Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Tagesordnungspunkt 20 · 21/96 · 24. September 2026

DesignDesigngesetzDesignverordnungDeutsches Patent- und MarkenamtEingetragenes DesignGesetz gegen den unlauteren WettbewerbGesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren WettbewerbGewerblicher Rechtsschutz
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OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/8124 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weitere Überweisungsvorschläge sehe ich nicht. Dann verfahren wir demgemäß. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des …
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/8124 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weitere Überweisungsvorschläge sehe ich nicht. Dann verfahren wir demgemäß. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts Drucksache 21/6215 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 21/8158 Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor. Für die Aussprache wurde eine Dauer von 20 Minuten beschlossen. Das Wort hat Helge Lindh für die SPD-Fraktion. Beifall: SPD
HE Helge Lindh SPD rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es ja mittlerweile allzu sehr gewohnt, zu erleben, dass Prozesse negativ dargestellt werden oder dass dann Visionen darin bestehen, eine imaginierte Vergangenheit zu beschwören, die angeblich viel besser war, obwohl sie das gar nicht so wirklich war. Beim Designschutz und beim Designrecht haben wir es mit einem Fall zu tun, wo tatsächlich …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es ja mittlerweile allzu sehr gewohnt, zu erleben, dass Prozesse negativ dargestellt werden oder dass dann Visionen darin bestehen, eine imaginierte Vergangenheit zu beschwören, die angeblich viel besser war, obwohl sie das gar nicht so wirklich war. Beim Designschutz und beim Designrecht haben wir es mit einem Fall zu tun, wo tatsächlich über die Jahre europäisch Veränderungen geschaffen wurden. Und es ist eine Erfolgsgeschichte, eine positive Geschichte. So eine Nachricht kann man auch einmal begrüßen und beklatschen. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Wir haben dabei tatsächlich insbesondere der europäischen Ebene zu danken, über die wir oft stöhnen, die aber mit der Harmonisierung und den europäischen Standards und auch der Stärkung der Schutzrechte im Rahmen der entsprechenden Richtlinie gute Arbeit geleistet hat. Wir danken dem Ministerium für einen exzellenten Gesetzentwurf, auch dem Team von Staatssekretärin Kramme, das den parlamentarischen Prozess ausgezeichnet begleitet hat. Und ich danke ausdrücklich meinem Kollegen Breilmann von der Union, der sich, kaum im Bundestag angekommen, sofort in die Verhandlungen stürzte und hochkompetent und konstruktiv einen Beitrag leistete. Ganz herzlichen Dank dafür! Wir können auch einmal Danke sagen in diesen Zeiten. Und das müssen wir auch. Beifall: Johannes Wiegelmann (Union) Da die Ausgangsbedingungen so gut waren, haben wir im Grunde nur zwei wesentliche Veränderungen: einerseits eine Klarstellung beim Begriff „Offenbarung“ im Designrecht, der sinnvoll war, und auch im Sinne der Richtlinie. Und wir schaffen eine Übergangsfrist bei der Frage der Entrichtung von Gebühren. Und das stärkt auch – im Sinne derjenigen, um die es geht – gerade die kleineren Anmelder; denn sonst wären Härten entstanden, die wir tunlichst vermeiden sollten. Hinzu kommt noch ein anderer Bereich – Stichwort „EmpCo-Richtlinie“. Dort sorgen wir bei Bestandsprodukten dafür, dass es nicht etwa zur Massenzerstörung und Massenvernichtung von Produkten kommen muss. Und das machen wir rechtssicher, pragmatisch und richtlinienkonform. Das bedeutet einerseits, dass Greenwashing vermieden wird. Das ist ja der Sinn dieser Richtlinie. Das, was Recycling sein soll, muss auch Recycling sein, was als bienenfreundlich gekennzeichnet wird, muss tatsächlich auch bienenfreundlich sein. Andererseits gucken wir aber, dass Bestandsprodukte, die schon vor Inkrafttreten der Richtlinie in den Verkehr gebracht wurden, tatsächlich nicht zerstört werden müssen. Und bei der Geltendmachung von Ansprüchen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das ist alles vernünftig, es ist pragmatisch, und es ist richtig. Und wir lenken den Blick auf einen Bereich der Innovation, der Kreativindustrie, der nicht so beachtet wird, der aber für unser Land wichtig ist. Wir können auch denjenigen dankbar sein, die entwickeln, die Designs schaffen. Und wir passen das Ganze jetzt der Gegenwart an mit ihren neuen Technologien und neuen Darstellungsformen – zeitgemäß und gut. Abschließend möchte ich auf das zurückkommen, was ich am Anfang sagte. Auch wenn Designschutz und Designrecht nicht im Zentrum des öffentlichen Interesses steht, finde ich es bemerkenswert, dass wir ein Verfahren erlebt haben, bei dem die Sachverständigen sagten, dass es ein Rechtsgebiet sei, das sehr gut funktioniert. Alle – Anwender, DPMA, also Deutsches Patent- und Markenamt, Gerichte – halten diese Gesetzgebung europäisch wie national für gut, bewährt und sinnvoll. Und die haben wir noch weiter verbessert. Wir leben also in einem Land, auch wenn wir oft stöhnen und meckern, in dem verdammt vieles sehr gut funktioniert und in dem wir es sogar noch besser und besser funktionierend machen können. Also: Das spricht doch für uns und unseren Staat. Und damit schließe ich und wünsche einen guten Abend. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.)
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Christoph Birghan für die AfD-Fraktion. Beifall: AfD
DR Dr. Christoph Birghan AfD rede Im Protokoll ↗
Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Herr Lindh, wir sind uns heute teilweise sogar mal einig. Das ist ja auch mal etwas, was gar nicht so schlecht ist und nicht so häufig in diesem Hohen Haus auftritt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das deutsche Designrecht modernisiert und die europäische Design-Richtlinie umgesetzt werden. EU-Regelungen können – können! – im gewerblichen Rechtsschutz …
Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Herr Lindh, wir sind uns heute teilweise sogar mal einig. Das ist ja auch mal etwas, was gar nicht so schlecht ist und nicht so häufig in diesem Hohen Haus auftritt. ↳ Stefan Schmidt (Grüne) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das deutsche Designrecht modernisiert und die europäische Design-Richtlinie umgesetzt werden. EU-Regelungen können – können! – im gewerblichen Rechtsschutz sinnvoll sein. Wer grenzüberschreitend wirtschaftet, braucht verlässliche Schutzstandards für einen funktionierenden Binnenmarkt; das ist natürlich eine Binsenweisheit. Aber problematisch wird es, wenn EU-Vorgaben dem nationalen Gesetzgeber kaum noch Gestaltungsspielraum lassen. Wir müssen uns immer daran erinnern: Die EU beruht auf dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und dem Subsidiaritätsprinzip. Auf dem Papier ist es immer eindeutig, und auch heute wurde wieder das Hohelied davon gesungen. In der Praxis sieht es aber leider immer mehr anders aus. Über den Binnenmarkt und die Implied-Powers-Doktrin werden europäische Zuständigkeiten immer weiter gefasst. Was bleibt da noch von Subsidiarität? Richtlinien geben längst nicht nur Ziele vor, sondern eben zunehmend Details. National, also im deutschen Parlament, bleibt dann oft nur das Abschreiben. Und dann klopft man sich gegenseitig auf die Schultern und sagt, wie toll das alles gelaufen ist. Ja, wenn man wenig Spielraum hat, kann man auch wenig falsch machen. Der geplante neue § 38a des Designgesetzes ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Die Richtlinie will auf die neuen Möglichkeiten des 3D-Drucks reagieren – so weit, so gut. Künftig soll auch das Erstellen, das Herunterladen, das Kopieren, das Teilen oder Verbreiten von Medien oder Software, mit denen ein geschütztes Erzeugnis hergestellt werden kann, vom Designschutz erfasst werden. Das Wort „kann“ ist da sehr, sehr wichtig. Das Anliegen ist natürlich nachvollziehbar. Und auch wir als AfD wollen natürlich einen funktionierenden Designschutz. Aber das Wort „kann“ ist in diesem Kontext auch problematisch. Denn es könnte für eine Verletzung bereits genügen, dass eine Software zur Herstellung eines designverletzenden Erzeugnisses allein verwendet werden kann, also dass sie lediglich dafür geeignet ist. Damit bleibt unklar, wie weit der Kreis möglicher Verletzer reicht. Das ist die Anwenderfreundlichkeit, die hier fehlt: vom Designer, der eine CAD-Datei erstellt, über denjenigen, der sie wiedergibt, bis hin zum Plattformbetreiber oder gar dem Softwarehersteller. Natürlich kann man die Klärung derartiger Fragen den Gerichten überlassen, aber der Weg bis zum Bundesgerichtshof – wer das schon einmal gemacht hat, weiß das – ist lang und teuer. Ein Softwareentwickler, ein Designer oder ein mittelständisches Unternehmen sollte nicht mehrere Instanzen durchlaufen müssen, um zu erfahren, ob eine Handlung überhaupt unter diese Vorschrift fällt. Rechtssicherheit sollte der Gesetzgeber schaffen und nicht erst der BGH. Beifall: AfD Deshalb schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, die Verantwortlichkeit eines Dritten explizit daran zu knüpfen, ob er weiß oder es aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass die betreffenden Medien oder Software dazu geeignet und bestimmt sind, für eine Verletzung des eingetragenen Designs verwendet zu werden. Diese Regelung gibt es analog im Patentgesetz, ist da in der Vergangenheit sehr erfolgreich angewandt worden und schafft Rechtssicherheit. Somit würden wir dann einen klaren Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Dritten und der eigentlichen Designverletzung schaffen. Unser zweiter Änderungsvorschlag betrifft die geplante Abschaffung des Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren im Designrecht und – man hat das gleich wieder huckepack genommen – im Markenrecht. Begründet wird dies damit, dass diese Beitrittsmöglichkeiten nur selten genutzt werden und die Verfahren mit der Abschaffung angeblich entschlackt werden sollen. Das überzeugt aber nicht. Ein Verfahrensrecht wird nicht dadurch überflüssig, dass es selten benötigt wird. Und, meine Herren von den Regierungsparteien, eine Entschlackung wäre in unserem Staat sicherlich in vielen Bereichen angebracht; aber hier brauchen wir das wirklich nicht. Beifall: AfD Denn: Jeder, der wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, hat ein Interesse daran, einem bereits laufenden Verfahren beizutreten und eine Klärung herbeizuführen. In anderen Rechtsbereichen, bei der Zivilprozessordnung – wie eben schon genannt – und im Patentrecht, haben wir diese Möglichkeit. Man hätte sie auch deshalb im Sinne der Anwenderfreundlichkeit weiter bestehen lassen können. Meine Herren und Damen, was wir brauchen, ist nationaler Gestaltungsspielraum, und wir sollten ihn dort, wo er besteht, auch nutzen. Hier haben wir das leider versäumt. Vielen Dank. Beifall: AfD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Michael Breilmann für die CDU/CSU-Fraktion. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
MI Michael Breilmann Union rede Im Protokoll ↗
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gute Ideen verdienen guten Schutz. Und gelungene Designs – das habe ich schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs gesagt – sind wirtschaftlich sehr wertvoll. Es lohnt sich, dieses Gut vollumfänglich zu schützen; denn die Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Land. Ich kann mich den Worten von Herrn Lindh nur anschließen. …
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gute Ideen verdienen guten Schutz. Und gelungene Designs – das habe ich schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs gesagt – sind wirtschaftlich sehr wertvoll. Es lohnt sich, dieses Gut vollumfänglich zu schützen; denn die Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Land. Ich kann mich den Worten von Herrn Lindh nur anschließen. Wenn man die Sachverständigenanhörung noch mal Revue passieren lässt, wenn man auch die dort vorgetragenen Stellungnahmen liest, dann wird man feststellen, dass insbesondere die Praktiker dieses Gesetz sehr loben. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Ich bin Praktiker!« – Ich komme gleich noch auf den § 38 zu sprechen. Dazu sind ja klare Äußerungen getroffen worden. – Digitale und animierte Designs haben längst Einzug in unsere Lebenswelt gehalten. Es ist deswegen folgerichtig, dass der Entwurf diese neuen Designformen ausdrücklich aufgreift. Auch die Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit dem 3-D-Druck ist sachgerecht. Da sind wir bei § 38 Designgesetz, den Sie ändern wollen. Sie haben diesbezüglich bei der Sachverständigenanhörung eine Frage gestellt und darin den Vergleich zu § 10 Patentgesetz gezogen. Daraufhin kam von den Sachverständigen der Hinweis, dass das doch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen sei. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Es sind zwei unterschiedliche Gesetze! Das stimmt schon, ja!« Dann passierte etwas ganz Interessantes. Ein Sachverständiger, der Vorsitzende des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, hat den § 38, so wie wir ihn heute wahrscheinlich mehrheitlich beschließen werden, ausdrücklich gelobt. Und er hatte sogar den Wunsch geäußert, wonach dieser Paragraf auch die Schlupflöcher im Patentgesetz schließt und auch dort Anwendung findet. ↳ Dr. Christoph Birghan (AfD): »Man muss halt mal fragen, welche Unternehmen dieser Herr vertritt!« So stark kann die Wahrnehmung von Praktikern auseinanderfallen. Besonders hervorheben möchte ich, dass dieser Entwurf gerade Einzelentwerfern und kleinen sowie mittleren Unternehmen dient. Vereinfachte Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, klarere Regelungen zu Nichtigkeit, Schutzdauer und Aufrechterhaltung sowie das neue Eintragungssymbol machen Designschutz praktisch nutzbar und insbesondere die Verfahren effizient und kostengünstig. Und auch das ist im Sinne der Praktikerinnen und Praktiker. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Wir haben – das muss man noch mal positiv betonen – auch bei der Reparaturklausel eine ausgewogene Lösung gefunden. Der Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt wird gestärkt; Reparaturen werden bezahlbar. Neben einigen Anpassungen am Gesetzentwurf war es uns auch wichtig, bei der Neuheitsschonfrist in § 6 des Designgesetzes eine Regelung zu finden. Wir als CDU/CSU haben darauf gedrungen, dass künftig die eigene Veröffentlichung dem späteren Schutz auch dann nicht entgegensteht, wenn das veröffentlichte und das angemeldete Design zwar nicht identisch sind, aber im Gesamteindruck übereinstimmen. Das passt dann zur Richtlinie, und auch das gibt Rechtssicherheit. Wir haben hier, glaube ich, ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin, Awet Tesfaiesus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat ihre Rede zu Protokoll gegeben.1Anlage 5 Beifall: Grüne Beifall: SPD (einzelne Abg.) ↳ Stefan Schmidt (Grüne): »Sehr gute Rede!« Der Kollege Aaron Valent von der Fraktion Die Linke hat seine Rede ebenfalls zu Protokoll gegeben.2Anlage 5 Beifall: SPD Beifall: Grüne Beifall: Linke Damit ist der letzte Redner in dieser Aussprache Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion. Beifall: Union Beifall: Dr. Franziska Kersten (SPD) ↳ Dr. Konrad Körner (Union): »Das kam jetzt unerwartet!« ↳ Carmen Wegge (SPD): »War das jetzt notwendig?«
DR Dr. Konrad Körner Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben ein Hundekorb in Erdbeerform, ein liegender Buddha als Wandschmuck und eine Regenbogenleuchte gemeinsam? Nein, das ist nicht die Ausstattung irgendeiner Esoterikmesse. Das sind tatsächlich eingetragene Designs. Das Design kann über den Erfolg eines Produkts entscheiden. Es kann einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Das Design ist Eigentum. Und wir wollen nicht …
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben ein Hundekorb in Erdbeerform, ein liegender Buddha als Wandschmuck und eine Regenbogenleuchte gemeinsam? Nein, das ist nicht die Ausstattung irgendeiner Esoterikmesse. Das sind tatsächlich eingetragene Designs. Das Design kann über den Erfolg eines Produkts entscheiden. Es kann einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Das Design ist Eigentum. Und wir wollen nicht übers Enteignen reden, sondern darüber, wie wir Eigentum schützen können. ↳ Linke: »Oh!« Denn wir wissen: Eigentum ist die Wurzel des Wohlstands. – Da müssen Sie nicht stöhnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, auch wenn es spät ist – es wird heute auch noch später –, sondern Sie sollten zuhören. Das Designrecht schützt deshalb die konkrete äußere Gestaltung eines Produkts, schafft einen Anreiz für Kreativität und Innovation. Wie relevant das bezüglich Eigentum ist, zeigen die Zahlen: allein 2025 fast 30 000 einzelne Designs, mehr als 80 pro Tag. Design verändert sich. Deswegen muss sich auch das Designrecht verändern. Künftig können zum Beispiel auch Bewegungen oder Animationen Teil eines geschützten Designs sein. Denken Sie an das Aufleuchten eines Logos oder die charakteristische Animation auf einem Display. Das ist wichtig; denn wenn sich die Welt ändert, dann muss, wie gesagt, auch das Recht dementsprechend angepasst werden. Wir reagieren – wir haben es gerade schon diskutiert – auf die neuen Formen von Rechtsverletzungen, zum Beispiel beim 3-D-Druck. Und wir stärken auch den Schutz gegen Produktpiraterie. Künftig können Rechteinhaber bereits gegen nachgeahmte Produkte vorgehen, die lediglich durch Deutschland transportiert werden. Sie müssen also nicht mehr darauf warten, dass die Ware ihren Bestimmungsstaat erreicht. In meiner Heimat Nürnberg ist das angesichts der dort stattfindenden Spielwarenmesse ein echter Wirtschaftsfaktor. Produktpiraterie schädigt unseren Innovationsstandort Deutschland. Wir machen den jetzt ein Stückchen sicherer. Beifall: Union Beifall: SPD Das macht die Durchsetzung von Designrechten also schon an den Grenzen effektiver. Wir bauen außerdem ein bisschen Bürokratie ab. Kaum genutzte Verfahren – wir haben von einem Fall in einem Verfahren gehört – werden gestrichen und die Anmeldung und Verwaltung von Designs vereinfacht. Oder, um es mit einem der bekanntesten Designer des 20. Jahrhunderts, Charles Eames, zu sagen: „The details are not the details. They make the design.“ Das gilt auch für gute Gesetzgebung. Das hier ist so ein gutes Gesetz. Herzlichen Dank und schönen Abend. Beifall: Union Beifall: SPD
OM Omid Nouripour Vizepräsident sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen in dieser Aussprache liegen mir nicht vor. Ich schließe diese. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8158, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 21/6215 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion …
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen in dieser Aussprache liegen mir nicht vor. Ich schließe diese. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8158, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 21/6215 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8161 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt dafür? – Die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 21/6215 in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Das sind die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Das sind die AfD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das sind die Fraktionen der Union und der SPD. Jetzt mögen sich diejenigen erheben, die dagegenstimmen wollen. – Das ist niemand. Und jetzt diejenigen, die sich enthalten wollen. – Das sind die AfD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 96. Sitzung wird am 29. September 2026 veröffentlicht. Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete(r) Ahmetovic, Adis SPD Alabali Radovan, Reem SPD Bas, Bärbel SPD Beutin, Lorenz Gösta Die Linke Dietz, Thomas AfD Douglas, Christian AfD Fehre, Micha AfD Gauland, Dr. Alexander AfD Gebhard, Wilhelm CDU/CSU Geissler, Dr. Jonas CDU/CSU Goßner, Hans-Jürgen AfD Helferich, Matthias AfD Hermeier, Mareike (gesetzlicher Mutterschutz) Die Linke Hoffmann, Philip M. A. CDU/CSU Knodel, Sieghard fraktionslos Limbacher, Esra SPD Mayer, Andreas AfD Meiser, Pascal Die Linke Minich, Sergej AfD Moser, Christian CDU/CSU Müller, Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Naujok, Edgar AfD Otten, Gerold AfD Rainer, Alois CDU/CSU Rathert, Dr. Anna AfD Roth, Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Rudzka, Angela AfD Schneider, Carsten SPD Schönberger, Marlene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schröder, Stefan AfD Schroeter, Georg AfD Schuhmann, Bernd AfD Schulze, Svenja SPD Wadephul, Dr. Johann David CDU/CSU Willnat, Christin Die Linke Wulf, Mareike Lotte CDU/CSU Zerr, Anne Die Linke Zons, Ulrich von AfD Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau, Peter Aumer, Julia-Christina Stange, Jens Spahn, Dr. Matthias Miersch, Ricarda Lang, Alexander Hoffmann und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung – des Antrags der Abgeordneten Michael Brand (Fulda), Dr. Lars Castellucci, Ates Gürpinar, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Stephan Pilsinger, Linda Heitmann, Helge Lindh, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Moll, Dr. Konstantin von Notz, Nora Seitz und weiterer Abgeordneter: Freiwilligkeit der Organspende sichern – Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben – des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung (Tagesordnungspunkt 9a bis c)
ST Stefan Schmidt Grüne rede Im Protokoll ↗
„Wir haben ein Spenderorgan für Sie!“ Wie erlösend und befreiend muss diese Nachricht für jemanden sein, der auf ein lebensrettendes Spenderorgan wartet? So hoffnungsvoll diese Nachricht auch ist, so selten ist sie leider auch: Im letzten Jahr hat sie nur etwa jeden Achten auf der Warteliste für ein Spenderorgan erreicht, nur 985 von knapp 8 200 Menschen. Das ist zu …
„Wir haben ein Spenderorgan für Sie!“ Wie erlösend und befreiend muss diese Nachricht für jemanden sein, der auf ein lebensrettendes Spenderorgan wartet? So hoffnungsvoll diese Nachricht auch ist, so selten ist sie leider auch: Im letzten Jahr hat sie nur etwa jeden Achten auf der Warteliste für ein Spenderorgan erreicht, nur 985 von knapp 8 200 Menschen. Das ist zu wenig, und darin sind wir uns alle einig. Wie können wir die Chancen für die Menschen auf der Warteliste erhöhen, ein Spenderorgan zu erhalten? Soll jeder Mensch, der zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat, im Falle eines Hirntods automatisch zum Organspender werden? Im Januar 2020 haben wir das letzte Mal über diese Frage diskutiert. Meine Antwort damals: Nein. Auch die Mehrheit im Bundestag hat die Widerspruchslösung abgelehnt. Heute komme ich zu einem anderen Schluss. Ich unterstütze die Widerspruchslösung. Die letzten Jahre haben gezeigt: Mehr Informationen, mehr Aufklärung, mehr Möglichkeiten, sich als Organspender verzeichnen zu lassen – all diese Maßnahmen, die wir im Januar 2020 beschlossen haben, sie haben alle nicht gereicht, um die Zahl der Organspender wirklich zu erhöhen. Auch wenn ich selbst schon bekennender Organspender bin: Kein einziges Mal wurde ich in den letzten Jahren von meinem Hausarzt oder bei Behördengängen auf die Organspende angesprochen. Sie etwa? Auch mit der Widerspruchslösung bleibt die Organspende freiwillig. Jeder Mensch hat das Recht, Nein zu sagen. Und ist jemand eingeschränkt fähig, eine Entscheidung zu treffen, wird verhindert, dass Organe ungewollt gespendet werden. Insgesamt bildet die Widerspruchslösung die Mehrheiten in der Bevölkerung besser ab: Mehr als 85 Prozent stehen einer Organspende positiv gegenüber. Aber nur ein kleiner Bruchteil dieser Menschen hat seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert. Das kann ich verstehen. Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Tod auseinander. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Das Recht des einen, sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen zu müssen, wird aktuell zur Pflicht der Familie, sich genau damit zu beschäftigen. Ohne dokumentierten Willen der hirntoten Person entscheidet aktuell die Familie, ob die Organe gespendet werden sollen – und das in einer Zeit des Schocks über den Tod eines geliebten Menschen, in einer Zeit voller Trauer, womöglich sogar voller existenzieller Sorgen, und das Ganze auch noch unter Zeitdruck. Die unerträgliche Bürde, so eine Entscheidung in einer emotionalen Ausnahmesituation zu treffen, möchte ich den Angehörigen nehmen. Mehr als drei Viertel derjenigen, die ihren Willen dokumentiert haben, stimmen einer Organspende zu. Treffen die Angehörigen die Entscheidung, stimmen mehr als drei Viertel dagegen. Diese Zahlen zeigen nicht nur, wie belastend so eine Entscheidung für die Familie ist. Sie zeigen auch: Wenn die Angehörigen den Willen ihres verstorbenen Familienmitglieds nicht kennen, entscheiden sie sich im Zweifel gegen die Organspende – auch wenn sie das später nicht selten bereuen und mit Gewissensbissen kämpfen. Die Organspende bleibt ein ethisches Dilemma. Auch die Widerspruchslösung ist kein Allheilmittel. Sie ist auch keine Garantie, dass alle Menschen auf der Warteliste ein lebensrettendes Organ erhalten. Wir haben noch nicht einmal die Sicherheit, dass die Anzahl der Transplantationen wirklich zunimmt. Die Widerspruchslösung nimmt aber den Angehörigen eine ungeheure Last von den Schultern und ist ein wichtiges Signal für alle Menschen auf der Warteliste: Wir tun alles dafür, dass ihr zumindest eine Chance auf die erlösende Nachricht bekommt: „Wir haben ein Spenderorgan für Sie!“ Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stefan Seidler (fraktionslos) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Julia Schneider, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern (Tagesordnungspunkt 10a) Als Abgeordneter des SSW unterstütze ich grundsätzlich das Anliegen zur Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins Grundgesetz. Es braucht eine langfristige Perspektive und Verpflichtung für Bund und Länder zur Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, Strategien sowie verlässlichen Finanzierung, um den absehbar verheerenden Konsequenzen des Klimawandels vorzubeugen und sie abzumildern. Aus norddeutscher Perspektive halte ich es dabei für zwingend notwendig, in der Ausgestaltung auch den Fokus auf Maßnahmen zum Küstenschutz und zum Schutz vor Sturmfluten zu legen. Das ist mit dem vorliegenden Antrag leider nicht gegeben. Aus diesen Gründen werde ich mich bei der Abstimmung enthalten. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Antrags der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Ayse Asar, Dr. Anja Reinalter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen – des Antrags der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln –Individuell, lebensbegleitend und innovativ – des Antrags der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von der Werkhalle bis zur Pflegestation – Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken (Tagesordnungspunkt 17a bis c)
EM Emmi Zeulner Union rede Im Protokoll ↗
Die Aufnahme eines Studiums oder der Beginn einer Ausbildung ist für junge Menschen ein prägender Moment im Leben und ein wichtiger Schritt in die eigene Selbstständigkeit. Ein neuer Ort, neue Aufgaben, neue Verantwortung. Für viele gehört dazu auch die erste eigene Wohnung oder das erste WG-Zimmer. Damit dieser Schritt gelingt, braucht es Wohnraum, der verfügbar und bezahlbar ist. Gerade Studierende …
Die Aufnahme eines Studiums oder der Beginn einer Ausbildung ist für junge Menschen ein prägender Moment im Leben und ein wichtiger Schritt in die eigene Selbstständigkeit. Ein neuer Ort, neue Aufgaben, neue Verantwortung. Für viele gehört dazu auch die erste eigene Wohnung oder das erste WG-Zimmer. Damit dieser Schritt gelingt, braucht es Wohnraum, der verfügbar und bezahlbar ist. Gerade Studierende und Auszubildende verfügen meist nur über begrenzte Einkommen und suchen häufig genau dort eine Wohnung, wo die Nachfrage ohnehin schon besonders hoch ist. Die Zahlen zeigen die Herausforderungen, die damit einhergehen. Studierende mit eigener Haushaltsführung geben inzwischen im Durchschnitt 54 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. Bei Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung liegt der zuletzt veröffentlichte Wert bei 41 Prozent. Rund 2,9 Millionen Studierenden stehen gut 241 000 Wohnheimplätze gegenüber. Für rund 1,3 Millionen Auszubildenden stehen etwa 20 000 Wohnheimplätze zur Verfügung. Wohnheime sind ein wichtiger Baustein, aber sie können die Wohnraumversorgung junger Menschen nicht allein leisten. Die große Mehrheit ist auf den allgemeinen Wohnungsmarkt angewiesen. Auf kleine Wohnungen, WG-Zimmer und ganz normalen Mietwohnraum. Deshalb müssen wir beide Bereiche in den Blick nehmen: die gezielte Unterstützung von Studierenden und Auszubildenden und zugleich die Ausweitung des Wohnungsangebots insgesamt. Für das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ stehen auch in diesem Jahr wieder 500 Millionen Euro zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Mittel zu verdoppeln, sodass im kommenden Jahr erstmals 1 Milliarde Euro für die Wohnheimförderung an die Länder fließen. Hinzu kommt die vereinbarte WG-Garantie. Dazu sollen neben den zusätzlichen Investitionen in „Junges Wohnen“ auch die Förderbestimmungen für den Ankauf von Belegungsrechten für Studierende und Auszubildende geöffnet werden. Für das Azubiwohnen sieht der Koalitionsvertrag außerdem vor, Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildendenwohnen auf Bundesebene zu bündeln. Im Bundeshaushalt für 2027 sind dafür 300 000 Euro eingestellt. Klar ist aber auch: Mit Förderprogrammen allein werden wir das Problem nicht lösen. Wenn Wohnraum knapp ist, muss auch insgesamt mehr gebaut werden. Mehr Angebot sorgt gerade auf angespannten Märkten dafür, den Preisdruck zu dämpfen. Dafür haben wir als Koalition bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit dem Bauturbo ermöglichen wir es den Kommunen, bestimmte Wohnungsbauvorhaben schneller zuzulassen, da sie auf die aufwendige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichten können. Und wir gehen den eingeschlagenen Weg konsequent weiter. Gestern fand im Bauausschuss die öffentliche Anhörung zum BauGB-Upgrade statt. Mit dem Gesetzentwurf bringen wir ein umfassendes Modernisierungspaket für das Bauplanungsrecht auf den Weg. Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigen, vollständig digitalisieren und Doppelprüfungen, etwa bei der Umweltprüfung, reduzieren. Zudem wird der Wohnungsbau in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten rechtlich als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Und auch bei den Baukosten setzen wir an. Mit dem Gebäudetyp E wird es künftig leichter und rechtssicher möglich werden, von gesetzlich nicht zwingenden technischen sowie Komfort- und Ausstattungsstandards abzuweichen. Dabei machen wir aber keine Abstriche bei der Sicherheit. Anforderungen etwa an die Statik oder den Brandschutz bleiben unberührt. Darüber hinaus bestehen weiterhin steuerliche Anreize für zusätzlichen Mietwohnungsneubau, unter anderem über die vom damaligen Bundesminister Horst Seehofer eingeführte Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz. Am Ende entscheidet sich aber vor Ort, ob aus diesen Möglichkeiten tatsächlich neue Wohnungen entstehen. Den Ländern kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Und wie so oft lohnt sich auch hier wieder ein Blick nach Bayern. Der Freistaat zeigt, was möglich ist: In den vergangenen zehn Jahren wurden dort rund 500 Millionen Euro in studentischen Wohnraum investiert und damit fast 11 000 bezahlbare Wohnplätze geschaffen oder erhalten. Für studentischen Wohnraum sind leistungsfreie Förderdarlehen von bis zu 75 000 Euro je Wohnplatz bei einer 40-jährigen Belegungsbindung möglich. Auch das Azubiwohnen wird bei 25-jähriger Belegungsbindung mit bis zu 45 000 Euro pro Wohnplatz über leistungsfreie Darlehen gefördert. Nach der Wohnraumstatistik 2025 des Deutschen Studierendenwerks befanden sich in Bayern 3 947 geförderte Studierendenwohnheimplätze im Bau. Das entsprach rund 43 Prozent aller damals bundesweit im Bau befindlichen öffentlich geförderten Studierendenwohnheimplätze. Das zeigt: Der Bund kann Mittel bereitstellen, das Planungsrecht beschleunigen und Investitionen erleichtern. Die Länder müssen diese Möglichkeiten aber mit ihren Förderprogrammen ergänzen und in konkrete Projekte vor Ort übersetzen. Am Ende sollte die Frage, wo ein junger Mensch studiert oder seine Ausbildung beginnt, nicht davon abhängen, ob er dort ein bezahlbares Zuhause findet. Es die Aufgabe der Politik, das Aufstiegsversprechen in unserem Land mit Leben zu füllen. Daran arbeiten wir als Koalition und werden es auch in Zukunft weiter tun. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts (Tagesordnungspunkt 20)
AW Awet Tesfaiesus Grüne rede Im Protokoll ↗
Design ist längst digital. Es bewegt sich, verändert sich, entsteht am Bildschirm. Deshalb ist es richtig, dass wir auch unser Designrecht ins digitale Zeitalter holen. Dieses Gesetz macht wichtige Schritte: Digitale und animierte Designs werden ausdrücklich geschützt. Wir reagieren auf 3-D-Druck und digitale Vorlagen. Und nach der Anhörung hat die Koalition bei der Neuheitsschonfrist sinnvoll nachgebessert. Aber wenn wir über …
Design ist längst digital. Es bewegt sich, verändert sich, entsteht am Bildschirm. Deshalb ist es richtig, dass wir auch unser Designrecht ins digitale Zeitalter holen. Dieses Gesetz macht wichtige Schritte: Digitale und animierte Designs werden ausdrücklich geschützt. Wir reagieren auf 3-D-Druck und digitale Vorlagen. Und nach der Anhörung hat die Koalition bei der Neuheitsschonfrist sinnvoll nachgebessert. Aber wenn wir über die Zukunft von Design sprechen, können wir über eine Technologie nicht schweigen: künstliche Intelligenz. KI kann heute in Sekunden Tausende Designs erzeugen. Und damit stellen sich zwei ganz einfache Fragen: Dürfen die Arbeiten von Designerinnen und Designern zum Training dieser Systeme genutzt werden? Und können anschließend rein KI-generierte Designs selbst Schutz bekommen? Gerade die zweite Frage ist entscheidend. Im Urheberrecht steht der Mensch als Schöpfer im Mittelpunkt. Im Designrecht geht es vor allem um Neuheit und Eigenart. Wir dürfen hier keine Hintertür öffnen. Es kann nicht sein, dass KI mit den Arbeiten von Menschen lernt – und diese Menschen anschließend mit einer Flut maschinell erzeugter Schutzrechte konkurrieren müssen. Und damit bin ich beim zweiten Punkt. Viele Designerinnen und Designer sind soloselbstständig oder arbeiten in kleinen Studios. Sie haben keine eigene Rechtsabteilung. Sie haben auch nicht das Geld, jahrelang gegen große Unternehmen zu prozessieren. Ein Recht, das ich mir nicht leisten kann, schützt mich nicht. Genau deshalb reicht es nicht, Schutzrechte auf dem Papier zu modernisieren. Wir müssen auch darüber reden, wer sie in der Realität nutzen und durchsetzen kann. Das Gesetz bringt wichtige Verbesserungen. Aber bei diesen beiden Zukunftsfragen bleibt es hinter dem zurück, was notwendig wäre: Wie schützen wir menschliche Kreativität im Zeitalter der KI? Und wie sorgen wir dafür, dass dieser Schutz nicht vom Geldbeutel abhängt? Deshalb werden wir uns enthalten.
AA Aaron Valent Linke rede Im Protokoll ↗
Kreative Arbeit ist Arbeit. Wer ein Design entwickelt, investiert Zeit, Wissen und oft auch eigenes Geld. Gerade viele Designerinnen und Designer arbeiten selbstständig oder in kleinen Büros. Deshalb ist es richtig, das Designrecht an die digitale Realität anzupassen. Digitale und animierte Designs müssen geschützt werden können. Auch gegen Produktpiraterie und die unerlaubte Verbreitung von Dateien für den 3-D-Druck braucht es …
Kreative Arbeit ist Arbeit. Wer ein Design entwickelt, investiert Zeit, Wissen und oft auch eigenes Geld. Gerade viele Designerinnen und Designer arbeiten selbstständig oder in kleinen Büros. Deshalb ist es richtig, das Designrecht an die digitale Realität anzupassen. Digitale und animierte Designs müssen geschützt werden können. Auch gegen Produktpiraterie und die unerlaubte Verbreitung von Dateien für den 3-D-Druck braucht es wirksame Regeln. Aber für uns Linke reicht es nicht, Schutzrechte einfach auszuweiten. Wir müssen fragen: Wer kann diese Rechte am Ende tatsächlich nutzen? Ein Soloselbstständiger hat keine Rechtsabteilung im Rücken. Er kann nicht jeden technischen Fehler durch spezialisierte Kanzleien auffangen und nicht jeden Rechtsstreit durch mehrere Instanzen führen. Ein Recht, das man sich erst leisten können muss, ist kein gutes Recht. Deshalb brauchen wir einfache Anmeldeverfahren, klare technische Vorgaben und einen wirklichen Zugang zum Recht. Und wir dürfen bei künstlicher Intelligenz nicht wegschauen. Wenn Unternehmen kreative Arbeiten nutzen, um kommerzielle KI-Systeme zu entwickeln, müssen die Interessen derjenigen berücksichtigt werden, deren Arbeit dafür verwendet wird. Die wirtschaftliche Wertschöpfung darf nicht allein bei den großen Anbietern landen. Gleichzeitig begrüßen wir, dass Reparaturen erleichtert werden. Die Reparaturklausel kann mehr Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt ermöglichen und Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Für uns ist deshalb klar: Designrecht muss kreative Arbeit schützen. Aber es darf nicht zum Privileg großer Unternehmen und finanzstarker Rechteinhaber werden. Es muss für diejenigen funktionieren, die diese Kreativität jeden Tag leisten. Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 96. Sitzung wird am 29. September 2026 veröffentlicht.