... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Tagesordnungspunkt 3a · 21/95 · 23. September 2026

BetäubungsmittelBundesgerichtshofGerichtsentscheidungGesundheitsschädlicher StoffRaubSexualdeliktSexualstrafrechtStrafgesetzbuch
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BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Damit endet die Aussprache zur Aktuellen Stunde. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 3a und 3b: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen Drucksache 21/7560 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit b) Erste …
Damit endet die Aussprache zur Aktuellen Stunde. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 3a und 3b: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen Drucksache 21/7560 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten Drucksache 21/551 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten vereinbart. Als Ersten in der Aussprache haben wir für die Bundesregierung Frank Schwabe, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Herr Schwabe, Sie haben das Wort. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor: ein Glas Wasser auf dem Tisch – farblos, geruchlos, geschmacklos. Nichts an diesem Glas Wasser verrät, was in den nächsten Stunden passieren wird. Und genau das ist das Perfide an K.-o.- Tropfen. Sie verlangen keine Überredung, keinen Kampf, keinen Widerstand, der gebrochen werden müsste; denn sie nehmen den Betroffenen die Möglichkeit, überhaupt Widerstand zu leisten. Sie löschen den Willen aus, bevor er überhaupt geäußert werden kann. Spätestens seit dem Fall von Gisèle Pelicot in Frankreich wissen wir: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung ist eine besonders niederträchtige Form der Gewalt. Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen: in einer Bar, in einem Klub oder – und das wird zu oft vergessen – in der eigenen Wohnung, verabreicht von jemandem, dem man vertraut hat. Alles das sind entsetzliche Verbrechen. Bis vor Kurzem stand vor deutschen Gerichten die Frage im Raum: Sind K.-o.-Tropfen eigentlich gefährliche Werkzeuge? Der Bundesgerichtshof entschied 2024: Nein – auf Grundlage der heutigen Gesetzgebung. Damit gilt der Einsatz einer Substanz, die einen Menschen vollständig wehrlos macht, rechtlich als weniger schwerwiegend als der Einsatz einer Waffe oder eines Messers. Konsequenz ist drei Jahre Mindeststrafe, nicht fünf. Als wären diese Taten eine mildere Form der Gewalt. Und dabei bleibt es nicht: Die Täter organisieren sich. Sie agieren nicht einzeln im Verborgenen, sondern in Netzwerken mit Tausenden Mitgliedern. Sie stacheln sich gegenseitig an. Sie teilen Aufnahmen, geben sich Tipps. Das sind eben keine Einzelfälle mehr, sondern das ist ein System. Ich weiß nicht, wer von Ihnen heute das „Morgenmagazin“ gesehen hat. Kira Daviter, die Gründerin einer Selbsthilfegruppe von Frauen, die Opfer von K.-o.- Tropfen geworden sind, hat dort zu Recht darauf hingewiesen, dass das Strafrecht nicht alles ist, sondern dass wir ein Hilfsnetzwerk brauchen, dass wir eine Justiz brauchen, eine Gesellschaft brauchen, die versteht, wie man mit Opfern von K.-o.-Tropfen umgeht. Aber: Das Strafrecht ist nicht alles. Aber auch das Strafrecht muss eine deutliche Antwort geben und einen wirksameren Gewaltschutz bieten; und das erfordert eben auch konsequentere Strafen. Deshalb stellen wir klar: Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Damit senden wir ein eindeutiges Signal an die Täter, aber auch an die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt. Betroffene sollen wissen: Der Rechtsstaat steht an ihrer Seite. Vielen Dank. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.)
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Wir hören für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau. Beifall: AfD
KN Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Reden werden sich heute etwas ähneln. – Stellen Sie sich vor: Sie gehen abends aus. Sie trinken etwas, und plötzlich verändert sich alles. Sie verlieren die Kontrolle über Ihren eigenen Körper. Sie können sich nicht mehr wehren, nicht mehr selbst entscheiden. – Genau darauf hat es der Täter abgesehen. K.-o.-Tropfen sind …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Reden werden sich heute etwas ähneln. – Stellen Sie sich vor: Sie gehen abends aus. Sie trinken etwas, und plötzlich verändert sich alles. Sie verlieren die Kontrolle über Ihren eigenen Körper. Sie können sich nicht mehr wehren, nicht mehr selbst entscheiden. – Genau darauf hat es der Täter abgesehen. K.-o.-Tropfen sind kein Kavaliersdelikt. Sie sind eine hinterhältige Waffe, Beifall: AfD gezielt eingesetzt, um Menschen für Raub- oder Sexualdelikte wehrlos zu machen. Deshalb ist es überfällig und richtig, dass wir heute diese gravierende Strafbarkeitslücke im Strafgesetzbuch schließen. Denn keinem Bürger ist es vermittelbar, warum es von juristischen Spitzfindigkeiten abhängig sein soll, ob der Täter ↳ Isabelle Vandre (Linke): »Hier ist das generische Maskulinum mal angebracht!« ein Messer benutzt oder eine Substanz, die das Opfer genauso schutzlos macht. Für das Opfer macht diese Unterscheidung keinen Unterschied. Es ist betäubt und wehrlos. Unser Strafrecht muss das endlich widerspiegeln. Wir unterstützen diese Gesetzesänderung daher ausdrücklich. Beifall: AfD Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen uns hier im Hohen Hause nicht selbst auf die Schulter klopfen. Ein höherer Strafrahmen auf dem Papier verhindert für sich allein keine einzige Straftat, und er überführt auch keinen einzigen Täter. Hier liegt das eigentliche praktische Problem. Viele dieser Substanzen bauen sich rasend schnell ab. Nach wenigen Stunden sind sie kaum noch nachweisbar. Wenn das Opfer am nächsten Tag mit einem Filmriss aufwacht, ist das forensische Zeitfenster oft schon geschlossen. Was nützt uns also das schärfste Gesetz, wenn Ermittlungsverfahren massenhaft eingestellt werden müssen oder es Freisprüche gibt, weil die Beweise fehlen? Die Bundesregierung darf aus dieser Reform kein Beruhigungspflaster machen. Ein materielles Strafrecht greift zu kurz, wenn Bund und Länder nicht zugleich in der Praxis aufrüsten. Wir brauchen bundesweit einheitliche Standards bei Polizei und Justiz. Und wir brauchen Notaufnahmen, die bei Verdacht sofort toxikologische Schnelltests und eine gerichtsverwertbare Beweissicherung durchführen können – flächendeckend und ohne bürokratische Hürden. Schärfere Gesetze im Bund müssen Hand in Hand gehen mit einer effektiven Spurensicherung in den Ländern. Nur dann wird aus diesem Entwurf ein echtes Schutzinstrument für die Bürger und nicht bloß ein weiteres Gesetz für die Akten oder für die Gesetzbücher. Und Herr Laschet, wenn wir zusammen mit dem Zug nach Nordrhein-Westfalen fahren, können wir gern miteinander reden! ↳ Union: »Hä?« Danke schön. Beifall: AfD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die CDU/CSU-Fraktion hat Susanne Hierl das Wort. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
SU Susanne Hierl Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landgericht Münster hat im vergangenen Jahr einen Mann wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Er hatte eine Frau heimlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie dann brutalst vergewaltigt. Strafe waren sieben Jahre. Es gibt zurzeit keine Statistik, die uns ausweist, wie viele Verbrechen mithilfe von K.-o.-Tropfen begangen werden. Aber solche Fälle, wie ich sie Ihnen gerade …
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landgericht Münster hat im vergangenen Jahr einen Mann wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Er hatte eine Frau heimlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie dann brutalst vergewaltigt. Strafe waren sieben Jahre. Es gibt zurzeit keine Statistik, die uns ausweist, wie viele Verbrechen mithilfe von K.-o.-Tropfen begangen werden. Aber solche Fälle, wie ich sie Ihnen gerade geschildert habe, bekommen immer mehr Aufmerksamkeit. In meiner Jugend musste ich mir nicht jeden Abend, wenn ich ausgegangen bin, Gedanken machen, ob irgendjemand was in mein Glas tut; ich musste nicht ständig hinschauen. Genau diese Unbeschwertheit würde ich der heutigen Jugend wieder wünschen. Wir müssen uns eines immer vor Augen halten: Die Verantwortung in diesen Fällen, bei diesen Taten, trägt allein der Täter. Die Opfer müssen sich weder dafür rechtfertigen, noch müssen sie sich dafür schämen, dass sie ausgegangen sind, dass sie Spaß hatten oder dass sie einem anderen Menschen vertraut haben. Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Wer einen Menschen gezielt betäubt, um Vergewaltigungen zu begehen oder einen Raub, der handelt berechnend und macht das Opfer wehrlos. Genau dieses Unrecht muss sich auch im Strafrecht widerspiegeln. Und heute tut es das noch nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der BGH hat entschieden, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung, bei Raub kein gefährliches Werkzeug darstellt. Deshalb führt es eben nicht zu den höheren Strafen, die es geben würde, wenn eine Waffe eingesetzt worden wäre. Und ganz ehrlich: Diese Unterscheidung überzeugt mich nicht. Denn es kann doch keinen Unterschied machen, ob jemand wehrlos ist, weil er betäubt wurde oder weil eine Waffe benutzt wurde. Genau deshalb ist unser Ziel, dies jetzt zu ändern, den Einsatz von Betäubungsmitteln schärfer zu ahnden, genau dieses besondere Unrecht zu erfassen und eine praxistaugliche Regelung vorzulegen. Beifall: Union Beifall: SPD Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die elektronische Fußfessel eingeführt, wir haben Antigewaltkurse für Täter eingeführt. Das waren alles wichtige Schritte auf unserem Weg beim Schutz gegen Gewalt. Es geht noch weiter. Wir werden jetzt den digitalen Gewaltschutz auf den Weg bringen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil dieses Ansatzes. Mit dem Gesetzentwurf erhält die gezielte Betäubung in der Strafzumessung genau das Gewicht, das ihr zugehörig ist. Herzlichen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Lena Gumnior das Wort erteilen. Beifall: Grüne
DR Dr. Lena Gumnior Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Samstagabend, 23 Uhr: Eine Frau geht ausgelassen feiern. Sie geht mit einem Freund nach draußen rauchen. Er bietet ihr seine Vape an. Nichtsahnend nimmt sie einen Zug. Am nächsten Morgen wacht sie nackt neben ihm auf, sie erinnert sich an nichts. Und mit dieser Erfahrung ist sie nicht allein. Spiking – das …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Samstagabend, 23 Uhr: Eine Frau geht ausgelassen feiern. Sie geht mit einem Freund nach draußen rauchen. Er bietet ihr seine Vape an. Nichtsahnend nimmt sie einen Zug. Am nächsten Morgen wacht sie nackt neben ihm auf, sie erinnert sich an nichts. Und mit dieser Erfahrung ist sie nicht allein. Spiking – das sind eben nicht nur K.-o.-Tropfen in einem Getränk, es sind die unterschiedlichsten Substanzen in den unterschiedlichsten Formen. Am häufigsten sind es tatsächlich Kokain, Ketamin oder MDMA. Sie können in Getränken, in Drogen, in Vapes versteckt werden. Manche Frauen wachen am nächsten Morgen mit Nadelstichen auf. Und nicht einmal sedierend müssen diese Substanzen wirken; genauso gut kann man danach nicht müde werden, sondern eher dissoziieren oder komplett aufgeputscht sein. Dass das so viele – das merkt man auch gerade in der Debatte – nicht wissen, liegt an fehlender Aufklärung. Aber selbst wenn man es weiß: Wenn ein Mensch Opfer eines Sexualdelikts wird und der Täter dem Opfer vorher heimlich Betäubungsmittel verabreicht hat, führt das heute nicht zu einer schärferen Strafe. Das ist eine Lücke, die gerade für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist. Während nämlich bei einer Körperverletzung Menschen eine höhere Strafe erhalten, wenn sie solche Substanzen einsetzen, ist es im Sexualstrafrecht völlig egal, ob man sein Opfer nur vergewaltigt hat oder vorher noch betäubt. ↳ Ulle Schauws: »Genau!« Besonders in Erinnerung geblieben ist der Fall von Gisèle Pelicot. Sie wurde jahrelang von ihrem damaligen Ehemann und Dutzenden anderen Männern sediert und vergewaltigt. Lange wusste sie nicht, was ihr angetan wurde. Erst nach jahrelanger Unwissenheit konnte sie ihren Ex-Mann anzeigen. Auch hier in Berlin gibt es aktuell Verhandlungen über einen ähnlichen Fall. Marvin S. vergewaltigte über Jahre Frauen, die er vorher sedierte. Lange wurde nicht richtig ermittelt, obwohl sogar die Polizei vor Ort am Tatort war. Erst das Durchhaltevermögen einer jungen Betroffenen und ihrer Familie vor Gericht führten zu einer Verurteilung und der grausamen Erkenntnis, dass es noch viele weitere Opfer gibt. ↳ Ulle Schauws: »Genau!« Für die Betroffenen ist es so wichtig, dass nach solchen Taten selbstbestimmt darüber entschieden werden kann, ob sie die Taten anzeigen. Beifall: Grüne Beifall: Kathrin Gebel (Linke) Aber für ein späteres Strafverfahren ist es notwendig, dass Betroffene möglichst schnell alle Spuren sichern lassen. Das muss für alle Menschen überall anonym und kostenfrei möglich sein, egal in welchem Bundesland und egal wie Sie versichert sind. Beifall: Grüne Beifall: Kathrin Gebel (Linke) Aber, liebe Koalition, Strafverschärfungen alleine werden sexualisierte Gewalt nicht verhindern. Gerade bei Spiking brauchen wir dringend eine bessere Datenlage über das Dunkelfeld. Studien wie die aktuelle SpikingStudie an der Charité geben uns doch gerade erst mal ein Grundlagenwissen: Welche Mittel werden überhaupt eingesetzt? Was bedeuten die Taten für die Betroffenen? – Und ja, das kostet Geld, aber ohne Forschung geht es nicht. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Ohne Forschung gibt es auch eins nicht: eine wirksame Aufklärung. Und auch diese Arbeit kostet Geld. Denn anders, als viele glauben und auch gerade gesagt wurde, sind die Substanzen zum Teil lange nachweisbar. Es lohnt sich also, bei einem Verdacht im Krankenhaus Spuren davon im Blut zu sichern, auch wenn die Tat schon länger her ist. Auch beim Spiking sind es eben nicht „die fremden Täter“, sondern häufig der Partner, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen. Die Substanzen wirken so unterschiedlich. Betroffene sollten immer ermutigt werden, sich Hilfe zu suchen. Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Und nicht nur das: Auch die Verantwortung muss endlich die Seite wechseln. Das hat zuletzt nach dem Europäischen Parlament auch der Bundesrat erkannt und die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Strafrecht einzusetzen. ↳ Axel Müller (Union): »Das nordische Modell!« Liebe Frau Hubig, worauf warten Sie noch? Legen Sie dazu einen Gesetzentwurf vor! Oder noch besser: Stimmen Sie unserem zu! Wir haben unseren Vorschlag gemacht. Von Ihnen kamen bisher nur Ankündigungen. Gisèle Pelicot war mutig. Sie hat das, was die Täter ihr angetan haben, in die Öffentlichkeit getragen und damit einen Satz geprägt, den ich allen Betroffenen heute mitgeben möchte: Die Scham muss endlich die Seite wechseln. Beifall: Grüne Beifall: Linke
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die Fraktion Die Linke darf ich Kathrin Gebel das Wort erteilen. Beifall: Linke
KA Kathrin Gebel Linke rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Fall Gisèle Pelicot hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Wir alle bewunderten ihren Mut; aber wir alle hofften auch: Das ist doch sicherlich ein ganz krasser Ausnahmefall. – Aber inzwischen wissen wir: Das ist es nicht. In Aachen, in Frankfurt, in München, überall in der Bundesrepublik betäuben Männer Betroffene mit Medikamenten oder K.-o.-Tropfen, nehmen ihnen …
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Fall Gisèle Pelicot hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Wir alle bewunderten ihren Mut; aber wir alle hofften auch: Das ist doch sicherlich ein ganz krasser Ausnahmefall. – Aber inzwischen wissen wir: Das ist es nicht. In Aachen, in Frankfurt, in München, überall in der Bundesrepublik betäuben Männer Betroffene mit Medikamenten oder K.-o.-Tropfen, nehmen ihnen die Kontrolle über ihren Körper und vergewaltigen sie. – Und das hat einen Namen: chemische Unterwerfung. Und weil das Thema so wichtig ist, habe ich die Bundesregierung genau dazu befragt. Und die Antwort war: Wissen wir nicht, sind wir nicht zuständig, müssen die Länder machen. – Sie können nicht einmal sagen, wie viele Sexualstraftaten mit Betäubungsmitteln begangen werden, weil das in der Polizeilichen Kriminalstatistik gar nicht erst auftaucht. Die Bundesregierung will jetzt die Strafen dafür verschärfen, indem man Betäubungsmittel als gefährliches Mittel einstuft. Und das finde ich ja gar nicht schlecht. Aber ein höherer Strafrahmen nimmt in der Notaufnahme keine Blutprobe ab, sorgt nicht dafür, dass Fachpersonal chemische Unterwerfung erkennt, und verhindert vor allem keine Fälle. Aber genau das ist unsere Aufgabe. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Aber es kommt noch schlimmer: Die Täter tauschen sich im Netz darüber aus, wie man Frauen am besten betäubt und vergewaltigt. Sie laden Videos hoch, helfen sich bei der Beschaffung der Mittel, und es gibt noch viele andere Widerlichkeiten, die ich hier nicht ausbreiten will. Das passiert über die komplette Bundesrepublik hinweg und auch international vernetzt. Das Netzwerk ist durch eine NDR-Recherche seit zweieinhalb Jahren bekannt, und trotzdem gibt es keine zentrale Ermittlungsstelle, wie das auch zum Beispiel der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert. Ich muss feststellen: Die Bundesregierung weiß zu wenig, zählt zu wenig und tut zu wenig. Härtere Strafen allein reichen nicht, wenn Täterstrukturen nicht erkannt, wenn Plattformen nicht wirksam adressiert, Betroffene nicht konkret unterstützt werden und die Fälle in der Statistik letztendlich unsichtbar bleiben. Zu vielen Betroffenen wird nicht geglaubt, weil sie Erinnerungslücken haben. Sie brauchen überall einen schnellen und einfachen Zugang zu toxikologischen Untersuchungen und zu vertraulicher Spurensicherung, auch wenn die Beweise fehlen und ganz besonders, wenn das Trauma ihnen die Sprache raubt. ↳ Ulle Schauws: »Genau!« Unsere Verantwortung endet nicht mit Paragrafen, sondern sie beginnt dort, wo Prävention und Schutz endlich im Alltag der Betroffenen ankommen, zum Beispiel bei geschultem Fachpersonal, bei Awareness-Konzepten in Klubs, bei einer bundesweit einheitlichen Erfassung der Fälle, wo Betäubungsmittel für Gewalt missbraucht wurden. K.-o.-Tropfen nehmen Menschen die Erinnerung; der Staat darf ihnen nicht auch noch den Schutz nehmen. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Schließen wir also diese Rechtslücke, aber sorgen wir gleichzeitig auch für Prävention! Die Scham muss die Seite wechseln. Deswegen machen wir klar: Nur Ja heißt Ja. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Sicherheit ist kein Zufall, sie ist eine politische Entscheidung. Vielen Dank. Beifall: Linke Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die SPD-Fraktion darf ich Carmen Wegge das Wort erteilen. Beifall: SPD Beifall: Union
CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Was wäre, wenn Sie morgen aufwachen und sich an die letzten Stunden Ihres Abends nicht mehr richtig klar erinnern können? Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wann Sie heimgekommen sind. Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wer Sie begleitet hat. Vielleicht wissen Sie nicht einmal mehr, ob Ihnen jemand etwas angetan hat. Es …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Was wäre, wenn Sie morgen aufwachen und sich an die letzten Stunden Ihres Abends nicht mehr richtig klar erinnern können? Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wann Sie heimgekommen sind. Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wer Sie begleitet hat. Vielleicht wissen Sie nicht einmal mehr, ob Ihnen jemand etwas angetan hat. Es gibt einen Satz, den insbesondere junge Frauen kennen: Pass auf dein Getränk auf! – Wir sagen ihn unseren Freundinnen. Wir hören ihn von unseren Müttern. Hinter diesem Satz steckt keine harmlose Partyregel; dahinter steckt die Angst vor K.-o.-Tropfen. Und für mich ist ganz klar: Wir müssen darüber sprechen; denn hinter dem Begriff „K.-o.-Tropfen“ steckt viel zu oft noch die Vorstellung von einer vermeintlichen Partystory, von einem alkoholreichen Abend. Aber K.-o.-Tropfen sind keine Partystory, sie sind gefährlich. Sie sind ein Mittel, um Menschen wehrlos zu machen, um ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Ganz bewusst. Und besonders häufig trifft es Frauen. Das bedeutet: Wenn wir über K.-o.-Tropfen sprechen, sprechen wir immer auch über Gewalt gegen Frauen. Wir sprechen über sexualisierte Gewalt. Und wir sprechen über Täter – häufig Männer –, die einen Moment erzeugen, in dem ein anderer Mensch, meist eine Frau, sich nicht mehr selbst schützen kann, um ihr etwas anzutun. Dabei ist eines ganz entscheidend – und das möchte ich unmissverständlich für alle hier deutlich machen –: Die Schuld liegt niemals beim Opfer. Nicht bei ihrem Getränk. Nicht bei ihrem Outfit. Nicht bei der Frage, wie viel sie denn wohl getrunken habe. Beifall: SPD Beifall: Union Beifall: Grüne Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Gereon Bollmann (AfD) Wir reden hier in diesem Haus oft über Selbstbestimmung. Aber Selbstbestimmung bedeutet eben nicht nur, frei entscheiden zu können. Selbstbestimmung bedeutet auch, dass niemand einem Mitmenschen diese Entscheidung heimlich aus der Hand nehmen darf. Und genau deshalb müssen wir K.-o.-Tropfen ernst nehmen. Wir müssen Betroffene schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Denn eine Nacht, an die sich jemand nicht erinnern kann, darf nicht bedeuten, dass diese Tat keine Konsequenzen hat. Der BGH hat im Oktober 2024 beschlossen, dass K.- o.-Tropfen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen nicht als gefährliche Werkzeuge anzusehen seien. Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetzentwurf klarstellen, dass wir hier einen Wertungswiderspruch sehen, und deshalb die §§ 177 und 250 StGB um die „gefährlichen Mittel“ erweitern. Es ist richtig, K.-o.-Tropfen als gefährliche Mittel einzustufen und somit die Mindeststrafe bei einer Verurteilung zu erhöhen. Für mich gilt: Nur Ja heißt Ja, und K.-o.-Tropfen nehmen Betroffenen die Möglichkeit, Ja zu sagen. Beifall: SPD Wir müssen also hinschauen. Wir müssen handeln, und wir müssen Betroffenen sagen: Du bist nicht schuld. Wir helfen dir. Wir glauben dir, und du bist nicht allein. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Für die AfD-Fraktion darf ich Gereon Bollmann das Wort erteilen. Beifall: AfD
GE Gereon Bollmann AfD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit zwei Straftatbeständen, die besonders widerwärtig sind. Zum einen geht es um sexualisierte Gewalt, die überwiegend unsere Frauen und Töchter betrifft; zum anderen geht es um die räuberische Wegnahme fremden Eigentums. Die Opfer sind beileibe nicht nur jung, sondern auch ältere Frauen mit schmaler Rente gehören dazu. Wer solche Straftaten …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit zwei Straftatbeständen, die besonders widerwärtig sind. Zum einen geht es um sexualisierte Gewalt, die überwiegend unsere Frauen und Töchter betrifft; zum anderen geht es um die räuberische Wegnahme fremden Eigentums. Die Opfer sind beileibe nicht nur jung, sondern auch ältere Frauen mit schmaler Rente gehören dazu. Wer solche Straftaten begeht, stellt sich gegen fundamentale Prinzipien unserer Gesellschaft. Sein Verhalten ist mit hiesigen Werten und Normen einfach nicht kompatibel. Entsprechend hart müssen ihn die Folgen seiner Tat treffen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die beiden Entwürfe. Die Zahl der in Deutschland gemeldeten Vergewaltigungen ist deutlich gestiegen. Letztes Jahr gab es mehr als 14 000 Vergewaltigungen, also fast 40 täglich. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 8,5 Prozent. Seit 2018 ist die Zahl der Vergewaltigungen gar um 72 Prozent gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Sexualdelikte beträgt mehr als 131 000 im Jahr 2025; das sind 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Das ist insbesondere deshalb bedeutsam, weil die Zahl der Gewaltdelikte insgesamt um 2,3 Prozent gesunken ist. Es drängt sich also die Frage auf, welche Ursachen zu diesen beklemmenden Ergebnissen geführt haben. Das mag auch an einer nicht hinreichenden Strafandrohung bei Verwendung der K.-o.-Tropfen liegen, mit denen sich ja beide Entwürfe beschäftigen; aber das allein kann es doch nicht sein. Warum schleichen wir eigentlich immer noch wie die Katze um den heißen Brei herum? Der Museumsbesucher in Dostojewskis Roman „Die Dämonen“ ist derart auf kleine Exponate fixiert, dass ihm ein riesiger Elefant entgeht, nämlich der metaphorische Elefant im Raum. Und auch hier steht er wieder, der weiße Elefant im Raum: Gerade letztes Wochenende sollen in Halle an der Saale mehrere Mädchen mit K.-o.- Tropfen betäubt und in einer Wohnung mutmaßlich vergewaltigt worden sein. Die Verdächtigen: vier 13- bis 16- Jährige aus Mali und Portugal. Nun sind nicht alle Ausländer schlechthin kriminell. Ja, die Mehrzahl von ihnen benimmt sich entsprechend unseren grundlegenden Normen, sind also keine Straftäter. Ja, sie sind hier sogar willkommen, soweit sie als Fachkräfte gebraucht werden, einer Arbeit nachgehen und unsere Gepflogenheiten in Bezug auf den Respekt vor Frauen teilen. Aber wir können nicht immer noch die Augen vor dem weißen Elefanten verschließen, dass auch Menschen zu uns kommen, die sich nicht an unsere Gesetze halten. Die muslimische Frauenrechtlerin Seyran Ateş sieht das Problem im frauenverachtenden Weltbild mancher Mohammedaner. ↳ Anne-Mieke Bremer (Linke) Wir haben in Deutschland und Europa über Jahrhunderte ein Weltbild und Werte entwickelt – über Jahrhunderte! –, die unser Zusammenleben bestimmen. Aus dem Koran ergeben sich demgegenüber Werte, insbesondere mit Blick auf Frauen, die damit nicht vereinbar sind. Beifall: AfD So waren afghanische Männer 2024 bei Vergewaltigungen fast 11-mal so häufig tatverdächtig wie deutsche Männer. ↳ Linke Algerier waren bei Raubdelikten rund 109-mal so häufig vertreten wie Deutsche. Ich zitiere hier nur die Kriminalstatistik. ↳ Carmen Wegge (SPD) ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD) Das wird man bei der Strafprävention berücksichtigen müssen, wenn man zukünftig die potenziellen Opfer schützen will. Nur wenn einem die Opfer egal sind, macht man so weiter wie bisher. Beifall: AfD ↳ Kathrin Gebel (Linke) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Beifall: AfD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Wir hören Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion. Beifall: Union Beifall: SPD
AX Axel Müller Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Frauen vor Gewalt und Ausbeutung ist ein Kernanliegen unserer Koalition. Sicherheit vor Gewalt im öffentlichen Nahraum und im sozialen Nahraum ist uns wichtig. Frauen müssen sicher sein, egal ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Mit dem Gesetzentwurf zur erhöhten Strafbarkeit …
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Frauen vor Gewalt und Ausbeutung ist ein Kernanliegen unserer Koalition. Sicherheit vor Gewalt im öffentlichen Nahraum und im sozialen Nahraum ist uns wichtig. Frauen müssen sicher sein, egal ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Mit dem Gesetzentwurf zur erhöhten Strafbarkeit für den Einsatz von K.-o.-Tropfen machen wir heute dazu einen weiteren Schritt. Das Gewaltschutzgesetz, das die Frauen zu Hause besser schützen soll, ist bereits erwähnt worden. Das gewaltsame Brechen des entgegenstehenden Willens eines anderen Menschen ist grundsätzlich immer eine Straftat. In erster Linie denkt man dabei an die Fälle, in denen Täter ihren Opfern unter Androhung oder Anwendung von körperlicher Gewalt, eventuell sogar mit Waffeneinsatz, ihren Willen aufzwingen. Es gibt jedoch auch die Fälle, in denen sich hinterhältige Täter eines anderen gefährlichen Mittels bedienen. Und um diese geht es sowohl in dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch in dem des Bundesrates, die beide die gleiche Zielrichtung verfolgen und sich im Grunde nur in Nuancen unterscheiden. Ich teile hierzu allerdings die Ansicht der Bundesregierung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung objektiv wie subjektiv weiter gehend ist. Er erscheint mir daher auch besser geeignet, einen umfassenden Schutz der Opfer durch Abschreckung der Täter zu gewährleisten. Konkret geht es um den Einsatz – wir haben es gehört – von Gamma-Butyrolacton. Ich bin in Chemie immer schlecht gewesen, aber das Ding heißt kurz „GBL“, und im Volksmund wird es „K.-o.-Tropfen“ genannt. Es handelt sich um eine Industriechemikalie – das muss man sich immer vor Augen führen –, die dem Opfer heimlich zugeführt wird. Sie ist klar, farblos, und wenn man sie einem Getränk beimischt, ist sie auch geschmacklos und kann vom Opfer somit nicht erkannt werden; nicht anders als ein solches Glas Wasser hier. Nach der Einnahme wird das Opfer nach einer Zeit bewusstlos und willenlos. Auf der Opferseite können manchmal auch noch Drogen und Alkohol im Spiel sein. Es besteht daraufhin eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben, beispielsweise wenn eben eine Bewusstlosigkeit eintritt, das Opfer sich erbrechen muss, die Zunge in den Schlund rutscht und es deswegen zu ersticken droht. Mindestens genauso schwerwiegend sind die oftmals schwersten psychischen Folgen für die Opfer. Sie kämpfen mit Erinnerungslücken, wissen nicht, was in ihrer Bewusstlosigkeit mit ihnen geschehen ist bzw. in welcher Form der Täter sich an ihnen vergangen hat. Das sind traumatische Folgen. Das Perfide an GBL ist, dass es sich – das haben wir auch von einem der Vorredner gehört – im Körper des Opfers in eine körpereigene Substanz, das GHB, also Buttersäure, verwandelt. GBL kann daher als körperfremder Stoffe im Blut lediglich für eine ganz begrenzte Zeitdauer von drei bis sechs Stunden und maximal acht bis zwölf Stunden im Urin nachgewiesen werden. Das ist neben der Scham der Opfer ein weiterer Grund für das große Dunkelfeld. Lebensgefährliche Gewalt führt bei der Verwendung von Waffen im Falle einer Vergewaltigung oder bei einem schweren Raub zu einer Mindeststrafe von 5 Jahren und zu einer Höchststrafe von 15 Jahren. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die den Anlass für den heutigen Gesetzentwurf gegeben hat, ist erwähnt worden: 2024 hat der BGH GBL eben nicht als Waffe eingestuft. Der Unrechtsgehalt – das konnten die bisherigen Reden und meine, denke ich, auch aufzeigen – ist bei der Verwendung von GBL nicht geringer. Mit der aktuellen Gesetzesfassung wird dieses Unrecht jedoch noch nicht ausreichend abgedeckt. Daher ergänzen wir das StGB in den beiden genannten §§ 177 und 250 um den Begriff „gefährliches Mittel“, eben das GBL. Und wir schließen damit auch einen Kreis, den wir mit dem Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz – kurz: NPSG – im April 2026 begonnen haben. Da haben wir festgelegt, dass unter bestimmten Bedingungen Handel und Besitz von GBL verboten ist. Nachdem nun die Debatte nicht allzu kontrovers verlaufen ist, freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Rechtsausschuss. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
BO Bodo Ramelow Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Martin Plum. Beifall: Union Beifall: SPD
DR Dr. Martin Plum Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen heute einen weiteren wichtigen Schritt, um den Schutz von Menschen in unserem Land vor Gewalt zu verbessern. Ich freue mich, dass wir das in großer Einmütigkeit tun. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stärken wir den strafrechtlichen Schutz vor K.-o.- Tropfen, und wir beseitigen zugleich …
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen heute einen weiteren wichtigen Schritt, um den Schutz von Menschen in unserem Land vor Gewalt zu verbessern. Ich freue mich, dass wir das in großer Einmütigkeit tun. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stärken wir den strafrechtlichen Schutz vor K.-o.- Tropfen, und wir beseitigen zugleich einen Wertungswiderspruch aus dem Strafgesetzbuch. Ich möchte das anhand eines Beispiels deutlich machen, das nicht in einer Bar, sondern in einem Krankenhaus spielt. Verabreicht ein Pfleger einer Patientin mittels einer Infusion, einer Spritze oder eines Sprays ein Narkosemittel, um der anschließend bewusstlosen Patientin ihre Wertsachen zu entwenden oder sich an ihr sexuell zu vergehen, dann droht ihm eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Verabreicht er ihr das gleiche Narkosemittel über ein Getränk wie ein Glas Wasser, eine Tasse Tee oder mittels eines Pflasters, droht ihm dagegen nur eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren. Der Unrechtsgehalt der Taten ist in allen Fällen gleich, der Strafrahmen ist unterschiedlich. Das kann nicht richtig sein, das ist nicht richtig, und genau deshalb beseitigen wir diesen Wertungswiderspruch im Strafgesetzbuch. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wir wählen dafür einen anderen und im Ergebnis überzeugenderen Ansatz als der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf, den wir heute ebenfalls beraten. Ich will das einmal im Einzelnen aufdröseln. Erstens. Unser Gesetzentwurf schützt umfassend. Er erfasst nicht nur Sexual- und Raubtaten, bei denen Opfern Gift oder gesundheitsschädliche Stoffe verabreicht werden; er erfasst die Verwendung jedes gefährlichen Mittels bei diesen Taten. Zweitens. Unser Gesetzentwurf ist genau deshalb zukunftsgerichtet. Er beschränkt sich nicht nur auf bekannte Fälle wie K.-o.-Tropfen, sondern ist auch für andere Substanzen und für neue Begehungsformen offen. Drittens. Unser Gesetzentwurf ist rechtssicher. Er knüpft an bekannte Begriffe an. Der Begriff „Mittel“ ist im Strafgesetzbuch seit Langem in den §§ 177 und 250, aber auch in den §§ 219b oder 244 StGB enthalten. Der Begriff „gefährlich“ ist im Zusammenspiel mit dem Begriff „Werkzeug“ hinreichend konturiert. Erfasst wird jedes Mittel, das nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen oder Schäden herbeizuführen. Viertens. Unser Gesetzentwurf erleichtert die Strafverfolgung. Er vermeidet Beweisschwierigkeiten, indem er auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal verzichtet. Der Täter muss das gefährliche Mittel nicht bereits in der Absicht verwenden, einen Raub oder eine Vergewaltigung zu begehen. Es reicht aus, dass er das Mittel bei der Tat, also in einem finalen Zusammenhang mit ihr, verwenden will. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Menschen heimlich betäubt, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen, der muss dafür konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Für das Unrecht solcher Taten ist nicht entscheidend, wie, sondern dass das Opfer betäubt wird. Genau das stellen wir heute mit diesem Gesetzentwurf klar. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)