Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Zusatzpunkt 11 · 21/102 · 15. Oktober 2026

AntisemitismusBeleidigungDatenabgleichDatenaustauschDatenerhebungGerichtsverfassungsgesetzGesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale ProzessbegleitungGesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
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AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 21/8555 an den Ausschuss für Kultur und Medien vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Wenn das nicht der Fall ist, dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich rufe jetzt auf den Zusatzpunkt 11: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur …
Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 21/8555 an den Ausschuss für Kultur und Medien vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Wenn das nicht der Fall ist, dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich rufe jetzt auf den Zusatzpunkt 11: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung Drucksache 21/6214 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 21/8620 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 21/8621 Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Für die Aussprache wurde auch hier eine Dauer von 20 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Carmen Wegge. Beifall: SPD
CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Dunkelfeld bei Partnerschaftsgewalt ist erschreckend groß. 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Wer den Mut aufbringt, aus der Gewaltspirale auszubrechen und Anzeige zu erstatten, darf auf dem anschließenden Weg durch das Strafverfahren nicht alleine gelassen werden. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich hier seit ihrer Einführung 2017 als wichtiges Instrument des Opferschutzes bewährt. Sie hilft …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Dunkelfeld bei Partnerschaftsgewalt ist erschreckend groß. 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Wer den Mut aufbringt, aus der Gewaltspirale auszubrechen und Anzeige zu erstatten, darf auf dem anschließenden Weg durch das Strafverfahren nicht alleine gelassen werden. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich hier seit ihrer Einführung 2017 als wichtiges Instrument des Opferschutzes bewährt. Sie hilft Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, ein Strafverfahren besser zu bewältigen. Doch noch immer wird sie zu wenig in Anspruch genommen. Das wollen wir ändern. Beifall: SPD Dafür senken wir Zugangshürden für kostenfreie Unterstützung und stärken die Informiertheit über die Beratungsangebote. Stellen wir uns eine Frau vor, die über lange Zeit häusliche Gewalt erlebt hat. Sie muss mehrfach ihre Erfahrungen schildern, sich auf Vernehmungen vorbereiten und sich vor Gericht erneut mit dem Erlebten auseinandersetzen. Das ist eine enorme psychische Belastung. Wenn sie aber den Schritt wagt, den Mut aufgebracht hat, kommt nun die psychosoziale Prozessbegleitung ins Spiel. Opfer gravierender häuslicher Gewalt erhalten durch unseren Gesetzentwurf erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. Beifall: SPD Die gewaltbetroffene Frau bekommt jetzt eine Ansprechperson an die Seite, eine Person, die ihr die Abläufe des Verfahrens erklärt, die anbietet, sich vorher gemeinsam mit ihr den Gerichts- und Vernehmungsraum anzusehen, die den Ablauf einzelner Vernehmungen und des Gerichtsbesuchs erklärt, die während der Verhandlung an ihrer Seite sitzt und die im Nachgang erläutert, wie es weitergeht. Psychosoziale Prozessbegleitung ist genau diese Ansprechperson, die die kleinteiligen Schritte, Vernehmungen, Termine bis hin zur Gerichtsverhandlung begleitet und in den Gesamtkontext des Verfahrens einordnet. Diese Person übernimmt einen gesonderten, sozial betreuenden Teil der Beratung und Begleitung wahr, wie er eben nicht durch eine Anwältin oder einen Therapeuten abgedeckt wird. Sie leistet gerade keine Rechtsberatung, und sie ersetzt auch keine anwaltliche und therapeutische Unterstützung, sondern sie gibt Orientierung für jeden einzelnen Schritt des Verfahrens und damit Sicherheit und Halt. Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) – Das ist gut. Man kann mal klatschen für die psychosozialen Prozessbegleiterinnen. Sie sind wirklich toll, sie verdienen wenig Geld und leisten eine fantastische Arbeit für Gewaltopfer. Vielen lieben Dank an der Stelle! Beifall: SPD Beifall: Union (einzelne Abg.) Der Staat übernimmt Verantwortung gegenüber den Betroffenen, indem er diese Hilfe strukturell zur Verfügung stellt und sie auch finanziert. Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, darf nicht zusätzlich vor der Frage stehen, ob professionelle Unterstützung finanziell überhaupt möglich ist. Unterstützung darf auch nicht davon abhängen, ob jemand seine besondere Schutzbedürftigkeit aufwendig nachweisen kann. Deshalb bauen wir bürokratische Hürden ab und erleichtern den Zugang zu diesem Angebot. Diese Hürde schaffen wir für die betreffenden Katalogtaten ab. Gerne hätten wir sie auch für die häusliche Gewalt abgeschafft; wir sind uns im parlamentarischen Verfahren einig geworden, dass wir das perspektivisch machen wollen, und das steht auch in unserer Entschließung. Ein Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht nur darin, Täter zu bestrafen. Er zeigt sie auch darin, wie er mit den Menschen umgeht, denen Unrecht widerfahren ist. Wer den Schritt zur Anzeige wagt, verdient Unterstützung statt Hürden. Dafür sorgen wir mit diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Beifall: SPD Beifall: Union
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion. Beifall: AfD
KN Knuth Meyer-Soltau AfD rede Im Protokoll ↗
Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschrift über die Volksverhetzung nach § 130 sowie die hetzerische Beleidigung nach § 185 StGB sollen in die Vorschriften der Nebenklage nach § 395 StPO hineingepresst werden. Warum? Das ist nicht ganz klar. Also, was soll das Gesetz nun regeln? § 395 StPO regelt die Nebenklage, also das Recht von Verletzten, von …
Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschrift über die Volksverhetzung nach § 130 sowie die hetzerische Beleidigung nach § 185 StGB sollen in die Vorschriften der Nebenklage nach § 395 StPO hineingepresst werden. Warum? Das ist nicht ganz klar. Also, was soll das Gesetz nun regeln? § 395 StPO regelt die Nebenklage, also das Recht von Verletzten, von Opfern und Angehörigen, aktiv am Prozess teilzunehmen. Das ist gut. Allerdings gibt es bei § 130 StGB als abstraktem Gefährdungsdelikt ein ernsthaftes Problem, und das wissen Sie auch ganz genau. Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Strafverfahren kein zivilrechtlicher Parteienstreit ist, da der Staat die Anklage führt. Es sollen also gerade nicht Gerichtsverfahren als „Bühne“ für gesellschaftliche Konflikte genutzt werden können. Die Volksverhetzung hat als Tatbestandsmerkmal etwa den Begriff „Teile der Bevölkerung“. Der gängige StGB-Praxiskommentar gibt dazu an, dass damit alle Bevölkerungsgruppen hinreichend bestimmt sind, also etwa „die Arbeiter“, „die Soldaten“, „die Beamten“; man kann das sehr lange fortführen. Damit ist aber auch klar, dass „die Bevölkerungsgruppe“ schon hinreichend bestimmt ist und damit dann durch das neue Gesetz – tärää! – nebenklageberechtigt wäre. Also, wo soll das verhandelt werden? Üblicherweise sind solche Verfahren für die Amtsgerichte gedacht – bravo! –, demnächst dann vielleicht aber für die Landgerichte wegen des Umfangs der Sache. Super Idee! Wir haben ja nicht genug Verfahren offen. Es sind etwa 1 Million. Ich kann eigentlich nur jeden Gerichtsdirektor oder Gerichtspräsidenten auffordern, die Regierung zu ersuchen, diesen Unsinn zu lassen. ↳ Tijen Ataoğlu (Union) Schreiben Sie, meine Damen und Herren, schreiben Sie unbedingt! Beifall: AfD Nehmen wir also „die Beamten“, gegen die aufgehetzt wird oder die böswillig verächtlich gemacht werden. Der Beamte ist empört und möchte die Nebenklage erheben; denn diese „Beamtenbeleidigung“ ist er nicht gewillt hinzunehmen. Man spricht darüber und ist gemeinsam empört, und die Nebenklage ist ja eine gute Sache. Von Flensburg bis Passau finden sich empörte Beamte, die nicht gewillt sind, das auf sich beruhen zu lassen. Und so kommen schnell einige Hundert und vielleicht Tausend zusammen. Und was nun? Gehen wir davon aus, es handelt sich um eine Volksverhetzung in sozialen Netzwerken – was machen Sie dann? Wie lösen Sie das? Aber gehen wir davon aus, der Täter wohnt in Berlin; denn wenn gar nichts mehr hilft, bleibt immer noch der Wohnort als Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung. Also: ein Täter, ein Verteidiger – vielleicht drei, wenn er genug Geld hat –, ein Staatsanwalt – manchmal auch zwei –, ein Richter – üblicherweise ein Strafrichter; das reicht – sowie eine Protokollführung, aber auch nicht mehr überall. Vielleicht gibt es noch ein paar Zeugen, irgendwer muss diesen Post ja entdeckt haben. So, das wäre die übliche Besetzung; das Verfahren dauert 20 bis 60 Minuten, und dann ist es entschieden. Aber nach diesem Gesetz haben wir ja nun zig Hunderte, vielleicht sogar Tausende empörte Beamte, die am Verfahren als Nebenkläger teilnehmen wollen. Und jeder will einen Anwalt oder auch nicht. Ich versichere Ihnen, das Kriminalgericht in Berlin hat einen solchen Saal nicht zur Verfügung. Also doch das Olympiastadion? Nun, die Regierung wird uns § 397b StPO entgegenhalten. Ein vermeintlich pfiffiger Kniff, der nämlich regelt, dass „mehrere Nebenkläger“ zusammengeführt werden können und alle durch einen Anwalt vertreten werden. Welcher Anwalt das ist? Nun, das bleibt offenbar dem Windhundprinzip überlassen. Freie Anwaltswahl? Fehlanzeige. Und selbst wenn das akzeptiert würde, so hat jeder am Verfahren Beteiligte das Recht, über sämtliche Schriftsätze pp. informiert zu werden. Also hundertfache bis x-tausendfache Benachrichtigungen – nicht digitalisiert übrigens. Für eine Regierung, die den Bürokratieabbau betreiben will und stets das Gegenteil tut, also erwartbar. Für die Verwaltung am Amtsgericht droht der vollkommene Zusammenbruch. Sie fördern nicht den Rechtsstaat; Sie legen die Gerichtsbarkeit lahm. ↳ Sebastian Steineke (Union): »So ein Unfug!« Und dabei kommt dieser Antrag nicht einmal von den Linken. ↳ Sebastian Steineke (Union): »Sie haben überhaupt keine Ahnung!« – Ich habe keine Ahnung? ↳ Sebastian Steineke (Union): »Ja, null!« Pass mal auf. – Was ist eigentlich bei Ihnen los? Sehen Sie eigentlich nicht, dass Sie die Justiz lähmen? ↳ Sebastian Steineke (Union): »So ein Unfug!« ↳ Filiz Polat (Grüne) Wir schon, bei uns befinden sich aber auch Praktiker, die lange Jahre darin gearbeitet haben. Beifall: AfD ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die da rausgeflogen sind!« Es ist schade, dass der gute Gedanke der psychosozialen Prozessbetreuung mit so einem Mist verwoben wird. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Also bitte!« Dieses praxisuntaugliche Gesetz ist wirklich eine Schande. ↳ Filiz Polat (Grüne): »Unparlamentarisch!« ↳ Sebastian Steineke (Union): »Die Schande war die Rede!« Wir lehnen es daher aus tiefster Überzeugung ab. Ich danke Ihnen recht herzlich. Beifall: AfD
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, freue ich mich, dass wir auch heute Abend zu später Stunde wieder viele Schülerinnen und Schüler unter uns haben, und darf insbesondere die zehnte Klasse meiner Realschule Bessenbach auch ganz herzlich im Plenarsaal begrüßen. Beifall Der nächste Redner in dieser Debatte ist Christian Moser für die Unionsfraktion. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)
CH Christian Moser Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn schon die Schulklasse der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages anwesend ist, gebe ich einen Hinweis: Wenn man im Jurastudium nicht aufpasst, dann kommt das heraus, was gerade der Kollege Knuth Meyer-Soltau gesagt hat. Ich spreche Sie jetzt mal in Ihrem Beruf als Rechtsanwalt an, als Kollege. Sie müssten Ihrer anwaltlichen Fortbildungspflicht nachkommen, ganz dringend …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn schon die Schulklasse der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages anwesend ist, gebe ich einen Hinweis: Wenn man im Jurastudium nicht aufpasst, dann kommt das heraus, was gerade der Kollege Knuth Meyer-Soltau gesagt hat. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Ich spreche Sie jetzt mal in Ihrem Beruf als Rechtsanwalt an, als Kollege. Sie müssten Ihrer anwaltlichen Fortbildungspflicht nachkommen, Heiterkeit: SPD (einzelne Abg.) Heiterkeit: Grüne (einzelne Abg.) ↳ Dr. Till Steffen (Grüne): »Ganz richtig!« ganz dringend sogar. Denn Sie sprechen den § 395 Absatz 3 StPO an, es ändert sich dahin gehend aber gar nichts, ↳ Knuth Meyer-Soltau (AfD): »Jaja!« weil wir einfach nur ein Regelbeispiel aufnehmen. Weil Sie gefragt haben, warum wir das aufnehmen: Es war eine Anregung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Felix Klein. ↳ Carmen Wegge (SPD): »Aha!« Warum? Weil wir Opfer von Antisemitismus in diesem Land haben und weil wir ein Zeichen setzen wollen. Sie treten es mit Füßen. Das ist eine Schande und nicht dieses Gesetz. Beifall: Union Beifall: SPD Beifall: Grüne Es ist ja schön, dass Sie am Ende noch mal kurz zu den Errungenschaften der psychosozialen Prozessbegleitung gekommen sind. Denn – ich empfehle Ihnen auch, den Weißen Ring zu besuchen – wenn man mit Opfern von Straftaten gesprochen hat, fällt immer eines auf: die besondere Hürde, Anzeige zu erstatten, weil man Angst vor dem hat, was da kommen kann. Das schildern immer viele Opfer von Straftaten. Es ist eine Riesenmaschinerie, die da losgetreten wird; man wird befragt usw. usw. Die psychosoziale Prozessbegleitung hilft einem dabei, da durchzukommen. Das ersetzt keinen Anwalt. Das ist aber eine Stütze im Strafverfahren – davor und danach. Deswegen ist es schon eine Errungenschaft, dass wir das heute machen. Viele Opferverbände haben das gefordert; die Bundesländer haben das gefordert. Und ich glaube, wir haben insgesamt einen guten Kompromiss gefunden, der jetzt für alle tragbar ist, sodass wir diesen Schritt jetzt gehen können. Das ist, glaube ich, erst mal eine Errungenschaft, über die wir heute mit gutem Gewissen abstimmen können. Ich würde gern mit Ihnen wetten, ob in einem Jahr die Justiz lahmgelegt ist, nur weil wir diesen § 395 Absatz 3 bei der Volksverhetzung erweitern. Ich bin mir sicher, ich gewinne diese Wette. Stimmen Sie diesem Gesetz zu! Tun wir heute was Gutes für den Opferschutz, anders als das andere Parteien vorhaben. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD
AN Andrea Lindholz Vizepräsidentin sitzungsleitung Im Protokoll ↗
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 102. Sitzung wird am 20. Oktober 2026 veröffentlicht. Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete Ahmetovic, Adis SPD Alabali Radovan, Reem SPD Arndt, Dr. Michael Die Linke Arpaschi, Alexander AfD Asghari, Dr. Reza CDU/CSU …
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beifall: Grüne Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 102. Sitzung wird am 20. Oktober 2026 veröffentlicht. Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Abgeordnete(r) Ahmetovic, Adis SPD Alabali Radovan, Reem SPD Arndt, Dr. Michael Die Linke Arpaschi, Alexander AfD Asghari, Dr. Reza CDU/CSU Bas, Bärbel SPD Beek, Sascha van CDU/CSU Bollmann, Gereon AfD Castellucci, Dr. Lars SPD Dilcher, Esther SPD Douglas, Christian AfD Droßmann, Falko SPD Eißing, Mandy Die Linke Fechner, Dr. Johannes SPD Gerster, Martin SPD Glaser, Vinzenz Die Linke Görke, Christian Die Linke Hermeier, Mareike (gesetzlicher Mutterschutz) Die Linke Hoffmann, Philip M. A. CDU/CSU Klingbeil, Lars SPD Klose, Annika SPD Knodel, Sieghard fraktionslos Koçak, Ferat Die Linke Ludwig, Daniela CDU/CSU Matzerath, Markus AfD Merz, Friedrich CDU/CSU Minich, Sergej AfD Müller, Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Naujok, Edgar AfD Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Piechotta, Dr. Paula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Radomski, Kerstin CDU/CSU Rathert, Dr. Anna AfD Reck, Christian AfD Rottwilm, Dr. Philipp SPD Röwekamp, Thomas CDU/CSU Schmidt, Uwe SPD Schulz, Marvin CDU/CSU Schulze, Svenja SPD Sichert, Martin AfD Vogtschmidt, Donata (gesetzlicher Mutterschutz) Die Linke Weiser, Mathias AfD Wittmann, Mechthilde CDU/CSU Zerr, Anne Die Linke Zons, Ulrich von AfD Anlage 2 Ergebnisse und Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes sowie an der Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 12a und b) Ergebnis der Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (Tagesordnungspunkt 12a) Abgegebene Stimmkarten: 566 Für die Wahl sind mindestens 316 Jastimmen erforderlich. Abgeordnete/r Jastimmen Neinstimmen Enthaltungen Ungültige Stimmen Lukas Krieger 414 111 32 9 Dr. Michael Espendiller 145 387 21 13 Rainer Groß 148 389 17 12 Sergej Minich 143 392 18 13 Ines Schwerdtner 197 308 52 13 Ergebnis der Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie (Tagesordnungspunkt 12b) Abgegebene Stimmkarten: 566 Abgeordnete/r Jastimmen Neinstimmen Enthaltungen Ungültige Stimmen Ordentliche Mitglieder Michael Kießling 442 85 32 7 Lars Rohwer 428 96 34 8 Ronald Gläser 143 388 21 14 Hendrik Bollmann 409 123 25 9 Kassem Taher Saleh 360 151 45 10 Stellvertretende Mitglieder Stephan Stracke 434 88 35 9 Dr. Katja Strauss-Köster 443 80 36 7 Volker Scheurell 147 384 20 15 Dr. Franziska Kersten 415 119 23 9 Hanna Steinmüller 362 146 47 11 CDU/CSU Knut Abraham Anna Aeikens Stephan Albani Norbert Maria Altenkamp Philipp Amthor Tijen Ataoğlu Artur Auernhammer Peter Aumer Dr. Cornell-Anette Babendererde Dorothee Bär Thomas Bareiß Günter Baumgartner Melanie Bernstein Peter Beyer Marc Biadacz Steffen Bilger Florian Bilic Leif Erik Bodin Simone Borchardt Caroline Bosbach Frederik Bouffier Michael Brand (Fulda) Dr. Reinhard Brandl Silvia Breher Michael Breilmann Ralph Brinkhaus Lutz Brinkmann Dr. Carsten Brodesser Dr. Marlon Bröhr Benedikt Büdenbender Dr. Yannick Bury Sandra Carstensen Wolfgang Dahler Ellen Demuth Alexander Dobrindt Michael Donth Dr. Florian Dorn Dr. Hülya Düber Hansjörg Durz Joachim Ebmeyer Ralph Edelhäußer Lars Ehm Alexander Engelhard Martina Englhardt-Kopf Thomas Erndl Bastian Ernst Hermann Färber Uwe Feiler Christoph Frauenpreiß Thorsten Frei Michael Frieser Wilhelm Gebhard Dr. Thomas Gebhart Dr. Jonas Geissler Stefan Glaser Fabian Gramling Adrian Grasse David Gregosz Serap Güler Georg Günther Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Heiko Hain Jürgen Hardt Matthias Hauer Mechthild Heil Mark Helfrich Marc Henrichmann Diana Herbstreuth Susanne Hierl Dr. Matthias Hiller Christian Hirte Alexander Hoffmann Dr. Hendrik Hoppenstedt Franziska Hoppermann Michael Hose Anne Janssen Thomas Jarzombek Alexander Jordan Nicklas Kappe Anja Karliczek Roderich Kiesewetter Michael Kießling Dr. Georg Kippels Dr. Ottilie Klein Julia Klöckner Axel Knoerig Daniel Kölbl Hans Koller Anne König Markus Koob Dr. Stefan Korbach Carsten Körber Dr. Konrad Körner Gunther Krichbaum Lukas Krieger Dr. Günter Krings Tilman Kuban Ulrich Lange Armin Laschet Dr. Silke Launert Jens Lehmann Dr. Andreas Lenz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Saskia Ludwig Klaus Mack Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Volker Mayer-Lay Dr. Michael Meister Jan Metzler Dr. Mathias Middelberg Christian Moser Axel Müller Florian Müller Sepp Müller Carsten Müller (Braunschweig) Dr. Stefan Nacke Christoph Naser Wilfried Oellers Florian Oest Harald Orthey Florian Oßner Josef Oster Dr. Thomas Pauls Dr. Stephan Pilsinger Dr. Christoph Ploß Dr. Martin Plum Jan-Wilhelm Pohlmann Oliver Pöpsel Dr. David Preisendanz Thomas Rachel Alexander Radwan Pascal Reddig Henning Rehbaum Dr. Markus Reichel Lars Rohwer Johannes Rothenberger Dr. Norbert Röttgen Stefan Rouenhoff Albert Rupprecht Catarina dos Santos-Wintz Carl-Philipp Sassenrath Dr. Christiane Schenderlein Henri Schmidt Sebastian Schmidt Patrick Schnieder Felix Schreiner Marvin Schulz Detlef Seif Nora Seitz Thomas Silberhorn Björn Simon Tino Sorge Jens Spahn Katrin Staffler Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Stephan Stracke Dr. Katja Strauss-Köster Dr. Hendrik Streeck Christina Stumpp Vivian Tauschwitz Roland Theis Dr. Hans Theiss Alexander Throm Astrid Timmermann-Fechter Kerstin Vieregge Dr. Oliver Vogt Johannes Volkmann Christoph de Vries Dr. Johann David Wadephul Siegfried Walch Nina Warken Dr. Anja Weisgerber Dr. Maria-Lena Weiss Kai Whittaker Johannes Wiegelmann Dr. Klaus Wiener Klaus-Peter Willsch Johannes Winkel Elisabeth Winkelmeier-Becker Tobias Winkler Mareike Wulf Emmi Zeulner Paul Ziemiak Nicolas Zippelius Vanessa Zobel AfD Carolin Bachmann Adam Balten Dr. Christina Baum Dr. Bernd Baumann Carsten Becker Marc Bernhard Birgit Bessin Dr. Christoph Birghan Andreas Bleck Joachim Bloch Dr. Michael Blos René Bochmann Peter Boehringer Peter Bohnhof Torben Braga Dirk Brandes Stephan Brandner Erhard Brucker Marcus Bühl Tino Chrupalla Dr. Gottfried Curio Thomas Dietz Christopher Drößler Tobias Ebenberger Dr. Michael Espendiller Micha Fehre Peter Felser Jan Feser Thomas Fetsch Markus Frohnmaier Dr. Götz Frömming Rainer Galla Boris Gamanov Alexis L. Giersch Ronald Gläser Hannes Gnauck Hans-Jürgen Goßner Christoph Grimm Rainer Groß Dr. Ingo Hahn Lars Haise Jochen Haug Matthias Helferich Stefan Henze Martin Hess Nicole Hess Olaf Hilmer Karsten Hilse Nicole Höchst Leif-Erik Holm Gerrit Huy Fabian Jacobi Steffen Janich Robin Jünger Dr. Malte Kaufmann Dr. Michael Kaufmann Martina Kempf Stefan Keuter Rocco Kever Kurt Kleinschmidt Maximilian Kneller Heinrich Koch Achim Köhler Enrico Komning Jörn König Thomas Korell Steffen Kotré Dr. Maximilian Krah Thomas Ladzinski Pierre Lamely Sascha Lensing Sebastian Maack Johann Martel Andreas Mayer Danny Meiners Knuth Meyer-Soltau Reinhard Mixl Stefan Möller Matthias Moosdorf Sebastian Münzenmaier Iris Nieland Jan Ralf Nolte Gerold Otten Andreas Paul Denis Pauli Tobias Matthias Peterka Stephan Protschka Kerstin Przygodda Marcel Queckemeyer Arne Raue Lukas Rehm Martin Erwin Renner Matthias Rentzsch Dr. Rainer Rothfuß Angela Rudzka Ruben Rupp Bernd Schattner Raimond Scheirich Volker Scheurell Ulrike Schielke-Ziesing Lars Schieske Carina Schießl Manfred Schiller Julian Schmidt Dr. Paul Schmidt Stefan Schröder Georg Schroeter Bernd Schuhmann Uwe Schulz Dario Seifert René Springer Thomas Stephan Beatrix von Storch Otto Strauß Tobias Teich Robert Teske Bastian Treuheit Martina Uhr Dr. Alice Weidel Sven Wendorf Wolfgang Wiehle Dr. Christian Wirth Dr. Alexander Wolf Christian Zaum Dr. Daniel Zerbin Kay-Uwe Ziegler Jörg Zirwes SPD Sanae Abdi Sören Bartol Jens Behrens Daniel Bettermann Jakob Blankenburg Hendrik Bollmann Isabel Cademartori Jürgen Coße Hakan Demir Jan Dieren Esther Dilcher Sabine Dittmar Felix Döring Sonja Eichwede Dr. Wiebke Esdar Saskia Esken Nancy Faeser Dr. Johannes Fechner Sebastian Fiedler Angelika Glöckner Kerstin Griese Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Sebastian Hartmann Hubertus Heil (Peine) Frauke Heiligenstadt Gabriela Heinrich Nadine Heselhaus Heike Heubach Jasmina Hostert Verena Hubertz Oliver Kaczmarek Elisabeth Kaiser Macit Karaahmetoğlu Dr. Franziska Kersten Helmut Kleebank Tim Klüssendorf Dr. Bärbel Kofler Anette Kramme Dunja Kreiser Martin Kröber Dr. Karl Lauterbach Esra Limbacher Helge Lindh Bettina Lugk Dr. Tanja Machalet Isabel Mackensen-Geis David Mandrella Holger Mann Parsa Marvi Katja Mast Kathrin Michel Dr. Matthias Miersch Matthias David Mieves Claudia Moll Siemtje Möller Dr. Rolf Mützenich Rasha Nasr Josephine Ortleb Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Dr. Christos Pantazis Natalie Pawlik Jens Peick Boris Pistorius Sabine Poschmann Martin Rabanus Truels Reichardt Daniel Rinkert Dennis Rohde Sebastian Roloff Dr. Thorsten Rudolph Daniela Rump Bernd Rützel Johann Saathoff Johannes Schätzl Dr. Nina Scheer Christoph Schmid Dr. Nils Schmid Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Johannes Schraps Michael Schrodi Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Lina Seitzl Svenja Stadler Dr. Ralf Stegner Ruppert Stüwe Michael Thews Markus Töns Anja Troff-Schaffarzyk Derya Türk-Nachbaur Ingo Vogel Marja-Liisa Völlers Dirk Vöpel Dr. Carolin Wagner Maja Wallstein Daniel Walter Carmen Wegge Dirk Wiese Serdar Yüksel Stefan Zierke Armand Zorn Katrin Zschau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Alaa Alhamwi Tarek Al-Wazir Luise Amtsberg Ayse Asar Andreas Audretsch Lisa Badum Karl Bär Lukas Benner Victoria Broßart Agnieszka Brugger Dr. Janosch Dahmen Dr. Sandra Detzer Jeanne Dillschneider Katharina Dröge Deborah Düring Timon Dzienus Harald Ebner Leon Eckert Marcel Emmerich Simone Fischer Schahina Gambir Matthias Gastel Dr. Jan-Niclas Gesenhues Katrin Göring-Eckardt Dr. Armin Grau Dr. Lena Gumnior Britta Haßelmann Linda Heitmann Dr. Moritz Heuberger Dr. Anton Hofreiter Julian Joswig Lamya Kaddor Dr. Kirsten Kappert-Gonther Michael Kellner Misbah Khan Chantal Kopf Ricarda Lang Sven Lehmann Steffi Lemke Rebecca Lenhard Helge Limburg Denise Loop Dr. Andrea Lübcke Max Lucks Dr. Anna Lührmann Dr. Zoe Mayer Swantje Henrike Michaelsen Dr. Irene Mihalic Boris Mijatović Claudia Müller Sascha Müller Sara Nanni Dr. Ophelia Nick Dr. Konstantin von Notz Karoline Otte Lisa Paus Filiz Polat Dr. Anja Reinalter Sylvia Rietenberg Claudia Roth Corinna Rüffer Jamila Schäfer Dr. Sebastian Schäfer Ulle Schauws Stefan Schmidt Julia Schneider Marlene Schönberger Nyke Slawik Dr. Till Steffen Sandra Stein Hanna Steinmüller Kassem Taher Saleh Awet Tesfaiesus Katrin Uhlig Mayra Vriesema Niklas Wagener Robin Wagener Johannes Wagner Tina Winklmann Die Linke Doris Achelwilm Gökay Akbulut Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Marcel Bauer Desiree Becker Lorenz Gösta Beutin Violetta Bock Jorrit Bosch Janina Böttger Anne-Mieke Bremer Maik Brückner Clara Bünger Jörg Cezanne Agnes Conrad Mirze Edis Dr. Fabian Fahl Katrin Fey Kathrin Gebel Katalin Gennburg Nicole Gohlke Ates Gürpinar Dr. Gregor Gysi Luke Hoß Cem Ince Maren Kaminski Cansin Köktürk Jan Krampe Ina Latendorf Caren Lay Sonja Lemke Tamara Mazzi Pascal Meiser Stella Merendino Sahra Mirow Charlotte Antonia Neuhäuser Cansu Özdemir Sören Pellmann Bodo Ramelow Heidi Reichinnek Lea Reisner Zada Salihović David Schliesing Evelyn Schötz Ines Schwerdtner Julia-Christina Stange Ulrich Thoden Aaron Valent Isabelle Vandre Donata Vogtschmidt Sarah Vollath Sascha Wagner Christin Willnat Janine Wissler Fraktionslos Jan Wenzel Schmidt Stefan Seidler Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes/Geburt eines Kindes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben oder an einer Parlamentarischen Versammlung teilnehmen, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf Drucksachen 21/7869 und 21/8252 in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 24) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass unser Votum Ablehnung lautet. Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 102. Sitzung wird am 20. Oktober 2026 veröffentlicht.