Guten Morgen, alle zusammen! Hiermit eröffne ich unsere 62. Sitzung. Bevor wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in die Tagesordnung eintreten, möchte ich nachträglich einige Glückwünsche aussprechen. Wir gratulieren dem Kollegen Dr. Michael Blos zum 50. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren dem Kollegen Klaus-Peter Willsch, 15 Jahre älter – man sieht es nicht –, zum 65. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Und wir …
Guten Morgen, alle zusammen! Hiermit eröffne ich unsere 62. Sitzung. Bevor wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in die Tagesordnung eintreten, möchte ich nachträglich einige Glückwünsche aussprechen. Wir gratulieren dem Kollegen Dr. Michael Blos zum 50. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Beifall Wir gratulieren dem Kollegen Klaus-Peter Willsch, 15 Jahre älter – man sieht es nicht –, zum 65. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Beifall Und wir gratulieren der Kollegin Dr. Inge Gräßle, ebenfalls zu einem halbrunden Geburtstag, 65 Jahre. Alles Gute im Namen des gesamten Hauses wünschen wir Ihnen! Beifall Ich komme zu unserer Tagesordnung. Im Anschluss an Tagesordnungspunkt 10 findet auf Verlangen der Fraktion der AfD eine Aktuelle Stunde mit dem Titel – gerne ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bei der AfD-Fraktion; es geht nämlich um Ihren Antrag – „Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern“ statt. Dann haben wir noch eine Wahl durchzuführen. Als Schriftführer soll auf Vorschlag der Fraktion der AfD der Abgeordnete Maximilian Kneller als Nachfolger für die Abgeordnete Carolin Bachmann gewählt werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist der Kollege gewählt. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich gerne noch einige Worte an die Kolleginnen und Kollegen richten; denn wir haben heute Besuch. Auch in der Außenpolitik hat das Grundgesetz dem Deutschen Bundestag eine zentrale Rolle verliehen – zu Recht. Die Bundesregierung verhandelt völkerrechtliche Verträge, und wir beraten und beschließen das Zustimmungsgesetz im Deutschen Bundestag. Erst danach kann der Bundespräsident den Vertrag ratifizieren, also unterzeichnen. Das ist der letzte Schritt, um einen völkerrechtlichen Vertrag mit einem anderen Staat zu schließen. Ein solches Zustimmungsgesetz – das ist nicht häufig der Fall – liegt uns heute vor. Es geht um den deutsch-britischen Vertrag über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit, kurz: Kensington-Vertrag, benannt nach dem Londoner Stadtteil Kensington. Dort haben der Bundeskanzler Friedrich Merz und der britische Premierminister Keir Starmer am 17. Juli vergangenen Jahres den Vertrag im Victoria and Albert Museum unterzeichnet. Ich möchte kurz anmerken: Die Ehe von Königin Victoria mit dem deutschen Prinzen Albert war lang und glücklich. Möge es bei den Beziehungen unserer Länder auch so sein. Heiterkeit: Grüne (einzelne Abg.) Ich freue mich sehr, auf der Tribüne den britischen Botschafter, Seine Exzellenz Herrn Andrew Mitchell, zu begrüßen. Herr Botschafter, seien Sie uns hier im Hohen Haus sehr herzlich willkommen! Beifall Obwohl die Bundesrepublik und das Vereinigte Königreich seit Langem enge Partner sind, ist der Kensington-Vertrag der erste umfassende Freundschaftsvertrag zwischen unseren Ländern seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Er stellt die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Und er setzt ein deutliches Zeichen: Angesichts neuer Bedrohungen steht Europa zusammen, auch nach dem Brexit. Der Vertrag vervollständigt ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Es gibt bereits den Lancaster-House-Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich und die deutsch-französischen Verträge von Élysée und Aachen. Mit dem Kensington-Vertrag schließen wir nun ein Dreieck zwischen unseren Ländern, die eng zusammenarbeiten und das hier auch dokumentieren. Das ist ein sehr schönes Zeichen. Der Vertrag sieht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf sehr vielen Feldern vor. Darüber wollen wir jetzt ausführlich beraten. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 19 auf: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit Drucksache 21/3945 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) Drucksache 21/4520 Für die Aussprache wurde eine Dauer von 60 Minuten vereinbart. Die Debatte eröffnet für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Günter Krings. Bitte sehr. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)