibhausgas-Minderungswirkung noch nicht erfolgt ist.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern war das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei der Erarbeitung der Baugesetzbuch-Novelle beteiligt, und welche Positionen wurden in Bezug auf die notwendige Klimaanpassung – beispielsweise Hitzeschutz, Entsiegelung, Frischluftschneisen und Ausbau blau-grüner Infrastruktur – eingebracht, um negative Auswirkungen auf Klimaresilienz und Lebensqualität in Städten zu vermeiden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Risikovorsorge und die Anpassung an …
Inwiefern war das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei der Erarbeitung der Baugesetzbuch-Novelle (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts) beteiligt, und welche Positionen wurden in Bezug auf die notwendige Klimaanpassung – beispielsweise Hitzeschutz, Entsiegelung, Frischluftschneisen und Ausbau blau-grüner Infrastruktur – eingebracht, um negative Auswirkungen auf Klimaresilienz und Lebensqualität in Städten zu vermeiden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Risikovorsorge und die Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen sind neben konsequentem Klimaschutz Schwerpunkte der Arbeit des Bundesumweltministeriums. In den letzten Jahren gab es immer häufiger immer schwerere Hitzewellen und Unwetter mit gravierenden Folgen. Das zeigt, wie wichtig Vorsorge ist. Anfang 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten, das diesen Vorsorgegedanken umsetzt. Auch das Baugesetzbuch verlangt schon jetzt eine Berücksichtigung der Klimaanpassung in der Bauleitplanung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ist auch aus Sicht des Bundesumweltministeriums von großer Bedeutung. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen. Gleichzeitig ist es notwendig, Klimaschutz und Klimaanpassung nicht zu vernachlässigen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine sinnvolle Stadt- und Raumentwicklung sicherstellen und auch die Resilienz der Städte und Gemeinden gegenüber den Auswirkungen von erhöhter Hitzebelastung stärken. Gefahren durch Hochwasser oder Starkregen sollen verringert und Schäden möglichst abgemildert werden. Dies hat der Koalitionsausschuss am 28. November 2025 so für die Novelle festgelegt. Der Gesetzentwurf enthält dazu einige konkrete Vorschläge. Das betrifft beispielsweise die Verankerung der wassersensiblen Stadtentwicklung („Schwammstadt“) als neuer Grundsatz der Bauleitplanung oder die Erweiterung des Festsetzungskatalogs in Bezug auf Retentionsdächer, Zisternen und dezentrale Versickerungsanlagen. Die Abstimmung des Gesetzentwurfs läuft. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Entwurf des Gesetzes am 17. März 2026 allen Ministerien zur Abstimmung übersandt. Das Bundesumweltministerium hat fristgerecht Stellung genommen. Frage 11 Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet. Frage 12 Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet. Frage 13

Die Abgeordnete erkundigt sich nach der Beteiligung des Bundesumweltministeriums an der Baugesetzbuch-Novelle und dessen Positionen zur Klimaanpassung im Städtebau. Die Staatssekretärin antwortet, dass das Ministerium fristgerecht Stellung genommen habe und verweist auf konkrete klimaresiliente Maßnahmen wie das Konzept der Schwammstadt im Gesetzentwurf.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwieweit stimmt das Bundesministerium für Gesundheit seiner eigens einberufenen FinanzKommission Gesundheit in ihrer Analyse zu, dass der übermäßige Konsum von Zucker sowohl einen erheblichen negativen Effekt auf die Gesundheit hat als auch zu hohen Folgekosten für das deutsche Gesundheitssystem führt , und von welcher Größenordnung geht es bei ebendiesen Schäden aus? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die FinanzKommission …
Inwieweit stimmt das Bundesministerium für Gesundheit seiner eigens einberufenen FinanzKommission Gesundheit in ihrer Analyse zu, dass der übermäßige Konsum von Zucker sowohl einen erheblichen negativen Effekt auf die Gesundheit hat als auch zu hohen Folgekosten für das deutsche Gesundheitssystem führt (vergleiche Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Kapitel 8, www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf), und von welcher Größenordnung geht es bei ebendiesen Schäden aus? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die FinanzKommission Gesundheit erörtert in ihrem am 30. März 2026 veröffentlichten ersten Bericht den Konsum von zuckergesüßten Getränken. Sie legt unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Literatur nachvollziehbar dar, dass der übermäßige Konsum zuckergesüßter Getränke mit negativen Effekten für die Gesundheit und somit mit hohen Folgekosten für das deutsche Gesundheitssystem verbunden ist. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine eigenen Berechnungen zu Folgekosten aus dem übermäßigen Konsum von zuckergesüßten Getränken vor. Die Bundesregierung wird ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Frage 14 Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet. Frage 15

Der Abgeordnete fragt nach der Bewertung und den Folgekosten des übermäßigen Zuckerkonsums durch das Bundesministerium für Gesundheit unter Verweis auf einen Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bestätigt die negativen gesundheitlichen und finanziellen Effekte, verweist auf fehlende eigene Berechnungen und kündigt eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 an.

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FR Frage des Abgeordneten Johannes Wagner Grüne rede Im Protokoll ↗
Welches Bundesministerium wäre bei einer möglichen Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, wie sie die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt und die die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 29, Plenarprotokoll 21/73, Seite 8798 , derzeit prüft, federführend bei der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs zuständig? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die Bundesregierung wird ab dem Jahr 2028 eine …
Welches Bundesministerium wäre bei einer möglichen Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, wie sie die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt und die die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 29, Plenarprotokoll 21/73, Seite 8798  , derzeit prüft, federführend bei der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs zuständig? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die Bundesregierung wird ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Die Federführung für die Erarbeitung eines Regelungsentwurfs und die Umsetzung dieser Maßnahme liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Frage 16

Der Abgeordnete fragt nach dem federführenden Ministerium für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke. Der Parlamentarische Staatssekretär bestätigt die Einführung der Abgabe ab 2028 und benennt das Bundesministerium für Gesundheit als federführend.

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FR Frage der Abgeordneten Kathrin Gebel Linke rede Im Protokoll ↗
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarfe hinsichtlich der Fälle mangelnder Wirkung von Betäubung beim Kaiserschnitt, und, wenn ja, welche sind dies konkret? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Medizinisch-wissenschaftliche Leitlinien werden in eigener Verantwortung der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften erstellt und regelmäßig überarbeitet. Bei der Überarbeitung von Leitlinien werden bekannte medizinische Probleme evidenzbasiert adressiert. Im Bereich der Geburtshilfe ist die Leitlinie …
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarfe hinsichtlich der Fälle mangelnder Wirkung von Betäubung beim Kaiserschnitt, und, wenn ja, welche sind dies konkret? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Medizinisch-wissenschaftliche Leitlinien werden in eigener Verantwortung der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften erstellt und regelmäßig überarbeitet. Bei der Überarbeitung von Leitlinien werden bekannte medizinische Probleme evidenzbasiert adressiert. Im Bereich der Geburtshilfe ist die Leitlinie der höchsten Evidenzstufe zur Kaiserschnittgeburt die S3-Leitlinie „Die Sectio caesarea“, Stand 1. Juni 2020, welche derzeit überarbeitet wird. Die Leitlinie wurde unter Beteiligung von Fachärztinnen und Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie für Kinder- und Jugendmedizin und von Hebammen erstellt und unterstützt damit die interprofessionelle Zusammenarbeit. So finden sich wissenschaftliche Hinweise zu Faktoren, die die Entscheidung von Schwangeren beeinflussen. Umfangreiche Empfehlungen zur Aufklärung und Beratung sollen schwangere Frauen über die Risiken und Vorteile einer Sectio caesarea gegenüber einer vaginalen Geburt informieren und sie bei einer individuellen Entscheidung zur Wahl des Geburtsmodus unterstützen. Daneben finden sich etwa auch Empfehlungen zur Indikationsstellung: im Kapitel 7 „Anästhesiologische Maßnahmen“ wird ausführlich auf verschiedenste Aspekte anästhesiologischer Maßnahmen und insbesondere in Kapitel 7.3 auf Anästhesieverfahren zur Sectio eingegangen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht deshalb derzeit kein weitergehender Handlungsbedarf. Frage 17

Die Abgeordnete fragt nach dem Handlungsbedarf der Bundesregierung bei Wirkungsmängeln der Betäubung während Kaiserschnitten. Die Bundesregierung verweist auf die eigenverantwortliche, evidenzbasierte Arbeit der Fachgesellschaften und die bestehende S3-Leitlinie, weshalb aus ihrer Sicht kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie passt der Anspruch der Bundesregierung, die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu beschleunigen, damit zusammen, dass zentrale Fristen für elektronische Verordnungen im Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen gegenüber den im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz festgelegten Zeitplänen teils um mehrere Jahre verschoben werden mussten – konkret etwa bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten um mehr als fünf Jahre , bei der häuslichen …
Wie passt der Anspruch der Bundesregierung, die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu beschleunigen, damit zusammen, dass zentrale Fristen für elektronische Verordnungen im Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gegenüber den im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) festgelegten Zeitplänen teils um mehrere Jahre verschoben werden mussten – konkret etwa bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten um mehr als fünf Jahre (vom 1. Januar 2023 auf den 1. März 2028), bei der häuslichen Krankenpflege um mehr als viereinhalb Jahre (vom 1. Januar 2024 auf den 1. September 2028), bei der außerklinischen Intensivpflege um mehr als sieben Jahre (vom 1. Januar 2024 auf den 1. April 2031), bei der Soziotherapie um mehr als sechs Jahre (vom 1. Juli 2025 auf den 1. September 2031), bei Heilmitteln um knapp drei Jahre (vom 1. Juli 2026 auf den 1. Juni 2029) sowie bei Hilfsmitteln um vier Jahre (vom 1. Juli 2026 auf den 1. Juli 2030)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Seit Einführung des E-Rezeptes wurden mehr als 1 Milliarde E-Rezepte eingelöst. Mit diesem großen Erfolg bei der Umsetzung gehen auch das Ziel und die Forderung einher, das E-Rezept möglichst schnell weiteren Sektoren zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung des E-Rezeptes in weiteren Sektoren kam es in den letzten Legislaturperioden allerdings zu erheblichen Verzögerungen. Aufgrund begrenzter Ressourcen bei der gematik, der Komplexität und Heterogenität der Versorgungsprozesse und der daher notwendigen engen Einbindung der Selbstverwaltung und der umsetzenden Industrie können diese Verzögerungen nicht mehr aufgeholt werden. Aus diesem Grund plant das Bundesministerium für Gesundheit, die gesetzlichen Fristen im Gesetz anzupassen. Dies gibt allen Beteiligten eine verlässliche Orientierung für die weiteren Ausbaustufen. Frage 18

Der Abgeordnete konfrontiert die Bundesregierung mit dem Widerspruch zwischen dem Anspruch, die Gesundheitsdigitalisierung zu beschleunigen, und den im GeDIG-Entwurf teils um Jahre verschobenen Fristen für elektronische Verordnungen. Die Regierung antwortet, dass aufgrund von Ressourcenmangel und Komplexität vergangene Verzögerungen nicht aufholbar seien und die Fristen daher realistisch angepasst würden.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern ihre Entscheidung, versicherungsfremde Leistungen entgegen der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit nicht durch Steuermittel auszugleichen und Beitragszahler damit um 12 Milliarden Euro zu entlasten, gleichzeitig aber Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer für die Senkung der Mineralölsteuer zu nutzen, wovon nach meiner Ansicht Mineralölkonzerne, aber nicht Beitragszahler und Betriebe durch entsprechend niedrigere Beiträge …
Wie erklärt die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern ihre Entscheidung, versicherungsfremde Leistungen entgegen der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit nicht durch Steuermittel auszugleichen und Beitragszahler damit um 12 Milliarden Euro zu entlasten, gleichzeitig aber Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer für die Senkung der Mineralölsteuer zu nutzen, wovon nach meiner Ansicht Mineralölkonzerne, aber nicht Beitragszahler und Betriebe durch entsprechend niedrigere Beiträge profitieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die FinanzKommission Gesundheit hat empfohlen, die vom Bund getragenen Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher zu erhöhen und dadurch 12 Milliarden Euro zusätzlich aus Steuermitteln an den Gesundheitsfonds zu zahlen. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die geplante Tabaksteuererhöhung laut Koalitionsbeschluss vom 12. April 2026 der Gegenfinanzierung der sogenannten Entlastungsprämie dienen soll und nicht der Senkung der Energiesteuer. Frage 19

Der Abgeordnete hinterfragt die finanzielle Priorisierung der Bundesregierung bei der Entlastung von Beitragszahlern und kritisiert, dass Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer offenbar der Senkung der Mineralölsteuer zugutekommen, statt die Beiträge zu senken. Die Regierung antwortet, dass aus Haushaltsgründen Steuermittel nicht wie empfohlen in den Gesundheitsfonds fließen und die Tabaksteuererhöhung einer Entlastungsprämie dient.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu sichern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: In Deutschland besteht insgesamt ein breitangelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowohl im ambulanten wie auch im teilstationären und stationären Bereich. In den vergangenen Jahren wurden durch die jeweilige Bundesregierung und …
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu sichern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: In Deutschland besteht insgesamt ein breitangelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowohl im ambulanten wie auch im teilstationären und stationären Bereich. In den vergangenen Jahren wurden durch die jeweilige Bundesregierung und durch die gemeinsame Selbstverwaltung eine Vielzahl an Maßnahmen für Menschen in akuten psychischen Krisen umgesetzt. So wurde beispielsweise das Angebotsspektrum der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung stark erweitert, der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) stetig überarbeitet und neue Behandlungsmöglichkeiten für schwer psychisch kranke Kinder und Erwachsene mit komplexem Behandlungsbedarf geschaffen (KSVPsych-RL und KJ-KSVPsych-RL). Auch die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Bundesregierung wird zudem zeitnah die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen. Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder-und-Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und Kinder-und-Jugendlichen-Psychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Darüber hinaus bieten auch die Länder niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung von Menschen in psychischen Krisen an, beispielsweise durch die Sozialpsychiatrischen Dienste des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Aufgaben umfassen regelhaft die Krisenintervention sowie die Vermittlung von Hilfen für psychisch erkrankte Menschen. Diesen ambulanten, niederschwelligen Hilfen vor Ort kommt eine erhebliche Bedeutung in der Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu. Sie werden flankiert durch zivilgesellschaftliche Angebote der Krisenhilfe, unter anderem der Kirchen oder der Wohlfahrtsverbände. Frage 20

Die Abgeordnete fragt nach dem Handlungsbedarf der Bundesregierung zur Sicherung der Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen. Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kippels antwortet, dass ein breites, niedrigschwelliges Angebot bestehe und durch Maßnahmen wie erweiterte Behandlungsmöglichkeiten, steigende Therapeutenzahlen und künftige Bedarfsplanungen sowie Angebote der Länder und Zivilgesellschaft kontinuierlich ausgebaut werde.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern Versicherte sich eine individuelle Beratung zu Fragen der Organspende wünschen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 würden sich 26 Prozent der Befragten bei Gesprächsbedarf zum Thema Organ- und Gewebespende an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Diese werden dabei …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern Versicherte sich eine individuelle Beratung zu Fragen der Organspende wünschen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aus dem Jahr 2024 würden sich 26 Prozent der Befragten (Zielgruppe Allgemeinbevölkerung zwischen 14 und 75 Jahren) bei Gesprächsbedarf zum Thema Organ- und Gewebespende an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Diese werden dabei etwas häufiger als bevorzugte Ansprechperson genannt, je älter die Befragten sind. Während sich bei den 14- bis 25-Jährigen 19 Prozent der Befragten bei Gesprächsbedarf zum Thema an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden würden, sind dies bei den 56- bis 75-Jährigen 31 Prozent. Nach den vorliegenden Daten wurde die Gebührenordnungsposition 01480 (Beratung über Organ- und Gewebespenden) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (aktuell mit 8,28 Euro bewertet) im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 in einer Häufigkeit von circa 11,8 Millionen zulasten der gesetzlichen Krankversicherung abgerechnet und vergütet. Frage 21

Die Anfrage zielt auf das Wissen der Bundesregierung über den Beratungsbedarf Versicherter zur Organspende ab. Die Antwort nennt Repräsentativbefragungszahlen zur Inanspruchnahme ärztlicher Beratung sowie bundesweite Abrechnungshäufigkeiten der entsprechenden Gebührenposition.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Ist der Bundesregierung die im Fachmagazin „The Lancet“ erschienene Studie des Universitätsklinikums Heidelberg, insbesondere deren dort beschriebene Gesundheitsfolgen der Klimakrise , bekannt, und, falls ja, welche Rückschlüsse zieht sie aus den Erkenntnissen dieser Studie für konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Bundesregierung, und wie viele Mittel stellt die Bundesregierung über den Haushalt 2026 und über eigene Titel im Sondervermögen Infrastruktur und …
Ist der Bundesregierung die im Fachmagazin „The Lancet“ erschienene Studie des Universitätsklinikums Heidelberg, insbesondere deren dort beschriebene Gesundheitsfolgen der Klimakrise (www.zdfheute.de/panorama/klimawandel-gesundheit-hitzetote-infektionen-risiken-allergien-heuschnupfen-100.html), bekannt, und, falls ja, welche Rückschlüsse zieht sie aus den Erkenntnissen dieser Studie für konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Bundesregierung, und wie viele Mittel stellt die Bundesregierung über den Haushalt 2026 und über eigene Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität konkret für den Hitzeschutz im Vergleich zum Haushalt 2025 zur Verfügung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Klimawandel die körperliche und seelische Gesundheit auf vielfältige Weise beeinflusst. Klimaschutz und eine vorausschauende Anpassung an die Folgen des Klimawandels schützen daher auch unsere Gesundheit. Die klimabedingten gesundheitlichen Auswirkungen hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem wissenschaftlichen Sachstandsbericht für Deutschland im Jahr 2023 umfassend dokumentiert. Das RKI war auch bei der Vorstellung der „Lancet“-Studie am 22. April 2026 aktiv beteiligt. Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die wissenschaftlich nachweisbaren umweltbezogenen Gesundheitsrisiken in ihrer ganzen Bandbreite – von Hitze, UV-Schutz, Vektoren, Allergien und Luftqualität – in den Blick zu nehmen und den Schutz vor diesen Risiken zu einem wichtigen Bestandteil von Initiativen für wirksame Prävention und Gesundheitsförderung zu machen. Die Bundesregierung verfolgt beim Hitzeschutz einen ressortübergreifenden Ansatz. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beispielsweise auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen in den vergangenen Sommerperioden lag vor allem auf der Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat im Zeitraum 2023 bis 2025 insgesamt rund 990 000 Euro für entsprechende Maßnahmen aufgewendet. Für das laufende Jahr 2026 stehen rund 197 000 Euro zur Verfügung. Es ist zu berücksichtigen, dass im föderalen System in Deutschland die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den gesundheitlichen Hitzeschutz bei den Ländern und nicht dem Bund liegt. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2024 mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für eine vorsorgende Anpassung an den Klimawandel von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Ein Schwerpunkt ist dabei der Schutz der menschlichen Gesundheit, der auch den gesundheitlichen Hitzeschutz als Handlungsfeld umfasst. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und soziale Einrichtungen mit zwei Förderrichtlinien bei der systematischen und nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. Im Bundeshaushalt der Jahre 2025 und 2026 wurden Finanzmittel in Höhe von rund 38,571 Millionen Euro für die „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ veranschlagt, die auch Maßnahmen zum Hitzeschutz beinhalten. Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit seinen Aktivitäten und Förderprogrammen eine klimaresiliente Stadtentwicklung und die Entwicklung hitzeangepasster Siedlungsstrukturen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Gesundheitsgefahren durch Hitze. Im Zuständigkeitsbereich des BMWSB werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gefördert. Hiermit werden Grün- und Freiflächenmaßnahmen gefördert, die zum Beispiel Hitzevorsorge durch zusätzliche Frischluftschneisen oder Klimaoasen ermöglichen. Für das Programm steht im KTF im Haushaltsjahr 2026 ein Ausgabenansatz in Höhe von rund 255 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2025 betrug der Mittelabfluss rund 52 Millionen Euro. Darüber hinaus leistet auch die Städtebauförderung des Bundes einen entsprechenden wesentlichen Beitrag. Klimaschutz und Klimaanpassung sind Fördervoraussetzung und werden als Teil von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen von den Kommunen umgesetzt. Insgesamt standen für die Förderung im Jahr 2025 790 Millionen Euro Bundesmittel – ergänzend kofinanziert durch Länder und Kommunen – zur Verfügung. Im Jahr 2026 sind es erstmalig 1 Milliarde Euro. Die genaue Höhe der Mittel, welche anteilig für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt werden, wird aus Gründen der Bürokratieentlastung nicht erfasst. Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich auch zu einem konsequenten Klimaschutz und hat das Ziel, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Bis dahin werden die Treibhausgasemissionen entsprechend dem im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebene Pfad kontinuierlich reduziert. Damit leistet Deutschland einen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/1731, auf die Kleine Anfrage „Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“ der Fraktion Die Linke sowie die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 169 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 4. August 2025 (Drucksache 21/1164 vom 08.08.2025, Seite 108), auf die schriftliche Frage 149 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 10. November 2025 (Drucksache 21/2817 vom 14.11.2025, Seite 97), auf die schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 5. Januar 2026 (Drucksache 21/3520 vom 09.01.2026, Seite 69) und auf die schriftliche Frage 224 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 7. April 2026 (Drucksache 21/5249 vom 10.04.2026, Seite 146) verwiesen. Frage 22

Die Abgeordnte fragt nach der Kenntnisnahme und den Rückschlüssen der Bundesregierung aus einer Lancet-Studie zu Gesundheitsfolgen der Klimakrise sowie nach konkreten Haushaltsmitteln für den Hitzeschutz. Der Parlamentarische Staatssekretär detailliert in seiner Antwort die institutionellen Zuständigkeiten, gesetzlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Fördermaßnahmen verschiedener Ministerien zum Hitzeschutz und zur Klimaanpassung.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gesundheitliche Versorgung für Menschen in Armut, insbesondere für Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, auch unter dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiterhin realistisch und bezahlbar bleibt, wenn die Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten um 50 Prozent steigen, weitere Leistungen aus dem Kassenkatalog gestrichen werden und nach meiner fachlichen Beurteilung als ehemalige Sozialarbeiterin das Risiko besteht, dass viele Betroffene ihre gesetzlichen …
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gesundheitliche Versorgung für Menschen in Armut, insbesondere für Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, auch unter dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiterhin realistisch und bezahlbar bleibt, wenn die Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten um 50 Prozent steigen, weitere Leistungen aus dem Kassenkatalog gestrichen werden und nach meiner fachlichen Beurteilung als ehemalige Sozialarbeiterin das Risiko besteht, dass viele Betroffene ihre gesetzlichen Ansprüche auf Zuzahlungsbefreiung aus Unkenntnis oder aufgrund bürokratischer Hürden nicht geltend machen, und wie soll unter diesen Bedingungen verhindert werden, dass notwendige Behandlungen aus finanziellen Gründen aufgeschoben oder ganz unterlassen werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist vorgesehen, die seit dem Jahr 2004 nicht angepassten Zuzahlungsgrenzen und Zuzahlungsbeträge an die Preis- und Lohnentwicklung anzugleichen. Finanzielle Überforderung wird auch weiterhin durch eine Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen gemäß § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken 1 Prozent) verhindert. Die Höhe der maximal zu leistenden Zuzahlungen pro Kalenderjahr bleibt damit unverändert. Für Versicherte, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder die Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, erhalten, gilt weiterhin eine im Vergleich zu den übrigen Versicherten günstigere Regelung. Bei diesen Personen wird für die Ermittlung der Belastungsgrenze als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unabhängig davon, ob die versicherte Person mit einem mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartner sowie minderjährigen oder mitversicherten Kinder zusammenlebt, lediglich der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII berücksichtigt (§ 62 Absatz 2 SGB V). Jeder Versicherte kann sich bei seiner Krankenkasse zur Zuzahlungsbefreiung innerhalb des laufenden Kalenderjahres beraten lassen. Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, müssen alle Beteiligten am Gesundheitswesen einen Beitrag leisten. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik wieder eingeführt. Darüber hinaus werden zahlreiche Sondervergütungen abgeschafft, denen kein Nutzen für die Versicherten gegenübersteht. Leistungserbringer und Hersteller tragen so mit Abstand den größten Teil zur Stabilisierung der Beitragssätze bei. Zur Stabilisierung der Beitragssätze ist dies jedoch noch nicht ausreichend. Auch Unternehmen und Mitglieder mit höheren Einkommen müssen einen Beitrag zur Stabilisierung leisten. In diesem Kontext sind auch die Versicherten gefordert, durch eine geringe Erhöhung der Zuzahlungen einen Beitrag beizusteuern. Diese bleiben weiterhin – auch im europäischen Vergleich – moderat. Ohne die vorgesehene Beitragssatzstabilisierung müssten die Zusatzbeiträge angehoben werden, was eine deutlich größere monatliche Belastung aller Mitglieder zur Folge hätte. Frage 23

Die Abgeordnete fragt, wie die Bundesregierung den Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen in Armut angesichts steigender Zuzahlungen und bürokratischer Hürden beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sichern will. Der Staatssekretär erwidert, dass gesetzliche Belastungsgrenzen und günstigere Regelungen für Sozialleistungsempfänger eine finanzielle Überforderung verhindern.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Hitzeschutzplanungen aus der vergangenen Wahlperiode umgesetzt, aufgegriffen und weiterentwickelt, und welche Maßnahmen zum vorbeugenden Hitzeschutz werden durch die jetzige Bundesregierung in den kommenden Jahren auf den Weg gebracht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Der Schutz der Gesundheit vor Hitze ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen ressortübergreifenden …
In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Hitzeschutzplanungen aus der vergangenen Wahlperiode umgesetzt, aufgegriffen und weiterentwickelt, und welche Maßnahmen zum vorbeugenden Hitzeschutz werden durch die jetzige Bundesregierung in den kommenden Jahren auf den Weg gebracht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Der Schutz der Gesundheit vor Hitze ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen ressortübergreifenden Ansatz. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Jahr 2023 auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass im föderalen System in Deutschland die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze bei den Ländern und nicht dem Bund liegt. Die Initiative des BMG dient daher auch als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den Ländern und Kommunen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen und mit den bundesweiten Aktivitäten zu vernetzen. Schutz vor Hitze wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Daher steht das BMG im Austausch mit allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, um einzelne im Hitzeschutzplan hinterlegte Maßnahmen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Neben kurzfristigen Maßnahmen wird mit allen Beteiligten auch eine langfristige Perspektive im Sinne einer kontinuierlichen Hitzeschutzplanung in den Blick genommen. Der Schwerpunkt der durch das BMG weiterentwickelten Maßnahmen liegt wie schon in den vergangenen Sommerperioden vor allem auf der Information, Aufklärung und Sensibilisierung zum gesundheitlichen Hitzeschutz. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat im Zeitraum 2023 bis 2025 insgesamt rund 990 000 Euro für entsprechende Maßnahmen aufgewendet. Für das laufende Jahr 2026 stehen rund 197 000 Euro zur Verfügung. Mit dem vom BMG geförderten Portal „Hitzeservice.de“ wird insbesondere die Vernetzung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen zum Hitzeschutz ausgebaut. Das Projekt wird im Zeitraum 2023 bis 2026 mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 711 000 Euro unterstützt. Die Bundesregierung prüft außerdem übergreifende medizinische und gesundheitsbezogene Lösungen und Reaktionsmöglichkeiten für den Fall einer intensiven, außergewöhnlichen Hitzewelle. „Hitzewellen und Dürre“ werden in diesem Jahr als Krisenszenarien für die Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) Anwendung finden. Das BMG und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sind an der Planung und Vorbereitung der Übung aktiv beteiligt. Die zentrale Kernübung ist für November 2026 geplant. Damit soll eine stärkere Verzahnung von gesundheitlichem Hitzeschutz und Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden. Die Gesetzgeber hat im Jahr 2024 mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für eine vorsorgende Anpassung an den Klimawandel von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Die auf dieser Grundlage entwickelte „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ enthält als Schwerpunkt den Schutz der menschlichen Gesundheit, der auch den Schutz der Gesundheit vor Hitze umfasst. Darüber hinaus unterstützt das BMUKN Kommunen und soziale Einrichtungen mit zwei Förderrichtlinien bei der systematischen und nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. Das BMUKN lässt seit Ende des Jahres 2023 außerdem im Rahmen eines Ressortforschungsvorhabens „Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland“ untersuchen. In dem Vorhaben werden neben der inhaltlichen Ausgestaltung und Möglichkeiten einer rechtlichen Verankerung auch fachliche Anforderungen an ein länderübergreifendes System sowie Aspekte der Bund/Länder-Zuständigkeiten thematisiert. Das Forschungsprojekt wird im Jahr 2026 abgeschlossen. Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit seinen Aktivitäten und Förderprogrammen eine klimaresiliente Stadtentwicklung und die Entwicklung an Hitze angepasster Siedlungsstrukturen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Gesundheitsgefahren durch Hitze. Im Zuständigkeitsbereich des BMWSB werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gefördert. Hiermit werden Grün- und Freiflächenmaßnahmen gefördert, die zum Beispiel Hitzevorsorge durch zusätzliche Frischluftschneisen oder Klimaoasen ermöglichen. Für das Programm steht im KTF im Haushaltsjahr 2026 ein Ausgabenansatz in Höhe von rund 255 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2025 betrug der Mittelabfluss rund 52 Millionen Euro. Darüber hinaus leistet auch die Städtebauförderung des Bundes einen entsprechenden wesentlichen Beitrag. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind Fördervoraussetzung und werden als Teil von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen von den Kommunen umgesetzt. Insgesamt standen für die Förderung im Jahr 2025 790 Millionen Euro Bundesmittel – ergänzend kofinanziert durch Länder und Kommunen – zur Verfügung, dieses Jahr erstmalig 1 Milliarde Euro. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/1731, auf die Kleine Anfrage „Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“ der Fraktion Die Linke auf sowie die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 169 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 4. August 2025 (Drucksache 21/1164 vom 08.08.2025, Seite 108), auf die schriftliche Frage 149 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 10. November 2025 (Drucksache 21/2817 vom 14.11.2025, Seite 97), auf die schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 5. Januar 2026 (Drucksache 21/3520 vom 09.01.2026, Seite 69) und auf die schriftliche Frage 224 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 7. April 2026 (Drucksache 21/5249 vom 10.04.2026, Seite 146) verwiesen. Frage 24

Der Abgeordnete fragt nach dem Umfang der Umsetzung und Weiterentwicklung von Hitzeschutzplanungen sowie nach künftigen Maßnahmen der Bundesregierung. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs detailliert die ressortübergreifenden Aktivitäten, Fördermaßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen, verweist jedoch auch auf die primäre Zuständigkeit der Länder in diesem Bereich.

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FR Frage des Abgeordneten Marcel Bauer Linke rede Im Protokoll ↗
Inwiefern werden die Ergebnisse in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht in Wäldern der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 im Jahr 2026 in Bundesrecht, insbesondere beim Bundeswaldgesetz und beim Bundesnaturschutzgesetz, umgesetzt, wenn die Umsetzung bis Ende 2026 angekündigt ist? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 in Bezug …
Inwiefern werden die Ergebnisse in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht in Wäldern der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 im Jahr 2026 in Bundesrecht, insbesondere beim Bundeswaldgesetz und beim Bundesnaturschutzgesetz, umgesetzt, wenn die Umsetzung bis Ende 2026 angekündigt ist? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht in Wäldern unter Berücksichtigung auch des Bundeswaldgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden können. Frage 25

Der Abgeordnete fragt nach der geplanten Umsetzung der Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 zur Verkehrssicherungspflicht in Wäldern in das Bundesrecht bis Ende 2026. Die Staatssekretärin antwortet, dass derzeit geprüft wird, ob und wie diese Ergebnisse unter Berücksichtigung des Bundeswaldgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden können.

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FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Inwiefern wird die Bundesregierung ihren Zeitplan für die Anpassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes korrigieren, nachdem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Presseberichten zufolge der Referentenentwurf gestoppt wurde? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Länder- und Verbändeanhörung wurde am 17. April 2026 eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis einschließlich 1. Mai 2026 eingereicht werden. Die Notifizierung soll zu Beginn des Monats Mai des …
Inwiefern wird die Bundesregierung ihren Zeitplan für die Anpassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes korrigieren, nachdem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Presseberichten zufolge der Referentenentwurf gestoppt wurde? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Länder- und Verbändeanhörung wurde am 17. April 2026 eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis einschließlich 1. Mai 2026 eingereicht werden. Die Notifizierung soll zu Beginn des Monats Mai des Jahres 2026 eingeleitet werden. Weitere Verfahrensschritte sind, wie auch ursprünglich geplant, für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Frage 26

Die Abgeordnete fragt nach der zeitlichen Korrektur des Plans zur Anpassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, da der Referentenentwurf laut Presseberichten gestoppt wurde. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet, dass Länder- und Verbändeanhörung sowie Notifizierung Ende April/Anfang Mai 2026 eingeleitet wurden bzw. werden und weitere Schritte für die zweite Jahreshälfte geplant sind.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die in dieser Legislaturperiode ergriffenen agrarpolitischen Maßnahmen mit Blick auf Umwelt, Klima, Naturschutz und Tierwohl, beispielsweise mit Blick auf bisherige Maßnahmen wie die Aufhebung der Stoffstrombilanz, eine verschleppte Novelle des Düngegesetzes inklusive drohenden Vertragsverletzungsverfahrens in der EU und die vorzeitige Beendigung des Bundesprogramms zur Förderung des tier- und klimagerechteren Umbaus der Tierhaltung, und wie bewertet die …
Wie bewertet die Bundesregierung die in dieser Legislaturperiode ergriffenen agrarpolitischen Maßnahmen mit Blick auf Umwelt, Klima, Naturschutz und Tierwohl, beispielsweise mit Blick auf bisherige Maßnahmen wie die Aufhebung der Stoffstrombilanz, eine verschleppte Novelle des Düngegesetzes inklusive drohenden Vertragsverletzungsverfahrens in der EU und die vorzeitige Beendigung des Bundesprogramms zur Förderung des tier- und klimagerechteren Umbaus der Tierhaltung, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund, dass sie in ihrem Klimaschutzprogramm selbst einräumt, dass „[w]eder die bisher beschlossenen, noch die im KSP [Klimaschutzprogramm] vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmenbislang ausreichend“ sind, damit die Landwirtschaft ihren „angemessenen Beitrag“ zur Erreichung der Klimaziele leisten kann? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Der Sektor Landwirtschaft hält sein Sektorziel nach Bundes-Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 ein. Das bestätigt der aktuelle Projektionsbericht 2026 des Umweltbundesamtes sowie der Expertenrat für Klimafragen in seiner Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2026. Die im Klimaschutzprogramm 2026 genannten Maßnahmen stützen dieses Ziel und adressieren gleichzeitig auch den Zeithorizont bis 2040. Es wird darauf ankommen, die vorgeschlagenen Maßnahmen durch Konkretisierungen und finanzielle Unterfütterung derart zu stärken, dass sie ihre volle Treibhausgasminderung entfalten können. Frage 27

Die Abgeordnete kritisiert die agrarpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich Umwelt- und Klimaschutz und hinterfragt deren Wirksamkeit angesichts unzureichender Beiträge der Landwirtschaft zu den Klimazielen. Die Staatssekretärin entgegnet, dass der Sektor Landwirtschaft sein Sektorziel für 2030 einhalte und die geplanten Maßnahmen dieses Ziel stützen würden.

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FR Frage des Abgeordneten Raimond Scheirich AfD rede Im Protokoll ↗
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die meiner Auffassung nach wie vor unverhältnismäßig hohen Zahlungen in Form von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe ins Ausland, obwohl Deutschlands Schuldenstand die offizielle EU-Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschritten hat ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung misst einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen große Bedeutung bei. Ein …
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die meiner Auffassung nach wie vor unverhältnismäßig hohen Zahlungen (allein das Auswärtige Amt bewilligte 2020 knapp unter 200 Millionen Euro, 2024 über 400 Millionen Euro, 2025 knapp unter 300 Millionen Euro und aktuell, 2026, um die 100 Millionen Euro) in Form von Entwicklungshilfe (ODA) und humanitärer Hilfe ins Ausland, obwohl Deutschlands Schuldenstand die offizielle EU-Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschritten hat (vergleiche zum Beitrag des Auswärtiges Amts, Einzelplan 05: Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5178: hier jeweils für das Jahr 2026 die Antworten zu den Fragen 1 bis 3, für die Jahre 2020, 2024 und 2025 die Antworten zu Frage 5)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung misst einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen große Bedeutung bei. Ein belastbares Netz an internationalen Partnerschaften schafft Handlungsspielräume in Krisenzeiten und ist im deutschen Interesse. Angesichts globaler Umbrüche mit Kriegen, geopolitischen Spannungen sowie grenzüberschreitenden Herausforderungen wie Klimawandel, Hunger, Armut und wachsenden Ungleichheiten ist eine starke Entwicklungspolitik ein unverzichtbarer Teil der Antwort Deutschlands auf diese Unsicherheiten. Im Zusammenspiel mit den Instrumenten der Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit ist die humanitäre Hilfe Teil des integrierten Ansatzes der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung. Menschen in Not in ihrer Heimat bzw. in Nachbarländern zu unterstützen, entspricht unseren Werten und gleichzeitig unseren Interessen. Freiheit, Wohlstand und Sicherheit für Deutschland und internationale Verantwortung und Humanität ergänzen einander; denn humanitäre Hilfe bereitzustellen ist eine Investition in eine stabilere, sicherere und friedlichere Welt. Frage 28

Der Abgeordnete kritisiert die Höhe der staatlichen Auszahlungen für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe angesichts überschrittener EU-Schuldenobergrenzen und fordert eine Rechtfertigung der Bundesregierung. Die Regierung antwortet, dass diese Ausgaben im deutschen Interesse liegen, da sie internationale Stabilität, Sicherheit und Handlungsspielräume in Krisenzeiten schaffen.

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FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich nach Kenntnis des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Ausgaben, die für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland durch Deutschland seit dem Beginn der Legislaturperiode getätigt wurden, und wie viele solcher Klimaschutzprogramme werden aktuell im Ausland gefördert? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Wie bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage 4/0197 ausgeführt, wird …
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich nach Kenntnis des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Ausgaben, die für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland durch Deutschland seit dem Beginn der Legislaturperiode getätigt wurden, und wie viele solcher Klimaschutzprogramme werden aktuell im Ausland gefördert? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Wie bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage 4/0197 ausgeführt, wird der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung erst im jeweiligen Folgejahr ex post erhoben, sodass für die seit März 2025 laufende Legislaturperiode noch keine verbindlichen Aussagen zu Klimaschutzprojekten in deutschen Partnerländern getroffen werden können. Die Anzahl der laufenden Klimaschutzprojekte variiert aufgrund von Projektbeendigungen und Neuzusagen. Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kann die aktuelle Zahl im Transparenzportal abgerufen werden. Für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sind Informationen zu laufenden Projekten auf der Website der Internationalen Klimaschutzinitiative auffindbar (https://www.international-climate-initiative.com/projekte-suchen/#/, bitte Status „laufend“ bei der Suche eingeben). Frage 29

Der Abgeordnete fragt nach der Gesamtsumme deutscher Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland seit Beginn der Legislaturperiode sowie nach der Anzahl aktuell geförderter Programme. Die Antwort verweist auf noch ausstehende Daten und vorhandene Transparenzportale zur Eigenrecherche.

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FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit des Artikels 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung zum Erhalt und Ausbau städtischer Ökosysteme in Bezug auf die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 zur anstehenden Baugesetzbuch-Novelle , und welche konkreten Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um Zielkonflikte zwischen Versiegelungen und dem Schutz urbaner Grünflächen hierzulande aufzulösen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Artikel 8 der …
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit des Artikels 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung zum Erhalt und Ausbau städtischer Ökosysteme in Bezug auf die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 zur anstehenden Baugesetzbuch-Novelle (siehe: www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade.html), und welche konkreten Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um Zielkonflikte zwischen Versiegelungen und dem Schutz urbaner Grünflächen hierzulande aufzulösen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Artikel 8 der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) legt Ziele für sogenannte städtische Ökosystemgebiete fest. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass in diesen städtischen Ökosystemgebieten bis Ende 2030 kein Netto-null-Verlust an städtischen Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung eintritt. Bezugsgröße ist dabei die nationale Gesamtfläche. Ab 2031 ist sodann ein „steigender Trend“ in Bezug auf die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen sowie der städtischen Baumüberschirmung innerhalb eines jeden städtischen Ökosystemgebiets bis zu einem – noch festzulegenden – „zufriedenstellenden Niveau“ sicherzustellen. Durch die Bezugnahme auf die nationale Gesamtfläche sowie den Zeitraum bis 2030 (beziehungsweise ab 2031 einer Überprüfung alle sechs Jahre) gibt Artikel 8 W-VO den Mitgliedstaaten insbesondere hinsichtlich der städtischen Grünflächen eine große Flexibilität zur Einhaltung der Vorgaben. Der Koalitionsausschuss hat am 28. November 2025 beschlossen, dass die Bundesregierung mit einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuchs den Wohnungsbau und das Bauen erheblich vereinfachen und beschleunigen soll. Zugleich soll aber auch eine qualitätsvolle Stadt- und Raumentwicklung sichergestellt und die Resilienz der Städte und Gemeinden gegenüber den Auswirkungen von erhöhter Hitzebelastung gestärkt werden. Ebenso sollen Gefahren und Schäden durch Hochwasser und Starkregenereignisse abgemildert werden. Für die Reduzierung von Hitzebelastung sind Grünflächen und Bäume von ebenso zentraler Bedeutung wie für die Umsetzung der „Schwammstadt“ zur Verringerung von Überflutungsrisiken. Hier bestehen daher große Schnittmengen zu den Vorgaben des Artikels 8 W-VO zur Erhaltung von Grünflächen und Baumüberschirmung und zur Erreichung eines „zufriedenstellenden Niveaus“ in verstädterten Gebieten. Zielkonflikte zwischen Vorhaben wie etwa Wohnungsbauprojekten, die zur Versiegelung von Flächen führen können, und dem Schutz (urbaner) Grünflächen sind im Bauplanungsrecht nicht neu. Diese Konflikte sind im Rahmen der bauplanerischen Abwägung nach § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewältigen. Das BauGB verlangt dabei schon jetzt, dass sowohl die Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel als auch eine ausreichende Versorgung mit Grünflächen berücksichtigt werden. Diesbezüglich sieht der kürzlich vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts unter anderem vor, in § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB klarzustellen, dass die Innenentwicklung stets auch die Entwicklung von Grün- und Freiflächen umfasst. Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ fördert das BMWSB zudem kommunale Projekte, die der Erfüllung der Vorgaben des Artikels 8 W-VO dienen können. Auch Maßnahmen, die im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt werden, zahlen auf die Durchführung des Artikels 8 ein. Hierzu zählen unter anderem Entsiegelungsmaßnahmen, die Schaffung von Naturoasen und die Pflanzung von Bäumen. Frage 30

Die Abgeordnete fragt nach der Umsetzbarkeit von EU-Vorgaben zu städtischen Grünflächen angesichts einer geplanten Baugesetzbuch-Novelle und nach Lösungen für Zielkonflikte zwischen Wohnbau und Grünflächenschutz. Die Antwort des Parl. Staatssekretärs erläutert, dass die EU-Verordnung flexible Spielräume lässt und bestehende sowie geplante bauplanerische Regelungen und Förderprogramme diese Konflikte durch Abwägung und Klimaanpassungsmaßnahmen bereits adressieren.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Wurde die Digitalabgabe für Onlineplattformen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert ist und bezüglich deren Einführung „noch in diesem Jahr“ sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, zuversichtlich zeigte , als Einnahme in den vorgestellten Eckpunkten für den Haushalt 2027 geprüft, und, wenn ja, warum wurde sie nicht berücksichtigt, und plant die …
Wurde die Digitalabgabe für Onlineplattformen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert ist und bezüglich deren Einführung „noch in diesem Jahr“ sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, zuversichtlich zeigte (www.merkur.de/politik/tech-giganten-im-visier-digitalsteuer-soll-medienvielfalt-in-deutschland-retten-zr-94185912.html), als Einnahme in den vorgestellten Eckpunkten für den Haushalt 2027 (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeskabinett-haushaltsentwurf-2027-beschlossen-100.html) geprüft, und, wenn ja, warum wurde sie nicht berücksichtigt, und plant die Bundesregierung, dem Parlament einen Gesetzesentwurf für die Einführung einer Digitalabgabe vorzulegen, und, wenn ja, wann? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer: Die Bundesregierung nimmt die Berichterstattung zu den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 zur Kenntnis. Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer verfolgt den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag weiterhin prioritär. Etwaige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt könnten erst im Anschluss thematisiert werden. Frage 31

Die Abgeordnete fragt nach dem Verbleib der im Koalitionsvertrag verankerten Digitalabgabe, deren Aufkommen für den Bundeshaushalt 2027 geprüft werden sollte, und nach einem zeitlichen Horizont für einen Gesetzentwurf. Die Antwort verweist auf einen weiterhin laufenden Prüfauftrag und schließt haushaltswirksame Folgen vorerst aus.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5409, dass sie die illegale Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen wirksam bekämpfen will, obwohl sie selbst einräumt, dass hierzu weder statistische Erfassungen noch belastbare Erkenntnisse zu Umfang und Struktur vorliegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Cannabiseinfuhren aus …
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5409, dass sie die illegale Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen wirksam bekämpfen will, obwohl sie selbst einräumt, dass hierzu weder statistische Erfassungen noch belastbare Erkenntnisse zu Umfang und Struktur vorliegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Cannabiseinfuhren aus den USA stellen ein relativ neues Phänomen dar und werden insbesondere seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes 2024 vermehrt festgestellt. Detaillierte Einblicke in Strukturen und Umfänge bedürfen einer weitergehenden Analyse und längeren Lagebetrachtung. Die Sicherheitsbehörden speisen alle hierzu gewonnenen Informationen in die lokale und zentrale Risikoanalyse des Zolls ein, um Kontrollen noch zielgerichteter durchführen zu können. Effektivität und Effizienz dieses Vorgehens bestätigen sich dadurch, dass die Sicherstellungszahlen auf sämtlichen Verkehrswegen gestiegen sind. Frage 32

Der Abgeordnte hinterfragt die Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA durch die Bundesregierung angesichts fehlender statistischer Erfassungen und belastbarer Erkenntnisse zu Umfang und Struktur.

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FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Auf welcher konkreten nachvollziehbaren Grundlage trifft die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5409 operative und strategische Entscheidungen zur Bekämpfung des Drogenschmuggels über den Postverkehr, wenn sie selbst einräumt, dass hierzu keine differenzierte Datenerhebung erfolgt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Eine Erfassung, Kategorisierung und übergreifende vergleichende Analyse der Sicherstellungen …
Auf welcher konkreten nachvollziehbaren Grundlage trifft die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5409 operative und strategische Entscheidungen zur Bekämpfung des Drogenschmuggels über den Postverkehr, wenn sie selbst einräumt, dass hierzu keine differenzierte Datenerhebung erfolgt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Eine Erfassung, Kategorisierung und übergreifende vergleichende Analyse der Sicherstellungen für operative Zwecke findet in den Sicherheitsbehörden fortlaufend statt. Deren Ergebnisse sowie die damit verknüpfte Risikoanalyse sind die Grundlage für ein gezieltes, agiles und lageangepasstes Vorgehen. Der Zoll ist damit in der Lage, Trends und Verlagerungen im Täterverhalten zu erkennen und die strategischen und operativen Maßnahmen danach auszurichten. Frage 33

Der Abgeordente fragt nach der konkreten Entscheidungsgrundlage der Bundesregierung für die Bekämpfung des Drogenschmuggels im Postverkehr, da eine differenzierte Datenerhebung offenbar nicht erfolgt. Der Parlamentarische Staatssekretär erwidert, dass Sicherheitsbehörden kontinuierlich Sicherstellungen analysieren und so ein agiles Vorgehen ermöglichen.

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FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluation der dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe gegenständlichen Senkung der Energiesteuer in Höhe von brutto 0,17 Euro dahin gehend, ob und, falls ja, in welchem Umfang diese temporäre Absenkung der Energiesteuer bei den Verbrauchern in Deutschland angekommen ist, und, falls nein, weshalb nicht? Antwort …
Plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluation der dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Bundestagsdrucksache 21/5321) gegenständlichen Senkung der Energiesteuer in Höhe von brutto 0,17 Euro dahin gehend, ob und, falls ja, in welchem Umfang diese temporäre Absenkung der Energiesteuer bei den Verbrauchern in Deutschland angekommen ist, und, falls nein, weshalb nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Eine Evaluierung im Sinne der Fragestellung ist nach der Gesetzesbegründung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe nicht vorgesehen. Frage 34

Der Abgeordnete fragt nach der Evaluation der temporären Senkung der Energiesteuer, um zu prüfen, ob diese bei den Verbrauchern angekommen ist. Der Staatssekretär antwortet, dass eine solche Evaluierung nicht vorgesehen ist.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die vom Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, geplante Einschränkung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung bzw. des Absehens von Verfolgung nach § 398a AO einer effektiven Strafrechtspflege dienlich ist, nachdem die Selbstanzeige nach meiner Auffassung einerseits eine – im Hinblick auf die seit 2011 vorgenommenen Verschärfungen inzwischen …
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die vom Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, geplante Einschränkung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) bzw. des Absehens von Verfolgung nach § 398a AO einer effektiven Strafrechtspflege dienlich ist, nachdem die Selbstanzeige nach meiner Auffassung einerseits eine – im Hinblick auf die seit 2011 vorgenommenen Verschärfungen inzwischen für die Staatseinnahmen im Wortsinne „goldene“ – Brücke zurück zu Rechtstreue und Steuerehrlichkeit schaffen will, was bei Steuerhinterziehung meist nicht ohne die Offenbarung früheren strafbaren Verhaltens möglich ist, und andererseits die Belastung von Steuerfahndung und Strafgerichten durch langwierige, kosten- und personalintensive Verfahren reduzieren will, und, wenn ja, welche (https://handelsblatt.com/politik/deutschland/reformen-klingbeil-will-strafbefreiende-selbstanzeige-abschaffen/100220355.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Diskussion um die teilweise Abschaffung der strafbefreienden bzw. strafverfolgungshindernden Selbstanzeige ist komplex und muss sowohl rechtliche als auch fiskalische Aspekte berücksichtigen. Wichtig ist der Bundesregierung, rechtstreue Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen, Steuerkriminalität entschieden entgegenzutreten, das Recht durchzusetzen und die Steuerverwaltungen zu stärken. Diese Zielsetzung liegt auch dem Vorschlag für eine teilweise Abschaffung der strafbefreienden bzw. strafverfolgungshindernden Selbstanzeige zugrunde. Frage 35

Der Abgeordnete fragt nach der Auffassung der Bundesregierung zur geplanten Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige, argumentiert, dass diese der Entlastung von Steuerfahndung und Strafgerichten sowie der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit dient.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erarbeitung und den Erlass der Rechtsverordnung zur Umsetzung des Standarddepotvertrags in öffentlicher Trägerschaft nach § 1 Absatz 1e des Altersvorsorgereformgesetzes , und welche konkreten Umsetzungsschritte sowie Gespräche mit potenziellen Trägern sind bisher geplant oder bereits durchgeführt worden ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Bisher gibt es keinen öffentlichen Träger, der ein Angebot …
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erarbeitung und den Erlass der Rechtsverordnung zur Umsetzung des Standarddepotvertrags in öffentlicher Trägerschaft nach § 1 Absatz 1e des Altersvorsorgereformgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/4088; bitte auch den Zeitpunkt der Vorlage dieser Rechtsverordnung an den Deutschen Bundestag angeben), und welche konkreten Umsetzungsschritte sowie Gespräche mit potenziellen Trägern sind bisher geplant oder bereits durchgeführt worden (bitte auch das innerhalb der Bundesregierung für die Rechtsverordnung zuständige Bundesministerium benennen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Bisher gibt es keinen öffentlichen Träger, der ein Angebot zur privaten Altersvorsorge vorhält und somit auch über ein entsprechendes Kundenmanagement verfügt. Daher prüft das Bundesministerium der Finanzen derzeit, welche Institutionen für diese neuen Aufgaben in Betracht kommen. Frage 36

Der Abgeordnete fragt nach dem Zeitplan, den Umsetzungsschritten und zuständigen Ministerien für die Rechtsverordnung zum Standarddepotvertrag in öffentlicher Trägerschaft. Der Parlamentarische Staatssekretär erwidert, dass bisher kein passender öffentlicher Träger existiere und das Finanzministerium derzeit prüfe, welche Institutionen dafür in Betracht kommen.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Was wurde beim Besuch des Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, in Algerien im April 2026 im Einzelnen im Bereich der Polizeikooperation mit Vertretern algerischer Behörden besprochen und vereinbart , und welche polizeilichen Ausbildungs- und Ausrüstungsmaßnahmen haben seit Januar 2025 zwischen Deutschland und Algerien stattgefunden ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Während seines Besuches in Algerien im April 2026 …
Was wurde beim Besuch des Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, in Algerien im April 2026 (https://news.radioalgerie.dz/en/node/83968) im Einzelnen im Bereich der Polizeikooperation mit Vertretern algerischer Behörden besprochen und vereinbart (bitte die entsprechenden algerischen Behörden angeben), und welche polizeilichen Ausbildungs- und Ausrüstungsmaßnahmen haben seit Januar 2025 zwischen Deutschland und Algerien stattgefunden (bitte auch die geplanten Maßnahmen nennen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Während seines Besuches in Algerien im April 2026 führte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums ein Gespräch mit dem Generaldirektor der Nationalen Sicherheitsbehörde (Direction Générale de la Sûreté Nationale – DGSN) Algerien, Herrn Ali Badaoui, an dem auch weitere Vertreter der DGSN und die Leitung der Direktion Grenzpolizei (DPF) teilnahmen. Der Schwerpunkt lag dabei in der Erörterung möglicher Kooperationen im Rahmen der Bekämpfung und Prävention von Schleusungskriminalität, Menschenhandel und irregulärer Migration sowie der Erkenntnis- und Informationsverarbeitung, strafrechtlicher Zusammenarbeit und weiterer Unterstützung im Rahmen Polizeilicher Aufbauhilfe (PAH). Es gibt in diesem Zusammenhang noch keine konkreten Pläne für Maßnahmen im Jahr 2026. Zuwendungen und Leistungen der PAH zugunsten der Partnerbehörden Algeriens umfassen im Zeitraum Januar 2025 bis zum Stichtag 29. April 2026 folgende Maßnahmen im Bereich der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung: Im Jahr 2025 führte die Bundespolizei insgesamt drei Maßnahmen als Lehrgänge und Expertenaustausche zugunsten der algerischen Behörden im Bereich grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung, sportlicher Großveranstaltungen und Organisationsmanagement durch. Frage 37

Die Abgeordnete fragt detailliert nach den Inhalten und Vereinbarungen eines Treffens des Bundespolizeipräsidenten mit algerischen Behörden sowie nach konkreten polizeilichen Ausbildungs- und Ausrüstungsmaßnahmen zwischen Deutschland und Algerien. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs benennt die Gesprächsteilnehmer und listet drei durchgeführte Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe aus dem Jahr 2025 auf.

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FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Wie waren die konkreten Rahmenbedingungen der Abschiebung von 25 männlichen afghanischen Straftätern – Delikte unter anderem: Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Drogendelikte – nach Kabul per Charterflug in der Nacht auf den 28. April 2026 , und wurden die frei gewordenen Platzkapazitäten beim Rückflug genutzt, um Personen aus Afghanistan neu nach Deutschland einzufliegen, gegebenenfalls über einen Zwischenhalt in Pakistan, nachdem dort …
Wie waren die konkreten Rahmenbedingungen der Abschiebung von 25 männlichen afghanischen Straftätern – Delikte unter anderem: Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Drogendelikte – nach Kabul per Charterflug in der Nacht auf den 28. April 2026 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/04/massnahme.html; bitte ausführen und dabei angeben: Dauer der Planung der Maßnahme; Anzahl der beteiligten Bundesländer; Anzahl der Bundesländer, die eine Mitwirkung abgelehnt haben; Gesamtkosten der Maßnahme; reine Kosten des Charterflugs für Hin- und Rückreise; Anzahl der Begleitpersonen wie Bundespolizisten, medizinisches Personal, Dolmetscher oder Geistliche; Anzahl der verbliebenen ungenutzten Plätze), und wurden die frei gewordenen Platzkapazitäten beim Rückflug genutzt, um Personen aus Afghanistan neu nach Deutschland einzufliegen, gegebenenfalls über einen Zwischenhalt in Pakistan, nachdem dort vor zwei Monaten noch etwa 280 Menschen auf die Einreise nach Deutschland warteten (www.spiegel.de/politik/aufnahmeprogramm-noch-rund-280-afghanen-warten-auf-einreise-nach-deutschland-a-c2cb3b2d-59b5-4ea1-a3ff-2245f8a3698e; bitte ausführen und die Anzahl der eingeflogenen Personen angeben, aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen und Personen unter 18 Jahren)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die erfragten Rahmenbedingungen für die Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 28. April 2026 waren wie folgt: Die Planungsdauer der Bundesbehörden lag etwa zwischen fünf und sechs Wochen. Es waren 12 Bundesländer an der Maßnahme beteiligt. Es gab keine Bundesländer, welche die Mitwirkung an der Maßnahme abgelehnt haben. Die Kosten der Maßnahme können noch nicht abschließend beziffert werden. Die Kosten für das Luftfahrzeug lagen bei circa 335 000 Euro. Die Maßnahme wurde durch 71 Kräfte der Bundespolizei begleitet sowie durch zwei Ärzte und zwei Dolmetscher. Für die Maßnahme waren 25 Personen vorgesehen, sodass keine ungenutzten Plätze verblieben. Die frei gewordenen Platzkapazitäten beim Rückflug wurden nicht im Sinne der Fragestellung genutzt. Sofern noch Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan einreisen, erfolgt dies nach einem mehrstufigen Prüfprozess in Pakistan. Aus organisatorischen Gründen werden solche Einreisen derzeit mittels Linienflügen aus Pakistan umgesetzt. Es wurden daher keine weiteren Personen auf dem Rückflug aus Afghanistan mitgenommen, die nicht bereits den Hinflug begleiteten. Frage 38

Der Abgeordnete fragt detailliert nach den organisatorischen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen einer Sammelabschiebung afghanischer Straftäter nach Kabul sowie nach einer möglichen Nutzung der Rückflugkapazitäten für Aufnahmeprogramme nach Deutschland.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Sind der Bundesregierung Fälle von Geoblocking zum Nachteil von nationalen oder sprachlichen Minderheiten in Deutschland bekannt, und, wenn ja, welche, und ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Ermöglichung des grenzüberschreitenden Zugangs zu audiovisuellen Inhalten für Bürgerinnen und Bürger, die zu traditionellen nationalen oder sprachlichen Minderheiten gehören, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Konkrete Fälle von Geoblocking …
Sind der Bundesregierung Fälle von Geoblocking zum Nachteil von nationalen oder sprachlichen Minderheiten in Deutschland bekannt, und, wenn ja, welche, und ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Ermöglichung des grenzüberschreitenden Zugangs zu audiovisuellen Inhalten für Bürgerinnen und Bürger, die zu traditionellen nationalen oder sprachlichen Minderheiten gehören, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Konkrete Fälle von Geoblocking zum Nachteil von nationalen Minderheiten in Deutschland sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. Die Dachverbände der nationalen Minderheiten in Deutschland haben gegenüber der Bundesregierung bislang keine diesbezüglichen Beschwerden vorgebracht. Frage 39

Die Abgeordnete fragt nach Fällen von Geoblocking zum Nachteil nationaler oder sprachlicher Minderheiten sowie nach Maßnahmen zur Ermöglichung grenzüberschreitenden Zugangs zu audiovisuellen Inhalten. Der Staatssekretär antwortet, dass keine konkreten Fälle bekannt und keine Beschwerden von Dachverbänden vorgebracht wurden.

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FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie lautet die quantitative Bilanz der Bundesregierung zu den am 7. Mai 2025 durch den Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, angeordneten Zurückweisungen auch von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen , und mit welcher Begründung ist die Bundesregierung trotz anders lautender gerichtlicher Entscheidungen der Auffassung, dass diese Zurückweisungen von Schutzsuchenden trotz eines „deutlichen Rückgang[s] der illegalen Migration“, „[i]m Verhältnis zum Jahr …
Wie lautet die quantitative Bilanz der Bundesregierung zu den am 7. Mai 2025 durch den Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, angeordneten Zurückweisungen auch von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen (insbesondere zur Zahl der seitdem festgestellten unerlaubten Einreisen, der an der Grenze geäußerten Asylgesuche, der zurückgewiesenen Personen/Schutzsuchenden bzw. der vulnerablen Schutzsuchenden, die einreisen durften; bitte die Angaben nach Quartalen auflisten), und mit welcher Begründung ist die Bundesregierung trotz anders lautender gerichtlicher Entscheidungen (zum Beispiel des Verwaltungsgerichts Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 – 6 L 191/25 und des Amtsgerichts Pasewalk, Beschluss vom 1. August 2025 – 305 XIV 99/25) der Auffassung, dass diese Zurückweisungen von Schutzsuchenden trotz eines „deutlichen Rückgang[s] der illegalen Migration“, „[i]m Verhältnis zum Jahr zuvor […] um 51 Prozent […], im Verhältnis zu zwei Jahren davor um 66 Prozent“ (Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Plenarprotokoll 21/52, Seite 6179) weiterhin unerlässlich sind, um eine behauptete erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Sinne des Artikels 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abzuwenden, was auch nach Prüfung des Bundesinnenministeriums nur als Ausnahme im Rahmen eines „Ultima-ratio-Grundsatz[es]“ zulässig wäre (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13047; bitte so ausführlich wie möglich begründen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die nachfolgenden statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei und der vorläufigen Datenlage des Sondermeldedienstes. Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei können sich auch zukünftig aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung geringfügig ändern. Die Daten des Sondermeldedienstes sind nicht qualitätsgesichert. Innerhalb des zweiten Quartals 2025, im Zeitraum vom 8. Mai bis 30. Juni, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 8 386 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 358 Asylgesuche entgegen, wies 6 140 Personen zurück, davon 274 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 78 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise. Innerhalb des dritten Quartals 2025, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 13 303 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 826 Asylgesuche entgegen, wies 9 237 Personen zurück, davon 390 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 89 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise. Innerhalb des vierten Quartals 2025, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 12 084 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 552 Asylgesuche entgegen, wies 8 474 Personen zurück, davon 315 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 75 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise. Innerhalb des ersten Quartals 2026, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 10 063 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 483 Asylgesuche entgegen, wies 7 176 Personen zurück, davon 248 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 36 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise. Innerhalb des zweiten Quartals 2026, im Zeitraum vom 1. April bis 30. April, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 3 116 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 141 Asylgesuche entgegen, wies 2 465 Personen zurück, davon 119 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 11 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/4922, auf die Kleine Anfrage ausgeführt, sind die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen und die damit einhergehenden Zurückweisungen als eine von mehreren migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen erforderlich, um der Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland durch das stetige und insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken und notwendig, bis das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem tatsächlich funktionsfähig ist; das heißt: wirksamer Schutz an den EU-Außengrenzen, ein funktionierendes Dublin-System mit Überstellungen von Asylbewerbern in die Mitgliedstaaten, die dafür zuständig sind, und ein Solidaritätsmechanismus, der tatsächlich greift. Das Ziel der Bundesregierung ist weiterhin, das irreguläre Migrationsgeschehen einzudämmen und die Schleuserkriminalität entschieden zu bekämpfen. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern wurde bisher nicht über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungspraxis allgemein entschieden. Über die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 hinaus sind keine weiteren gerichtlichen Entscheidungen gegen konkrete Zurückweisungen von Asylsuchenden ergangen. Frage 40

Die Abgeordnete fragt nach der quantitativen Bilanz und der rechtlichen Rechtfertigung der seit Mai 2025 angeordneten Grenzzurückweisungen von Schutzsuchenden trotz sinkender illegaler Migration und entgegen gerichtlicher Entscheidungen. Die Bundesregierung antwortet mit detaillierten statistischen Daten zu den Zurückweisungen und begründet die Praxis mit der Entlastung der Aufnahmesysteme sowie dem Kampf gegen Schleuserkriminalität bis zum Funktionieren des europäischen Asylsystems.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals Bestrebungen registriert und in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt, die das Existenzrecht Deutschlands bestreiten – auch vor dem Hintergrund der jedenfalls dahin gehend klaren Rechtslage Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder …
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals Bestrebungen registriert und in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt, die das Existenzrecht Deutschlands bestreiten – auch vor dem Hintergrund der jedenfalls dahin gehend klaren Rechtslage („Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen“, § 4 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) –, und, wenn ja, welche (bitte die 14 letzten Fälle mit Jahreszahl der Erwähnung angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Bei den von Ihnen in Bezug genommenen Bestrebungen im Sinne des § 4 Absatz 1 a) des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) handelt es sich um politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die staatliche Einheit zu beseitigen. Die staatliche Einheit meint dabei den Bestand der Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat, gerade auch im Sinne der territorialen Integrität des Bundes und der Länder. Sollte das Existenzrecht Deutschlands bestritten oder sollten sezessionistische Bestrebungen verfolgt werden, kann es sich um eine solche Bestrebung im Sinne der Fragestellung handeln. Viele Bestrebungen richten sich jedoch primär gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Absatz 1c) BVerfSchG. Infolgedessen können exakte statistische Kennzahlen im Sinne der Fragestellung nicht mitgeteilt werden. Festzuhalten ist aber: Verfassungsschutzrelevante Bestrebungen werden registriert und beobachtet – gleich, unter welche Rechtsgrundlage diese konkret subsumiert werden. Frage 41

Der Abgeordnete fragt nach registrierten Bestrebungen gegen das Existenzrecht Deutschlands sowie nach konkreten Fallbeispielen aus Verfassungsschutzberichten. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs erläutert die rechtliche Subsumtion und erklärt, dass exakte statistische Kennzahlen zur Fragestellung nicht mitgeteilt werden können, da relevante Bestrebungen primär unter andere Rechtsgrundlagen fallen.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen und sicherheitspolitischen Voraussetzungen für eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an einer internationalen Mission in der Straße von Hormus, und unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Antrag auf ein entsprechendes Mandat unterbreiten? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Mit Blick auf die sicherheitspolitischen Voraussetzungen: Der Bundeskanzler hat für die Bundesregierung die Bereitschaft …
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen und sicherheitspolitischen Voraussetzungen für eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an einer internationalen Mission in der Straße von Hormus, und unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Antrag auf ein entsprechendes Mandat unterbreiten? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Mit Blick auf die sicherheitspolitischen Voraussetzungen: Der Bundeskanzler hat für die Bundesregierung die Bereitschaft Deutschlands erklärt, einen Beitrag zur Sicherung der freien Schifffahrt in der Straße von Hormus zu leisten. Das kann nach Ende der Kampfhandlungen einen Einsatz der Bundeswehr im Rahmen einer internationalen Operation umfassen, sobald hierfür auch eine sichere Rechtsgrundlage besteht. Eine Beteiligung kann aus Sicht der Bundesregierung in der maritimen Minenabwehr und in einem Beitrag zum maritimen Lagebildaufbau bestehen. Hierzu laufen Gespräche mit unseren Partnern, denen die Bundesregierung nicht vorgreifen wird. Mit Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen: Diese hängen von der konkreten Ausgestaltung der internationalen Operation ab. Sollte sich die Bundesregierung für einen Einsatz der Bundeswehr entscheiden, wird sie diese im Antrag auf Zustimmung des Deutschen Bundestags gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz darlegen. Frage 42

Der Abgeordnete fragt nach den rechtlichen und sicherheitspolitischen Voraussetzungen für eine mögliche Bundeswehr-Beteiligung an einer internationalen Mission in der Straße von Hormus. Die Staatsministerin erwidert, dass eine Beteiligung nach Kampfende im Rahmen der maritimen Minenabwehr und Lagebildaufbau möglich sei, sobald eine sichere Rechtsgrundlage besteht und der Bundestag zustimmt.

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FR Frage der Abgeordneten Deborah Düring Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebt, zusammen mit den internationalen Partnern den Sahel und das Horn von Afrika stabilisiert, und wie ist sie zusammen mit den internationalen Partnern dem russischen und chinesischen Einfluss in Afrika entgegengetreten? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: In der Sahelregion, zuletzt insbesondere in Mali, ist eine besorgniserregende Zuspitzung der …
Wie hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebt, zusammen mit den internationalen Partnern den Sahel und das Horn von Afrika stabilisiert, und wie ist sie zusammen mit den internationalen Partnern dem russischen und chinesischen Einfluss in Afrika entgegengetreten? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: In der Sahelregion, zuletzt insbesondere in Mali, ist eine besorgniserregende Zuspitzung der Sicherheitskrise zu verzeichnen. Der ressortgemeinsame Ansatz zur Stabilisierung des Sahel verfolgt das Ziel, strukturellen Konfliktursachen zu begegnen sowie irreguläre Migration und Flucht zu begrenzen. Im Zentrum steht die Unterstützung der Zivilbevölkerung. Dabei orientiert sich die Bundesregierung am EU-Ansatz für den Sahel, den der Rat der EU am 20. November 2025 beschlossen hat. Dieser beinhaltet einen interessengeleiteten politischen Dialog mit allen Ländern in der Region, die Eindämmung struktureller Ursachen von Terrorismus und Flucht, Förderung wirtschaftlicher Chancen und sozialer Kohäsion sowie grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Westafrika. Darüber hinaus stärkt die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnern gezielt die Küstenstaaten, um einer weiteren Ausbreitung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und Instabilität entgegenzuwirken. Auch am Horn von Afrika unterstützt die Bundesregierung die Eindämmung bestehender Konflikte. Maßnahmen erstrecken sich von Dialog- und Mediationsmaßnahmen über Unterstützung von Wiederaufbaubemühungen bis hin zur Sicherung von Beweisen für Kriegsverbrechen und zum Zugang zur Justiz für Überlebende von Angriffen. Zuletzt konnten bei der Sudan-Konferenz in Berlin am 15. April 2026 Finanzierungszusagen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro generiert werden, um die humanitäre Krise in Sudan zu lindern; zudem konnte der Druck auf die Kriegsparteien für einen Waffenstillstand erhöht werden. Die Bundesregierung beobachtet das Engagement von Drittstaaten in der Sahelregion und am Horn von Afrika aufmerksam. Sie unterstützt afrikanische Partner mit Maßnahmen zur Stärkung von demokratischer Resilienz und gegen Desinformation, fördert Stabilität, Sicherheit und wirtschaftlichen Austausch, die im beiderseitigen Interesse und Nutzen sind. Frage 43

Die Abgeordnete fragt nach der Umsetzung der im Koalitionsvertrag angestrebten Stabilisierung Afrikas (Sahel und Horn von Afrika) sowie dem Umgang mit russischem und chinesischem Einfluss. Die Staatsministerin antwortet auf die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung von Fluchtursachen, zur humanitären Unterstützung und zur Stärkung demokratischer Resilienz in der Region.

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FR Frage der Abgeordneten Deborah Düring Grüne rede Im Protokoll ↗
Warum hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte auskömmliche Finanzierung der humanitären Hilfe und Krisenprävention bislang nicht sichergestellt, was Hilfsorganisationen mit Blick auf Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 kritisieren , und wird sie sicherstellen, dass eine flexiblere Finanzierung von lokalen Initiativen, wie den Emergency Response Rooms im Sudan, möglich sein wird, und, wenn ja, mit welchen …
Warum hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte auskömmliche Finanzierung der humanitären Hilfe und Krisenprävention bislang nicht sichergestellt, was Hilfsorganisationen mit Blick auf Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 kritisieren (www.fr.de/wirtschaft/hilfe-hilfsorganisationen-fordern-hoeheren-deutschen-beitrag-zur-humanitaeren-94048532.html), und wird sie sicherstellen, dass eine flexiblere Finanzierung von lokalen Initiativen, wie den Emergency Response Rooms im Sudan, möglich sein wird, und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Der Titel 0501 687 34 für „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“ ist mit 353,4 Millionen Euro für 2026 einer der größten Einzelposten im Haushalt des Auswärtigen Amtes. Nominell wurde dieser Titel im Vergleich zum Vorjahreswert (2025) auch in Zeiten der allgemein schwierigen Haushaltslage um rund 8 Prozent erhöht. Deutschland bleibt mit seinem Engagement aus dem Titel 0501 687 32 „Humanitäre Hilfe im Ausland“ trotz notwendiger Haushaltskonsolidierungen einer der größten humanitären Geber weltweit. Vor diesem Hintergrund legt die Bundesregierung weiterhin großen Wert auf eine wirksamere Priorisierung und Koordinierung ihres Engagements, eine effiziente Mittelverwendung sowie eine enge Abstimmung im multilateralen System, in dessen Rahmen sie sich für Reformen und Effizienzsteigerungen einsetzt. Dabei wird Planbarkeit im Titelansatz mit ausreichend Flexibilität für unvorhergesehene Krisen vereint. So hat die Bundesregierung im Rahmen der Sudan-Konferenz in Berlin am 15. April Zusagen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro mobilisiert, wovon 212 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes stammen. Die Ausstattung beider Titel im Jahr 2027 ist dem Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2027 vorbehalten. Frage 44

Die Abgeordnete fragt nach der Umsetzung der zugesicherten Finanzierung humanitärer Hilfe und nach flexibleren Mitteln für lokale Initiativen wie im Sudan. Die Staatsministerin verweist auf nominelle Mittelsteigerungen, Deutschlands bleibende Rolle als großer Geber und bereits mobilisierte Zusagen für die Sudan-Krise.

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FR Frage des Abgeordneten Marcel Emmerich Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die libysche Küstenwache eine Einrichtung sei, die auf operativer Ebene für ganz Libyen zuständig ist , vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 21/4673, wonach sowohl die „Libyan Coast Guard and Port Security“ als auch die „West-LCG“ …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die libysche Küstenwache eine Einrichtung sei, die auf operativer Ebene für ganz Libyen zuständig ist (vergleiche www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2025-004025-ASW_DE.pdf), vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 21/4673, wonach sowohl die „Libyan Coast Guard and Port Security“ (LCGPS) als auch die „West-LCG“ der Regierung der Nationalen Einheit (GNU) und die Küstenwache im Osten Libyens der Libyschen Nationalarmee (LNA) unterstellt ist, bzw. welcher Akteur der libyschen Seenotrettung ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem Dach der Gemeinsamen Militärkommission angesiedelt und somit im Westen wie im Osten Libyens operativ tätig? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die in der Antwort vom 11. März 2026 auf Frage 10 (Bundestagsdrucksache 21/4673) getroffenen Aussagen zur libyschen Küstenwache entsprechen weiter den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen. Der Gemeinsamen Militärkommission sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine Akteure der libyschen Seenotrettung nachgeordnet. Frage 45

Der Abgeordnete fragt nach den Schlussfolgerungen der Bundesregierung hinsichtlich der Zuständigkeiten der libyschen Küstenwache sowie der Einbindung von Akteuren der libyschen Seenotrettung in die Gemeinsame Militärkommission. Die Staatsministerin bestätigt die zuvor gemachten Aussagen zur Unterstellung der Küstenwache und stellt klar, dass der Militärkommission keine Akteure der Seenotrettung nachgeordnet sind.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Ist der Bundesregierung der GIPES-Bericht vom 11. März 2026 bekannt, der im Zusammenhang mit dem salvadorianischen Ausnahmezustand angesichts von Vorwürfen massenhafter willkürlicher Festnahmen, Todesfällen in staatlichem Gewahrsam, des Verschwindenlassens sowie der Aushöhlung richterlicher Unabhängigkeit von einem hinreichenden Anhalt für mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeht, und, wenn ja, hat sie gegenüber der Regierung El Salvadors sowie in den zuständigen Gremien …
Ist der Bundesregierung der GIPES-Bericht vom 11. März 2026 bekannt, der im Zusammenhang mit dem salvadorianischen Ausnahmezustand angesichts von Vorwürfen massenhafter willkürlicher Festnahmen, Todesfällen in staatlichem Gewahrsam, des Verschwindenlassens sowie der Aushöhlung richterlicher Unabhängigkeit von einem hinreichenden Anhalt für mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeht, und, wenn ja, hat sie gegenüber der Regierung El Salvadors sowie in den zuständigen Gremien der Europäische Union und der Vereinten Nationen bilaterale, europäische und multilaterale Schritte unternommen oder vorbereitet (bitte ausführen), und unterstützt sie entsprechend den Empfehlungen des Berichts die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungsmission sowie einer unabhängigen Überprüfungskommission für Inhaftierte (vergleiche https://dplf.org/en/2026/03/11/el-salvador-at-the-crossroads-crimes-against-humanity-under-the-public-security-policy/)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung beobachtet und verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtslage in El Salvador eng. In diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung auch der genannte GIPES-Bericht vom 11. März 2026 bekannt. Über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in San Salvador steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit der salvadorianischen Regierung, wobei sie sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards einsetzt. Zur Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung gehören darüber hinaus sowohl regelmäßige Treffen mit der Zivilgesellschaft, ortsansässigen Mittlerorganisationen und Nichtregierungsorganisationen als auch die Beobachtung von Strafprozessen gegen Menschenrechtsverteidiger seitens der Botschaft. Im Januar 2025 hat sich El Salvador der Überprüfung seiner Menschenrechtsbilanz beim sogenannten Universal Periodic Review (UPR) des VN-Menschenrechtsrats in Genf unterzogen. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesregierung Empfehlungen eingebracht, die in den offiziellen Abschlussbericht des Menschenrechtsrats übernommen wurden. El Salvador ist nun angehalten, die akzeptierten Empfehlungen bis zum nächsten UPR umzusetzen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird die Bundesregierung im Weiteren eng verfolgen. Frage 46

Die Abgeordnete fragt die Bundesregierung nach deren Kenntnis eines Berichts, der schwere Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Ausnahmezustands in El Salvador als mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft, und nach konkreten diplomatischen Schritten sowie der Unterstützung internationaler Untersuchungsmechanismen. Die Staatsministerin bestätigt die Kenntnis des Berichts und verweist auf die laufende menschenrechtliche Beobachtung, bilaterale Kontakte und eingebrachte Empfehlungen im UN-Menschenrechtsrat.

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FR Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut Linke rede Im Protokoll ↗
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das ZDF von Mitwirkenden an Sendungen teilweise die Unterzeichnung einer Verpflichtung verlangt, wonach diese nicht mit Personen oder Organisationen zusammenarbeiten dürfen, die unter anderem auf US-amerikanischen Sanktionslisten stehen, wodurch das ZDF politisch motivierte Sanktionsentscheidungen der USA in seinen Arbeitsbereich übernimmt, von denen aktuell auch Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag betroffen sind …
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das ZDF von Mitwirkenden an Sendungen teilweise die Unterzeichnung einer Verpflichtung verlangt, wonach diese nicht mit Personen oder Organisationen zusammenarbeiten dürfen, die unter anderem auf US-amerikanischen Sanktionslisten stehen, wodurch das ZDF politisch motivierte Sanktionsentscheidungen der USA in seinen Arbeitsbereich übernimmt, von denen aktuell auch Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag betroffen sind (vergleiche www.sueddeutsche.de/medien/experten-talkshow-gaeste-trump-sanktionsliste-terrorliste-li.3449653?reduced=true), und, wenn ja, sieht die Bundesregierung Anlass für Maßnahmen mit dem Ziel, dass deutsche Medienorganisationen nicht faktisch gezwungen werden, dem außenpolitischen Sanktionsregime der US-Regierung zu folgen, und ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs vor US-Sanktionen, etwa durch Initiativen für einen EU-Rechtsakt in Form einer Blocking-Verordnung oder durch andere geeignete Instrumente (vergleiche https://verfassungsblog.de/die-sanktionierung-des-rechts/)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die ZDF-internen vertraglichen Vereinbarungen im Sinne der Fragestellung. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Lea Reisner (Bundestagsdrucksache 21/5418 vom 17. April 2026). Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort vom 9. Februar 2026 auf die Frage 60 des Abgeordneten Mijatović (Bundestagsdrucksache 21/4115). Frage 47

Die Abgeordnete fragt nach der Kenntnis der Bundesregierung über vertragliche Verpflichtungen des ZDF zur Einhaltung US-amerikanischer Sanktionslisten und erkundigt sich nach Maßnahmen zum Schutz deutscher Medien sowie des Internationalen Strafgerichtshofs vor entsprechenden US-Sanktionen.

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FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
In wie vielen Auslandsvertretungen und Generalkonsulaten wurden bisher die verpflichtenden Porträts des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, aufgehängt , und wie hoch sind die dafür aus Bundesmitteln entstandenen Kosten ? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Umsetzung der Bitte an die Auslandsvertretungen im Sinne der Fragestellung wird nicht zentral erfasst. Das Foto des Bundesaußenministers wurde den Auslandsvertretungen elektronisch zur …
In wie vielen Auslandsvertretungen und Generalkonsulaten wurden bisher die verpflichtenden Porträts des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, aufgehängt (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/botschaften-portraet-wadephul-100.html), und wie hoch sind die dafür aus Bundesmitteln entstandenen Kosten (bitte aufschlüsseln nach Kosten für Fotografinnen und Fotografen für Porträtaufnahmen, Kosten für Abzüge/Reproduktion, Versandkosten, Rahmen, Installation, Kosten gesamt)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Umsetzung der Bitte an die Auslandsvertretungen im Sinne der Fragestellung wird nicht zentral erfasst. Das Foto des Bundesaußenministers wurde den Auslandsvertretungen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Aufhängung erfolgte durch die jeweilige Auslandsvertretung. Die Kosten für Ausdruck und Rahmung wurden dezentral aus dem Budget der jeweiligen Auslandsvertretung bestritten. Angesichts der geringen Kosten pro Auslandsvertretung erfolgt keine statistische Erfassung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 17. Dezember 2025 auf die schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen. Frage 48

Die Abgeordnete erkundigt sich nach der Anzahl der aufgehängten Porträts des Außenministers in Auslandsvertretungen sowie den daraus entstandenen Gesamtkosten, aufgeschlüsselt nach einzelnen Posten. Die Staatsministerin antwortet, dass dies dezentral und ohne zentrale statistische Erfassung geschehe, da die Kosten gering seien.

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FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Ab welchem konkreten Zeitpunkt bzw. anhand welcher Indikatoren sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Kerosin sowie zur Priorisierung von Abnehmern vorzulegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Indikatoren für mögliche Knappheiten sind unter anderem verfügbare Daten zu den Lagerbeständen, insbesondere im ARA-Raum , Informationen von Marktteilnehmern wie Airlines und Importeuren von Kraftstoffen sowie die Entwicklung …
Ab welchem konkreten Zeitpunkt bzw. anhand welcher Indikatoren sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Kerosin sowie zur Priorisierung von Abnehmern vorzulegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Indikatoren für mögliche Knappheiten sind unter anderem verfügbare Daten zu den Lagerbeständen, insbesondere im ARA-Raum (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam), Informationen von Marktteilnehmern wie Airlines und Importeuren von Kraftstoffen sowie die Entwicklung der Preise für Kerosin. Wir können bei Bedarf im Rahmen der „Collective Action“ der Internationalen Energieagentur (IEA) den Mitgliedsunternehmen des Erdölbevorratungsverbandes weitere Bestände an Kerosin anbieten. Eine Priorisierung von Abnehmern setzt ein Außerkraftsetzen des Marktes und eine Zwangsbewirtschaftung mit Kerosin voraus. Dies ist derzeit nicht geplant und auch nicht erforderlich. Für solche Maßnahmen bestehen zudem hohe verfassungsrechtliche Hürden. Frage 49

Der Abgeordnete fragt nach den konkreten Indikatoren und dem Zeitpunkt, ab welchem die Bundesregierung Maßnahmen zur Kerosinversorgung plant. Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert die zur Beobachtung herangezogenen Marktdaten und erklärt, dass eine Zwangsbewirtschaftung derzeit nicht geplant sei und hohen verfassungsrechtlichen Hürden unterliege.

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FR Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk Linke rede Im Protokoll ↗
Wie bringt die Bundesregierung die in ihrem Klimaschutzprogramm 2026 gesetzten Ziele zur Reduzierung von CO2 mit ihrer Rüstungsexportpolitik in Einklang, vor dem Hintergrund, dass namenhafte Organisationen und Forschende davor warnen, dass die Auswirkungen von Kriegen und militärischen Konflikten auf den Klimawandel chronisch untererforscht sind und einen massiven Anteil am weltweiten Ausstoß an CO2 haben – wie auch eine neue Studie …
Wie bringt die Bundesregierung die in ihrem Klimaschutzprogramm 2026 gesetzten Ziele zur Reduzierung von CO2 mit ihrer Rüstungsexportpolitik in Einklang, vor dem Hintergrund, dass namenhafte Organisationen und Forschende davor warnen, dass die Auswirkungen von Kriegen und militärischen Konflikten auf den Klimawandel chronisch untererforscht sind und einen massiven Anteil am weltweiten Ausstoß an CO2 haben – wie auch eine neue Studie der Lancaster University vom März dieses Jahres verdeutlicht, die belegt, dass durch den Krieg in Gaza bisher circa 33 Millionen Tonnen CO2 verursacht wurden –, und gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen dazu, sich dafür einzusetzen, dass der Export von deutschen Kriegswaffen reduziert wird, um den weltweiten Ausstoß an CO2 zu verringern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung kommt mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2026 der gesetzlichen Pflicht im Klimaschutzgesetz nach. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen, sowie 23 weitere Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der natürlichen Senke im LULUCF-Sektor. Bei Letzterem geht es um die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und -senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry – LULUCF). Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Frage 50

Die Abgeordnete fragt, wie die Bundesregierung ihre Klimaziele mit der Rüstungsexportpolitik vereinbart, angesichts des hohen CO2-Ausstoßes militärischer Konflikte, und ob es Überlegungen gibt, Rüstungsexporte zur Reduzierung von Emissionen zu drosseln.

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FR Frage des Abgeordneten Andreas Audretsch Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, noch offene oder unverfallbare Ansprüche aus virtuellen Aktienprogrammen, Performance-Plänen, Phantom Shares oder vergleichbaren aktienkursbezogenen Vergütungsprogrammen von E.ON, Westenergie oder verbundenen Unternehmen, und welche dieser Ansprüche hat die Bundesministerin seit ihrem Amtsantritt angezeigt ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Es besteht für Bundesministerinnen und Bundesminister generell keine Verpflichtung zur Anzeige eventueller …
Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, noch offene oder unverfallbare Ansprüche aus virtuellen Aktienprogrammen, Performance-Plänen, Phantom Shares oder vergleichbaren aktienkursbezogenen Vergütungsprogrammen von E.ON, Westenergie oder verbundenen Unternehmen, und welche dieser Ansprüche hat die Bundesministerin seit ihrem Amtsantritt angezeigt (bitte nach aktuellem Barwert oder Fair Value, möglichem Auszahlungsbetrag und Laufzeit auflisten)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Es besteht für Bundesministerinnen und Bundesminister generell keine Verpflichtung zur Anzeige eventueller Ansprüche aus Aktienprogrammen oder ähnlichem im Sinne der Fragestellung. Darüber hinaus wurde die Frage bereits in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem August 2025 beantwortet; vergleiche BT-Drucksache 21/1136, Antworten auf Fragen 5 (Seite 4) und 9 (Seite 5). Frage 51

Der Abgeordnete fragt nach möglichen offenen oder unverfallbaren Ansprüchen der Bundesministerin Katherina Reiche aus aktienkursbezogenen Vergütungsprogrammen ihrer ehemaligen Arbeitgeber und deren Anzeige seit Amtsantritt. Der Parlamentarische Staatssekretär verweist darauf, dass hierfür keine Anzeigepflicht besteht, und verweist auf eine bereits vorliegende Antwort auf eine Kleine Anfrage.

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FR Frage der Abgeordneten Violetta Bock Linke rede Im Protokoll ↗
Seit wann sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung , des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Consult zum Ausbau der erneuerbaren Energien bekannt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die barrierefreie Endfassung der genannten Studie vom 27. Februar 2026 wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 27. …
Seit wann sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Consult (IW Consult) zum Ausbau der erneuerbaren Energien bekannt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die barrierefreie Endfassung der genannten Studie vom 27. Februar 2026 wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 27. März 2026 vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung übermittelt. Die Veröffentlichung durch das BMWE erfolgte kurz darauf, Mitte April 2026. Vorläufige Ergebnisse lagen dem BMWE bereits vor. In Abstimmung mit den Auftragnehmern wurden diese zunächst im Rahmen von Fachveranstaltungen diskutiert, unter anderem bei der Regionalpolitischen Jahrestagung des BMWE Ende November 2025 in Chemnitz. Frage 52

Die Abgeordnete fragt nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme einer Studie zum Ausbau erneuerbarer Energien durch die Bundesregierung, woraufhin der Parlamentarische Staatssekretär die Übermittlung der Endfassung sowie vorheriger vorläufiger Ergebnisse und deren Diskussion belegt.

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FR Frage der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem großen Potenzial von Batteriespeichern für die Energiewende und dem Ausbau von Rechenleistung in Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Entwicklung und den Einsatz von Batteriespeichern zu fördern ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung erkennt die wichtige Rolle von Batteriespeichern für das Energiesystem an, insbesondere zur Integration …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem großen Potenzial von Batteriespeichern für die Energiewende und dem Ausbau von Rechenleistung in Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Entwicklung und den Einsatz von Batteriespeichern zu fördern (https://subs.ft.com/products?location=https%3A%2F%2Fig.ft.com%2Fmega-batteries%2F)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung erkennt die wichtige Rolle von Batteriespeichern für das Energiesystem an, insbesondere zur Integration fluktuierender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dabei ist neben der Marktintegration von Batteriespeichern auch ihre Netzintegration wichtig, um bestehende Netzinfrastruktur effizient zu nutzen und den Netzausbau zu reduzieren. Die Bundesregierung legt daher verstärkt den Fokus auf sogenannte „co-located“-Speicher. Diese können lokale Stromspitzen hinter dem bestehenden Netzanschlusspunkt von Erzeugungsanlagen oder Lasten, wie Rechenzentren, glätten. Hierfür ist kein zusätzlicher Netzausbau erforderlich. Das zentrale Instrument hierfür sind flexible Netzanschlussvereinbarungen zwischen Speicher- und Netzbetreibern. Diese werden seitens der EU gefordert und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in nationales Recht umgesetzt. Frage 53

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung von Batteriespeichern im Kontext der Energiewende und dem Ausbau von Rechenzentren. Die Regierungsantwort verweist auf flexible Netzanschlussvereinbarungen für sogenannte 'co-located'-Speicher zur effizienten Netz- und Marktintegration ohne zusätzlichen Netzausbau.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Plänen des Vereinigten Königreichs, mittels des Future Homes Standards ab 2028 Solaranlagen und Wärmepumpen bei Gebäuden durch eine 75-Prozent-Energieeinspar-Regel verpflichtend zu machen , und plant sie, hinsichtlich steigender Preise und Knappheiten fossiler Energieträger, die Elektrifizierung von Heizungen wie den Anteil von Solar auf Dach zu erhöhen und den Entwurf der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes in …
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Plänen des Vereinigten Königreichs, mittels des Future Homes Standards ab 2028 Solaranlagen und Wärmepumpen bei Gebäuden durch eine 75-Prozent-Energieeinspar-Regel verpflichtend zu machen (vergleiche www.focus.de/earth/in-england-werden-solaranlagen-und-waermepumpen-zur-pflicht_4cef7611-49ed-40d2-a7d9-e0e02b03e780.html), und plant sie, hinsichtlich steigender Preise und Knappheiten fossiler Energieträger, die Elektrifizierung von Heizungen wie den Anteil von Solar auf Dach zu erhöhen und den Entwurf der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) in dieser Richtung anzupassen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Der Bundesregierung liegen keine Details zu der angesprochenen Regelung vor. Aus dem empfohlenen Zeitungsartikel geht hervor, dass es hier um Neubauanforderungen geht. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie eins zu eins umgesetzt. Zum 1. Januar 2028 wird die Kategorie des Nullemissionsgebäudes für neue öffentliche Nichtwohngebäude und zum 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude eingeführt. Ein Nullemissionsgebäude ist ein Gebäude, das unter anderem keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen an seinem Standort verursacht. Die europäische Vorgabe ist technologieoffen und wird auch so umgesetzt. Ebenfalls umgesetzt werden im Gebäudemodernisierungsgesetz die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zur Nutzung von Solarenergie in Gebäuden. Frage 54

Der Abgeordnete fragt nach Kenntnissen der Bundesregierung zu britischen Bauplänen für erneuerbare Energien und ermittelt, ob angesichts steigender fossiler Energiepreise ähnliche verpflichtende Maßnahmen zur Elektrifizierung und Solarnutzung in die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes aufgenommen werden sollen.

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FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie stellt die Bundesregierung im Falle einer Kerosinknappheit die Belieferung von Rettungshubschraubern, Polizei und Militär sicher, und hat sie für diese Verbraucher in der Reserve ein gesondertes Kontingent eingeplant? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Der Erdölbevorratungsverband bevorratet Erdöl und Erdölprodukte und somit auch Kerosin. Bei Knappheit bietet er seinen Mitgliedsunternehmen diese Mengen an. Die Mengen sind nicht nutzerdefiniert. Über …
Wie stellt die Bundesregierung im Falle einer Kerosinknappheit die Belieferung von Rettungshubschraubern, Polizei und Militär sicher, und hat sie für diese Verbraucher in der Reserve ein gesondertes Kontingent eingeplant? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Der Erdölbevorratungsverband (EBV) bevorratet Erdöl und Erdölprodukte und somit auch Kerosin. Bei Knappheit bietet er seinen Mitgliedsunternehmen diese Mengen an. Die Mengen sind nicht nutzerdefiniert. Über das Energiesicherungsgesetz steht der Bundesregierung jedoch ein Ordnungsinstrument zur Verfügung, um nachfrageseitige Regelungsmechanismen zu verordnen. Frage 55

Der Abgeordnete fragt nach den Notfallplänen der Bundesregierung zur Treibstoffversorgung von Rettungshubschraubern, Polizei und Militär bei einer Kerosinknappheit. Der Staatssekretär erläutert, dass die Reserven nicht nutzerdefiniert sind, weist aber auf gesetzliche Ordnungsinstrumente zur nachfrageseitigen Regulierung hin.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Wie hoch sind die Fördermittel, die der Forschungsverbund MOTRA, der in seinem Monitor-Bericht 2024/25 die Publikationsorgane „Tichys Einblick“ und „Junge Freiheit“ in die politische Kategorie „rechtsaußen“ einstuft, seit 2019 von der Bundesregierung erhalten hat ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Förderung von MOTRA durch die Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, beträgt: Jahr Fördermittel 2019 0,00 € 2020 1 …
Wie hoch sind die Fördermittel, die der Forschungsverbund MOTRA, der in seinem Monitor-Bericht 2024/25 die Publikationsorgane „Tichys Einblick“ und „Junge Freiheit“ in die politische Kategorie „rechtsaußen“ einstuft, seit 2019 von der Bundesregierung erhalten hat (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln; www.motra.info/motra-monitor-2024-25/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Förderung von MOTRA durch die Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, beträgt: Jahr Fördermittel 2019 0,00 € 2020 1 556 432,48 € 2021 3 479 471,49 € 2022 2 925 304,36 € 2023 3 495 764,02 € 2024 2 372 557,56 € 2025 2 578 372,30 € Frage 56

Der Abgeordnete erfragt die Höhe der staatlichen Fördermittel für den Forschungsverbund MOTRA seit 2019, wobei er kontextualisiert, dass dieser konservative Publikationen als 'rechtsaußen' eingestuft hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin antwortet mit einer detaillierten jährlichen Aufschlüsselung der Fördersummen.

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FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Entschädigungsregelungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für Personen, die zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen und später vollständig rehabilitiert wurden, und sieht sie Anpassungsbedarf bei der Höhe der Entschädigung oder der Dauer bis zur Auszahlung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung misst dem Schutz individueller Freiheitsrechte und der Wiedergutmachung staatlichen …
Wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Entschädigungsregelungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für Personen, die zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen und später vollständig rehabilitiert wurden, und sieht sie Anpassungsbedarf bei der Höhe der Entschädigung oder der Dauer bis zur Auszahlung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung misst dem Schutz individueller Freiheitsrechte und der Wiedergutmachung staatlichen Unrechts eine hohe Bedeutung bei. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen Personen zu Unrecht strafprozessualen Maßnahmen – wie der Untersuchungshaft – ausgesetzt waren und später vollständig rehabilitiert wurden. Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sieht derzeit als Ersatz für immaterielle Schäden bei zu Unrecht erlittener Haft eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75 Euro je angefangenem Tag der Freiheitsentziehung vor. Die pauschale Entschädigung wird zusätzlich zu einem etwaigen Anspruch auf Ersatz materieller Schäden gewährt und wurde letztmals im Jahr 2020 von 25 Euro auf 75 Euro pro angefangenem Hafttag erhöht. In der vorangegangenen Legislaturperiode hatte die damalige Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem eine weitere Anhebung der sogenannten Haftpauschale vorsah. Der Entwurf ist mit dem Ende der 20. Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die Wiedereinbringung des Gesetzgebungsvorhabens in modifizierter Form vor. Die erforderlichen Abstimmungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 57

Der Abgeordnete fragt nach der Bewertung der geltenden Entschädigungsregelungen für zu Unrecht in Untersuchungshaft Genommene und prüft Anpassungsbedarf bei Höhe und Auszahlungsdauer. Die Bundesregierung verweist auf die Bedeutung des Schutzes individueller Freiheitsrechte, die letzte Erhöhung der Haftpauschale 2020 und bereitet eine Wiedereinbringung des diskordanten Gesetzgebungsvorhabens in modifizierter Form vor.

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FR Frage des Abgeordneten Thomas Fetsch AfD rede Im Protokoll ↗
Warum hat sich die Bundesregierung mit den von ihr geplanten Vorschriften in den §§ 48b und 48c der Bundesnotarordnung ihres Gesetzentwurfs in der Rechtssetzungstechnik systematisch einerseits an dem Entwurf des Ausschusses Anwaltsnotariat des Deutschen Anwaltvereins e. V. aus dem Oktober 2025 (vergleiche DAV-Stellungnahme Nr. 69/2025 und dort III. § 47a BNotO , Seiten 9 und 10 der Stellungnahme) orientiert und …
Warum hat sich die Bundesregierung mit den von ihr geplanten Vorschriften in den §§ 48b und 48c der Bundesnotarordnung ihres Gesetzentwurfs (unter Artikel 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, auf Bundestagsdrucksache 21/5441) in der Rechtssetzungstechnik systematisch einerseits an dem Entwurf des Ausschusses Anwaltsnotariat des Deutschen Anwaltvereins e. V. aus dem Oktober 2025 (vergleiche DAV-Stellungnahme Nr. 69/2025 und dort III. § 47a BNotO (neu), Seiten 9 und 10 der Stellungnahme) orientiert und weicht andererseits von der dort vorgeschlagenen 8-jährigen Amtsverlängerungsoption über drei mögliche Antragsverfahren (DAV-Vorschlag) mit einer insgesamt 6-jährigen Amtsverlängerungsoption über zwei Antragsverfahren (Vorschlag der Bundesregierung) ab? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats auf Bundestagsdrucksache 21/5441 sieht einen neuen § 48b Absatz 1 der Bundesnotarordnung vor, nach dem auf Antrag eines Anwaltsnotars die Amtszeit nach dem Erreichen der Altersgrenze zweimal um einen Zeitraum von jeweils drei Jahren verlängert werden kann. Mit dieser gestuften Verlängerungsmöglichkeit soll einerseits die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen auch in Gegenden mit Bewerbermangel verbessert werden, andererseits aber das Anwaltsnotariat auch für junge Anwaltsnotare attraktiv bleiben. Die Erwägungen, die zur konkreten Ausgestaltung der Norm geführt haben, sind auf den Seiten 21 ff. der Bundestagsdrucksache ausführlich erläutert. Frage 58

Der Abgeordnete fragt nach den rechtsetechnischen Gründen für die Orientierung der Bundesregierung am Entwurf des Deutschen Anwaltvereins zur Amtsverlängerung von Notaren und zugleich nach der Abweichung von dessen konkretem Vorschlag. Der Parlamentarische Staatssekretär erläutert die abweichende Regelung als Kompromiss zur Sicherstellung der Notarversorgung und zur Attraktivität des Berufs.

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FR Frage des Abgeordneten Thomas Fetsch AfD rede Im Protokoll ↗
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass Anwaltsnotare und hauptberufliche Notare derzeit im statistischen Mittel mit etwa 65 Lebensjahren aus dem Amt scheiden , und hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund anstelle der im Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vorgesehenen Antragsstufenregelung andere möglichen Altersgrenzenregelungen geprüft, und zu welchem Ergebnis kam sie dabei? Antwort des Parl. …
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass Anwaltsnotare und hauptberufliche Notare derzeit im statistischen Mittel mit etwa 65 Lebensjahren aus dem Amt scheiden (bitte Amtsaufgabealter, analog der Antwort der Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 21/5337 – auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, nach Bundesländern ausweisen), und hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund anstelle der im Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats (Bundestagsdrucksache 21/5441) vorgesehenen Antragsstufenregelung (vergleiche Artikel 1, §§ 48b und 48c der Bundesnotarordnung des Entwurfs) andere möglichen Altersgrenzenregelungen (etwa starre Altersgrenze, gar keine Altersgrenze oder die Altersgrenze nach dem Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins e. V., vergleiche DAV-Stellungnahme Nr. 69/2025) geprüft, und zu welchem Ergebnis kam sie dabei? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Bundesregierung liegen keine konkreten, nach Ländern aufgeschlüsselten statistischen Daten zum durchschnittlichen Alter vor, in dem Anwaltsnotare und hauptberufliche Notare ihr Amt niederlegen, da die Bestellung und Entlassung der Notare den Ländern obliegt. Die Bundesregierung hat vor der Erstellung des Regierungsentwurfs die bestehenden Alternativen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingehend geprüft: Eine pauschale Erhöhung der Altersgrenze hätte zur Folge, dass jüngere Rechtsanwälte deutlich länger auf eine Bestellung zum Anwaltsnotar warten müssten, selbst dann, wenn kein Bewerbermangel vorliegt. Eine vollständige Aufhebung der Altersgrenze zugunsten einer Leistungsfähigkeitsprüfung erschiene im Hinblick auf den hohen mit einer solchen Prüfung verbundenen administrativen Aufwand sowie die mit ihr verbundenen rechtlichen Unsicherheiten nicht sinnvoll. Medizinisch belastbare Gutachten zur kognitiven Leistungsfähigkeit wären außerordentlich schwierig zu erstellen. Hinzu kommt, dass im höheren Alter vermehrt auch abrupte Einbrüche möglich sind. Die Einführung regionaler Altersgrenzen würde das Problem in schwach besetzten Regionen eher verschärfen. Der Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins e. V. verfolgt ebenso wie der Regierungsentwurf das Antragsprinzip mit einer stückweisen Verlängerung; wegen der Unterschiede im Detail verweise ich auf meine Antwort zur Ihrer vorangegangenen Frage 57 (Bundestagsdrucksache 21/5662). Frage 59

Der Abgeordnete fragt nach dem durchschnittlichen Amtsaufgabealter von Notaren und erörtert, ob die Bundesregierung alternative Altersgrenzenregelungen zum Regierungsentwurf geprüft hat. Der Parlamentarische Staatssekretär erwidert, dass keine bundesweiten Daten vorlägen, und begründet sachlich die Ablehnung der Alternativen aufgrund von administrativem Aufwand, rechtlichen Unsicherheiten und befürchteten negativen Effekten auf den Berufszugang.

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FR Frage der Abgeordneten Sonja Lemke Linke rede Im Protokoll ↗
Sieht oder prüft die Bundesregierung angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2026 zum baden-württembergischen Hochschulgesetz, das die dort bestehende Regelung zur Zweitveröffentlichungspflicht für nichtig erklärt, da sie in das Regelungsgebiet des Urheberrechts und damit in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle, einen entsprechenden Regelungsbedarf im Urheberrecht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Nein. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft …
Sieht oder prüft die Bundesregierung angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2026 (2 BvL 3/18) zum baden-württembergischen Hochschulgesetz, das die dort bestehende Regelung zur Zweitveröffentlichungspflicht für nichtig erklärt, da sie in das Regelungsgebiet des Urheberrechts und damit in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle, einen entsprechenden Regelungsbedarf im Urheberrecht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Nein. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft eine landesrechtliche Vorschrift, die Hochschulen verpflichtete, in ihrer Satzung eine Zweitveröffentlichungspflicht für Hochschulmitarbeitende vorzusehen (§ 44 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg). Nach geltendem Urheberrecht besteht ein Zweitveröffentlichungsrecht für Urheber (§ 38 Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzes [UrhG]). Urheber haben also schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, ihre wissenschaftlichen Beiträge im Anschluss an die Veröffentlichung bei einem Verlag ein zweites Mal zu veröffentlichen. Dieses Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Absatz 4 UrhG gleicht die betroffenen Interessen angemessen aus. Frage 60

Die Abgeordnete fragt nach Regelungsbedarf im Urheberrecht angesichts eines BVerfG-Beschlusses zur Nichtigkeit einer landesrechtlichen Zweitveröffentlichungspflicht. Der Staatssekretär verneint dies und verweist auf das bestehende Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrechtsgesetz, das die Interessen angemessen ausgleiche.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Plant oder realisiert die Bundesregierung gesundheitspolitische Entlastungsmaßnahmen zur Familienförderung, und, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Frage wird dahin gehend verstanden, dass mit dem Begriff der „Familienförderung“ gesundheitspolitische Maßnahmen gemeint sind, die Frauen und Männer bei der Erfüllung bestehender Kinderwünsche unterstützen und den Zugang zur medizinischen Kinderwunschbehandlung erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt …
Plant oder realisiert die Bundesregierung gesundheitspolitische Entlastungsmaßnahmen zur Familienförderung, und, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Frage wird dahin gehend verstanden, dass mit dem Begriff der „Familienförderung“ gesundheitspolitische Maßnahmen gemeint sind, die Frauen und Männer bei der Erfüllung bestehender Kinderwünsche unterstützen und den Zugang zur medizinischen Kinderwunschbehandlung erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nach § 27a SGB V die Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung ungewollt kinderlose Paare durch die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“. In Kooperation mit den teilnehmenden Bundesländern gewährt sie finanzielle Zuschüsse für reproduktionsmedizinische Behandlungen. Erstattungsfähig nach der Bundesrichtlinie sind bis zu 25 Prozent des verbleibenden Eigenanteils im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Frage 61

Der Abgeordnte erkundigt sich nach geplanten gesundheitspolitischen Entlastungsmaßnahmen zur Familienförderung. Der Staatssekretär erläutert daraufhin bestehende Leistungen der Krankenversicherung sowie staatliche Finanzierungshilfen bei ungewollter Kinderlosigkeit.

✦ KI-generiert Neutral, geschäftsmäßig sachlichpragmatisch Farbige Stellen anklicken für die Deutung
FR Frage der Abgeordneten Kathrin Gebel Linke rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, gegen Periodenarmut vorzugehen, von der in Deutschland circa eine Frau bzw. eines von vier Mädchen betroffen ist, und, wenn ja, in welcher Form? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass in Deutschland Frauen oder Mädchen unter „Periodenarmut“ oder „Menstruationsarmut“ leiden. Zudem sind entsprechende Hygieneartikel in Deutschland deutlich günstiger als im …
Plant die Bundesregierung, gegen Periodenarmut vorzugehen, von der in Deutschland circa eine Frau bzw. eines von vier Mädchen betroffen ist, und, wenn ja, in welcher Form? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass in Deutschland Frauen oder Mädchen unter „Periodenarmut“ oder „Menstruationsarmut“ leiden. Zudem sind entsprechende Hygieneartikel in Deutschland deutlich günstiger als im EU-Vergleich. Vor diesem Hintergrund ist auch darauf hinzuweisen, dass die Lieferung von Menstruationsprodukten gemäß § 12 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 55 der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent begünstigt ist. Für die Finanzierung von Bedarfen für Menstruationsartikel steht darüber hinaus ebenso wie für sonstige Bedarfe des täglichen Lebens innerhalb der Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme der Regelbedarf als pauschaliertes Budget zur Verfügung. Dabei werden Ausgaben für Hygieneartikel, darunter auch für Menstruationsartikel, als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Frage 62

Die Abgeordnete fragt nach Maßnahmen der Bundesregierung gegen Periodenarmut. Der Staatssekretär verneint das Vorliegen belastbarer Erkenntnisse hierzu und verweist auf steuerliche Begünstigungen sowie die Einberechnung von Menstruationsartikeln in den Regelbedarf der Grundsicherung.

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FR Frage der Abgeordneten Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Legt die Bundesregierung spätestens bis Mitte Mai einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor, und, wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, den Zeitplan einzuhalten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, was bis Anfang Juni 2026 passiert sein muss (siehe Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie 2023/97: „Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um …
Legt die Bundesregierung spätestens bis Mitte Mai einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor, und, wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, den Zeitplan einzuhalten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, was bis Anfang Juni 2026 passiert sein muss (siehe Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/97: „Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.“, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32023L0970)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen sowie die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht von der zeitnahen Einleitung des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtline (EU) 2023/970 aus. Frage 63

Die Abgeordnete fragt nach dem Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Der Parlamentarische Staatssekretär verweist auf das Ziel gleicher Bezahlung bis 2030 und kündigt die zeitnahe Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens an.

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FR Frage des Abgeordneten Martin Reichardt AfD rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung irgendwelche belastbaren Erkenntnisse darüber, dass in Deutschland flächendeckend oder auch nur partiell „gleiche oder gleichwertige Arbeit ausschließlich aufgrund des Geschlechts einer Person nicht gleich bezahlt wird“ , und wenn ja, welche sind dies? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Bundesregierung verweist auf die Vorbemerkung ihrer Antwort, Bundesdrucksache 21/5643, auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Nach Auswertungen …
Hat die Bundesregierung irgendwelche belastbaren Erkenntnisse darüber, dass in Deutschland flächendeckend oder auch nur partiell „gleiche oder gleichwertige Arbeit ausschließlich aufgrund des Geschlechts einer Person nicht gleich bezahlt wird“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5643), und wenn ja, welche sind dies? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Bundesregierung verweist auf die Vorbemerkung ihrer Antwort, Bundesdrucksache 21/5643, auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes beträgt die sogenannte unbereinigte Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenentgelt, rund 16 Prozent (Ost: 5 Prozent, West: 17 Prozent; Stand 2025). Diese Differenz ist zum großen Teil auf strukturelle Faktoren und unterschiedliche Erwerbsbiografien zurückzuführen. Darüber hinaus zeigt die sogenannte bereinigte Entgeltlücke einen Unterschied von etwa 6 Prozent (Stand 2025, Angaben des Statistischen Bundesamtes). Demnach verdienen Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer im Durchschnitt 6 Prozent weniger pro Stunde. Wie in der Antwort, Bundesdrucksache 21/5643, auf die Kleine Anfrage der Fraktion AfD erläutert, ist diese Differenz nicht mit Entgeltdiskriminierung gleichzusetzen, gilt aber als klares Indiz dafür, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit in Deutschland nicht in allen Fällen unabhängig vom Geschlecht gleich vergütet wird. Die Bundesregierung verweist zudem auf Beispiele in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in denen eine Verletzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und eine Entgeltbenachteiligung von Frauen festgestellt wurde (BAG, Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24; Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21). Frage 64

Der Abgeordnete fragt nach belastbaren Erkenntnissen der Bundesregierung zur geschlechterbedingten Entgeltlücke in Deutschland. Der Parlamentarische Staatssekretär verweist auf statistische Daten zum unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap sowie auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die Entgeltbenachteiligungen von Frauen bestätigen.

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FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung in der laut jüngsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts gegenwärtig in Deutschland festzustellenden niedrigsten Geburtenrate seit dem Nachkriegsjahr 1946 ein politisches Problem ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Bundesregierung unterstützt aus voller Überzeugung und nach Kräften den Kinderwunsch von Eltern in Deutschland. Dass wir die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 haben, ist kein politisches, sondern ein gesellschaftliches …
Sieht die Bundesregierung in der laut jüngsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts gegenwärtig in Deutschland festzustellenden niedrigsten Geburtenrate seit dem Nachkriegsjahr 1946 ein politisches Problem (www.deutschlandfunk.de/niedrige-geburtenrate-loest-kritik-an-politik-aus-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Bundesregierung unterstützt aus voller Überzeugung und nach Kräften den Kinderwunsch von Eltern in Deutschland. Dass wir die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 haben, ist kein politisches, sondern ein gesellschaftliches Thema – und zwar in dem Sinne, dass ein nicht umgesetzter Kinderwunsch von Eltern immer auch die aktuelle Atmosphäre einer Gesellschaft widerspiegelt. Die niedrige Geburtenrate ist, so zeigen es zahllose wissenschaftliche Untersuchungen, auch angesichts der hohen staatlichen Förderung in Deutschland und anderen Ländern, nicht zunächst eine Frage der Finanzen. In einer Zeit, in der große Unsicherheit herrscht, überlegen Paare bekanntlich häufig, den Kinderwunsch hinauszuschieben. In Phasen der Zuversicht für die Zukunft wird eine so große Entscheidung eher getroffen und Ja zum Kinderwunsch gesagt. Seit vielen Jahrzehnten stellt der Bund völlig zu Recht viele Milliarden für die Förderung von Kindern und Familien zur Verfügung. Das geht von Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag über steuerliche Ermäßigungen sowie Förderung und Ermäßigung auf der Ebene von Ländern und Kommunen und – auch das ist nicht unwesentlich – der privaten Wirtschaft. Diese Bundesregierung jedenfalls bleibt, in bekannt schwierigem Umfeld, mitten in einen epochalen Umbruch, nach wie vor der Zuversicht und dem Mut für die Zukunft verbunden, auch und gerade für unsere Kinder. Frage 65

Die Abgeordnete fragt nach der Bewertung der niedrigen Geburtenrate als politisches Problem. Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Brand antwortet, dass es sich um ein gesellschaftliches Thema handele, das von allgemeiner Zukunftszuversicht abhänge und nicht primär durch staatliche Finanzmittel gelöst werden könne.

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FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Erwägt die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein oder mehrere Projekte, die links motivierte Gewalttaten dokumentieren – wie es etwa das mittlerweile nach meinen Informationen wohl aus finanziellen Gründen eingestellte Projekt linke-gewalt.info betrieben hat –, bei entsprechenden Förderanträgen zu finanzieren oder sogar zu initiieren, und hält die Bundesbildungsministerin eine …
Erwägt die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein oder mehrere Projekte, die links motivierte Gewalttaten dokumentieren – wie es etwa das mittlerweile nach meinen Informationen wohl aus finanziellen Gründen eingestellte Projekt linke-gewalt.info (https://web.archive.org/web/20230330090754/https://www.linke-gewalt.info/) betrieben hat –, bei entsprechenden Förderanträgen zu finanzieren oder sogar zu initiieren, und hält die Bundesbildungsministerin eine solche Dokumentation zur Herstellung öffentlicher Sensibilität für das Thema sowie zur Prüfung der offiziellen polizeilichen Statistiken (PKS, KPMD-PMK) für eine gute Idee? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie unter anderem Projekte zur Extremismusprävention in unterschiedlichen Phänomenbereichen, darunter auch Vorhaben zur Prävention von Linksextremismus. Gleichzeitig wird im Themenfeld Linksextremismus der Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen unterstützt. Ziel ist es, pädagogische und präventive Arbeit im Themenfeld linke Militanz und Linksextremismus zu stärken sowie Erkenntnisse aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung zusammenzuführen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Entwicklung geeigneter Präventionsansätze sowie der fachliche Austausch im Themenfeld gefördert werden. Frage 66 Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet. Frage 67

Der Abgeordnete erkundigt sich, ob das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Dokumentation links motivierter Gewalttaten fördert oder initiiert, um öffentliche Sensibilität zu schaffen und offizielle Statistiken zu prüfen. Die Antwort verweist auf bestehende Präventionsprojekte zum Linksextremismus, lässt die eigentliche Frage nach einer spezifischen Gewalt-Dokumentation jedoch unbeantwortet.

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FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle absolute und relative Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Rente für besonders langjährig Versicherte in den sieben Regierungsbezirken Bayerns ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Am 31. Dezember 2024 bezogen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung im Bundesland Bayern 226 147 Männer, was einem Anteil an allen Renten an Männer von …
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle absolute und relative Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Rente für besonders langjährig Versicherte in den sieben Regierungsbezirken Bayerns (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Am 31. Dezember 2024 bezogen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung im Bundesland Bayern 226 147 Männer, was einem Anteil an allen Renten an Männer von 19,9 Prozent entspricht, und 182 770 Frauen, was einem Anteil an allen Renten an Frauen von 12,3 Prozent entspricht, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In Oberbayern bezogen diese Altersrente 55 001 Männer, das entspricht 14,8 Prozent, und 50 666 Frauen, das entspricht 10,2 Prozent, sowie in Niederbayern 26 326 Männer, das entspricht 23,3 Prozent, und 17 876 Frauen, das entspricht 12,4 Prozent. In der Oberpfalz bezogen diese Altersrente 23 500 Männer, das entspricht 24,0 Prozent, und 16 507 Frauen, das entspricht 13,0 Prozent, sowie in Oberfranken 24 627 Männer, das entspricht 24,2 Prozent, und 20 782 Frauen, das entspricht 15,3 Prozent, sowie in Mittelfranken 28 891 Männer, das entspricht 18,7 Prozent, und 25 642 Frauen, das entspricht 12,5 Prozent. In Unterfranken bezogen 31 984 Männer, das entspricht 24,8 Prozent, und 22 619 Frauen, das entspricht 13,9 Prozent, sowie in Schwaben 35 818 Männer, das entspricht 21,4 Prozent, und 28 678 Frauen, das entspricht 13,1 Prozent, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Frage 68

Der Abgeordnete fragt nach der Zahl der Bezieher der Rente für besonders langjährig Versicherte in Bayern, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Regierungsbezirken. Die Antwort liefert detaillierte statistische Daten der Deutschen Rentenversicherung zum Stichtag 31. Dezember 2024.

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FR Frage der Abgeordneten Rebecca Lenhard Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Risiken und Folgen für die digitale Souveränität deutscher Verwaltungsangebote sieht die Bundesregierung im Fall einer möglichen Fusion der Deutschen Telekom AG mit der T-Mobile US , insbesondere bei bestehenden und geplanten staatlichen IT-Projekten mit Beteiligung der Deutschen Telekom, wie etwa der angekündigten Bürger-App? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Das BMDS entwickelt zusammen mit T-Systems und SAP einen ersten …
Welche Risiken und Folgen für die digitale Souveränität deutscher Verwaltungsangebote sieht die Bundesregierung im Fall einer möglichen Fusion der Deutschen Telekom AG mit der T-Mobile US (www.handelsblatt.com/technik/it-internet/telekommunikation-deutsche-telekom-prueft-fusion-mit-us-tochter-t-mobile/100218870.html), insbesondere bei bestehenden und geplanten staatlichen IT-Projekten mit Beteiligung der Deutschen Telekom, wie etwa der angekündigten Bürger-App? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Das BMDS entwickelt zusammen mit T-Systems und SAP einen ersten Prototyp, zum Nachweis der technischen Machbarkeit einer Bürger-App. Der Prototyp ist von Beginn an als modulare und offene Plattformstruktur innerhalb des Deutschland-Stack konzipiert und soll auch durch andere Marktteilnehmer weiterentwickelt und betrieben werden können. Eine mögliche Fusion der Deutschen Telekom AG mit T-Mobile US hätte somit keinen Einfluss. Grundsätzlich kann eine valide Einschätzung zu Risiken und Folgen für die digitale Souveränität deutscher Verwaltungsangebote erst erfolgen, wenn grundlegende Informationen (Sitz, Governance und Struktur) zur möglichen Fusion vorlägen. Frage 69

Die Abgeordnete fragt nach potenziellen Risiken einer Fusion der Deutschen Telekom mit T-Mobile US für die digitale Souveränität staatlicher IT-Projekte wie der Bürger-App. Der Staatssekretär entgegnet, dass die App als offene Plattform konzipiert sei und daher von der Fusion unbeeinträchtigt bleibe, eine finale Einschätzung jedoch noch ausstehe.

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FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchem Umfang setzt die Bundesregierung aktuell die Messenger-Software „Signal“ ein, und welche Alternativen sind für die Teamarbeit in Behörden und Büros derzeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für den Einsatz freigegeben? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Es wird auf die Antworten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/12836 vom 10. September 2024, auf die Fragen 1 bis 4 der …
In welchem Umfang setzt die Bundesregierung aktuell die Messenger-Software „Signal“ ein, und welche Alternativen sind für die Teamarbeit in Behörden und Büros derzeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für den Einsatz freigegeben? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Es wird auf die Antworten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/12836 vom 10. September 2024, auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke verwiesen. Der Bundesregierung ist es aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich, darüber hinausgehende Auskunft zu Kommunikationsverhalten und eingesetzten Kommunikationsmitteln zu geben. In der Bundesregierung werden die für den jeweiligen Zwecke angemessenen Kommunikationsmittel genutzt. Wire Bund ist derzeit der einzige Messenger, welcher mit Ausnahme von Android-Geräten eine Zulassung des BSI für die Speicherung oder Verarbeitung von Verschlusssachen besitzt (BSI-VSA-11004). Im Android-Bereich besitzt Wire Bund eine Einsatzerlaubnis (BSI-VSA-10928). Die Ausführung von Wire Bund ist dabei nur auf den im jeweiligen Konstruktionsstand festgelegten und wiederum mit einer Zulassungsaussage versehenen Clients erlaubt. Somit darf Wire Bund – bei Einhaltung der Einsatz- und Betriebsbedingungen (SecOPs) – für die Verarbeitung von Verschlusssachen bis zu einem Geheimhaltungsgrad von VS-NfD eingesetzt werden. Mit Wire Bund ist eine behördenübergreifende Kommunikation möglich, und die Lösung wird bereits in vielen Behörden eingesetzt. Darüber hinausgehende mit einer Zulassungsaussage versehene Produkte, welche für die Teamarbeit in Behörden eventuell von Bedeutung sind, sind einerseits das Produkt SecuVOICE für iOS und Android für sichere Telefonie und andererseits Cisco Webex für iOS als Konferenzlösung. Beide Produkte haben jeweils eine Einsatzerlaubnis. Auch diese Lösungen können daher für die Verarbeitung von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD bei Einhaltung der Einsatz- und Betriebsbedingungen (SecOPs) eingesetzt werden. Frage 70

Der Abgeordnete erkundigt sich nach dem Umfang der Nutzung der Messenger-Software „Signal“ in der Bundesregierung sowie nach alternativen, vom BSI freigegebenen Kommunikationsmitteln. Die Antwort verweist auf Vorlagen und listet konkret die für Verschlusssachen zugelassenen Produkte wie Wire Bund, SecuVOICE und Cisco Webex auf.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Betrachtet die Bundesregierung den Abschnitt der sogenannten Franken-Sachsen-Magistrale Hof–Martinlamitz nach der Planfeststellung als baureif , und bis wann wird die Bundesregierung die Finanzierung dieser Maßnahme sicherstellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Die Bundesregierung betrachtet den Abschnitt Hof–Martinlamitz der Franken-Sachsen-Magistrale nach dem durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Planfeststellungsbeschluss als baureif im Sinne des § 4 Absatz 11 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung. Die Bundesregierung …
Betrachtet die Bundesregierung den Abschnitt der sogenannten Franken-Sachsen-Magistrale Hof–Martinlamitz nach der Planfeststellung als baureif (vergleiche https://bahnausbau-nordbayern.deutschebahn.com/aktuelle-meldungen/baurecht-fuer-ersten-abschnitt-des-ostkorridors-sued-und-der-franken-sachsen-magistrale.html), und bis wann wird die Bundesregierung die Finanzierung dieser Maßnahme sicherstellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Die Bundesregierung betrachtet den Abschnitt Hof–Martinlamitz der Franken-Sachsen-Magistrale nach dem durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Planfeststellungsbeschluss als baureif im Sinne des § 4 Absatz 11 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzierbarkeit der notwendigen Planungen und baulichen Umsetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Frage 71

Der Abgeordnete fragt nach dem Baureif-Status und dem Finanzierungszeitpunkt für den Abschnitt Hof–Martinlamitz der Franken-Sachsen-Magistrale. Der Parlamentarische Staatssekretär bestätigt die Baureif im Sinne der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und verweist auf die Sicherstellung der Finanzierbarkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

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FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Bis wann liegt die Förderrichtlinie zur Umrüstung der Fahrzeuge für die On-Board-Ausrüstung des European Train Management Systems bzw. für das European Train Control System vor, und welche Fördervolumen sind für die nächsten fünf Jahre jeweils vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Die ERTMS-Förderrichtlinie wird schnellstmöglich veröffentlicht. Für die Laufzeit der Förderrichtlinie sind folgende Mittel geplant: – 2026: 184 Millionen …
Bis wann liegt die Förderrichtlinie zur Umrüstung der Fahrzeuge für die On-Board-Ausrüstung des European Train Management Systems (ERTMS) bzw. für das European Train Control System (ETCS) vor, und welche Fördervolumen sind für die nächsten fünf Jahre jeweils vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Die ERTMS-Förderrichtlinie wird schnellstmöglich veröffentlicht. Für die Laufzeit der Förderrichtlinie sind folgende Mittel geplant: – 2026: 184 Millionen Euro – 2027: 376 Millionen Euro – 2028: 540 Millionen Euro – 2029: 590 Millionen Euro – 2030: 600 Millionen Euro Frage 72

Der Abgeordnete fragt nach dem Veröffentlichungszeitpunkt der Förderrichtlinie zur Umrüstung von Fahrzeugen auf das europäische Zugkontrollsystem ETCS sowie nach den konkreten Fördervolumina für die kommenden fünf Jahre. Der Parlamentarische Staatssekretär antwortet mit einer zeitlichen Zusage und listet die jeweiligen Jahresmittel bis 2030 detailliert auf.

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FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung, während der anstehenden Ertüchtigungsarbeiten an der Eisenbahnstrecke Lübeck–Büchen auch eine Elektrifizierung und einen zweigleisigen Ausbau durchzuführen, und wenn nicht, sind diese Arbeiten in weiterer Zukunft vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege ist das Vorhaben ABS Lübeck–Schwerin/Büchen–Lüneburg enthalten. Es umfasst zwischen Büchen und …
Plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung, während der anstehenden Ertüchtigungsarbeiten an der Eisenbahnstrecke Lübeck–Büchen (https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/luebeck-buechen) auch eine Elektrifizierung und einen (stellenweisen) zweigleisigen Ausbau durchzuführen, und wenn nicht, sind diese Arbeiten in weiterer Zukunft vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege ist das Vorhaben ABS Lübeck–Schwerin/Büchen–Lüneburg enthalten. Es umfasst zwischen Büchen und Lübeck die Elektrifizierung der Strecke, den zweigleisigen Ausbau Mölln–Güster–Büchen und die Herstellung von Kreuzungs- und Überholgleisen. Die Planung des Vorhabens wurde noch nicht begonnen, da das Projekt als Teil des Knotens Hamburg die mittelfristigen Verkehrsbedürfnisse effektiver erfüllt. Frage 73

Die Abgeordnete fragt nach dem Umfang zukünftiger Ausbauarbeiten an der Bahnstrecke Lübeck–Büchen, insbesondere bezüglich Elektrifizierung und zweigleisigem Ausbau. Der Staatssekretär erwidert sachlich, dass diese Maßnahmen im Bedarfsplan enthalten seien, die Planung jedoch noch nicht begonnen habe.

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FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Liegen der Bundesregierung Informationen über aktuelle oder künftige konkrete Erprobungszwecke für die Transrapid-Versuchsanlage Emsland vor, und, wenn ja, welche, und mit welcher Dauer ist nach Auffassung der Bundesregierung für den kompletten Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland zu rechnen ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Die zum Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland verpflichtete Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH geht gemäß ihrem dem Bundesministerium für Verkehr …
Liegen der Bundesregierung Informationen über aktuelle oder künftige konkrete Erprobungszwecke für die Transrapid-Versuchsanlage Emsland vor, und, wenn ja, welche, und mit welcher Dauer ist nach Auffassung der Bundesregierung für den kompletten Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland zu rechnen (www.noz.de/lokales/lathen/artikel/emsland-26-millionen-euro-im-bundeshaushalt-fuer-transrapidrueckbau-bis-2028-48965817)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Lange: Die zum Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland verpflichtete Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH geht gemäß ihrem dem Bundesministerium für Verkehr vorliegenden Rahmenterminplan von einer Gesamtdauer von rund 23 Jahren aus. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Die Abgeordnete fragt nach dem aktuellen und künftigen Erprobungszweck der Transrapid-Versuchsanlage Emsland sowie nach der Dauer ihres kompletten Rückbaus. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs besagt, dass der Rückbau rund 23 Jahre dauern wird und der Bundesregierung keine weiteren Informationen zu Erprobungszwecken vorliegen.

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