Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Zusatzpunkt 11 · 21/102 · 15. Oktober 2026

AntisemitismusBeleidigungDatenabgleichDatenaustauschDatenerhebungGerichtsverfassungsgesetzGesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale ProzessbegleitungGesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
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CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Dunkelfeld bei Partnerschaftsgewalt ist erschreckend groß. 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Wer den Mut aufbringt, aus der Gewaltspirale auszubrechen und Anzeige zu erstatten, darf auf dem anschließenden Weg durch das Strafverfahren nicht alleine gelassen werden. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich hier seit ihrer Einführung 2017 als wichtiges Instrument des Opferschutzes bewährt. Sie hilft …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Dunkelfeld bei Partnerschaftsgewalt ist erschreckend groß. 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Wer den Mut aufbringt, aus der Gewaltspirale auszubrechen und Anzeige zu erstatten, darf auf dem anschließenden Weg durch das Strafverfahren nicht alleine gelassen werden. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich hier seit ihrer Einführung 2017 als wichtiges Instrument des Opferschutzes bewährt. Sie hilft Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, ein Strafverfahren besser zu bewältigen. Doch noch immer wird sie zu wenig in Anspruch genommen. Das wollen wir ändern. Beifall: SPD Dafür senken wir Zugangshürden für kostenfreie Unterstützung und stärken die Informiertheit über die Beratungsangebote. Stellen wir uns eine Frau vor, die über lange Zeit häusliche Gewalt erlebt hat. Sie muss mehrfach ihre Erfahrungen schildern, sich auf Vernehmungen vorbereiten und sich vor Gericht erneut mit dem Erlebten auseinandersetzen. Das ist eine enorme psychische Belastung. Wenn sie aber den Schritt wagt, den Mut aufgebracht hat, kommt nun die psychosoziale Prozessbegleitung ins Spiel. Opfer gravierender häuslicher Gewalt erhalten durch unseren Gesetzentwurf erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. Beifall: SPD Die gewaltbetroffene Frau bekommt jetzt eine Ansprechperson an die Seite, eine Person, die ihr die Abläufe des Verfahrens erklärt, die anbietet, sich vorher gemeinsam mit ihr den Gerichts- und Vernehmungsraum anzusehen, die den Ablauf einzelner Vernehmungen und des Gerichtsbesuchs erklärt, die während der Verhandlung an ihrer Seite sitzt und die im Nachgang erläutert, wie es weitergeht. Psychosoziale Prozessbegleitung ist genau diese Ansprechperson, die die kleinteiligen Schritte, Vernehmungen, Termine bis hin zur Gerichtsverhandlung begleitet und in den Gesamtkontext des Verfahrens einordnet. Diese Person übernimmt einen gesonderten, sozial betreuenden Teil der Beratung und Begleitung wahr, wie er eben nicht durch eine Anwältin oder einen Therapeuten abgedeckt wird. Sie leistet gerade keine Rechtsberatung, und sie ersetzt auch keine anwaltliche und therapeutische Unterstützung, sondern sie gibt Orientierung für jeden einzelnen Schritt des Verfahrens und damit Sicherheit und Halt. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) – Das ist gut. Man kann mal klatschen für die psychosozialen Prozessbegleiterinnen. Sie sind wirklich toll, sie verdienen wenig Geld und leisten eine fantastische Arbeit für Gewaltopfer. Vielen lieben Dank an der Stelle! Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Der Staat übernimmt Verantwortung gegenüber den Betroffenen, indem er diese Hilfe strukturell zur Verfügung stellt und sie auch finanziert. Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, darf nicht zusätzlich vor der Frage stehen, ob professionelle Unterstützung finanziell überhaupt möglich ist. Unterstützung darf auch nicht davon abhängen, ob jemand seine besondere Schutzbedürftigkeit aufwendig nachweisen kann. Deshalb bauen wir bürokratische Hürden ab und erleichtern den Zugang zu diesem Angebot. Diese Hürde schaffen wir für die betreffenden Katalogtaten ab. Gerne hätten wir sie auch für die häusliche Gewalt abgeschafft; wir sind uns im parlamentarischen Verfahren einig geworden, dass wir das perspektivisch machen wollen, und das steht auch in unserer Entschließung. Ein Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht nur darin, Täter zu bestrafen. Er zeigt sie auch darin, wie er mit den Menschen umgeht, denen Unrecht widerfahren ist. Wer den Schritt zur Anzeige wagt, verdient Unterstützung statt Hürden. Dafür sorgen wir mit diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union
KN Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschrift über die Volksverhetzung nach § 130 sowie die hetzerische Beleidigung nach § 185 StGB sollen in die Vorschriften der Nebenklage nach § 395 StPO hineingepresst werden. Warum? Das ist nicht ganz klar. Also, was soll das Gesetz nun regeln? § 395 StPO regelt die Nebenklage, also das Recht von Verletzten, von …
Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschrift über die Volksverhetzung nach § 130 sowie die hetzerische Beleidigung nach § 185 StGB sollen in die Vorschriften der Nebenklage nach § 395 StPO hineingepresst werden. Warum? Das ist nicht ganz klar. Also, was soll das Gesetz nun regeln? § 395 StPO regelt die Nebenklage, also das Recht von Verletzten, von Opfern und Angehörigen, aktiv am Prozess teilzunehmen. Das ist gut. Allerdings gibt es bei § 130 StGB als abstraktem Gefährdungsdelikt ein ernsthaftes Problem, und das wissen Sie auch ganz genau. Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Strafverfahren kein zivilrechtlicher Parteienstreit ist, da der Staat die Anklage führt. Es sollen also gerade nicht Gerichtsverfahren als „Bühne“ für gesellschaftliche Konflikte genutzt werden können. Die Volksverhetzung hat als Tatbestandsmerkmal etwa den Begriff „Teile der Bevölkerung“. Der gängige StGB-Praxiskommentar gibt dazu an, dass damit alle Bevölkerungsgruppen hinreichend bestimmt sind, also etwa „die Arbeiter“, „die Soldaten“, „die Beamten“; man kann das sehr lange fortführen. Damit ist aber auch klar, dass „die Bevölkerungsgruppe“ schon hinreichend bestimmt ist und damit dann durch das neue Gesetz – tärää! – nebenklageberechtigt wäre. Also, wo soll das verhandelt werden? Üblicherweise sind solche Verfahren für die Amtsgerichte gedacht – bravo! –, demnächst dann vielleicht aber für die Landgerichte wegen des Umfangs der Sache. Super Idee! Wir haben ja nicht genug Verfahren offen. Es sind etwa 1 Million. Ich kann eigentlich nur jeden Gerichtsdirektor oder Gerichtspräsidenten auffordern, die Regierung zu ersuchen, diesen Unsinn zu lassen. ↳ Tijen Ataoğlu (Union) Schreiben Sie, meine Damen und Herren, schreiben Sie unbedingt! Beifall: AfD Nehmen wir also „die Beamten“, gegen die aufgehetzt wird oder die böswillig verächtlich gemacht werden. Der Beamte ist empört und möchte die Nebenklage erheben; denn diese „Beamtenbeleidigung“ ist er nicht gewillt hinzunehmen. Man spricht darüber und ist gemeinsam empört, und die Nebenklage ist ja eine gute Sache. Von Flensburg bis Passau finden sich empörte Beamte, die nicht gewillt sind, das auf sich beruhen zu lassen. Und so kommen schnell einige Hundert und vielleicht Tausend zusammen. Und was nun? Gehen wir davon aus, es handelt sich um eine Volksverhetzung in sozialen Netzwerken – was machen Sie dann? Wie lösen Sie das? Aber gehen wir davon aus, der Täter wohnt in Berlin; denn wenn gar nichts mehr hilft, bleibt immer noch der Wohnort als Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung. Also: ein Täter, ein Verteidiger – vielleicht drei, wenn er genug Geld hat –, ein Staatsanwalt – manchmal auch zwei –, ein Richter – üblicherweise ein Strafrichter; das reicht – sowie eine Protokollführung, aber auch nicht mehr überall. Vielleicht gibt es noch ein paar Zeugen, irgendwer muss diesen Post ja entdeckt haben. So, das wäre die übliche Besetzung; das Verfahren dauert 20 bis 60 Minuten, und dann ist es entschieden. Aber nach diesem Gesetz haben wir ja nun zig Hunderte, vielleicht sogar Tausende empörte Beamte, die am Verfahren als Nebenkläger teilnehmen wollen. Und jeder will einen Anwalt oder auch nicht. Ich versichere Ihnen, das Kriminalgericht in Berlin hat einen solchen Saal nicht zur Verfügung. Also doch das Olympiastadion? Nun, die Regierung wird uns § 397b StPO entgegenhalten. Ein vermeintlich pfiffiger Kniff, der nämlich regelt, dass „mehrere Nebenkläger“ zusammengeführt werden können und alle durch einen Anwalt vertreten werden. Welcher Anwalt das ist? Nun, das bleibt offenbar dem Windhundprinzip überlassen. Freie Anwaltswahl? Fehlanzeige. Und selbst wenn das akzeptiert würde, so hat jeder am Verfahren Beteiligte das Recht, über sämtliche Schriftsätze pp. informiert zu werden. Also hundertfache bis x-tausendfache Benachrichtigungen – nicht digitalisiert übrigens. Für eine Regierung, die den Bürokratieabbau betreiben will und stets das Gegenteil tut, also erwartbar. Für die Verwaltung am Amtsgericht droht der vollkommene Zusammenbruch. Sie fördern nicht den Rechtsstaat; Sie legen die Gerichtsbarkeit lahm. ↳ Sebastian Steineke (Union): »So ein Unfug!« Und dabei kommt dieser Antrag nicht einmal von den Linken. ↳ Sebastian Steineke (Union): »Sie haben überhaupt keine Ahnung!« – Ich habe keine Ahnung? ↳ Sebastian Steineke (Union): »Ja, null!« Pass mal auf. – Was ist eigentlich bei Ihnen los? Sehen Sie eigentlich nicht, dass Sie die Justiz lähmen? ↳ Sebastian Steineke (Union): »So ein Unfug!« ↳ Filiz Polat (Grüne) Wir schon, bei uns befinden sich aber auch Praktiker, die lange Jahre darin gearbeitet haben. Beifall: AfD ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die da rausgeflogen sind!« Es ist schade, dass der gute Gedanke der psychosozialen Prozessbetreuung mit so einem Mist verwoben wird. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Also bitte!« Dieses praxisuntaugliche Gesetz ist wirklich eine Schande. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Unparlamentarisch!« ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die Schande war die Rede!« Wir lehnen es daher aus tiefster Überzeugung ab. Ich danke Ihnen recht herzlich. Beifall: AfD
CH Christian Moser Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn schon die Schulklasse der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages anwesend ist, gebe ich einen Hinweis: Wenn man im Jurastudium nicht aufpasst, dann kommt das heraus, was gerade der Kollege Knuth Meyer-Soltau gesagt hat. Ich spreche Sie jetzt mal in Ihrem Beruf als Rechtsanwalt an, als Kollege. Sie müssten Ihrer anwaltlichen Fortbildungspflicht nachkommen, ganz dringend …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn schon die Schulklasse der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages anwesend ist, gebe ich einen Hinweis: Wenn man im Jurastudium nicht aufpasst, dann kommt das heraus, was gerade der Kollege Knuth Meyer-Soltau gesagt hat. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Ich spreche Sie jetzt mal in Ihrem Beruf als Rechtsanwalt an, als Kollege. Sie müssten Ihrer anwaltlichen Fortbildungspflicht nachkommen, Heiterkeit: SPD (einzelne Abg.) Heiterkeit: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Dr. Till Steffen (Grüne): »Ganz richtig!« ganz dringend sogar. Denn Sie sprechen den § 395 Absatz 3 StPO an, es ändert sich dahin gehend aber gar nichts, ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Jaja!« weil wir einfach nur ein Regelbeispiel aufnehmen. Weil Sie gefragt haben, warum wir das aufnehmen: Es war eine Anregung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Felix Klein. ↳ Carmen Wegge (SPD): »Aha!« Warum? Weil wir Opfer von Antisemitismus in diesem Land haben und weil wir ein Zeichen setzen wollen. Sie treten es mit Füßen. Das ist eine Schande und nicht dieses Gesetz. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Es ist ja schön, dass Sie am Ende noch mal kurz zu den Errungenschaften der psychosozialen Prozessbegleitung gekommen sind. Denn – ich empfehle Ihnen auch, den Weißen Ring zu besuchen – wenn man mit Opfern von Straftaten gesprochen hat, fällt immer eines auf: die besondere Hürde, Anzeige zu erstatten, weil man Angst vor dem hat, was da kommen kann. Das schildern immer viele Opfer von Straftaten. Es ist eine Riesenmaschinerie, die da losgetreten wird; man wird befragt usw. usw. Die psychosoziale Prozessbegleitung hilft einem dabei, da durchzukommen. Das ersetzt keinen Anwalt. Das ist aber eine Stütze im Strafverfahren – davor und danach. Deswegen ist es schon eine Errungenschaft, dass wir das heute machen. Viele Opferverbände haben das gefordert; die Bundesländer haben das gefordert. Und ich glaube, wir haben insgesamt einen guten Kompromiss gefunden, der jetzt für alle tragbar ist, sodass wir diesen Schritt jetzt gehen können. Das ist, glaube ich, erst mal eine Errungenschaft, über die wir heute mit gutem Gewissen abstimmen können. Ich würde gern mit Ihnen wetten, ob in einem Jahr die Justiz lahmgelegt ist, nur weil wir diesen § 395 Absatz 3 bei der Volksverhetzung erweitern. Ich bin mir sicher, ich gewinne diese Wette. Stimmen Sie diesem Gesetz zu! Tun wir heute was Gutes für den Opferschutz, anders als das andere Parteien vorhaben. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD