Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschrift über die Volksverhetzung nach § 130 sowie die hetzerische Beleidigung nach § 185 StGB sollen in die Vorschriften der Nebenklage nach § 395 StPO hineingepresst werden. Warum? Das ist nicht ganz klar. Also, was soll das Gesetz nun regeln? § 395 StPO regelt die Nebenklage, also das Recht von Verletzten, von …
Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschrift über die Volksverhetzung nach § 130 sowie die hetzerische Beleidigung nach § 185 StGB sollen in die Vorschriften der Nebenklage nach § 395 StPO hineingepresst werden. Warum? Das ist nicht ganz klar. Also, was soll das Gesetz nun regeln? § 395 StPO regelt die Nebenklage, also das Recht von Verletzten, von Opfern und Angehörigen, aktiv am Prozess teilzunehmen. Das ist gut. Allerdings gibt es bei § 130 StGB als abstraktem Gefährdungsdelikt ein ernsthaftes Problem, und das wissen Sie auch ganz genau. Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Strafverfahren kein zivilrechtlicher Parteienstreit ist, da der Staat die Anklage führt. Es sollen also gerade nicht Gerichtsverfahren als „Bühne“ für gesellschaftliche Konflikte genutzt werden können. Die Volksverhetzung hat als Tatbestandsmerkmal etwa den Begriff „Teile der Bevölkerung“. Der gängige StGB-Praxiskommentar gibt dazu an, dass damit alle Bevölkerungsgruppen hinreichend bestimmt sind, also etwa „die Arbeiter“, „die Soldaten“, „die Beamten“; man kann das sehr lange fortführen. Damit ist aber auch klar, dass „die Bevölkerungsgruppe“ schon hinreichend bestimmt ist und damit dann durch das neue Gesetz – tärää! – nebenklageberechtigt wäre. Also, wo soll das verhandelt werden? Üblicherweise sind solche Verfahren für die Amtsgerichte gedacht – bravo! –, demnächst dann vielleicht aber für die Landgerichte wegen des Umfangs der Sache. Super Idee! Wir haben ja nicht genug Verfahren offen. Es sind etwa 1 Million. Ich kann eigentlich nur jeden Gerichtsdirektor oder Gerichtspräsidenten auffordern, die Regierung zu ersuchen, diesen Unsinn zu lassen. ↳ Tijen Ataoğlu (Union) Schreiben Sie, meine Damen und Herren, schreiben Sie unbedingt! Beifall: AfD Nehmen wir also „die Beamten“, gegen die aufgehetzt wird oder die böswillig verächtlich gemacht werden. Der Beamte ist empört und möchte die Nebenklage erheben; denn diese „Beamtenbeleidigung“ ist er nicht gewillt hinzunehmen. Man spricht darüber und ist gemeinsam empört, und die Nebenklage ist ja eine gute Sache. Von Flensburg bis Passau finden sich empörte Beamte, die nicht gewillt sind, das auf sich beruhen zu lassen. Und so kommen schnell einige Hundert und vielleicht Tausend zusammen. Und was nun? Gehen wir davon aus, es handelt sich um eine Volksverhetzung in sozialen Netzwerken – was machen Sie dann? Wie lösen Sie das? Aber gehen wir davon aus, der Täter wohnt in Berlin; denn wenn gar nichts mehr hilft, bleibt immer noch der Wohnort als Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung. Also: ein Täter, ein Verteidiger – vielleicht drei, wenn er genug Geld hat –, ein Staatsanwalt – manchmal auch zwei –, ein Richter – üblicherweise ein Strafrichter; das reicht – sowie eine Protokollführung, aber auch nicht mehr überall. Vielleicht gibt es noch ein paar Zeugen, irgendwer muss diesen Post ja entdeckt haben. So, das wäre die übliche Besetzung; das Verfahren dauert 20 bis 60 Minuten, und dann ist es entschieden. Aber nach diesem Gesetz haben wir ja nun zig Hunderte, vielleicht sogar Tausende empörte Beamte, die am Verfahren als Nebenkläger teilnehmen wollen. Und jeder will einen Anwalt oder auch nicht. Ich versichere Ihnen, das Kriminalgericht in Berlin hat einen solchen Saal nicht zur Verfügung. Also doch das Olympiastadion? Nun, die Regierung wird uns § 397b StPO entgegenhalten. Ein vermeintlich pfiffiger Kniff, der nämlich regelt, dass „mehrere Nebenkläger“ zusammengeführt werden können und alle durch einen Anwalt vertreten werden. Welcher Anwalt das ist? Nun, das bleibt offenbar dem Windhundprinzip überlassen. Freie Anwaltswahl? Fehlanzeige. Und selbst wenn das akzeptiert würde, so hat jeder am Verfahren Beteiligte das Recht, über sämtliche Schriftsätze pp. informiert zu werden. Also hundertfache bis x-tausendfache Benachrichtigungen – nicht digitalisiert übrigens. Für eine Regierung, die den Bürokratieabbau betreiben will und stets das Gegenteil tut, also erwartbar. Für die Verwaltung am Amtsgericht droht der vollkommene Zusammenbruch. Sie fördern nicht den Rechtsstaat; Sie legen die Gerichtsbarkeit lahm. ↳ Sebastian Steineke (Union): »So ein Unfug!« Und dabei kommt dieser Antrag nicht einmal von den Linken. ↳ Sebastian Steineke (Union): »Sie haben überhaupt keine Ahnung!« – Ich habe keine Ahnung? ↳ Sebastian Steineke (Union): »Ja, null!« Pass mal auf. – Was ist eigentlich bei Ihnen los? Sehen Sie eigentlich nicht, dass Sie die Justiz lähmen? ↳ Sebastian Steineke (Union): »So ein Unfug!« ↳ Filiz Polat (Grüne) Wir schon, bei uns befinden sich aber auch Praktiker, die lange Jahre darin gearbeitet haben. Beifall: AfD ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die da rausgeflogen sind!« Es ist schade, dass der gute Gedanke der psychosozialen Prozessbetreuung mit so einem Mist verwoben wird. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Also bitte!« Dieses praxisuntaugliche Gesetz ist wirklich eine Schande. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Unparlamentarisch!« ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die Schande war die Rede!« Wir lehnen es daher aus tiefster Überzeugung ab. Ich danke Ihnen recht herzlich. Beifall: AfD