Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung von Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Deutschen Bahn AG seit 2015
Tagesordnungspunkt 2 · 21/67 · 25. März 2026
Deutsche BahnFahrplanSchienenpersonenverkehr
53
Reden
13
Redner:innen
5.226
Wörter
18
Zwischenrufe
15
Beifall
0
Meinungen
Gespiegelter Diskurs — read-only, aus der DIP-API.
Reden im Verbatim-O-Ton; Zwischenrufe/Beifall an ihrer Stelle im Text, amtlich protokolliert = Fakt.
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, BT-PlPr. 21/67.
Primärquelle ↗
Frau Präsidentin! Herr Kollege, mit der Reform- und Maßnahmenstrategie „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ein klares Ziel gesetzt: Bahnfahren soll zuverlässig, komfortabel, sicher und angenehm sein. Konkret sollen unter anderem bis 2029 wieder 70 Prozent der Fernzüge pünktlich fahren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine transparente Kundenkommunikation, die die Reisenden jederzeit zuverlässig beispielsweise über …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, mit der Reform- und Maßnahmenstrategie „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ein klares Ziel gesetzt: Bahnfahren soll zuverlässig, komfortabel, sicher und angenehm sein. Konkret sollen unter anderem bis 2029 wieder 70 Prozent der Fernzüge pünktlich fahren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine transparente Kundenkommunikation, die die Reisenden jederzeit zuverlässig beispielsweise über Änderungen bei Zugverbindungen auf dem Laufenden hält. Zudem sollen Bahnhöfe attraktiver gestaltet werden, insbesondere mit Blick auf Sauberkeit, Sicherheit und Barrierefreiheit. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird anhand der Pünktlichkeitsquoten und der Kundenzufriedenheit gemessen.
Geschätzter Herr Staatssekretär, ja, vielen Dank für Ihre recht kurze Antwort. Die befriedigt mich nicht nur deswegen nicht, weil sie so kurz war, sondern auch, weil Sie immer sagen: sollen, sollen, sollen. Also, die Beseitigung dieser Missstände konnten Sie hier konkret nicht zusagen, das konnten Sie nicht, und das können Sie jetzt immer noch nicht. Das ist vielleicht ein frommer …
Geschätzter Herr Staatssekretär, ja, vielen Dank für Ihre recht kurze Antwort. Die befriedigt mich nicht nur deswegen nicht, weil sie so kurz war, sondern auch, weil Sie immer sagen: sollen, sollen, sollen. Also, die Beseitigung dieser Missstände konnten Sie hier konkret nicht zusagen, das konnten Sie nicht, und das können Sie jetzt immer noch nicht. Das ist vielleicht ein frommer Wunsch von Ihnen. Wir haben große Schwierigkeiten bei Pünktlichkeit, bei Zuverlässigkeit. Dazu haben Sie fast gar nichts gesagt. Wir haben aber auch Sanierungsprogramme, die schon Jahre laufen und die immer noch keinen nachhaltigen Erfolg gezeigt haben. Es ist ja nicht so, als wenn wir jetzt heute erst damit anfangen würden. Also, es ist keine Abhilfe da, und deshalb meine Frage: Wie erklärt die Bundesregierung trotz dieser jahrelangen Maßnahmen, trotz zusätzlicher Milliarden, dass immer wieder neue Strukturreformen kommen und trotzdem die Pünktlichkeit im Personenverkehr weiterhin für die Fahrgäste auf einem nicht akzeptablen Niveau ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, vielleicht noch einmal für alle zum Verständnis: Beim DB-Konzern handelt es sich ja um ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, wo wir als Bund nur einen Teil der Aufgaben mit den anderen Beteiligten organisieren. Beteiligte sind zum Beispiel die Aufgabenträger bei Ländern und Kommunen, die Verkehr bestellen. Der Fernverkehr wird eigenverantwortlich und eigenwirtschaftlich durch …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, vielleicht noch einmal für alle zum Verständnis: Beim DB-Konzern handelt es sich ja um ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, wo wir als Bund nur einen Teil der Aufgaben mit den anderen Beteiligten organisieren. Beteiligte sind zum Beispiel die Aufgabenträger bei Ländern und Kommunen, die Verkehr bestellen. Der Fernverkehr wird eigenverantwortlich und eigenwirtschaftlich durch die DB AG durchgeführt, und es ist so, dass wir jetzt mehr Kontrolle mit dieser Modernisierungsagenda für uns als Politik organisieren, um sicherzustellen, dass künftig bei der Infrastruktur einerseits, wo wir sehr viel Geld in die Hand nehmen, aber andererseits beim Betrieb, wo wir straffen und modernisieren, mehr passiert. Sie haben vielleicht wahrgenommen, dass wir auch schon den Vorstand verkleinert und straffer aufgestellt haben.
Ja, danke. – Herr Staatssekretär, ich werte das jetzt als eine Mischung, dass Sie sich als Bund einerseits aus der Verantwortung zurückziehen und andererseits sagen: Aber jetzt wird alles besser. – Ich glaube Ihnen das noch nicht. Die Bürger sind verärgert. Wir haben Verspätungen, wir haben Ausfälle, wir haben andere Verlässlichkeitsprobleme, und das ist nicht die Ausnahme, das ist der …
Ja, danke. – Herr Staatssekretär, ich werte das jetzt als eine Mischung, dass Sie sich als Bund einerseits aus der Verantwortung zurückziehen und andererseits sagen: Aber jetzt wird alles besser. – Ich glaube Ihnen das noch nicht. Die Bürger sind verärgert. Wir haben Verspätungen, wir haben Ausfälle, wir haben andere Verlässlichkeitsprobleme, und das ist nicht die Ausnahme, das ist der Alltag. Ich persönlich fahre im Berufsleben seit zwölf Jahren jeden Tag mit der Bahn, und ich kann Ihnen sagen: Es ist immer schlimmer geworden. Es ist nicht gleichgeblieben, es ist nicht besser geworden – es ist schlimmer geworden, trotz Ihrer ganzen strukturellen Maßnahmen. Das heißt, hier hätte man gegensteuern müssen. Man müsste jetzt auch eigentlich endlich mal gegensteuern. Man nimmt Ihnen aber nicht ab, dass das wirklich kommt. Deshalb lauten jetzt meine Fragen: Bis wann ganz konkret wird denn dann die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit wiederhergestellt? Sie haben ja gesagt, auch Sie ganz persönlich seien als Kontrollinstitution dort mit in der Verantwortung. Das heißt, nehmen Sie diese Verantwortung wahr? Und welche Konsequenzen ziehen Sie ganz persönlich, wenn das erneut verfehlt werden würde?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, vor ziemlich genau einem Jahr hat der Deutsche Bundestag extra wegen dieser unbestrittenen Probleme, auch was die Pünktlichkeit bei der Deutschen Bahn angeht, ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg gebracht. Der Teil aus diesem Sondervermögen, der für die Infrastruktur vorgesehen ist, wird ja zum mit Abstand größten Teil gerade für den Verkehrsträger Schiene …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, vor ziemlich genau einem Jahr hat der Deutsche Bundestag extra wegen dieser unbestrittenen Probleme, auch was die Pünktlichkeit bei der Deutschen Bahn angeht, ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg gebracht. Der Teil aus diesem Sondervermögen, der für die Infrastruktur vorgesehen ist, wird ja zum mit Abstand größten Teil gerade für den Verkehrsträger Schiene verwandt werden – über 100 Milliarden Euro allein in dieser Legislatur –, sodass wir uns ganz klar zu unserer Verantwortung, die Infrastruktur massiv zu verbessern und voranzubringen, bekennen und diese wahrnehmen. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Keine Konsequenzen?« Wir werden auch mit dem, was wir jetzt bei der Modernisierungsagenda im Übrigen machen, dafür sorgen, dass das System Bahn besser wird. ↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Konsequenzen?«
Danke schön. – Wir sind ja bei der Zuverlässigkeit oder Pünktlichkeit der Bahn. Dazu gab es ja die Vorstellung eines Berichts der Taskforce „Zuverlässige Bahn“, der vorgelegt wurde. Da sind mir zwei Sachen ins Auge gestochen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Bahn pünktlicher dadurch zu machen, dass sogenannte „Joker-Gleise“ auf Bahnhöfen eingeführt werden. Das hört sich aus meiner …
Danke schön. – Wir sind ja bei der Zuverlässigkeit oder Pünktlichkeit der Bahn. Dazu gab es ja die Vorstellung eines Berichts der Taskforce „Zuverlässige Bahn“, der vorgelegt wurde. Da sind mir zwei Sachen ins Auge gestochen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Bahn pünktlicher dadurch zu machen, dass sogenannte „Joker-Gleise“ auf Bahnhöfen eingeführt werden. Das hört sich aus meiner Sicht so ein bisschen nach Glücksspiel an. Könnten Sie diese „Joker-Gleise“ vielleicht kurz erläutern? Und was mich besonders beeindruckt hat, war, dass als Ultima Ratio, also als letzte Möglichkeit, eine Abbestellung von Verkehr zur Pünktlichkeit beitragen soll, nach dem Motto: Wenn gar kein Zug mehr fährt, dann kommt auch gar kein Zug mehr unpünktlich. – Vielleicht sagen Sie auch dazu noch was.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, ein großes Problem, das die Unpünktlichkeit bei der Deutschen Bahn verursacht, sind die Knoten, die völlig überlastet sind. Was wir bisher dort erleben, ist, dass die Koordinierung zwischen der Bahninfrastruktur einerseits und den Eisenbahnunternehmen andererseits – wie auf dieser überbelasteten Infrastruktur miteinander umgegangen wird – nicht gut funktioniert. Eine Lösung genau dafür zu finden, war die …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, ein großes Problem, das die Unpünktlichkeit bei der Deutschen Bahn verursacht, sind die Knoten, die völlig überlastet sind. Was wir bisher dort erleben, ist, dass die Koordinierung zwischen der Bahninfrastruktur einerseits und den Eisenbahnunternehmen andererseits – wie auf dieser überbelasteten Infrastruktur miteinander umgegangen wird – nicht gut funktioniert. Eine Lösung genau dafür zu finden, war die Aufgabe der Taskforce, und sie hat gute Ergebnisse erzielt. Sie besagen unter anderem, dass Extragleise immer für den Notfall freigehalten werden, um bei Problemen sicherzustellen, dass Züge trotzdem einfahren können, dass sie für den Verkehr zur Verfügung stehen, dass Austausch erfolgt zwischen allen Beteiligten und das Gesamtsystem Bahn besser funktioniert.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, im Rahmen des Brückenmodernisierungsnetzes wurden bis Ende 2025 bereits circa 1,25 Millionen Quadratmeter Brückenfläche modernisiert. Nach Angaben der Autobahn GmbH ist geplant, in diesem Jahr an rund 175 Teilbauwerken auf den Bundesautobahnen Modernisierungsmaßnahmen abzuschließen. Entsprechend der Erhaltungsplanung der Länder werden im gleichen Zeitraum rund 80 Brückenmodernisierungsmaßnahmen an Bundesstraßen abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, wie bewertet Ihr Ministerium denn die personelle und technische Ausstattung der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes? Und sehen Sie an dieser Stelle noch Bedarf an Nachbesserung, um die Sanierung von Autobahnbrücken in Deutschland schneller voranzutreiben?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wir haben ja deutlich mehr Geld auch für den Infrastrukturträger Straße zur Verfügung gestellt, insbesondere für die Brücken: 2,5 Milliarden Euro bei den Autobahnen und 750 Millionen Euro bei den Bundesstraßen. Selbstverständlich muss auch die Autobahn GmbH als der zuständige Aufgabenträger dort ordentlich ausgestattet werden. Genau das sind Themen der Gespräche, die wir uns einerseits in …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wir haben ja deutlich mehr Geld auch für den Infrastrukturträger Straße zur Verfügung gestellt, insbesondere für die Brücken: 2,5 Milliarden Euro bei den Autobahnen und 750 Millionen Euro bei den Bundesstraßen. Selbstverständlich muss auch die Autobahn GmbH als der zuständige Aufgabenträger dort ordentlich ausgestattet werden. Genau das sind Themen der Gespräche, die wir uns einerseits in der Ressortabstimmung, aber dann natürlich auch mit dem Deutschen Bundestag vornehmen, um sicherzustellen, dass die Autobahn GmbH hinreichend und gut ausgestattet ist.
Wie viele der aktuell besonders sanierungsbedürftigen Brückenbauwerke werden nach der derzeitigen Planung im Jahr 2026 tatsächlich baulich ertüchtigt oder ersetzt, nachdem in den vergangenen Jahren die Zielwerte deutlich verfehlt wurden und statt der angestrebten rund 400 Modernisierungen pro Jahr zuletzt lediglich 170 Teilbauwerke realisiert werden konnten? Und nach welchen Kriterien entscheiden Sie, welche Projekte Sie mit besonderer Priorität behandeln?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, es ist richtig, dass im Jahr 2025 etwas weniger Brückenbauwerke als im Vorjahr saniert werden konnten. Das liegt daran – Sie können sich vielleicht erinnern –, dass es eine vorgezogene Bundestagswahl und in deren Folge einen verspäteten Haushaltsaufstellungsbeschluss gab, wir also im letzten Jahr vergleichsweise sehr spät unter anderem der Autobahn GmbH die Mittel zur Verfügung …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, es ist richtig, dass im Jahr 2025 etwas weniger Brückenbauwerke als im Vorjahr saniert werden konnten. Das liegt daran – Sie können sich vielleicht erinnern –, dass es eine vorgezogene Bundestagswahl und in deren Folge einen verspäteten Haushaltsaufstellungsbeschluss gab, wir also im letzten Jahr vergleichsweise sehr spät unter anderem der Autobahn GmbH die Mittel zur Verfügung stellen konnten. Das ist in diesem Jahr anders. Wir werden deutlich mehr Brücken sanieren können, als es im vergangenen Jahr der Fall war. Und wir schauen in diesem Zusammenhang – das tut die Autobahn GmbH, aber wir auch – darauf, wo die Not am größten ist, sodass die Brücken mit besonderen Herausforderungen natürlich zuerst in den Blick genommen werden.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, Fahrpraxis ist unbestritten der entscheidende Faktor für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Wir wollen den Freiraum schaffen, mehr Fahrpraxis auch in der Ausbildung für den Pkw-Führerschein zu erlangen. Andere Länder wie Österreich machen das mit der dortigen sogenannten Laienausbildung bereits seit Jahrzehnten erfolgreich vor. Dahinter verbirgt sich, dass die Schülerinnen und Schüler mit einer nahestehenden Person …
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, Fahrpraxis ist unbestritten der entscheidende Faktor für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Wir wollen den Freiraum schaffen, mehr Fahrpraxis auch in der Ausbildung für den Pkw-Führerschein zu erlangen. Andere Länder wie Österreich machen das mit der dortigen sogenannten Laienausbildung bereits seit Jahrzehnten erfolgreich vor. Dahinter verbirgt sich, dass die Schülerinnen und Schüler mit einer nahestehenden Person einen Teil der praktischen Fahrausbildung absolvieren. Dies dient dazu, günstig mehr Fahrpraxis zu bekommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie sagen, die Kosten würden geringer. Das mag für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler stimmen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, bei dem unter anderem die Versicherungen eine sehr große Rolle spielen, lehnt die Laienausbildung ausdrücklich ab. Wovon gehen Sie aus: Wie werden sich die Kosten verlagern? Und wer trägt die, wenn zukünftig Menschen einfach mit nahestehenden, …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie sagen, die Kosten würden geringer. Das mag für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler stimmen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, bei dem unter anderem die Versicherungen eine sehr große Rolle spielen, lehnt die Laienausbildung ausdrücklich ab. Wovon gehen Sie aus: Wie werden sich die Kosten verlagern? Und wer trägt die, wenn zukünftig Menschen einfach mit nahestehenden, nichtausgebildeten Fahrschülerinnen und Fahrschülern unterwegs sein können? Wie wird sich das auf die Versicherungsprämien usw. auswirken? Und wie begegnen Sie diesen Argumenten?
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, genau diese Fragen werden unter anderem Gegenstand der Evaluation sein, die wir zu der Einführung dieser Laienausbildung vorgeschlagen haben. Es zeichnet sich aber ab, dass es sehr gute Erfahrungen gibt, einerseits mit dem, was wir in Österreich sehen, aber auch mit dem, was wir heute schon bei dem begleiteten Fahren ab 17 in Deutschland sehen: dass …
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, genau diese Fragen werden unter anderem Gegenstand der Evaluation sein, die wir zu der Einführung dieser Laienausbildung vorgeschlagen haben. Es zeichnet sich aber ab, dass es sehr gute Erfahrungen gibt, einerseits mit dem, was wir in Österreich sehen, aber auch mit dem, was wir heute schon bei dem begleiteten Fahren ab 17 in Deutschland sehen: dass es einen Mehrgewinn für die Sicherheit gibt, vor allem, weil einfach mehr Fahrpraxis für die jungen Fahrschülerinnen und Fahrschüler gewonnen wird.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, in Österreich gilt die Laienausbildung ab dem Alter von 17,5 Jahren. In Deutschland gibt es das begleitete Fahren ab 17. Wollen Sie jetzt die Laienausbildung auch ab 17,5 Jahren ansetzen und damit nicht zu einer Kostenreduktion beitragen für alle, die davor mit dem Führerschein beginnen? Oder sollen in Deutschland Fahrschülerinnen und -schüler bereits ab 16 oder …
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, in Österreich gilt die Laienausbildung ab dem Alter von 17,5 Jahren. In Deutschland gibt es das begleitete Fahren ab 17. Wollen Sie jetzt die Laienausbildung auch ab 17,5 Jahren ansetzen und damit nicht zu einer Kostenreduktion beitragen für alle, die davor mit dem Führerschein beginnen? Oder sollen in Deutschland Fahrschülerinnen und -schüler bereits ab 16 oder 16,5 Jahren in der Laienausbildung im Verkehr unterwegs sein können, was ja bedeutet, dass sie nach sechs Fahrstunden in der Fahrschule in einem Nichtfahrschulwagen im öffentlichen Verkehr, im öffentlichen Raum einfach unterwegs sein können?
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, in Österreich gibt es auch ein Modell, wo man bereits ab 16 in der Laienausbildung schon Fahrpraxis erwerben kann. Das planen wir in Deutschland nicht. Wir wollen das so wie vorgeschlagen ab 17.
Herr Staatssekretär, zum Führerschein: Meine Fraktion, die AfD, ist der Meinung, dass man junge Leute eben früh in die Verantwortung nehmen muss, um sie unabhängig zu machen, gerade auch für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das ist das eine. Das Zweite ist der Preis. Wir wissen, dass es in Deutschland sehr, sehr teuer ist. Auch die Bürokratie ist sehr, sehr groß. …
Herr Staatssekretär, zum Führerschein: Meine Fraktion, die AfD, ist der Meinung, dass man junge Leute eben früh in die Verantwortung nehmen muss, um sie unabhängig zu machen, gerade auch für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das ist das eine. Das Zweite ist der Preis. Wir wissen, dass es in Deutschland sehr, sehr teuer ist. Auch die Bürokratie ist sehr, sehr groß. Sie haben jetzt eine Reform dafür angestrengt, um das zu beheben. Das heißt, es soll hier zu einer finanziellen Entlastung der Fahrschüler kommen. Wir wissen selber, dass das auch negative Folgen hat, auch für die Fahrschulen, wo keiner mehr hingegangen ist. Denn alle haben auf diese Reform gewartet. Meine Fragen sind jetzt: Welche Bestandteile dieser Reform werden Ihrer Einschätzung nach denn dann erfolgreich sein? Haben Sie das jetzt einfach so, sage ich mal, ins Blaue gemacht, oder haben Sie Erkenntnisse, können Sie sagen, welche einzelnen Faktoren vermutlich vorliegen – ohne nur auf eine Evaluation hinterher zu verweisen, die man immer machen kann? Wir wollen eigentlich wissen, warum Sie genau diese Maßnahmen getroffen haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wir haben uns im Vorfeld unserer Vorschläge in einem sogenannten Stakeholder-Dialog mit der Branche und allen Beteiligten zusammengetan und gehört, was an Informationen und auch an Hinweisen uns als Bundesverkehrsministerium gegeben wird. Wir haben uns angeschaut, welche praktische Erfahrung andere Länder schon gemacht haben. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass man in der theoretischen Ausbildung, …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wir haben uns im Vorfeld unserer Vorschläge in einem sogenannten Stakeholder-Dialog mit der Branche und allen Beteiligten zusammengetan und gehört, was an Informationen und auch an Hinweisen uns als Bundesverkehrsministerium gegeben wird. Wir haben uns angeschaut, welche praktische Erfahrung andere Länder schon gemacht haben. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass man in der theoretischen Ausbildung, etwa über digitale asynchrone Ausbildung, Kosten sparen kann. Wir werden es möglich machen, dass die Fahrschulen ihre Ausbildung künftig flexibler anbieten. Wir gehen davon aus, dass auch in der praktischen Ausbildung künftig die Kosten sinken werden. In Summe gehen wir davon aus – das bleibt aber dem Markt überlassen –, dass es zu einer deutlichen Senkung der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins kommt, und zwar nicht nur für den Pkw-Führerschein, sondern für alle Führerscheinklassen.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, das Bundesministerium für Verkehr bewertet die im Klimaschutzbericht ausgewiesenen Emissionslücken im Verkehrssektor fortlaufend und leitet daraus Maßnahmen für die Weiterentwicklung bestehender und gegebenenfalls die Entwicklung neuer Mobilitätsinstrumente ab. Das Klimaschutzprogramm 2026 enthält auch Maßnahmen, die im Verkehrssektor wirken. Im Übrigen verfolgt das Klimaschutzgesetz im Hinblick auf die Erreichung nationaler Ziele eine sektorübergreifende Gesamtrechnung.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, neue Maßnahmen sähen wir in dem Klimaschutzprogramm total gerne. Leider ist nichts davon zu finden. Leider sind viele Menschen immer noch vom Verbrenner abhängig und hocken damit in der fossilen Kostenfalle. Warum fördert die Bundesregierung in dieser Situation Plug-in-Hybride und Range Extender und somit weiter spritschluckende Verbrenner, anstatt die Menschen mit voller Kraft beim Umstieg auf …
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, neue Maßnahmen sähen wir in dem Klimaschutzprogramm total gerne. Leider ist nichts davon zu finden. Leider sind viele Menschen immer noch vom Verbrenner abhängig und hocken damit in der fossilen Kostenfalle. Warum fördert die Bundesregierung in dieser Situation Plug-in-Hybride und Range Extender und somit weiter spritschluckende Verbrenner, anstatt die Menschen mit voller Kraft beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, die Bundesregierung ist von der Überzeugung getragen, dass wir Ökonomie und Ökologie/Klimaschutz gemeinsam denken müssen. Es muss nachhaltig sein, nicht nur für das Klima, sondern auch für den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft. Deswegen müssen wir pragmatisch schauen, wie wir den Weg zu klimafreundlicherer Mobilität ermöglichen. Eine Maßnahme dazu ist die von Ihnen …
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, die Bundesregierung ist von der Überzeugung getragen, dass wir Ökonomie und Ökologie/Klimaschutz gemeinsam denken müssen. Es muss nachhaltig sein, nicht nur für das Klima, sondern auch für den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft. Deswegen müssen wir pragmatisch schauen, wie wir den Weg zu klimafreundlicherer Mobilität ermöglichen. Eine Maßnahme dazu ist die von Ihnen angesprochene Unterstützung beim Erwerb batterieelektrischer Fahrzeuge, gerne auch mit Range Extendern. Daneben gibt es aber viele weitere Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen. Gerade heute hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Förderaufruf gestartet, um zum Beispiel Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern zu fördern. Beifall: Union
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, das Deutschlandticket wird von der Bundesregierung selbst als wichtige Maßnahme für den Klimaschutz bezeichnet und auch als eine der zentralen Maßnahmen, um mehr Menschen in den ÖPNV zu locken. Gleichzeitig erhöhen sich da immer die Preise. Es gäbe eine Reihe von Maßnahmen, die man ergreifen könnte, um das Deutschlandticket weiter attraktiv zu halten: eine Stabilisierung des …
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, das Deutschlandticket wird von der Bundesregierung selbst als wichtige Maßnahme für den Klimaschutz bezeichnet und auch als eine der zentralen Maßnahmen, um mehr Menschen in den ÖPNV zu locken. Gleichzeitig erhöhen sich da immer die Preise. Es gäbe eine Reihe von Maßnahmen, die man ergreifen könnte, um das Deutschlandticket weiter attraktiv zu halten: eine Stabilisierung des Preises und natürlich eine bundesweite Lösung für ein Sozialticket. Ist der Bundesregierung die soziale Dimension schlicht egal, oder warum ermöglicht sie nicht jetzt, mit Mitteln aus dem Klimasozialfonds, endlich ein bundesweites Sozialticket? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, zum ersten Mal hat die Politik dafür Sorge getragen, dass mittelfristig klar ist, für wie lange die Finanzierung des Bundes für das Deutschlandticket auf den Weg gebracht wird. Es ist klar, dass der Bund bis zum Ende dieser Legislaturperiode 1,5 Milliarden Euro – viel Geld – für dieses erfolgreiche Instrument in die Hand nimmt. Wir sehen …
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, zum ersten Mal hat die Politik dafür Sorge getragen, dass mittelfristig klar ist, für wie lange die Finanzierung des Bundes für das Deutschlandticket auf den Weg gebracht wird. Es ist klar, dass der Bund bis zum Ende dieser Legislaturperiode 1,5 Milliarden Euro – viel Geld – für dieses erfolgreiche Instrument in die Hand nimmt. Wir sehen den großen Erfolg des Deutschlandtickets, das sich extrem hoher Beliebtheit erfreut, nach wie vor sehr gut nachgefragt wird, mit stabilen Preisen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Hirte, Sie haben gerade das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Privatgebäuden angesprochen. Zum Klimaschutz trägt ja auch der ÖPNV ganz massiv bei, und wir versuchen ja auch beim ÖPNV, auf klimafreundliche Antriebe, zum Beispiel auf Elektrobusse, umzusteigen. Für die meisten Verkehrsunternehmen ist aber der erste Elektrobus die größte Hürde; weil sie nicht nur den Bus …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Hirte, Sie haben gerade das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Privatgebäuden angesprochen. Zum Klimaschutz trägt ja auch der ÖPNV ganz massiv bei, und wir versuchen ja auch beim ÖPNV, auf klimafreundliche Antriebe, zum Beispiel auf Elektrobusse, umzusteigen. Für die meisten Verkehrsunternehmen ist aber der erste Elektrobus die größte Hürde; weil sie nicht nur den Bus anschaffen müssen, sondern auch die Ladeinfrastruktur. Meine Frage an Sie ist jetzt: Plant die Bundesregierung denn, auch die Ladeinfrastruktur für Verkehrsunternehmen zu fördern? Wir reden hier ja von deutlich größeren Modellen, als man sie daheim aus der eigenen Garage kennt. Und: Plant die Bundesregierung denn auch, die Hürden, die wir beim Netzanschluss solcher Ladeinfrastruktur haben, abzubauen, damit die Verkehrsbetriebe die Möglichkeit bekommen, auf Elektrobusse umzusteigen? Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, selbstverständlich denken wir auch das mit und planen im nächsten Quartal einen Förderaufruf, um die Infrastruktur für den ÖPNV zu verbessern, und zwar technologieoffen: für Elektroinfrastruktur, aber auch für Wasserstoffinfrastruktur. So kann sichergestellt werden, dass auch die Mobilität im öffentlichen Nahverkehr klimafreundlicher gestaltet wird. Beifall: Union↳ Union: »Sehr gut!«
Frau Präsidentin! Herr Kollege, das Bundesministerium für Verkehr setzt sich für die Gesamtheit der Mobilität im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein und treibt diesbezügliche Vorhaben voran. Denn eine leistungsstarke Infrastruktur schafft die Grundlage für Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Teilhabe. Die Arbeit des Ministeriums folgt der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die Maßnahmen werden nach den dort und vorstehend beschriebenen Grundsätzen ausgerichtet und an aktuelle …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, das Bundesministerium für Verkehr setzt sich für die Gesamtheit der Mobilität im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein und treibt diesbezügliche Vorhaben voran. Denn eine leistungsstarke Infrastruktur schafft die Grundlage für Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Teilhabe. Die Arbeit des Ministeriums folgt der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die Maßnahmen werden nach den dort und vorstehend beschriebenen Grundsätzen ausgerichtet und an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. Eine Beschränkung auf einige wenige Punkte existiert nicht und wäre angesichts der Bandbreite von Mobilität und Verkehrsträgern auch nicht zweckdienlich. Beifall: Union
Bei meiner Frage ging es nicht um fünf Projekte, die Sie in vier Jahren abschließend umsetzen wollen, sondern um die fünf wichtigsten, die Sie vorrangig umsetzen wollen, und dazu ist jetzt nicht viel gekommen. Ich habe gerade von einem neuen Projekt gelesen – ich kann es gar nicht glauben –, es ist ähnlich wie vorhin, als wir gefragt hatten: die …
Bei meiner Frage ging es nicht um fünf Projekte, die Sie in vier Jahren abschließend umsetzen wollen, sondern um die fünf wichtigsten, die Sie vorrangig umsetzen wollen, und dazu ist jetzt nicht viel gekommen. Ich habe gerade von einem neuen Projekt gelesen – ich kann es gar nicht glauben –, es ist ähnlich wie vorhin, als wir gefragt hatten: die Lösung, unpünktliche Züge dadurch zu verhindern, dass gar kein Zug mehr fährt im schlimmsten Falle. Sie haben jetzt offenbar ein neues Geschäftsmodell entwickelt. Ich lese hier gerade den Vorschlag von Minister Schnieder, dass für Brücken, die sanierungsbedürftig sind, jetzt eine Gewichtsbeschränkung gelten soll, bei Verstoß den Lkw-Fahrern horrende Strafen drohen sollen. Es sollen Waagen aufgebaut werden, mit denen geprüft wird, ob das zulässige – reduzierte – Gewicht genau eingehalten wird, die Lkw auf diesen Autobahnbrücken überhaupt noch unterwegs sein dürfen. Sagen Sie was dazu! Heißt es ab jetzt also nicht mehr „Brücken sanieren“, sondern „Gewichtsbegrenzung machen, Prüfwaagen aufstellen und dann Bußgelder kassieren“? ↳ Michael Donth (Union): »Gibt es doch schon ewig!«↳ Günter Baumgartner (Union): »Populismus hoch zehn!«
Frau Präsidentin! Herr Kollege, selbstverständlich haben wir Brücken, deren Tragfähigkeit beeinträchtigt ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen wir dafür sorgen, dass dort nicht Lkws mit überhöhtem Gewicht fahren und die Brücke weiter zerstören – bis hin zu einer Sperrung oder einem möglichen Einsturz. Deswegen ist es richtig und notwendig, dafür zu sorgen, dass diese Brücken nicht weiter beschädigt werden. Beifall: Union (einzelne Abg.)
Wir wissen alle, dass in Deutschland Bund, Länder und Gemeinden im Jahr über 1 Billion Euro Steuern einnehmen, 1 Billion und 40 Milliarden, glaube ich. Jetzt haben wir die Situation, dass sich die Brücken – es wurde schon im Detail besprochen – in einem desolaten Zustand befinden, insbesondere Landstraßenbrücken oder Autobahnbrücken; sie sind, wie Sie gerade selber gesagt haben, kurz …
Wir wissen alle, dass in Deutschland Bund, Länder und Gemeinden im Jahr über 1 Billion Euro Steuern einnehmen, 1 Billion und 40 Milliarden, glaube ich. Jetzt haben wir die Situation, dass sich die Brücken – es wurde schon im Detail besprochen – in einem desolaten Zustand befinden, insbesondere Landstraßenbrücken oder Autobahnbrücken; sie sind, wie Sie gerade selber gesagt haben, kurz vor dem Zusammenbrechen. Erklären Sie doch mal, wie es angesichts immens hoher Steuereinnahmen so weit kommen konnte, dass die Infrastruktur, insbesondere die Autobahnbrücken, in Deutschland in einem so schlechten Zustand sind, dass Lkw-Fahrer aufgrund des Gewichts ihrer Lkws von der Autobahn runterfahren müssen – Umwege fahren müssen; das kostet Zeit, das kostet Sprit, das kostet Nerven –, um dann irgendwann wieder raufzufahren. Beifall: AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, ich beantworte Ihre Fragen gerne. Diese Frage steht aber nicht im Zusammenhang mit Ihrer Ausgangsfrage. Das ist vom Fragerecht nicht umfasst. ↳ Stephan Brandner (AfD)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Lieber Herr Staatssekretär Hirte, Sie haben bei Ihren Schwerpunkten jetzt nicht die Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs genannt. Ich halte das in der aktuellen Situation für eine ganz zentrale Herausforderung im Verkehrssektor, gerade vor dem Hintergrund des jüngsten EuGH-Urteils, das die entsprechende Mautbremse für den Nahverkehr gekippt hat. Meine Frage ist: „Wie wollen Sie kurzfristig darauf reagieren?“, …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Lieber Herr Staatssekretär Hirte, Sie haben bei Ihren Schwerpunkten jetzt nicht die Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs genannt. Ich halte das in der aktuellen Situation für eine ganz zentrale Herausforderung im Verkehrssektor, gerade vor dem Hintergrund des jüngsten EuGH-Urteils, das die entsprechende Mautbremse für den Nahverkehr gekippt hat. Meine Frage ist: „Wie wollen Sie kurzfristig darauf reagieren?“, nicht: „Wie wollen Sie langfristig die ganzen Mautgebühren neu regeln?“, sondern: „Wie wollen Sie kurzfristig reagieren?“, weil den Ländern jetzt enorme Mehrkosten drohen, auch eine Abbestellung von Leistungen droht und damit eine Ausdünnung des Schienenpersonennahverkehrs. Das wäre dramatisch für die Verkehrswende. Was wollen Sie tun? Die Länder haben dazu ja jetzt sehr laut gefordert, dass der Bund die entsprechenden Zusatzkosten kompensiert. Folgen Sie dem, auch vor dem Hintergrund, dass hier ein Bundesunternehmen erfolgreich gegen eine Bundesbehörde, die Bundesnetzagentur, geklagt hat und dadurch jetzt die Kosten steigen? Sehen Sie sich da in der Verantwortung für die zusätzlichen Kosten?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wenn Sie mir zugehört haben, haben Sie gehört, dass ich bereits in meiner Ausgangsantwort auf die Frage deutlich gemacht habe, dass wir gerade keine Priorisierung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern vornehmen; alle sind uns wichtig, und bei allen engagieren wir uns vehement. Selbstverständlich werden wir uns das Trassenpreissystem genau anschauen, das Urteil auswerten und gemeinsam mit den …
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wenn Sie mir zugehört haben, haben Sie gehört, dass ich bereits in meiner Ausgangsantwort auf die Frage deutlich gemacht habe, dass wir gerade keine Priorisierung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern vornehmen; alle sind uns wichtig, und bei allen engagieren wir uns vehement. Selbstverständlich werden wir uns das Trassenpreissystem genau anschauen, das Urteil auswerten und gemeinsam mit den koalitionstragenden Fraktionen eine gute neue Lösung finden. ↳ Pascal Meiser (Linke): »Eine Nichtsaussage!«
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots einschließlich der Bedienung einzelner Strecken liegt bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Verbindliche Aussagen zu einzelnen Relationen im eigenwirtschaftlich betriebenen Schienenpersonenfernverkehr sind nicht möglich.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, der zweigleisige Ausbau der Abschnitte Rostock–Ribnitz-Damgarten West und Velgast–Stralsund wird im Ergebnis der Bedarfsplanüberprüfung aus dem Jahr 2010 nicht weiterverfolgt. Die prognostizierten Verkehre können ohne den Ausbau bewältigt werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Wagner, die Bundesregierung verfügt über differenzierte Kenntnisse des volkswirtschaftlichen Nutzens von Ökosystemleistungen. Dazu gehören regelmäßig Daten über die Feinstaubfilterung durch Vegetation, die Kohlenstoffspeicherung durch Wälder, Moore, Wiesen sowie Meeres- und Küstenökosysteme, die Kühlung von Städten durch Stadtgrün, Ernteerträge aus Kulturpflanzen und den Holzzuwachs in Wäldern. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf konkrete Zahlen des …
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Wagner, die Bundesregierung verfügt über differenzierte Kenntnisse des volkswirtschaftlichen Nutzens von Ökosystemleistungen. Dazu gehören regelmäßig Daten über die Feinstaubfilterung durch Vegetation, die Kohlenstoffspeicherung durch Wälder, Moore, Wiesen sowie Meeres- und Küstenökosysteme, die Kühlung von Städten durch Stadtgrün, Ernteerträge aus Kulturpflanzen und den Holzzuwachs in Wäldern. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf konkrete Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den physischen Ausprägungen, die auch öffentlich zugänglich sind, sowie auf die Klimaberichterstattung des Umweltbundesamtes. Auch zum Wasserrückhalt durch Böden und Vegetation liegen physische Leistungszahlen vor. Die regelmäßige Ableitung von Daten über Bestäubungsleistungen und Beiträge des Bodens zur Denitrifikation ist in Vorbereitung. Die Nutzung der Daten erfolgt in der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts. Das Bundesumweltministerium nutzt beispielsweise die Kenntnisse über die Klimaschutz- oder die Biodiversitätsleistung, um Programme zur Förderung von Ökosystemleistungen des Waldes zu gestalten. Die Förderung dieser Leistungen bringt einen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen, der vom Markt nicht ausreichend vergütet werden kann. Noch breiter setzt das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ an; es soll die Klimaschutzfunktion der Ökosysteme bewahren und stärken, um die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielzahlen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Sektor „Landnutzung und Forstwirtschaft“ baldmöglichst zu erreichen. Regelmäßige Daten über Ökosystemleistungen unterstützen das diesbezügliche Monitoring. Darüber hinaus fließen die Erkenntnisse in die Maßnahmenfolgenabschätzung und die Zustandsbewertung im Rahmen der Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ein.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, das Wirtschaftsministerium hat ja aus dem Jahreswirtschaftsbericht alternative Wohlstandsindikatoren herausgestrichen. Sowohl soziale als auch ökologische Indikatoren sind nicht mehr im Jahreswirtschaftsbericht enthalten. Hatte Ihr Haus davon Kenntnis? Und: Wie haben Sie dieses Herausstreichen von ökologischen Indikatoren aus dem Jahreswirtschaftsbericht bewertet?
Wir stellen die Daten, wie schon eben gesagt, zur Verfügung. Allen Ressorts stehen diese Daten zur Verfügung, auch über das Statistische Bundesamt oder das Umweltbundesamt. Welche Daten sie wie verwerten, ist Sache der einzelnen Ressorts. Und ich kommentiere jetzt nicht in Bezug auf das Bundeswirtschaftsministerium.
Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, es geht um Ökosystemleistungen. Sie haben ja gerade die verschiedenen Komponenten dargestellt. Eine Komponente ist etwa die Bestäubung. Ein wesentlicher Anteil der Bestäubung in Ökosystemen erfolgt durch Insekten. Insekten sind einerseits natürlich Nahrung für Vögel und Fledermäuse. Andererseits sind sie selber Bestäuber von Pflanzen, und zwar von Naturpflanzen, aber auch in der Landwirtschaft. Deshalb würde mich …
Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, es geht um Ökosystemleistungen. Sie haben ja gerade die verschiedenen Komponenten dargestellt. Eine Komponente ist etwa die Bestäubung. Ein wesentlicher Anteil der Bestäubung in Ökosystemen erfolgt durch Insekten. Insekten sind einerseits natürlich Nahrung für Vögel und Fledermäuse. Andererseits sind sie selber Bestäuber von Pflanzen, und zwar von Naturpflanzen, aber auch in der Landwirtschaft. Deshalb würde mich interessieren, ob Ihr Ministerium auch Daten zum ökonomischen Schaden durch den Verlust von Insekten gerade durch Windkraftanlagen hat. Wir haben ja die Trieb-Studie gesehen. Das sind ja enorme Verluste an Biodiversität durch Windkraftanlagen, gerade Verluste an Insekten, die dann nicht mehr für Bestäubung zur Verfügung stehen. Mich würde interessieren: Wie hoch ist der wirtschaftliche Schaden, gerade in der Landwirtschaft, durch dieses Fehlen von Insekten aufgrund von Windkraftanlagen? ↳ Harald Ebner (Grüne): »Mann, das ist so irrelevant! Das ist falsch!«
Ich versuche wirklich, es sachlich zu beantworten, Herr Kollege Hahn. Wie Sie wissen, ist die Hauptursache des Insektensterbens der Biodiversitätsverlust und nicht ein einzelnes Windrad. Aber wenn Sie sich konkret auf die Windräder beziehen: Sie fahren sicherlich Auto. Ich glaube, Sie haben im Laufe der Jahre bemerkt, dass auch dort Insekten an den Scheiben haften bleiben. Es hat aber noch …
Ich versuche wirklich, es sachlich zu beantworten, Herr Kollege Hahn. Wie Sie wissen, ist die Hauptursache des Insektensterbens der Biodiversitätsverlust ↳ Swantje Henrike Michaelsen (Grüne): »Hört! Hört!«↳ Dr. Ingo Hahn (AfD): »Das ist das Gleiche!« und nicht ein einzelnes Windrad. Aber wenn Sie sich konkret auf die Windräder beziehen: Sie fahren sicherlich Auto. Ich glaube, Sie haben im Laufe der Jahre bemerkt, dass auch dort Insekten an den Scheiben haften bleiben. Es hat aber noch nie jemand vorgeschlagen, deswegen jetzt das Autofahren einzustellen. Insofern, glaube ich, muss man schon sehen, wie die eigentlichen Ursachen für das Insektensterben tatsächlich zu gewichten sind. Beifall: Frauke Heiligenstadt (SPD)↳ Filiz Polat (Grüne): »Gucken Sie mal eine Runde „Biene Maja“!«
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Badum, dazu liegen dem Bundesumweltministerium keine Berechnungen vor. Bisher sind lediglich Eckpunkte für das neu zu fassende Gebäudemodernisierungsgesetz bekannt; die gesetzliche Ausgestaltung und die Befassung im Bundestag folgen erst noch. Auswirkungen auf Emissionen und Klimaziele sind daher noch nicht vorhersehbar; denn die Wirkungen hängen ganz wesentlich von der konkreten Umsetzung der Eckpunkte ab …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Badum, dazu liegen dem Bundesumweltministerium keine Berechnungen vor. Bisher sind lediglich Eckpunkte für das neu zu fassende Gebäudemodernisierungsgesetz bekannt; die gesetzliche Ausgestaltung und die Befassung im Bundestag folgen erst noch. Auswirkungen auf Emissionen und Klimaziele sind daher noch nicht vorhersehbar; denn die Wirkungen hängen ganz wesentlich von der konkreten Umsetzung der Eckpunkte ab und auch davon, für welche Heizungstechnologie sich die Menschen angesichts der großen Preisrisiken bei Öl und Gas am Ende entscheiden.
Ja, sehr gern. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, Sie haben im Klimaschutzprogramm, das heute veröffentlicht wurde, die mögliche Minderwirkung des neuen Heizungsgesetzes beim Klimaschutz nicht eingerechnet. Dabei wissen wir schon aus den Eckpunkten, dass die Regel „65 Prozent erneuerbare Energien“, die das Kernstück der Klimaschutzwirkung des alten Heizungsgesetzes war, fällt. Der Expertenrat für Klimafragen, der das Klimaschutzprogramm bewertet hat, kommt …
Ja, sehr gern. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, Sie haben im Klimaschutzprogramm, das heute veröffentlicht wurde, die mögliche Minderwirkung des neuen Heizungsgesetzes beim Klimaschutz nicht eingerechnet. Dabei wissen wir schon aus den Eckpunkten, dass die Regel „65 Prozent erneuerbare Energien“, die das Kernstück der Klimaschutzwirkung des alten Heizungsgesetzes war, fällt. Der Expertenrat für Klimafragen, der das Klimaschutzprogramm bewertet hat, kommt zu dem Schluss, dass Sie in dieses Klimaschutzprogramm diese Minderwirkung hätten einrechnen müssen. Hier haben Sie leider getäuscht. Oder, wenn man nett sein will: Sie haben das übersehen. Das Klimaschutzprogramm ist so nicht valide. Uns liegen außerdem Berechnungen des Öko-Instituts vor, dass es kumuliert eine zusätzliche Lücke von bis zu 140 Millionen Tonnen CO2-Emissionen bis 2040 geben wird. Daher frage ich Sie: Vertreten Sie die Auffassung, dass der Expertenrat für Klimafragen hier falschliegt, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hier eine falsche Stellungnahme abgegeben haben? Beifall: Grüne
Sehr geehrte Frau Kollegin, da uns, wie gesagt, nur Eckpunkte und keine tatsächlichen Entscheidungen zur Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorliegen, haben wir auch keine valide Berechnungsgrundlage, ob es eine mögliche Lücke geben wird oder auch nicht. Und wie ich gerade ausgeführt habe: Es hängt ja davon ab, für welche Technologie sich die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Aber Sie müssen mir doch …
Sehr geehrte Frau Kollegin, da uns, wie gesagt, nur Eckpunkte und keine tatsächlichen Entscheidungen zur Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorliegen, haben wir auch keine valide Berechnungsgrundlage, ob es eine mögliche Lücke geben wird oder auch nicht. Und wie ich gerade ausgeführt habe: Es hängt ja davon ab, für welche Technologie sich die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Aber Sie müssen mir doch zugestehen, dass im Klimaschutzprogramm jetzt zum Beispiel auch die Förderung von Wärmenetzen enthalten ist. Auch das trägt dazu bei, im Wärmebereich, im Gebäudebereich eine positive Auswirkung auf das Klima zu erzielen. Insofern: Man kann keine valide Schätzung zu den Auswirkungen machen, wenn das Gesetz noch nicht vorliegt. Also, die Prognose hätte ich gerne gesehen.
Gerne. – Also, die 400 Millionen Euro bis 2030 für die Wärmenetze sind viel zu wenig. Das Problem ist: Wenn niemand mehr ans Wärmenetz anschließen will, weil er oder sie sich noch eine Öl- oder Gasheizung einbindet, ist für die Wärmewende nichts gewonnen. Es ist offensichtlich so, dass der Expertenrat für Klimafragen – das sind die Berater der Regierung; das …
Gerne. – Also, die 400 Millionen Euro bis 2030 für die Wärmenetze sind viel zu wenig. Das Problem ist: Wenn niemand mehr ans Wärmenetz anschließen will, weil er oder sie sich noch eine Öl- oder Gasheizung einbindet, ist für die Wärmewende nichts gewonnen. Es ist offensichtlich so, dass der Expertenrat für Klimafragen – das sind die Berater der Regierung; das sind Ihre Berater – deutlich eine Minderwirkung des neuen Heizungsgesetzes beim Klimaschutz erkennt. Deswegen frage ich Sie noch mal: Sagen Sie, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Stelle falschliegen? Und: Gestehen Sie ein, dass wir hier auf neue Klimaschadenskosten zulaufen? Wenn ich jetzt einfach nur die Zahlen des Öko-Instituts nehme, könnten es bis zu 140 Milliarden Euro mehr Klimaschadenskosten im Jahr 2040 sein. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Und das ist konservativ gerechnet; denn eigentlich müssten wir mit 900 Euro pro Tonne CO2 als Klimaschadenskosten rechnen. Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
Liebe Frau Badum, Sie gehen hier von Prämissen aus, die wir beide nicht kennen. Wir kennen den Inhalt des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht, und wir wissen auch nicht, wie sich die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Krise am Persischen Golf jetzt verhalten. Ob der mündige und mit gesundem Menschenverstand ausgestattete Bürger sich jetzt für eine Wärmepumpe entscheidet, auch das können wir …
Liebe Frau Badum, Sie gehen hier von Prämissen aus, die wir beide nicht kennen. Wir kennen den Inhalt des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht, und wir wissen auch nicht, wie sich die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Krise am Persischen Golf jetzt verhalten. Ob der mündige und mit gesundem Menschenverstand ausgestattete Bürger sich jetzt für eine Wärmepumpe entscheidet, auch das können wir nicht prognostizieren. Beide Voraussetzungen für Prognosen haben wir nicht. Ich nehme die Besorgnis der Experten durchaus sehr ernst. Wir verlassen uns immer auf den Expertenrat. Und Sie wissen ganz genau, wie das Prozedere beim Klimaschutzprogramm und auch bei anderen Entscheidungen ist: Die Stellungnahmen des Expertenrates – so steht es im Gesetz geschrieben – sind immer auch zu berücksichtigen. ↳ Swantje Henrike Michaelsen (Grüne): »Ja, schön wäre es!«
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, der Verkehrssektor und der Gebäudesektor reißen ja seit Jahren die Klimaziele. Sie sagen jetzt zwar, Ihnen lägen bisher nur Eckpunkte zur Veränderung des Gebäudeenergiegesetzes vor, Sie hätten keine validen Daten. Aber wir haben gehört, der Expertenrat positioniert sich da sehr klar. Und Sie haben ja gesagt, Sie nehmen den Expertenrat sehr ernst. Deswegen …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, der Verkehrssektor und der Gebäudesektor reißen ja seit Jahren die Klimaziele. Sie sagen jetzt zwar, Ihnen lägen bisher nur Eckpunkte zur Veränderung des Gebäudeenergiegesetzes vor, Sie hätten keine validen Daten. Aber wir haben gehört, der Expertenrat positioniert sich da sehr klar. Und Sie haben ja gesagt, Sie nehmen den Expertenrat sehr ernst. Deswegen meine Frage an Sie: Sehen Sie denn grundsätzlich, dass Veränderungen an dem jetzigen Gesetz notwendig sind, Veränderungen, die dazu beitragen, das Klima besser zu schützen? Oder sehen Sie das grundsätzlich sehr, sehr kritisch? Wie wird sich Ihr Haus da in die weiteren Verhandlungen einbringen? Wenn der Gesetzentwurf im Parlament verhandelt wird, gibt es ja noch Beratungsmöglichkeiten. Sehen Sie grundsätzlich Handlungsbedarf? Und: Befürchten Sie nicht, dass am Ende der Beratungen das Ergebnis ist, dass der Klimaschutz auch hier geschleift wird? Beifall: Grüne
Sehr geehrter Herr Kollege Wagner, ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass wir die Lücke der Einsparung von 25 Millionen Tonnen CO2, die wir geerbt haben – entsprechend auch dem Hinweis des Expertenrats −, mit dem Klimaschutzprogramm jetzt schließen werden. Was die Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft, werden wir das in der Ressortabstimmung entsprechend berücksichtigen, sodass wir unsere Klimaschutzziele erreichen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter, in der Ausgangsfrage ging es um Klimaschadenskosten. Jetzt hat Frau Badum angegeben, dass es laut dem Expertenrat durch diese Klimalücke 170 Millionen Tonnen mehr CO2-Emissionen geben würde, und sie hat den Schaden dadurch – berichtigen Sie mich, Frau Badum, wenn ich das falsch verstanden habe! – mit 540 Milliarden Euro beziffert. …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter, in der Ausgangsfrage ging es um Klimaschadenskosten. Jetzt hat Frau Badum angegeben, dass es laut dem Expertenrat durch diese Klimalücke 170 Millionen Tonnen mehr CO2-Emissionen geben würde, und sie hat den Schaden dadurch – berichtigen Sie mich, Frau Badum, wenn ich das falsch verstanden habe! – mit 540 Milliarden Euro beziffert. ↳ Lisa Badum (Grüne): »Stimmt!« Diese 170 Millionen Tonnen CO2 würden also einen Schaden von 540 Milliarden Euro verursachen. Gehen Sie bei dieser Einschätzung von Frau Badum mit, dass 170 Millionen Tonnen CO2 540 Milliarden Euro Schaden verursachen? ↳ Harald Ebner (Grüne): »540 Milliarden Euro, habe ich richtig verstanden?«↳ Karsten Hilse (AfD): »Das hat Ihre Kollegin Badum gesagt!«↳ Harald Ebner (Grüne): »Ich wollte es nur noch mal wiederholen!«
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Hilse, Sie wissen, es gibt unterschiedliche Berechnungen und Studien. Auch die UN hat dazu Berechnungen vorgenommen. Auf jeden Fall ist die Conclusio, dass durch die Zunahme der Klimaveränderungen die Schäden, insbesondere an der Infrastruktur, tatsächlich wesentlich höher ausfallen. Man geht davon aus, dass sie dreimal so hoch sein werden wie die …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Hilse, Sie wissen, es gibt unterschiedliche Berechnungen und Studien. Auch die UN hat dazu Berechnungen vorgenommen. Auf jeden Fall ist die Conclusio, dass durch die Zunahme der Klimaveränderungen die Schäden, insbesondere an der Infrastruktur, tatsächlich wesentlich höher ausfallen. Man geht davon aus, dass sie dreimal so hoch sein werden wie die Investitionen, die wir brauchen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade eben geantwortet: Wir kennen ja das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nicht. – Jetzt meine ich mich zu erinnern, dass die Koalition ein Eckpunktepapier dazu vorgestellt hat und der Vorsitzende der größten Koalitionsfraktion markig gesagt hat: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. – Sie sagen, dass wir das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ja noch nicht kennen. Könnte es – auch in Anbetracht …
Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade eben geantwortet: Wir kennen ja das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nicht. – Jetzt meine ich mich zu erinnern, dass die Koalition ein Eckpunktepapier dazu vorgestellt hat und der Vorsitzende der größten Koalitionsfraktion markig gesagt hat: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. – Sie sagen, dass wir das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ja noch nicht kennen. Könnte es – auch in Anbetracht dessen, was wir mit dem Krieg am Persischen Golf rund um die Straße von Hormus erleben; Sie haben es selber gesagt – sein, dass es vielleicht doch keine so gute Idee ist, wieder Öl- und Gasheizungen einzubauen, und das Umweltministerium auch dieser Auffassung ist? Beifall: Grüne
Sehr geehrter Herr Kollege Al-Wazir, Sie sind jetzt sehr bemüht, es zu konkretisieren. Es wird aber dadurch, dass Sie es interpretieren, wo es noch nicht konkretisiert ist, nicht anders. Es sind Eckpunkte; es gibt bisher keinen Gesetzentwurf. Und selbst wenn es einen Kabinettsentwurf gäbe, dann – das wissen Sie auch – wird er im parlamentarischen Verfahren noch mal verändert. Insofern …
Sehr geehrter Herr Kollege Al-Wazir, Sie sind jetzt sehr bemüht, es zu konkretisieren. Es wird aber dadurch, dass Sie es interpretieren, wo es noch nicht konkretisiert ist, nicht anders. Es sind Eckpunkte; es gibt bisher keinen Gesetzentwurf. Und selbst wenn es einen Kabinettsentwurf gäbe, dann – das wissen Sie auch – wird er im parlamentarischen Verfahren noch mal verändert. Insofern hat sich das Klimaschutzprogramm jetzt auf das, was bisher vorliegt, bezogen. Was die nächsten Entwicklungen sind, werden wir sehen. Ich gehe davon aus, dass sich die Bürger bei ihren Entscheidungen damit auseinandersetzen, dass wir von fossilen Energien unabhängiger werden müssen, und sich dementsprechend wirklich ganz realistisch entscheiden.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Gesenhues, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften enthält keine Änderungen, mit der die materielle Präklusion wiedereingeführt wird. Einer Wiedereinführung stehen auch die weiterhin geltende europäische Rechtslage sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entgegen. Derzeit werden entsprechende Rechtsänderungen auf europäischer Ebene im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens …
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Gesenhues, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften enthält keine Änderungen, mit der die materielle Präklusion wiedereingeführt wird. Einer Wiedereinführung stehen auch die weiterhin geltende europäische Rechtslage sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entgegen. Derzeit werden entsprechende Rechtsänderungen auf europäischer Ebene im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen diskutiert. Diese Entwicklungen werden von der Bundesregierung begrüßt und eng begleitet. Sollte die im europäischen Rechtsetzungsverfahren diskutierte Öffnung für eine materielle Präklusion beschlossen werden, wird die Bundesregierung prüfen, ob und in welchem Umfang sie nationale Anpassungen für erforderlich und sinnvoll hält.
Entschuldigung, Frau Präsidentin. – Jetzt stehe ich und möchte gerne eine Nachfrage dazu stellen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Erläuterungen. – Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass im Gerichtsverfahren selbst in Zukunft nur noch solche Gegenstände beraten werden dürfen, die vorher vorgebracht wurden. Das ist de facto eine materielle Präklusion. Es ist heute in der Sachverständigenanhörung auch so bestätigt worden, …
Entschuldigung, Frau Präsidentin. – Jetzt stehe ich und möchte gerne eine Nachfrage dazu stellen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Erläuterungen. – Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass im Gerichtsverfahren selbst in Zukunft nur noch solche Gegenstände beraten werden dürfen, die vorher vorgebracht wurden. Das ist de facto eine materielle Präklusion. Es ist heute in der Sachverständigenanhörung auch so bestätigt worden, dass das eine materielle Präklusionswirkung entfalten würde, was europarechtswidrig ist. Insgesamt hat die Sachverständigenanhörung gezeigt, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, wie Sie es jetzt vorschlagen, dazu geeignet ist, massiv wichtige Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Klagerechte der Umweltverbände zu beschränken und gleichzeitig massiv Bürokratie aufzubauen. Auch vor dem Hintergrund der völker- und europarechtlichen Bedenken möchte ich jetzt von Ihnen gerne wissen, ob Sie bereit wären, insbesondere die von mir genannten problematischen Passagen aus dem Gesetzentwurf rauszustreichen – im Interesse einer wachen, aktiven Zivilgesellschaft und unserer Umwelt. Beifall: Grüne
Sehr geehrter Herr Kollege Gesenhues, Sie haben es gerade so dargestellt, als wären die Sachverständigen bei der Anhörung unisono einer Meinung in ihren Stellungnahmen gewesen. Das war nicht der Fall. Das Bild war differenziert und unterschiedlich. Es gab Experten, die das Problem einer Wiedereinführung einer materiellen Präklusion nicht sehen und die entsprechende Regelung auch nicht als völkerrechts- und europarechtswidrig einstufen, …
Sehr geehrter Herr Kollege Gesenhues, Sie haben es gerade so dargestellt, als wären die Sachverständigen bei der Anhörung unisono einer Meinung in ihren Stellungnahmen gewesen. Das war nicht der Fall. Das Bild war differenziert und unterschiedlich. Es gab Experten, die das Problem einer Wiedereinführung einer materiellen Präklusion nicht sehen und die entsprechende Regelung auch nicht als völkerrechts- und europarechtswidrig einstufen, es gab Experten mit anderer Meinung. Insofern sind wir der Meinung, dass wir diesen Gesetzentwurf europarechts- und auch völkerrechtskonform ausgestaltet haben.