Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
Tagesordnungspunkt 35 · 21/84 · 12. Juni 2026
Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung verkauft uns hier ein Gesetz, das angeblich Verletzte stärken soll; tatsächlich stärkt es aber vor allem die eigene Agenda und schwächt sogar den Rechtsstaat. Dieser Gesetzentwurf ist kein Opferschutz; er ist ein politisches Ablenkungsmanöver, ein politisches Stimmenfangmanöver. Denn was hier passiert, ist durchschaubar. Man versucht, Meinungsdelikte wie Volksverhetzung und verhetzende Beleidigung in …
Der Redner lehnt den Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung ab, da er ihn als politisches Ablenkungsmanöver betrachtet, das Meinungsdelikte bevorzuge und echte Opfer schwerer Gewalt sowie die Ursachen importierter Gewaltstrukturen vernachlässige.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin schon ein schönes Wochenende gewünscht, aber bin immer noch da. Zunächst vorab, Herr Kollege Meyer-Soltau: Ihre Rede war ziemlich verstörend, weil Sie jetzt dem Opferschutz jegliche Legitimität abgesprochen haben. Ich möchte daran erinnern, warum wir diesen Gesetzentwurf machen. Diesen Gesetzentwurf machen wir, weil auch Opferschutzorganisationen wie der Weiße Ring seit Jahren …
Der Redner befürwortet den Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung, um Opfer schwerer Straftaten vor Belastungen im Gerichtsverfahren zu schützen, und greift den vorherigen Redner Meyer-Soltau scharf an, dem er vorwirft, den Opferschutz zu delegitimieren.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Moser, es ist auch verstörend für mich, was ich da gelesen habe. Wenn es um Opferschutz geht, haben Sie mich grundsätzlich sicher auf Ihrer Seite, aber doch nicht bei all diesen Delikten. Wie möchten Sie überhaupt beim Straftatbestand des § 130 StGB eine Nebenklagebefugnis einführen? Wie soll denn das überhaupt gehen? …
Der Redner zweifelt die rechtliche Umsetzbarkeit der geplanten Nebenklagebefugnis für den Paragraphen 130 StGB an und wehrt sich gegen den Vorwurf, generell gegen Opferschutz zu sein.
Ja. Die Aufnahme des Straftatbestands der Volksverhetzung in den Katalog wird deshalb diskutiert, weil es viele Opfer antisemitischer Straftaten gibt. Man kann noch darüber diskutieren, ob man dies als Zeichen in den Katalog aufnimmt. Aber Sie wissen sicherlich auch, dass § 395 Absatz 3 StPO nur Fallbeispiele kennt. Letztendlich kann diese Norm bei allen Straftaten genutzt werden, um sich dem …
Der Redner argumentiert, dass die explizite Aufnahme von Volksverhetzung in den Katalog rechtlich nicht zwingend ist, da § 395 Abs. 3 StPO bereits eine Nebenklage bei allen Straftaten ermöglicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Du bist nicht allein. – Manchmal reicht dieser Satz schon, um sich sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalttat wurde, sollte sich vor Gericht sicher fühlen können. Deswegen freut es mich sehr, dass die Koalition das ebenso sieht und endlich die psychosoziale Prozessbegleitung stärkt. Eine Prozessbegleitung unterstützt, berät und betreut und …
Die Rednerin begrüßt den Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung, kritisiert jedoch die bestehenden Hürden für Betroffene, die Notwendigkeit von Richterfortbildungen und die unzureichende Vergütung der Begleiter.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Das beste Recht der Welt nutzt gar nichts, wenn man keinen Zugang dazu hat. Und wenn gewaltbetroffene Frauen ein Strafverfahren nicht alleine durchmachen müssen, dann stärkt das ihren Zugang zum Recht. Alle vier Minuten kommt es in Deutschland zu Partnerschaftsgewalt von einem Mann gegenüber einer Frau. Während wir darüber reden, werden acht Frauen bedroht, geschlagen, …
Die Rednerin kritisiert die Beschränkung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle „gravierender“ Gewalt sowie die mangelhafte Bezahlung der meist weiblichen Helfer. Sie fordert eine niedrigschwelligere Hilfe für alle Betroffene häuslicher Gewalt und eine umfassende Schutzstrategie statt Einzelmaßnahmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Frau hat den Mut aufgebracht, Anzeige zu erstatten gegen den Mann, der ihr Gewalt angetan hat, vielleicht gegen den Mann, mit dem sie noch zusammenlebt, vielleicht gegen den Mann, von dem sie finanziell abhängig ist. Sie hat Angst, und sie weiß nicht, was sie erwartet. 19 …
Carmen Wegge begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten, der Opfern schwerer häuslicher Gewalt einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltliche Nebenklagevertretung gewährt, um Hürden im Strafverfahren abzubauen und sekundäre Viktimisierung zu verhindern.
Herr Präsident! Liebe Bürger! Wieder einmal Titel-Mimikry bei der Bundesregierung. Opferschutz bei Gewalt- und Sexualdelikten – schön wäre es, wenn hier wirklich Menschen vor Gewalt, Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden würden, wie es ein starker Rechtsstaat auch könnte. Aber nein, hier wird die psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet. Das ist ein hehres Ziel – das stimmt, kann man nicht von der …
Der Redner kritisiert das Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung als ineffektive 'Nachsorge', die tatsächlichen Opferschutz durch Prävention und harte Strafen vernachlässige. Er argumentiert, dass die Ausweitung der Nebenklage primär dazu diene, linke NGOs zu stärken und politische Gegner im Rahmen von Volksverhetzungsprozessen zu bekämpfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Strafverfahren steht häufig der Angeklagte im Fokus. Das Opfer gerät da schnell mal aus dem Blick – aber nicht nur im Strafverfahren und im Gerichtssaal, sondern offenbar auch im Plenarsaal. Seine rechtlichen Belange und seine Sicht werden durch die Nebenklage in den dafür vorgesehenen Fällen …
Der Redner unterstützt den Gesetzentwurf zur Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung, kritisiert jedoch die aktuelle Praxis als unzureichend und fordert Verbesserungen bei der Vergütung, dem Deliktskatalog und der automatischen Beiordnung für Minderjährige.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung. Eine Straftat ist ein Angriff auf das Opfer, und sie ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Eine Straftat verletzt …
Der Redner unterstützt den Gesetzentwurf zur Einführung und Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer schwerer Straftaten und betont, dass diese Maßnahme die Opfer entlastet und durch bessere Aussagen den Rechtsstaat stärkt.