Drittes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes

Tagesordnungspunkt 14 · 21/89 · 9. Juli 2026

BundesverwaltungsamtDatenverarbeitungGefahrenabwehrMigrantenorganisationPersonenbezogene DatenRegisterSicherheitsbehördeVereinsgesetz
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DA Daniela Ludwig Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern regierung Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten verstärkter hybrider Bedrohungen müssen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere Einflussnahmen aus dem Ausland, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden können, aufmerksam im Blick halten. Das Ausländervereinsregister hat dabei eine ausgesprochen wichtige Funktion. Es schafft Transparenz über Ausländervereine und ausländische Vereine, ihre organisatorischen Strukturen und ihre Finanzierung. Wir debattieren heute deshalb einen Entwurf zur Änderung dieses …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten verstärkter hybrider Bedrohungen müssen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere Einflussnahmen aus dem Ausland, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden können, aufmerksam im Blick halten. Das Ausländervereinsregister hat dabei eine ausgesprochen wichtige Funktion. Es schafft Transparenz über Ausländervereine und ausländische Vereine, ihre organisatorischen Strukturen und ihre Finanzierung. Wir debattieren heute deshalb einen Entwurf zur Änderung dieses Vereinsgesetzes, der das bestehende Ausländervereinsregister fortentwickelt und insbesondere auf solide datenschutzrechtliche Grundlagen stellt. Außerdem werden mit dieser Änderung Vorkehrungen dafür getroffen, dass über die bestehenden Anmelde- und Auskunftspflichten von Ausländervereinen zukünftig besser informiert wird, diese Pflichten dann aber auch erforderlichenfalls eingefordert werden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage spielt die Finanzierung aus dem Ausland eine zentrale Rolle. Uns geht es um Aufdecken, Aufklären, Abstellen. Einflussnahme ausländischer Regierungen über hier gemeldete Vereine nehmen wir dabei deutlich stärker in den Blick als bisher. Für Ausländervereine und ausländische Vereine besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie von Konfliktlagen in Herkunftsländern und politischen Auseinandersetzungen dort beeinflusst werden und diese auch – wir erleben das übrigens jetzt auch ständig – nach Deutschland tragen. In Zeiten, in denen sich die sicherheitspolitischen Bedrohungen vielfältig und dynamisch weiterentwickeln, ist es deshalb von herausragender Bedeutung, dass wir auch solche Entwicklungen engmaschig im Blick haben und gegebenenfalls dagegen vorgehen. Beifall: Union Die jetzt vorliegenden geplanten Veränderungen des Ausländervereinsregisters tragen dazu bei – wenn sie so beschlossen werden –, Netzwerke besser zu analysieren und Verantwortliche zu identifizieren. Es ist damit übrigens auch ein wichtiges Instrument für Vereinsverbotsverfahren, so diese anstehen sollten. Wir gehen mit diesem Gesetz zudem gegen die illegitime Einflussnahme ausländischer Regierungen hier in Deutschland vor. Künftig müssen Ausländervereine und ausländische Vereine offenlegen, wenn sie mehr als 10 000 Euro jährlich von Drittstaaten erhalten. So sollen Sicherheitsbehörden staatliche Finanzströme aus dem Ausland besser nachvollziehen können. Und diese Nachvollziehbarkeit sorgt dann später in gegebenenfalls anstehenden Ermittlungsverfahren auch für deutlich mehr Transparenz und Durchschlagskraft. Beifall: Dr. Katja Strauss-Köster (Union) Zum Ende möchte ich aber auch ausdrücklich sagen: Hier geht es nicht um ein pauschales Misstrauen gegen solche Vereine; das hegen wir ausdrücklich nicht. Es geht darum, entsprechende Vereinigungen frühzeitig im Blick zu haben, Finanzströme zu identifizieren, gegebenenfalls auch Vorsichtsmaßnahmen schneller treffen zu können, als wir das bisher tun konnten, um unser friedliches Zusammenleben mit denen, die hier gerne leben wollen und auch Wert darauf legen, sich an unsere Grundordnung zu halten, sicherzustellen. Hier gehen wir wieder einen wichtigen Schritt, und es wäre schön, wenn wir hier im parlamentarischen Verfahren zusammenkommen könnten. Vielen herzlichen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD

Frau Ludwig fordert, das Ausländervereinsregister zu stärken und eine Meldeschwelle von 10 000 Euro für ausländische Finanzierungen einzuführen, um fremde Einflussnahmen frühzeitig zu erkennen und die freiheitlich‑demokratische Grundordnung zu schützen.

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UL Ulrich von Zons AfD rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Wie verteidigt man ein Land? Die Bundesregierung gibt heute ihre Antwort: mit einem Formular – einem Formular von 1966, mit dem sich die Gefährder bitte selbst bei uns melden sollen. Man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular! Macht dieses Gesetz Deutschland sicherer? Geht es den Menschen damit besser? Nein, zweimal nein! Die Bedrohung ist real. …
Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Wie verteidigt man ein Land? Die Bundesregierung gibt heute ihre Antwort: mit einem Formular – einem Formular von 1966, mit dem sich die Gefährder bitte selbst bei uns melden sollen. Man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular! Macht dieses Gesetz Deutschland sicherer? Geht es den Menschen damit besser? Nein, zweimal nein! Beifall: AfD (einzelne Abg.) Die Bedrohung ist real. Fremde Staaten regieren in unser Land hinein. Sie entsenden ihr Personal und bestimmen, was hier gepredigt wird. Unter dem Deckmantel des Vereinslebens entstehen Strukturen, die unsere Gesellschaft gezielt beeinflussen sollen. Das räumt Ihre Gesetzesbegründung ein. Religiöse Extremisten nutzen dieselben Strukturen und ziehen Menschen in eine Parallelwelt, die deutsche Regeln nicht mehr anerkennt. Das ist keine Fußnote in einem Datenschutzbericht, das ist ein Angriff auf unsere Souveränität. Beifall: AfD Ihr Anlass – Sie haben es eben erwähnt –: der Datenschutz. Ja, Sie haben auch erwähnt, es gab Verbote: 2024 das Islamische Zentrum Hamburg, Teherans Außenposten, 2025 „Muslim Interaktiv“, die Kalifatschreier. Einzelschläge nach Jahren des Zusehens! Aber Einzelfälle sind keine Strategie. Ihre Strategie steht in dieser Drucksache: ein Karteikasten, ein Register mit Meldepflichten von 1966, das zuletzt brach lag. 2023 wurde außer Löschungen nichts mehr verarbeitet – so Ihre eigene Begründung. Sie reparieren die Rechtsgrundlage eines Karteikastens und nennen das doch tatsächlich Gefahrenabwehr. Wie füllt er sich? Die Vereine melden sich selbst. Wer 10 000 Euro aus einem Drittstaat erhält – Sie haben es eben erwähnt –, legt das freundlicherweise selbst offen – Ihr neuer § 20a. Aber wer das Kalifat will oder im Auftrag einer fremden Macht handelt, trägt sich nicht brav in ein deutsches Register ein. Beifall: AfD Die Behörden dürfen Formulare einfordern, ermitteln dürfen sie aber gerade nicht. Solange die Einstufung als Ausländerverein nicht feststeht, dürfen sie nicht einmal Auskünfte verlangen. Ihre eigene Prognose: rund 25 festgesetzte Bußgelder im Jahr. 25! Das ist die ganze Härte dieses Gesetzes. Das sagt übrigens nicht nur die AfD. Der Bundesrat nennt den Entwurf „nur bedingt geeignet“, weil die Erfassung der Vereine „im Wesentlichen von deren Mitwirkung abhängig bleibt“. Im Klartext: Die Rechtstreuen melden sich, die Gefährlichen lachen über Ihr Formular. Das Hauptproblem wollen Sie indessen gar nicht sehen: Ausländisch ist ein Verein nach Pass und Vereinssitz, nicht nach tatsächlichem Einfluss. Das mahnende Beispiel: DITIB – eingetragener Verein, Sitz in Köln. Deutsch ist daran vor allem der Registereintrag. Er hängt am Tropf der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Jahrzehntelang schickte Ankara die Imame – Staatsbedienstete, bezahlt aus türkischer Kasse. Die versprochene Abkehr? 100 hier ausgebildete Imame pro Jahr bei rund 1 000 Entsandten – ein Abschied auf Raten bis in die 30er-Jahre. Das Bundesinnenministerium fördert das auch noch: eine halbe Million Euro im Jahr. Wer den Verein lenkt, wer ihn bezahlt, danach fragt Ihr Gesetz nicht. Es fragt nach dem Formular. Aber man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular. Beifall: AfD Was es braucht: Erstens: echte Ermittlungsbefugnisse für die Vereinsbehörden. Zweitens: die Erfassung ausländisch gesteuerter Vereine nach tatsächlichem Einfluss, ohne Schlupflöcher. Drittens: Schluss mit der staatlichen DITIB-Kooperation, angefangen bei der Imam-Ausbildung. Viertens: ein Verbotsverfahren gegen die Muslimbruderschaft, allen voran die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, laut Verfassungsschutz immerhin deren wichtigste Vertretung. Und bevor die linken Selbstverleugner die Menschenrechte bemühen, will ich Ihnen sagen: Sie fürchten Straßburgs Rüge mehr als den fremden Zugriff im eigenen Land. Beifall: AfD Die Konvention selbst erlaubt diese Eingriffe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechte und Freiheiten anderer – Artikel 9 Absatz 2, Artikel 11 Absatz 2 EMRK. Das können Sie mal nachlesen. Straßburg verlangt klare Gesetze und gute Gründe. Beides liefern wir. Sie liefern ein Formular. Beifall: AfD Deutschland darf nicht länger naiv zusehen. Wer Kinder und Jugendliche prägt, wer Spenden sammelt und gesellschaftliche Räume besetzt, der muss sich dem deutschen Rechtsstaat vollständig unterwerfen. Dafür steht die AfD: für nationale Souveränität, Beifall: AfD (einzelne Abg.) gegen jede fremde Einmischung, für Sicherheit und Freiheit statt religiösem Extremismus, für Selbstverteidigung statt Selbstaufgabe. Man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular, man verteidigt es mit dem Willen, es zu schützen. Beifall: AfD (einzelne Abg.) Deutschland hat etwas Besseres verdient; das hat unsere Fraktionsvorsitzende hier an diesem Rednerpult schon erwähnt. Wir können regieren, wir wollen regieren, wir werden regieren. Und dann können die religiösen Extremisten einpacken. Herzlichen Dank. Beifall: AfD ↳ Timon Dzienus (Grüne): »Die politischen Extremisten!«

Der Redner kritisiert das neue Vereinsgesetz als unzureichende Sicherheitsmaßnahme und fordert stattdessen umfassende Ermittlungsbefugnisse und strengere Kontrollen ausländisch gesteuerter Vereine.

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DR Dr. Irene Mihalic Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Staatssekretärin, Sie haben es ja eben angesprochen: Wir wissen seit Jahren, dass autoritäre Staaten versuchen, in Deutschland Einfluss zu nehmen, sei es durch Cyberangriffe, Desinformationen, Wegwerfagenten, auch durch die AfD, Herr von Zons, aber eben auch über Vereine und Organisationen, die von ausländischen Akteuren beeinflusst und auch finanziert werden. Diese Gefahr …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Staatssekretärin, Sie haben es ja eben angesprochen: Wir wissen seit Jahren, dass autoritäre Staaten versuchen, in Deutschland Einfluss zu nehmen, sei es durch Cyberangriffe, Desinformationen, Wegwerfagenten, auch durch die AfD, Herr von Zons, aber eben auch über Vereine und Organisationen, die von ausländischen Akteuren beeinflusst und auch finanziert werden. Diese Gefahr ist real, und das müssen wir auch ernst nehmen. Beifall: Grüne Dazu gehört natürlich auch, maximale Transparenz bei sicherheitsrelevanten Finanzströmen herzustellen. Denn wenn dadurch Spionage, Extremismus und Terrorfinanzierung besser aufgedeckt und auch verhindert werden können, ist das für die Sicherheit in unserem Land wichtig, und das unterstützen wir ausdrücklich, meine Damen und Herren. Beifall: Grüne Gleichzeitig stehen wir aber, wenn wir ehrlich sind, vor einem großen Dilemma. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass unbescholtene Vereine und völlig harmlose Organisationen allein wegen ihrer Herkunft oder internationaler Kontakte pauschal unter einen Generalverdacht geratenund am Ende genauso behandelt werden wie extremistische Organisationen. In meinem Wahlkreis Gelsenkirchen zum Beispiel gibt es sehr viele ausländische Kulturvereine, die nicht nur sehr viel zur Integration beitragen, sondern auch durch tolle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben in der Stadt unglaublich bereichern. Beifall: Linda Heitmann (Grüne) Die leisten eine tolle Arbeit, und ich bin mir sicher, dass Sie alle in Ihren Wahlkreisen ebenso engagierte Vereine vorfinden. Und die dürfen eben nicht unter die Räder kommen, wenn wir solche Regelungen machen. Deshalb ist es entscheidend, wie diese Regelungen zur Registrierung und zur Datenverarbeitung ausgestaltet werden. Ihr Gesetzentwurf sieht eine anlasslose Datenerhebung über sämtliche Ausländervereine vor, unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht besteht oder nicht. Maßgeblich sind nach Ihren Vorstellungen vor allem die Zusammensetzung des Vereins und die Geldflüsse aus Drittstaaten. Hinzu kommt, dass es leider an klaren Regelungen zu Informationspflichten, Auskunftsrechten und wirksamen Rechtsschutzmöglichkeiten mangelt. Es ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass es solche Regelungen gibt. Beifall: Grüne Tja, wie löst man das jetzt auf? Also, wie schützen wir uns vor der Einflussnahme ausländischer staatlicher Akteure, die nichts Gutes im Schilde führen, und wie wahren wir gleichzeitig die Rechte unbescholtener Organisationen? Na ja, vielleicht liegt der richtige Weg ja darin, Ausländervereine nicht grundsätzlich anders zu behandeln als deutsche Vereine. Vielleicht brauchen wir für alle Vereine vergleichbare Maßstäbe, die eben dort ansetzen, wo tatsächliche Sicherheitsrisiken bestehen, unabhängig von der Herkunft oder der Zusammensetzung des Vereins. Ich finde, das wäre ein sehr gutes Thema für eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss. Beifall: Grüne Dann können Sie nämlich mal die Expertise aus Sicherheitsbehörden, der Wissenschaft, des Datenschutzes und der Zivilgesellschaft nutzen und sorgfältig prüfen, welche Regelungen tatsächlich erforderlich sind und unsere Sicherheit auch wirklich relevant erhöhen, meine Damen und Herren. Denn unser Ziel muss doch beides sein: unsere Demokratie wirksam vor autoritärer Einflussnahme zu schützen und gleichzeitig die Rechte einer vielfältigen und engagierten Zivilgesellschaft zu wahren. Ganz herzlichen Dank. Beifall: Grüne

Dr. Irene Mihalic fordert, dass das geplante Transparenzgesetz zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme nicht pauschal alle ausländischen Vereine belastet, sondern differenziert und rechtsstaatlich gestaltet wird, um sowohl die Sicherheit als auch die Rechte zivilgesellschaftlicher Organisationen zu schützen.

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HE Heiko Hain Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer unsere Demokratie schützen will, muss auch wissen, wer versucht, Einfluss auf sie zu nehmen. Genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Einflussnahme ist die Finanzierung von Ausländervereinen aus Drittstaaten. Deshalb sollen künftig Ausländervereine finanzielle Zuwendungen ab 10 000 Euro jährlich aus Drittstaaten oder von mit ihnen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer unsere Demokratie schützen will, muss auch wissen, wer versucht, Einfluss auf sie zu nehmen. Genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Einflussnahme ist die Finanzierung von Ausländervereinen aus Drittstaaten. Deshalb sollen künftig Ausländervereine finanzielle Zuwendungen ab 10 000 Euro jährlich aus Drittstaaten oder von mit ihnen verbundenen Organisationen offenlegen. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen mehr Transparenz über finanzielle Einflussnahmen aus dem Ausland. Beifall: Dr. Johannes Fechner (SPD) ↳ Dr. Johannes Fechner (SPD): »Das ist euer Mann!« Heiterkeit: Union (einzelne Abg.) – Alle oder gar keiner; sonst macht es keinen Sinn. Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten zunehmender hybrider Bedrohungen und gezielter Einflussversuche ausländischer Akteure dürfen wir nicht wegschauen. Wir erleben, dass autoritäre Staaten versuchen, über Vereine und Diasporastrukturen Einfluss auf gesellschaftliche Debatten und politische Prozesse zu nehmen, und hier geht es nicht nur um Islamisten, sondern zum Beispiel auch um Russland. Deshalb brauchen unsere Sicherheitsbehörden aktuelle Informationen und eine verlässliche Rechtsgrundlage. Entscheidend hierfür ist, dass wir Ausländervereine lückenlos erfassen, auch im Hinblick auf eventuelle Vereinsverbote. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Das Ausländervereinsregister gibt es seit Jahrzehnten; es ist kein neues Instrument, sondern ein bewährtes Mittel der präventiven Gefahrenabwehr. Es unterstützt die Sicherheitsbehörden dabei, extremistische Bestrebungen, Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Einflussnahmen aus dem Ausland frühzeitig zu erkennen. Seit 2023 besteht allerdings ein Problem: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken werden neue Meldungen der Länder nicht mehr in das Register aufgenommen. Damit fehlt den Sicherheitsbehörden ein aktueller Überblick. Genau diese Lücke schließen wir jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen eine rechtssichere und datenschutzkonforme Grundlage für die Verarbeitung der Daten und überführen die bisherigen Regelungen aus der Durchführungsverordnung in das Vereinsgesetz. Damit sorgen wir dafür, dass das Register wieder vollständig und aktuell geführt werden kann. Und, Herr Kollege von Zons, es geht hier nicht um ein Formular, sondern die Vereinsbehörden der Länder werden verpflichtet, Meldepflichten konsequent durchzusetzen und Verstöße gegen diese Pflichten auch wirksam zu sanktionieren. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schafft eine tragfähige und datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für ein Register, das sich seit Jahrzehnten als wichtiges Instrument der Sicherheitsbehörden bewährt hat. Wir schließen mit diesem Gesetz bestehende Vollzugslücken, sorgen für mehr Transparenz bei ausländischen Finanzierungen, stärken damit den Rechtsstaat und erhöhen die Sicherheit in unserem Land. Dass die AfD hier gegen diese Änderung argumentiert, spricht für sich. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: Ingo Vogel (SPD) ↳ Rainer Galla (AfD): »Ja, ja, ja!« ↳ Heiko Hain (Union): »Ist halt leider so! Es hilft halt nix!«

Der Redner fordert eine gesetzliche Verpflichtung für Ausländervereine, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten ab 10 000 Euro offenzulegen, um das Ausländervereinsregister zu schließen und die Sicherheit vor ausländischen Einflussnahmen zu stärken.

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CA Caroline Bosbach Union rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die letzten 20 Minuten angehört und habe nur noch ganz wenige Worte zur Ergänzung, und zwar zu den Stichworten „Herkunft“, „anlasslose Datenerhebung“ und „Generalverdacht“. Wir möchten zum Schutz der Menschen, die hier leben, angesichts der Bedrohungslage immer so viel Freiheit wie möglich, aber eben auch so viel Sicherheit wie …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die letzten 20 Minuten angehört und habe nur noch ganz wenige Worte zur Ergänzung, und zwar zu den Stichworten „Herkunft“, „anlasslose Datenerhebung“ und „Generalverdacht“. Wir möchten zum Schutz der Menschen, die hier leben, angesichts der Bedrohungslage immer so viel Freiheit wie möglich, aber eben auch so viel Sicherheit wie nötig. Es ist nicht unser Recht, es ist unsere Pflicht, im Interesse eines Landes mit mehr als 84 Millionen Menschen erkennbare Schutzlücken, die wir haben, zu schließen. Es geht hier nicht um Alltagskriminalität. Es geht um Kapitalverbrechen, es geht um schwere Straftaten, die dazu ausgeübt werden, den Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern. Es liegt auf der Hand – das ist eigentlich sehr offensichtlich –: Wenn sich der Terror international vernetzt, dann werden wir darauf reagieren. Die bekannten Muster von konspirativen Vereinsstrukturen – verschleierte Mitglieder, häufige Neugründungen, Ersatzorganisationen und vor allem auch verdeckte Finanzierung aus Drittstaaten; das kennen wir alles – treten nach Erfahrungen unserer Sicherheitsbehörden – das ist also nicht aus dem Bauch heraus gesagt – gerade im Bereich des auslandsbezogenen und des islamistischen Extremismus auf. Deshalb wird die besondere Regelung auf diese Vereinskategorie beschränkt und eben nicht auf sämtliche Vereine ausgedehnt – das zur Erklärung. Das heißt, dieses Gesetz ist – und darauf kommt es hier an – eine Reaktion, eine Reaktion auf konkrete sicherheitsrelevante Erfahrungen, und deswegen müssen und werden wir die Rechtslage der Bedrohungslage anpassen. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Und wenn wir das möchten, dann müssen wir aber auch denjenigen, in deren Hände wir unsere Sicherheit legen, grundsätzlich die Instrumente geben, die sie befähigen, diese Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip hier gelten muss, dass jede Maßnahme notwendig sein muss, dass sie geeignet sein muss, dass sie sich an den Grundsätzen unserer Verfassung zu orientieren hat, ist ganz selbstverständlich. Auch dieses Gesetz wird unlautere Methoden nicht gänzlich verhindern oder Hawala-Geschäfte unmöglich machen können; aber es wird den Sicherheitsbehörden ihre Arbeit erleichtern und den Feinden unserer Demokratie die Arbeit erschweren, und darauf kommt es an. Vielen Dank. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.)

Sie begründet die Notwendigkeit des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes als Reaktion auf terroristische Bedrohungen und fordert, dass Sicherheitsbehörden mit geeigneten Mitteln ausgestattet werden, wobei das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingehalten werden soll.

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IS Isabel Cademartori SPD rede Im Protokoll ↗
Mit meiner heutigen Stimmabgabe gegen den vorliegenden Gesetzentwurf verbinde ich das Bedürfnis, mein Abstimmungsverhalten näher zu erläutern. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, den Kraftstoffverbrauch senken und die Verkehrssicherheit erhöhen kann. Diese Einschätzung entspricht den Beschlüssen meiner Partei sowie den Zielsetzungen, mit denen die SPD in den …
Mit meiner heutigen Stimmabgabe gegen den vorliegenden Gesetzentwurf verbinde ich das Bedürfnis, mein Abstimmungsverhalten näher zu erläutern. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, den Kraftstoffverbrauch senken und die Verkehrssicherheit erhöhen kann. Diese Einschätzung entspricht den Beschlüssen meiner Partei sowie den Zielsetzungen, mit denen die SPD in den vergangenen Bundestagswahlkampf gezogen ist. Ein Tempolimit ist aus meiner Sicht eine verhältnismäßige, schnell wirksame und gesellschaftlich zumutbare Maßnahme, die sowohl ökologische als auch verkehrssicherheitspolitische Vorteile mit sich bringt. Gleichzeitig ist die Bundesrepublik Deutschland derzeit von einer Koalition getragen, deren Partner in dieser Frage grundlegend unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Frage eines generellen Tempolimits war Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Im Ergebnis wurde vereinbart, von einer entsprechenden Regelung abzusehen. Dieser geschlossene Koalitionsvertrag bildet die politische Grundlage der gemeinsamen Regierungsarbeit und ermöglicht es den Koalitionspartnern, trotz unterschiedlicher Positionen Verantwortung für unser Land zu übernehmen. Als Abgeordnete bzw. Abgeordneter der SPD sehe ich mich deshalb in der Pflicht, die Verlässlichkeit getroffener Vereinbarungen und die Handlungsfähigkeit der Koalition zu wahren. Die Stabilität einer Regierungskoalition setzt voraus, dass alle Beteiligten die gemeinsam vereinbarten Grundlagen respektieren – auch dann, wenn dies in einzelnen Sachfragen von den eigenen programmatischen Überzeugungen abweicht. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Ziele von Klimaschutz, nachhaltiger Mobilität und einer weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit mit den Instrumenten verfolgt werden, auf die sich die Koalition verständigt hat. Aus diesen Gründen stimme ich heute gegen den Gesetzentwurf.

Isabel Cademartori erklärt ihr Nein zum Gesetzentwurf, weil sie das generelle Tempolimit grundsätzlich befürwortet, aber die Koalitionsvereinbarung respektieren und die Regierungsstabilität wahren will.

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SE Sebastian Fiedler SPD rede Im Protokoll ↗
Ich stimme gegen diesen Gesetzentwurf. Diese Entscheidung fällt mir nicht leicht. Ich halte die Frage eines allgemeinen Tempolimits für legitim und die Debatte darüber für notwendig. Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Energieeffizienz sind Anliegen, die ich teile. Meine Ablehnung richtet sich daher nicht gegen das Ziel, sondern gegen diesen Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form. Der Entwurf leidet an einem grundlegenden Konstruktionsfehler: Er …
Ich stimme gegen diesen Gesetzentwurf. Diese Entscheidung fällt mir nicht leicht. Ich halte die Frage eines allgemeinen Tempolimits für legitim und die Debatte darüber für notwendig. Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Energieeffizienz sind Anliegen, die ich teile. Meine Ablehnung richtet sich daher nicht gegen das Ziel, sondern gegen diesen Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form. Der Entwurf leidet an einem grundlegenden Konstruktionsfehler: Er verknüpft eine anlassbezogene Begründung mit einer unbefristeten gesetzlichen Wirkung. Als primäre Rechtfertigung dient ein aktueller Krieg im Nahen Osten, der zu steigenden Ölpreisen geführt habe. Diesen Anlass in ein dauerhaftes Regelwerk zu gießen, ohne eine Befristung oder eine automatische Überprüfungsklausel vorzusehen, ist methodisch nicht vertretbar. Ein Gesetz sollte auf strukturellen Notwendigkeiten beruhen und nicht auf einem geopolitischen Moment. Hinzu kommt, dass der Entwurf an mehreren Stellen wesentliche Begründungsarbeit schuldig bleibt. Die behauptete CO2-Einsparung von 3,5 Millionen Tonnen jährlich wird nicht nach Fahrzeugtypen differenziert. Der wachsende Anteil von Elektrofahrzeugen, für den ein Tempolimit keinerlei Emissionsrelevanz hat, findet keine Erwähnung. Die vorgesehene Evaluierungspflicht nach fünf Monaten ohne Rechtsfolgebindung ist kein Ersatz für eine strukturierte Wirkungsprüfung. Schließlich bereitet mir das Inkrafttreten drei Tage nach Verkündung erhebliche praktische Bedenken. Vollzugsbehörden der Länder, Beschilderungspflichten, Bußgeldkataloge, all das lässt sich nicht in drei Tagen vorbereiten. Das ist keine Geschwindigkeit, die Verlässlichkeit ausdrückt. Das ist Hektik, die dem Regelungsvorhaben schadet. Ich bin bereit, einen Gesetzentwurf zu unterstützen, der ein allgemeines Tempolimit auf eine solide, strukturell begründete und handwerklich saubere Grundlage stellt. Mit einer ehrlichen Alternativenabwägung, einer angemessenen Übergangsfrist und einer klaren Evaluierungsarchitektur mit Konsequenzen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ina Latendorf (Die Linke) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 291 zu Petitionen, Beschlussempfehlung 3, lfd. Nr. 40 (Regelungen zur Altersrente) (Tagesordnungspunkt 29v) Ich stimme dagegen, erstens die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu überweisen, insofern im Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse der Rentenkommission das Anliegen aufgenommen werden kann, zweitens das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Personen, die aus der DDR in die BRD geflohen sind. Ihre Renten wurden nach dem Fremdrentengesetz berechnet. Das heißt, ihre zurückgelegten Beitragszeiten in der DDR wurden so gewertet, als wären sie zu einem Lohn für eine vergleichbare Tätigkeit in der BRD erfolgt. Nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde diese Regelung für diese Personengruppe mit dem Rentenüberleitungsgesetz und dem Rentenüberleitungsergänzungsgesetz abgeschafft. Die Renten werden nicht länger nach dem Fremdrentengesetz berechnet, sondern nach den tatsächlich in der DDR gezahlten Beiträgen. Rentenrechtlich werden die Betroffenen rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gemacht. Für viele von ihnen bedeutet das eine beträchtliche Rentenkürzung von zum Teil mehreren Hundert Euro pro Monat. Die Fraktionen haben hierzu unterschiedliche Standpunkte. Während die Koalition an der Situation nichts ändern möchte, will die Linke dieses Rentenunrecht im Sinne der Betroffenen beseitigen. Das Koalitionsvotum zu dieser Petition ist unaufrichtig. Es täuscht den Betroffenen eine Handlungsabsicht vor, die zu keinem Zeitpunkt vonseiten der Koalition vorhanden war. Im Votum wird Bezug genommen auf die Ergebnisse der Arbeit der Rentenkommission. Die Rentenkommission hatte nie den Auftrag, sich mit der Situation dieser Betroffenengruppe zu befassen. In ihrem Bericht findet sich dazu dementsprechend auch kein Wort. Damit ist von vornherein klar, dass das Votum keine Handlung der Bundesregierung auslösen wird und dies auch nicht kann. An dieser wissentlichen Täuschung der Petenten kann und will ich mich nicht beteiligen. Daher stimme ich gegen das vorgeschlagene Votum. Anlage 4 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl – von Mitgliedern des Kuratoriums der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ – von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Deutschen Nationalbibliothek gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek – von Mitgliedern des Parlamentarischen Beirats der „Stiftung für das sorbische Volk“ – von Mitgliedern des Stiftungsrates der „Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss“ teilgenommen haben (Zusatzpunkt 7d bis g) CDU/CSU Knut Abraham Anna Aeikens Stephan Albani Norbert Maria Altenkamp Philipp Amthor Dr. Reza Asghari Tijen Ataoğlu Artur Auernhammer Peter Aumer Dr. Cornell-Anette Babendererde Dorothee Bär Thomas Bareiß Günter Baumgartner Sascha van Beek Melanie Bernstein Peter Beyer Marc Biadacz Steffen Bilger Florian Bilic Leif Erik Bodin Simone Borchardt Caroline Bosbach Frederik Bouffier Michael Brand (Fulda) Dr. Reinhard Brandl Silvia Breher Michael Breilmann Ralph Brinkhaus Lutz Brinkmann Dr. Carsten Brodesser Dr. Marlon Bröhr Benedikt Büdenbender Dr. Yannick Bury Sandra Carstensen Gitta Connemann Wolfgang Dahler Ellen Demuth Alexander Dobrindt Michael Donth Dr. Florian Dorn Dr. Hülya Düber Hansjörg Durz Joachim Ebmeyer Ralph Edelhäußer Lars Ehm Alexander Engelhard Martina Englhardt-Kopf Thomas Erndl Bastian Ernst Hermann Färber Uwe Feiler Christoph Frauenpreiß Thorsten Frei Michael Frieser Dr. Thomas Gebhart Dr. Jonas Geissler Stefan Glaser Fabian Gramling Adrian Grasse Dr. Inge Gräßle David Gregosz Serap Güler Georg Günther Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Heiko Hain Jürgen Hardt Matthias Hauer Mechthild Heil Mark Helfrich Marc Henrichmann Diana Herbstreuth Susanne Hierl Dr. Matthias Hiller Christian Hirte Alexander Hoffmann Philip M. A. Hoffmann Dr. Hendrik Hoppenstedt Franziska Hoppermann Michael Hose Anne Janssen Thomas Jarzombek Alexander Jordan Nicklas Kappe Anja Karliczek Roderich Kiesewetter Michael Kießling Dr. Georg Kippels Dr. Ottilie Klein Julia Klöckner Axel Knoerig Daniel Kölbl Hans Koller Anne König Dr. Stefan Korbach Carsten Körber Dr. Konrad Körner Gunther Krichbaum Lukas Krieger Dr. Günter Krings Tilman Kuban Ulrich Lange Armin Laschet Dr. Silke Launert Jens Lehmann Dr. Andreas Lenz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Saskia Ludwig Klaus Mack Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Volker Mayer-Lay Dr. Michael Meister Friedrich Merz Jan Metzler Dr. Mathias Middelberg Christian Moser Axel Müller Florian Müller Sepp Müller Carsten Müller (Braunschweig) Dr. Stefan Nacke Christoph Naser Wilfried Oellers Florian Oest Harald Orthey Florian Oßner Josef Oster Dr. Thomas Pauls Dr. Stephan Pilsinger Dr. Christoph Ploß Dr. Martin Plum Jan-Wilhelm Pohlmann Oliver Pöpsel Dr. David Preisendanz Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Pascal Reddig Henning Rehbaum Dr. Markus Reichel Lars Rohwer Johannes Rothenberger Dr. Norbert Röttgen Stefan Rouenhoff Thomas Röwekamp Albert Rupprecht Catarina dos Santos-Wintz Carl-Philipp Sassenrath Dr. Christiane Schenderlein Henri Schmidt Sebastian Schmidt Patrick Schnieder Felix Schreiner Marvin Schulz Detlef Seif Nora Seitz Thomas Silberhorn Björn Simon Tino Sorge Jens Spahn Katrin Staffler Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Stephan Stracke Dr. Katja Strauss-Köster Dr. Hendrik Streeck Christina Stumpp Vivian Tauschwitz Roland Theis Dr. Hans Theiss Alexander Throm Astrid Timmermann-Fechter Kerstin Vieregge Dr. Oliver Vogt Johannes Volkmann Christoph de Vries Dr. Johann David Wadephul Siegfried Walch Nina Warken Dr. Anja Weisgerber Dr. Maria-Lena Weiss Kai Whittaker Johannes Wiegelmann Dr. Klaus Wiener Klaus-Peter Willsch Johannes Winkel Elisabeth Winkelmeier-Becker Tobias Winkler Mechthilde Wittmann Mareike Wulf Emmi Zeulner Paul Ziemiak Nicolas Zippelius Vanessa Zobel AfD Alexander Arpaschi Carolin Bachmann Adam Balten Dr. Christina Baum Dr. Bernd Baumann Carsten Becker Marc Bernhard Birgit Bessin Dr. Christoph Birghan Joachim Bloch Dr. Michael Blos René Bochmann Peter Boehringer Peter Bohnhof Gereon Bollmann Torben Braga Stephan Brandner Marcus Bühl Tino Chrupalla Dr. Gottfried Curio Christian Douglas Christopher Drößler Tobias Ebenberger Dr. Michael Espendiller Micha Fehre Peter Felser Thomas Fetsch Hauke Finger Dr. Götz Frömming Rainer Galla Boris Gamanov Dr. Alexander Gauland Alexis L. Giersch Ronald Gläser Hannes Gnauck Hans-Jürgen Goßner Kay Gottschalk Christoph Grimm Rainer Groß Dr. Ingo Hahn Lars Haise Mirco Hanker Jochen Haug Matthias Helferich Udo Theodor Hemmelgarn Stefan Henze Martin Hess Nicole Hess Olaf Hilmer Karsten Hilse Nicole Höchst Leif-Erik Holm Gerrit Huy Fabian Jacobi Steffen Janich Robin Jünger Dr. Malte Kaufmann Dr. Michael Kaufmann Martina Kempf Stefan Keuter Rocco Kever Kurt Kleinschmidt Maximilian Kneller Heinrich Koch Jürgen Koegel Achim Köhler Enrico Komning Jörn König Thomas Korell Steffen Kotré Dr. Rainer Kraft Dr. Maximilian Krah Manuel Krauthausen Thomas Ladzinski Pierre Lamely Sascha Lensing Rüdiger Lucassen Sebastian Maack Johann Martel Markus Matzerath Andreas Mayer Knuth Meyer-Soltau Sergej Minich Reinhard Mixl Stefan Möller Sebastian Münzenmaier Iris Nieland Jan Ralf Nolte Gerold Otten Andreas Paul Denis Pauli Tobias Matthias Peterka Stephan Protschka Kerstin Przygodda Marcel Queckemeyer Dr. Anna Rathert Arne Raue Christian Reck Lukas Rehm Martin Reichardt Martin Erwin Renner Matthias Rentzsch Dr. Rainer Rothfuß Angela Rudzka Ruben Rupp Bernd Schattner Raimond Scheirich Volker Scheurell Ulrike Schielke-Ziesing Lars Schieske Carina Schießl Manfred Schiller Julian Schmidt Dr. Paul Schmidt Stefan Schröder Georg Schroeter Bernd Schuhmann Uwe Schulz Dario Seifert Martin Sichert René Springer Thomas Stephan Beatrix von Storch Otto Strauß Tobias Teich Robert Teske Bastian Treuheit Martina Uhr Dr. Alice Weidel Mathias Weiser Claudia Weiss Sven Wendorf Wolfgang Wiehle Dr. Christian Wirth Dr. Alexander Wolf Christian Zaum Dr. Daniel Zerbin Kay-Uwe Ziegler Diana Zimmer Jörg Zirwes Ulrich von Zons SPD Sanae Abdi Adis Ahmetovic Reem Alabali Radovan Daniel Baldy Sören Bartol Bärbel Bas Jens Behrens Daniel Bettermann Jakob Blankenburg Hendrik Bollmann Isabel Cademartori Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Hakan Demir Jan Dieren Esther Dilcher Sabine Dittmar Felix Döring Dr. Wiebke Esdar Saskia Esken Nancy Faeser Dr. Johannes Fechner Sebastian Fiedler Martin Gerster Angelika Glöckner Kerstin Griese Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Sebastian Hartmann Hubertus Heil (Peine) Frauke Heiligenstadt Gabriela Heinrich Nadine Heselhaus Heike Heubach Jasmina Hostert Verena Hubertz Frank Junge Oliver Kaczmarek Elisabeth Kaiser Macit Karaahmetoğlu Dr. Franziska Kersten Helmut Kleebank Lars Klingbeil Annika Klose Tim Klüssendorf Dr. Bärbel Kofler Anette Kramme Dunja Kreiser Martin Kröber Dr. Karl Lauterbach Helge Lindh Bettina Lugk Dr. Tanja Machalet Isabel Mackensen-Geis David Mandrella Holger Mann Parsa Marvi Katja Mast Kathrin Michel Dr. Matthias Miersch Matthias David Mieves Claudia Moll Siemtje Möller Dr. Rolf Mützenich Rasha Nasr Josephine Ortleb Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Dr. Christos Pantazis Natalie Pawlik Jens Peick Boris Pistorius Sabine Poschmann Martin Rabanus Truels Reichardt Daniel Rinkert Dennis Rohde Sebastian Roloff Dr. Philipp Rottwilm Dr. Thorsten Rudolph Daniela Rump Bernd Rützel Johann Saathoff Johannes Schätzl Dr. Nina Scheer Christoph Schmid Dr. Nils Schmid Uwe Schmidt Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Johannes Schraps Michael Schrodi Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Lina Seitzl Svenja Stadler Dr. Ralf Stegner Ruppert Stüwe Michael Thews Markus Töns Anja Troff-Schaffarzyk Derya Türk-Nachbaur Ingo Vogel Marja-Liisa Völlers Dirk Vöpel Dr. Carolin Wagner Maja Wallstein Daniel Walter Carmen Wegge Dirk Wiese Serdar Yüksel Stefan Zierke Armand Zorn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Alaa Alhamwi Tarek Al-Wazir Luise Amtsberg Ayse Asar Andreas Audretsch Lisa Badum Felix Banaszak Karl Bär Katharina Beck Lukas Benner Dr. Franziska Brantner Victoria Broßart Dr. Janosch Dahmen Dr. Sandra Detzer Jeanne Dillschneider Katharina Dröge Timon Dzienus Harald Ebner Leon Eckert Marcel Emmerich Simone Fischer Schahina Gambir Matthias Gastel Dr. Jan-Niclas Gesenhues Katrin Göring-Eckardt Dr. Armin Grau Dr. Lena Gumnior Britta Haßelmann Linda Heitmann Dr. Moritz Heuberger Dr. Anton Hofreiter Julian Joswig Lamya Kaddor Dr. Kirsten Kappert-Gonther Michael Kellner Misbah Khan Chantal Kopf Ricarda Lang Sven Lehmann Steffi Lemke Rebecca Lenhard Helge Limburg Denise Loop Dr. Andrea Lübcke Max Lucks Dr. Anna Lührmann Dr. Zoe Mayer Swantje Henrike Michaelsen Dr. Irene Mihalic Boris Mijatović Sascha Müller Sara Nanni Dr. Ophelia Nick Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Karoline Otte Lisa Paus Dr. Paula Piechotta Sylvia Rietenberg Claudia Roth Corinna Rüffer Jamila Schäfer Dr. Sebastian Schäfer Ulle Schauws Stefan Schmidt Julia Schneider Marlene Schönberger Nyke Slawik Dr. Till Steffen Sandra Stein Hanna Steinmüller Kassem Taher Saleh Awet Tesfaiesus Katrin Uhlig Dr. Julia Verlinden Mayra Vriesema Niklas Wagener Robin Wagener Johannes Wagner Tina Winklmann Die Linke Doris Achelwilm Jan van Aken Dr. Michael Arndt Dr. Dietmar Bartsch Marcel Bauer Desiree Becker Lorenz Gösta Beutin Violetta Bock Jorrit Bosch Janina Böttger Anne-Mieke Bremer Maik Brückner Clara Bünger Jörg Cezanne Agnes Conrad Mirze Edis Mandy Eißing Dr. Fabian Fahl Katrin Fey Kathrin Gebel Katalin Gennburg Vinzenz Glaser Nicole Gohlke Christian Görke Ates Gürpinar Dr. Gregor Gysi Mareike Hermeier Luke Hoß Cem Ince Maren Kaminski Ferat Koçak Jan Köstering Ina Latendorf Caren Lay Sonja Lemke Tamara Mazzi Pascal Meiser Stella Merendino Sahra Mirow Charlotte Antonia Neuhäuser Bodo Ramelow Heidi Reichinnek Lea Reisner Zada Salihović David Schliesing Evelyn Schötz Lisa Schubert Ines Schwerdtner Julia-Christina Stange Ulrich Thoden Aaron Valent Isabelle Vandre Donata Vogtschmidt Sarah Vollath Sascha Wagner Christin Willnat Janine Wissler Fraktionslos Sieghard Knodel Jan Wenzel Schmidt Stefan Seidler Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes/Geburt eines Kindes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben oder an einer Parlamentarischen Versammlung teilnehmen, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes (Tagesordnungspunkt 14)

Sebastian Fiedler lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf zum allgemeinen Tempolimit ab, weil er ihn für methodisch fehlerhaft, unbegrenzt und ohne ausreichende Begründung sowie mit unrealistischem Inkrafttreten hält, und fordert stattdessen eine solide, befristete und evaluierbare Regelung.

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JO Johannes Schätzl SPD rede Im Protokoll ↗
Wir debattieren hier über ein legitimes Ziel, das wir alle unterstützen: die Bekämpfung von Extremismus, Terrorismusfinanzierung und illegitimer Einflussnahme aus Drittstaaten. Das Vereinsleben ist eine der großen Stärken unseres Landes. Gerade die vielen Ausländervereine sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie sind kulturelle Brückenbauer, Anlaufstellen für Familien und wichtige Partner für Kommunen. Die große Mehrheit dieser Vereine leistet wertvolle …
Wir debattieren hier über ein legitimes Ziel, das wir alle unterstützen: die Bekämpfung von Extremismus, Terrorismusfinanzierung und illegitimer Einflussnahme aus Drittstaaten. Das Vereinsleben ist eine der großen Stärken unseres Landes. Gerade die vielen Ausländervereine sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie sind kulturelle Brückenbauer, Anlaufstellen für Familien und wichtige Partner für Kommunen. Die große Mehrheit dieser Vereine leistet wertvolle Arbeit, auf die wir nicht verzichten können: Koreanische Kulturvereine, die Zuwanderern mit Sprachkursen helfen – und dabei, mit deutschen Behörden zurechtzukommen. Südamerikanische Studierendenvereine, die wissen, wie man in Berlin für das erste Semester eine Wohnung findet und wie der Arbeitsmarkt funktioniert. Das kann aber auch ein jüdischer Gedenkverein sein, der Stolpersteine pflegt, Bildungsfahrten organisiert und mit Yad Vashem kooperiert. Diese Vereine sind keine Gefahr. Sie sind Teil unserer Zivilgesellschaft. Das alles sind Strukturen, die wir über staatliche Stellen überhaupt nicht ersetzen könnten. Und das wollen wir auch nicht. Dass es bei manchen Ausländervereinen auch zu Problemen kommt, gehört an dieser Stelle zur Ehrlichkeit dazu – selten, aber in einzelnen Fällen höchstproblematisch. Es gibt Vereine, die in enger Verbindung zu anderen Staaten oder religiösen Strukturen stehen, die diese Vereine finanzieren und versuchen, politischen und gesellschaftlichen Einfluss in unserem Land auszuüben. Wir beobachten in einzelnen Fällen auch, dass extremistische Bestrebungen unterstützt werden. Selbstverständlich müssen dem alle Werkzeuge unseres demokratischen Rechtsstaats entgegenstellt werden. Ein Beispiel ist das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg. Dort haben Sicherheitsbehörden nach langen Ermittlungen gehandelt. Das zeigt: Der Rechtsstaat ist handlungsfähig. Aber es zeigt auch: Er muss genau unterscheiden zwischen extremistischen Strukturen und friedlichem religiösen, kulturellen oder migrantischen Engagement. Das Ausländervereinsregister in seiner aktuellen Form ist sinnvoll. Es dient dem Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden und damit auch der präventiven Gefahrenabwehr. Die Pläne aus dem Änderungsentwurf gehen aber weit darüber hinaus. Anmeldepflichten, Auskunftsverlangen von Mitgliederlisten, Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden und das weitgehend ohne genaue Anlassdefinition – die Arbeit von Ausländervereinen wird praktisch unter Generalverdacht gestellt. Und ich muss das hier einmal sehr deutlich sagen: Es besteht an diesem Entwurf deutlicher Änderungsbedarf. Ja, wir müssen Extremismus entschlossen bekämpfen. Wir müssen in der Lage sein, zu sehen und zu verhindern, dass Vereine für verfassungsfeindliche Zwecke missbraucht werden. Wir müssen in der Lage sein, Finanzströme aus Drittstaaten zu ermitteln und zu unterbinden. Aber genau deshalb müssen unsere Gesetze besonders präzise und verhältnismäßig sein. Sicherheit entsteht nicht durch bloßes Datensammeln, sie entsteht nicht dadurch, dass wir ehrenamtlich engagierte Menschen unter einen Generalverdacht stellen, weil sie im örtlichen Kulturverein ihrer Heimat ein Fußballturnier für Kinder organisieren. Sicherheit entsteht, wenn unsere Sicherheitsbehörden zielgerichtete Maßnahmen auf Grundlage konkreter Anhaltspunkte durchführen. Wenn Vereine jetzt fürchten müssen, ohne qualifizierten Anlass die Gesamtheit ihrer Mitgliederlisten offenlegen zu müssen oder dass ihre Daten ohne Zustimmung auch zweckverändert weiterverarbeitet werden dürfen, verlieren wir Vertrauen. Wenn sie befürchten müssen, durch sehr enge Meldefenster mit hohen Bußgeldern belegt zu werden, wenn sie durch ungenaue Definitionen im Gesetz und fehlende Mehrsprachigkeit vielleicht das Beste wollen, aber schlicht nicht leisten können – dann verspielen wir Vertrauen. Und dieses Vertrauen brauchen wir als Staat. Auch für den Kampf gegen den Extremismus. Erfolgreiche Prävention lebt auch von der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und staatlichen Strukturen. Deshalb braucht der Gesetzentwurf eine Kurskorrektur. Eingriffe in die Rechte von Vereinen müssen an konkrete Voraussetzungen, realistische Fristen und das notwendige Maß gekoppelt sein. Für uns gilt: Sicherheit ja, Generalverdacht nein. Wir nutzen alle Mittel unseres Rechtsstaats, um diesen zu schützen. Und wir übernehmen Verantwortung für diejenigen, die sich für ein friedliches Miteinander einsetzen.

Der Redner fordert, dass die Bekämpfung von Extremismus zwar notwendig ist, aber das geplante Ausländervereinsregister nicht zu allgemein und unverhältnismäßig sein darf, da es das Vertrauen in zivilgesellschaftliche Vereine untergräbt.

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FE Ferat Koçak Linke rede Im Protokoll ↗
Was Sie hier heute vorgelegt haben, ist kein Gesetz. Es ist die Ansage an Millionen Menschen in diesem Land: „Wir vertrauen euch nicht.“ Niemand von uns bestreitet: Wenn unter dem Deckmantel eines Vereins Gelder verschoben, Straftaten finanziert oder demokratiefeindliche Strukturen aufgebaut werden, muss das aufgeklärt werden. Dafür gibt es Ermittlungen. Dafür gibt es das Strafrecht, das für alle Vereine gilt. …
Was Sie hier heute vorgelegt haben, ist kein Gesetz. Es ist die Ansage an Millionen Menschen in diesem Land: „Wir vertrauen euch nicht.“ Niemand von uns bestreitet: Wenn unter dem Deckmantel eines Vereins Gelder verschoben, Straftaten finanziert oder demokratiefeindliche Strukturen aufgebaut werden, muss das aufgeklärt werden. Dafür gibt es Ermittlungen. Dafür gibt es das Strafrecht, das für alle Vereine gilt. Doch statt sich auf dieses bestehende Recht zu verlassen, schafft die Bundesregierung ein zweites System – für alle, die für sie als fremd gelten. Kein Verdacht. Keine Tatsachen. Kein konkreter Hinweis. Es reicht die Staatsangehörigkeit der Mitglieder. Das ist keine Gefahrenabwehr. Das ist rassistische Pauschalkriminalisierung. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Fall der Kreuzberger Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant*innen. Ein Sozialverein, seit 1983 aktiv, sollte vom LKA als „Ausländerverein“ eingestuft werden – obwohl er nicht mal in Ihre eigene Definition eines „Ausländervereins“ passt. Die Begründung einer LKA-Mitarbeiterin: Die Namen der Vorstandsmitglieder „klangen fremd“. Nicht Taten sind für Sie verdächtig. Nicht Fakten. Sondern schlicht unsere Namen. Was dieser Beratungsstelle fast passiert wäre, ist für andere längst bittere Realität – seit über 30 Jahren. Die Daten kurdischer Vereine werden automatisch an den Verfassungsschutz weitergegeben, ohne konkreten Verdacht. Und als ob das nicht genug wäre: Ihre Daten wurden sogar an ausländische Geheimdienste weitergegeben. 2022 das Urteil von den eigenen Fachleuten des Bundestages: Für dieses Vorgehen gibt es keine Rechtsgrundlage. Es folgt – keine Entschuldigung, keine Korrektur. Nein, stattdessen schreiben Sie das Unrecht ins Gesetzbuch. Das ist ein weiterer Fall Ihrer rassistischen Sündenbockpolitik. Immer wenn Sie keine Antwort auf die echten Probleme haben, müssen Migrantinnen und Migranten den Kopf hinhalten. Wenn die Mieten explodieren, wenn Schulen kaputt sind, dann wäre es Ihr Job, das zu lösen. Stattdessen zeigen Sie mit dem Finger nach unten. Das Problem sind nicht migrantische Vereine. Das Problem sind steigende Mieten, Niedriglöhne, kaputte Schulen – und eine Regierung, die spaltet, statt zu regieren. Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft ist, hat die gleichen Rechte verdient. Kein Sonderregister für migrantische Vereine. Gleiche Rechte für alle. Solidarität statt Spaltung. Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 89. Sitzung wird am 14. Juli 2026 veröffentlicht.

Der Redner kritisiert das geplante Gesetz, das er als rassistische Pauschalkriminalisierung von migrantischen Vereinen bezeichnet und fordert gleiche Rechte für alle Vereine.

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