Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums

Tagesordnungspunkt 14 · 21/99 · 8. Oktober 2026

Bericht der BundesregierungDatenerhebungEvaluationGenanalyseGesundheitsfinanzierungGremiumKostenerstattungKrankenkasse
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JO Joachim Bloch AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Folgen der Kassenzulassung des sogenannten nichtinvasiven Pränataltests und darüber, ob dieser seine Kassenzulassung behalten soll. Die Hauptanwendung dieses Tests ist die Erkennung von Trisomien und anderen chromosomalen Defekten. Seit 2022 ist dieses Verfahren Kassenleistung – allerdings nur in begründeten Fällen: wenn andere Untersuchungen Auffälligkeiten zeigen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Folgen der Kassenzulassung des sogenannten nichtinvasiven Pränataltests und darüber, ob dieser seine Kassenzulassung behalten soll. Die Hauptanwendung dieses Tests ist die Erkennung von Trisomien und anderen chromosomalen Defekten. Seit 2022 ist dieses Verfahren Kassenleistung – allerdings nur in begründeten Fällen: wenn andere Untersuchungen Auffälligkeiten zeigen oder ein besonderes Risiko besteht. Mittlerweile ist zu befürchten, dass dieses Verfahren werdenden Müttern auch ohne echte medizinische Indikation angeboten wird und sich so zu einer routinemäßigen Reihenuntersuchung, insbesondere auf das Downsyndrom, ausweiten könnte. Bei circa 50 Prozent der Schwangeren kommt dieses nicht unumstrittene Testverfahren heutzutage zur Anwendung. Kritisiert werden unter anderem ungeklärte medizinische, ethische und rechtliche Fragen, Beratungslücken, unzureichende Erfahrungswerte und die Zunahme von invasiven Untersuchungen und Fehlalarmen. Die Entscheidung über eine flächendeckende Kassenzulassung bzw. deren Beibehaltung verlangt eine solide Daten- und Faktengrundlage. Eine solche ist derzeit aber nicht gegeben. Es wird deshalb beantragt, ein Monitoring zu den konkreten Folgen der Kassenzulassung durchzuführen, einschließlich der Klärung rechtlicher, ethischer und gesundheitspolitischer Grundlagen durch ein Expertengremium. Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen, sodass der Gesetzgeber zeitnah über weitere Maßnahmen beraten kann. Es geht hier nicht um Befürwortung oder Ablehnung des nichtinvasiven Pränataltests, sondern ausschließlich um den erforderlichen Erkenntnisgewinn. Selbstverständlich muss es dem Gesetzgeber vorbehalten sein, bei entsprechender Kenntnislage die Kassenzulassung beizubehalten, zurückzunehmen, einzuschränken oder durch geeignete Maßnahmen zu flankieren. Diesem Antrag sollte daher zugestimmt werden. Herzlichen Dank. Beifall: AfD
MA Max Lucks Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns zwei Menschen vor: eine Person mit Trisomie 21, eine ohne. Keiner von uns würde zu einer dieser Personen sagen: „Gut, dass du lebst!“, und zur anderen: „Dich hätte es besser nicht gegeben!“ Menschen mit Trisomie 21 leben unter uns als unsere Freundinnen, Nachbarn, Kollegen, Verwandten, und das ist auch …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns zwei Menschen vor: eine Person mit Trisomie 21, eine ohne. Keiner von uns würde zu einer dieser Personen sagen: „Gut, dass du lebst!“, und zur anderen: „Dich hätte es besser nicht gegeben!“ Menschen mit Trisomie 21 leben unter uns als unsere Freundinnen, Nachbarn, Kollegen, Verwandten, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. Beifall: Grüne Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Mit unserem Gruppenantrag heute wird die zentrale gesellschaftliche Auswirkung der NIPT-Technologie diskutiert. Die Zahlen der Barmer-Studie verdichten den Eindruck, dass es sich faktisch um ein flächendeckendes Screening handelt, um Leben, vor allem mit Trisomie 21, vorneweg auszusortieren. Selbstbestimmung heißt für mich auch, dass Menschen frei von Druck entscheiden können, auch frei von dem Druck, dass die Gesellschaft etwas anderes erwartet. Dazu gehören eine gute Beratung und eine Gesellschaft, die Frauen mit behinderten Kindern nicht länger alleine lässt. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Mit unserem Gruppenantrag wird diskutiert, was es bedeutet, wenn entlang genetischer Disposition entschieden wird, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Denn was, wenn es eines Tages eine Möglichkeit gibt, Geburten von Menschen zu verhindern, weil sie wie ich schwul werden können? Der heute vorgelegte Gruppenantrag gibt keine abschließende Antwort auf die großartigen Chancen und die schwierige gesellschaftliche Auswirkung der NIPT-Technologie. Er hat nur ein einziges Ziel: uns eine fundierte und vor allem eine evidenzbasierte Debatte über diese Auswirkung zu ermöglichen. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: Katrin Staffler (Union) Um nicht mehr geht es. Ich bin dankbar, dass aus der Mitte dieses Hauses in letzter Minute ein breiter Kompromiss gefunden wurde. Das macht diesen Tag zu einem guten Tag für unsere Demokratie. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
SÖ Sören Pellmann Linke rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten ist es mir so schwergefallen, mich auf eine Debatte, die uns hier im Hohen Hause schon seit 2022 immer wieder einholt, vorzubereiten. Es gab zu dem Thema viele Fachgespräche und Anhörungen. Expertinnen und Experten haben zusammengesessen und über 100 Mitglieder dieses Hauses vereint, um den heute vorliegenden und zu beratenden Gruppenantrag auf den …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten ist es mir so schwergefallen, mich auf eine Debatte, die uns hier im Hohen Hause schon seit 2022 immer wieder einholt, vorzubereiten. Es gab zu dem Thema viele Fachgespräche und Anhörungen. Expertinnen und Experten haben zusammengesessen und über 100 Mitglieder dieses Hauses vereint, um den heute vorliegenden und zu beratenden Gruppenantrag auf den Weg zu bringen. Im Kern geht es dabei um zwei Dinge – das ist vom Vorredner auch gerade klar benannt worden –: Zum einen geht es um ein Monitoring. Ziel ist, tatsächlich jedem und jeder die Möglichkeit zu geben, von gleichen Voraussetzungen auszugehen und gleichermaßen am Wissensstand zu partizipieren. Die zweite Kernforderung dieses Antrags ist die Forderung nach einem Expert/-innengremium, das auch einer Betroffenheit, einer eigenen – – ↳ Stephan Brandner (AfD): »„Expert/-innengremium“? Vom Expertengremium war die Rede!« – Expertinnen- und Expertengremium. Ich weiß, damit haben Sie es nicht so. Aber sorry: An der Stelle brauchen wir es, weil es enorm wichtig ist. Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Manchmal, Herr Brandner, wäre es gut, wenn Sie auf den einen oder die andere Expertin hören würden. Vielleicht hilft das ja noch. ↳ Stephan Brandner (AfD): »Machen wir ausschließlich!« Aber ich gebe da die Hoffnung eher auf. Beifall: Linke (einzelne Abg.) Zurück zum Thema. Es gab heute Morgen schon – ich war hin- und hergerissen; deswegen habe ich mein Redemanuskript jetzt auch liegen gelassen – die Chance auf eine Einigung. ↳ Dr. Paula Piechotta (Grüne): »Offensichtlich ja nicht!« Dann ging es wieder raus aus den Beratungen, dann wieder rein. Es gab bis kurz vor Beginn dieses Tagesordnungspunktes den Versuch einer Einigung. Ich könnte es mir leicht machen und sagen: Wir hätten es heute Vormittag schon zubinden können. Ich hätte mir auch gewünscht, dass man, wenn man darüber schon über drei Jahre in der Breite der Gesellschaft diskutiert, nicht erst kurz vor Toresschluss mit dieser nicht ganz so weitgehenden Änderung kommt. Die Idee war ja schon eher da. ↳ Dr. Paula Piechotta (Grüne): »Wir sind uns doch jetzt alle einig!« Aber warum erst quasi wenige Stunden vor Beschlussfassung? Die Kritik müssen Sie sich einfach anhören und gefallen lassen. ↳ Dr. Paula Piechotta (Grüne) Dennoch bin ich dankbar über diesen Änderungsantrag, der jetzt in einer Form vorliegt, die gar nicht nötig gewesen wäre, weil das, was darin gefordert ist, durch unseren Antrag gar nicht angegriffen worden ist. Aber wenn es hilft, zu einem breiten demokratischen Konsens und einer breiten demokratischen Mehrheit hier im Hause zu finden, ist es vielleicht ein guter Tag, weil wir nach über drei Jahren zu einem guten und würdigen zwischenzeitlichen Abschnitt kommen. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Ich wünsche mir aber auch, dass, wenn das Monitoring beschlossen ist und der Bericht uns dann vorliegt, wir uns nicht aus der Frage entlassen, was das denn für konkrete Auswirkungen auch auf unsere Gesellschaft hat. Ich habe gerade von den Vorrednerinnen vernommen, was es heißt, wenn werdende Eltern in die Situation kommen, sich zu entscheiden: Mein Kind könnte gegebenenfalls … Wie geht Gesellschaft mit Anderssein, mit Menschen mit Behinderung um? Das sind Themen, die uns im weiteren Verlauf der Debatte, auch wenn das Monitoring bereits abgeschlossen ist, weiter beschäftigen werden. Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Frau Präsidentin, Schlusssatz. – Die UN-Behindertenrechtskonvention wird uns hier noch das ein oder andere Mal beschäftigen, um dann genau das in die Tat umzusetzen. Ich werbe für Zustimmung zum Änderungsantrag und zum Ursprungsantrag. Vielen Dank. Beifall: Linke (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
DR Dr. Stephan Pilsinger Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch medizinischer Fortschritt braucht ethische Leitplanken. In der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anwendung des nichtinvasiven Pränataltests heißt es schon auf Seite 2 sehr deutlich – ich zitiere –: „Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre …
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch medizinischer Fortschritt braucht ethische Leitplanken. In der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anwendung des nichtinvasiven Pränataltests heißt es schon auf Seite 2 sehr deutlich – ich zitiere –: „Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab.“ Genau diese Zielrichtung hatten der Gesetzgeber und der G-BA bei ihren Regelungen, damit dieser Test ab dem 1. Juli 2022 eine Kassenleistung werden konnte: Testen nur, wenn medizinische Indikationen dafür vorliegen oder wenn es zum Beispiel erbliche Risiken gibt, die den Test rechtfertigen. Der NIPT scheint aber seither zu einer obligatorischen Reihenuntersuchung geworden zu sein, wie Abrechnungsdaten der Barmer der letzten vier Jahre nahelegen. Im vergangenen Jahr nahmen durchschnittlich 50 Prozent aller Schwangeren den NIPT in Anspruch. Ganze 25 Prozent der unter 26-jährigen Schwangeren, bei denen kaum Risiken bestehen, ließen sich testen. Sehr bedenklich wirkt diese Entwicklung vor allem, wenn man sieht, dass die Anzahl der positiven Tests 70 Prozent über dem statistisch zu erwartenden Wert lag, vor allem bei den jungen Frauen. Man muss also davon ausgehen, dass es nicht zu wenigen falsch-positiven Ergebnissen kommt, sondern zu sehr vielen – oft auch mit fatalen Folgen. Dass der NIPT de facto zu einem Screening geworden ist, ist eine Fehlentwicklung, deren Ursachen wir genau beleuchten müssen. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Meine Damen und Herren, dazu brauchen wir evidenzbasierte Daten, Zahlen und Fakten, die es so strukturiert noch nicht gibt. Dies soll ein hochkarätiges Fachgremium aufarbeiten, damit Gesetzgeber und G-BA künftig auf einer klaren Argumentationsgrundlage erkennen, wo nachjustiert werden muss, um den NIPT wieder zu der Untersuchung zu machen, die 2022 intendiert war: eine anlassbezogene Untersuchung bei klarer medizinischer Indikation. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Ein Bluttest darf nicht unbemerkt zur Selbstverständlichkeit werden, wenn sein Ergebnis werdende Eltern vor Entscheidungen stellt, die ihr ganzes Leben verändern können. Vielen Dank. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)
MA Martina Kempf AfD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen! Wir beraten heute über einen sinnvollen Antrag, mit dem die gegenwärtige Praxis des vorgeburtlichen NIPT-Bluttests umfangreich überwacht und eine Expertenkommission eingerichtet wird. Dieser Test von etwas Blut einer Schwangeren war für über 35-jährige Schwangere entwickelt worden, um daraus zu erkennen, ob bei ihnen eine Wahrscheinlichkeit für eine genetisch bedingte Behinderung ihres Kindes vorliegen könnte. Er …
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen! Wir beraten heute über einen sinnvollen Antrag, mit dem die gegenwärtige Praxis des vorgeburtlichen NIPT-Bluttests umfangreich überwacht und eine Expertenkommission eingerichtet wird. Dieser Test von etwas Blut einer Schwangeren war für über 35-jährige Schwangere entwickelt worden, um daraus zu erkennen, ob bei ihnen eine Wahrscheinlichkeit für eine genetisch bedingte Behinderung ihres Kindes vorliegen könnte. Er sollte damit die Fruchtwasseruntersuchung mit ihrem hohen Fehlgeburtsrisiko ablösen. Den kostenlosen Bluttest machen jetzt auch viele jüngere Schwangere, viele wahrscheinlich auch, weil sie damit bereits nach der 14. Schwangerschaftswoche das Geschlecht erfahren. Doch die werdenden Eltern können damit in ein Dilemma geraten. Es hat sich gezeigt, dass es bei Schwangeren unter 35 Jahren zu vielen falsch-positiven Ergebnissen kommt. Das bedeutet, dass die Schwangere zur Sicherheit dann häufig doch die belastende und gefährliche Fruchtwasseruntersuchung macht, deren Anzahl daher sogar zugenommen statt abgenommen hat. Eine weitere Konsequenz kann sein, dass Schwangere sich statt für eine Fruchtwasseruntersuchung gleich für eine Abtreibung entscheiden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sagt, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit der Einführung des NIPT-Tests als Kassenleistung im Juli 2022 deutlich zugenommen hat. Es gibt insgesamt über 100 000 Abtreibungen pro Jahr. Die derzeitige Kassenzulassung dieses Pränataltests mit schwammiger Indikation kann jedenfalls den Druck auf Schwangere erhöhen, den Test durchführen zu lassen. Im Fall der Feststellung eines Downsyndroms kommt es dann leider in etwa 95 Prozent der Fälle zu einer vorgeburtlichen Kindestötung. Daher ist dieser Antrag wichtig. Und: Auch ungeborene Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Leben. Wir leben in einem christlich geprägten Land. Jeder Mensch, auch der mit Behinderung, wurde nach Gottes Ebenbild erschaffen. Das auf dem christlichen Fundament beruhende Menschenbild liegt der Menschenwürde im Grundgesetz zugrunde; ohne dies gleitet alles in den Nihilismus ab. In der jüdisch-christlichen Tradition heißt es in Psalm 139, dass in Gottes Buch alle Tage unseres Lebens verzeichnet sind, die schon geformt waren, als noch keiner von ihnen da war. Diesen Lebensentwurf Gottes für jedes Kind, auch für das ungeplante und das mit Behinderung, sollten wir nicht zerstören. Stattdessen: Leben und leben lassen! Heiterkeit: AfD (einzelne Abg.) Und wissen wir denn, ob nicht genau dieses Kind mit Behinderung einmal im Alter, wenn wir allein sind, die Freude unseres Lebens ist? So wie bei einem Bekannten mit einer Tochter mit Downsyndrom, von der er sagte, dass sie ihm viel Freude mache. Daher gibt es gute Gründe, sein ungeborenes Kind anzunehmen, wie es ist. So wollte zum Beispiel auch ich kein TÜV-Siegel für meine Kinder, auch nicht beim ersten Kind mit 38. Der Antrag verdient also Zustimmung. Es geht dabei nur darum, überwachend vorhandene Daten von weiteren Krankenkassen zum Thema zusammenzutragen und Experten zu beauftragen. Auf jeden Fall wird dann nächstes Jahr, nach Ende der Expertenberatung, jeder Abgeordnete darüber abstimmen können, ob er den Empfehlungen dieser Expertenkommission zustimmen möchte oder nicht. Auch dem neuen Änderungsantrag ist zuzustimmen; denn die Experten werden sowieso einen Vorschlag über eine gerechtfertigte medizinische Indikation machen müssen. Vielen Dank. Beifall: AfD (einzelne Abg.)
CA Carmen Wegge SPD rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gruppenantrag spricht viele wichtige inhaltliche Punkte an. Viele ethische Fragen im Bereich der Pränataldiagnostik sind einfach noch nicht besprochen. Aber was schon besprochen ist und was geklärt ist, ist, dass die Frau und ihre Familie ein Recht auf Nichtwissen haben, genauso wie die Frau und ihre Familie ein Recht auf …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gruppenantrag spricht viele wichtige inhaltliche Punkte an. Viele ethische Fragen im Bereich der Pränataldiagnostik sind einfach noch nicht besprochen. Aber was schon besprochen ist und was geklärt ist, ist, dass die Frau und ihre Familie ein Recht auf Nichtwissen haben, genauso wie die Frau und ihre Familie ein Recht auf Wissen haben. Und wenn die Frau eben ihr Recht auf Wissen in Anspruch nehmen möchte, dann stehen ihr schon länger diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung: Seit 1985 ist die Fruchtwasseruntersuchung in Deutschland Kassenleistung – eine invasive Maßnahme, die den Fötus gefährdet –, und seit 2022 ist der nichtinvasive Bluttest ebenfalls Kassenleistung. Und warum? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das liegt ja wohl auf der Hand: Er ist weniger gefährlich für den Fötus, und – was aus meiner Sicht genauso wichtig ist – es soll doch bitte nicht vom Geldbeutel der Frau und ihrer Familie abhängen, ob sie einen invasiven Fruchtwasseruntersuchungstest machen muss oder eben den deutlich weniger gefährlichen Bluttest. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Eines der Ziele, die man mit der Kassenzulassung erreichen wollte, ist auch erreicht worden – die Zahlen der AOK sind da sehr klar –: Seit der Einführung des NIPT gibt es deutlich weniger Fruchtwasseruntersuchungen, also ein Erfolg. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Zum vorliegenden Gruppenantrag. Ich war ein bisschen verwundert, Herr Kollege Pellmann; denn er bekennt sich eben nicht ganz klar zur Kassenleistung. So wie viele Kolleginnen und Kollegen das gelesen haben, stellt er die Kassenleistung eher infrage. Deswegen finde ich es ganz besonders wertvoll, dass wir uns heute geeinigt haben, Beifall: Grüne (einzelne Abg.) in diesem Änderungsantrag klarzustellen, dass das eben nicht infrage gestellt wird. Der vorliegende konsentierte Änderungsantrag – ich lese ihn für alle, die ihn vielleicht nicht vorliegen haben, noch mal vor – sagt: „Dabei wird sichergestellt, dass im Vergleich zu heute der Zugang der Schwangeren zum kassenfinanzierten NIPT bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird.“ Nach meiner Lesart ist das eigentlich genau der Fall, wie es heute ist; denn heute ist der NIPT nur dann eine Kassenleistung, wenn es eine vorherige Untersuchung gegeben hat, die sagt: „Da ist etwas indiziert“, oder wenn man eben gemeinsam mit der Ärztin zu der Erkenntnis kommt, dass es wegen der persönlichen Situation der Frau – dazu kann das Alter zählen; dazu kann auch eine psychische Belastung zählen – ratsam ist, diesen Test zu machen. Nur dann ist er tatsächlich Kassenleistung. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Ich will es noch mal wiederholen: Es kann nicht vom Geldbeutel der Familien abhängen, ob es eines invasiven Eingriffs bedarf oder eines einfachen Bluttests. Deswegen freue ich mich, dass wir das jetzt klarstellen konnten, und möchte alle bitten, dem Änderungsantrag, so wie er jetzt eingereicht wurde, zuzustimmen. Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
DR Dr. Paula Piechotta Grüne rede Im Protokoll ↗
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich als Ärztin im Wahlkreis unterwegs bin und die Palliativmediziner oder die Menschen, die die Transplantationsmedizin in der Uniklinik organisieren, besuche, fragen die mich: Warum schafft der Bundestag es seit Jahren nicht, die Organspende zu regeln, die Sterbehilfe zu regeln? Und warum schafft er es nicht, die Fragen rund um den …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich als Ärztin im Wahlkreis unterwegs bin und die Palliativmediziner oder die Menschen, die die Transplantationsmedizin in der Uniklinik organisieren, besuche, fragen die mich: Warum schafft der Bundestag es seit Jahren nicht, die Organspende zu regeln, die Sterbehilfe zu regeln? Und warum schafft er es nicht, die Fragen rund um den nichtinvasiven Pränataltest zu regeln? – Bei diesem Thema gab es in der vorletzten Wahlperiode am Ende keinen Beschluss, in der letzten Wahlperiode gab es am Ende keinen Beschluss. Aber heute kommen wir hier zu einem Beschluss. Ja, das war hartes Ringen in den letzten Stunden, das war hartes Ringen in den letzten Minuten. Aber bei diesen bioethischen Fragen ist es auch klar, dass das schwer wird. Wir haben bei den anderen Themen gezeigt: Das wird zunehmend schwerer für dieses Parlament. Deswegen kann man es nicht hoch genug schätzen, dass es auf den letzten Metern gelungen ist, hier zu einer Einigung zu kommen. Deswegen: Vielen herzlichen Dank an alle Beteiligten! Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.) Das war viel Schweiß; das waren wahrscheinlich auch ein paar Tränen. Das ist am Ende wahrscheinlich kein Antrag, wo alle hier jede einzelne Silbe gut finden werden. Aber es zeigt, dass wir uns auch bei schweren bioethischen Fragen am Ende einigen können, weil wir einfach Dinge für die Bevölkerung regeln müssen. Beifall: Omid Nouripour (Grüne) Menschen in diesem Land müssen einfach wissen, was gilt und was nicht. Ärztinnen und Ärzte brauchen eine Grundlage zum Arbeiten, genauso wie Hebammen, genauso wie Familien sicher sein müssen, dass das, was sie tun, auch vom Gesetz gedeckt ist. Meine Damen und Herren, auch ich möchte für diesen Kompromiss werben, weil er eben ganz unmissverständlich klarmacht: Wir möchten eine inklusive Gesellschaft. Wir möchten mehr Unterstützung in dieser Gesellschaft für Menschen mit Familien mit Einschränkungen. Aber wir möchten auch klarstellen: Diagnostik, die nicht invasiv ist, darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deswegen wird die Kassenleistung hier nicht angetastet. Vielen herzlichen Dank. Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Linke (einzelne Abg.)
KA Katrin Staffler Union rede Im Protokoll ↗
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So eine Schwangerschaft ist ja schon besonders. Da ist meistens sehr viel Vorfreude, ganz oft aber gepaart mit Fragen und Sorgen. Die moderne Pränataldiagnostik kann heute Antworten auf Fragen geben, die vor wenigen Jahrzehnten überhaupt noch nicht beantwortet worden wären. Natürlich kann das für Schwangere eine riesengroße Hilfe sein, weil der Test dazu beitragen …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So eine Schwangerschaft ist ja schon besonders. Da ist meistens sehr viel Vorfreude, ganz oft aber gepaart mit Fragen und Sorgen. Die moderne Pränataldiagnostik kann heute Antworten auf Fragen geben, die vor wenigen Jahrzehnten überhaupt noch nicht beantwortet worden wären. Natürlich kann das für Schwangere eine riesengroße Hilfe sein, weil der Test dazu beitragen kann, dass invasive Untersuchungen und die damit verbundenen Risiken vermieden werden können. Deshalb – das will ich vorweg sagen – soll an dem Zugang für Schwangere überhaupt nichts verändert werden. Gleichzeitig müssen wir aber schon sehr genau hinschauen, wie der Test denn in der Praxis eingesetzt wird. Er ist nämlich ausdrücklich keine Routineuntersuchung und theoretisch nur in begründeten Fällen eine Leistung der GKV. Wenn wir uns die Realität anschauen, dann haben wir schon Anlass, da noch mal genauer hinzuschauen, und zwar nicht aus finanziellen Erwägungen, sondern ganz klar mit Blick auf die werdenden Eltern. Der Test liefert nämlich keine Diagnose. ↳ Michael Brand (Union): »So ist es!« Er gibt einfach keine Diagnose, sondern ein auffälliges Ergebnis, und das muss dann durch weitere Untersuchungen bestätigt werden. ↳ Michael Brand (Union): »Stimmt!« Es ist kaum vorstellbar, was so ein Befund bedeutet. Ich habe es selber erlebt, ich kenne es von vielen Menschen in meinem engeren Umfeld – leider viel zu oft –: Aus Vorfreude wird Angst, aus einem Bluttest wird eine mögliche Entscheidungssituation. Das belastet die werdenden Eltern. Die medizinische Beratung beim Arzt stößt da oft einfach an ihre Grenzen. Da vergehen Wochen, bis nach Verlaufsuntersuchungen feststeht, ob das Kind nachweislich krank oder beeinträchtigt sein wird. Die Eltern sind in dieser Zeit in einem Zustand irgendwo zwischen Hoffen und Bangen gefangen und alleingelassen, ohne die häufig so dringend benötigte Beratung und Begleitung. Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) Beifall: Dagmar Schmidt Beifall: SPD (einzelne Abg.) Im Antrag geht es ausdrücklich nicht darum, den medizinischen Nutzen des Tests infrage zu stellen – der ist da –, aber darum, dass man mal die aktuelle Praxis kritisch reflektiert, ↳ Michael Brand (Union): »Darum geht’s!« das steht schon im Fokus, weil die Datenlage bestenfalls als mangelhaft bezeichnet werden kann. ↳ Michael Brand (Union): »Ja!« Ein Monitoring muss die Datenbasis stärken und die Grundlage für eine ethische, eine juristische und gesundheitspolitische Bewertung schaffen. Gerade bei einer Untersuchung, die so weitreichende Entscheidungen nach sich ziehen kann, braucht man verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse. Wir brauchen klare Rahmenbedingungen, und für die werdenden Eltern brauchen wir die bestmögliche Begleitung und Beratung, Beifall: Union (einzelne Abg.) Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.) weil medizinischer Fortschritt auch Verantwortung braucht. Deswegen möchte ich noch mal in die Runde rufen: Wir brauchen heute ein starkes Signal. Zweimal Ja für die beiden Anträge! Dann ist, glaube ich, wirklich was gewonnen. Danke schön. Beifall: Union Beifall: SPD (einzelne Abg.) Beifall: Grüne (einzelne Abg.)