Gesetz zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes und zur Änderung weiterer Gesetze

Tagesordnungspunkt 9a · 21/96 · 24. September 2026

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JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Tagesordnungspunkt 8a. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel: „Sofortige Senkung der Energiekosten – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/5650, den Antrag der Fraktion der AfD auf …
Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Tagesordnungspunkt 8a. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel: „Sofortige Senkung der Energiekosten – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/5650, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Ich frage, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Tagesordnungspunkt 8b. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/8115 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Und nun rufe ich auf die Tagesordnungspunkte 9a bis 9c: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung Drucksache 21/7570 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Brand (Fulda), Dr. Lars Castellucci, Ates Gürpinar und weiterer Abgeordneter Freiwilligkeit der Organspende sichern – Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben Drucksache 21/8050 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung Drucksache 21/2738 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Für die Aussprache wurde eine Dauer von 60 Minuten beschlossen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass es keine Kurzinterventionen und keine Zwischenfragen geben soll. Alle Abgeordneten, deren Redewünsche nicht berücksichtigt werden können, haben die Möglichkeit, ihre Redebeiträge zu Protokoll zu geben.1Anlage 2 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Sabine Dittmar. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
SA Sabine Dittmar SPD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie warten auf ein Organ. Sie warten nicht auf einen Termin, nicht auf eine Untersuchung, Sie warten auf einen Anruf, einen Anruf, der Ihnen die Chance gibt, weiterzuleben, und Sie wissen nicht, ob dieser Anruf rechtzeitig kommt. Genau das ist heute trotz vielfältiger Maßnahmen und Initiativen in der Vergangenheit Realität …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie warten auf ein Organ. Sie warten nicht auf einen Termin, nicht auf eine Untersuchung, Sie warten auf einen Anruf, einen Anruf, der Ihnen die Chance gibt, weiterzuleben, und Sie wissen nicht, ob dieser Anruf rechtzeitig kommt. Genau das ist heute trotz vielfältiger Maßnahmen und Initiativen in der Vergangenheit Realität für Tausende Menschen auf den Wartelisten und an der Dialyse. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, die Hoffnung auf mehr Zeit. Genau deshalb führen wir heute diese Debatte. Und genau deshalb fordert meine Gruppe die Widerspruchsregelung und damit eine Rechtsgrundlage, die in den meisten Ländern Europas und in den sieben Ländern des Eurotransplant-Verbundes, aus dem auch wir Organe erhalten, gilt. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Kolleginnen und Kollegen, ich will einen Einwand, den wir immer wieder hören, ausdrücklich aufgreifen: Schweigen ist keine Zustimmung. Das stimmt; aber Schweigen ist auch keine Ablehnung. Schweigen heißt zunächst einmal: Ich habe mich nicht entschieden. Ich habe mich vielleicht nicht mit der Frage beschäftigt oder meine Entscheidung nicht festgehalten. – Aber diese Nichtentscheidung bleibt nicht folgenlos; denn wenn ich mich zu Lebzeiten nicht entscheide, schwindet die Last der Entscheidung nicht. Sie wird im entscheidenden Moment auf andere übertragen: auf meine Angehörigen. Diese müssen dann in einer Situation von Trauer, Schock und Überforderung herausfinden, was ich gewollt hätte. So ist es im Transplantationsgesetz geregelt. Auch bei der Widerspruchsregelung bleiben die Angehörigen eng eingebunden. Aber wir bürden ihnen nicht länger eine Entscheidung auf, die jeder Mensch zu Lebzeiten selbst treffen kann. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Alexis L. Giersch (AfD) Deswegen geht es für mich auch um Verantwortung: Ist es einem erwachsenen, einwilligungsfähigen Menschen zuzumuten, sich selbst mit der Frage auseinanderzusetzen, statt sie im Ernstfall seinen Angehörigen zu hinterlassen? Und ich sage: Ja; denn Organspende kann jede und jeden von uns betreffen. Jeder von uns kann morgen auf ein Spenderorgan angewiesen sein. Deshalb ist es zumutbar, sich zumindest einmal im Leben mit der Frage auseinanderzusetzen: Möchte ich nach meinem Tod Organe spenden, oder möchte ich das nicht? Und beides ist zu respektieren. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Denn genau hier liegt der Kern unseres Gesetzentwurfes: Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende. Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Wir verändern die Ausgangslage, und das ist angesichts der hohen Zustimmungsrate zur Organspende gut begründbar. Heute müssen diejenigen aktiv werden, die Organe spenden wollen. Sie müssen ihre Zustimmung erklären. Künftig müssen diejenigen aktiv werden, die keine Organe spenden wollen. Sie müssen widersprechen. Jeder Mensch kann Nein sagen. Niemand muss dieses Nein begründen, und ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Was wir verändern, ist, wer aktiv werden muss. Nicht die Mehrheit muss handeln, sondern die Minderheit. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Meine Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist die Widerspruchsregelung nicht die einzige Antwort auf die Probleme der Organspende in Deutschland. Wir müssen weiter an den Strukturen in unseren Krankenhäusern arbeiten. Wir müssen mögliche Organspender zuverlässig erkennen. Transplantationsbeauftragte brauchen Zeit, Personal und Unterstützung. Es ist kein Entweder-oder, es ist ein Sowohl-als-auch. Das zeigt gerade das Beispiel des Uniklinikums Regensburg, das von den Kritikern unseres Gesetzentwurfes oft als Beispiel für gute Strukturen und Spendererkennung genannt wird. Richtig: In Regensburg gibt es gute Strukturen und großes Engagement. Professor Banas, der Leiter des dortigen Transplantationszentrums und ein uneingeschränkter Befürworter der Widerspruchsregelung, beschreibt aber auch immer wieder, wie auch sein Haus trotz guter Strukturen an die Grenzen stößt, wenn keine Entscheidung des Verstorbenen bekannt ist. Das ist doch der Punkt. Wir können die Abläufe in den Kliniken verbessern. Wir können mögliche Spender besser erkennen. Aber wir können organisatorisch nicht ersetzen, was vorher nicht entschieden wurde. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Ina Latendorf (Linke) Deshalb müssen wir weiter an den Strukturen arbeiten und die rechtliche Ausgangslage verbessern. Denn am Ende, Kolleginnen und Kollegen, reden wir nicht über ein abstraktes System. Wir reden über Menschen – über Menschen, die seit Monaten und Jahren auf ein Organ warten, über Menschen, die morgens aufwachen und nicht wissen, ob der Anruf, auf den sie hoffen, rechtzeitig kommt. Wir können diesen Menschen nicht versprechen, dass die Widerspruchsregelung alle Probleme löst. Das wird sie nicht. Aber wir können aufhören, immer nur an denselben Stellschrauben zu drehen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass eine mögliche Spende nicht daran scheitert, dass zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wurde. Diese Verantwortung, Kolleginnen und Kollegen, sollten wir übernehmen – für die Menschen, die hier warten, und für die Familien, die mit ihnen hoffen. Danke für die Aufmerksamkeit. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Alexis L. Giersch (AfD)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Martin Sichert. Beifall: AfD
MA Martin Sichert AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Übermorgen wird Max Siegel 35 Jahre alt. Gaby Siegel, seine Mutter, wird elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt. Ihr Körper hält knapp drei Monate alle Funktionen aufrecht, die es für das Überleben und das Wachstum des Babys braucht. Immer wenn ihr Puls und Blutdruck steigen, summt eine Musiktherapeutin und legt eine Hand …
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Übermorgen wird Max Siegel 35 Jahre alt. Gaby Siegel, seine Mutter, wird elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt. Ihr Körper hält knapp drei Monate alle Funktionen aufrecht, die es für das Überleben und das Wachstum des Babys braucht. Immer wenn ihr Puls und Blutdruck steigen, summt eine Musiktherapeutin und legt eine Hand auf ihre Brust, und sie beruhigt sich wieder. Niemand kann erklären, warum. Schließlich bekommt sie Wehen, und wenige Stunden später kommt Max, ihr Junge, zur Welt. Karl-Eugen Siegel, der Vater, streichelt während der Geburt den Kopf seiner Frau. Als das Kind den ersten Schrei von sich gibt, beugt er sich zu ihr hinunter, küsst sie liebevoll und fragt: „Hast du es gehört, Gaby? Das ist unser Kind!“ Zwei Tage nach der Geburt bekommt die Mutter Herzrhythmusstörungen, und der Vater entscheidet sich, sie nicht mehr reanimieren zu lassen. Hirntod, ein voll funktionsfähiger Körper, elf Wochen später unter Wehen ein Kind geboren. Gaby Siegel ist kein Einzelfall. Seither gab es über 30 Hirntote, bei denen der Körper die Schwangerschaft aufrechterhielt. Sind diese Menschen tot, obwohl sie neues Leben schaffen können? Es sind jedenfalls Menschen, denen man künftig, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben, die Organe entnehmen möchte. Niemand von uns weiß, was in diesen Menschen vorgeht. Niemand weiß, was mit der Seele beim Hirntod passiert oder was der Mensch mitbekommt. Wir wissen nur: Sie können nicht reagieren. Wir sind ein freiheitliches Land. Wenn jemand aktiv sagt, er möchte, dass seine Organe bei Feststellung des Hirntods entnommen werden, dann ist das in Ordnung. Aber man muss darüber aufklären, was das bedeutet. Dazu die „Süddeutsche Zeitung“ – Zitat –: „[…] bei einem Kleinkind […] entnahmen Mediziner Organe für die Transplantation, ohne dass der Hirntod richtig diagnostiziert worden war. In acht weiteren Fällen aus den vergangenen drei Jahren, die der SZ vorliegen, haben Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Fehler gerade noch rechtzeitig vor der Organentnahme entdeckt. Die DSO-Mitarbeiter […] trauten sich […] häufig gar nicht, die Mediziner auf ihre Unkenntnis hinzuweisen: ‚Viele Kollegen verkneifen sich eine Korrektur. Sie nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein‘, sagt ein Insider der SZ.“ Zitat Ende. Organe können nur von lebenden Körpern transplantiert werden. Es kann Fehldiagnosen geben. Wer der Organspende zustimmt, bei dem wird die symptomlindernde palliative Behandlung durch eine organprotektive Intensivtherapie ersetzt. Der Mensch wird zum Objekt mit dem Ziel, eine optimale Organfunktion für die Entnahme sicherzustellen. Diese Objektifizierung steht einem würdevollen Ableben entgegen. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Artikel 1, die Würde des Menschen, umfasst auch würdevolles Sterben. Mit der Widerspruchslösung erklärt der Staat erst mal jeden zum Organspender. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, zwei zentralen Aspekten der freiheitlichen Grundordnung. Wenn Menschen sich aus freiem Willen selbst zum Organspender bei festgestelltem Hirntod erklären, ist das zu respektieren. Menschen dürfen sich selbst die körperliche Unversehrtheit und die Würde nehmen. Der Staat darf es nicht und folglich auch nicht einfach jeden zum Organspender erklären. Die Widerspruchslösung ist schlicht grundgesetzwidrig. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Spenden sind immer freiwillig. Mit der Widerspruchslösung würde aus der Organspende eine Organabgabe. Die Widerspruchslösung ist der Anfang einer geplanten massiven Ausweitung der Organentnahmen. Letzte Legislaturperiode forderte die FDP, Organspenden bereits beim Herztod durchzuführen. Diese Partei ist zu Recht in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Denn das würde bedeuten, Menschen mit funktionierenden Hirnströmen auszunehmen. Reanimation wird dann möglicherweise vorzeitig beendet, um den Körper auf die Organentnahme vorzubereiten. Das ist unverantwortlich. Gerade fordern das wieder einzelne Mediziner und Verbände. Da kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Menschen sind keine Organlager für andere Menschen. Jeder Mensch ist ein Individuum mit Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit. Die Zukunft der Medizin liegt in Organen, die aus Gewebe im Labor gezüchtet werden. Das führt nicht nur zu genug Organen, sondern beendet auch die Abstoßungsreaktionen im Körper. Denn zur Wahrheit bei der Organspende gehört auch, dass Organempfänger lebenslang von heftigen Medikamenten abhängig sind; das fremde Organ ist ein Fremdkörper, den das Immunsystem ohne Medikamente angreifen und abstoßen würde. Wir sollten die Forschung von Organen aus dem Labor massiv fördern. Denn die Frage ist nicht, ob das kommen wird, sondern, wann. Die Geschichte der Familie Siegel hat mich sehr mitgenommen. Stellen Sie sich vor, es hätte damals eine Widerspruchslösung gegeben und Gaby Siegel hätte nicht widersprochen, weil sie keine Lust gehabt hätte oder als junge Frau nicht daran gedacht hätte, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Dann hätte man ihr gleich nach der Geburt sämtliche Organe entnommen, ohne vernünftige Verabschiedung durch ihren geliebten Karl-Eugen, eine wirklich grausame Vorstellung. Daher hoffe ich, dass die Widerspruchslösung in Deutschland niemals kommen wird. Beifall: AfD (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Sven Lehmann. Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Michael Brand Beifall: Union (einzelne Abg.)
SV Sven Lehmann Grüne rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieser Bundestag hat in der Vergangenheit einige schwierige ethische Debatten geführt: von der Jungenbeschneidung über die Sterbehilfe bis hin zur Organspende. Diese Debatten waren immer dann am besten, wenn sie mit Respekt vor der jeweils anderen Position geführt wurden. Respekt bedeutet für mich auch, der anderen Position erst mal Gutes zu unterstellen, nämlich, die …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieser Bundestag hat in der Vergangenheit einige schwierige ethische Debatten geführt: von der Jungenbeschneidung über die Sterbehilfe bis hin zur Organspende. Diese Debatten waren immer dann am besten, wenn sie mit Respekt vor der jeweils anderen Position geführt wurden. Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Respekt bedeutet für mich auch, der anderen Position erst mal Gutes zu unterstellen, nämlich, die Gesundheit und das Leben von Menschen retten zu wollen. Das eint uns, und genau so sollten wir auch diese Debatte führen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Viele von uns haben persönliche Erfahrungen mit dem Thema Organspende, auch ich. Bei meiner Mutter wurde im Alter von noch nicht einmal 60 Jahren eine schwere Lebererkrankung diagnostiziert. Es folgte ein nervenaufreibendes Verfahren bei einer Transplantationsambulanz. Sie hätte sogar die Chance auf eine neue Leber gehabt, wenn ihr am Ende ihrer Erkrankung nicht der Wille gefehlt hätte, weiterzukämpfen. Meine Mutter hat ihre Erkrankung nicht überlebt. Dennoch bin ich heute dieser einen Person sehr dankbar, die sich bereit erklärt hatte, ihre Leber zu spenden. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Michael Brand Beifall: Union (einzelne Abg.) Auch ich möchte, dass nach meinem Tod mit meinen Organen vielleicht Leben gerettet werden können. Viele Menschen in Deutschland haben einen Organspendeausweis. Ich finde, dafür können wir alle sehr, sehr dankbar sein. Beifall: Grüne Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Trotzdem brauchen wir mehr Spenderinnen und Spender. Aber eine so sensible Entscheidung wie die Spende eines Organs auch nach dem eigenen Tod sollte weiterhin eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen muss. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Warum? Erstens. Oft wird ja Spanien als Beispiel für die Widerspruchslösung angeführt. Dort ist aber die Zahl der Spender erst dann nach oben gegangen, nachdem Spanien die Kliniken besser ausgestattet und systematisch die Ansprache der Menschen verbessert hat. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Michael Brand Beifall: Union (einzelne Abg.) Und nur weil wir in Deutschland da gerade nicht gut genug sind, heißt das doch nicht, dass wir nicht jeden Tag daran arbeiten sollten, besser zu werden. Das ist unsere Aufgabe. Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wenn wir jetzt stattdessen sagen: „Wir haben es bisher nicht gut genug hinbekommen, also erklären wir jetzt erstmal per Gesetz alle automatisch zu Spendern“, dann könnten wir das Vertrauen eines großen Teils der Bevölkerung verlieren. Und das wäre bei dieser wichtigen Frage total kontraproduktiv. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Denn – das ist mein zweiter Punkt – Spenden sind freiwillig. Und das ist auch keine Nebensache, sondern das ist der Kern einer Spende. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Michael Brand Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: AfD (einzelne Abg.) Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen. Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers. Entweder Menschen wollen spenden, dann sagen sie aktiv Ja, oder sie wollen es nicht, dann ist das ihre legitime Entscheidung, die auch nicht moralisch schlechter oder besser ist. Oder aber sie wissen es noch nicht oder haben sich damit noch nicht beschäftigt oder verstehen schlichtweg die Tragweite nicht. Dann darf aus Schweigen nicht automatisch Zustimmung werden. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Denn der Körper – auch der hirntote Körper – unterliegt keinem kollektiven Zugriffsrecht. Das wäre in meinen Augen zutiefst unethisch. Drittens. Ich höre in dieser Debatte oft das Argument – hier noch nicht, aber oft in der Gesellschaft –: Mit dem Tod enden Selbstbestimmung und Würde eines Menschen. – Nein, das tun sie nicht. Wir haben postmortale Persönlichkeitsrechte. Wenn es so wäre, dass ein toter Körper keine Menschenwürde mehr besäße, dann bräuchten wir auch keine Bestattungsregeln, dann bräuchten wir keine Gesetze gegen die Störung der Totenruhe und keine Ruhestätten, die religiösen Regeln folgen. Warum sollte ausgerechnet bei der Organspende die Selbstbestimmung über den eigenen Körper nach dem Tod enden? Ich finde, eine Entscheidung von einer solchen Tragweite, die wir ja stellvertretend für alle Menschen treffen würden, sollten wir Abgeordnete uns nicht anmaßen. Es sollte weiterhin eine Entscheidung bleiben, die jeder Mensch selbst aktiv für sich trifft. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Das führt mich zum letzten Punkt: Ich habe große Sorge, dass die Widerspruchsregelung das Potenzial hat, die Gesellschaft weiter zu spalten. Wir erleben seit Jahren einen Vertrauensverlust in Politik. Die Organspende kann aber nur funktionieren, wenn Menschen darauf vertrauen, dass die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre persönliche Entscheidung respektiert wird. Wir als Hohes Haus dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass wir bzw. der Staat über die Körper seiner Bürger verfügt. ↳ Sabine Dittmar (SPD): »Das macht er doch nicht!« Das wäre aus meiner Sicht ein Brandbeschleuniger für das Misstrauen zwischen Bürgern und Staat. Deswegen werbe ich hier für den Antrag der Gruppe, die sagt: Ja zu besseren Strukturen, Ja zu besserer Ansprache und Aufklärung und Ja zur aktiven Zustimmung und zum Erhalt der Freiwilligkeit bei der Organspende. Vielen Dank. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Jetzt hat das Wort für den Bundesrat: Minister Karl-Josef Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages! Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung erneut mit großer Mehrheit angenommen. Das ist auch der Grund, warum ich heute als Berichterstatter des Bundesrates hier bin. Natürlich freue ich mich darüber, …
Jetzt hat das Wort für den Bundesrat: Minister Karl-Josef Laumann. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Karl-Josef Laumann, Minister (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages! Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung erneut mit großer Mehrheit angenommen. Das ist auch der Grund, warum ich heute als Berichterstatter des Bundesrates hier bin. Natürlich freue ich mich darüber, dass es eine große Gruppe von Abgeordneten dieses Hohen Hauses gibt, die die Widerspruchslösung für richtig hält. Es gibt auch einen anderen Antrag. Aber was wir im Bundesrat eigentlich erreichen wollten, war – und das ist jetzt Realität –, dass sich der Deutsche Bundestag auch in dieser Wahlperiode mit dem Thema der Organspende befasst und die rechtlichen Grundlagen mit den Erkenntnissen, die wir heute haben, noch einmal neu bewertet. Ich finde, es war das große Anliegen der Länder, dass der Bundestag sich in dieser Wahlperiode mit diesem Thema beschäftigt. Ich glaube, dass die Zahlen Ihnen allen bekannt sind, und ich will sie, weil es zu viel Zeit kostet, jetzt gar nicht alle aufzählen. Aber wir haben im letzten Jahr ganze 985 Menschen gehabt, bei denen es am Ende zu einer Organentnahme gekommen ist. Allein in den letzten zwölf Monaten sind über 4 800 Menschen auf den Wartelisten dazugekommen. Und wahr ist auch, dass über 600 Menschen verstorben sind, weil wir kein Spendeorgan hatten. Das ist auch die Wahrheit. Deswegen komme ich als jemand, der schon ziemlich lange Gesundheitsminister in einem großen Bundesland ist, zu dem Ergebnis, dass das Problem einfach so ist: Wir haben viel zu wenig Organe. Ich gebe zu: Strukturen können immer besser werden. Es spielt auch immer eine Rolle, wie man die Sterbeverläufe, die überhaupt für eine Organtransplantation infrage kommen, identifiziert. Meine Meinung ist, dass wir in den letzten Jahren zu Recht sehr vorsichtig damit waren, das System zu verändern. Wir haben in jeder Debatte, die wir in der letzten Wahlperiode im Deutschen Bundestag zu diesem Thema hatten, wieder neue Ideen hinzugefügt, wie wir denn noch besser aufklären können, wie wir dazu kommen, dass mehr Menschen ihren Willen zur Organentnahme dokumentieren. Wenn man ehrlich ist, hat all das wenig dazu geführt, dass die Dokumentationszahlen in der Bevölkerung größer geworden sind. ↳ Sabine Dittmar (SPD): »So ist es!« Wir sind nicht vorangekommen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Unser Dilemma ist doch, dass einfach zu wenig Menschen dokumentiert haben, wie sie es denn für sich möchten für den Fall der Fälle. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass ich ganz klar der Meinung bin, dass man einem erwachsenen Menschen zumuten kann, die Antwort auf die Frage zu dokumentieren, wie er zur Organspende steht. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Um nicht mehr und um nicht weniger geht es. Es ist doch vollkommen okay, wenn man Nein sagt, genauso wie es okay ist – ich habe schon sehr viele Jahre einen Spendeausweis –, wenn man dazu Ja sagt. Aber was ich auf gar keinen Fall möchte – und das muss man doch auch verstehen –, ist, dass in einer Situation, wo ein Mensch in einem Sterbeprozess ist, man es darauf ankommen lässt, dass es andere für einen entscheiden. Das finde ich nicht okay, und deswegen bin ich der Meinung: Es ist jedem erwachsenen Menschen zuzumuten, das zu entscheiden. Und wenn er sich mit 20 Jahren dafür entscheidet und mit 40 Jahren denkt, ein Nein wäre besser, dann kann man die Entscheidung, solange man lebt, natürlich auch wieder verändern. Aber im Grunde genommen heißt die Widerspruchslösung: Man muss es entscheiden. – Und das halte ich für zumutbar. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Ich wünsche, dass wir diese Debatte mit großem Respekt führen. Aber vielleicht sollte man, wenn man selber gerne ein Organ hätte, daran denken: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Als Nächstes hat die Abgeordnete Dr. Christina Baum das Wort. Beifall: AfD (einzelne Abg.)
DR Dr. Christina Baum AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat bei seiner Annahme Folgen für wirklich jeden Einzelnen in unserem Land. Denn mit Einführung der Widerspruchslösung gilt jede Person in jedem Alter als Organ- oder Gewebespender. Die Organentnahme wird damit zum Normalfall. Unser Grundgesetz garantiert jedoch allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Für unsere Fraktion gilt dieses Recht auch über …
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat bei seiner Annahme Folgen für wirklich jeden Einzelnen in unserem Land. Denn mit Einführung der Widerspruchslösung gilt jede Person in jedem Alter als Organ- oder Gewebespender. Die Organentnahme wird damit zum Normalfall. Unser Grundgesetz garantiert jedoch allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Für unsere Fraktion gilt dieses Recht auch über den letzten Atemzug hinaus. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Doch genau dieses Recht wollen Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken und auch die Mitglieder des Bundesrates mit ihren Gesetzentwürfen aushöhlen. Nicht der Staat als irgendeine abstrakte Größe, sondern Sie ganz persönlich als Antragsteller wollen sich das Recht herausnehmen, über den Körper eines Menschen zu verfügen, der sich zu Lebzeiten einfach nicht mit seinem Tod auseinandersetzen wollte und deshalb keinen Widerspruch erhob. Es gibt aber keine Pflicht zu einer Entscheidung. Das ist ganz klar ein gezielter Übergriff auf die körperliche Selbstbestimmung des Menschen. Wer das Individuum dem Kollektiv unterordnet und sein Schweigen gegen ihn verwendet, folgt der Handschrift kommunistischer Systeme, nicht der eines freien Rechtsstaates. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Wir verschließen nicht die Augen vor dem Wunsch und der Not der rund 8 200 Menschen, die 2025 auf ein Spendeorgan warteten, während es nur 985 Spender gab. Doch Not rechtfertigt keinen staatlichen Zwang – und schon gar nicht durch die Hand von gerade mal 245 Abgeordneten, die sich zu Richtern über die Körper von 84 Millionen Menschen aufschwingen. Noch etwas gehört zur Wahrheit, über die hier niemand gerne spricht: Damit Organe überhaupt entnommen werden können, muss der Körper des Schwerkranken bis zur Operation künstlich beatmet und der Kreislauf aufrechterhalten werden. Das Herz schlägt, das Blut fließt. Der Körper einer hirntoten Frau befindet sich nicht nur in einem statischen Zustand. In ihrem Bauch wächst und gedeiht ein menschliches Leben heran; und ein gesundes Baby erblickt das Licht der Welt. Und sie erklären diese Frau für tot? Bis heute streiten sich Mediziner darüber, ob ein hirntoter Mensch nicht auch Schmerzen verspürt, weshalb bei einer Organentnahme neben Narkose auch Schmerzmittel und Muskelrelaxanzien gegeben werden. Wir wissen einfach noch zu wenig, um diesen gefährlichen Schritt heute zu gehen. Und hören Sie bitte endlich auf, in diesem Zusammenhang von einer Spende zu sprechen! Wenn einem Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung Organe aus seinem Körper entnommen werden, ist das keine Spende, sondern ein Akt der Gewalt gegen diese körperlich eindeutig noch lebende Person. Wo soll das enden? Intensivmediziner der DIVI fordern bereits die nächste Grenzüberschreitung: die Organentnahme nicht mehr nur nach dem Hirntod, sondern künftig schon nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Kann man dann als Schwerverletzter in Zukunft überhaupt noch sicher sein, dass im Krankenhaus tatsächlich mit letzter Konsequenz um sein Leben gekämpft wird? Oder schielt man im Hintergrund bereits auf die Organe für die Warteliste, die sich für jedes finanziell angeschlagene Krankenhaus als sehr lukrativ erweisen? ↳ Serdar Yüksel (SPD): »Boah!« ↳ Dr. Karl Lauterbach (SPD) Die AfD-Fraktion sagt daher mehrheitlich unmissverständlich Ja zur freiwilligen und bewussten aktiven Zustimmung. Aber sie sagt klar Nein zu dieser übergriffigen Widerspruchslösung, die Fremden das Recht zur gewaltsamen Zerstörung eines menschlichen Körpers gibt. Vielen Dank. Beifall: AfD (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Jetzt hat der Abgeordnete Michael Kellner das Wort. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.)
MI Michael Kellner Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist keine Debatte, um einander möglichst gekonnt Argumente um den Kopf zu knallen, sondern es ist eine Debatte, in der es darum geht, zu beschreiben, wie wir selbst zu unseren Überzeugungen kommen. Ich weiß, dass viele Menschen sich nicht mit dem eigenen Tod oder mit dem Thema Organspende beschäftigen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist keine Debatte, um einander möglichst gekonnt Argumente um den Kopf zu knallen, sondern es ist eine Debatte, in der es darum geht, zu beschreiben, wie wir selbst zu unseren Überzeugungen kommen. Ich weiß, dass viele Menschen sich nicht mit dem eigenen Tod oder mit dem Thema Organspende beschäftigen wollen; auch mir fällt das schwer. Manche von uns haben diesen Luxus nicht. Sie müssen sich mit diesen Themen beschäftigen, wie meine Freundin Anke. Anke hat in der DDR eine Ausbildung als Elektronikfacharbeiterin gemacht. Ihr Ausbildungsbetrieb waren die Mechanischen Werkstätten Königswartha, eine NVA-Munitionsfabrik. Dort hat sie sich eine Kupfervergiftung zugezogen, die vermutlich der Auslöser für ihr lebenslanges schweres Leberleiden war. 2008 hat sich ihr Gesundheitszustand rapide verschlechtert. Anfang 2009 wurde es so schlimm, dass wir alle dachten, Anke stirbt. Buchstäblich auf dem letzten Meter wurde eine Spenderleber gefunden. Anke stand ganz oben auf der Warteliste, weil es ihr so schlimm erging. Die Transplantation im Februar 2009 glückte. Doch der Weg hätte einfacher sein können, wenn es mehr potenzielle Spender gegeben hätte. Schon 2009 fehlte es an ausreichend Spenderorganen. Wegen Anke habe ich einen Organspendeausweis. Für mich war es nach der Erfahrung leicht, mich zu entscheiden. Aber ich habe diesen Anstoß gebraucht, sonst hätte ich mich vermutlich nie entschieden. Ich bin dankbar, dass der unbekannte Spender oder seine Angehörigen eine Entscheidung zur Spende getroffen haben, weil die Transplantation Anke 17 gute Jahre geschenkt hat – Jahre, die großes Glück brachten. Es gab immer wieder gesundheitliche Rückschläge. 2025 wurde die Situation immer schlechter. Anke war eine Kämpferin. Sie ist Anfang des Jahres ins Krankenhaus gekommen, weil sie wieder gesund werden wollte, weil sie Hoffnung auf eine zweite Spenderleber hatte. Es sollte nicht sein. Sie ist am 18. März 2026 gestorben. Ich war bei ihr. Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können, doch wir haben auch 2026 zu wenige Organe. Die Situation hat sich in 17 Jahren nicht grundlegend verbessert, trotz aller Gesetze und Debatten im Bundestag. Deswegen werbe ich für die Widerspruchsregelung. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Mehr als 8 000 Menschen warten aktuell auf ein Spenderorgan. Wir brauchen mehr Spender für Menschen wie Anke. Die Widerspruchsregelung ist die Lösung in den allermeisten europäischen Ländern. Deutschland geht einen Sonderweg, profitiert aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Mit der vorliegenden Widerspruchsregelung bleibt jeder und jede frei und gleich in ihren Rechten. Jederzeit kann ich Nein sagen. Ich muss dafür aktiv widersprechen, also mich einmal mit der Frage der Organspende auseinandersetzen. Aktiv widersprechen und nicht mehr aktiv zustimmen, das ist der Unterschied. Angehörige werden ausnahmslos immer angehört. Auch nach dem Tod gelten diese Regeln. Eine Organentnahme gegen den ausdrücklichen emotionalen Widerstand einer trauernden Familie wird niemals erzwungen. Und besonders vulnerable Gruppen sind geschützt. Wer für sich keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann, der wird nicht zum Spender. Und ja, eine Widerspruchsregelung allein reicht nicht aus. Die Verbesserung der Strukturen aber eben auch nicht. Noch mal: Niemand muss Spender sein. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung bleibt unberührt, weil man immer Nein sagen kann. Geholfen wird mit dieser neuen Regelung Menschen, die auf ein Organ warten, und den Angehörigen von Spendern. Wer sich heute nicht entscheidet, überlässt das seinen Angehörigen, die verständlicherweise im Falle des Todes überfordert sind, weil sie vielleicht nicht wissen, was der oder die Verstorbene wollte, weil sie nichts falsch machen wollen, weil sie schlicht und ergreifend um einen geliebten Menschen trauern. Eine Entscheidung zu Lebzeiten entlastet Menschen und hilft anderen. Daher bitte ich um die Zustimmung zur Widerspruchsregelung, für Anke, für die Menschen, die heute und zukünftig auf eine Spende hoffen. Vielen Dank. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Alexis Giersch. Beifall: AfD
AL Alexis L. Giersch AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Kollegen! Liebe Landsleute! Die Neugier ist den Menschen angeboren, und seit Beginn der Neuzeit vergrößert sich deshalb das kollektive Wissen der Menschheit rasant. Noch vor 150 Jahren war eine Blinddarmentzündung häufig ein Todesurteil. Es ist – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – ein großartiger Fortschritt der Medizin, dass schon seit vielen Jahrzehnten niemand mehr an …
Frau Präsidentin! Kollegen! Liebe Landsleute! Die Neugier ist den Menschen angeboren, und seit Beginn der Neuzeit vergrößert sich deshalb das kollektive Wissen der Menschheit rasant. Noch vor 150 Jahren war eine Blinddarmentzündung häufig ein Todesurteil. Es ist – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – ein großartiger Fortschritt der Medizin, dass schon seit vielen Jahrzehnten niemand mehr an Blinddarmentzündung sterben muss. Das gesamte Gesundheitssystem, das wir aufgebaut haben, und die medizinische Forschung haben sich dem Ziel verschrieben, Krankheiten zu behandeln und Menschenleben zu retten. Ich bin sicher, dass Sie mir alle zustimmen werden, wenn ich feststelle: Wir sind glücklich über diese Errungenschaften der letzten 100 Jahre. Während meiner beruflichen Tätigkeit als Rettungsassistent habe ich Situationen erlebt, in denen es um Leben und Tod ging und jede Minute zählte. Ich habe aber auch Menschen kennengelernt, deren Leben nicht deshalb bedroht waren, weil die Medizin für sie nichts mehr hätte tun können, sondern weil ein lebensrettendes Organ fehlte. Und für diese betroffenen Menschen ist Organspende keine abstrakte politische Debatte. Es geht um Familien, die um Angehörige bangen und im schlimmsten Fall um Eltern, die um ihr Kind bangen. Es geht um schwer kranke Menschen, die leben wollen. Die Medizin von heute könnte ihnen das Leben ermöglichen. Kein Dialysepatient, der auf der Warteliste für eine Nierentransplantation steht, müsste versterben, wenn es mehr Spenderorgane gäbe. Ja, auch ich wünsche mir, dass die wissenschaftliche Forschung für die Zukunft andere, vielleicht bessere Lösungen entwickeln kann; aber das löst nicht unser Problem von heute. Verehrte Kollegen, das ist der Grund, warum wir heute zum wiederholten Male die Frage diskutieren: Widerspruchslösung oder Zustimmungslösung? Jeder Bürger, der heute diese Debatte verfolgt, erkennt, wie sich für beide Auffassungen gewichtige Argumente ins Feld führen lassen. Aber bedenken Sie bitte: Unsere Entscheidung wird Auswirkungen auf das Leben und das Überleben anderer Menschen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind umgeben von Demokratien und Rechtsstaaten. Fast alle unsere europäischen Nachbarländer haben sich bereits für die Widerspruchslösung entschieden. Die dortige Praxis der Organspende hat nach meiner Überzeugung das Argument entkräftet, dass die Widerspruchslösung ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ist. Alle Bürger erwarten, wenn sie noch gesund sind, dass sie irgendwann, wenn sie vom Schicksal getroffen werden, die Errungenschaften der Transplantationsmedizin in Anspruch nehmen können. Die geltende Rechtslage kann diese Erwartungen nicht erfüllen, die Widerspruchslösung kann es hoffentlich etwas besser. Und deshalb hat jeder gesunde Mensch nach meiner Überzeugung die Bürgerpflicht, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Michael Kellner (Grüne) Dafür gibt es Informationskampagnen und das Organspende-Register. Denn wenn im Krankheitsfall das Überleben von einer Organspende abhängt, dann habe ich noch nie einen Menschen erlebt, der sagt: Ich verzichte. – Die geltende Gesetzeslage hat zur Folge, dass Organe nur deshalb nicht zur Verfügung stehen, weil zu wenige Menschen diese lebensrettende Entscheidung dokumentiert haben. In naher Zukunft werden wir hier im Bundestag zu dieser Frage eine Gewissensentscheidung treffen. Die Argumente für die Beibehaltung der Zustimmungslösung kann ich zwar nachvollziehen, aber nach intensiver Abwägung und intensivem Nachdenken sind die Argumente für die Einführung der Widerspruchslösung für mich überzeugender. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Bodo Ramelow (Linke) Die entscheidende Frage, die wir uns bei der Abstimmung stellen müssen, lautet: Welche Regelung trägt dazu bei, Menschenleben zu retten? Vielen Dank. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Michael Kellner (Grüne)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Hans Theiss. Beifall: Union (einzelne Abg.)
DR Dr. Hans Theiss Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allein in dieser Sitzungswoche sterben in Deutschland ungefähr 12 bis14 Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, im ganzen Jahr sind es 600 bis 700 Patienten. Ich will heute mit Ihnen durch die Brille eines Arztes, eines Intensivmediziners und eines Wissenschaftlers auf die Widerspruchsregelung blicken und die wichtigsten Fragen hierzu …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allein in dieser Sitzungswoche sterben in Deutschland ungefähr 12 bis14 Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, im ganzen Jahr sind es 600 bis 700 Patienten. Ich will heute mit Ihnen durch die Brille eines Arztes, eines Intensivmediziners und eines Wissenschaftlers auf die Widerspruchsregelung blicken und die wichtigsten Fragen hierzu adressieren. Wie steht die Ärzteschaft zur Widerspruchsregelung in Deutschland? Die Bundesärztekammer sprach sich am 18. August dieses Jahres für den Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung aus. Der 121. Deutsche Ärztetag beschloss bereits 2018 in Erfurt mit großer, eindeutiger Mehrheit einen Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und viele andere Fachgesellschaften, sie alle, ja, die breite medizinische Fachwelt fordert seit Jahren die Widerspruchsregelung, liebe Kolleginnen und Kollegen. ↳ Michael Brand (Union): »Die fordern jetzt den Herztod!« Warum ist das so? Weil die internationale Studien- und Datenlage insgesamt den deutlichen Effekt der Widerspruchsregelung zeigt. Ja, die Gegner der Widerspruchslösung zitieren häufig eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, die die Wirksamkeit der Widerspruchsregelung infrage stellt. Diese Studie weist aber deutliche methodische Schwächen auf. Es wurden hier von ursprünglich 39 Staaten letztlich nur fünf Länder – drei südamerikanische sowie Schweden und Wales – analysiert. Wegen der kleinen Fallzahl ist die Studie daher nicht aussagekräftig genug und angesichts der Vergleichsstaaten auch nicht gut auf Deutschland übertragbar. Im Gegensatz dazu gibt es eine ganze Reihe größerer und methodisch validerer Studien, die ein positives Ergebnis der Widerspruchsregelung auf die Anzahl der Organtransplantationen zeigen. Hier wurden nicht nur fünf Länder einbezogen, sondern 13 bis 25. Es wurde verglichen zwischen Ländern mit und ohne Widerspruchsregelung. Der Beobachtungszeitraum betrug 5 bis 14 Jahre. In diesen Studien wurde die Organspenderate in Ländern nach Einführung der Widerspruchsregelung um 21 bis 76 Prozent gesteigert, die Transplantationsrate um 38 bis 83 Prozent. Sieht man sich also die gesamte Studienlage an, ohne einzelne Studien herauszupicken, so kommt man aus wissenschaftlicher Sicht zu dem Schluss, dass die große Mehrzahl der Daten für die Einführung der Widerspruchsregelung spricht und unseren Antrag klar unterstützt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Ist die Widerspruchsregelung für sich ganz alleine denn effektiv? Nein, aber das ist in der Medizin überhaupt nicht ungewöhnlich. Es gibt viele medizinische Konstellationen, die nur im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wirken. Zum Beispiel hilft beim Herzinfarkt die alleinige Wiedereröffnung des Infarktgefäßes mit einem sogenannten Stent auch nicht. Nur mit Intensivbehandlung und entsprechender Medikation entfaltet sich die volle Wirkung. Das gilt analog auch für die Widerspruchsregelung. Im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie intensiver Aufklärung, Optimierung von Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination ist die Widerspruchsregelung effektiv. Sie ist der entscheidende Mosaikstein, der in unserem Land bei der Organtransplantation noch fehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Bodo Ramelow (Linke) Und nur zur Klarstellung: Unser Gesetzentwurf fordert nicht die Organentnahme nach dem Herztod. Nein, unser Antrag hält am Hirntodkonzept fest. Gibt es neben den wissenschaftlichen Studien noch weitere Zahlen und Fakten, die für die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland sprechen? Ja, natürlich: Die 14 Länder in Europa mit der höchsten Organspendequote haben alle die Widerspruchsregelung, alle 14 Topländer. Deutschland liegt hier nur auf dem beschämenden 22. Platz. Alle neun Nachbarländer Deutschlands haben sich für die Widerspruchsregelung entschieden, und die sind auch nicht alle gespalten. Alle sieben Länder, mit denen Deutschland über Eurotransplant verbunden ist, um grenzüberschreitend die Spenderorgane bestmöglich zu vermitteln, haben die Widerspruchsregelung. Und ausgerechnet Deutschland, das sich bisher als einziges Land in Eurotransplant der Widerspruchsregelung verweigert hat, ist Nettoimporteur von über 200 Spenderorganen pro Jahr aus Ländern, die alle die Widerspruchsregelung haben. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) ↳ Sabine Dittmar (SPD): »So ist es!« Wir sollten daher unseren Partnerstaaten bei der Organspende konsequenterweise folgen. Als Arzt versichere ich Ihnen zusammen mit vielen meiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Daten sprechen klar für die Widerspruchsregelung. Unsere Patientinnen und Patienten in Deutschland warten dringend auf die Einführung der Widerspruchsregelung, sie zählen auf uns. Ich bitte Sie daher ganz herzlich um Ihre Unterstützung. Stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf, stimmen Sie für die Widerspruchsregelung. Vielen Dank. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Stefan Schwartze. Beifall: SPD (einzelne Abg.)
ST Stefan Schwartze SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Betroffene und Angehörige! Heute, am 24. September, feiert eine Teenagerin, die ich kennenlernen durfte, ihren zweiten Geburtstag. So nennt Lilli diesen Tag selbst. Denn genau vor zwei Jahren, am 24. September, bekam die damals 16-Jährige eine neue Leber. Eine Woche nach ihrem 16. Geburtstag bekam Lilli plötzlich einen dicken Bauch. Wenige …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Betroffene und Angehörige! Heute, am 24. September, feiert eine Teenagerin, die ich kennenlernen durfte, ihren zweiten Geburtstag. So nennt Lilli diesen Tag selbst. Denn genau vor zwei Jahren, am 24. September, bekam die damals 16-Jährige eine neue Leber. Eine Woche nach ihrem 16. Geburtstag bekam Lilli plötzlich einen dicken Bauch. Wenige Tage später stand sie ganz oben auf der Transplantationsliste, Diagnose: Morbus Wilson, eine Kupferspeicherkrankheit, von der ihre Familie noch nie gehört hatte, von der auch die meisten hier im Saal wahrscheinlich noch nie gehört haben. Ich habe Lilli und ihre Mutter getroffen. Und diese Begegnung zeigt, dass wir eine Widerspruchslösung oder -regelung brauchen; denn eine Lösung ist es an der Stelle ja noch gar nicht. Als Lilli in den OP geschoben wurde, dachte ihre Mutter nur: Hauptsache, ich bekomme sie wieder. – Erst beim dritten Mal hatte das Bangen ein Ende, weil endlich eine geeignete Leber gefunden wurde. Lilli hat überlebt, weil ein Mensch gespendet hat. Lilli sagt: Jeder soll das entscheiden in einem Moment, in dem man es noch entscheiden kann. Menschen wie Lilli sind der Grund, warum wir heute über diesen Gesetzentwurf sprechen, und ich bin froh, einer seiner Mitinitiatoren zu sein. Denn die Zahlen sind erschütternd: Über 8 000 Menschen warten auf ein Spenderorgan, 600 bis 700 von ihnen sterben jedes Jahr, während sie noch auf der Warteliste stehen; darunter auch junge Menschen wie Lilli. 85 Prozent der Menschen in unserem Land stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung dokumentiert, und im Akutfall wird eine Erklärung nur in 15 Prozent der Fälle aufgefunden. Wir haben kein Erkenntnisproblem. Aufklärungskampagnen, Hausärzte, das Organspende-Register: All das hat nicht zu mehr Spenden geführt. Zum vierten Mal führe ich jetzt diese Grundsatzdebatte hier im Deutschen Bundestag. Geändert haben sich die Zahlen an keiner Stelle. Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel zur Widerspruchsregelung. Sie bedeutet keinen Zwang, keine Pflicht zur Organspende. Wer Nein sagt, dessen Nein wird jederzeit und ohne Begründung verbindlich respektiert. Sie entlastet vielmehr die Angehörigen, die heute in einer ihrer schlimmsten Stunden entscheiden müssen – und in über 75 Prozent der Fälle Nein sagen. Und Sie beenden einen unerträglichen Zustand. Wir beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden – ein System, wie wir es bei uns selber scheuen. Zu Recht kommt immer wieder die Frage auf: Was ist mit denen, die nicht widersprechen können? Mir ist dabei der Schutz der vulnerablen Gruppen besonders wichtig. Der Gesetzentwurf adressiert nur Menschen, die Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Spende tatsächlich erfassen können. Wer nicht einwilligungsfähig war, etwa wegen einer geistigen Behinderung, bei dem ist eine Entnahme unzulässig. Bei Zweifeln gilt der Schutz. Minderjährige bleiben unangetastet. Ab 14 Jahren können sie widersprechen, ab 16 Jahren zustimmen, sonst entscheiden die Eltern. Und kein Arzt ist verpflichtet, je eine Entnahme vorzunehmen. Begleitet wird die Reform durch eine niederschwellige, mehrsprachige Aufklärungskampagne und einen persönlichen Brief an jede volljährige Person und in der Zukunft an jeden, der 18 Jahre alt wird. Die überwiegende Mehrheit der Studien zeigt: Die Widerspruchsregelung führt zu mehr Spenden. Sie ist kein Allheilmittel, aber sie ist die zentrale Maßnahme, die uns noch fehlt. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Lilli wünscht sich nichts anderes, als ganz normal zu leben. Geben wir den über 8 000 Menschen auf den Wartelisten diese Chance! Hinter alldem steht der Kampf um Lebenszeit. Danke für die Aufmerksamkeit. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Alexis L. Giersch (AfD)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Das Wort hat nun der Abgeordnete Bodo Ramelow. Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
BO Bodo Ramelow Linke rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wieder so ein Tag, an dem ich auf dieses Parlament stolz bin, ein Tag, an dem wir nicht über parteipolitische Gräben hüpfen, an dem wir nicht im fraktionellen Zwang unterwegs sind, sondern an dem jeder hier von uns als Mensch von seiner Seele und von seinem Gefühl ausgehen muss, um zu klären, …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wieder so ein Tag, an dem ich auf dieses Parlament stolz bin, ein Tag, an dem wir nicht über parteipolitische Gräben hüpfen, an dem wir nicht im fraktionellen Zwang unterwegs sind, sondern an dem jeder hier von uns als Mensch von seiner Seele und von seinem Gefühl ausgehen muss, um zu klären, in welche Richtung er geht, welche Entscheidung er trifft. Ich finde es auch sehr gut, dass wir einen zweiten Antrag vorliegen haben. Ich stehe hier als Mitunterzeichner für die Widerspruchsregelung, aber ich habe mit großer Aufmerksamkeit auch den anderen Antrag gelesen und sehe darin denselben Charakter, nämlich das Anliegen, mehr Spenden zu generieren. Ich sehe also nicht, dass wir in unterschiedlichen, gegenläufigen Prozessen unterwegs sind, sondern wir reden und ringen um den Weg. Dafür mein großer Dank – wirklich Dankbarkeit! Dies ist das zweite Mal; die letzte Sitzung habe ich leiten dürfen – da ging es um die Trisomie-Entscheidung –, und ich muss sagen, diese Leitung hat bei mir viel Nachdenken hinterlassen, weil ich viel gelernt habe von dem, was die Kolleginnen und Kollegen hier vorgetragen haben. So sehe ich es auch in Bezug auf die Organspende, die Organentnahme. Ich stehe aber auch als Vater hier. Ich habe einen Anruf gekriegt von dem behandelnden Professor unseres Kindes, und der Satz war: Das Leben Ihres Kindes ist nicht mehr am seidenen Faden; es ist ohne Faden. Wir wissen nicht, wie wir es hinbekommen, weil die Knochenmarkspende, die notwendig war, nicht angewachsen ist, sondern es schiefgegangen ist. – Und das ganze Team des Universitätskrankenhauses in Marburg hat sich aufgemacht und man hat gesagt: Es gibt eine Chance, wenn Sie sich ein Medikament spritzen und wir bei Ihnen die Knochenmarkspende entnehmen können, aber nur, wenn Sie sich damit auseinandersetzen. – Diese Spritze wäre in England, woher die Spende kam, die mein Sohn bekommen hat, gar nicht zulässig. Also musste ich überlegen, ob ich mir diese Spritze antue. Jetzt gebe ich auch noch zu, dass ich ein großer Angsthase bin, was Spritzen betrifft. Aber für sein Kind tut man alles. Und deswegen die Entscheidung, mein Werben jetzt auch bei Ihnen und bei allen, die zuhören: Bitte lassen Sie sich registrieren in der Knochenmarkspenderdatei! Beifall: Linke Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: AfD (einzelne Abg.) Und bitte entscheiden Sie sich! Mein Werben zielt nicht ab – das sage ich ausdrücklich – auf ein Ja zur Organspende. Mein Werben ist: Entscheiden Sie sich! Und so lese ich beide Vorlagen. Der Unterschied ist nur, dass wir an einer Stelle eine andere Herangehensweise wählen. Ich habe Ihnen erläutert, warum ich persönlich mich von Anfang an für die Widerspruchslösung entschieden habe. Ich bin bekennender Christ, ich weiß, was die Kirchen geschrieben haben: dass wir bedenken mögen, ob man neben Ja und Nein nicht auch noch eine offene Entscheidung treffen könne. Es gibt Länder, die machen das so. Ich finde, darüber muss man reden. Und ich halte es auch nicht für falsch. Dasselbe hat der Kollege Schwartze gerade erläutert zur Frage der Entscheidungsfähigkeit. Da muss es klar sein, also es darf gar keine Unklarheiten geben, dass man nicht irgendeinen Menschen, der nicht frei entscheiden kann, auf einmal zwingt zu einer Entscheidung, die er oder seine Angehörigen nie treffen würden. Auch den Respekt vor Religionen, die klar sagen: „Blutentnahme, Organentnahme wollen wir nicht!“, diesen Respekt müssen wir haben; und es darf nicht zu einer Stigmatisierung kommen. Das höre ich aber von allen Beteiligten. Deswegen gilt mein Dank allen Kolleginnen und Kollegen. Ich habe sehr aufmerksam dem Kollegen Castellucci zugehört, als er im Deutschlandfunk vom „Regensburger Modell“ sprach. Ich habe mich dann damit beschäftigt und sage: Ja, er hat recht. Wir müssten viel offensiver diese Fragestellung betrachten, die in Regensburg nach dem Skandal in eine Offensive mündete, die dann zu einer nachhaltigen Verbesserung geführt hat. Deswegen ist unser Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine alleinige Lösung, sondern wir müssen auch über diesen Aspekt sehr intensiv reden: Was heißt denn das alles für das medizinische Personal? Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Bitte: Wenn wir uns entscheiden, die Widerspruchsregelung nach der Bearbeitung durch die Ausschüsse anzunehmen, dann bitte auch nachdrücklich all die Bedenken mit aufnehmen und sie nicht aus dem Blickfeld verlieren. Wir treffen eine grundlegende Entscheidung. Vorhin ist auch die Rede von Bestattungsregeln gewesen. Damit musste ich mich als Ministerpräsident mehrfach beschäftigen. Meine Bitte ist, dass wir nicht so lange warten wie zwischen dem Verbot, eine Leiche zu kremieren, und der Genehmigung, ein Krematorium zu bauen. Es hat 1 093 Jahre gedauert vom Verbot der Kremierung unter Karl dem Großen bis zum ersten Krematorium in Gotha 1878. Bertha von Suttner hat sich deswegen in Thüringen kremieren lassen, weil es bis dahin undenkbar war, dass man eine Leiche kremiert. Ich will das nicht vergleichen; ich bitte nur darum, dass wir nicht 1 093 Jahre warten müssen, bis wir einen anderen Umgang damit haben und den Menschen sagen: Entscheidet euch bitte dann, wenn ihr es könnt! Und wir möchten, dass ihr euch entscheidet. – Deswegen: Ja zur Widerspruchsregelung! Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Das Wort hat der Abgeordnete Michael Brand. Michael Brand : Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben absoluten Konsens hier: Wir brauchen deutlich mehr Organspenden. Wir haben ebenfalls Konsens, dass wir dazu einiges anders machen müssen. Dazu braucht es eine klare Analyse, was wirklich die Hindernisse sind; denn es ergibt ja gar keinen Sinn, dass wir weit über 85 …
Das Wort hat der Abgeordnete Michael Brand. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben absoluten Konsens hier: Wir brauchen deutlich mehr Organspenden. Wir haben ebenfalls Konsens, dass wir dazu einiges anders machen müssen. Dazu braucht es eine klare Analyse, was wirklich die Hindernisse sind; denn es ergibt ja gar keinen Sinn, dass wir weit über 85 Prozent Zustimmung in der Bevölkerung zu Organspenden haben und 8 000 Organe nicht erreichen. Dabei ist wichtig, die richtigen Lösungen anzugehen und nicht Scheinlösungen zu suchen. Zur Lösung brauchen wir die Maßnahmen, wie wir sie auch in unserem Antrag haben. Der zentrale Ansatz lautet: konkrete Maßnahmen, mehr Informationen, echte Kampagnen auf Social Media, unkomplizierter Zugang zum Onlinespendenregister. Und lieber Karl-Josef, wir sollten uns vor einer Illusion hüten, nämlich dass wir tatsächlich alles getan hätten. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Susanne Hierl (Union) Über 70 Prozent der Menschen kennen das Onlineregister nicht. Ich habe es selbst versucht. Beim dritten Mal bin ich reingekommen. Anderen Kollegen geht es auch so. Über 60 Prozent der Menschen fühlen sich nicht informiert. Und dieser Brief, der an 18-Jährige geht – völlig oldschool. Ein Brief der Krankenkasse im Leben! Das war nicht das, was der Deutsche Bundestag 2020 beschlossen hat. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Ich habe drei Kinder, 14, 18 und 20 Jahre alt. Das Thema Organspende war durch die direkte Ansprache ein Thema, aber nicht durch diesen Brief. Meine Kinder haben aber jetzt eigenständig digital abgestimmt, wie der Euro künftig aussehen soll. Was will ich damit sagen? Es fehlt bis heute – man kann es gar nicht glauben – eine vernünftige Onlinekampagne, um zu informieren und zu überzeugen. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Susanne Hierl (Union) Beifall: SPD (einzelne Abg.) So werden wir sehr schnell viele von denen, die bereit sind, überzeugen können. Deshalb – auch da stimme ich Ihnen, lieber Kollege Ramelow, komplett zu – ist unser Antrag vielleicht der Kompromiss, der Königsweg, indem wir sagen: Wir wollen eine verpflichtende Entscheidung. Wir wollen eine Abfrage: Entscheide dich! Setze dich damit auseinander! Schiebe es nicht auf, damit am Ende andere für dich entscheiden! – Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schweigen kann und darf nicht automatisch als Zustimmung betrachtet werden. Beifall Ich sage auch, warum. Überall in unserem Land brauchen wir positive Zustimmung, selbst bei der Nutzung von Internetseiten. Und ausgerechnet bei den Organen will der Staat es jetzt umdrehen? Es gibt so viele konkrete Schritte, mit denen man Menschenleben retten kann. Die Widerspruchsregelung ist kein magischer Schalter. Der Schlüssel für mehr Spender liegt in der Umsetzung der konkreten Maßnahmen, nicht in Grundsatzdebatten Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) und eben auch nicht in der Widerspruchsregelung, die Probleme nicht löst, sondern – auch das will ich ansprechen – Menschen auch verängstigt und die bewusst in Kauf nimmt – diesem Argument ist bisher aus dem Weg gegangen worden; aber ich muss diesen Menschen eine Stimme geben –, dass vulnerable Menschen, die zwar entscheidungsfähig sind, sich aber nicht melden, unfreiwillig zu Organspendern werden. Und sie melden sich nicht aufgrund von schwierigen Lebenslagen, Krisen, Alter, nichtdiagnostizierter Demenz, die sie aber trotzdem haben, Obdachlosigkeit, Sprachproblemen, Leseproblemen und anderem. Deswegen ist es nicht so, dass am Ende jeder nach der Widerspruchslösung selbst entscheidet, sondern, lieber Karl-Josef, der Staat entscheidet dann vorab. Das ist wirklich ein Unterschied. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Nicht umsonst warnen alle Religionsgemeinschaften in unserem Land. Die großen christlichen Kirchen unterstützen unseren Antrag für eine freiwillige Entscheidung. Die muslimischen und die jüdischen Religionsgemeinschaften warnen vor der Widerspruchsregelung. Die Lösung liegt eben nicht in einem völlig unverhältnismäßigen, tiefen Eingriff des Staates in die Grundrechte und die Unversehrtheit des menschlichen Körpers. Das macht Leuten schlicht Angst. Und wenn die Vereinigung der Intensiv- und Notärzte jetzt fordert, statt des Hirntods könnte auch der Herztod als Kriterium reichen, dann macht das noch mehr Menschen noch mehr Angst. Ich glaube, wer mehr Organe will, muss Vertrauen stärken, nicht Zweifel säen. Vertrauen ist der Rohstoff der Organspende. Sie ist eine höchstpersönliche Entscheidung. Ich muss auch warnen: Es wird durch eine Gesetzesänderung nicht per Knopfdruck mehr Organspender geben. Das wissen wir aus Spanien und anderen Ländern. Es war nicht die Widerspruchsregelung, sondern es waren die konkreten Schritte in den Krankenhäusern, bei den Ämtern, bei der Registrierung sowie mehr Aufklärung, die Änderungen herbeigeführt haben. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Man kann, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Fehlern bei der Umsetzung von alternativen Maßnahmen als Staat nicht einfach den großen Hammer herausholen und automatisch jene zu Organspendern machen, die nicht widersprechen. Wir dürfen nicht bei Millionen Menschen weiteres Misstrauen gegen unseren Staat provozieren. Mit der freiwilligen, selbstbestimmten Lösung arbeiten wir mit den Menschen, nicht gegen die Menschen. Mit Empathie, nicht mit Zwang können wir gemeinsam – davon bin ich überzeugt – die Anzahl der Organspenden stark steigern, –
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Kollege, Ihre Redezeit. Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): – können Menschenleben retten, statt hier theoretische Debatten zu führen. Packen wir endlich diese konkreten Lösungen an! Die Menschen, die verzweifelt auf eine Organspende warten, –
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): – haben ein Recht darauf. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: AfD (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
JO Josephine Ortleb Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Als Letztes hat das Wort die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.)
EL Elisabeth Winkelmeier-Becker Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon bewegende Fälle von gelungenen Transplantationen gehört, aber auch, dass in manchen Fällen die Zeit nicht ausreichte, um das rettende Organ zu erhalten. Wir haben von der Dramatik für die Angehörigen gehört. Ich selbst habe keine Geschichte aus eigenem Erleben beizusteuern; aber für mich ist die Abwägung klar: Auf der …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon bewegende Fälle von gelungenen Transplantationen gehört, aber auch, dass in manchen Fällen die Zeit nicht ausreichte, um das rettende Organ zu erhalten. Wir haben von der Dramatik für die Angehörigen gehört. Ich selbst habe keine Geschichte aus eigenem Erleben beizusteuern; aber für mich ist die Abwägung klar: Auf der einen Seite geht es um Leben und Tod. Es geht um die Chance, wieder ins Leben zurückzukehren, vielleicht die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Knapp 1 000 Menschen bekommen diese Chance pro Jahr; aber über 8 000 warten darauf, und viele halten eben nicht lange genug durch. Worum geht es auf der anderen Seite? Es geht nicht darum, eine Organspende gegen den Willen eines Menschen zu ermöglichen. Das wäre in der Tat nicht mit dem Schutz der Menschenwürde, dem Anspruch auf Integrität und Identität vereinbar; da sind wir uns doch einig. Es geht vielmehr um die Verpflichtung, besser: die Obliegenheit, zu entscheiden, ob man im Fall des Falles zur Spende bereit ist. Ja, damit muten wir den Menschen etwas zu. Wir muten ihnen zu, sich der Frage des eigenen Sterbens zu stellen. Man kann nicht nicht entscheiden, weil auch die unterlassene Erklärung dann Erklärungswert bekommt. Aber entscheidend ist: Jeder ist und bleibt frei, zu sagen, ob und was er spenden will, oder auch, dass er nicht spenden will. Das allein ist verbindlich. Es gibt keine Nachfragen und keine Begründungspflicht. Es ist einfach, den Widerspruch zu erklären und auch wieder zurückzunehmen – online oder formlos auf anderen Wegen. Das Gesetz sorgt dafür, dass jeder die dafür notwendigen Informationen bekommt. In diesem Rahmen bleibt die Autonomie jeder Person in der Verfügung über ihre Organe, bleibt die Freiwilligkeit der Spende absolut gewahrt und unangetastet. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Deshalb beschränkt sich der Eingriff auf eine vielleicht lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit, sich zu entscheiden, sich zu erklären – nicht mehr und nicht weniger. Diese Last der Entscheidung muten wir heute oft den Angehörigen zu. Im Moment des größten Schocks sollen sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen wiedergeben und Verantwortung für diese Entscheidung übernehmen. Sie sind oft überfordert und sprachlos. Aus Angst, etwas falsch zu machen, sagen sie im Zweifel Nein. Die Widerspruchslösung würde auch diese Angehörigen entlasten; denn sie würden nur noch gefragt werden, ob ihnen ein Widerspruch des Betroffenen bekannt ist. Sie würden also nicht mehr die Last der Verantwortung für die Organentnahme tragen. Keiner kann heute versprechen, wie viele Spenderorgane zusätzlich das bringt. Aber es liegt doch auf der Hand, dass der Pool möglicher Spender mit der Widerspruchslösung größer wird. Damit kann man mehr Menschen eine Transplantation ermöglichen und neue Lebenszeit schenken. Auf der einen Seite geht es um die Chance auf Heilung und Leben, um höchste Rechtsgüter, und auf der anderen Seite geht es um die Zumutung, eine Entscheidung zu treffen. Für mich ist diese Abwägung hier klar: Die Chance auf Heilung, der Schutz des Lebens muss hier den Vorrang haben. Die Widerspruchsregelung setzt nicht bloß auf die Trägheit der Menschen, sondern sie hat auch eine Botschaft: Denk mal darüber nach, ob du im Fall deines Hirntods, zum Beispiel durch einen Unfall, nicht noch einem anderen Menschen das Leben schenken kannst! – Sie zielt auf einen Kulturwandel, indem sie die Entscheidung zur Spende zur naheliegenden und einfachen Möglichkeit macht und uns diese im wahrsten Sinne des Wortes ans Herz legt. Und was ist die Alternative? An irgendeinem Punkt muss bei jedem Hirntoten doch entschieden werden, ob die lebensrettenden Apparate abgestellt werden. Rund drei Viertel der Verstorbenen werden dann verbrannt. Deren Organe werden mitverbrannt. Das ist doch das, was mit den Organen und Gewebeteilen dann passiert; auch das gehört zur Wahrheit dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Diskussionen wie dieser, in denen es um den Schutz des Lebens, um ethische Fragen geht, haben wir häufig ungewohnte Koalitionen, über Parteigrenzen hinweg. Häufig sind es dieselben Kollegen, die auf der einen oder der anderen Seite stehen. Ich glaube, heute ist diese Linie stärker aufgebrochen. Für mich ist klar: Wer auch sonst für den Schutz des Lebens steht, der muss auch hier für eine Regelung eintreten, die dem Erhalt des Lebens, der Chance auf Heilung dient, der muss sich auf die Seite der Lebenden stellen und der muss sich für die Widerspruchslösung entscheiden. Ich danke Ihnen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)