Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern

Tagesordnungspunkt 6 · 21/67 · 25. März 2026

AlleinerziehenderAltersgrenzeAusländerDrittstaatElternGesetzgebungKindKindergeld
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MA Mareike Hermeier Linke rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag steht: Wir „wollen […] Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“ Liebe Regierung, wir helfen Ihnen gern dabei. Drei Viertel der Unterhaltsberechtigten erhalten den vorgeschriebenen Unterhalt nicht oder nur teilweise. Genau deshalb gibt es den Unterhaltsvorschuss: als Schutz für Kinder, wenn …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag steht: Wir „wollen […] Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“ Liebe Regierung, wir helfen Ihnen gern dabei. Drei Viertel der Unterhaltsberechtigten erhalten den vorgeschriebenen Unterhalt nicht oder nur teilweise. Genau deshalb gibt es den Unterhaltsvorschuss: als Schutz für Kinder, wenn ein Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Aber dieser Schutz hat heute zu viele Lücken: Zu viele Alleinerziehende und zu viele Kinder werden von einem Gesetz im Stich gelassen, das helfen soll und oft doch ausschließt. Genau das ändern wir mit diesem Antrag. Und ich sage ganz deutlich an die Adresse von Frau Ministerin Prien: Wer die geschilderte Lage Alleinerziehender als „dystopische Darstellung“ abtut und das bestehende Unterhaltsvorschussrecht ernsthaft für „vorbildlich“ hält, hat die Lebenswirklichkeit Hunderttausender Familien nicht verstanden. Beifall: Linke Die Realität ist nicht dystopisch, sie ist alltäglich: ausbleibender Unterhalt, steigende Kosten, bürokratische Hürden und ein Staat, der Familien zu oft mit Formularen anstatt mit Unterstützung begegnet. Das ist ein Problem. Beifall: Linke Darum heben wir heute vier zentrale Punkte hervor. Erstens. Das Kindergeld darf nicht länger voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Es muss – wie beim regulären Unterhalt – nur hälftig angerechnet werden. Alles andere ist eine versteckte Kürzung auf dem Rücken der Kinder – und das, obwohl die Schuld an der Misere der Nichtzahler tragen sollte. Diesen in Zukunft mehr in die Mangel nehmen zu wollen, wie Sie von der Regierung ankündigten, ist nicht im Geringsten ausreichend. Ich freue mich dennoch auf Ihre Anträge dahin gehend – hoffentlich in sehr naher Zukunft. Zweitens: Schluss mit der Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf. Ein Kind verliert seinen Bedarf nicht an seinem zwölften Geburtstag. Diese Hürde ist ungerecht und muss weg. Beifall: Linke Drittens: Unterhaltsvorschuss bis 25, statt nur bis 18. Wer in Ausbildung ist, wer studiert, wer noch Unterstützung braucht, darf nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit aus der Absicherung fallen. Viertens. Wer erneut heiratet oder in einer neuen Partnerschaft lebt, darf den Anspruch nicht verlieren. Eine neue Ehe ersetzt keinen ausbleibenden Unterhalt. Liebe ist keine Sozialleistung, und eine Heirat darf kein Nachteil für Kinder sein. Genau diese Änderungen fordert dieser Antrag. Beifall: Linke Beifall: Ulle Schauws (Grüne) Zusätzlich sollen diskriminierende Ausschlüsse für bestimmte nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige gestrichen werden. Dieser Antrag ist kein Luxus. Er ist längst überfällig. Er bedeutet mehr Gerechtigkeit, mehr Verlässlichkeit und mehr Respekt für Alleinerziehende, die jeden Tag enorme Verantwortung tragen. Unterhaltsvorschuss ist keine milde Gabe. Er ist eine staatliche Pflicht gegenüber Kindern. Beifall: Linke Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Stimmen Sie für die Kinder, die heute durchs Raster fallen! Stimmen Sie für die Alleinerziehenden, die endlich Entlastung verdienen! Und stimmen Sie für eine Politik, die hinschaut, statt wegzureden! Sie haben es schließlich versprochen. Vielen Dank. Beifall: Linke
AN Ansgar Heveling Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Verantwortung, Vertrauen und Zusammenhalt lernen und so zur Teilhabe an der Gesellschaft befähigt werden. Wir tragen aber auch Verantwortung, Familien zu unterstützen, insbesondere jene, in denen ein Elternteil die Verantwortung alleine trägt. Alleinerziehende leisten jeden Tag Großartiges: Sie bewältigen Erwerbsarbeit, …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Verantwortung, Vertrauen und Zusammenhalt lernen und so zur Teilhabe an der Gesellschaft befähigt werden. Wir tragen aber auch Verantwortung, Familien zu unterstützen, insbesondere jene, in denen ein Elternteil die Verantwortung alleine trägt. Alleinerziehende leisten jeden Tag Großartiges: Sie bewältigen Erwerbsarbeit, Erziehung und Care-Arbeit, häufig ohne fremde Hilfe und unter schwierigen Bedingungen. Es ist richtig, dass der Staat dort einspringt, wo ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss. Er garantiert Kindern finanzielle Sicherheit, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass ausbleibende Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende und insbesondere für ihre Kinder eine erhebliche Belastung darstellen. Der Unterhaltsvorschuss ist deshalb ein wichtiges Instrument unseres Sozialstaats. Er hilft dort, wo ein unterhaltspflichtiges Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Gerade wir als Union sagen: Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn Erwachsene ihren Pflichten nicht gerecht werden. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sind bereits Verbesserungen erreicht und der Zugang erweitert worden. Dennoch bleibt klar: Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Vorleistung, kein dauerhafter Ersatz für die Verantwortung des unterhaltspflichtigen Elternteils. Wer ein Kind hat, trägt Verantwortung, und das auch finanziell. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Rückgriffquote zu erhöhen. Der Anteil der Fälle, in denen der Staat Mittel von säumigen Unterhaltsschuldnern zurückholt, muss steigen. Wir wollen Unterhaltsschuldner stärker in die Pflicht nehmen und die Auskunftspflichten verschärfen, insbesondere durch die unterjährige Auskunftspflicht. Zudem haben wir uns vorgenommen, das Kindergeld künftig nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Linke hat in ihrem Antrag viele weitere Forderungen erhoben. Diese können wir nicht unterstützen. Die Union steht für eine Familienpolitik, die sich am Kindeswohl orientiert und zugleich die Verantwortung der Eltern nicht durch den Staat ersetzt. Der Unterhaltsvorschuss ist keine allgemeine Familienleistung, sondern eine Ersatzleistung in einer besonderen Mangelsituation. Beifall: Union Deshalb überzeugt die Forderung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 25. Lebensjahr zu zahlen, nicht. Sie würde den Charakter der Leistung grundlegend verändern. Der Unterhaltsvorschuss ist eine gezielte Unterstützung für minderjährige Kinder. Eine Ausdehnung würde daraus eine allgemeine Sozialleistung machen. Staatliche Leistungen müssen zielgerichtet eingesetzt werden. Problematisch ist weiterhin der Vorschlag, aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen ersatzlos zu streichen. Wer staatliche Leistungen gewährt, muss sie in ein stimmiges Gesamtsystem aus Sozialrecht, Aufenthaltsrecht und Integrationspolitik einordnen. ↳ Mareike Hermeier (Linke) Christdemokratische Politik bedeutet Humanität und Ordnung, aber nicht das Auflösen rechtlicher Zusammenhänge. Beifall: Union Schließlich überzeugt die Forderung, die Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf Jahre vollständig abzuschaffen, ebenfalls nicht. Staatliche Leistungen müssen dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. ↳ Mareike Hermeier (Linke) Bedürftigkeitsbezogene Differenzierung ist keine soziale Kälte, sondern Ausdruck von Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und gegenüber denjenigen, die auf gezielte Hilfe angewiesen sind. Ebenso gilt: Eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft verändert regelmäßig die wirtschaftliche und soziale Situation eines Haushalts. Diese Realität darf der Gesetzgeber nicht ausblenden. Wir wollen Alleinerziehende stärken, ohne die Verantwortung der Verpflichteten aus dem Blick zu verlieren. Der Staat soll helfen, wo es nötig ist, aber nicht dauerhaft an ihre Stelle treten. Wir lehnen den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Beifall: Union ↳ Dr. Günter Krings (Union): »So ist es!«
GE Gereon Bollmann AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag unternimmt Die Linke einen Versuch. Sie will allem Anschein nach suggerieren, gerade die besonders bedürftigen Alleinerziehenden hätten am Ende des Tages mehr Geld, wenn es das hier geforderte Gesetz gäbe, also alle, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dem Juristen drängt sich dabei ein Begriff aus dem Strafrecht auf, nämlich der …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag unternimmt Die Linke einen Versuch. Sie will allem Anschein nach suggerieren, gerade die besonders bedürftigen Alleinerziehenden hätten am Ende des Tages mehr Geld, wenn es das hier geforderte Gesetz gäbe, also alle, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dem Juristen drängt sich dabei ein Begriff aus dem Strafrecht auf, nämlich der des untauglichen Versuchs. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Auch ein solcher Versuch kann strafbar sein, aber – das beruhigt vielleicht einige Anwesende hier aufseiten der Linken – ↳ Linke das Gericht kann von einer Bestrafung absehen, wenn der Täter die Untauglichkeit seines Versuches aus grobem Unverstand nicht erkannt hat. Beifall: AfD ↳ Maik Brückner (Linke): »Da spricht der Experte!« – Ganz genau! So sieht es aus. Was will ich damit sagen? Wir leben doch in einem Sozialstaat – und das ist gut so. Das Bundesarbeitsministerium spricht von der Sozialhilfe als letztem Auffangnetz, mit dem der Sozialstaat dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen soll, das der Würde des Menschen entspricht. ↳ Linke Damit aber nicht genug: Der Staat bietet die Grundsicherung, er bietet die Arbeitslosenhilfe, er bietet den Kinderzuschlag, er bietet das Wohngeld. Allen diesen Leistungen liegt der Subsidiaritätsgrundsatz zugrunde. Hat der Anspruchsteller eigene Mittel, werden sie, jedenfalls im Wesentlichen, auf die Hilfeleistungen angerechnet. Schauen wir uns nun die Alleinerziehenden an. Meistens sind es ja die Mütter, die gegenüber dem Vater einen Unterhaltsanspruch für das Kind geltend machen. ↳ Mareike Hermeier (Linke): »Nee! Es sind die Väter, die nicht zahlen!« Zahlt der Vater nicht, können sie den Unterhaltsvorschuss beanspruchen. Und nun kommt es: In dem Umfang, in dem sie den Vorschuss ausgezahlt bekommen, sind sie nicht mehr bedürftig, sodass andere Hilfeleistungen gekürzt werden. Aber was haben sie nun gewonnen? Wir sehen: Der Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung, kein Geschenk des Staates. Es bleiben also diejenigen Alleinerziehenden, die nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, weil sie genug verdienen oder hinreichend vermögend sind. Dass Die Linke sich für diese Klientel einsetzt, war mir bisher neu. Beifall: AfD Außerdem bleiben die nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen. Auch sie profitieren in der Tat von der geforderten gesetzlichen Neuregelung. Natürlich konnten wir von dem Antrag nichts anderes erwarten. Was bedeutet das nun? Auch die folgenden Gruppen könnten Unterhaltsvorschuss verlangen, kaum wären sie hier: Personen mit einem Visum für Durchreise, mit Aufenthaltserlaubnis für studienbezogene Praktika – überhaupt alle Personen ohne Aufenthaltstitel –, ↳ Linke Personen mit Aufenthaltserlaubnis für Forschung ohne Aufenthaltstitel, Personen mit Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst, Personen mit „Such-Chancenkarte“ und diverse andere Gruppen. Das läuft auf einen neuen grandiosen Pullfaktor hinaus, und das will man ja. ↳ Katrin Fey (Linke): »Grandios?« ↳ Tarek Al-Wazir (Grüne) Und da die Unterhaltspflichtigen für diese Kinder kaum greifbar sein dürften, bliebe der Staat auf seinen Regressforderungen sitzen, Forderungen, die schon jetzt nur zu weniger als 20 Prozent – der Kollege Heveling hat es ja angedeutet – durchgesetzt werden können. Da hätte man in dem Antrag wenigstens einige Worte zu Kosten und Finanzierung einer solchen Aktion erwarten dürfen. Aber wir wissen ja: Über die Finanzierung macht man sich aufseiten der Linken keine Gedanken. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. Beifall: AfD ↳ Linke
TR Truels Reichardt SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein echtes Gerechtigkeitsproblem: Während das Kindergeld beim regulären Kindesunterhalt nur zur Hälfte angerechnet wird, werden vom Unterhaltsvorschuss die vollen 259 Euro Kindergeld abgezogen. Alleinerziehende im Unterhaltsvorschuss haben also ein halbes Kindergeld weniger als Alleinerziehende mit regulärem Kindesunterhalt. Das klingt nicht nur ungerecht für die knapp 860 000 Kinder im Unterhaltsvorschuss, …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein echtes Gerechtigkeitsproblem: Während das Kindergeld beim regulären Kindesunterhalt nur zur Hälfte angerechnet wird, werden vom Unterhaltsvorschuss die vollen 259 Euro Kindergeld abgezogen. Alleinerziehende im Unterhaltsvorschuss haben also ein halbes Kindergeld weniger als Alleinerziehende mit regulärem Kindesunterhalt. Das klingt nicht nur ungerecht für die knapp 860 000 Kinder im Unterhaltsvorschuss, das ist es auch. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »So ist es!« Alle Kinder sollten gleichbehandelt werden. Alleinerziehende und ihre Kinder im Unterhaltsvorschuss brauchen dieses Mehr an finanzieller Unterstützung ganz besonders. Jeder Euro ist bei diesen Familien ein bedeutsamer Beitrag gegen Kinderarmut, für Teilhabe und für ein besseres Leben von Familien, in denen sich häufig die Mütter zerreißen, um den Alltag alleine zu wuppen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Mareike Hermeier (Linke) Eine solche Reform des Unterhaltsvorschusses zugunsten Alleinerziehender fordert auch eine Petition. Über 130 000 Bürgerinnen und Bürger haben sie mittlerweile unterschrieben. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen – leider ohne CDU/CSU – habe ich gestern die Petition vor dem Bundestag entgegengenommen. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich an dieser Stelle nochmals Delia Keller herzlich für ihren Einsatz danken. Dank Ihnen bekommt dieses Thema in dieser Woche die verdiente Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Aufgabe der Opposition ist es selbstverständlich, uns zu treiben. Wenn man dann aber, wie die Linken bei dem vorliegenden Antrag, im Wesentlichen aus unserem Koalitionsvertrag abschreibt, gelingt das nur so halb. Denn auch wir Regierungsfraktionen wollen Reformen beim Unterhaltsvorschuss, die Alleinerziehenden und ihren Kindern zugutekommen. So steht es im Koalitionsvertrag, und der gilt natürlich. Unverständlich finde ich es hingegen, dass die Linksfraktion in ihrem Antrag über ein anderes Problem beim Unterhaltsvorschuss nicht spricht. Wenn der Staat Unterhaltsvorschuss leistet, hat der Unterhaltspflichtige häufig selbst gar nicht genug Geld für die Unterhaltszahlungen. Hier zahlt der Staat letztlich also keinen Vorschuss, er kommt für den Unterhalt faktisch auf. Es gibt aber auch Menschen, die sich den Unterhaltszahlungen für ihr Kind verweigern, obwohl sie das Geld dafür hätten. Sie tricksen, verheimlichen, verschleppen und veräppeln ihre Kinder, ihre ehemaligen Partnerinnen und den Staat, zum Beispiel durch Einkünfte aus Schwarzarbeit, von denen die Behörden nichts wissen. Und das machen zum allergrößten Teil Männer. Und diese Männer will ich nicht Väter, sondern Erzeuger nennen; denn den Titel „Vater“ muss man sich erst verdienen. Beifall: Linke Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Wer ein Kind in die Welt setzt, sich dann aber vor Unterhaltszahlungen drückt, obwohl man sie leisten könnte, hat sich den Titel „Vater“ eben nicht verdient. In diesen Fällen mindert der Sozialstaat die Folgen für Alleinerziehende, indem er Unterhalt vorschießt. Im Anschluss holt sich der Staat das Geld vom Erzeuger wieder zurück. In der Theorie klingt das gut, in der Praxis gelingt das den Behörden allerdings viel zu selten. Vergleichsweise gut klappt das zum Beispiel bei mir in meiner Heimat. Im Kreis Nordfriesland konnten die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im letzten Jahr 27 Prozent der Ausgaben im Unterhaltsvorschuss zurückholen; bundesweit waren es nur 18 Prozent. Wir müssen da wirklich überall besser werden. Auch dazu machen wir uns ausgehend vom Koalitionsvertrag Gedanken. Für mich ist wichtig, dass Behörden schlagkräftiger gegen Unterhaltsverweigerer vorgehen können. Nicht hilfreich sind Vorschläge, die reflexhafte, wenn auch nachvollziehbare Strafbedürfnisse befriedigen sollen, aber in der Sache gar nichts bringen oder vielleicht sogar kontraproduktiv sind. Stattdessen müssen wir das in den Mittelpunkt stellen, was tatsächlich hilft. Dazu gehört ein automatischer Datenaustausch zwischen all denen, die relevante Informationen für den Rückgriff haben können, also Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter, Zoll und Finanzamt. Auch die Verjährungsfristen im Unterhaltsvorschuss müssen wir uns kritisch anschauen. Reguläre drei Jahre für nicht titulierte Unterhaltsrückstände finde ich relativ kurz. Ich möchte, dass es den Erzeugern an den Kragen geht und wir gleichzeitig, wie im Koalitionsvertrag angestrebt, Alleinerziehenden nicht mehr das ganze Kindergeld abnehmen. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Das hilft nicht nur sofort, sondern es führt auch dazu, dass sie von zukünftigen Erhöhungen des Kindergeldes profitieren. Da müssen wir jetzt aber auch wirklich vorankommen. Und trotz knapper Kassenlage kommt da jetzt hoffentlich Bewegung rein. Meine Unionskollegin Anja Weisgerber hat hier an diesem Rednerpult in der letzten Woche in der Debatte zum Internationalen Frauentag gesagt – ich zitiere –: „Alleinerziehende tragen eine enorme Verantwortung, oft unter schwierigen Bedingungen. Sie leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Deshalb brauchen sie ganz besonders unsere konkrete und verlässliche Unterstützung – nicht nur Worte, sondern Taten.“ Und so ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Machen wir den Unterhaltsvorschuss durch eine Neuregelung doch endlich besser. So werden aus Worten im Koalitionsvertrag Taten für Alleinerziehende – nichts anderes haben sie verdient. Sehr geehrte Frau Ministerin Prien, Ihre Union möchte Taten, wir als SPD sowieso. Also packen wir es an! Auf geht’s! Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) ↳ Gereon Bollmann (AfD): »„Wir schaffen das!“«
UL Ulle Schauws Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Petentinnen! Alleinerziehende leisten jeden Tag Enormes. Sie tragen Verantwortung für Kinder, Beruf und Alltag, und das oft ganz allein. In Deutschland leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Jedes fünfte Kind wächst also bei nur einem Elternteil auf. Von diesen Alleinerziehenden sind 82 Prozent Frauen. Genau diese Frauen sind es …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Petentinnen! Alleinerziehende leisten jeden Tag Enormes. Sie tragen Verantwortung für Kinder, Beruf und Alltag, und das oft ganz allein. In Deutschland leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Jedes fünfte Kind wächst also bei nur einem Elternteil auf. Von diesen Alleinerziehenden sind 82 Prozent Frauen. Genau diese Frauen sind es auch, die überdurchschnittlich häufig in Vollzeit arbeiten. Und trotzdem sind sie es, die am stärksten von Armut betroffen sind. 41 Prozent der Alleinerziehenden gelten als armutsgefährdet; bei Paarfamilien mit einem Kind liegt diese Quote bei gerade mal 8 Prozent. Ein zentraler Grund für die finanzielle Not vieler Alleinerziehender sind ausbleibende Unterhaltszahlungen. Nur knapp die Hälfte erhält den Unterhalt regelmäßig und vollständig, 17 Prozent bekommen ihn unregelmäßig oder nur teilweise, und mehr als ein Drittel – 35 Prozent – erhält überhaupt keinen Unterhalt. Was heißt das konkret? Alleinerziehende tun alles, um Beruf, Alltag und Care-Arbeit unter einen Hut zu bringen, oft auch in alleiniger finanzieller Verantwortung. Der Staat antwortet auf diese Ungerechtigkeit mit Unterhaltsvorschuss – theoretisch. Das Problem: Das Kindergeld wird seit 2008 vollständig darauf angerechnet. Das heißt: Die Unterstützung, die eigentlich dem Kind zugutekommen soll, verpufft. Ich frage Sie: Wem nützt diese Maßnahme in dieser Form? Als Grüne sagen wir hier ganz klar: Das Kindergeld darf nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Das ist eine Frage der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit. Beifall: Grüne Union und SPD haben hierzu sogar eine Änderung in den Koalitionsvertrag geschrieben; aber passiert ist bisher nichts, lieber Truels. Auf unsere Nachfrage antwortete die Bundesregierung, sie prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden kann. Das ist angesichts dieser eklatant hohen Zahlen von armutsbetroffenen Familien zu wenig. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Warum straft der Staat Kinder dafür ab, dass ein Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nicht gerecht wird, während säumige Unterhaltspflichtige – das sind überwiegend Männer – ohne Konsequenzen bleiben? Wie falsch ist das! Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Denn zur Wahrheit gehört auch, dass ein massives Vollzugsdefizit vorliegt: Von 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss hat sich der Staat im Jahr 2024 gerade einmal 17 Prozent zurückgeholt. Hier müssen Sie ran! Es kann nicht sein, dass der Staat dafür aufkommt, dass sich überwiegend Männer – sie stellen 87 Prozent der Unterhaltspflichtigen – einen schmalen Fuß machen und sich ihrer finanziellen Verantwortung entziehen. Das geht nicht! Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Alleinerziehende müssen wirklich entlastet werden, und zwar schnell. In Bezug auf das Steuerrecht braucht es eine echte Steuergutschrift und nicht mehr den Freibetrag für Alleinerziehende. Die Gutschrift darf nicht länger von der Einkommenshöhe abhängen, und die Abläufe bei Mehrbedarfen für Familien im Sozialleistungsbezug müssen vereinfacht werden. Packen Sie das endlich an! Entlasten Sie, entlasten wir alle Alleinerziehende – endlich! Herzlichen Dank. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.)
WO Wolfgang Dahler Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Truels Reichardt, es gab eine Petition. Ich will das voranstellen – denn ich bin Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages –: Ich bitte alle, dass man zukünftig die Petitionen dort einreicht, wo sie hingehören, nämlich beim Deutschen Bundestag. Dann behandeln wir sie im …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Truels Reichardt, es gab eine Petition. Ich will das voranstellen – denn ich bin Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages –: Ich bitte alle, dass man zukünftig die Petitionen dort einreicht, wo sie hingehören, nämlich beim Deutschen Bundestag. Dann behandeln wir sie im Petitionsausschuss. Ich glaube, das ist der richtige Weg. ↳ Mareike Hermeier (Linke): »Dann zählen halt 130 000 Stimmen nicht!« Das heißt aber nicht, dass es bei der Petition um das falsche Thema geht. Ulle Schauws hat es gesagt: Wir haben das in den Koalitionsvertrag geschrieben, wir prüfen das, und wir gehen auch davon aus, dass wir es hinbekommen. In der familienrechtlichen Praxis, aus der ich noch nicht so lange raus bin, lernt man schnell: Es gibt unterhaltspflichtige Eltern, die Unterhalt zahlen könnten und es nicht tun. Und es gibt Eltern, die Unterhalt nicht zahlen, weil sie es schlicht nicht können, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist. ↳ Mareike Hermeier (Linke): »Och!« Beides gehört zu unserer Realität. Wenn kein Unterhalt fließt, dann springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein, und diese Leistung ist richtig und wichtig. Sie schützt Kinder, wenn ein Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt oder nachkommen kann. Aber sie hat auch eine klare Funktion: Sie überbrückt, sie ersetzt nicht. Mit einem jährlichen Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro vom Bund und 1,9 Milliarden Euro von den Ländern ist der Unterhaltsvorschuss ein starkes Signal der Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder. Diese Mittel sind gut investiert; aber sie müssen zielgerichtet eingesetzt werden. ↳ Mareike Hermeier (Linke) Denn jede staatliche Hilfe verliert ihre Kraft, wenn sie Verantwortung dauerhaft ersetzt. Der Antrag der Linken würde diese Grenze verwischen. Darin wird beispielsweise vorgeschlagen, Anspruchsgrenzen weiter auszudehnen, Bedarfskriterien zu lockern und den Unterhaltsvorschuss bis zum 25. Lebensjahr zu verlängern. ↳ Mareike Hermeier (Linke): »Die Möglichkeit darauf!« Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Das wäre nicht mehr gezielte Unterstützung für Kinder in der Situation des Ausfalls von Unterhalt, sondern der Einstieg in ein dauerhaftes Ersatzsystem. Das lehnen wir ausdrücklich ab; denn der Kindesunterhalt bleibt in erster Linie eine elterliche Pflicht. Wir müssen gemeinsam mit den Ländern, die den Vollzug des Unterhaltsvorschusses verantworten, dafür sorgen, dass die Verfahren effizienter werden, dass wir mehr als die knapp 20 Prozent zurückholen. Das gelingt uns viel zu selten; nur ein Fünftel der gezahlten Beträge wird erstattet. Wir brauchen klarere Verfahren, schnelle Abläufe und eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Familienkassen und Finanzbehörden. Wenn Daten besser genutzt und Zuständigkeiten klar geregelt werden, dann kann Unterhalt auch konsequenter eingefordert werden. Ein gerechtes System verlangt beides: den Schutz der Kinder und die Verpflichtung der Eltern. Wer zahlen kann, soll zahlen, wer es nicht kann, bekommt Hilfe, und wer Verantwortung trägt, muss sie auch wahrnehmen. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
CH Christian Zaum AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linken planen das, was sie am besten können, nämlich, das Geld arbeitender Menschen zum Fenster hinauszuwerfen. Eine Ersatzleistung, die für den Ausnahmefall gedacht ist, soll in eine verlässliche Finanzierung umgewandelt werden. Ein echter Ausgabenturbo, getreu dem alten sozialistischen Motto: Alles für alle, und das umsonst. Und das auch noch mit kuriosen …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linken planen das, was sie am besten können, nämlich, das Geld arbeitender Menschen zum Fenster hinauszuwerfen. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Eine Ersatzleistung, die für den Ausnahmefall gedacht ist, soll in eine verlässliche Finanzierung umgewandelt werden. Ein echter Ausgabenturbo, getreu dem alten sozialistischen Motto: Alles für alle, und das umsonst. Beifall: AfD ↳ Maik Brückner (Linke): »Das wäre ja furchtbar!« ↳ Kathrin Gebel (Linke): »Ja!« Und das auch noch mit kuriosen Begründungen: Angeblich würden drei Viertel der Unterhaltsberechtigten ihre Zahlungen nicht bekommen. Ich habe mal kurzfristig recherchiert, zwar nicht allzu tiefgründig, aber ich bin auf ganz andere Zahlen gekommen. ↳ Maik Brückner (Linke) Wenn Sie die milliardenschwere Gießkanne in die Hand nehmen, Frau Gebel, dann tun Sie es doch bitte mit belastbaren Zahlen. Beifall: AfD ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Der Mann ist geschieden, hat ein Kind! Da frage ich mich, wie kompetent er ist!« Aktuell nehmen wir für Unterhaltsvorschussleistungen in Deutschland 3,2 Milliarden Euro in die Hand. Und es wurde ja schon mehrfach gesagt: Nur circa 17 Prozent davon werden zurückgeholt. Aber warum? Man kann eben einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Beifall: AfD Ich bin übermorgen wieder im Kreisausschuss, und da haben wir es dann wieder: die befristete Niederschlagung von Forderungen, gerne mal mittlere fünfstellige Beträge. Das sind Beträge, die einfach nicht mehr beigebracht werden können, weil die Väter in Haft sitzen, selber von Bürgergeld leben oder, oder, oder. ↳ Mareike Hermeier (Linke): »Die Armen!« Wenn Sie trotz alldem eine Leistungsausweitung fordern, dann wollen Sie überhaupt keine Probleme lösen, ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Die armen Männer!« dann wollen Sie einfach Staatsknete verteilen – Staatsknete, die überhaupt nicht da ist. ↳ Kathrin Gebel (Linke) Wir reden hier über eine baldige Erhöhung der Mehrwertsteuer auf möglicherweise 21 Prozent, der Spritpreis liegt bei 2,25 Euro für Diesel, und Sie wollen das Privatversagen kollektivieren. So geht es nicht. ↳ Maik Brückner (Linke) Es muss doch der Unterhaltspflichtige unter Druck gesetzt werden, nicht der Steuerzahler. Der Staat soll nicht zum Ersatzvater werden und die Allgemeinheit nicht zum Zahlmeister. Beifall: AfD Und dann – das ist das Beste – wollen Sie die Einschränkungen für die Nicht-EU-Ausländer völlig streichen. Das wurde ja etwas euphemistisch bemäntelt; ich will es jetzt mal populistisch erklären: Eine Rumänin aus Gelsenkirchen, die drei Kinder hat, für die der Vater nicht bezahlt, bekommt von der Stadt Gelsenkirchen Unterhaltsvorschussleistungen. So weit, so gut – oder so schlecht. Die kongolesische Mama, die von ihrem kongolesischen Ex-Partner für die vielleicht fünf Kinder ↳ Katrin Fey (Linke): »Oh, Herr Zaum! Das Niveau sinkt mal wieder!« auch keinen Unterhalt bekommt, bekommt von der Stadt Gelsenkirchen dann ebenfalls Vorschussleistungen. ↳ Claudia Müller (Grüne): »Ein bisschen Rassismus reinbringen! Das muss auch sein bei so einer Debatte!« Und dabei weiß der Sachbearbeiter möglicherweise nicht so genau, ob es wirklich fünf Kinder sind und wo sie sich aufhalten. Also, wir stellen uns Familienpolitik anders vor als Sie. Wir möchten Verantwortung und familiären Zusammenhalt stärken. ↳ Maik Brückner (Linke): »Das klappt ja wunderbar!« Wir möchten die Erosion von Familien nicht mit Geldscheinen flicken. Ehe, Familie, dauerhafte Bindungen müssen gestärkt werden. Und Familie ist auch mehr als einfach nur regelmäßige Zahlungen. Das gilt auch für den Fall der Trennung. Die Verantwortung geht weiter, und die Verantwortung füreinander ist auch nicht nur monetär zu definieren. Vielen Dank. Beifall: AfD ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Das war eine klassische Rede zum Schutz aller Männer, warum sie nicht zahlen sollen!«
RA Ralph Edelhäußer Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich beginne, möchte ich aus gegebenem Anlass etwas Grundsätzliches sagen: Mich erschüttert, wie gezielt Deepfakes eingesetzt werden, um Frauen öffentlich zu diffamieren und bloßzustellen. Das ist respektlos und ein Missbrauch von Macht, der gezielt einschüchtern und mundtot machen soll. Gerade ich als Mann sage daher ganz bewusst: …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich beginne, möchte ich aus gegebenem Anlass etwas Grundsätzliches sagen: Mich erschüttert, wie gezielt Deepfakes eingesetzt werden, um Frauen öffentlich zu diffamieren und bloßzustellen. Das ist respektlos und ein Missbrauch von Macht, der gezielt einschüchtern und mundtot machen soll. Gerade ich als Mann sage daher ganz bewusst: Wir alle, die wir hier sitzen, müssen unsere Stimme erheben und dürfen darüber nicht schweigen. Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Wir dürfen nicht akzeptieren, wenn Frauen herabgewürdigt, lächerlich gemacht oder sexualisiert werden, egal ob in der Öffentlichkeit oder im Netz. Egal wie, das darf nicht sein. Wir müssen diese Fälle klar benennen und im Alltag konsequent zurückweisen. Beifall: Union Beifall: Grüne Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Verantwortung sprechen, dann ist klar, dass Alleinerziehende jeden Tag Außergewöhnliches leisten. Sie tragen Verantwortung für die Familie, für die Erziehung und oft auch für den Lebensunterhalt, häufig unter ganz großen persönlichen Belastungen. ↳ Mareike Hermeier (Linke): »Immer! Immer! Nicht häufig!« Das verdient unseren Respekt und auch unsere politische Aufmerksamkeit. Umso schwerer wiegt es, wenn Verantwortung auf der anderen Seite eben nicht wahrgenommen wird. Unterhaltszahlungen – wir haben es heute gehört – werden oft nicht geleistet, und das nicht einmal aus finanzieller Not heraus. Häufig werden sie bewusst zurückgehalten, um Druck auszuüben oder sich der Verpflichtung zu entziehen. Das ist meines Erachtens kein Kavaliersdelikt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier wird Verantwortung verweigert auf dem Rücken der eigenen Kinder. Und am Ende trifft es doch immer die Kinder. Für diese Kinder bedeutet das weniger Sicherheit, weniger Stabilität und auch spürbar geringere Chancen in ihrem Leben. ↳ Ulle Schauws (Grüne): »Da hat er recht!« Wenn Unterhalt ausbleibt, dann springt bekanntlich der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Das ist auch vollkommen richtig, weil die Kinder nicht die Leidtragenden sein dürfen. Aber eins ist auch klar: Der Staat kann die Verantwortung absichern, aber er darf sie nicht ersetzen. Der Antrag der Linksfraktion geht hier aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Er beschreibt das Problem zwar durchaus zutreffend, zieht aber daraus die falschen politischen Konsequenzen: Denn statt die Verantwortung der Unterhaltspflichtigen konsequent einzufordern, setzt er vor allem auf eine Ausweitung staatlicher Leistungen – von der Finanzierung wollen wir erst gar nicht reden. Wer sich aber seiner Verantwortung entzieht, darf sich nicht auf den Staat verlassen. Die Verantwortung darf nicht ausgelagert werden, sondern muss eingefordert werden – also genau in die andere Richtung. Deswegen bleibt der Antrag unseres Erachtens einseitig und wird dem Problem nicht gerecht. Wir können dem Antrag deswegen nicht zustimmen. Vielen Dank und einen schönen Abend. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Inwieweit finden bei der durch den Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, vorgeschlagenen Führerscheinreform bisher versicherungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Laienausbildungsbestandteile, Berücksichtigung ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach den derzeitigen Überlegungen soll in Deutschland durch eine Experimentierklausel der Rahmen für die Einführung einer Laienausbildung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang bestehende versicherungsrechtliche Fragestellungen werden im Zuge der Berechnung des …
Inwieweit finden bei der durch den Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, vorgeschlagenen Führerscheinreform bisher versicherungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Laienausbildungsbestandteile, Berücksichtigung (vergleiche Westfälischer Anzeiger –www.wa.de/nordrhein-westfalen/angriff-auf-verkehrssicherheit-nrw-fahrlehrer-halten-reform-fuer-grossen-fehler-94206477.html, abgerufen am 12. März 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Nach den derzeitigen Überlegungen soll in Deutschland durch eine Experimentierklausel der Rahmen für die Einführung einer Laienausbildung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang bestehende versicherungsrechtliche Fragestellungen werden im Zuge der Berechnung des mit der Einführung verbundenen Erfüllungsaufwandes erfolgen. Frage 10
FR Frage des Abgeordneten Jorrit Bosch Linke rede Im Protokoll ↗
Gab es seit dem 1. Januar 2024 Gespräche der Leitungsebene des Bundesministeriums für Verkehr mit Vertretern der Tank & Rast GmbH, und, wenn ja, welche ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: In dieser Legislaturperiode fand folgender Termin der Hausleitung des Bundesministeriums für Verkehr statt: am 4. Juli 2025, Bundesminister und Geschäftsführung . Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die …
Gab es seit dem 1. Januar 2024 Gespräche der Leitungsebene des Bundesministeriums für Verkehr (Bundesminister, Beamte oder Parlamentarische Staatssekretäre, Abteilungsleitungen) mit Vertretern der Tank & Rast GmbH, und, wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls die letzten neun Termine nach Datum, Gesprächspartnern und Themen aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: In dieser Legislaturperiode fand folgender Termin der Hausleitung des Bundesministeriums für Verkehr statt: am 4. Juli 2025, Bundesminister und Geschäftsführung (Tank & Rast GmbH). Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung keine Statistik über die durch den Fragesteller angefragten Informationen hinsichtlich des jeweiligen Teilnehmerkreises führt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174 verwiesen. Frage 11
FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung von Mindestangeboten im Fernverkehr auf bisher durch Fernverkehrslinien bedienten Strecken, und wenn sie keine Maßnahmen für erforderlich hält, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots, einschließlich der Bedienung einzelner Strecken, liegt bei den Eisen-bahnverkehrsunternehmen. Anders als im Nahverkehr werden keine Verkehrsleistungen bestellt oder finanziert. …
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung von Mindestangeboten im Fernverkehr auf bisher durch Fernverkehrslinien bedienten Strecken, und wenn sie keine Maßnahmen für erforderlich hält, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots, einschließlich der Bedienung einzelner Strecken, liegt bei den Eisen-bahnverkehrsunternehmen. Anders als im Nahverkehr werden keine Verkehrsleistungen bestellt oder finanziert. Richtig ist, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Fernverkehr in den letzten Jahren verschlechtert haben, insbesondere abseits der großen Hauptachsen. Hintergrund sind einerseits Kostensteigerungen und andererseits eine Verschiebung der Nachfrage vor allem durch das Deutschlandticket hin zum Nahverkehr. Frage 12
FR Frage des Abgeordneten Matthias Gastel Grüne rede Im Protokoll ↗
Bis wann wird die Bundesregierung die Reform zur Änderung der Trassenpreise vorschlagen, um die Planbarkeit für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Bundesländer zu erleichtern, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, mehr Regionalisierungsmittel zur Kompensation steigender Trassenpreise bereitzustellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Prüfung für eine Reform des Trassenpreissystems dauert an. Der Zeitplan sieht vor, dass die Reform zur Fahrplanperiode 2027 …
Bis wann wird die Bundesregierung die Reform zur Änderung der Trassenpreise vorschlagen, um die Planbarkeit für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Bundesländer zu erleichtern, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, mehr Regionalisierungsmittel zur Kompensation steigender Trassenpreise bereitzustellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Prüfung für eine Reform des Trassenpreissystems dauert an. Der Zeitplan sieht vor, dass die Reform zur Fahrplanperiode 2027 wirksam wird. Aussagen zu Regionalisierungsmitteln sind erst nach Prüfung des EuGH-Urteils vom 19.03.2026 und nach Abschluss des Verfahrens zum Trassenpreissystem 2025 vor dem VG Köln möglich. Frage 21
FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um die massiven Umweltfolgen der Fast-Fashion-Industrie wirksam zu begrenzen und höhere ökologische Standards in der Textilproduktion durchzusetzen, vor dem Hintergrund, dass sich die weltweite Kleidungsproduktion seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat, während Kleidung im Durchschnitt rund 40 Prozent kürzer getragen wird und dies zu mehr …
Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um die massiven Umweltfolgen der Fast-Fashion-Industrie wirksam zu begrenzen und höhere ökologische Standards in der Textilproduktion durchzusetzen, vor dem Hintergrund, dass sich die weltweite Kleidungsproduktion seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat, während Kleidung im Durchschnitt rund 40 Prozent kürzer getragen wird (https://content.ellenmacarthurfoundation.org/m/6d5071bb8a5f05a2/original/A-New-Textiles-Economy-Redesigning-fashions-future.pdf?_gl=1*1fda8fa*_ga*MTM4NTk0NDY3MC4xNz YxMjg5Njc2*_ga_V32N675KJX*czE3NjEyODk2NzMkbz EkZzAkdDE3NjEyODk2NzYkajU5JGwwJGgw*_gcl_au*MjE0MDQ1NDcwNS4xNzYxMjg5Njc2) und dies zu mehr CO2-Emissionen, mehr Wasserverbrauch, mehr Chemikalien und mehr Mikroplastik in unserer Umwelt führt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Der Koalitionsvertrag und die Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie sehen die Einführung einer erweiterten Hersteller-verantwortung für Textilien in Deutschland vor. Die erweiterte Hersteller-verantwortung für Textilien regelt die Abfallphase, das heißt, die Sammlung und Verwertung von Alttextilien. Ein nationales Gesetz soll bis Juni 2027 auf den Weg gebracht werden, um die EU-Vorgaben umzusetzen. Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen zur EU-Ökodesign-Verordnung, die im Jahr 2024 in Kraft getreten ist, für ein EU-weites Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe für Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt; das Verbot wird ab dem 19. Juli 2026 gelten. Ökodesignregeln für Alltagsbekleidung könnten künftig verhindern, dass Bekleidung von minderer Qualität in Europa auf den Markt kommt. Außerdem planen wir, mit deutschen Stakeholdern einen Entwurf für eine Definition von Ultra Fast Fashion zu erarbeiten, um das Geschäftsmodell von anderen besser und rechtssicher abzugrenzen. Frage 22
FR Frage der Abgeordneten Julia Schneider Grüne rede Im Protokoll ↗
Ergreift das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor dem Hintergrund der im Januar 2025 eingeführten Getrenntsammelpflicht für Alttextilien und der stark gestiegenen Mengen sowie der hohen Entsorgungskosten für die nicht verwendbare Kleidung konkrete Maßnahmen, um die gemeinnützigen Sammlerinnen und Sammler sowie Sortiererinnen und Sortierer von Alttextilien zu entlasten, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita …
Ergreift das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor dem Hintergrund der im Januar 2025 eingeführten Getrenntsammelpflicht für Alttextilien und der stark gestiegenen Mengen sowie der hohen Entsorgungskosten für die nicht verwendbare Kleidung (www.tagesspiegel.de/berlin/das-system-kippt-weniger-altkleidercontainer-mehr-weggeworfene-textilien-13308163.html) konkrete Maßnahmen, um die gemeinnützigen Sammlerinnen und Sammler sowie Sortiererinnen und Sortierer von Alttextilien zu entlasten, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Das Bundesumweltministerium ist sich der Herausforderungen bewusst, vor denen die gemeinnützigen und gewerblichen Textilsammlerinnen und -sammler aktuell stehen. Über viele Jahre haben diese Sammlungen Gewinne abgeworfen, aber der Alttextilmarkt hat sich verändert und mancherorts lassen sich solche Gewinne nun nicht mehr realisieren. Wenn gemeinnützige Organisationen ihr Entsorgungsangebot unter diesen Bedingungen nicht mehr aufrechterhalten können oder wollen, ist es ihnen nach geltendem Recht erlaubt, die Sammlung einzustellen. Dann muss der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Sammlung übernehmen. Vielerorts gibt es mittlerweile Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, sodass die Sammlungen fortgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag und die Änderung der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie sehen die Einführung einer sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland vor. Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien soll durch ein eigenständiges Textilgesetz erfolgen. Das heißt, die Hersteller sind dann für die Entsorgung von Alttextilien verantwortlich. Das Textilgesetz wird die wichtige Rolle der gemeinnützigen Sammlungen berücksichtigen und Kooperationsmodelle ermöglichen. Frage 23
FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass „es […] Zeit für eine neue Epoche der Kernenergie [ist]“, in der „neuartige modulare Kleinreaktoren“ zum Einsatz kommen sollten, und, wenn ja, wird die Forschungsförderung zur Entwicklung solcher Kleinreaktoren in Zukunft in der Hightech Agenda Deutschland berücksichtigt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Deutschland hat sich für einen …
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass „es […] Zeit für eine neue Epoche der Kernenergie [ist]“, in der „neuartige modulare Kleinreaktoren“ zum Einsatz kommen sollten, und, wenn ja, wird die Forschungsförderung zur Entwicklung solcher Kleinreaktoren in Zukunft in der Hightech Agenda Deutschland berücksichtigt (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/atomkraft-ja-bitte-15352758.html, www.spiegel.de/wirtschaft/markus-soeder-wirbt-fuer-mini-atomkraftwerk-als-pilotprojekt-in-bayern-a-59b964e7-c5f9-4e68-85dd-4c2dcfcc0948)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Deutschland hat sich für einen Energiemix ohne Atomenergie entschieden. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Atomgesetz werden in Deutschland keine Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erteilt. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist im Koalitionsvertrag von April 2025 nicht vereinbart worden. Frage 24
FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Welche fünf konkreten Projekte und Maßnahmen plant der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, aktuell vorrangig umzusetzen, und wie begründet er seine Antwort? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit plant derzeit weit mehr als fünf Projekte oder Maßnahmen und Strategien. Umwelt, Natur- und Klimaschutz erhalten ein lebenswertes …
Welche fünf konkreten Projekte und Maßnahmen plant der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, aktuell vorrangig umzusetzen, und wie begründet er seine Antwort? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) plant derzeit weit mehr als fünf Projekte oder Maßnahmen und Strategien. Umwelt, Natur- und Klimaschutz erhalten ein lebenswertes Umfeld, helfen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Folgen des Klimawandels abzumildern, und bieten die Chance auf globale Unabhängigkeit. Darüber hinaus hat Umwelt, Natur- und Klimaschutz großen Einfluss auf die Standortfaktoren und ist damit wichtig für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Industrie. Insofern werden nachfolgend exemplarisch fünf aktuelle bedeutende Projekte des BMUKN genannt: 1. Im Rahmen der heutigen Kabinettsitzung wurde das Klimaschutzprogramm vorgestellt. Die wesentlichen Ziele dabei sind, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, mit deren Hilfe Deutschland einen Beitrag zur globalen Bekämpfung des Klimawandels leisten wird, Natur zu schützen und unser Land zukunftsfähiger zu machen. Zudem leistet das Klimaschutzprogramm einen wichtigen Beitrag dazu, Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen und die Großhandelspreise für Strom, beispielsweise durch einen konsequenten Ausbau der Windkraft, nachhaltig und langfristig zu senken. 2. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wird umgesetzt. Damit werden Rohstoffe in unserem Wirtschaftssystem gehalten und es wird eine größere Unabhängigkeit von Importen erreicht. 3. Der Prozess zur Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird beschleunigt. 4. Es wird an einem Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur gearbeitet. Als Bundesregierung beschleunigen wir derzeit den Bau wichtiger Infrastrukturvorhaben. Mit dem Gesetz wird abgesichert, dass der Infrastrukturausbau der grauen Infrastruktur flankiert wird durch die Stärkung unserer natürlichen Infrastruktur. 5. Ein neues Textilgesetz wird derzeit erarbeitet. Das Textilgesetz wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland einführen. Hersteller sollen somit mehr Verantwortung dafür tragen, dass ihre Produkte fachgerecht gesammelt und entsorgt werden. Frage 25
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schröder AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten global messbaren CO2-Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch nationale Maßnahmen Deutschlands bis 2030, und wie bewertet sie deren Verhältnis zum weltweiten Emissionsanteil Deutschlands? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Mit dem Übereinkommen von Paris hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem …
Welche konkreten global messbaren CO2-Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch nationale Maßnahmen Deutschlands bis 2030, und wie bewertet sie deren Verhältnis zum weltweiten Emissionsanteil Deutschlands? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Mit dem Übereinkommen von Paris hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Deutschland hat sich national, europäisch und international dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2045 nettotreibhausgasneutral zu werden. Hierfür müssen die Treibhausgasemissionen, vorbehaltlich eines sehr geringen Anteils von Restemissionen, vollständig auf „null“ sinken. Deutschland übernimmt mit seiner Klimaschutzpolitik Verantwortung als Industriestaat mit hohen historischen Treibhausgasemissionen. Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt hat die Bundesrepublik erhebliche Hebel, um innerhalb der EU und international einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten. Sachgerechte und effektive Klimaschutzmaßnahmen zahlen sich zudem volkswirtschaftlich aus, etwa durch niedrigere Energiekosten, eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung neuer Technologien. Frage 26
FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie möchte die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Nukleare Sicherheit wird durch die Einhaltung strenger atom- und strahlenschutzrechtlicher Regeln gewährleistet. Für die Anlagen, die nach Atom- oder Strahlenschutzgesetz zu genehmigen sind, gelten die höchsten Anforderungen. Unter anderem muss die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach Stand von Wissenschaft und Technik für die jeweilige …
Wie möchte die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Nukleare Sicherheit wird durch die Einhaltung strenger atom- und strahlenschutzrechtlicher Regeln gewährleistet. Für die Anlagen, die nach Atom- oder Strahlenschutzgesetz zu genehmigen sind, gelten die höchsten Anforderungen. Unter anderem muss die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach Stand von Wissenschaft und Technik für die jeweilige Anlage getroffen werden. Frage 27
FR Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit den „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Folgen der Einstufung der Abkehr von der Kernenergie als strategischer Fehler durch die EU-Kommission“ vom 17. März 2026 (Ausschussdrucksache 21 198), und wie erklären sich aus Sicht des BMUKN die zur im Bericht wiedergegebenen Fachauffassung ihres Hauses widersprüchlichen Amtshandlungen …
Wie bewertet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) den „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Folgen der Einstufung der Abkehr von der Kernenergie als strategischer Fehler durch die EU-Kommission“ vom 17. März 2026 (Ausschussdrucksache 21(9)198), und wie erklären sich aus Sicht des BMUKN die zur im Bericht wiedergegebenen Fachauffassung ihres Hauses widersprüchlichen Amtshandlungen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (www.focus.de/earth/katherina-reiche-plant-deutschlands-rueckkehr-zur-atomkraft_7bcb779b-beb7-489d-a305-cb611b62235e.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Bericht für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Ausschussdrucksache 21(9)198) vom 17. März 2026 unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt. Der Bericht gibt die abgestimmte Position der Bundesregierung wieder. Dies schließt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie selbstverständlich mit ein. Frage 28
FR Frage der Abgeordneten Ayse Asar Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene gegen Initiativen zur Einwerbung von EU-Mitteln für Small Modular Reactors einzusetzen, wie sie der bayerische Ministerpräsident Markus Söder angeregt hat, oder ergreift sie konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Fördermittel der Europäischen Union nicht für die Entwicklung oder Erforschung von Atomreaktoren verwendet werden, und, wenn ja, welche ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: …
Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene gegen Initiativen zur Einwerbung von EU-Mitteln für Small Modular Reactors einzusetzen, wie sie der bayerische Ministerpräsident Markus Söder angeregt hat, oder ergreift sie konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Fördermittel der Europäischen Union nicht für die Entwicklung oder Erforschung von Atomreaktoren verwendet werden, und, wenn ja, welche (www.bild.de/politik/inland/atomkraft-comeback-in-deutschland-soeder-will-millionen-von-der-eu-69b7bddae74d99f444f824ea)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die Europäische Kommission erwägt bis zum Jahr 2027 im laufenden aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU, das Instrument InvestEU (Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017) mit 200 Millionen Euro aufzustocken, um damit Risiken für private Investoren zu senken und privates Kapitel zu mobilisieren. Die Stilllegung, der Betrieb, die Anpassung oder der Bau von Kernkraftwerken sind unter dem Programm InvestEU von der Finanzierung ausgeschlossen. Die Bundesregierung wird in den entsprechenden Gremien darauf achten, dass die rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Instrumente eingehalten werden. Mögliche Auswirkungen auf den ab dem Jahr 2028 laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU sind noch nicht absehbar. Die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen werden derzeit geführt. Die Bundesregierung wird ihre Position einbringen. Frage 29
FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten sicherheitspolitischen und außenpolitischen Bewertungen haben die Bundesregierung veranlasst, die geplante Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen zur Herstellung von Brennelementen russischer Bauart unter Beteiligung des staatlichen russischen Atomkonzerns TVEL, trotz des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, grundsätzlich positiv zu bewerten , und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten französisch-russischen Kooperation in der Brennelementefabrik Lingen mit der …
Welche konkreten sicherheitspolitischen und außenpolitischen Bewertungen haben die Bundesregierung veranlasst, die geplante Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen zur Herstellung von Brennelementen russischer Bauart unter Beteiligung des staatlichen russischen Atomkonzerns TVEL, trotz des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, grundsätzlich positiv zu bewerten (www.berliner-zeitung.de/news/bundesregierung-genehmigt-atomprojekt-mit-russischer-beteiligung-li.10020310), und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten französisch-russischen Kooperation in der Brennelementefabrik Lingen mit der erklärten Strategie der Europäischen Union, Abhängigkeiten von Russland im Energiesektor vollständig zu beenden (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-will-abhangigkeit-von-russischer-energie-vollstandig-beenden-2025-05-06_de)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die in der Frage thematisierte Kooperation und deren Auswirkungen sind Teil eines derzeit laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Niedersächsische Umweltministerium (NMU). Diesem obliegt die umfassende Bewertung des Sachverhalts und Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen. Da das Ergebnis der Prüfung der zuständigen Genehmigungsbehörde nicht vorweggenommen werden kann, wird sich die Bundesregierung während des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht zu Einzelheiten des Verfahrens äußern. Zum zweiten Teil der Frage: Energiepolitische Belange sind nicht Gegenstand der atomrechtlichen Prüfung. Das Atomrecht ist primär technisches Sicherheitsrecht. Unabhängig davon unterstützt die Bundesregierung Bemühungen auf europäischer Ebene, die Energieeinfuhren aus Russland in die EU vollständig zu beenden. Die EU-Kommission hat im Rahmen der REPowerEU-Strategie und -Roadmap weitere Schritte unter anderem auch für den Bereich der Kernenergie angekündigt. Hierzu will sie in nächster Zeit einen Verordnungsentwurf vorlegen. Frage 30
FR Frage des Abgeordneten Sebastian Maack AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, ärztlich verordnete Verhütungsmittel einer größeren Zahl von Frauen kostenlos zugänglich zu machen, indem die Altersgrenze um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr erhöht wird, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass diese im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD thematisierte Regelung umgesetzt wird ? Antwort des Parl. Staatssekretärs …
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, ärztlich verordnete Verhütungsmittel einer größeren Zahl von Frauen kostenlos zugänglich zu machen, indem die Altersgrenze um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr erhöht wird, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass diese im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD thematisierte Regelung umgesetzt wird (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeilen 3260–3262, Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 147 der Abgeordneten Dr. Anna Rathert auf Bundestagsdrucksache 21/3928)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde Folgendes vereinbart: „Für uns gehört der Zugang zu Verhütungsmitteln zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Deswegen prüfen wir die Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr“. Die Prüfung, wie der Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann, dauert noch an. Eine Aussage zum zeitlichen Verlauf kann derzeit nicht getroffen werden. Frage 31
FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundeshaushalt für entwicklungspolitische Mittel an die am wenigsten entwickelten Länder von 2022 bis heute entwickelt , und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Jahr 2023 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für die am wenigsten entwickelten Länder gemachten Zusagen zu erfüllen, damit „die reichen Länder 0,2 Prozent ihres Bruttoinlandseinkommens …
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundeshaushalt für entwicklungspolitische Mittel an die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) von 2022 bis heute entwickelt (bitte die LDC als Gesamtkategorie betrachten und dabei bitte nach Haushaltsjahren, absoluten Mitteln und jeweiligem Anteil am jährlichen deutschen Bruttoinlandseinkommen tabellarisch aufschlüsseln), und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Jahr 2023 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für die am wenigsten entwickelten Länder gemachten Zusagen zu erfüllen, damit „die reichen Länder 0,2 Prozent ihres Bruttoinlandseinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit mit den LDC zur Verfügung stellen“ (www.bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-verstaerkt-unterstuetzung-fuer-aermste-laender-146524)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Die Zahlen zur öffentlichen Entwicklungsfinanzierung der OECD-Mitgliedstaaten werden von der OCED erfasst und entsprechende Statistiken veröffentlicht. Die Zahlen für die Jahre 2024 und 2025 sind noch nicht final ermittelt. Die Beiträge Deutschlands für die Jahre 2022 und 2023 sowie die entsprechenden Anteile am Bruttonationaleinkommen für die Least Developed Countries lauten wie folgt: HH-Jahr Absolut in Millionen USD Anteil BNE 2022 5 096,3 0,12 % 2023 9 853,5 0,21 % Zur Erläuterung: Die LDC-Quote wurde im Jahr 2023 in nicht unerheblichem Maße durch die Anrechnung eines multilateralen Kredits an den IWF Resilience and Stability Trust in Höhe von 6,3 Milliarden Euro erreicht. Da LDC meist über Zuschüsse gefördert werden, ist die Quote 2023 nicht direkt mit Vorjahreswerten vergleichbar. Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung umfassen neben der bilateralen EZ auch unser multilaterales Engagement. So setzt sich die Bundesregierung für die Förderung von LDC auf europäischer Ebene, bei den Organisationen der Vereinten Nationen und den internationalen Entwicklungsbanken ein. Mit dem Reformplan setzt sich das BMZ das Ziel, die Ländergruppe der LDCs substanziell zu stärken, auch jenseits von Finanzierung durch politische Maßnahmen. Frage 32
FR Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele Projektträger im Ausland, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, wurden seit 2023 auf Ersuchen von Bundesbehörden vom Bundesnachrichtendienst überprüft , und wie viele Projekte wurden nach der Prüfung beendet ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Es wurden keine Anfragen zur Überprüfung von ausländischen Projektträgern im Sinne der Fragestellung gestellt. …
Wie viele Projektträger im Ausland, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, wurden seit 2023 auf Ersuchen von Bundesbehörden vom Bundesnachrichtendienst überprüft (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln), und wie viele Projekte wurden nach der Prüfung beendet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Es wurden keine Anfragen zur Überprüfung von ausländischen Projektträgern im Sinne der Fragestellung gestellt. Frage 33
FR Frage des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung bereits eine bundeseinheitliche Einführung einer Steuer auf To-go-Einwegverpackungen geprüft, und welche Erkenntnisse liegen ihr zum Beitrag einer solchen Steuer zur Reduktion von Abfällen vor? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung hat bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um dem zunehmenden Verpackungsmüll entgegenzuwirken. Hierzu gehört die seit 2023 in Deutschland geltende Mehrwegangebotspflicht. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, …
Hat die Bundesregierung bereits eine bundeseinheitliche Einführung einer Steuer auf To-go-Einwegverpackungen geprüft, und welche Erkenntnisse liegen ihr zum Beitrag einer solchen Steuer zur Reduktion von Abfällen vor? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung hat bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um dem zunehmenden Verpackungsmüll entgegenzuwirken. Hierzu gehört die seit 2023 in Deutschland geltende Mehrwegangebotspflicht. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, die in Kunststoffeinwegverpackungen oder Einweggetränkebechern angeboten werden, muss verpflichtend eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden. Zudem gibt es seit dem Jahr 2025 eine Sonderabgabe auf Einwegkunststoffe, mit der die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte die Kosten für die Sammlung und Entsorgung der aus den Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen müssen. Frage 34
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der verstaatlichte Energiekonzern Uniper als mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehendes Unternehmen einen Schadensersatzanspruch von rund 13 Milliarden Euro gegen Gazprom zugesprochen bekommen hat, und wurden diese Ansprüche bereits durchgesetzt, bzw. welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Forderung tatsächlich durchzusetzen ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Aus dem …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der verstaatlichte Energiekonzern Uniper als mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehendes Unternehmen einen Schadensersatzanspruch von rund 13 Milliarden Euro gegen Gazprom zugesprochen bekommen hat, und wurden diese Ansprüche bereits durchgesetzt, bzw. welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Forderung tatsächlich durchzusetzen (www.zeit.de/wirtschaft/2024-06/uniper-13-milliarden-euro-schadensersatz-schiedsspruch-gazprom)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Aus dem Schiedsurteil gegen Gazprom ergibt sich in erster Linie Rechtssicherheit für Uniper hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der russischen Lieferstopps. Es ermöglichte Uniper die sofortige, rechtssichere Kündigung aller Gazprom-Verträge. Bei der Uniper SE handelt es sich um eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft, deren operatives Geschäft vom Vorstand geführt wird, was auch die Vollstreckung von Schadensersatzansprüchen umfasst. Das Bundesministerium der Finanzen als beteiligungsführende Stelle ist dem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt. Etwaige Erlöse aus realisierten Schadensersatzansprüchen gegen Gazprom Export (GPE) sind – abzüglich Verfahrenskosten und Steuern – durch Uniper an die Bundesrepublik Deutschland weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang leistete die Uniper SE im dritten Quartal 2024 eine Zahlung in Höhe von rund 530 Millionen Euro an den Bund. Aufgrund weiterer Erträge aus Vollstreckungsmaßnahmen gegen GPE erhöhte Uniper zum Ende des Geschäftsjahres 2025 die Rückstellung für die Weiterleitung von Erlösen aus realisierten Schadensersatzansprüchen gegen GPE an den Bund um 122 Millionen Euro. Ob Uniper weitere Vollstreckungserlöse in signifikanter Höhe erwarten kann, ist aus heutiger Sicht schwer abzuschätzen. Frage 35
FR Frage der Abgeordneten Deborah Düring Grüne rede Im Protokoll ↗
Teilt die Bundesregierung die im September 2025 von elf Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen geäußerte Besorgnis über die negativen Umwelt- und Menschenrechtsfolgen sowie das Fehlen eines angemessenen Konsultationsprozesses beim Bau und Betrieb der Ammoniakanlage der Proman AG in Mexiko, die von der KfW Ipex-Bank finanziell unterstützt wird, und setzt sie sich gegebenenfalls dafür ein, das Projekt auszusetzen, bis die …
Teilt die Bundesregierung die im September 2025 von elf Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen geäußerte Besorgnis über die negativen Umwelt- und Menschenrechtsfolgen sowie das Fehlen eines angemessenen Konsultationsprozesses beim Bau und Betrieb der Ammoniakanlage der Proman AG in Mexiko, die von der KfW Ipex-Bank finanziell unterstützt wird, und setzt sie sich gegebenenfalls dafür ein, das Projekt auszusetzen, bis die gegen die Anlage erhobenen Vorwürfe vollständig geklärt sind (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=30265)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung hat am 17. November 2025 eine Antwort an das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen in dieser Sache übermittelt und dort ausführlich zu allen Aspekten Stellung genommen. Die Antwort ist öffentlich zugänglich auf der Website der Special Procedures des Hochkommissariats für Menschenrechte (https://spcommreports.ohchr.org/TmSearch/RelCom?code=OTHProzent20102/2025). Es gibt seit der Übermittlung dieser Antwort keine neuen Entwicklungen oder Erkenntnisse. Frage 36
FR Frage des Abgeordneten Tarek Al-Wazir Grüne rede Im Protokoll ↗
Kann die Bundesregierung inzwischen beantworten , aus welchen konkreten Titeln des Einzelplans 12 die Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 gemäß dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes erfolgen soll, und plant sie, die Gegenfinanzierung bis zur vorgesehenen Kabinettseinbringung am 1. April 2026 abschließend mit dem Bundesministerium für Verkehr zu klären? Antwort des Parl. Staatssekretärs …
Kann die Bundesregierung inzwischen beantworten (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/2979), aus welchen konkreten Titeln des Einzelplans 12 die Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 gemäß dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes erfolgen soll, und plant sie, die Gegenfinanzierung bis zur vorgesehenen Kabinettseinbringung am 1. April 2026 abschließend mit dem Bundesministerium für Verkehr zu klären? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Die Konkretisierung der Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrsteuer ist noch in der Abstimmung. Die abschließende Klärung wird bis zur vorgesehenen Kabinettseinbringung angestrebt. Frage 37
FR Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung, die Stromsteuerabsenkung zum kommenden Haushalt 2027 umzusetzen, vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche: „Das Thema Stromsteuer haben wir uns vorgenommen. Es wird behandelt, sobald die Möglichkeiten im Haushalt dazu da sind.“ in der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 18. März 2026 , und wieso war die Möglichkeit für …
Plant die Bundesregierung, die Stromsteuerabsenkung zum kommenden Haushalt 2027 umzusetzen, vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche: „Das Thema Stromsteuer haben wir uns vorgenommen. Es wird behandelt, sobald die Möglichkeiten im Haushalt dazu da sind.“ in der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 18. März 2026 (Plenarprotokoll 21/64, Seite 7687), und wieso war die Möglichkeit für diese Maßnahme nicht schon im Kontext der Haushaltsplanung 2026 gegeben, obwohl die Absenkung für alle im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als „Sofortmaßnahme“ angekündigt wurde (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 30)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umgesetzt, die letztlich allen Verbrauchern zugutekommen. Dies beinhaltet einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, die dauerhafte Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie die Ab-schaffung der Gasspeicherumlage. Um zudem die strom- und handelsintensive Industrie weiter zu entlasten, wird die Bundesregierung die Strompreiskompensation bereits rückwirkend für das Jahr 2025 ausweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den sogenannten Industriestrompreis einführen. Frage 38
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Wie sieht der Zeitplan des Bundesministeriums der Finanzen für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aus ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung hat angesichts gestiegener Kraftstoffpreise bereits Maßnahmen ergriffen und stimmt sich fortlaufend zu weiterem Handlungsbedarf ab. Konkret wird dabei auch die Einführung einer Übergewinnsteuer im Sinne der Fragestellung geprüft, insbesondere unter Berücksichtigung etablierter Instrumente, wie beispielsweise die im …
Wie sieht der Zeitplan des Bundesministeriums der Finanzen für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aus (bis wann soll die laufende interne Prüfung bzw. Berechnung abgeschlossen sein, bis wann soll ein Gesetzesentwurf vorliegen und bis wann soll das Gesetz beschlossen werden; siehe www.spiegel.de/wirtschaft/service/spritpreise-klingbeil-prueft-uebergewinnsteuer-fuer-energieunternehmen-a-cd859567-ee6a-4c7a-ab0b-9521d64bca73)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung hat angesichts gestiegener Kraftstoffpreise bereits Maßnahmen ergriffen und stimmt sich fortlaufend zu weiterem Handlungsbedarf ab. Konkret wird dabei auch die Einführung einer Übergewinnsteuer im Sinne der Fragestellung geprüft, insbesondere unter Berücksichtigung etablierter Instrumente, wie beispielsweise die im Jahr 2022 auf EU-Ebene eingeführte Übergewinnsteuer für Energieunternehmen. Da die Abstimmungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, ist eine belastbare Aussage zum konkreten Zeitplan nicht möglich. Frage 39
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Bedarf es für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen in Deutschland einer europäischen Verordnung (oder einer sonstigen europäischen Regelung), oder hat der Bund die rechtliche Kompetenz, eine solche Steuer auch ohne EU-Verordnung bzw. -Regelung eigenständig zu beschließen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der derzeitige Prüfprozess erfolgt ergebnisoffen und umfasst die Prüfung aller rechtlich möglichen Umsetzungsvarianten. Frage 40
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob in den im Ausland veröffentlichten Unterlagen zur sogenannten Epstein-Affäre Hinweise auf deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger – insbesondere Personen in sicherheitsrelevanten Funktionen – enthalten sind, und wurden Maßnahmen ergriffen, um ein mögliches Erpressungspotenzial gegenüber Amtsträgern der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen derzeit …
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob in den im Ausland veröffentlichten Unterlagen zur sogenannten Epstein-Affäre Hinweise auf deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger – insbesondere Personen in sicherheitsrelevanten Funktionen – enthalten sind, und wurden Maßnahmen ergriffen, um ein mögliches Erpressungspotenzial gegenüber Amtsträgern der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl der Polizei- als auch der Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten Epstein-Files Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. In diesem Sinne haben wir uns nochmals an die US-Partnerbehörden gewandt. Frage 41
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung mögliche sicherheitsrelevante Risiken für staatliche Institutionen, sofern in den US-Ermittlungsakten zur Epstein-Affäre Kontakte, Reisen oder sonstige Verbindungen deutscher Funktionsträger erwähnt sein sollten, und plant die Bundesregierung, diese Unterlagen systematisch auszuwerten oder entsprechende Rechtshilfeersuchen an die zuständigen US-Behörden zu richten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen und verweist darüber hinaus …
Wie bewertet die Bundesregierung mögliche sicherheitsrelevante Risiken für staatliche Institutionen, sofern in den US-Ermittlungsakten zur Epstein-Affäre Kontakte, Reisen oder sonstige Verbindungen deutscher Funktionsträger erwähnt sein sollten, und plant die Bundesregierung, diese Unterlagen systematisch auszuwerten oder entsprechende Rechtshilfeersuchen an die zuständigen US-Behörden zu richten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen und verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 40 sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4639. Zu der Teilfrage der Stellung eines Rechtshilfeersuchens wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Stephan Protschka auf Bundestagsdrucksache 21/4372 verwiesen. Frage 42
FR Frage der Abgeordneten Filiz Polat Grüne rede Im Protokoll ↗
In welchem genauen Zeitraum konnten sich Antragstellerinnen und Antragsteller beim Förderaufruf 2025 zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in den Spezifischen Zielen 2 und 3 um eine Finanzierung bewerben , und wie viele Anträge wurden gestellt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der allgemeine Förderaufruf wurde für alle Spezifischen Ziele am 15. Dezember 2025 auf der Website des Asyl-, Migrations- …
In welchem genauen Zeitraum konnten sich Antragstellerinnen und Antragsteller beim Förderaufruf 2025 zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) in den Spezifischen Zielen 2 und 3 um eine Finanzierung bewerben (www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/251215-am-amif-foerderaufruf-2025.html?nn=282388), und wie viele Anträge wurden gestellt (bitte aufschlüsseln, wie viele bewilligt und abgelehnt wurden sowie noch im Verfahren sind)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der allgemeine Förderaufruf wurde für alle Spezifischen Ziele am 15. Dezember 2025 auf der Website des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021-2027) veröffentlicht und für die Antragstellung geöffnet. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Fördermitteln im Spezifischen Ziel 2 und der damit einhergehenden vollumfänglichen Ausschöpfung des ausgeschriebenen Budgets musste der Förderaufruf für den auf das Spezifische Ziel 2 entfallenden Mittelanteil am 16. Dezember 2025 wieder geschlossen werden. Die Schließung wurde auf der Website (https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Foerderung/Foerderaufruf2025/foerderaufruf-2025_node.html) sowie auf der Startseite des IT-Systems für die Innenfonds (ITSI) kommuniziert. Die Antragslage stellt sich wie folgt dar: – Zum Zeitpunkt der Schließung am 16. Dezember 2025 waren 67 Anträge eingegangen. – Aufgrund der technischen Möglichkeit, trotz Schließung weiterhin Anträge zu stellen, sind formell insgesamt 120 Anträge im Spezifischen Ziel 2 eingegangen. Davon sind aktuell 66 Anträge nicht angenommen oder abgelehnt worden, 54 Anträge befinden sich im Antragsverfahren. Der Förderaufruf für den auf das Spezifische Ziel 3 entfallenden Mittelanteil wurde am 9. Februar 2026 aufgrund der Budgetauslastung geschlossen und die Schließung auf der Website sowie auf der Startseite des IT-Systems entsprechend kommuniziert. Die Antragslage stellt sich wie folgt dar: – Zu diesem Zeitpunkt waren 25 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 49,7 Millionen Euro gestellt. – Insgesamt sind 27 Anträge eingegangen. Davon wurden bisher 6 Anträge nicht angenommen oder abgelehnt, 21 Anträge befinden sich weiterhin im Antragsverfahren. Frage 43
FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchen Deliktsfeldern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2017 bis 2025 verdeckte Ermittler oder V-Personen von den Polizeien des Bundes und dem Zollkriminalamt grenzüberschreitend eingesetzt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung ist es nicht möglich, Angaben zu den grenzüberschreitenden Einsätzen und Deliktsfeldern von verdeckten Ermittlern oder V-Personen zu machen, da dies Rückschlüsse auf den Einsatz …
In welchen Deliktsfeldern (Organisierte Kriminalität, Finanzkriminalität sowie Terrorismus) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2017 bis 2025 verdeckte Ermittler oder V-Personen von den Polizeien des Bundes und dem Zollkriminalamt grenzüberschreitend eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr und Deliktsbereich)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung ist es (auch im Rahmen einer als „Verschlusssache“ eingestuften Antwort) nicht möglich, Angaben zu den grenzüberschreitenden Einsätzen und Deliktsfeldern von verdeckten Ermittlern (VE) oder V-Personen (VP) zu machen, da dies Rückschlüsse auf den Einsatz und die Arbeitsweise von VE und VP zulassen könnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Auskunftspflicht der Bundesregierung dort enden, wo die erfragte Information von solcher Bedeutung ist, dass ein auch nur geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vergleiche BVerfGE 124, 78 (139)). Gruppierungen der Organisierten Kriminalität, deren Taten bei den betroffenen Opfern unabsehbares Leid und nur schwer ermessbare Schädigungen verursachen, ist oftmals nicht anders beizukommen, als durch den Einsatz von VE und VP. Würden Einzelheiten zu deren Einsätzen und Deliktsfeldern bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von VE und VP und die Arbeitsweise der Polizeien gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Polizeien bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Eine Beantwortung dieser Frage würde Informationen zur Kooperation mit europäischen Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit den europäischen Sicherheitsbehörden ergeben. Überdies gilt, dass im Rahmen der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt werden. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Sicherheitsbehörden. Frage 44
FR Frage der Abgeordneten Schahina Gambir Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium des Innern ein Jahr nach Beginn der aktuellen Legislaturperiode auf der Website des Bundesministeriums immer noch kein Organigramm bereitgestellt hat , und wann plant das Bundesministerium des Innern, das Organigramm der Öffentlichkeit bereitzustellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Organigramm des Bundesministeriums des Innern wurde am 24. März 2026 auf der Internetseite …
Wie erklärt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium des Innern ein Jahr nach Beginn der aktuellen Legislaturperiode auf der Website des Bundesministeriums immer noch kein Organigramm bereitgestellt hat (dort steht seitdem der Text: „Mit dem Start der neuen Bundesregierung ändern sich Aufgaben und Personalien des Bundesministeriums. Das Organigramm wird daher bearbeitet. Eine aktualisierte Version folgt in Kürze.“, www.bmi.bund.de/DE/ministerium/das-bmi/abteilungen-und-aufgaben/abteilungen-und-aufgaben-node.html), und wann plant das Bundesministerium des Innern, das Organigramm der Öffentlichkeit bereitzustellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Organigramm des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurde am 24. März 2026 auf der Internetseite des BMI veröffentlicht. Das Organigramm macht die umfassende Reorganisation des BMI in Folge des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 und der politischen Prioritätensetzung der Hausleitung sichtbar. Die Veröffentlichung des Organigramms erfolgte direkt nach Abschluss der weitreichenden organisatorischen Maßnahmen. Frage 45
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Mit welcher Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wurden im Jahr 2025 knapp 1 000 unbegleitete Minderjährige nicht an die Jugendämter übergeben, sondern zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben , und um welche typischen Fallkonstellationen handelt es sich dabei in der Praxis ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach § 80 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz steht die mangelnde Handlungsfähigkeit Minderjähriger der Zurückweisung oder Zurückschiebung …
Mit welcher Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wurden im Jahr 2025 knapp 1 000 unbegleitete Minderjährige nicht an die Jugendämter übergeben, sondern zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4448), und um welche typischen Fallkonstellationen handelt es sich dabei in der Praxis (bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach § 80 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz steht die mangelnde Handlungsfähigkeit Minderjähriger der Zurückweisung oder Zurückschiebung nicht entgegen. Sofern die Einreise verweigert bzw. der Aufenthalt beendet wird, erfolgt in jedem Fall eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Zielstaates, um sicherzustellen, dass die Minderjährigen den gesetzlichen Vertretern, einem Mitglied der Familie oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat im Sinne des § 58 Absatz 1a Aufenthaltsgesetz übergeben werden. Sofern eine Übernahme in dem Zielstaat nicht möglich ist, erfolgt die Übergabe an das zuständige deutsche Jugendamt. In den jeweiligen Fallkonstellationen erfüllen die Personen nicht die Voraussetzungen für die Einreise und für den Aufenthalt. Dabei können folgende einzelne oder mehrere Gründe vorliegen: – Person ohne gültige(s) Reisedokument(e), – Person im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Reisedokuments, – Person ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel, – Person im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels, – Person verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen, – Person hat sich bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen im Gebiet der Schengen Staaten aufgehalten, – Person verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, – Person verfügt über eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem, – Person verfügt über eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im nationalen Verzeichnis, – Person stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen dar. Frage 46
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im bisherigen Jahr 2026 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Iran entschieden , und wie haben die Verwaltungsgerichte im Jahr 2025 über Klagen von Asylsuchenden aus dem Iran gegen BAMF-Bescheide entschieden ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die angefragten statistischen Daten zur detaillierten Beantwortung der Frage eignen sich meiner Auffassung …
Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im bisherigen Jahr 2026 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Iran entschieden (bitte nach Asylberechtigung/Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung und sonstigen Erledigungen aufschlüsseln, bitte zusätzlich nach Geschlecht der Asylsuchenden differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie haben die Verwaltungsgerichte im Jahr 2025 über Klagen von Asylsuchenden aus dem Iran gegen BAMF-Bescheide entschieden (bitte auch nach Geschlecht der Asylsuchenden differenzieren)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die angefragten statistischen Daten zur detaillierten Beantwortung der Frage eignen sich meiner Auffassung nach nicht für eine mündliche Beantwortung im Rahmen dieser Fragestunde, da die erfragten Daten sinnvoll nur in Form von statistischen Tabellen dargestellt werden können, die sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lassen. Daher werden diese Daten in Form zweier Tabellen als Anlage zum Protokoll dieser Fragestunde gegeben. Die statistischen Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Asylanträge von iranischen Staatsangehörigen Jan. – Feb. 2026 gesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen Sonstige Verfahrenserledigungen gesamt Anteil gesamt Anteil gesamt Anteil gesamt Anteil gesamt Anteil gesamt Anteil Gesamt 891 14 1,6 % 197 22,1 % 25 2,8 % 10 1,1 % 457 51,3 % 188 21,1 % darunter männlich 535 5 0,9 % 110 20,6 % 9 1,7 % 5 0,9 % 273 51,0 % 133 24,9 % weiblich 356 9 2,5 % 87 24,4 % 16 4,5 % 5 1,4 % 184 51,7 % 55 15,4 % Gerichtsstatistik (Entscheidungen) für Erst- und Folgeanträge über Klagen von iranischen Staatsangehörigen Jan. – Dez. 2025 Entscheidungen gesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen kein weiteres Verfahren formelle Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen) Entscheidung über Abschiebungsandrohung Verwaltungsgerichte gesamt 4 169 30 772 26 42 1 320 131 1 845 3 darunter nach männlich 2 539 14 382 11 23 863 100 1 144 2 weiblich 1 630 16 390 15 19 457 31 701 1 Frage 47
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
In welcher Form bzw. mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung den Ergebnissen des „MOTRA-Monitors“, wonach 11,5 Prozent der unter 40-jährigen Muslime manifeste islamismusaffine und weitere 33,6 Prozent latent islamismusaffine Einstellungen aufweisen , mit integrations- und sicherheitspolitischen Maßnahmen begegnen, und inwiefern ist die Bundesregierung aktuell bereit, einzugestehen, dass die anhaltende, in Teilen illegale Migration aus oftmals islamistisch geprägten bzw. beeinflussten Herkunftsländern …
In welcher Form bzw. mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung den Ergebnissen des „MOTRA-Monitors“, wonach 11,5 Prozent der unter 40-jährigen Muslime manifeste islamismusaffine und weitere 33,6 Prozent latent islamismusaffine Einstellungen aufweisen (www.motra.info/wp-content/uploads/2026/03/2_Brettfeld_PhaeMo.pdf; Seite 90), mit integrations- und sicherheitspolitischen Maßnahmen begegnen, und inwiefern ist die Bundesregierung aktuell bereit, einzugestehen, dass die anhaltende, in Teilen illegale Migration aus oftmals islamistisch geprägten bzw. beeinflussten Herkunftsländern geeignet ist, die Sicherheitslage hierzulande negativ zu beeinflussen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die in der Studie „Menschen in Deutschland“, die im MOTRA-Monitor 2024/2025 veröffentlicht wurde, beschriebenen und in der Fragestellung dargestellten Entwicklungen beobachtet die Bundesregierung bereits seit Längerem und schätzt diese als besorgniserregend ein. Die Präventionsarbeit der Bundesregierung orientiert sich bereits an diesen Entwicklungen. Zu Maßnahmen im Bereich der Islamismusbekämpfung wird auf die Antwort der Bundesregierung zur mündlichen Frage 37 des Abgeordneten Rainer Galla, Plenarprotokoll 21/64, verwiesen. Der Zusammenhang zwischen Migration und der Sicherheitslage in Deutschland fließt laufend in die Gefährdungseinschätzung der Sicherheitsbehörden ein. Irreguläre Migration stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit dar, wenn sie mit Straftaten, Identitätsverschleierung oder extremistischen Bezügen einhergeht. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Begrenzung der irregulären Migration und die konsequente Umsetzung von Ausreisepflichten, gerade auch gegenüber Straftätern und Gefährdern, ein wichtiger Faktor für die Stärkung der öffentlichen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Bei vorliegenden Erkenntnissen über eine Radikalisierung von Einzelpersonen ergreifen die zuständigen Sicherheitsbehörden die notwendigen Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Frage 48
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Ergibt sich nach Ansicht des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, eine Problematik daraus, dass die Bereiche „Flucht, Ausländerrecht, Abschiebung, Unterbringungssystem etc.“ in den Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, oftmals nicht dem Innenministerium zugeordnet sind, und, wenn ja, welche genau, und inwiefern ist es hinderlich, dass die Innenminister der Länder, wie zum Beispiel im Nachgang des islamistischen Terroranschlags auf dem Festival …
Ergibt sich nach Ansicht des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, eine Problematik daraus, dass die Bereiche „Flucht, Ausländerrecht, Abschiebung, Unterbringungssystem etc.“ in den Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, oftmals nicht dem Innenministerium zugeordnet sind, und, wenn ja, welche genau, und inwiefern ist es hinderlich, dass die Innenminister der Länder, wie zum Beispiel im Nachgang des islamistischen Terroranschlags auf dem Festival der Vielfalt in Solingen, von den Informationen eines anderen Ministeriums abhängig sind, welches sich nicht primär mit der Gefahrenabwehr beschäftigt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung kann aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Aussage zur Organisation der Ministerien in den Ländern treffen. Vorgänge der Gefahrenabwehr werden in Kooperation der zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes mit denen der Länder bearbeitet, beispielsweise im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Hier werden auch asylrechtliche und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der AG „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Frage 49
FR Frage der Abgeordneten Lea Reisner Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Beiträge möchten das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die für Abhörtechnik zuständige Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Cyber- und Sicherheitspakt mit Israel erbringen , und welche konkreten Maßnahmen oder Instrumente wollen auf israelischer Seite die Nationalbehörde für Cybersicherheit und die Polizei beitragen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Wie in der …
Welche Beiträge möchten das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die für Abhörtechnik zuständige Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Cyber- und Sicherheitspakt mit Israel erbringen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4306), und welche konkreten Maßnahmen oder Instrumente wollen auf israelischer Seite die Nationalbehörde für Cybersicherheit und die Polizei beitragen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 21/4306) ausgeführt, führen die genannten Sicherheitsbehörden den fachlichen Austausch mit den beteiligten israelischen Sicherheitsbehörden intensiv fort. Dabei geht es im Kern um den Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Beispielhaft sei auf die gemeinsame Übung zur Abwehr eines schweren Cyberangriffs unter dem Namen „Blue Horizon“ verwiesen (vergleiche Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 30. Januar 2026, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/gemeinsame-cyberabwehruebung.html). Auch etwa im Hinblick auf Konzeption und Aufbau eines deutschen Cyberdome findet derzeit ein enger Austausch mit der israelischen Cybersicherheitsbehörde statt (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 21/4306). Frage 50
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Zuchtlinien des Deutschen Schäferhundes und der Belgischen Schäferhunde werden vom deutschen Zoll und der deutschen Bundespolizei als Diensthunde eingesetzt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Bei der Bundespolizei und beim Zoll werden sowohl Deutsche Schäferhunde als auch Belgische Schäferhunde als Diensthunde eingesetzt. Bei der Auswahl der Hunde liegt der Fokus nicht auf speziellen Zuchtlinien. Um den dienstlichen Anforderungen …
Welche Zuchtlinien des Deutschen Schäferhundes und der Belgischen Schäferhunde (insbesondere Malinois bzw. Mechelaar) werden vom deutschen Zoll und der deutschen Bundespolizei als Diensthunde eingesetzt (vergleiche Bundestagsdrucksache 21/4485)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Bei der Bundespolizei und beim Zoll werden sowohl Deutsche Schäferhunde als auch Belgische Schäferhunde als Diensthunde eingesetzt. Bei der Auswahl der Hunde liegt der Fokus nicht auf speziellen Zuchtlinien. Um den dienstlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird stets ein besonderer Wert auf Eigenschaften wie hohe Belastbarkeit, ein ausgeprägtes Beute- und Spielverhalten sowie Arbeitsfreude gelegt. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf die tierschutzkonforme Aufzucht und Haltung gelegt. Frage 51
FR Frage der Abgeordneten Schahina Gambir Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie viele humanitäre Visa gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes wurden seit Januar 2026 an Iranerinnen und Iraner vergeben , und unternimmt die Bundesregierung etwas, um gefährdeten Iranerinnen und Iranern die Beantragung von humanitären Visa seit Anfang der Proteste 2026 zu ermöglichen, und, wenn ja, was konkret? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Seit Januar 2026 wurden keine Visa auf Grundlage einer …
Wie viele humanitäre Visa gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes wurden seit Januar 2026 an Iranerinnen und Iraner vergeben (bitte aufschlüsseln nach Vergabe von Visa und Umsetzung der Ausreise nach Deutschland), und unternimmt die Bundesregierung etwas, um gefährdeten Iranerinnen und Iranern die Beantragung von humanitären Visa seit Anfang der Proteste 2026 zu ermöglichen, und, wenn ja, was konkret? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Seit Januar 2026 wurden keine Visa auf Grundlage einer durch das Bundesministerium des Innern erklärten Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für iranische Staatsangehörige erteilt. Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 AufenthG können in besonders herausgehobenen Einzelfällen erfolgen; dies gilt auch für die Aufnahme iranischer Staatsangehöriger. Eine Ausweitung ist aktuell nicht geplant. Visa aus dringenden humanitären Gründen nach § 22 Satz 1 AufenthG wurden seit Januar 2026 für iranische Staatsangehörige ebenfalls nicht erteilt. Frage 52
FR Frage der Abgeordneten Deborah Düring Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung innerhalb der UNESCO für den Schutz der Gedenkstätte „Espacio Memoria y Derechos Humanos “ in Buenos Aires ein, insbesondere für den Schutz des Geländes nach den in den Kapiteln 96 bis 119 der UNESCO-Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt festgelegten Kriterien, und für die strikte Einhaltung der …
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung innerhalb der UNESCO für den Schutz der Gedenkstätte „Espacio Memoria y Derechos Humanos (Ex-ESMA)“ in Buenos Aires ein, insbesondere für den Schutz des Geländes nach den in den Kapiteln 96 bis 119 der UNESCO-Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt festgelegten Kriterien, und für die strikte Einhaltung der in den Kapiteln 169 bis 176 ausführlich beschriebenen, regelmäßig anzuwendenden „Verfahren zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Welterbegüter“, und wird sich die Bundesregierung im Rahmen der deutsch-argentinischen Kooperation auch finanziell an dem Erhalt beteiligen (www.deutschlandfunkkultur.de/argentinien-protest-gegen-abbau-von-kultur-und-erinnerungsstaetten-102.html)? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Eine Unterstützung oder finanzielle Förderung durch die Bundesregierung für den Schutz der Gedenkstätte „Espacio Memoria y Derechos Humanos (Ex-ESMA)“ in Buenos Aires ist nicht vorgesehen. Der Schutz und Erhalt der Welterbestätte „ESMA Museum and Site of Memory – Former Clandestine Centre of Detention, Torture and Extermination“ ist gemäß Artikel 4 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972) in erster Linie Aufgabe des Vertragsstaates, in dem sich die jeweilige Welterbestätte befindet. Ein Verfahren zur reaktiven Überwachung nach Kapiteln 169–176 wird durch das UNESCO-Welterbekomitee beschlossen. Deutschland ist aktuell nicht Mitglied im UNESCO-Welterbekomitee. Die Bundesregierung unterstützt die UNESCO in der Umsetzung der Welterbekonvention. Der Austausch zur Erinnerungskultur bleibt darüber hinaus wichtiger Bestandteil der deutsch-argentinischen Beziehungen. Frage 53
FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber vorgenommen, den Angriff seit dem 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. März 2026 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Boris Mijatović wird …
Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber vorgenommen, den Angriff seit dem 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. März 2026 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Boris Mijatović (Bundestagsdrucksache Nummer 21/4657, Frage 72) wird verwiesen. Die USA haben ihre Rechtsauffassung nunmehr auch in ihrem Schreiben an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 10. März 2026 dargelegt. Die Bundesregierung nimmt diese Darstellung zur Kenntnis. Frage 54
FR Frage der Abgeordneten Lisa Badum Grüne rede Im Protokoll ↗
Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms, um die laut einer Studie entstehenden Mehremissionen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes zu kompensieren , weitere Einsparungen zu erzielen und gleichzeitig eine sozial gerechte energetische Modernisierung für Mieterinnen und Eigentümer zu gewährleisten, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im …
Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms, um die laut einer Studie entstehenden Mehremissionen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes zu kompensieren (www.oeko.de/publikation/auswirkungen-der-eckpunkte-zum-neuen-gebaeudemodg-auf-die-klimaziele/), weitere Einsparungen zu erzielen und gleichzeitig eine sozial gerechte energetische Modernisierung für Mieterinnen und Eigentümer zu gewährleisten, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Eine Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf. Diese Festlegung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigen. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und an den neuen Regelungen laufen. Insofern können zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden. Frage 55
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Prognosen von Energieexperten, wonach sich die Gaspreise bis etwa 2035 möglicherweise verdoppeln könnten, unter anderem durch steigende CO2-Preise, Netzentgelte und die Beimischung teurer Biokraftstoffe, und welche konkreten Mehrkosten erwartet sie für einen durchschnittlichen Haushalt mit Gasheizung ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der zitierte Zeitungsartikel enthält vor allem staatlich induzierte Preisbestandteile. Knapp …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Prognosen von Energieexperten, wonach sich die Gaspreise bis etwa 2035 möglicherweise verdoppeln könnten, unter anderem durch steigende CO2-Preise, Netzentgelte und die Beimischung teurer Biokraftstoffe, und welche konkreten Mehrkosten erwartet sie für einen durchschnittlichen Haushalt mit Gasheizung (www.merkur.de/wirtschaft/reform-des-heizungsgesetzes-macht-heizen-mit-gas-und-oel-teurer-94188521.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der zitierte Zeitungsartikel enthält vor allem staatlich induzierte Preisbestandteile. Knapp die Hälfte des Preises hat sich im letzten Jahr am Markt gebildet. Das gilt auch für den Preis für Biokraftstoffe. Langfristige Gaspreisprognosen unterliegen bei volatilen Marktgegebenheiten, wie wir sie aktuell sehen, starken Unsicherheiten. Es gibt unterschiedliche Szenarien, die unter anderem von der in den nächsten Jahren erwarteten Erweiterung des LNG-Angebots sowie vom Rückgang der Gasnachfrage abhängen werden. Die Bundesregierung selbst führt keine Gaspreisprognosen durch. Frage 56
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie setzen sich die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, mehrfach erwähnten Kosten von rund 3 Milliarden Euro für nicht erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien genau zusammen, und wie haben sich die einzelnen Kostenposten in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Um Netzengpässe, also die Überlastung eines Leitungsabschnitts, zu bewältigen, regeln die …
Wie setzen sich die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, mehrfach erwähnten Kosten von rund 3 Milliarden Euro für nicht erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien genau zusammen, und wie haben sich die einzelnen Kostenposten in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Um Netzengpässe, also die Überlastung eines Leitungsabschnitts, zu bewältigen, regeln die Netzbetreiber die Stromerzeugung vor dem Engpass herunter und weisen Erzeuger hinter dem Engpass an, zum Ausgleich zusätzlichen Strom zu produzieren. Beides verursacht Kosten. Im Jahr 2024 lagen die gesamten Kosten des Netzengpassmanagements bei rund 3 Milliarden Euro. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die einzelnen Kostenpositionen. Kosten des Netzengpassmanagements (in Millionen Euro) Jahr Redispatch mit konventionellen Marktkraftwerken Countertrading Einspeisemanagement (bis 2021) Redispatch mit EE-Anlagen (ab 2022) Redispatch mit Reservekraftwerken Summe 2015 412 24 478 0 228 1142 2016 223 12 373 0 286 894 2017 392 29 610 0 480 1 511 2018 388 37 635 0 416 1 476 2019 227 64 710 0 278 1 279 2020 240 135 761 0 296 1 432 2021 590 397 807 0 492 2 286 2022 2 514 373 0 186 992 4 065 2023 1 882 177 0 580 697 3 335 2024 1 231 98 0 555 1 050 2 934 Frage 57
FR Frage des Abgeordneten Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Öl- und Gasexportrestriktionen der USA vor, die durch weiter steigende Preise zum Schutz des US-Marktes kommen könnten, und, wenn nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Eskalation im Nahen Osten hat eine volatile Preisdynamik an den Märkten ausgelöst. Die Bundesregierung geht jedoch aktuell nicht von einer physischen Mangellage aus und beobachtet …
Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Öl- und Gasexportrestriktionen der USA vor, die durch weiter steigende Preise zum Schutz des US-Marktes kommen könnten, und, wenn nein, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Eskalation im Nahen Osten hat eine volatile Preisdynamik an den Märkten ausgelöst. Die Bundesregierung geht jedoch aktuell nicht von einer physischen Mangellage aus und beobachtet die Lage fortlaufend, unter anderem im Rahmen einer eigens eingesetzten ressortübergreifenden Taskforce. Darüber hinaus stehen wir im engen Austausch mit unseren europäischen und internationalen Partnern, etwa im G7-Kreis und im Rahmen der Arbeit der Internationalen Energieagentur, um die Stabilität der Energiemärkte und die Versorgungssicherheit gemeinsam sicherzustellen und uns auf unterschiedliche Szenarien vorzubereiten. US-Energieminister Wright und US-Innenminister Burgum (auch Vorsitzender des Energy Dominance Council der US-Regierung) haben öffentlich betont, dass keine Ausfuhrbeschränkungen für Öl und Gas in Planung seien. Frage 58
FR Frage der Abgeordneten Lea Reisner Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Kooperationen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie zwischen israelischen Start-ups und deutschen Firmen will die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, mit ihrem neuen Vorstoß unterstützen oder fördern , und welche Maßnahmen oder Instrumente wurden dazu mit Israels Wirtschaftsminister Nir Barkat erörtert? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: In den mehr als 60 Jahren diplomatischer Beziehungen zwischen DEU …
Welche Kooperationen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie zwischen israelischen Start-ups und deutschen Firmen will die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, mit ihrem neuen Vorstoß unterstützen oder fördern („Reiche will mehr Rüstungsprojekte mit Israel“, „Welt“ vom 9. März 2026), und welche Maßnahmen oder Instrumente (außer ein regelmäßiges deutsch-israelisches Wirtschaftsforum) wurden dazu mit Israels Wirtschaftsminister Nir Barkat erörtert? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: In den mehr als 60 Jahren diplomatischer Beziehungen zwischen DEU und ISR hat sich eine enge auch wirtschaftliche Partnerschaft entwickelt. ISR bietet bahnbrechende Technologien, widerstandsfähige Innovationsstrategien und hochdynamische Ökosysteme. DEU bietet Skalierbarkeit, industrielle Tiefe, regulatorische Stabilität und eine einzigartige geostrategische Position. Die Minister haben sich auf folgende Punkte verständigt, um die Zusammenarbeit weiter auszubauen: 1. Zusammenarbeit bei Start-ups (im Rahmen des Programms EXIST) 2. Strategische Partnerschaften bei Energie (aufbauend auf der bestehenden Energiepartnerschaft) und Zukunftstechnologien (unter anderem Biotech, Wasser, Quantentechnologie) 3. Kooperation bei Sicherheit- und Verteidigungsindustrie (unter anderem im Rahmen von EXIST) 4. Einbindung beim Wirtschaftskorridor Indien-Mittlerer Osten-Europa für den Waren-, Energie- und Datenaustausch (IMEC) 5. Regelmäßiges Business Forum Daneben strebt die Bundesregierung einen engen Austausch gerade auch in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie an. Denn der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt uns deutlich, dass wir technologische Überlegenheit für Abschreckung und Verteidigung benötigen. Als Wirtschaftsministerium ist es unsere Aufgabe, dazu beizutragen, die industriellen Grundlagen dafür zu legen. Das bedeutet zum einen, dass wir binnen kürzester Zeit Technologieführerschaft bei Verteidigungswaffen aufbauen – aber es bedeutet auch, dass unsere Wirtschaft und Industrie insgesamt resilient aufgestellt werden müssen. Israel ist auf beiden Feldern Vorreiter: Es hat in einem feindlichen Umfeld eine prosperierende Wirtschaft aufgebaut und unter anderem im Bereich der Luftverteidigung Maßstäbe gesetzt. Daher setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium dafür ein, die Innovationsökosysteme beider Länder systematisch zu verknüpfen – also Israels Start-up-Dynamik und mit der Stärke unserer Industrie, mit unseren innovativen Start-ups und Scale-ups. Ob und in welcher Ausprägung konkrete Projekte und Kooperationen entstehen, ist jedoch eine unternehmerische Entscheidung – keine der Bundesregierung. „Als Bundesregierung können wir die Innovationsökosysteme beider Länder systematisch verknüpfen. Wenn wir die besten Köpfe und Unternehmen zusammenbringen, können wir nicht nur unsere Sicherheitsinteressen fördern, sondern auch Möglichkeiten für Spillover- und Wachstumseffekte für die breitere Wirtschaft schaffen – zum Nutzen beider Länder.“ Frage 59
FR Frage des Abgeordneten Jan Köstering Linke rede Im Protokoll ↗
In welchen Punkten hat die Bundesrepublik Deutschland die Entschließung des Rates zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Einsatzes von verdeckten Ermittlern, die von den EU-Justiz- und -Innenministern bei ihrem Treffen am 12. und 13. Juni 2007 beschlossen und zuvor im Ratsdokument 6678/3/07 REV 3 erläutert wurde, umgesetzt , und welche Bereiche hält sie auf EU-Ebene weiterhin für regelungsbedürftig, um grenzüberschreitende Einsätze von …
In welchen Punkten hat die Bundesrepublik Deutschland die Entschließung des Rates zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Einsatzes von verdeckten Ermittlern, die von den EU-Justiz- und -Innenministern bei ihrem Treffen am 12. und 13. Juni 2007 beschlossen und zuvor im Ratsdokument 6678/3/07 REV 3 erläutert wurde, umgesetzt (bitte die Maßnahmen erläutern), und welche Bereiche hält sie auf EU-Ebene weiterhin für regelungsbedürftig, um grenzüberschreitende Einsätze von verdeckten Ermittlern rechtssicher zu vereinfachen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die genannte Entschließung des Rates der Europäischen Union richtete sich vorrangig an die zuständige Gruppe des Rates, die dort ausdrücklich beauftragt wurde. Ein entsprechender EU-Rechtsakt ist nicht eingebracht worden. Aus Sicht der Bundesregierung ist der grenzüberschreitende Einsatz verdeckter Ermittler in der Europäischen Union durch die Instrumente der Rechtshilfe praktikabel geregelt. Frage 60
FR Frage des Abgeordneten Thomas Fetsch AfD rede Im Protokoll ↗
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin und entgegen der mir bekannten überwiegenden Gründungspraxis der Notare und sonstigen Gründungsberater sinnvoll, das Stammkapital einer Unternehmergesellschaft mit Beträgen zwischen 1 Euro und 24 999 Euro zuzulassen oder sollte das Mindeststammkapital nicht aus Gründen des Insolvenz- und Gläubigerschutzes, der generellen wirtschaftlichen Praktikabilität und des Bürokratieabbaus auf einen Betrag ab zum Beispiel 500 Euro …
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin und entgegen der mir bekannten überwiegenden Gründungspraxis der Notare und sonstigen Gründungsberater sinnvoll, das Stammkapital einer Unternehmergesellschaft (UG) mit Beträgen zwischen 1 Euro und 24 999 Euro zuzulassen (vergleiche § 5a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des GmbH-Gesetzes) oder sollte das Mindeststammkapital nicht aus Gründen des Insolvenz- und Gläubigerschutzes, der generellen wirtschaftlichen Praktikabilität und des Bürokratieabbaus auf einen Betrag ab zum Beispiel 500 Euro bis 2 000 Euro festgelegt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung(en) dazu? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es weiterhin sinnvoll, bei der Unternehmergesellschaft „UG (haftungsbeschränkt)“ ein Mindeststammkapital von 1 Euro bis 24 999 Euro zuzulassen. Hierdurch wird eine größtmögliche Flexibilität für Gründerinnen und Gründer je nach Bedarf für das zu gründende Unternehmen bürokratiearm gewährleistet. Ziel des § 5a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es, es Existenzgründerinnen und Existenzgründern einfach zu machen, ihre unternehmerischen Ziele in Angriff zu nehmen. Dazu trägt auch die Möglichkeit bei, eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Geschäftsanteil zu gründen, dessen Nennbetrag lediglich 1 Euro beträgt. Diese Flexibilität ist bürokratiearm und überlässt es der Privatautonomie des Gründers, die geeignete Höhe des Stammkapitals zu wählen. Die Bezeichnung der Unternehmergesellschaft als „UG (haftungsbeschränkt)“ dient dem Rechtsverkehr und dem Gläubigerschutz, indem dadurch signalisiert wird, dass es sich um eine Gesellschaft mit einem geringen Gründungskapital handelt. Dies entbindet Gründerinnen und Gründer nicht davon, genau zu prüfen, welchen Betrag sie für das Stammkapital aufwenden sollten. Die Höhe sollte sich nach dem zu erwartenden Finanzbedarf der Unternehmung richten. Eine unterkapitalisierte Gesellschaft ist von Anfang an insolvenzbedroht. Frage 61
FR Frage des Abgeordneten Helge Limburg Grüne rede Im Protokoll ↗
Wie hat sich die Personalausstattung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof im Vergleich zur Anzahl der jährlich geführten Ermittlungsverfahren seit 2015 bis 2026 entwickelt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Entwicklung der Personalausstattung – also der Planstellen im jeweiligen Haushaltsjahr – und der jährlich neu eingegangenen Ermittlungsverfahren gestaltet sich wie folgt: Zusammenfassend ist die Zahl der Planstellen im staatsanwaltlichen Dienst …
Wie hat sich die Personalausstattung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof im Vergleich zur Anzahl der jährlich geführten Ermittlungsverfahren seit 2015 bis 2026 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Berufsgruppen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Entwicklung der Personalausstattung – also der Planstellen im jeweiligen Haushaltsjahr – und der jährlich neu eingegangenen Ermittlungsverfahren gestaltet sich wie folgt: Zusammenfassend ist die Zahl der Planstellen im staatsanwaltlichen Dienst von 93 im Jahr 2015 auf 153,1 im Jahr 2026, im höheren Dienst im Übrigen und im gehobenen Dienst von 20 im Jahr 2015 auf 42 im Jahr 2026, im mittleren Dienst von 26,5 im Jahr 2015 auf 43 im Jahr 2026 und im einfachen Dienst von 16 im Jahr 2015 auf 20 im Jahr 2026 gestiegen. Die Stellenzahl der Tarifbeschäftigten ist von 51,1 im Jahr 2015 auf 64,1 im Jahr 2026 gestiegen. Die Zahl der zum Generalbundesanwalt abgeordneten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (die Angabe der Zahl – nach Köpfen – der abgeordneten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bezieht sich jeweils auf den 31. Januar eines jeden Jahres) ist von 31 im Jahr 2015 auf 48 im Jahr 2026 gestiegen. Die Zahl der neu eingegangenen Ermittlungsverfahren ist von 181 im Jahr 2015 auf 463 im Jahr 2025 gestiegen; im Jahr 2026 sind bisher 102 Ermittlungsverfahren eingegangen. Im Einzelnen: 2015: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 93; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 20; Planstellen mittlerer Dienst 26,5; Planstellen einfacher Dienst 16; Stellen Tarifbeschäftigte 51,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 31; Ermittlungsverfahren 181. 2016: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 102; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 25; Planstellen mittlerer Dienst 28,50; Planstellen einfacher Dienst 16; Stellen Tarifbeschäftigte 51,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 28; Ermittlungsverfahren 270. 2017: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 111; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 25; Planstellen mittlerer Dienst 29,5; Planstellen einfacher Dienst 16; Stellen Tarifbeschäftigte 52,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 35; Ermittlungsverfahren 1 292. 2018: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 133; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 30; Planstellen mittlerer Dienst 32,5; Planstellen einfacher Dienst 16; Stellen Tarifbeschäftigte 56,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 55; Ermittlungsverfahren 1 268. 2019: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 154; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 42; Planstellen mittlerer Dienst 36,5; Planstellen einfacher Dienst 16; Stellen Tarifbeschäftigte 56,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 56; Ermittlungsverfahren 691. 2020: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 149; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 37; Planstellen mittlerer Dienst 37; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 60,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 51; Ermittlungsverfahren 603. 2021: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 149; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 37; Planstellen mittlerer Dienst 39; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 61,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 49; Ermittlungsverfahren 478. 2022: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 159,7; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 40; Planstellen mittlerer Dienst 41; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 62,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 56; Ermittlungsverfahren 453. 2023: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 159,4; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 40; Planstellen mittlerer Dienst 41; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 62,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 57; Ermittlungsverfahren 777. 2024: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 156,80; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 41; Planstellen mittlerer Dienst 43; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 64,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 59; Ermittlungsverfahren 478. 2025: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 153,7; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 42; Planstellen mittlerer Dienst 43; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 64,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 56; Ermittlungsverfahren 463. 2026: Planstellen staatsanwaltlicher Dienst 153,1; Planstellen höherer Dienst im Übrigen/gehobener Dienst 42; Planstellen mittlerer Dienst 43; Planstellen einfacher Dienst 20; Stellen Tarifbeschäftigte 64,1; abgeordnete Staatsanwältinnen/Staatsanwälte 48; bis 20. März 2026 102 Ermittlungsverfahren. Frage 62
FR Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka AfD rede Im Protokoll ↗
Sieht die Bundesregierung gegenwärtig gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Regulierung von VPN-Diensten hinsichtlich der etwaigen Umgehung von Altersverifikationen ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie soll auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen und Bedarfe für einen wirksamen …
Sieht die Bundesregierung gegenwärtig gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Regulierung von VPN-Diensten hinsichtlich der etwaigen Umgehung von Altersverifikationen (vergleiche Heise.de – www.heise.de/news/Britisches-Oberhaus-will-Altersverifikation-fuer-VPNs-und-Social-Media-11154656.html, abgerufen am 12. März 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie soll auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen und Bedarfe für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeiten. Dazu gehört auch die Frage nach einem Mindestalter für soziale Medien. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen nicht vorgreifen. Frage 63
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Welche ethnischen oder sozialen Gruppen leben aktuell in Deutschland, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung Endogamie tatsächlich überwiegend praktiziert wird oder bei denen Exogamie überwiegend als moralisch unerwünscht gilt, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung sich mehrfach Berichte anfertigen ließ, in denen Endogamie als Praxis beschrieben wird ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Der Bundesregierung liegen dazu …
Welche ethnischen oder sozialen Gruppen leben aktuell in Deutschland, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung Endogamie tatsächlich überwiegend praktiziert wird oder bei denen Exogamie überwiegend als moralisch unerwünscht gilt, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung sich mehrfach Berichte anfertigen ließ, in denen Endogamie als Praxis beschrieben wird (Bundestagsdrucksachen 14/4357, 16/3930, 19/30310)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Frage 64
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob es gleichermaßen zulässig und mit ihrer Interpretation des Begriffs „Menschenwürde“ sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang stehen könne, wenn Personen „durchmischt oder segregiert wohnen wollen“ , vor dem Hintergrund, dass beide Optionen in einem von der Bundesregierung beauftragten Bericht nach meiner Auffassung nicht als problematisch beschrieben wurden? Antwort der Parl. Staatssekretärin …
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob es gleichermaßen zulässig und mit ihrer Interpretation des Begriffs „Menschenwürde“ sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang stehen könne, wenn Personen „durchmischt oder segregiert wohnen wollen“ (Seite 163), vor dem Hintergrund, dass beide Optionen in einem von der Bundesregierung beauftragten Bericht („Sechster Familienbericht: Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Leistungen – Belastungen – Herausforderungen“, Bundestagsdrucksache 14/4357) nach meiner Auffassung nicht als problematisch beschrieben wurden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Die Bundesregierung kommentiert Feststellungen im Sechsten Familienbericht aus dem Jahr 2000 nicht. Die Länder (einschließlich der Kommunen) sind gefragt, mit einer klugen Stadtentwicklungspolitik möglichen sozialen Problemen, die sich aus „segregiertem Wohnen“ ergeben, gegenzusteuern. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei, zum Beispiel mit hohen Investitionen in die Städtebauförderung und in den sozialen Wohnungsbau. Frage 65
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwiefern sind die bisherigen tariflichen Flexibilisierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Arbeitszeiten im Gastgewerbe nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis unzureichend, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit von Tarifverträgen sowie den Schutz von Arbeitnehmerrechten, beispielsweise durch Kontrollen von Arbeitsschutzvorschriften und Höchstarbeitszeiten, sicherzustellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Das Arbeitszeitgesetz dient dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und gibt den …
Inwiefern sind die bisherigen tariflichen Flexibilisierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Arbeitszeiten im Gastgewerbe nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis unzureichend, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit von Tarifverträgen sowie den Schutz von Arbeitnehmerrechten, beispielsweise durch Kontrollen von Arbeitsschutzvorschriften und Höchstarbeitszeiten, sicherzustellen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Das Arbeitszeitgesetz dient dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die Arbeits- und Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit frei gestalten können. Hierbei ist das Gesetz bereits flexibel ausgestaltet, wobei den Tarifvertragsparteien zusätzlicher Spielraum zugestanden wird, von dem grundsätzlich geltenden arbeitszeitgesetzlichen Rahmen abzuweichen. Die Sozialpartner berücksichtigen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgewogen und können passgenaue, sachgerechte Lösungen finden, welche einen hohen Arbeitsschutzstandard auf der einen Seite und eine flexible Arbeitszeitgestaltung auf der anderen Seite ermöglichen. Die Durchsetzung und Kontrolle der arbeitszeitgesetzlichen Vorgaben erfolgt durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, welches zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde zur besseren Durchsetzung und Kontrolle im Arbeitsschutz eine Mindestbesichtigungsquote eingeführt und der Bußgeldrahmen im Arbeitszeitgesetz von 15 000 Euro auf 30 000 Euro verdoppelt. Frage 66
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
Inwieweit sind der Bundesregierung tarifliche Flexibilisierungsregelungen hinsichtlich der Arbeitszeiten im Gastgewerbe bekannt , und inwiefern reichen diese tariflichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus , sodass sie plant, die Arbeitszeitregelungen gesetzlich und bundeseinheitlich zu flexibilisieren ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Die Bundesregierung kennt eine Reihe von tariflichen Flexibilisierungsregelungen, die die Arbeitszeit im Gastgewerbe …
Inwieweit sind der Bundesregierung tarifliche Flexibilisierungsregelungen hinsichtlich der Arbeitszeiten im Gastgewerbe bekannt (bitte einzeln nennen), und inwiefern reichen diese tariflichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus (bitte konkrete Regelung angeben), sodass sie plant, die Arbeitszeitregelungen gesetzlich und bundeseinheitlich zu flexibilisieren (siehe Nationale Tourismusstrategie, Seite 12)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Die Bundesregierung kennt eine Reihe von tariflichen Flexibilisierungsregelungen, die die Arbeitszeit im Gastgewerbe betreffen. Im Folgenden sind die zentralen tariflichen Vereinbarungen einzeln aufgeführt: Tarifvertrag Tarifliche Flexibilisierungsregelung Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe Rheinland-Pfalz § 3 Arbeitszeit, Arbeitsruhe/B. Flexible Arbeitszeit Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe Saarland § 3 Arbeitszeit und Ruhezeit Tarifvertrag zur Regelung der Jahresarbeitszeit im Hotel- und Gaststättengewerbe Schleswig-Holstein komplett Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Baden-Württemberg § 6 Arbeitszeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Hessen § 4 Arbeitszeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Berlin § 8 Arbeitszeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Nordrhein-Westfalen § 3 Arbeitszeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Thüringen § 6 Arbeitszeit/Ruhezeiten Änderungsvereinbarung zum Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Weser-Ems § 4.2 Abweichende Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Hamburg § 3 Arbeitszeit Änderungsvereinbarung zum Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe (mit Ausnahmen) in Niedersachsen § 5 Arbeits- und Ruhezeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Bayern § 7 Arbeitszeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Mecklenburg-Vorpommern § 3 Arbeits- und Ruhezeit Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen-Anhalt § 11 Regelungen für Saisonbetriebe Manteltarifvertrag für Hotels und Gaststätten der Konsumgenossenschaft Ostdeutschland § 3 Arbeitszeit/Arbeitsruhe Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen § 2 Arbeitszeit Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine Möglichkeit der wöchentlichen anstatt der geltenden täglichen Höchstarbeitszeitgrenze zu schaffen. Dabei geht es nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern darum, neue Möglichkeiten und größere Flexibilität zur Verteilung der Arbeitszeit über die Arbeitswoche zu schaffen. Das Arbeitszeitgesetz gibt dabei nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung ist Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Die durch die Bundesregierung beschlossene Nationale Tourismusstrategie greift diese Vereinbarung des Koalitionsvertrags lediglich auf. Frage 67
FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Wie hoch war die Zahl der Bezieher von steuerfinanzierter Grundsicherung mit Ausnahme der Bezieher von Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge jeweils in den Jahren 2000, 2005 sowie 2010 die Zahl der Leistungsbezieher, b) die Zahl der Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c) die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d) die Zahl der nicht …
Wie hoch war die Zahl der Bezieher von steuerfinanzierter Grundsicherung (im umfassenden Sinne, unabhängig von der konkreten Rechtsgrundlage wie beispielsweise dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II], dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] oder dem Asylbewerberleistungsgesetz [AsylbLG]) mit Ausnahme der Bezieher von Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge jeweils in den Jahren 2000, 2005 sowie 2010 (bitte für jedes angefragte Jahr angeben: a) die Zahl der Leistungsbezieher, b) die Zahl der Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c) die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d) die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft), und wie hoch waren jeweils in den Jahren 2000, 2005 sowie 2010 die entsprechenden Ausgaben des Bundes (bitte für jedes angefragte Jahr angeben: a] die Gesamtausgaben, b] die Ausgaben für Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c] die Ausgaben für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d] die Ausgaben für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Für die Rechtsgrundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden: Tabelle: Leistungsbeziehende nach AsylbLG, am Ende des Jahres Jahr a) b) c) d) Quelle: Statistisches Bundesamt 2000 351 642 351 642 120 425 120 425 2005 211 122 211 122 64 458 64 458 2010 130 297 130 297 33 732 33 732 Die Ausgaben des Bundes liegen für diesen Rechtskreis bei 0 Euro in allen Jahren, da die entsprechenden Ausgaben von den Ländern/Kommunen getragen werden. Für die Rechtsgrundlage der Hilfe zum Lebensunterhalt (im Jahr 2000: nach Bundessozialhilfegesetz [BSHG]; ab 2005: nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch [SGB XII]) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden: Tabelle: Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, am Ende des Jahres Jahr a) b) c)** d)*** Quelle: Statistisches Bundesamt * Da die Sozialhilfe bis einschließlich 2004 im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt wurde, sind Angaben für das Jahr 2000 nicht mit den Angaben für die Jahre 2005 und 2010 vergleichbar. ** Im Jahr 2005 bezieht sich die Zahl der Leistungsbeziehenden auf Personen bis unter 18 Jahre, da die Zahl der Personen bis unter 15 Jahre nicht verfügbar ist. *** Die Zahl der Leistungsbeziehenden unter 15 Jahre ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist in den Jahren 2000 und 2005 nicht verfügbar. 2000* 2 677 119 594 298 871 262 – 2005 79 337 11 869 14 817 – 2010 98 354 12 645 17 020 2 353 Die Ausgaben des Bundes liegen für diesen Rechtskreis bei 0 Euro in allen Jahren, da die entsprechenden Ausgaben von den Ländern/Kommunen getragen werden. Für die Rechtsgrundlage der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden: Tabelle: Leistungsbeziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, am Ende des Jahres Jahr a) b) c) d) Quelle: Statistisches Bundesamt * Zahlen für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar. Erst 2003 trat das Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in Kraft, welches von der heutigen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vierten Kapitel SGB XII zum 1.1.2005 abgelöst wurde. 2000* – – – – 2005 630 295 91 165 0 0 2010 796 646 119 865 0 0 Die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lag im Jahr 2005 bei 409 Millionen Euro (Festbetrag im Rahmen der Finanzierung des Wohngeldes für sogenannte grundsicherungsbedingte Mehrkosten) und im Jahr 2010 bei 517,5 Millionen Euro (Beteiligung des Bundes in Höhe von 14 Prozent an den Nettoausgaben des Jahres 2008). Die Ausgaben werden nicht differenziert nach Staatsbürgerschaft oder Alter der Leistungsbeziehenden erhoben. Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen ab dem Jahr der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle: Leistungsberechtigte (LB) im SGB II nach Staatsangehörigkeit und Alter, Jahresdurchschnittswerte 2005 und 2010 Staatsangehörigkeit/Alter 2005* 2010 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit * Angaben zu den Leistungsberechtigten liegen grundsätzlich seit Januar 2005 vor, sodass eine Berichterstattung der Eckzahl für die Leistungsberechtigten möglich ist. Da die Daten aus dem Übermittlungsstandard der kommunalen Träger XSozial erstmals ab November 2005 vorliegen, ist die Berichterstattung für das Jahr 2005 eingeschränkt. insgesamt 6 334 792 6 446 515 dar. Ausländer 1 258 152 dar. unter 15 Jahre 1 512 427 dar. Ausländer 250 740 Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen von Leistungsberechtigten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Werte enthalten auch Zahlungsansprüche für Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen getragen und nur teilweise über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vom Bund erstattet werden. Tabelle: Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten (LB) im SGB II nach Staatsangehörigkeit und Alter in Euro, Jahressummen Staatsangehörigkeit/Alter 2005* 2010 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit * Angaben zu den Leistungsberechtigten liegen grundsätzlich seit Januar 2005 vor, sodass eine Berichterstattung der Eckzahl für die Leistungsberechtigten möglich ist. Da die Daten aus dem Übermittlungsstandard der kommunalen Träger XSozial erstmals ab November 2005 vorliegen, ist die Berichterstattung für das Jahr 2005 eingeschränkt. Insgesamt 36 319 689 730 dar. Ausländer 6 918 010 237 dar. unter 15 Jahre 2 623 347 750 dar. Ausländer 492 546 477 Frage 68
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Wie hoch war die Zahl der Bezieher von steuerfinanzierter Grundsicherung mit Ausnahme der Bezieher von Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge jeweils in den Jahren 2015, 2020 sowie 2025 , und wie hoch waren jeweils in den Jahren 2015, 2020 sowie 2025 die entsprechenden Ausgaben des Bundes die Gesamtausgaben, b) die Ausgaben für Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c) die Ausgaben für …
Wie hoch war die Zahl der Bezieher von steuerfinanzierter Grundsicherung (im umfassenden Sinne, unabhängig von der konkreten Rechtsgrundlage wie beispielsweise dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II], dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] oder dem Asylbewerberleistungsgesetz [AsylbLG]) mit Ausnahme der Bezieher von Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge jeweils in den Jahren 2015, 2020 sowie 2025 (bitte für jedes angefragte Jahr angeben: a] die Zahl der Leistungsbezieher, b] die Zahl der Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c] die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d] die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft), und wie hoch waren jeweils in den Jahren 2015, 2020 sowie 2025 die entsprechenden Ausgaben des Bundes (bitte für jedes angefragte Jahr angeben: a) die Gesamtausgaben, b) die Ausgaben für Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c) die Ausgaben für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d) die Ausgaben für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Für die Rechtsgrundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden. Da die Zahlen der amtlichen Statistik zum Dezember 2025 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Jahr 2024 gemacht. Tabelle: Leistungsbeziehende nach AsylbLG, am Ende des Jahres Jahr a) b) c)* d)* Quelle: Statistisches Bundesamt * Im Jahr 2020 bezieht sich die Zahl der Leistungsbeziehenden auf Personen bis unter 14 Jahre, da die Zahl der Personen bis unter 15 Jahre nicht verfügbar ist. 2015 974 551 974 551 246 449 246 449 2020 381 985 381 985 105 730 105 730 2024 460 970 460 970 117 770 117 770 Die Ausgaben des Bundes liegen für diesen Rechtskreis bei 0 Euro in allen Jahren, da die entsprechenden Ausgaben von den Ländern/Kommunen getragen werden. Für die Rechtsgrundlage der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden. Da die Zahlen der amtlichen Statistik zum Dezember 2025 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Jahr 2024 gemacht. Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, am Ende des Jahres Jahr a) b) c) d) Quelle: Statistisches Bundesamt 2015 137 145 26 643 20 219 2 224 2020 119 860 25 685 17 720 3 400 2024 125 870 51 965 18 015 6 425 Die Ausgaben des Bundes liegen für diesen Rechtskreis bei 0 Euro in allen Jahren, da die entsprechenden Ausgaben von den Ländern/Kommunen getragen werden. Für die Rechtsgrundlage der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden. Da die Zahlen der amtlichen Statistik zum Dezember 2025 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Jahr 2024 gemacht. Tabelle: Leistungsbeziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, am Ende des Jahres Jahr a) b) c) d) Quelle: Statistisches Bundesamt 2015 1 038 008 170 977 0 0 2020 1 098 625 211 320 0 0 2024 1 261 005 327 900 0 0 Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden ab dem Jahr 2014 zu 100 Prozent durch den Bund getragen und betrugen im Jahr 2015 5 925,78 Millionen Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt), im Jahr 2020 7 560,66 Millionen Euro und im Jahr 2024 11 432,13 Millionen Euro (Quelle: Jahresauswertungen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes an die Bundesländer nach § 46a SGB XII; Datenstand: 29. April 2025). Die Ausgaben werden nicht differenziert nach Staatsbürgerschaft oder Alter der Leistungsbeziehenden erhoben. Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen bis November 2025 vor und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle: Leistungsberechtigte (LB) im SGB II nach Staatsangehörigkeit und Alter, Jahresdurchschnittswerte 2015, 2020 und Durchschnitt Januar bis November 2025 Staatsangehörigkeit/Alter 2015 2020 2025 (Jan. bis Nov.) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 6 000 050 5 485 738 5 395 662 dar. Ausländer 1 415 879 2 047 965 2 538 699 dar. unter 15 Jahre 1 573 053 1 532 990 1 440 184 dar. Ausländer 285 136 572 736 683 253 Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen von Leistungsberechtigten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Werte enthalten auch Zahlungsansprüche für Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen getragen und nur teilweise über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vom Bund erstattet werden. Tabelle: Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten (LB) im SGB II nach Staatsangehörigkeit und Alter in Euro, Jahressummen 2015, 2020 und Summe Januar bis November 2025 Staatsangehörigkeit/Alter 2015 2020 2025 (Jan. bis Nov.) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 34 864 980 878 35 479 721 364 42 818 894 417 dar. Ausländer 8 250 063 994 13 168 946 949 19 984 417 652 dar. unter 15 Jahre 2 873 455 004 3 215 584 285 3 912 822 390 dar. Ausländer 623 812 466 1 505 861 162 2 180 628 096