Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Folgen der Kassenzulassung des sogenannten nichtinvasiven Pränataltests und darüber, ob dieser seine Kassenzulassung behalten soll. Die Hauptanwendung dieses Tests ist die Erkennung von Trisomien und anderen chromosomalen Defekten. Seit 2022 ist dieses Verfahren Kassenleistung – allerdings nur in begründeten Fällen: wenn andere Untersuchungen Auffälligkeiten zeigen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Folgen der Kassenzulassung des sogenannten nichtinvasiven Pränataltests und darüber, ob dieser seine Kassenzulassung behalten soll. Die Hauptanwendung dieses Tests ist die Erkennung von Trisomien und anderen chromosomalen Defekten. Seit 2022 ist dieses Verfahren Kassenleistung – allerdings nur in begründeten Fällen: wenn andere Untersuchungen Auffälligkeiten zeigen oder ein besonderes Risiko besteht. Mittlerweile ist zu befürchten, dass dieses Verfahren werdenden Müttern auch ohne echte medizinische Indikation angeboten wird und sich so zu einer routinemäßigen Reihenuntersuchung, insbesondere auf das Downsyndrom, ausweiten könnte. Bei circa 50 Prozent der Schwangeren kommt dieses nicht unumstrittene Testverfahren heutzutage zur Anwendung. Kritisiert werden unter anderem ungeklärte medizinische, ethische und rechtliche Fragen, Beratungslücken, unzureichende Erfahrungswerte und die Zunahme von invasiven Untersuchungen und Fehlalarmen. Die Entscheidung über eine flächendeckende Kassenzulassung bzw. deren Beibehaltung verlangt eine solide Daten- und Faktengrundlage. Eine solche ist derzeit aber nicht gegeben. Es wird deshalb beantragt, ein Monitoring zu den konkreten Folgen der Kassenzulassung durchzuführen, einschließlich der Klärung rechtlicher, ethischer und gesundheitspolitischer Grundlagen durch ein Expertengremium. Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen, sodass der Gesetzgeber zeitnah über weitere Maßnahmen beraten kann. Es geht hier nicht um Befürwortung oder Ablehnung des nichtinvasiven Pränataltests, sondern ausschließlich um den erforderlichen Erkenntnisgewinn. Selbstverständlich muss es dem Gesetzgeber vorbehalten sein, bei entsprechender Kenntnislage die Kassenzulassung beizubehalten, zurückzunehmen, einzuschränken oder durch geeignete Maßnahmen zu flankieren. Diesem Antrag sollte daher zugestimmt werden. Herzlichen Dank. Beifall: AfD