Immobilientransparenzregister einrichten - Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen

Tagesordnungspunkt 6a · 21/95 · 23. September 2026

GeldwäscheGesetzgebungImmobilienImmobilienwirtschaftKatasterRegisterWohneigentumWohnimmobilien
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DR Dr. Philipp Rottwilm SPD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche ist auf dem Immobilienmarkt ein ernstes Thema. Wir haben es ernst genommen und gehandelt. Deshalb gibt es heute Meldepflichten für Immobiliengeschäfte. Deshalb darf niemand mehr ein Haus mit Bargeld bezahlen. Und deshalb setzen wir die EU-Vorgabe zum Immobilienregister um: Behörden werden bis 2029 zentral abrufen können, wem ein Grundstück gehört und was es …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche ist auf dem Immobilienmarkt ein ernstes Thema. Wir haben es ernst genommen und gehandelt. Deshalb gibt es heute Meldepflichten für Immobiliengeschäfte. Deshalb darf niemand mehr ein Haus mit Bargeld bezahlen. Und deshalb setzen wir die EU-Vorgabe zum Immobilienregister um: Behörden werden bis 2029 zentral abrufen können, wem ein Grundstück gehört und was es gekostet hat. Sie aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, wollen daraus ein Superregister für jede Wohnung in der Republik machen. Sie wollen jede Miete kennen, jede Änderung soll binnen vier Wochen gemeldet werden, jeder Mietvertrag soll Ihnen als PDF vorliegen – also Steuerung von ganz oben. Die 80-jährige Witwe, die ein Zimmer an eine Studentin vermietet, „darf“ also künftig Verträge einscannen, anonymisieren und auf einem Behördenportal hochladen – viel Spaß dabei! Wir haben schon genug Bürokratie in diesem Land. Wo Daten den Ämtern ohnehin vorliegen, sollen sie gern zusammengeführt werden. Aber Millionen Menschen zu Datenlieferanten des Staates zu machen ohne einen konkreten Mehrwert, liebe Kolleginnen und Kollegen, da machen wir nicht mit. Beifall: SPD Beifall: Dr. Florian Dorn (Union) In Ihrem zweiten Antrag wollen Sie einen Regelkatalog für Wohnungsunternehmen ab 50 Wohneinheiten aufstellen. Jedem Unternehmen, das gegen Ihre Regeln verstößt, wollen Sie die Vermietung verbieten. Und die Regeln sind, wie immer bei Ihnen, reichlich willkürlich und ideologiegeladen: Das Unternehmen wird an der Börse gehandelt? Zack, Lizenz weg. Das Unternehmen weist nicht genug Rückstellungen für Sanierungen nach? Zack, Lizenz weg. Das Unternehmen gibt keine Garantie ab, sich an weitaus strengere Regeln zu halten, als sie für alle anderen Vermieter in Deutschland gelten? Zack, Lizenz weg. Die Wohnungen müssen also verkauft werden. Ich habe mich beim Lesen ehrlich gesagt gefragt: Was soll dadurch eigentlich besser werden? Für die betroffenen Unternehmen gelten Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungsschutz genauso wie für jeden anderen Vermieter. Dieser Antrag verbessert also die aktuelle Lage nicht. Auch diesen lehnen wir ab. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Nun diskutieren wir diese Anträge nicht im luftleeren Raum. Die Linke hat am Sonntag in Berlin eine Wahl gewonnen. Dazu gratuliere ich Ihnen. Und warum haben Sie gewonnen? Weil fast jeder zweite Wähler unter 35 Sie gewählt hat. Das sind genau die jungen Menschen, die gerade ihren ersten Job haben, die sich etwas aufbauen, die vielleicht eine Familie gründen wollen. Sie haben die Stimmen dieser Generation bekommen, weil Sie versprochen haben, Wohnen für sie wieder bezahlbar zu machen. Aber wie? Sie wollen die Mieten bei den landeseigenen Wohnungen einfrieren und dauerhaft niedrig halten. ↳ Caren Lay (Linke): »Ja! Ganz genau!« So weit, so gut. Dem Land Berlin gehören 400 000 Wohnungen. Zählt man die Genossenschaften noch hinzu, dann ist jede dritte Mietwohnung in Berlin in gemeinwohlorientierter Hand. Wenn ein so großer Bestand günstig vermietet wird, dann drückt das die Mieten in der ganzen Stadt. So hat es Wien unter Sozialdemokraten seit den 1920er-Jahren vorgemacht. Das ist ein gutes Modell, dafür haben Sie die SPD in diesem Haus mit an Bord. Bis hierhin gehen wir mit. Aber dann beginnt bei Ihnen der Populismus, und Sie verlassen den Weg der Vernunft. Sie wollen die großen Wohnungskonzerne in Berlin enteignen – 220 000 Wohnungen –, nicht abkaufen, nein, enteignen. Das würde Sie 42 Milliarden Euro kosten, so eine Schätzung von 2021. Inzwischen sind die Preise noch einmal gestiegen. Das ist quasi der komplette Berliner Haushalt. Ich weiß, dass Sie jetzt sagen: Das kriegt man für 8 Milliarden Euro hin.
CA Caren Lay Linke rede Im Protokoll ↗
Herr Kollege Rottwilm, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, die Forderung nach einer Vergesellschaftung von großen privaten Wohnungskonzernen sei blanker Populismus. Wenn dem so sein sollte, dann frage ich mich allerdings, warum die SPD in Berlin auch diese Beschlusslage hat. Ihre Basis hat nämlich gesagt: Auch wir wollen, dass dieser demokratische Volksentscheid umgesetzt wird. …
Herr Kollege Rottwilm, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, die Forderung nach einer Vergesellschaftung von großen privaten Wohnungskonzernen sei blanker Populismus. Wenn dem so sein sollte, dann frage ich mich allerdings, warum die SPD in Berlin auch diese Beschlusslage hat. Ihre Basis hat nämlich gesagt: Auch wir wollen, dass dieser demokratische Volksentscheid umgesetzt wird. – Wie erklären Sie also, dass Ihre Parteibasis in Berlin diesen Volksentscheid umsetzen will und Sie dies hier als Populismus abtun? Das ist doch offenbar ein großer Widerspruch. Beifall: Linke Beifall: Denise Loop (Grüne)
DR Dr. Philipp Rottwilm SPD rede Im Protokoll ↗
Nein, das ist kein Widerspruch, liebe Kollegin. Es geht darum, was Sie umsetzen wollen. Sie wollen eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz. Das ist noch nie angewandt worden, und das hat auch einen guten Grund. Insbesondere die Höhe der zulässigen Entschädigung – und darum wird es ja jetzt gehen – ist richterlich ungeklärt. Die Höhe der Entschädigung muss dem Verkehrswert …
Nein, das ist kein Widerspruch, liebe Kollegin. Es geht darum, was Sie umsetzen wollen. Sie wollen eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz. Das ist noch nie angewandt worden, und das hat auch einen guten Grund. Insbesondere die Höhe der zulässigen Entschädigung – und darum wird es ja jetzt gehen – ist richterlich ungeklärt. Die Höhe der Entschädigung muss dem Verkehrswert entsprechen, und – genau darauf wollte ich gerade eingehen – den wollen Sie nicht zahlen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, und Ihr Haushalt ist ungefähr so groß wie das, was Sie bezahlen müssten, liebe Kollegin. Deswegen wird das so, wie Sie es sich vorstellen, nicht funktionieren und ist außerdem wirtschaftspolitischer Unsinn; das muss man Ihnen leider auch sagen. Wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Beifall: SPD Beifall: Union Ich weiß, Sie wollen das für 8 Milliarden Euro hinbekommen. Um das mal greifbar zu machen: Das würde bedeuten, dass Sie 37 000 Euro pro Wohnung zahlen, also einen Bruchteil des Wertes. Zum Glück haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das Ihr Vorhaben verhindern wird. Würden Sie es umsetzen, dann würden Sie damit die soziale Marktwirtschaft in Berlin zu Grabe tragen. ↳ Linke Denn wer einmal erlebt hat, dass der Staat sich nimmt, was er will, und dafür bezahlt, was ihm passt, und nicht, was es wert ist, der investiert hier nie wieder. Und was würden Sie erreichen? 220 000 Wohnungen, die es schon gibt, haben dann einen neuen Eigentümer. Die Staatskasse des Landes Berlin gerät in Schieflage. Die Kredite für die Entschädigungen müssen Sie dann übrigens auch noch bedienen. Fragen Sie mal unsere Freunde in Frankreich, was mit den Kreditzinsen für Staatsanleihen passiert ist, nachdem die Regierung 1982 Banken und Industrieunternehmen enteignet hat, wohlgemerkt zu Marktpreisen, nicht so, wie Sie das machen wollen. Die Zinsen auf französische Staatsanleihen sind danach auf über 17 Prozent gestiegen, 7 Prozent mehr als seinerzeit in Deutschland. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, die Mieten dieser Wohnungen zu senken, wenn Sie zweistellige Zinssätze für Kredite bezahlen müssen. Das ist leider vollkommen unrealistisch. Beifall: SPD Nein, meine Damen und Herren, für die Mieter, die heute im Schnitt 8,30 Euro den Quadratmeter im Bestand bezahlen, ändert sich durch eine Enteignung nichts zum Besseren, auch wenn Sie das zehnmal erzählen. Für jeden, der in Berlin bauen will, ändert sich dagegen sehr viel. All denen senden Sie die klare Botschaft: Wir wollen sie hier nicht. – Mit Ihren Vergesellschaftungsfantasien verunsichern Sie nicht nur Investoren in unserer Hauptstadt, sondern in unserem Land. ↳ Denise Loop (Grüne) Das alles tun Sie nur, um Ihr altes Feindbild zu bedienen. ↳ Linke Dabei sind die Konzerne nicht der Grund, warum in Berlin Wohnungen fehlen. Der Grund ist, dass über Jahrzehnte zu wenig gebaut wurde. Also nehmen Sie das Geld, das Sie für die Entschädigungen ausgeben wollen, und bauen Sie: mit den landeseigenen Gesellschaften, mit den Genossenschaften, mit dem Bund. Dabei haben Sie uns an Ihrer Seite – nicht beim Enteignen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) ↳ Linke
DR Dr. Paul Schmidt AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie von der Linken haben uns den Antrag mit dem Titel „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ vorgelegt. Darin geht es Ihnen aber offensichtlich um viel mehr als nur um Geldwäsche. Sie wollen nicht nur wissen, wem eine Immobilie gehört und wer wirtschaftlich Berechtigter ist. Sie wollen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie von der Linken haben uns den Antrag mit dem Titel „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ vorgelegt. ↳ Linke: »Wenigstens vorlesen kann er!« Darin geht es Ihnen aber offensichtlich um viel mehr als nur um Geldwäsche. Sie wollen nicht nur wissen, wem eine Immobilie gehört und wer wirtschaftlich Berechtigter ist. Sie wollen für Wohnungen unter anderem die Nettokaltmiete, die Zimmerzahl, den Leerstand, die Energieeffizienz, die Sozialbindung und sogar die Mietverträge und spätere Vertragsänderungen erfassen. Eigentümer sollen Änderungen innerhalb von vier Wochen melden. Und all diese Daten wollen Sie nicht nur verschiedenen staatlichen Institutionen, sondern auch NGOs, Journalisten usw. zugänglich machen. Hier geht es also nicht um Geldwäsche. Sie wollen das alles wissen, Sie und Ihre NGOs, Lachen: Linke (einzelne Abg.) um Vermieter weiter gängeln und bevormunden zu können. Beifall: AfD Es stimmt: Deutschland muss aufgrund der EU- Geldwäscherichtlinie bis Juli 2029 eine zentrale Zugangsstelle für Immobiliendaten schaffen. Dafür braucht es Eigentümerdaten und Kaufpreise. Ihr Antrag geht aber weit darüber hinaus. Wir lehnen ihn ab. Beifall: AfD Ihr zweiter Antrag, mit dem Sie den „Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken“ wollen, hat zum Ziel, ganz viele Vermieter zu zwingen, ihre Wohnimmobilie zu verkaufen oder zumindest die Vermietung einzustellen. Zur Begründung beklagen Sie die hohen Gewinne börsennotierter Immobilienunternehmen. Es ist tatsächlich nicht zu verstehen, dass diese Unternehmen beim Erwerb von Wohnimmobilien – anders als private Vermieter – meistens keine Grunderwerbsteuer zahlen. Am 21. April 2021 haben wir als AfD-Fraktion hier im Deutschen Bundestag für echte Immobilienunternehmen eine Besteuerung beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Anteile – der sogenannte Share Deal – beantragt. Diesen Antrag haben Sie damals abgelehnt. Nun fordern Sie mit der Begründung, ganze 5 Prozent der Wohnungen im deutschen Geschosswohnungsbau seien im Besitz börsennotierter Wohnungsbauunternehmen, unter anderem, dass jedem Vermieter, der nicht nachweisen kann, dass er genügend Geld für die Instandsetzung und Erneuerung seiner Mietwohnung zurückgelegt hat, die Genehmigung zur gewerblichen Vermietung entzogen wird. So steht es in Ihrem Antrag. Das betrifft aber direkt die meisten privaten Vermieter. Das betrifft direkt die rund 15 Millionen privat vermieteten Wohnungen in Deutschland. ↳ Linke: »Verleumdung!« Sie fordern bei jeder Gelegenheit mehr Mietwohnungen und bringen aktuell einen Antrag ein, der die Anzahl der Mietwohnungen per Gesetz um bis zu 15 Millionen reduziert. ↳ Caren Lay (Linke): »Das steht da doch gar nicht drin!« Wir fordern dagegen, die bereits jetzt völlig übertriebene Gängelung privater Vermieter umgehend zu beenden. Beifall: AfD Laut einer Vermieterbefragung von Haus & Grund von 2026 haben – auch ohne Ihre Gesetzesvorhaben – bereits 60 Prozent der privaten Vermieter, die befragt wurden, angegeben, dass sie es für wahrscheinlich halten, ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise einzustellen. ↳ Linke 60 Prozent der befragten privaten Vermieter wollen nicht mehr vermieten. ↳ Caren Lay (Linke) Wir brauchen aber doch ganz dringend mehr private Vermieter und nicht weniger. Wir als AfD fordern daher bessere Bedingungen für Wohneigentum, Vermögensbildung und einen funktionierenden Immobilienmarkt. Wir lehnen die Anträge der Linken ab. Vielen Dank. Beifall: AfD
PH Philip M. A. Hoffmann Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass wir bei der Bekämpfung von Geldwäsche besser werden müssen, insbesondere auch im Nichtfinanzsektor. Das ist allerdings die einzige Gemeinsamkeit, die wir bei diesem Antrag mit dem Antragsteller haben; denn wir brauchen beim Thema Geldwäschebekämpfung deutlich mehr Wirkung und deutlich weniger Bürokratie. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet auch Deutschland, bis …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass wir bei der Bekämpfung von Geldwäsche besser werden müssen, insbesondere auch im Nichtfinanzsektor. Das ist allerdings die einzige Gemeinsamkeit, die wir bei diesem Antrag mit dem Antragsteller haben; denn wir brauchen beim Thema Geldwäschebekämpfung deutlich mehr Wirkung und deutlich weniger Bürokratie. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet auch Deutschland, bis zum 10. Juli 2029 eine Zugangsstelle für Immobiliendaten einzurichten. Ziel ist es, den zuständigen Behörden einen schnellen digitalen Zugriff auf die für Geldwäscheermittlungen erforderlichen Informationen zu ermöglichen. Die Richtlinie nennt dabei ausdrücklich Mindestanforderungen. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten damit Spielräume für weiter gehende Regelungen. Für uns gilt dabei jedoch der klare Grundsatz: kein überflüssiges Gold-Plating europäischer Vorgaben. Und bei der Geldwäschebekämpfung gilt: weniger Bürokratie, mehr Wirksamkeit. Genau dieser Grundsatz wird im Antrag der Linken verlassen. Aus Sicht der Linken ist es ein Instrument, das nicht nur der Geldwäschebekämpfung, sondern vor allem als umfassendes wohnungs- und verwaltungspolitisches Register dienen soll. Die EU-Richtlinie verlangt insbesondere Angaben zur Immobilie, zum Eigentümer, zum Kaufpreis, zur Belastung und zur Eigentumshistorie und relevante Dokumente. Das ist eigentlich schon sehr viel. Der Antrag der Linken sieht darüber hinaus unter anderem Angaben zu Nettokaltmieten, Mietverträgen, Vertragsveränderungen, Leerstand, Anzahl der Zimmer, energetischer Sanierung, Energieeffizienzklassen, öffentlichen Förderungen und zahlreiche weitere wohnungspolitische Informationen vor. Die Antwort auf die Frage, welchen konkreten Beitrag diese zusätzlichen Informationen zur Bekämpfung von Geldwäsche leisten, lautet: keinen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Stattdessen vermischt der Antrag unterschiedliche politische Ziele. Unter dem Schlagwort „Geldwäschebekämpfung“ sollen die Mietpreisentwicklung überwacht, Leerstände erfasst, die Zweckentfremdung bekämpft, der Zensus unterstützt, der Steuervollzug erleichtert und eine zusätzliche Datengrundlage für die Wohnungspolitik der Linken geschaffen werden. Das mag wohnungspolitisch vielleicht diskutiert werden können, hat mit Geldwäschebekämpfung aber nichts zu tun. Die Linke nutzt die europäische Vorgabe als Grundlage, um ein wohnungspolitisches Universalregister zu erstellen. Ich sehe darin ein Einbrecherverzeichnis, in dem potenzielle Einbrecher im Voraus erkennen können, wo sich ein Einbruch lohnt. Auch beim Datenzugang geht der Antrag deutlich über die Vorgabe hinaus. Die Richtlinie sieht einen schnellen digitalen Zugang für die zuständigen Behörden sowie für die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA vor. Der Antrag möchte darüber hinaus einen Zugang unter anderem für Journalisten, Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen, Nachbarschaftsinitiativen und weitere Personen mit angeblich berechtigtem Interesse eröffnen. Auch die von der Linken vorgesehene Meldepflicht geht deutlich weiter. Die Richtlinie verlangt aktuelle und zutreffende Daten. Das ist auch richtig so. Laut Antrag sollen die Eigentümer hingegen dazu verpflichtet werden, Änderungen innerhalb von vier Wochen zu melden, umfangreiche zusätzliche Informationen zu übermitteln und historische Daten dauerhaft vorzuhalten. Wenn Sie also eine Trockenbauwand einziehen, müssen Sie das melden. Wenn Sie sie abbauen, müssen Sie auch das melden. Dadurch entstünde ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Eigentümer müssten laufend neue Daten melden. Die Behörden müssten diese Daten erfassen, pflegen und auch kontrollieren. Gleichzeitig bleibt offen, welchen zusätzlichen Nutzen dies für die Bekämpfung von Geldwäsche tatsächlich bringen könnte. Die Linke verwechselt Datensammlung mit Problemlösung. Unser Anspruch ist es nicht, möglichst viele Informationen zu erfassen, sondern Geldwäsche wirksam zu bekämpfen. Wer nur immer mehr Daten sammelt, bekämpft nicht automatisch Geldwäsche. Deshalb setzen wir auf einen risikobasierten Ansatz. Wir brauchen die richtigen Informationen dort, wo sie für konkrete Ermittlungen tatsächlich benötigt werden. Unser Ansatz lautet: Weniger Bürokratie, mehr Wirksamkeit. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wir setzen hier auf risikobasierte Kontrollen, gezielte Ermittlungen, einen effizienten Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und die konsequente Anwendung bestehender geldwäscherechtlicher Instrumente. Wir setzen europäisches Recht konsequent um. Wir werden es aber nicht zum Anlass nehmen, neue Meldepflichten, neue Register mit einem uneingeschränkten Zugang für jedermann und neue Bürokratie weit über das erforderliche Maß hinaus aufzubauen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
HA Hanna Steinmüller Grüne rede Im Protokoll ↗
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Zu dieser Uhrzeit kann man sich auch mal erlauben, zu träumen. Wie sähe ein Wohnungsmarkt aus, der wirklich gerecht ist, wo die Miete nicht die Hälfte des Einkommens frisst, wo man keine Angst vor der nächsten Heizkostenabrechnung haben muss, wo Vermieter gleichzeitig ausreichend verdienen, ohne abzuzocken, wo …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Zu dieser Uhrzeit kann man sich auch mal erlauben, zu träumen. Wie sähe ein Wohnungsmarkt aus, der wirklich gerecht ist, wo die Miete nicht die Hälfte des Einkommens frisst, wo man keine Angst vor der nächsten Heizkostenabrechnung haben muss, wo Vermieter gleichzeitig ausreichend verdienen, ohne abzuzocken, wo Gewinne von Immobilienkonzernen so besteuert werden wie alle anderen auch, wo sich die junge Familie den Traum vom Eigenheim einfach leisten kann? Auch das muss man um diese Uhrzeit klar sagen: Die Realität ist eine ganz andere. Der Wohnungsmarkt ist voller Ungerechtigkeiten. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Anonyme Investoren machen Gewinne, ohne Steuern zu zahlen. Deshalb müssen wir heute hinschauen: hinschauen, wo abgezockt wird, hinschauen, wo spekuliert wird, aber auch hinschauen, wo es richtig gemacht wird. Beifall: Grüne Hinschauen, wo abgezockt wird, bedeutet vor allen Dingen, sich die Situation von Mieterinnen und Mietern anzuschauen; denn sie sind die ersten, die unter den Ungerechtigkeiten des Wohnungsmarktes leiden. Schauen wir auf die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. In der Realität hat sie so viele Schlupflöcher, dass sie maximal ein Fächerchen ist, um vor teuren Mieten zu schützen. Möblierung, teure Vormiete, Sanierungen: Es gibt lauter Ausnahmetatbestände, die sie zu einem Schweizer Käse machen. Zur Mietpreisbremse gehört auch, dass sie nicht schützen kann, wenn sie am Ende nicht genutzt wird, weil Mieterinnen und Mieter zu Recht Sorge haben, dass sie mit einer Eigenbedarfskündigung bestraft werden, wenn sie gegen ihre Vermieter vorgehen. Bei Eigenbedarf ist die Angst oft berechtigt, selten leider der Eigenbedarf. Und auch das ist ein Problem. Wir haben eine sehr einfache Lösung. Man könnte den Eigenbedarf auf enge Familienmitglieder beschränken und gleichzeitig Familien sowie ältere Menschen eindeutig schützen. Beifall: Grüne Hinschauen, wo spekuliert wird, bedeutet auch, zu schauen, wem unsere Städte gehören und wer daran verdient. Wer eine Wohnung mieten möchte, muss alles offenlegen: das Gehalt, den Arbeitgeber, die SchufaAuskunft. Wer auf der anderen Seite steht, muss oft nur Firmennamen und Briefkasten im Ausland angeben. Von daher ist Transparenz wichtig. Ich bin froh, dass die Koalition in diesem Bereich ein bisschen was macht. Die Linken haben da auch einen Punkt. Die Voraussetzung für gerechte Steuern und Kontrolle ist Transparenz. Gleichzeitig müssen wir auch den Datenschutz beachten und datenschutzrechtliche Aspekte klären. Deswegen habe ich Ihnen heute Abend ein paar Beispiele mitgebracht, die zeigen, wo spekuliert wird. Etwa bei der Spekulationsfrist. Aktiengewinne werden immer besteuert. Wenn man jedoch eine Immobilie kauft, kann man sie nach zehn Jahren steuerfrei weiterverkaufen. Das ist komplett willkürlich und ungerecht. Wenn wir diese Gerechtigkeitslücke schließen, können wir 6 Milliarden Euro jedes Jahr zusätzlich einnehmen, die wir für etwas anderes verwenden könnten. Beifall: Grüne Das Gleiche gilt für Share Deals. Wenn man als Familie in Berlin eine Wohnung oder ein Haus kauft, zahlt man schnell 30 000 Euro Grunderwerbsteuer. Wenn Konzerne das über eine Share-Deal-Konstruktion machen, zahlen sie nichts. Das ist krass ungerecht. Eine Änderung würde dem Staat jedes Jahr 1 Milliarde Euro an Steuereinnahmen bringen. Beifall: Grüne Daher sagen wir: Wir wollen gleiche Regeln für alle. Gewinne sollen gleich besteuert werden. Und wer im eigenen Zuhause wohnt, wäre davon gar nicht betroffen; denn das ist sowieso schon steuerfrei. Das ist die gute Nachricht. Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir die 7 Milliarden Euro nicht liegen lassen. Schauen wir zum Schluss, was gut gemacht wird. Es gibt ganz viele Beispiele von Genossenschaften, kommunalen Wohnungsunternehmen und kleinen Vermietern, die faire Mieten verlangen und es gut machen. Aber gerade bei der neuen Wohngemeinnützigkeit müssen wir vorankommen. Wir wollen, dass sie auch steuerlich unterstützt wird und es Investitionszuschüsse gibt, wenn man faire Mieten anbietet. Nur so wird dieser faire Wohnungsmarkt wirklich Realität. 7 Milliarden Euro liegen auf der Straße, und Sie ändern daran nichts. Wir wollen bezahlbare Mieten. Lassen Sie uns nicht länger die Augen vor diesen Ungerechtigkeiten verschließen, sondern hinschauen und handeln! Vielen Dank. Beifall: Grüne
IS Isabelle Vandre Linke rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wem gehören unsere Städte? Wem gehören die Häuser, in denen wir wohnen? Eigentlich ganz einfache Fragen. Aber tatsächlich können sie viel zu viele Menschen nicht beantworten. Der Grund: unerreichbare Briefkastenfirmen mit Sitz in Steuerparadiesen, intransparente Gesellschafterstrukturen und Personen, die erfolgreich ihre Identität und damit die Eigentumsverhältnisse verschleiern. Damit muss Schluss sein! Nicht nur Mieter/-innen …
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wem gehören unsere Städte? Wem gehören die Häuser, in denen wir wohnen? Eigentlich ganz einfache Fragen. Aber tatsächlich können sie viel zu viele Menschen nicht beantworten. Der Grund: unerreichbare Briefkastenfirmen mit Sitz in Steuerparadiesen, intransparente Gesellschafterstrukturen und Personen, die erfolgreich ihre Identität und damit die Eigentumsverhältnisse verschleiern. Damit muss Schluss sein! Beifall: Linke Nicht nur Mieter/-innen müssen wissen, wem das Haus gehört, in dem sie wohnen. Auch die Städte, die Bezirksämter, ja, auch die Nachbarschaften brauchen dieses Wissen, um gegen Zerfall oder gegen Wuchermieten vorzugehen. Kurz: Wir brauchen Transparenz über die Eigentumsverhältnisse als Voraussetzung für eine wirkungsvolle Wohnungspolitik. Beifall: Linke Und es gibt noch einen Grund, warum wir ein besseres Transparenzregister brauchen: Transparenz schützt vor Mietsteigerung durch Geldwäsche. mafianeindanke e. V. schätzt, dass 15 bis 30 Prozent aller kriminell generierten Vermögenswerte im deutschen Immobiliensektor landen. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Eure Clans!« Das macht jährlich 30 Milliarden Euro aus. Deswegen ist es Zeit für ein wirkungsvolles Immobilientransparenzregister. Beifall: Linke Doch Transparenz allein wird die Mieterinnen und Mieter, die unter Mieterhöhungen ächzen und kaum noch eine bezahlbare Wohnung finden, nicht entlasten. Was wir brauchen, ist eine Mietenpolitik, die die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt und den Wohnraum statt der Profite der Wohnungskonzerne sichert. Beifall: Luke Hoß (Linke) Wir finden: Es muss all jenen ein Riegel vorgeschoben werden, die nicht die Versorgung der Menschen mit leistbarem Wohnraum zum Ziel haben, sondern versuchen, so viel Geld wie möglich aus hart erarbeitetem Einkommen der Mieter/-innen an sich selbst umzuverteilen. Meine Kollegin Caren Lay hat errechnet, dass Vonovia 2025 im Durchschnitt pro Wohnung und Monat 166 Euro an ihre Aktionäre ausgeschüttet hat – 166 Euro, die den Mieterinnen und Mietern im Alltag fehlten ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD): »Volkseigentum!« und die auch nicht – um mal mit der Mär zu brechen – für Instandsetzungen oder gar neue Wohnungen genutzt wurden. Das ist doch der eigentliche Skandal! Wo bleibt da Ihr Aufschrei? Beifall: Linke Beifall: Mayra Vriesema (Grüne) Wie können Sie mehr Angst vor der Umsetzung eines Volksentscheids haben als davor, dafür zu sorgen, dass solche skandalösen Geschäftspraktiken endlich beendet werden? Beifall: Linke Konzerne, Fonds, Aktienunternehmen, die sich nur bereichern wollen, haben nichts auf dem Wohnungsmarkt verloren, und Private-Equity-Firmen müssen endlich stärker reguliert werden. ↳ Diana Zimmer (AfD): »Nein, müssen sie nicht!« Mit unseren beiden Anträgen vermiesen wir den Miethaien und der Organisierten Kriminalität das Geschäft, damit Menschen sich ihre Miete wieder leisten können. ↳ Dr. Bernd Baumann (AfD) Stimmen Sie mit uns gegen kriminelles Kapital sowie Miethaie und für unsere beiden Anträge! Beifall: Linke
DR Dr. Florian Dorn Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen unsere Behörden wissen können, wem eine Immobilie tatsächlich gehört, wer wirtschaftlich hinter einer Gesellschaft steht und wohin verdächtige Geldströme fließen. Genau daran arbeitet ja auch unsere Koalition. Mit einem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität stärken wir Zoll und BKA, verbessern den Informationsaustausch, bauen die automatisierte Datenanalyse …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen unsere Behörden wissen können, wem eine Immobilie tatsächlich gehört, wer wirtschaftlich hinter einer Gesellschaft steht und wohin verdächtige Geldströme fließen. Genau daran arbeitet ja auch unsere Koalition. Mit einem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität stärken wir Zoll und BKA, verbessern den Informationsaustausch, bauen die automatisierte Datenanalyse aus und schaffen Strukturen für Geldwäsche- und Finanzermittlungen. Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz hat das Kabinett auch weitere Analyse- und Ermittlungsbefugnisse auf den Weg gebracht. Selbstverständlich werden wir auch das europäische Recht umsetzen. Bis Sommer 2029 wird Deutschland eine zentrale Zugangsstelle für Immobiliendaten schaffen. Behörden sollen dort digital auf Eigentümer, Kaufpreise und Transaktionshistorien zugreifen können. So können verdächtige Eigentumsstrukturen und Geldflüsse schneller nachvollzogen werden. Das ist, meine Damen und Herren, zielgerichtete Geldwäschebekämpfung. Europäisches Recht setzen wir um; aber wir brauchen keine neuen Parallelstrukturen und zusätzliche Bürokratie. Die Aufgabe muss doch sein, bestehende Daten und Register intelligenter miteinander zu verknüpfen. Digitalisierung, meine Damen und Herren, muss bedeuten: Der Staat organisiert seine vorhandenen Daten besser, statt Bürger und Unternehmen immer mit neuer und mehr Bürokratie zu belasten. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Genau hier, meine Damen und Herren, schlägt Die Linke den völlig falschen Weg ein. Denn sie wollen eben nicht nur wissen, wem eine Immobilie gehört. Sie wollen Nettokaltmieten erfassen. Sie wollen Mietverträge und alle Vertragsänderungen erfassen. Sie wollen die Zimmerzahl, Leerstände, Energieeffizienz und Sozialbindungen erfassen, und Eigentümer sollen Änderungen am besten auch noch innerhalb weniger Wochen melden. Das schafft doch gerade für die privaten Kleinvermieter erheblichen zusätzlichen Bürokratieaufwand. ↳ Mayra Vriesema (Grüne) Mehr Nutzen für die Bekämpfung von Geldwäsche, meine Damen und Herren, hat man damit aber nicht. Jeder, der Die Linke wählt, der sollte deswegen ganz klar fragen: Wo endet hier tatsächlich zielgerichtete Transparenz, wo beginnt Überwachung, und wo beginnt Eingriff ins private Eigentum? Das betone ich so deutlich, weil heute noch ein zweiter Antrag vorliegt. Sie wollen nicht nur jeden kleinen Immobilienbesitzer überwachen, sondern den Marktzugang von Immobilienunternehmen auch noch beschränken. Ab 51 Wohnungen soll plötzlich ein Genehmigungsvorbehalt gelten. Warum soll ein Vermieter mit 49 Wohnungen grundsätzlich anders behandelt werden? Wer soll dann eigentlich noch die Gebäude mit mehr Wohnungen bauen wollen? ↳ Caren Lay (Linke) Börsennotierten Unternehmen wollen Sie die gewerbliche Vermietung sogar grundsätzlich versagen. Unternehmen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen dann ihre Bestandsimmobilien sogar nach einer Übergangsfrist verkaufen. Hier liegt ein kompletter Widerspruch in sich vor: Auf der einen Seite gaukeln Sie zwar mehr Transparenz vor, auf der anderen Seite wollen Sie gerade börsennotierte Unternehmen vom Markt ausschließen, die ja gerade bereits heute zusätzlichen gesetzlichen Veröffentlichungs- und Beteiligungstransparenzpflichten unterliegen. Meine Damen und Herren, das Verrückteste ist ja: Sie schaffen damit keine einzige zusätzliche Wohnung. Im Gegenteil: Es schreckt doch jeden Investor ab, neues Wohnangebot zu schaffen. Es schreckt jeden ab, in privates Eigentum zu investieren. Wem ist damit geholfen? ↳ Isabelle Vandre (Linke): »Den Mieterinnen!« Niemandem, und vor allem nicht den Mieterinnen und Mietern – vor allem nicht denen! Denn was bringt ihnen eine weitere Regulierung, wenn am Ende weniger neue Wohnungen entstehen? Beifall: Union Gerade große Kapitalgesellschaften sind es doch, die über den Kapitalmarkt erhebliche Mittel auch für Neubau und Sanierung großer Wohnkomplexe mobilisieren können. ↳ Isabelle Vandre (Linke): »Das ist doch Quatsch! Das stimmt doch überhaupt nicht!« Meine Damen und Herren, Bauen und mehr Angebot schafft mehr Wohnraum und bezahlbares Mieten. Die Linke erreicht mit ihrer Politik genau das Gegenteil. Am Ende trifft das die Menschen, die heute schon verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung suchen: eine Familie, die eine größere Wohnung braucht, junge Menschen, die in die Stadt kommen, vielleicht zum Studium, und alle, die in unseren Ballungsräumen noch etwas Bezahlbares finden wollen. ↳ Caren Lay (Linke): »Ja, deren Probleme Sie nicht lösen!« ↳ Mayra Vriesema (Grüne): »Da gibt’s aber nix!« Die Linke plant Genehmigungsentzug und Veräußerungspflichten. Das heißt übersetzt auch Enteignungen. In seiner Begründung verweist der Antrag nämlich ausdrücklich auf die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Das Beispiel Berlin zeigt ja den ganzen Wahnsinn. Sie wollen lieber Milliarden an Steuergeldern oder vielleicht Gelder aus dem Länderfinanzausgleich nutzen, um 200 000 Wohnungen zu enteignen und Konzerne auszuzahlen – Wohnungen, die heute schon existieren! –, statt mit diesem Geld neue und sozialverträgliche Wohnungen selbst zu bauen. Mit Ihrer Politik schaffen Sie keine neuen Wohnungen, die den Menschen helfen würden. Meine Damen und Herren, das ist Die Linke. Wir sehen: In den Anträgen sind sehr, sehr viele ideologische Enteignungsfantasien und ein ideologischer Kampf gegen privates Eigentum und private Unternehmen enthalten. Die Anträge sind zum Wohle der Menschen abzulehnen. Lachen: Linke (einzelne Abg.) ↳ Isabelle Vandre (Linke): »Zum Wohle des Kapitals!« Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
RA Rainer Groß AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Deutschland heute eine Mietwohnung in einem Ballungsraum sucht, sucht vielleicht länger und findet vielleicht nicht das, was er möchte, zu dem Preis, den er zahlen will. Oder er hat eine und sorgt sich, ob er sie noch zahlen kann, wenn er, wie Hunderttausende vor ihm, in Zeiten der von …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Deutschland heute eine Mietwohnung in einem Ballungsraum sucht, sucht vielleicht länger und findet vielleicht nicht das, was er möchte, zu dem Preis, den er zahlen will. Oder er hat eine und sorgt sich, ob er sie noch zahlen kann, wenn er, wie Hunderttausende vor ihm, in Zeiten der von der EU verordneten und von der Bundesregierung geförderten links-grünen Deindustrialisierung ↳ Diana Zimmer (AfD): »Genau!« seinen Arbeitsplatz verliert. Und mit diesen Sorgen der Menschen kocht Die Linke ihr übles rotes Süppchen. Beifall: AfD Marktzugangsbeschränkungen und Enteignungen, ein Universalregister, das Mietverträge und Vermieterdaten unter dem Deckmäntelchen „Geldwäschebekämpfung“ ausforschen soll – verbieten, verdächtigen und ausschnüffeln –: Diese Angaben leisten keinen Beitrag zur Geldwäschebekämpfung. Fragen Sie doch mal Herrn Rammo, wie Geldwäsche mit Immobilien geht! Heiterkeit: AfD (einzelne Abg.) Zu ihm haben Sie ja einen guten Draht. Beifall: AfD Gegen Geldwäsche der Organisierten Kriminalität helfen nur Ermittlungen der Vortaten. Der nächste Geisterbahnvorschlag: eine Genehmigungspflicht für den Erwerb von Wohnungsbeständen und Unternehmen. Angebliche Gewinnmaximierung von angeblich gierigen Investoren, welche Mieter auspressen – alles sozialistische Mottenkiste, pure Propaganda! Beifall: AfD Wie sieht die Realität aus? Wir haben es bereits gehört – der Kollege hat es Ihnen eben auch schon gesagt –: Es gibt viel zu wenig Neubau. Wohnraum entsteht durch Bauen, nicht durch Bürokratie. Von 2020, 306 000 Neubauten, bis 2025, 206 000 – also 100 000 weniger –, ist der Neubau eingebrochen. Auch der vollmundig eingesetzte Bauturbo der Bundesregierung hat daran nichts geändert. Beuten nun Wohninvestoren Mieter aus und verdienen zu viel? Auch falsch. Tatsächlich stehen die Renditen unter Druck, und deshalb wird weniger gebaut. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Kaufpreise für Wohnimmobilien von 2014 bis 2024 um über 55 Prozent, während die Nettokaltmieten nur um 17 Prozent zulegten. Mit der Zinswende wurden aus 2,5 Prozent Nettorendite bei einem Bauzins von 1 Prozent, also einer positiven Zinsmarge, bei einem Bauzins von 3,5 bis 4 Prozent nach der Zinswende schlagartig negative Renditen, zuzüglich der Explosion der Baukosten. Nein, wer Vergesellschaftung androht, verscheucht jeden seriösen Investor aus diesem Land, und die Mieter zahlen die Zeche in Form von noch weniger neuem Wohnraum. Beifall: AfD ↳ Caren Lay (Linke): »Das ist doch Unsinn!« Dazu sagen wir Nein. Hohe Mieten in Deutschland sind kein Marktversagen, sondern ein Staatsversagen. Es ist die Politik selber, die dafür verantwortlich ist. Wer jetzt mit Enteignungsfantasien und Generalregistern reagiert, kuriert nicht die Ursache, sondern bekämpft das Symptom mit Methoden, die die Krankheit verschlimmern. Beifall: AfD Meine Damen und Herren, mit diesen Anträgen zeigt Die Linke einmal mehr: Sie sind Extremisten, Lachen: Linke (einzelne Abg.) ↳ Caren Lay (Linke): »Das sagt ja der Richtige hier! In vielen Ländern sind Sie als gesichert rechtsextrem eingestuft! Ihre Partei!« die mit unlauteren Mitteln sozialistische Systemveränderungen verfolgen. Mehr Bauen bringt niedrigere Mieten. Wer weniger Geldwäsche will, muss die Vortaten aufklären. So einfach ist das – ganz ohne Enteignung und Totalregister. Vielen Dank. Beifall: AfD
FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten rechtlichen, technischen oder vollzugspraktischen Umsetzungsprobleme bei der Tierhaltungskennzeichnung sind nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der Verschiebung des verpflichtenden Starts auf den 1. Januar 2027 noch immer ungelöst? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Das bestehende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umfasst die verpflichtende Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch. Der Stichtag zum Start dieser Kennzeichnung ist der 1. Januar 2027. Aktuell arbeitet die Bundesregierung …
Welche konkreten rechtlichen, technischen oder vollzugspraktischen Umsetzungsprobleme bei der Tierhaltungskennzeichnung sind nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der Verschiebung des verpflichtenden Starts auf den 1. Januar 2027 noch immer ungelöst? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Das bestehende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umfasst die verpflichtende Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch. Der Stichtag zum Start dieser Kennzeichnung ist der 1. Januar 2027. Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der Tierhaltungskennzeichnung. Damit diese Reform gelingt, wurden in den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes viele Erleichterungen aufgenommen, die eine bürokratiearme Umsetzung der Kennzeichnung ermöglichen sollen. Gleichzeitig soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz Rechnung getragen werden. Der betreffende Gesetzentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Außerdem laufen die Notifizierungsverfahren auf europäischer und internationaler Ebene. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schnellstmöglich abschließen zu können. Ob und gegebenenfalls welche konkreten Probleme bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes entstehen können, wird sich erst nach Inkrafttreten der verpflichtenden Kennzeichnung bzw. deren Anwendung in der Praxis zeigen. Das für die Tierhaltungskennzeichnung federführend zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird dabei den Austausch mit den betroffenen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette weiterhin fest im Blick behalten und bei Lösung möglicher Umsetzungsprobleme unterstützen. Frage 7 Frage des Abgeordneten Johannes Wagner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche wissenschaftliche Grundlage legt die Bundesregierung ihrer Ernährungs- und Klimaschutzpolitik zugrunde, nachdem der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vor rund einem Jahr öffentlich erklärt hat, Klimaschutz habe mit Fleischkonsum nichts zu tun ( w w w . b r . d e / n a c h r i c h t e n / b a y e r n / k r i t i k - a n - landwirtschaftsminister-rainer-nach-fleisch-aussage, UvAfYGK), obwohl laut UN rund 15 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen auf die Nutztierhaltung zurückzuführen sind (www.fao.org/3/a-i3437e.pdf), und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Emissionen im Ernährungsbereich einzusparen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) trägt regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zum Klimawandel zusammen und bewertet ihn aus wissenschaftlicher Sicht. Damit bildet er eine wichtige wissenschaftliche Grundlage für die Klimapolitik der Bundesregierung. Für die ernährungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt die Bundesregierung unter anderem die wissenschaftlich fundierten Ernährungsempfehlungen der vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geförderten Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE). Bezüglich ihres Konsumverhaltens macht die Bundesregierung den Menschen jedoch keine Vorgaben. Um Treibhausgasemissionen im Ernährungsbereich zu adressieren, hat die Bundesregierung die Maßnahme „Stärkung der Rahmenbedingungen für den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen und Förderung alternativer Proteinquellen“ in das Klimaschutzprogramm 2026 aufgenommen. Hier hält die seit dem Jahr 2012 bestehende Eiweißpflanzenstrategie des BMLEH verschiedene Förderinstrumente bereit, zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Modellhafte Demonstrationsnetzwerke und den breiten Wissenstransfer in die Praxis. Zudem gibt es Beteiligungsformate wie „Forum nachhaltigere Eiweißfuttermittel (FONEI)“ und das Stakeholderforum „Proteine der Zukunft auf dem Teller“. Die Eiweißpflanzenstrategie wird aktuell zu einem strategischen Gesamtansatz weiterentwickelt. Ziel ist es, die Proteinversorgung in Deutschland auch angesichts des Klimawandels resilienter aufzustellen und die Landund Ernährungswirtschaft sowie die Ernährungssicherung zu stärken. Zudem trägt die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zur weiteren Einsparung von Emissionen im Ernährungsbereich bei. So fand im Jahr 2025 etwa die sektorübergreifende Dialogreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – Dialog für eine neue Wertschätzungskette“ statt. Weiterhin wird in der Gemeinschaftsverpflegung eine große Chance gesehen, um vielen Menschen in Deutschland eine ausgewogene Verpflegung zur Wahl zu stellen. Das BMLEH unterstützt dies mit Projektförderungen. Die Maßnahmen können auch positive Effekte hinsichtlich der Emissionseinsparungen zeigen. Frage 8 Frage des Abgeordneten Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Wissenschaftlichen Beirats zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Pestizid-Wirkstoffen (siehe: www.nappflanzenschutz.de/service/nachrichtenarchiv/startseitenewsdetails?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1% 5BbackSectionId%5D=4257&tx_news_pi1%5Bcontroller% 5D=News&tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=1&tx_news_ p i 1 % 5 B n e w s % 5 D = 2 6 6 & c H a s h = c177b66cadf463cac7cc9fe70c38aedc)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzung des Vereinfachungspakets im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Omnibus-Paket X) grundsätzlich. Die Beratungen im Rat dauern derzeit an. Eine Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung konnte bislang nicht erzielt werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin konstruktiv in die Verhandlungen einbringen. Frage 9
FR Frage des Abgeordneten Bernd Schattner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die Investitionssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe, wenn der Lebensmitteleinzelhandel langfristige Tierwohlverträge nach bereits erfolgten Investitionen der Betriebe kündigt, und sieht sie hierin Handlungsbedarf zur Absicherung des Umbaus der Tierhaltung ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Investitionen in den Umbau der Tierhaltung langfristige unternehmerische Entscheidungen darstellen und deshalb verlässliche Rahmenbedingungen und …
Wie bewertet die Bundesregierung die Investitionssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe, wenn der Lebensmitteleinzelhandel langfristige Tierwohlverträge nach bereits erfolgten Investitionen der Betriebe kündigt, und sieht sie hierin Handlungsbedarf zur Absicherung des Umbaus der Tierhaltung (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigttierwohlvertraege-schweinemaester-schlagen-alarm-585456)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Investitionen in den Umbau der Tierhaltung langfristige unternehmerische Entscheidungen darstellen und deshalb verlässliche Rahmenbedingungen und Vermarktungsperspektiven erforderlich sind. Verlässliche Vertragsbeziehungen sind die Basis für eine ökonomisch rentable Schweinefleischproduktion. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch eine zukunftsfähige Investitionsförderung sowie durch die Weiterentwicklung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken. Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder -neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung der Förderung sind die Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben. Die konkrete Ausgestaltung und Laufzeit von Lieferund Vermarktungsverträgen zwischen Vertragspartnern ist allerdings grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Die Bundesregierung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf einzelne Vertragsverhältnisse bzw. -inhalte und kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass einzelne Verträge über den gesamten Zeitraum der Amortisation einer Investition fortgeführt werden. Frage 10 Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche finanziellen Signale und konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den von der Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbrauchern, vielen Landwirtinnen und Landwirten sowie dem Lebensmittelhandel befürworteten Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl zu unterstützen, vor dem Hintergrund, dass das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung vorzeitig eingestellt wurde und die Bundesregierung gemäß ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 plant, nun auch die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – aus dem laut Bundesregierung die Stallumbauförderung eigentlich finanziert werden soll –, um ganze 54 Millionen Euro zu kürzen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung unterstützt den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen für die Betriebe in Deutschland ein. Seit dem 31. August 2026 ist es nicht mehr möglich, Anträge auf Investitionsförderung im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) einzureichen. In enger Abstimmung mit den Ländern ist es jedoch gelungen, dass die Investitionsförderung der Schweinehaltung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) lückenlos fortgeführt wird. Damit steht den Ländern ein etabliertes Instrument zur Förderung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der GAK an der Finanzierung. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht weiterhin Mittel für den Umbau der Tierhaltung vor. Über die endgültige Mittelausstattung entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im laufenden parlamentarischen Verfahren. Frage 11 Frage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Landwirtschaft und Ernährungsversorgung einschließlich der dezentralen Lagerhaltung von Lebensmitteln in Zeiten von Klimakrise, des Strukturwandels in der Landwirtschaft und der Lebensmittelverarbeitung sowie geopolitischen Spannungen klimafest und krisenresilient zu machen, vor dem Hintergrund, dass sie gemäß ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 plant, die Mittel für Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation im Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums (Kapitel 1005, Einzelplan 10) zum zweiten Mal infolge deutlich zu kürzen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung stärkt die Resilienz der Agrarund Ernährungswirtschaft, sorgt für verlässliche, langfristige Rahmenbedingungen und setzt sich vor allem für deutlich schlankere, praxistaugliche Regeln ein. Grundsätzlich haben alle Ressorts Konsolidierungsbeiträge zu erbringen, um den haushaltspolitischen Handlungsbedarf der Bundesregierung insgesamt erfüllen zu können. Unter den engen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen setzt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die vorhandenen Haushaltsmittel daher zielgerichtet ein, um die Landund Forstwirtschaft angesichts zunehmender Wetterextreme, aber auch geopolitischer Herausforderungen zu unterstützen, widerstandsfähiger und klimaresilienter zu werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bleibt dabei das zentrale nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Küsten- und Hochwasserschutz. Über die GAK werden zahlreiche umweltfreundliche und klimaschonende Maßnahmen unterstützt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich Betriebe an veränderte Bedingungen anpassen können und regionale Strukturen erhalten bleiben. Auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU trägt dazu bei, die wirtschaftliche und ökologische Resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Das BMLEH wird sich dafür einsetzen, dass in der GAP auch künftig ausreichend Mittel für eine krisenfeste Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Darüber hinaus unterstützt das BMLEH die Landwirtschaft insbesondere durch Modell- und Demonstrationsvorhaben, Forschungs- und Wissenstransferprojekte im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme (zum Beispiel Innovationsförderung, Bundesprogramm Ökologischer Landbau). Zudem plant das BMLEH, die Ernährungsvorsorge zu modernisieren und die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Krisen- und Notfallvorsorge zu schaffen. Frage 12
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hühner in Deutschland – sowohl in der Fleisch- als auch in der Eierproduktion –, die jährlich vom sogenannten Kopfüberfangen betroffen sind, und plant die Bundesregierung angesichts des aktuellen Urteils des höchsten niederländischen Wirtschaftsverwaltungsgerichts, wonach diese Fangmethode nicht mit den europäischen Tierschutzvorgaben vereinbar ist , die Praxis des Kopfüberfangens auch in …
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hühner in Deutschland – sowohl in der Fleisch- als auch in der Eierproduktion –, die jährlich vom sogenannten Kopfüberfangen betroffen sind, und plant die Bundesregierung angesichts des aktuellen Urteils des höchsten niederländischen Wirtschaftsverwaltungsgerichts, wonach diese Fangmethode nicht mit den europäischen Tierschutzvorgaben vereinbar ist (vergleiche www.gefluegelnews.de/article/huhner-andenbeinen-fangen-niederlande-verbieten-bisherige-praxis-ab- 2027-endgultig), die Praxis des Kopfüberfangens auch in Deutschland künftig zu verbieten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Transport von Geflügel und der Umgang mit den Tieren in diesem Zusammenhang werden in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt. Diese untersagt ausdrücklich, Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hochzuzerren oder zu ziehen oder so zu behandeln, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Das in der Frage angesprochene niederländische Urteil bezieht sich auf diese unionsrechtlichen Regelungen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland. In Deutschland stellt die Zuwiderhandlung gegen diese Vorgaben eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Kontrolle und den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Diese besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die relevanten Informationen zu den Umständen vor Ort. Die Bundesregierung hat auf diesen Vollzug keinen Einfluss. Demnach liegen der Bundesregierung auch keine Daten zur Anzahl an Hühnern vor, die manuell gefangen und kopfüber getragen werden. Frage 13
FR Frage der Abgeordneten Ina Latendorf Linke rede Im Protokoll ↗
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Rahmen des Ernteberichts 2026 am 2. September 2026 angekündigten Maßnahmen – insbesondere die Liquiditätsprogramme über die Landwirtschaftliche Rentenbank oder das Dünger- und Energie-Krisenpaket – die Landwirtschaft resilienter gegenüber den Folgen des Klimawandels machen, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dazu beitragen, die Landwirtschaft unabhängiger von fossiler Energie – etwa bei …
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Rahmen des Ernteberichts 2026 am 2. September 2026 angekündigten Maßnahmen – insbesondere die Liquiditätsprogramme über die Landwirtschaftliche Rentenbank oder das Dünger- und Energie-Krisenpaket (vergleiche www.bmleh. de /SharedDocs /Pressemi t te i lungen/DE/2026/070- erntebericht.html) – die Landwirtschaft resilienter gegenüber den Folgen des Klimawandels machen, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dazu beitragen, die Landwirtschaft unabhängiger von fossiler Energie – etwa bei Diesel, synthetischen Pestiziden, synthetischen Düngemitteln und langen Transportwegen – zu machen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung verfolgt einen klaren Ansatz: Wir müssen die Landwirtschaft kurzfristig stabilisieren und zugleich strukturell krisenfester aufstellen. Denn steigende Kosten, volatile Märkte und zunehmende Wetterextreme verlangen beides. Die im Erntebericht angekündigten Maßnahmen schaffen zunächst dringend benötigten finanziellen Spielraum. Dazu gehören die Aufstockung des Liquiditätshilfeprogramms über die Landwirtschaftliche Rentenbank, die vollständige Nutzung des Spielraums bei den Direktzahlungen der EU-Agrarförderung im Jahr 2027 sowie eine antragslose und damit bürokratiearme Bereitstellung einer EU-Krisenhilfe für Düngemittel und Diesel in Höhe von 60 Millionen Euro. Gleichzeitig stärken wir die heimische Düngemittelproduktion und verringern damit einseitige Importabhängigkeiten. Weitere liquiditätsfördernde Maßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Risikoabsicherung werden geprüft. Resilienz bedeutet aber mehr als Krisenhilfe. Deshalb fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gemeinsam mit den Ländern zahlreiche umweltfreundliche und klimaschonende Maßnahmen. Darüber hinaus wird eine resiliente Land- und Forstwirtschaft insbesondere durch Modell- und Demonstrationsvorhaben, Forschungs- und Wissenstransferprojekte im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme unterstützt. Beispielsweise fördert das BMLEH im Rahmen des Innovationsprogramms unter anderem Projekte in den Bereichen zukunftsweisende Produktionssysteme und Pflanzenschutz. Mit dem Förderprogramm „Alternative Antriebssysteme“ über die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen wir Betriebe dabei, sich von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Exportbestrebungen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, um Krisenfestigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zugleich die Stabilität der Lieferketten zu sichern. Gleichzeitig stärkt die Heimatpolitik des BMLEH regionale Vielfalt und regionale Wertschöpfung, um Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland zu sichern. Frage 14 Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt sich der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, dafür ein, dass die abnehmende Zahl an Kontrollen bezüglich Mindestlohnverstößen in der Landwirtschaft wieder ansteigt (www.dgb.de/presse/ pressemitteilungen/pressemitteilung/zu-wenig-lohn-zulangearbeitszeiten-und-schlechte-unterkuenfte/), und, wenn ja, wie, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um zu verhindern, dass der Mindestlohn durch Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Vermittlung, wie im Bericht des DGB aufgezeigt wurde, umgangen wird, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung setzt auf klare Regeln, gezielte Kontrollen und wirksame Sanktionen zur Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft. Die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird insbesondere durch die zielgerichtete Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung gewährleistet. Die FKS führt Prüfungen in ihrem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich in allen Branchen durch. Durch den ganzeinheitlichen Prüfansatz werden grundsätzlich auch die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der Mindestlohnvorschriften geprüft. Für eine zielgerichtete Schwarzarbeitsbekämpfung ist nicht allein die Anzahl der Kontrollen entscheidend. Es gilt vielmehr, risikoorientiert die besonders betroffenen Bereiche zu prüfen und dort gezielt Verstöße aufzudecken sowie konsequent zu verfolgen. Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BGBl. 2025 I Nr. 369 vom 29. Dezember 2025) hat die FKS weiter gestärkt, digitaler ausgerichtet und auch das Risikomanagement weiter fortentwickelt. Die FKS arbeitet zudem mit Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen, die in die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingebunden sind, unter anderem mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder. Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes gelten folgende Vorgaben: Unterkünfte müssen angemessen und mit einem Wohn-, Schlaf- sowie Essbereich und Sanitäreinrichtungen ausgestattet sein. Die Anforderungen richten sich nach Anhang 4.4 der Arbeitsstättenverordnung und der dazugehörigen Konkretisierung in der Technischen Regel ASR 4.4 „Unterkünfte“. Die Einhaltung wird durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden geprüft. Der Arbeitgeber darf die Miete nicht automatisch vom Lohn der Saisonarbeitskraft abziehen. Für die Vermittlung von geringfügigen Beschäftigungen sind Vergütungen für den Vermittler in Deutschland nicht zulässig. Für Vermittlungen gelten die §§ 292 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch. Frage 15 Frage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zustand der Putenhaltung in Deutschland aus Tierschutzperspektive, und inwieweit arbeitet sie bereits an verbindlichen Mindesthaltungsvorgaben, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2026 entsprechen und endlich konform mit dem Tierschutzgesetz sind? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Zu Beginn jeder Legislaturperiode werden auf Grundlage des Koalitionsvertrages die politischen Schwerpunkte festgelegt. Angesichts der Vielzahl der dort vorgesehenen Tierschutzvorhaben hat das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zunächst eine Priorisierung vorgenommen. Prioritär sind derzeit insbesondere die Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen sowie die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Weitere Tierschutzvorhaben sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt. Für eine umfassende tierschutzfachliche Bewertung der Putenhaltung in Deutschland fehlt der Bundesregierung derzeit eine hinreichend belastbare Datengrundlage, die unterschiedliche Betriebe und Haltungsformen angemessen abbildet. Eine belastbare Datengrundlage ist jedoch eine Grundlage dafür, die Erarbeitung tierschutzrechtlicher Anforderungen in diesem Bereich anzustoßen und/oder weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Putenhaltung in Deutschland zu prüfen. Das Bundesministerium für Landwirtshaft, Ernährung und Heimat wird daher die weiteren Entwicklungen, die sich aufgrund des genannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom April 2026 ergeben, aufmerksam beobachten. Frage 16
FR Frage des Abgeordneten Stefan Schröder AfD rede Im Protokoll ↗
Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bundeshaushalt 2027, und welche wesentlichen Programme sollen angesichts knapper Haushaltsmittel konkret reduziert, beendet oder fortgeführt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Der Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ setzt den strategischen Rahmen für die Prioritätensetzung des BMZ für die kommenden Jahre. Informationen zu den …
Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bundeshaushalt 2027, und welche wesentlichen Programme sollen angesichts knapper Haushaltsmittel konkret reduziert, beendet oder fortgeführt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Der Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ setzt den strategischen Rahmen für die Prioritätensetzung des BMZ für die kommenden Jahre. Informationen zu den für den Einzelplan 23 im Bundeshaushalt 2027 geplanten Mitteln können dem Regierungsentwurf entnommen werden (BT-Drucksache 21/7300). Zudem wird auf das noch laufende parlamentarische Verfahren verwiesen. Frage 17
FR Frage des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn AfD rede Im Protokoll ↗
Wie erklärt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass nach eigenen Angaben keine belastbaren vollständigen Übersichten zur Vorlage und Prüfung von Verwendungsnachweisen bei mehr als 10 000 Entwicklungshilfeprojekten der vergangenen zehn Jahre vorliegen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift es, um zukünftig eine lückenlose Kontrolle der Mittelverwendung sicherzustellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Im …
Wie erklärt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass nach eigenen Angaben keine belastbaren vollständigen Übersichten zur Vorlage und Prüfung von Verwendungsnachweisen bei mehr als 10 000 Entwicklungshilfeprojekten der vergangenen zehn Jahre vorliegen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift es, um zukünftig eine lückenlose Kontrolle der Mittelverwendung sicherzustellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Im Datensystem wurden zwischenzeitlich die technischen Voraussetzungen geschaffen, um Nachweise auch digital vollständig dokumentieren zu können. Aktuell werden mittlerweile vorliegende Nachweise erfasst und abschließende Arbeiten am System durchgeführt. Es wird an dieser Stelle betont, dass eine Prüfung von Verwendungsnachweisen und auch die entsprechende Veraktung wie vorgesehen erfolgen kann. Noch optimiert wird lediglich der digitale Ablauf im Datensystem. Der zweite Teil Ihrer Frage erweckt den Eindruck, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sei nicht in der Lage, eine „lückenlose Mittelkontrolle“ sicherzustellen. Dies wird entschieden zurückgewiesen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage in Bundestagsdrucksache Nr. 21/6090 hatte die Bundesregierung bereits erläutert, dass das Ministerium die Verwendungsnachweise so prüfe, „wie in der Verwaltungsvorschrift Nr. 11 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen“. Frage 18 Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche konkreten finanziellen Verpflichtungen ist die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, auf der Hamburg Sustainability Conference für Deutschland eingegangen, und plant die Bundesregierung, angesichts der angespannten Haushaltslage und der in den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen Konsolidierungsbeiträge aller Ressorts sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden können, ohne dass andere Haushaltstitel belastet werden, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vergleiche www.bmz.de/de/ aktuelles/newsletter-juli-2026-hamburgsustainabilityconference-316438, abgerufen am 3. Juli 2026)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Hamburg Sustainability Conference, HSC, stellt die Anbahnung und Vertiefung internationaler Partnerschaften sowie die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von konkreten Lösungen für nachhaltige Entwicklung und Transformation in den Mittelpunkt. Sie bringt dazu Regierungen, internationale Organisationen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Die HSC ist keine Pledging- oder Geberkonferenz. Aus der Teilnahme der Bundesministerin an der HSC 2026 ergeben sich daher keine finanziellen Verpflichtungen des Bundes. Frage 19
FR Frage des Abgeordneten Stephan Brandner AfD rede Im Protokoll ↗
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, die Gesamtsumme der von Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2026 geleisteten Entwicklungshilfe, und welches waren die zehn finanziell bedeutendsten Vorhaben bzw. Förderprojekte, die aus diesen Mitteln finanziert wurden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die von Deutschland im Zeitraum …
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, die Gesamtsumme der von Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2026 geleisteten Entwicklungshilfe, und welches waren die zehn finanziell bedeutendsten Vorhaben bzw. Förderprojekte, die aus diesen Mitteln finanziert wurden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die von Deutschland im Zeitraum 2000 bis 2025 gezahlten öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) betragen 407,7 Milliarden Euro, wovon 186,6 Milliarden Euro auf den Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entfallen. Bei der ODA für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Werte. Endgültige ODA-Daten für 2025 werden voraussichtlich Ende 2026 vorliegen. Vorläufige ODA- Daten für 2026 werden voraussichtlich im Frühjahr 2027 vorliegen. Informationen zu einzelnen Vorhaben des BMZ sind im Transparenzportal des Ministeriums veröffentlicht. Dort kann man gezielt filtern und die Maßnahmen nach der Höhe des Finanzierungsvolumens sortieren und so die finanziell bedeutendsten Vorhaben ermitteln. Für die gesamtdeutsche ODA kann man Daten zu einzelnen Vorhaben über die OECD-Datenbank abrufen und nach Download der Daten nach dem Finanzierungsvolumen filtern. Frage 20
FR Frage des Abgeordneten Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Kosten sind der Bundesregierung bei der Kabinettsklausur der Bundesregierung, welche vom 25. August 2026 bis zum 26. August 2026 stattfand, entstanden (bitte nach einzelnen Kostenarten aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor: Eine Aufstellung der Gesamtkosten kann gegenwärtig noch nicht vorgelegt werden, da die diesbezüglichen Abrechnungen so kurz nach der Veranstaltung noch nicht vorliegen. Frage 21
FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Auf welchen tatsächlichen Erkenntnissen, wissenschaftlichen Studien oder sonstigen Informationen beruhen die im Namen der Bundesregierung getätigten Aussagen des Regierungssprechers Staatssekretär Stefan Kornelius im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 16. September 2026, als er auf die Frage nach den Umfragewerten des Bundeskanzlers antwortete, er müsse „sehr infrage stellen, wie sie vernünftig und seriös zustande kommen“ und „[k]eines der Institute, die in dieser …
Auf welchen tatsächlichen Erkenntnissen, wissenschaftlichen Studien oder sonstigen Informationen beruhen die im Namen der Bundesregierung getätigten Aussagen des Regierungssprechers Staatssekretär Stefan Kornelius im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 16. September 2026, als er auf die Frage nach den Umfragewerten des Bundeskanzlers antwortete, er müsse „sehr infrage stellen, wie sie vernünftig und seriös zustande kommen“ und „[k]eines der Institute, die in dieser Frequenz Umfrageergebnisse auf den Tisch legen, habe die nötigen Finanzressourcen, um solche Umfragen durchzuführen“, womit er die Seriosität von Umfragen infrage gestellt hat, die dem Bundeskanzler Friedrich Merz schlechte Zustimmungswerte bescheinigen, und indirekt den Vorwurf erhoben hat, die Umfrageinstitute veröffentlichten Fakeergebnisse (www.apollo-news.net/schlechte-werte-frmerzregierungssprecher-zweifelt-umfragen-anmeinungsforschersprechen-von-wirklichkeitsverweigerung/; bitte ausführen), und wie viele Umfragen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt des Bundeskanzlers bei Meinungsforschungsinstituten in Auftrag gegeben (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln und jeweils die Anzahl der Institute angeben)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Regierungssprecher Stefan Kornelius hat sich in der Regierungspressekonferenz vom 16. September 2026 allgemein zu Umfragen geäußert. Der Regierungssprecher hat erläutert, dass es grundsätzlich keine einheitlichen Standards für Umfragen gibt. Unterschiedliche demoskopische Methoden führen zu unterschiedlich verlässlichen Ergebnissen. Der Regierungssprecher hat ausdrücklich klargestellt, dass sein Hinweis keine generelle Kritik an allen Umfragen ist. In seiner Aussage ging es darum, nicht jede Umfrage als Beleg für einen Themenkomplex zu sehen und die Validität einzelner Umfragen genauer zu betrachten. Die European Survey Research Association hat beispielsweise in einer Stellungnahme einige wichtige Kriterien genannt und unter anderem darauf hingewiesen, dass Begriffe wie „repräsentativ“ häufig missbräuchlich verwendet werden, um Umfragen von schlechter Qualität zu rechtfertigen. Die Frage nach der Zahl der von der Bundesregierung beauftragten Umfragen wurde bereits in den Bundestagsdrucksachen mit den Nummern 21/4096 sowie 21/7693 beantwortet. Frage 22
FR Frage der Abgeordneten Iris Nieland AfD rede Im Protokoll ↗
Welcher Anteil des von der Bundesregierung mit der Einkommensteuerreform vorgesehenen Entlastungsvolumens entfällt nach ihren Berechnungen auf den Ausgleich der kalten Progression, auf die Anpassung des Grundfreibetrags aufgrund des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums sowie auf darüber hinausgehende Maßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die in der öffentlichen Diskussion auftretende Auffassung, dass sich die Einkommensteuerreform überwiegend im Ausgleich der …
Welcher Anteil des von der Bundesregierung mit der Einkommensteuerreform vorgesehenen Entlastungsvolumens entfällt nach ihren Berechnungen auf den Ausgleich der kalten Progression, auf die Anpassung des Grundfreibetrags aufgrund des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums sowie auf darüber hinausgehende Maßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die in der öffentlichen Diskussion auftretende Auffassung, dass sich die Einkommensteuerreform überwiegend im Ausgleich der kalten Progression erschöpfe (Quelle: www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/ einkommensteuer-reform-ist-nur-eine-xxs-entlastung/)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Auf den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BR-Drucksache 507/26), mit dem die Bundesregierung die Beschlüsse der Koalitionsfraktionen umsetzt, wird verwiesen. Dort sind die steuerlichen Regelungen bzw. Regelungsbereiche beschrieben und ihre finanziellen Auswirkungen unter VII.3. angegeben. Nach dem Kabinettsbeschluss wurde der Regierungsentwurf inzwischen dem Parlament zugeleitet und wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Frage 23
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem am 4. August 2026 veröffentlichten Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses des US-Senats, Senator Ron Wyden, wonach im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein erhebliche Finanztransaktionen über Konten der Deutschen Bank AG erst verspätet gemeldet worden sein sollen, insbesondere im Hinblick auf eine erneute aufsichtsrechtliche Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die in der Antwort der …
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem am 4. August 2026 veröffentlichten Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses des US-Senats, Senator Ron Wyden, wonach im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein erhebliche Finanztransaktionen über Konten der Deutschen Bank AG erst verspätet gemeldet worden sein sollen, insbesondere im Hinblick auf eine erneute aufsichtsrechtliche Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7048 mitgeteilte Einschätzung, wonach sich aus den beiden Auskunftsund Vorlageersuchen der BaFin kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben habe, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Report von Senator Ron Wyden „Looking the Other Way: How Wall Street Banks enabled Jeffrey Epstein’s sex trafficking“ ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und dem Bundesministerium der Finanzen bekannt und wurde von der Bafin ausgewertet. Neue Erkenntnisse ergeben sich aus dem Report nicht. Die dem Report zugrunde liegenden Darstellungen zur Deutschen Bank waren bereits Gegenstand eines Verfahrens und einer Entscheidung der für den US-Bundesstaat New York zuständigen Finanzaufsichtsbehörde – des New York State Department of Financial Services (NYDFS) im Juli 2020. Die NYDFS war in eigener Zuständigkeit gegenüber der Deutschen Bank tätig geworden, um den Fall Jeffrey Epstein zu untersuchen. Jeffrey Epstein war Kunde der US-Niederlassungen der Deutschen Bank, weshalb für die Prüfung und Bewertung von geldwäscherelevanten Sachverhalten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein die US-Behörden zuständig sind und sich diese nach US-amerikanischem Recht richten. Die Entscheidung der New Yorker Aufsichtsbehörde wurde von der Bafin ebenfalls ausgewertet. Es wird insoweit auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 sowie 21/4372 verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwortteile. Frage 24
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Was sind die konkreten Fortschritte der Initiative des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil, zu einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene , und arbeitet das Bundesministerium der Finanzen bereits jetzt parallel an einer nationalen Übergewinnsteuer für den Fall, dass die Initiative auf EU-Ebene nicht fruchtet und darüber keine Steuer zustande kommt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung beobachtet die …
Was sind die konkreten Fortschritte der Initiative des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil, zu einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene (www. tagesschau.de/inland/innenpolitik/uebergewinnsteuerklingbeil-eu-100.html), und arbeitet das Bundesministerium der Finanzen bereits jetzt parallel an einer nationalen Übergewinnsteuer für den Fall, dass die Initiative auf EU-Ebene nicht fruchtet und darüber keine Steuer zustande kommt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung beobachtet die Energiepreisentwicklung fortwährend. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setzt sich gemeinsam mit den europäischen Partnern dafür ein, die Möglichkeit einer Übergewinnsteuer für Ölkonzerne auf EU-Ebene zu prüfen. Ein gemeinsamer Dialog und ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene sind dafür essenziell. Frage 25
FR Frage des Abgeordneten Christian Görke Linke rede Im Protokoll ↗
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihre eigene Politik aus dem Beschluss der Regierung Portugals für eine nationale Übergewinnsteuer , und, wenn ja, welche, und aus welchen Gründen beschreitet nicht auch die Bundesregierung diesen Weg? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Bundesregierung ist der Beschluss der portugiesischen Regierung bekannt, und sie wird ihn in die weiteren Erörterungen einfließen lassen. Frage …
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihre eigene Politik aus dem Beschluss der Regierung Portugals für eine nationale Übergewinnsteuer (www.deutschlandfunk.de/ portugiesische-regierung-plant-uebergewinnsteuer-fueroelkonzerne-im-laufenden-jahr-100.html), und, wenn ja, welche, und aus welchen Gründen beschreitet nicht auch die Bundesregierung diesen Weg? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Bundesregierung ist der Beschluss der portugiesischen Regierung bekannt, und sie wird ihn in die weiteren Erörterungen einfließen lassen. Frage 26
FR Frage der Abgeordneten Nicole Höchst AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2015 bis 2025 in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes insgesamt und in den Deliktsbereichen Gewaltkriminalität, Diebstahlsdelikte sowie Rauschgiftdelikte erfasst, die der PKS-Kategorie „Zuwanderer“ zuzuordnen sind ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die differenzierte Darstellung der erfragten Daten eignet sich nicht für eine mündliche Beantwortung, da diese Daten sinnvoll nur in Form einer …
Wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2015 bis 2025 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes insgesamt und in den Deliktsbereichen Gewaltkriminalität, Diebstahlsdelikte sowie Rauschgiftdelikte erfasst, die der PKS-Kategorie „Zuwanderer“ (Asylbewerber, Schutzberechtigte, Geduldete, Kontingentflüchtlinge, unerlaubt Aufhältige) zuzuordnen sind (bitte nach Jahren, den Hauptasylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea sowie nach den Alterskohorten 14 bis unter 18 Jahren, 18 bis unter 21 Jahren, 21 bis unter 25 Jahren, 25 bis unter 30 Jahren, 30 bis unter 40 Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die differenzierte Darstellung der erfragten Daten eignet sich nicht für eine mündliche Beantwortung, da diese Daten sinnvoll nur in Form einer statistischen Tabelle dargestellt werden können und sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lassen. Daher werden diese Daten – unter Berücksichtigung des folgenden Hinweises – in Form der folgenden Tabellen dargestellt. Durch die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis zum 1. April 2024 sind die Tatverdächtigenzahlen bei Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße und bei Rauschgiftdelikten im Jahr 2025 nicht mit denen der beiden Vorjahre vergleichbar. Als Grundlage für die Beantwortung der Anfrage diente die Datenbasis für die Erstellung der Bundeslagebilder „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Fokus: Fluchtmigration“ in den Jahren 2015 bis 2024. Die Zahlen für das Jahr 2025 sind noch nicht veröffentlichungsreif, da das Bundeslagebild sich noch in Abstimmung befindet. Der Antwortumfang bei mündlichen Fragen ist auf vorhandene oder in der kurzen Antwortfrist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende und aufwendige Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sowie umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Deshalb bleibt eine weitergehende Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS Schlüssel 89000; aufgeklärte Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße) Tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Jahren 2015 – 2024; Straftaten insgesamt Jahr Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2015 114.238 Jahr Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2016 174.438 2017 167.268 2018 165.769 2019 151.009 2020 136.588 2021 127.489 2022 142.721 2023 178.581 2024 172.203 Straftaten im Bereich Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die Persönliche Freiheit (PKS Schlüssel 20000; Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die Persönliche Freiheit) Tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Jahren 2015 – 2024 bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die Persönliche Freiheit Jahr Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2015 31.239 2016 61.676 2017 59.716 2018 60.109 2019 55.685 2020 51.322 2021 46.259 2022 51.930 2023 62.166 2024 64.530 Straftaten im Bereich Diebstahlsdelikte Tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Jahren 2015 – 2024; Diebstahlsdelikte insgesamt Jahr Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2015 50.088 2016 58.400 2017 47.478 2018 43.734 2019 36.158 2020 30.484 2021 27.457 2022 39.508 Jahr Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2023 52.069 2024 48.184 Straftaten im Bereich Rauschgiftdelikte Tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Jahren 2015 – 2024; Rauschgiftdelikte insgesamt Jahr Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2015 9.169 2016 14.965 2017 19.129 2018 23.254 2019 22.100 2020 20.479 2021 19.843 2022 19.615 2023 23.254 2024 16.659 Straftaten im Bereich Gewaltdelikte (PKS Schlüssel 892000) Tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Jahren 2015 – 2024 bei Gewaltdelikten Jahr Anzahl der Tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderer 2015 14.175 2016 26.810 2017 26.920 2018 27.310 2019 24.064 2020 22.171 2021 19.158 2022 21.388 2023 25.732 2024 27.095 Frage 27
FR Frage der Abgeordneten Iris Nieland AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Vereinbarungen oder Absprachen mit deutscher Beteiligung wurden bei dem am 16. Juli 2026 vom US- Außenminister Marco Rubio ausgerichteten „Ministerial on the Resurgence of Political Terrorism“ getroffen , und was ist der Bundesregierung über die vom US- Außenminister Marco Rubio angekündigte nächste Veranstaltung „mit Partnern in Deutschland“ bekannt ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundesministerium des Innern …
Welche Vereinbarungen oder Absprachen mit deutscher Beteiligung wurden bei dem am 16. Juli 2026 vom US- Außenminister Marco Rubio ausgerichteten „Ministerial on the Resurgence of Political Terrorism“ getroffen (bitte hierbei angeben, durch wen die Bundesregierung dort vertreten war), und was ist der Bundesregierung über die vom US- Außenminister Marco Rubio angekündigte nächste Veranstaltung „mit Partnern in Deutschland“ bekannt (Quelle: www.welt. de/politik/ausland/article6a59698f29b150f031b1593f/ blackout-in-berlin-rubio-will-linksextremen-terrorismus-mithilfe-aus-deutschland-bekaempfen.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundesministerium des Innern hat auf Einladung des US-Außenministeriums an der in der Anfrage genannten Veranstaltung in Washington D. C. mit dem Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit teilgenommen. Dieser hat sich vor Ort im Rahmen der Veranstaltung an einer Paneldiskussion beteiligt, in welcher die vom (gewaltorientierten) Linksextremismus ausgehenden Bedrohungen in verschiedenen Ländern diskutiert wurden. Zudem hat Deutschland auf der Konferenz seine Bereitschaft erklärt, gemeinsam mit den USA in Deutschland einen themenbezogenen internationalen Workshop mit Praktikern auszurichten. Aktuell befindet sich die betreffende Veranstaltung noch in der Planung und Abstimmung. Frage 28
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Kenntnis von linksextremen Personenzusammenschlüssen, die Oppositionelle „hinter Gitter“ bringen wollen, wie es beispielhaft in München auf einer sogenannten „Prüf-Demo“ am 12. September 2026 der Fall war, auf der der Redner Christian Springer gefordert hat, Alice Weidel „hinter Gitter“ zu bringen, was mit Jubel und Klatschen quittiert wurde , und kann es auch Fälle geben, …
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Kenntnis von linksextremen Personenzusammenschlüssen, die Oppositionelle „hinter Gitter“ bringen wollen, wie es beispielhaft in München auf einer sogenannten „Prüf-Demo“ am 12. September 2026 der Fall war, auf der der Redner Christian Springer gefordert hat, Alice Weidel „hinter Gitter“ zu bringen, was mit Jubel und Klatschen quittiert wurde (Christian Springer: „[…] als Kabarettist lege ich sowieso immer den Finger in die Wunde und als Privatmensch auch ganz oft. Und ich will natürlich eine friedliche Zukunft und die werden wir auch kriegen. Die werden wir auf jeden Fall kriegen oder bewahren. Aber das Lösungswort für eine friedliche und schöne Zukunft für unser Land, das heißt eben nicht Remigration. Das Lösungswort für eine schöne Zukunft für unser Land heißt Alice Weidel hinter Gittern [Jubel] [Applaus]“), und kann es auch Fälle geben, in denen die unter Jubel und Klatschen vorgetragene Forderung, Oppositionelle hinter Gitter zu bringen, ohne dass überhaupt ein strafbares Verhalten in Rede steht, keinen Anhaltspunkt für eine extremistische Bestrebung darstellt (https://youtu.be/Abep8FJFNqw?t=241)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Was genau darunter fällt, definiert das Gesetz. Bei derartigen Bestrebungen handelt es sich um politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in § 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Dabei ist wichtig, dass bloße Kritik an der Verfassung oder an einzelnen Verfassungsgrundsätzen nicht ausreicht. Erst wenn Aktivitäten hinzukommen, die darauf gerichtet sind, diese Grundsätze tatsächlich zu beseitigen oder die Staats- und Gesellschaftsordnung in eine Richtung umzugestalten, die mit den Grundprinzipien unserer Verfassung nicht vereinbar ist, liegt eine solche Bestrebung vor. Die Verfassungsschutzbehörden werden zudem erst tätig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Das bedeutet, dass es verdichtete Sachumstände geben muss, die bei vernünftiger Betrachtung einen Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen begründen und eine weitere Aufklärung erforderlich machen. Für die Beurteilung von Äußerungen kommt es also nicht auf ihre abstrakte Interpretierbarkeit an, sondern darauf, wie sie konkret verwendet werden und welche Rolle sie im Gesamtbild spielen. Das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung, die vom jeweiligen Fachbereich auf der Grundlage nachrichtendienstlichen Erfahrungswissens und gegebenenfalls weiterer Erkenntnisse getroffen wird. Vor diesem Hintergrund kann die Forderung, Oppositionspolitiker ohne rechtliche Grundlage hinter Gitter zu bringen, grundsätzlich ein Teilelement einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sein, weil darin eine Gegnerschaft zu den Verfassungsgrundsätzen – insbesondere zum Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition – zum Ausdruck kommt. Sie ist allerdings erst dann ein tatsächlicher Anhaltspunkt für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, wenn sie Teil politisch bestimmter, ziel- und zweckgerichteter Verhaltensweisen für einen Personenzusammenschluss ist, der darauf gerichtet ist, einen dieser Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Einzelne Äußerungen, auch wenn sie eine Gegnerschaft zu Verfassungswerten zum Ausdruck bringen, stellen für sich genommen noch keine solche Bestrebung dar. Konkrete Erkenntnisse des BfV zu Forderungen linksextremistischer Akteure nach einer politisch motivierten Strafverfolgung der Opposition liegen nicht vor. Frage 29
FR Frage des Abgeordneten Markus Matzerath AfD rede Im Protokoll ↗
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Bewertung der teilweise in rechten Kreisen rezipierten Theorien vorgenommen, wonach linke und linksextreme politische Kräfte für vermehrte Einbürgerungen eintreten, weil sie bei Parlamentswahlen auf die Stimmen der eingebürgerten Personen setzen, wobei Personen aus dem sozioökonomischen Milieu der Herkunftsländer dort rechtskonservative Parteien, in der neuen Heimat hingegen …
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Bewertung der teilweise in rechten Kreisen rezipierten Theorien vorgenommen, wonach linke und linksextreme politische Kräfte für vermehrte Einbürgerungen eintreten, weil sie bei Parlamentswahlen auf die Stimmen der eingebürgerten Personen setzen, wobei Personen aus dem sozioökonomischen Milieu der Herkunftsländer dort rechtskonservative Parteien, in der neuen Heimat hingegen linke Parteien wählen würden, die sich für mehr Migration sowie für Sozialleistungen zugunsten der Neubürger und ihrer ethnischen Gruppen einsetzen, wie es etwa der rechte Aktivist Martin Sellner regelmäßig äußert und auch zur Reichstagswahl in Schweden 2026 vorgebracht hat („Ergebnis der schwedischen Wahl 2026, wenn nur Schweden und europäische Migranten gewählt hätten: Die Rechte: 181 Sitze; Die Linke: 168 Sitze. Das Ergebnis der schwedischen Wahl: Die Rechte 173 Sitze; Die Linke 176 Sitze. Ohne die ethnische Wahl der Nichteuropäer hätte die Linke die Wahl nicht gewonnen“, https://t.me/martinsellnerIB/ 26797), und existiert das Phänomen der ethnischen Wahl nach Ansicht der Bundesregierung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftigt sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz auch mit der Erzählung einer vermeintlichen „ethnischen Wahl“, da diese auch im Zusammenhang mit dem Verschwörungsnarrativ des „Großen Austauschs“ Verwendung findet. Mit dem Narrativ vom vermeintlichen „Großen Austausch“ soll der Eindruck erweckt werden, dass die einheimische („autochthone“) Bevölkerung Europas durch Zuwanderer aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten im Sinne eines bewusst gesteuerten Prozesses von der Regierung bzw. vermeintlichen im Hintergrund agierenden Eliten aus Profit- und Machtinteressen ersetzt werden soll. Erkenntnisse, mit denen Martin Sellner das Phänomen der „ethnischen Wahl“ belegt haben will, liegen der Bundesregierung nicht vor. Frage 30 Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. § 44 Absatz 4 AufenthG in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 2 der Integrationskursverordnung (IntV) sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig, und wie viele Anträge wurden 2026 abgelehnt oder bewilligt (bitte nach Ablehnungsgründen und nach Personengruppen gemäß § 44 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 AufenthG bzw. § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV auflisten)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Sechste Änderungsverordnung der Integrationskursverordnung (IntV) ist am 28. Juli 2026 in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2026 erfolgt die Wiederzulassung bestimmter Personengruppen gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV. In diesem Sinne bezieht sich die Auswertung der Antragszahlen auf Anträge ab diesem Zeitpunkt. Zum Stichtag 16. September 2026 sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 8 580 Antragseingänge zu verzeichnen. Davon wurden 4 840 Anträge bearbeitet. Davon wiederum wurden 1 980 zugelassen und 2 860 abgelehnt. Die Ablehnungsgründe bezogen auf die einzelnen Personengruppen werden im Folgenden gegeben. Tabelle 1: Anhängige Verfahren/Zulassungen/Ablehnungen BAMF-Zulassungen – Monitoring zu Antragszahlen/Entscheidungen – Anträge/Entscheidungen1 01.08.2026–16.09.2026 § 24 AufenthG2 D EU Härtefall3 Gesamt Sonstige Insgesamt Antragseingänge4 2 048 261 3 199 44 5 552 3 028 8 580 Bearbeitete Anträge5 1 075 51 1 107 44 2 277 2 563 4 840 davon Zulassung 896 32 1 008 44 1 980 0 1 980 davon Ablehnung 179 19 99 0 297 2 563 2 860 davon Zurückstellungen 0 0 0 0 0 0 0 Hinweise: 1 Sowohl bei „Anträge“ als auch „Entscheidungen“ werden ausschließlich Erstanträge berücksichtigt. 2 Vereinzelt können auch Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit umfasst sein, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG noch nicht erworben haben bzw. noch nicht vorlegen konnten. 3 Als Härtefall wird aktuell jede Zulassung gewertet, die nicht wegen EU- bzw. deutscher Staatsangehörigkeit oder nach § 24 AufenthG erteilt wird. 4 Unberücksichtigt sind Zulassungsanträge, die nicht über OZG eingegangen und zum Zeitpunkt der Datenabfrage in InGe erfasst wurden. 5 Die Auswertung eingegangener Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs gem. § 44 Abs. 4 AufgenthG und der entschiedenen Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs für die prioritär zuzulassenden Personengruppen gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 und 3 IntV erfolgt auf unterschiedlichen Datengrundlagen. Beide Kennzahlen können daher nicht in ein direktes Verhältnis zueinander gesetzt werden. Tabelle 2: Ablehnungen inklusive der Ablehnungsgründe Ablehnungen durch das BAMF seit 01.08.2026 – Ablehnungsgründe im Einzelnen Personengruppe § 24 AufenthG D EU Härtefall Gesamt Sonstige Insgesamt Ablehnungen 179 19 99 0 297 2 563 2 860 ABH-Zuständigkeit für Neuzuwanderer 2 0 0 0 2 126 128 ABH-Zuständigkeit gemäß § 44 Abs. 1 AufenthG wg. Anerkennung als Asyl- oder Schutzberechtigter 0 0 0 0 0 2 2 Ablehnungen durch das BAMF seit 01.08.2026 – Ablehnungsgründe im Einzelnen Personengruppe § 24 AufenthG D EU Härtefall Gesamt Sonstige Insgesamt Anderweitige Berechtigung/Verpflichtung 8 3 5 0 16 5 21 B1-Sprachniveau bereits vorhanden 1 0 0 0 1 0 1 Fehlende Zugehörigkeit zur Personengruppe 0 0 0 0 0 54 54 Kein dauerhafter Aufenthalt 1 0 0 0 1 109 110 Kein Kursplatz verfügbar 13 0 5 0 18 1 851 1 869 Sonstige Gründe 7 0 2 0 9 20 29 Systemseitige Ablehnung wegen aktiver Kurswiederholung 30 2 8 0 40 37 77 Systemseitige Ablehnung wegen bereits erfolgreicher Kursteilnahme 9 2 0 0 11 4 15 Teilnahmeberechtigung bereits vorhanden 108 12 77 0 197 352 549 Unvollständige Angaben 0 0 2 0 2 3 5 Insgesamt 179 19 99 0 297 2 563 2 860 Frage 31
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Wie viele Personen afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit auf Antrag der Bundespolizei in Zurückweisungs-, Zurückschiebungs- oder Abschiebungshaft , und bei wie vielen der Amtshilfeersuchen der Bundesländer an die Bundespolizei in Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 ging es um Personen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden ? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach Kenntnis …
Wie viele Personen afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit auf Antrag der Bundespolizei in Zurückweisungs-, Zurückschiebungs- oder Abschiebungshaft (bitte differenzieren und angeben, bei wie vielen dieser Inhaftierten es sich nach Kenntnis der Bundespolizei [Zugriff auf polizeiliches Informationssystem] um Menschen handelt, die wegen einer Straftat verurteilt wurden), und bei wie vielen der Amtshilfeersuchen der Bundesländer an die Bundespolizei in Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 ging es um Personen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben; falls keine entsprechende Statistik vorliegen sollte, halte ich angesichts des begrenzten Zeitraums eine händische Auswertung für zumutbar und leistbar, ansonsten wird um eine nachvollziehbare Darlegung gebeten, warum dies nicht möglich sein soll)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach Kenntnis der Bundesregierung sind sieben afghanische Staatsangehörige auf Antrag der Bundespolizei in Abschiebungshaft und ein afghanischer Staatsangehöriger in Haft zur Sicherung der Zurückweisung. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung, ob diese Personen in der Vergangenheit wegen einer Straftat verurteilt wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundespolizei liegen 488 Amtshilfeersuchen der Länder auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 bis zum 18. September 2026 vor. Davon sind, nach den vorliegenden Prüfmöglichkeiten der Bundespolizei, 267 Personen ohne strafrechtliche Verurteilung. Frage 32
FR Frage der Abgeordneten Clara Bünger Linke rede Im Protokoll ↗
Nach welchen ermessensleitenden Kriterien hat das Bundesministerium des Innern die Verbändeauswahl zur Versendung des Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts mit der Bitte um Stellungnahme unter Berücksichtigung von Verbänden und Fachkreisen getroffen, wobei nach meiner Kenntnis die als fachkundig geltende Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. in diesem Fall nicht um eine Stellungnahme gebeten wurde , und trifft es …
Nach welchen ermessensleitenden Kriterien hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die Verbändeauswahl zur Versendung des Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts mit der Bitte um Stellungnahme unter Berücksichtigung von Verbänden und Fachkreisen getroffen, wobei nach meiner Kenntnis die als fachkundig geltende Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) in diesem Fall nicht um eine Stellungnahme gebeten wurde (bitte die Auswahlkriterien im Einzelnen nennen und erläutern und die Nichtberücksichtigung der GFF anhand der Kriterien ausführlich begründen), und trifft es zu, dass die nach meiner Kenntnis ausdrücklich erbetene Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen e. V. (ROG) im Unterschied zu anderen Verbändestellungnahmen nicht auf der Homepage des BMI veröffentlicht wurde, und, wenn ja, nach welchen ermessensleitenden Kriterien werden erbetene Stellungnahmen von der Veröffentlichung auf der Homepage des BMI ausgeschlossen (bitte Kriterien im Einzelnen nennen und erläutern und insbesondere die Nichtberücksichtigung von ROG ausführlich begründen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Verbändebeteiligung diente dazu, spezifisch betroffenen Gruppen über eine Kollektivorganisation (Verbände) vorab Gehör zu geben. So erfolgte die Beteiligung des Reporters ohne Grenzen e. V. als Interessenverband von Journalisten, die durch spezifische Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern – unter anderem Journalisten – speziell betroffen sind. Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. ist kein Verband, der Interessen einer besonderen Gruppe (wie einer Wirtschaftsbranche oder etwa der abhängig Beschäftigten) als kollektive Interessenvertretung organisiert, sondern ein Verein, der allgemeine rechtspolitische Ziele verfolgt. Die durchgeführte Verbändeanhörung diente nicht dazu, solche allgemeinen rechtspolitischen Einschätzungen einzuholen. Verbände, die auf Aufforderung eine Stellungnahme übersandt haben, sind um Zustimmung zur Veröffentlichung auf der Homepage des BMI gebeten worden. Die Stellungnahmen der Verbände, die zugestimmt haben, sind auf der BMI-Homepage publiziert worden. Dass Reporter ohne Grenzen e. V. seine Zustimmung erteilt hat, war hier bei Auswertung der Rückläufe zunächst übersehen worden, da die Antwort nur an ein persönliches Postfach adressiert worden war. Der Fehler ist zwischenzeitlich korrigiert. Die Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen ist nunmehr auf der BMI-Homepage veröffentlicht. Frage 33
FR Frage des Abgeordneten Rainer Galla AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundeskriminalamt und anderen Behörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung wie beispielsweise dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum Kriminalitätsphänomen „Violence as a Service“ bzw. „Crime as a Service“ vor , und wie hoch ist der Anteil der Beteiligten mit Migrationshintergrund an diesem Kriminalitätsphänomen, nachdem im Bereich Organisierter Kriminalität nur rund ein Drittel der Tatverdächtigen überhaupt die deutsche Staatsbürgerschaft hat …
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundeskriminalamt und anderen Behörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung wie beispielsweise dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum Kriminalitätsphänomen „Violence as a Service“ bzw. „Crime as a Service“ vor (www.faz.net/aktuell/ rheinmain / reg ion-und-hessen /ansch laege- in - f rankfur t - kriminologin-spricht-von-hunderten-banden-allein-in-hessenaccg-201239101.html; bitte ausführen und Anzahl der Banden/ Beteiligten aufschlüsseln nach Bundesländern), und wie hoch ist der Anteil der Beteiligten mit Migrationshintergrund an diesem Kriminalitätsphänomen, nachdem im Bereich Organisierter Kriminalität nur rund ein Drittel der Tatverdächtigen überhaupt die deutsche Staatsbürgerschaft hat und ausländische Tatverdächtige „vor allem aus der Türkei, Syrien und Albanien“ kommen (www.bild.de/politik/inland/ organisiertek r im ina l i t a e t -minde r j aeh r ige - a l s - au f t r ags t ae t e r - 6aa8fd8b8191ba8609511960; bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: „Violence as a Service“ (VaaS) beschreibt ein Geschäftsmodell, bei welchem kriminelle Netzwerke unterschiedliche Gewaltstraftaten an Dritte auslagern. In diesem Zusammenhang kann aktuell in diversen EU-Staaten festgestellt werden, dass insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene über unterschiedliche digitale Plattformen für teils schwerste Auftragstaten rekrutiert werden. Während die Auftraggeber tendenziell eher im Hintergrund agieren und auf diese Weise das Risiko einer Strafverfolgung minimieren, verfügen die jungen Auftragstäter selten über persönliche Verbindungen zu dahinterstehenden kriminellen Strukturen bzw. Gruppierungen und sind zudem in der Regel unerfahren im Umgang mit Waffen und Explosivstoffen. Die beauftragten Gewaltstraftaten stehen häufig im Zusammenhang mit Rauschgiftkriminalität und umfassen ein breites Spektrum von Drohungen bis hin zu Tötungsdelikten. Die Inanspruchnahme von „Violence-as-a-Service“ durch Strukturen der Organisierten Kriminalität stellt ein vergleichsweise neues und dynamisches Phänomen dar. Aufgrund dessen liegt kein Lagebild zum Phänomenbereich vor, welches entsprechende Klassifizierungen im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit oder Ähnliches enthält. Der Bundesregierung liegen daher keine statistischen Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Frage 34
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Annahmen zu Investitionskosten, Systemkosten, Brennstoffkosten, Betriebsdauer, gesicherter Leistung und Lebenszyklus-CO2-Emissionen legt die Bundesregierung dem Vergleich zwischen den im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehenen neuen steuerbaren Kapazitäten und einer möglichen Wiederinbetriebnahme bzw. Neubebauung bestehender Kernkraftwerksstandorte zugrunde, und falls sie einen solchen Vergleich bislang nicht vorgenommen hat, warum nicht ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung hat im Rahmen des …
Welche Annahmen zu Investitionskosten, Systemkosten, Brennstoffkosten, Betriebsdauer, gesicherter Leistung und Lebenszyklus-CO2-Emissionen legt die Bundesregierung dem Vergleich zwischen den im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehenen neuen steuerbaren Kapazitäten und einer möglichen Wiederinbetriebnahme bzw. Neubebauung bestehender Kernkraftwerksstandorte zugrunde, und falls sie einen solchen Vergleich bislang nicht vorgenommen hat, warum nicht (www. bundeswi r t s cha f t smin i s t e r ium.de /Redak t ion /DE/ Pressemitteilungen/2026/01/20260115- grundsatzeinigungmit-europaeischen-kommission-ueber-eckpunkte-derkraftwerksstrategie.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzentwurfs zum StromVKG keinen entsprechenden Vergleich angestellt. Deutschland hat 2011 entschieden, die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie vollständig zu beenden. Die letzten drei Anlagen wurden 2023 abgeschaltet. Alle deutschen Kernkraftwerke haben bereits eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erhalten, und der Abbau der Anlagen hat begonnen. Hierbei wurden Teile der Anlagen bereits stillgesetzt und abgebaut. Frage 35 Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen und Vorbereitungen angestellt, wie die EEG-Ausschreibungsverfahren zum 1. Dezember 2026 im Bereich des ersten Segments Solar ausgestaltet werden (insbesondere der Zeitplan), sofern das parlamentarische Verfahren zum Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor noch nicht abgeschlossen ist oder die beihilferechtliche Genehmigung zum EEG 2027 nicht vorliegt, und wie plant die Bundesregierung, in einer solchen Situation möglichen Unsicherheiten von Anlagenbetreibern vorzubeugen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung geht von einer rechtzeitigen Verabschiedung obengenannter Novelle aus. Frage 36 Frage der Abgeordneten Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Welche Datengrundlage hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Änderungen zum Referenzertragsmodell, die hierbei geplante Einteilung in verschiedenen Regionen und die entsprechende Zuordnung der Landkreise zu diesen Regionen (Küstenregion, Mitte-Nord, Südregion) in § 36h des Entwurfs eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor herangezogen, und aus welchen Gründen hat sie sich gerade für diese Datengrundlage entschieden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Zuordnung der Landkreise zu den Regionen „Küste“ und „Mitte-Nord“ in § 36h EEG des Entwurfs eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Entwurf 2027) basiert auf Daten eines dem Umweltbundesamt vorliegenden Windatlasses. Dieser bundesweite und bundeseinheitliche Windatlas enthält räumlich hochaufgelöste Informationen zu den Windbedingungen in Deutschland. Es wurden ein Abgleich mit Windmessungen vorgenommen, Standortgüten für eine durchschnittliche, moderne Windenergieanlage räumlich hochaufgelöst ermittelt und Ertragsverluste angesetzt, wie sie bei Windparks angenommen werden können. Um die Qualität des Datensatzes für die Regionen „Küste“ und „Mitte-Nord“ weiter zu erhöhen, fand zudem ein Abgleich mit den im Marktstammdatenregister eingetragenen Standortgüten von realen Anlagen in Norddeutschland statt. Dabei wurden die Abstände der Anlagen aus dem Marktstammdatenregister und die damit einhergehenden durchschnittlichen Ertragsverluste explizit berücksichtigt. Diese Datengrundlage wurde wegen ihrer hohen Qualität und Genauigkeit hinsichtlich der Standortgüten und der hohen räumlichen Auflösung gewählt. Zudem werden durch die bundeseinheitliche Datengrundlage Diskontinuitäten vermieden. Da die Zuordnung der Landkreise in die Südregion im EEG-Entwurf 2027 nicht verändert wurde, fand hierzu keine neue Analyse statt. Frage 37 Frage des Abgeordneten Michael Kellner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der Zeit-, Beschaffungs- und Finanzierungsplan für eine staatliche Gasreserve aus, und wann ist mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Gesetzentwurf zum Aufbau der strategischen Gasreserve vor. Der Zeitplan sieht einen Kabinettsbeschluss noch im Herbst 2026 vor. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für das Frühjahr 2027 geplant. Im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren werden Regelungen über die Beschaffung und die Finanzierung getroffen. Frage 38 Frage des Abgeordneten Michael Kellner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche formalen Voraussetzungen gelten für die Besetzung von Referatsleiterstellen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bundeswirtschaftsministerium.de/ Navigation/DE/Ministerium/Bewerbung/bewerbung.html), und erfüllt der neue Referatsleiter der Pressestelle diese Voraussetzungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Besetzung von Referatsleitungen erfolgt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des geltenden Rechts, das heißt stets nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Maßgeblich für die Besetzung sind daher insbesondere die fachlichen Qualifikationen, die (einschlägigen) beruflichen Erfahrungen sowie persönliche, soziale und Fachkompetenzen. Bei der Besetzung der Leitung des Pressereferates tritt das Erfordernis eines besonderen Vertrauensverhältnisses zur Bundesministerin hinzu. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Personaleinzelentscheidungen im Hinblick auf den Personaldatenschutz keine weiteren Auskünfte erteilen. Frage 39 Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Wie haben sich die Kosten aufseiten der gastronomischen Unternehmen für Personal, Energie, Lebensmitteleinsatz und Mieten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2025 konkret entwickelt (bitte die jeweilige Kostenentwicklung für gastronomische Unternehmen in Prozent angeben), und hat die Bundesregierung erste Kenntnisse darüber, wie die gastronomischen Betriebe die Steuerersparnis aufgrund der seit dem 1. Januar 2026 gesenkten Umsatzsteuer für Speisen auf 7 Prozent verwendet haben (bitte konkret benennen), nachdem eine aktuelle Studie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) keine Hinweise darauf liefert, dass die Steuersenkung in nennenswertem Umfang an die Menschen weitergegeben wurde (vergleiche www.ngg.net/fileadmin_new/1_Presse/ Hintergrundpapier_PK_Gastgewerbe.pdf, Seite 1)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Zur Frage der Kostenentwicklung in gastronomischen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Informationen aus amtlichen Quellen vor. In der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich liegen noch keine Daten für das Berichtsjahr 2025 vor. Die Erhebung des Berichtsjahres 2025 beginnt im Oktober 2026. Der Bundesregierung liegen keine allgemeingültigen Erkenntnisse über das Ausmaß der Weitergabe der Umsatzsteuersatzsenkung in der Speisegastronomie zum 1. Januar 2026 an die Verbraucherinnen und Verbraucher vor. Die Umsatzsteuer ist nur einer von vielen Bestandteilen der Preisbildung. Empirische Studien liegen zu den Preiseffekten der temporären Reduzierung der Umsatzsteuersätze im Zuge der Coronapandemie (von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent, gültig vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020) vor. Bei dieser Maßnahme ist auf Basis dieser Studien insgesamt von einer teilweisen Weitergabe der Steuersatzsenkungen auszugehen. Auch internationale Vergleichsstudien über längere Zeiträume deuten darauf hin, dass Umsatzsteuersatzsenkungen im Regelfall teilweise an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Frage 40
FR Frage der Abgeordneten Nicole Höchst AfD rede Im Protokoll ↗
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Personen aus den Hauptasylherkunftsländern , die seit 2015 an einer deutschen Hochschule ein Studium aufgenommen haben und dieses erfolgreich mit einem akademischen Grad beendet haben ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Die erhobenen Daten ermöglichen keine Beantwortung der Frage nach der Zahl und dem Anteil der Personen, die …
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Personen aus den Hauptasylherkunftsländern (unter anderem Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea), die seit 2015 an einer deutschen Hochschule ein Studium aufgenommen haben und dieses erfolgreich mit einem akademischen Grad (Bachelor, Master, Staatsexamen, Promotion) beendet haben (bitte die absolute Zahl sowie die relative Abschlussquote im Verhältnis zu den Studienanfängern und zum Anteil an der Gesamtbevölkerung dieser Gruppe angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Die erhobenen Daten ermöglichen keine Beantwortung der Frage nach der Zahl und dem Anteil der Personen, die ein seit 2015 an einer Hochschule in Deutschland begonnenes Studium mit einem akademischen Grad beendet haben. Zwar bildet die öffentlich verfügbare Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes sowohl die Zahl der Studenten und der Studienanfänger an den Hochschulen in Deutschland als auch die Zahl der Absolventen eines Hochschulstudiums in Deutschland nach einzelnen Staatsangehörigkeiten ab, Abschlussquoten lassen sich mit diesen jahresbezogenen Aggregatdaten jedoch nicht berechnen. Frage 41
FR Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft AfD rede Im Protokoll ↗
Wie viele Professuren, Lehrstühle und institutionell vom Bund geförderte Forschungsgruppen bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2026 jeweils in den Bereichen Reaktorphysik, Kerntechnik, Radiochemie, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und nukleare Entsorgung, und welche konkreten Maßnahmen plant sie gegen einen weiteren Verlust dieser Fachkompetenzen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Beantwortung nach der Anzahl von Lehrstühlen, Professuren …
Wie viele Professuren, Lehrstühle und institutionell vom Bund geförderte Forschungsgruppen bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2026 jeweils in den Bereichen Reaktorphysik, Kerntechnik, Radiochemie, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und nukleare Entsorgung, und welche konkreten Maßnahmen plant sie gegen einen weiteren Verlust dieser Fachkompetenzen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Beantwortung nach der Anzahl von Lehrstühlen, Professuren und institutionell geförderten Forschergruppen ist nicht möglich, da hierzu keine übergreifende Statistik vorliegt, zumal die Einrichtung und inhaltliche Ausrichtung von Lehrstühlen an Hochschulen in Verantwortung der Länder liegen. Eine statistische Erfassung der Daten bzw. ein Vergleich zwischen den Jahren 2015 und 2026 ist auf der derzeit vorliegenden Datenbasis nicht möglich: Einige damalige Lehrstühle bestehen fort; andere wurden umbenannt bzw. auch teilweise anders ausgerichtet. Darüber hinaus wurden fachliche Inhalte in andere Lehrstühle integriert, ohne namentliche Nennung. Im medizinischen Bereich kamen hingegen Arbeiten zu nuklearen Ansätzen hinzu. Folgende Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung unternommen, um einem Verlust an Fachkompetenz in den genannten Bereichen entgegenzuwirken: Institutionell fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in der Programmorientierten Förderung der HelmholtzGemeinschaft Deutscher Forschungszentren das Programm NUSAFE („Nukleare Entsorgung, Sicherheit und Strahlenforschung“) mit rund 48 Millionen Euro pro Jahr. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das BMFTR setzen gemeinsam das Konzept der Bundesregierung zur Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung für die nukleare Sicherheit des Jahres 2020 um. Die Projektförderung des BMFTR zur nuklearen Sicherheits- und Strahlenforschung sowie zur rückbaubegleitenden Forschung umfasst insgesamt rund 22 Millionen Euro pro Jahr. Die Projektförderung des BMUKN zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen umfasst rund 36 Millionen Euro pro Jahr und soll ab dem Jahr 2027 auch Strahlenschutz enthalten. Es gibt einen regelmäßigen Austausch mit Fachvertretungen bzw. Interessengruppen (Kompetenzverbund Kerntechnik, Kompetenzverbund Strahlenforschung, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung), deren Anregungen in der Programmausrichtung berücksichtigt werden. Das BMUKN hat die beiden Qualifizierungsverbünde Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz gegründet. Sowohl BMUKN als auch BMFTR fördern im Rahmen der Projektförderung Nachwuchsgruppen. Frage 42
FR Frage des Abgeordneten Ulrich von Zons AfD rede Im Protokoll ↗
Worin besteht der konkrete gesetzgeberische Mehrwert einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Verfassungstreue von Schöffen, wenn nach Auffassung der Bundesregierung die ganz überwiegende Mehrheit der Schöffen „mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes“ steht und verfassungsfeindliches Verhalten lediglich in absoluten Ausnahmefällen festgestellt wurde, und welche praktischen Defizite des geltenden Rechts sollen hierdurch behoben werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: …
Worin besteht der konkrete gesetzgeberische Mehrwert einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Verfassungstreue von Schöffen, wenn nach Auffassung der Bundesregierung die ganz überwiegende Mehrheit der Schöffen „mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes“ steht und verfassungsfeindliches Verhalten lediglich in absoluten Ausnahmefällen festgestellt wurde, und welche praktischen Defizite des geltenden Rechts sollen hierdurch behoben werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Eine explizite gesetzliche Verankerung macht die Pflicht zur Verfassungstreue besser sichtbar und hebt deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervor. Wir planen eine Regelung, die die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kodifiziert sowie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schafft. Denn schon bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahl durch den Schöffenwahlausschuss ist die Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber zu beachten. Die Regelung soll sich nicht nur auf Schöffinnen und Schöffen, sondern auf alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beziehen. Aus diesem Grund soll sie ihren Standort auch im Deutschen Richtergesetz haben, wo eine Verfassungstreuepflicht für die Berufsrichterinnen und -richter bereits ausdrücklich geregelt ist. Zudem soll verdeutlicht werden, dass die Verfassungstreue nicht nur für den Zeitpunkt der Berufung ins richterliche Ehrenamt gilt, sondern während der gesamten Amtszeit. Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, darf kein Recht sprechen und ist deshalb abzuberufen. Frage 43
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Handhabe gegen koordinierte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, insbesondere im Hinblick auf die §§ 202a fortfolgende, 129 des Strafgesetzbuches , und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Erweiterung der Strafnormen, um staatlich gesteuerte oder hybride Angriffe besser erfassen zu können? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob …
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Handhabe gegen koordinierte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, insbesondere im Hinblick auf die §§ 202a fortfolgende, 129 des Strafgesetzbuches (StGB), und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Erweiterung der Strafnormen, um staatlich gesteuerte oder hybride Angriffe besser erfassen zu können? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob das geltende Strafrecht angesichts aktueller Entwicklungen angepasst werden muss, und setzt sich hiermit insbesondere auch im Rahmen des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gesetzgebungsvorhabens zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Computerstrafrecht auseinander. Grundsätzlich erfasst das Strafgesetzbuch strafwürdiges Verhalten der in der Fragestellung genannten Art, auch über die Ihrerseits angesprochenen Straftatbestände hinaus. Frage 44
FR Frage des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur praktischen Wirksamkeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nach den §§ 73 fortfolgende StGB vor, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität, und sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anpassungsbedarf, um die Rückführung illegaler Gewinne zu verbessern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Dank der umfassenden Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung von 2017 haben Strafverfolgungsbehörden und Justiz …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur praktischen Wirksamkeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nach den §§ 73 fortfolgende StGB vor, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität, und sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anpassungsbedarf, um die Rückführung illegaler Gewinne zu verbessern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Dank der umfassenden Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung von 2017 haben Strafverfolgungsbehörden und Justiz in den letzten Jahren beachtliche Erfolge im Kampf gegen die schwere und Organisierte Kriminalität verbuchen können. Auch die Opferentschädigung ist deutlich effektiver geworden. Durch Einführung des All-Crimes-Ansatzes im Rahmen des Geldwäschetatbestandes im Jahr 2021 wurde außerdem das Instrument der sogenannten selbständigen erweiterten Einziehung (§ 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches – StGB) signifikant erweitert. Mit der Zeit hat es sich als unverzichtbares Instrument bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft erwiesen. Mit der Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben zur Vermögensabschöpfung schaffen wir zur Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität neue Strukturen, um so die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Vermögensabschöpfung weiter zu stärken. Zugleich wollen wir bestehende Abläufe noch effizienter gestalten. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch und die vorläufige Sicherung und Einziehung sollen weiter beschleunigt werden. Außerdem wollen wir noch vor Ende des Jahres einen Entwurf zur Stärkung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vorlegen und da handeln, wo es noch Optimierungspotenzial gibt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir dazu insbesondere Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung aufgreifen. Damit wollen wir unseren Staat im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität noch besser aufstellen. Denn eines ist klar: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen! Frage 45
FR Frage des Abgeordneten Sascha Lensing AfD rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden nach dem Tod des französischen Modelscouts Daniel Siad, gegen den in Frankreich wegen des Verdachts des Menschenhandels ermittelt wurde und der nach öffentlich bekannten Recherchen Verbindungen zur seit 2015 vermissten Deutschen Michele unterhielt, französischen Behörden Rechtshilfe- oder Informationsersuchen übermittelt haben oder dies beabsichtigen, um mögliche Beweismittel mit Deutschlandbezug …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden nach dem Tod des französischen Modelscouts Daniel Siad, gegen den in Frankreich wegen des Verdachts des Menschenhandels ermittelt wurde und der nach öffentlich bekannten Recherchen Verbindungen zur seit 2015 vermissten Deutschen Michele unterhielt, französischen Behörden Rechtshilfe- oder Informationsersuchen übermittelt haben oder dies beabsichtigen, um mögliche Beweismittel mit Deutschlandbezug zu sichern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Frage 46
FR Frage des Abgeordneten Sebastian Maack AfD rede Im Protokoll ↗
Aus welchen Gründen konnte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Frist zur Evaluation des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes nicht eingehalten werden, und für wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen ? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Evaluation nach Artikel 12 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften …
Aus welchen Gründen konnte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Frist zur Evaluation des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes nicht eingehalten werden, und für wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen (vergleiche Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, Zeilen 3320 bis 3321; Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 21/8047)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Evaluation nach Artikel 12 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften ist innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis November 2029, durchzuführen. Hierfür sind zwei Aufträge für wissenschaftliche Forschungsleistungen vergeben worden. Wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, werden sie fachlich ausgewertet und in die umfassende, evidenzbasierte Evaluation der Bundesregierung einfließen. Diese wird nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden. Frage 47
FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Welche im Landkreis Ostholstein ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wie hoch sind die Förderungen jeweils? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation …
Welche im Landkreis Ostholstein ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wie hoch sind die Förderungen jeweils? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist. Frage 48
FR Frage der Abgeordneten Kerstin Przygodda AfD rede Im Protokoll ↗
Welche im Landkreis Segeberg ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wie hoch sind die Förderungen jeweils? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation …
Welche im Landkreis Segeberg ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wie hoch sind die Förderungen jeweils? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist. Frage 49
FR Frage des Abgeordneten Jan Krampe Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Vereinbarungen gibt es zwischen den Jobcentern und Arbeitsämtern, Bundesbehörden, der Bundeswehr und den sogenannten Blaulichtbehörden im Hinblick darauf, ihre Personalwerbung zu unterstützen, und wie viele Personen wurden – aufgeschlüsselt nach den genannten Arbeitgebern – seit 2020 in die entsprechenden Ausschreibungen vermittelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit besteht seit …
Welche Vereinbarungen gibt es zwischen den Jobcentern und Arbeitsämtern, Bundesbehörden, der Bundeswehr und den sogenannten Blaulichtbehörden im Hinblick darauf, ihre Personalwerbung zu unterstützen, und wie viele Personen wurden – aufgeschlüsselt nach den genannten Arbeitgebern – seit 2020 in die entsprechenden Ausschreibungen vermittelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit besteht seit dem 6. November 2024 eine Grundsatzvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Personalgewinnung. Im Rahmen dieser Kooperation informiert die Bundesagentur für Arbeit interessierte Personen neutral über zivile und militärische Berufsmöglichkeiten bei der Bundeswehr. Auf deren Wunsch hin wird über ein Onlineformular der Kontakt zur Karriereberatung der Bundeswehr hergestellt; die Entscheidung hierfür ist freiwillig. Die weitere Beratung und das Auswahlverfahren liegen bei der Bundeswehr. Zu beachten ist, dass die Bundesagentur für Arbeit im Sinne von Markttransparenz in der Beratung auf diese Beschäftigungsoptionen nur hinweist; die Entscheidung, ob solche Angebote aufgegriffen werden, liegt allein bei der jeweiligen interessierten Person. Sonstige gesonderte Vereinbarungen für eine Unterstützung von Bundesbehörden und sogenannten Blaulichtbehörden bestehen nach Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Frage 50 Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für die geplante Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus dem Ergebnis der aktuellen NGG-Befragung unter mehr als 2 000 Beschäftigten in der Hotellerie und Gastronomie, wonach sich 96 Prozent der Befragten eine Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit wünschen (vergleiche www.ngg.net/ f i l eadmin_new/1_Presse /Hin te rg rundpap ie r_PK_ Gastgewerbe.pdf, Seite 2) und die demzufolge eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ablehnen, und, wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan will die Bundesregierung die wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen – auch im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem soll die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung unbürokratisch geregelt werden. Dabei sollen die hohen Standards im Arbeitsschutz gewahrt bleiben, und kein Beschäftigter soll gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Hierauf wird bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages zu achten sein. Die konkrete Umsetzung ist aktuell noch Gegenstand regierungsinterner Absprachen. Ein Zeitplan liegt nicht vor. Frage 51 Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welchen Prämissen wurden die bisherigen Generalsanierungen der Bahnstrecken evaluiert, und welche Prämissen wurden jeweils nach Ansicht der Bundesregierung erreicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die Evaluation der Korridorsanierungen fokussiert sich auf folgende Schwerpunkte: Korridorreihung, Konflikte mit anderen Investitionsvorhaben des Bundes und Kostensteigerungen, Störgeschehen, Baudurchführung bzw. Ausrüstungsverpflichtung, Baufreiheit und Bauvolumen, Integration Konstruktiver Ingenieurbau, Sperrkonzept, Güterverkehr und Fernverkehr, Schienenersatzverkehr sowie Kommunikation. Ausgehend von den Erkenntnissen aus den bisherigen Korridorsanierungen wird der Umgang mit zukünftigen Projekten angepasst. Frage 52
FR Frage des Abgeordneten Maximilian Kneller AfD rede Im Protokoll ↗
Welche konkreten planerischen und baulichen Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch im Jahr 2026 in Verbindung mit der Umsetzung des Deutschlandtaktes geplant? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Alle Bedarfsplanmaßnahmen der Schieneninfrastruktur dienen der Umsetzung des Deutschlandtaktes. Es wird auf die Vielzahl der laufenden Vorhaben verwiesen, die in der Anlage Verkehrswegeinvestitionsbericht als Anlage zum Einzelplan 12 ausgewiesen werden. Frage …
Welche konkreten planerischen und baulichen Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch im Jahr 2026 in Verbindung mit der Umsetzung des Deutschlandtaktes geplant? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Alle Bedarfsplanmaßnahmen der Schieneninfrastruktur dienen der Umsetzung des Deutschlandtaktes. Es wird auf die Vielzahl der laufenden Vorhaben verwiesen, die in der Anlage Verkehrswegeinvestitionsbericht (VWIB) als Anlage zum Einzelplan 12 ausgewiesen werden. Frage 53 Frage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine Position bezüglich der Zulassung von Vorrichtungen zur Erzeugung künstlicher Fahrzeuggeräusche ohne Sicherheitsbezug bei E-Autos erarbeitet, und, wenn ja, wie lautet diese, und setzt sie sich auf internationaler Ebene dagegen ein, dass Hersteller Elektroautos mit Exterior Sound Enhancement Systems (ESES) ausstatten dürfen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Für reine Elektrofahrzeuge regeln die europäischen Typgenehmigungsvorschriften derzeit lediglich das Vorbeifahrgeräusch bei 50 km/h sowie das dem Fußgängerschutz dienende Warnsystem AVAS, das bis 20 km/h aktiv ist. Darüber hinausgehende künstliche Fahrgeräusche (ESES) sind bislang nicht verboten. Im Zuge einer Kompromissfindung setzte sich Deutschland daher erfolgreich bei der UNECE dafür ein, dass Elektrofahrzeuge mit ESES künftig zumindest deutlich unter den zulässigen Geräuschwerten von Verbrennerfahrzeugen bleiben müssen. Zudem sollen die Systeme freiwillig, abschaltbar und beim Starten des Motors deaktiviert sein. Frage 54 Frage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kilometer Fahrstreifen von Bundesautobahnen wurden seit 2016 pro Jahr saniert (bitte zwischen Sanierung der Deckschicht und Sanierung der fahrbahngebundenen Schichten unterscheiden und Länge der Deckschichtsanierungen nur angeben, wenn diese unabhängig von der Sanierung fahrbahngebundener Schichten erfolgte)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) liegen für den abgefragten Zeitraum keine vollständigen Angaben zu den jährlich sanierten Fahrstreifenkilometern auf Bundesautobahnen vor. Wie bereits in der Antwort auf eine vorhergehende Anfrage der Abgeordneten Michaelsen dargestellt, können Angaben zu Erhaltungsmaßnahmen an Bundesautobahnen je Richtungsfahrbahn der „Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs“ des Bundes, die auf der Internetseite des BMV veröffentlicht ist, entnommen werden. Diese Statistik unterscheidet nicht nach Fahrstreifenkilometern. Eine Datengrundlage für fahrstreifenbezogene Auswertungen wird durch das BMV derzeit entwickelt. Frage 55 Frage des Abgeordneten Johannes Wagner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass seit Januar 2026 neue Grenzwerte für Ewigkeitschemikalien im Trinkwasser gelten, die laut einer bundesweiten Untersuchung in mehreren deutschen Regionen überschritten werden (www.bund.net/themen/ aktuelles/detail-aktuelles/news/pfas-im-trinkwasserbundfindet-ewigkeits-chemikalien-in-leitungs-und-mineralwasser), um den Eintrag dieser Stoffe aus der Landwirtschaft in das Trinkwasser zu stoppen, und wie stellt sie sicher, dass Industrieinteressen dabei nicht den Vorrang vor dem Gesundheitsschutz haben, nachdem die Lobbyausgaben der PFAS- Industrie (PFAS: per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zuletzt um 34 Prozent gestiegen sind (www.bund.net/themen/ aktuelles/detail-aktuelles/news/bund-politik-musseinflussder- indust r ie-auf-prozess-zur-beschraenkungderewigkeitschemikalien-pfas-unterbinden)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn: Der Schutz unserer Trinkwasserressourcen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb setzen wir insbesondere auf Maßnahmen an der Quelle. Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) gelangen über viele Quellen in unsere Trinkwasserressourcen. Sie können bei der Herstellung von PFAS-haltigen Produkten in die Umwelt freigesetzt werden. Auch beim Gebrauch oder bei der Entsorgung dieser Produkte werden PFAS freigesetzt. Wie hoch der Anteil der Landwirtschaft am gesamten Eintrag von PFAS in die Umwelt ist, ist derzeit nicht geklärt. Dieses Jahr hat die Europäische Kommission die EU- Wassergesetze überarbeitet. Auf dieser Grundlage überwachen die Länder künftig flächendeckend 25 PFAS- Verbindungen in Oberflächengewässern. Im Grundwasser überwachen sie flächendeckend separat jene Gruppe von 20 PFAS-Verbindungen, deren Grenzwert entsprechend der EU-Trinkwasserrichtlinie seit Januar 2026 auch im Trinkwasser einzuhalten ist. Zudem wird im Grundwasser eine Gruppe von vier besonders problematischen PFAS überwacht. Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe dürfen keine unzulässigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Der Genehmigungsprozess für Wirkstoffe auf EU-Ebene bewertet diese Auswirkungen umfassend. In der nationalen Pflanzenschutzmittelzulassung wird für jede konkrete Anwendung eines Pflanzenschutzmittels separat betrachtet, ob die erwarteten Stoffeinträge in das Grundwasser zulässig sind oder nicht. Dabei spielen unter anderem Aufwandmenge und -häufigkeit sowie der Zeitpunkt der Anwendung und die behandelte Kultur eine Rolle. Gegebenenfalls können Anwendungsbeschränkungen, etwa geringere Mengen oder bestimmte Anwendungszeitpunkte, ausreichen, um die Einträge zu begrenzen. Erst wenn dies nicht möglich ist, kann eine Anwendung nicht zugelassen werden. Nach der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung können die Behörden vor Ort gezielte Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers festlegen. Diese Maßnahmen begrenzen lokal Emissionen von Stoffen und verhindern eine Verschlechterung der Wasserqualität dort, wo Trinkwasser entnommen wird. Der Gesundheitsschutz wird grundsätzlich durch die Beteiligung von Fachbehörden und der Trinkwasserkommission sichergestellt. Die Trinkwasserkommission berät über aktuelle Fragen und Probleme der Trinkwasserhygiene und gibt hierzu Empfehlungen heraus, die insbesondere dem vorbeugenden Gesundheitsschutz verpflichtet sind. Frage 56
FR Frage des Abgeordneten Jan Krampe Linke rede Im Protokoll ↗
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der deutschlandweiten Grundwasserstände in den letzten fünf Jahren vor, und welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer hinreichenden Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sind mit Blick auf die Zunahme von Dürreperioden in Vorbereitung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn: Daten zu Grundwasserständen werden durch die Fachbehörden der Länder im Rahmen ihrer Vollzugszuständigkeit erhoben. Durch Schnittstellen …
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der deutschlandweiten Grundwasserstände in den letzten fünf Jahren vor, und welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer hinreichenden Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sind mit Blick auf die Zunahme von Dürreperioden in Vorbereitung? Antwort der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn: Daten zu Grundwasserständen werden durch die Fachbehörden der Länder im Rahmen ihrer Vollzugszuständigkeit erhoben. Durch Schnittstellen und Zugänge zu den Datenportalen der Länder können die Daten zunehmend bundesweit zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage sind zuletzt Fachanwendungen und Portale des Bundes entstanden. Dazu gehören GRUVO und NIWIS, die jeweils Daten zu Grundwasserständen in Deutschland bereitstellen. Langjährige Messreihen ermöglichen dabei eine Bewertung der Entwicklung der Grundwasserstände. Der Wasserhaushalt in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. In vielen Regionen liegt die Grundwasserneubildung unter dem langjährigen Mittel. Besonders trocken waren die Jahre 2018 bis 2020. In dieser Zeit sanken die Grundwasserstände und die Quellschüttungen regional auf außergewöhnlich niedrige Werte. Das niederschlagsreiche Winterhalbjahr 2023/24 führte zu einer Erholung der oberflächennahen Grundwasserleiter. Diese Erholung war jedoch nicht von Dauer. In den Jahren 2025 und insbesondere 2026 waren die Niederschläge erneut deutlich geringer als langjährige Referenzwerte. Damit blieb auch die Grundwasserneubildung in vielen Regionen unterdurchschnittlich. Anfang September 2026 wiesen die verfügbaren Daten regional niedrige bis sehr niedrige Grundwasserstände aus. Die Gewährleistung einer hinreichenden Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser ist Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer und Kommunen. Notwendige Maßnahmen müssen immer auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein und können sich von Ort zu Ort stark unterscheiden. Bundesseitig gibt die bereits im Jahr 2023 verabschiedete Nationale Wasserstrategie einen Orientierungsrahmen. In Kürze werden beispielsweise von Bund und Ländern gemeinsam entwickelte „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“ in der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Wasser verabschiedet. Diese Leitlinien sollen allen wasserwirtschaftlichen Akteuren Planungssicherheit geben und dazu beitragen, die öffentliche Wasserversorgung zu garantieren. Weitere Maßnahmen der Wasserstrategie dienen der Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts, um die Auswirkungen von Trockenheit und Dürre besser abpuffern zu können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. September 2026 11784